n Gemäß der Bekanntmachung kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässt 23. September 1915, Reichs⸗Gesetzbl. ehrends, früheren Faktor Reinsburgstr. 164, 5 lichen Bedarfs Stuttgart, den:
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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 149 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter
Nr. 6518 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be⸗ anntmachung zum Biersteuergesetz vom 8. August 1918, vom 7. Nooember 1918, unter
Nr. 6519 eine Verordnuug über die wirtschaftliche De⸗ mobilmachurng vom 7. November 1918 und unter
Nr. 6520 eine Bekanntmachung über die Erweiterung des Notenaus aberechts der Württembergischen Notenbank vom 7. November 1918. 25
Berlin W. 9, den 8. November 1918. 8
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Oberregierunasrat und vortragenden Rat Dr. Meister zum Ministerialdirektor im Ministerium des Janern und Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat, den bisherigen Professor an der Bischöflichen Akademie in Paderborn Dr. Linneborn zum orbentlichen Professor in der katholisch⸗theologischen Fakulät der Universität in Bonn und den außerordentlichen Professor an der Universität in Breslau Dr. von Braun und den Privatdozenten an der Universität in Nünster i. W. Dr. Timpe zu ordentlichen Professoren der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Realschuldirektors Dr. Köhler in Celle zum Direktor der Oberrealschule daselbst durch das Stautsministerium bestätigt worden.
„ Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
des Königs hat das Siaatsministerium infolge der von der Stadtorrordnetenvesammlung in Euskirchen getroffenen Wahl den Rentner Hubert Vallender daselbst als unbesoldeten Beiageordneten der Stadt Euskirchen für die gesetzliche Amts⸗ dauer von sechs Jahren bestätigt.
Seiner Maäjestät dem Kaiser und König gehen seit Wochen viele Hunderte von Kandgebungen zu, in denen nädtische, ländliche und kirchliche Gemei den, Vereine und andere Kö per⸗
schaften sowie treue Männer und Frauen aller Berufe und
Land’steile unter dem Eindruck des Ernstes der Zeit ihrer opferwilligen Vaterlandsliebe und ihrer Anhänglichkeit an das angestammte Herrscherhaus Ausdruck geben. Die Net⸗ wendigkeit, Post und Telegraph zugunsten wichtiger vater⸗ ländischer Aufgaben möglichst zu entlasten, machen es Seiner Majestät unmö lich, jedem Einzelnen warm und herzlich zu danken. Seine Majenät haben mich deshalb beauftragt, auf diesem Wege zum Ausdruck zu bringen, daß Er die Kund⸗ gebungen in diesen schweren Togen als Ausdruck treuer Ge⸗ sinnung und heißer opferwilliger Vaterlandsliebe besonders dankbar und wohltuend empfunden habe.
Berlin, den 8. November. 1918.
Der Geheime Kabinettsrat. Delbrück, Staatsminister.
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Ministerium der geistlicher nd Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Dem Seminarmusiklehrer Roeder in Herford ist der
Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.
Die am 15. September 191
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
Ministerium des Innern. 8
Der Kreisassistenzarzt Dr. Lenz aus Königsberg i Pr. ist zum Kreisarzt in Berent, der Kreisassistenzarzt Dr. Pieszezek aus Bialla zum Kreisarzt in Karthaus, der Kreisassistenzarzt Dr. Tinschert in Blumenthal zum Kreisarzt in Blumenthal und der Kreisassistenzarzt Dr. Wildenrath in Bitburg zum Kreisarzt in Daun ernannt worden. ö““
Ministerium deröffentlichen Arbeiten. Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der Eisenbahndirektionen dem Regierungs⸗ und Baurat Niemeier in Kattowitz, für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter dem Baurat Foellner in Trier und dem Regierungsbaumeister des Eisen⸗ bahnbaufachs Heinrich Müller in Flensburg und für Regierungsbaumeister den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufachs Haeßner in Osnabrück, Karl Pirath in Görlitz und daller in Magdeburg sowie dem Regierungs⸗ baumeister des Maschinenbaufachs Scheehl in Leinhausen.
Bekanntmachung. 9§ 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli S. S. 153) wird hierdurch bekannt gemacht, daß das tige Reineinkommen der Lausitzer Eisenbahn⸗ aft aus dem Betriebejahre 1917,18 auf 157 076 ℳ ₰, buchstäblich: Einhun dertstebenundfünfzigtausendsechsund⸗ zig Mark 57 Pfennig, festgesetzt worden ist. Breslau, den 5. November 1918. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Mallison.
Fernhaltung September 1915 26. Juni 1916 auf 1 täglichen Bedarfs, 3 Futtermitteln aller Art sowie rohen Heiz⸗ und Leuchtstoffen wird aufgehoben Cöln, den 28. Oktober 1918.
v
d 2 Oberbüurgermeister.
am 14. August 1918 verhängte Ve des Handels mit
itteln und sonstigen Gegenständen äglichen Bedarfs
wir biermit auf. Neiße, den 29. Oktob ie Polizeiverwaltung.
Poliz .Franke, Erster Bürgermeister. machung. der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sept ur Fernhaltung unzuverlässiger bestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 dem Händler Stephan Mazur, wohnhaft in Wiegenau, Handel mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs von sofort ab wegen grober Unzuverlässig⸗ keit bis auf weiteres untersagt. — Die Kosten der Bekannt⸗ machung trägt der Händler Stephan Mazur in Wongrowitz, den 6. November 1918.
Die deutsche Waffenstillstands kommission, die vor⸗ gestern mittag aus dem Großen Hauptqvartier nach den franzö⸗ sischen Linien abgefahren ist, besteht laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ aus dem Staatssekretär Erzberger als Vorsitzenden, dem Gesandten Grafen Oberndorff, Gene⸗ ralmajor von Winterfeldt, Kapitän zur See von Van⸗ selow. Als zweite Staffel sind Nachmittags ins Haupt⸗ quartier der Heeresgruppe Deuscher Kranprinz die Majore Düsterberg, Brinckmann, Kriebel und von Boettcher sowie der Legationsrat Freiherr von Lersner gefahren.
Das „Büro Radio“ teilt mit, daß die deutschen Bevoll⸗ mächtigten gestern morgen im Großen Hauptquartier der Alliierten die Bedingungen für den Waffenstillstand mit der dringenden Aufforderung erhielten, sie binnen 72 Stunden, die am Montag Morgen um 11 Uhr französischer Zeit ablaufen, anzunehmen oder abzulehnen. Der deutsche Vorschlag zum sofortigen Abschluß einer vor⸗ läufigen Waffenrube wurde vom Marschall Foch abgelehnt.
Der Text der Waffenstillstands bedingungen wurde in das
deutsche Hauptquartier durch Kurier geschickkt. 8 8
Der Bundesrat hat durch Verordnung vom 7. November 1918 die gesetzliche Grundlage zur Durchführung der wirtschaftlichen Demobilmachung geschaffen. Diese wird den Ausgleich der gewaltisen Umwälzung fördern, die die Kriegswirtschaft in der Arbeiterschaft verursacht hat. Auf der einen Seite gilt es, den aus dem Heeresdienst Ent⸗ lassenen die Wiederaufnahme der Arbeit zu ermöglichen, auf der ande en Seite den während des Krieges aus still⸗ liegenden Betrieben in die für Heeresgerät arbeitenden In⸗ dustrien verpflanzten Arbeitern und den neu in die Kriegsindustrie eingetretenen Arbeitsk äften, namentlich den Frauen, andere Arbeit zu verschaffen, soweit deren Beschäftigung in den Kriegs⸗ betrieben im Laufe der Zeit nicht weiter ermöglicht werden kann. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, muß mit der Möͤglichkeit gerechnet werden, daß die Umstellung von Kriegs⸗ in Friedens wirtschaft nicht schrittweise, sondern mit großer Beschleunigung durchzuführen ist, daher überträgt der Bundesrat dem Reichstanzler weitgebende Befugnisse zur Erledigung aller für eine ordnungsmäßige Durchführung der Demobil⸗ machung nötigen Maßnahmen. Dem Reichskanzler wird ein Beirat beigegeben, der aus Vertretern von Bundesstaaten be⸗ steht und bei grundsätzlichen Fragen zuzuziehen ist.
Die Durchführung der Anordnungen des Reichskanzlers oder der von ihm damit beauftragten Stelle soll durch Demobilmachungskommissare erfolgen, deren Wirkungskreis von den Landeszentralbehörden für Bezirke der höheren Verwaltungsbehörde oder besonders bestimmte Bezirke feugestellt wird, wobei die Möglichkeit offen bleibt, diese Bezirke über mehrere höhere Verwaltungsbehörden ver⸗ schiedener Bundesstaaten auszudehnen. Ebenso ist die Bestellung von Staatskommissaren durch die Landes⸗ zentralbehörde für den ganzen Bereich des Bundes⸗ staats vorbehalten. Den Demobilmachungskommissaren sind Demobilmachungsausschüsse unterstellt, die in jedem Kom⸗ munalverbande errichtet werden, jedoch ist auch hier eine engere oder weitere Gliederung nach Nedürfnis den Landeszentral⸗ behörden vorbehalten. Die Vorsitzenden der Ausschüsse, die Staate oder Kommunalbeamte sein müssen, und die Mit⸗ glieder dieser Ausschüsse, unter denen sich eine gleiche Anzahl von Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern befinden muß, werden, und zwar letztere unter Berück⸗ sichtigung der Vorschläge der wirtschaftlichen Or⸗
“ durch die Landeeszentralbehörden ernannt
werhen. die auch Geschäftsgang und Geschäftsordnung diese
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Ausschüsse regeln. . bsevT.- Reichekanzler oder die von ihm beauftragte Zentral stelle wird im we entlichen allgemeine Nicht inien aufstelle und Anregungen geben. Die von den Landeszentralbehörder ernannten Kommissare werden in Gemeinschaft mit den ihne. untergeordneten Stellen berufen sein, die wirtschaftliche
mobilmachung einzuleiten und durchzuführen, wobei das Emn greifen in Einzelfällen Sache der örtlichen Stellen bleiben wird
n Verfolg der gestrigen Erklärung des Kriegsernährungs v die Reichsgetreidestelle durch „Wolffs Telearaphen büro“ bekannt, daß vom 1. Dezember d. J. ab die täg liche Mehlration allgemein um 40. Gramm erhöß wird. Den Schwer⸗ und Schwerstarbeitern wird diese E. höbung auf ihre Zulagen angerechnet. Die erhebliche Pe⸗ besserung auch für sie liegt in der Erhöhung der Brotmenge für ihre Familienmitglieder. 11
Der Kriegsausschuß der deutschen Landwirtschaft,
dem der Deutsche Landwirtschaftsrat, der Bund der Landwirte, die Vereinigung der deutschen Bauernvereine, die Deutsche Landwirischaftegesellschaft, der Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, der Generalverband der deutschen Raiffeisengenossenschaften und die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte angehören, hat folgenden Aufruf an die landwirtschaftlichen Körperschaften Deutsch⸗ nds erlassen: 8 1 8 Die Ernährung des deutschen Volkes ist aufs schwerste ge fährdet, wenn Unruhen auf dem Lande ausbrechen. Ihrer Aufrecht⸗ erhaltung stehen schon jetzt die größten Schwierigkeiten ent⸗ gegen. Sie werden bei Eintreten der Demobilmachung und bei Rüc⸗ kehr der Truppen in außergewöhnlichem Maße sich noch steigen. Es ist jetzt oberste Pflicht aller Behörden wie aller Teile der Be⸗ völkerung, unsere Ernährungswirtschaft im Interesse des Volksganzer in vollstem Umfange aufrechtzuexrhalten. Jede Störung der Ordnung auf dem Lande muß mit allen Mitteln verhindert werden. Soll die Landwirtschaft lieferungstähig bleiben, so muß die Sicherung ihrer Betriebe voll gewährleistet werden. Diese Aufgabe fällt in erster Linie den Behörden zu: sie kann aber nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn auch die Landwirtschaft selbst durch sofortige Bildung von Orts⸗ oder Gemeindeausschüssen für den nötigen Schutz ihrer Betriebe und der geregelten Lieferung sowie füt die tatkräftige Abwehr aller eigenmächtigen Eingriffe in die⸗ selben sorgt. Jedes Zuwarten kann verhängnisvoll werden. Wir fordern desbalb die landwirtschaftliche Bevölterung auf, sofon mit der Bildung solcher Orts⸗ oder Gemeindeausschüsse vorzugehen. Diese Ausschösse müssen gebildet werden von Arbeitgebern und Arbent⸗ nehmern. Sie müssen getragen sein von dem Vertrauen aller länd⸗ lichen Kreise; sie dienen keiner Sonderorganisation und treten außer Wirksamkeit, sobald die derzeitige Notlage beseitigt ist. Auch die Zuziehung von Vertretern der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung ist dringend erwünscht. Die Orts⸗ oder Gemeindeausschüsse haben bei der ausgiebigen Erfassung der für die Gesamtheit erforderlichen Lebens⸗ mittel wie besonders auch bei der nachdrücklichen Bekämpfung des unheilvollen Schleichhandels mitzuwirken. Sie sollen auch dafür Sorge tragen, daß die landwirtschaftlichen Betriebe, die zurzeit ohne Leiter sind, zum Zweck ordnungsgemäßer Weiterfübrung der Wirtschaft beraten und unterstützt werden. Sie sollen gleichzeitig eine Hilfsorganisation bilden zum Schutze der Personen und zur Sicherung des Eigentums. Sie sollen auch nach der Rückkehr der Truppen bei Lohnstreitigkeiten und bei Fragen, die das Arbeits⸗ verbältnis betreffen eine ausgleichende Tätigkeit entfalten. Bei der Begründung dieser Ausschüsse wird man sich selbstverständlich, soweit die Arbeitgeber in Frage kommen, in erster Linie mit an diejenigen Manner zu balten haben, die jetzt schon in den bestehenden landwirtschaftlichen Organisationen, insbejondere in den Genossen⸗ schaften und landwirtschaftlichen Vereinen füh end tätig sind. Die Heran⸗ ziehung der Vertreter aus den Arbeitnehmerkreisen wird am besten diesen selbst zu überlassen sein, um auch den Anschein zu vermeiden, als ob von seiten der Arbeitgeber ein unzulässiger Einfluß bierdei ausgeübt werden könnte. Wir richten diesen Appell an die berufenen Vertretungen der deutschen Landwirtschaft in den einzelnen Bundes⸗ staaten und Provinzen mit der dringenden Bitte, mit Rücksicht auf den schweren Ernst der Lage mit größter Beschleunigung an die Aus⸗ fübrung dieser Maßnahmen heranzutreten und auf dem Lande auf solche Weise einen ausgebreiteten Wohlfahrts⸗ und Ordnungs⸗ dienst zu organisieren. Die landwirtschaftlichen Vertretungen werden an ihre Einzelregierungen bezw. provinzlichen Ver⸗ waltungen mit dem Ersuchen heranzutreten baben, diesen aus der Mitte der Landwirtschaft freiwillig hervorgehenden Ein⸗ richtungen weitestgehende Unterstützung im Interesse der Al-⸗ gemeinheit zuteil werden zu lassen. Daß bei Bildung der Olts⸗ bezw. Gemeindeausschüsse auf besondere lokale Verhältnisse ent⸗ sprechend Rücksicht zu nehmen ist, braucht nicht besonders ausgeführt zu werden. Es darf angenommen werden, daß da Kriegsernäbrungs⸗ amt die Errichtung derartiger Orts⸗ oder Gemeindeausschüsse für durchaus zweckdienlich und notwendig erachtet und daß es sich meitest⸗ gebend bei der Regelung der Ernährungswirtzchaft der Mitarbeit dieser Ausschüsse bedienen wird.
Der Staatssekretär des Reiche arbeitsamts Bauer hat am 8. d. M. Vertreter der Gewerkschaften und anderer Inter⸗ essenverbände auf deren Ersuchen empfangen und sich dabei über die Tätigkeit, die das Amt in nächster Zeit ent⸗ falten wird, ausgesprochen. 5 Danach sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die Fragen, ie mit dem Kriege und der Uebergangswirtschaft in Zusammen⸗ ig stehen, am dringlichsten. Hierfür ist in erster Lmiie das eichswirtschaftsamt zuständig, bei der Erledigung der Arbeiter⸗ ist das Reichsarbeitsamt interessiert; es findet deshal ein reges Zusammenarbeiten beider Aemter auf diesem Gebiete stalt Vor allem wird das Reichsarbeitsamt der Regelung des Alx⸗ beitsnachweises sein Interesse zuwenden, ferner soll eine ge⸗ setzliche Grundlage für die durch militärische Anordnung er⸗ richteten Zentralauskunftsstellen und für eine allgemeine gemein⸗ nützige Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung geschaffen werden. Die Erwerbslosenfürsorge während der Uebergangszeit s8— durch eine bereits im Laufe der nächsten Woche zu erwartende Bundesratsverordnung geregelt werden, welche die Gemeinden zu einer ausreichenden Fürsorge verpflichtert. Als Kriegsmaßnahme stet noch der Erlaß einer Bundesratsverordnung auf dem Gebiet der Krankenversicherung bevor, wobei es sich um schlennige Herauffetzung der Verdiensthöchstgrenze handelt. Andere Maßnadmen haben 88 Krantenversicherung der Hausgewerbetreibenden und den Ausbau der Familienbilfe zum Gegenstand. In der Inv liden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung ist erweiterte Fürsorge und demgemäͤß Erköbung der Beiträge nötig Die Ausdehnung der Versicherung auf die Has⸗ gewerbetreibenden des Betleidungsgewerbes wird vorbereitet Auch in 88 Unfallversicherung sind Zulagen und Erweiterungen in Aussicht 4 nommen. Ein neuer Entwurf des Arbeitskammergesetes g schleunigt fertiggestellt werden; er baut sich auf der räumlichen Grune⸗ lage auf und sieht in seinem Rahmen besondere Arbeitskammern 5 Angestellte vor. Der Arbeiterschutz soll durch Aufhebung sesetzes vom 4. August 1914 gefördert werden. Besonderes Interell
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ird der Fürsorge für die arbei ; neft wird dem undesrat eine Vorlage zur Errichtung von Fachaus⸗
schüssen zugehen; ferner sind Vorarbeiten im Gange, welche den Fach⸗
ausschüssen des Heimarbeitergesetzes bestimmenden Einfluß auf die Lohn⸗
regelung gewähren. Die berechtigten Interessen der kaupmännischen, Fnischen Büro⸗ und Bühnenangestellten werden durch Neuregelung 5 Ausbau der einschlägigen Gesetzesvorschriften gewahrt werden. Die Beseitigung der Ausnahmebe timmungen gegen die Land⸗ beiter soll schleunigst herbeigeführt werden. Zur tunlichsten Behebung der drohenden Wohnungsnot ist ein⸗ dem Reichs⸗ arbeitsamt unterstell ter Reichskommissar eingesetzt. Im übrigen wird die Wohnungsfrage im Einvernehmen mit anderen Stellen gefördert. Das weitere Programm des Staatssekretärs umfaßt Neu⸗ regelung des Koalitionsrechts sowie Schaffung und Ausgestaltung einheitlicher Tarifwverträge. Für alle diese Maßnahmen wird schon in nächster Zeit ein sozialpolitischer Beirat aus Vertretern der maß⸗ nebenden wirtschaftlichen Organisationen für Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer berufen werden.
Eine eingehende amtliche Veröffentlichung über dieses sozialpolitische Programm des Reichsarheitsamts steht bevor.
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Ueber die Unruhen im Reiche wird „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ unter dem 8. d. M. von zuständiger Stelle folgendes mitgeteilt: 8
Die Aufstandsbewegungen haben sich weiter ausgedehnt. Es sind davon unter anderem in Mitleidenschaft gezogen: Han⸗ nover, Koln, München, Braunschweig und Magdeburg. Hier⸗ mit ist jedoch noch nicht gesagt, daß diese Städte ganz in de Hand der Aufständischen sind. Die Nachrichten sind naturgemäß nicht zuverläffig und sind widerspruchsvoll. In Hannover ist z. B. ein Teil der Garnison fest in der Hand ihrer Führer und wehrt sich enrschlossen gegen die Bewegung. Aehn⸗ liche Verhältnisse scheinen in Magdeburg vorzuliegen. Vom In⸗ dustriegebiet sind die Meldungen noch nicht klar, es scheinen aber Versuche vorzuliegen, an einzeluen Orten Arbeiter⸗ und Soldatenräte zu bilden. Es zeigt sich jetzt ein gewisses planmäßiges Vor⸗ gehen. Ueberall dasselbe Bild! Aus den Hauptzentren Kiel und Hamburg sind im Laufe des gestrigen Tages immer wieder Züge mit bewaffneten Matrosen und Aufrührern in das Land ent⸗ sandt worden. Diese versuchen in den wichtigsten Städten sich sofort der Verkehrszentralen zu bemächtigen und die Kommandostellen auf⸗
zuheben. Dann wird unter Heranziehung lichtscheuer Elemente, unter denen sich eine ganze Reihe Fahnenflüchtiger befindet, versucht, die
Truppen zu verseuchen, indem ihnen vorgespiegelt wird, daß es sich gar nicht um eine revolutionäre Bewegung handele, sondern um militärische Reformen. Bei manchen Truppen ist der Versuch ge⸗ lungen, bei anderen hat er energischen Widerstand gefunden. An zahlreichen Stellen ist bereits durch entsprechende Vorstellung von Entsandten der Regierung ein gewisses Einlenken erreicht worden. In Kolberg liefen drei kleinere Kriegsschiffe ein, die aus Kiel geflüchtet sind. Die Besatzungen wurden in die Heimat beurlaubt und sind abgereist. In Kolberg selbst herrscht Ruhe. Auch in Swine⸗ münde ist alles ruhig. Die dort liegenden Fahrzeuge sind treu, und es haben sich keine Soldatenräte gebildet. In Lübeck scheint der Soldatenrat noch nicht im Besitz der Gewalt zu sein. In Braunschweig und Wolfenbüttel sind die Unruhen bisher ohne Blutvergießen verlaufen, doch ist die Entwicklung noch nicht ab⸗ geschlossen. Aus Cöln liegen Meldungen vor, daß der Arbeiter⸗ und Soldatenrat die Kontrolle über alle Soldaten übernommen hat. Die Bahnhofskommandantur und alle militärischen Waffen sind durch den Gouverneur zurückgezogen worden, der heute mit dem Arbeiter⸗ und Soldatenrat verhbandelt. Zu Zusammen⸗ ftößen ist es bisher nicht gekommen. Jedoch macht es sich für die Zivilbevölkerung äußerst unangenehm bemerkbar, daß die aus den militärischen und Ziv lstrafanstalten befreiten Gefangenen, die dort sehr zahlreich sind, sich raubend und plündernd auf die Kon⸗ fektionsgeschäfte stürzen. Bei den Eisenbahnbediensteten, auch in den Werkstätten, ist alles ruhig. Die Bahnhöfe sind durch den Arbeiter⸗ und Soldatenrat besetzt. In München brachen im An⸗ schliuß an Massenversammlungen am 7. d. M. ernste Unruhen aus. Die Republik wurde ausgerufen. In der Nacht vom 8. bildete sich ein Rat von Arbeitern, Soldaten und Bauern unter dem Vorsitz von Kurt Eisner. Dieser Rat erläßt an die Bevölkerung Münchens etnen langen Aufruf, wonach er Ordnung sowie Sicherheii der Person und des Eigentums verbürgt. Die Soldaten in den Kafernen regieren sich durch Soldatenräte. Offiziere, die sich nicht widersetzen, dürfen ihren Dienst weiter versehen. Die Bauern verbürgen sich für Lebensmittelversorgung. Weiter wird ge⸗ meldet, daß der Polizeipräsident im Einvernehmen mit dem Arbeiter⸗ und Soldatenrat unter gewissen Verpflichtungen seine Amtsführung weller bersi⸗Lr.
Die ginze Bewegung geht — bei aller Unklarheit in Einzel⸗ heiten — ofenbar von Rußland aus, wobei die bisherige Berliner Verltretung der russischen Sowjetrepublik ja nachweislich mitgewirkt hat. Wie die russische Regierung selbst zugegeben hat, hofft sie sich nur dadurch zu halten, daß auch in Deutschland, und dem⸗ nächst in ganz Europa die bolschewistische Idee nochmals zum Auf⸗ skammen komme. In dem Bewußtsein, daß das deutsche Volk in seiner Masse für die bolschewistischen Ideen nicht zu haben ist, wird planmäßig versucht, die Unzufriedenen und nach Möglichkeit Teile der bewaffneten Kacht allmählich auf die sch efe Ebene zu bringen, indem man sie zunächst durch noch nicht terroristische Re⸗ formvorschläge in Widerspruch mit ihren Pflichten und mit der be⸗ stehenden Volksregierung zu bringen versucht. Allmählich sollen die Leute dann weiter gedrängt werden bis zu dem bolschewistischen Ra⸗ ditkalismus, wie dies in einzelnen Fällen bereits klar erkennbar ist. Die Verführten und Mitläuter sind sich nicht im mindesten bewußt, u welchen verhängnisvollen Folgen eine bolschewistische Bewegung in Deutschland notgedrungen führen muß, wo die Volksernährung bisher nur mit einer fein gegliederten Organisation durchführbar war.
Weitere von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreitete Mel⸗ dungen besagen: „ Der Arbeiter⸗ und Soldatenrat in Kiel hat einen Aufruf an iit Bevölkerung Schleswig⸗Holsteins gerichtet, in dem es heißt: „Die politische Macht ist in unserer Hand. Is wird eine vorläufige Provinzialregierung gebildet, die im Zusammenarbeiten mit den bestehenden Behörden eine Neuord⸗ 8 aufrichtet. Unser Ziel ist die freie soziale Volksrepublik. Vhe Hauptaufgabe wird es zunächst sein, den Frieden zu sichern pr die Schäden des Krieges zu heilen. Die über den Rahmen der derbpinzialverwaltung hinausgreifenden Fragen unterliegen selbst⸗ Käftändlich nach wie vor der Staats⸗ und eichsgesetzgebung. Wir ö gewillt, mit der gesamten Beamtenschaft, sofern sie sich dem seuen Kurz unterstellt, in den biszherigen Formen zusammenzuarbeiten. dir sind entschlossen, jedem Widerstand mit der uns zur Ver⸗ ugung stehenden öffentlichen Gewalt entgegenzutreten.“. — In Hilhelmshaven haben der „Weserzetung“ zufolge die, weütrosen am Mittwoch dem Kommandanten den Gehorsam ver⸗ Maögert. Aus der Oldenburger Garnison sind einige 100 Mann mit güchinentewehren eingetroffen. Von Wilhelmshaven wurden einige beförd Matrosen mit Extrazügen nach dem Innern Deutschlands Sorbert. Gewalttätigkeiten sind nicht vorgekommen, aber sämtliche Fchiffe sind in der Hand der zurückgebliebenen Matrosen. onnerstagvormittag fand eine große Versammlung Militärplatz statt, an der etwa 30 000 Mann teilgenommen
ften. In verschiedenen Reden wurde zu Besonnenheit
„ Die Versammlung zog dann in geordnetem Zuge
den gf Stadt. Der Auzschuß legte besonderen Wert auf und Fortgang der Lebensmittelversorgung für die Militär⸗ man, Fivilverwaltung. Von den verschiedensten Seiten hört daz die Matrosen betont haben, wenn der Feind sich
ter zugewendet. In allernächster
Wilhelmshaven nähern sollte, würden sie ihren Platz wieder einnehmen, um das deutsche Gebiet bis zum Aeußersten zu verteidigen. In Olden burg fand vorgestern eine große Soldatenversammlung näatt, in der ein Soldatenrat gegründet wurde. Bei der Versamm⸗ lung und beim Umzug durch die Stadt wurde die Ruhe voll standig gewahrt. Große Teile der hiesigen Garnison beteiligten sich nicht daran, sondern blieben in der Kaserne. In Rostock sind gleichfalls
Soldaten üte gebildet worden.
Württemberg.
Seine Majestät der König hat, wie „Wolffs Tele⸗
graphenbüro“ meldet, den Ministerpräsidenten Dr. Freiherrn von Weizsäcker, den Kultusminister Dr. von Fleisch⸗ hauer und den Justizminister Mandry auf Ansuchen ihrer Aemter enthoben und den Oberregierungsrat Liesching, Mit⸗ glied der 2. Kammer, zum Präsidenten des Staats⸗ ministeriums, Justizminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten, sowie den Regierungsdirektor Dr. von Hieber, Mitglied der 2. Kammer, zum Kultusminister ernannt. Ein neugebildetes Verkehrsministerium übernimmt der General⸗ staatsanwalt Dr. von Kiene, erster Vizepräsident der 2. Kammer, und ein neues Ministerium für Demobilisation der Privatdozent Dr. Lindemann, Mitglied der 2. Kammer. Der Minister des Innern Dr. von Köhler und der Finanz⸗ minister Dr. von Pistorius sind von Seiner Majestät dem König in ihren bisherigen Aemtern bestätigt worden.
Hessen. *
Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat
nach einer amtlichen, von „Wolffs Telegraphenbüro“ ver⸗ breiteten Meldung folgende Verordnung erlassen: 8 Bis zur endgültigen Regelung der schwebenden Fragen und mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage wird zur Mitwirkung bei Re⸗ gierungsgeschäften ein Staatsrat gebildet, dem neben den im Amt befindlichen Ministern Mitglieder beider Kammern der Land⸗ Hög angehören. Unser Staatsministerium ist mit der Ausführung betraut.
— In der Zweiten Kammer teilte der Berichterstatter Dr. Stephan obiger Quelle zufolge mit, daß die Parteien 68 auf folgende Beschlüsse einstimmig geeinigt
ätten:
1) Uebereinstimmende Beschlüsse beider Kammern in Regierungs⸗ vorlagen haben Gesetzeskraft. Versagt die Erste Kammer einem Beschluß der Zweiten Kammer ihre Zustimmung, so ist dies ohne Einfluß, wenn die Zweite Kammer mit zwei Drittel Mehrheit, bei Beratung des Haupivoranschlags mit einfacher Mehrheit ihren Be⸗ schluß aufrecht erhält.
2) Durchgreifende Umgestaltung der Ersten Kammer, Wahl der Vertreter, stärkere Vertretung von Handel, Industrie und Handwerk, Vertretung des Großgrundbesitzes, der Bauern und Arbeiter, der staatlichen, kommunalen und Privatbeamten und sonstiger für das Wirtschafts⸗ und Geistesleben bedeutsamer Berufe auf Grund von Beseitigung von Berufungen und des Geburtsvor⸗ rechtes.
3) Ernennung der Minister auf Vorschlag der Zweiten Kammer.
4) Nachprüfung des Gesetzes über die Rechisverhältnisse der Standesherren.
5) Verbot der Neuschaffung von Familienfideikommissen.
6) Beratung der Frage des Uebergangs des Familieneigentums des Großherzoglichen Hauses in das Eigentum des Staates; die Iu“ und Abgabefreiheit der Großherzoglichen Familie wird auf⸗ gehoben.
7) Wahlberechtigt ist jeder Hesse, der 25 Jahre alt ist oder Kriegsteilnehmer gewesen ist, an der Front gestanden hat, volljährig ist, die hessische Staatsangehörigkeit besitzt und zur Zeit der Wahlen drei Monate in Hessen seinen Wohnsitz hat.
8) Beseitigung des Pluralwahlrechts und der Verhältniswahl durch die einzelnen Provinzen. Einführung der Wahlpflicht, Sonn⸗ tagswahl von 12 Uhr Mittags bis 8 Uhr Abends.
9) Die Zweite Kammer wiid bei jeder Neuwahl ganz erneuert; Voraussetzung dafür ist eine Wahldauer von fünf Jahren.
10) Das Wahlrecht der Frauen zu Gemeinde⸗ usw. Vertretungen kann in Gemeinden über 10 000 Einwohner eingeführt werden. Die Frauen sind zu Deputationen, Kommissionen usw. in allen Kommunal⸗ verwaltungen wählbar.
11) Aufhebung der Kulturkampf⸗ und Ordensgesetze.
12) Sinngemäße Anwendung des vorstehenden Wahlrechts auf Wahlen zu Gemeinde⸗, Kreis. und Provinzialvertretungrn.
13) Schaffung eines Landesarbeitsamts zur Regelung sämtlicher arbeiterwirtschaftlicher und sozialpolitischer Fragen. .
Mecklenburg⸗Schwerin.
Gestern mittag empfingen Seine Königliche Hoheit der Großherzog und das Staatsministerium Ver treter des Arbeiter⸗ und Soldatenrats, die ihre Wünsche wegen einer Verfassungsänderung in Mecklenburg vortrugen. Gestern nachmittag fanden sich die Vertreter des Arbeiter⸗ und Soldatenrats sowie die Reichstagsabgeordneten Dr. Wendorf und Siokovich zur Entgegennahme der Ent⸗ schließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs im Sitzungssaale des Staatsministeriums ein, wo der Staats⸗ minister Dr. Langfeld, wie die „Mecklenburgische Zeitung“ mitteilt, folgende Entschließung verlas:
Nachdem Uns von Vertretern weiterer Kreise der Bevölkerung dringende Wünsche wegen der politischen Neuorientierung des Landes kundgegeben worden sind, bestimmen Wir hierdurch das Nachstehende:
1) Es soll sofort in Mecklenburg eine auf den Grundsätzen des parlamentarischen Systems beruhende Landesverfassung eingeführt werden, die eine Vertretung unseres Volkes durch eine Kammer, welche auf Grund des allgemeinen, gleichen, geheimen und unmittel⸗ baren Wahlrechts gewählt wird, vorsieht.
2) Wir haben den Mitgliedern Unseres Staatsministeriums auf ihre Bitte die Entlassung aus ihren Aemtern in Gnaden bewilligt.
3) Wir werden bald ein neues Ministerium bilden aus einer größeren Zahl von Angehörigen der in Mecklenburg vertretenen Par⸗ teien der Linken des Reichstages. “
Gegeben durch Unser Staatsministerium. Schwerin, den 8. November 1918. Friedrich Franz. Langfeld. von Blücher. L. von Meerheimb.
Wie die Mecklenburgische Zeitung hört, hat der Reichstage⸗ abgeordnete Siokovich von dem Arbeiter⸗ und Soldatenrat den Auftrag zur Weiterführung der Verhandlungen erhalten
Die amtlichen Braunschweigischen Anzeigen veröffentlichen folgenden Erlaß Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs: Nachdem ich durch Fühlungnahme mit den verschierensten Be⸗ völkerungskreisen die Ueberzeugung gewonnen habe, daß auch die letzten Vorschläge zur Umgestaltung des Landtagswahlrechts zur Erhaltung befriedigender Zustände im Herzogtum nicht geeignet sind, habe ich mich entschlossen, der Landesversammlung die Streichung aller Sonder⸗ wahlen vorzuschlagen, so daß das Reichstagswahlrecht die ausschließliche Grundlage des geplanten Gesetzes bildet. u“ Braunschweig, den 8. November 1918. Ernst August. Boden.
v. Wolff. H. Krueger
Reuß.
Seine Hochfürstliche Durchlaucht Heinrich vollendet morgen sein 60. Lebensjahr
Kriegsaachrichten. Berlin, 8. November, Abends. (W. T. B.) An der Westfront ruhiger Tag.
Großes Hauptquartier, 9. November. (W. T. B. Westlicher Kriegsschauplatz.
Der auf dem Westufer der Schelde gelegene Teil von Tournai wurde von uns geräumt und vom Engländer be⸗ setzt. Zwischen der Schelde und Oise und westlich der Mags haben wir unsere Linien plangemäß zurückverlegt. An ein⸗ zelnen Stellen haben sich hierbei Nachhutkämpse entwickelt. Dec Feind hat in diesen Abschnitten die Linie Peruwelz — westlich von St. Ghislain — westlich von Maubeuge — östlich und südöstlich von Avesnes und ist wo⸗stlich der Maas bis in Linie Liart —Warby und an die Maas westlich von Sedan gefolgt. Auf den östlichen Maashöhen fanden Teilkämpfe statt. ö
Der Erste Generalquartiermeister. v“ Groener.
“
Wohlfahrtspflege.
Rentenansprüche kinderreicher Familien.
Durch eine neuerdings ergangene Entscheidung des Reichsgerichts (Urteil vom 24. September 1918) in einem von einer Kriegerwitwe gegen den Militärfiskus anhängig gemachten Rechtsstreite ist, wie die Zentralstelle für Volkswohlfahrt mitteilt, festgestellt, daß Hinter⸗ bliebenen der gefallenen Soldaten stets die Be⸗ träge der sogenannten großen Krieg versorgung zustehen. Diese Entscheidung ist insofern von Wichtigkeit, als das Militärhinterbli⸗benengesetz die Bestimmung enthält, daß die Witwe einer infolge einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärperson zwar die gleiche Unter⸗ stützung zu beanspruchen hat, diese aber die volle Rente nicht über⸗ steigen darf, die das Gesetz für die Dienstbeschädigten festgesetzt hat. Diese volle Nente nun ist gleich dem Höchstbetrage derjenigen Rente, welche der Mann bei seinen Lebzeiten erhalten haben würde, und ent⸗ spricht der Rente für die Witwe mit vier Kindern. Das Vorhanden⸗ sein von mehr Kindern bleibt danach unberücksichtigt. Nach der neuen Entscheidung aber hat die Kriegerwitwe Anspruch auf Witwengeld und auf Waisengeld für jedes ihrer Kinder, gleichgültig, wie groß deren Zahl ist.
Damit die Hinterbliebenen der Heeresanhebhörigen nicht, wie es so häufig geschieht, infolge Unkenntnis der Bestimmung über die rechtzeitige Anmeldung ihrer Versorgu ngsgebührnisse verlustig geben, hat das Kriegsministerium angeordnet, daß den Hinter⸗ bliebenen gleichzeitig mit der ihnen zugehenden Besoldungsbescheinigung ein Merkblalt übersandt wird, aus dem sie alles Nähere ersehen können. Danach müssen die Gnadengebührnisse sofort bei dem in der Besoldungsbescheinigung angegebenen Versorgungsamt des Armee⸗ korps unter Beifügung von Bezoldungsbescheinigung und Todes⸗ bescheinigung beantragt werden. Ferner muß darauf ein Antrag auf Gewährung der Versorgun sgebührnisse folgen. Hinterbliebene von Offizieren des Friedensstandes und von ehemaligen Offizieren des Friedensstandes beantragen dagegen die Versorguͤngsgebührnisse un⸗ mittelbar beim Verisorgungsamt, Hinterhliebene des Beurlaubten⸗ standes und aller Angehörigen der Unterklassen bei der Fürforgestelle.
Kunst und Wissenschaft.
In der am 31. Oktober abgehaltenen Gesamtsitzung der Akademie der Wissenschaften las Herr Rubens über die Energiequellen der Erde. Die auf der Erde vorhandenen Energievorräte und Energiequellen mechanischer, thermischer und chemischer Art wurden zusammengestellt und auf ihre Ergiebigkeit und technische Verwendbarkeit geprüft. Besonders eingehend wurde die der Erde durch die Sonnenstrahlung zugeführte Energie unter⸗ sucht und der Einfluß neu berechnet, welchen die Kohlensäure und der Wasserdampf der Atmosphäre durch die Strahlungsabsorption auf die mittlere Temperatur der Erdoberfläche ausüben. — Herr K. Meyer legte eine Abhandlung „Nordisch⸗Irisches“ vor. Es wird gegen C. Marstrander. „Thor en Irlande“ (Revue Celtigue XXXVI, S. 241 ff.), nachgewiesen, daß der Name Tomar in irischen Quellen überall als eine jüngere Form des Personen⸗ namens Tomrir, der Wiedergabe des altn. pörir, zu fassen und nirgends auf den Gott Thor zu beziehen ist. Auch die Deutungen Marstranders von ascaill als „Aasenhain“, clann Balldsir als „Familie Balders“, baile Balldair als „Baldersheim“ werden wider⸗ legt. Anhangsweise wird eine Reihe sprachlicher Irrtümer in H. Zimmers „Keltischen Beiträgen“ richtiggestellt. — Vorgelegt wurden die 4. Lieferung des mit Unterstützung der Akademie ge⸗ druckten Altfranzösischen Wörterbuchs Adolf Toblers, herausgegeben von E. Lommatzsch (Berlin 1918), und die 2. Auflage des Wertes des Herrn O. Hertwig: Das Werden der Organismen (Jena 1918).
Literatur.
— W. Martin, Altholländische Bilder (Berlin 1918). Als 13. Band der „Bibliothek für Kunst⸗ und Antiquitätensammler“ ist ein mit 127 Abbildungen versehenes Buch von Professor Dr. Martin, dem Direktor der Königlichen Gemäldegalerie im Haag, er⸗ schienen. Das handliche Werk wendet sich vor allem an den Sammler altholländischer Gemälde — also an die meisten Gemäldesammler —, dem es einen Leitfaden an die Hand geben will. Es weist aber eine folche Fülle von belehrendem Material allgemeiner Art auf und es ist so unterhaltend geschrieben, daß es jedem Kunstfreund von Nutzen sein wird. Die beiden ersten großen Abschnitte behandeln die Fragen, was und wie man sammeln soll. Es werden hier viele ausgezeichnete Ratschläge und Warnungen erteilt, die alle an aufschlußreichen Vorkommnissen aus der Praxis erläutert werden. Martin regt den Sammler zum eigenen Studium an, indem er die Vorteile des Selbstunterrichtetseins in helles Licht rückt und zugleich die einschlägige Fachtiteratur sowie andere praktische Hilfs⸗ mittel anführt. Gleichzeitig aber warnt er vor alzu großer Selbst⸗ sicherheit beim Kaufen und Sammeln und sucht das Vertrauen des Laien zu dem wissenschaftlich durchgebildeten Fachmann und Kenner zu bestärken. In ausführlicher Weise legt er die großen Fort⸗ schritte dar, die die wissenschaftliche Stilkritik im Laufe der letzten Jahrzehnte gemacht hat. Weitere Kapitel beschäftigen sich in fesselnder Weise mit der Frage nach dem Preis und mit dem innneren Ausbau einer Sammlung, also mit der Belichtung, dem Hängen und Anordnen, dem Umrabmen usw. Ueber das Er⸗ halten und Wiederherstellen von Gemälden weiß der Verfasser sehr viel Gutes und Nützliches zu sagen. Er behandelt diese Fragen an der Hand von belehrenden Abbildungen besonders ein⸗ gehend und so gründlich, daß mancher Sammler den Versuch unter⸗ nehmen fönnte, das Reinigen, Parkettieren, Plätten und andere Aus⸗ besserungen an seinen Gemälden selbst vorzunehmen. Die dringende
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