1919 / 26 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Jan 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Hauptberuf betreiben oder betrieben haben; Güter, ie im Laufe der letzien 20 Jahre abgesehen von den Fällen des & 6 Abs. 2 durch entgettliches Rechtsgeschäft mehrfach den Besitzer gewechselt baben; Güter, die be⸗ onde s extensiv oder schlech bewirischafter werden; Guter, deren Be⸗ sitzer sich während des größeren Teules des Jahres nicht auf der Be⸗ güterung aurhalten und sie nicht selbst bewirlschaften, und Güter, die zu Besitzungen von un ewöhnlich großem Umfang gehören. Auch sollen die Landlieferungsverbände vorzugsweise solche Teile der großen Güter, und zwar in achgemäßer Abgrenzung und mit den dazu ge⸗ hörigen Gebäuden, erwerben, die früher selbstöndige Bauerngüter oder Landstellen waren und in den letzten 30 Jahren vor dem In kraft⸗ treten dieser Verordnung von Eigentümein der großen, Güter auf⸗ gekauft w en sind.

88 solcher Güter, die in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht vorbildlich wirken oder für die Entwicklung der Land⸗ wirsschaft von hervorragender Bedeutung sind, soll möglichst abgesehen

werden. 6 17

Anwärter von Fideikommissen können einer Uebertragung an den Landlieferungsverband nicht widersprechen. Die äheren Bestimmungen über die Verwendung des Kaufpreifes oder der Entschädigung treffen die Bundesstaaie. Auf Stammgute, Lehen und sonstige Grund⸗ stücke weiche auf Grund ven Vorschristen gebunden sind, die nach den Artikein 57, 58 59 des Eiaführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch von den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs unbe⸗ rührt bleiben, sowie auf Famulenstiftungen sind diese Bestimmungen sinngemäß anzuwenden.

Verhältnis zwischer Landlieferungsverband und Siebdlungs⸗

unterneymen.

Das Siedlungsunternehmen ist verrflichtet, dem Landlieferungs⸗ verbande die Grundstücke abzunehmen und ihm den vong ihm zu ent⸗ tichtenden Erwerbspreis zu zahlen: 1 he 858 Landiteterungeverband das Grundstück auf Ver⸗

langen des 1““ durch Ausübung des Vortautsrechts erworben hat; wenn das Siedlungeunternehmen sich sonst mit dem Er⸗ werb und dem Erwerbspreis einverstanden erklärt hat; wenn der Landlieferungsverband das Grundstück durch Enteinnung erworben hat und das Enteignungsverfahren mit Zustimmung des Siedlungsunternehmens eingeleitet worden ist. 2 686. ö des Reichsarbeitsamts bestimmt, inwieweit dem Erwerbepreis Kosten zugerechnet werden dürfen. 1

Aufwendungen des Landlieferungsverbandes, die nicht gemaͤß Aws. 2 vem von dem Siedlungsunternehmen zu zahlenden Preise zu⸗ gerechnet werden, sollen durch Umlagen auf die Verhandsmitglieder aufgebracht werden. Den Umlagemaßstab bestimmt der Landlieferungs⸗ v band. Sind die Aufgaben des Landlieferungsve bandes einer anderen Stelle übertragen 12 Abs. 2), so bestimmi die Landes⸗ zentralbehörde über die Deckung dieser Aufwendungen.

Außerordentliche Vermögensabgabe. 19

Sofern Mitglieder des Landlieferungsverbandes 12 Abs. ¹) „der einer mit den Aufgaben des Verbandes beauftragten landwirt⸗ schaftlichen Organisation außerordentliche Vermögensabgaben in be⸗ siedlungsfähigem Londe entrichten, kommt das zur Werfügung gestente und vom Sied ungsunternehmen übernommene Land auf das vom und an d Verband zu liefernde Drittel 13 Abs. 2) in An⸗ rechnung 1

Wiederkaufsrecht. C111““ 1 . 8 . 8

Das gemeinm̃ ützige Siedlungsunternehmen hat ein Wiederkaufs⸗ recht für die von ihm begründete Ansi dlerstelle, wenn der vnseäne⸗

weise veräuße aufgibt, oder wenn er sie ni⸗ fie ganz oder t ilweise veräußert oder aufgiht, odes sie mt dauernd bewohnt oder bewirtschaftet. Die Vorschriften des § 6 Abs. 2 elten ent Prechend. 3 8 Die Dauer des Wiederkauferechts, der Preis und die näheren Bedingungen sind in dem Ansiedrungsvertrage festzusetzen. Das Recht ist als B⸗lastung des Grundstücks im Grundbuch einzuttagen. Im übrigen bleiben die Vorschriften der Landesgesetzgebung unberührt.

Peschaffung von Pachtland für landwirtschaftliche Arbeiter.

Lendeszentralbehörde zu bezeichnenden Stelle vern schtet werden denjen’gen Arbentern, welche im andwirt'chaf sichen etrieb ihres Bezurkes ständig berchäftigt sind, auf ibren Wunsch Gelegenbeit zur Pacht oder sonstigen Nutzung von Land für den Bedarf des Haus balis zu geben. Die Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn Pacht⸗ oder Nutzlud im Umfang bis zu Hundert der landwirtschaftlich

Landgemeinden oder Gutsbezirke können durch e zang der

vom genutzten Gemeinde⸗ oder Gutsfeldmark zur Verfügung gestellt ist. 5 22 .

Ist das vötige Pacht⸗ oder Nutzland auf andere Weise nicht zu beschaffen so kann die Landg meinde es im Wege der Zwangsvachtung „der Enteignung in Auspruch nebmen. Zur Hergabe des Landes ist in erster vinse der Arbe igeber verpflichtet, bei dem die Arbeiter be⸗ schäigt werde n. Die Zu ässigkeit der Zwangspachtung oder Ent⸗ einnung wird durch die von der Landeszentralbehörde zu bezeichnende

Stelle ausgeiprochen. B 8 oder Aufteilung ganzer Wirtschaftseinheiten ist aus⸗

eschlossen. 1 aelchlase übrigen bleibt die Regelung der Zwangspachtung und Ent⸗ Agnung den Bundesstaaten vorbehalten. ““

9 Schlußbestimmungen.

923 Diese Verordnung tritt mit dem Lage der Verkündung in Kraft und hat Gesetzeskraft. N.

Der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts ist ermächtigt soweit nichts anderes bestimmt ist, nähere Vorschriften, i sbesondere zur Ausführung dieser Verordnung, zu er lossen. Scweit er von dieser Befugnis keinen Gebrauch macht, können die Landeszentralbehörden die erforderlichen Vorschriften erlassen.

Soweit durch landesrechtliche Reaelung die Beschaffung von landwirtschaftlichem Sied ungslande bereits in autre ichender Weise gesichert ist, kaann der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts Aus⸗ nahmen von dieser Verordnung zulassen. b

§ 26 8

Alle Geschäfte und Verhandlungen, die zur Durchfüͤbhrung von Siedlungsverfahren im Sinne dieser Verordnung dienen, sind, soweit sie nicht im Wege des ordentlichen Rechtsstreits vorgenommen werden, von allen Gebühren, Stempe abgaben und Steuern des Reichs, der Bundesstaaten und sonstigen öffentlichen Körperschaften befreit.

Die Gebühren⸗. Stempel⸗ und Steuerfreiheit ist seitens der seücen Behörden ohne weitere S ana dunne

innützige Si zunternehmen rsicherk, daß as gemeinnützige Siedlung icen er⸗

Antrag oder die Handlung zur Durchführung eines

fahrens erfolgt. Berlin, den 29. Januar 1919. Die Reichsregierung. Ebert. Scheidemann.

Giaatssekretär des Reichsarbeitsamts. Bauer.

——

Berichtigung. Im § 37 der Verordnung über das Erhba echt vom 15. Januar 1919 (Reict s⸗-Hesetzbl. S. 72 Nr. 19 des Reichsanzeigere) ist im Abs. 2 Zeile 1 die Ziffer „S“ durch 84“ 2 9

8 aT““ Dem Milchhändler Forke in Weißig ist auf Grund von § 1 der Betanntmachung des Reichskanzlers zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Perseonen vom Handel vom 23. September 1915 in Ver⸗ bindung mit der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 9. Okiober 1915 zur Ausführung dieser Verordnung der Fort⸗ betried des Milchbandels bis auf weiteres unter⸗ fagt und das Milchgeschäft geschlo⸗ sen werden. Dresden⸗Neustadt, den 28. Januar 1919. Die Amtshauptmannschaft. Graf zu Castell.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 des Reiche⸗Gesetzblatis enthält untern 8

Nr. 6673 eine Verordnuna, betreffend eine vorläufige Landarbeitsordnung, vom 24. Januar 1911.

Bezlin W. 9, den 29. Januar 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

In der Ersten Beilage zur hentigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird die Begründung zur Ver⸗ ordnung über das Erbbaurecht vom 15. Januar 1919 veröffentlicht.

Preußen.

Die Preußische Regierung hat den Direktor der Chirurgi⸗ schen Klinit der Tierärztlichen Hochschule in Berlin, Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Eberlein, zum Rektor dieser Hochschule für die Amtszeit vom 1. Februar 1919 bis dahin 1922 ernanm. 1

Bekanntmachung.

Bereits in unserer Bekanntmachung vom 10. Dezember v. J ist darauf hinaewie sen, daß die kürfiige staatsrechtliche Gestaltung Preußens durch die preußische verfassunggebende Versammlung zestimmt werde und daß allen Versuchen, Teile von Preußen los⸗ zureißen, mit Nachdruck entgegenzuneten sei. An diesem Standpunkt hat die Preußische Regierung gelegentlich der statt⸗ gebabten Verhandlungen über die neue deutsche Reichsverfassung in vollem Umfaoge festaehalten. 8

Indem wir dies zur allgemeinen Kenntnis bringen, geben wir erneut der Erwartung Ausdruck daß die Behö den allen andereé gerichteien Bestrebungen nachdrücklichst entgegentreten

erden.

8 Die Preußische Regierung. 1“ Hirsch. Braun. Fischbeck Hoff. Haenisch. Dr. Südekum. Heine. Reinhardt.

—4,

Bekanntmachung.

Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat auf Antrag der zuständigen Preis kor mission gemäß § 4 ff. der Verordnung üͤber Gemüse, Obnii und Südfrüchte vam 3. April 1917 (R. G. Bl. S. 307) bestimmt, daß die in meiner B⸗kasnt⸗ machueg vom 23 Javuagr 1919 (Reichsanzeiger Nr. 22) ver⸗ öffentlichten Erzeugerhöchstpreise für Spinat und Sellerie wie folgt geändert werden: ““ oo““ 35.— s

Sellerie ohne Kaut 40,— je Zir Diese abgeänderten Preise treten am 1. Fedruar Kraft und gelten bis auf weiteres.

Berlin, den 29. Januar 1919.

Der Vorsitzende der . 1. , adaseie ns für Gr ierig.

Bekanntmachung.

Dem Markscheider Carl Best aus Herne ist heute die Befugnis zur Verrichtung von Ma kscheiderarbeiten für den Umfang des preuß schen Staates erteilt worden.

Clausthal, den 28. Januar 1919.

DSDOgas Obenbergamt. Steinbrinck.

Bekanntmachung. 1.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun unzuverlässiger vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) 8 ich dee Ehefrau Agnes Meyer, ged. Lange, Berlin, Landsbergerstraße 39 durch Verfügung vom heutigen Tage den 88* el mit Fleischwaren, inebesondere Fe. Ziegen, Kaninchen⸗ und Geflügelwurst, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin 0. 27, den 28. Januar 1919.

89 Der Polizeipräsident zu Berlin.

Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Pokrantz.

8

Bekanntmachung.

Dem Pferdehändler Hermann Tiedemann in Bremer⸗ vörde auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ sjember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) den Handel mit Pferden wegen Unzuverlässigkert bis auf weiteret unterfagt. . 9

Dremervörde, den 17. Januar 1915. 8

HDer Landrat. Crubitz. 1 Füt dea hsn. und Goldatancat Habich

Preußen. Berlin, 31. Januar 1919.

Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstandskom⸗ mission in Spaa vom 29. Januar ertuimmt „Wolffs Telegraphenbüro“ folgendes: 3

Die deursche Wafferstillstandskommission sab sich in der beutigen Sitzung wieder einmal veranlaßt, gegen mehrere Verletzungen des Völkerrechts und der Waffenstillstondsbedingungen durch die Entente energischen Protest einzulegen. So soll die belgische Regierung be⸗ schlossen haben, alle noch in Belgten wohnhaften Deutschen zwischen 16 und 60 Jabren unverzüglich auszuwetsen. Diejenigen unfer ihnen, weiche in den Heeren der Mittelmächte dienten oder deutschen Be⸗ satzungebehörden Dienste leisteten, sollen sogar festgenommen und interniert werden. 1 1““

Gegen die Bestimmungen des Waffenstzllstands verstößt die von Schweizer Bäitern veröffentlichte Anordnung der französischen Re⸗ gierung welche auf den Ware verkehr zwischen Elsaß Lothringen und der Schweiz seit Mitte Dezember den französischen Zolltarif und das ftanzösisch⸗schweizerische Handelsabkommen anwendet. Gleichfalls in Widerspruch zum Waffenstillstandsnbkomme steht die französische Maßnahme durche weiche die Verwaltung der Saargruden gezwungen wird, an die deutschen Behörden keine Kohlensteuer mehr abzuführen.

Die deutsche Kommusion erhob ferner Einspruch gegen An⸗ maßungen des Chess der knanzösischen Mililärverwaltung für den Unterlahnfreis, der auf dem Gebiei des zapilen Rechts und der Ver⸗ waltung bsolute Befehisgewalt beansprucht, obwohl ihm nach dem Waffenftillstandsvertrag nur das Recht der Kontnolle zusteht. Ent⸗ gegen den Amvestieerlassen der deutschen Volksdeauftragten vom 3. und 7. Dezember hat er auch verboten, die im Zentralgefängnit zu Freiendiez befindlichen, von den Amnestieverordnungen betroffenen Strafgefangenen freizulassen. 3 8

Um die Absicht der deutschen Regierung durchführen zu können,, den Gemeindeverwaltungen im besetzten Gebiet einen Teil der vom Reiche zu zahlenden Familienunterstüßungen zu überweisen, bat die deutsche Kommission im Laufe der Verhandlungen die Alliierten um Mittei ung, ob alle in die besetzten Gebiete fließenden amtlichen deutschen Gelder ungekürzt ihrem Zwecke zugeführt werden. 68 wurde eine allgemeine Erklärung darüber erbeten, daß die alliserten Militär⸗ und Zivilbehörden sich jedes Eingriffes in die dortigen öffentlichen Kassen enhalten. 8 6 b

Deut cherseis wurden den einzelnen alliierten Kommissionen so⸗ dann zwei Artiket der „Krankfurter Zeitung“ überreicht, die auf Grund da mwienschestlichen Quellen die schrecklichen Folgen der Aushungernps Deutschlands darlegen. Zum Schluß der Sitzung machte der Vorsitzende der französischen Kommission darauf aufmerksam, daß die deutsche Lebensmutjelper⸗ sorgung des lintsrheinischen Gebiets seit einiger Zeit stocke Er bat, ihm umgehend die deutschen Maßnahmen mitzuteilen, welche die Lebensmittelverforgung dieses Gebietes sichern sollen Der Pertreter der deutschen Regierung in Spaa sagte Aufklärung zu, betonte aber, daß der Lebensmittelmangel im besetzten linksrhein’schen Gebien wahr⸗ scheinlich auf die Verkehrs'perre und die Lebensmittelbeitreibungen durch die alliierten 1e zuröckzuführen sei.

1

Lieferung von Lebensmitteln an Deutschland ist in Berlin eine Kommission gebildet mwarden, an der neben Ver⸗ tretern beteiligter Reschebehoͤrden, Fisanz⸗ und kaufmännichen Sachverständigen auch zwei Vertreter der ärztlich n Wissenschaft leil ehmen sollen. Die deutsche E dskommission in Spaa hat die Frtentevertreter geheten, bei der Zusammen⸗ setzung der Gegenkommission Gelehrten oder Rerzien zu esreichen.

8. 1 Die außerordentliche Kohlenknappheit

ZBrowning forgende Dopesche zu richten: G Der vollkommene Zusammenbruch der Eisenbahntransportlage im Osten Deutschlands, der, abgeseben von der Abgabe des Lokomottv⸗ und Waggonmaterials, auf Betriebsschwierigkeiten, ins⸗ besondere auf die Absperrung von Bahnstrecken durch die Polen, zurück⸗ zuführen ist, macht es unmäglich, die Bevoͤlkerung dieses Gebiets

sehen.

Art zu befürchten, die angesichis der militärischen Lage be onders ver⸗ EE1“ vnaist kann nur durch Kohlentransporte see⸗ wärts erfolgen. Als Abgangshäfen kommen die Städte Bremen, Emden und Stettin, als Bestimmungshäfen Danzig und Königsberg in Betracht. Es wird gebeten Kohlentransportdampfer, die laufend angemeldet werden sollen, Geleit⸗ scheine zu erteilen. Sofortige Entscheidung ist mit Rücksicht auf die drohende Gefahr dringend notwendig. 8 8

———

Der General von Winterfeldt bat

büros“ folgende Depesche gerichtee:: 8

Euer Erzellenz darf ich melden, daß ich nach reiflicher Gr⸗ wägung und nach eingebendem Vortrag bei meinen militärischen Vor⸗ gesetzten an dem Ennschluß, meine Abberufung aus der Waffen⸗ stillstandskommission in Spaa zu erbitten, d habe. Ddie Ari der Durchführung des Waffenstillstandes durch unsere Gegner hat es mir unmöglich gemacht, meine Tätigkeit fortzusetzen. Gegenüber den Gerüchten, als sei der Grund meines Rücktritte in einem Zerwürfnis zwischen Eurer Exzellenz und mir zu suchen, seis nur Nicht Zwistigkeiten halten des Gegners hat meiven Rücktritt bestimmt. Ich werde nach Uebergabe der Geschäfte in Spaa in emigen Tagen in Berlin sein und alsdann mündlich Bericht erstatten.

Der Staaotssekretär Grzberger sandte als Antwort folgendes Tel⸗gramm: 1“ 1.“

Euer Hochwoblgeboren bestätige ich den Empfang Ihrer Depesche aus Wilhelmsböhe und gebe nochmals meinem aufrichtigen Bedauern Ausdruck, daß Sie, wenn auch nach reiflicher Erwägung aller in Be⸗ tracht kommenden Gründe, an Ihrem Entschluß festgehalten haben, vom Vorsitz der Waffenstillstandskommission in Spaa zurückzutreten. Ich würdige Ihre Gründe vollkommen. In diesem Augenblick ist es mir eine angenehme Pflicht, Ihnen, verehrter Herr General, im Auftrage der Regierung den wärmsten Dank für Ihre in der Oeffentlichfeit viel zu wenig Ferannte schwere und verantwortungsvolle Arbeit auszusprechen. Unter den schwieri sten Umständen baben Sie mit großem Geschick die deutschen Interessen stets maonhaft vertreten. Eine spätere Zeit wrd Ihr vaterländisches und ritterliches Verhalten noch klarer hervor⸗ treten lassen als die heutigen Tage der Unzube und Ungewißbeit.

de zali ird das vertrauengpolle Zusammenarbeiten mlt EZT11 Zeit unserss Jatalandes stets m danklares neruag dletben.

und volles Entgegenkommen gefunden

Zur Füͤhrung der welteren Verhandlungen über die

im Osten Deutschlands hat die deutsche Wassenstillstandskommission, wie „Wo ffs Telegraphenbüro“ mitteilt, veranlaßt, an den Aodmiral 86

auch nur mit dem no wendigsten Bedarf an Hausbrandkobse zu ver. Es sind desba b bei der gerade in jener Gegend weit mehr als im übrigen Deut'chland bestebenden Frostgefahr Unruben schlimmster

für die bierfür in Frage kommenden

betone ich mit aufrichtigem Dank, daß ich bei Iren 8 babe.

im eigenen Lager, sondern levge das Ver⸗

gleichfalls eine Beieiligung ven 4

x

an den Stasts⸗ sekretär Erzberger laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗

Nachdem vorgestern aberd in Kehl der B hnhof und das

Postamt durch f anzösische Wach posten desetzt worden find, in

gestern das Gios der franzosischen Besatzungetruppen von 8 Uhr Vormittags Kehl eingerückt und en. die Umgebung von Kehl enzsprechend den in der Verlängerung des Waffenstillstandsve trages sestgesetzeen Linien bdesetzt. Die Eisenda hn, der Pon⸗ und Fernsprechverkehr ruhen.

1

Ein vom Kriegsminister Reinhardt und Unterstaats⸗ ekretär Göhre unte zeichneter amtlicher Erlaß, betreffend ffiziersverwendung, besagt dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge:

„Besondere Umstände legen an zahlreichen Stellen des Heeres die Tätigkeit der Offiziere lahm. Die schlechten Verkehrsverhältnisse verbindern bei di durch die Demobilmachung hervorgerufenen Ver⸗ schiebungen vielfach ein schnelles Eintreffen am neuen Bestimmung ort. Ganz besonders aber entstehen durch Postverzögerungen Warte⸗ zeiten, die Offizie e zur Untätigkeit verurteilen.

Schließlich haben die aufzulösenden Kriegsformationen häufig Offiziere und Unteroffuziere längere Zeit auf Urlaub geschickt, die ab⸗ sendende Stelle ist eingegangen und neue Befehle erreichen den Be⸗ urlaubten nicht mehr

Diese Vahältnisse bergen schwere Gefahren Die Zeiten sind viel zu ernst um lange Untätigkeit zu erlauben. Daber daden sämt⸗ liche am 7. Fehruar 19 9 nicht zum Dienst bei ihren Dienststellen anwesenden Oifiziere und Umeroffi ere durch Postkarte ihrer Pienst⸗ stelle oder, wenn sie nach Auflösung ihrer Kriegsdienststelle ihre neue Friedensstele noch nicht kennen, ihren früheren Friedens⸗General⸗ kommando⸗Wohnort und gegebenenfalls Urlaubsdauer zu melden.

Diese Dienststellen fürzen den Urlaub nach den Erfordernissen des Dienstes ab oder bestätigen ihn. Wer dis 20. Februar 1919 keine Peclistg ng erhalten hat, kehrz zu seiner jetzt zustäadigen Dienststelle zurück.

Jeder nicht aus Gesundheitsrücksichten Beurlaubte und jeder aus besonderen Umständen vporübergehend dienstfreie Offizier hat seine Kriegserfahrung in einem gründ. ichen Bericht niederzulegen und diesen unter deutlicher Namens⸗ und kurzer Inhaltsangabe dem General⸗ stabe des Feldbeeres kriegsgeschichtlichen Abzeilung einzusenden. Die Generalk mmandos sich mit allen Mitteln Uebersicht über den Bestand an Offizieren ihrer Formationen und Truppen zu verschaffen Ausnleiche im eigenen » ereiche vorzunehmen und ent⸗ behrliche Offiziere summarisch, getrenm naoch Dienstgraden, dem Kriegsministerium (Personalamt) sür den Osten anzuhieten. Die bei ihren Dienststellen anwesenden Offiziere sind mit den Unter⸗ offizieren und zurückbehallenen Mannschafien zu einem Verbande zu⸗ sammenzustellen, in dem die weitere Ausbildung mit allem Nachdruck zu detreiden ist. Hierdurch wird es nöglich sein, für die später ein⸗ Sh Wehrpflichtigen ein 161 Lehrpersonal zu schaffen. Ganz besond rer Wert ist auf Kenninis der Lebens⸗ und Arbeits⸗ bedingungen des Mannschaftsersatzes zu legen. .

3 de örtlichen Verbältnisse sehr verschiedenartig sind, ist die Art und Weise, wie dieser Forderung entlprochen wird, den Kom⸗ mandeuren der Truppenteile zu überlassen.

Neben der Weiterbildung der Offiziere und Unteroffisiere im militärischen Dienz ist auch die Ausbildung der Kapitulanten in außerdienstlichen Fächern als Vorbereitung auf ibren späteren Zivil⸗ beruf zu fördern; da besondere Mitel hierfür vorläufig nicht dereit⸗ gestellt werden können, sind alle verfügbaren Lehrkräfte und Lehrmittel zur Erfullung dieser Aufgabe heranzuziehen.

1111“

Die Reichsregierung hat sich genötigt gesehen, zur Wiederherstellung geordneter Zustände in Bremen eine Truppenabteilung dorthin zu entsenden. Die ersten Truppenzüge sind bereits bei Bremen einget offen Die Slä ke der für sonstige Zwecke bereitnestellien Tir ppen erfährt infolge des starken Zustrems ven Freiwilligen keine Ver⸗ minderung.

Die am 28. Januar in Weimar begonnenen Ver⸗ handlungen des Reicheschatzsekretärs mit den einzelstaatlichen Finanzministern find am 29 Januar fortgesezt und zu Ende geführt worden. Sie hahen, wie „Worffs Telegrophenbür meldet, eine völlige U berei semmung dahmm ergeben, daß die Deckung der drige den Bedürfnisse des Reichs allem anderen vorangehen muüssen, daß aber in dem hierdurch ge⸗ zogenen Rahmen den Einzelstaaten die zur Erfüllung ihrer wichugen Kulturaufgaben votwendige fir arzulle Bewegvngs⸗ freiheit zu erbalien sei. Unter die en Gesichts punkten wurde das gesamte Gebiet der Fmanzen in seiner Bedemung für Reich, Staat und Gemeinde emer eingehenden Erörterung unterzogen. Die vertrouliche und unverbmdliche Aussprache war so reich an Aufklärungen und Anregungen, doß von den Teilnehmern der Wunsch nach hänfigerer Wiederbolung solcher Verxanstaltungen sehr lebbaft geäußert wurde. Das Reichs⸗

schatzamt sagte die Erfüllung dieses Wunsches zu.

Durch die Bekanntmachung FR 850/12. 18 KRA vom 28. Dezember 1918 ist die Verwendung destimmter Tex⸗ tilien zur Herstellung der in der Bekanntmachung aufgeführten Geagenstände verboten worden. Amtlicherseits wird durch Wolffs Telegropherbüro“ darauf hir gewiesen, daß durch diese Verordnung die S-Iv welche die Bewirtschaftumg dieser Text lien, insbesondere ihre Beschlagnahme, betreffen, keineswegs aufgehoven worden sind; sie bleiben vielmehr neben

der neuen Bekanntmachung in Kraft.

18

1 1u 88

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbürocs“ sind in Posen von den Polen neuerdings sieben hervor⸗ ragende Persönlichkeiten als Geiseln festagesetzt worden: Bürgermeister Küöntzer, Stabtverordneter Placzek, Dr. Kantorowicz, der Präsident der Ar siedlurgskommission Ganse, Mittelscullehrer Rodwicskt, Dr. W. Eutmanm und Leutnant Martini. Die YPerbafmung wird als Vergeltungs⸗ maßregel gegen die Festr ahme des als Haupt der polnischen Aguation in Oberschlefien bekannten Justizrats ECzapla in Beuthen öö Muüt derselben Begründung hatte man schon am Dienstag die Festsetzung des Landeshauptmanns von Heyking in Posen vorgenommen.

Amtlich wird aus Bromberg vom 30. Januar ge⸗

meldet: Hrüͤntal, Wunschheim, Jaruschin und

Am 29. Januar wurden Gr. Samoklensk von Q ruppen genommen. Zwei Maschinn⸗

guewahre, Guschie un nitiyn wurden aing

Der deutschsserreichische Stoatssekretär Dr. Bauer hat vorgestern in einer Wahloesammlung eine Reoe gehallen, in der er dem „Wolssschen Telegraphenbüro“ zufolge u a. auf die volkswirtschaftlichen Gefahren verwies, die aus dem An⸗ schluß an Deutschland drohten.

„Unsere Volkswirtschaft“, führte er aus, war der alten Mon⸗ achie angepaßt, in deren Ländern wir unsere Märtte und Rohstoff⸗ gueclen hatten. Und doch wäre es tbrick zu meinen. daß wir unsere neue Einrichtung allein leichter durchföhren können als durch den Amchluß. In vielen Dingen werden sich Vorteile für uns ergeben, so in der Wäbhrungsfrage. Ernzelne gefährdete Industrien wird man nicht schutzlos der Konkurrenz preisgeben. Zweckdienlich wäre es, zwischen Deutsch⸗Oesterreich und Deutschland Binnenzölle zu schaffen. Die jungen Staaljen werden versuchen, ihre industrielle Emwicklung

zu beschseunigen, wodurch unsere Ausfuhr in Schwierigkeiten geraten kann. Doch wird dieser Markt ebdenso zu halten sein, wenn wir zu Deutschland gehbren. Je reinlicher die Scheidung zwischen uns und den Wntschaftsstaaten sein wird, desto bessere Freunde werden wir sein.“ b Großbritannien und Irland.

Das Kriegsamt teitt einer Reute meldung zufolge mit, daß 900000 Mann nötig sein werden, um die britschen Imeressen während der Ueberaangszeit zu schützen. Dieses Heer wird aus Mannschaften zusammengesetzt sein, die nicht vor dem 1. Jaouar 1916 vnter die Waffen kamen und nicht älter sind als 37 Jahre. Die Bildung der neuen Armee beginnt am 1. Februar. Außer dem gewohnten Sold werden den Offizieren und Mannschaften auch Gratifikationen im Be⸗ nac non zusammen 29 Millionen Pfund Sterling ausgezahlt

erden.

Der Vertreterausschuß der Großmächte in Paris hielt vorgestern zwei Sitzugen ab, die der polnischen und der tschecho⸗slowakischen Frage gemwidmet waren.

Nach dem Bericht der „Agence Havas“ erklärte der polnische Delegierte Dmowsry, der autgefordert wurde, einen allgemeinen Bericht über die Lage in Polen zu geben, daß eber Mangel an Munition und Material als an Mannschaften bestebe. Polen müsse ein freies Verfugungnrecht über die Ersenhahnlinie Thorn— Danzig behalten. Zu den Gebiretzansprüchen Polens übergebend, sagte er, daß Polen das Gebiet veor der Teilung wieder⸗ zuerlangen wünsche die Provinz Posen und Thorn einbegriffen. Außerdem wüunsche es einen freien Zugang zum Meere über Danzig, der zur Sicherstellung der Vertehrsstraßen von einem Geßbiets⸗ streifen geschützt sein müßte. Benes seßte den tschecho⸗slowakischen Gesichispunkt über die Zwischenfälle ausführlich auseinander, die zum Zusammenstoß der tschecho⸗slowakischen und polnischen Streitkräfte an den Grerzen don Bohmen und Schlesien führten. Am 6. No⸗ vember 19:18 sei zwischen Polen und Tschecho⸗Slewaken ein Ab⸗ kommen getrofftn worden, das eine vorläufige Festsetzung der Grenzen vorsah. Aber am 24. Januar 1919 seien die Tschecho Slowaken imn den Bezikk von Teschen eingedrungen und hätten die polnischen Truppenzeile zurückgedrängt. Der Vertreterausschuß erklärte es für daß diese Vorgänge aufbörten, und schlug zu diesem Zweck eine Besetzung der Zone durch alliterte Tluppen eile vor. Die an dieser Frage interessierten Delegationen erklärten sich mit diesem Vorschlage einverstanden.

Die Frage, wem endgültig das schlesische Industrie⸗ becken zufallen solle, wurde nicht angeschnitten, ebensowenig die von den Polen aufgeworsfenen Gebietstragen. Die Polen dedaupten, daß erhnographisch der Bezirk von Leschen ihnen zu⸗ komme, da die Polen dort 55 Prozent der Bevpölkerung dildeten. Die Tschecho⸗Glowaken antworteten, daß diese Gegend für ibre In⸗ dustrie wegen der Steinkoblenlager unent bebrlich sei. Die Friedens⸗ konferenz wird in dem Streit der beiden Parteien entscheiden, die erklärten, daß sie im voraus mit dem Ulrteil einverstanden seien. Die polnisch tschechischen Grenzzwischenfälle sind also beigelegt. Der See der namens der Alliierten zur Feststellung der Lag⸗ nach Poien gehen soll, besteht aus Noulens und General Ni ssel fur Frankreich, Howard Esne und General Botha für das Brirtische Reich, Montzagne und General Romei für Italien und Lord und Gerneral Kermar für die Vereinigten Staaten. Der Ausschuß wird ; gleich Kenntnis erhalten von Pichons von sämtlichen Großmächten gebilligten Anweisungen, die seine Tätigkeit in Politik, Kriegs⸗ und Geltwesen umschreiben. Er wird anfangs nächster Woche über Wien nach Warschau gehen und in etwa drei Wochen zurück sein.

Gestern hielten der Präsident Wilson, die Premierminister und Minister des Aeußern von Großbrifannien, Frankreich und Italien sowie die Vertreter Japans gleichfalls zwei Sitzungen ab, in denen der Gedankrnaustausch über den Stillen Ozean und Afrika in Anwesenheit der Vertreter der Dominions, des französischen Kolonialministers Simon und Salvago Ragais fortgesetzt winde. Ein zufriedenstellendes vor⸗ läufiges Abkommen ist über die birsichtlich der deut⸗ schen Kolonien und der besetzten Gebieie in der asiatischen Türkei anzuwendenden Grunbdsatze ge⸗ troffen worden. Am Nachmittag war die belgische Ab⸗ ordnung anwesend. Hymans, Vandervelde und van den Heuven setzten den belgischen Standpunkt hinsichtlich des Kongos guseinander. Außerdem wurde entschieden, daß die militärischen Vertreter der olliierten und assoziierten Mächte und der oberste Kriegsrat in Versailles aufgesordert werden sollen, einen Be⸗ richt über die beste und sag gemäßeste Verteilung der für die Aufrechterhaltung der Ordnung im besetzten türkischen Gebiet notwendigen Streitkräfte einzureichen.

Amerika.

Nach der „Aetion Franeaise“ hat die kanadische Re⸗ gierung die Ausweisung aller Feinde Internierte erhält bei seiner Ausweisung 75 Dollar. egen seines beschlagnahmten Vermönens wird später entschieden. Es gibt 2200 Internierte in Kanada. v“

1

Gtatistik und Volkswirtschaft.

9 Zur Arbeiterbewegung.

Nach einer von „W. X. B.“ übermittelten Meldung des „RNseuwe Rotterdamsche Courant“ aus Jondon halt die Re⸗ gierung an ihrer Absicht, sich in die Ausstände am Clyde, in Belfast und in London nicht einzumengen, fest. Es handle sich durchaus um Ausstände, die von den Leizungen der Gewerkschaften nicht anerkannt würden. Die Lage in Belfast hat sich in⸗ zwischen sehr verschlimmer. Das ganze Leben der Stadt ist lahm⸗ elegt, es ist u Gewalttätigkeiten gekommen; zahlreiche

läden wurden geplündert.

8

Annst und Wissenschaftt.

ist vom 1. Pehruge ab aine Antstellung der H21;3 itte 2* 1 8 inglich, die an h Brene ber ehesens von Ze 8.a. Amischer

er getreten ist.

Imn Kupferstichkabinett der Staatlichen Maseon

8 zur Förderung des Cinsammel 8 urd Anbaues einheimischer Pflanzen und ihrer Verwendung an Stehe auständischer Drogen hat, wie pie „Veröffentlichungen des Reichegetundheittamts“ mittelen, t Deutsche Hortus⸗Gesellschaft (Sitz München) in ihrer am 2. November 1918 argehallenen Haudiversammlung beschlossen, einen Preis von 1000 für eine Erperimenktalarbeit zur chemischen Erforschung der wichtigsten Pestand⸗ teile des Hieztentäscheltrautes ((oysella dursa ps2toris) auszuseten. Der Echi derung der eigenen Forschungsergeb⸗ nisse hat eine beurteilende Zusammen ellung der früheren Arbeiten auf diesem Gediete voranzugeden. Bei der Beschreibung der chemischen Bestandteile ist deren Darstellungsweise so eingehend an ugeben, daß darnach größere Mengen zur Ermittlung der pharmakologischen Wirkung und für die Ansicllung von Versuchen zur therapeutischen Verwendung hergestellt werden können.

Gesellschaft. Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Theodor Paul in München, Karlstraße 29, unter Beifügung eines verschlossenen Briefumschlags einzureichen, der auf der hegeie mit einem Sinn⸗ spruch persehden ist und die Anschrift des Verfassers enthält. Der Abbandlung sind größere Proben der dargestellten Präparate bei zugeben.

Literatur.

„Bolschewismus“ ist das Januaheft der Süddeutschen Monatshefte (Verlag München und Leipzig, Preis 1,80 ₰) benannt. Das Heft enthält folgende Aussätze: Zur Vorgeschichte des Bolschewismus von Kurt Aram; Europa und die Revolulion pon L Trotztr, Bolschewismas gegen Nationalversammlung (Die Rede voy Lenin bet Auflösung der Konstitvante); Der Bolschewismus als Konsequenz des Marxpismus von Assessor Dr. Fritz Gerlich; Der Bolschewismus innnerhalb der zussischen Parteien von Dr. C. Hurwicz (Russe); Rußland nach einem Jahre Bolschewismus von Guido Knverzer (kürzlich aus Rußland zurückgetehrt); Die Botkinschen Baracken (nach den Angaben einer Krankenschwester); Kronstadt (Bericht eines russischen Flüchtlings); Nochmals Kronstadt (Bericht einer Missionsschwester); Die Wirischaftspolitik des Bolschewie mus in Rußland von Di. Wolter Lessing (russischer Industrieller): Deklaration der Rechte des arbettenkélk und ausgebeuteten Volkes; Korrespondenz mit der bolschewistischen Regterung; Eriehnzsse eines Bremer Kaufmanns im bolschewistichen Rußland der Versasser ist fürzlich aus Rußland zurückgeke bri) ; Bollchewistenberrschaft von Arthur A. Knuepffer (soeben aus Rußland zurückgekehrt); Die geistige und politische Vorstellungswelt der Bozschewiti; Realpolitiker und Idealisten; Dekzet von der Organssierung und Versorgung der Dorf⸗ armut; Nietzsche und der Bol chewismus von Dr. Joseph Hofmiler. Bolschewismus und Bildung ven M. J. Rostomzew Piofeslor an der Petersburger Universnät, Mitglied der russischen Akademie der Wissenschaften). * ,

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregelun. Dem Reichsgesundheitzamt ist der Ausbruch der Maul⸗

und Klauenj euche vom Viehhofe in München am 27. Ja⸗

nuar 1919 gemeldet worden.

Dem Reichsgesundheitsamt ist das Erloöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Viehhof in Magdeburg am 28. Ja⸗ uuar 1919 gemeldet worden. 8

““ 8 28

Frankfurt am Main, 30. Januar. (W. T. B.) Die „Frankfurter Zeitung“ meldet aus Sae a. M.: Das Gesundbeitsamt teilt mit, daß in der Stadt Offenbach in den letzten Tagen drei Blatternfalle festgestellt worden sind. Die Ei⸗ schleppung erfolgte aus dem Osten. Alle vorgeschriebenen Maß⸗ nahmen sind getroffen worden.

Amsterdam, 29. Jannar. (W. T. B.) „Algemeen Handels⸗ blad“ zufolge meldet „Times aus Sydney den Ausbruch der Grippeepidemie in Australien. Die Theater. Kinos und sind geschlessen. Das Volk verläßt die Stadt und sucht Zuflucht auf dem Lande. b

““

Perkehrswesen.

Infolge Unterbindung des Postverkehrs mit den vom Feinde besetzten deutschen Gebieten besteht für diejenigen Empfänger vn Veffergungshührnisven usw., die jenes Gebiet verlassen und in den Bezirken anderer Pen⸗ sionsregelungsbehörden Wohnunz genommen haben, keine Möglich⸗ teit, ihre Versorgungsgebührnisse usw. in der bisherigen Weise zu empfangen.

Zur Beseitlgung dieser Schwierigkeiten wird die General⸗ Militärkasse (M. P. K.) angewiesen werden, den vorstehend näher bezeichneten Empfängern auf Antrag Vorschüsse auf die fälligen Ge⸗ bührnisse usw. zu zablen.

Solche Anträge sind zu richten:

a. seitens der pensionierten Offiziere und Beamten an die C 2 F des Kriegsministeriums,

b. seitens der Empfänger von Invalidenpensionen und Militär⸗ renten an die C 2 R ves Kriegsministertums,

c. seitens der Pinterbliebenen von Militärpersonen an die C 3 V des Kriegsministerinms. .

Die Anträge mäüssen enthalten:

a. Namen (Ruf⸗ und Zuname bei Witwen auch Mädchenname),

b. letzten Dienstgrad (des Empfängers, bei Hinterbliebenen des verstorbenen Mannes oder Vaters),

c. disherige Wohnung,

d. zuletzt zuständig gewesene Penstonsreglungsbehörde,

e. zuletzt zuständig gewesene zahlende Postanstalt, 8

f. bisherige Stammkartennummer und Katasterzeichen, 8

g. Höbe der betreffenden monatlichen Gebührnisse (einzelne Säͤtze getrennt aufgeführt),

h. Angabe, bis zu welchem Zeitpunkte diese Gebührnisse usw. empfangen sind, 18

1. Erklärung, daß eine Vollmacht zur Weiterabhebung der Ge⸗ bührnisse in dem fruͤheren Wohnort durch Angehörige usw. nicht erteilt worden ist,

k. jetzigen Aufenthaltsvrt unter genauer Wohnungsangabe. Renten⸗ usw. Bescheid, Rentenbuch, Militärpaß sind mit vorzulegen.

Auf mehrfache Anfragen wird im übrigen bemerkt, daß nach dem

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(linken Rheinufer ausgenommen Rheinpfalz und nach den

rechts beinischen Brüͤckenkopfgebieten grundsätzlich nur Pakete und Wertbriefe alle anderen Postsendungen aber zugelassen sind. Allerdings sst dieser Grundsatz verschiedentlich, inshesondere im Verkehr mit Wiedbaden, vom Gegner nicht innegebalten worden. Hinsichtlich des Postverkehrs nach Elsaß⸗Lothringen ist es zurzeit völlig ungewiß, ob und wann er wieder zugelassen werden wird.

Es hesaden sich gegenwärtig die Persorgyngsämter VIII. Armee⸗ torvs in Koblenz, XV. Armeekorps in Cassel, XVI. Arxmeekorps in gla (Aahalt)!, XVIII. Armeekeorcs in Frankfurt a. M., XXI. Armeckorps in Saarbrücken. 8

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Telegramm und Fernsprechverkehr ausz dem

unbesenzten Deutschland und dem neutralen Auz.

lande nach ven dentschen Gebieten. (Etand vom 20

Panzar 1919.)

Flr hen Ehttetn⸗ un Ferusprechvorkeohr aut ven unhesetzten Heulschland nach den von seindlichen Pruppen he⸗ sotten ventschen Rheingebieten bestehen folgende Anordnungen.

8 len. Die Arbeit ist bis zum 31. Dezember 1919 beim zweiten Vorsitzenden der Deutschen Hortus⸗