arbeiters bei der Gewerbeinspektion Niederbarnim⸗Südost beauftragt, der Gewerbeossessor Giffey in Liegnitz ist zum 1. Ja⸗ nuar 1919 nach Aachen versetzt und mit der Wahrnehmunga der Geschäfte eines Hilfsarbeiters Gewerbeinspektion Aachen I beauftragt worden. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
ZJunge Leute, die am Kriege teilaenommen haben und die Reife für Obersekunda nochweisen wollen, können dies nach dem Erlaß vom 14. Mai 1917 — U II Nr. 1317 — Ziffer 5 Absatz 2 durch Teimmnahme an einem Sonder⸗ lehrgang ohne Ablegung einer Prüfung enneichen. Für diejenigen Kriegsteilnehmer, welche die Reife für Obersekunda ohne Teitnahme an einem Sonderlehrgang, als Nichtschüler (Extraneer), nachzuweisen beabsichtigen, sind die P üfungen in Gruppen vorzunehmen und die Prüfungstermine möglichst zu Ende des Winterhatbjabhrs anzusetzen. Die An⸗ forde ungen sind so wie bei den bisherigen Notschlußprüfungen zu stellen.
leber die nach § 91 der Wehrordnung an den höheren Lehranstalten abzuhaltenden Prüfungen (Erlaß vom 10. August 1914 — U II Nr. 2114 — bezw. vom 17. November 1914 -U II Nr. 12 046 — folgt besondere Verfügung. Berlin, den 7. Dezember 1918. 8 Ministerium für Wissenschoft, Kunst und Volksbildung. Haenisch.
Bekanntmachung. Durch polizeiliche Verfügung vom heutigen Tage ist die dies⸗ seitige Verfügung vom 10. September 1918, betr. Untersagung des Handels mit Fleischwa en und sämtlichen mit dem Mergereibetriebe
verhundenen Erzeugnissen durch die Erben des Metzgermeisters und
Gastwirts Bartholomäus Scherhag, Andernach, mit dem 9. d. Mts. aufgehoben.
Andernach, den 2. Dezember 1918. Die Polizeiverwaltung der Stadt Andernach.
Dr. Rosendahl, Bürgermeister.
8 )
——
Bekanntmachung.
v g — 2 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Personen vom Handel vom 23 September 1915 (RGBl. S 603) habe ich dem Händler August Marks, Berlin C., Prenzlauer⸗ straße 27, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 9. Dezember 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt.
kanntmachung.
Auf Grund der esratsverordnung vom 23. September 1915 habe ich der Händlerin E des Robert Rochholz, hier⸗ selest, Viehoferstraße 82, und der Verkäuferin Fräulein Maria Steinsick, hierselbst, Viehoferstraße 82, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittler⸗
tätigkeit hierfür untersagt. Essfen, den 12. Dezember 1918.
89)
Die Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Helm.
Preußen. Berlin, 17. Dezember 1918.
Ju der Sitzung der Internationalen Waffenstill⸗ standskommission vom 15. Dezember wurde laut Meldung des „Wo fsschen Telegrophenbüros“ von devtscher Seite an⸗ geregt, für die seit Abschluß des Waffenstillstandsvertrages (11. Nooember) in den geräumten Gebieten neu⸗ eingebrachten deutschen Kriegsgefangenen die Gründe der Gefangennahme nachzuprüfen und diejenigen Gefangenen freizuassen, die nur aus Irrtum in Gefanpenschaft ge⸗ raten sind.
In der Sitzung vom 16 Dezember kteilte der General Nudant mit, daß seit fünf Tagen keine Kokszüge aus West⸗ falen in Lothringen eintreffen, und ersuchte um Aufklärung. Ferner bat er um eine bealaubigte Liste aller Verurteilten und auf Grund des Waffeastilluandes freigelassenen Kriegs⸗ gefangenen urd um ein Verzeichnis sämtlicher in Gefangen⸗ schaft oder Internierung gestorbener französischer Militär⸗ und Z vilversonen. Zugleich wurde französischerseits an die Verpflichtung der deutschen Regierung erinnert, die feindlichen Kriegsgefangenen während der Dauer der Heimbeförderung zu verpflegen. Der deutsche Vorsitzende führte den Nachweis, daß die in der Nähe der Kathedrase von Laon gefundenen Minen nicht von deutscher Seite geleat sein können, und betonte ferner, daß die Behandlung der Ueber⸗ gabekommandos nach wie vor sehr viel zu wünschen übrialäßt. Auch die Organisation der Uebergabe von seiten der Entente
ist so mangelhaft, daß schon jetzt jede Nachforschung zum Nach⸗
teil Deutschlands abgelehnt werden muß Zum Schluß wurde eine Note überreicht, in der gegen das Verbot der Ver⸗ breitung rechtsrhemischer Z itungen im besetzten liaksrheinischen Gebiet Einspruch erhoben wird.
8
An der Sitzung des neugebildeten Wirtschaftsaus⸗
schusses der Internationalen Waffenstillstands kom mission vom 15. Dezember nahmen zum ersten Mal deutsche Sachverständige aus allen Berufsständen teil. Wie „Wo ffs Telegraphenbüro“ berichtet, werden französischer⸗ seits Forderungen für die Belieferunga Elsaß⸗Lothringens aufgestellt in Höhe von monatlich 315 000 Tonnen Koks, 105 000 Tonven Koaohlen, 112 000 Tonnen Managanerzen und 40 000 Tonnen Alteisenschrot. Außerdem wurde die Abliefe ung von Maschinenersatzteilen, Treibriemen, elektrischen Motoren aus ostrheinischen Gebieten je nach dem Bedarf der elsaß⸗loihringischen Industrie sowie Belieferung eines fran⸗ zösischen Departements mit deuischen Brennstoffen gefordert. Die Franzosen bestanden auf der Annahme ihrer Forderungen
Waffenstillstandsvertrage
in unveränderter Form; demgegenüber vertrat die deutsche Kommission den der Gegenseitigkeit. Da die Franzosen diesen Sta
betrachteten, wurden die Verhandlungen zunächst vertagt.
Der Vorsitzende der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Legien, der an den Verhandlungen der Wirtschaftskommission in Spaa teilnimmt, berichtet dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zusolge:
Die Franzosen treffen Maßnahmen und stellen Forderungen, die fuͤr das Wirtschattsleben in den besetzten und rechtsrbeinischen Industriegebieten verhängnisvoll werden müssen. Der Verkehr ist von ihnen insoweit gesperrt, daß Rohstoffe und Waren wohl von der rechten nach der linken Rheinseite, nicht aber umgelkehrt befördert werden dürfen. Die rechtsrheinische Industrie muß, wenn sie arbeiten will, Erze und Stahl aus vothbringen und von der Saar, und Braunkohlen und Braunkohlenbriketts aus den links⸗ rheinischen Gebieten haben. Dafür liefert sie neben anderen wichtigen erialien Kots und Manganerze. Gesperrt ist auch die Ausfuhr der Saarkohle nach Süddeutschland. Infolgedessen werden in wenigen Tagen die Gasfabriken den Betrieb einstellen müssen. Die süddeutschen Städte haben dann weder Licht noch Gaskochgelegenheit. Trotzdem fordert der Delegierte des Marschalls d Manganerzen in
Koks, Kohle un 3 voraussetzen. wie sie bei größter
3 U „
Foch die Lieferung von Mengen, Förderung Leistung üblich Angenommen, würden erfüllt werden, die Folge wäre eine Ueberproduktion an Roheisen und Stahl. Weder die besetzten Gebiete noch Frank⸗ reich vermögen diese Produktionsmengen aufzunehmen. Einschränkung oder Stillegung der Betri be müßte eintreten; Zehntausende von Arbeitern kämen hier zur Entlassung. Das gleiche droht dem rechts⸗ rheinischen Industriegebiet, wenn die Zufuhr von Erzen und Stahl, Braunkohle und Braunkohlenbriketts fernerhin unterbunden mwird. Da weder aus militärischen noch aus politischen Gründen diese Maßnahmen und Fporderungen gerechtfertigt und im nicht begründet sind, so wird ohne sachlichen Grund die Industrie und besonders die Arbeiterschaft sowohl im rechtsrheinischen Gebiet, als auch an der Saar und in Elsaß⸗Lothringen und auch in Frankreich auf das schwerste geschädigt. Die Folgen einer derartigen Arbeitslosigkeit in der gegenwärtigen, politisch bewegten Zeit in einem wirtschattlich zusammenhängenden Gebiet sind nicht abzusehen. Die Arbeiterschaft Deutschlands wie auch Frankreichs hat das dringendste Interesse daran, zu verhindern, daß solche Zustände eintreten. Es muß versucht werden, die besetzten Gebiete wie bisher mit den nötigen Materialien zu beliefern. Das gleiche muß von dort aus für die rechtsrheinische Industrie erfolgen. Nur dann kann die Industrie weiterarbeiten und die drohende, jedes bisherige Maß überschreitende A beitslosigkeit verhindert werden. Die einseitige, nur scheinbar dem Interesse der Industrie in den besetzen Gebieten dienende Forderung der Fianzosen konnte deswegen von der deutschen Delegation nicht erfüllt werden. Die Vereinbarungen müssen auf viel breiterer Grundlage, unter Erfassung aller in Betracht kommenden wirt⸗ schaftlichen Fragen, getroffen werden. Die Franzosen haben wohl die Macht des Siegers und können es vielleicht erzwingen, daß ihre For⸗ derungen der Form nach erfüllt werden, erreicht würde damit nichts. Die erwähnten wirtschaftlichen Folgen treten trotzdem unweigerlich ein. Nach meiner festen Ueberzeugung werden sie für die besetzten Gebiete und Frankreich schneller eiatreten und verhängnisvoller sein, als für das rechtsrheinische Industriegebiet. Deswegen hoffe ich, daß es bald zu erneuten Verhandlungen kommt und eine Vereinbarung getroffen wird, die beiden Teilen dienlich ist.
Auf telegraphische Anfrage des Reichstagsabgeordneten Waldstein, betreffend das Ergebnis der Waffenstillstands⸗ verhandlungen über die Fischereiverhältnisse in der
Cordsee, hat der Staatssekretär Erzberger, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende telegraphische Antwort erteilt: 8 d1““
„Die Gefahr der Kaperei beftéeht noch fort, dagegen habe ich die
Zusage erhalten, daß die Fischerei in gewissen Gebieten freigegeben wird, sobald das Minensuchen von den dafür bestimmten Fischdampfern aufgenommen worden ist.
Das Oberkommando der Alliierten hat dem Verbleiben von Infanterie⸗ und Kavallerie⸗Friedensgarnisonen als Polizei⸗ truppen in der neutralen Zone sowie auch dem Ver⸗ bleiben sämtlicher militärischer Verwaltungsbehörden zugestimmt. Das Personal kann wie bisher Uaiform tragen.
In der in⸗ und ausländischen Presse ist verbreitet worden, daß die deutsche Regierung die Ausweisung der Deutschen aus Elsaß⸗Lothringen mit der Drohung beantworte, sämtliche Elsaß⸗Lothringer aus Deutschland auszuweisen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wird demgegenüber fest⸗ getellt, daß diese Meldung auf freier Erfindung beruht und anscheinend nur dazu bestimmt ist, die beteiligten Kreise zu beunruhigen. 8 “
Der auf Grund der Zisser 19 des Waffenstillstandsver⸗ trags fällige Transport russischen Goldes ist, wie „Wolsss Telegraphenhüro“ mitteilt, am 7. Dezember in Saarbrücken und am 9 Dezember in Paris eingetroffen, begleitet von vier deutichen Finanzsachverständigen, die in der deuischen Botschaft in Paris Wohnung genommen haben. Die Uebergabe und Nachprüfung des Goldes wird einige Zeit in Anspruch nehmen. “
ie kurzen Angaben, die bisher über den von der polnischen Regierung herbeigeführten Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Deutschland vor⸗ liegen, lassen flar erkennen, daß sie sich bei der Begründang dieses Schrittes nur auf nichtige Vorwände gestützt hat. Wenn sie behauptet, daß die Fortsetzung von Verhandinngen mit Deutschland zweckos und unter Umständen sogar schädlich für die innere Ordnung Polens wäre, so wird demgegenüber durch „Wolffs Telegraphenbüro“ darauf hingewiesen, daß, so lange die deutsche Besetzung in Polen bestand, Ruhe und Ordnung im Lande herrschte. Weder haben in dieser Zeit bolsche⸗ wistische Unruhen noch Pogrome stattgefunden. Die unlauteren Elemente konnten erst dann hervortreten, als die deutschen Druppen zurückgezogen waren. Anscheinend fühlt die polnische Regierung sich dieser Bewegung selbst nicht gewachsen und versucht es nun, Deutschland die Schuld aufzuhürden. Beweise für ihre Behauptungen werden ihr nicht zur Verfügung stehen. Nach Lage der Sache scheint es, daß die Polen kein volles Vertrauen auf die Friedens konferenz setzen, oder aber auf größeren Gewinn ausgehen, als ihnen nach den Grundsätzen des Präsidenten Wilson zukäme, und daß sie sich durch den Abbruch 9 Beziehungen freie Bahn für Gewal tätigkeiten ollen.
“
diese Forderungen könnten und⸗
Oberhoheit über Siebenbi⸗
Der General Liman von Sander teilt Telegraphenbüro“ meldet, durch Funkspruch aus mit, daß die deutschen Truppen von Konsta 1i Asien und Syrien in Stärke von 10 000 Mann in Kanh versammelt sind und zuversichtlich und guten Muroafe Heimbeförderung erwarten. “ Wt
Die veränderten Verhältnisse, die durch die n im Deutschen Reiche eingetreten sind, haben aue Umwäͤl⸗ änderung der gesetzlichen Bestimmungen el Militärstrafrechtspflege erforderlich H gänzliche Umarbeitung der Gesetze war, wie nacht graphenbürs“ mitteilt, bei der gebotenen Eile Die von der Reichsregierung mit Gesetzeskraft ordnung, betreffend die einstweilige Aenderung e strafgerichtsordnung, des Einführungsgesetzes Militärstrafgesetzbuchs, beschränkt sich daher Se emnigen Aenderungen, die sich mit Notwendigkeit 1, ne Uebergang der Staatsgewalt auf eine andert Yg⸗ geben, Härten der Militärstrafgerichtsordnung zu besefenun den veränderten Umständen enisprechend eine weitgehernde wirtung der Vertrauensleute der Soldaten (Sckde der Rechtsprechung vorzusehen. Die wesentlichen Beßinzün sind folgende: Den Bestimmun
Die niedere Gerichtsbarkeit, deren Ausü Uebertretungs⸗ und leichte Vergehensfälle beschräntt 1.1“ gesehen von der Mitwirkung des Gerichtsschreibers — und. — durch Offiziere erfolgte, faͤllt fort und wird durch 8b verfügungen vorgeschriebene Verfahren ersetzt. Dadurch wi— mäßig eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung di 1 ohne daß der nölige Rechtsschutz dem Beschuldigten enk openh da dieser durch Einspruch die Ueberleitung in das ordentliche
In diesen Fällen soll 8
eine U.
8
gerichtliche Verfahren bewirken kann. dem von einem Strafverfahren überhaupt abgesehen wer en kör Damit ist dem viel empfundenen Bedürfnis Rechnung gege leichteren Straftaten den starren Grundsatz der sogenannten den. zu beseitigen, wonach auch die geringfügigste Versehlung degc Strafgesetz geahndet werden muß, widrigenfalls der dazu hgen selbst bestraft wird. Die Verteidigung ist dahin erweitert worden daß sich Beschuldigte in zeder Lage des Verfahrens, nicht erst, 188 1 nach Abschluß des Ermittelungsverfahrens, des Beistandes; Verteidigers bedienen darf. Als Verteidiger darf künftig jeder einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt auftreter. Untersuchungshandlungen muß ferner einem der gewählten trauensleute der Soldaten „Soldatenratsmitglied) auf Verlange stattet werden, zugegen zu sein, in der Hauptverhandlung auch gunsten des Angeklagten vor dem Schlußwort zu sprechen. In den erkennenden Gerichten (Kriegs⸗ und Oberkriegsgerich werden die nicht juristischen Richter durch die Vertrau leute (Soldatenräte) gewählt. Hierbei ist aber vorgesehen,] je nach Besetzung ein oder zwei Mitglieder sich in der entspreche Dienststellung befinden müssen, wie der Angeklagte. 1 Die Oeffentlichkeit der Hauptverhandlung sol noch wegen Gefährdung der Sittlichkeit oder bei einer Verhand wegen Verrats militärischer Geheimnisse, also nicht mehr wegen fährdung militärdienstlicher Interessen und nicht mehr allae wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung ausgeschlossen 8 dürfen.
Die 27. Nummer der Liste „Unermittelte Heet angehörige, Nachlaß⸗ und Fundsachen“ ist am J. zember 1918 als Beilage zur „Deutschen Verlustliste“ ersche Vervollständigt wird die Liste durch ein Namensverzeichnie Gefallenen und Vermißten, deren Angehörige nicht zu ermi waren. Eine Bildertafel liegt der Liste diesmal nicht bei⸗ . Die Liste kann zum Preise von vierteljährlich 50 3 2 die Post bezogen werden. Einzelngummern (zum Presfe. 20 —₰ eiascht. Porlo) so vie zechs ältere Nummern nach t Wahl des Bestellers (zum Preise von 60 ₰ einschl. Pe können, soweit der Vorrat reicht, gegen Voreinsendung Betrages von der Noeddeutschen Buchdruckerei in Ie (Wilhelmstr. 32) bezogen werden.
Die bekannt:
VI in Berlin & Anmeldungen Entlassener bei den Bezir kommandos zur Kontrolle haben erst zu erfolgen, n öffentlich dazu aufgefordert wird. Diejenigen entiasse Maanschaften und Uateroffiziere, die auf Entlassunge⸗ Marschgeld (50 ℳ und 15 ℳ) Anspruch haben, denen es bei ihrer Entlassung nicht gezahlt werden konnte, erhalten Geld erst später durch das zuständige Bezirkskommando! gezahlt. Die Zahlung wird erfolgen, sobald die öffent Aufforderung zur Kontrollanmeldung ergangen ist.
Bezirkskommandos I.
Hamburg. „Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ fünfzehn enaglische Frachtdampfer, die bei Kriegse bruch in deutschen Gewässern beschlagnahmt wurden, gegeben worden und sollen mit deutscher Besatzung und größter Beschleunigung die Reise nach England antreten. Die beim Stellvertretenden Generalkommando 9. Armeekorps beschäftigten Offiziere haben, ohiger O zufolge, eine Erklärung nachstehenden Inhalts abgegeben: Der große Soldatenrat für Hamburg⸗Altona und gegend hat in den Morgenblättern vom 15. d. M. eine Bekg machung erlassen, die alle Kommandogewalt über die in d burg, Altona und Umgeg nd befindlichen Truppen dem gro
Soldatenrat überträgt, die das Tragen. von Waffen
Gradabzeichen für Offiziere usw. verbietet und die einseitige Rege der Dienst⸗ und Gehaltsverhältnisse durch den großen Soldale in Aussicht stellt. Die Offiziere erklären hiermit, daß sie diesen Umständen die Verantwortung besondere für die glatte Abwicklung der Demobilmachung, nicht! tragen können, sondern die Verantwortung allein dem grf Soldatenrat überlassen müssen. Sie werden daber ihre Arl einstellen, wenn die Bekanntmachung des großen Soldaten nicht unverzüglich aufgehoben wird.
8
vG Oesterreich und Ungarn. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ha tschecho⸗flowakische Truppen Reichenberg, Trauteng Grulich, Eger und Remotau und an der niedert reichischen Grenze Nikolsburg und Grußbach besett.
— Am 13. Dezember hat sich eine Abordnung „ Siebenbürger rumänischen Regierung von Hern stadt nach Bukarest begeben, um dem König Ferdinan ürgen anzubieten.
1“ “
für den Krieg.
feugung aller Vertrauen,
Nation leiten, und ich sehe, mit besonderem Vergnügen dem Zur sammenarbeiten, mit: ihnen entgegen, um 1die Bürgschaften eines
für den Dienstbetrieb,
In der Gegend von Piski und Dimert amtlichen Meldung zufolge rumä truppen angekommen und haben den die e 3 1 98⸗ linie bildenden Maroschfluß bei Brannieska mit 3 Bataille 85 überschritten. Die die Maroschbrücke verseidigenden und n schen Wachen haben den Kampf aufgenommen sind gewiesen worden, überflüssiges Blutvergießen zu 1.. Wegen des Bruchs des Waffenstillstands durch rumänische Truppen hat sich der Staatssekretär des Kriegsministerinnhs 8 französische Offiziersmifsion in Budapest gew 1 Wie der „Pester Llond“ meldet, richtete hieranf der Obersr keumage Vix durch den ihm zugeteilten rumänischen 88 4 bindungsoffisier einen Bescheid an die Regierung der 1 8e 1 ländischen Rumänen in Hermannstadt, wonach der Aonemnnsh, der rumänischen Armee telegraphisch anzuweisen sei daß de Marosch nicht überschritten werden dürfe, bevor weitere e daß er des Generals Verlhelot eintrkäfen. ec eisungen Das „Ungarische Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ ver⸗ reitet die Meldung, daß der Generalfeldmarschall von Mackensen nach einer Besprechung mit dem ungarischen Ministerpräsidenten Grafen Karolyi sich mit Vorbehalt d nachträglichen Genehmigung der deutschen Regierung damit einverstanden erklärt habe, daß seine Armee die Waffen niederlege. Er selbst habe sich mit seinem Stabe in Foth einquartiert und angekündigt, daß er seinerseits als letzter Uagarn zu verlassen wünsche, erst dann, wenn sämtliche deutsche Soldaten bereits heimgereist sein würden.
sind einer
1b Großbritannien und LEo““ 8 v “ veröffentlicht in einem Briefe an die „Times“ eine Re 11““ äcee htäne 9o, J 4 agt er dem „Alge Handelsblad“ zufolge: 3 1“ Ohne Zweifel haben sich vie rres — Dhne Zn aben sich viele von uns in zahlreichen Einzel⸗ . „ ,13477,35 8 7 Dl 1 8 f ) el⸗ heiten auf militärischem und maritimem Gebiet verrechnet, aber ich glaube nicht, daß die Admiralität oder das Kriegsamt sich in den Hauptsachen geirrt haben. In dieser Hinsicht war es gerade der Große deutsche Generalstab, der einen merkwürdigen strategischen Fehler beging, als er nicht einsab, was es bedeute, mit einer Macht die die See beherrscht, in Krieg zu geraten. Der zweite Fehler der deutschen Strategen war der, daß sie zoͤgerten, sofort von ihren U⸗Booten und Torpedobooten Gebrauch zu machen, um den Transport der britischen Expeditionsarmee nach deren M öbilisierung am Morgen des 3. August 1914 zu verhindern. “ 11X“
Frankreich. Einer Reutermelduug zufolge hielt der Präsident Wilson am Sonnabend in Paris an die sozialistische Abordnung, die ihm eine Adresse überreichte, eine Ansprache, in der er saate:
Meine Herren! Der Krieg, den wir gerade durchgemacht haben, hat in einer unvergeßlichen Weise die außerordentlichen Uebel be⸗ leuchtet, die durch eine unumschränkte und unverantwortliche Gewalt hervorgerufen werden können. Es ist nicht möglich, das Glück und Gedeihen der Völter in der Welt zu sichern oder einen dauernden Frieden zu schaffen, wenn nicht die Wiederholung solcher Uebel unmöglich ge⸗ macht ist. Das ist wirklich ein Völkerkrieg gewesen. Er ist gegen Absolutismus und Militarismus geführt worden, und diese Feinde der Freiheit müssen von jetzt ab außerstande gesetzt werden,
ihren grausamen Willen gegenüber der Menschheit weiter geltend zu
machen. Nach meinem Urteil genügt es nicht, dieses Prinzip auf⸗ zustellen. Es ist notwendig, daß es von einem Zusammenwirken der Nationen gestützt wird, welches auf bestimmte und klare Ueberein⸗ kommen gegründet und durch das Werkzeug eines Völkerbundes seines wirksamen Einflusses sicher ist. Ich glaube, dies ist die Ueber⸗ einsichtigen und liberalen Menschen. Ich habe das
daß dies der Gedanke derer ist, die Ihre eigene große.
ewigen Friedens der Gerechtigkeit und des Rechts sicher zu stellen, der die Opfer dieses Krieges rechtferrigen und die Menschen dazu anhalten soll, auf diese Opfer als auf den dramatischen Schluß alt ihrer Befreiung zurückzublicken. 1s 8
— Portugal. Ueber die Ermordung des Präsidenten Paes
werden von „Wolffs Telegraphenbüro“ folgende Einzelheiten
mitgetent: Der Prasident wurde am Eingang des Bahnhofs durch zwei Schüsse i unge und Leber getroffen und behielt volle Geistesklar beit. Er wurde dann sofort in das Spital gebracht, wo er um 3 Uhr verschied. Der schwer verwundete Mörder sowie ein Mit⸗ chuldiger wurden verhaftet. Der Bruder des Präsidenten, Antonio Paes, wurde durch einen Säbelbieb verwundet. Man glaubt, der Mörder gehöre der jung⸗republitanischen Vereinigung an. Der ihn begicgee Mitschuldige mußte gegen die Wut des Volkes geschützt werden.
Die beiden Kammern wurden sofort zusammengerufen und das Amtsblatt veröffentlichte eine Proklamation, daß das Kabinett unter dem Vorsitz von Castro die Regierung weiter⸗
führen werde. MNNiiederlande.
Das Ministerium des Aeußern teilt nach dem „Haager Korrespondenzbüro“ mit, die Behauptung in der Note der belgischen Regierung an die Presse, daß die holländische Regierung, als sie am 12. November den deutschen Truppen den Durchmarsch durch Limburg gestattete, sich gleichzeitig geweigert habe, die belgischen Internierten ohne vorherige Zustimmung Deutschlands freizugeben, beruhe auf einem Irrtum. Das von der belgischen Regierung er⸗ wähnte Schreiben der holländischen Regierung war eine Ant⸗ wort auf einen Brief des belgischen Gesandten vom 4. Oktober und stand mit dem am 11. November geschlossenen Waffen⸗ stillstand in keinem Zusammenhang.
Der Vertreter der Abteilung des Kriegsministeriums für Kriegsgefangene bei der deutschen Gesandtschaft, Haupt⸗ mann von Scheven teilt mit, daß die bisher in Holland inter⸗ nierten deutschen Kriegs⸗ und Zivilgefangenen eine Adresse an die Königin gerichtet haben, in der sie für die in Holland genossene Gastfreundschaft ihren Dank aus⸗ sprechen. Der deutsche Gesandte Dr. Rosen hat dem holländischen Ministerium des Aeußern den Dank der deutschen Regierung für alles, was im Interesse der deutschen Inter⸗ nierten getan wurde, übermittelt und gleichzeitig ersucht, allen holländischen amtlichen und anderen Stellen, die mit den Kriegsgefangenen zu tun hatten, den Dank der deutschen Regierung auszusprechen, vor allem dem holländischen Roten Kreuz, der Schiffahrisgesellschaft Rotterdamsche Llond und der Zeeland⸗Linie.
Belgien. 1 “
Mehrere belgische Zeitungen veröffentlichten ein Com⸗ g ea gcte, Zenecgaft der Niederlande in Brüssel mit einer Darstellung der Erwägungen, die die
“ 86
niederländische Regierung leiteten, als sie den Durchzug de utscher Truppen durch Limburg gestattete. Danach märe nach dem Waffenstillstand die tatsächliche und rechtliche Lage grundlegend geändert und die von den Deutschen angenommenen Bedingungen derart beschaffen gewesen, daß sie die Wiederaufnahme der Feindseligkeiten ausschlossen. Es hätten nicht mehr die Gründe wie bei der Jaternierung krieg⸗ fuͤhrender Truppen auf neutralem Gebiete vorgelegen. Das belaische Ministerium des Aeußern bemerkt nach der „Agence Havas“ hierzu:
— Ein Wanenstillstand stellt rechtlich nur eine Einstellung der Feindseligkeiten dar, schließt aber keineswegs ihre Wiederaufnahme aus und beendet nicht den Kriegszustand. Ferner hat die nieder⸗ ländische Regierung am 12. „Novemder 1918 den Durchzug der deutschen Truppen durch Limburg ohne Befragung oder ohne vor gangige Ermächtigung durch die alliierten Regierungen gestattet. In seiner Note jedoch an den belgischen Gesandten im Haag, die von demselben Tage datiert ist, an dem diese Entscheidung getroffen wurde, erflärte der holländische Minister des Aeußern, die in Holland seit 1014 intemierten belgischen Militärpersonen ohne die vor⸗ gängige Zustimmung der deutschen Regierung nicht befreien zu können.
Nach den Artikeln 11 und 15 des Haager Vertrags von 1907 war die niederländische Regierung gehalten, die auf ihr Gebiet zuge⸗ lassenen deutschen Truppen zu internieren. Die niederländische Re⸗ gierung wird nicht bestreiten, daß diese Verpflichtung auch am 12. November trotz des Waffenstillstands bindend für sie war, zumal sie sich an dem gleichen Toge auf den besagten Artitel 11 Belgien gegenüber berief, um ihre Weigerung, die internierten Belgier frei zu laslen, zu rechtfertigen. Seirdem die Regierung der Niederlande den Durchmarsch der deutschen Truppen gestattete, erklärt sie fort⸗ gefetzt, sie habe vor allem in belgischem Interesse gehandelt. Wenn man sich auf den militäͤrischen Standpunkt stellt, so ist unbestreitbar, daß dieses den Deutschen gewährte Entgegen B ihnen erlaubte, zahlreiche Truppen der Gefangenschaft und Material von beträchtlichem Werte der Wegnahme zu entziehen. Was die Zahl der deutschen Soldaten betrifft, die durch Limburg hindurchzogen, so schwankt sie nach den beim belgischen General⸗ stab eingegangenen Meldungen zwischen 70 000 und 120 000 Mann. Die zeitliche Uebereinstimmung für den Uebergang über die Maas auf der ganzen Front der vierten deutschen Armee, sowohl auf holländischem wie auf belgischem Gebiet, läßt darauf schließen, daß der feindliche Generalstab bei der Regelung bes Abzuges seiner Kolonnen auf die Einwilligung der Regierung der Niederlande rechnete. Man darf nicht vergessen, daß gerade in dem belgischen Limburg die deutsche Armee ihr größtes Truppen⸗ verpflegungszentrum in Beverloo und ihren wichtigsten Sammel⸗ punkt für Maschtnengewehre in Tongern besaß, und daß alle Speicher der vierten Armee und die Flugzeugvorräte Flanderns infolge des Rückzuges im Oktober um Antwerpen herum ver⸗ einigt waren. Man erkennt also den ganzen Umfang des Deutsch land geleisteten Dienstes, indem er dieser Armee die Möglichkeit gab, nicht um ganz Holländisch-Limburg über Visé herum⸗ gehen und die Wege und Eisenbahnen verstopfen zu müssen, die unmittelbar von Belgien nach Deutschland führen und die taum für den Abzug der anderen deutschen Truppen genügten. Man kann behaupten, daß, wenn der Durchzug verweigert worden wäre, ein großer Teil der Truppenkörper, die durch Limburg bindurchzogen, das belgische Gebiet nicht in der durch den Waffenstillstand festgesetzten Frist hätte räumen können und gefangen genommen worden wäre. Nicht nur Truppen und Gerät sind der Wegnahme ent⸗ zogen worden, sondern auch die Mannschaften, die auf dem Wege über Holländisch⸗Limburg entkamen, sind immer noch in der Lage, die Waffen gegen uns wieder zu ergreifen. Andererseits ist es zur Kenntnis der belgischen Regierung gelangt, daß Schlachtvieh, Pferde, Wagen und andere Güter, die der Be⸗ völkerung von Belgisch⸗Limburg gehörten und die von den Deutschen requiriert oder gestohlen worden waren, durch Holländisch⸗Limburg hindurchgeschafft worden sind. Die Erträge dieser Erpressungen hätten an Ort und Stelle zurückgelassen werden müssen, wenn die Straße durch Holländisch⸗Limburg nicht dem Feinde geöffnet worden wäre. Endlich schuf die niederländische Regierung, indem sie der deutschen Armee in einer Provinz, welche Nordbelgien deckt, den Durchmarsch gestattete, einen Präzedenzfall, der unsere Sicherheit
berührt. Schweiz.
Nach einer Meldung der „Schweizerischen Depeschen⸗ Agentur“ hat der Bundesrat die Departements für 1919 folgendermaßen verteilt: Politik: Collander, Stell⸗ vertreter: Motta, Inneres: Ador, Stellvertreter: Müller, Justiz und Polizei: Müller, Stellvertreter: Decoppet, Finanzen und Zoll: Motta, Stellvertreter: Haab, Militär: Decoppet, Stellvertreter: Ador, Volkswirtschaft: Schultheß, Stellvertreter:; Collander, Post und Eisenbahn: Haab, Stellvertreter: Schultheß. Der Bundesrat hat beschlossen, daß in Abweichung von dem früheren Beschluß ausnahmsweise die Leitung des politischen Departements auch einem anderen Mitgliede des Bundesrats als dem Bundespräsidenten über⸗ tragen werden kann, aber dem gleichen Mitgliede nicht länger
als zwei Jahre. Finnland.
Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist infolge eines Gesuches der finnischen Regierung bei der Entente die Blockade der finnisch⸗deutschen Schiffahrt aufgehoben worden.
— Bei Gelegenheit der vorgestrigen Abschiedsparade der letzten deutschen Truppen vor dem General von der Goltz in Helsingfors fanden begeisterte Kundgebungen der Be⸗ völkerung für Deutschland statt.
Der Präsident des Reichstags Fehrenbach teilt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ den Reichstags⸗ abgeordneten mit, daß nach Verlängerung des Woffenstillstandes und Hinausschiebung der Vorfriedensverhandlungen zunächst ein Bedürfnis für tags nicht besteht.
Zur Arbeiterbewegung.
Der Ausstand der Angestellten des Deutschen Overn⸗ hauses (vgl. Nr. 296 d. Bl.) bildete hiesigen Blättern zufolg gestern abend den Gegenstand von Verhandlungen, die im Charlotten burger Rathaus unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Dr. Maier stattfanden. Die Arbeitnehmer waren durch Mitglieder des Chors, des Orchesters, des Balletts, der Bühnenarbeiter und Hausangestellten vertreten. Ein entscheidendes Ergebnis konnte noch nicht erzielt werden. Die Verhandlungen werden beute forigesetzt. Die für gestern abend angesetzte Vorstellung hat ungeachtet der Ausstandsbewegung infolge der Vermittlung des Bürgermeisters und des Polizeipräsidenten von Charlottenburg stattgefunden.
“
den Zusammentritt des Reichs⸗
Vom Aufklärungsrat in Oppeln wird dem „W. T. B.“ mit⸗ geteilt: Für den 16. Dezember war von polnischen Agitatoren ein neuer Ausstand angelsagt worden, der diesmal politisch⸗ polnischer Natur sein sollte. Wie aus Kattowitz gemeldet wird, sind alle Grubenarbeiter gestern morgen ordnungsmäaßig ein⸗
efahren. Selbst auf den Gruben, wo die Absicht zu bestehen hien, den g⸗wissenlosen agitatoriichen Forderungen Folge zu leisten, siegte der gesunde Sinn der Arbeiterschaft, und es wird uü⸗ berall gearbeitet.
Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten NManchester haben die Baumwollarbeiter die zur legung der Streitigkeiten unter Mitwirkung von Goorge aufgestellten Bedingungen angenommen. (Vergl.
8
d. Bl.
Meldung an
8 2₰
Kunst und Wissenschaft. nige kleine
In dem hiesigen staatlichen Museum befinden sich einige Denkmäler, die von Bewohnern der alten Stadt Theben und aus dem 13. Jahrhundenrt v. Chr. stammen. Es bandelt sich bei ihnen um Weihgaben für Götter und Schutzpatrone, und die
Interesse, weil sie einen Blick
breuen Voltsschichten
Stücke sind dadurch von besonderem in das religiöse Fühlen und Denken der eröffnen. Für diese Leute waren die Götter nicht nur dazu da, dem jedesmaligen Pharao Sieg und ewiges Leben zu schenten, sondern sie beteten zu ihnen in den Nöten des täglichen Lebens. Z dem Kreise dieser Frommen, in den uns die aus der Gräberstadt von Theben stammenden Funde einen Eieblick gewähren, gehört nuch eine Familie, die den Beruf des „Malers des Amon in der Gräberstadt“ ausübte. Wir lernen von dieser Familie drer Genera⸗ tionen kennen. Auf einer Kaltsteinscherbe ist das Stück eines Briefes enthalten, den ein Mitglied dieser Familie Pai an seinen Sohn gerichtet hat. Das Bruchstück lautet: „Was der Maler Pai zu seinem Sohne, dem Maler Pra⸗Hotep, sagt: Wende Dich nicht ab von mir; mir geht es nicht gut. Höre nicht auf, um mich zu weinen, denn ich bin im Dunkel. Mein Herr Amon hat sich von mir abgewandt. Bringe mir auch etwas Honi
für meine Augen und weiter Fett . . . das in frischem ... ist, und echtes Stibium. Tue es doch ja, tue es doch. Bin ich denn nicht Dein Vater? Ich bin doch eiend. Will ich meine Augen haben, so sind sie nicht da.“ Die Geißel Aegyptens, schwere Augen⸗ leiden, waren also schon in jenen grauen Vorzeiten im Pharaonen
lande verbreitet, wie ja auch in Schriften des tlassischen Altertums Rezepte gegen sie einen breiten Raum in der auf uns gekommenen Literatur einnehmen. Auch auf den Dentsteinen aus Theben finden wir Klagen darüber, daß ein strafender Gott „das Dunkel am Tage sehen“ lasse, oder die Bitte eines Kranken, daß „seine Augen semnen Weg sehen mögen, um zu gehen“. In der ägrptischen Medizin werden Honig und Stibium (die schwarze Augenschminke) als Mittel gegen Augenleiden oft genannt. “ “
Aus der Geschichte des Eisens. In einer techne’ sch ge⸗ schichtlichen Skizze aus der Geschichte der Metalle äußert O. Bech⸗ stein die Ansicht, daß die Gewinnung des Eisens aus Erzen schon bekannt gewesen sein muß, bevor man Meteoreisen in nennenswertem Maße zu verarbeiten lernte. Wahrscheinlich stammt die Kenntnis des Eisens aus Asien und dem alten Aegypten bekannt gewordenen Teilen Ostafritas, ist dann zu den ältesten Kulturvölkern am östlichen Mittel⸗ meer gekommen und hat sich von dort über die andern Mittelmeer⸗ länder und vielleicht auch über Teile Nordwesteuropas verbreitet. Andrerseits ist anzunehmen, daß in Gallien, Britannien, Kärnten und Spanien schon früh eine recht hochstehende Eisenindustrie bestand, die wahrscheinlich auf eine unabhängige Entdeckung der Eisengewinnung zurückgeht. Auch in Nordeuropa muß das Eisen schon früh bekannt ge wesen sein, und zwar vermutlich schon vor Benutzung der fremd⸗ ländischen Bronze. Der alte „Brennofen“lieferte nur ein in teigiger Form austretendes schmiedbares Eisen, kein flüssiges Gußeisen. Zu diesem gelangte man erst zu Anfang des 15. Jabrhunderts dadurch, daß man Schmiedehämmer und Blasebälge durch Wasserräder zu treiben be⸗ gann (im Siegerlande nochweislich schon 1417). Aus dem Brennofen und dem daraus hervorgegangenen Stück⸗Blau⸗ oder Wolfsofen ent⸗ wickelte sich der zunächst ebenfalls mit Holzkohle geheizte Hochofen. Vereinzelt findet sich der Hochofen schon um 1450 im Siegerland, dann in der Eifel, am Rhein und an der Mosel, 1546 im Harz, um die Mitte des 16. Jahrhunderts in England, gegen Ende des 16. Jahrhunderts in Schweden. Die in England unternommenen Versuche, die Holztohle durch Steinkohle oder Koks zu ersetzen, blieben während des 17. Jahr⸗ hunderts noch ohne durchschlagenden Erfolg. Erst von 1735 ab kann von der praktischen Anwendung des Kokses als Hochofenbrennmaterial in England gesprochen werden. 1796 wurde in Gleiwitz der erste deutsche Kokshochofen errichtet.
Literatur. ““ .“
Das Schrifttum über das Umsatzsteuergesetz vom 26. Juli 1918 hat eine wertvolle Bereicherung erfahren durch eine umfassende Bearbeitung des Gesetzes aus der Feder des Regierunasrats Dr. jur. Johannes Popitz, Hilfsarbeiters im preußischen Ministerium des Innern und im Reichsschatzamt, die unter dem Titel „Kommentar zum Umsatzsteuergesetze vom 26. Juli 1918 nebst der Sicherungs⸗ verordnung, den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats und den Vollzugsvorschriften der größeren Bundesstaaten“ im Verlag von Otto Liebmann, Berlin, erschienen ist (XVIIUund 461 Seiten, geh. 20 ℳ). Da im Januar 1919 zum ersten Male jeder, der ein Gewerbe im weitesten Sinne — Land⸗ und Forstwirtschaft, Ber bau eingeschlossen
betreibt, die Steuererklärung für die neue Umsatzsteuer abzugeben hat, nachdem schon seit dem 1. August d. J. monarliche Steuer⸗ erklärungen seitens der Luxusgeschäfte haben erfolgen müssen, erfordert das Umsatzsteuergesetz die Aufmerksamkeit der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung. Welche Fülle von schwierigen Fragen sich bei der Um⸗ grenzung des weitgespannten Rahmens der objektiven Steuerpflicht, bei der Berechnung des steuerpflichtigen Entgelts usw. ergibt, zeigt der vorliegende Kommentar. Der Verfasser, der im Reichsschatzamt mit den gesetzgeberischen Vorarbeiten zur Umsatzsteuer betraut gewesen ist und an allen Beratungen im ganzen Werdegang des Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen teilgenommen, auch im preußischen Ministerium des Innern bei dem Erlasse der Vollzugs⸗ vorschriften für Preußen mitgewirkt hat, gibt eine erschöpfende Er⸗ läuterung der zum Teil keineswegs leicht verständlichen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes wie auch der Bundesratsverordnung über Sicherung einer Umsatzsteuer auf Luxusgegenstände vom 2. Mai 1918: er beschrankt seine Ausführungen nicht auf Rechtsauslegungen, sondern deutet auch die Beweggründe an, die zu den einzelnen Vorschriften geführt haben, und legt deren wirtschafeliche Bedeutung in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Ausdrucksweise dar. So nehmen z. B. die Ausführungen zu F 1 des Gesetzes, der den sachlichen Umfang der Steuerpflicht, das Steuerobjekt betrifft, 31 Seiten ein. Das Werk enthält zugleich das gesamte gesetzgeberische Material, insbesondere die allgemeine Begründung des Gesetzentwurfs, den vollständigen Wortlaut der in den Erläuterungen der Gesetzesvorschriften mit⸗ verarbeiteten, nicht nur als Anhalt für die Auslegung des Gesetzes dienenden, sondern zum Teil dieses auch mit bindender Kraft er⸗ gänzenden Ausführungsestimmungen des Bundesrats mit An⸗ merkungen und die Vollzugsbestimmungen der größeren Einzel staaten, auch bereits die preufßtsche Ausführungsanweisung vom 18. Oktober 1918 nebst den Mustern:; die preußi'che Not verordnung zur Ausfuhrung des Umsatzsteuergesetzes vom 1. August
Am Schlusse ist eine besondere Uebersicht über
1918, die für die Lage der Kommunalfinanzen von erheblicher Be⸗ deutung sein wird, ist, wie das Gesetz selbst, erschöpeend erläutert. Am chlus 1 — über die Regelung der Zuständigkeit, des Rechtemittelverfahrens usw. in den Einzelttaaten beigefügt. Das mit allem Rüstzeug der Wissenschaft und Praxis ausgestattete Werk wird Veranlagungebehörden wie Erwerbstätigen in Haudel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft ein sicherer Fühter
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