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8 v 11“ kvorschläge und auf jede Gruppe verbunde Wahlworschls ö“ . “ ger HretFiüüh nar 3 Wahlrorschlage und aul Brupde verbundener Wahlporschläge
In den Tahlvorschlagen werden die Namen der Bewerber gestrichen, Der Schriftführer nabgabe jel 31 Rübleen gültiten Stimmen, ser . Namen der Senbka hüg⸗ 84 * 1 8 8 müif M
921 2141 8 d “ 8 Andet 1 Ist ein Begerber micht vorhanden, der an die Stelle des Ab⸗ Verzeichnis v Wat 1 de n· Wahltieges venannt sind. . 121 v“ die itli Veröffentlichu ü Blatkar Poß ausschuß dies in einem mit Gründen vpersehene schlusse fest. 8 I 2 1“ 9-s ist auf dem zwer gücke de . ö4“*“ 8 Um 8 Uhr nachmittags erklärt der Wahlvorsteher d, g. dur 8 bakecrtbesehen eroffenteichungen dienonden Blätter ded it Gründen persebenen Beschlusse fest für die Abgrenzung der Stimmbe zi Entscheidung d . 8 ah. vorschlage mehr Namen stehen angenommen werden. 8 ehr 5 & Wird im Wahlprüfungsverfahren die ganze Wahl in einem nennung der Wahlvorsteher und ihr Stellvertrete⸗ veiden Dah. Doischla men?: Nüume Drx .X12 — 8 . 8 ; E. 18 Ff uI†; 8 ; . 8 vir, KS; die Best; ¹ de N9 sta si 1 ““ 2 Reiae wahegesotzes 1 suat, swo nerden die 1— Die Umschläge werden aus der Wahlurne genommen und un Ueber die Verhandlung zur Ermittlung des Wahlergebnisses ist eI für ungültig erklärt, so hat die nach § 11 zuständige Be⸗ und die Bestimmung des Wahlraums zuständig nn. NRamen zestrichen, die in ter Reivenoloe der Benennungen der ge⸗ öffnet gezählt. Zugleich wird die Zahl der Abstimmungeverm in Protokoll nach dem als Anlage D *) beigefügten Vordruck aufzu⸗ fürde cfort eine Nachwvahl für den Wahlkreis zu veranlassen. Er⸗ I. Preußen Ramen geseren, d. “ b 8 in der Wählerliste festgestell: (§ 389). „Eraibt sich dabei 1 nert berwen. 1 forderlickenfalls ernennt sie einen neuen Wahlkommissar und mackt 1. In den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brankenb ebüech veassenen Jahn ncsoerven. wiederholger Sahlvung eine Verscheebenhert, so ist dies 8 vn 8 § 56 1 dies öffentlich bekannt. . Ig 2 Fraxsh “ sthen⸗ 11“ 18“” 8 628 brl Verbirdungen von protokoll anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern. Der Wahlkommissar hat die Gewählten von der auf sie ge⸗ § 62 Westfalen, Hessen⸗Nassau und Rheinprovinz: 8 NMaplor MNMic zuzu!⸗ Id Wah. U 72 — . vVBerdund nger von g. abl * chtiarz F“ 5 7. 9 8 3 8 8 8 b G ben, B en«e Nalfh- IU Ne! 1 Io. Wablerl Nicht he-n 8 u“ 8 40 filenen Wahl 1n au zufordern sich bdinnden Die Nachwahl findet nach denselben Vorschriften statt wie auf dem Lande: 85 “ Nüa. Fesn ee 8 1— h““ Kann die Prüfung der Umschläge und Stimmzettel am W a ainer Woche. n. Zustellung der Nachricht über die Annahme der die erste. der Landrat, Süsowemissen nicht en Prechen. 8 Z “ “ “ 8 S 8 nRrlel am Wabhl Mahl zu erklane Die St; EH . „ . 8 4† “ in d Stöpten 8 8 0 NMz nich eh rgenomm er W. ,. Dahlteg Bahl zu er „ Die Stimmbezirke, die Wallrä ablvors d ih in den Städten: Komm! vei dr Verhand. ungd 20 Abs. 2 eine Eini nicht mehr Herenoh. werden. so hat der Wabhlvorsteher für de —Schweigen oder Annahme unter Vorbehalt oder Verwahrung gilt Stellvertreter bleiken 1 ve Fhetscag, bie as b “ aie 85 der Magistrat und, wo kein kollegialischer Gemeindevor⸗ s — Versiegelung und Aufbewahrung der uneröffneten Wahlvorschhae⸗ Ablahnun EEeqqqEqEe, SSeeersreser Hleiben unperändert, soweit nicht eine Aenderung nach er Magistrat und, ein kollegialische emein Sorge zu tragen. 3 veorschlag; als Ablehnung. — 8 dem 1 der nach § 10 zuständigen Behörde geboten erscheint. stand vorhanden ist, der Bürgermeister; 16166“ 114X1X“ 1 1 “ LLEoEEE1“ Die der Provinz Hannover: n 9 Werden Namen auf Walh⸗vorschlägen gestrichen oder Wahlvor⸗ EEEE des Absti Shcs. aZ“ „. Wadlen in den Stimm⸗ eimgung dierüber ist nicht auf der Wä lerliste zu erteilen, auf dem Lande und in den Städten, auf die die Hannopersche Werden Namen auf Waheverschlägen gestrichen oder Wahlvo Bei der Prüfung des Abstimmungsergebnisses, die spätestens am bejicken und über die Ermittlung des Wahlergebnisses werden von sondern ven den Gemeindevorständen den Wahlvorstehern noch vor rebidierte Städteordnung vom 24. Juni 18 ,8 (Hannoversche
Hierbei hat der Gemeinde auszustellen und wi daß die Vekan ackun
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5 8 88.2 1 In den Ueh 4 Schuftf 8 deren Personlickkeit ncht fosttteht, deren Zustimmungserklarung fehrt, neben dessen Namen in Waͤh 1 die nacgemdsenermaßen nici ℛ..bar sind gder die auf mehreren
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mber 1910 umf he 8 — 2, 82 . c htando so sind die in Berracht tomm 1de „ WSLIISIgnI 8 — Ufl 8 82* .. 8 . 8 erAUnn Wahlkommissar üder 9 Aününb, 1 8
zuenbalsen.
9r Svve erreangen von somen ee cht zugetassen so ist biervon nachst elgenden Tage erfolgen muß, offnen ein Stl. sitzer di mis S F sar unw üg vor 81 tr de U ” 1 1 — 1
schlriee mher berbin ngen von schen nicht z getassen, st hiervon Ic sifo gernte Taßt t B, III J Iizer die Umschla⸗ 8 N hl vmmis . n derz lie der es 1 n. u 8 J aghl 2 be d. 8 uUr,b 3,r 8 8 ;4 8
ch r 92 8 1 2 I 8 . 8 — . „ 8 * mschläge dem Wahl⸗ 9ꝓ8 Sü⸗ — 84 10 etz er Lan veszen Al⸗ em 848 ltag esonlg gers einzureiche 1. Gesetzsar iml — 141 nicht An endung find 1. E ZZS“ 11““ 8 * runden 9)1 1e na 31 4 8 „1 oᷓ frrg r8 1† g. , 19. 4 412 92 8 cb b 8 1 — 82 „ e Psann. . . nicht wendung mnber: 8 Vertr ensmanz mier Beij wamn vo., Grunden Milteilung zu nimmt die Stimmzettel heraus und übergibt jie dem Wahlbdor⸗ hehörde zur Mitterlung an die derfassunggedende deutsche Nationgl⸗ . 8 6 8 der Laͤndrat, 8 “ 3 8 en 22 2 v vig 8 11““ E1111n 3 1 8
steher, der sie laut vorliest und nebst den Umschlägen einem anderen vevammlung vorgelegt. . 1 “ 1 1 § 27 1 Becsitzer zur Aufbewahrung bis zum Ende der Wahlhandlung überanh v“ 8 “ 1u“X“ Findet die Nachwahl binnen Jahresfrist nach dem Wahltag statt, in den übrinen Städten: becwerbers, der in dem Wahlvorschlag an erster § 42 8 1 1“ 88 E11A4“ so sind dieselben Wählerlisten anzuwenden wie bei der ersten Wabl . hn. der Magistrat; zur Bezeichnung des Wah⸗vorsckags. Wenn ein Abgeordneter die Wahl ablehnt oder nachträglich aus Sie sind zu diesem Zwecke von den Wahlakten zu trennen und den in Berlin: Feecesge ecrn deütschan v ion khet hachrhng⸗ ausscheidet, “ zuzustellen, Eine wiederholte Auslegung und Berich⸗ der Magistrat: ind unverzüglich nach dem Erlasse diese der Wahlausschuß hat gleiazertig sämtliche zugelassenen Wah in einem mit einem Kemmzeichen versehenen Umschlan ih 1 eeh ich die nach § 2 des Reichswahleesees gotrendear tigung der Listen findet nicht . J n Landen: ie Ernennung ist öffentlich bekanntzumachen. Mernse n der dorm, in ter sie zaveaslen ne.den, goe geben worden sind; ststellungen herbeizuführen. Erforderlichenfalls ernennt sie einen G“ § 64 “ ernennt für die preußischen Wahlkreese, falls Wegrassung der Namen der Waterseicner und Verlran une die nicht von weißem Papier sind:; . 1 neuen Wahlkommissar und macht dies öffentlich bekannt. Findet die Nacwahl später als ein Jahr nach dem Wahltag 8 II. Bayern
umfassen, der Oberpräsident, sons 1 patestens am 5. Tage vor dem Wahltag durch die ammrchen die mit einem Kennzeichen versehen sind:; “ statt, so müssen die gesamten Wahlvorbereitungen, einschließlich der In den einer Kreisregierung unmittelbar untergeordneten Städten:
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Ungültig sind Stimmzettel, 1 1 § 28 1. die nicht in einem amtlich abgestempelten Umschlag oder di⸗
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II 22 9 PSg . ——— 8 „ * I 2 84 1 8 1 7 1 SIg —11 fs 5] s esen Kreise ie Gebeete anderer Selbhentrichungen dienenden Watter der Wahlrtreüses betamtzumachen. 4 die keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; 8 59 Ausstellung und Auslegung der Wählerlisten, erneuert werden. Der die Magistrate,
in den übrigen Distriksverwaltungs die Bezirksämter.
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7. “] 8 „ 212 — vonmn g S ,“ bes „„ „„oa† 2 2 H“ undesstachen, Diewei ist eeich anzugeben, wecche Wahlvorchhbage mieinander aus d.
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VIII. Sachsen⸗Weimar 1 Abel Caril 95 Bauer † Die Gemeindevorstände.
§ 45 . 8 Alle Stimmzettel und Umschläge, die nicht nach § 44 dem Wahl⸗ Aler; Friederike Haustochter IX. Mecklenburg⸗Strelitz.
die Landesregierung in Neustreltz,
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mung darf die Wah der geöffr rde Den Wabhlvorständen und den Wahlausschüssen können V rase ede. 18u“ M. 6 zul eich nur vorübergehena Für die Abgrenzung der Stimmbezirk
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denen nicht die Person mindestens eines Bewerbers!; Der Wahlkommissar beruft unverzüglich den Wahlausschuß ge⸗ Tag, an dem die Auslegung der Wählerlisten beginnt, ist von der verbamngen sua. zweifelhaft zu erkennen ist; mäß § 49. nack, § 11 zuständigen Behörde festzusetzen. 3 . * .½8 82 2 8g e 8 ö A 8 1 1 F. vr,Ir, C 2 2 1 8 „In der Bekantmachung soll die rechtliche Bedeutun 8 die eine Verwahrung oder einen Vorbehalt gegenüber allen E⸗ Der Wahlaussckuß stellt auf Grund des nach § 55 aufgenommenen 6 65 “ vorschage und ihrer Verbmdung turz erlautert werden. wählten enthalten; “ Probokolls fest, wer nach § 21 des Reichswahlges es als Ersatzmann 1 III. Sachsen § 29 8 zlns öö 1DaVorfchlccen. enthalten, in die vecn eutscke Nationalversammlung eintritt. § 555 Die Gemeindeobrigkeiten, zugleich für die in ihrem Bez 8— 6“ 8 die ausschließlich auf andere als die in den öffentlich bekannt findet Anwendung. 1“ 2 exemten Grundstücke —+ nh⸗ 7 zuständigen Bepürde baben ba 9 Ernennung 28 L 1 - be cch Hlann. Iu 8 rem en Grundbstücke. hörung 1 8 8 “ “ “] ch gegebenen Wahlvorschlägen aufgeführten Personen lauten — .“ .“ Der Staatssekretär des Innern IV. Württemberg Üübruüen ernernt die Lond en* does Wahrbvorllehetrs u.*ο 1” Saicherlreters zugleich m n W 8 11 1“ 8 . 1 1 3 “ b 1 . . Württ erg uorgen ernemit die Lande smnamen, in Lem die Wahl vorzunehmen ist 8 Mehrere in einem Umschlag enthaltene gleichlautende Stimm⸗ *) Die Anlage D ist hier nicht abgedruckt. 8 Dr. Preuß. ür die Entschei über Einwrüc 8 die Wahlerligen⸗ Cestimmen, in Lem die Wah rzunehymen ist. 1 “ 81“X“ ½ m. b Für die Entscheidung über Einsprüche gegen die Wählerlisten: 1“ zettel gelten als eine Stimme; in einem Umschlag enthaltene, auf ö 8 8 “ der Gemeinderat Der Wahlkommissar hat spätestens vier Wochen vor dem Wahltag 1“ nA ennung des Wahlpot⸗ verschiedene Personen lautende Stimmzettel sind ungültig. 8 11“* Einreichung von Wah⸗vorschlägen durch eine Bekanntmachung in „Die Abgrenzung der Stimmoezirke, die Ernennung des Wahlvor⸗ Die gültigen Stimmzettel sind ohne Rücksicht auf ihre Vollspin vwäahlterliste 5 im übrigen: 11ö1 4 ff di Blättern des Wahl⸗ stehzzs und seinms Steubertteters, die Sesbmmung ds Wahlraum⸗ digkeit und die Reihenfolge der Benennungen den einzelnen Watl . der Oberamtmann, im Stadtbezirke Stuttgart: der aller! Hν —9’ 8 G ö1““ 8. 88 1 2443 5 1 Neme;. 8 6 b” “ f 8 — lUwee Tag und Srunde der Waheen jind walchtens am 7. Tage vol vorschlägen zuzurechnen. 8 38 esn 881“ X“ 8 Stadtdirektor. 8 vem Wahltag durch die zu am K.Hcen Veroffellichungen dienenben 3 er Gemeinde) v. B 1 ““ 1 Der Schriftführer vermerkt im Protokoll jede dem eimzelnen 8 (des Gutsbezirkes) ... 8 Die Bezirksräte, n Prlerb.ic,er Werse detannugcen. 1 8 Wahlvorschlage zugefallene Stimme und zällt die Stimmen laut, der Stadt — in dringenden Fällen für die Ernennung der Wahnvorsteher XX“ § 31 — In gleicher Weise führt einer der Beisitzer eine Gegenliste, die L1“ 8 Ge ““ 8 b und ihrer Stellvertreter und die Bestimmung des Wahlraums: Die Wahrhandlung boginat um 9 Uhr vormittgg. ebenso wie die Wählerliste beim Schlusse der Wahlhandlung von Sltimmbezt k Nr... 5 Gerebendee V11X“ de Krees.... öI1111661“”“ die Bezirksämter. § 32 Wahlvorstande zu unterschreiben und dem Protokoll beizufügen ist 4“4*““ (des Amtes) 8 VI. Hessen hete das vhefsbach “ e Senas 89 G 8 § 44 gbe. Alter Stand Vermerk der erfolgten Für die Cefc dei⸗ über die Cinsprüche gegen die Wählerlisten: 8 öJL11AA“ 29 8 Die Stimmzettel, über deren Gültigkeit oder Ungültigkeit der . Zuname Vorname 1 oder Wohnort Sti bgabe der Kreisausschuß, vanbeung zur Bildung des Wahlvorstandes im Wahlraum zu er⸗ b sind - 8 Nr Jahre b ohnor mmabgabe “ fentlichen Aufforderun W G v161 Wahlvorstand Peschtu en sind mit “ Unnnen . Jah Gewerbe im übrigen: 1. entlic Aufforder w scheenen. 8 3 2 erseh d dem 9 rotoko beizufügen Im Protokoll sind die —9 8 Fe in 3 — 8 Kreisämter blkomn ssa rna t 1 Hie Mitaliedes 08 NMap. „8 amdes I eine 2 For. 11 ng. zu verse ben un 7 9 h —7. 4 L2½ „914 1. 8 Ordentliche M ab N 5 8 hlkommissar ernannt ist. Die Mitg eder des G erhalten keine ergutung Gründe kurz anzugeben, aus denen die Stimmzettel für gültig oder der Wähler Wahl Nachwahl VII Mecklenbuns — Fü 5 . Me 1 8 SU 4 1 8 8 ungültig erklärt worden sind. .““ 1 — v““ ie Bewerber mit Ruf⸗ und „ Der Tisch, an dem der Weunvorstand Platz nimmt, ist so auf⸗ Wenn ein Stimmzettel wegen der Beschaffenheit des Umschlags 1 3 V 5 7 8 nülennamen aufgeführt und i tand oder Beruf sowe ihr Wohn⸗ zustehlen, daß er von allen Seiten zugänglich ist. 6 1 für ungültig erklärt worden ist, ist auch der Umschlag anzuschließen. so deuel⸗ agegel erden, daß über ihre Persönlichkeit kein An diesen Tisch wird een verdecktes Gefatz (Wahlurne) zum Hin⸗ Zweifel besteh einlegen der Summzeuel gesteut. De Wahyhlurne 1 prereckig jein. sin. ror Ro; foloe Sufzudn - In Inn 1 les mu Sobe und 18 9 8 atrimeter und . . 7 rer Reihenfolge aufzu⸗ Im Innerw gemessen muß ihre Höhe mindestens Zenti 98 1 ” 8 vn vt. o Na 1 8 der Aostand jeder Wand von der gegenäberliegenden Wand mindestens protokoll bE1116“ 5 b “ ig Padign cüche Arnold RHeinrich Sehulee Für die Abgrenzung der Stimmbezirke und für die Ernennung hren Unterschrift 5ꝗZentemeier betragen. Jm Deckel muß die ablurne einen Spalt schesaen. ia berse eelh dad. Kfaheweren. he 1 g 4rnold Ledui raehr Nr. & ist 2 nicht 20 Jahre n, der Wahlvorsteher und ibrer Stellvertreier: hren nterschriften 28 I n brei⸗ s 2 Henlimerer darf und durch den erärt worden ist. 8712449 e Ar. & ss noch nicht 20 Jahre alt, Weh h wben, der nich! breiter qls 2 Senltmecer sein darf⸗ 71 8 46 Faher estrichen 2 le⸗ G“ 13““ de Umschläge mei den Stimmzetteln v necnsesteckt werden müussen. 8 b 8 1 W r “ 1“ ““ 2e. ee 1X.“ Zaher gestri y1“ “ ißzer den durch § Bor dem De ne der ee eme at sich der Wallboorstand dabon Ueber die Wahlhandlung ist ein Protokoll nach dem in der 8 F11“ E“ . “ Bor dem Hegeanne der Lbstimmung hat sich der Wahloorstand davon — 9* 8 2 1½ 8 b 8 .“ die Ortsobrigkeiten 8 “ zu überzeugen daß die Wahlurne leer ist. Von da ab bis zur Heraus⸗ Anlage C) beieesügten Vordruck aufzunehmen. 1 1 A B “ 1e- Sn (Wterschrift) de Frrsehriczenten. der 1 1 ewerber Bescheinlgunge er einde⸗ “ 8s 85 8 AEE 1181ö 2 8 „ 7. X. Oldenbur 2 . 111 vSn wede uch/ reirn. 1 nes ber mehrer ¹ en⸗ 2r. 8 ¹ H1 Fp 82 2 3 Ale bU&&₰ι αέάαπϑαàϑπϑwι‿‿σράασοQοιμ⁹ 8 8 „ . . S 0 1 2³ ein gungen auf Ant zuglich gebühren .“ Fatetahe. duich Here “ hn 88 L 1 Prüfung der Abstimmung und die Ermittlung des Wahlerg b “ in Clausdorf auf, gestrichen auyf das Staatsministen 6 1 CC11“ C“ EEERE. in eeeerar Uerr Beamte als Hilfsarbeiter be gegeben werden. aapr v v 8 .“ Entzacheidung des Landrats (Aml- C Entscheidung über Einsprücke gegen die Wählerlisten: 8 16 hm Lerbunden sind, vder durch Soerrichtungen an einem oder mehreren Zuständig zur Bestellung der Hilfsarbeiter bei den Wabhlver⸗ 3 1 1 “ 2 h die den Wahlvorstebern zunächst vorgesetzten Behörden: 1 ll 1 de Lonstancetische crrennien boen! sche Worsoroge dafur zu 1 8 8 8 8- Lndia⸗ “ 1 3 1 MMo 222928, 27 eamten, Magistrats 8 “ nd tyepf — h der Wahles süh Sti Fiesthel Uinebe. 1““ Un. ständen sind die für die cs. 11 naechäshs v““ 8 1X“ G usοο]) vom. . ten.... . für die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter: verden, der für die Verhandlungen mit dem Wahlkomn 1d d vreffen, daß der Wähler seenem Stimmzettel unbecbachtet in den Um⸗ Bebörden für die Bestellung der Hilfsarbeiter bei den Wahlaue⸗ (v u1“ 8 e e2 P. E“ Zehörden, b UnterschriJt) das Staatsministerium, Departement des Innern;
In jedem Wceh vorschlage
Wablaueschusse, zur Ricknshme des Wah' vorschlags sowie As sclag zu legen vermag schüssen die W abe und Rücknahme von Verbindungserklärungen bevollmächtigt ist. 8. ein Abdruck des Reichewahlgesetzes, dieser Wablordnung und 8 Die Hilfsarbeiter nehmen an der Beschlußfassung nicht tei. Wilheianeoe8 Ehefrau fuür die Bestimmung des Wahlraums In derselben Weise kann ein Stellvertreter des Vertrauensmanns der nach § 28 für den Wahlkreis erlassenen Bekanntmachung ift im 1 II ö111““ Fdrae ddie Wahlvorsteher. beze cnet werden. Wahlraum auszulegen. 1 1 48 zrigen Schriftstickn — 2 „ bEE XI. Braunschweig
Fehlt die Pezeichnung des Vertrauensmanns, so gilt der erste § 34 Die Wahlprotokolle mit sämtlichen zugehörigen risttulcte⸗ bLierrian Emilie 22 ohne Beruf 1 “ n1 88 1 „ g Unterzeichner als solcher. Die Stinmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit sind von den Wahlvorstehern ungesäumt, jedenfalls aber so zeitig den “ “ — 5 8 3 Für die Entsckeidung über die Einsprüche gegen die Wählerlisten:
Erflart mehr als die Hälfte der Unterzeichner eines Wahl⸗ keinem Kennzechen versehen sein; sie sollen 9:12 Zentimeter groß Wahlkommissar hasstsgfn daß sie spätestens im Laufe des 3. Taccs . 2 Hlirzch Hiuude smand 8 11“ daher ge- in h111 — versc-logs schriftlich, daß der Vertrauensmann oder sein Stell⸗ ad v. ntlelstalkem Schreibpepier sein und sind von den üöhler nach dem Wahltag in dessen Künde gelangen. 8 “ eral,
Ns. schriftlich, daß r sein Stelbh und von mittelstackem Schreibpepier sein und sind von dem hler G w 8 veser b (Vniersoh rift) auf dem Lande:
verireter durck einen onderen ersetzt werden soll, so tritt dieser an die in ecnem mit amtlichem Stempel versehenen Umschlag, der sonst keinn Die Wahlvorsteher sind für die pünktliche Ausführung die Kreisdirektion Seell⸗ tes 1““ sobald die Erklärung dem Kennzeichen haben darf, abzugeben. Die Umschläge sollen Vorschrift verantwortlich. 9 49 2 49 Sohankuwirt 88 im üprigen: “ Lahlkommissar zugeht. 12: 12 Zentmeter groß und aus undurcksichtigem Papier hergestellt 8 1“ 8 s 8 2* 5 . . I1 8 b 9 8 „ W . sein; sie sind in der eiforderlichen Zahl bereitzuhalten. b Ermittlung des Wahlergebnisses beruft der Wablkonmifa “ onne. 1111 Müller 8 Baseahmibldo 8 ö1“ 8 8 “ ddeer Gemeindevorstand beziehungsweise der Wahlvorsteher 8g er 8EE“ die Vertrauensmänner unverzüglich zur Im Wablraum dürfen Stimmzettel weder aufgelegt noch verteilt vn rehsschug auf 6. Tag nach dem Wahltag in einen 1 8 eee hr. 1 XII. Sachsen⸗Meiningen eseitigung von Mängeln der eingereichten Wahlvorschläge aufzu⸗- werden. ihm zu immenden Raum. 1 h 1.“ ö “ 9 fordern. 8 . 5 35 Es können andere Beisitzer als zur Prüfung der Wahlvorschla öö ., bdben . 1 . 8 “ Für die vG Die Mängel der Wahlvorschläge und ihrer Verbindungen Die Wahlhandlung wird damit eröffnet, daß der Wahlvorsteher zugezogen werden. 8 W“ ben. Joc 1 Der Gemeindevorstand (Ortsvorstand, Magistrat usw.) .““ im übrigen: t kin nen nur bis zum 7. Tage vor dem Wahltag beseitigt werden. In⸗ den Schriftführer und die Beisitzer durch Handschlag an Eides Statt Ort und Zeit der Sitzung ind öffentlich bekanntzugeben. (Unterschrift) im übrigen: verhalb derselben Frist müssen Bewerber, die auf mehreren Wahl⸗ verpflichtet und so den Wabhlvorstand bildet. Wahlberechtigte (5 2 des Reichswahlgesetzes) hat Zutritt. vorschlägen desselben Wahlkreises benannt sind, dem Wahl Zu keiner Zeit der Wahlhandlung düffen weniger als drei Mit⸗
zmissar erklären, für welchen Wahl la ich entscheiden. Joliecheh de vorstandes gegemvärtig see vf. 9 5 1 lait 8 8 8 8 6““ auf dem Lande: kemmissar erklären, für welchen Wahlvorschlag sie sich entscheiden. glieder des Wahlvorstandes gegenwärtig sein. Der Wahlvorsteher In der Sitzung des Wahlausschusses werden die Protokole ihet wNh ““ hbb dder Landrat.
stri 1 in den Städten: B 8 1— bie unterstrichenen Namen gelten als durchstrichen. 8 s‚˖;dder Magistrat beziehungsweise das Bür
G JHund der Schriftführer dür ch während der Wahlhandlung nicht „ . ; 1 durchacsehen umd die 8 1 18 Jhund der Schriftführer hürfer sich währen ablh. 9 m die Wahlen in den einzelnen Stimmbezirken durchgesehen un — reer 1 “ 1 Hab! sst mit P 1 a. 1 1 1 XIII. Sachsen⸗Altenburg vonken erhebt, können innerhalb der Frist des . Wahlraum, so ist mit seiner Vertretung ein a 2 8 ö 8 Zunamne V Vorname 3 oder des Wahlvorschlags einen entsprechenden Antrag schriftlich stellt. stehern aufbewahrten Stimmzettel und Umschläge (§ ) einforde — V Ordentliche 8 “ sdie Stadtrate; lichen Höchstzahl (§ 11 des Reichaahlgesetzes) nachträglich ergänzt Reichswahlgesetzes). Ansprachen darf niemand darin halten. Nur 51 —
Lewerber, gegen deren Wählbarkeit der Wahlk gleichzeitig entfernen; verläßt einer von ihnen vorüber ehend den 8 5 des 1. Geben die Wahlen in den einzelnen Stimmbezirken Füh gen Wohnort Stimmabgabe Für die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Wählerlisten: In gleicher Weise kann die Zahl der Berwerber bis zur gesetz⸗ Zutritt zum Wahlraum hat jeder Wahlberechtigte (§ 2 des und einsehen. der Waͤhler Wahl Nachwahl ““ 8 auf dem Lande: werden. der Wahlvorstand darf über das Wahlgeschäft beraten und e Zwecks Verteilung der Medesenetedfite auf die Wabhlvorschläge V 2 1 9 für die Best
8 InS; isse der Wahlen zusammengestellt. 1 Mitglied des Ergchnisse der Wahlen zusammengestellt en zu Be⸗ she ’ 1b. Stand Vermerk der erfolgten andere ersetzt werden, wenn mehr als die Hälft terzeichner Wahlvorstandes zu beauftragen. denken Anlaß, so kann der Wahlkommissar die von den b8. 18 ahre Gewerbe 2 in den Städten: 1. 8 die Landratsömter: Bestimmung des Wahllokals:
5 19 Der Wahlvorstand kann jeden aus dem Wahlraum verweisen, gemäß § 19 des Reichswahlgesetzes werden die auf die Argähma die Wahlvorsteher: Her Watz kommissar soll Karauf himvirken, daß nicht dicheben der die Ruhe und Ordnung der Wablhandlung stört; ein Wahl. BWahlvorschläge entsallenen Stmenenzahlen nacheinander durch 1, 3 Nr. 215 hot erst pach Aufstellung 14“ Unterschriften unter mehreren Wahlvorschlägen stehen berechtigter des Stimmbezirkes, der hiervon betroffen wird darf 3, 4 usw. geteilt, bis von den sich hierbei ergebenden Teilzahlen 16 8 der Wahlerliste hier ihren Wohn- im übrigen: L11“ “ 1“ viele Höchstzahlen der Größe nach ausgesondert werden können, w⸗ 8 1 8 “ . site aufgeechlagen, nachgetrngen das Ministerium, Abteilung des Innern.
Ule g99I En. 8 Lemn 122 vorher seine Stimme abgeben. 9 f viele Abgeordnete zu wählen sins Jeder Wahlvorschlag erhält 9 1n 16“ 4 . 1 8 Sv. Ießo 19 .. NIV. Sachsen⸗Coburg und Gotha
20 7 Hor gblvorsch g ein Vruppe z ümnd 2 § 37 1 1“ 1 8 13 g 1 1
“ rf nur einer Gruppe von verbundenen Der Wahlvorsteher leitet die Wahl. Abgeordnetensitze, wie auf ihn Höchstzahlen entfallen. vcene hhe LEö“ Für die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Wäh Kaen e dr , 5 hgeus ee hE h, ““ ; Der Wähler, der seine Stimme abgeben will, nimmt einen ab⸗ letzter Stelle stehende Höchstzahl auf mehrere Wahlvorschläg 5 “ 1— W. 916 aus Versehen Cber EETTEEE“” Moß. ge gegen
Sindd Erklärungen abgegeben worden, nach denen ein Wahlvor⸗ 8 9. cl FI. 5,8 Persor vpes . Fllt. “ 16““ 8“ ö“ 2 “ . r. 916 aus er sehen Abergangen, für die Bestimmung des Wahlraums: chlag rerschiedenen Gruppen angehören soll, so hat der Wahlkommissar gestempelten Umscht ag aus der Hand einer Person, die der Wahl⸗ entfällt, entscheidet das Lvvs. W“ IX 1 h1I“I“ nachgelragen wie vor. ddie Wahlkommissarien,“ urch eine Verhandlung mit den Vertrauensmännern auf eine vor⸗ vorstand in der Nähe des Zu 1n98s dü Hem Nechenpzautn oder Neten⸗ 8 vXX“ . V 8 (Unlerschrirt) iim üuͤbrigen: 8 iftemaßige Verbindumg der Wablvorschläge hinzuwirken. iische (58 33 Abs. 3) aufgestellt hat. Er begibt sich sodann in den Sind verbumdene Wahlvorschläge vorhanden, so wird bei der 56 11“ 8 v“ das Staatsministertum.s
8 1 ” Nebenraum oder an den Nebentisch, steckt dort seinen Stimmzettel teilung der Abgcordnetensitze auf die einzelnen Mah vorschläge F. “
§ 21 in den Umschlag, tritt an den Vorstandstisch, nennt seinen Namen Gruppe verbundener Wahll vorschläge als ein Wablvorschlag bas G 8 1“ 8 8 “ XV. Auhalt DOer Vertrauensmann kann gegen Verfügungen, die der Wahl⸗ und iö seine Wohinan. und üergiit, sen det Scbsift gesehen und ihr die ihrer Gesamlstimmenzahl entsprechende Zahl! Abzeschlossen*) N “ 9S b isdirektionen. missar auf Grund der §§ 17 bis 20 erläßt, die Enlscheidung des führer den Namen in der Wählerliste aufgefunden hat, den Umschlag Abgeordnetensitzen zugewiesen 1““ ö11“n Magistrat u 1 — Pealesanse, umnee u“ mit dem Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder dessen Stellvertreter, ehec bnigen. E“ festgestellt, die auf jede Gruͤppe 3 Der Gemeindevorstand (Ortsvorstand, Magistrat usw.) XVI. Schwarzburg⸗Rudolstad: 8.
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1 . 2 8 G 44 2 88 2* ¹ 8 2& ach den ; 8 . — 5 Iä — 8 22 8 der ihn sofort uneröffnet 19n die Wahlurne legt. d ip verbundener Wahlvorschläge zusammen entfallen, so werden nabh i 1 b (Unterschrift) Für die ESrerheitsent der ““ der und ihrer Stellvertreter Zwecks Bildung des Wahlauesckasses beruft der Wahlkommisse Sti . die durch Sepengf. Gebrechen behindert sind, ihre Grundsätzen des § 51 die Abgeordnetensite Z“ Daß die vorstehende Wählerliste nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung vou ... . . .. . . 19 . bis zum die “ des Wablraums: vier Wahlberechtigte aus dem Wahlkreis und verpflicht⸗ ie de inmäge te eigenhändig in den. Umschlag zu legen und diese dem einander verbundenen Wahlvorschläge unterverteilt. A1A4“ 19 zu jedermanns Einsicht ausgelegen hat, sowie daß die Abgrenzung des Stimmbezirkes, der Name des Wabl⸗ der Gemeindevorstand, andschlag an Esdes Statt. Der Wahlkommissar soll zwei Wahlvorsteher su übergeben, dürfen sich der Beihilfe einer Ver⸗ 56 vi- dorstehers und seines Stellvertreters, Ort, Tag und Stunde der Wahl acht Tage vor dem Wahltag in ortsüblicher Weise bekanntgemacht im übrigen: erecktigte bestimmen, die bei Behinderung der Beisitzer für diese trauensperson bedienen. 8 „ in Wahlvorschl 8. ine Grurpe verbundener Wah⸗ vorden sind, wird hierd ch b scheinigt 8 A“ . — des Landratsamf. Fearns e zhaagaa 1 Stimmzettel, die nicht in dem abgestempelten Umschlag oder die „Wenn em Wahlvorschlag oder eine Gruppe v Söckstzahlen ent⸗ G 1“ “ 1 3 1“ 86 aen. inen Schriftführer hönguzuziehen und in gleicher in einem mit einem Kennzeichen versehenen Umschlag ab egeben vorsch läge weniger Pewerber enthält, als auf e gi blen der u⸗ N. .. „ 4, ben 1116“*“ 19 “ 1 18 8 XUII. Schwarzburg⸗Soudershousen Weit A Nech., 1e; . bußuß ataii werden, hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen, ebenso hie imm⸗ feallen, so Fehen die überschüssigen Sitze auf die Höchstge Der Gemeindevorstand (Drtsvorstand, Magistrat ufw.) 8 Für die Abgren uug der Stimmbezirke: vise zu verpflichte ettel von Wählern, die sich nicht s .
Die Beisitzer des Wahlausschussas erhaten keine Vergütung. -e 8.⸗ in den Rebenraum oder an den deren Wahlvorschläge über 1 1 (Siegeh (Unterschrift) das Ministerium,
6 59 wter seyn A“ .““ im übrigen: ²8 Der Wahlvorsteher hat de 2 m helten, daß die Mahle in [M. en der T⸗ vi pon Sosr vee e, *) à ves per Wahlversteber erhült, ist vintneusqhzen E11A“ de Pmnbestr. Wak ausschuß entswbeidst unverzstglr 4† dan Ablauf der Nebenraum oder an dem N 8. nur so * 1öe vnsh hen S. un .2ebe 8 1n 1 8 . . 9* Iö 8 8 8 429ℳ 2* Ihr Ab ds HPrrrstseniar ds hessenhs ähs aͤhnentseens XVIII. Waldeck
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m die Besei tigung von M. 1 7s. 9) in öffentlicher a unbedingt erfordevlich ist, om dan mpettul — 8 16 2. e⸗ igung ber die Außlegung statt der 1““ Asre ⸗,“ d — süber is Zulassung der Wahlvorschläge und ihrer Verbindungen, ök..; *) Die Anl 1 0 sh Fher nicht Bghnat, — 8 it de Mbleriifte zu screival: „da⸗ Feupterenpiat der vorstehenren Wäylerlifte“. 8 Der Kreizamtmann.
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