Literatur.
ist strafbare Steuerhinterziehung? Eine Be⸗ ratung von Jpstizrat
u. Linde, Berlin. dem Laien verständlich Einkommensteuergesetz steuer die Strafbarkeit en abhaͤngig machen. bestebt
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se beiden bisher erschienenen Heute aus der Feder des Herausgeb uen S ung, dessen umfassendes, in einzelnen Teil fü teuergeretze grundsätzlich wichtige Lehren und Fragen be rr Grundstücks⸗ umsaßzsteuer in den Kreisen, en Preußens“ schon eine wertvolle Berei en Literatur be⸗ deutete, stehen auf der Höh Das zweite Hert über die notwendigen Anträge zu pflichtigen nützliche Dienste le
n kann jedem Steuer⸗ Wertvolle Aufklärung über wichtige Fragen der gesamten Gesetz⸗ gebung über direkte Steuern bietet die Zeitschrift „Steuer⸗Archiv“, die unter Mitwirkung von Oberverwaltungsgerichtsrat, Professor Dr. 8 (Berlin'. Oberregierungsrat Maatz (Osnabrück), Oberregie⸗ rungsrat Dr. Jacobi Arnsberg i. W.) und Beigeordnetem Rolde (Berlin⸗Zehlendorf!, von Karl Pohl (Frankfurt a. M.) heraus⸗ gegeben wird (Verlag der Haude u. Spenerschen Buchhand⸗ lung, Max Paschke. Bezugspreis bisher 2,50 ℳ, künstig 3 ℳ vierteljährlich). Der abgeschlossene 121.) Jahrgang 1918 enthält wieder n fortlaufender Berichterstattung über die Rechtiprechung in ersachen, auszugsweiser Wiedergabe der in der offziellen Sammlung Entscheidungen des Oberverwal⸗ tungsgerichts veröffentlichten zu beachtenden steuerrechtlichen Erlennt⸗ nisse und Rechtsgrundsätze, Besprechung einschlägiger neuer Literatur und dem Abdruck wichtiger Gesetze und Erlasse zahlreiche Beiträge aus berufener Feder über die Oeffenttichkeit beschäftigende Streit⸗ und Zweifelefragen des neuen und des noch geltenden alten deutschen und preußischen Steuerrechts, in denen sich wissenschaftliche Gediegenheit mit gemeinverständlicher arstellung vperbindet. In diesen Aufsätzen, die nicht nur für die Mitglieder der die Steuern veranlagenden und erhebenden Behörden, sondern auch für weitere Kreise von Interesse sind, wurden u. a. behandelt: „das neue Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe“ (von Wirklichem Gebeimen Oberregierungsrat und Senatspräsidenten beim preußischen Oberverwaltungsgericht, jetzt beim Reichsfinanzhof Dr. G. Strutz), „Lebens⸗, Kapital⸗ und Rentenversicherung und verwandte Gebilde auf dem Gebiete des Besitzsten rrechts“ (von Geheimem Rate und Senats⸗ präsidenten D. M Hallbauer), die Begriffe „Kapitalvermögen“ und ukten⸗ nach Besitz⸗ und Kriegssteuergesetz, die Kriegssteuer der Rechtspersonen, Vermeidung kommunaler und kirchlicher Deppel⸗ besteuerung in verschiedenen deutschen Bundesstaaten, das Befteue⸗ rungsrecht der Wohnsitzgemeinden nach dem Gesetz vom 30. Dezember 1916, die Kriegsabgabe der Gesellschaften, die Besteuerung der Gesell⸗ schatten mit beschraͤ iter Haftung, Vermeidung mehrfacher Besteuerung im Verhältnis zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern, die Anwendbharkeit des § 10 des Kriegssteuergesetzes, Bewerlungen im Kriege, das Interesse der Gemeinden (Veraulagungsbehörden) an zu⸗ treffenden Abschreibungen in kaufmännischen Bilanzen die kauf⸗ männische Bilanz als Grundlage für die Besitz⸗ und Kriegssteuer⸗ erklärung. versteckte und stille Reserven die Abschreibungen vom ge⸗ meinen Werte, Berichtigung von Abschreibungen, Verwendung von Rücklagen, die Besteuerung der Einzelpersonen nach dem neuen Kriegs⸗ abgabengesetze, die Neufeststellung des kriegsabgabepflichtigen Aer⸗ ordentlichen Rechtsbehelfe des Besitz⸗ und Kriegs⸗ steuergesetzes: Nochveranlagung — Neuveranlagung — nachtraͤgliche Veranlagung, Beseitigung der Quellentheorie bei der Einkemmens⸗ besteuerung, insbesondere auch bei der Gemeindeeinkommensteucr, „Quelle tbeorie und Vergangenbeitsrechnung“ (von den Regierungk⸗ räten Meuse Vosfeldt), „rubende Betriebe und Gewerbesteuer“ (von Regierungsrat Wallach und Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Lotz), das landwirtschaftliche Einkommen, Auslegung des Ergänzungkgesetzes zum Einkonnnensteuergesetz, Selbständigkeir der Kriegssteuer Zuwachs⸗ derechnung, „Staatsbetrug“ (von Erstem Staatsanwalt A. Zeiler), Abtretung von Vermögen an minderjährige Kinder, Forderung und Schuld im Steuerrecht, die Umsatzsteuerpflicht in der Ueberge zeit, das Konto für den lebergang aus der Kriegs⸗ in di wirtschaft, das Wesen der Steuerveranlagung, — Veranlagungsbeschlusses (von Oberregierungsrat 2. ). In den Aufsaͤtzen der beiden Januarhefte des neuen (22.) Jahrga 1919 werden u. a. behandelt die gesetzgeberischen Ma nahmen gegen! Steuerflucht (von dem Senatspräsidenten ves Reichsfinanzhofs Dr. jur. G. Strutz), das Strafrverfahren nach dem Besitz⸗ und nach dem Kriegs steuergesetz (von Regierungsrat Dr. Leisterer;, die Mehreinkommen⸗ siteuer (von Regierungsrat Dr. Petermann), die Frage, ob „Wegsteuerung der Kriegsgewinne überhaupt möglich“ ist, die steuer⸗ rechtliche Behandlung bedingter oder zweifelhafter Geschäftsschulden, die Kürzung einer früberen Unterbilanz vom Gewinn des vierten⸗ Kriegsgeschöftsjahres, echtsmittel und Rechtsbehelfe bei der Krie abgabe 1913 (von Regieran D
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Land⸗ und Forstwirtschaft.
Förderung der Schafzucht durch Kreis⸗Schaf 8 vereine.
Der Verband der preußischen Landkreise 8 an den mehreren Jahren eingeleiteten und durch besondere Bei⸗ hilfen des Staats und der Viehbandelsverbände unterstützten Maßnahmen zur Wiederbelebung der deutschen Schafzucht tatkräftig mitzuwirken. Eine von ihm veranstaltete Rundfrage hat ergeben, daß die Mehrzahl der Kreiskommunalverbände den Bestrebungen zur Füörderung der Schafzucht vohes Verständnis entgegenbringt und daß zum Teil auch Beteitwilligkeit zur Förderung dieser Bestrebungen durch Bereit⸗ stellung von Kreiemitteln besteht. G oll nun durch
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Diese Sachlage soll Schaffung eines Unterbaues für eine propinzielle Vereinigung der Schafzüchter in Gestalt von Krets⸗Schafzüchtervereinen ausgenutzt werder, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Die Landwirt⸗ schaftskammern werden zu diesem Zweck auf Anregung
rischaftsmimisteriums mit
ehmen treten und ihre Tierzuchtinspetioren und Wanderlehr weisen, die Zeit der Winterversammlungen der land⸗ wirtschaftlichen Vereme dazu zu benutzen, der ancestrebten Organisation durch persönliche Einwirkung auf die in Befracht kommenden amlichen Stellen und maßgebenden Schafzüchter die Wege zu ebnen. Durch be⸗ sondere Bevorzugung derienigen Kreise, die dem Maße ihrer Leistungsfähig⸗ keit entsprechende eiene Mittel für ihr? Kreis⸗Schassüchtervereine zur Ver⸗ füg ung stellen, bei Verteilung der Staats⸗ und Viehhandelsverbands⸗ mittel wird versucht werden, auch diejenigen Kreise zum Anschluß an die provinzielle Schafzüchtervereinigung zu bewegen, die sich bisber den Bestrebungen gegenüber ablebnend verhalten haben. (Zentral⸗ latt der preußischen Landwirtschaftskammern.)
des Landw räten ins Be⸗ er
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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Feitsamt ist das Erlöschen der Maul⸗
m Viehhof in München am 4. Februar
Verkehrsweseu. ““
Die von der englischen Regierung über die deutschen Schutzgebiete verhaͤngte Postsperre ist neuerdings wieder aufgehoben worden.
Nach Deutsch⸗Ostafrika, Deutsch⸗Südwestafrika, Deutsch⸗ Neuguinea und Samoa werden daher außer den bisher dorthin zugelossenen Kriegsgefangenensendungen künftig auch gewöhnliche Briefe und Postkarten an die in diesen Schutzgebieten in Freiheit lebenden Deutschen von den Post⸗ anstalten zur Beförderung wieder angenommen. Di Briefe müssen, da sie über England geleitet werden und der englischen Prüfung unterliegen, offen zur Post gegeben werden. Die Sendungen sind portapflichtia und nach den inländischen Gebührensätzen freizumachen. Die Mitteilungen sind kurz zu fassen, deutlich und möglichst in lateinischen Buchstaben zu schreiben.
Die nach Südwestafrika bestimmten Sendungen haben außer dem Namen und Wohnort des Empfängers die Auf⸗ schrift zu tragen: „Military Protectorate South Africa by the Chief Civil Secretary at Windhuk.“
Sämtliche Briefe und Postkarten an Empfänger in Ost⸗ afrika sind nach Daressalam zu Händen nglischen Ob kommandierenden zu richten.
Wie das Reichspostamt mitteilt, ist die kürzlich ver⸗ breitete Meldung, daß für den Postverkehr mit den deutschen Truppen in Nikolajew und Odessa ein Weg über das Feidpostamt Großes Hauptquartier offenstehe, verfrüht. Es sind zurzeit erst Erörterungen hierüber im Gange. Eine Verser dung von Nachrichten ist auf diesem Wege noch nicht möglich.
Theater und Mufik.
Im Opernhause wird morgen, Freitag, „Salome“, mit den Damen Kemp. Hafgren⸗Waag, Birkenström und den Herren Hraus, Schwarz, Sommer, Henke, Funck, Bachmann, Habich, Krasa, Philipp, van de Sande besetzt, aufgeführt. Musikal scher Leiter ist der Karellmeister Otto Urack. Anfang 7 8 Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen „Ein halber Held“ in der gewohnten Besetzung wiederholt. Anfang 7 Uhr.
Mannigfaltiges.
Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter dem 5. Februar folgende Bekanntmachung über Festsetzung von Koks⸗ und Brikettpreisen erlassen:
Unter Aufhebung der Bekanntmachung des Kohlenverbandes Groß Berlin über Festsetzung von Koks⸗ und Briketipreisen vom 24 Januar 1919 werden auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats über Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Ver⸗ sorgungsregelung vom 23. September 4. November 1915 (Reichs⸗ Gesetzblatt S. 607 und 728) in Verbindung mit der Anordnung der Landezentralbehörden über die Errichtung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 21. August 1917 für Stadtkreise Berlin, Cbarlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schö Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie die folgenden Orte der Landkreise Teltow und Niederbarnim:
1) im Gebiet des Kreises Niederbarnim:
Ber in⸗Buchholz, Berlin⸗Reinickend orf,
Berlin⸗Friedrichsfelde, Berlin⸗Rosenthal, Berlin⸗Heinersdorf, Berlin⸗Stralau, zerlin⸗Hohenschönhausen, Berlin⸗Tegel, erlin⸗Niederschönhausen, Berlin⸗Wittenau, rlin⸗Oberschöneweide, Berlin⸗Weißensee, erlin⸗Pankow, Gutsbezirk Schönholz, 2, im Gebiet des Kreifes Teltow:
Grunewald, Berlin⸗Tempelhof,
Bertin⸗Schmargendorf, Berlin⸗Mariendorf,
Berlin⸗Dahlem (Gut), Berlin⸗Marienfelde,
Berlin Friedenau, Berlin⸗Niederschöneweide
Berlin⸗Steglit, Berlin⸗Johannisthal,
Berlin⸗Lichterfelde, Berlin⸗Britz,
Berlin⸗Treptow.
Berlin⸗Jeblendorf,
BeVrlin⸗Lankwitz, Grunewald⸗Fo die Preise für Briketts und Koks wie folgt festgesetz § 1. Preise für Kuüͤchen⸗ und Ofenbrand.
Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: 1. für Briketts: a) bei Selbstabholung ab Lager 1M1“X b) bei Abwerfen auf dem Straß ndamm ver dem Grundstück des Verbraucherrs „ c) bei Abwerfen auf dem Hofe .. d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder 2. fuͤr Koks, Gaskoks, gebrochen: 3) bei Selbstabholung ab Lager.. b) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder
§ 2. Preise für Brikett⸗ und Kokslieferungen an 28 K gewerbe sowie für Zentralheizungs⸗ und
Warme tungsanlagen in Fuhren nicht unter
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30 Zentner. Es dürfen folgende Preise 1. für GSe ²2) bei Selbstabholung ab Lager. 1 d) bei Abwerfen auf dem Straßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers.. c) bei Abwerfen auf dem Hofe . . . . . d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller. 2) für Koks: y111341411uöue“ *“ *) westfälischer oder Lichtenberger Schmelzkoks d) niederschlesischer Schmelzkolks.. *) oberschlesischer Schmelzkokkz „
nicht üͤberschritten werden:
Die Kokspreife gelten
für Lieferungen frei Keller. Sie ermäßj soweit der Koks von
dem auf den Hol des Gruudstückes ”n fahrenen Wagen durch den Wagenführer ohne Mitwirkung ander Arbeiter abgeworfen wird, um 10 ₰ fe Zentner, soweit der Konr auf dem Straßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers ar geworfen wird, um 15 ₰ je Zentner, bei Selbstabholung durch 10 Verbraucher um 55 ₰ je Zentner, bei Lieferung ganzer Wogooe⸗ ladungen ab Erzeugungsstelle im Gebiet des Kohlenverbandes sowit frei Waggon aller Bahnhöfe im Gebiet des Kohlenverhandes vm 75 ₰ je Zentner. Im § 3. Der Kohlenhändler ist verpflichtet, den Verbrauchern
zum Deutschen
31.
sind, die Briketts auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfüg n zu stellen. gung § 4. Die Kohlenstelle Groß Berlin wird ermächtigt, füö
Gebiet der Landkreise Teltow und Niederbarnim mit Zusti des zuständigen Landratsamts für einzelne Stadt⸗ und La auf deren Antrag eine von der Preisfestsetzung der §88§ Bekanntmachung abweichende Preisfestsetzung zu treffen. § 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗
derjenigen Abgabestelle, an der sie in die Kundenliste eingetragen 4
kanntmachung sowie gegen Anordnungen, welche die Koblenstelle Gra⸗ zum Verzeichnis der Originalzüchter und Vermehrungsstellen von Sommerscaten in
Berlin in Gemäßheit des § 4 dieser Bekanntmachung erläßt, unten liegen der Bestrafung gemäß § 17, Ziffer 2 der Bekanntmachung des Bundesrats über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/4. November 1915. § 6. Die Preisfestsetzungen der §§ 1 und 2 finden auf alle seit dem 1. Februar 1919 ausaeführten Lieferungen der von dieser B kanntmachung betroffenen Brennstoffe Anwendung; im übrigen tiin diese Bekanntmachung mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Der Kohlenverband Groß Berlin. Wermuth. 8
In den Tagen der vergangenen Spartakusunruhen waren ez die 5
Truxpen der Garde⸗Kavallerie⸗Schützen⸗Division,
ie die Rube und Ordnung in der schwergeprüften Reickshauptstadt wiederherstellten. Jetzt sind die Unruhen in Berlin vorbei; aber Spartakus wühlt unter der Oberfläche weiter und wartet nur den geeigneten Zeitpunkt ab, um den glimmenden Funken des Aufrubrz 1 in das Pulverfaß zu werfen. Daher ist es unbedingt notwendig, dasß jeder wehrfähige Berliner sich für Tage der Not als Freiwilliger zur Verfügung stellt. Nur für ku Tage wird dieses Eintreten für das Gemeinwohl verlangt. Es ist gesetzlich durch Verordnung vom 24. Januar 1919 bestimmt, daß jeder 4 alte Kriegsteilnehmer, der dem Heimatschutz beitritt, unter denselben Voraussetzungen wieder von seinem alten Betriebe oder seiner Be⸗ börde aufgenommen werden muß wie Kriegsteilnehmer. Wer für Ordnung und Ruhe eintritt, wer Brot, Kobhle, Licht sichern will, der melde sich daher; Einberufung nur im Falle äußerster Not, Ent⸗ lassung unmittelbar nach Wiederherstellung der Ruhe. Bedingungen für die Zeit des Dienstes: Mobiles Gehalt oder Löhnung, ℳ 5,— Tageszulage, Verpflegung, Unterkunft, Versorgung nach den Kriegsgesetzen. Schriftliche oder mündliche Meldung in den Freiwilligenaufnahmestellen: Nürnberger Str. 70, Deutsches Künstlertheater, Gerichtstr. 47, Hardenbergstr. 2, Groß Lichterfelde, Hauptkadettenanstalt, Reinickendorf, Gemeindeschule 3, Pankower Alee⸗ Magdebauarg, 5. Februar. (W. T. B.) In der vergangenen Nacht rotteten sich etwa 400 bis 500 Menschen zu⸗ sammen, um ein Konfektionsgeschärt auszuplündern. Nach erfolgloser Aufforderung an die Plünderer ging das hiesige Wacht⸗ regiment mit scharfen Schüssen vor. Ueber die Zahl der Verwundeten und etwaigen Toten laßt sich noch nichts feststellen. Mehrere Plünderer sind verhaftet worden.
London, 5. Februar. (W. T. B.) Nach einer Reutermeldung gibt die Admiralilät folgendes bekannt: Der Minensucher „Penarth“ stieß gestern an der Küste von Yorkshire auf eine Mine und sank. 40 Ueberlebende sind gelandet. Zur Rettung des Restes der Mannschaft, bestehend aus 35 Offisieren und Mannschaften, die an Bord zurückblieben, sind Arbeiten im Gange⸗
Stockholm, 5. Februar. (W. T. B.) Der schwedische Dampfer „Sphinx’ ist auf eine Mine gelaufen und untergegangen. 17 Mann der Besaxung sind umgekommen. Laut „Svensk Handelstidning“ hat damit die schwedische Hande sflotte durch den Krieg bisher 180 Schiffe mit zusammen 202 222 Brutt Registertonnen verloren.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Gpernhnus. (Unter den Linden.) Freitag: 36. Dauer⸗
bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Salome. Drama in etnem Aufzuge nach Oskar Wildes gleichnamiger Dichtung in deutscher Uebersetzung von Hedwig Lachmann. Musik ven Richard Strauß. Musikalische Leitung: Otto Urack. Spielleitung. Hermann Bachmann. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt) Freitag: 38. Daue⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Cin halber Held. (Kurt von der Kreith.) Eine Tragödie in fäürf Aufzuügen von Herbert Eulenberg. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck⸗ Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus. 37. Dauerbezugsvorstellung. Dien und Freiplätze sind aufgehoben. Neu einstudiert: Der Freischütz. Romantische Oper in drei Abteilungen (zum Teil nac dem Volksmärchen „Der Freischütz“) von F. Kind. Musik von Karl Maria von Weber. Anfang 7 Uhr. Schauspielbaus. 30. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ u Freiplätze sind aufgehoben. Die Braut von Messina oder. Dit feindlichen Brüder. Ein Trauerspiel mit Chören in vier Aufzügen von Schiller. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. NFächste Erstaufführung: Mitte Februar: „Die Kreuzel⸗ schreiber“. Bauernkomödie mit Gesang von Anzengruber.
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Familiennachrichten.
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Amtliches. 8 “ Dentsches Keich. II. Nachtrag und Berichtigungen
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Wohnort oder 8 Eisenbahnstation Fruchtart veeltaatant
Vermehrungsstelle bestandenen Släche
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Schleswig⸗Holstein. Tralau
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Provinz Hannover Berichtigungen: Schladen a. H. Vermehrungsstellen: Gutsverwaltung Essenrode Fallerdleben 2,25
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o 1(6G(bsort Vermehrungs; 1 Berichtigung: Jacoby, Wulksfelde
Zusatz: Provinz Hannover: Beplate, Gutsbes., Oldendorf Burmester, Oekonomicaͤt, Gut Horn Estorf, Ackerbauschule Früchse, Gutsber.. Hrarstorf Fuhrhov, Gursbes., Melbeck Gehrdts, Gutsbei., Gopensen Hagelberg, Gutsbes., Melbeck acgelberd, Gutsbes., Taten⸗
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Plank, Gutsbes., Messeastent
Schmedt, Gutsbes., Wessenstedt
Westermann, Gutsbesitzer, Oldendorf
Prov. Brandenburg: lemsdorf, Gut— ohenfinow, Gut, i. Neumark Bezirk Bremen: Weidenhöfer, Gutsbesitzer, Burg Sittensen Bezirk Bremervörde: Krabb, Hofbes., Plöngeshausen Bremervörde Sechar, Gutsbesitzer, Deinstedt! Bremervörde SDSDOltdenburg. öW VLossens⸗ (für Winterschuldirektor “
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zum Verzeichnis der averkannten vom 27. Dezember
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1I. Nachtrag und Berichtigungen Absaaten von Sommersaatgetreide in Nr. 3043 1918 des Deutschen Reichanzeigers b Aner⸗ kannte Flöche ha
Wohn⸗ bezw.
Eisenbahnstation Fruchtart ’ Absaat Anbauort
Matthiesen (Riesenburg, Wpr.— Solainen). 8 Gestorben: Verw. Fr. Anna Gräfin von der Asseburg⸗Falken
193 42ö 1.“ 2 2 4 v. ve tein, geb. Gräfin von Königsmarck (Blankenburg a. Harz).
—
r Dr. Tyrol, Charlottenbutz Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstell. Rechnungsrat Mengerina in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. 1 Sechs Beilagen (einschließlis Börsenbeilage). sowie die Inhaltsangabe Nr. 5 zu Nr. 5 des bffeutlichen Anzeigers.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor
8 Barthold, Amtstat
Provinz Brandenburg. b Berichtigungen: 23 Regierungsbezirk Potsdam. v 1. Fideikommiß⸗ Lützlow Prenzlau u. a. V esitzer Gellmig. Dom (statt. Gollmitz (statt Gollwitzz)) Gollwitz) p. Regierungsbezirk Frankfurt “ Dahme k. M. gehört zum Regierungsbezirk Potsd 1““ 1XX.““ “ 1 III. Kreis Grimmen Berichtigungen;: Bierow b. Loitz Loitz,
Bohnen 1
Fiak. llhelm. vitee⸗ vea Tgse Aeter.
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Wohn⸗ bezw.
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Provinz Schlesien.
A. Regierungsbezirk Breslau.
Berichtigungen: Rittergut † Albrechtsdorf Puschtowa Gerste 8] 1 Hafer
egierungsbezirk Oppeln.
Alt Rofenberg, Rosenberg Dominium I1
Albrechtsdorf, (Insp. Wild
Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Neu:
Allendorf, A. und W., Gottesgnaden Gottesgnaden a. S., Weizen Domänenpächter Patzetz Gerste
Hafer
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Schönebeck a. CG. Schönebeck a. E. Hafer
Gr. Salze Schönebeck a. E. Weizen
Regierungsbezirk Merseburg. Neu: Weizen
Cönnern a. S. Weize Gerste
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Allendorf, A. 8. und W.
Allendorf, A.
Allendorf, A. C. Regierungsbezirk Erfurt.
Berichtigung:
Kutzleben Greußen Erbjen
1 1
Schleswig⸗Holstein. Berichtigungen:
Depoenau und Nettelau Nettelau Friedrichsgabekroog Reinsbüttel und Po penhusen
Lübbersdorf, Gut
Augustenhof
[Depenau, Gutzverwaltung Hafer
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Heringsvorf in Holstein
Jansen, Frau M., Firma Gutsverwaltung Augustenhot
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v. Jenisch'’sche Gutsver⸗ waltung
Jensen, Jens 59 Kiusesche Gutsverwaltung 95 Tralau, Gutsverwaltung
Hafer
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Oldesloe (Bad) Bad Oldesloe
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Sommerstedt
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Bad Olbdesloe RNeu:
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Provinz Hannover.
Topdrup Grüngiift Gut
Cralau
101] Esselegroth, Max, Gbes⸗ Roggen
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zu streichen zu streichen streichen zu streichen zu streichen
Hiermit werden die Veröffentlichungen über anerkannte Absaaten in der Provinz Hannover (s. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 304 vom 27. Dezember 1918) aufgehoben und durch folgende Angaben ersetzt.
a. Regierungsbezirk Hannover.
Alten, W., Ritterguts⸗ Wichtringhausen Bantorf Weizen
pächter 8 S Gerne Weizen Weizen Hafer Hafer Hafer Hafer
Hafer Bohnen Hafer
Calenberg, Domäne Calenberg Barnten
W., Ober⸗ Klostergut Loceum
Drevenstedt, amtmann
Behrelsen Wrissenberg
Eckerde
Kleinbahn Bruch⸗ hausen-Vilsen Heiligenberg
Hefer Barsinghausen Hafer Weizen Weizen Hafer Weizen Erbsen Weizen Hafer Bohnen Hafer Hafer Hafer Weizen Hafer Bohnen Erbsen Weizen Hafer Wenzen Weizen Hafer Hafer B ehnen Hafer Weizen Hafer Bobhnen Weizen Gerste Haf er Erbsen Bohnen Weizen Hafer Hafer Hafer Hafer 8 Bohnen Runge, A., Gutsbesitzr Schmalforden 8 (LSander, R., Oberamt: Aerzen Aerzen . Leizen mann 1 1 Hafer Wissel, Fr., Hofbesitzer J“ Wennigsen veen er
Ehlers, D., Hofpüchter Gerdes, H., Gutsbesitzer
v. Heimburg, Ritterguts⸗ y16“ euer, G., Hofbesitzer öft, W., Vollmeier fampe, H., Landwirt
Poypenburg Tristringen Ronnenberg
Wulsingen Beckeln Wettbergen
Obergut Leuthe Seelze
b. Leuthesche Gutsver⸗ waltung
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Mevyer, Fr., Hofbesitzer 1 Everloh
Meyer, Ad., Hofbesitzer mann Neuwerk, fabrik
W. Grohnde a. W.
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Oetjen, Hr., Hofbefite⸗
Ostermeier, Fr., Hofbesitzer
Rawitscher, Dr., Domänen⸗ pöchter
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Remme, O., Oekonomierat Schwaförde
Rottmann, L., Hofbesitzer
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