8 1 ₰ to f je Dech Püuhraenhlle: 4 5 Bekanntmachvna 4 Wagengestelung für die Zechen des Ruhrgebiets auf die * Dritte Schlus der Erneuerung: Vierte Schluß der Erneuerung Das auf Grund der Verorbnung des Bunderra*⸗ und für Ih,ee esenmoustrie anf ein hat Der Reichskommissar für Ein⸗ und Ausfuhrbewilligung Klasse. Mirnwech 5. März 1915. Klasse. Mittwoch, 2. April 1919. haltung unzuverlässiger Personen vom Handel pom 2 291, ger Prittel zur Folge gehabt. Bei so geringer Wagengestellung at im Reichsanzeiger N.. 270, vom 14. November 1918 Zeevun m 11 und 12 Mäss.1919. „Ztebung am 8. u. 5. Apri 1919] 1915 (Reiche Gesetzbl; 32, 5 S. 603) üher den Kammonn Fe püme nües aus geschlossen, Sendungen an die linksrheinischen Gebiete “ Ausfuhrerleichterung für Waren des ——.— — eecebzesinski in Retsse verhängte Verbot des Hand⸗! elt nonzunehmen. Soll eine wirlschaftliche Katastrophe in Luxeni⸗ sschnittee XV des Zolltarifs verfüzt: s0- nn - Schuhwaren jeder Art und sonstigen Gegenstän . ü E 1) Die Zollsü 289 mo Iet j8 Sch 2 † Maron 150 000 2 zu 7 Bod vfg 3 1 18.gei. bn g 95 8 9 ljnfe 1) Die Zollstellen merden hiermit ermäöchtigt, Waren 120 000 Dedarfs g übrigen linke
2 9u
91 *. 2 1 1 100 000 8 zember 1918 * wan Abschnitites XV des Zolltarifs (Gias und G. 80 000 fgehoben. Me vom 8 r
machung. ———-——— der Gesamltbeit voranstellern, sodaß bedeutende Mengen ven Veorräten vorzeitig und planwidrig einem ungeregelten Verbrauch zugeführt werden. ““ 1u 8. 1 . Durch alle diese Bedingungen ist eine Lage entstanden, in der nur die schleunigste Heransckassung von au blänbtichen, hagn 3 den Ei ndistrikten Lathrings 12 ganz abgeseh bhor Myschlnb 88 cr. w.,;vtr. 1 1 857 82 mitteln das deutsche Ve vor bdem Hunger luna um wenigft 18 2500 2G werden, so aFefangenenr zurückzugeben hat, seine eigenen aber nicht erhält. Ablicscrung aller entbehrlichen Feldfrchte und zur genauen. Inne⸗ 1 b A 8 2 Waäage z vr N r . 6 8 Mf F A . mf 8 8 8 8 2 „ 8 8 e 1 Spm ““ 885 aeaen läglich Wie der „Vorsitzende der Deutschen Waffenstilstandskommission, baltung der kriegswirtschaflichen Vercrenungen bereit ist. Obwohl E“ E“ ehnstoffe der Staatssekretär Erzberger durch „Wolsss Telegraphenbüro“ der zentrale Verwaltungsavperat völlig ungestört funktioniert, 0 zuzuführen. Soll steht doch infolge des Mangels an Nahrungs⸗ und an Transportmittelt
In weiten Volkskreisen werden Gerüchte verbreitet wonach deutsche Kriegsgefangene nach Friedensschluß zum Wiederaufbau der durch den Krieg zerstörten Gehbiete
ά
Belgiens und Frankreichs verwendet werden sollen. Diese 7 68 S. 7 44 „, 2 7 Gerüchte stützen sich auf den Umfland, daß Deutschland bereits
Bekanut
Gewinne ℳ
a9 75 000 50 000 30 900
15 000
vom 17. August 1918, wird vom 1.
„ 690 009 he. N. 8 muß die Wagenneftellung waren), sowen deren Ausfuhr verboten ist, bi 30 000 490 9900 Neisse, den 14. November 1918. mf bet werden, weiteres ohne Ausfuhrbewilligung zur Aus fuh 20 000 30 000 Die Polizeiverwaltung. J. V.: Walte ein nurgisch lolhriagischen zulassen. 900 490 000 luxemeutg Waren des Abschnittes XV des Zolltarifs, deren rboten ist sied auch kunftig nur auf chuhrbewilligungen zur Durchfuhr
SHn. D dO Uoœ Lo
20 000 25 600 40 000 300 90 00 9506 1 368 864
ö“ dustri mitteilt, sind alle diese und ähnliche Meldungen vollkommen “ zn gogroöneter Beirieb mm Anzen inkerhe uschen g9 19 8 1“] ; 5 8. 8 8 S 8 Se 6 8 der Busan vor ber T 4 jals e icht gelingt das grof 30 00 50 000 aber ein geornnehtr Fennend wendee semibaeeeenschen Gebiet undegründet, Die deutsche Waffenstillstandskommifsion hat, der Zusommendruch vor des Tünc. salls es nieht elinst, dnce hcg⸗ Duschfuhr verboten 60 000 Bekanntmachun überhaupt aufrecht erhalien werd 9 drns die Wagengestellung vielmehr vor Unterzeich⸗ ung des Waffenstilstandsogbkommens Ser nfächar gest Aten “ erika mischen Hilfs 80 g um gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen des Marschalls Foch aktion und einer unmittelbar einsetzenden Hilfsbereitschaft de
S 1““ umbestens 4000 Wagen läglich Der Schlachtermeister Karl 2 ch hier. Baoee⸗ minbestens 4 rg; “ 1 er Schlachtermeister Karl Dittrich bier, Bachstra f Pegierunge Ir 921 . 4 is 1 7 1 1 . 8 5 2 Achstraße M. „rpünbdetet ] Lmgterüngeér d Uum:e ikg 1o 3v Ho 1 9 Fo⸗ „ EEE c Ee. 5 F 20 000 ist zum Handel mit rebensmitieln wieder zugelassen. *r! Die verbünbeten Menterungen und Amertsa stehen vor der zu Gunsten unserer Kriegsgefangenen folgendes erreicht: Neutralen so auszugleichen, daß die ausländischen Zusuhren di 1 8 . ers 1 3 8 S ,; ve 8 8 1214 Mh, 28 F „ 2 1825 152 1) Die Heimbeförderung der deutschen Kriegsgefangenen, die in inländischen Vorräte genügend ergänzen.
20ö —
Grund von Dur zuzu assen.
8 100 Infolge der Aufhebung der Aue fuhrverbo e werd unsere
192 Harburg, den 16. November 1918. Frage, ob siee ; 8 zen Ränmmnastermin
prüfen und zu reuein,
8
9502 „ 50
Zentralstelle ihre Tätigkeit in nächster Zeit ein⸗
stellen.
Etwasge Forderungen an uns sind daher innerhalb 14 Tagen bei unserer Zentralstelle zu Berlin, Göbenstraße 10,
anzumelden Berlin, den 19. November 1918. Zentralstel f
üuͤh bewilllaungen für die Glasindustrie. mauensmann: Dr. Götze.
Bekanntmachung. Grund des § 2 Abf 2 der
5 K palt Fernhaltung
Coburg, den
3. November 1918. Der Magistrat.
— n I *† 4 H —
machung. Gemüfehändlerin Frar
Dorothea Haferbeck,
L
verordnung vom 23. September 1915 Obdst und sonstigen Produkten der Land gestattet worden. Die in Ni. 251 des öffentlichte Untersagung ist wieder aufgehoben. Detmold, den 13. Novemver 1918.
Witt
*
„Reichsanzeigers“
2 10 000 Freilose zu 32 ½ rund 323 333
10000 Gew u. 10000 Freil. 2 277 197
ose zu 32 ⅛ rund 323 333 10000 Gew u 10000 Freil 2988 485
8 „ (Frnpiror ün.rn. d-. C Schluß der Erneuerung:
Künfte Klasf
Bundesratsverordnung vom unzuverlässiger Personen wi d, unren Aufhebung der Verfügung vom 4. März F J. N. Schindbelm in Coburg, 2) dem Mit⸗ Kaufmann Otto Triebel in Coburg,
zur Ausübung des Handels mit Naturrohr und
smeier, in Detmold ist auf Grund der Bundesrats⸗ der Handel mit Gemüse, und Forstwirtschaft wieder
Preußen. An die Groß⸗Berliner Arbeiterschaft. Neanm Wünsche der Genossen in
Rates eine besondere Kommission aus seiner Mitte eingesetzt Der Berscht dieser Kommosion wird im Laufe des 23. N.⸗⸗
Um die
vember dem Vollzugsrat vorgelegt und schnellstens veröffent⸗
licht werden.
Die Genossen werden daher driagend ersucht, die Ruhe zu
Berlin, den 22. November 1918. Der Vollzuagsrat dee Arbeiter⸗ und Soldatenrates. Molkenbuhr. Müller.
Bek
anntmachung unse er Bekanntmachung vom 12. d. M. bereit haben, ihre omtliche Täugkeit auch unter den ver⸗ änderten politischen Verhä tnissen fortzusetzen, sind darauf hi zuweisen, daß sie uanbeschadet ihrer persönlichen politischen G simung den Anordnungen der Regierunga geordneten Behörden Folge zu leisten verpflichtet sin Berlin, den 23 November 1918.
Die preußische Regierung.
Hirsch. Ströbel.
Es wird hierdurch die Genehmigung erteilt, daß der ordnnnasmäßige Geschaftegang des Oberhof⸗ marschallamtes, bisher im Schlosse Berlin, mit der Maß⸗ gabe wieder ausgenommen wi d, daß diee laufe den Gehälter und Löhne der Bamten und Arbeiter ausgezahlt werden können, ebenso die fälltsen Rechnungen der Lief ranten für bereits geli feue Gegeenstaände, Warn us v., daß dagegen olle Zahluncen auderer Art der vorherigen Genehmigung des
Fi an mi i eriums unterlee en. b
Berlin, den 14. Novemser 1918.
“ Der Finanzminister. Dr. Südekum.
Preußische Generallotteriedirektion. Plan 1 zur 13. Preußisch⸗Süddeutschen (239. Preußischen) Klassenlotterie, bestehend aus 428 000 Stammlosen und 40 000 Freilosen mit 214 000 in 5 Klassen verteilten Gewinnen und zwei Ueber⸗ gewtwnen (Prämien).
— ——
Erste Klasse.
Ziehung am 7 u. 8 Gewinn 2 zu
Zweite V Schluß der Erneuerung:
Klasse Mittwoch, 5 Febr. 1919.
Januar 1919 [Ziehung am 11. u. 12. Februar 1919. ℳ Gewinne
100 000 zu 60 600
60 009 40 000
20 000 20 000
10 000 10 009
120. 0 5 000
6 00 3 000
5 00 1 000
8000 500
15 000 400
200 0 300
300 90 8 200 60 000
475 100 2 96 912 192
10 000 Freilose zu 32 ½ rund 323 333 1 10 000 Freilose zu 32 ⅛& rund 323 333
900,) Gew. u. 10000 10000 Gew. 663 525
8 —
ℳ 50 000 39 000
19 000 5 000
3 000
1 000 10 500 20 400 50 300 100 300 1090
20 000 18 000
54 439
den Betrieben zu der Vollzugsrat des A⸗ und S.⸗
Die Beamten und Angestellten, wesche sich in Gemäßheit erklärt
feld,
tober 1868 in heimerlandstraße 86
Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs vom beutigen Tage ab wieder gestattet.
Uebergewinne 8 (Pramien) ℳ 8 ℳℳ zu 300 000 600 000
Gewinne 2 zu 500 000 1 000 000 ö 200 000 409 000 . 150 000 300 000 3 1090 000 200 000 4 8 75 000 150 000 69 000 120 0009 50 090 200 000 40 699 240 000 309 000 720 000 15 000 540 000 10 000 1 000 000 5 00 1 200 000 . 9 600 000 6 500 000 4 447 000
Abschluß.
Einnahme.
nerstag, 1. Mai 1919.
abzüglich 1 . Sdder 8 Nachzahlung Schreib⸗ auf die der zu begebenden gebühr 8 8 h und der Vorklassen 1 Reichs⸗ der Freilose. Stamm⸗ . gabe. Ibe⸗ Freilose. 95 428 000 13 838 667 418 000 13 51 338 418 000 13 515 333 418 000 10 000 13 515 333 v. 418 000 10 000 13 515 334 Zum Ausgleich d. Schlußsumme — 67 900 000 ꝙ3 233 332 In Einnahme u. Ausgabe durchlaufender Betrag d. Freilose G Ueberhaupt
13 833 667 13 838 667 14 162 000 14 485 333 14 808 6 6 135
71 133 468 1 293 332
10 000 10 000
Ausgabe.
72 426 800
Gesamtausgabe. ℳ
1 084 433 1 663 525
080o —-8ö
r0— SH ₰
—₰˙ — de
— — 2 2 &
Ueberhaupt 72 426 800
Die Lose erster Klasse dieser Lotterie werden von den zuständigen Lotterieeinnehmern vom 5. Dezember 1918 ab aus⸗ gegeben werden.
Beerlin, den 21. November 1918.
Preußische Generallotteriedirektion.
Ulrich. Gramms. Groß.
Ministerium deröffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs⸗ und Baurat Karl Müller in Köslin st zum Obe bau at mit dem Range der Oberregierungsräte ernannt Ihm si d die G schäfte eines technischen Dirigenten der Kanalb udirektion in Essen üvertragen.
Der Regierungsbaumeiner Gerhard Jürgens ist von Henrichenburg nach Minden i. W. (Bereich der Wasserstraßen⸗ direklion in Hannover) versetzt.
6 8 —
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der bisberige Rekior Hantke aus Pasewalk ist zum Kreisschulinspekior in Briesen 1. Westpr. ernannt worden. Dem Privatdozenten in der taeosogischen Fakultät der Friedrich Wühelms⸗Universität in Berlin D. Dr. Eißfeldt isr das Prädikat Professor beigelegt worden. “
Bekanntmachung.
Der Wirtin Frau Lina Kornfeld, geb. Zöllner, Biele⸗ Gr. Kurfürstenstr. 44, ist die Wiederaufnahme des
Handels mit Mehl, Back⸗ und Zuckerwaren gestattet worden. Bielefeld, den 15. November 1918.
Der Vorsitzende der zur Entsche dung über die Erteilung und Ent
ziehung der Er aubnis sowie über die Unterfagung des Hand
etcerrichteten Stelle: J. V.: Heitkamp. Fekanntmas— Dem Metzaermeister Johann Stetter, geboren am 15. Ok⸗
in Rohrbach wohnhaft Frantfurt a. M., Eschers⸗ Geschäftslokal ehenda, wird hierdurch der
Frankfurt a. M., den 18. November 1918. Der stellvertretende Polizeipraäsident. J. A.: Dr. Neuber.
Die Polizeidirektion. Denicke.
—
Bekanntmachung. Der Koblenhändler Alois Harter in Saarh Kasernenstraße Nr. 12, der durch Beschluß vom 9. August 1918 Kohlenhandel ferngehalten werden mußte, ist mit dem beutigen zum Kleinhandel mit Kohlen wieder zugela worden. 1 3 Saarburg i. L., den 13. November 1918. Der Kreisdirektor. J. V.: Karcher. a111164X“
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver Personen vom Handel vom 23. Srptember 1915 (RGBl. S. 1. habe ich dem Kaufmann Isaak Choduß und seinem Sohn pe Kaufmann Jakob Choduß, Berlin C., Kaiser Wilhelmstraße s0 durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Geoer ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bemn auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 1 Berlin O. 27, den 8. November 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt.
98 9. /— G E““ Pokrantz.
g “
Der Händlerin ist auf Grund des § Lebens⸗ und Futtermit vom 24. Juni 1916 Unzuverlässigkeit worden. Bielefeld, den 16. November 19189. Die zur Entscheidung über die Erteilung und Entziehung der Handelserlaubnis sowie über die Untessagung des Handels errichtete Stelle. Heitkamp.
— —
der Verordnung über den Handel mu
und zur Bekämpfung des Kettenhade
der Handel mit Lebensmitteln wege urch Verfügung vom heutigen Tage untersah
* à
—
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Septemtes 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vonl Handel (RGBl. S 603), haben wir der Händlerin Frau Christing Däbne zu Dortmund, Ardeystraße Nr. 114, durch Verfüögun vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln alle Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetree untersagt. Die Untersagung wurkt für das Reichsgebiet. — T Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reiche anzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von der Betro zu tragen.
Dortmund, den 5. November 1918. 8
Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.
8 “ 1“
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. November 1918.
Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat dem H uptqua tier im Schloß Wichelmehöhe unter dem 20. November an die Reichsleitung laut Meldung de „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Depesche gerichtet Die Waffenstillstandskommission meldet, daß die Haltung d feindlichen Mitglieder der Komm’ssion, insonderheit der fran ösicche durchaus ablehnend ist, daß die Gegner weiterhin Unmög ichtenten ordern und daß es nicht ausgeschlossen ist, daß die Fianzosen sil Rechismittel fur ine Wiederaufnahme des Kampfes schaffen wollen Här e der Waffenstillstandsbedingungen und unter dem Emfluß deg Ereignisse in der Heimat nicht in der Lage ist, den Kampf wieder aufzunehmen. Selbst ein Kampf allein gegen die französische! wäre nicht möglich. Ich hbalte es für meine Pflicht dies auch! halb zu betonen, weil aus Aeußerungen der feindlichen Presse hervekt geht, daß die feindl chen Regierungen nur mit emer deutschen - die sich auf die Mehrheit des Volkes stützt, Frieden schlieen werden.
- Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Sof hat, wie „Worffs Telegraphenbüro“ meldet, an die gegne⸗ rischen Regierungen folgende Note acerichtet: 8 Nach Zusatznote 1 zum Waffenstillstandsabkommen soll⸗ Belgien, Frankreich, Luxemburg und Eisaß⸗Lothringen innerhalh 15 Tagen in drei Etappen geräumt werden. Die drei Etappen sind auf einer Karte verzeichnet. Tie dritte Etappe greift auf der Kalt⸗ westlich Prüm und zwischen Merzig und Saargemünd, und, Fael einschließ!ich Saarlouis und Saarbrücken, auf rheinländisches G beet über. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß dies erfolgt ist, um versuchen, diese Gebiete zu Eisaß⸗Lorhringen beziehunesweise Lurim⸗ burg zu schlagen. Der Protest der deutschen Kommissionsmitgliecen ist nicht beachtet worden. ee Sun Die D utsche Regierung legt gegen jeden Versuch einer Losreibung dieser Gebiete feierlichst Verwahrung ein.
Die deutsche Waffenstillstandskommission, hat den gegnerischen Vertretern laut Meldung des „Wolfssche Telegraphenbüros“ folgendes mitgereitt: ast Auf der linken Rheinseite, insbesondere im luxer burgisch⸗lothringischen und im Saargeb et werden auß. ordentliche Störungen des Wirtschgfa⸗ lebens eintreten durch Fortfall der Zufuhren an Brene staffn vom Niederrhein. Die luxembargische vnn thg lothrizgische Eisenindustrie werden mangels dieser Zusine zum Erli gen kommen. Da in diesen Gebieten 1 g Hälfte der Bevölkerung in der Eisenindustrie beschäftge hen oder von ihr lebt, werden katastrophale Folgen entf uns durch Arbeitslosigkeit und Uncuhen jeder Art.
4 „ 8 Frve 8 eduktion aufgezwungene überhastete Räumung hai bereits eine Renn
Ich muß ausdrücklich betonen, daß das deutsche Heer infolge der
deiter festhalten und dahei insb sondere in den murembucgisch⸗ oder ob sie eine angemessene Verlängerung der Näumungs⸗ deEntschließen sich die verbündeten Regierungen und Amerika im Jate esse der Mensch icht it und in W ahrung der Interessen der hrer Obhut anvertrauten Gebiete zu einer angemessenen so kommen sie dadurch außerdem 8 lothringisch⸗luxemburgische Eisenerz Inemustriegebier zuzuführen. Die chen Eisengruben wuͤrden ihre Be⸗ den Betrieb voll aufrecht er⸗ würden durch die notwendige Erz⸗ losi keit ugd schwere Betriebsstörungen am Nieverrhein, beso ders ar f der rechten Rheinseite, vermieden werden. T eten aber. erst Rahestöruagen in den rechtsrheini⸗ schen Gebieten ein, so ist bei dem engen worschaftlichen Zu⸗ ammenhang ein Uehergreiren auf das linkerheinische Gebiet unauebleiblich. Dies sollten die olkupierenden Mächte im allge⸗ meinen wie im eigenten Interesse unter allen Umnänden ver⸗ meiden und zu diesem Zwecke eine Verlängerung der Räu⸗ mung
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ie Lage, d lor'mburgisch lotbr 1
halten können. Gleichzeitig
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Ffrist um 15 Tage umgehend bewilligen.
1 Waffenstillstandsverhandlungen ist nach einer Mit⸗ jeilueg des „Wolffschen Telegraphenbüros“ von dem gegneri⸗ schen Verhanolungsteijer auf deulsche Anfrage klar ausgedrückt worden, daß sich das Requisitionsrecht der Besatzungs⸗ truppen im besetzten deutschen Gebiete ledialich auf Gegenstände bezieht, die für den Unterhalt der Besatzungs⸗ truppen erforderlich sind, und daß solche Requtsitionen durch Vermittlung der deutschen Lokalbehörden erfolgen sollen.
Nach Mitteilung der deutschen Waffenstillstandskommission in Spag erklärten die Gegner, daß sie es ablehnen, russische und rumänische Kriegsgefangene im Westen aufzu⸗ nehmen oder zu empfaogen. Sie verlangen deren Abschub nach dem Osten. Bei dem völligen Mangel an Beförderungs⸗ mitteln wird diese Stellungnahme von zahlreichen Krieas⸗ gefangenen als große Härte der Verbündeten empfunden werden.
Im Moffenstillsandsabkommen war bestimmt, daß die deufschen Truppen, die nicht innerhalb der ihnen gesetzten Frist die Räumung französischen oder belgischen Gebiets voll⸗ zogen haben, ze Kriegegefangenen gemacht werden. Hiasicht⸗ lich transportunfähiger Kranker und Verwundeter, die im Jateresse ihrer Heilung und Gesundung zurückgne assen werden müßten, sieht de Sonderbestimmung des Artikels XI. vor, daß sie vom beutschen Sanitätspersonal gepflegt werden sollen. In dieser Gegenüberstellung tritt die Uebereinstimmung der beiden Parteien darüber klar zutage, daß zurückgebliebene kampffähige Trupppen kriegsgefangen werden, daß transport⸗ urfähige Kranke und Verwundete dagegen der Kriegs⸗ gefangenschaft nicht verfallen sollen. Nachträglich besteht nun Fankreich laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ auf der Forbverung, doß die zwuchgebliebenen Verwundeten und Konken als Kriegbsgefangene anzusehen und zu be⸗ hanberu eien. Hiese Fo derung sieht in schroffstem Gegensatz nicht m n dem Sinn des Waffenstillstandsabkommens, sondern zu alen Wrerbaungen, die im Laufe des Krieges auf diesem Gebiet früher getroffen worden sind. Diese französische Forderung stellt die brutalste Vergewaltigung aller Grunodsäze des Rechts und der Menschlichkeit dar, de die moderne Kriegsgeschichte aufzuweisen hat. Ganz Deutschland muß gegen sie mit rückhaltloser Offenheit und einmüttaer Enteüstung Einspruch erheben. Wir appellieren an das Urteil der G schichte, wir appellieren an das Gewissen der Neuttalen, an das Gewissen der ganzen Menschheit.
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— —
Wie die „Frankfurter Zeiluna“ vernimmt, gehört nach neuester Auslegung der Waffenpillstandsbedivgungen Frank⸗ furt teilweise zum Brückenkopf Mainz unad ist teilweise neutrale Zone. Der Maaimat beschloß, darauf hinzu⸗ wirken, daß Frankfurt übernaupt nicht besetzt werde; denn eine gordnete Verwaltung sei in einer teilweise besetzten Stadt nicht möglich.
Des „Wolffsche Telegraphenbüro“ verbreitet folgende Depesche der Heeresgruppe Gallwitz: „Das Entlassen in die Heimat ganzer geschlossener rückwärtiger Verbände (Bäck.⸗Kol., Pion⸗, Fernsprecher⸗Form.) sowie einzelner auf eigene aust zurückkehrender Mannschaften durch Arbeiter⸗ und Soldatenäte dauert fort: Da Führung und Ernährung endnn. gesgemäß zurückkommenden Feldheeres sowie 1 in von Urbergängen über den Rhein dadurch aufs höchste erschwert ist, sind energische Maßnahmen der Reichsteitung erforderlich, um ihren 86n Wenungen Geltung zu verschaffen. Besonders ungünstig sind dle Verhältnisse in Mainz Franklurt. Es wird gebeten, das Rforderliche zu veranlassen. 1
und
Nach einer Neutermeldung aus London vom 21. November sel bei der Ueberfahrt unserer zu internierenden Schiste nach Englond ein leichter Kreuzer auf eine Mine gestoßen und gesunken sein. In der letzten funken telegrophischen Madung des deutschen Schiffsverbandes, die von einem Puntte eiwa 60 Seemeilen von der englischen Küste abgegeben worden i, is, wie „Wosffs Telegeonhenbüro“ von zuständiger Stelle erfahrt b HAIII11“] 11 s 88 di R Eg ist daßr!, von einem solchen Veruste nicht die Rede. Es ist naher anzunehmen, daß es sich um ein Mißverständnis handelt. 1 1
des⸗ die Herstellung
Holland und der Schweiz interniert sind, wird wie bisher weiter gehen.
M2) Alle zu gunsten der Kriegsgefangenen während der Dauer des Krieges geschlossenen Verträge (Behandlung, Beköstigung, Beschäfti⸗ gung der Kriegsgetangenen, Sonntagsruhe usw.) bleiben für die deutschen Kriegsgefangenen unverändert in Kraft.
3) Die Zurückfüͤhrung der deutschen Kriegs gefangenen in die Heimat wird bei Abschluß des Präliminarfriedens geregelt werden.
Mit der Annahme der Waffenstillstands⸗ bedingungen der Entente ist deutscherseits auf die Rechte aus dem russischen Friedensvertrag und seinen Zysatzverträgen, insbesondere dem Finanzabkommen, verzichtet worden. Damit hat die Tätigkeit des Staatekommissars für die deutschen Depots und Guthaben bei russischen Banken vorläufig ihr Ende erreicht. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, erübrigt es sich deshalb, weitere Anmeldungen gegen russische Bauken bei ihm einzureichen; andererseits werden die bereits eingegangenen Anmeldungen, falls de Einsender sie nicht ausdrücklich zurückverlangen, dort für den Fall des Zu⸗ standekommens eines neuen Fimanzausgleichs mit diesem Lande aufbewahrt. Zahlungen aus dem von dem russischen Staats⸗ kommissar anerkannten und zur Auszahlung gebrachten Betrage, der im Verhältnis zu den deutschen Anmeldungen nur ganz gering ist, werden in der nächsten Zeit an die Berechtigten ohne daß es einer Mahnung ihrerseits bedarf, erfolgen.
Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ wird folgende amtliche Mitteilung über das Verhältnis der Arbeiter⸗ Öund Soldatenräte zur Reichsregierung ver⸗ breitet:
Die Revolution hat ein neues Staatsrecht geschaffen. Für die erste Uebergangszeit findet der neue Rechtszustand seinen Ausdruck in nachstehender Vereinbarung zwischen dem Vollzugs⸗ rat des Arbeiter⸗ und Soldatenrats von Groß Berlin und dem Rat der Volksbeauftragten:
1) Die politische Gewalt liegt in den Hän den der Arbeiter⸗ und Soldatenräte der deutschen sozialistischen Republik. Ihre Auf⸗ gabe ist es, die Errungenschaften der Revolution zu behaupten und aufzubauen, sow e die Gegenrevolution niederzuhalten. Bis eine Delegiertenversammlung der Arbeiter⸗ und Soldaten⸗
räte einen Vollzugsrat der deutschen Republik gewählt hat,
üht der Berliner Vollzugsrat die Funktionen der Arbeiter⸗ und Soldatenräte der deutschen Republit im Einvperständnis mit den Arbeiter⸗ und Soldatenrä en von Groß Berlin aus. Die Bestellung des Rates der Volksbeauftragten durch den Arbeiter⸗ und Soldat nrat von Groß Berlin bedeutet die Uebertragung der Exekutive der Republik.
Die Berufung und Abberufung der Mitglieder des ent⸗ scheidenden Kabinetts der Republik und — bis zur endgültigen
Regelung der staatlichen Verhältn sse — auch Preußens er⸗
folg durch den zentralen Vollzugsrat, dem auch das Recht der
Kontrolle zusteht.
5) Vor der Berufung der Fachminister durch das Kabinett ist der Vollzugsrat zu hören.
Sobald als möglich wird eine Reichsversammlung von Dele⸗ gierten der Arbeiter⸗ und Soldatenräte zusammentreten. Der Termin wird noch bekanntgegeben werden. b
Im Anschluß an diese Vereinbarung, die das grundsäͤtzliche Ver⸗
hältnis der Arbeiter⸗ und Soldatenräte zur Reichsregierung festsetzt,
sollen alsbald Richtlinien für die Arbeiter⸗ und Soldatenräte heraus gegeben werden.
Vom Staatssekretär des Kriegsernährungsamts Wurm erhielt „Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Mitteilung über die Nahrungsmittelversorgung:
In der auswärtigen Presse hat es vielfach Befremden erregt, daß Deutschland kurz vor der Hungersnot stehen soll, während die frühere Regierung erklärt hatte, die Versorgung Deutsch⸗ lands mit Lebensmitteln sei bis zum Schluß des Erntejahres ge⸗ sichert. Wie sich jetzt zeigt, ist früher die Nahrungsmittelversorgung Deutschlands viel zu günstig eingeschätzt worden. Dazu kommen die Folgen der militärischen Niederlagen. In den von Deutschland be⸗ setzten Gebieten des Ostens waren ungefähr 1 500 000 Menschen und 300 000 Pferde untergebracht und versorgt. Die Geschäftsbeziebungen mit der Ukraine, im Do⸗ und Kubangebiet versprachen nach Ansicht der damaligen Machthaber reichliche Zufuhren an Getreide und Futtermitteln. Insbesondere glaubte man, auf dem See⸗ und Donauwege große Mengen von Oelsaaten und Oel heranschaffen zu können.
Dies alles ist mit einem Schlage zusammengebrochen. Aber auch die heimische Ernte ist geringer, als man sie in Rechnung gestellt hatte, namentlich bei den Kartoffeln. Dazu kommt, daß die letzten kriegerischen Ereignisse das rollende Material stark in Anspruch nahmen und badurch die Wintereindeckung der großen Industriezentren mit Kartoffeln in sarken Rückstand brachten. Mit dem Augenbiick des Waffenstillstandes haben fast alle Kriegsgefangenen, auf deren Ar beitskraft die deutsche Landwirischaft im wesentlichen beruhte, die Arbeit eingestellt. Dadurch sind Millionen von Zentnern Kartoffeln in der Erde geblieben und bei dem unerwartet früh eingetretenen Frostwetter dem Verderben anheimgefallen. Der heimische Vieh⸗ bestund zeigt von Monat zu Monat eine geringere Erv iebigkeit an Schlachtvieb und sonstigen tierischen Produkten. Schon seit zwei Jahren mußte in den Vierbestand tief eingegriffen werden, um auch nur die ungenügende Fleischration aufrechtzuerhalten. Dabei konnten selbst die Milchkühe nicht geschont werden, woraus sich für die Kinderernährung und die Sterblichkest der Säuglinge bei einer auch nur noch wenige Monate dauernden Fortsetzung dieses Vorgehens die entsetzlichsten Folgen ergeben müssen. Durch den auf Grund der harten Waffenstillstands⸗ be'i gungen notwedig gewordenen übereilten Rückmarsch und Rücksransport des Heeres ist eine ordnungsmäßige Verwaltung des Proviants und dessen restlose Rückführung in die Heimat unmöglich geworden. Verschärft wird biese Not noch durch die uns aufge⸗ zwungene überstürzte Abgabe von Transvportmitteln, wodurch Stockungen in dem Verkehr zwischen Lagern, Mühlen, Nährmittel⸗ fabriten, Verteilungsstellen und Kommunalverbänden unvermeidlich sind, ferner dadurch, daß in manchen Gegenden die örtlichen Gewalten
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die Versorgung ihres Wirkungskreises den berechtigten Ansprüchen
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Zu der von der hiesigen Vertretung der rutsischen Tele⸗ graphenagentur am 18. November gebrachten Auslassung über die Vorgänge bei der Ausreise der russischen Bot⸗ schaft wird „Wolffs Teleg aphenbüro“ von seiten der Re⸗ gierung folgendes mitgeteilt: 1
1) Der russische Versuch, die Vorfindung der Flugblätter in dem russischen Kuriergepäck als das Werk eines deutschen Provokateurs darzustellen, scheitert an den festgestellten Tatsachen. Die beim Trans⸗ port beschädigte Kiste, aus der die Flugblätter hervorquollen, war wie die übrigen Gepäckstücke mit den amtlichen russischen Siegeln ver sehen und gehörte nach eigener Auskunft der herbeigerufenen Kurier zum Kuriergepäck. Es hat sich überdies bei der weiteren Unter suchung herausgestellt, daß außer diesen Kiste noch zwei andere mit denselben Flugblättern gefüllt waren. Herr Joffe selbst hat, als ihm von Staatssekretär Dr. Solf der Tatbestand vorgehalten wurde die Ableugnung der Einfuhr nicht aufrecht erhalten können. Er ver⸗ suchte noch die Ausflucht, die Flugblätter seien jedenfalls nicht für Deutschland, sondern für die Schweiz bestimmt, aber auch dirse lie sich nicht halten, da die Aufrufe sich offensichtlich an die deutse Arbeiterschaft richten.
2) Der Erklärung der russischen derartige Aufrufe nach Deutschland kann nicht nur nach dem geschilderten auch nach dem sonstigen Verhalten Vertreter keine Bedeutung beigemessen werden. Sowohl Joffe als auch die russische Regierung selbst haben wiederholt feierlich versichert, daß der Artikel 2 des Brester Friedens vertrags, der die Agitation in Deutschland verbot, von ihnen ge⸗ ziemend innegehalten werde. Herr Radek aber äußerte sich vor wenigen Tagen einem deutschen Volksbeauftragten gegenüber ar Fernschreiber folgendermaßen: „Der § 2 des Brester Friedens hat uns bekanntlich nicht gehindert, eine revolutionäre Propaganda unter den Deutschen zu treiben.“ 1
3) Gegenüuͤber der Behandlung Herrn Joffes durch die deutschen Behörden, die bei aller Beschleunigung der Abreise selbst nach der Darstellung der russischen Teleg aphenagentur unter Beobachtung aller dem Vertreter einer fremden Macht gegenüber erforderlichen Rück⸗ sichten geschab, mag darauf hingewiesen werden, daß in Rußland das Personal unserer Generalkonsulate ins Gefängnis und zum Teil sogar ins Zuchthaus abgeführt und daß das Archiv und Gepäck unserer Vertretungen in willkürlicher Weise beschlagnahmt und durchsucht worden ist. *
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An den Reichskanzler Ebert wurde laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbürce“ nachstehendes Telegramm ge⸗ richten:
In der vorgestrigen Sitzung des Soldatenrates der 4. Armee erklaͤrten Delegierte, daß die Fronttruppe eine Vergewaltigung poli⸗ tischer Rechte durch den Terror nicht zulasse. Die Front bietet alle Kräfte auf, den geordneten Ruckmarsch durchzuführen. Sie steht ge⸗ schlossen auf dem Boden des Regierungsprogramms des Reichs⸗ kanzlers Ebert, erwartet sofortige Einberufung der Nationalver⸗ sammlung und weist jedwede bolschewistiiche Idee entschieden zurück
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Der Soldatenrat der Festung Borkum hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in einer Eingabe an die Reichsregierung sofortige Einberufung eines permanenten De⸗ legiertenkongresses aller Arbeiter⸗ und Soldatenrät⸗ von Deutsch⸗ land und Deutsch⸗Oesterreich vorgeschlagen. Der Konareß soll als Ersatz des bisberigen Reichetages und ols Vor⸗ parlament zur Nationalversammlung die notwendige Rechts⸗ kontinuität herstellen. Jeder Arbeiter⸗ und Soldatenrat hat zwei Delegierte, ein Mitalied des Arbeiter⸗ und ein Mitglied des Soldatenrats zu entsenden. Auf diese Weise soll eine Ausschaltung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte vermieden und eine Mitarbeit des ganzen Reiches, soweit es die Verhältnisse zulassen, erzielt werden. Die Einberusung soll binnen 3 Tagen nach Beschlußfassung erfolgen. 8
Gegenüber den übertriebenen Gerüchten über das Los unserer Feldarauen in Polen kann dem „Wolffschen Tesegraphenbüro“ zufolge zur Beruhigung der Angehörigen mitgeteilt werden, daß die Heimbeförderung sich zwar unter Schwierigkeiten und Entbehrungen vollzieht, daß aber ein Grund zu Befürchtungen ernsterer Art nicht vorliegt
Wie die „Kölnische Volkszeitung“ weldet, hat Kardinal von Hartmann bei der preußischen Regierung feierlich Ver⸗ wahrung gegen die beabsichtigee Trennung von Staat und Kirche eingelegt, die ein offenbarer Rechtsbruch sei.
Zur Behebung von Zweiseln wird darauf hingewiesen, daß nach den vom Demobilmachungsamt gegebenen An⸗ ordnungen die Sparzwangverordnung des Ober⸗ kommandos in den Marten vom 6. Juli 1918 — Sekt. O. Nr. 274 027 — weiter zu Recht besteht. Für den Abbau dieser Verordnung werden alsbald von der zuständigen Behörde die erforderlichen Anordnungen ergehen
Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission Berlins und seiner Umgegend hat nach Meldung des „W. T. B.“ folgende Bekanntmachuna erl ssen:
Nachdem uns feitens des Vollzugsrats des Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ rats die Vollmacht erteilt worden ist, die Regelung der wirt schaftlichen Verhältnisse in den Betrieben vorzunehmen, ersuchen wir alle diesbezüglichen Unternehmungen nur mit Zu⸗ stimmung der zuständigen Organisation der fielen Gewertschaften zu treffen. Andere Bestimmungen und Beschlüsse sind unverbindlich. Ferner erfuchen wir die Neuwahl der Arbeiter⸗ und An
gestelltenausschüsse unverzüglich in die Wege zu leiten, indem wir noch darauf hinweisen, daß die wirrschaftliche Interessenver⸗
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