1918 / 283 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

7. Veretnigung Berliner Lederfabrikanten, E. V., Berlin⸗Karls

horst, Stolzenfelsstr. 3.

8. Wirtschaftliche Vereinigung Deutscher

Berlin W. 35, Schöneberger Ufer 40.

Die Zentralfachverbände sind verpflichtet, 2 a) Mitglieder von Fachverbäanden. die in dieser Liste nicht aufge⸗ führt sind, durch ihren Fachberband sowie *d))alle Berufsgenossen, die einem Fachverbande nicht angehören, unmittelbar genau wie die eigenen Mitglieder bei der Verteilung zu berücksichtigen, sofern die Fachverbände und Berufsgenossen die unter II vorgeschriebene Meldung rechtzeitig erstattet haben. I. Meldefrist und Meldevordruck Fachverbände, die in den vorstehenden Gruppen nicht auf⸗ geführt sind soweit ihre Mitglieder am 1. Dezember 1917 mehr als 15 Arbeiter dauernd versicherungspflichtig mit Näh⸗ arbeiten im eigenen Betriebe und in Heimarbeit beschäftigt haben —, haben sich bis zum Ablaufe des 14. De⸗ zember 1918 bei der Reichsbekleidungsstelle Verwaltungs adteilung (Abteilung 0 Earnabteilung) in Berlin W. 30, Geisbergstr. 41, zu melden.

Berufsgenossen, die einem Fachverbande nicht angehören, sowie Mitglieder eines Zentralfachverbandes, die am 1. De⸗ zember 1917 mehr als 15 Arbeiter dauernd versicherungs⸗ pflichtig mit Näharbeiten im eigenen Betriebe und in Heim⸗ arbeit beschäftigt haben, haben sich bdis zum Ablaufe des 21. Dezember 1918 unmittelbar bei einem der oben⸗ genannten für sie zuständigen Zentralfachverbände zu melden, zwar durch Einreichung eines ausgefüllten Meldevor⸗ druckes.’ Diese Meldevordrucke sind zu beziehen bei dem Vor⸗ sitzenden der Kommission für die bei der Nähgarnverteilung zu berücksichtigenden Zentralfachverbände, Herrn Dr. Zeitlin, Berlin NW., Dorotheenstr. 38.

Diese Meldungen haben zwecks Berücksichtigung bei der Baumwollnähfädenverteilung für das erste Kalenderjahr 1919 uu erfolgen, und zwar von allen Betrieben, die am 1. Dezember 1917 mehr als 15 Arbeiter dauernd ver⸗ sicherungspflichtig mit Näharbeiten im eigenen Betriebe und in Heimarbeit beschäftigt haben, auch wenn sie im Laufe des Jahres 1918 bereits eine Anmeldung ein⸗ Beerlin, den 30. November 1918.

Reichsbekleidungsstelle (Verwaltungsabteilung) FVFemper.

Krawatten⸗Fabrikanten

Bekanntmachung.

* Dem, Inhaber der Firma Ph. Schuchmann Nachf.,, Curt Nölke in Leipzig, Braustr. 27, ist die Wieder⸗ ausühung des ihm am 16. Februar 1918 untersagten Handels mnit Gegenständen des Kriegsbedarfs, insbesondere mit elektrischen Motoren, gestattet worden. 8 Leipzig, am 19. November 1918. G 8 Der Rat der Stadt Leipzig.

I

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats rom 25. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom „Handel ist dem jetzigen Kohlenhändler Ernst Heidrich aus

wickau, z. Zt. in Plauen i. Vgtl., der Handel mit egenständen des taͤglichen Bedarfs unterfagt worden.

Zwickau, am 18. November 1918. Der Rat der Stadt Zwickau. Barth.

Bekanntmachung. 8 Gemãß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, Reichs⸗Gesetzblatt S. 603, wurde der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗ bedarfs üuntersagt: 1) dem Peter Hofmann, verh. Kaufmann in Stuttgart, geboren am 7. Juni 1884 in Aepisheim, Inhaber der Firma Hofmann u. Schreiber in Geislingen a. St., zurzeit Soldat in Ulm. 2) dem Kaufmann Ernst Sperr, Vertrieb chem.⸗ technischer Produkte in Stuttgart, Kronenstraße 26. Stuttgart, den 21. November 1918. Stadtdirektion. Oberamtmann Bullinger.

4 8— 1““

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 164 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6550 eine Verordnung über den Erlaß von Straf⸗ bestimmungen durch das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobtlmachung, vom 27. November 1918. Berlin W. 9, den 28. November 1918. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

V der Preußischen Regierung, betreffend die Bestellung weiblicher Personen zu Mitgliedern gemischter städtischer Verwaltungsdeputationen.

Vom 23. November 1918.

Die Preußische Regierung ordnet hiermit folgendes an:

Zu Mitgliedern gemischter städtischer Verwaltungsdeputa⸗ tionen können auch weibliche Personen bestellt werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, unter denen nach den geltenden Gesetzen männlichen Personen das Bürgerrecht zusteht. Insoweit nach den bestehenden Bestimmungen der Besitz des Bürgerrechts für männliche Personen an Haus⸗ und Grundbesitz, Einkommen oder Steuerzahlung geknüpft ist, sind bei verheirateten weiblichen Personen diese Voraussetzungen auch dann als vorliegend anzusehen, wenn sie bei dem Ehemanne erfüllt sind. zahlungen, Einkommen, Haus⸗ und Gruadbesitz der minder⸗ ährigen oder in elterlicher Gewalt befindlichen Kinder der Mutter anzurechnen.

7

. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 25. November 1918.

Die Preußische Regierung. Hirsch. Ströbel.

Im übrigen sind Steuer⸗

Es kommt noch fortgesetzt vor, daß örtliche Arbeiter⸗ und Soldatenräte in den Forstbetrieb eigenmächtig eingreifen, die geregelte Jagdausubung der Forstbeamten und anderer Jagdberechtigten unterbinden, ja selbst Treib⸗ jagden unter Hinzuziehung zur Jagd unberechtigter Personen veranstalten.

Dieses Vorgehen verstößt gegen die Verordnungen, die die Reichs⸗ und Staatsregierung und der Vollzugsrat des Arbeiter⸗ und Soldatenrats erlassen haben. Im Interesse der Vo ks⸗ ernährung und zur Vermeidung von Windschäden ist bereits angeordnet worden, daß alle Forstbehörden für einen verstärkten Abschuß des Wildes in geregelter Jagd Sorge tragen.

Glauben örtliche Arbeiter- und Soldatenraͤte feststellen zu können, daß dieser Anordnung von örtlichen Forstbehörden und sonstigen Jagdberechtigten nicht hinreichend entsprochen wird. dann müssen sie sich an die Regierungsbehörden ihres Bezirks oder an die Zentralbehörden wegen Abhilfe wenden.

Eigenmächtiges Eingreifen in die Befugnisse der Forst⸗ behörden und in die Rechte der Jagoberechtigten muß unter⸗ bleiben.

Alle Jagdberechtigten weisen wir erneut darauf hin daß die Sicherstellung unserer Volksernährung den erheblich stärkeren Abschuß des Wildes dringend geboten erscheinen läßt.

Berlin, den 29. November 1918.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und

Braun. Hofer.

Forsten. Der Sicherheitsdienst des Berliner Polizeipräsidiums.

im Einverständnis mit dem „Vollzugsral des Arbeiter⸗ und Soldatenrats“ erfährt der Sicherheitsdienst des Berliner Polizeipräsidiums eine Umgestaltung.

Es haben sich in diesen Sicherheitsdienst Elemente ein⸗ geschlichen, welche unter dem Schutze der weißen Binde An⸗ griffe auf das Eigentum und die Sicherheit der Bevölkerung gemacht haben, andere wieder, welche die weiße Binde an solche verkauften, die sie zu verbrecherischen Zwecken benutzen wollten. Es liegt im Interesse der Sicherheitsmänner selbst, daß diese Elemente ausgemerzt werden.

Zu diesem Zweck muß eine Neueintragung der Sicherheits⸗ mannschaften stattfinden. Die Sicherheitsmänner haben sich daher neu anzumelden. Die Angenommenen werden mit neuen Armbinden und Ausweiskarten versehen. Außerdem werden dem Sicherheitsdienst Männer aus der Zivilbevölkerung beigegeben.

Diejenigen, die bisher der Sicherheitstruppe angehörten und nicht wieder Verwendung finden sollten, können sich der „republikanischen Soldatenwehr“ zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung stellen.

Berlin, den 29. November 1918. Der Vollzugsrat des Arbeiter⸗ und Soldatenra Richard Müller. Molkenbuhr. Der Volkskommissar für den Sicherheitsdienst. Eichhorn.

8 „Finanzministerium.

Bestellt sind die Katasterlandmesser Brock und Wald⸗ zu Katasterkontrolleuren in Marienwerder bezw. Lebach.

Das Katasteramt Trier III ist zu besetzen.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt, Justizrat Gerber in Kaliowitz ist zum 8 1 1 5 8 Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Breslau mit Anweisung seines Amtssitzes in Kattowitz,

der Rechtsanwalt. Justizrat Henrichs in Schlücht⸗rn zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cassel, mit Anweisung seines Amtssitzes in Schlüchtern, und

der Gerichtsassessor Dr. Stettner aus Düren zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cöln, mit Anweisung seines Amtssitzes in Nideggen, Kreis Düren, ernannt worden.

18

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Regierungsbaumeister Fritz beim Polizeipräsidium in Berlin ist die nachgesuchte Entlassung aus dem preußischen Staatsdienst erteilt.

—2 v11“

Bekanntmachung.

Das steuerpflichtige Reineinkommen der meiner Aufsicht unterstellten Pripateisenbahnen ist nach § 46 des Kom⸗ munalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 für das Betriebs jahr 1917 wie folgt festgesetzt worden:

1. bei der vethiser Eisenbahn auf 213 750 2. Wittenberge⸗Perleberger Eisenbahn auf. . 50 163 8. Paulinenaue⸗Neuruppiner 373 028

Eisenbahn aufßf Ruppiner Eisenbahn auf. Löwenberg⸗Lindow⸗Rheins⸗ berger Eisenbahn auf. 80 850 160 590

Eisenbahn Altona⸗Kalten⸗ kirchen⸗Reumünster auf. Aus dem Betriebe der Kreis Oldenburger bahn (Nebeneisenbahn), der Kreisbahn Eckernförde⸗ Kappeln (Nebeneisenbahn) und der Elmshorn⸗Barm⸗ stedt⸗Oldesloer Eisenbahn ist ein kommunalabgabepflich⸗ tiger Reinertrag im Jahre 1917 nicht erzielt worden. Altona, den 26. November 1918. 88

Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Mispel.

„,„½2 * 7 Eisen⸗

Bekanntmachung.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 über die Fernhaltung unznverlässiger Peronen 1. S habe ich der Chefrau des Wilhelm Armeloh, in

üsseldorf, Kaiser Wilhelmstr. 30, wohnhaft, die Wieder⸗ ufnahme des Handels mit Gegenständen des taͤglichen Be⸗ darfs und des Kriegsbedarfs gestattet. e““ Düsseldorf, den 22. November 191ig. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr.

Bekannimachung.

Die Witwe, Katharine Aselmeyver, K efahrit Harsum, der ich auf Grund der Verordnung über Käase ve 20. Oktober 1916 in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachun⸗ üon die Fernbhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23¹ er temder 1915 den Betrieb geschlossen und den Handel es Käserciprodukten zutersagt hatte, gebe ich den Betriet und Handel wieder frei.

Hildesheim, den 27. November 1918.

Der Landrat des Landkreises Hildesbeim. He

Der Bevollmäachtigke des Arbeiter⸗ und Soldatenzats. 9 * 7 8 Beiannim

Dem Schuhmachermeister Rudolf Schmidt, Bredderstraße 38 wohnhaft, ist ieder Handel mit Gegenständen des ta glichen Bedarfs sowie jede Herstellung von Maßschuhwert Ve Ausbefserung von Schuhwarey we en Unzuberlässigkeit unter, sagt worden. Die Kotten dieser Betanntmachung fallen Schmie zur Last. ax

Barmen, den 26. Nobembet 1918.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. Dr.8

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) 1 Nichtamtliches. .

Deutsches Reich. 1 *†½ Preußen. Berlin, 30. November 1918.

Um aufgetauchten Mißverständnissen über seine Ab⸗ dankung zu begegnen, hat Kaiser Wilhelm II. in einer staatsrechtlich einwandfreien Urkunde auf die Rechte an der Krone Preußens und der damit verbundenen deutschen Kaiser⸗ koone verzichtet. Die Urkunde hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut:

„Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preußens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone.

Zugleich entbinde Ich alle Beamten des Deutschen Reichs und Preußens sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Marine, des preußischen Heeres und der Truppen der Bundes⸗ kontingente des Treueides, den sie Mir als ihrem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, daß sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremd⸗ herrschaft zu schützen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Kaiserlichen Insiegel. v

Gegeben Amerongen, den 28. November 1918.

. Wilhelm.

11“

Regierung folgende Note an die englische, franzöoͤsische, belgische, italienische und amerikanische Reglerung übermittelt:

Für die Herbeiführung des Weltfriedens, für die Schaffung dauernder Sicherheiten gegen künftige Kriege und für die Wieder⸗ herstellung des Vertrauens der Voͤlker untereinander erscheint es dringend geboten, die Vorgänge, die zum Kriege geführt haben, bei allen kriegführenden Staaten und in allen Einzelheiten aufeutlären. Ein vollstandiges wahrheitsgetreues Bild der Weltlage und der Ver⸗ handlungen zwischen den Mächten im Juli 1914 und der Schrutte, welche die einzelnen Regierungen in dieser Zeit unternommen haben, könnte und würde viel dazu beitragen, die Mauern des Hassen und der Mißceutung niederzureißen, die während des langen Krieges zwischen den Völkern errichtet worden sind. Eine gerechte Würdigung der Hergänge bei Freund und Feind ist die Vorbedingung für die künftige Versöhnung der Völker, ist die einzige mögliche Grundlage für einen dauernden Frieden und für den Bund der Völker.

Die deutsche Regicrung schlägt daher vor, daß eine neutrale Kommission zur Pruͤfung der Frage der Schuld am Kriege eingesetzt werde, die aus Männern bestehen soll, deren Charakter und politische Erfahrung einen gerechten Ürteilsspruch ge⸗ währleisten. Die Regierungen sämtlicher kriegführenden Mächte müßten sich bereit erklären, einer solchen Kommission ihr gesamies Urkundenmaterial zur Verfügung zu stellen. Die Kommisssion soll befugt sein, alle jene Persönlichkeiten zu vernehmen, die zur Zeit des Kriegsausbruchs die Geschicke der einzelnen Länder bestimmt haben, Hrie alle Zeugen, deren Aussagen für die Beweiserheb 3 eutung sein koͤnnten. . 88

—Die Untersuchungskommission zur Prüfung det Frage der völkerrechtswidrigen Behandlung der Kriegsgefangenen in Deutschland nitt bereits am kommenden Montag in Berlin zusammen.

Zone werden nach einer Mitteilung des Vorsitzenden der deutschen Waffenstillstandskommission, Staatssekretärs Erzberger, auf die Reichskasse übernommen, soweit es sich um eine Bewachung handelt, die an Stelle der militärischen Formation getreten ist.

Nach weiteren Vereinharungen der deutschen Waffenstil⸗

standskommission mit den Alliierten werden alle transport⸗

fähigen Kranken und Verwundeten aus den deutschen

linkarheinischen Gebieten und den Gebieten der Brückenköpfe

abgeführt. b v 8 82 8I16

Der Rat der Volksbeauftragten hat in seiner gestre⸗ gen Sitzung die Verordnung über die Wahlen zur ver⸗ asfunggebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswablgesetz) angenommen. Wie „Wolffs Telegrahhen büro“ meldet, wird das Wahlrecht den Grundsätzen des Anf rufs vom 12. November 1918 entsprechen. Das Relch wird in dem Gebietsumfang vom 1. August 1914, ohne daß dami der Entscheidung der Friedensverträge vorgegriffen 19 V in 38 Verhältniswahlkreise eingeteilt, in denen nach der wohnerzahl je 6 bis 16 Abgeordnete zu wählen sein Hega Die Wahlen sollen, vorbehaltlich der Zustimmung der 88 16. Dezember 1918 zusammentretenden Reichsversammlung at Arbeiter⸗ und Soldatenräte Deutschlands, am 16. Fsbea. 1919 stattfinden. Das Reichswahlgesetz und die dazugehöri Wahlordnung werden im Reichsgesetblatt verkündet werden⸗ ““

Die deutsche Regierung hat nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ durch Vermititlung der Schweizer

der Vollzugorat trat gestern nachmitlag zu einer BihSer Antrag eines Mitglieds, betreffend Einsetzung einer Kom

zur Regelung der Löhnung der Frontsoldaten, wird an⸗ n. Weiter wird beschlossen, fur sämtliche Militärpersonen 8 Waenklassen auf der Eisendahn aufzuheben. Ein dritter Be e beschäftigt sich mit der Klärung der Stellung der Soldatenräte mn Krüügsgerichten. M. n e &.,Czin ist ein Delegierter des Arbeiterrats anwesent

Aus Cöln if En Segse es Mrbeiterrats anwesend, der tter Mane der rheinischen Bourgesiste, hesonders der Schrver Kmäuftriellen, berichtet, die aus Furcht vor den Steuerlasten und der vezialisierung die Rbeinlande an Frankreich ausliefern möchte. dn Mitglieb des Vollzugsrats erklärt, daß er Material dafür veitze, daß schon 1916 bekannte rheinische Proßindustrielle in. Ge⸗ weinschaft mit bohen katholischen Geistlichen in Bein mit Send⸗ nnen der Entente verhande!t haben über einen Zusammenschluß dr Rheinpropinz, Elsaß, Lothringens und sogat Suddeutsch⸗ sunds unter französischem Protektorat. In der Erörterung wud bmorgehoben, daß dies dieselben bürgerlichen Kreise seien, die jahre⸗ mung sich nicht genug tun konnten in Annetiontplanen für Deutsch Untd; wer die kapitalistische Bolrsseeie keunt, den nehme dieses Techtel⸗ nechtel nicht weiter wunder. Zur Ver lesung gelangte ein Funk pruch de russischen, Voltstominissars für auswärtige Angelegenbeiten Tschit⸗ sherin, daß Ruß land leinen Truppen Besehl gegeben habe, jeden ponflitt mit deutschen Truppen zu dermeiden und donl der deutschen Nevublik dieselbe Stellung etwartet werde. Rußland hofse, alle Mit⸗ vrständnisse bald zu beseitigen. Ferner ist von dem Exekutivausschuß der russischen 8 9 e C; 66 Fongten der deutschen A.. Und S.- Räte am 16. Dezember eine nssische Abordnung eintresten wird, die über ele Lage der russischen sevolution berichten und sich über den Stand der deutschen Repo⸗ de Delegierten willtommen zu beißen. Der Vollzugsrat beschließt rrner, die Regierung aufzufordern, dafͤr Sorge zu tragen, daß de Rückbeförderung der deutschen Truppen aus der Ukraine unlict beschleunigt wird, ohne daß aus irgendwelchen wolttischen Gründen die Besazungen ganz oder teilweise an Ort un Stelle belassen werden. Der Vollzugsrat beschließt ferner die Errichtung von vier Abteilungen (Ressorts). Die ese Abteilung soll sich mit der Reichspolitit befassen. Sie sezt sich zusammen aus acht preußischen Mitgliedern, ackt Vertrekern der übrigen Bundesstaaten und drei Mitgliedern

△2z

lütion unterrichten soll. Der Vollzugsrat beschließt, durch Funkspruch

eer Ost⸗ und Westfront und der Marine. Die zweite Abteilung

Kbandelt die preußischen Angelegenheiten und setzt sch zusammen aus neun Mitgliedern des Vollzugsrats. Die nitte Abteilung wird gebildet „aus sieben Mitgliedern für aus⸗ scließlich Großberliner Angelegenheiten. Die vierte Übteilung, bestehend aus vier Mitgliedern, behandelt die internen Ungelegenheiten des Vollzugzrats. Diese vier Ab⸗ selungen arbeiten selbständig, jedoch mussen sie besonders wichtige zagen dem Plenum zur Beschlußfassung vorlegen.

2

8 v11““

Der Vollzugsrat hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ tilt, eine Abteilung für Uebergangswirtschaft geblldet, de Kriegsgeseilschaften und Ausschüsse überwacht ind dem Vollzugsratsmitglied Bernhagen unterstellt ist. Ihr eltz ist im Abgeordnetenhause, Zimmer 41 c. Dorthin sin dll b Beauffichtigung solcher Stellen betreffenden Zuschriften gn richten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für zoll und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten

18 ö— 1 5 18 11“

Der bevollmächtigte Vertreter der Deutsch⸗Oesterreichischen Kpublik Dr. Ludo Hartmann hat, wie gemeldet, vorgestern dem Staatssekretäür Dr. Solf sein Beglaubigungsschreiben sberreicht. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Anschluß deutsch⸗Oesterreichs an Deutschland besprochen. Der Staatssekretär betonte laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ sraphenbüros“ dabei, daß der Entschluß Deutsch⸗Oesterreichs, sch mit den Stammesgenossen im Reich dauernd zu ver⸗ engen, beim Volk und in leitenden Kreisen einen tiefen Undruck hervorgerufen und freudige Begeisterung erweckt hätte. Diese Vereinigung aller deutschen Stämme in einen gtoßen Gesamtstaat bedeute für uns die Erfüllung eines dung, geke ten, wenn auch nicht immer laut ausgesprochenen Weonsches Deie deutsch⸗österreichischen Brüder wären bei ung herzlichn nbltamnmen. Das Auswärtige Amt habe es sich an⸗ relegen sein lassen, alle Anschlußbestrebungen zu fördern, und ebcke eine seiner inia, am der Vereinigung und Verschmelzung beider Länder ülg mitzuwirken; es werde sich auch angelegen sein lassen, iir die Interessen Deutsch⸗Oesterreichs auf dem Friedenskongreß wach Kräften einzutreten.

v11“

Beim Kriegsministerium sind Auskunftsstellen für lle das Arbeitsgebiet des Kriegsministeriums be⸗ sreffenden Fragen eingerichtet worden; sie find am Ein⸗ fang 2 Leipziger Straße, zu erfragen. Dienststunden an Wochen⸗ ugen von 9 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends, an Sonn⸗ ugen von 11,30 bis 1,30 O11161“

Wie sollen die

v „Wolffo Telegraphenbüro“ erfährt, jamilienunterstützungen für Kriegsteilnehmer ganz

ilgemein bis zum 31. Dezember 1918 weiter ge⸗ aähft werden. Darüber hinaus sollen den nach dem n. November 1918 zur Entlassung kommenden Mannschaften dc zwvei Halbmonatsraten an Familienunterstützungen ohne tüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt werden. Der betreffende

nehf dürfte schon in den nächsten Tagen fertiggestellt

8 ardie Soldatenräte sämtlicher For i0 vief ekorps werden vom Vollu⸗Sausschuß darauf hinge⸗ sen, bezüglich der Bekleidung folgendes zu beachten: baach Bekleidungs⸗ und Ausrüͤstungsstücke sind nur auf Gesamt⸗ Humeldungen anzufordern. Genetaledede Gesamtbedarfsanmeldung ist dem Stellvertretenden rrsu ommando, Abteilung 1, b, Dcrotheenstraße 6, zur An⸗ rnmelui vorzusegen. Nur mit dieser Anweisung versehene Bedarfs⸗ beim Krngen btigen zum Empfang der gewünschten Mengen 3) Egsb leidungsact des Gardekorps. . vnmand inzelne Lente dürfen weder zum Stellvertretenden General⸗ Lachen veschoch zum Kriegsbekleidungsamt zum Empfang einzelner werden. ch un Empfang von Entlassungsanzügen . nur bedürftigr echtigt. Ein solcher Anzug besteht bo stens aus einem Rock e, einer Hose, einem Mantel, einer Mütze, einer Garnitur „ein Paar Schnürschuhen und einer Halsbinde. Anspruch auf Prleidungsstüͤcke besteht nicht. Unter einem Frülaftungäan ag sebrauchte, ber ganze Bekleidungsstücke zu tehen.

A.⸗ u. S.⸗Räte ein Funkspruch eingegangen, daß zu dem

unter Führung des Generals der Kavallerie

wichtigsten und erfreulichsten Aufgaben

daher bei den Gesamtanforderungen nur die wirklich benötigten Sachen anzuführen.

5) Der Entlassungsanzug wird nur vpon der entlassenden Stelle ausgebändigt. Der Empfang dieses Anzugs ist im Ueberweisungs nationale und auf dem Entlassungsschem durch Stempel und Unter schrift eines Bevollmächtigten zu vermerken. Die emlassende Dienst stelle wird sich zweckmätig dei Ausgade des Nozugs vom Empfanger quirtieren lassen. 8

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ aus he arbelts⸗ amt erfährt, haben die Vorsitzenhen des Rates der Volksbeauf⸗ tragten sich damit einverstanden erklärt, baß zur Wieder⸗ belebung der Neubautätigkeit sowie zur Errichtung von Not⸗ und Behelfsbauten nach Maßaabe der vom Bundesrat in der Sitzung vom 31. Oktober 1918 beschlossenen Bestimmungen Baukostenzuschüsse aus Reichsmitteln bis zum Betrage von 100 Millionen Mark gezahlt werden können.

Wie der Reichskommissar für die Kohlenver⸗ teilung dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge berichtet, mehren sich die Fälle, in denen Beauftragte von Arbeiter⸗ und Soldatenräten laufende Kohlensendungen auf Eisen⸗ bahnstrecken und auf Bahnhöfen anhalten und ver⸗ teisen. Derartige Fälle sind von der Eisenbahnstrecke zwischen dem Ruhrkohlenbezirk und Coblenz gemeldet worden. In gleicher Weise haben Arbeiter⸗ und Soldatenräte unbefugter⸗ weise auf dem Bahnhofe Hagen⸗Vorhalle eingegriffen und in Harburg über Läger von Marinekohlen verfügt. Die allge⸗ meine Kohtenversorgung, die ohnehin durch die außerordentliche Juanspruchnahme des Wagenparks für die Rückführung der aus dem Felde heimkehrenden Krieger sowie durch die Unsicherheit über die künftige Verwendung der linksrheinischen Kohle äußerst gefährdet ist, wird durch derartige unbefugte Eingriffe vollkommen in Frage gestellt. Zur Aufrechterhaltung einer geordneten Kohlen⸗ wirtschaft, von der die Ordnung in Deutschland überhaupt mit abhängt, ist es notwendig, daß der Reichskommissar für die Kohlenverteilung und die ihm untenstellten Stellen allein über die vorhandene Kohle zu verfügen haben. Aus diesem Grunde haben die Arbeiter⸗ und Soldatenräte die Pflicht, darauf hin⸗ zuwirken, daß ihre Organe sich in Zukunft jedes Eingriffs in die Kohlenverteilung oder die Kohlenbeförderung enthalten, da die verantwortlichen Stellen andernfalls die Verantwortung für büe Aufrechterhaltung der Kohlenwirtschaft nicht langer tragen

unen.

Die ungeheure Belastung der Eisenbahnen zwingt zu einer restlosen Ausnutzung sämtlicher verfügbaren Transport⸗ mittel und Transportwege, wenn die für die Demobilmachung und den Wiederaufbau der Wirtschasft unbedingt notwendigen Transporte bewältigt werden sollen. Die Eisenbahnen müssen entlastet werden; das ist nur möalich, wenn die Binnen⸗ und Seeschiffahrt in stärkerem Maße ausgenutzt wird. Der vorhandene Schiffsraum erlaubt eine erheblich stärkere Inanspruchnahme, und es ist dringend erwünscht, daß Industrie und Handel für ihre Transporte in größerem Umfange als bisher die Wasserstraßen ausnutzen. Interessenten erhalten den notwendigen Schiffsraum durch die örtlichen Spediteure und Schiffahrtsunternehmungen. Weitere Auskunft erteilt die Schiffahrtsabteilung des Großen General⸗ stabes, Berlin (Kronprinzenufer 19). ö111“

Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Gall⸗ witz hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ geftern folgenden Aufruf erlassen:

Die der Heeresgruppe Gallwitz unterstellten Armeen, die 5. Armee

von der Marwitz und die Armeeabteilung unter Führung des Generalleutnants Fuchs, überschreiten in diesen Tagen an breiter Front zwischen Koblenz und Speyer den Rhein. Bis zur letzten Stunde haben die Truppen dieser Armee dem Ansturm eines an Zahl sehr überlegenen Gegners standgehalten, unbesiegt und in guter Ordnung tehren sie im Be⸗ wußtsein treu erfüllter Pflicht zurück. Sie freuen sich, die Heimat wiederzusehen, und wissen sich des Dankes und freudigen Empfanges der Bevölkerung sicher. Die Truppen der Heeresgruppe Gallwitz werden sich jedes Eingriffs in die Tätigkeit der Verwaltung der Sicherheitsorgane der Heimat enthalten, erwarten andererseits, daß die heimatlichen Behörden und die Bevölkerung sie nach Kräften unterstützen und alles vermeiden werden, was die Ordnung und Disziplin stören könnte.

——— —ö—ö—

Der Oberkommandierende der 1. Armee, General von Eberhardt hat nach einer Meldung von „W. T. B.“ seine Bekanntmachung vom 18. November am 26. November durch folgenden Aufruf ersetzt: Sämtliche Militär⸗ und Zivil⸗ behörden sowie die örtlichen Arbeiter⸗ und Soldatenräte fordere ich auf, mich in der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu unterstützen und allen Anforderungen für einen reibungs⸗ losen Durchmarsch der Armee zu entsprechen

Die Delegation der Ostfront sieht sich peranlaßt, bezugnehmend auf die Erklärungen des Vorsitzenden des Vollzugsrats Molkenbuhr über die Lage der Ost⸗ front, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes mit⸗ zuteilen: G 8

Die Lage der Ost⸗ und Mackensen⸗Armee ist keine verzweifelte, sofern die Ordnung in der Heimat aufrechterhalten bleibt. Im Osten erfolgt der Abtransport mit allen Kräften. Die Bahnen sind im vollen Betrieb und wesentliche Menschenverluste dürften nicht zu er⸗ warten sein. Bandenkämpfe mit der einheimischen Bevölterung finden nur in geringem Maße statt und bieten bei der mangelhasten Bewaffnung der Banden, und der Organisation unserer Truppen keine besorgnißerregende Gefahr. Schwieriger ist nur die Lage der Kiewarmee in der Ukraine, deren Abtransport auf dem langen Schienenwege längere Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Lebena⸗ mittel sind dort in genügendem Maße vorhanden. Die in Berlin weilenden Vertreter der Kiew⸗Armee versichern, daß berechtigte Hoffnungen bestehen, daß der Abtransport in völliger Harmonie mit der Bevölkerung vor sich gehen wire. Die Mackensen⸗Urmer muß wegen der völlig ungerechten Auslegung der Waffenstillstands⸗ bedingungen durch die Entente in Ungarn interniert werden. So⸗ lange vrdnung und Disziplin in der Armer hexrschen, wird sie ungestört bis zum naben Abschluß des Preliminarfriedens in Ungarn weilen können. Dann wird auch sie bis auf den letzten Mann in die Heimat betördert werden. Wenn also auch die Lage der Armee nicht pöllig ungefährlich ist, so besteht doch die sichete Hoffnung, daß bis auf einzelne unvermeidtiche Verluste auch der Letzte Mann von Osten und Südosten wieder in die Heimat zuräͤck. kehren wird. Voraussetzung dazu ist allerdings, daß die Orngani⸗ sation, die das Kriegsminifterium zum Abtransport der Ostarmee

rreitet, nicht duich Unruhen und Auflösung der Ordnr in

der Heimat gestört wird. Die Aufrechterbaltung der Ordnung ist die erste und letzte Bedingung für die glückliche Heimkehr von fast einer Million Kameraden aus dem Osten und Südesten. Die Auf lösung der Ordnung in der Heimat bedeutet die Erhebung der Letten Finnen, Polen, Russen, Ukramer und RNumänen gegen die im Osten stehenden deutschen Truppen. Haltet Nuhe und Ordnung! Bewahrt die Einigkeit des Deutschen Reichs und alle Eure Brüder werden

2 zuruckkeh vell.

In einer in Thorn am 28. d M. abgehaltenen großen Versammlung, die vom Arbeiter⸗ und Soldatenrat einberufen war und einen stüürmischen Verlauf nahm, for⸗ derten, wie „W. T. B.“ berichtet, die polnischen Mit⸗ alieder des Arbeiter⸗ und Soldatenrats den Rücktritt des Oberbürgermeisters Dr. Hasse und des Stadtverordnetenvor⸗ stehers, Justizrats Schlee, die sich durch im Herrenhaus bezw. Reichstag gehaltene Reden den Haß der Polen zugezogen hätten.

1 .

Einer Meldung von „W. T. B.“ aus Cöln zufolge faßten die Soldatenvertrauensräte der dort durch⸗ ziehenden 308. Infanteriedivision nach der Wahl eines Vertreters zur Delegiertenversammlung in Ems hinsichtlich ihrer Stellungnahme zur neuen Regierung folgende Ent⸗ schließung:

Die Kameraden treten hinter die neue Regierung, wenn sie erstens ehrlich bemüht ist, dem deutschen Voll den endgültigen Frieden zu bringen, der die innere und äußere Entwicklung des neuen Deutsch⸗ lands im feeiheitlichen Sinne zu sichern imstande ist, zweitens kraftvoll dafͤür eintritt, eine militärische Gegenrevolution ebe ie anarchistische Umwälzung zu verhuten.

8

S

Aus Saarbrücken berichtet „W. T. B“, daß Bürgerausschuß für das Saarrevier in seiner Sitzung vom 26. d. M. folgende Entschließung faßte:

Der Buüͤrgerausschuß erkennt die derzeitige Regierung nur als berechtigt zur Fortführung der laufenden Geschäfte und zur Vor⸗ dereitung der Konstituantewahlen an, da sie nicht vom Vertrauen des gesamten Voltes, sondern nur von einem Bruchteil der Berliner Arbeiterschaft getragen ist. Er verlangt von der Regierung, die Vor nahme der Wahl spätestens für Anfang Februar sicherzustellen und die Konstituante unmittelbar nachher einzuberufen und zwar nach einer Stadt in Mitteldeutschland, keinesfalls nach Berlin wegen der

Terrorgefahr.

Nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Kowno er

hebt der Vollzugsausschuß des vorläufigen Zentral⸗

rates der Ostfront schärfsten Proteft gegen den von der Spartakusgruppe gebildeten Rat der Frontsoldaten. Da die Front keinesfalls anerkennen könne, daß von einer kleinen Anzahl zufällig in Berlin befindlicher Soldaten, deren Berechtigung, sich Frontsoldaten zu nennen, nicht im entferntesten nachgewiesen sei, ein besonderer Rat gebildet werde, der sich anmaße, den Namen eines Frontsoldatenrats zu führen. Es müsse mit aller Energie nochmals darauf hin⸗ gewiesen werden, daß die Ostfront allen Diktaturbestrebungen, woher sie immer kommen mögen, geschlossen entgegentrete und die von kleinen Gruppen versuchten gefährlichen Quertreibereien aufs schärfste verurteile.

Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arheiterbewegung.

Die Arbeiter und Angestellten der Firma Daimler⸗

Motoren⸗Gesellschaft in Marienfelde bei Berlin haben „W. T. B.“ zufolge in der gestrigen Betriebsversammlung gegen 5 Stimmen beschlossen, am hentigen Sonnabend die Arbeit wieder aufzunehmen. Der oberschlesische Bergarbeiterausstand ist, „W. T. B.“ meldet, gestern wieder um eine Kleinigkeit zurück⸗ gegangen. Es waren gestern noch elf Gruben gegen zwanzig vor⸗ gestern im Ausstande. Die Zahl der Ausständigen betrug gestern etwa 6500, also um tausend weniger als vorgestern.

wie

Mannigfaltiges.

Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter dem 19. Noveinber 1918 folgende Verordnung erlassen:

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden über die Er⸗ richtung des Kohlenverbandos Groß Berlin vom 21. August 1917 wird für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, nämlich die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Lichtenverg, Berlin⸗Wilmersdorf so⸗ wie die Landkreise Teltow und Niederbarnim, in Abänderung der Verordnung über die Kohlenverteilung für Hausbrand, Kleingewerbe und Landwirtschaft in Groß Berlin vom 12. März 1918 folgendes bestimmt:

1) An Stelle des § 48 tritt folgende Bestimmung: „Kohlen dürfen zur Heizung von Räumen mit Zentralheizung nur insoweit verbraucht werden, daß die Innentemperatur 18°C nicht übersteigt, gemessen in der Mitte des Raumes 1,5 m über dem Fußboden. Nei Vorhandensein von zentralen Warmwasserbereitungsanlagen in Grund⸗ stücken mit Mieträumen muß der Vermieter an Werktagen von Montag bis Freitag von 1 bis 9 Uhr Nachmittags, am Sonnabend von 1 bis 10 Uhr Nachmittags und an Sonn⸗ und Feiertagen von 8 Uhr früb bis 4 Uhr Nachmittags warmes Wasser abgeben. Ab weichende Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter sind un wirksam. Die Abgabe von Warmwasser zu anderen als den im Abs. 2 festgesetzten Tageszeiten ist unzulässig.

Die Bestimmungen der Abs. 2 bis 8 finden keine Anwendung a. fuͤr zentrate Warmwasserbereitungsanlagen, wenn und soweit sie dienen: gewerblichen Küchenzwecken, Schul⸗ und Fabrikbädern sowie Krantenanstalten und Erholungsstätten, die unter berufsärztlicher Aufsicht stehen: b. für solche Anlagen, welche mit Abwärme (Abdampf) arbeiten.

Für den Betrieb von Badeanstalten zur öffentlichen Benutzung dürfen Kohlen am Dienstag, Donnerstag und Sonntag einer jeden Woche bis auf weiteres nicht verbraucht werden: der Betrieb von Schwimmbädern hat zu unterbleiben.

2) Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent⸗ lichung in Kraft. E“

Die Soldatenräte der Sanitätsanstalten des Gardekorps und des III. Korvps werden gebeten, ihre An⸗ liegen schriftlich beim Vollzugorat, Abteilung Sanitaͤlswesen, Herren⸗ haus (Leipzigerstraße), Zimmer 2, einzureichen. Persönliche Besuche verden dort der Zeit von 9—1 Uhr Vormittags entgegen

in ereneten.