151482]
Lederfabrik Söcht J. G. Dis süör den 29. Navember d. J. anberaumte Generalversammlung findet
nicht start. Frankfurt a. M, den 21. Nov. 1918. Der Aufsichtsrat.
Stephan, Vorsigender.
[51486] Vereinigte Flanschenfabriken & Stanzwerke Aktien⸗Gesellschaft Regis Bez. Leipzig. Die Akttonare unserer Sesell chaft werden hierdurch zu einer am Donnerszag, den 12. Dezember 1918, Mitags 12 Uhr, im Sitzungs immer des Cvem⸗ nitzer Bank⸗Nerems, Chewnitz 1. S., statt⸗ findenden außerordentlichen Geueral⸗ versammlung eirgeladen. Zer Teilnahme an der Generalver⸗ sarnmlung sind diej nigen Aktionäre be⸗ rech iet, welche — gemäß § 26 unseres Gesellschaftsvertr⸗gs — spä esteas em zweiten Werftage vor der anbe⸗ raumtn Generalversammlung bie 6 Uhr Abends a. ein Nummernverzeich is der zur Teil⸗ nahme bestimmten Akt en einreichen, b. ihre Aktien oder die hierüber lauten⸗ den Hinterleguagsscheine der Reichs⸗ bank hiaterlegen,
und zwar nach ih er Wohl
1) bei den Gesellschaftskasstn in
Fegis, Fez Leipzig, und Hat⸗ tingen a d Rahe.
2) beim Chemnitzer Banuk⸗Verein in Chemnis Dresden,
3) hei oder Commerz⸗ und Diseauts⸗
Beank, Werlin W. 8, Behrenzraße, Hamburg, Neß 9, sowie deren Niese lassungen in Pangover un
epzia 8 Taglsorduung:
Erböbung bes Grun kavitals ℳ 300 080,— durch A sabe von 300 af den Jehrber lautenden Tilten über je ℳ 1000 und Beschluß⸗ fassung über die Eiazelheiten der
Afttenbeg b mng. Es wird beantragt, die jingen Aktien, die vom 1. Je⸗ nuar 1918 ab dividendenberechtigt sind, zum Nennbetrage einem Bank⸗ institut unter Ausschluß des gesetz⸗ lichen B⸗zugsrechts der Aktionäre zu begeben und den Segenwert von ℳ 300 000 dadurch zu beschaffen, daß die Käckstellung für Ueberleitung in die Friedens virtschaft und der dies⸗ jäbrige Hewin vo trag mit se ℳ 150 000 ausgeschüttet und zur Be⸗ zablung benutzt werden.
2) Entsp echende Aenderung des 9 3 des
Statutsz (Akiienkap tal).
Chemnitz, den 22 November 1918.
1 Der Aufsichtsrat. Otto Werßenberger, Vorsitzender.
[51438] Eiladung zur zwölften ordentlichen Geuer lversammlung der
Metallmerke Unterweser Aktiengesellschaft zu Friedrich⸗ August-Hütte (Oldb.) am Doanverstag, den 19. Dezember 1918, 12 Uhe Mittags, in den Ge⸗ schäftsräumen der Deutschen Nationalbank 8e⸗ A. in Br⸗men, U. L. Frauenkirch⸗
4/7 (Portal 2). Tagesorduung:
1) Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichts ats über das abgelaufene 12. Ge⸗ schäftsjabr.
2) Vorlage und Genehmigung der Bilanz sowie Eztlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3) Herabsetzung des Grundkaxritals von
4 5 000 000 auf ℳ 500 000 durch Zusammenlegung der Aktien im Ver⸗
hbältnts von zehn zu eins, wodei den
Aktilonäten freigestellt werden soll, die
Zusammenlegung dadurch abzu wenden, daß si⸗ von je zehn Aktien zwei Aktien zur Verfüzgung stellen gleich⸗ zeitiger Einzaͤhlung von ℳ 7000 auf je zeihn Aktien. Wied’rerhöhung des Grun kapirals der Fesellschaft um
denjenigen Betrao, der nach Darckfüͤh⸗ fug dieser Breschlufse an ℳ 4 000 000 ehit.
Jder Akt onär, welcher an der Ver⸗ sammloang teitnehmen will, hat laut § 19 des Statuts späteens am 3. Tage vor dem Versammlungstase — diesen nicht mitgerechnet — seine Aktien bei der Gesenschaft, bei der Deutschen Na⸗ tienalbaek K. a. A., Bremen, der Peutschen Rand (srühere Bergisch⸗ Mäckische Bank) Tüfseldorf, der Mitteldentschen Creditbank, Fraut⸗ surt a. M., den Herren Berahand Loo e & Co. Bremen der Olseu⸗ burgischn Spar, und Leihbank, Oiden urg. dei Tehus.Akriengesell⸗ schaft für Bergbau und Huüttentsdu⸗ strie, Frankfurt a M, bis nach de⸗ Generalversammlung zu hintertegen oder die Dinterlegung bei einem dentschen Natar dadusch nachz weisen, daß er dem Worstand ber Getellschaf: vor oder spätestens 2 Tacge nach Ablauf ber Piaterlegungsfrist einen ordaungs⸗ mäßigen, die Nummern der Aktien ent⸗
den Hinterlegungsschein des deutschen ptaes in Verwabrung gibt. Hiergegen erbält er 'e Eintrittskarte, welche alletn zur vLeil abme an der Generalversamm⸗ lung berechtigt.
reheich⸗Angut. Hütte (ldb.),
den ℳ. Norember 1918. 8
[50701]
Einladung zu der am Mitttasch, den
11. Dezember 19185, Nachmittags
3 Uhr, ia Ottows Hotel (Jnd. Richard
Wolter) zu Belgard a. Pers. findenden Geseralversammlung. Tagconebnung,
1) Bericht des Vorstands über die Lage des Uaternehmens, Geschäftsergehnis des verflossenen Geschäft jahrs, Bilanz nebst Bericht des Aufsichtsrats über stattgehabte Prüfung des Geschä ts⸗ berichts und der Jahresrechnung.
2) Beschlußfassang übder Genehmtgung der Zilanz, der Gewinn⸗ und Verluft⸗ rechnung.
3) Eatlastung des Vorstandz uand Auf⸗ sichtsrate.
8 dez Auf⸗
8 Mitgl'eder Die Aktionäne haben sich über ihren Aktienbesitz zwei Werktage vor der Beveralversammluag im Kontor der Brauerei, Beigard, Kämpenstraß: 9, durch Vorzeigen der Aktien zu legittmmrev. Belgasd (P⸗rvj.), den 16. November 1
stati⸗
Der Aufsichtsral der Belgarder Damp! Bierbrauerei A. B. vom. Noreke & Klittelmann. Darkom, Vorsitzender.
[51416] Versteigerung.
Die an Stelle der für krättlos erklärten Aktien Nr. 64 65, 66, 71, 151, 152, 599 und 600 der Theumaer Plottenbrüche Aktiengesellschaft in Theuma auszu⸗ gebenden viet neuen Aktien z1 1000 ℳ werden auf Antrag des Vorsta ds dieser Aftieng' ellschat Soenabend, den 30. November 1918, Vormittan s 11 Uhr, in meiner Konzsei, Rädelstraß⸗ Nr. 15, öffeatlich versteigert.
Piauen i. V, den 23. Noember 1918. Justiz at von Einftedel, Sächs. Notar.
[51418] Leipziger Bierbranerer zu Reudnitz Riebeck & Co. Aktiengesellschaft.
Gemän § 23 urd 24 des Sta ut⸗ unserer Gesellschaft laden wir die Herren Aftionäe zu der am Mittwoch den 8. Dezember 1918 Mistage 12 Uhr, im „Hörsen⸗Restaurant“ zu L pig, kleiner Szal, Produkten⸗Börse, Eingang Pockhofstraße, stattsi denden ordentlihen Generalversammlung hiermit ein.
Tagesordnung:
1) Vorlegung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlutrechaung fär das mit dem 30 September 1918 abg laufene 32. Geschäftsieh: und Be ichterstattung des Vorstands Aufsichtsrats über die Bilanz den Geschäftsbetrieb.
2) Beschlaßsossung über die Bilanz und über die E teilung der Enlastung. 3) Beschlußfassung üöber Erböhung ver
Aufsichtsratstantieme durch Aenderung
des § lle der Satzung.
4) Aufst Htzrats vahl.
Die Aktionäre, welche in der Gsneral⸗ versammlung stimmen oder Aneräge zu derselben stellen wollen, haben ihre Aktien oder die von der Reichsbank oder einem deutschen Notar ausgestellten Hinter⸗ legungsscheine, aus welchen die Nummern der dinterlegten Aktten ersichtlich sind spätestens am 12. Dezembe? 1918 entweder in Leivzig bei der Allgemeinen
Deusschen Credit⸗Anstalt oder in Berlin bei der Berliner Pandels⸗
Gesellschaft und
bel der Nationalbank für Deutsch⸗
land
innerhalh der Geschäftsstunden zu hinter⸗
legen.
Leipzig⸗Reudnitz, am
1918. Der Vorstand. Reinbdardt.
N³e
22
——.
November
[51426]
Düsseldorfer Eisenhütten- gesellschaft, Ratingen.
Ordeutliche Generaversammlung
am Montag, den 28. Dezember
v. J., Mitzags 12 ¼ Uhr, im Park⸗
hotel in Düsseldorf.
Tagesorduung:
1) Bericht des Vorstands und des Vor⸗ sitzenden des Aufsichtsrats über das abgelaufene Geschäft⸗jahr.
2) Vorlage und Genehmigung des Rech⸗ nunesabschlusss und der Gewinn⸗ und B rlustrechnung pro 1917/18.
3) Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.
4) Neuwahblen zum Aufsichtsrat.
5) Anderung des § 31 der Satzungen, heteffend die Verteilung des Rein⸗ gewinns, des § 4, betreffend die Veröffentlichungen und des § 21, betr ffend die Hinterlegung.
Dijenigen Herren Aktionére, welche
an der Versammlung teilzunehmen go⸗
venken, werden gebeten, ihre Aktien oder
Depositensch ine, die von einem deut chen
RMotar, der Reich⸗bank, ber Deut Heun
Sauk in Dässesdorf, Giverfeld,
Aachen oder M⸗Gladbach, der Kank
des Berliager Kaßen⸗Zeretus oder von
dem Bankbause Hardy & Co. S. m
b. H. in Berlin ausgestellt seimn müffen,
bis zum 16 Dezemberx 1918 bhei
dem Vorstand der Gesellschasft zu hinterlegen. Rativgemn, den 22. November 1918.
Der Vorsitzende des Aufttchtsrats:
[51475] Brkauntmachung.
Oie auf den 7. Drzember d. J nach Nordbausen ei berisene Genuerral⸗ versammlung ker Kleinbahn⸗Krtten⸗ geselschaft Ellrich Jo ge wid wegen der Verkehrs chwintgkeiten auf unbestimmte Zeit verschaben.
Der Vorsitzende des Kufsichtsrats: v. Rauschenplat.
[51439]
Helios Elektricitäts-Aktien-
gesellschaft in Liquidation.
Die proemnliche Generalversamm⸗
lung unserer Gesellschaft find tam Frei⸗ tag, den LC. Dezember 1918, Rach⸗ wittags 4 Uhr, im Bankhause Sal. Oppenheim jr. & Cie., Cöin, Große Budengasse 8/10, mit folgender Tages⸗ ordnung statt:
1) Geschaftsber icht der L quidatoren; Vor⸗ lage der Bilanz mit Gevinn⸗ und Verlustrechnung zum 30. Junt 1918; Prüfungebericht ds Aufsichtsrats.
2) Benehmigung der Bitanz nebst Ge⸗ winn⸗ und W rlustrech ung.
3) Enzlastung der Liqutdateren und des A fsichtsrats.
4) Wahlen zum Aufsichtsrat.
§ 20 Abs. 1 des Gesellschattsvertregs
lautet: „Zur Ausübung des Stimmrechts in der Generaloersammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtist, weiche ibre Aktien bezw. Intertmsscheine oder die von der Roecchzbank oder elnem deutschen Notar ausgestellten Depotscheine, letztere mit den Nummern der Altien versehen, spätetens am fünften Tage vor dem Versamm⸗ lkungstage dei der Geiellschaft oder den in der Einladung bekannt gemachten Siellen hinterlegt baben und bs nach “ Genetalversammlung be⸗ lassen.“
Hie H'nterlegung von Aktien karn bei
folgenden Bankhäusern gescheben:
Sal. Oppenheim jr. & Cie., Cöiv,
Commerz⸗ und Disconto⸗Bauk, Berlin zund Hamburg.
L. Behrens & Söhne, Hamburg 1
Deutsche Effekten⸗ und Wechsei⸗ bank, Frankfart a. Main,
Württembe gische Gankanstalt vorm. Pfl⸗um z&᷑ Tie., Ztuntgart:
Cöin, den 22. Kovember 1918.
Die Liqagibatoren.
[51440] Helios Elektriritüts-Aktien- gesellschaft in Liguidation.
Wir jaben hierourch die Inhaber der 4 %, 4 ½ % und 5 % Schuldverschei⸗ vung en unserer Geeuschaff auf Feetag, den 20 D-zember 1918, Nach mst⸗ taas 4 ¼ Uhr. in daos Baͤnkhaus Sal. Opvenbeim jr. & Cte., Cöl,Groze Buden⸗ rasse 8/10, zu der laut »zeschluß vom 19. 12. 1913 nunmehr alle 5 Jahre stanfindenden geneinsamen Jahresversammlung zwecks Entgegennahme des Berichts über den bis⸗ berinen Verlauf der L qatdation ein.
Bei der Abstimmung werden nur di⸗ Stimmen derjenigen Schuldverschrebungs⸗ inhaber gezählt welche ihre Schuldver⸗ schreibungen spä eßens am zwriten Tage vor der Versaumlung dei doer Reichsbane, bei einem Notar, bei ansever Kasse, Große Budengasse 8/10, orer bei einem der nsochstehenden Bank⸗ häuser hinterlegt haben:
Sal. Oppenheim j. & Cie., Cöln,
Commerz⸗- und Disconto⸗Bank,
Serlin und Hamburg, L. Behrevs & Söhne, Hamburg, Deutsche Effekten⸗ und Wechselbank, Frankfurt a. M,
Württembergische Bankanstalt
vorm. Pflaum & Co., Stuttgart.
Cöln, den 22. November 1918.
Die Liquidatoren.
[51424] Bierbrauereigesellschaft varmals Gebrüder Lederer in Nürnberg A. G.
Die Aktionäre der Gesellschaft werden biedurch zu der am Dannerstag, den 12 Dezember 1918, Vormittage⸗ 10 Uhr, im Saaibau des Industrie⸗ & Kulturver⸗ins, Nürnberg, Frauento⸗ graben 49, stattfi derden ordeutlichen Geseralversammlung ergebenst ein⸗ gelaben.
Tagesord⸗ung:
1) Entgegennabme des Feschäftsbericht⸗ für das Geschäftsjahr 1917/18 nepft Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rech ung.
2) Beschlußfassung über die Bilanz und die Hewinnvo⸗rteilung.
3) Beschlußfafsung über die Entlastung
- des Vorstands und des Aufsichtsrats
4) Aenderung des § 17 der Statuten
Diejenigen Aktionäre, welche an der
Beneralversammlung talnehmen wollen,
baßen ihre Aktien gemäß § 20 des Statuts
be8 spüt steus 8. Dezembe⸗ 1918,
Mittage 12 Utzr indem Geschäts okat
der Mes lichaft, Bärenschanzst 48, oder bei
den Filialen der Bank für vpond 1 &
Industzir. Nürnderg, Fürth Mün⸗
chen und Samberg, oder bei der Baye⸗
üischen Diskonto⸗ und Wechlelbank
A.⸗Gh., Nüraberg. und deren Filtalen
und Drpofitenkassen oder bei einem
Kotar bis nach der Generalversammlung
zu hiaterlegen.
Rürnberg, den 21. November 1918. Her Vorstaad.
Brouaschweig, den 21. November 1918.
1[51476) Brauereigesellschaft vorm. Fr. Reitter in Lörrach.
Die zweiuedzwanzigste o denr⸗iche Generelversamm unz unserer Ges l⸗ schaft findet om Montag, den 23. De⸗ zember 1918 Vormitrags 11 Uhr. im Nebenzimmer der „Brauerei Reilter in Lörrach statt.
Tagesordnung:
1) Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über das SGeschäftsjahr 1917/18.
2) Genehmigung der Bilanz, Beschluß⸗ fassung über die Ve wendung des Reingewinns sowie Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3) Wahl des Aufsichtsrats.
Di jentgen Aktionäre, die an der Ge⸗ neralversammlung teilnehmen wollen, hab: ihre Aftien bis späestens Donnerstag, den 19. Dezembe 1918, Abrnds vor 6 Uhr, bei der Gesellschaftskass oder bei der Vorschußvank Lörrach ober bei einem Notar (lart § 19 der Statuten) zu binterligen, wogegen den⸗ selben eine Eintritiskarle ausgesolgt wird.
Lörrach, den 20. Nevember 1918.
Der Aufsichtsrat. Friedrich Sturm.
[51414]
Rastenburger Brauerei, Aktien- Gesellschaft Rastenburg Ostpr. Die prosentliche Generalv etamm⸗
lung findet am Tonnabend, ben 1 4. de⸗
zember 1918, Vormutags 11 Uar
im Hotel „Berliner Hof“ in Köaissberg,
Pr., statt.
Tagesordeung:
1) Vorlegung der Bilanz, Gewinn⸗ urd Verlustrechaung und des ’schäfts⸗ berichis für das verflossene Geschäfts.
jabr. 1 2) Bericht über die stattgehabte Re⸗
bision.
3) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtꝛrats.
4) Auslo ung von 2 Stück 5 Vorzugsak jen.
Der Eintritt in die G neraly rsamm⸗ lung ist nur denfenigen Akttonären g⸗ stattet, welche ihe Aktien ohne Dibvi⸗ dendenscheine und Talons oder einen die Nummen der Aklien beschelnigenden Dinterlegungsschein eines deutschen Notars der Direclion der Disconto⸗ Geseslschaft, Filtale Kösigsverg Pr. der Ostbank für Haudel und Bewerbe, Köatgsberg P⸗., und des Bankhauses Meyer & Gelhorn, Dauzig bs spätestens den 10 Dezember 1918 bei der Gefesschaftskaffe in Rasten⸗ burg binterlegt haben. Zum Nachweis dieser Hinte legmg dient eine vom Vor stand ausgest⸗Uie Bescheinizung.
Bilanz, Hewinn⸗ und Ve lustrechnung und dr Geschäftsbericht des Vorstandes werden vom 30. d. M. ab zur Einsicht der Aktionaͤre im Geschäftslokale der Ge⸗ sellschaft in Rastenburg auslieger. — In der sich an die Versammlung anschließenden Aufsichtzratssitzung fintet die Auslosung der Hppothekenanteilscheine statt.
Rastenburg, den 21. November 1918 Der Aufsich gͤrat.
H. Reschke.
prozentigen
[51480]
Ostdeutsches Grenzschlüßchen Dampfbrauerei Akt.⸗Ges. St. Heymann-Endtkuhnen.
Die Aktionäre unserer v⸗ seuscha t werden
bie durch zu der am Sonvabend, den 14 November 1918, Nachmittags 2 Uhr, in den Räumen der Braueret in Stallupönen stattfindenden ordentlichen Generalversammiung eingeladen. Tagesordaung:
1) Geschäftebericht und Rechnunagsab⸗
1en für das vergangene Geschäfts⸗
2) Entlastung der Verwaltungsorgane. 3) Beschlußfassung über Verwendung des Gewinns. 4) Antzellungsangelegenheit des Vor⸗ stands. * 5) Wtederaufbau der Brauerei bezw. Ver⸗ kauf des Geschäfts. 6) Wahlen zum Aufsichtsrat. 7) Geschäftliches. Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sied alle dee nigen Personen berechrigt, welche ihre Akt en n bst einem Verzeichnis, wenn sie ncht perfönlich er⸗ scheinen, auch die Vollmachten o er sonstige Leaitimatio surkunden ihrer Ver⸗ treter im Geschärtslokal der Gesellsche ft in Stallupönen spätestens am driteen Tage vor der Generalversammlung eingereicht, oder anderwestige Heposition der Akiten bs zu demselben Zeitpunkte auf eine dem Aufsichtsrat genügende Weise da gelegt hben. Unser Geschäftsbericht nebst Bilanz b Lb 88 Fenesaber d. IJ. al mmn ontor der Gesellschaft für die Aktionäre zur Ei sicht aus. — 8 Nach der Generalversammlung findet eine Sitzung des Aufsichtsrats statt, wozu die Mitglieder eingeladen werden. Tagesordnung: 1) Anstellungtangelegenheit des stands. Stallupönen, den 21. November 1918. Sstdeutsches Grenzschlößchen Dampf⸗ braucrei Ukt.⸗Ges. Et. Heymann⸗ Eydekünnen. u“ Der Aufsichtsrat. Der Borsttende: GEmil Schelzke. Der stelverirerende Borsitzende:
Vor⸗
Dor Porstand.
H. Bloem, Justizrat.
von Rühl
8 “
dorfer.
“
Ernst Lengnickk.
[514172 1 üddeutsche Patentmetag. papier⸗Fabrik A. G.
Die Herren Ak zonare unse! schaft werden bierdurch zu der enen Gela- zember 1918, Vo m el Uhr De⸗ Besell chaftez mmer des R stau a tz v 1 in Fürth stat fiadenden o.demilichen de⸗ neratversanalung eingeladen. 1
8 Tagesordnung 1) Vorlage des Geschäftsberichts Bilanz nehst Gewinn⸗ und Verluß rechnung für das Geschä tsjahr 191] 8 L. Beschluß asjung hierüber. 2) Antrag auf Eatlastung des N. und Aufsichtsrats. ee
3) Wahl des A nsichtsrats.
4) Satzungsänderung.
Die Hinterlegung der Aktten zweckz Ang übong des Stimm eckts hat mtndestezz 3 Tage vor dem Tage der G neral versemmfung bei der G⸗sellschattz. kaffe, Schwebacherstr. 43 zu Fürth, dieh bei einem Notar zu erfolgen, im übr gen gem’ß § 12 unseres Statats. 1
Fürth, den 20. November 1918.
Der Vorsand. Bauer.
[51431]
Deutstije Gabrock &Wilcor-Dangf
Ir ’ . kessel-Werke Artien⸗Geselschaf
De Attionäre unsere Gesellschaft verdag bierdurch zu der am Sonnabend den 223 Dezembe 1918 Bormit’a 8 2 1 ½⅛ Uhr, im Hotel „Römischer Kasie in Dortmund staufindenden ordentlechen Generalversammlung ergebenst emnge laden.
Tagesordnung:
1) Vorlegung und Genehmiaung des Geschäte sberichts und des Rechnungt⸗ aoschluss s für 1917/18.
2) Erteilung der Eaelestung für Pet⸗ stad und Aufsittsrat
3) Wahl eines Ausschufses zur Prüfong der Jabresrechnung für 1918/19,
Gemäß Seaut werden die Hert
Akiionäre, welche an der Ve sammlvn teilnehmen wollen, ersucht, ihre Mibn oder den da-über ausgestellten Deporscheig der Reichs a oder eines deutschen Notut nebst doppeltem Nummernverzeichais svöt⸗ stens bis zum 16. Dezember 1911 entweder
bei rem Vorstand der Besfellschaft in Obe hausen⸗Rhld., oder
bei der Deusschen Bank in Berlin oder einer ihrer Filiaten, oder
bei der Effener Ceedtt⸗Anstalt A. 9 in Oberhansen⸗Rhed. oder eing ihrer Filtalen
zu hinterlegen. Berlin, den 25. Nov⸗mber 1918. Der Aufsichtsrat. Friedr. Kirchhoff, Vorsitzender.
[51479] Generalverfammlung der Bierbrauerei⸗Gesellschaft
am Huttenkreuz A. G. Ettlingen
Wir laden hiermit die vkttont e zu de
am Dienstag, den 10 D ’zeubel
1918, Nachmittags 3 ½ Uhr, stat
fiatenden neunzehnten odentliche
Geueralverfammlung in das Gasthan
lum Excbprinzen in Eitlingen ein.
Tagesorbnung:
1) Genehmtgung des Geschäftsbericht
und des Rechnungsabsch usses üher das abgelaufene Geschäflsjahr.
2) B schlaßfassung über die Verteilung
des Reingewinns. 3) Entlastung des Aussichtsrats u⸗
Vorstands.
Zum Zwecke der Teilnahme an de Generalversammlung sind die Alten spätestens am 6. Dezember 1915 enweder auf dem Büro der Brauer oder bei der Fittale der Rheinischen Creditbank in Karlésruhe gegen Empfangnahme der Eintrittskarten ¹ hinterlegen. 5
Ettlingen, den 7. November 1918.
Der Aufsichtsrat.
—
[51483] Münchener Rückversicherungs⸗ Gesellschaft.
Generalversomm ung.
Die nach § 11 der G aellsschaftsstatuten abzuhaltende XXXIX. pbr dentli Generalversammlung findet am Mot⸗ tag, den 23 Dezember 1918, Ra⸗⸗ mittags 4 Uhr, im Sitzungssaal 19ggb Söööö Königinstraße 101, ier, statt.
Die Aktionäre der Gesellschaft weries zu derselben mit dem Bemeiken ign eivgeladen, doß die Anmeldueg zur de⸗ nahme gemäß § 9 der Statuten b steus am zweiten Tage vor der c neralversommlarng beim Vorstand Gesellschaft erfolagt sein muß.
Tagesordaung: Jüf⸗
1) Bericht des Vorstands und des bn sictsrats über das abgelaufene en scäfteahr unter Vorlag⸗ der „an und der Gewinn⸗ und Nerlastrechnung pro 30. Junt 197/8, Besch ußfasn⸗
hierüber sowte über die Vennene 1
des Gewinns und Erietlung der Ca
lastung. eante⸗ 2) Beschlußfassang sber Sazung rrias rung und zwar Ersetzung d052 tr
8 Versicherungsunternehmungen 6
§ 33b durch „Unternehmungen . 3) A fsichtsralsw blen süed. den 22. November 1918.
Der Vorstund.
G. von Thieme, Feistzender,
Her Be ugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Postanstalten nemmen Bestellung an für Berlin außer den Postanstalten und Zritungsvertrieben für Helhstabholer auch die Geschäftastelle SW. 48, Wilhelmstraße 22.
Einzelne ummern kosten 25 f.
Anze genpreis für den Naum einer geivaltenen Eingeitszetle 50 Pf., einer d gespalt. Einvbettszetle 90 Pf. Mußerdem wird an⸗ den Anzeigenpreis ein Tenerung ozuschlaa von 20 v. H. erhoben.
9b—
die Geschäftésstelle des Reichs⸗ und vr ee Seher 32ã.
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Anzeigen aimmt an:
Berlin 8W. 48, Wilhelmftratze Nr.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Afeuf des Vollzugsrats des A⸗ und S.⸗Rats Groß Berlin vund von Delegierten Badens und Bayerns an die Arbeiter⸗ und Soldatenräte Deutschlands. nterstelung der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft unter das Reichs⸗ ermäöhrunasamt. ““ serordnung über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Kon⸗ voreien. Heam machung über das Sammeln von Waffen und Aus⸗ stungsstücken. * hc machung betr. Aufkäufer für Altkorke und Korkabfälle. Lecamntmachungen der Reichebekleidungsstelle über Erweiterung der Freiliste, zur Abänderung der Bekanntmachung über baumwollene Verbandstoffe vom 1. Dezember 1917 und über Lerbandwatte aus baumwollenen Spinnstoffen vom 30 Mai 1918, über Erleichterung der Bezugsscheinbestimmungen, üher Erleichterungen im Verkehr mit Web⸗, Wirk⸗ und Snickwaren und zur Aussührung der Bekanntmachung über gesc=lagnahme, Bestandzaufnahme und Enteignung von Sonnenvorhängen vom 25. Juli 1918. “ betreffend die Mineralöl⸗Versorgungsgesell⸗ schaft m. b. H. Uütehung eines Handelsverbots. — Handelsverbot. neige, betreffend Ausgabe der Nummer 158, 159 und 160 des Reichs⸗Gesetzblatts. 11“ GW“ Preußen. ““ ömennungen, Charakterverleihungen und sonstige Personal⸗ zeränderungen. hmntmachung, betreffend Aufhebung einer Zwangsverwaltung. Nordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren. hanntmachung über die nächste Turn⸗ und Schwimm⸗ lhrermnenprüfung in Spandau. belannmachung. betr. Aufnahmeprüsung in das Lehrerinnen⸗ seminar in Lissa. Uüfhebung von Handelsverboten. — Handelsverbote. Anpige, betr., die Ausgabe der Nummer 34 der Preußischen Gesetzammlung.
Amtliches.
Deuntsches Reich.
An die Arbeiter⸗ und Soldatenräte Deutschlands!
„Der Vollzugsausschuß des Groß Berliner Arbeiter⸗ und Solhatenrats hat nach Verständigung mit den Volkks⸗ teaftrogten des Reichs und Preußens diesen die exekutive Recterungsgewalt übertragen. Er hat sich aber das weitest⸗ sehende Kontrollrecht über die Regie ung vorbehalten. Die kerkerung kann ihre Verwaltu gsaufgaben nur dann fülen, wenn ihre Maßnahmnun nicht durch Eingriffe sttaler Arbeiter⸗ und Soldatenräte durchkreuzt werdn. Diese bbeiter, und Soldaten räte haben in ihrem Tätiakeits⸗ feciet gleichfalls das volle Kontrollrecht; sie haben dafür zu serken, daß die revolutionären Errungenschaften gesichert und ausgebaut werden. Sie haben sich aber im allgemeinen seden direkten Eingrisses in die Ver⸗ valtung zu enthalten. In Nr letzten Zeit haben b beter⸗ und Soldatenräte aus rein lokalen Gesichtepunkten aus selbständige Verfügungen in Angelegenheiten des vencgrungswesens und der Rohstoffversoraung usw. ge⸗ nofen. Dadurch werden aber die Maßvahmen der Regie⸗ Ung wirkungslos gemacht. Die Reg erung hat unter allen li inden dafür zu sorgen, daß der Verkehr (Eisenbahn usw.) kdas ganze Reich einheillich geregelt, die Ernährung und foersoraung für das ganze deutsche Volk und das um so mehr, als die Demobilisierung dungen stellanzen Verwaltungsapparat ungeheure Anforde⸗ n 49 de Wir bitten daher die örtlichen Arbeiter⸗ und Soldaten⸗ lnl es Reiches, im Interesse der Gesamtheit folgende Richt⸗ 89 be ten zu wollen: b hndo sich die Behörden in den Dienst des neuen Regimes ge⸗ näglchsen, ist die Führung der Geschäfte im engeren Sinne ihnen sbeidende in überlassen. Nur die für den Geist des Ganzen ent⸗ N. gierung, Stellen sind, im Einverständnis mit der revolutionären richend een 6 besetzen, wenn eine scharfe Kontrolle nicht aus⸗ trolle, ve süüne. Im übrigen ist eine laufende wachsame Kon⸗ in die Vern ühis ausgeübt einzurichten. Alle störenden Eingriffe ,2 Verh ung selbst müssen unterbleiben. “ 8 sinäaung md rungen dürfen nur in dringenden Fällen unter Ver⸗ nicht um Festn en dafür maßgebenden Stellen erfolgen, soweit es sich dienst bandelinahmen im gewöhnlichen Ordnungs⸗ und Sicherheits⸗ 0) Beschlagnahmen irgend welcher Art (Lebensmittel, Rohstoffe, 1 der) dürsen nur im Einverständnis mit den maßgebenden efolgen. Eine Beschlagnahme von Lebensmitteln oder orräten, die für Kommunalverbände und sonstige öffent⸗
Berlin, Dienstag, den 26.
November, Abends.
beee----——];
1]
8
1918.
Postscheckkonto: Berlin 41 821.
—
— —
liche Körperschaften anderer Orte oder für das Heer bestimmt sind, darf unter keinen Umständen erfolgen.
4) Eine Beschlagnahme öffentlicher Kassen, die im Einverständnis mit der Regterung des Reiches oder der Einzelstaaten pon den Gemeinde⸗ verwaltungen oder sonstigen öffentlichen Körperschaften verwaltet werden, ist absolut unzulässig, ebenso jeder willkürliche Eingriff in
Berneh “
5) Alle Eingriffe in den iffahrts⸗, Eisenbahn⸗ Post⸗
verkehr müssen aßfokut sana1e 1111“ Für die Zeit der Demobilisierung haben die örtlichen
Arbeiter⸗ und Soldatenräte in Zusammenarbeit mit den zu⸗
ständigen Behörden ihre Aufmerksamkeit auf folgende Maß⸗
nahmen zu lenken:
1. Sorge fuür die Einquartierung. .a) Bereitstellung öffentlicher Gebäude für geschlossene For⸗ Ratttcene. 1 n- Privat b) Bereitstellung von Privatwohnungen Frauen in Betracht kommen. B F 9 Bereitstellung leerer Geschäftsräume u. a. für wohnungslose amilien. d) Bereitstellung von Decken, Bettstellen und dergl.
2. Ernährungsfragen. a) Einrichtung von Massenspeiseeinrichtungen. b) Einrichtung von Feldküchen u. a. an allen größeren Bahnhöfen.
3. Gesundheitliche Maßnahmen.
8 Einrichtung von Bädern und Entlausungsanstalten. 1
b) Einwirkung auf die entlassenen Kriegsteilnehmer, ärztliche Untersuchung in Anspruch zu nehmen.
c) Verweisung kranker Soldaten an die Lazarette.
d) Aufflärung über Krankbeiten und Anstechungsgekahr (Plakate).
²) Den Anordnungen des Sanitätsamts, betr. Seuchengefahr, ist unbedingt Folge zu leisten. b
4. Arbeitsregelung.
a) Verweisung der arbeitslosen Kriegsteilnehmer und Rüstungs⸗ arbeiter an die Arbeitsnachweise (Platate).
n) Einwirkung auf die Arbeitslosen, sich bei den im Augenblick dringend erforderlichen Landarbeiten, insbefondere der Kartoffel⸗ und Rübenernte, zu beteiligen.
c) Hinweis der Arbeitslosen auf die Beteiligung an der dringend erforderlichen Be⸗ und Entladungsarbeit der Güterzüge.
d) Für die bestehenden Kriegsbetriebe gilt oberster Grundsatz:
Kein Mann und keine Frau darf arbeitslos werden. Betriebe haben sich so schnell als möglich auf Friedensarbeit umzustellen. Eine Stillegung der Betriebe soll vermieden werden. Den An⸗ ordnungen des Reichsamts für wirtschaftliche Demobilifation ist
Folge zu leisten. 8 5. Allgemeines.
Hineis der heimkehrenden Soldaten darauf, daß der ordnungs⸗ gemäße Rücktransport mit der geschlossenen Formalion und die vor⸗ schriftsmäßige Entlassung für sie folgende Vorteite birgt:
1) Unentgeltliche Verabfolgung eines Entlassungsanzuges.
9) 50 ℳ Entlassungsgeld. 3) Marschgebührnisse.
Berlin, den 23. November 1918.
Der Vollzugsrat “ des Arbeiter⸗ und Soldatenrats Groß Berlin. Richard Müller, Brutus Molkenbuhr, Bergmann, Felix Bernhagen, Franz Büchel Max Cohen, Ernst Däumig, Heinrich Dennecke, Paul Eckert, Ch. Gelberg, Gierth, Gustao Heller, Ernst Jülich, Georg Ledebour, Max Meynz, Ernst Nobiendt, Hermann Müller, Paul Neuendorf, Obach, Hans Paasche, Walter Portner, Colin⸗Roß, Oekar Rusch, Otto Strobel, Friedrich Trippe, Welz, Paul Wegmann. Die Delegierten Badens: Krayer, Baer⸗
Der Delegierte Bayerns: Hädrich.
die in erster Linie für
als
Unterstellung der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft uünter das Reichsernährungsamt.
Vom 23. November 1918
Im Einvernehmen mit d zustä digen Ressorts wird on⸗ geordn⸗t, daß die Ze tral⸗Einkaufsgesellschaft sofort aus dem Geschäftsbereiche des Reichswirtschatsamts ausscheidet und dem Herrn Staatssektretär des Reichsernähru gsamts unter⸗
Berlin, den 23. November 1918.
Die Reichsregierung. Ebert. Haase.
Ver or d unng über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Kon⸗ dioreien. Vom 23. November 1918. § 1 . 8 1“ In den gewerblichen Bäckereien und Konditoreien darf die regel⸗
mͤßige tägliche Arbeitszeit der Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge und heser rbeiter acht Stunden nicht überschreiten.
Den Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern (Lehrlingen) müssen an jedem Arbeitstag, an dem sie länger als vier Stunden beschäftigt werden, Pausen von einer Gesamtdauer von mindestens einer halben Stunde gewährt werden. Werden sie länger als sechs Stunden be⸗ schäftigt, so muß die Gesamtdauer der Pausen mindestens eine Stunde und eine der Pausen mindestens eine halbe Stunde betragen. Unter⸗ brechungen der Arbeit von weniger als einer Viertelstunde kommen auf die Pausen nicht in Anrechnung.
Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 gelten auch für die Ge⸗ sellen, Gehil en, Lehrlinge und sonstigen Arbeiter, die in Gast⸗ und Schankwirtschaften Speiseanstalten aller Art (Pensionen, Heilan⸗ stalten, Fabrikkantinen), Warenhäusern, Mühlen und anderen gewerb⸗ lichen Betrieben sowie in Bahnhofswirtschaften mit der Herstellung von Bäcker⸗ und Konditorwaren beschäftigt werden.
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Ueber die im § 1 festaesetzte Dauer dürfen Gesellen, Gehilfen Lehrhnge und sonstige Arbeiter mif Arbeiten beschäftigt werden, die zur Verhütung des Verderbens von Robstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforder ich sind, sofern diese Arbeiten nicht innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit vorgenommen oder beendet werden können. 8
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In allen gewerblichen Bäckereien und Konditoreien müssen an den Werktagen alle Arbeiten mindestens von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens vollständig ruhe n.
In der gleichen Zeit müssen in Gast⸗ und Schankwirtschaften, Speiseanstalten aller Art (Pensionen, Heilanstalten, Warenhäusern, Mühlen und anderen gewerbchen Betrieben alle Arbeiten und Vorarbeiten ruhen die zum Herstellen von Bäcker⸗ oder Konditorwaren dienen; dies gilt auch für Bahnhofswirtschaften.
§ 4
Die Vorschriften des § 3 finden auch auf die Anlagen zum Her⸗ stellen von Zwieback, Keks, Biskuit, Honigkuchen, Lebkuchen, Waffeln oder Matze Anwendung.
Die von den Landeszentralbebörden bestimmten Behörden können auf Antrag für ihren Bezirk oder für Teile desselven widerruflich eine Verschiebung der Lage der achtstündigen Betriebsruhe um höch⸗ stens eine Stunde genehmigen.
§ 6
An Sonn⸗ und Festtagen — § 105 a Abs. 2 der Gewerbeordnung — darf in gewerblichen Bäckereien und Konditoreien nicht gearveitet werden. Jedoch dürfen nach 6 Uhr Abends — an zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn⸗ oder Festtagen nur am zweiten Tage nach 6 Uhr Abends — während einer Stunde Arbeiten vorgenommen werden die zur Wiederaufnahme des regelmäßigen Betriebs am fol⸗ genden Werktag notwendig sind.
Das gleiche gilt für alle Arbeiten und Vorarbeiten, die in den Betrieben des § 3 Abs. 2 zum Herste llen von Bäcker⸗ oder Konditor⸗ waren dienen.
Von drei unmittelbar aufeinanderfolgenden Senn⸗ oder Fest⸗ tagen gilt der dritte Tag als Werttag.
Die Landeszentralbehörden können für das Staatsgebiet oder für einzelne Bezirke gestatten, daß an den Sonn⸗ und Festtagen wäbrend höchstens drei Stunden leicht verderbliche Waren aus⸗ getragen werden. 8
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Die Gewerbeaufsichtsbeamten können auf Antrag unter dem Vorbehalte des Widerrufs
a) unbeschadet der Bestimmungen im § 2 für höchstens 20 Tage im Jahre eine Ueberschreitung der im § 1 festaesetzten Arbeitszeit zulassen, wenn ein dringendes Bedurf is dofür nachgewiesen wird,
b) abweichend von den Bestimmungen der §§ 5 bis 6 gestatten, daß während der vorgeschriebenen Ruhezeiten und an den Sonn⸗ und Festtagen Arbeisen ausgeführt werden, die notwendig sind “
1. in Nottällen oder im öffentlichen Interesse, ““
2. zur Bewachung von Betriebsanlagen,
1 3. zur Ausbesserung von Betriebseinrichtungen, sofern diese ohne erhebliche Störung des Betriebs nicht in der zu⸗ gelassenen Arbeitszeit vorgenommen werden können,
c) genehmigen, daß während der Messen, Jahrmärkte und Volks⸗ feste Gesellen, Gehilsen Lehrlinge oder sonstige Arbeiter über die im § 1 Abs. 1 vorgesehene Dauer hinaus beschäfligt und abweichend von den Bestimmungen des § 3 innerha b der vorgeschriebenen Ruhezeiten owie an den Sonn⸗ und Festiogen Arbeiten zum Herstellen von Bäcker⸗ und Konditorwaren ausnefuhrt we den.
Vor der Erteilung einer Genebmiaung ist⸗ dem Arbeiterausschuß oder, wenn kein Ausschuß besteht, der Arbeiterschaft des Betriebs Gelegenheit zu geben, sich zu dem Antran zu äußern.
Der Bexsscheid ist schriftlich zu erteilen Er kann an Be⸗ dingungen geknüpt werden. Eine Abschriit des Bescheids ist in den Betriebsräumen an einer den Arbeitern leicht zugänglichen Stelle aufzuhäugen. .
§ 8 Der § 105 b Abs. 1, der § 105 c Abs. 1 Ziffer 1 bis 3, der § 102 Abs. 1 Ziffer 5. Abs. 2 bis 4, die §§ 105 d bis 105 1 der Gewerbeordnung finden auf die gewerblichen Bäckereien und Konditoreien und auf die im § 3 Abs. 2 bezeichneten Arbeiten keine Anwendung; für die im § 4 bezeichneten Anlagen bewendet es bei den Bestimmungen der 8§ 105 b bis 105 i der Gewerbe⸗ ordnung. § 9 Auf den Gewerbebetrieb der Bäckereien und Konditoneien finden im übrigen die Vorschriften der Gewerbeordnung insoweit Anwendung, als nicht in diesem Gesetze besondere Bestimmungen getroffen sind.
§ 10 Zu den gewerblichen Bäckereien und Konditoreien im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gehören auch Bäckereien und Konditoreien
von Konsum⸗ und anderen Vereinen.