1918 / 292 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Durch Ausschußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 30. November 1918 ist der verschollene Lehrer Auaust Brauer, geboren am 17. Dezember 1827 in Stade, zuletzt wohnhaft gewesen in Warstade, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Juli 1917 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlasse zur Last. Gerichtsgebühren bleiben außer Ansatz, Osten, den 30. November 1918. Das Aamtsgericht. II.

154577] Oeffentliche Zustellung. In der Ziv Iitreitsache des Holzdraht⸗ hodlers Georg Kraus in Kapfham, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Heindl n Deggendorf, gegen Kraus, Franziska gb. Kiesl, Ehefrau des Klägers, nun nbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen heschetdung, wurde die öffentliche Zu⸗ ellung der Klage bewilligt, und ist zur erhandlung über diese Klage die öffent⸗ che Sitzung der Zivilkammer des Land⸗ erichts Deggendorf vom Mittwoch, den 2. Februar 1919, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Hierzu wird die Be⸗ klagte durch den klägerischen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Der Vertteter des Klägers wird beantragen, zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wir) aus Verschulden der Beklagten geschieden. II. Beklagte trägt sämtliche Keosten des Rechtsstreits. Deggendorf, den 6. Dezember 1918 Gerichtsschreiberei des Baver. Landgerichts. Betz, Kanzleirat.

[54579] Oeffentliche Zustellung.

Der Hilfs bauarbetter Georg Kögl in München, Kläger, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Justizrat Brin; in Mänchen, klagt gegen seine Ebefrau Elise Kögl, zuletzt in München, 82I. wohnhaft, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagte, nicht vertreten, wegen Ehe⸗ cheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus dem Verschalden der Beklagten gescdieden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen und zu erstatten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreite vor die I. Zi⸗ dilkammer des Landgerichts München I auf Mittwoch, den 19. Februar 1919, Vorm. 9 Uhr. Sitzungssaal Nr. 911, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

München, den 21. November 1918. Die Gerichtsschreiberet des Landgerichts I.

[54580] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Härtl, Georg, Arbeiter in Nürnberg, Kläger, vertreten durch den Rechtzanwalt Justizrat Merzbacher in Nüraberg, gegen Härt’, Margareta, Ar⸗ beiterin, früzer in Nuͤrnberg, jetzt unbe⸗ kannten Auf nthalts, Beklagte, wegen An⸗ fechtung der Ehe, stebt neuer Termin zur mündlichen Verbandlung des Rech gstreits vor der II. Zivilkammer des Landageri Sts Nürnberg auf Dienstag den 28 Ja⸗ vuar 1919, Vorm ttags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 295/II im Justizgebäude an der Fürtherstraße 110 in Nüraberg on. Zu diesem Termin ladet der Kläger durch seinen Proz 8b vollmächtigten die Beklagte mit der Aufforderung, rechtzeitig einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu ihrer Vertretung zu be⸗ stelen. Der klägerische Vertreter wird den Klageantrag wiederhelen. Mürnberg, den 5. Dezember 1918. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[54583] Oeffentliche Zustellung.

„Die Arbetterfrau Viktoria Jagohtinski in Bottrop, Perozeßbemaͤchtigter: Justiz⸗ rat Ohm in Bottrop, klagt gegen ihren Ehemann, Vinzent Jagodzinski, früher in Bottrop, unter der Behauptung, daß der Bekiagte sie böswillta verlassen und nicht für den notwe digen Unterbalk seiner Famili⸗ sorge, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 80,— monatlich. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier auf den 5. Februar 1919, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Bottrop, den 30. November 1918. Amtsgericht.

[54578] Oeffentliche Zustellung.

Die Formerfrau Bertha Göhring, geb. Zöllner, in Insterburg, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Schaagdau in Inster⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Former Gustav Göhring, früher in Riga, jetzt unbekannien Aufenthalts, unter der Bebauptung, daß 1) der Beksagte ein arbeitsscheurr Mensch und Trinker sei, der für den Unterhalt rer Klaͤgerin und des gemeinschaftlichen Kindes nicht gesorgt habe, 2) ber Beklagte in Frühfabr 1905 die Klägerin in böswilliger Absicht ver⸗ lassen und sich bisher nicht gemeldet habe, eer § 1568 und § 1567 Abs. 2

.G. B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklärev, ihm auch die Kosten des Rechtsftreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtssireits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Insterburg auf den 10. Februar 1919, Byrmittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch etnen hei diesem Gerichte zugelassenen

1

Prozeßbevollmäͤchtigten

vertreten zu lassen. Insterburg, den 5. Dezember 1918. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts: Pugehl, Landgerichtssekretär.

[54581] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

In Sachen: Firma Karl Stuhldreier in Augsburg, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Teutsch in Augsburg, gegen Bilz, Herbert, Kaufmann in München, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklaaten, wegen Forderung u. a., wurde die öffenrliche Zustellung der Klage und Ladung bewilligt. Zur Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts Augeburg vom Don⸗ nerstag, den 30. Januar 1919, Voermittags 9 Uhr, im Sttzungsaal I, Erdgescheoß links, des Justizaebäudes in Augs burg bestimmt. Zu diesem Termin wird der Beklagte geladen. Klägerin wird be⸗ antragen: ihn kostenfällig zu verurteilen, zu bewilligen, daß die Oberpostdirektion Augsburg die Nachnahme für das am 30. Oktober 1918 von der angeblichen Firma Hofmann in München aufg⸗gebene Paket zu 168 60 an die Klägerin herausgibt, und das Utteil für vorläufig ollstreckbar zu erklären.

Augsbueg, den 4. Dezember 1918. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[54582] Oeffentliche Zustellung.

Der Firma Aktiengesellschaft für Fein⸗ mechanik vormals Jetter u. Scheerer, Tutlingen, Prozeßbevollmaͤchtigter: Rechts anwalt Justizrat Hugo Sonnenfeld in Berlin W. 35, Am Karlsbad 29, klagt gegen das Kaisertich Ottomanische Reich in Konstantinopel, vertr. durch das Kriegsministerium, unter der Be⸗ hauptung, daß die Einkaufs⸗ und Ab⸗ nehmekommission des Krieagsmivisteriums des Kaiserlich Ottomari'chen Reichs in Konstantinovel bei der Klägerin Waren⸗ posten von Sanitätsmaterial bestellt und geliefert erhalten habe, mit dem Antrage auf Zahlung von 302 032 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. November 1918, und das Urteil gegen Stc—herheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 12. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin auf den 24. März 1919, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte ugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 3. Dezember 1918.

Hildebrand, Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[54584] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. A. Lorenz, Dentald⸗pot, Leipzig, Grimmaischestr. 32, vertreten durch Rechtsanwaͤlie Dres. Heilbut und Magnus in Hamburg, klagt gegen den Zehnarzt Dr. William Katser, Hamburg, an der Alfter 82, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Forderung von 1177,50 saut Anhang, mit dem Antrage: den Beklagten zu verurteilen, 1) an die Klägerin 1177,50 samt 4 % Zinsen von 82 45 seit dem 20. Juli 1915, 6 % Zinfen von 350 seit dem 15. 8. 1915, 6 % Z'nsen von 365 05 seit dem 25. 9. 1915 und 6 % Zinsen von 300 sen dem 15. 10. 1915 zu zablen, 2) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 3) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer (Ziviliustizgebäude, Sievekingplatz), auf den 12 Februar 1919, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, etnen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustelung wird dieser Auszug der Klage bekann gemacht.

Hamburg, den 7. Dezember 1918. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[54585] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwert Konstantin Wojadzis in Bismarckhütte, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Berger daselbst, klagt gegen den Hüttenarbeiter Theodeus Respondek, bis⸗ her in Bigmarckhütte, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er diesem vor einiger Zeit 40 und eine silberne Taschenuhr im Werte von 150 für einige Tage geliehen habe, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 40 und Herausgabe der silbernen Taschenuhr oder Zablung wetterer 150 und zur Kostentragung. Zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits steht vor dem Amtsgericht in Königsbütte O. S. am 20 Februar 1919, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 64 Termin an, zu welchem der Beklagte ge⸗ laden wird. Zam Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt ge⸗ macht.

Königshütte, den 26. November 1918.

Stoltzenburg, Gerichtsschreiber bes Amtsgerichls.

[54586] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier Reinbold Kroll in Grabow, Kläger, Prozeßbevollmächtigte: die Rechts⸗ anwälte Jastizrat Goldschmidt, Dr. Pürschel und Dr. Sturm in Ostrowo, klagt gegen die Voerrazzofabrikanten: 1) Antonia Wearzalto, 2) Henrice Madricardo, früher in Ostrowo, jetzt

unbekannten Aufenthalts, nater der Be.

hauptung, daß er mit den Brklagten, welche unter der Firma Bearzatto und

Madricardo in Ostrowo eine Kunststein und Terranofabrik betrieben hätten, seit längerer Zeit derart in Geschäftsver bindung gestenden habe, daß er ihnen zur Führung ihrer Fabrik Darlehne gegen Verzinsung gegeben babe, über welche von Zeit zu * abgerechnet set. Auf Grund der Abrechnung vom 22. Dezember 1913 stehe dem Kläger noch ein Guthaben von 7132,53 zu, was die Beklagten aner⸗ kannt und Zablung versprochen hätten. Sie seien im Februar 1915 unter Mit⸗ nahme ihrer Sacken heimlich von Ostrowo verzogen und hätten, Aufforderung unge⸗ achtet, disher nicht bezahlt. Er verlangt zunächst unter Vorbebalt des Ueberrestes einen Teilbetrag von 800 und bean⸗ tragt: die Beklagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig zur Zablung von acht⸗ hundert Mark nebst fünf vom Hundert Ziansen seit dem 22. Dezember 1913 an den Kläger zu verurteilen und das Urteil ohne dezw. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklaagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Ostrowo auf den 12. Februar 1919, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ostrowo, den 5. Dezember 1918. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[5464221

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises für die eigem unbekannten Eigentümer, vermutlich der Firma J. D. Bles K Son., Marvchestee, gehörige 1 Kiste 70/2 Maco card. Sxr. h. 30 Pr. Kartei Nr. 116 797, Gewicht 180 kg, welche für Rechnung der Firma Roland Küpper & Co. in Mannheim bei der Badischen Aktiengesellschaft für Rheinschiffahrt u. Seetransport in deren öffentlichen Nieder⸗ lage und Privattransitlager lagerte und dort enteignet wurde, soll am 17 De⸗ zember 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem Retchsschtedsgericht für Kriegs⸗ wirtschaft in Berlin SW. 61, Gitschiner⸗ straße 97, 2. Obergeschoß, verhandelt werden. Der unhekannte Eigentümer wird hiervon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandelt und entschieden werden, auch wenn der Eigentümer nicht vertreten sein sollte.

Berlin, den 5. Dezember 1918. Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.

[54666]

Zur Festsetzung des Uebernahmevreises für als Kriegsbedarf enteignete 893 kg Jutelumpen (I), 104 kg Ortginaljute, angeblich der Fima Hermann Tiede⸗ mann Nachf. in Hamburg, Neuer⸗ wall, gehörig, soll am 20. Dezember 1918 Vormirtags 10 Uhr, vor dem Reichsschiedsgericht für Kriegswirt⸗ schaft in Berlin SW. 61, Gitschiner⸗ straße 97, I. Obergeschoß, verhandelt werden. Der frühere Eigentümer wird btervon benachrichtigt. In dem Termir wird verhandelt und entschteder, auch wenn er nicht vertreten ist.

Berlin. den 10. Dezember 1918. Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft.

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren

Die Bekanntmachungen über den

von Wertpapieren befin⸗ auéschließli in Unter⸗ 1] 8.

Verlu ben sich

Rentenbankkasse, Klosterstr. Nr. 76 I, wird a. die am 2. Januar 1919 Zinsscheine der Rentenbriefe Provinzen, b. die ausgesosten, am 2. Januar 1919 fälligen Rentenbriefe aller Provinzen vom 21. bis 24. Dezember d. Js. einlösen und vom 2. Januar 1919 ab mit der Einlösung fortfahren. Berlin, den 7. Dezember 1918. Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg.

fäsligen aller

[543844 .

Zur diesjährigen Anslosung der Schuldverschreibungen der Rostocker Stadtanleihe de 1895 steht öffent⸗ licher Termin an auf Mittwoch, den 18. Dezember d. J, Vormittags 12 ¼ Uhr, im Gewettszimmer auf dem Rathause.

Rostock, den 2. Deiember 1918.

Das Gewettgericht.

18

[53146] Braucommun zu Eisenberg, Eiseuberg S.⸗A.

Bei der am 29. November 1918 statt⸗ gefundenen notartellen Verlosung der Obligationen unserer Braucommun wurden folgende Nummern gezogen:

13 29 50 52 61 87 95 164 171 178 s 293 320 327 330 335.

e Einlösung erfolgt nach den 5 bis 8 der Darlehnsbedingungen. 88 IE S.⸗A., den 29. Novemb Beaucommuu zu Eisen berg. Gustav Panzer, Direktor.

Gewerkschaft Anhalt in Leopoldshall.

Die am 2. Januar 1919 fälligen Zinsscheine zu den 5 % Teilschuldver⸗ scheribungen werden bereits vom 15 Dezember ab bei uns eingelöst.

Berlin, den 9. Dezember 1918.

A. Reißner Söhne.

[543822 Bekanntmachung, betreffend die Auslosung von Kreisauleihescheinen.

Von den auf Grund des Allerbhöchsten Privilegtums vom 1. März 1897 ge⸗ nehmigten Kreinanleihescheinen sind zur Tilgung ausgelosft worden:

Nr. 326 zu 1000 ℳ, Nr. 400 zu 1000 ℳ.

Den Jahabern der vorgedachten An⸗ leihescheine werden die Kapitalien hier⸗ durch mit der Aufforberung gekündigt, die Beträge gegen Einreichung der Anleihe⸗ scheine vom 1. April 1919 ab bet der hiesigen Kreiskommunalkasse in Empfang zu nehmen.

Thorn, den 2. Delember 1918

Der Kreisausschuß. Kleemann⸗ [54385] ö“ 4 % Pfandbriefe v. 1906 der Allgemeinen Hypothekenkasse der Städte Schwedens. Verlosung am 2. Dezember 1918.

Zahlbar am 15. April 1919.

18 St. Lit A à 4500 Nr. 160 228 242 251 264 333 348 391 640 805 381 1153 1312 1344 1408 1615 1972 2041.

18 St. Lit. B à 2250 Nr. 40 165 192 392 435 749 873 905 1082 1211 1280 1410 1564 1612 1639 1776 2011 2190.

47 St. Lit. C à 900 Nr. 282 286 414 418 421 486 671. 904 1070 1294 1495 1749 1794 1831 2010 2103 2165 2183 2265 2588 2687 2858 2934 3081 3146 3263 3477 3496 3717 3786 3902 4045 4306 4317 4338 4363 4458 4579 4791 5200 5205 5239 5384 5768 5790 5919 5945.

50 St. Lit. D à 450 Nr. 91 102 147 457 496 718 846 959 1120 1198 1203 1285 1341 1346 1397 1461 1577 1583 1629 1704 1768 1974 2005 2194 2265 2307 2487 2529 2759 2797 3063 3214 3284 3325 3723 4092 4458 4573 4574 4880 5130 5244 5331 5374 5493 5624 5754 5757 5785 5988.

Restauten: Lit. D Nr. 764, fällig 15. 4. 18. Stockholm, den 2. Dezember 1918. Styrelsen.

[543872 Bekanntmachung.

Von dem Anulehen der Provinz Oberhessen vom 12. Mai 1902 si d zur Rücktahlung für 1. April 1919 ausgelost worden die Schuldverschret⸗ bungen:

Lit. A Nr. 40 52 101 115 à 2000

= 8000

Lit., Nr 86 132 138 147 à 1000 1000

Lit. O Nr. 6 13 113 156 à 500 . . . .= 2000

Lit. D Nr. 74 82 104 141 à 200 .. = 800

Lit. E Nr. 6 48 à 100 = 200

Zus. 15 000 ℳ.

Gießen, den 27. November 1918. Hessische Provinzialdirektion Oberhessen. 9 8 Dr. Usinger. 8 [54386]

Wir machen hierdurch bekannt, daß der am 2. Januar 1919 fällige Zius⸗ schein Nr. 14 unserer Anleihen außer bei der Gewerkschaftskasse bei folgenden Banken zur Einlösung gelangt:

Deutsche Bank, Werlin W. 8,

Essener Krebitanstalt, Essen,

e Baak, Elber⸗

eld,

Se Privatbank, Magde⸗

urg,

Laupenmöhlen & Co., Berlin

Bauk von Eisaß und Lothringen,

Straßburg i. Ets.,

Elsässische Gankgesellschaft, Straß⸗

burg i. Els.,

Ch. Stähling, L. Valentin & Co.,

Straßburg i. Els., und sämtlichen Zweigstellen dieser Banken.

Gewerkschaften Marie und Marie Luise. Staffelfelden (Ober-Elsaß).

5) Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

[54595]

Herr Geheimer Kommerzienrat Dr. jur. Gustav Strupp in Meiningen ist durch seinen am 4. d. M. erfolgten Tod aus dem Aufsichtsrat unserer Bank ausge⸗ schieden.

Meiningen, den 6. Dezember 1918.

Die Direktion der

Un—

Deutschen Hypothekenbank.

Unser Vorstandsmitglied rich Schneider ist mit b aus unserer Gesellschaft auvgei⸗ Essen. den 6 Dezember 1918. Aktien⸗Bierbrauerei in Essen an der Ruhr ö XXAXX“X““ 2 usgabe der neuen dendenbagen zu unseren Ne Nr. 1—140 erfolgt gegen Einlieferunm der alten Talons ab 10. Dezembes 1918 bei der Direction der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft, Filtale cereuias⸗

Gas- und Elehtrizitäts-Werke Birnbaum A.⸗-G.

[54601] Die Ausgabe der neuen Zinsbogen zu unserer hypothekarischen Aaleihe erfolgt gegen Einlieferung der alten Talonz ab 10. Dezember 1918 kei der Pi⸗ rectiovn der Disconto⸗GSrsellschaft Filiale Bremen. 8 Gaswerk Groß.⸗ und Klein. Rüschen Aktiengesellschaft. [545991 Die Ausgabe der neuen D videnden. bogen zu unseren Akrien Nr. 1 160 erfolgt gegen Einlieferun der aten Talons ab 10. Dezember 1918 bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaf⸗ Filiale Bremen

Gas- und Elehktrizitäts-Werhe Senftenberg A.⸗ G.

[54605]

Die Ausgabe der veuen Diyvl⸗ dendenbogen zu unseren Aktien er⸗ folgt gegen Einlieferung der alten Talonz ab 10. Dezember 1918 bei der Direction der Disconto⸗Grsellschaft, Filiale Bremen

Gas- und Elektrizitäts⸗-Werke Bütom i. P. A.⸗G.

[54606]

Die Ausgabe der neuen Divi⸗ dendenbogen zu unseren Akrien erfolgt gegen Eialieferung der alten Talons ab 10. Dezember 1918 bei der Direction der Disconto⸗Gesell⸗

schaft. Filiale Bremen.

Gas- und Elektrizitüts⸗-Werke Brockan A.⸗-G.

(54602]

Die Ausgabe der neuen Divi⸗ dendenbogen zu unseren Aktien erfosgt gegen Einlieferung der alten Talons ah 10. Dezember 1918 bei der Ti⸗ rection der Disconto⸗Gesellschaft, Filtale Bremen.

Gas- und Elektrizitüts⸗Werke Griesheim bei Darmstadt A.⸗G. [54607]

Die Ausgabe der neuen Hivi⸗ dendenbogen zu unseren Rktien er⸗ folgt gegen Einlieferung der alten Talons ab 10. D-zember 1918 bii dir Directton der Disconto⸗Gesellschaft, Fi iale Bremen.

Gas- und Elehtrizitüts-Werke

Lorkum A.⸗-G. [54604]

Die Ausgabe der neuen Dividen⸗ denbogen zu unseren Aktten erfolgt aegen Eminlieferung der alten Talens ab 10 Dezember 1918 hei der Disec⸗ tion der Disconto⸗Gesellschaft Finale Bremen.

Gas- und Elektrizitüts-Werke Eberstadt A.⸗G. [54603]

Die Ausgabe der neuen Divi⸗ dendenbogen zu unseren Aktien er⸗ folgt gegen Einkteferung der alten Talons ab 10. Dezember 1918 lei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Filtale Bremen.

Gaswerk Freienwalde (Oder) A.-G. s54593]

Die am 2. Januar 1919 fälligen Zins⸗ scheine Nr. 19 unserer zu 3 % . lichen Schuldverschreibungen werden mi dem Nennwert von

9,— für die Schuldverschrelbungen

4 50 für die Schuldverschreibungen

Liet. 8 it. vom 16. Dezember ds Js. ab ein gelöf: in Berlin bei der Natigna⸗ baak für Deutschland, dem Bankhause Emil Ebeling, der Commerz⸗ v- Discostobank, Deutschen Vank, Sgh für Handel und Industrie Inn e Dresdner Barnk; in Breslau be 5 Bank für Handel und Jadustrig, vormals Breslauer Discontobaus, und dem Echlesischen Banfver⸗ 5 Filiale der Deutschen RBank; 5 Fraukfurt a. M bei der Dresdnes Bank und dem Bonkhause J. s & Co.; in Hamburg bel der 189 merz. und Die contobauk und . Bankbause J. Magnus & Ceh Hannover bei dem Bankhause Senen Bartels; in Hlldes heim bei der Hil ür beimer Bauk; in Leipzig ben et⸗ Mitteldenrschen Privalbank, 15 f Gesf., und der Dresdner Se Dresden bei der Dresdner gir .

Berlin, den 7. Dezember 191 .

Allgemeine Deutsche Flerebes

Gesellschaft, Actiengesellschaͤft.

Hein⸗

Ler Heingspreig beträgt vierteljährlich 9 ℳ.

Ale Postanstalten neymen Bestellung an: für Berlin ager

v. bex

den Nostanstalten nud Zeitungsvertrieben für Kelbstabholer

anch die Geschästsstele SW. 48, Wilhelmstraße 82.

Einzeine Rummern kosten 25. Al.

einer 8 gespalt. Einheitszeitle 90 Pf.

kürn den Raum einer 5 gespaltenen mtrvb aauf

6 ein Tenerungszuschlag von b. H. erbobam. Anzeizen nimmt ant:

8es Goschgftsstele des Reichg⸗ und 6

Inhalt des amtlichen Teils: Deutsches Reich.

Aufruf der Volksbeauftragten an das deutsche Volk.

zerordnung, betreffend die vorläufige Regelung des Luft⸗ fahrtrechts.

Ramensänderung der Kaiserlichen Normal⸗Eichungskommisfion.

Perordnung über Familienunterstützung.

Zekanntmachung, betreffend das Inkraftbleiben aller von den deutschen Kriegsministerien, stellv. Generalkommandos, Gouvernements und Kommandanturen erlassenen Bekannt⸗ machungen über die Regelung kriegswirtschaftlicher Ver⸗ hältnisse, auch der erlassenen kriegswirtschaftlichen Einzel⸗ anordnungen.

Bekanntmachung, betreffend Aufhebung einer Zwangsverwaltung.

Anzeigen, betreffend Ausgabe der Nummern 175 und 176 des Reichs⸗Gesetzblatts.

Preußen.

dekanntmachung, beireffend Versuche, Teile von Preußen loszutrennen. Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

An das Deutsche Volk.

Am 4. Dezember 1918 haben zwei Versammlungen in göln unter Führung ehemaliger Zentrumsabgeordneter „die auerkannten Vertreter des Volkswillens aller Parteien in Rhein⸗ land und Westfalen und in anderen Ländern am Rhein“ auf⸗ gefordert, „die Proklamierung einer dem Deutschen Reiche an⸗ gehörigen, selbständigen rheinisch⸗westfälischen Republik in die Wege zu leiten“.

Die unterzeichneten Volksbeauftragten halten es dem⸗ gegenüber für ihre Pflicht, zu betonen, daß das Ziel der gioßen deutschen Volksbewegung im November 1918 nicht die Abtrennung und Selbständigmachung chemaliger Teile des Reichs oder Preußens vom Ge⸗ samtgebiet ist, sondern die kraftvolle Zusammenfassung und Vereinigung aller Reichsteile zu einem Gemeinwesen, zas die großen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Auf⸗ zaben der neuen deutschen Repubtih einheitlich und volkstüm⸗ lich regelt.

Wie diese Aufgaben mit selbstverständlicher Berücksichti⸗

gung der Interessen der verschiedenen Reichsteile zu lösen sind, das wird durch die von der Reichsleitung einberufene deutsche Nationalversammlung und die von ihr festzu⸗ setende L“ entschieden werden. Dabei wird auch das känftige Schicksal des preußisches Staates endgültig bestimmt werden. Eine Neuregelung seines Stagtsgebiets dürfte durchaus im Gange der wahrscheinlichen Entwicketung liegen. Hierbei ver⸗ fassungsmäßig mitzuwirken, sind diejenigen „anerkannten Vertreter des Volkswillens“ berufen, die auch im Rbeinland⸗Westfalen unter dem freiesten Wahlrecht der Welt zur Nationalversamm⸗ lung enisendet werden. . „„Aufs entschiedenste aber legen wir im Namen des deutschen Volkes und der deutschen Revolution Verwahrung ein gegen Bestrebungen, wie sie in Cöln zutage getreten sind. Die Einheit⸗ lichkeit des Reichs wird nicht „gewahrt“, sondein gefährdet durch die völlig grund⸗ und beweislosen Behauptungen, es destehe die „völlige Unmöglichkeit, in Berlin eine geordnete Regierung zu schaffen“. Vielmehr sind die Cölner Beschlüsse einseitig und im höchsten Grade geeignet, die Zusammen⸗ fassung aller Kräfte der Heimat in dieser schweren Uebergangs⸗ seit vom Krieg zum Frieden ganz erheblich zu hindern und zu schwächen.

Die Volksbeauftragten sind deshalb gewiß, daß auch im Rheinland Wesheanf ne i sat, hathe Mehrheit der Bevölke⸗ zung sich entschlossen gegen jeden Versuch zur Abtrennung wendet. Wir fordern die Bevölkerung des gesamten Deutschen Reichs und ihre provisorischen politischen Behörden auf, sich wie ein Mann mit uns zur Abwehr aller Zersplitterungsversuche offener oder versteckter Art zu vereinigen, und dementsprechend zu handeln.

Berlin, den 11. Dezember 1918.

Die Volksbeauftragten: Haase. Landsbers. HDittmann. Scheidemann. Dr. Preuß, Staats sekretär.

8 8 8

Barth

Verordnung,

betreffend die vorläufige Regelung des Luftfahrtrechts.

Vom 7. Dezember 1918.

Auf Grund der Verordnung des Rates der Volksbeauf⸗ tragten, betreffend die vorläufige Regelung der Luftfahrt, vom 26. November 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1337) wird folgendes vorgeschrieben:

Lenkbare Luftfahrzeuge (Luftzchle und Flugzeuge) dürfen außer⸗ bosh Flugplätze nur verkehren, wenn die Behörde sie zuge⸗ assen hat.

Luftfahrzeuge müssen verkehrssicher und so gebaut, eingerichtet und ausgerüstet sein, daß Feuers⸗ und Explosionsgefahr sowie Be⸗ lästigung von Personen und Gefährdung von Personen und Sachen nach Möglichkeit ausgeschlossen ist.

§ 3

Genügt ein zugelassenes Luftfahrzeug den Anforderungen der Verkehrssicherheit nicht mehr, so kann die Behörde es vom Verkehr außerhalb der Flugplätze ausschließen.

§ 4

Wer außerhalb der Flugplätze ein Luftfahrzeug führen will (Luftschiff⸗, Flugzeugführer), bedarf der Erlaubnis der Behörde.

Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn der Bewerber seine Be⸗ fähigung durch eine Prüfung dartut und keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß er nicht geeignet sei, Luft⸗ fahrzeuge zu führen.

Die erteilte Erlaubnis wird durch einen Führerschein nach⸗ gewiesen.

5 Werden nachträͤglich xatsacher festgestellt, welche die Annahme rechtfertigen, daß eine Person nicht geeignet sei, Luftfahrzeuge zu führen, so kann die Behörde ihr die Erlaubnis dauernd oder für be⸗ stimmte Zeit entziehen. 86

Aufstieg⸗, Landungs⸗ und Flugplätze dürfen nur mit Genehmi⸗ gung der Behörde angelegt, schon vorhandene Plätze nur mit dieser Genehmigung in Betrieb gehalten werden. Die Behörde kann die Schließung bereits genehmigter Plüße anordnen, wenn es aus Gründen der Verkehrs⸗ oder der Landessicherheit geboten erscheint.

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§ 7

Zuverlässigkeits⸗ und Wettbewerbsfahrten von Luftfahrzeugen so⸗ wie alle sonstigen Veranstaltungen mit Luftfahrzeugen bedürfen der Genehmi ung der Landeszentralbehörde.

Erstreckt sich die Veranstaltung über den Bereich mehrerer Bundesstaaten, so sind zur Genehmigung die Zentralbehörden der Bundesstaaten gemeinsam zuständig, deren Gebiet bei Aufstieg und Landung berührt wird.

Vor der Erterlung der Genehmigung ist das Reichsluftamt zu hören; erhebt es Widerspruch, so ist die Genehmigung zu versagen.

§ 8

Die gewerbsmäͤßige Beförderung von Personen oder Sachen durch Luftfahrzeuge (Luftfahrtunternehmen) bedarf der Genehmigung der Behörde; die Genehmigung kann auch von der Leistung einer Sicher⸗ heit abhaäͤngig gemacht werden.

Erstrecken sich die Fahrten über den Bereich mehrerer Bundes⸗ staaten, so sind zur Genehmigung die Zentralbehörden der Bundes staaten gemeinsam zuständig, deren Gebiet bei Aufstieg und Landung berührt wird.

Vor Erteilung der Genehmigung ist das Reichsluftamt zu hören; erhebt es Widerspruch, so ist die Genehmigung zu versagen.

§ 9 Vorbehalten bleibt die Bestimmung darüber, inwieweit diese Vorschriften auf andere Luftfahrzeuge und luflfahrzeugähnliche Ge⸗ räte und auf die militärische Luftfahrt Anwendung zu finden haben. § 10 Vorbehalten bleiben: 1 1. die Bestimmungen, die zur Ausführung der §§ 1 bis 9 er⸗ forderlich sind, insbesondere über die Prüfung, Zulassung und Kenn⸗ zeichnung der Luftfahrzeuge und über die Ausbildung, Prüfung und Zulassung der Führer, f 2. die sonstigen zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Luft⸗ fahrzeugen außerhalb der Flugplätze, 1 3. Bestimmungen über den Verkehr innerhalb der Flugplätze, 4. Bestimmungen über räumliche Begrenzungen des Fliegens im Inland und über das Ueberfliegen der Grenzen durch in⸗ und aus⸗

ländische Luftfahrzeuge. § 11

Vorbehalten bleibt, die Zuständigkeit des Reichsluftamts einer⸗ seits und der von den Landeszentralbehörden zu bestimmenden Be⸗ hörden anderseits für die Durchführung dieser Vorschriften zu ordnen. 1“

§ 12 Spolange die grundlegenden Bestimmungen nach § 10 Ziffer 1 bis 4 nicht erlassen sind, hat das Reichsluftamt die ausschließliche Befugnis, nach seinem Ermessen im Einzelfall Luftfahrt zuzulassen. § 13 Diese Vorschriften treten sofort in Kraft.

Berlin, den 7. Dezember 1918. Der Staatssekretär des Innern Dr. Preuß.

8

Namensänderung der Kaiserlichen Normal⸗Eichungskommission.

Vom 5. Dezember 1918.

Die Kaiserliche Normal⸗Eichungskommission führt fortan den Namen „Reichsanstalt für Maß und Gewicht“.

Berlin, den 5. Dezember 1918. Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts 8 Dr. August Müller.

r ne eee

Verordnung über Familienunterstützungen. Vom 9. Dezember 1918.

Auf Grund des Erlasses des Rates der Volksbeauftragten über die Errichtung des Demobilmachungsamts vom 12. No⸗ vember 1918 wird verordnet: § 1

Den Familien der Mannschaften, denen für die zweite Hälfte des Monats November 1918 WE11“ zustand, wird diese bis zum 31. Dezember 1918 ohne Rücksich f die Fortdauer der Bedürftigkeit weitergewährt. ““

9

Den Familien der Mannschaften, die sich nach dem 30. November 1918 noch bei den Truppen befunden haben und dies duch Be⸗ scheinigungen der für die Entlassung zuständigen Stellen nachweisen, wird die Familienunterstützung über den 31. Dezember 1918 hinaus weitergewährt. Sie erhalten die Familienunterstützung bis zur Ent⸗ lassung und außerdem noch zwei Halbmonatsraten als außerordent⸗ liche Unterstützung. Von den Entlassungen, die nach dem 30. No⸗ vember 1918 erfolgen, haben die zuständigen Stellen den Lieferungs⸗ verbänden unverzüglich Mitteilung zu machen.

Der im Abs. 1 vorgesehenen Bescheinigung bedarf es nicht, wenn sie nach Lage der Verhäitnisse nicht beigebracht werden kann.

Die Vorschriften des Absf. 1 finden kine Anwendung auf Familien der Mannschaften, die sich über den 30. November 1918 hinaus in Erfüllung ihrer gesetzlichen aktiven Dienstpflicht befinden.

§ 3

Auf die Hinterbliebenen und die Angehörigen von Renten⸗ empfängern finden die Vorschriften der §§ 1, 2 keine Anwendung; für sie bleiben die Vorschriften des § 10 Abs. 6 des Familien⸗ unterstützungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 30. September 1915 Nr. 2 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 629) und des der Bundes⸗ ratsverordnung vom 21. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 55) maßgebend.

Den Familien der während des Krieges an der Rückkehr aus dem Ausland inrolge feindlicher Maßnahmen verhinderten oder vom Feinde verschleppten Personen wird die Unterstützung bis zum Ein⸗ treffen bei der Familie jedoch nicht über den Zeitpunkt hinaus weiter⸗ gewährt, in dem das Eintreffen nach Lage der Verhältnisse möglich war; außerdem erhalten sie noch zwei Halbmonatsraten als außer⸗ ordentliche Unterstützung.

Den Familien von Mannschaften, die nach einer Bescheinigung der zuständigen Behörden als vermißt gelten, werden Familienunter⸗ stützungen bis zu dem Tage weitergewährt, von dem ab sie die Ver⸗ sorgungsgebührnisse auf Grund des Militärhinterbliebenengesetzes oder entsprechende Vorschüsse erhalten.

§ 6

Die Vorschriften des § 10 Abs. 5 des Familienunterstützungs⸗ gesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 30. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 629) und des § 12 der Bundesratsverordnung

21. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 55) 8 vom 3. Dezemder 1916 (Reichs⸗Gesegbl. S. 1323) finden in den durch diese Verordnung geregelten Fällen keine Anwendung.

§ 7 Solange Familienunterstützung gewährt wird, ist für die Empfänger dieser Unterstützung Erwerbslosenfürsorge gemäß der Ver⸗ ordnung vom 13. November 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1305) aus⸗ geschlossen. 11“ Berlin, den 9. Dezember 1918.

Reichsamt für wirtschaftliche Demobilmachung.

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Bekanntmachung des Demobilmachungsamts.

Nach der Bekanntmachung des Reichsdemobilmachungs⸗ amts vom 13. November d. J. bleiben alle von den deutschen Kriegsministerien, stello. Generalkommandos, Gouvernements und Kommandanturen erlossenen Bekanntmachungen über die Regelung kriegswirtschaftlicher Verhältnisse (z. B. Beschlag⸗ nahmen. Höchstpreiserlasse usw) im Interesse der wirtschaft⸗ lichen Demobilmachung zunächst in Kraft.

Hierunter fallen auch alle von den oben bezeichneten Stellen erlassenen kriegswir schaftlichen Einzelan ordnungen, z. B. Herstellungsverbote, Einzelbeschlaanahmen bei bestimmten Firmen usw., sofern sie nicht durch Bekanntmachungen oder Einzeloerfügungen des Reichsdemobilmachungsamis oder der

von diesen beauftragten Stellen oder der Stellen, welche die