Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche
Demobilmachung wird folgendes angeordnet: Artikel I. e Bekanntmachung Nr. L. 1500/8. 17. KRA., betreffend Be⸗ chlagnahme, Veräußerung, Verwendung und Meldepflicht von oflanzlichen Gerbstoffauszügen
und künstlichen
Bekannimachung.
Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung wird folgendes angeordnet: Artikel J. e Bekanntmachung Nr. W. M. 1000/11. 15 KRA. chlagnabme und Bestandserhebung von Web⸗, trickwaren, vom 1. Februar 1916:
betreffend Be⸗ Wirk⸗ und
Normal 1,65 3,15 1,55 2,95 1,50 2,80 1,45 2,70 1,35 2,50 1,20 P55
Riesenstangenspargel .. . Stangenspargel ertra stark . Stangenspargel sehr stark... Stangenspargel stark Stangenspargel mittelstark Stangenspargel 50/60 iger Stangenspargel dünn .
Die von hente ab zur Ausgahe gelangende Numm 38 der Freußischen Gesetzsammlung enthalt unter er 38 Nr. 11705 eine Hekanntmachung der Preußischen Re⸗ gerung, betreffend die Fortsetzung der amtlichen Tältigkeit der gehörden und Beamten, vom 12. November 1918, Wrher Nr. 11,706 einen Aufruf der Preußischen Regierung an s preußische Volk, vom 13. November 1918, unter *†ꝙꝗ Nr. 11 707 eine Bekauntmachung, betreffend die Sh sc la..
des preußischen
11.“
“
der in den Ländern der Entente hefindlichen kriege gefangenen Deutschen elne Erleichterung erführe. Diee wunde von Oberst Demain abgelehnt mit dem Hinweis darauf, daß der Waffenstillstandsvertrag sich lediglich auf die in Deutschland befindlichen Angehörigen der Entente beziehe. Den in den Ententeländern befiadlichen gefangenen Deutschen würden durch den Waffenstillstandsvertrag keinerlei Rechte eingeräumt; sie würden deshalb weiter mit derselben Strenge wie bisher
v“
Im Reichzarbeitéamt wind eine Neryrdnung ausgearbeitet die die Rechtsverdindlichkeit der Latitverträge, das Einigungswesen über Arbeitsstreitigkeiten somwie die Buldung von Ausschüßsen der Arbeiter und Angestellten in den Betrieben für das ganze Reich ein⸗ heitlich regelt. Die Vorarbeiten für diese Verordnung sind nahezu abgeschlossen, so daß die Veröffenttichung in nächster Zeit zu erwarten steht. Es empfiehlt sich, bis dahin Umbildungen und Neuwahlen von Arbeiterausschüssen zu unterlassen, auch wenn solche von Arbeiter⸗ und Soldatentäten, die nicht im Außtrag der Reichsregierung handeln,
Nr. W. M. 207/9. 16 KRA., Nachtrag zur Be⸗ kanntmachung, betreffend Beschlagnahme Bestands⸗ erhebung von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, vom 1. Februar 3 Nr. W'’. M. 1000⁄11. 15 KRA. vom 10. November 1916: lachtragsbekanntmachung Nr. W. M. 1000/8. 18 KFA. zu der Jofonnt Hung ETE6161666 1 K RA. vom
Kriege⸗Rohstoff⸗Abteilung. .“ 1. 8 E111u1.““ stands
Wolffhügel. 8 erhebung von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, vom 31. August 1918: die Bekanntmachung Nr. W. M. 1300/12. 15 KRA., betreffend Be⸗ schlagnabme und Bestandserhebung Bekleidunas⸗ und usrüstungsstücken für Marine und Feldpost, vom Februar 1916: Nachtragsbekanntmachung Nr. W. M. 1300/ S8. 18 KRA. zu d Bekanntmachung Nr. W. M. 1300 12. 15 KRA. vom 1. Fe⸗ bruar 1916, betreffend Beschiagnahme und Bestandserhebung von Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost, vom 1. Februar 1916:
vom 1. De⸗ die Nachtragsbelanntmachung Nr. W. M. 90/12. 17 RRA. zu der
16 Bekanntmachung Nr. W. M. 1300/12. 15 KRa. vom l. Fe⸗
bruar 1916, betreffend B
1 Kronfideikommißvermöge
nhpco ember 1918, unter tommißvermögens, Sesn Nc. 11 708 eine Verordnung, Zuständig⸗ wten der Preußischen Regierung sowie die Zuftadigkeiten my die Bezeichnung der Zentral⸗, Provinzial⸗ und Lokal⸗ wehörden, vom 14. November 1918, unter G“ Nr. 11 700 eine Bekanntmachung der Preußischen Re⸗ ferung, betreffend das Inkraftbleiben der bestehenden Gesetze
Herbmitteln, vom 19 Oktober 1917 zekanntmachung
s Riesenbrechspargel 1,45 2,70 tritt außer Kraft. g 45 2770
Brechspargel extra stark 1 1 40 2,65 1.“*“ Brechspargel mittel 1,30 2,40 Brechspargel dünn.. 16 20 Brechspargel ohne Köpfe 08 2.—— Spargelabschnitte ““ 0,90 1,70 Sparkeltöpfe weiß ertra esg 1,95 3,60, Spargelköpfe wein sehr star 1,90 3,50 1 6 * 1e g 8 1,20U 459 6,70 d Veroronungen, vom 14. Nooember 1918, unte Spargelköpfe weiß star 1,75 3,30 6,30 un 710 ei Ver 18, I Spargelkppfe grün 1116ê6ê6“ 1,30 2,40 . 95939 Nr. 11 71 88 E1 betreffend Auflösung des Braunschweig. den 2 Dezemher 1918. 75. ztzrardaettahangfs v eseitigung des Herrenhauses, vom 39 656 „Sra - ⸗ 3 8 1 8 15. 8 88 2410, ö“ mit beschränkter Hastung. Nr. 11711 eine Bekanntmachung der Preußischen Regie⸗ 1 11““ kanng, betreffend die Uaabhängigkeit der Gerichte, vom 16. No⸗
v rember 1918, und unter Bekanntmachung. Nr. 11. 712 eine Bekanntmachung der Preußischen Regie⸗ Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von
sung, fcsc der Mitglieder der Arbeiter⸗, Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl Soldaten⸗ und Bauernräte, vom 16. November 1918. S. 46) wird bestimmt:
Berlin W. 9, den 7. Dezember 1918. 1. Beim Absatz der Erbsenkonserven aus der Ernte
1918 durch die Hersteller dürfen nachfolgende Preise nicht über. 1“ schritten werden: 8
—
behandelt werden müssen. Der deutsche Vertreter erinnerte “ vor dem Waffenstillstand in 8 Bern geführten Verhandlungen über die Feo er Kriegs⸗ “ 5 h gefangenen. Damals . “ E. 88 Die Zulagen zu „Invaliden⸗, Witwen⸗ aqund Namen der Menschlichkeit Zugeständnisse verlangt worden Witwerrenten aus der Invalidenversicherung und zu Per
und die deutschen Behörden seien der Berufung auf diese lebtenrenten aus der Unfallversicherung werden dem „Wolff⸗
Grundsätze auch nochgekommen, indem sie die Heimbeförderung schen Telegraphenbüro“ zusolge unter den bisherigen Voraus⸗
der keiegsgesangenen Familtenoäter und der in höherem Alter setzungen bis Ende des Jahres 1919 weitergewährt werbeg. als 45 Jahren defindlichen Leute ohne Anrechnung der Kopf⸗ Die Zulage soll künftig auch solchen Verletzten gewährt werden, zahl bewilligt hätten. Unter Berufung auf die damalige die mehrere Unfallrenten von je weniger als Zweidritteln der
Haltung der deutschen Behörden sei es deshab be⸗
Vollrenie beziehen, wenn die Vomhundertsätze zusammen⸗ rechtigt, wenn im Namen der Menschlichkeit gleichfalls Er⸗ gerechnet mindestens die ZJahl 662 ergeben. leichterungen für die kriegsgefangenen Deutschen verlangt
würdes. Im üͤbrigen sei es vollständig unmöglich gewesen, die 800 000 in Deutschland befindlichen kriegsgefangenen Franzosen innerhalb weniger Tage heimzubefördern. Von deutscher Seite sei jedenfalls alles getan worden, was in der Macht der Behörden lag, um ihre Abtransportierung zu be⸗ schleunigen. Die Wirksamkeit dieser deutschen Maßregeln gehe auch daraus hervor, daß die englische Regierung, welche sofort mit praktischen Maßnahmen handelnd eingegriffen habe, so gut wie alle englischen Offiziere und mehr als die Hälfte der englischen Mannschaften aus Deutschland heimbefördert hat. Der französische Vorsitzende erklärte hierauf, daß er die Be⸗ stimmungen des Waffenstillstandes lediglich deshalb an⸗ geführt habe, weil sie über dee Behandlung der in den Ländern der Entente befindlichen kriegsgefangenen Deutschen
und angeordnet werden
Artikel II. 2 nachung tritt am 5. Dezember 1918 in Kraft.
d. Dezember 1918.
betreffend die
“
““ Diese Bekannt 8
Berlin, den
8
WSecobesgeeSS
—6ᷣꝗ-S
S 2. — — “
— — — — G ̈ꝙ
betreffend
—
—
6,00
Pogr
1111“n von
Im Ausftrage des Reichsamts für de Demodilmachung wird folgendes angeortnet:
Heet
vertschaftliche
Ioh 12 1 1
11, 12, 14 der Bekanntmachung Nr. 1/7. 17. A. 10., be
reffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Höchstpreise Juli 1917, und
Die Aussichten der Brotversorgung haben sich nach einer Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in den letzten Tagen dadurch gebessert, daß infolge des frostfreien Wetiers die Hackfruchternte teilweise rascher, als erwarlet, be⸗ endigt wurde. Dadurch sind viele Arbeitskräfte frei geworden, sodaß die Bemühungen der Reichsgetreidestelle und der Kom⸗ munalverbände den Erfolg hatten, daß mehr Getreide, als er⸗ wartet wurde, zur Ablieferung gelangte. Wenn der Güter⸗ verkehr in vollem Umfang aufrechterhalten wird, werden sich die Eingänge an Brotgetreide derart steigern lassen, daß die Brot⸗ versorgung über den 7. Februor 1919 hinaus gesichert ist.
Wenn in der Presse darauf hingewiesen wurde, doß die alte Regierung über unsere Vorräte Berichte geaeben hat, die den nichts entzalten. Verhandlungen über deren Schicksal Tatsachen nicht entsprochen haben, so erklärt sich das damit, daß könnten demnach nicht auf der Tagesordnung der Waffenstille bei Ernteschätzungen, Ernteerträgen und Ercnteerfassung Wagenladun standskommission und ihrer Uaterkommissionen stehen. Dagegen bedeutende Unterschiede sich stets ergeben müssen. Dorch die Wag g ftellte er anheim, bei den am 12. und 13. Dezember in Trier Grippeepidemie, die große Erschwerung unserer Trausport⸗
üfadfaden E“ über eine Verlängerung des eehe h. 85 besonders bnech, LEE 18“ 85 g. 88 eaig 1 Waffenstillstandes die Aufnahme von Bestimmungen über die in der letzten Zeit empfindliche Verzögerungen in der Ab⸗ 8 ö“ jetzt feststellen. Behandlung der kriegsgefangenen Deutschen zu Li cesn. Der lieferung hervorgerufen worden. Unzutreffende Angaben über 1 2 2 Füsche g zur Festnahme des Vollzugsrals dem deutsche Vertreter nahm von diesem entgegenkommenden Hin⸗ vorhandene Vorräte sind von keiner amtlichen Seite gemacht ttefeldwebel Fischer von gewissen Marten und zwei weis Kenninis und sagte zu, daß er sich in der vom französischen worden. Pamten des Auswärtigen Amts, Grafen Matuschka und Vorsitzenden angegebenen Richtung bemühen werde usn Rheinbaben, erteilt worden ist. Marten ist ebenso wie 1“ — 8 sice helZ beiden anderen sind flüchtig, 1.“ ire Verhaftung ist angeordne ““ ö“ Dle Truppen, die in der Chausseeftraße gegen den Demon⸗ br “ 88 ““ stationszug das Maschinengewehrfeuer gerichtet haben, waren wesen, die Verehe⸗ gten Auss hüsse füur Zoll⸗ und Sseuerdes 5 won einem Mitglied des Soldatenrats beim Generalkommando, sür Handel und 1SrSr ; fur Uen be er Poft unb E1“ worden. Auch gegen Krebs ist ein⸗ Telegraphen sowie der Ausschuß für Zoll⸗ ind Steuerwesen Der Rat der Volksbeauftragten, der sofort alles getan hat, hielten heute Situngen. im die Mitglieder des Vollzugsrats zu befreien, die Antastung irer Freiheit, sowie das entsetzliche Bluwergießen in der ghausseestraße zu fühnen, ist entschlossen, gegen jede Androhung und Verübung von Gewalltätigkeiten vorzugehen, von welcher keitesie auch kommen.
† 4
für Salzsäure, vom 1. b
Nachtragsbekanntmachung Nr. 1001/11. 17. A. 10. zember 1917 zu der Bekanntmachung Nr. 1. 7. vom 1. Juli 1917, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Höchstpreise für Salzsäure,
Se füͤr Dauer vo zwei Mo aten om Inkraft en dieser treten für die Dauer von zwei Monaten vom Inkrafttreten diese Bekanntmachung ab außer Kraft.
Artikel II Diese Bekanntmachung tritt am 5. Dezember 1918 in Kraft Berlin, den 5. Dezember 1918. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. Wolffhügel.
Beschlagnahme und Bestandserhebung von Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsstücken für Heer, Marine und Feldpost, vom 1. März 1918;
die Bekanntmachung Nr. W. IV. 300/12. 17 KRA., betreffend Be⸗ schlagnahme und Meldepflicht aller Arten von neuen und gebrauchten Segeltuchen, abgepaßten Segeln, einschließlich Liektauen, Zelten (auch Zirkus⸗ und Schaubudenzelten), Heltüberdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken), Theaterkulissen, Panoramaleinen, vom 22. Dezember 1917;
die Nachtragsbekanntmachung Nr. W. IV. 300/9. 18 KRʒA. zu der Bekanntmachung Nr. W. IV. 300/12. 17 KRA. vom 22. Dezember 1917, betreffend Beschlagnahme und Melde pflicht aller Arten von neuen und gebrauchten Segeltuchen, abgepaßten Segeln, einschließlich Liektauen, Zelten (auch Zirkus⸗ und Schaubudenzelten), Zeltüberdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken), Theaterkulissen, Panoramaleinen, II. Beim Absatz an die Kleinhändler dürfen die nachstehenden vom 7. September 1918 Preise nicht überschritten werden (Großhandelshöchstpreise):
treten außer Krast. 1 öö11 1 ½ 2n.
Artikel II. “ 1 1 2
Bestehen bleibt die Beschlagnahme und Meldepflicht aller Waren, G die aus Garnen angefertigt sind, welche von der Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung mit der Maßgabe freigegeben worden sind, daß die her⸗ gestellten Gegenstände beim Webstoff⸗Meldeamt der Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung als beschlagnahmt zu melden sind.
Die Meldungen sind in Zukunft, insoweit es sich um Baumwoll⸗ erzeugnisse handelt, beim Kriegsausschuß der Deutschen Baumwoll⸗ Nr. W. M. 312 10. 16. KRA., betreffend Bestandserhebung (industrie in Berlin, Krausenstraße 17, insoweit es sich um Bastfaser⸗ von Natron⸗Sulfat⸗ Zellstoßen usw.: erzeugnisse handelt, beim Leinenkriegsausschuß in Berlin, Krausen⸗ Bekanntmachung W. III. 700,5. 17. KRA., betreffend Höchst⸗ straße 25/28, zu erstatten. preise für Spinnpapier aller Art sowie für Papiergarn und Ferner bleiben Bastfas ergewebe, welche auf Grund der Bekannt⸗ Bindfäden, vom 10. Juli 1917; machung Nr. W. M. 1000/11. 15 KRA gemeldet sind, beschlag⸗ Nachtragsbekanntmachung Nr. Paga 1200/11. 17. KRA. vom nahmt.
1. Februar 1918 zu der Bekanntmachung vom 10. Jult 1917 Artikel 1I1. Nr. w. 111 700 5. 77. KRA., betreffend Höchstpreise für Diese Bekanntmachung tritt am 8. Dezember 1918 in Kraft. Spinnpapier aller Art sowie für Papiergarn und Bind⸗ Berlin, den 8. Dezember 1918.
fäden; 8 * 8 Bekanntmachung Nr. Paga 1/10. 17. KRA., betreffend Be⸗ 1“ schlagnahme von Spinnpapiergarn, Zellstoffgarn und Po⸗pier⸗ Wolffhügel. 8 g,g .. 1 bindfaden sowie Meldepflicht über Papiergarnerzeugung, vom 111114“ Kesseesgpoten (Junge Erbsen, extra⸗ Junge Erbsen, sehr fein..
23. Oktober 1917. b 8 ““ -
Bekanntmachung Nr. Pa. 1600/11. 17. KRA., betreffend Be⸗ 8 5 5 amntmachung N v 1 f Bekanntmachung. Junge Erbsen, fein.. Junge Erbsen, mittelfein
schlagnahme von Papier zur Anfertigung geklebter Papiersäcke x (Sackpapier) vom 5. Januar 1918; Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung von Fonrös öb4X4“ 2irt. z. Fb 89 BI 8848. Junge Erbsen (Gemüseerbsen I
S. 46) wird bestimmt: Braunschweig, den 2. Dezember 1918.
Beschlagnahme und Höchstpreise für Papierrundgarnabfälle, vom 13. Juli 1918 n Beim Abfat der Sp Sder Eyn “ ) Beim Absatz der Spargelkonserven au er Ernte 5r u“ 4½ p 5 lun ; ; . ; 8 2 1918 durch die Hersteller dürfen folgende Preise nicht über⸗ Gemüsekonserven⸗Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegen die beiden Mitglieder des Auswärtigen
außer Kraft.
schritt Dr. Kanter. 1 Umts, die durch Aussage des wegen der gestrigen Vorfälle im
8 111“ Abgeordnetenhause verhafteten Vizefeldwebels Fischer belastet
Normaldose snd, hat „W. T. B.“ zufolge der Staatssekretär Dr. Solf 1,37 2,70 4,05 ns Untersuchungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich 1,82 9,80 8, 1. jüngere, zeitweilig im Auswärtigen Amt beschäftigte 11ö“ Namte. 2,40
Verordnung über Erwerbslosenfursorge, vom 3. Dezember 1918.
2,10 3,1. Berlin W. 9, den 6. Dezember 1918.
1,85 2,78 1 8 Postzeitungsamt. Krüer. 2,25 2 15 2,— 1,70 1,60 1,35 8 15 3,05 2,85 2,— Wagenladungen frachtfrei
1131““ Normaldose
Deutsches Reich.
1,08 Preußen. Berlin, 9. Dezember 1918.
1,03 0,98 1,91 0,95 1,86
Aus Anlaß der Vorkommnisse am Freitag hat der Rat zör Volksbeauftragten durch Säulenanschlag folgende ndgebung an die Bevölkerung Berlins gerichtet:
8”8S9
Kaiserschoten (Junge Erbsen extrafein) 0,61 Junge Erbsen sehr fein . 0,59 Junge Erbsen .“ 0,55 Junge Erbsen mittelfein 0,52 Junge Erbsen (Gemüseerbsen I) 0 50 Suppenerbsen (Gemüseerbsen) 0,49 Zu diesen Preisen ist die Ware in Empfangsstation zu liefern.
fein
18—28
20S—S
8 . J9)° 3,72.
n frachtfrei
5 bH
““ GBekanntmachung.
Im Auftrage des Reichsamts für die Demobilmachung wird folgendes angeordnet:
Artikel J. b 1) Die Bekanntmachung Nr. W. M. 312/10. 16. KRA., betreffend Bestandserhebung von Natron⸗(Sulfat⸗)Zellstoff, ganz oder teilweise aus Natron⸗(Sulfat⸗)Zellstoff hergestelltem Papier, Spinnpavpier, Papiergarn, ferner von Arbeitsmaschinen, welche zur Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Pavier im Gebrauch sind, vom 20. November 1916: Nachtragsbekanntmachung Nr. M. M. 100/7. 18. KRA. vom 13. Juni 1918, betreffend Bestandserhebung von Pavpierrund⸗ garnabfällen zu der Bekanntmachung vom 20. Noyember 1916
wirtschaftliche
Kaiserschoten (Junge Erbsen ertra⸗
fein) 14““ Junge Erbsen sehr fein Junge Erbsen fein 1 Junge Erbsen mittelfein 1“ Junge Erbsen (Gemüseerbsen I1) 0,53 27OTO Suppenerbsen (Gemüseerbsen) 0,52 1,96 2,94
Zu diesen Preisen muß die Ware frei Station des Kleinhändler geliesert werden.
Befindet sich die gewerbliche Niederlassung des Kleinhändlers am gleichen Orte wie die des Großhändlers oder der ihn vertretenden Stelle, so sind die Konserven zu diesen Preisen dem Kleinhändler anzurollen.
III. Beim Absatz durch die Kleinhändler an die Verbraucher dürfen die nachfolgenden Preise nicht überschritten werden (Klein⸗ handelshöchstpreise):
I1
Normaldose
. b 2,75 4,05 2,65 3,90 7890 8970 18b
0,64 0,62 0,58 0,55
2,46 2,36 009„
2,21
2,1!
Um noch mehr Gerste für die Herstellung von Graupen und die Brotstreckung freizumachen, hat der Staatssekretär des Reichsernährungsamts Wurm, laut Mitteilung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“, angeordnet, Gersten belieferung der Bierbrauereien vesentlich einzu⸗ schränken ist. Den Brauereien werden nur bis zu 5 Prozent des Friedensverbrauchs an Gerste beliefert werden. Durch diese Anordnung wird die den Brauereien überwiesene Menge Gerste etwa um ein Drittel der bisherigen Belieferung ge⸗ kürzt und es ist Sorge getracen, daß die freiwerdende Menge im Betrage von ungefähr 27 500 Tonnen sofort den Graupen⸗ mühlen zugeführt wird. Eine weitere Kür
„Am 23. November hat auf Grund der Waffenstillstands⸗ bedingungen der Abtransport der in Holland inter⸗ nierten deutschen Kriegs⸗ und Zivilgefangenen sowie 1 . 1 — anderweitiger Internierten begonnen. Es sind bisher etwa möglich, weil die Brauer bereits beliefert 1 l b * 3200 Internierte über das Heimkehrlager Bremen in die Gerste vermälzt hatten.
Berlin, den 7. Dezember 1918. 8 — — Die Volksbeauftra jt. Ea urückgekehrt. 1 Es Fün zu erwarten, daß kurz vor 8 grFeh⸗ eihnachten ganz Holland geräumt sein wird. Die im Reichstag am 5. Dezember eingesetzte Kommission
Ebert. Haase. Dittmann. ur Ausarbeitun ür di — S — g des neuen Wahlreglements für die 4 80 Scheidemann. Landsberg. elegiertenwahl am 16. Dezember hat, 89b „Wolffs Tele⸗
19 I 87 Golkeeguftzagts Barth war verhindert, an der öö “ 36 situng teilzunehmen, deshalb fe rift. S s folg 430. dung teitzunehmen, deshalb fehlt seine Unterschrift Beschlußfassung zu unterbreiten: Die Soldatenräte Groß Berlins vertreten die Auffassung, daß Die Zuruückhaltung der Jahrgänge 96—99 dient lediglich den bei den Wahlen zur Delegiertenversammlung am 16. Dezember und Bedürfnissen der Uebergangszeit. Die Entlassung der Jahrgänge bei der Wahl zum Zentralrat der Arbeiter⸗ und Soldatenräte 96— 97 ist selbstverständlich und wird sich den übrigen Jahrgängen dDeutschlands an dem Grundgesetz der deutschen Revolution: „Parität anschließen. Sie sollen keinen Tag länger gehalten werden als der zwischen Arbeitern und Soldaten“ festzuhalten ist. Gang der Demobilmachung und besonders auch der Abbeförderung der Gefangenen es erfordert. Es ist zu hoffen, daß mit der Ent⸗ lassung des Jahrgangs 96 anfangs Januar begonnen wird und auch die Entlassung des Jahrgangs 97 noch im Januar beginnen kann. Ueber die Jahrgänge 98 und 99 wird die Regierung dann befinden.
5,30 5,10
6) die
Von vielen Seiten werden beunruhigende Nachrichten über das Festhalten der Jahrgänge 1896—99 beim Heere laut. Hierzu teilt das Kriegsministerium laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ folgendes mit:
7) die
treten Ariittel Diese Bekanntmachung tritt am 5. Dezember 1918 in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1918. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. Wolffhügel.
“
Riesenstangenspargel.. . . Stangenspargel extra stark. 8 Stangenspargel Si 12 stark. 8 8* Stangenspargel 1 Bekanntmachung. “
Stangenspargel mittelstark Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche
Stangenspargel 50/60 iger.. Demobilmachung wird folgendes angeordnet: Stangenspargel dünn. . . ö“
Brechspargel Riesen⸗.
Brechspargel extra stark
Die Bekanntmachung Nr. M. 3500/12. 16. KRA. Brechspargel stark . . Höchstpreise für Zink, vom 31. Januar 1917 tritt außer Kraft.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 172 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6570 eine Verordnung, betreffend Abänderung der
0,70 0,67 0,65 0,62 0,60 0,55 0,48 0,60 0,58 0,56 0 52 0,45 0,42 0,36 0,81
Während des Krieges waren zu Reisen in das besetzte Gebiet militärische Passierscheine erforderlich. Diese werden, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, jetzt nicht mehr ausgestellt, da alle Bestimmungen darürer vom Kriegs⸗ ministerium am 2. Dezember d. J. aufgehoben worden sind. Zu Reisen in nichtdeutsches Gebiet bedarf es nur noch der Mitwirkung der Paß⸗ und Sichtvermerksbehörden, d. h. der Polizeibehörden des Wohnorts. Auch für feindliche Ausländer fällt der militärische Passierschein fort.
Der Marschall Foch hat vorgestern, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, der Deutschen Waffenstillstands⸗ kommission folgende Entscheidung übergeben:
„Der Lebensmittelverkehr von der von den alliierten Armeen be⸗ ezten Zone nach der neutralen Zone, ferner die Eisenbahn⸗ und Enaßenbahnverbindungen zwischen diesen Zonen sind nicht zulässig u Anbetracht der Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Blackade meutschlands, die in dem Waffenstillstandsabkommen vorgesehen ist. 1 Den Armeen sind Instruktionen gegeben worden bezüglich der ir die Post⸗, Telegraphen⸗ und Telephonverbindungen im Rheinland nszuübenden Kontrolle.
Diese Entscheidung steht mit dem Wortlaut des Waffen⸗
sllstandsabkommens (Artikel VI und Artikel XXVI) in sderspruch. Die deulsche Regierung wird auf diplomati⸗
Die kriegsministerielle Verfügung, wonach elsaß⸗ lothringische Heeresangehörige in ihre Heimat zu entlassen sind, hat zu mißverständ⸗ lichen Auffassungen geführt. Die Absicht, die diesem Erlaß zugrunde liegt, ist laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“, allen elsaß⸗lothringischen Heeresangehörigen die Möglichkeit zu geben, während der Besetzung ihrer “ durch den Feind zu Haus zu sein. Es ist zu hoffen, daß viele dieser Männer, die durch mehr als 4 Jahre Leid und Freude mit ihren Kameraden von allen deutschen Stämmen geteilt und im Kampfe für das gemeinsame Vaterland ihr Deutschtum bewahrt haben, durch ihre deutsche Gesinnung in den Tagen der fran⸗ zösischen Besetzung das Deutschtum in Elsaß⸗Lothringen stützen. Sie sollten keineswegs aus dem übrigen Volkskörper aus⸗ gesondert und den Franzosen überlassen werden. Von einem
wang zur Rückkehr ist nie die Rede gewesen. Jedem, der
von dieser Erlaubnis zur Rückkehr keinen Gebrauch machen will, steht es selbstverständlich frei, im Rahmen der sonst geltenden Bestimmungen weiter zu dienen. Es ist ausdrücklich ausgesprochen, daß sich die Entlassung nicht auf diesenigen erstreckt, die freiwillig weiter dienen wollen. 8
dog
etreffend
Brechspargel mittel. Brechspargel dünn... Artikel II. Sdat ch ohne Köpfe.
Diese Be atmachung tritt c 3S“ 192 Spargelabschnitte.. “ eeö W“ tritt am 6. Dezember 1918 in Kraft. Spargelköpfe weiß extra stark Berlin, den 6 Dezember 1918.
5 Spargelköpfe weiß sehr stark 0,78 Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. Spargelköpfe weiß stark 0,73 Wolffhügel.
Preußen.
Beekangg betreffend Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst usw.
Die nächste Prüfung beginnt Montag, den 17. März 1919, und findet in der ehemals Königlichen Bibliothek in Verlin statt. Da zahlreiche Prüflinge zu erwarten sind, 1n wahrscheinlich nötig werden, unmittelbar darauf eine hc⸗ chem Wege und durch die Waffenstillstandskommission Pro⸗ Prüfung stattfinden zu lassen, die dann Montag, den 31. Mürz ist hiergegen einlegen. 68 “ 1919, würde. Ich behalte mir ee 2 Prah 8 8 8 auf beide Termine zu verteilen. Die erste Prüsung 116“ 8 hö etwa d han dnn vesläen 88 l bis zum 7. Ayril M. 6 Vorsitzende der Waffenstillstandskommission teilt laut ““ eldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit, daß das fran⸗
dauern. ½ gisch 8 Zu 8 8 sorderlichen Papieren * Oberkommando die deutsche Oberste Heeresleitung um e um Zulaßung fing nehtth en gt⸗ eeichnung von Bevollmächtigten zur Verlängerung des
(Ministerialerlaß vom 24. März 1916 § 5 svätestens an affenstillp 8 . 17. Februar 191 m Unterzeichn Berlin NW. 7, Unter senstillstands ersucht hat. Die Zusammenkunft könnte Februar 1919 dem Unterzeichneten, Ber in 12. oder 13. Dezember, Vormiltags, in Trier stattfinden.
den Linden 38, einzureichen. 1 om Die Prüfung erfolgt nach dem Miaisterialerlaß, sen
24. März 1916; doch werden auch solche Bewerber zugal In der am 6. d. M. Sitzung der Waffenstillstands⸗ die den Bedingungen in § 4 des Erlasses vom 10 Augus som mission wurde veeeseis hamvng dahin erzielt, daß 1909 genügen. 8 nmobilisierte Angehörige Oesterreich⸗Ungarns auf 3,5 4¼ Berrlin, den 6. Dezember 1918. 3 wr alinlsrheinischen Gebiet verbleiben dürfen, falls sie 5 88 9 Der Vorsitzende der Prüfungskommission: riegsausbruch dort seßhaft waren. 2,118 Paalzow. —8 8 88 4,88 6,50 G 1“ In der Unterkommission für Kriegsgefangenen⸗ 0,81 5 4,73 Ministerium für Landwirtschaft, sragen der “ Waffenstillstands⸗ 08⁸ 70 115 und Forsten. st unser Fhenne llon ist nach einer Mittellung 88— i Köhferven fer S F de in Adenau ist unser Dberaphenbüro“ von Seiten des französischen Vorsitzenden die Konserven frei Station des nene ner es “ dher edune Leblingen zum Fenst Demain größere Freiheit für die in Deutschland be⸗ Regierungs⸗ und Forstrat ernannt worden. hen Kriegsgefangenen verlangt. Nach den Bestimmungen
Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberfötsteren nrdnaffenslstandsvertrages hätten sie umgehend heimbefördert Golau und Dreme nzwald mit dem Amtssitze in Gollug Wunsch müssen. Da dies nicht möglich gewesen sei, mü dsder im Reaierungsbezirt Marienwerder ist zum 1. Februar 11 der Vertseher öberere reiheit he tese Mefar dzen Wads
- 8 ere⸗ 1 8 2 ◻ zem JTa 1 8 Des rie 8 m erium M „ 2 —2 . „ zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 30. Dezet nbe schug vor, daß diese Amgelegenheit durch gegenseitige Zugt⸗ „Wolffs
eingehen. slndnisse geregelt werden möge, indem auch die Lage Giesberts folgendes mit b “ “ 8g 1 1“
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Die Unteroffizier⸗Regierungsschutztr ppe (Führer Suppe) hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nach⸗ stehende Kundgebung erlassen:
Wir sind keine Weiße Garde aus Unteroffizieren, die mit dem Popvanz des Bolschewismus eine wahre Pogromatmosphäre in Bertin geschaffen haben, sondern wir sind treue Anhänger der Regierung Ebert⸗Haase, die mit ihrem Blut für die Volksbeauftragten dort einzutreten gewillt sind, wo diese Regierungsmänner bedroht sein sollten. Unser Umzug am 5. d. M. durch Berlin sollte dies und nichts mehr öffentlich bezeugen. Wir haben von der sogenannten Festsetzurg des Vollzugsrats erst erfahren, als sie schon längst erfolgt war.
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Fpargelrssse geonn 6,2 Zu diesen Preisen ist die Ware in Empfangsstation zu liefern. II. Beim Absatz an die Kleinhändler dürfen die nachstehenden teise nicht übrschritten werden (Großhandelshöchstpreise): 114 1
Normaldose 2,80 4,20 2,70 4,05 2,60 8,90 2,50 3/,75 2,40 3,60 2,20 3,30 1,95 2/,93 2,40 3,60 290 885
3,38
DWmacheang. Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche De⸗ P mobilmachung wird folgendes angeordnet: 8 WeI. Die von den Kriegsministerien ausgesprochenen, den Betroffenen namentlich zugestellten Beschlagnahmeverfügungen über Molybdän nerden hiermit aufgehoben. AtE Diese Bekanntmachung tritt am 6. Dezember 1918 in Kiaft. Berlin, den 6. Dezember 1918. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteil Wolffhügel.
Wir mißbilligen jede Art von Bolschewismus, auch Eingriffe in die Pressefreiheit aufs schärfste. Wir sind für Ruhe, Freiheit Arbeit, Ordnung, Brot. 1
Wegen zahlreich eingelaufener Meldungen zur Unteroffi⸗ zter⸗Regierungsschutztruppe werden bis auf weiteres nur aktive Kapitulanten bei der Unteroffizier⸗Regierungsschutztruppe eingestellt.
((CS 0,70 0,68 0,65 0,63 0,58 0 51 0,63 0,61 0,.59 0,55 0,48 0,45 031 0,84
Riesenstangenspargel... Stangenspargel extra stark Stangenspargel sehr stark. Stangenspargel stark Stangenspargel mittelstark Stangenspargel 50/60 iger Stangenspargel dünn Riesenbrechspargel Brechspargel ertra stark Brechspargel stark Brechspargel mittel Brechspargel dünn Brechspargel ohne Köpfe Spargelabschnitte... Spargelköpfe weiß extra stark
— b3
Alle Verwaltungsbehörden (Etappen⸗Inspektionen, Etappen⸗Kommandanturen ꝛc.) des gesamten Feldheeres werden, sobald ihre dienstliche Tätigkeit nicht mehr notwendig ist, von den betreffenden Feldkommandobehörden, denen sie unterstehen, zwecks Demobilmachung in die Heimat geleitet. Ein Teil derselben befindet sich schon auf der Reise dahin. Seitens des Kriegsministeriums werden von Zeit zu Zeit die Demobilmachungsorte in der Presse bekannt gegeben werden. Anfragen bezw. Forderungen und Ansprüche sind dann an diese
direkt zu richten.
5 2S dS lbots 828 2
Durchdrungen von der Erkenntnis und der Verantwortung, daß die Wiederaufrichtung unserer Volkswirtschaft die Zusammenfassung aller wirtschaftlichen und geistigen Kräfte und allseitiges einträchtiges Zusammenarbeiten verlangt, haben sich die Organisationen der industriellen und gewerb⸗ lichen “; und Arbeitnehmer zu einer Ar⸗ beitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Wie „Wolsss Telegraphenbüro“ mitteilt, bezweckt die Arbeitsgemeinschaft die gemeinsame Lösung aller die Industrie und das Gewerbe Deutschlands berührenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen Auf Anfrage aus Kreisen der Industrie, wie sich diese fowie alle diese betreffenden Gesetzgebungs⸗ und Verwaltungs⸗ zu verhalten hat gegenüber den Anordnungen der lokalen angelegenheiten. Die Organe der Arbeitsgemeinschoft sind der Arbeiter⸗ und Soldatenräte bezüglich der Einrichtung von Zentralausschuß und die Fachgruppen, die sich wiederum auf Arbeiterausschüssen, teilt das Reichsarbeitsamt, wie sonderfachlicher, bezirklicher oder örilicher Gru lage in Unter⸗ meldet, durch den Unterstaatssekretär gruppen organisieren. Die gesamten Organe werden paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern gebildet
“” Im Auftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung wird folgendes angeordnet: S öpf if 3 “ Spargelköpfe weiß sehr stark „Artikel I. u Spargelköpfe weiß stark Die von den Kriegsministerien ausgesprochenen, de Betroffenen Spargelköpfe grüun . . . . namentlich zugenellten Beschlagnahmeverfügungen über Zink der Zu diesen Preisen müssen Klassen 59 — 66 werden hiermit aufgehoben. händlers geliefert werden. Artikel 11. sich die ö G des Kleinhändlers am u“ 1 1b 1““ eichen Orte wie die des Großhändlers oder der ihn vertretenden Diese Bekanntmachung tritt am 6. Dezember 1918 in Kraft. A. 1“ Zhäͤndlers oder de vertretende . “ 1u Stelle, so sind die Konserven zu diesen Preisen dem Kleinhändler Berlin, den 6. Dezember 1918. Preif
anzurollen. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteil W olffbü gel
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III. Bei dem Absatz durch die Kreinhändler an die Verbraucher dürfen die nachfolgenden Preise nicht überschritten werden (Klein handelshöchstpreise):
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