1918 / 264 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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89* 8 F1“

laut: ¹ Gewöhnliche Briefsendungen, und Pakete sowie 8 Wertpakete bis 100 oder die Paketkarten, . 12. In demselben § (39) unter VII erhält der Anfang folgenden Wortlaut:

Wori.l. In demselben § (39) unter V erhält der Anfang folgenden

NII Einschreibsendungen, Wertbriefe bis 800 und Wertpakete über 100 bis 800 oder die zugehörigen Ablieferungsscheine und Paketkarten 36, I und I1) 13. In demselben § (39) unter VII erhält der Unterabsatz 2 im Anfang folgenden Wortlaut: Sind Weribriefe, Wertpakete über mehr als 100 ℳ,

8 CE“ 8

14. In demselben 38 erhä e b— selben § (39) unter X erhält der Anfang folgenden 8 TX Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 ℳ, Ein⸗ schr irsendungen und Postanweisungsbeträge sowie ge⸗ wöhnliche Pakete und Wertpakete bis 100 gegen Rückschein

15. Im § 42 „Abholung der Sendun en“ unter IV ist im letzten Satz hinter „Briefsendungen“ das Wort „und“ zu streichen und dafür fin Komma zu seßen. Das Komma hinter den darauf folgenden Worten: „gewöhnliche Pakele“ ist zu streichen und dafür ist zu setzen: 1 für bis 100 ℳ, 8 8 „In demselben § (42) unter VIII, 3 erhält der Anf⸗ l⸗ ee § (42) unter VIII, 3 erhält der Anfang fo wenn Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 ℳ, Einschreibsendungen 17. Im § 43 „Aushandigung der Sendungen und Geldbeträge gegen Rückgabe der Patetkarten, Ablieferungsscheine und Post⸗ anweisungen“ unter I ist hinter „Paketen“ einzuschalten: und Wertpaketen bis 100 18. In demselben § (43) unter I ist statt „Wert⸗ und“ zu setzen: Wertbriefen, Werlpaketen über mehr als 100 ℳ, 19. In demselben § (43) ist unter III 1. und 2. hinter „ge⸗ wöhnliche Pake e“ vor dem Komma zu setzen: * cund Wertpakete bis 100 In demselben § (43) ist unter III 2 statt der⸗Worte: „Wert⸗ und“ zu setzen: Weribriefe. Wertpakete über mehr als 100 ℳ, Vorstehende Aenderungen treten am 15. November 1918

in Kaft. Berlin, den 4. November 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: Rüdlin.

4

ekanntmachung,

betreffend die Postprotestaufträge mit Wechseln und Schecken, die in Elsaß⸗Lothringen zahlbar sind.

Vom 5. November 1918.

Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28 Oktover 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 347) und des § 3 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechsel⸗ protestes vom 30. Mai 1908 Reiche⸗Gesetzbl. S. 321) sowie auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 31. Ok⸗ tober 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1282), betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß Lothringen, wird im Anschiuß an die Bekanntmachung vom 6. August 1918, be⸗ treffend die Postprotestaufträge mit Wechseln und Schecken, die in Elsaß⸗Lothringen zahlbar sind (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1061), folgende Verordnung erlassen: nablhs esthrotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß⸗Lothringen ind, werden erst an Hoeveseigt. J folgenden Tagen nochmals zur Zahlung 8) wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. Juli 1914 bis einschließlich 26. Februar 1919 ein⸗ getreten ist, am 28. Februar 1919; b) wenn der Zahlungstag des Wechsels nach dem 26. Februar 1919 eintritt, am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage.

Solange die Verlängerung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheck⸗ rechts nach der Vorschrift des vorhergehenden Satzes besteht, kann der Auftrangeber verlangen, daß ein davon betroffener Wechsel mit dem Postprot stauftrage schon am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt und wenn auch diese Vorzeigung oder der Versuch dazu erfolglos bleibt, protestiert werde. Dieses Verlangen ist durch den Vermerk „Ohne die verlängerte Protestfrist“ auf der Rückseite des Postprotestauftrags auszudrücken. Auch kann die Post damit betraut werden, für solche Wechsel neben der Wechselsumme auch die für die verlängerte Frist vom Tage der ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechselzinsen einzuziehen und im Nichtzahlungsfalle des⸗ wegen Protest zu erheben. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so ist in den Vordruck zum Postprotestauftrage hinter „Betrag des bei⸗ gefügten Wechsels“ einzutragen „nebst Verzugszinsen von 6 vH vom Tage der ersten Vorzeigung, nämlich vom ab.“ Der Zeit⸗ punkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, ist nicht anzugeben, wenn die Post die erste Vorzeigung des Wechsels bewirkt. Hat der Auftraggeber die Einziehung der Zinsen verlangt, so wird der

echsel nur gegen Bezahlung der Wechselsumme und der Zinsen ausgehändigt, bei Nichtzahlun auch nur der Zinsen aber wegen des nicht gezahlten Betrags Protest mangels Zahlung erhoben.

B. Als Zahlungstag gilt der Fälligkeitstag des Wechsels oder, wenn dieser ein Sonn⸗ oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Fällt der Schlußtag der Frist zur Vorzeigung des Wechsels auf einen Sonn⸗ oder Feiertag, so wird der Wechsel am nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeigt. Die Postverwaltung behält sich vor, die Vor⸗ zeigung der Wechsel, deren Protestfrist am 28. Februar 1919 (Abs. A) abläuft, auf mehrere vorhergehende Tage zu verteilen.

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

Berlin den 5. November 1918.

Der Reichs kanzler. In Vertretung: Rüdlin.

Bekanntmachung.

Auf Grund von § 2 der Verordnung über die Ver⸗ arbeitung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichsanzeiger Nr. 21 vom 25. Januar 1918) wird mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers folgendes bestimmt:

1) Die Hersteller von Dörrgemüse dürfen solches nur gegen einen von der Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. in Berlin ausgefertigten Bezugsschein abgeben.

2) Die Bezugsscheine werden den von den Landeszentralbehörden der Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. in Berlin namhaft ge⸗ machten Stellen überwiesen, die die weitere Verteilung nach An⸗ weisung der Landeszentralbehörden vornehmen.

.

§2. 1) Die Hersteller von Dörrgemüse dürfen beim Absatz folgende Preise nicht überschreiten: 8 1) für Steckrüben .... für 100 kg netto 246,— 2) für rote Möhren ... .. für 100 kg netto 362,— 3) für weiße Möhren... für 100 kg netto 252,—

für Wirsingkohl . für 100 kg netto 390,—

Emmerschede (Kr. Tondern), letzter Wo t Ober Jers Hadersleben t), Se 1u.““ er 1 Fr.

5) für Weißkobl.. für 100 kg netto Grünkorll. . für 100 kg netto für 100 kg netto

““ für 100 kg netto Zwiebeln ö“ für 100 kg netto Mischgemüse in der Zusammensetzung von: 35 % Steckrüben 30 % Karotten 2 8 20 % Weißkohl für 100 kg netto 340,—. 10 % Wirsingkohl 5 % Suppengrün

2) Die Herstellung von Mischgemüse ohne Beimischung von Suppengrün sowie mit einem höheren Prozentsatz Steckrüben als 35 vH ist unzulässig.

3) Die Preise gelten für sorgfältig und sanber geputzte Ware, blanchiert oder nicht blanchiert, unverpackt ab Herstellungsort.

4) Für die Verpackung in Kisten ist ein Aufschlag bis zu 20 ℳ, in Jute⸗ oder Papiersäcken bis zu 15 ℳ, in Kreppsäcken und dreifach geklebten Papfersäcken bis zu 10 für je 100 kg zulässig.

5) Für Gemüsemehle und Gemüsepulver darf für Nachtrocknung und Vermahlung ein Zuschlag von 60 für 100 kg zu den in § 2 festgesetzten Absatzpreisen berechnet werden. 1

Gemüsemehle oder Gemüsepulver aus minderwertigem Dörr⸗ gemüse oder aus minderwertigen Abfällen von Dörrgemüse dürfen nicht hergestellt werden. G

Die Bekanntmachung der Absatzpreise für Dörrgemüse, soweit der Absatz durch Groß⸗ und Kleinhandel in Frage kommt, wird dem⸗ nächst erfolgen.

§ 4.

1) Bei Streitigkeiten, die sich aus der Lieferung von Dörr⸗ gemüse zwischen Hersteller und Abnehmer ergeben, entscheidet unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsgericht nach Maß⸗ gabe der in der Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft vom 1. Fe. bruar 1917 (Reichsanzeiger 32 vom 6. Februar 1917) veröffentlichten Schiedsgerichtsordnung.

2) Bei der Beanstandung der gelieferten Ware kann nur Minderung des Kaufpreises, nicht Wandlung oder Lieferung anderer Ware verlangt werden. 8*

Die Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft vom 1. Februar 1917 (Reichsanzeiger 32 vom 6. Februar 1917) und vom 22. November 1917 (Reichsanzeiger 277 vom 22. November 1917) werden auf⸗ gehoben, doch bleibt die in ersterer festgesetzte Schiedsgerichtsordnung in Kraft.

Auf die Strafbestimmungen in § 9 der Verordnung vom 23. Ja⸗ nuar 1918 wird ausdrücklich hingewiesen.

Berlin, den 1. November 1918.

Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m Koppel. Mit einer Prüfung zum Schiffer auf großer

Fahrt wird am 13. Dezember d. J. in Stralsund be⸗

gonnen werden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Doflein den Charafkter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Regierungs⸗ assessor Dr. Freytag in Oppeln zum Steelloertreter des 2. Mitalieds des Bezirksausschusses in Oppeln auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

1 Finanzministerium. .“ Betrifft die Annahme von Notgeld Der Erlaß vom 16. Oktober 1918 I. 11555, I1I. 13939 wird dahin geändert, daß auch das von größeren industriellen Werken ousgegebene Notgeld von den Regierungshauptkassen und Kreiskassen bis auf weiteres in örtlichem Verkehr als vollgültiges Zahlungsmittel anzunehmen ist; es ist möglichst häufig bei den Ausgabestellen in Reichsgeld umzuwechseln. Auch zur Annahme dieses Notgeldes ist bei Zahlungen aus den staatlichen Kassen niemand verpflichtet. Beerrlin, den 29. Oktober 1918. Der Finanzminister. An die Königlichen Regierungen, die Ministerial⸗ Mllitär⸗ uund Baukommission in Berlin und die Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin

Ministerium des Innern

Auf Grund des § 27 Abs. 1 des Reichs⸗ und Staats⸗ angehörigkeitegesetzes vom 22. Juli 1913 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 583) sind durch Beschluß des preußischen Mininers des Innern vom 2. November 1918 folgende sich im Auslande aufhaltende Personen, die der vom Kaiser erlassenen Auf⸗ forderung zur Rückkehr (Verordnung vom 26. Februar 1917 Reichs⸗Gesetzbl. S. 211 —) keine Folge geleistet haben, der preußischen Staatsangehörigkeit für verlustig IA

1) Arnold (Johann), geb. 17. 6. 1898 zu Nalmaibrück 8 Tena 897 leh Ietost Kten tnp (Kr. Ch ede ha.

2) Bindzus (Friedrich), geb. 23. 4. 1896 zu Soldrup 8 Ten Fn legter Rohnset gsast I1X“

3) Bu Hans Christian), geb. 6. 12. 1883 ; ülderup (Kr. Tondern), letzter Wohnort dafelbst, ““]

4) Callesen (Mathias Jakobsen), geb. 18. 12. 1885 zu

Osterhoist (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst,

5) Christensen (Christidn), geb. 26. 11. 1897 zu Fjelby (Kr.

Sonderburg), letzter Wohnort Kopsholt (Kr. Avenrade),

6) Chriniansen (Carl), geb. 24. 10. 1897 zu Winum (Kr.

Tondern), letzter Wohnort daselbst,

7) Clausen (Jörgen), geb. 8. 4. 1888 zu Norburg (Kr. Sonder⸗

burg), letzter Wohnort daselbst,

8) Clausen (Peter), geb. 4. 12. 1897 zu Eken (Kr. Sonder⸗

burg), letzter Wohnort Elstrup (Kr. Sonderburg),

9) Dahlmann Niels Weddersen), geb. 21. 1. 1881 zu Ran⸗

drup (Kr. Tondern), letzter Wohnort Lunde, Gemeinde R 3 Tondern), 5 8 nde, Gemeinde Randrup (Kr.

10) Ehlers (Robert), geb. 18. 7. 1888 zu Ulsnis (Kr.

Scleswig letzter Wohnort daselbst,

11) Ewertsen (Hans Marhias), geb. 21. 12. 1896 zu Groß

12) Ewertsen (Johann Peter), geb ,26. 10 18*8 zu Gro Emmerschede (Kr. Tondern), letzter Wobnort Ravit (Kr. Apenradez

13) Frandsen (Andreas), set. 12. 18935 zu Mögeltondern Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst, b 8— 88 na G 22 g ersen (Martin Peter), geb. 28. 4. 1885 8 Jeising (Kr. Tondern), letzter Wohnort Hellewatt (Kr. Axenrate), 19) Hansen (Broder S geb. 1. 1. 1897 zu Ottesbüll (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst, . - 16) Hansen (Chresten Paulsen), geb. 14. 88 1878 zu Harknag⸗Ballum (Kr. Tondern), letzter Wohnort dafelbst, 8 * 127) Hansen (Hans), geb. 12. 12. 1899 zu Ellum (Kr. Tondern), letzter Wobnort daselbst ““ b

1 18) Hansen (Hans Christian), geb. 9. 8. 1897 zu Nübel

(Kr. Sonderburg), letzter Wohnort daselbst,

19) Hansen (Mathias), geb. 21. 12. 1897 zu Schottsbüll (Kr. Sonderburg), letzter Wohnort Broacker (Kr. Sonderburg), 20) Hartung (Adolf SSZ 12. 9. 1885 zu Achtrup⸗ feld (Kr. Tondern), letzter Wohnort Flensburg, 21) Henkies (Waldemar Heinrich August), geb. 10. 5. 1874 zu Kiel, letzter Wohnort daselbst, 4 22) vn (Johann), geb. 10. 2. 1876 zu Wohlde (Kr. Schleswig), letzter Wohnort Sonderburg, b 8

23) Jacobsen (Johann), ges 15 2. 1897 zu Broacker (Kr. Sonderburg), letzter Wohnort daselbst,

24) Jacobsen (Peter Boisen), geb. 14. 1. 1897 zu Randrup (Kr. Tondern), l-tzter Wohnort daselbst, 1 8 25) Jepsen (Martin Nielsen), geb. 20. 1. 1879 zu Hundegad (Kr. Hadersleben), letzter Wohnort Kopperpahl, Gemeinde Kronshagen (Kr. Bordesholm), 8 26) Jepsen (Jens), geb. 19. 9. 1879 zu Pöhl (Kr. Sonder⸗ burg), letzter Wohnort Norburg (Kr. Sonderburg),

8,57) Jessen (Hans Heinrich), geb. 19. 2. 1898 zu Arsleben

(Kr. Avenrade), letzterer Wohnort Höruphoff (Kr. Sonderburg), 28) Johannsen (Johannes Carsten), geb. 14. 2. 1897

zu Ellum (Kr. Tondern), letzter Wohnort dajelbst,

29) Jörgensen (Andreas Martinsen), geb. 30. 1. 1897

zu Winum (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst.

30) Jörgensen (Anders), geb. 14. 12. 1899 zu Ballum (Kr.

Tondern), letzter Wohnort Randrup (Kr. Tondern), 0n 1)98 Fse. en (Jens), geb. 26. 3. 1879 zu Reisby (Kr. Haders⸗ leben), letzter Wohnort Brede (Kr. Tondern), 1u 3 32) Ludwigsen G 3. 3. 1899 zu Toghale (Kr. Tond letzter Wohnort daselbst, 8 18,. d (Sskar), ge6 5. 1. 1897 zu Broacker (Kr. Sonder⸗ burg), letzter Wohnort daselbst, b 839) Madsen (Christian), geb. 3. 1. 1897 zu Broacker (Ke. Sonderburg), letzter Wohnort daselbst, 88 35) Madsen (Jörgen Harald), geb. 12. 10. 1898 zu Broͤacker (Kr. Sonderburg), letzter Wohnort daselbst, . 36) Mathieseen (Christian), geb. 1. 6. 1899 zu Raudruy (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst, 37) Matthiesen (Kresten Bossen), geb. 21. 11. 1898 zu Randrup (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst, 3 38) Matthiesen (Christian), geb. 8. 11. 1889 zu Bülderup (Kr. Tondern), letzter Wohnort dastlbst, 6 39) Moos (Jakob), geb. 10. 11. 1884 zu Norburg (Kr. Sonder⸗ burg), letzter Wohnort Holm (Kr. Sonderburg), b 40) Mortensen (Cornelius Petersen), geb. 15. 12. 1892 zu Sönderby, Gemeinde Sönderby bei Mögeltondern (Kr. Tondern), letzter Wohnort Mögeltondern, 8 1 41) Morten 4 (Christian Clausen), geb. 23. 5. 1897 zu Mögeltondern (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst, 8 42) Müller (Max), geb. 27. 11. 1897 zu Nörreby (Wiesby) (Kr. Tondern), letzter Wohnort Beftoft (Kr. Hadersleben), 43) Neumann (Alexander Josef), geb. 26. 11. 1879 zu Prostken (Kr. Lock), letzter Wohnort Kiel, 44) Nissen (Marius), geb. 26. 1. 1898 zu Bülderup (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst, 8 45) Paulsen (Cornelius), geb. 16. 4. 1898 zu Mögeltondern (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst, 4 46) Petersen (Martin), geb. 23. 5. 1899 zu Oster Hammelby, Gemeinde Wiesby (Kr. Tondern), letzter Wohnort Lysabbel auf Alsen (Kr. Sonderburg), 8 47) Petersen (Peter), geb. 21. 8. 1896 zu Eken (Kr. Sonder burg), letzter Wohnort daselbst, 48) Rasmussen (Andreas), geb. 20. 12. 1896 zu Wiesby (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst, 8 49) Rolofs (Wilhelm Alfred), geb. 30. 3. 1893 zu Dort mund, letzter Wohnort Kiel, 50) Schau (Andreas Jörgen), geb. 23. 8. 1897 zu Wennemos (Kreis Tondern), letzter Wohnort daselbst. 8 51) Schmidt (Broder Johannsen), geb. 25. G. 1899 zu Jerpstedt (Kr. Tondern), letzter Wohnort Döstrup (Kr. Tondern), 52) Schmidt (Mads Hansen), geb. 26. 9. 1881 zu Hindballe bei Gramm (Kr. Hadersleben), letzter Wohnort Sonderburg, 53) Söe (Jens Nicolai), geb. 6. 4. 1897 zu Ellum (Kr. Tondern), letzter Wohnort daselbst, 9 54) Steffen (Rudolf Gustav Hermann), geb. 21. 6. 1879 zu Bredow (Kr. Stettin), letzter Wohnort Kiel, b 55) Toft (Peter Petersen), geb. 19. 2. 1898 zu Atzerballigholz (Kr. Sonderburg), letzter Wohnort Dünth (Kr. Sonderburg), 56) Brodesser (Johann Hubert), geb. 25. 9. 1887 zu Düssel⸗ dorf, letzter Wohnort Hannover, 1““ 57) Grünhagen (Heinrich Diedrich Friedrich Christian),

geb. 4. 4. 1871 zu Rotenburg i. Hann., letzter Wohnort Bremen,

58) Timm (Franz Hermann Wilhelm), geb. 27. 8. 1870 zu Pyritz, letzter Wohnort Berlin.

Vierzesch derjenigen Tierärzte, die an der Königlichen Tierärztlichen Hochschule zu Hannover im Sommer⸗ halbjahr 1918 zum doctor medicinae veteri- nariae promoviert sind.

Lfd. Der Promovierten Mr. . zr. 8 . 8 Vor⸗ und Zuname Geburtsort zeitiger Wohnort

- 1

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2 Heinrich Weskamp Geestemünde z. Zt. im Felde 2 Anton UABerger Oberlotten⸗ weiler 3 Kurt V Richter Zibelle O. L. 4 Hermann Kaack Flensburg 5]ꝙFriedrich —Dethloff Gresenhorst Hannover, den 2. November 1918. Der Rektor der Königlichen Tierärzllichen Hochschule Dr. Frick.

8I116“

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Jul⸗

1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenninle

V Sehrsce daß im laufenden Steuerjahre ein zu den Kommunn⸗

bgaben einschätzbarer Reinertrag aus dem Hetriebsjahre

8

1s bei der Oschersleben inger E ihrer preußischen Strecke nicht erzielt word den 3. November 1918.

Der Königliche Ei

isenbahn

Magdeburg, iüüas senbahnkommissar.

Bekanntmachung 30. Juli 1918 gegen den Wilhelmstraße Handels mit Brennstoffen jeder 2

Brauereibesitzer Xaver erlassene Ürt wird hiermit

Das unter dem 1 at Allenstein, jeder aufgehoben.

Allenstein, den 30. Oktober 1918.

Die Stadtpolizeiver G. Zülch.

Nichtamtliche Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. November 1918.

Anetlicherseits wird durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ geteilt, daß an dem Gerücht, die feindli standsbedingungen seien bereits an die gelangt, würden aber der Oeffentlichkeit no kein wahres Wort ist. auf amtlichem noch auf anderem We Zedingungen Kenntnis erhalten.

chen Waffenstill⸗

ch vorent Die Regierung hat bish ge von dem

er weder Inhalt die

Die deutsche Regierung hat von der russischen Bürgschaften dafür verlangt, ihren Organen keinerlei Agitation und Werbetäti

Regierung Zukunft von revolutionäre gkeit gegen die staatlichen Ein⸗ richtungen in Deutschland betrieben werde, und daß der noch immer ungesühnte Mord an dem Gesandten Grafen Mirba eusreichende Sühne findet. Die russische Regierung ist worden, bis zur Erfüllung dieser lichen amtlichen Vertreter aus Deutschland zuziehen. Ebenso sind die deutschen amtlichen Rußland abberufen worden.

Die in dieser Angelegenheit der russischen Regierung. in Moskau von dem dortigen Kaiserlichen Generalkonsul über⸗ reichte Note hat der „Norddeutschen zufolge nachstehenden Wortlaut:

„Die Kaiserliche Regierung hat schon zu wiederholten Malen da⸗ daß durch Kundgebungen russischer entgegen den Abmachungen in Artikel 2 des

rester Friedensvertrages eine unzulässige Agitation gegen deutsche Staatseinrichtungen getrieben wird. Sie sieht sich nicht langer in der Lage, sich auf Proteste gegen die Agitation zu beschränken, die nicht nur eine Verletzung der genannten Vertragsbestimmung n, sondern ß gegen die elementarsten Gepflogenheiten

Abschluß des Friedensvertrages in Berlin errichtete, wurde der er⸗ Bevollmächtigte Herr Joffé ausdrücklich auf die jeder agitatorischen und propa⸗ hland hingewiesen. Er erwiderte den Artikel 2 des Brester Friedensvertrages ihm als Vertreter einer fremden Regierung in die inneren Angelegenheiten Deutschlands und die ihm unterstellten Organe ier der Rücksicht und des Vertrauens zu den Vertretungen gegenüber gegengebrachte Vertrauen ist jedoch getäuscht seit einiger Zeit zeigte 2 ertretung durch intimen Verkehr mit gewissen, auf Deutschland hin⸗ und durch Verwendung solcher Elemente umstürzlerischen

Forderungen ihre sämt⸗

Vertreter in

Allgemeinen Zeitung“

gegen Einspruch erheben müssen, milicher Stellen

auch einen schweren Versto des Völkerrechts bedeutet. Als die Sowjetregierung nach ihre diplomatische Vertretung nannte russische Notwendigkeit de

ver Vermeidung gandistischen Tätigkeit in Deuts

obliege, sich nicht einzumischen. haben sich infolgedessen h erfreuen gehabt, die exterritorialen frem üblich sind. Das ent

Herr Joffé

8 daß die russische diplomatische V den Umsturz arbeitenden Elewenten Vertreturg Deutschland der sich am 4. d. M. ereianete, hat sich herausgestellt, Vertretung durch Einführung von Flugschriften mit zur Revolution unter Verletzung des diplomatischen den Umsturzbeftrebungen sogar tätigen Anteil Beschädigung einer der zum amtlichen Gepäck chen Kuriers gehörigen Kisten auf dem Transport diese Sendungen in deutscher Sprache ab⸗ ihrem Inhalt zur Verbreitung in Deutschland be⸗ chriften enthielten. Grund zur Beschwerde gibt der Kaiserlichen Regierung welche die Sowjetregierung der Frage der Sühne des giserlichen Gesandten Grafen Mirbach hat zuteil werden rlich versichert, alles tun zu ng zuzuführen. Anzeichen dafür feststellen können, Bestrafung der Schuldigen eingeleitet oder Die Mörder sind aus dem von den Regierung umstellten Haus entkommen. geäußert haben, den Mord beschlossen und s und sohlten nach ein⸗

daß die rusi che Aufforderu: aen Kurwerprione, e mummt. Jasolge der gestrigen russis t worden, d efaßte und nach minte Flugs

die Behandlun Mordes an dem K lassen. Die russische Regierung hat feie um die Schuldigen der Bestrafu Regierung aber hat keinerlei eine Verfolgung oder nur beabsichtigt ist. icherheitsorganen der die sich offen sind noch heute straflo ogar amnestiert werden. 8 . gierung erhebt hiermit Einspruch gegen diese Zölkerrechtsverletzungen. Sie muß von der russischen f daß eine solche mit dem spruch stehende Agitation und Propaganda Sie muß ferner darauf bestehen, da Lsandten Grafen Mirbach gesühnt wird, indem die ifter des Mordes bestraft werden. . dem diese Forderungen erfüllt sind, Regierung die Regierung der Sowjetrepublik atischen und sonstigen amtlichen Vertreter aus Sie wird in gleicher Weise die amtlichen and für diese Zeit abberufen.“

ssisch⸗diplomatische Vertretung ist heute nach Rußland abgereist.

Die Kaiser⸗

Nachrichten s 8 Die Kaiserliche Re DVertrags⸗ und V Regierung Bür Friedensvertrag Zukunft unterbleibt. an dem Ge⸗ der und Anst

gschaften dafür verlangen,

Zeitpunkt, an

ihre diplom land zurückzuz en Vertreter in Rußl

errichteten Verw ertun Heeres⸗ ꝛc. Güter befinden sich 8 den Linden 78, I T

Diensträume des neu für freiwerdende

weiten Kammer führte der Vorsitzende im m. Staatsminister Dr. Heinze laut Bericht Telegraphenbüros“ aus:

Die Staatsregierung habe den g zugestimmt. die Minister Kein Min

des Wolffschen Verfassungsänverungen im Reiche Durch die geschaffene Neuordnung in Sachsen in engster Fühlung mit der Volks⸗ ister könne gegen den Willen des . Demnächst komme die Bildung eines

neuen Verkchrsministeriums und die Trennung des Kultus⸗ und Unierrichtsministeriums in Frage. Die Regierung weide dem Landtage binnen turzem eine Vorlage, die das allgemeine, gleiche, geheine Wahlrecht für die Zweite Kammer obne jede Einschränkung vorsehe, verbunden mit dem Spstem der Ver⸗ bältniswahl zum Schutze der Minderheiten, unterbreiten. Auch der Ersten Kammer könnten Minister entnommen werden. Die Erste Kammer müßte sich aber wleichfalls organisch dem Neubau einfügen. Ihre grundsätliche Neuformung werde unvermeidlich sein und muüßte über die gegenwärtige Regierungsvorlage hinausgehen. Zur Durch⸗ führung der Demobilisierung im Lande sei die Gründung eines Arbeitsamts geplant. Wucherer und gewerbsmäßige Schleichhändler würden nicht Schonung noch Duldung finden. Der Abbau der Kriegswirtschaft werde allmählich erfolgen. Für die Gesamtpolitik des Landes werde künftig der Staatsminister, der den Vorsitz im Gesamtministerium führe, den Ständen in erhöhtem Maße ver⸗ antwortlich sein; dadurch werde die Verontwortlichkeit der übrigen Minister für ihre Departements nicht berührt. Die erhöhte Tätigkeit des Vorsitzenden des Ministeriums b dinge die Errichtung einer Staatskanzlei, deren Chef auch die Beziehungen zum Reich zu bearbeiten haben werde. Die Beziehungen zum Reich ge⸗ dente die Regierun; mit besonderem Eifer und besonderer Hingebung zu pflegen. An dem Ausbau des Reichs, der die Selb⸗ ständigkeit der Einzelstaaten in wunderbarer Weise mit der Reichs⸗ einheit verbinde, sollten alle festhalten. Der Minister schloß mit einem Blick auf die gewaltigen Kämpfe im Westen, die Deutschland jetzt allein durchzukämpfen habe, und sagte: „Innerlich morsch ist unser Volk nicht. Wir haben Anspruch auf einen Frieden, der uns die Entwicklungsmöglichkeiten läßt. Dieser Krieg muß der letzte sein. Das ist aber nur möglich, wenn Deutschland im Frieden den Platz an der Sonne erhält, auf den es gerechten Anspruch hat und den es sich in Zukunft als freies Volk in friedlichem Wettbewerb mit den anderen Völkern täglich neu erwerben wird.“

Oldenburg. Der Landtaa ist gestern im Großherzoglichen Schloß

von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog persönlich eröffnet worden. In der Thronrede, die der Großherzog verlas, kündigte er laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Parlamentarisierung an: Es soll ein ständiger Landtagsausschuß als einheitliche Behörde mit der Regierung bn ammen über alle wichtigen Staats⸗ angelegenheiten Beschluß fassen.

Elsaß⸗Lothringen.

Eine am letzten Donnerstag in Colmar zusammenaetretene

Versammlung altelsässischer Bürger verschiedener Parteirichtungen aus Stadt und Kreis Colmar nahm nach eingehender Besprechung der politischen Lage dem „Colmarer Tageblatt“ zufolge nachstehende Entschlie ßung an:

Durch die Annahme der in den Botschaften des Präsidenten Wilson enthaltenen Grundsätze seitens der deutschen Regierung ist die elsaß⸗lothringische Frage zur internationalen Erörterung gestellt worden. Die Versammlung erwartet, daß keine Lösung erfolgt, ohne daß das els ß⸗lothringische Volt selbst über seinen Willen befragt wird. Sie fordert, daß das allen. Völkern zugesicherte Recht der Selbstbestimmung über staatliche Zugehörigkeit auch dem elsaß⸗loth⸗ ringischen Volke gemäß den Grundsätzen Wilsons zuerkannt wird.

Oesterreich⸗Ungarn.

Laut telegraphischer Berichtigung muß die gestrige Meldung der „Korrespondenz Wilhelm“ über die Auflösung des Hofstaates heißen: „Die Nachricht von der bevorstehenden Auflösung des Hofstaates und der Entlassung der Garden entspricht nicht den Tatsachen.“

Amtlich wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge bekanntgegeben:

Im Punkte 1 der zwischen dem Armeeoberkommando und der italienischen Heeresleitung abgeschlossenen Waffenstillstandsbedingungen wurde die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten zu Lande, zu Wasser und in der Luft vorgesehen. Am 3. November 3 Uhr früh wurde an die Armee der Befehl zur Ein⸗ stellung der Feindseligkeiten gegeben. Acht Stunden später erfuhr das Armeeoberkommando, daß die italienische Heeresleitung nachträglich festgesetzt habe, die Feindseligkeiten erst 24 Stunden nach Unterzeichnung ein⸗ zustellen. Das Armezoberkommando legte gegen diese plötzliche Aenderung der bereits unterzeichneten Bedingungen Verwa Frung ein, wies auf die technische Unmöglichkeit hin, den an die eigenen Heere bereits erteilten Waffenstillstandsbefehl zurückzunehmen und

verlangte neuerdings sofortige Einstellung der Feindseligkeiten.

Die italienische Heeresleitung zeigte sich aber nicht geneigt, den durchaus berechtigten Wünschen des Armeeoberkommandos zu willfahreu. Die italienischen Truppen nützten vielmehr die Unklarheit der Lage aus, um neoch „militärische“ Erfolge zu erringen. So fuhren im engen Zillertal unseren dicht auf⸗ geschlossenen Kolonnen plötzlich italienische Panzerautos mit Maschmengewehren und Geschützen vor, machten schließlich halt und erklärten die überholten Truppen mehrere Divisionen als ge⸗ fangen. Auf Widerstand waren sie nicht gestoßen, da unsere Leute die Feindseligkeiten bereits eingestellt hatten. Das Armee⸗ oberkommando hat gegen dieses Vorgehen nochmals Einspruch erhoben und die Freilassung aller auf so gewaltsame Weise gefangen ge⸗ nommenen Leute gefordert. Die Anrwort ist noch nicht eingetroffen.

Die nächste Sitzung der Vorläufigen National⸗ versammlung für Deutsch Oesterreich findet am Diens⸗ tag, den 12. November, mit folgender Tagesordnung statt:

1) Berichte von Landes⸗ und Kreistagen: 2) Grundgesetz über das Staatsgebiet; 3) Grundgesetz über die Staatsbürgerschaft: 4) Grund⸗ gesetz über die bewaffnete Macht, Gesetz, betreffend die Uebernahme der Kommandogewalt, Grundgesetz über die Rechte und Pflichten der Soldaten; 5) Grundgesetz über die richterliche Gewalt; 6) Grundgesetz über die Ministerverantwortlichkeit; 7) Grundgesetz über die Einrich⸗ tung der Landesregierungen; 8) Bericht über die militärische und politische Lage; 9) Wahl des Wahlreformausschusses: 10) Ersatz⸗ wahlen in den Staatsrat.

Die niederösterreichischen Landtags⸗ und Reichs⸗ ratsabgeordneten haben sich gestern, wie das „Wiener Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ meldet, als niederöster⸗ reichische Landesversammlung zusammengetan und den Christlichsozialen Steiner zum Landeshauptmann, den Sozial⸗ demokraten Sever und den Christlichsozialen Meyer zu seinen Stell⸗ vertreter gewählt und einen siebengliedrigen Landesausschuß ein⸗ gesetzt. Die Landesversammlung nahm einen Antrag an, daß die bis⸗ herige landesfürstliche Landesregierung mit der Selbst⸗ verwaltung des Landes vereint von dem Landeshauptmann⸗ und den anderen von der Landesversammlung gewählten Organen geführt wird. Der Bürgermeister Weiskirchner be⸗ grüßte namens der Versammlung die deutsch⸗österreichische Nationalversammlung, den Staatsrat und die Staats⸗ sekretäre und gelobte ihnen Treue und werktätige Mit arbeit. Von Schmerz über die Waffenstillstandsbedingungen erfüllt, entbot er den Brüdern im Deutschen Reiche herzliche

Grüße von Vork zu Volk (Lebhafte Heilrufe) und bemerkte:

„Unsere Grüße sollen künden die Treue, die wir halten, und die untrennbare Gemeinschaft aller Deutschen.“ (Lebhafter Beifall.) Die Versammlung nahm schtteßlich einstimmig einen Dringlich⸗ feiteautraa Weiekirchner auf Einbe,iehung der südmährischen deutschen Gemeinden in die Landesverwaltung Niederösterreich an.

Der tschecho⸗slowakische Nationalausschuß schreibt dem P essebüro zufolge eine Milliardeanleihe für

den tschecho⸗slowakischen Staat aus. Die Anleihe ist vier p ozentig und in vier Jahren rückzahlbar. 5

Der Ministerpräsident Geaf Karolyi hat namens 6 ungarischen Nationalrats ein Telegramm an den kroatischen Nationalrat gerichtet, in dem er sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, namens der gesamten ungari schen Nation mit warmem Gefühl der brüderlichen Liebe an den kroatischen Nationalrat wendet und darauf hinweist, daß das slowakische Volk vom ungarischen weder durch Haß noch Inter⸗ essengegensätze, sondern bioß durch die verbrecherische Politik zener halsstarrigen Klasse getrennt war. Für die Beleidigungen, die das Nationalgefühl des slowakischen Valkes erdulden mußte, sei nicht das ungarische Volk verantwortlich, dieses werde alles tun, um die Verbrechen der Vergangenbeit gutzumachen Graf Karolyi gab der festen Ueberzeugung Ausdruck daß beide Völker aufeinander angewiesen sind und in friedlicher Verständigung und brüderlichem Zusammenwirken eine schöne Zaͤkunft und die Bürgschaften eines besseren Lebens finden werden. Der kroat ische Nationalrat aatwortete mit freudiger Genuatuung auf die Begrüßung, die er aufrichtig erwidere. Die Vertretung der ungarischen Nation spreche zum ersten Male zu den Slowaken wie ein Bruder zu dem anderen. Der slowakische Nationalrat hat den von Wilson gekennzeichneten und von den ungarischen Vertretern anerkannten Rechtszustand angenommen.

Der Ministerpräsident Karolyi empfing vorgestern in Anwesenheit des Kultusministers Martin Lovaszy die Ver⸗ treter der Budapester Presse und teilte ihnen nach dem „Ungarischen Korrespondenzbüro“ mit, daß die ehemalige öster⸗ reichisch⸗ungarische auswärtige Regierung am 29. Oktober die Waffenstillstandsverhandlungen beconnen habe, die bistang noch nicht abgeschlossen seien. Graf Karolyi fuhr dann fort:

In Anbetracht dessen, daß sich die Verhandlungen derart ver⸗ schleppten, mache sich die ungarische Regierung die Verhandlungen der österreichisch⸗ungarischen auswärtigen Regierung nicht zu eigen und habe sich am 1. November selbständig zur sofortigen Waffen⸗ streckung entschlossen, da sie nicht parallel mit dem in seine Teile aufgelösten Oesterreich gehen könne und wobl mwüßte, daß die selbständigen Staaten Oesterreichs dem Vorschlage der ungarischen Re⸗ gierung gern beipflichten würden. Die ungarische Regierung habe hier⸗ bei auch darauf Rücksicht genommen, daß die durch die Entente ge⸗ forderten Bedingungen so schwer seien, daß sie sich von der Waffen⸗ streckung nur durch ihre Form unterschieden. Diesen Schritt der ungarischen Regierung habe das Armeeoberkommando zu verhindern gesucht, namentlich habe es der Durchführung der Waffenstreckung Hindernisse bereitet. Nach langen Beratungen zwischen dem Armee⸗ oberkommando und der ungarischen Regierung, bei denen die ungarische Regierung sich auf den Standpunkt gestellt habe, daß sie berufen sei, in der Frage des Friedens selbständig zu entscheiden, sei seitens der ungarischen Regierung ausbedungen worden, daß nicht nur die an rer italienischen Front befindlichen ungarischen Truppenkörper die Waffen niederlegen müßten, sondern auch die auf ungarischem Baoden befindlichen fremden und österreichischen Truppenkörper, also sämtliche Truppen der Armeen der Generale Koevess und Go dbach, ohne Rücksicht auf ihre Natio⸗ nalität beziehungsweise jetzt auf ihre Nation. Bei dissem Schritte habe die ungarische Regterung das Ziel verfolgt, daß die ungarischen Soldaten nicht als Mitglieder einer feindlichen Armee angesehen würden. Vom 1. Nobemeet an wolle Ungarn ein neutraler Staat sein und sei es auch. Die Regierung hätte sich seit ihrem Amts⸗ antritt unaufhörlich mit dieser Frage beschäftigt und habe bis gestern kämpfen müssen, bis sie ihren Standpunkt schließlich durch⸗ zusetzen vermochte Diese Verhandlungen hätten die ganze Tätigkeit der Regierung in Anspruch genommen, und diesem Umstande sei es zuzuschreiben, wenn in einzelnen anderen Fragen Verfäumnisse vor⸗ gekommen seien. Der Ministerpräsident erwähnte, daß der Kriegs⸗ minister Bela Linder sich um die Leitung dieser Verhandlungen un⸗ vergängliche Verdienste erworben habe, indem er mit unverbrüchlicher Energie die ersprießlichste Tätigkeit in der Friedensfrage entfaltet hätte. In der vergangenen Nacht sei es endlich gelungen, den ungarischen Standpunkt zur Geltung zu bringen, und nun sei die Lage die, daß die ganze Wehrkraft die Waffenstreckung und den Waffenstillstand an⸗ genommen habe. Die Geschichte werde dem Kriegsminister Linder für die ewig wertvollen Dienste, die er dem Ungartum erwiesen habe, sicherlich Dank wissen. Der Ministerpräsident bemerkte noch, daß er in den auswärtigen Fragen auch heute noch Verhandlungen gepflogen habe, und daß das Armeeoberkommando der Waffenstreckung nur unter der Bedingung zugestimmt habe, daß die ungarische Regierung die Verantwortung für all dies auf sich nehme, was der Ministerpräsident namens der Regierung auch versprochen habe.

Hier bemerkte der Kultusminister Lovaszy, die Regierung habe klar gesehen, daß die Entente mit den schweren Bedingungen, die sie gestellt, die Me narchie kampfunfähig machen wolle; deshalb habe die Regierung es für das richtigste gehalten, keine halbe Arbeit zu ver⸗ richten, sondern mit der Tatsache der Waffenstreckung einen Beweis dafür zu liesfern, daß Ungarn nicht mehr kämpeen wolle. Die ungarische Regierung erhoffe vom Schritte der Waffenstreckung eine günstige politische Wirkung und eine wesentliche Besserung der internationalen Lage Ungarns.

Der Ministerpräsident machte schließlich Mitteilungen über Maßnahmen der Regierung zur Aufrechterhaltung der inneren Böcnung, darunter Organisierung von Volkswache und National⸗ wache.

Der Ministerpräsident und der Kriegsminister haben gestern eine Verordnung erlassen, worin sämtliche Munizipal⸗ behörden des Landes angewiesen werden, für die zurück⸗ kehrenden Soldaten Ernährungsausschüsse zu bilden. Die Gemeinden werden verpflichtet, für die Verpflegung der zurückkehrenden Soldaten zu einem ermäßigten Preise und eventuell unentgeltlich drei Monate hindurch Vorsorge zu treffen.

Der Kriegsminister Linder erklärte bezüglich des ab⸗ geschlossenen Waffenstillstandes:

Die Grenzlinie wird die ungarische Landesgrenze sein. Wahr⸗ scheinlich werden franzoösische und englische Truppen nach Ungarn kommen. Sollten sie kommen, so kommen sie nicht als Feinde und ihr Aufenthalt wird nur kurz sein. Keineswegs wird die Besetzung von langer Dauer sein. Die fremden Truppen kommen zu uns als Freunde, nicht als Sieger, denn nicht das ungarische Volk, sondern das verrottete Regierungssystem ist besiegt worden.

Der Kriegsminister wird sich, wie „Az Est“ meldet, nun, da im Innern des Landes die Ordnung gefestigt ist, in Be⸗ gleitung von Offizieren und Journalisten an die Front b⸗ geben, um selbst die Soldaten mit der Umgestaltung im Lande und den Grundsätzen der neuen Ordnung bekannt zu machen. Hierbei wird der Minister den Soldaten mitteilen, daß die Ruhestörer strengstens bestraft und für unwürdig erklärt werden,

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