1918 / 288 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

[531563 Zahlungssperre.

Auf Antrag des Eigentuümers Franz Nicäus in Kriescht (Neumuk), Kreis Oft sternberg, wird der Reichzschuldenverwal⸗ tung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldvberschrei⸗ bungen der 5 prozentigen Anleibe des Deut⸗ schen Reichs von 1917 Lit. G Nen. 9 858 820 bis 9 858 822 über je 100 verboten, an einen anderen Inhaber als den oben genannten Antragfteller eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben.

Berlin, den 26. November 1918.

Amtsgericht Berlin⸗Mitr⸗ 3 Abteilung 154. 154. F. 754. 18.

los, und wir vwerden eine Ersatzurkunde ausfertigen. Magdeburg, den 30. November 1918. Wilhelma in Magdeburg, Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

[53458] Aufgebot.

Das Amtsgericht Krossen Hinter⸗ legungsstelle hat das Aufgebot fol⸗ gender Hinterlegunge massen beantragt:

1) 410,71 Rest voag ursprünglichen 637,98 aus der Btittrichschen Zwangs⸗ bersteigerungosache 3. K. 1. 85,

2) 107,45 Kaufgelderüberschaß aus der Puderschen Zwangzoersteigerungssach⸗ 1Se 3) 51 Kapltalssi derstellung in der heccg och⸗ von Deichow Bd. I Bl. 431

4) 7,50 Kapitalesicherstellung ing der Grundbuchsache von Wellmitz Bd. I B.. Nr. 40.

Die Hinterleagung ist erfolgt:

zu 1: von dem unterzeichneten Gericht am 3 Septemder 1885, weil die Rechts⸗ nachfolger der angeblich verstorbegen 3 Geschwister Carl August, Luise Dorothea und Carl Benjamin Bittrich unbekannt bezw. ais solche nicht legitim ert,

zu 2: von demselben Gericht am 3. Julit 1885, weil die zur Empfangnahme des Kaufgelderüberschusses berechtigte separierte Halbhäusler Caroline Marianne Puder, geb. Beyer, in Radenickel bezw. deren Rechtsnachfolger dem Aufenthalt nach unbekannt,

zu 3: von dem Bauer Gottlieb Schulz in Deichow und

iu 4: don dem Häusler und Zimmer⸗ gesellen Gottlieb Schutzte in Wellmitz am 25. Janua? 1887,

Löschung der

iwick; Ermöglichung der im Grundbuche von

ju 3: Deichow Bd. I Bl. Nr. 2 in Abteilung IIl unter Nr. 7 für Hans GBeorge Steig und dessen Ehefrau, Auna

[53457]

Die Zablungssperre vom 26. Juni 1918 über die Schuldverschreibungen der 5 pro⸗ zentigen Anleihe des Deutschen Reich: von 1917 Lit. D Neu. 7 084 468 und 7 084 469 über je 500 wird auf⸗ gehoben.

Berlin, 2. Dezember 1918. Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

[53569) Bekanntmachung. Uagültiger Cö“ ein. Der dem Kraftwagenführer Kurl Wa⸗ gener, geboren am 25 Mai 1892 in Braunschweig, am 21. Junt 1910 dies⸗ seis unter Listennummer 45 ausgestellte „Führerschein“ zur Führung von Krafti⸗ fahrzeugen ist ang blich in Verlust geraten und wird deshalb hiermit füt ungültig erklärt. Brauaschweig, den 29. Novembder 1918. Die Polizeidtrektion.

[5357131 Beraunntmachung.

Die im Reichsanzeiger unter Buch⸗ Nr. 12 335. 18 als abhanden gekommen e 11uX“

un er 5 % Reichsanleibe von 1915 Lit D 3 291 601.23 391 604 über je Elisabeth geborene Geicke, in Deichow 500 ℳ, ohne Zinzscheine, Eigentümer; eingetragene Pypothek von 17 Talern = Rentier Albert Höbhne, hier, Berliner. 51 ℳ, v“ straße 142, wohnhaft, haben sich wieder „zu 4: Wellmitz Bd. 1 BI. Nr. 40 in angefunden. Abt. III unter Nr. 7 für Corittiane

Charlottenburg, den 30. November Zach in Wellmitz eingetragene Hypothet 1918. 8 von 2 Talern 15 Sllbergroschen = 7,50 ℳ.

Der Polizeipräsiden Die Beteiligten werden aufgefordernt,

8 spätestens in dem auf den 10. März

1919, Voemittaagas 11 Uhr, vor dem

unterzeichneten Gericht, Z mmer Nr. 19,

anberaumten Aufgebot⸗termine ihre An⸗

sprüche und Rechte auf die genannten

Massen anzumelden, widrigenfalls die Aus⸗

schließung mit ihren Ansprüchen gegen die

Staatsfosse erfolgen wird.

Krossen a. O., den 12. November 1918.

Das Amtsgericht.

[50478] Aufgebot. ““ Die Frau Emilte Kusnetzow, geb. Maszun, in Dortmund⸗Huckarde, Rasener⸗ straße 2, hat beantragt, ihren veschollenen Ehemann, den Schahmacher Mathfas Kusnetzow, geboren angeblich am 10. Fe⸗ druar 1872 in Nowo⸗Sokolniki, Gouverne⸗ ment Pfkow, in Rußland, zuletzt, ungekähr 1902, wohnhatt in Katvarta in Rußland, für tot zu erklären. Der berichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25 Jurt 1919, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock⸗ werk, Zimmer 106/108, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin, den 11. Novemder 1918. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84. 84. F. 670. 18.

[53465] Uufgebot.

Der Kontorist Hermann Schmitz I in Wipperfürth hat beantragt, den ver⸗ schollenen Otto Poaffrath, um 1873 nach Norda nerika ausgewandert, zuletzt wohn⸗ haft in Wipperfürth, für tot izu er⸗ klaͤren. bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. Juni 1919, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt im Stzungssaale anberaumten Auf⸗ gebotstermme zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An afle, welch⸗ Augkunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Wipperfürth, den 23. November 1918.

Amtsgericht.

Abt. 154.

[53623 Der Maniel zur I. Kriegsanlelhe von 1915 Nr. 2 512 848 über 200,— wtrd hiermit für ungültig erklärt. Altrahlstedt, den 3. Deiember 1918. Der Amtsvorsteher.

[53507] Bekanntmachung.

Der 3 ½ % Ostvreußische Pfandbrief über 1000 O 44 306, von C. Fechner⸗ Radszanny bei der Kassenverwaltung des K iegsgefangenenstamm agers in Arvs hinterlegt, ist mit Zinsscheinen für Weih⸗ nachten 1918 ff. am 9. v. Mts. durch Be⸗ zaudung der Kasse verloren gegangen. Dies wird unter Hinweis auf § 367 des Handelsgesetzbuch; und zur Vorbereitung des Aufgebo s zwecks Kraftlozerklärung des Pfandbriefs hierdurch bekannt gen acht.

Köntgsberg, den 3. Dezember 1918. Ostpieußtsche Generallandschaftsdirektion.

[53570] Bayerische Vereinsbank in München.

Gemäß § 367 des Handelzgesetzbuchs geben wir bekannt, daß der Verlust des 4 % igen Pfandbriefs unseres Instituts Lit. B Nr. 153 675 zu 1000,— bei uns angemeldet wurde.

Die Anzeige über den Verlust unserer Pfandbriefe

zu 4 % Lit. D Nr. 13

—8 85

zu 200, 200, 200, 200, .190 75 zu 1000, 1000

200,

nehmen wir zurück. Mäünchen, 2. Dezember 1918. Die Dtrektion.

[51309] Aufgebot.

Die von der früberen „Deutschland’, Lebens⸗Versicherungs⸗Ackien⸗Gesellschaft zju Berlin, am 5. Okrober 1910 aus, gestellte Police, auf das Leben des Wacht⸗ meisters August Jungk in Darmstadt lautend, ist verloren grgangen. Der ber⸗ zeitige Besitzer dieser Police wird desbalb aufgefordert, sich bis zum 5. Februar 1919 bei der unterzeichneten Versiche⸗ rungsbank zu melden, widrigenfalls diese Police für kraftlos erklärt wird.

Berlin, 5. Dezember 1918.

„Freia“ Broemen⸗Hannnversche Lebens⸗

versicherungs⸗Bank Aktiengesellschaft.

C. Ulrich.

[53460] Oeffentliches Aufgebnt.

Die von uns am 9. April 1906 aus⸗ estellte Police Nr. 70512 auf das Leben bes Zahnar tes Herrn Dr. phil. Paul Srunert in Berlin ist in Verlust geraten. Wenn innerhalb dreier Monate der Inhaber der Police sich nicht bei uns meldet, gilt die Urkunde für kraftlos.

Magbeburg, den 30. November 1918.

Wilhelma in Magdeburg, Allgemeine

Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

[53461] Oeffentliches Nufgehot.

Der von uns am 5. Februar 1912 aus⸗ geferti te Versicherungsschein Nr. 121 095 auf das Leben des Gastwirts Herrn Eduard Reottmann in Horst⸗Emscher ist in Verlust geraten. Wenn innerhalb zw ier Monate der Inbhaber des Schein⸗s ² sich nicht bei uns meldet, gilt er für kraft⸗

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2 zu 3 ½ % Lit. 2

[53466]

In der Aufgebotssache des Gastwirts Wilhelm Feldmann in Buer hat das Amtisgericht in Zuer durch den Gecichts⸗ assessor Sanuelsdorff für Recht erkannt: Der angeblich verloren gegangene Hypo⸗ thekenbeief über die im Grandbuche von Buer Band 28 Blatt 13 (früher Band 22 Blatt 36 daselbst Abt. III Nr. 6) in Abt. III Nr. 5 für den Bäckermeister Wilhelm Feidmann zu Buer⸗Resse zu 4 ¾ Prozent verzinsglichen Darlehusforde⸗ rung von 3000 wird für kraftlos er⸗ klärt. Die Koften des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Buer i. W., den 21. November 1918.

Das Amtsgericht. F 17/18.

[53469] Beschluß.

Folgenber, vom Köntalichen Amtsgericht in Minden am 3. Dezember 1901 der verstorbegen Ehefau Pei rich Lück, se geb. Berocer, ausgestelte Erbschein:

Gemeinschaftlicher Erbschein.

1

Es wird bescheinigt, daß als Erben beziehungemwelise Rechtsnachfolger des Maurers Heinrich Friedrich Christoph Lück festgestellt find:

1) dessen gütergemeinschaftliche Witwe a. zur einen Hälfte des gesamten güter⸗ gemttnschaftlichen Vermögens kraft Güter⸗ gemeinschaft als der thr zustehenden Eigentumsbälfte, b. zu ein Deittel auf des ihr außerdem zustehenden Erbrechts,

2) die Schwester des FErblassers, die Ardeiterfrau Charlotte Brinkmann, ge⸗ borene Lück, zu Häverstädt zu zwei Drittel der anderen Hälfte.

Der Witwe Lück steht aber der Nieß⸗ an diesen zwei Dritteln auf Lebens⸗ zeit ꝛu.

Minden, den 3. Dezembder 1901.

Köntagliches Amtsgericht.“ wird für kraftlos erklärt.

Minden, den 11. September 1918.

Königliches Amtsgericht.

Grund

[53474] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Luise Jensen, geb. Grumbach, in Tangermünde a. Elbe, Prozeßbevoll⸗ mächttater: Rechtsanwalt Justizrat S vu⸗ bert in Stendal, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Matrosen Kaud Johannes Jensen, früher in Tangermünde, j'tzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte Anfang Fe⸗ bruar 1914 von der Klägerin fortgeg ungen sei, um zur See zu fahren. Ungefähr im Juni 1914 habe sie vog dem Betlagten eine Karte aus Amerika erhalten, in der ihe der Beklagte mitteilte, daß er drüben angekommen set. Dies sei die letzte Nach⸗ richt des Beklagten an die Klägerin ge⸗ wesen. Seitdem habe der Beklagte nichts mehr von sich hören lassen, sich nicht mehr um die Klägerin gekummert, ihr ins⸗ besondere keln Geld zum Lebensunterhalt geschickt. Auch die Nachforschungen nach dem Aufentbalte des Beklagten, welche durch das dänische Koasulat erfolgte, sind ohne Erfolg geblieben. Klägerin stellt den Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldi⸗ Teil zu erklären. Die Kläzerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zvil⸗ kammer des Landgerichts in Stendal auf den 8. Januar 1919, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet dem gedachten Gerichte zugelassenen Auwalt zu hbetellen. Zim Zvecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage belannt gem cht.

Stendal, den 25. November 1918.

Hartleb,

[53476] Oeffentliche Zustellung.

Die Tertil⸗Union⸗Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, vertreten durch die Heschäftsführer Hartmann und Blumen⸗ stein in Berlin, Jerusalemerstr. 65/66, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justtzrat Henaigson zu Berlin, Pots⸗ damerstr. 124, klagt gegen den König⸗ lichen Bulgarischen Staatsfi kus, vertreten durch die Kinigliche Zulgarische Regierung zu Sofiz (Bulgart’n), vertreien purch den Praͤsibdenten des Ministeriums Malinow (Vertreter im Jaland der Bevoll mächtigte des Köntal. Bulgaris’chen Kriegsminifte⸗ riums Oberst Joakoff zu Berlin, Kalck.⸗ reuthstr. 4), auf Geund der Behuptung, daß ihr gegen den Beklaaten ein Anspruch auf Zahlung von 900 000 für in Auf⸗ trag zur Lieferung gegebeune, aber nicht abgenommene 100 000 Strehsäcke aus Papiergarn zum Preise von 9 für das Stück gemäß ihren Angeboten vom 19., 20, und 21. Auqust 1916 zustehe, mit dem Antrage: 1) den Beklagten uvr⸗ urtellen, an die Ksägerin 900 000 nebst 4 % Zinsen seit dem 11. Okloben 1918 zu zahlen, 2) dem Bekiagten die Kosten des Rechtssireits und des vorangegangenen Arrestverfahrenz aufzuerlegen, 3) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läusig vollstreckbar zu erklären. Die Kläzerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor rie 4. Zioilkummer des Landge⸗richts I in Berlin, Gerichtsgebäude, Grunerstraße, II Treppen, Zimmer 19/21, auf den 10. Februac 1919, Vormiltags 10 Uhr, mit der Aufforderung, etnen bet dem gedachten Gersichte zugelassenen Anwalt zu bestellen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 29. November 1918.

Jacobi, Gerichtsschreiber des Land⸗ gerichts I. Zivlikammer 4. 19. 0. 190. 18.

——

[53475] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Adolf Ecksteins Verlag in Berlin W. 15, Kaiser. Allee 204, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Ludwig Neumann in Berlin W. 30, Gleditschstraße 47, klagt gegen den ehbe⸗ maligen Leutnant Joachim von Reichel, früher in Potsdam, jetzt unbekannten Aufentbalis, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter ihr für gelleferte Zeit⸗ schriften und LBzücher einschließlich Unkosten zusammen 958,50 schulde, mit dem Antrage, den Beklaaten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 958,50 neunhundertachtu dfünfzig Mark 50 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheizgleistung für vorläufig vollstreckhar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 15. Zivilkammer des Landgerichts I in Berliun C. 2, Grunes straße, 11. Stock⸗

werk, Zimmer 8/10, auf den 26 Februar

als Gerichtsschreiher des Landgerichts.

-

1919, Vormittsgs 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Austug der Klage bekannt gemacht. 32. O. 17. 18.

Berlin, den 30. November 1918.

Schuh, 1 Gerichtsschreiber des Landgeichts I.

[53478] Oeffentliche Zunellung.

Der Kaufmann Jacod Guggenheim in Berlin, Andreasstraße 63, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justtzrat Alexander Cohn in Berlin, Alexander⸗ straße 31, klaagt gegen die Buchbdalterin Elly (Eise) Müller, zuletzt in Berlin⸗ Schöneberg, Barbarossastraße 49 bei Kahl, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Klägerin ibm aus einer ihm von dem Kaufmann W. Starer abgetretenen Kaufpreisforde⸗ rung für im April 1918 g⸗lieferte Wäsche⸗ stücke (1 Morgenrock, 2 Garnitunen, 1 Untertaille) noch einen anerkannten Restbetrag schulde, mit dem Antrage auf vorläafig vollstreckbare Verurtetlung der Beklagten zur Zahlung von 131 (bunderteinunddreißig Mark) nebst 4 (pier) vom Hundert Zinsen seit dem 24. April 1918 an den Kläger sowie zur Tragung der Kosten dieses Rechtsstreits und des Arresverfahrens 3. G. 79. 18 des hiest en Gerichts. Zur mündlichen Verha dlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, I Treppe, Zim⸗ mer 48, auf den 18. Februar 1919, Vormittags 9 Uhr, celaden. Zum Zwecke der öffentlichen Zastellung wird dieser Auszug der Klaae bekannt gemacht. Aktenzeichen 3.7C. 1222. 18.

Fo eeeeen den 29. November Prost, Amtsgerichtssekretär, Gerichteé⸗ schreiber des Amtsgerichts. Abteilung 3

[53480] 8. O. 152/18.

Die Firma Max Katz in Breslau, Augustatraße Nr. 56, Proz⸗ßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Siesgbert Kober II. in Breslau, klagt gegen den Sägewerkobesitzer Pachter in See in Polen unter der Behauptung, daß sie bei ihm einen Waggon 13 mm Kisten⸗ bretter bestellt und darauf am 13. März 1918 eine Anzahlung von 3000 ge⸗ leistet habe, daß sie von dem Beklagten auf diese Bestellung einen Waggon Bretter geliefert erhalten habe, die zum größten Teil entweder angefault oder verfault und zerbrochen waren, daß Klägerin diese Ware unter Rüge dieses Mangels dem Beklagten zur Verfügung gestellt habe sowie, daß die Ware zur Verfügung des Beklagten bei der Firma Cäsar Wollheim lagere, mit dem An⸗ trage auf Rückzahlung des gezahlten An⸗ geldes von 3000 ℳ, Erstattung der Fracht und Stempelauslagen für den Waggon bei Ankunft desselben mit 154,85 und Erstattung der Lagerkosten für die Zeit bis 1. Oktoder 1918 mit 75 ℳ. Die Kägerin ladet den Be⸗

klaäten zur mündlichen Verhandlung des Rechisstreits vor 2. Kammer für

ã19 Cte

Handelssachen des Landgerichta;

auf den T. März 19ncht⸗

10 Uhr, mit der Aufforderung

bei dem gedachten Gerschte zugelosf

Anwalt zu bestellen. Zam Zalaffene

öffentlichen Zustellung wird dieger I. 5.

der Klage bekannt gemacht. *2 Breslau, den 26. November 1918

Der Gerichtsschreiber des Landgerichte [53482) 8

Oeffentliche Zustellung. 2 0 594 G Per Bergmann Leon Be,ozont 0 1 kirchen, Kreis Mörs, Weddiger platz 1e, Pr zeßbevollmächtiater :Rechtzanwalt Juftt F Dr. Münch zu Mörs, klagt gegen den Bhnat maan Stesan Kawzyuski, srüher in Neh⸗ kirchen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unte der Behauptung, daß Beklagter . Kost und Logis für 2 Monate den Beirna von 195 perschulde, mit dem Antan” mittels vorläafig vollstreckharen Erkende, nissez den Beklazten kostenfällig zu me⸗ urteilen, an Kläger oder an Jußziin Dr. Münch iu Mörs 195 nebst 4 90 Zensen selt Zustellung der Klage zu ahlen, auch die Kosten des gegen den Beklagten im November 1918 eingeleiteten Arris⸗ verfahrens zu tragen. Zu⸗ mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amisgericht in Mor auf den 16. Januar 1919, Por, eag. . nsf KAhnmer 22, geladin Die Einlassungsfrist wird a Woche festaesetzt. 1 1en Mörs, den 23. November 1918. Amtsgericht.

[534831 Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Michzeli’s Meyer umd seine Ebefrau Liebchen Meyer, getb. Bieber, in Rogasen, Prozeßbevohmächtigtt. Rechtzanwilte Justizrat Dr. Kaempfer und Dr. Fink in Posen, klagen geaen das Fräulein Johanna Fudzinska. früher in Posen, frtzt unbekannten Aufenthalts, und 22 Mitbeklagte unter der Behauplung daß den Beklagten Ansprüche und Rechte auf das Brundstück RZgasen Blatt Nr. 188 nicht zustehen, mit dem Ant age, die Fe⸗ klagte Johanna Fudzi gka mit den 22 Mll⸗ beklagten als Gesamtschuldnern zu ve⸗ urteilen: a. auf die ihr in dem Aussehluß⸗ urteil des Amtsgerichts Rogasen vdom 16 Juni 1896 IV F 1/96 vorhe, haltenen Ansprüche und Rchte zu va⸗ zichten, b. darm zu willtgen, daß die Fläger als Eigentümer des Grundstück Rogasen Blatt 188 eingenagen werder, c. auf Erfordern des (Geundbuchzmts den Klägern das Grundstück Roaasen Blatt 188 aufzulassen, d. den Bekla ten als Gesamt⸗ schaldnern die Kosten der Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen, e das Urteil gegen Sicherheilt⸗ leistung für vorläufig vollstreckhar zu er⸗ klären. Die Kläger laden die Beklagte Johanna Fudzinska zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dirtee Zivilkammer des Landgerichts in Pofen auf den 28. Februar 1919, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmwächttgten zu destellen.

Posen, den 2. Dezember 1918.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichte.

91

8 ¹

[53484]

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises für die einem

gebörigen:

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25,750 15,— 10 14,500 189—

45 868 45 869 45 870 45 871 45 872

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sen. in Bremen enteigne

wird verhandelt und entschieden werden, auch wenn der Eigentümer nicht vert

sein sollte. Verlin, den 30. Novanber 1918.

Reichsschiedsgericht für

Kriegswirtschaft. 8u“

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Aer Heiug-preis beträgt vierteljährlich 9 ℳ.

Alle Bostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin amsßez den Postanstalten und Zeitungsvertriehen für Kerlbstahhsler ag die Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 82.

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Einzelne Kummern kosten 25 nj.

Reichsbankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teils: Deutsches Reich.

nrordnung über die Gewährung von Straffreiheit und Straf⸗ milderung. 1 derordnung über Druckpapier. pekanntmachung, betr. Aufhebung des § 112 der Verordnung über die Regeluna des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strick⸗ waren vom 10. Juni/23. Dezember 1916.

Leroronung über die Eatlohnung und die Errichtung von Fach⸗

ausschüssen im Bäckerei⸗ und Konditoreigewerbe.

erordnung über die Weitergewährung von Zulagen zu Ver⸗ letztementen aus der Unfallversicherung.

beljanntmachung, betr. die Verpflichtung zum Weiterzahlen aller Steuern.

hloß über die Errichtung des Reichsluftamts.

gekaentmachung, betc. Aenderung der Vergütungssätze für Naturalverpflegung während der Dauer des Krieges. ekanntmachung, betr. die beim Heere freiwerdenden Nähgarne, Veb⸗ Wurt⸗, Filz⸗, Strick⸗, Seilerwaren und daraus herge⸗ sellten Gegenstände söowie Lumpen und Stoffabfälle. welaantmachung, betr. Nußerkrafttreten einer früheren Be⸗ lanntmachung über Weidenbewirtschaftung.

ueige, betr. Auggabe der Nr. 170 des Reichs⸗Gesetzblatts.

Erste und Zweite Beilage. ezeichnis der Originalzüchter und Vermehrungsstellen von Sommersaaten. 8 ö u6 33

Prenßen. 1 zmennungen, Charakterverleihungen und sonstige Personal⸗ veränderungen. eeleihung des Enteianungsrechts an die Stadtgemeinde Leobschütz. Ausgebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Amtliches, Deutsches NReich.

NWEEönEg 1 Gewährung von Straffreiheit und Strafmilderung.

Vom 3. Dezember 1918.

Der Rat der Volke beauftragten hat in Ergänzung der derordnung vom 12. November 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1303), tusch die für politische Straftaten bereits Straffreihelt gewährt ii, für Straftaten nicht politischer Art mit Gesetzeskraft für s Reich solgende Verordnung erlassen:

Sl a Alle zur Zuständigkeit der bürgerlichen Behörden gehörigen Unter⸗ sungen wegen solcher vor dem 9. November 1918 begangenen Straf⸗ 1 dir mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geid⸗ wh ein oder in Verbindung mireinander oder mit Nebenstrafen, 1g sind, werden niedergeschlagen.

Auch ohne 7

über die

daß die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, werden

zur Zuständigkeit der bürgerl'chen Behörden gehörigen Unter⸗ 8 igen wegen aller vor dem 9. November 1918 begangenen Straf⸗ mlen niedergeschlagen, wenn die Tat aus Not, aus Ünerfahrenheit mir infolge von Verführung begangen und keine höhere Strafe zu

mnareen ist als sechs Monate Gefängnis oder Geldstrafe. Dabei

ae Personen, die ihre zu den Fahnen einberufenen Angehörigen in Vtneger Beruf vertreten und hierbei Straftaten begangen haben,

9 86 berücksichtigen. 8 1 rit dns der Täter durch die Straftat einen Gewinn erstrebt. so geingfügi Verfahren nur niedergeschlagen, wenn die Verfehlung reren’gig ist und nach Lage des Falles keine höhere Strafe zu er⸗ fras ist, als ein Monat Gefängnis oder fünfhundert Mark Geld⸗ icvür strasbare Handlungen, wegen deren cine Untersuchung noch ew eingelcitet ist, wird unter den Voraussetzungen der Abs. 1 bis 3 sl vh eine Untersuchung durch diese Verordnung niedergeschlagen nedeuß in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen seßrüst 1 füren Der Beschuldigte ist vor einer ihm ungünstigen Entschließung

§ 2

2 le . „9 . Füecl von den bürgerlichen Behörden, einschließlich der außer⸗ rctskräftn Kriegsgerichte, bis zum Intrafttreten dieser Verordnung en rückftz erkannien Strafen werden nebst den Nebenstrafen und besingnis igen Kosten erlassen, scweit sie nicht schwerer sind als der Gerdft is zu einem Jahre oder Festungshaft bis zu einem Jahre niteinand strafe bis zu dreitausend Mark allein oder in Verbindung leser Arte oder mit Nebenstrafen. Das gleiche gilt für Strafen sind urt, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung erkannt rechtskräftig

88 binnen zwei Wochen nach dem Inkrafttreten auf Einziehung erkannt, so behält es dabei sein Bewenden. n wegen mehrerer selbständiger Handlungen auf Strafe er⸗ vene trit der Straferlaß nur ein, wenn die erkannte Gesamt⸗

er, sosern eine Gesamtstrafe nicht zu bilden ist, die noch nicht

Berlin,

erdem wird auf v. H. erhröen. Anzeigen nimmt aut

98 Gescäftestells des Neichs, und os; *n ——vwens

Gertin BW. 48, Wilbeimftraße Flu. .

Freitag, den 6. Dezember,

verbüßten oder nicht beigetriebenen Einzelstrafen zusammen die obigen Grenzen nicht uͤberschreiten. 3 1 Allen zu Freiheitsstrafe Verurteilten, die nach der Höbe oder Art ihrer Strase nicht unter den Straferlaß des § 2 fallen, aber b im Inkrafttreten dieser Verordnung nur nech höchstens ein Jahr zu verbüßen haben, wird der Strafrest unter der Bedingung erlassen, daß sie nicht binnen drei Jahren wegen eines nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung begangenen Verbrechens oder vorsätzlichen Ver⸗ gehens zu Freibeitestrafe von mehr als drei Monaten verurteilt werden. „Auch solchen Verurteilten, die noch mehr als ein Jahr Freiheits⸗ strafe zu verbüßen haben, wird der Rest unter der gleichen Bedingung erlassen, falls die Erwartung gerechtfertigt ist, daß sie die Freihett nicht zu neuen Straftaten ꝛznißbrauchen werden. Ob diese Voraus⸗ setzung vorliegt, entscheidet die Landesjnstizverwal Bei Strafen, die erkannt sind b a) wegen übermäßiger Preissteigerung auf Grund des der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai oder der entsprechenden früheren Strasporschriften,

b) wegen Höchstpreisüberschreitung, 8 tritt, soweit sie nicht schwerer sind als Gefängnis bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu sechshundert Mark, allein oder in Verbindung miteinander oder mit Nebenstrafen, Straferlaß unter der Bedingung ein, daß der Verurteilte nicht binnen einem Jahre wegen einer nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung begangenen über⸗ mäßigen Preissteigerung oder Höchstpreis berschreuung zu Strafe ver⸗ urteilt wird. Im übrigen finden die Voraussetzungen und sonstigen Bestimmungen des § 2 entsprechende Anwendung.

Höhere Strafen wegen solcher Straftaten sind von jedem Straf⸗ erlaß ansgeschlossen. § 5

Vermerke über Strasen, die nach dieser Verordnung in vollem Umfang erlassen werden, sind im Strafregister zu löschen. Spovreit eine nach dem 31. Oktober 1918 für das Gebiet eines Bundesstaats erlassene Amnestie für den Beschuldigten oder Ver⸗ urteilten günstigere Bestimmungen enthält als diese Verordnung, gelten solche Bestimmungen neben dieser Verordnung. ““

2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Dezember 1918. 1 Der Roͤt der Volksgeauftragten. Ebert. Haase. Staatssekretär des Reichsjust

Der Stac W’IiwDaen Fea

§ 1

Tageszeitungen dürfen bis auf weiteres nur in folgendem Umfang herausgegeben werden:

1) Tageszeitungen von einer Seitengröße bis zu 31 ½ %✕ 47 Zentimeter (Berliner Format), die

a. einmal täglich erscheinen, bis zu einem Wochenumfange von 44 Seiten, einschließlich der Sonntagsausgabe,

b. mehrmals täglich erscheinen, bis zu einem Wochenumfange von 84 Seiten, einschließlich der Sonntagsausgabe,

2) Tageszeitungen von einer Seitengröße von mehr als 31 ½ 47 Zentimeter, die

a. einmal täglich erscheinen, bis zu einem Wochenumfange von 32 Seiten, einschließlich der Sonntagsausgabe,

b. mehrmals täglich erscheinen, bis zu einem Wochenumfange von 58 Seiten, einschließlich der Sonntagsausgabe.

3) Der Wochenumfang der Heitungen, die nach § 1 Nr. 2 der Bekanntmachung über Druckpapier vom 17. September 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1111) einer Einschränkung im Verbrauche von Druck⸗ papier nicht unterliegen, darf nicht mehr als 20 Seiten, einschließlich der Sonntagsausgabe, betragen.

Tageszeitungen, die im Durchschnitt des Monats Oktober 1918 in geringerem Wochenumfang als nach Ziffer 1 oder 2 zugelassen, er⸗ schienen sind, dürfen den Umfang der Zeitung gegenüber diesem Durchschnitt nicht vermehren.

Die Zurücknahme und der Umtausch unverkaufter Exemplare von Tageszeitungen (Remittenden) durch Verleger oder Drucker wird verboten.

Verleger oder Drucker von Tageszeitungen, die den Bestimmungen der §8§ 1, 2 zuwiderhandeln, werden bei der ersten Zuwiderhandlun für ihre sämtlichen Zeitungen auf die Hälfte des nich § 1 Ziffer his 4 zulässigen Wochenumfanges eingeschränkt, im Wiederholungs⸗ falle vom weiteren Bezuge von Druckpapier ausgeschlossenn.

§ 4

Die Bestimmungen der Bekanntmachung über Druckpapier vom 17. September 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1111) werden im übrigen durch diese Vorschriften nicht berthrt. .“

Diese Vorschriften haben Gesetzeskraft und treten am Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 30. November 1918.

8 Der Rat der Volksbeauftragten. Ebert. Haase.

Der Staatssekretär des Reichswirischaftsamts.

Abends.

1918.

Postscheckkonto: Berlin 41 8321.

Bekanntmachung,

beireffend Aufhebung des § 11a der Verordnun

über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren vom 10. Junt/ 23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420).

Vom 30. November 1918. Auf Grund des § 21 der Verordnung über die Regelung

des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren vom 10. Juni /

23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420) wird folgendes bestimmt:

§ 112 der Verordnung über die Regelung des Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren vom 10. Juni /23 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420) tritt außer Kraft. Berlin, den 30. November 1918.

Reichswirtschaftsamt. Dr. August Müller.

Berkehrs mit

Werordnung

über die Entlohnung und die Errichtung von Fach⸗ ausschüssen im Bäckerei⸗ und Konditoreigewerbe

Vom 2. Dezember 1918.

§ 1

Die infolge der Verordnung über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 23. November 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1329) eintretende Beschränkung der Arbeitszeit berechtigt den Arbeitgeber nicht, den von ihm beschäftigten Gesellen, Gehilfen, Lehrlingen und sonstigen gewerblichen Arbeitern Abzüge von der vereinbarten Ent⸗ lohnung zu machen. Ist Stücklohn vereinbart, so erhöhen die vereinbarten Lohnsätze derart, daß in acht Arbeitsstunden der gleiche Lohnbetrag erzielt wird, der bisher auf einen regelmäßigen Arbeitstag entfiel.

Die Kommunalverbände, denen nach den §§ 58, 74 der Reichs⸗ getreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 434) die Verteilung von Mehl an Bäcker, Konditoren und Kleinhändler obliegt, haben für ihren Bezirk je einen Fach⸗ ausschuß für das Bäckerei⸗ und Konditoreigewerbe zu errlchten. 1

§8

Der Fachausschuß besteht aus einem Vorsitzenden und sechs Bei⸗ sitzern, die von der Vertretung des Kommunalverbandes ernannt werden.

Der Vorsitzende muß die erforderliche Sachkunde besitzen, darf aber weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer des Bäckerei⸗ und Kon⸗ ditoreigewerbes sein. Die Beisitzer 8 je zur Hälfte aus den im Bezirke tätigen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dieses Gewerbes zu entnehmen. Dabei sind Personen, die von den im Bezirke bestehenden Berufsvereinigungen des Bäckerei⸗ und Konditoreigewerbes vor⸗ geschlagen werden, nach dem Verhältnis der Zahl der im Bezirke I Mitglieder der vorschlagenden Vereinigungen zu berück⸗ ichtigen.

Für den Vorsitzenden und die Beisitzer hat die Vertretung des Kommunalverbandes unter entsprechender Anwendung der Bestim⸗ mungen im Abs. 2 je einen Siellvertreter zu ernennen.

Die Fachausschüsse sind vor Erlaß wichtiger Anordnungen, die das Bäckerei⸗ und Konditoreigewerbe ihres Bezirkes, insbesondere die Mehlverteilung, betreffen, zu hören. Sie haben bei der Regelung des Lehrlingswesens im Bäckerei⸗ und Konditoreigewerbe mitzuwirken und die Beseitigung der auf diesem Gebiete bestehenden Mißstände, nötigenfalls unter Anrufung der Gewerbezufsichtsbeamten, herbei⸗ zuführen. Auch im übrigen können sie Wünsche und Anträge, die sich auf die Verhältnisse des Bäckerei⸗ und Konditoreigewerbes be⸗ ziehen, beraten und zur Kenntnis der zuständigen Behörden bringen. § 5

Diese Verordnung bat Gesetzeskraft. Sie tritt am 15. Dezember 1918 in Wirkung. 8

Berlin, den 2. Dezember 1918.

Der Rat der Volksbeauftragten. Ebert. Haase. Der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts. ““

ö . über die Weitergewährung von Zulagen zu Ver⸗ letztenrenten aus der Unfallversicherung.

Vom 2. Dezember 1918.

I Die Bestimmung des § 1 der Bekanntmachung über die Ge⸗ währung von Zulagen zu Verletztenrenten aus der Unfallversicherung vom 17. Januar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 31) gilt entsprechend für das Jahr 1919 mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Worte „sofern die Verletzten sich im Inland aufhalten“ die Worte zu setzen sind „sofern sie nicht Ausländer sind, die sich im Ausland

aufhalten“. 11

Verletzten, die auf Grund der reichsgesetzlichen Unfallversicherung

—,——

Dr. August Müller.

““

Jziehen, wird für die

mehrere Renten von je weniger als zwei 191

Dritteln der Vollrente be⸗ tvom 1. Januar 1919 bi 31.

bis zum 31. De