Der in Nr. 293 dieses B losfungstermin der au
aren 4 ½ zinsigen Reichs⸗ schazanweisungen von G
917 und 1918 wird
reitag, den 10. Januar 1919 Vormittags 10 Uhr, festgesezt. Berlin, den 19. Dezember 1918. Reichsschuldenverwaltung.
Die Deuts Konats im V SW. 68, Zimmerstroße 94 handlung zu beziehen.
che Arzneitaxre 1919 wird im Laufe dieses erlage der Weidmannschen Buchhandlung, Berlin erscheinen und ist durch jede Buch⸗
eute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 185 Sesetzblatts“ enthält unter e Verordnung über
ö des „Reichs⸗ Nr. 6589 ei kranke Heeresangehörige, vom 17. Nr. 6590 eine Ve Wirkungen der Au zember 1918, und n Nr 6591 eine
über die Regelun 23. November 1918 (
Fürsorge für geschlechts⸗ Dezember 1918, unter
rordnung über versicherungsrechtliche fhebung des Hiefsdienstgesetzes, vom 14. De⸗
Anordnung zur Ergänzung der Anordnung Arbeitszeit gewe blicher Arbeiter vom Reichs⸗Gesetzbl. S. 1334),
9, den 19. Dezember 1918. Postzeitungsamt.
Preußen. 8— Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Versetzt sind: der Regierungs⸗ und Bromberg nach Sigmaxringen, Kreuznach ols Vorstand des Ho Regierungsbaume stand des Po burg nach
Baurat Hamm von der Baurat August Bode von chbauamts in Cassel und die ister Hollander von Hohensalza als T lizeibauamts in Lehe, Siebenhüner von Allen⸗ Drescher von Torgau als in Hohensalza und Salseld von rg (Bereich der Elbstrombauverwaltung). Torgau ist die st übertragen.
aufochs Kado, Eisenbahnbau⸗
1 Insterburg, Vorstand des Hochbauamts Danzig nach Magdebu sierungsbaumeister Rudhard in des Hochbauamts daselb Regierungsbaumeister des Eisenbahnb er in Darmstadt, ist als Vorstand der abteilung nach Haiger ver
Vorstandsstelle
Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung.
Der bisherige Seminarlehrer C
Seminarlehrer Christoph Schroeter aus zum Kreisschulinspekto —
Rawitsch ist chin ernannt
imt worden ist, daß alle Staatsangehörigen, as Wahlrecht für die ist den wahlberechtigten
höheren
Nachdem bestim die das 20. Leb Nationalversam Schülern anstalten und der Leh anstalten stimmungen die Beteitli sammlungen in demselben bürgern zu gestatten.
Berlin, den 20. Dezember 1918. nisterium für Wissenschaft, Kunst und Volksbild
Haenisch.
vensjahr vollendet haben, d mlung besitzen, und Schülerinnen rer⸗ und Lehrerinnenhildunas⸗
entgegenstehenden ischen Vereinen und Ver⸗ Maße wie allen übrigen Staats⸗
Aufhebung gung an po it
Das Min
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Dentsches Reich. 8 Berlin, 21. Dezemver 1918.
che Regierung die chen Beziehungen erklärte, hat folgenden
Prenßen.
Die Note, mit der die polnis Unterbrechung der diplomalist n eldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“
Ew. Erzellenz! Die Polnische Regierung hat am 25. November 8. F. den Staatssekretär des Auswärtigen Amts
an Seine Erxzellenz Diese Note, welche die R
Dr. Solf gerichtet. Oberbefehlsbaber Ost verwalteten ( immer der Beantwortung. Bevölkerung im Gebiete seit der Veränderung fahren hat, macht jede R Die deutsche Regierung h die die polnische Bevölkerung systematisch be olen seindlichen Elemente begünstigt. ständig die Beziehungen zwischen den ver⸗ schafft an den ihre Sicherheit. das zwischen gewissen der Sowjet.Regierung tischen Systems in diesen G⸗ der mühseligen Verhandlungen rage der Räumung der Bug⸗Etappe nimmt der rage, weil zu spät ertolgt, jede prakti stutzung, welche die deutsch und Podlachien der ukrainischen Ber lassen, beweist einerseits, daß zum Schaden der 2 und trägt andererseits dazu bei⸗, durch eine Kluft zu trennen. es der Polnischen Regierung gelungen, tretern Deutschlands zu verständigen. schutzes Ost und die herausforder wie auch die Erschwerungen, Warschau und den po sehr dazu beigetr öͤlkerung geen
äumung der durch den ebiete verlangte, harrt Die Gewaltherrschaft, der die polnische Oberost unterworfen ist, eine Herrschaft, die
er deutschen Politik keine Wandlung er⸗ dieser Frage gegenwärtig unmöglich. at niemals das Verhalten der Militär⸗ drücken, mi
Diese Politik verg schiedenen Nationalitäten di der polnischen Republik eine dauernde Gefahr für
Andererseits trägt das offenbare Einvernehmen,
Militärbehörden un
zur Ausbreitung des bolschewis
lange Dauer
ser Gebiete
Die Unter⸗ biet von Cholm vegung haben zu teil werden hen Behörden dahin streben, te Tatsachen zu schaffen, rainische Nation der angeführten Fragen ist sich rechtzeitig mit den Ver⸗ ie Organisation des Heimat⸗ nde Haltung des Ostmarkenvereins r zwischen ens bestehen, haben der polnischen Be⸗ Zweifel an der Auf⸗ Präsidenten dsätze zu halten,
e ische Wirkung. en Militärbehörden im Ge
Interessen Polens vollende die polnische und uk
die für den freien Verkeh Inischen Gebietsteilen Preuß agen, die feindlichen Gefuhle reußen zu verstärken und Deutschlands,
Vereinigten Staaten prokl
amierten Friedensgrun
hervergeiusen. Mit Rücksicht auf die nur sehr korze S Heses Zeit, die uns noch vom Friedenskongreß trennt, era btet die Polnische Regierung jede Auseinandersetzung außerhalb 8 Rahmens der Verhandlungen, die auf dem Friedenskorngreß stattfinden werden, für unnütz und sogar in Anbetracht der gegenwärtigen Lage für die innere Ordnung Polens und auch für die künftigen gutnen gegenseitigen Beziehungen für schädlich. In der Hoffnung, daß nach Wiederherstellung normaler Verhältnisse die Beziehungen zwischen dem polnischen und dem deutschen Staate wieder in geordnete Bahnen geleitet werden, glaubt die Polnische Regierung, auf Grund der angelührten Tatsachen die divlomatischen Beziehungen zwischen diesen beiden Staaten unter⸗ brechen zu müssen. Indem ich dieser Ueberzeugung Ausdruck ver⸗ leihe, sebe ich mich gezwungen, Ew. Exrzellenz zu bitten, mit allen Mitgliedern der Gesandtschaft das Gebiet der Polnischen Republit unverzüglich zu verlassen. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. L. Wassiljewski. “
Zu dieser Note bemerkt das oben genannte Telegraphen⸗ hüro folgendes: “
1) Der polnischen Regierung fehlt jeder Rechtstitel, die Räumung des Oberostg biets zu fordern. Ein Eingehen auf diese Forderung seitens der deutschen Regierung bätte im Wi erspruch zu den von ihr angenommenen Waffenstillstandsbedingen gestanden. “
2) Im Gegensatz zu der behaupteten Bedrückung der polnischen Bevölkerung im Oberostgebiet ist durch den von der polnischen Re⸗ gierung nach Obe ost entsandten Vertreter des polnischen General⸗ stabes ausdrücklich festgestellt worden daß das Verhältnis in diesen Gebieten zwischen den deutschen Behörden und der polnischen Be⸗ völkerung gut ist. Hieraus geht schon hervor, doß die in der Note aufgestellte weitere Behauptung, die deutschen Behörden begünstigten die den Polen feindlichen Bavölkerungsteile, der Grundlagen ent⸗ hehrt.
3) Zwischen den deutschen Militärbehörden und der Sowiet regierung besteht keinerlei freundsch ftliches Verhalten, wie der pol⸗ nischen Regierung genau bekannt ist.
4) Verhandlungen über die baldige Räumung der Bugetappe haben sofort nach Eintreffen des deutschen Gesandten in Warschau begonnen. Daß sie zu spät zu Ende kamen, lag lediglich am Ver⸗ halten der polnischen Regierung, die die deutschen Vorschläge wochen⸗ lang unbeantwortet ließ.
5) Die Behauptung, daß deutsche Militärbehörden in den Kämpfen zwischen den Ukrainern und Polen für die ersteren Partei ergriffen hätten, widerlegt sich schon dadurch, daß bekanntlich die deulschen Truppen sich verpflichtet haben, bei den Parteikämpfen in der Ukraine neutral zu bleiben und selbstverständlich unter Aufsicht ihrer Führer und Soldatenräte di sen Beschluß gewissenhaft aufrecht erhalten haben.
6) Die Unterstellung, daß der Friede zwischen Deutschland und Polen seitens Deutschlands durch Organisierung des Heimatschutzes Ost gefährdet werde, wird schon dadurch Lügen gestraft, daß die Ge⸗ fährdung des Friedens offenkundig von der polnischen Regierung selbst ausgegangen ist, indem sie in den Ostprovinzen eine zügellose Agitation entfaltete und nunmehr dazu übergegangen ist, in offenkundiger Ver⸗ letzung nicht nur des Völkerrechts, sondern auch der speziellen Be⸗
stimmungen des Waffenstillstandsvertrags, Wahlen zum polnischen Landtag auf reichsdeutschem Gebiet auszuschreiben. Alle Anregungen des Gesandten vom ersten Tage seines Aufenthalts an, den Grenz⸗ schutz gemeinsam in friedlicher Weise zu organisiieren, sind ohne Be⸗ antwortung geblieben.
7) Während der Anwesenheit der deutschen Gesandtschaft in Warschau ist die deutsche Gesandtschaft unerhörten Anpöbelungen durch die polnische Presse oder gewalttätigen Anschlägen der Warschauer Bepölkerung ausgesetzt gewesen. An allen Straßenecken durften hetzerische Aufrufe und Plakate mit Aufforderungen zu den Waffen gegen das Deutschtum prangen, ohne daß irgend jemand auch nur versucht hätte, diesem Treiben der chauvinistischen Hetzer sich zu widersetzen. “
do⸗s
In der gestrigen Sitzung der Internationalen Waffenstillstandskommission in Spaa wurde, wiee „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, von dem Vertreter der beutschen Regierung eine Note überreicht, nach der die nor⸗ wegische die britische Regierung gebeten hat, sechs deutschen sich in Helsingör oder auf dem Wege dorthin befindenden, mit norweg schen, gemäß dem amerikanischen Abkommen zur Aus⸗ fuhr freigegebener Fischprodukten beladenen und ebenso einigen deutschen noch in deutschen Häfen mit Rohmaterialien für Nor⸗ wegen beladenen Dampfern Geleitscheine bis zum Bestim⸗ mungsort zu erteilen. Im Interesse der Lebensmittelversor⸗ gung Deutschlands wurde dieses Ersuchen von der deutschen Regierung unterstützt.
Wirtschaftskommission der Deutschen
Der Waffenstillstandskommission sind französische For⸗
derungen vorgelegt worden, die die Belieferung der
Hüttenwerke und Fabriken Lothringens, des Elsaß und „der benachbarten Gebiete“ mit den für ihren Betrieb notwendigen Hilfs⸗ und Brennstoffen betteffen.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wird von der französischen Vertretung verlangt, daß täglich 10 500 oder monatlich 315 000 Tonnen Koks geliefert werden, die vom rechtsrheinischen Gebiect für Zwecke der Eisenerzeugung im wesentlichen auf Eisenbahnwagen zugeführt werden sollten. Daran schloß sich die Forderung, für den Betrieb anderer Werke dieses Gebiets die notwendigen Mengen von Kohle und Koks aus dem rechtsrheinischen Gebiet auf Wasserwegen zu liefern. Der Bedarf hierfür beziffert sich auf 3500 Tonnen läglich oder 105 000 Tonnen monatlich. Außerdem sollte die deutsche Regierung durch rechtsrheinische Gruben für die Besatzungstruppen der Brückenköpfe und Fluß⸗ ufer monatlich 15 6000 Tonnen Brennstoff liefern. Eine zeit⸗ liche Beschränkung dieser Lieferungen war in der französischen Forderung nicht vorgesehen, sondern nur für die außerdem verlangte Lieferung von monatlich 9000 Tonnen Reinmangan oder 112 500 Tonnen achtprozentiger Manganerze festgesetzt. Französischer⸗ seits wurde gefordert, daß diese bis zu dem Zeupunkt erfolgen sollte, an welchem die von der französischen Regierung getroffenen Maß⸗ nahmen für die Versorgung der Lothringer und Saarhütten mit manganarmen Erzen in Wirksamteit getreten sind. Französischerseits war weiter festgesetzt, daß die Lieferungen ohne irgendwelchen Verzug beginnen und bis auf mweiteres nach dem Vorbild der während des 3. Quartals 1918 ausgeführten fortnesetzt werden sollten. Rechnungen sollten auf das zu diesem Zwecke eingerichtete „Comptoir des Cham- bres de Commerce d'Alsace et de Lorraine“ ausgestellt werden, daß auch mit der Erteilung künftiger Weisungen der französischen Regierung beauftragt sei. Delkredere für dieses „Comptoir“ sollte die französische Regierung übernehmen. Qualltät und Preise der zu lieernden Materialien sind die gleichen, wie während des 3. Quartals 1918; bei der Lieferung von Brennstoffen für Brückenköpfe und Flußufer tritt die französische Militärbehörde an die Stelle dieses „Comptoir“.
Außerdem verlangte die französische Vertretung die Lieferung von Fabrikaten und Material sowie „Rückerstattung des den Werken ent nommenen Materials, das unentbehrlich für ihren ordentlichen Betrieb ist. Auf Grund dieser Forderungen sollte die deutsche Regierung alle Bestellungen auf Ersatzstücke und mechanisches Material aus⸗ führen und liefern lassen, die ihr durch Vermittlung des genannten Comptoir für den Unterhalt oder die Ausbesserung der Einrichtung und des Materials jener Hüttenwerke gegeben werden, die Maschinen deutscher Herkunft besitzen. Hierbei wird ausdrücklich erwähnt: Grubenmaterial, Material für Fisenhütten, Material für Elektrizitäts⸗
8
Eisenbahnen, und andete Botriebe.
Für „Ruückerstattung des in den Werken entnow wurde in der franzöͤsischen Forderung schinen, Maschinenteile, i zeuge, verschtedene Zubehörteile jeder Art, im allgemeinen jeder Gegenstand industrie Bedarfs einschl eßlich Schiffahrts⸗ zeuge usw., welches von den besetz oder Armeen ihrer früheren Verbünde on militärischen oder Zivilbehörden nommen worden ist.
Spezialeinrichtungen für Hütten g2
ausdrücklich berpo d landwutschafrlich zerstörte Gegen llen oder landn „Transportmaterials bieten durch d ten unter irgend ei ober von einzennen
industrielle
Zur Durchführu Maßnahmen sollte der interalliierten Waffenstillstandskon offiziellen oder privaten Aufzeichnungen, staͤnde beziehen. übermitteln, ebenso alle Verkauss den darauf bezüglichen Sch Erklärungen und alle zweckdienlichen Angaben über kunft, Umwandlung, augenblicklichen Zustand und L stände. Ferner sollten Beauftragte der französif Deutschland an Ort und Stelle diejenigen Festste prufungen vornehmen lassen, die „zweckdien Zurückbeförderung sollte gemäß besonderer, durch f bündete Behörden noch zu erteilender Weisungen hervorgehoben wurde die Angabe der Lager bahnen, auf Schiffen oder in Werken, aus Frankreich, Belgien, Treibriemen, Apparatur usw. befind n. Im Falle der Nichtbefolgun schriften wurde in der französischen Forderung von Gegenmaßnahmen“ angedroht.
Auskünste wurde eine Frist von 8 schreitung dieser Frist wurden gleichfalls besondere Ge⸗ angedroht, mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, die für notwendig erachtet wie überhaupt diese
umission s welche sich auf diese G. oder anderen Verträgen,
agerort der
sich die seinerzei b⸗Lothringen Motorenteile
Luxemburg nommenen
8 Müllheim. Für die Vorlage der Mällheim
Tagen festgesetzt genmaßnahmen
weiteren Maßnahmen, die nicht vorgegriffen werden soll, gefordert wurde, unter besonders ausgesprochenem erwaigen späteren Ansprüche, jedweder Regelung, Strafen, Reparation usw., die sich auf diese E Folgen beziehen.“
Die deutsche Wirtschoftskom mis stillstandskommission erklärte sich seitigen Forderungen auf Grundlage des Prin Der fronzösische Oberst
werden follter
jeder Entschäͤd
sion der ständigen W zur Erörterung ips der Gegen Mercier, der von des
seitigkeit bereit. andt war, erwiden
Gegenseite als Sachverständiger ents 8 diese Antwort als Ablehnung der überreichten
rungen angesehen werden müsse, und hat daraufhi
affenstillstan dskommission; die französische Gren Elsaß⸗Lomhringen für die demobllisierten Elsa Dezember aufgehoben Elsaß⸗Lothringer können daher jetzt in ihre
Nach einer Mitteilung der W
auf deutsches Dräggen zsperre ühe ß Loehringer an demobilisierten
Heimat zurücktehre
ffenstillstandsvertrages, daß die 1 Personal besetzt s führer und Heizer do urchführung der Be eitung des Friedens füt Es werden Tausende vo „Wo ffs Teleagraphenbüto gt, daß das deutsche Persona sondern auch darüber der Beschränkung, daß de im allgemeinen nicht über
ie Bedingung des Wa abzugebenden Lokomotioen mi stellt die deuts die große Aufgabe, ents dingungen und damit bei der Vorber das deutsche Volk mitzuwirken. Beamten mitwirken müssen. Wie meldet, hat die Entente verlan ur im früheren besetzten Gebiet, hinaus Dienst Linie Dijon — Paris — Le Havre schritten mird. Die Jateressen der Bediensteten werden durch die deutsche rt eter bei den in Frage kammenden gesellschaften gewahrt. bestimmt zugesagt, die belgische ist darch die Tageszeitungen und Unantastbarkeit der deutschen Brief⸗ und Paketverkehr in geste gleiche Armbinden wie die französischen
chen Lokomotiv cheidend bei der D
französischen Bahn b und Leben ist und französische Bevölkerug durch Mauera Eisenbahner hingewiesen. Der Die Bebiensteten erh Angestellten und die nötige 23. Dezember 1918 ab über di in der Presse, zum Teil in Die Bediensteten erhalten ih weiter bezahlt, ferner einheillich für Führer und obilmachungsgeld von 300 ℳ, sowest sie nicht ches schon erhalten haben, 30 ℳ Tageszulage fleaungsgeld oder freie Verpflegung und fees Der Dienst wird sich auf mehrere Wochen er
Die Sicherheit für
hläge auf die
Ausweise. Die Gebühren sind vom? Sätze hinaus erhöht, die kürzlich
angegeben wurden. Heimatgehalt Heizer ein M früher ein son 15 ℳ Verp Unterkunft.
Veröffentlichung der Deutschen Waffer⸗ betreffend dae Verkehrspersonal, it nachstehende Aenderung eingetreten: nicht sofort nach Uebergabe des bis auf weiteres bi der Leko⸗ Dienst tut.
Gegenüber der stillstandskommission, obiger Quelle zufolge
1) Das Verkehrspersonal kehrt aterials zurück, sendern verbleibt motive, solange diese bei der Entente gf
2) Die Zulagen werden dem Personal nicht gewaͤhrt, um die ebergabe zu beschleunigen, sondern für die Bereiwilligkeit, nach Belgien zu gehen.
3) Es wird obilmachungs⸗, kein Demob
Sitzung der Gefangenenkommissigg französische Vorsitzen de, wie „Wolf ldet, daß die in Weil⸗Leopoldsböhe zu Kompagnie in die Liste 8 ale Zone aufgenommen werden 17 en so schnell wie möglich abbeforder llager am Rhein, wo die Entente di Der Vertreter des K lege ministerirms Ausführung infolge der augenblicklichen Verkehrelans Abtransport über Holland und die Nord⸗ 8 chon auf mehrere Tage unterbrochen 11 n senbahnmaterlal hierfuͤr wunt⸗ Der deutsche Vorsitzende crinner! Monat erfolgten Hinweis auf nährungsschmeerigkeiten, eine Milderung n Interesse der Gefe⸗
der letzten in Spaa erklärte der Telegrophenbüro“ me stationierende deutsche truppen für die neutr
ie Gesangenen müßt werden, z B. in Samme Verpflegung übernehme.
erig. Der Ostseehäfen habe s n. Die Gestellung von Ei zösischerseits abgelehnt. au den schon vor einem
drohenden Er
Blockade se ungenen geboten.
i auch ir es wurde verwelgert. die Anfrage des englischen Vertreters, ob füͤr er otiven nur bis Herbesthal verf eits Maschinen gestellt werden könnt Antwort noch nicht erteilt werden. englischen Maschinen nach italienisch rer beizugeben.
fäͤr enalische
üge, deren Lokom seien, deutschers eine bestimmte empfohlen,
deutsche Füh
em Muster
Die Einteilung der 10 Kilometer breiten neutralen Zone ist entsprechend dem Bes Bungsgebiet der alliierten Truppen so erfolot, daß vier A schnitte entstanden sind:
Abschnitt 1 umfaßt das Gebhiet von der holländischen Grenze bis zum Nordrand des Brückenfoyfes Cöln bei 1A1AX“
Abschnitt 2 das daran anschließende Gebiet bis zur Ecke zwischen dem Brückenkopf Cöln und Koblenz ausschließlich Honnek. e
Abschnitt 3 geht bis zur Ecke zwischen dem Brückentopf Koblenz⸗ Mainz einschließlich Lorch,
3 Abschnitt 4 umfaßt die ganze neutrale Zone von da ab bis zur Schweiz. 8 Im Abschnitt 1 ist Wesel der Sitz der Kommandantur Die Besatzung besteht aus einem Bataillon Infanterie in Wesel und Bataillon in Düsseldorf sowie einer Eskadron in Wesel. 8 Die Kommandantur des Abschnitts 2 ist Wipperfürth; die Be⸗ satzung besteht aus einem Bataillon Infanterie in Rem cheid einer Eskadron in Eidorf. 3 “
Die Kommandantur für den 3. Abschnitt liegt in Westerburg. Die Besatzung setzt sich zusammen aus einem Bataillon Infanterie in Hachenburg, einem Bataillon in Limburg und einer Eskadron in Westerburg.
Die Kommandantur des letzten großen Abschnitts ist in Karls⸗ ruhe. Die Besatzung besteht aus einer Eskadron in Homburg einem Bataillon Infanterie in Frankfurt, einem Bataillon In⸗ fanterie in. Darmstadt einer Eskadron in Darmstadt, einem Bataillon in Mannheim, einer Eskadion in Schwetzingen einem Bataillon in Karlsruhe, einer Eskadron in Karlsruhe, einem Bataillon in Lahr, einer Eskadron in Lahr und einer Eskadron in
˖CC¶¶¶¶¶¶——
„ P 11 7 8 Durch „Wolffs Telegraphenbüro“ wird hekanntgegeben,
daß Anträge auf Ein⸗ und Ausreiseerlaubnis von und nach den besetzten Gebieten lediglich an die lokalen Behörden der Okkupationsmächte, nicht abe ie deutsche Waffenstillstandskommission zu richten sind. 8
—Qᷓᷓ́n
Die spanische Regierung hat laut Meldung des
„Wolfsschen Telegraphenbüros“ dem Auswärtigen Amt mit⸗
geteilt, daß Botschafter Prinz Ratibor, Legationssekretär
von Stohrer, Mälitärattaché Major Kalle, Marineattaché Kapitänleutnant Steffen und Marineintendanturrat Grimm nicht mehr „persona grata“ seien. Prinz Ratibor und die genannten Mitglieder der deutschen Botschaft werden demnächst ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Als Geschäftsträger verbleibt der erste Sekretär der Botschaft, Botschaftsrat Graf Bassewitz, in Madrid. Es ist außerordentlich bedauerlich, daß das Kabinett des Geafen Romanones sich von der Entenle zu diesem Schritt hat drängen lassen, nachdem alle vorhergegangenen Regierungen Spaniens während der vier Jahre des Weltkrieges in stolzem Unabhängigkeitsbewußisein eine unparteiische Neutralität auf⸗ zecht zu erhalten verstanden hatten.
— ——
„„Als Nachfolger von Dr. Soff ist nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros”“ der bisherige Gesandte in
Kopenhagen Graf Brockdorff⸗Rantzau zum Staatssekretär des Aeußern ernannt worden. v1“
Im Interesse der Sicherstellung des allgemeinen
öffentlichen Funkentelegraphendienstes hat die von der Reicheregiernna eingesetzte Reichsfunktommission laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ beschlossen, daß zur Herbeiführung einer größeren Beschleunigung in der Liefe⸗ rung von Funkergerät und Stationsinventar alle dring⸗ lichen Anforderungen der Funkenstationen, die von den bis⸗ her für die Anforderung zuständigen Stellen nicht erledigt werden köenen und daher mit hinreichender Begründung versehen an die Reichsfunkkommission gerichtet werden, von der Reichsfunkkommission den Ausgabestellen der einzelnen Ressotts unmittelbar zugeleitet werden. Die Ausgabestellen werden die notwendigen Anweisungen hierüber von ihrer vor⸗ gesetzten Dienststelle erhalten. Die beteiligten Stationen richten nach dieser Recelung solche Anforderungen nicht mehr an die „Zenrralsunkleitung“, sondern an die „Reichsfunk⸗ kommission, Lerlin W.“ (Wilhelmstraße 64). b
Die Kriegsrohstoffabteilung macht bekannt, daß die
Angelegenheiten der Elektrizitäts⸗, Gas⸗ und Wasser⸗ anlagen und Trocknereien nach wie vor der amtlichen Be⸗ arbeitnng unterliegen. Soweit die Versorgung mit Kohle in Betracht kommt, geschieht sie durch den Reichskammissar für die Kohlenverteilung, Abteilung Kohle, Berlin W., Wich⸗ mannstr. 19. Die Regelung der Menge der zu erzeugenden elektrischen Arbeit, deren Verteilung und Abgabe zum Verbrauch,
bearbeitet auf Grund der Bundesratsverordnung vom 21. 6. 17
und der Bekanntmachung vom 2. 11. 17 der Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung Elektrizität, Gas und Wasser, Berlin SW. 11, Köntggrätzerstr. 28. Für den inneren und technisch⸗wirtschaftlichen Betrieb, Maschinenbeschaffung, Unterhaltung und Ausbesserung, Leitungsbau, Personal⸗ und Transportfragen, Treiböl, Schmiermittel usw, hat im Auf⸗ trage des Reichsamts sür die wirtschaftliche Demobilmachung die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung Sektion El. Berlin SW. 11, Königgrätzernr. 28, zu sorgen.
Zur Ausführung dieser Aufgaben im einzelnen sind über
das Reich verteilt örtliche Stellen tätig, und zwar die Kohlen⸗ verteilungsstellen, die Vertrauensmänner des Reichskommissars für die Kohlenverteilung und die technischen Referenten der
Demobilmachungskommissare bezw. der Kriegsamtestellen.
v —.——
Die neueste Nummer des „Justizministerialblattes“ ver⸗ offentlicht eine Verfügung des preußischen Justiz⸗ ministers über die Anwendung der Untersuchungs⸗ haft. Der Staatsanwaltschaft werden Weisungen gegeben, die zum Ziele haben, durch die Antraastellung der Staats⸗ anwaltschaft auf eine Verminderung der Verhängung der Unter⸗ uchungshaft, auf eine Abkürzung ihrer Dauer und auf möglichst weitgehende Anrechnung erlittener Untersuchungshaft auf die erkannten Strafen hinzuwirken. 8
An die Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten ist nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros folgender Erlaß des Ministeriums des Innern, gezeichnet Hirsch, Dr. Breilscheld, ergangen: 8
8
18
In einzelnen Städte und Lehrern das Wo gemeinde erschwert ode wärtigen Schwierig ke von den Betroffe Kommunalaufsichtsbeh in Betracht kommen oder Milderung ein
Schutz⸗ und Trutzbündnis geschlossen, um den Heimatsoct lis zum letzten Tropfen Blut gegen die Tichechen zu verteidigen. tschechische Wehrmacht in Oberungarn zusammengezogen sein, um von dort geg
wird den städtischen Beamten hnen außerhalb der Anstellungs⸗ r nersaat. Mit Rückst eiten der Wohnun jetzt besonders schw örden wollen in geeigneter Weise auf die den Städte einwirken, um er derartigen Uebung zu erziel
icht auf die gegen⸗ gsbeschaffung wird das er empfunden. Frankreich. 1 1“ Sitzung des Senats führte Ribot anläßlich der Erörterung über die Verlängerung des Prioilegs der Bank von Frankreich bezüglich der Finanzlage, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, aus: 88
Das allgemeine Budget Frankreichs werde sich ungefähr auf 17 Milliarden Franes belaufen, von denen acht Milliarden zur Kriegsanleihen
ie Aufhebung Ja der vorgestrigen
ggamtsblatt des Bezirks Allenstein „Wolffschen Telegraphenhüros“ f
Das Regierun
IEö auszugleschen e. felbst bei der stärtsten Heranziehung des Kapitals jährlich nicht mehr als 11 Millarden einbringen könnten. „ müsse
halb vom Feinde eine große Enlschädigung verlangen. Diese Frank⸗ reich zu leistende Entschädigung muüsse die Priorität gegenüber allen anderen zu zahlenden Entschädigungen haben. 5 und die größer seien, als die der Alliierten, Belomme Frankreich die Priorität zusammenzubrechen. Ausgleich nicht genügend sein sollte, unter den Alliierten zu⸗ nachkommen
Bekanatmachung:
sche Regierung in Warschau zur konstituierenden po esigen Regierungsbe geschrieben.
hat nach Zeitungsnach⸗ lnischen Nationalversammlung der Kreise Veranlassung von zu, Aufsteltung von Wählerlisten und von Wahlflugblättern stellen sich Es wird deshalb ndlungen dringend gewarnt. Militärbehörden im Ein⸗ täten haben Weisung, jede der Beteili⸗
richten Wahlen
d Frankrei nüsse des⸗ ür den hi Frankreich n.
irk mit Ausnahme
Wabhlen, Vorbereitungen da Kandidaten sowie die dar als Verbreche vor irgendwelcher Tei Alle Polizeibehörden, men mit den örtlichen A.⸗ und S.⸗ erson sofort zu verhaften, die in in gung an der Ichen National
Verbreitung Hiie dh. Hochverrates. lInahme an solchen He
Gendarmerie⸗
reich gebracht habe, rechtfertigen dieses Verlangen. nicht, so drohe es unter Wenn die Entschödigung zum Lasten und Einnahmeguellen Verpflichtungen
ungeheuren Lasten
müßten die
endeiner Form g 8 sammengelegt
PLorbereitung zur Wahl versammlung verdächtig ist. 8 8 Im Namen des Haushaltsausschusses der Kammer er⸗
„daß die Kriegsschäden in Fronkreich an Maschinen Milliarden Fr. belaufen, un⸗ Schäden an historischen Bauten und die dem Handel durch Stillegung der Betriebe zugefügten.
Finnland. olffs Telegraphenbüro“ meldet, g des stammverwandten russischen Bolschewismus ein. von Sanitätspersonal Ein Ausschuß aus Mitaliedern aller at die Leit
klärte Dubois
Gebäuden, Grund und Boden, Mobiliar,
Nordwestliche 1 2 Straßen, sich insgesamt auf 65
Eisen⸗ und Stahli des „Wolffschen Teleg sitzung beschlossen, fol stillstandskommission in Verbot jeglichen Gü
Vereins Deutscher ndustrieller hat nach einer Meldung raphenhüros“ in der gestrigen Vorstands⸗ elegramm an die Waffen⸗ Spaa zu senden:
terverkehrs von die neutrale Zone und ötsrheinische Eisenindustrie und Wenn nicht die Zufuhr der 1 gt, ist ein Erlie
gendes T
dem linksrheinischen übrige Deutschland den Kohlenbergbau othringischen Erze mög⸗ der Hochofenindustrie und damit da die Vorräte Weiter stockt seit der Beset ch gelegenen Eisen⸗ und srheinische Werke dringend an⸗ unmittelbar uhr von linksrheinischen Braunkohlen⸗ insbesondere gerländer Stahlwerke seit Wochen derung der rechtsrheinischen ierigkeiten, wenn die für züglich abgefahren werden.
In Finnland setzt, wie eine Bewegung zur Unterstützu Estlands gegen den
Material beabsichtigt. — Parteien, auch der Sozialdemokraten
besetzten C gefährdet die rechtsr aufs äußerste. lichst bald erfol der Eisenindustrie stens einen Monat reichen. an Erzeugnissen der linksrheiniz n, auf die große recht Diese stehen liegen. Desgleichen ist die Zuf rechtsrheinischen land unterbrochen, sodaß die Ebenso stößt größten Schw Materialien nicht unver Arbeitslosigkeit von Hundertt bei den Gegnern vorstel en Gebiet und der
8.s
999 Absendung unausbleiblich, die Zufuhr ng über Kohlengrube
IS Hahr, „ 1“ Zur Arbeiterbewegung. egen der vom Essener der Bergarbeiterausstand im Ruhrgeb Verhandlungen unter Mitwirkung des A.⸗ und beigeleat worden sei, erfährt der die Gesamtzahl der ausständigen Ruhrberg! keine Abnahme erfahren hat. waren wieder über 13 000 Mann ausstän Ausständigen dürfte sich unter Einschluß auch gestern wieder auf über
Gruben auf die 1 rheinisch lagernden S.⸗Rat verbreiteten Meldung, iet durch 2.⸗Rats in Essen
38 die Sperre ö1I1“ „Berl. Lok.⸗Anz.“ daß
lig zu werden, daf neutralen Zone aufgehoben vom Brückenkopf Cö zien Gebiet und dem übrigen unterbrechungen angeordnet werden.
bitten wir, zwischen dem besetzt oder bei Besetzung der neutralen Zone nach Norden zwischen dem bes land keine Verkehrs
der gestrigen Morgenschicht mizahl der der Nachmitlagsschicht also 20 000 Mann gestellt haben. Aus Beuthen (Oberschlesien) wird dem „W. T. B.“ daß auf der Charlottengrube bei Rybnik bei der . Belegschaft wiederum in den Ausstand trat.
Württemberg. m hat dem „Staatsanzeiger“ zufolge richtet, wonach die Ver⸗ lksbeauftragten über und Strafmilde⸗ Württemberg en der allgemeinen Amnestie rung vom 15.
Justizministeriu Justizbehörden einen Erlaß ge des Rates der Vo Gewährung der Straffreihe vom 8 Dezember
rechtsverbindlich und neb der württembergis d. J und dem E viso ischen Regierung an
vember d. J.
ordnung Literatur. deutschen n von Dr. Franz Schlegel Theodor von Ols Kriegsmmisterium XII und 934 Seiten 37, geb. 44 ℳ. — Da utschen Rechts im Sinne von Wissen zuverlässige Bericht Schrifttums
Jahrbuch r. Hugo Neumann, herausgegebe berger, Kammergerichtsrat, und Dr. Geheimem Kriegsrat und vortragendem Rat im 16. Jahrgang: Bericht über das Jahr 1977. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Jahrbuch, das der Fortentwicklung des Rechtseinheit und dem schaft und Praxis im
chen provisorischen Regie rlaß der württembergischen den Justizminister vom 19 In dem Erlaß des ß die Gnadenbefugnis ürttembergs als die nun⸗ t übergegangen, daß der adigungsrechts durch die 9. November nicht berührt wie vor die Ausübung des „soweit die Justizhoheit dem zukommt, ausgeschlossen ist. sich der Rech
nicht anwendbar Justizministeriums wird ausgefü auf die prooisorische Regiekung W Trägerin der Staatsgew sichtlich des Begn eränderungen vom
Zusammenwirken ganzen Reiche durch Rechtszust Rechtsprechung Zivilrechts staatsrechtlichen V worden ist, und doß deshalb nach Gnadenrechts durch das Reich württembergischen Staat visorische Regierung hat ministeriums angeschlosse unter Verwahrung gegen den
Württembergs telegraphisch in K
vorliegenden Literatur und Rechtsprechung des Jahres
setzen: Bürgerliches Gesetzbuch nebst Ein⸗
nkung der Verfügungen
Reichshaftpflichtgesetz, Gesetz ndelsgesetzbuch, seerechtliche Telegraphen⸗
2 unlauteren betreffend die Gesellschaften mit be⸗ betreffend die Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ Patentgesetz, Gesetz, Gesetz zum Schutze der das Urheberrecht an Werken Tonkunst, Gesetz, betreffend das Urheber⸗ bildenden Künste Verlagsrecht, Gesetz sicherungsunternehmungen, Gerichtsverfassungsgesetz,
Zwangsversteigerung und Anfechtungsgesetz, willigen Gerichtsbarkeit, Personenstand Wie bisher geben Mitarbeiter von Legalordnung folgend,
unterrichtet gang über die bedeutsame folgenden Ge gesetz dazu und Gesetz zur Einschr über Miet⸗ und Pachtzinsforderungen, über den Verkehr mit K aftfahrzeugen Binnenschiffahrtsgesetz
tsauffassung des Justiz⸗ n und hiervon die Reichsre Eingriff in die Justizhoheit enntnis gesetzt.
Nebengesetze Fernsprechrecht bewerb, Börsengesetz, Gesetz, schränkter, Haftung, Gesetz, genossenschaften, Wech etreffend den Schutz Warenbezeichnungen, Literatur und der
selordnung, Scheckgesetz,
von Ghs htecg hi Fetstst 8 Gesetz, bet d Oesterreich. setz, betreffen Ausschuß des Laibacher Nationalrats ebiet sandte der jugoslavischen 9
Photographie, egierung in 8 „Korrespondenz⸗ von Görz, Triest en Teile Krains und Kärntens enischen Ansprüchen entgegentrete. chen Gebiete könne unter
besetzte G Belgrad ein Telegromm, in dem, wie das büro“ meldet, im Namen der Jugoslaven und Istrien sowie der besetzt veriangt wird, daß die Regierung den itali auf jugoslavisches Gebiet mit allen Kräften Komp o niß hinsichtlich der jugoslavis keinen Umständen anerkannt werden. — Der ungarische Ministerrat hat dem korrespondenzbüro“ zufolge beschlossen, rumänischen Befehls habers zulehnen, wonach die Koloszvar und ihrer Umgebung
Versicherungsvertrag, Zivilprozeßordnung,
die Zwangsverwaltung, die Angelegenheiten der sgesetz und Grundbuchordnung. anerkannter Sachkunde, der st den wesentlichen
g, Konkursordnung, Reichsgesetz
in knapper Form zunäch wissenschaftlichem einzelnen Vorschriften der⸗
veröffentlichte
Telegraphen⸗ Gesetzen oder Abschnitten, 2
die Zumutung des in Siebenbürgen ab⸗ Räumung nicht nur der Stadt sondern auch der ganzen auf die sich das rumänische Imperium er⸗ ügt wird, da sie den Bedingungen des Belgrader Waffenstillstandsabkommens zuwiderläuft, in deren Sinne die ungarische Regierung bloß das durch die Demarkationslinie begrenzte Gebiet militärisch zu räumen hobe. Belgrader Abkommen 1 strategisch wichtige Punkte auch auß zu besetzen, doch gierung nicht die † von diesen strategisch wichtigen Punkt mehr gehe aus dem sich das Recht Ungarns. und zwei Kavalleriedivisionen zur Wahru Ruhe und Ordnung zu unterhalten, der Demarkationslinie erstrecke. daher die erwähnte Zurücknahme der urngarischen nicht verfügt, sondern bloß angeordnet, usammenstoßes mit den 3 ie ungarische Regierung hat den französischen Vyx von dieser ihrer Stellungnahme am ist entschlossen, an ihrem Entschluß un
festzuhalten. Wie der „Pester Lloyd“
Einzelbestimmungen Rechtsprechung Reichsgerichts
vollständig, Oberlandesgerichte
Ausscheidung die einschlägige Rechtsprechung
26 Komitate, Wesentlichsten. 8* harha-h
segen soll, verf Uebersicht durch voran
ergänzende
ergangenen Entsch
Paragraphen angesetzte Stich⸗ wichtige Landesgesetze und eidungen nebst darauf bezüglicher Gesetzesstoffen ren Werke und ieser Literatur uing vorausgeschickt, Entscheidungen
systematisch
Wohl sei im das Recht vorbehalten, erhalb des geräumten Gebets lege das Abkommen der ungarischen Re⸗ militärischen Kräfte auch en zurückzuziehen. T Belgrader Vertrag deutlich hervor, daß Ftreitmacht von s
den einzelnen betreffenden größe Titeln zusammengestellt, und d h eine Vorbemerk
graphengruppen sind die sie Abhandlungen nach ihren übersicht ist vielfach nockh grundlegenden und auf wichtige St die vor ihm während lassen mit voller Den geschaffenes Zivilrecht auch in d „Richtung geben konnte, und in we Bestimmungen oder überholte Au Umgestaltung bedurfen.
Einen „Alphabetischen 2T geltende Kriegsrecht“ h Zeitungsverleger Stuttgart’.
hervorhebt Jahrgang und des Jahrbuchs ser im Frieden rieges Maß icht nicht bewährte
Nachprüfung und
flicht auf, ihre Ar 3 reitfragen verweist. des Krieges erschienenen Bände echs Jnfanterie⸗ tlichkeit erkennen, inwieweit un og der öffentlichen auf das Gebiet diesseits Das Kabinett Karolyi hat
en Stürmen des Welt ffassungen der
Jegweiser durch at der Syndikus A. Ebner herausgegeben
um ein nach der Bu wörterverzeichnis,
das gesamte des Vereins deutscher (Verlag von J
daoß diese sich jeden rumänischen Truppen Oberstleutnant tlich verständigt und ter allen Umständen
chstabenfolge an⸗ einzelnen Stich⸗ Verordnungen
zu finden sind, senswerte zu üunterrichten.
erleichtert, vorliegende 2. Auflage im Zentralblatt für
meldet, haben die ungarischen von Galanta bis Aranyos Marot ein