Merkblatt über Entlassungen unmittelbar vom Feldtruppenteil.
AMII truppenteil durchgeführt. Zur Vermeidung aller finden aber daneben zahlreiche behelfsmäßige Ent! Ziffer 3) statt.
2) Abgekomme die weder ihr noch ihren Ersatztru . können, sind von nilitärischen Dienststelle ohne Gebührnisse unter Auss Urlaubsscheins in nungen dur 1
3) Einzelleute, große Umwege zu ers
LUr
3 3 arsch zu ihrem Ersatztruppen⸗ teil entbunden werden, sind beheltsmäßig von ihrem Feldtruppenteil unmittelbar in ihre peimat zu entlassen. In gleicher Weise ist mit den Einzelleuten zu verfahren, die auf Grund besonderer Ver fügungen des Kriegsm nisteriums entlassen werden. Die unter Ziffer 3 Genannten werden nach dem unter B geschilderten Verfahren
Entlassung sind 98 und
von vornberein ausgenommen die un 1899
8 sowie vorläufig 1897 und 1896 eider auf besonderen Befebl ent⸗ 1 sämtlich entlassen, soweit sie
gestattet werden.
vervollständigt die Kri glisten ⸗ Eintrag des Tages und des Orts, die durch Eintrag der mitgegebenen
olten Marsch⸗ und Ent⸗
zzierrang stehender Heeresangehöriger hat unter Mitwirkung des Solde die Unteroffiziere und Ma nschaften üt 8 zuständig (siehe Abschnitt E), den Weg bei Gesuchen usw. und über die Be⸗
2 Abschnitt VIII, die Bestimmungen des
e dieses Mertb sowie dahin zu belebren
8 gen Anmeldung zur Kontrolle bei den Bezirks⸗
kommandos öffentliche Bekanntmachungen abzuwar en Daß
sind. Daß . — — — K 1 Fr. —5 dies geschehen, ist in Kriegsstammrollen zu vermerken. Demnächst si
zu Entlassenden 1 on einem Offizier
Die Unterschrift ist
“ m Mitglied des Soldatenrats zu be⸗
fen und Munition sind abzugeben und verbleiben bei den
dem Muster auszuhändig
Inn
üunterb ei F sschei sind von besonderem Wert für ngsanspeüche und daber sorgfält’g aufzu⸗ die zur Entlassung Kommenden eingebend sse werden später vom Ersatztruppenteil nach den berchtit und mi erweisungsnationa e dem Bezirtskomman as für den künftigen Von diesem erbal en die Mannschaften ibren Paß später (s. Z. 2)
gegen Ruͤckgabe des Entlassun sscheins au gehändigt.
C. Gesundheitliche Maßnahmen.
.1) Vor der Abbeförderung sind die Mi itärpersonen aller Dienstgrade auf ü ertragbare Krankheiten einschließlich Geschlechis⸗ krankbeilen zu untersuchen.
2) a. Eine Abbeförderung darf unter keinen Umständen stattfinden, wenn eine gemeingefahrliche Krankheit (Aussat, Cholera, Feckfieber, Geldfieger Pest Pocken oder ein entsprechender Krantheits⸗ oder Ansteckungsverdacht vorliegt und eine Ab⸗ sonderung auf Grund des Reichsseuchengesetzes angeordnet oder anzuordnen ist. Dasselbe gilt beim Vorliegen emer übertragbaren Krankheit, für die nach den Landesseuchen⸗
gesetzen eine Av sonderung vorgesehen ist.
Personen mit sonstigen ansteckenden Krankheiten ansteckend Geschlechtskranke, Ansteckungs⸗ und Krankheitsverdächtige sowie Keimträger dürfen, wenn die Voraussetzungen zu a nicht vorliegen, von der Abbeforderung gegen ibren Wilen nicht ausgeschlossen werden: sie sind auf die Gefahr der Weiterverbreitung der Krankheit, insbesondere die Ge⸗ fährdung ihrer Familienangebörigen, entsprechend aufmerk⸗ sam zu machen und auf die Norwendigkeit einer ärztlichen Behandlung hinzuweisen. Mit ihrem Einverständnis können sie einer Sanitätsanstalt des Feldheeres zur Be⸗ handlung überwiesen werden.
Eine Abbeförderung muß ferner unterbleiben, wenn sie wegen der Schwere der Art der vorliegenden Krankheits⸗ erscheinungen für die betreffende Person mit gesundheitlichen Gefahren verbunden ist, es sei denn, daß der Kranke trotz Hinweises auf diese Gefahren ausdrücklich darauf besteht und seinem Zustande angemessene Transportmöglichkeiten vorhanden sind.
D. Versorgungsansprüche. Etwaige Pensions⸗ bezw. Versorgungsansprüche sind nach der
Entlassung bei dem für den Wohnort zuständigen Bezirkskommand anzumelden.
E. Bekleidung, Entlafsungsgeld und Marschgeld. „ Jedem am 9. 11. 1918 und später aus dem Heer ausscheidenden Unteroffi ier und Mann soll verabfolgt werden: 71) unentgeltlich ein Entlassungsanzug soweit Vorrat Zivil, sonst Uniform, die jeder bereits in Händen hat; 2) ein einmaliges Entlassungsgeld von 50 ℳ; 3) als Marschgeld — soweit Marschgebührnisse zustehen — vom Truppenteil ein Pauschbetrag von 15 ℳ. Die Verabfolgung des Entlassungsgeldes wird abhängig gemacht von einer ordnungsmäßigen Entlassung. Dazu gehört: a. Abgabe der noch im Besitz befindlichen Waffen Munition, 1XX“ b. Empfangnahme der Entlassungspapiere, c. Anerkennung der Stammnolle.
und
Bei der Anerkennung der Stammrolle hat der zu Entlassende den Empfang dieser Gehührnisse durch Unterschrift zu bescheinigen. 1 Kan der entlassende Truppenteil aus Mangel an Zahlungs⸗ mitteln das Entlassungsgeld nicht auszahlen so stellt er dem Mann eine Zahlungsanweisung auf das Bezukskommando des zukünftigen Wohnorts aus. Vorbedingung für die Auszahlung des Betrags beim Bezirkskommando ist außer der Zah isung die Vorlage des Entlassungsscheins “ .“
Zuname.
—
.
Bemerkungen.. Mitgegebene Bekleidungs⸗ usw. Stücke
8 g empel des Truppenteils usw.
S
(Marschanzug, nach Bedarf Tornis Brotbeutel, Feldflasche, Kochgesch
Dieser Abschnitt ist der Bahn ℳ Entlass en. auf der Zielstatior abzugeben. (Stempel der Formation.)
Berlin, den 16. Nooember 1918.
Göhre,
Unterstaatssekretär. Kriegsminister.
—
Zum Erlaß üb
Zu den „L
die auf die Eatlassung warten müssen,
(Absatz 2 des Erlasses), gehört das
personal.
Berlin, den 20 November 1918
Der Kriegsminister. Der Unterstaatssekretär.
Göhre.
er die Entlassung in die Heimat.
euten in unentbehrlichen Diensten“, bis sie ersetzt sind gesamte Sanitäts⸗
Alle in der Heimat an ihrem Wohnort oder ihrem Arbeitsort mit Urlaubsschein anwese den Offiziere des Beurlaubtenstandes, Unteroffiziere und Mann⸗ schaften aller Jahrgänge mit Auenahme der Jahr⸗ gänge 1896, 1897 1898 und 1899 sind bis zum 30 November d J aus dem Heeresdienst behelfsmäßig zu entlassen. Sie erwirken sich bei der nächsten militärischen Diennstelle einen Entlassungsschein.
Die gesetzlichen Ve sorgunge⸗ und Entlassungsansprüche dieser behelfsmäßig in ihren Urlaubsort Entlassenen werden später durch die Bezirkskommandos und Meldeämter geregelt.
Urlauber, die sich vor dem 30 November bei ihrer Ersatz⸗ formation meiden, werden dort mit ihrem Jahrgang ordnungs⸗ mätig entlassen.
Urlauber der Jahrgänge 96 97, 98 und 99 begeben sich zur nächsten Ersatzformation, wenn sie ihren Tauppenteil nicht erreichen können.
Berlin den
er
20 November 1918.
Kriegsminister. Der Unterstaatssekretär. Scheuch. Göhre.
Von verschiedenen Seiten ist mitaeteilt, daß Angehoörige des Pflege⸗ Warte⸗ und sonstigen Personals in den W“ ihre Tätigkeit und ihre Posten verlassen Lazarettzüge haben sich gemweigert, in die Etappe aus⸗ zufahren und ünd nach ihrer Heimat gerollt; andere haben die Ausfahrt von der Genehmigung des zustä digen Soldaten⸗ rats abhängig gemacht.
Es liesgt auf der Hand, daß durch derartiges Verhalten die Versorgun der Verwunde en und Kranken aufs schwerste bedroht, ja daß das Le⸗ben vieler Kameraden gefährdet wird. Ansbesondere ist zu b denken, daß gerade jetzt jede Ver⸗ zögerung ia der Hilfeleistung und Rückberörderung Ver⸗ m ndeter und Krante, die dann in Feindeshand fallen, ein schweres Unrecht gegen die leiden den Kameraden ist
Das in den Lazaretten — sowohl in der Heimat als auch beim Feldzeere — tätige Sanitätspersonal wird daher diingend aufgefordert, seinen bishe igen Dienst weiter zu versehen und den Anord ungen der bisherigen Vorgesetzten * Kcankenpflege⸗ und Transportdienst unbeding Folge zu eisten.
Die Soldatenräte müssen es als ihre Pflicht betrachten, dafür zu sorgen, daß den ve wundeten und krauaken Kameraden die ihnen nötige Fürsorge zuteil wird.
Berlin, den 20. November 1918.
Der Kriegsminister. Scheüch. Der Unterstaatssekretär im Kriegsmin Göhre.
Preußen.
1 Urkunde über Verleihung des Enteignungsrechts
Auf Grund des Gesetzes vom 11. Jani 1874 (Gesetz⸗ Samml. S 221) und des Allerhöchsten Erlasses vom 16. August 1914 (Gesetz⸗Samml. S. 153) wird der Stadt Düsseldorf hierdurch das Recht verliehen, das zum Bau der Privatanschlußbahn vom Bahnhof Düsseldorf⸗Derendorf nach dem Lufischiffhafen Lohausen in Anspruch genommene, auf dem Lageplan des Stadtoermessungsamts vom 12. Juli 1918 mit roter Farbe angelegte Gelände im Wege der Ent⸗ eignung zu erwerben. 1 ““
Berlin, den 8 November 1918. ““
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. — 8.
Das Staatsministerium.
von Breitenbach. Drews.
1“ 8 8
Bekanntmachung.
“ Das durch Bekanntmachung vom 24. August 1916 unter
Zwangsverwaltung gestellte Grundstück des russischen Staatsangehörigen Leonid Tschepelewetzkt in Georgenswalde, Kreie Fischhausen, ist freigegeben Berlin, den 13. November 1918. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. “ J. A.: Wesener.
Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung.
Den Privatdozenten in der juristischen Fakultat Friedrich- Wuheims⸗Universität in Berlin Dr. Ernst 88 der Dr. Ludwig Waldecker sowie dem Pridatdozenie. und Konstruktionsingenieur an der Technischen Hochschule Beun Dr. Heinrich Faßbender ist das Prädtkat Professor verpeätn VW“ liehen
rium für Landwirtschaft, und Forsten.
Dem Domänenpächter Freiherrn. von Puttkamer;
Ornassau, Regie vnasbezirk Danzig, ist der Charakter
Oberamtmann verliechen worden. 8
Minist Domaͤnen
Bekanntmachung. —Den Kaufleuten Emanuel und Franz Wrona, beide Charlottenburg, Joachimsthalerstraße 9, habe ich die Wieden aufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. 8 en
Berlin O. 27, den 31. Oktober 1918.
KNiichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. November 1918.
Die deutsche Waffenstillstandekommission (gez. Staazts⸗ sekretär Erzberger) teilt durch „Wolffs Telegraphe büro“ daß alle zurzeit in der Presse auftauchenden Nachrichten ü erreichte oder uns zugesagte Milderungen der Waffen⸗ stillstande bedinaungen nicht den Tatsachen ervtsprece Vielmehr ist fenzustellen: Troßz aller Voestellungen und g bereits zutage getretenen Unzutzäglichkeiten in der prak ischen Durchführung der uns auferlegten schweren Bedingungen des Waffenmhstandes ist von unseren Gegnern nicht das ge⸗ ringste Entgegenkommen betätigt worden.
op
V Bezüglich der deutschen Militärbestände links des Rheins, namentlich soweit Lebensmittel in Frage kommen, ist nach einer von „Wolne Telegraphenhüro“ verbreiteten Mitteilung der Deutschen Waffenstillstandskommission (gez Erz⸗ berger) folgendes bestimmt worden: Die Lebensmittel stehen in erster Linie den durchmarschierenden Truppen zur Verfügung. Jeder Soldat erhält an Lebensmitteln, soviel er tragen kann, d. h. also Verpflegung für mehrere Tage. Im übrigen soll der Abtransport sämtlicher M litärbestände unter Aufbietung aller Kräfte bis zum Räumungstermin, soweit irgend möͤglich, durchgeführt werden.
Wie die Waff nüillstandskommission serner mitteilt, is im linkerheinischen Gebviet in weiten Kreisen die Be⸗ fürchtung verhreitet, daß die feind ichen Heeresleitunven die im wehroflichtinen Alter stehende männliche Be⸗ völkerung entweder als Kriege gefangene oder zu A⸗ beilszwecken nach Belgien und rach Nordfrark eich ab⸗ führen lassen we den. Diese Befürchtung entbehrt feder tatsächlichen Unterlage. Denn der Abschnitt VI des Waffen⸗ stilltandsabkommens bestimmt: In allen geräumten Gehbieten ist die Fo tführung von Eimwohnern u tersagt; dem Eigentum der Einwohner darf kein Schaden oder Nachteil zugefügt werden.
Den gegnerischen Regierungen sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, durch Vermittlung der schweizerischen und der holländischen Regierung foelgende Noten übermittelt wo den: Mit jedem weiteren Tag der im Waffenstillstand aufgerwungenen übereilten Räumung droht, wenn nicht wertschaftliche Rücksichten be⸗ achtet werden, die Gefahr katastrophaler Wirkungen nicht nur für Deutschland und insbesondere seine linksrheinischen Gebiete, sondem vor allem auch für Luxemburg. Die Deutsche Regierung bittet daber dringend, wirtschaftliche und eisenbahntechnische Sachverstindige schleunigst zur Waffenstillstandskommission nach Spaa zu entsenden, da sonst wirrschaftliche Schädigungen eintreten könnten, die nachträg lich nicht wieder gutzumachen sind. 1 9288
Scsdtaatssekretär des Auswärtigen Amts⸗
Der deutsche Bevollmächtigte bei der Waffenstlllstands⸗ kommission in Spaa übergab am 16. November folgende Note an die gegnerischen Vertreter:
Im Auftrage der Deutschen Regierung habe ich auf folgendes nachdrücklichst hinzuweisen: 9 Aufgabe 2 jetzt Strecken werden die dort eingesetzten Lokomotiven übergeben. Im ganfen handelt es sich dabei um rund 3000 Lokomotiven. Die Zuführung der übrigen etwa 2000 Lokomotiven würde den Zusammen⸗ bruch des deutschen Eisenbahnbetriebs und damit eine schwere Ge⸗ fährdung des deutschen Wirtschaftslebens bedeuten, Hu gerrevolten mit ihren unausbleiblichen Folgen wären zu erwarten, außerdem würde insolge Lahmlegung des Eisenbahnverkehrs die Durchführung bestimmter Waffenstillstandsbedingungen (z. B. Gefangenenablieferung) unmöglich sein. 1 . An Eisenbahnwagen werden voraussichtlich etwa 100 070 Wagen im besetzten Gebiet zurückgelassen werden. Die Zurührung des Restes der Wagen aus Deutschland stößt bei der gegenwärtigen Lage cu Schwierigkeiten, deren Behebung nicht abzusehen ist.
—. „Hierauf antwortete der Marschall Foch durch folgenden Funkspruch: 1 —, e Die Frage ist nicht klar. Artikel 7 der Kenvention setzt eine Frist von 31 Tagen für die Auflieferung von 5000 Lotomotiven und 150 000 Wagen fest. Diese Frist kann nicht geändert werden. Ie⸗ stelle anheim, mir Lieferungsstaffeln vorzuschlagen, um die völlig Lieferung in der festgesetzten Frist zu erreichen.
Die Deutsche Regierung macht erneut auf die unabsehkaren Folgen aufmerksam, die bei strikter Durchführung der Bestim⸗ mungen des Artikels VII der Waffenstillstandskonvention droger, und bittet dringend, eine Milderung dieser Bestimmungen her⸗ beizuführen.
8 . Solf, Staatssekretär des Auswärtigen Amis
Der Admiral Beatty hat bei den Waffenstillstande⸗
verhandiungen in Rosyth an den Admirat Meurer als
den zchtigten zie Leste sämtlicher kis um 25 Nogember
U⸗Boote und der zu desarmierenden U⸗Boote zu übermitteln.
3 .“ Noch einem Reutertelegramm vom 18 November hat der Ttaatosekretär des britischen Auswärtinen Amts B alfougr in
Fewiderung EZI1“ 8 beutschen Streitkräfe in Rumänien das Laud zur Bafis ir kriegerische Handlungen aegen die alliierien Streitkräfte aemacht hätten und daß infolgedessen ie britische Reuxierung unter Hiaweis auf diese neue Verietzung des Vö keechts jede Verantwo tu a für lche Kriegshandiungen ablehne, zu denen sie darch die Gegenwart feindlicher Streitkräffe auf zumänisch m Gebiet gezwungen sein soll e. Die deutsche Re⸗ cierung in infolge der unterbrochenen Verbindung mit Ro⸗ mänien bezw. wit der Armee Mackensen über die letzten Vor⸗ Gegenüber den A us fü hrungen Balfours wirbd durch Welffs Telegrophenbüro“ schon heute folgendes festgestellt:
Entsprechend der politischen und militärischen Lage hat die Armee Mackensen bereits in den ersten Tagen des November Befehl echalten Rumänien zu räumen. Schon vor diesem Zeitpunkt hatte die deutsche Regierung der rumänischen Regierung gegenüber auf deren Wünsche bezüglich einer Revision des Bukarester Friedens ibre grundsätzliche Zustimmung dazu gusgedrückt. Es bestand aͤlso weder für die allnerlen Streukräfte noch für Rumänien selbst der geringste Grund, den schon begonnenen Rückzug der Armee Mackensen durch feindselige Handlungen zu debelligen. Am 9. November hat die nach Demission Marghilomans neu gebildete rumänische Regierung des Generals Eranda auf unmittelbarer Einwirkung der Entente hin ein Ulti⸗ matum an die Armee Mackensen gerichtet, das Land in 24 Stunden zu verlassen. Sowohl wegen der ungewöhnlichen und verletzenden Form dieses Ultimmatums als auch wegen der technischen Unmöglichkeit, mit einer Armee von annähernd 150 000 Mann innerhalb 24 Stunden ein vand wie Rumänien zu räumen, hat anscheinend Feldmarschall Mackensen eine formelle Antwort auf das Ultimatum nicht erteilt, sondern sich mit der mündlich übermittelten Antwort begnügt, daß der Rückzug bereits im Gange sei und planmäßig fortgeführt werden würde. Am 11. Novemder früh sind die Ententetruppen unter dem Oberbefehl des Generals Bertbelot von Bulgarien her an mehreren Siellen über die Donau gegangen und haben rumänisches Gebiet befett. Zu feindseligen Handlungen ist es in unbedeusendem Maße ir durch den Angreff dieser Ententetrurpen gegen die sich zurück⸗ ebenden deutschen Truppenteile gekommen, die selbstverständlich das gröste Interesse daran hatten, nicht in mue Kämpfe verwickelt zu werden und ihen Rückzug zu gefährden. gwischen rumänischen und deutschen Truvpenteilen haben, so⸗ weit bekanut, Gefechte überhaupt nicht stattgefunden. Es stebt zu erwarten, der Rest der Armee Mackensen in weni en Tanen das rumänische Gebiet völlig geräumt haben wird. In einem offenen Funkspruch an das rumänische Volk hatte General Berthelot schon am 10. November die rumänische Bevölkerung, also euch Nichtkombattanten, in den gehässigsten Ausdrücken aufgefordert, die deutschen Bedrücker in Gemeinschaft mit den auf breiter Front die Donau überschreitenden Ententetruppen aus dem Lande zu jagen.
Somit kann schon heute gegenüber den Ausführungen Balfours entschiedenste Verwahrung eingelegt und eine weitere Aufklärung in Kürze erwartet werden.
0Coß
81
ie Reichsregierung hat sich in einer ihrer letzten Eitnngen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit einer Keihe praktischer Fragen beschäftigt, die das politische Ergebnis der Revolution weiter entwickeln und sicherstellen sollen. Auf virtschaftlichem wie auf allgemein⸗politischem Gebiet bereitet fe positive Maßnahmen vor. Zunächst wird in vollkommener Uebereinstimmung mit den Ressortvertretern der preußischen und der Reichsjustiz ein nenor, großzügiger Amnestie⸗ erlaß für NVerbrechen und Bergeben von Zioilpersonen und Solabn den Sieg der Freiheit dokumentieren. Es soll sich ncht nur um einen Straserlaßs für kleinere Vergeben handesn, zwweꝛn es soll auch im Sinne moderner, sozialistischer Gerechugkei s. und Erziehuagsauffassung denjenigen, die sich scwec gegen ihre Mirmenschen vergangen haben, die Möglich⸗ keit gegeben werden, von weiterer Strafe fernzubleiben, wenn sie fortan das soziale Zusammenleven nicht durch neue Vei⸗ brechen gefährden. Tamit wird selbst den schweren Ver⸗ brechern, die in den Revolut onstagen freigelossen wurden, die Möalichkeit weiterer Freiheit gelassen; sie sollen erst dann weder zur westeren Verbüßung der Strafe herangezogen werden, wenn sie sich in einem benimmien Zeitraum erneut 1n die notwendigen Sicherungen sozialer Gemeinschaft ver⸗ Khenl. “ “
Seah „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, werden in den 5 iner Kasernen Gerüchte verbretet, die deutsche Regierung Ue im Herbst 1916 ein Friedensangebot Fraonkreichs abge⸗ fünt Demgegenüber kann nur wiederhoit werden, was schon üher mehrmals amtlich erkfärt wo den ist daß keiner der desede Deutschlands im Weltkriege jemals ein Friedensangebot gemacht hat.
zn per Reichsleitung ist dem 16 ge aus Wilthelmshöhe gramm zusegangen:
is Feldheer wuͤrde es dankbar begrüßen, wenn es beim Ein⸗ jiin das westliche Grenzgebiet und später beim Einrücken in die
„Wolffschen Telegraphenbüro“ vom 18. November folgendes Tele⸗
rücken nisonen feierlichempfangen würde.
Fe 8 vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für
dine tangswesen und für Hundel und Verkehr sowie die ver⸗
üsten Ausschüsse für Rechnungswesen, für Handel und tehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
— — 2
Der Präsident des R ges Fehren 1
Son des Reichstages Fehrenbach, der letzten ennazen⸗ von Freiburg nach Berlin zurückgekehrt ist, hat taeichsleitung nach Besprechung mit Parteiführern und dem Regierung Herrn Ebert, wie „Wolffs Tele⸗
meldet, folgende Erklärung zuͤgehen lassen: der am Sonntag, dem 10. Nopember 1918, zur Eatgegen⸗ der Waffenstillstandsbedingungen im Reichskanzlerpalais 8 Sitzun welcher außer sämtlschen
ollein von der englischen Regierung averkan ten Bevoll⸗ der Marine dos Ersuchen gerichtet, ihm umgehend fahrvereten
Zauf eirne Asfrage im Unterhause erklärt, daß die
Ritgliedern
der damaligen Regierung auch Herr Visz präsident Dove und ich teilnahmen, habe ich die Frage aufgeworfen, ob etwa, wie vorlaute, die Aufibfung des Reichstags geplant sei, und ch verneinenten⸗ falls die für den nächsten Miltwoch angesetzte Sitzung stattfinden könne. Darauf erklärte der damali e Meichekanzler Herr Ebert, daß über eine etwaige Auflösung des Neichstaos noch kein Beschluß gefaßt sei, daß aber jedensalls die angesagte Sitzung nicht abgehalten werden tönne. Dagegen tonnte ich nich Sachlage eine Einwendung nicht machen. Am 14. November 1918 habe ich jodann telegraphisch angefragt, ob gegen eine auf die nächste Woche vorgesehene Einbe⸗ rufung des Reichstags Einspruch erhoben und eventuell dagegen Maßnahmen gettoffen werden sollen. Ich erhielt die telegraphische Antwort, daß nach Beseitigung des deutschen Kaisertums und des Bundesrats als geietzgebender Körperschaft auch der Reichstag nicht mehr zusammentreten tönne.
Diese Anschauung vermag sich weder in ihrem Inhalt noch in Begründung als zutreffend anzuerkennen. Zwingende Rück⸗ sichten auf die gegenwärtige Lage veranlassen mich aber, zur,eit von der (Einberufung des Reichstags abzusehen. Ich behalte mir diese j-
ihrer
doch ansdrücksich vor. Es können Verhältnisse eintreten, die sowohl er letzigen als auch einer tänftigen Reschsleitung der Zusammen⸗ iritt des Reichstags als erwünscht, vielleicht sogar als notwendig erscheinen lassen. 1 ETT“ Präsident des Pentsche Reichstags.
v“ “
Unter dem Vorsitz des neuen Leiters der wirtschafts⸗ politischen Abteliung des Auswärtigen Amts, Dwettors von Stockhammern, fand gestern im Auswärtigen Amt eine von zahlreichen Vertretern der tätigen Erwerbs⸗ kreise besuchte Versammlung statt, in der über die wirk⸗ samste Form des künftigen Zusammenarbeitens zwischen dem Auswärtigen Amt und den deutschen Wirtschaftskreisen veraten wurde. Vertreten waren, wie „W. T. B.“ berichtet, die ersten Verbände der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft sowie die Arbeiter⸗, Ange⸗ stellten⸗ und Handwerkerorgauisationen.
„Der Vorsitzende wies einleitend auf die Notwendigkeit engen Zusammenwirtens bei den Friedensverhandlungen, bei dem Weeder⸗ aufbau der weltwirtschaftlichen Stellung Deutschlands, bei dem Abschluß künftiger Handelsverträge, den laufenden wirt⸗ schaftspolitischen Verhandlungen und allen Maßnahmen zur Förderung des Auslandshandels usw. bin. Er machte Mitteilung von dem beabsichtigten starten wirtschaftlichen Ausbau der Gesandtschaften und Konsulate und der Schaffung einer mit Männern der Praxis besetzten Stelle beim Auswärtigen Amt, die den ausländischen Nachrichten⸗ und Propagandadienst raschestens verarbeiten und den Interessenten zugängig machen fowie in der Lage sein foll, ständig alle wünschenswerten Auskünfte zu ertei en. Intolge der Zeitumstände war es nicht möglich, V⸗r⸗ treter und Verbände aus allen Tetlen Deutschlands, wie es geplant war, zu der Besprechung heranzuziehen. Vorsitzende be⸗ tonte jedoch ausdrüͤcklich, daß dies sobald als möglich nachgeholt werde. Die vertretenen Verbände begrüßten die Absichten des Aus⸗ wärtigen Amtes auf das lebhafteste und stellten ihre Mitwirkung zur Verfügung. Insbesondere erklärten auch die Vertreter der Arbeit⸗ nehmer, mit allen Kräften daran mitarbeiten zu wollen, daß der für das Wohl des gesamten deutschen Volkes undedingt erforderliche deutsche Handel mit dem Ausland so nachdrücklich als möglich auf⸗ gebaut wird. G
Nach eingehender Besprechung wurde aus den Vertretern der verschiedenen Verbände ein Beirat gebildet, der Arbeit⸗ geber und Arbeitnehmer umfaßt und als sachkundige Ver⸗ mittlung zwischen dem Ausmwärtigen Amt und den Erwerbe⸗ kreisen in allen unsere wirtschaftlichen Betehungen zum Aus⸗ land betreffenden Fragen dienen wird; er soll, wenn angängig, schon bei den Friedensverhandlungen tätig sein.
I . Der
Ausführungsbestimmungen zu dem Erlaß über die Erhöhung der Soldatenlöhne werden vom Kriegs⸗ ministerium noch gegeben werden. 8
Die Reichsstelle für Sparmetalle erläßt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Bekannt⸗ machung über die Verordnung mit Sparmetallen während der Uebergangszeit:
Zwischen den beteiligten Behörden ist folgende Regelung ver⸗ einbart worden: Aus den Beständen der Kriegsmetall⸗Aktiengesell⸗ schaft können künftighin Sparmetalle nur auf Grund von Kontingentscheinen bezw. Teilkontingentscheinen bezogen werden. Die Kontingentscheine werden ausschließlich von den Metallberatungs⸗ und Verteilungsstellen ausgestellt, die für die verischiedenen Gruppen der Metollendverarbeiter bestehen und der Aufsicht der Reichsstelle für Sparmetalle (bisherige Metal⸗Freigabestelle) Charlottenburg 4, Bismarckstr. 70 71, unterstellt sind. Metall⸗ endverarbeiter, die noch nicht wegen Zuteilung von Sparmetallen mit einer Metallberatungs⸗ und Verteilungsstelle in Verbindung getreten sind, müssen sich im Bedarfsfalle an die zuständige Metallberatungs⸗ und Verteilungsstelle wenden. Zweifel über die Zugehörigkeit zu einer Metallberatungs⸗ und Verteilungsstelle entscheidet auf Anfrage die Reichsstelle für Sparmetalle. Handwerker wenden sich an ihre Handwerkskammer.
Jeder deutsche Endverarbeiter hat, unbekümmert um seine Zu⸗ gehörigkeit zu einem Fachverband, Anrecht auf Erhalt eines Kon⸗ lingentscheins, sofern für den von ihm hergestellten Gegenstand Metall unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Sparsamkeit zu⸗ geteilt wird. Der Inhaber eines Kontingensscheins ist zur Aus⸗ stellung von Teitkontingentscheinen berechtint. Alle Einzelheiten des Verfah ens ergeben sich aus dem Aufdruck des Kontingentscheins bezw. des Teilkontingentscheins. Vordrucke des Teilkontingentscheins sind bei sämtlichen Metallberatungs⸗ und Verteilungsstellen sowie den Handels⸗ und Handwerkstammern erhältlich. 8
Die durch Kontingentschein bezw. Teilkontingentschein bewilligten Metallmengen werden auf einen an die Metallscheinkontrolle (Berlin W. 9, Potsdamerstraße 10/11) gerichteten Antrag von der Kriegsmetall⸗Aktiengesellschaft zu ihren allgemeinen Lieferbedingungen aus ihren Beständen geliefert. Die unter Aufsicht des Reichswirtschaftsamts und des Reichsdemobilmachungsamts festgesetzten Preise werden bis auf weiteres auf folgender Grundlage berechnet:
Kupfer 450 ℳ, Zinn 1400 ℳ, Nickel 1500 ℳ, Blei 76 ℳ, Rohzink 130 ℳ, Feinzink (99,9) 158 ℳ, Antimon 230 ℳ, Aluminium 700 ℳ, alles für 100 kg Metall, Platin 24 ℳ für das Gramm. Für die übrigen Metalle gelten bis auf weiteres die bestehenden Preise der Kriegsmetall⸗Aktiengesenschaft für Friedens⸗ lieferungen (Grundpreife). Sobald wie möglich werden die Preise in Anlehnung an die Weltmarktpreise festgesetzt und fortlaufend von der Kriegsmetall⸗Aktiengesellschaft in den amtlichen Verkündigungs⸗ blättern des Reichs und verschiedenen Tageszeitungen bekanntgegeben werden.
An Stelle des Bezugs von der Kriegsmetall⸗Aktiengesellschaft berechtigen die Kontingentscheine und Teilkontingentscheine auch zur Einfuhr aus dem Auslande; näheres ist aus den Bestimmungen in den erwähnten Bordrucken ersichtlich
1
Urber die Abrüstung des Krieges und den Aufbau der Frieden 8wirtschaft teilt „W T. B.“ folgendes mit:
Das Ziel aller Maßnahmen, die jetzt⸗bet der Abrüstung getroffen werden, ist der Austau einer neuen Fii denswirtschaft, ber Anfang einer besseren Zukurft für alle deutschen Männer und Frauen Wie in der deutschen Politik, so foll auch in der deutschen Wittschaft ein neues Leben beginnen. Was draußen verloren ist, soll in der Heimat gewonnen sein. Das Wirtschaftsleben bedeutet eine Organisation, wie etwa eine Maschine. Alle Teile stehen in einem inneren Zu⸗ sammenhang mitetnander. Wenn ein Rad falsch läuft, wird der ganze Apparat gestört und in sjeinem Arbeitserfolg in Frage gestellt. Jeder ist aber ein Glied in dieser Maschine und in riesem Zusammen⸗ hang des ganzen Wirtschaftslebens. Die Auflösung des Heeres muß schon aus diesem Grunde in Ruhe und Ordnung vor sich gehen. Jeder muß dabei helfen und hilft dadurch sich selbst, seiner Familie und dem deutschen Vaterland. Wir wissen alle, doß der Wirtschaft gang sich in be⸗ stimmten Stufen abspielt. Zuerst müssen die Transportmittel richtig arbeiten, damit jedermann und jeder Rohstoff dorthin gebracht verden kann, wo die Arbeitsgelegenheit winkt; also müssen zuerst all jene Soldaten entlassen werden, die bei den Verkehrs und Transport⸗ unternehmungen tätig watken und dort auch wieder eingestellt werden sollen. Dann müssen Rohstoffe beschafft werden, wo immer in Deutschland sie gewonnen werden können. — Demgemäß so rasch wie irgend möglich für ihre
sollen die Bergarbeiter lüc Arbeit freigemacht werden. Hierzu wie uüberhanpt zur Aufgecht⸗ G und Wasser
erhaltung unseres ganzen Lebens ist Elektrizität, Gas „Wa unentbehrlich. Deshalb müssen auch dafür die Arbeitskräfte ge⸗ stelt werden. Viele können nicht ohne weiteres eine Arbeits⸗ gelegenheit finden. Die Arbeitsnachweise und die ganzen Organisationen der Arbeiter wie auch der Arbeitgeber müssen dethalb möglichst rasch für die großen Aufgaben gerüstet werden, für die sie bei der Rückkehr der Sorbaten gebraucht werden — die Angestellten dieser Organisationen und Nachweise müssen daher ihre Täͤtigkeit aufnehmen können, ehe die Arbeitnehmer in der Heimat passende Arbeusgelegenhekt zu angemessenen⸗ dingungen finden können. So ist eine gleichzeitige Entlassung von allen oder gar ein willkürliches Weglaufemn von der Truppe unvereinbar mit ihren eigenen wichtigsten Bedürtnissen. Unser ganzes Wirtschaftsleben küäme dußscheinander“ und sie, würden aufs schweiste selbst darunter leiden. Selhstverständlich wird niemand entlassen, der noch nicht entlassen werden will; die Truppe wiréo für ihn noch woeiter sorgen. Ebenso felbst⸗ verständlich werden in jener Reihenfolge, wie der Wirtschaftsbetrieb sie erforderlich macht, die älteren Jahrgänge zuerst und die füngeren später entlassen werden, Familienväter früher als ledige Männer. Es wird an Arbeitsgelegenheit in D⸗utschland nicht fehlen. Die Arbeitgeber haben sich den Arbeitnehmerorganisationen gegenüber schon bindend verpflichtet, alle ihre früberen Arbeite und Angestellten, wenn sie es wünschen, wieder in die gleiche Stelle einzustellen. Jeder tut daher gut, wenn er sich nach der Entlassung an den Ort begibt, wo er vor dem Kriege beschäftigt war, und bei seiner alten Arbeitsstelle nach Beschäftigung ftagt. Wer nicht in seine alte Arbeitsstelle zurückkehren will, wird dazu in keiner Weise gezwungen. Wer nene Arbeit sucht, wende sich an den Arbeitsnachweis, der ihm am nächsten liet. Es ist dafür gesorgt, daß über ganz Deutschland die örtlichen Arbeitsnachweise miteinander in Verbindung stehen. An jeder Stelle weiß also jeder Arbeusnachweis, wo etwa Arbeitsgelegen⸗ heit noch unbesett ist. Voraus setzung füt einen richtigen Gang dieser Maschine ist aber, wie immer betont werden muß, daß die Auf⸗ lösung des Heeres in Ruhe und Ordnung und nach den all⸗ gemeinen Vorschriften und Plänen sich abspielt. Der Einzelne muß sich dem Ganzen unerordnen. Alle für einen, Einer für Alle — das sei die Losung! Bezonders ist davor zu wernen, sich mit Gewalt in die großen Industriebezerke zu drängen, wo die Schwierigkei en der Ernährung und der Unterkunft — wie alle wissen — be⸗ sonders gros sind. Es wäie auch unklug, nur in Groß⸗ betrieben nach Arbeit zu fragen. Die Arbe tsg legenheit auf dem Lande und in den kleinen Betrieben ist vielfach günstiger. Für gute Löhne und Arbeitsbebingungen wird in Stadt und Land, in Groß⸗ und Kleinbetrieben gleichmäßig gesorgt. Gewerk⸗ schaften und Arbeitgeberorganisationen arbeiten — eine wichtige Er⸗ rungenschaft des Krieges! — Fes. in Hand miteinander. Noch einmal sei es gesagt: Wenn die rüstung in Ruhe und Ordnung vor sich geht und niemand auf eigene Fauft handelt, dann wird aus dem Kriege neues Leben rasch erwachsen. Der Frieden wird nicht nur Leben und Gesundheit sichern, sondern auch Freiheit und Wohl⸗ stand bringen.
8
——
Die gewerkschaftlichen Organisationen und An⸗ gestelltenverbände richten an die Arbeiter und Ange⸗ stellten in Heer und Marine den folgenden, von „W. T. B.“ verbreiteten Aufruf:
Der Waffenstillstand ist abgeschlossen, und mit der Rückführung der Truppen haben die Entlassungen bereits begonnen. Die Demobilmachung stellt das deutsche Volk vor eine gewaltige Aufgabe. Es gilt, für Millionen Unterkommen und Lebensmittel sowie Arbeitsgelegenheit zu be⸗ schaffen. Dazu bedarf es der umfassendsten organisato⸗ rischen Vorarbeiten. Der gewerbliche Betriebsmechantsmus muß von der Kriegs⸗ auf die Friedensarbeit umgestellt werden. Das Transportwesen, die Arbeitsvermittlung, die Fürsorge für Erwerbs⸗ lose, Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene müssen rasch vervoll⸗ kommnet werden, sodaß sie allen Ansprüchen genügen. Die Arbeits⸗ beschaffung, die Wohnungsfürsorge für die heimkehrenden Krieger und deren Familien erfordern beschleunigte Lösung. Die deutschen Ge⸗ werkschaften haben sich der Volksregierung für die Demobilmachung und den wirtschaftlichen Wiederaufbau zur Verfügung gestellt. Ihre weitverzweigte Organisation, ihre im Wirtschafts⸗ und öffentlichen Leben geschulten Verwaltungen können vieles zur raschen Ueber⸗ führung des Kriegs⸗ zur Friedenswirtschaft beitragen, sofern ihnen jetzt ohne Verzug die benötigten Kräfte vom Heeresdienst freigegeben werden. Die Gewerk⸗ schaften brauchen diese Kräfte dringend, und sie erwarten von der Einsicht aller Arbeiter und Angestellten in Heer und Marine, daß der sofortigen Entlassung der hier unentbehrlichen Organisatoren in die Heimat keine Schwierigkeiten bereitet werden. Es braucht keiner zu fürchten, daß er zu spät zur Entlassung kommen könnte. Die deutschen Arbeitgeberverbände haben sich den Gewerkschaften gegenüber vertraglich verpflichtet, jeden Arbeirer und Angestellten wieder an seinem vor dem Kriege innegehabten Platz zu beschäftigen! Meldet euch daber sofort nach der Rück⸗ kehr in eurem Heimatsort bei den Gewerkschaften an, die für eure Rechte eintreten! Die Gewerkschaften appellieren ferner an euch, dafür zu sorgen, daß die militärische Demobtlisation sich in Ruhe und Ordnung vollzieht. Wartet eure ordnungs⸗
emäße Entlassung, ab. Eure Stelle wird euch freigehalten. Jede Ruflefung der Disziplin, jede Durchbrechung der geordneten Rückführung efährdet das Werk der Hetmat, das euch Wohnung und Brot und Arbeit sichern soll. Beweist jetzt, daß ihr auc im Soldatenrock Bürger eines freien Volksstaates seid! Sorgt für Ord⸗ nung! Im Aufrrage der sämtlichen gewerkschaftlichen Organi⸗ sationen und Angestelltenverbände: Generalkommission der Gewerk⸗ schaften Deutschlands, gez. C. Legen. Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften, gez. A. Stegerwald. Verband der deutschen Gewerkvereine (H.⸗D.), gez. O. Hartmann. Arbeits⸗ gemeinschaft für die Kaufmännischen Verbände gez. A. Bechly. Freie Angestelltenverbände, gez. S. Aufhäͤuser. Die techn schen Ver⸗ bände, gez. Dr. Höfle.