1918 / 275 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Die Kriegoprobleme des agroßstedkischen Realkredits Don Dr. Arthur Nußbaum, Privaäldozenten er Universnät Berlin, stellvertretendem Vorsitzen Berlin. VIII. und 116 Seiten.

(Paul Siebeck), Tübingen. Preis Eine dienliche Anwendung der ganz Erwägungen abgestelten Kriegsvesetzgebung über das oroothekenwesen ist nicht möglich ohne nähere Kenntnis der wirtschaftlichen Zusammen⸗ hänge. Hiervon ausgebend, unterzieht der vorliegende Schrift die einschlagenden wirtschaftlichen Fragen nicht nur de Kriegs⸗, sondern auch der Uebergangs⸗ . Feit ein kritischen Betrachtung vom Standpunk

lichen und Uterarischen Materials. ungenutzten Materiallien der im Novem Innern einberufenen Immobiliarkredi Verhandlungen d

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ner er Verfasser als S iter bieten besonderes dung der Hoporheken ersicherungsgesellschaft Zinsrückstände und 5 absetzung, üb stücks in die stärk Hand,. g. Fäͤlligkeits⸗ und n über erste Hppotheken, Amorti⸗ gsämter, neue Bodenkreditinstitute

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besch idenes Mitiel in dem Erbbaurecht nur dadurch fördern zu können, daß man ihm 8

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8 ge gibt und es dadurch beleihungsfähig macht. In der vorl’egenden Schrift behandelt der als Duektor eines unserer großen Beleihungsinstitute bekannte Verfasser die Bedeutung des Erb⸗ baurechts und die Fage, ob es wirtschaftlich wünschenswert sei. Für die grundsätzlichen Fragen des Erbbaurechts werden verschiedene neue Gesichtsvunkte aufgezeig!; u. a. wird zahlenmäßig berechnet, auf elche beträchtliche Höhe die Grundstückswerte während der Erbbauzeit steigen müßten, wenn der Grundstückseigentumer die Einbuße, die er durch den geringen Erbbauzins erleiden würde, durch die Erhöhung des Grund⸗ stückswertes einholen soll Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß das Erhbaurecht unter Privaten Schwierigkeiten biete und nur selten nütz ich sein werde, dat Rechtstorm unter P ivaten nicht zu empfehlen sei, daß es sen Faäͤllen mit Nutzen von der öffentlichen Hand an Siedlu ch g verden könne. Er erörtert dann auf di Grundlage weiter die Frage, ob für das Erbbaurecht die §§ 1 1017 des Bürgerlschen Gesetzbuchs aus⸗ reichen oder ein neues Erbbaugesetz notwendig ist, und beantwortet sie in ersterem Sinne. zon Interesse sind noch die Ausführungen zu den Beleihungsvorschriften Entwurfs. Mit einem Abdruck seines Wortlauts und der amtlichen Begründurg schließt das Peft. Kriegsmietrecht. Von Dr. jur. Ewald Stern. Berlin, Zirkel⸗Architektur⸗Verlag, G. m. b. H. Preis 2 Diese Schrift enthält eine gemeisverständliche, die Ergebnisse der einschlägigen Literatur und Rech sprechung berücksichtigende Darstellung der Kriegs⸗ notgesetzgebung, soweit sie für das Mietrecht in Betracht kommt. „Der erste Teil behandelt die Umgestaltung des materiellen Mietrechts (Verpflichtungen des Vermieters und des Mieters, Be⸗ endigung der Miete, Einfluß der Geschäftsaufsicht und der Zwargs⸗ verwaltung auf das Mietverhältnis), der zweite die Umgestaltung des formellen Mietrechts (im Urteilsverfahren bei Mietzahlungs⸗ und bei Räumungsklagen sowie im Vollstrecku gsverfahren), ein Anhang endlich noch das Verfahren vor den Einigungsämtern und den Kohlenschiedsstellen.

Theater und Mustk. Im Opernhause findet morgen, Mittwoch (Bußtag), Abends

6 Uhr, ein, großes Konzert des Opernchors (Deutsches Requiem von Brahms) unter der Leitung des Chordirekters Professors Hugo Rüdel und unter Mitwirkung von Lillan von Granfelt, Karl Armster, Alexander Curth und der Kapelle der Oyr statt. Das Mittagskonzert hierzu beginnt um 12 Uhr. Eintrittskarten sind an den bekannten Verkaussstellen und an der Kasse des Opernhauses u haben. Das Schauspielhaus bleibt morgen geschlossen.

„In den ehemals Königlichen Theatern werden zurzeit täglich mindestens 100 Freikarten für die heimkebrenden Krieger zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der Karten erfolgt durch die Freibillettableilung der Kommandantur. An allen Tagen, an denen der Verkauf es zuläßt, wird die Zahl der zur Verteilung gelangenden Freikarten erheblich erhöht werden.

Im Deutschen Theater wird am morgigen Mittwoch „Don Carlos“ mit Alexander Moissi, Paul Wegener, Else Heims, Jo⸗ 8 Riemann, Maria Fein in den tragenden Rollen aufgeführt.

Dom veranstaltet der Domorganist Walter Fischer am nächsten Donnerstag, Abends 8 Uhr, ein Orgelkonzert unter Mitwirkung von Maria Mora von Goetz (Sopran), Paula Weber vom Deutschen Opernhaus (Alt) und Helene Fürst (Violine). Der

33

Eintritt ist gegen Entnahme eines Programms frei.

In der Kaiser Wilhelm⸗Gebächtniskirche findet morgen,

Abends 8 ½ Uhr, ein Bußtagskonzert unter Mitwirkung des Kirchenchors (Leiter Alex Kietzlich), der Konzertsängerin Eleanor Schloßhauer und des Organisten Walter Drwenski statt. Am Donnexstag, Abends 6 Uhr, veranstaltet der neue Organist der Kirche, Fritz Heitmann, unter Mitwirkung von Bläsern des Berliner Opernhauses ein Orgelkonzert. erke von Listt, C. Franck und Friedrich Klose.

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und so auch in Berlin bewirkt

städtischen Behörden ist, auch ihrerseits

der Ordnung, für personliche Frei⸗

für ausreichende Versorgung der Be⸗

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städtischen Betriebe einzustehen,

tion, bestehend aus 10 Magistrats⸗

seten, einzusetzen, welche berechtigt ist,

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Verbindung zu nieten.“ Der

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Der gis ersuchte, die Wahl von zehn Abgeordneten

satzmännern rbandsausschuß vorzunehmen. Der urde sofort gewählt.

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der Gewerkschaftskommission Berlins d macht durch „W. T. B.“ folgendes bekannt: r wirtschafilichen Interessen für alle in den Be⸗

w A trieben Groß Berlins beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen wirkse kommission Berlins und Umgegen

be I Leiterinnen wirksam in die Wege zu leiten, merden die der Gewerkschaftskom nd angeschlossenen Gewerkscharten ersucht, das Erforderliche zu veranlassen. Die Neuwahlen der Arbeitere sind zofort durch Beauftragte der Gewertschaften vorzubereiten und durchzuführen. Ferner sollen die Gewerkschaften mit den zuständigen Arbeitgeberorganisationen sofort in Verbindung treten, um das inf der Arbeiter und Angestellten barung von Kollektivverträgen zu regeln. Für Angestellten ist die le der Angestelltenräte im

nahmen betraut.

deimkehr der Angehörigen der deutschen Zivril⸗ schau ohne Störung erfolgt ist, haben sich die gewesenen deutschen Beam ten und inne schwere Belästigung seitens der Polen bieten en müssen. Die Heimkehrenden, 120 Personen, wurden in bwagen Packt und langten erst nach 16 stundiger Fahrt an der utschen Grenze in Skalmierzyuce an. Unterwegs waren sie durch affnete Angehörege der polnischen Militärorganisation entwaffnet ihres Privateigentums beraubt worden. Gegen diese völkerrechts⸗ ige und entwürdigende Behandlung unserer Landsleute seitens der n ist kein Protest scharf genug. (W. T. B.)

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München, 18 November. (W. T. B.) In der heute abend von sämtlichen Berufsvereinen der Münchener Preise und dem Sch ifttum im Presseheim einberufenen, sehr zahlreich besuchten Ver⸗ sammlung wurde der korporative Peitritt aller dieser Vereinigungen zu dem bereits bestehenden Rat der geistigen Arbeiter, Richrung Brentano, einstimmig beschlossen und von jeder Organi⸗ sation Vertreter zu diesem Rate gewählt. ßerdem beschloß die Vereinigung einstimmig die Gründung“ emes Rales der Münchener Presse und des Schrifttums. Die Ver⸗ sommlung wurde von dem Hauptschriftleiter Max Scharre geleitet. Vertreter und Vertreterinnen aller Organisationen beteiligten sich an der Aussprache.

Karlsruhe, 18. November. (W. T. B.) Zur Wahrung der Interessen geistiger Arbeit hat sich der Rat geistiger Arbeiter Karlsruhe gebildet, der sich mit den übrigen im Lande entstebenden gleichen Organisationen in Verbindung setzt und im Karlsruher Arbeiter⸗ und Soldatenrat durch einen besonderen Ab⸗ gesandten vertreten ist. Angeschlossen sind bisher folgende Körper⸗ schaften: Der Verein Karlsruher Aerzte, der Karlsruher Anwalts⸗ verein, die Vertre ungen der Lehrerschaft der Voltsschulen, der Karleruher Studentenschaft, der höheren Schulen und des Lehr⸗ körpers der Tochnischen Hochschule, der evangelischen und katholischen Geistlichkeit, der Karlsruher Banken, der Badischen Gesellschaft für Sozialhygiene, des Vereins „Karlsruher Presse“ Journalisten⸗ und Schrirtstellerverein), des Vereins bildender Künstler, des Lehrkörvpers des Großherzoglichen Konservatoriums, der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, Ortsgruppe Karlsruhe. Noch nicht vertietene Organisationen und Einzelpersonen werden zum Anschluß aufgefordert. Als Vertreter des Rates geistiger Arbeiter Karlsruhe wurde der

Hauptschriftleiter Albert Herzog in den Arbeiter⸗ und Soldatenrat 88 0 gewählt.

Handel und Gewerbt.

Der Aufsichtsrat der Leipziger Bierbrauerei zu Reudnitz Riebeck u. Co. Aktiengesellschaft beschloß, der Geveralversamn lung die Verteilung von 10 vH (10) vH für die Stammakteen und 6 vH (6 vH) für die Vorzugsaktien vorzuschlagen.

Budapest, 16. November. (W. T. B.) Der Staatssetretär des Finanzministeriums Paul Szende äaßerte sich über die finan⸗ zielle Lage des Landes folgendermaßen: „Die wichtigste Auf⸗ gabe sei die Lösung der finanziellen Angelegenheiten des Staates und die Wiederherstellung der Valuta. In welchem Maße dies gelingen wird, hängt nicht nur von unse er Finanzpolitik, sondern zum größten Teil davon ab, wie auf der Friedenskonferenz die ehe⸗ maligen österreichischen Provinzen und die von Ungarn losgerissenen Gebicte die Frage der Trauung der Lasten lösen werden. Ich glaube sicher, daß die Frage in billiger Weise erledigt werden wird, denn daran sind auch die Völker, welche sich von der Monarchie losgesagt haben, ferner die Mittelmächte und die Neutralen als Be⸗ sitzer unserer Banknoten beteiligt.“ Der Staatssekrelär erklärte ferner, die Kriegsschulden des ungarischen Staates belaufen sich auf ungefähr 33 ¼ Milliarden Kronen. Hiervon entfallen 16 Milliarden auf die Kriegsanleihen, ungefähr 10 Milliarden auf die bei der Oesterreichtsch Ungarischen Bank in Anspruch genommenen Kredite, und der Rest sind Schulden, welche bei pripaten Finanz⸗ instituten und in Deulschland aufgenommen wurden. Im Besitze der ungarischen Staatsbürger befinden sich 28 bis 30 Milftarden Kronen ungarische Kricgsanleihen, Kassenscheine und Banknoten. Die während des Krieges im Ausland aufgenommenen Schulden dürften 1 ½ Milliarden Mark nicht übersteigen. Das Land hat die Kriegs⸗ kosten fast zum größten Teil aus eigener Kraft bezahlt, auch der bei der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank in Anspruch genommene Kredit geht auf eigene Rechnung. Die Einlösung der Banknoten⸗ schuld des ungarischen Staats beziehungsweise der Au⸗ ausch durch die zu errichtende Ungarische Bank kann nur im Einvernehmen nit den aus Oesterreich gebildeten Staaten erfolgen. Die Einlösung der ungarischen Kriegsanleihen ist unabhängig von ungarischen Ver⸗ hältnissen. Es ist der feste Entschluß der Regierung, daß der ungarische Staat allen übernomwenen Schuldver⸗ pflichtungen in vollem Maße entspricht und überhaupt nicht daran denkt, in dem Mittel einer Zusammen⸗ legung zu greifen. Schließlich beionte der Staatssekretär die Nolwendigkeit einer demokratischen Steuerpoliitk.

London, 16. Noxpember. (Reuter.) Der Wert der Einfuhr im Ottober beträgt 117 707 382 Pfd. Starl. (22 449 119 mehr als im Oktober 1917), die Ausfuhr 42 820 724 (wer 7 936 330), die Wiederausfahr 2 118 642 (weniger 1 977 573)

von der Regierung ergangenen Aufforderung

Pirke in Herlin (Notierungen des Börsenvorftandes)

vom 19. Nopember füͤr b Drief

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Holland 100 Gulden 2 Dänemark 100 Kronen 176 1 Schweden 100 Kronen 1 Norwegen 100 Kronen 27¼ 1 Helsingfors 100 Finn. Mark 73 ½ Schweiz 100 Franken 13 Wien⸗

Budapest 100 Kronen 5.2 Bulgarien 100 Leva

onstanti⸗ 8 nopel 100 Piaster 20,30 Madrid und 8

Barcelona 100 Pesetas 136

Die Börse zeigte heute ein ausgesprochen mattes Aussehen. Die Verkaufslust überwog auf allen Gebieten und bewirkte stärkere Preit

ermäßtgungen. Auch im weiteren Verlaufe blieb die matte Haltun bestehen. Der Schluß war still.

Berichte von aunswärtigen Wertpaptiermärkt

Wien, 18. November. (W. T. B.) Die Börse nahm nach dreitägiger Unterbrechung den Verkehr in gedrückter Haltung auf. Das Angebot war nicht dringend, aber im Hinblick aut die wirtschaftlichen Verhältnisse fehlte Nachfrage. Verhältnismäßig fest hielten sich ein⸗ zelne böhmische Werte und Türkische Lose. Wien, 18. November. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Devisenzentrale. Berlin 182,50 G., 182,80 B., Amsterdam 512 00 G., 513 00 B., Zürich 249 50 G., 250,50 B., Kopenbagen 323 00 G., 324,00 B., Stockbolm 352,00 G., 353,00 B., Christiania 325,00 G., 326 00 B., Konstantinovel —,— G., —,— B. Mark. noten 182,50 G. 182,90 B., Rubelnoten Romanows 220 G., Rubel⸗ noten Duma 205 G. 8

Wien, 18. November. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Türkische Loose 341,0, Orientbahn 1105,00, Staatsbahn 799,00, Südbahn 100,00, Oesterreichische Kredu 635,00, Ungarische Kredit 923,,0, Anglobank 419,090, Unionbank 515 00, Bankverein 465,00, Länderbank 461,00, Tabakattien 924,00, Alpine Montan 870,00, Prager Eisen 2905,00, Rima Muranyer 867,00, Skodawerke 742,00, Salgo Kohlen 852,00, Brürer Kohlen 1877,00, Galtzia 1100,00, Wafsen 1100,00, Lloydaktien 1520,00, Poldihütte 1095,00, Daimler 690,00.

London, 15. November. (W.T. B.) 2 ¾ % Engl. Konsols 59 , 5 % Argentinler von 1886 —, 4 % Brasilianer von 1889 64, 4 % Japaner von 1899 75 ¾, 3 % Portugiesen —, 5 % Russen von 1906 65, 4 ½ % Russen von 1909 54 ¾¼, Baltimore and Ohi —,—, Canadian Pacisic —,—, Erie 24 ¾¼, National Railwaps of Mexiko 9 ⅞, Pennsylvania —,—, Southern Pacifie —,—, Union Pacisie —,—, United States Steel Corporation 104, Anaconda Copver —,—, Rio Tinto 69. Chartered 21/5, De Beers 15 ¼, Goldfields 2 ⁄6., Randmines 3 5. 5 % Kriegsanleihe 94 ½, 4 % Kriegsanleihe 101, 3 ½ % Kriegsanleibe 988 ¼

Amsterdam, 18. November. (W. T. B.) Wechsel auf Berlin 33,20, Wechsel auf Wien 18.00, Wechsel auf Schweiz 48,10, Wechsel auf Kopenhagen 64 10, Wechsel auf Stockholm 67,40, Wechsel auf New York 240, Wechsel auf London 11.44 ¾, Wwechsel auf Paris 44,15. 4 ½ % Niederländische Staatsanleibe 88, Obl. 3 % Niederländische W. S. 638, Königl. Niederländische Petroleum 423, Holland⸗Amerika⸗Linie 417, iederländ.⸗Indische Handelsbank 200, Atchison, Topeka u. Santa F6 92, Rock Island —, Southern Pacific 95 ½, Southern Railwav 29 & Uniorn Pacific 133 ½, Anaconda 146, United States Steel Corp. 89 3, Französtsch⸗Englische Anleihe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —.

Kopenhagen, 18. November. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Hamburg 52,25, do. auf Amsterdam 156,50 do. auf schweiz. Pliätze 75,25, do. auf London 17,82 do. auf Paris 69,25

Stockholm, 138. November. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 50,00, do. auf Amsterdam 149,50, do. auf schweiz. Plätze 71,50, do. auf London 17,00, do. auf Paris 65,75.

Opernhans. (Unter den Linden.) Mittwoch: Mittags 12 Uhr: Mittags⸗Aufführung. Abends 8 Uhr: Konzert des Opern⸗ chors unter Lertung seines Chormeisters Professor Hugo Rüdel: „Ein deutsches Requiem“ von Johannes Brahms. Der Eintrittskartenverkauf hierzu findet nur an der Kasse des Opern⸗ hauses statt.

Schanspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: Ge⸗ schlossen. (Ein Eint ittskarten⸗Vorverkauf für das Opernhaus und Schauspielhaus findet morgen nicht statt.)

Donnerstag: Opernhaus. 251. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalisce Leitung: Dr. Richard Strauß. Sviellertung: Hermann Bachmann. Chöre: Professor Hugo Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielbaus. 254. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgeboben. Die Judasglocke. Schauspiel in vier Atkten von Hans Knobloch. Spielleitung: Albert Patry. Anfanz

Familiennachrichten. 1“

öbt: Frl. Edith von Lindequist mit Hrn. Hauptmann Hans⸗ heinrich Staudinger (Letzlingen, Kr. Gardelegen). Frl. Leonore Newman mit Hrn. Hauplmann Karl von Fischer⸗Treuenfeld

(Berlin).

Geboren: Ein Sohna Hrn. Regierungsassessor Otto Grafen zu Rantzau (Schleswig) Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Kuno von der Wense (Stubbendorf bei Dettmannsdorf⸗Kölzow i. M) H:rn. Arthur von Teichman⸗Logischen (Ober Gebelzig),

Gestorben: Ursula Freifr. von Krane, geb. von K

Poplitz (Halle a. S.).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteber der Geschäftsstelle. Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlan der Geschäftsstelle Mengerina) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmst raße 8

Fünf Beilagen (ctnschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 91),

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Ber Heingsprein beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungavertrieben für Selbstabholer

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auch die Geschästsstele SW. 48, Wilhelmstraße 22.

Einzelne Rummern kosten 25 Pf. - G

de, Reeichsbankgirokonto.

IIREI.

Anzeigeupreis für den Raum einer öͦgespaltenen Einheitszeile 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Außzerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.

Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilheimstraße Nr. 32.

191s.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

dankerlaß des Vollzugsrats des A⸗ und S⸗Rats.

galmacht für den Oberleutnant Walz zur Uebernahme der verantwortlichen Gegenzeichnungen des Kriegsministers. laß des Mitglieds des Vollzugsrats des A.⸗ und S.⸗Rats Walz bei Uebernahme seiner Geschäfte.

gekanntmachung, betr. Entlassungen beim Heimatheer.

Cloß, betreffend Entlassung von in der Heimat anwesenden Ossizieren des Beurlaubtenstandes, Unteroffizieren und Mann⸗ schaften.

w an das Sanitätspersonal, seinen Dienst weiter zu versehen. 8

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zmennungen und senstige Personalveränderungen.

kkunde, betreffend Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Düsseldorf.

gushebung einer Zwangsverwaltung.

gufgebung eines Handelsverbots.

Deutsches Reich.

der Vollzugsrat des Berliner A.⸗ und S⸗RNats Haßerstande, auf die brüderlichen Grüße, die ihm aus uln Teilen Deutschlands und der Welt zukamen, einzeln zu Rankten. Er lut dies auf diesem Wege, indem er tief bewegt hese Grüße erwidert. 8

Berlin, den 19. November 1918. Für den Vollzugsrat des A⸗ und S.⸗Rats Molkenbuhr. Müller.

Vollmacht.

b Der Inhaber dieser Vollmacht, Oberleutnant Walz, Tligied des Vollzugsrats des Arbeiter⸗ und Soldatenrats, id hiermit beauftraat, an Stelle des Genossen Dänicke de verantwortlichen Gegenzeichnungen des Herrn Kriegs⸗ ninisters zu übernehmen.

Ihm zur Seite steht ein de der von den Soldaten⸗ güien des Gardekorps und stellv. 3. Ä.⸗K. aus 12 Mitgliedern gebildet worden ist.

Berlin, den 19. November 1918.

„Der Volzzugsrat der Arbeiter⸗ und Soldatenräte. (Stempel) Rich. Müller. Molkenbuhr.

h“ H 1““ Melne Geschäftsräume befinden sich vorläufig im Ab⸗ deczneierhause, Zmmmer 78 9, wo sämtliche Wünsche und

werden der S⸗Räte und Truppen entgegengenommen

nerden zmeckg soforti⸗ 1 8 Reegaministe Fe iger prinzipieller Erledigung durch da

Walz, Mitglied des Vollzugsrats.

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der vorsa Pollzugsrat des Arbeiter⸗ und Soldatenrats Berlin, ud Soltufig die Wahrnehmung der Geschäfte aller Arbeilter⸗ fenn datenräle der Republik bei der von ihm in ihre Be⸗ eingesetzten Regerung vertritt, bin ich beauftragt egsnmi els verantwortlichen Gegenzeichnungen des Herrn vendligristers zu übernehmen. Ich bin mir bewußt welche vehen 4 große Aufgabe in dieser schwersten Zeit der Geburts⸗ saech, er Republik damit auf meire Schultern gelegt sind, von dem Vertrauen der Soldaten⸗ Kameraden des Gardekorps und des sowie vieler Soldatenräte auswärtiger davon ü gehe ich an meine Arbeit heran. Ich bin fest sit der beugt, daß es kernen Kameraden in der Republik iele nicht erkennt, daß nich einem verlorenen Kriege Halte 8 zurückgestellt werden müssen, die man früher andera daß es nicht allein damit getan sei, zu nörgeln as, was durch die Unordnung der Revolution an

un Not für den einzelnen entstanden ist, durch

9 überwinden. Dies darf aber nicht dahin aus⸗ Uebereifer eine Besehlsstelle in die Befugnisse

einareift oder neue Stellen zu der Menge der

ich bilden. Der alte Dienstweg muß im Inter⸗ zmeraden, die unter jeder ÜUnordnung schwer

leiden müssen, unter allen Umstä den beibehalten werden. V

Andererseits muß alles geschehen, um in die alte Maschine den veuen Geist des Sozialismus zu hauchen. Elemente, die sich dagegen sträuben oder gar passive Resistenz leisten, müssen beseitigt werden. Dann wird es nicht mehr nötig sein, dauernd su reden und zu raten, sondern wir können zu Taten schreiten. Alle die Richtlinien und Erlasse, die nach der Revolution einheitlich geregelt gegeben werden müssen, werden jetzt vom Kriegsministerium mit aller Kraft bea beitet, um den sich danach sehnenden Truppen sofort zugestellt zu werden Ehrensache ist es für diese, den Dienst⸗ weg dafür von jedem Hindernis zu befreien. Zu den ersten dieser Verfügungen werden weitgehende Ausführungs⸗ bestimmungen zu den schon von Vollzugsrat und Re⸗ gierung genehmigten Löhnungserhöhungen gegeben. Dann werden die Truppen angewiesen werden, in der De⸗ mobilmachungsangelegenheit großzügig zu handeln und Leute, die nützliche Friedensarbeit leisten können, soweit es das Dienstinteresse nur irgend zuläßt, ihrem Berufe wieder zuzuführen, andere, die arbeitsros würden, noch kurz zu halten. Außerdem werden die Truppenteile angewiesen werden, in dri genden Fällen selbständig zu handeln, nur muß dabei bedacht werden, daß die durch den langen Krieg schon allzuschwer belastete Staatskasse durch leichtfertige Ausgaben nicht noch mehr bedrückt wird Alle anderen Anordnungen sollen von heute an tagtäglich an sie hinaus⸗ gehen. Ich bitte die Kameaden, dabei zu bedenken, daß man es dabei nicht jebvem recht machen kann unz deshalb die eigene Person manchmal zurückstellen mwutz, Wenn mit diesem Gedanken jeder an seine Arbeit herangeht, wird es wohl möglich sein, allmählich diesen furchibaren Krieg zu liquidieren. Dem sich nach den sozialistischen Grundsätzen nun selbstregierenden Volke wird es dann auch gelingen, die Lasten des vergangenen Blutbades so zu verteilen, daß sie nicht nur auf die breitesten Schichten der Hand⸗ und Kopfarbeiter, die arm und zum Teil entkräftet aus dem Kriege hervorgegangen sind, sondern zum überwiegendsten Teil auf die verteilt werden, die vor oder während des Krieges durch die Arbeit und den Schweiß ihrer Mitmenschen zu unverdientem Reichtum gelangt sind. Unser kulturell auf aroßer Höhe stehendes Volk weiß, daß dazu kein neues Blutbad und kein Terror nötig ist, es sei denn, daß diese Schicht Volksgenossen sich weigerten, zu tun, was ihre Pflicht ist. Auch die Entente will einem Volke, das so seine Zukunft gestalten will, den Frieden nicht verwehren, sondern der neuen deutschen Republik helfen, vor allen Dingen durch Gewährung von Lebensmitteln, sich ein neues Glück zu gründen.

Berlin, den 19. November 1918.

Mit kameradschastlichem Gruß Walz,

Mitglied des Vollzugsrates des Arbeiter⸗ und Soldatenrates, beauftragt, die verantwortlichen Gegenzeichnungen des Kriegsministers zu übernehmen.

Entlassungen beim Heimatheer. 1) Sämtliche Heeresangehörigen sind darüber ragan daß eine Entlassung auf einmal undurchführbar und daß ins⸗ besondere im Interesse des Eisenbahnverkehrs eine Staffelung nötig ist, ferner daß die Entlassungen nur allmählich durch⸗ geführt werden können.

2) Sicherheitsdienst, Ordnung, Gesangenenbewachung und Grenzschutz müssen aufrecht erhalten bleiben, ebenso müssen Durchführung und Abwicklung der Demobilmachungsgeschäͤfte gewährleistet sein.

3) Ueber die für diese Zwecke nötigen Zurückbehaltungen von Angehörigen des Beurlaubtenstandes entscheiden unter eigener Verantworturng die für die einzelnen Dienststellen maß⸗ gebenden vollziehenden Kommandogewalten.

Freiwilliges Verbleiben im Heere kann vorläufig nach Maßgabe der örtlichen militärischen Bedürfnisse gestattet werden.

4) Inaktive Offiziere und Offiziere des Beurlaubtenstandes im wehrrflichigen Alter sind nach den gleichen Grundsätzen zu entlassen, ältere unter Berücksichtigung ihres eigenen Wunsches.

5) Es dürfen zunächst, soweit es die Durchführung der Aufgaben unter Ziffer 2 gestattet, entlossen werden:

bis zum 25. November 1918 die 1876 und früher Ge⸗ borenen, bis zum 30. November 1918 die 1877 bis 1879 Geborenen.

Ist die Emlassung aus dienstlichen Gründen (siebe Ziffer 2) zu den genannten Zeiten nicht möglich, so muß für schleunige Ablösung durch jüngere Mannschaften gesorgt werden. Wegen der Entlassung oder Zurückbehaltung der später Geborenen folgt weitere Bestimmung.

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Die aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen be⸗

urlaubten Militärpersonen des Jahrganas 1900 sind alsbald

von der nächstgelegenen militärischen Dienststelle zu entlassen (Verfahren siehe Ziffer 10).

6) Ofsiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die aus Elsaß⸗Lothringen stammen, sind, soweit sie nicht freiwillig im Heer bleiben, entsprechend den Transportverhältnissen tunlichst sofort in ihre Heimat zu entlassen.

7) Von den inaktiven Offizieren, Offizieren des Be⸗ urlaubtenstandes, den Unteroffizieren und Mannschaften, die in das von uns zu räumende Gebiet beiderseits des Rheins ausschließlich Elsaß⸗Lothringens als ihren Wohnsitz zu entlassen sind, werden alle bis auf die Jahrgänge 98 und 99 sofort entlassen.

8) Sämtliche bei militärischen Dienststellen Abkomman⸗ dierten, die nach Ziffer 5 zu entlassen sind, werden von diesen Dienststellen zur Entlossung gebracht gleichgülnig, ob diese Diensttellen ihre zuständigen Truppemteie sind oder nicht —.

Hierhei ist wie folgt zu verfahren:

a Jeder zu E tassende erhält einen Emlassungseschein noch folgendem Muster

Enrlassungsschein. Dienstgrad: s

Vor⸗ und Zuname:

Ersatztruppenteil usw.:

Kommandiert zu:

Geburtso t und Geburtstag:

Entlassen: nach: am:

Bemerkungen:

Mitgegebene Bekleidungsstücke usw.: 8 Mlarschanzug. Nach Bedarf Tornister Feldflasche, Kochgeschirr.)

Hatkt Marschgeld erhalten. Haca Entlassungsgeld erhalten.

(Stempel und Unterschrift der Formation.)

b. Die bei den militärischen Dienststellen befindlichen Krie sranglisten und Stammrollenauszüge sind zu vervoll⸗ ständigen auch durch Tag und Ort, wohin die Entlassun erfolgt, sowie Eintrag der mitgegebenen Bekleidungsstücke un des ausbezahlten Marsch⸗ und Entlassungsgeldes und vor⸗ läufig von diesen Dienststellen aufzubewahren.

Weiterer Befehl folgt.

c. Die Stammrolle ist von dem zu Entlassenden anzu⸗ erkennen und seine Unterschrift von einem im Offiziersrang stehenden Heeresangehörigen und von einem Mitglied des Soldatenrats zu beglaubigen.

d. Etwaige Versorgungsansprüche sind wennmöglich vor der Entlassung zu prüfen, anderenfalls später beim Bezirks⸗ kommando anzumelden.

e. Fahrscheine sind soweit nötig auszustellen.

„f. Die Entlassungsscheine sind von besonderem Wert für

die spätere Anmeldung etwaiger Versorgungsansprüche und daher sorgfältig aufzubewahren. Hierüber sind die zu Ent⸗ lassenden zu belehren.

9) Jedem am 9. November 1918 und später aus dem Heer ausscheidenden Unteroffizier und Mann soll verabfolgt werden:

1) unentgeltlich ein Entlassungsanzug, soweit Vorrat

Zivil, sonst Uniform, die jeder bereits in Händen hat;

2) ein einmaliges Entlassungsgeld von 50 ℳ;:

3) als Marschgeld soweit Marschgebührnisse zustehen

vom Truppenteil ein Pauschbetrag von 15 ℳ.

Die Verabfolgung des Entlassungsgeldes wird ab⸗ hapgis gemacht von einer ordnungsmäßigen Entlassung. Dazu gehört:

a. Abgabe der noch im Besitz befindlichen Waffen und Munition;

b. Empfangnahme der Entlassungspapiere;

.Anerkennung der Stammrolle.

Bei der Anerkennung der Stammrolle hat der zu Ent⸗ lassende den Empfang dieser Gebührnisse durch Unterschrift zu bescheinigen.

10) In gleicher Weise (wie Ziffer 9) sind die zu kri wirtschaftlichen Zwecken beurlaubten und komwanbürten Mogn⸗ schaften der genannten Jahrgänge von den ihnen am nächsten erreichbaren militärischen Dienststellen zu entlassen.

Berlin, den 16. November 1918.

Göhre,

Unterstaalssekretär.

Brotbeutel,

Scheüch, Kriegsminister.

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