1918 / 286 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 168 und 169 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten

Nummer 168 unter

Nr. 6555 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be⸗ kanntmachung über die Etrichtung von Herstellungs⸗ und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 236), vom 29. November 1918, und unter

Nr. 6556 eine Bekanntmachung über einmalige Sonder zuteilung von K. A.⸗Seife, vom 29. November 1918.

Nummer 169 unter

Nr. 6557 eine Verordnung über Sicherung der Kriegs⸗ steuer vom 15. Nooember 1918, unter

Nr. 6558 eine Bekanntmachung betreffend die Außerkraft⸗ setzung der Bekanntmachung über Höchstpreise für Metalle vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 865), vom 27. November 1918, unter

Nr. 6559 eine Bkanntmachung, betreffend die Außerkraft⸗ setzung der Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei metallischen Produkten vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 868), vom 27 November 1918, unter

Nr. 6560 eine Verordnung über Zusammensetzung und Geschäftsgang der Kommission zur Untersuchung der A’ klagen wegen vö'’kerrechtswidriger Behandlung der Kriegegefangenen in Deutschland, vom 30 November 1918 und unter

Nr. 6561 eine Bekanntmachung zur Abänderung der Be⸗ kanntmachung über örtlichen Bereich und Sitz der Herstellungs⸗ und Verrriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 24. März 1917 (RNeichs⸗Gesetzbl. S. 274), vom 30. No⸗ vember 1918.

Berlin W. 9, den 2. Dezember 1918. 8

Postzeitungsamt. Krüer

Preußen. Verordnung, v betreffend die Unterstellung des Chefs der Land⸗ gendarmerie unter das Ministerium des Innern. Vom 19 Nooember 1918. Der Chef der Landgendarmerie wird dem des Innern unterstellt. Berlin, den 19. November 1918. Die Preußische Regierung. Hirsch. Ströbel.

Ministerium

ITN betreffend die Zuständigkeit des mit dem Kammer⸗ gericht verbundenen Geheimen Justizrats.

Vom 30 November 1918. - Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft, 18g

er persönliche Gerichtsstand der Mitglieder des vor⸗

waligen Preußnchen Königshauses sowie der Fuürstlichen Familie Hehenzollern ber dem mit dem Kammergericht verbundenen Geheimen Justizrat wird beseitigt

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Von den an diesem Tage bet dem Geheimen Junizrat anhängigen Rechtsstreitigkeiten gehen diejenigen erster Instanz auf das Landgericht I in Berlin, diejenigen zweiter Instanz auf das Kammergericht über.

Berlin, den 30. November 1918. Die Preußische Regierung.

Hirsch. Ströbel. Braun. Eugen Ernst.

Abdolph Hoffmann. Rosenfeld.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Regierung hat den Geheimen Regierungs⸗ rat Dirksen in Cassel zum Stellvertreter des 2. Mitaliedes des Bezirksausschusses in Cassel auf die Dauer seines Haupt⸗ amtes am Sitze des Bezirksausschasses ernannt.

Für die Zeit der Truppendurchmärsche wird die Polizei⸗ stunde im Landespolizeibezirk Berlin auf 9 Uhr Abends f stgesetzt. Der Ausschank von Branntwein und Wein während der Zeit der Truppendurchmärsche wird verboten. Versammlungen dürfen über 9 Uhr hinaus tagen unter der Voraussetzung, daß nach 9 Uhr keine alkoholischen Getränke verabsolgt werden. Der Benieb der Theater und Kinos bleibt vorläufig unberührt. Die Aufhebung dieser Bestimmung vird seinerzeit bekannt gegeben. v

Berlin, den 28. November 1918.

Ministerium des Innern. Hirsch. Dr. Breitscheid.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Obergärtner Johannes Fueß in Berncastel⸗Cues t der Titel Weinbauinspektor verliehen worden.

In den Tageszeitungen sind während der letzten Zeit jederholt Mitteilungen dahin veröffentlicht worden, daß für Zreußen die Ausübung der Jagd durch allgemeine An⸗

ordnungen verboten oder beschränkt worden sei. Solche An⸗ ordnungen, für die nur die Preußische Regierung oder für das Reichsgebiet die Reichsregterung zuständig sein würde, sind nicht erlassen worden. Vielmehr sind die bisher in Preußen ür die Ausübung der Jaagd geltenden gesetzlichen Vorschriften unverändert in Kraft geb’ieben.

Es kommt auch noch fortgesetzt vor, daß örtliche Arbeiter⸗ Soldatenräte in den Forstbetrieb eigenmächtig ein Fneifen, geregelte Jagdaueübung der Forstbeamten und anderer ja selbst Treibjagden unter Hinzu⸗ ziebung zur Jagd unberechtinter Personen veranstalten. Dieses Vorgehen dertgößt gegen die Verordnungen, die die Richs⸗ und Staatsregierung und der Vollzugsrat des Arbeiter uad Soldaten ats erlassen haben. Im Interesse der Boriksernährung und zar Vermeidung von Wäldschäden ist bereits angeordnet worden, daß alle Forstbehörden für einen verstärkten Abschuß des Wildes in geregelter Jagd Sorge

und die Jagdberechtigten unterbinden,

lragen. Glauben oörtliche Arbeiter⸗ und Soldatenräte feststellen zu können, daß dieser Anordnung von den Forstbehörden und sonstigen Jagdberechtigten nicht hinreichend entsprochen wird, dann müsen sie sich an die Regierungspräsidenten oder an die Zentralbehörden wegen Abhilfe wenden. Eigenmächtiges Ein⸗ greifen in die Befugnisse der Forstbehörden und in die Rechte der Jaadberechtiaten muß unterbleiben Falls sich künftig eine Aenderung der Jagdgesetzgebung als notwendig erweisen sollte, so werden die berufenen Zentral⸗ behörden die erforderlichen Schritte unternehmen. Berlin, den 2. Dezember 1918. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen 1 Braun. Hofer.

und Gemeinde⸗

nd Forsten.

Sämtlichen Preußischen Staats⸗ forstbeamten, sowie denjenigen Personen, die sich in der für den Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung befinden, und den im Privatdienst stehenden Forstbeamten, die das Recht zum Waffengebraäuch nach dem Gesetze vom 31. März 1837 haben, wird zur Sicherstellung der geordneten Verwaltung der Forsten und zur Sicherung der Volksernährung gestattet, die ihnen gehörigen Schußwaffen und die zur Uniform und ordnu gs⸗ mäßigen Ausübung des Dienstes benöngten Waffen auch dann zu behalten, wenn im übrigen eine Einziehung dieser Waffen angeordnet sein oder werden sollte.

Die Staateforstbeamten tragen ihre Uniform mit den bieher vorgeschriebenen Abzeichen, insbesondere den fliegenden Adler, der als amtliches Abzeichen im Sinne des 8. 2 des Gesetzes über den Waffengebrauch vom 31. März 1837 zu betrachten ist, auch fernerhin.

Enisprechendes gilt für die Gemeindeforstbeamten.

Diese Verfügung ist erforderlichenfalls den örtlichen Arbeiter⸗ und Soldatenräten vorzulegen und von diesen zu beachten.

Berlin, den 25. November 1918. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen uad Forsten. Braun. Hofer.

1. An sämtliche Regierungen mit Ausnahme derer in Aurich, Münster und Sigmaringen unmittelbar —. 2 An sämtliche Herren Regierungspräsidenten.

Abschrift zur Beachtung und weiteren Bekanntgabe.

o

Reineinkommen der Privateisenbahnteilstrecke Strasburg (Uckerm.) Landeesgrenze der Mecklen⸗ burgischen Friedrich⸗Wilhelm⸗Eisenbahn.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G. S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das im Steuerjahr 1918 kommunalabgaben⸗ pflichtige Reineinkommen der im preußischen Staatsgebiet belegenen DTeilstrecke Strasburg (Uckerm.) bis zur Landesgrenze der Mecklenburgi⸗ schen Friedrich⸗Wilhelm⸗Eisenbahn aus dem Betriebs⸗ jahr 1917 auf 24 305,56 festgesetzt worden ist.

Stettin, den 29. November 1918.

8 Der Eisenbahnkommissar.

J. V.: Reifewit.

Bekanntmazchung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird zur öffen tlichen Kenntnis gebracht, daß das im Steuerjahr 1918 kommunalabgabenpflichtige Reineinkommen der Greifewald⸗Grimmener Eisen⸗ bahn aus dem Betrievsjahr 1917 auf 24 625,— festgesetzt worden ist.

Stettin, den 99. November 1918.

Der Eisenbahnkommissar. J. V. Reisewitz.

Bekannithm achmn.

b Die Handelsuntersag ung gegen die Handelsleute Louis und Max Herzog in Neuehütten vom 14. Mai 1918 ist auf⸗ gehoben worden.

Belzig, den 26. November 1918. Deryr Kreisgeschäftsleiter.

——

von Hake.

NIEEEIawch ng. Die Handelsuntersagung gegen den Kaufmann Wil⸗ helm Westhoff in Belzig ist aufgehoben worden. Belzig, den 26. November 1918. Der Kreisgeschäftsleiter.

8

von Hake.

——

GBekannm gnmg.

Dem Schlächtermeister Heinrich Burckhardt in Berlin⸗ Schöneberg, Güntelstraße 2, habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet.

Berlin O. 27, den 30. November 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Pokrantz.

Bekanntmach ung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 ist der Obst⸗ und Gemüsehändlerin Berta Gräfe, geb. Him berg, hier, Hauptstraße 51, wohnhaft, der Handel mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Brandenburg, den 26. November 1918. 1 Die Polizeiverwaltung. Schleusener.

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Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Max Kemmnitz in Duisburg⸗ Meiderich, Werderstraße 11, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlässigkeit in diesem Handels⸗ betrieb untersagt. 1

Duisburg, den 26. November 1918.

Der Oberbürgermeister. Dr. Jarres.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1372 S. 357) sind bekannt gemacht: (2 (Geset 1) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung po 1914 (Gesetzsjamml. S. 153) ergangene Erlaß des e8 vom 16. vom 27. April 1918, betreffend die Genehmigung des Wemin Engeren Ausschusses der Pommerschen Landschaft 88 Beschl 1917 über die Feststellung der Neufassung durch die Amtsblätter der Königl. Regierung in Stettin Nr. 36 S am 7. September 1918, der Königl. Regierung in Köslin Nr. am 14. September 1918, und der Königl. Regierung in Stralsund geben am 2. November 1918: 2) der auf Grund der Allerhöchsten Ermächtigunge

Fyrhn 2 .8 9 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Cung vom l6 ministeriums 8 des gung der von der Generalversammlung der Schlesw

8 12 9 ig⸗Hols. Landschaft am 12. Januar 1918 beschlossenen Ae⸗ g⸗Vols.

vom 28. September 1918, betreffend die Gs⸗

nderungen der

der Landschaft, durch das Amtsblatt der Königlichen 8

Schleswig Nr. 46 S. 345, ausgegeben am 2. November 1.

3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung v vm 1 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des St 1 vom 28. September 1918, betreffend die Genehmigung de Generalversammlung der Schleswig Holsteinischen F 8. 12. Januar 1918 beschlossenen Satzung der Landschaftliee der Provinz Schleswig⸗Holstein und der zugehörigen 8

aatsminist

treffend Aufbringung usw. des Grundkavitals, durch das An

19

der Königlichen Regierung in Schleswig Nr. 46 S. 350, ak

am 2. November 1918.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 4. Dezember 1918.

Durch Vermittlung der schweizerischen Regierung laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ den ge tretungen der Entente in Bern folgende Protese

gegangen:

EE184“ Deutschen. Regierung vorliegenden Nachrichten sind vor einigen Tagen farbige französische Trupper Pfalz emmarschiert, dann aber wieder zurückgezogen word

vor dem im Waffenstillstandsvertrag festgesetzten Termin ei

waren. Es sollen aber auch jetzt noch an der Sübgrenze

zum Einmarsch bereite farbige Truppen stehen. Die deutsche

stillstandskommission in Spaa hat auf ihre Anfrage, ob eine

deutschen Gebiets durch farbige Truppen geplant sei, eine

bis jetzt nicht erhalten. Schon in den wenigen Tagen ihre

T

halls in der Pfalz haben sich die schwarzen französischen Truppen

zuchtsverbrechen und andere Ausschreitungen zuschulden lassen. f gegen verwahren, daß der Bevölkerung des

Die Deutsche Regierung muß sich auf das schärffte von der Entente zu

jetzenden deutschen Gebieis eine farbige Besatzung zugemutet me Sie hat das Recht zu fordern, daß die Bedingungen des Waf

stands, welcher nach der ihr feierlich erteilten Versicherung Völker veiste gehandhabt werden, der diesem tg Ziele und den allemeinen Empfindungen der Menschlichkeit Die Besetzung des Unksrheinischen deutschen Gebhiets en

Frieden des Rechts herbeiführen und den Bund der leiten soll, in einem

pricht.

nicht im Wege kriegerischer Eroberung, sondern friedlich, auf Gn

eines abgeschlossenen Vertrages.

Die Ueberführung farbiger Tur

auf deutsches Gebiet ist ein Hohn auf das Gefühl der Gemeins

der weißen Rasse, ein Gefühl, das auch die Gegner binden st zumal da sie nach ihren Erklärungen nach Beendigung des Kriege

einem Völterbund zusammenzutreten gewillt sind.

Marschall Foch bat der deutschen Waffenstillstandskommisstg

Spaa telegraphisch angezeigt, daß die Grenzen Elsa

ringens gegen Baden, die Pfalz und Luxemburg bis auf

voraussichtlich für etwa zehn Tage, gesperrt würden. Dabei Gebiet von Saarbrücken und Saarlouis in die elsaß⸗lothringisch einbezogen. Es bedarf keines Beweises dafür, daß eine solch nahme die Wirtschaft und den Verkehr der davon betroffenen barten und eng verbundenen muß.

Gebiete auf das schwerste seh

den deutschen Delegierten ist vor der Unterzeichnung

86

Waffenstillstandes bestimmt ertlärt worden, daß der Wortlauk

Vertrags streng eingehalten und über seinen Inhalt in teinen“

hinausgegangen werden solle; insbesondere bedinge Artikel

Aenderung in der bestehenden Verwaltungsorganisation. stillstandsvertrag enthält kein Wort, das die französische Heeresl

Der Wy

ermächtigen könnte, die besetzten deutschen Gebiete gegeneinanden zusperren oder gar, wie dies durch die Einbeziehung von Saant und Saarlouis in das abgesperrte elsaß⸗lothringische Gebiet gesch

ist, ihre Grenzen willkürlich zu verändern.

Unter diesen Umständen sieht sich die Deutsche Regienng

zwungen, gegen die Anordnung des Marschalls Foch schärfse⸗

wahrung einzulegen.“

An die hiesige schweizerische Gesandtschaft it

„Woiffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die nachstehende Velk

note gerichtet worden:

„Durch die von den auferlegten Waffenstillstandsbedingungen deutscher Gewalt befindlichen Kriegsgefangenen und ohne Gegenleistung heimbefördert werden sollen.

verbündeten Mächten dem deutschen

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1

j

ist bestimmt, daß d Zivilintemm

gültigen Vereinbarungen über den Austausch der Kriegsge fangenem

dabei als hinfällig erklärt worden. für die eine entsprechende Bestimmung nicht deutsche Regierung erwarten zu dürfen,

internierten in den feindlichen Ländern,

Da bt daß die deutschen sofern für

vorgesehen ist, glaube

Zwilinternlf

sie nach ben,

51

. W⸗ 8 1 4 8 hestaut herigen Vereinbarungen ein Anspruch auf Heimbeförderung vnh

auch weiterhin aus der Gefangenschart en lassen werden Auswärtige Amt bittet die schweizerische Gesandtschaft, die schweizerischen Gesandtschaften in London und Paris a⸗ britischen und französischen Regierung, mit denen derarlige, MM abgeschlossen sind, diesen Standpunkt mit Nachdruck N. machen und auf entsprechende Maßnahmen dringen zu lassene auch zugunsten der übrigen Zivilgefangenen und der Kriegsgeleh die, ebenso wie ihre Angehörigen, angesichts der Lage der zweiflung zutreiben, glaubt die deutsche Regierung G der Menschlichkeit Schritte bei den am Waffenstillstand 6 Regierungen unternehmen zu sollen. Es darf gebeten⸗⸗ bei diesen Regierungen auf die Annahme der 8 ucf Vorschläge mit tunlichster Beschleunigung wirken Aüaelh 1) Sofortige Aufnahme der in Ausficht gestellten Veihet über die Entlassung der deutschen Gefangenen. und diß 2) Ermächtigung für die Vertreter der Schutzmächte⸗, ngeren erkannten Hilfsvereine, die deutschen Kriegsgesan Operationsgebiet zu besuchen und zu unterstütere gteiten Bedenken dürften nach dem Aufhören der Feindselig mehr bestehen. trel 3) Zulassung des freien Ankaufs von Lebensmitte fangenen. Da infolge der Waffenftillstandebed 88 Hungersnot und schweren Verkehrsstockungen, chriatten gerechnet werden muß ist die schon bisber ivilinterni lichkeit, die deutschen Kriegsgefangenen und versorgen, von Deutschland aus mit Lebensmitteln zu v ausgeschlossen. 2

für die ingungen Deutsc

d 2 5 rz 2

4) Reichliche Versorgung der Gefangenen mit Wäsche und warmer Oberkleidung durch den Nehmestaat vor Eintritt 85 Winter⸗ kaͤlte, da wegen Mangels an Vorräten und wegen der er. portstockungen die Uebersendung aus Deutschland nicht ersolgen kann. 1 Tatkräftige Förderung einer gesteigerten Liebesgabenversorgung vom neutralen und bisher feindlichen Ausland aus, in die Wege geleitet werden wird. Die Gegenseitigkeit ist 1 vollsten Maße gewährleistet, insbesondere hat das Brülische Rote Kreuz in Kopenhagen auf Anfrage bereits die Erlaubnis zur Einreise erhalten. 8 Für tunlichst baldige Benachrichtigung von dem Ergebnis der dortigen Vermittlung würde das Ausmwärtige Amt der Gesandtschaft zu Dank verpflichtet sein.

Ueber die nachgesuchte Milderung der Waffenstillstands⸗ bedingungen zur See is eine Answort von Abmual Beatty eingegangen, nach der, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt eine Milderung der Bestimmungen., betreffend Han⸗ delsschiffahrt und Fischerei in der Ostsee, vorläufig nicht eintritt.

Die Kommission für Abgahe der Embargoschiffe

setzt sich deutscherseits aus Mitgliedern des Reichsmarineamts,

des Reichswirtschaftsamts usw. zusammen. Da es sich um etwa 100 Schiffe handelt, werden die Verhandlungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Ahaabe der Schiffe soll nach Möglichkeit beschleunigt werden. Zur Klärung der Grund⸗ fragen wird sich ein Vertreter des Reichsmarineamts nach Wishelmshaven begeten und sich mit der Flotte und dem englichen Admiral Browning ins Benehmen setzen.

Die Alliierten und die Vereinigten Staaten haben dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge vorgestern der Waffen⸗ stillstandskommission erklärt, daß sie es nicht dulden werden, daß deutsche Soldaten nach Ausscheiden aus dem Truppen⸗ eil in den besetzten Gebieten umherirren. Jeder Soldat, der auf dem linken Rheinufer verbleibt, wird von den Alliierten

6b Kriegsgefangener behandelt werden.

Das Auswärtige Amt teilt durch „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mit, daß nach dem bisherigen Ergebnis der Verhand⸗ lungen in Spaa über die Frage des Heimmarsches der Armee Mackensen durch Ungarn die begründete Hoffnung bestehe, daß die Armee nicht interniert wird und ihren Heim⸗ marsch fortsetzen kann.

D Käumung des Oberostgebiets wird, wie „W. T. B.“ berichtet, weiter durchgeführt. In Livland sollen unsere Truppen zunächst hinter die Düna geführt werden. Acs der Krim fahren unsere Truppen über See zunächst von Sewastopol nach Nikolajew, um die besseren Bahnver⸗ bindungen auszunutzen. In Sewastopol liegen Seestreitkräfte der Entente.

Die Entente hat im Widerspruch mit dem Waffenstill⸗ standsabkommen die Internierung der Heeresgruppe Mackensen verlangt. Verhandlungen mit General Berthelot find im Gange.

—.—

Der Vollzugsrat trat gestern nachmittag zu einer Sitzung zusammen. Nach Besprechung der Vorbereitungen zu der am 16. Dezember stattfindenden Delegiertenversammlung gelangte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, die Wahl⸗ ordnung für die Soldatenräte zur Beratung und Beschluß⸗ fassung. Ein Antrag, die Löhnung der Truppen in den be⸗ setzten Gebieten zu erhöhen sowie den einrückenden Truppen schon vor Berlin die Waffen abzunehmen, wurde dem Reiche aueschuß zur Beratung überwiesen. Ein Antrag, betreffend Fortfall der Vorrechte für Offiziere und Beamte bei Be⸗ nutzung der Eisenbahn, wurce angenommen.

Der hat der Volksbeauftragten hat laut Meldung des „Wolff chen Telegraphenbüros“ gegenüber einigen An⸗ trägen beschlossen, die Einsetzung von Standgerichten zur Ahurteilung bestimmter Arten von Verbrechen abzu⸗ lehnen Gemeingefährliche Verbrechen sind von den zu⸗ ständigen Behörden mit größter Beschleunigung zur Ahndung zu bringen, aber im Rahmen des ordentlichen Verfahrens. Wer die Gesamtheit durch eine strafbare Handlung gefährdet oder schädigt, soll rasch mit der verdienten Strafe belegt, aber seinem gesetzlichen Richter nicht entzogen werden.

——y

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus⸗ schuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der Reichstagsabgeordnete Dr. Quark ist nach einer Mel⸗ dung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zum Beigeordneten im Reichsamt des Innern ernannt worden und hat gleichzeitig den kommissarischen Auftrag erhalten, im Aus⸗ wärtigen Amt gemeinsam mit Herrn Kautsky die Prüfung der Archive vorzunehmen.

Der 53 er Ausschuß, der die Gesamtveriretung der Marine darstellt, hat sich nach einer Mitteilung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüͤros“ dem Beschluß des Berliner und Münchener Vollzugsrats auf Entfernung des Staatssekretärs Solf und Nichtzulassung des Staatssekretärs Erzberger zu den Friedensverhandlungen angeschlossen.

Im Anschluß an eine in den gestrigen Morgenzeitungen veröffentlichte Anordnung der Reichsregierung, wonach die Zentral⸗Funkleitung die Führung des Dienstbetriebs ihrer Funkenstationen und der angegliederten Dienststellen vor⸗ läufig behalt, war auf gestern vormittag eine kommissarische

eratung im Reichskanzlergebäude anberaumt worden, an

der Vertreter der Zentral⸗Funkleitung, des Auswärtisen Amts, des Kriegsministeriums, des Reichsmarineamts, des Admiralstabs, des Reichspostamts, des Reicheschatzamts, des Reichskolonialamts sowie Vertreter der Reichsregierung und des Vollzugsrats des Arbeiter⸗ und Soldatenrats teil⸗ .“ 8 8 8

nahmen. Die Versammlung beschloß, wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt mwird, einen Organisationsausschuß zur Neueinrichtung des deutschen Funkendienstes einzusetzen, der üder die Zusammensetzung und die Aufaaben der zu gründenden Zentralstelle sowte über deren Zusammenarbeiten mit den anderen Behörden die grundlegenden Vorschriften zu entwerfen hat. In den Organisationsaus schuß senden folgende Stellen ihe Ver treter: Zentral⸗Funkleitung, Kriege ministerium, Reichsmarineamt, Reichspostamt, Auswärtiges Amt, Reichzschatamt. Jede dieser Stellen kann sich in dem Ausschuß durch höchstens 2 Personen vertreten lassen. Die Reichsregierung und der Vollzugsrat behalten sich vor, je einen Vertreter in den Ausschuß zu ent⸗ senden Der Ausschuß erhält den Auftrag, seine Arbeiten unverzüglich aufzunehmen und das Ergebnis den beteiligten Behörden möglichst bald mitzuteilen. Zur Prüfung dieses Ergebnisses wird die Reichsregierung eine neue kommissaärische Beratung anberaumen.

Beim Generalquartiermeister gehen dauernd Anfragen und Anträge von Privatfirmen und Geschäftsleuten ein, die in Sorge sind, weil sie von den deutschen Verwaltungs⸗ behörden der besetzten Gebiete (Nordfrankreich, Belgien, Italien, Rumänien und Polen) auf geschäftliche Anfragen, desonders in Rechnungsangelegenheiten, in der letzten Zeit keine Arwort mehr erhallen haben. Wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ mitteilt, sind die militärischen Verwaltungs⸗ behörden eines Teils der besetzten Gebiete augenblicklich auf dem Marsche in die Heimat begriffen, sodaß erst nach ihrem Eintreffen in den heimischen Bestimmungsorten wieder Ver⸗ vindung mit ihnen aufgenommen werden kann. Diese Demobil⸗ LE““ werden seinerzeit durch die Presse bekannt gegeben werden.

Die Rücksicht auf den Friedensaufbau unscrer Wirtschaft erfordert eine möglicst schnelle Einstellung der Rüstungs⸗ arbeiten. Da es aber in vielen Fällen nicht möglich sein wird, die Arbeitskräfte in vollem Umfange weiter zu be⸗ schäftigen, wenn die Rüstungsorbeit plötzlich vollkommen ein⸗ gestellt wird, noch bevor Friedensarbeiten ausführbar sind, so müssen nach einer amtlichen Mitteilung die Heeresaufträge jeilweise fortgesetzt werden Solche Arbeiten werden ebenso wie die bereits odnungsmäßig abgelieferten Gegenstände seitens der Hreresverwaltung bezahlt. Hierüber bestehende Zweifel haben zu Arbeltseinstellungen und Arbeiterentlassungen geführt, die besser vermieden worden wären.

Eine Zentralstelle der Elsaß⸗Lothringer im Reich befindet sich in Berlin⸗Schönsberg (Mühlenstraße 7a). Sprechstunden von Donnerstag, den 5. Dezember, ab Werk⸗ tags von 3—5 Uhr Nachmittags. Alle Elsaß⸗Lothringer im Reich sind gebeten, dort ihre Adressen anzugeben. Auch Geld⸗ beiträge zur gegenseitigen Unterstützung sind dorthin zu richten.

Das Büro der Soldatenräte Groß Berlins beruft eine Vollversammlung für morgen, den 5. Dezember, Nachmittags 3 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Reichstags mit folgender Tagesordnung ein: Bericht des Büros, Kriegerheimstätten (Antrag Dolmetscherschule), Teilbericht des Siebenerausschusses, Ersatzwahlen zum Vollzugsrat, Ausschußwahlen, Bestätigung und Aufwandsentschädigung der Soldatenräte, Anträge.

Die in Bad Ems versammelten Soldatenräte des Feldheeres setzten am Montag ihre Verhandlungen fort, worüber „W. T. B.“ berichtet:

Leutnant Schneider (Armee⸗Abteilung B) erklärte: Es ist mir von Kameraden der ersten Armee der Auftrag geworden, auszusprechen, wie die gestern angenommene Entschließung interpretiert werden soll. Die Kameraden wollen sich hinter die Regierung stellen und durch einheitliche Auffassung die Einheit des Reiches schützen. Sie sind sich auch dessen bewußt, daß unter den neuen Verhältnissen die teilweise Sozialisierung notwendig sein wird. Wir wissen, daß es dem deutschen Volke gelingen wird, wieder zu Wohlstand und Ansehen zu kommen, wenn wir die Reichseinheit wahren und wenn wir den Vol kswillen in der Nationalversammlung ungefälscht zum Ausdruck bringen. Im übrigen erstreben wir nach wie vor eine Beteiligung bei dem Ber⸗ liner Vollzugsausschuß, die der Bedeutung des Frontheeres entspricht.

Ein Vertreter der 6. Armee führte aus: Ich bin durch die Aus⸗ führungen des Vorredners überrascht. Die abend mit allen gegen vier Stimmen angenommen. 8 heute nochmals darauf zurückkommt, ist mir unverständ⸗ lic; in 14 Tagen sind wir voraussichtlich keine Soldaten mehr. In den acht Tagen, in denen wir auf dem Marsch waren, hat uns jede Aufklärung Lefehlt. Jetzt, nachdem wir diese durch Vertreter der Regierung und Vertreter des Berliner Vollzugsaus⸗ schusses erhalten haben, haben wir kein Interesse daran, das Be⸗ stehende umzuwerfen. Wir wollen den Berliner Vollzugsausschuß unterstützen, aber nicht mehr. 8

Der Sprecher der 9. Reservedivision erklärte: Da am 16. De zember der Kongreß der Arbeiter⸗ und Soldatenräte zusammentritt, halte ich die Wahl eines Zentralrats der Soldatenräte für überflüssig. Wir gehören jetzt der Heimat und haben tein Recht mehr, Sonder⸗ interessen für uns in Anspruch zu nehmen. Dagegen halten wir die Verstärkung des Berliner Vollzugsrats durch fünf Mann für notwendig.

Der Sprecher der 14. Infanteriedivision sagte: die Bemerkungen hört, die hier gegen die Offiziere, ei sich an der Debatte beteiligten, gemacht werden, muß man sich die Frage vorlegen, ob man damit der Allgemeinheit dient. Die Macht, die sich die Berliner anmaßen, hat in ihren Folgen dazu geführt. die Reichseinheit aufs stärkste zu gefährden. Die Regierung hat sich durch die Spartakusgruppe und den Vollzugsausschuß ängstigen lassen. Es ist notwendig, daß dies offen ausgesprochen wird. Bis zum 16. Dezember ist noch lange Zeit, bis dahin kann alles mögliche passieren. Ich halte deshalb die Wahl eines Zentralrats bei der Obersten Heeresleitung für notwendig.

Der Sprecher der 10. Armee bemerkte: Ein besonderes Vor⸗ kommnis gibt mir Veranlassung, für die Wahl eines Zentralrats bei der Cbersten Heeresleitung zu sein. Es handelt sich um ei Flug⸗ blatt, das von der Obersten Heeresleitung herausgegeben wurde. Es ist unglaublich, daß etwas derartiges unter den Augen des Soldaten⸗ rats bei der Obersten Heeresleitung geschehen konnte. Der reaklionäre, antisemitische Inhalt Flugblatts spottet jeder Beschreibung. Eiwas derartiges darf nicht an die Truppen gelangen. Wenn die Juden gut genug waren, im Schützengraben zu stehen und mit ihrem Leben das Vaterland zu verteidigen, so müssen sie auch jetzt gut genug sein, uns bei dem neuen Aufbau zu helten. (Das Flug⸗ blatt wird verlesen.) Ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung als Demonstration gegen den Verfasser des Flugblatts wurde ein⸗ stimmig angenemmen.

Reichstagsabgeordneter Giebel: Ich konstatiere, blatt nicht von der Obersten Heeresleitung stammt. wie ich hier schon feststellen kann, von der Armeeabteilung

Warum man

Wenn man soweit sie

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daß das Flug⸗ Es stammt, B.

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Resolution wurde gestern

Wenn ein derartiges Flugblatt in der Armee Verteilung finden sollte, dann wird es bei der Truppe seine Wirkung nicht verfehlen. Derartiges darf nicht vorkommen, ich bitte Sie, die Kameraden darüber aufzuklären. Ich mache gleichzeitig darauf aufmerksam raß der Fälscher in einem zweiten, aleichartigen Fugblatt einen Teil des Textes, der in dem ersten Fluagblatt steht ausgelassen hat. Im übrigen bandelt es sich um den Mißbrauch des Namens des Feld⸗ marschalls von Hindenburg. Wir merden den Fälscher zur Rechen⸗ schaft ziehen. Unterzeichnet ist das Flugblatt nur mit „von Hinden⸗ burg“.

Der Sprecher der Armecabteilung &: Cs

scheint mir, daß bei dem Soldatenrat der Obersten Hecresleitung nicht alles in Ordnung ist. Manches, was in der Dentschrift steht, gehört nicht dahin. Die Männer in den beimatlichen Arbriter⸗ und Soldatemäten und dem Berliner Vollzugsausschuß sind nicht die unreifen Jungen, als die sie uns hingestellt werden. Es sind meistens Leute, die in der Partei und im gewertschaftlichen Leben schon feit vielen Jahren ihren Mann gestellt haben und denen wir vertrauen können. Es ist ganz falsch, wenn in derselven Weise mit dem Wort „Drückeberger“ gehetzt wird. Wir wissen alle, daß es ohne die An⸗ strengungen in der Heimat bei täglicher Arbeitszeit von 14 bis 18 Stunden unmöglich gewesen wäre, die Massenmunition zu er⸗ zeugen. Wir werden deshalb nicht unbeachtet bleiben; das hat uns der Regierungsvertreter Barth versichert. dürfen wir auch von dem am 16. Dezember zusammentretenden Kongreß erwarten.

Ein Antrag auf Schließung der Debatte wurde angenommen. Persönlich bemerkte der Vorsitzende des Soldatenrats bei der Obersten Heeresleitung: Kameraden! Bedenken Sie, wie wir uns zuammen⸗ gefunden haben. Als der Kaiser sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlte, begab er sich zu der Obersten Heeresleitung in Spaa. Zu seinem persönlichen Schutz wurden junge Truppen, Minenwerfer, Flammenwerfer und sonstige derartige Formationen zusammen⸗ gezogen. Die Leute hatten auch den Willen, den Kaiser zu verteidigen. Die älteren Jahrgänge aber, die ein Blutvergießen ver⸗ hindern wollten, wußten die jungen Kameraden für ihre Ueberzeugung und für die Bildung des Soldatenrats zu gewinnen. Nun legen wir gern unser Mandat in ihre Hände zurück. Im übrigen haben wir uns nie als Zentralstelle der Soldatenräte des Feldheeres betrachtet, sondern nur als Soldatenrat bei der Obersten Heeresleitung.

Es wurde einstimmig beschlossen, daß der Soldatenrat bei der Obersten Heeresleitung sein Amt weiterbehält. In Vorschlag ge⸗ brachte Maßregelungen von Offizieren sowie Geheimhefehle aus der letzten Zeit, in denen die Entfernung gewisser unzuverlässiger Offiziere vom Dienste verlangt wird, wurden dem Soldatenrat der Obersten Heeresleitung zur Erledigung überwiesen.

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Einem Bericht des Polnischen Volksrates über den „Polnischen Teilgebietslandtag“, der gestern in Posen zusammengetreten ist, entnimmt „W. T. B“ folgendes:

Der Landtag wurde in feierlicher Weise um 9 ¼¾ Uhr Vor⸗ mittags durch eine von dem Erzbischof von Posen⸗Gnesen zelebrierte Pontifikalmesse eingeleitet, während welcher der Reichstagsabgeordnete Prälat Stychel an die etwa 1500 Delegierten eine Kanzelrede hielt, die in einem tiefen Dank an die Vorsehung für die Befreiung Polens von fremder Herrschaft ausklang. Nach der Andacht bewegte sich der Zug der Delegierten durch die von einer großen Menschenmenge umsäumten Straßen nach dem Be⸗ ratungssaal. Die erste Vollsitzung wurde von dem Vorsitzenden der polnischen Fraktion im Reichstage, Abgeordneten Seyda, mit einer Begrüßungsansprache an die Delegierten eröffnet, in der der Redner betonte, daß das neu erstandene Polen ein Volkspolen sein müsse ohne irgendwelche Parteiprivilegien und Glaubens⸗ beschränkungen. Polen müsse unbedingt auf demokratischen Grund⸗ sätzen aufgebaut werden. Der Redner sprach dem Erzbischof als Primas seinen Dank aus sür sein Erscheinen, der seinerseits die Delegierten willkommen hieß, wobei er auf die Gefahr der von Berlin ausgehenden Bewegung einer Drennung von Staat und Kirche binwies und die Versammlung aufforderte, steis gegen ein solches Vorhaben zu stimmen. Die vorgrnommenen Wahlen ergaben als Marschall den Reichstagsabgeordneten für die Stadt Posen Nowicki und als Vizemarschälle vier Herren aus Oberschlesien, Preußen, Ermland und Westfalen. Als erstem wurde nunmehr dem Reichstagsabgeordneten Korfanty das Wort erteilt, der die Huldigungstelegramme verlas, die der Landtag an die Verfechter eines freien vereinigten Polens, den Papst, den Präsidenten Wilson, die Ministerpräsidenten Clemenceau, Lloyd George und Orlando, das Brudervolk der Tschechen, die Jugoslaven, ferner an die Ein⸗ wohner von Lemberg für die wackere Verteidigung und Befreiung Lembergs, das österreichische Schlesien und endlich auch an den Feldmarschall Foch, dem die Polen zu ganz besonderem Danke ver⸗ pflichtet seien, absandꝛe. Nach der Festlegung der Beratungsordnung für den Landtag, der Bildung von Kommissionen und der Bericht⸗ erstattung der Kommissare, wurde die Vollsitzung geschlossen. Am Nachmittag traten die sechs Kommissionen zu getrennten Beratungen über die einzelnen Gebiete zusammen.

Der Volksrat in Breslau, Zentralrat für die Provinz Schlesien, nahm in seiner gestrigen Vollsitzung einstimmig folgende Entschließung an:

Der Volksrat tritt dafür ein, daß die Freiheit jeder Religions⸗ ausübung, die Selbständigkeit aller veeeneee haften und die Freiheit des Unterrichts in der Muttersprache allen Volksgenossen ungeschmälert gewährleistet wird. Die Regelung der rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche darf nur im Mess der ordentlichen Gesetzgebung durch die Nationalversammlung erfolgen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Reichsregierung hat laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ tagspräsidenten Fehrenbach auf dessen Protest gerichtet:

Ihre staatsrechtliche Auffassung ist unbegründet. Alle Zivil⸗ und Militärbehörden erkennen mit Recht an, daß die gesetzgebende Gewalt beim Rat der Voltsbeauftragten ruht. Wir waren deshalb zu den von uns getroffenen Maßnahmen befugt und halten sie aufrecht.

Ebert. Haase.

Statistik und Volkswirtschaft. 85 Ueber die Ehescheidungen in Preußen im Jahre 1917 veröffentlicht das preußische Statistische Landesamt eine Uebersicht, der zufolge im preußischen Staate während des Berichtsjahres 7410 Ehen rechtskräftig geschiehen worden sind gegen 6409 im Vorjahre 1916, 6942 i. J. 1915b, 11 065 i. J. 1914 und 11 162 i. J. 1913. Nach⸗ rdem also während des Krieges zunächst ein starker Rückgang der Scheidungszahl eingetieten war, hat diese von 1916 auf 1917 um 1001 oder annähernd ein Sechstel, mithin recht erheblich zugenommen, bleibt aber noch unter dem Stande vom Jahre 1906, in dem die von 1902 bis 1913 ununterbrochen gestiegene Zahl 7539 gegen 6924 im Jahre vorher betrug. Auch im Verhältnis zur Zahl der Eheschließungen ist im Berichtsjahre die Ebescheidungsziffer die Höhe gegangen; es entfielen nämlich 1917 auf 1000 Ehe⸗ schließungs⸗ 37,s Scheidungsfälle, 1916 dagegen nur 36,2. 1915 39, 1914 38,7 und 1913 34 . Was die Ursachen der nenerdings gesteigerten Scheidungshäufig⸗ keit betrifft, so gibt darüber die Erhebung der Scheidungsgründe

folgendes Telegramm an den Reichs⸗