3. Jeder Melderflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchtreuzen tennt⸗ lich zu machen. Falls ein Meldern flichtiger nach der Art seines ge⸗ werblichen Bent ’bes zu mehreren Ve brauchergruppen gehört, ist I maßgebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Beiriebes grhört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver⸗ brauchergruppe angewiesen worden, so hatte er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchtreuzen.
5 8. Meldung im Falle der Annabmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit finder so hat er neben der für den Reichetommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reic skommissar in Berlin mit einem Begleischreiben einzu⸗ senden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
§ 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.
1. Jeder Lieferer, dem eine Mel ekarte zugegangen ist, hat in der azu b stimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Fuma des Vorlieferers einzutragen und die Kat e ohne Verzug sein m eigenen Lieferer mweiterzugeben, b's sie zu dem „Haupilieferer gelangt. Haupt ieserer ist das liefernde Werk (Zeche Koksanstalt, Brikettfabsit) oder wenn und sowest es einem Drilten (Verkauss⸗ kartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produkrion übertassen hat, dieser Dritte. 88 2. Falls ein Liekerer (Händler) die in einer Meldekarte auf⸗ g⸗führten Brennstoffe von mebreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteirt deren Inhalt auf so viel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr eigeben, als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Meldekarte hat: 1
a) die auf die Karte entfallende Menge,
b) die auf die anderen Korten verteilten Restmengen der ur⸗ schriftlsichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezog nen Einzelmengen und Sorten zu er ihalten. Die neue Meldetarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt und dem Namen der aufleilenden Firma zu persehen. Die urschrüti che Karte ist bis zum 1. Juli 1919 sorgfältig auf⸗
zubewahren. 3. Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande die betreffe den
wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat 8 Meldakorten nicht an den autländischen „geferer, sondern, falls es sich um Maldekarten handelt, die von in Bavern gelege en Bet ieven herrübzen. an die Amtliche Verteilungestele München (§ 6.,), and rufalls an den Kohlenauegleich Dresden (§ 6.1) zu sender. Die Korten für solche auslärdichen Lieferungen sind mit der Aufschrift „Auslandskohle“ zu versehen. § 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.
Melidungen derselben Bedarfemenge bei mehreren Lieferern sind
verboten.
Ausnahmebestimmungen
(Aushilfslieferungen).
1. Abgabe und Beiug von Brennstoffen außerhalb der ordnungemäßigen Monatsmeldekarte (§ 1, 1 und 2) beduürfen er Anweitung oder der Genehmigung derfenigen Amtlichen Verte lungsstelle aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll.
Gegen die Entschedung der Amtlichen Verteilungestelle ist Be⸗ rufung an den Reichsrommissar zulässig. Die Genehmigung wird
nur ausnahmsweise beim Vorliegen eines besonders wichtigen Grundes
erleilt. — —
Die Amtliche Verteilungestelle macht der Kriegeamtstelle bezw.
der an ihre Sielle getretenen Z vrlpetwaltungsstelle von solchen Aus⸗ bufslreferungen Mitteilung und bwukt die Streichung der ent sprechenden Menge bei dem ständigen Liefeer Händler).
§ 11.
4 ür die Abgobe und den Bezoag rvon Brennstoffen welche für 8 und Reede e⸗Ges. m. b. H. (Koh enkontor Mannhe’m) bestimmt sind tritt binsichtlich n erforcerlichen Anweiseng oder Genehmigung fur Ru kohle an die Stelle der Amtlichen Verte lungestelle in Essen der
das Absatzgebiet der Rheinischen Kohlen handels⸗ der gemäß Absatz 1
Ko levausgleich Mannheim. Auf § 3 „„ l(letzter Satz und § 10 wird hingewiesen.
2. Auehilfsliefeunen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus⸗ hilfslieferungen eines Patzhänders aus Mengen die bereits bei ihm greifbar sind oan ernen Verbraucher sind auch zutässig, Kriegs⸗
amtstelle bezw. der an ihre Stelle getretenen Zivilverwaltungsstelle
em Einverständnio der Parteien die Genehmigung der
orliegt.
Diese Stelle benachrichtigt von solchen Aushilfslieferungen die mtliche Verie lungsstelle, die die Streichung der entsprechenden
Mengen bei dem ständigen Lieferer (Händler) verantaßt.
3 Ein Hauprlieferer (§ 9 1) duf ausnahmsweise beim Vorliegen eines wicht gen Grundes anstatt durch den Händter, welcher in der dem Hauptlieferer pemäß § 9,1 zugegangenen Melcekarte verzeichnet ist, durch Auf letzteren findet in diesem Falle
die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Meldekarte vorgelegen Es genügt die ein⸗
einen a deren Händler liefern.*)
Hdhaber muß (§ 1, 1 und 2), keine Anwendung. schlägige Mitteilung des Hauptlieferers.
4. Die nachträg iche Mesdung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt⸗
findenden Lieferungen ist in § 3 geregelt. § 12. Anfragen und Anträge.
Anfrogen und Anträge, die diese B kanntmochung betreffen, sind, foweit nichts anderes bestin mt ist an den Reichskommissar für die
Kohlenvertei ung, Ber in, zu richten 5 2
8. 6 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.
Es ist verhoten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines lichen Verrra chers bezogen sind, ohne Genehmigung des
ugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch § 38,. § 14. Strafen.
1. Zuwiderhand’ungen gegen diese Bekanatmachung werden nach
b ’ bis zu ei 8 id mit Gesdstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit zu einem Jahr urn § 5, 9 bs. 2 der Ver⸗ 2. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu
7 der Pekanntmachung vomn 28. Februar 1917 mit
einer dieser Stratfen, bei Fahrlässigkeit gemaß ordnung des Bundesrats vom 8000 Marc bestraft.
b 2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ bandelne auf Enziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge⸗
öͤren oder nicht. 5 15b. Frkrafttretetetbs—
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 1919 in Kraft. Berlin, 4. Februar 1919.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung.
*) Eine Abenderung besteb⸗ nder Lieferungsbeziehungen soll durch diese
Bestimmung nacht begünftigt werden.
Bekanntmachung. Nr. F. R. 50/2. 19 KRA.
Die
Berufstrachten
Paul Bern
verbot gegen den Untertrave 96, wird auf gehoben.
Lübeck, den 29. Januar 1919.
Artikel I.
Artikel II.
Diese Bekanntmachung tritt am 7. Februar 1919 in Kraft. Berlin, den 7. Februar 1919.
Kriegs⸗Rohstoff Abteilung. Wolffhügel.
—.—
Berichtigung. In der Bekanntmachung über den Schutz von
Berlin, den 3. Februar 1919.
Reichsamt des Innern. J. A.: Dammann.
—
Bekanntmachung.
Bekanntmackung Nr. Pa. 123/3. 17 KRA., Beschlagnadme und Bestandberhebung von v dachpappen und Dachpappen aller Art, vom 5. April
1917 trütt außer Kraft.
und Berufsabzeichen tätigung in der Krankenpflege vom 21. Dezember 1918 — abgedruckt in Nr. 303 des Deutschen Neichsanzeigers für 1918 — ist unter Hessen in der Spalte Konfession bei den laufenden Nummern 3, 4 und 5 statt „evaͤngelisch“ zu setzen „nicht konfessionell.“
betreffend
für
Rob⸗
Be⸗
8
Auf des Ministeriums ist das Geschäft des Händ!
Gera, den 5. Februar 1919. Der Stadtrat.
Bekannimachung.
Das unter dem 20. Dezember 1916 ausgesprochene Handels⸗ ändler Johannes Dr
Das Polizeiamt.
“ Br.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 des Reiche⸗Gesetzblatis enthält unter eine Verodnung über die Aufhebung der Verordnung üuber Schilf, vom 4. Februar 1919 und unter Nr. 6694 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917, vom 3. Februar 1919.
Nr. 6693
Berlin W. 9, den 6. Februar 1919.
Postzeitungsamt.
Krüer.
Dr. Trautner.
äger, Lübeck,
8
ardt, hier, Oststraße 17, und seiner Ebefrau, geb. Arnold, wieder eröffnet worden.
88b
26. Dienstreisen zwischen nahegelegenen Orten finden sich daraus geringere Beträbe ergeben.
nach Ablauf des 31.
5. Die Verordnung vom 14. Juli 1909 (Gesetzsamml. S. 635) und die Vorschriften 889 § 2 der Verordnung vom 25. Gesetz amml S. 250) werden aufgel b 118 in anderen Vorschriften auf die hiernach aufgehobenen Be⸗ stimmungen Bezug genommen ist treten die emsprechenden Bestim⸗
ieser Verordaung an die Stelle. ewerb. mungen dieser Verordaung
eichs⸗ kommissars in den Hancel zu bringen oder für Hausvrandzwecke ab⸗
vom 2 Juni 1902
u finden, 1t uf die aus Anl ß der Ausübung des Dien wärtigen Unruhen erlitten worden sind. Welche Unruben unter dieses Gesetz und Zeit die Preußische Regierung.
Im Auftrage des Reichsamts fuüͤr die wirischaftliche
Demobilmachung wird folgendes angeordnet: 18 — fe 1b 8
Verordnung,
betreffend die Reisekosten der Kreie ärzte und Kreis⸗
tierärzte in gerichtlichen Angelegenheiten. Vom 3. Januar 1919.
Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Gebühren der Meynizinalbeamten, vom 14. Juli 1909 (Gesetz⸗ samml. S 625) sowie auf Grund des § 4 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Diensthezüge der Kreistie ärzte, vom 24. 1904 (Gesetzsamml. S. 169) veroronen wir wie folgt:
§ 1. Die Kreisärzte und Kreistierärzte erhalten bei Dienstreifen in gerichtlich n Angelegenheiten (§ 3 des Gesetzes, betreffend die Ge. buhren der Medizinalbeamen vom 14. Juli 1909 a. a. O. und § 3 des Gesepes, betreffend die Dienstbezüge der Kreistierärzte, vom 24. Jult 1904 a. a. O.) Reisekosten nach Maßgabe des Reisekostengesetzes vom 26. Jult 1910 (Gesetzsamml. S. 150) mit den aus den nachfolgenden
Vorschriften ersichtlichen Arnderungen.
§ 2. An Tagegceldern beziehen sie 13 Mark. Vird die Deenstreise an demselben Tage angetreten und beendet,
so erhallen sie an Tagegedern 10 Mark. — itae. sich die Dienstreise auf 2 Tage und wird sie innerhalb
24 Stunden beendet, so wird ein Tagegeldsatz von 19,50 Mark gewährt.
Die auf Grund des § 9 Abs. 2 des Reisekostengesetzes vom
uli 1910 erlassenen und noch zu erlassenden Bestimmungen über Anwendung, wenn
3
Diese findet auf die Dienstreisen A
Berlin, den 3 Januar 1919.
Hirsch. Ströbel.
Verordnung
über die Ausdehnung des Gesetzes, betreffend Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, ß der gegenwärtigen
“ Vom 24 Januar 1919.
Die Preußische Regierung verordnet mit Ge was folgt:
Berlin, den 24. Januar 1919. Hirsch.
Die Preußische Regieru
Braun. SGugen E
aus Anla Unruhen.
hoben.
88
Die Preußische Regierun Braun.
rnst.
Güͤdetum. Heine.
mn
ischbecd. H0 8. 6998, , ft “
Einziger Paragraph.
Das Gesetz, betieffend die Füt be triebsunsällen vom 2. Juni 1902 (E alle unmittelboren Sigatsbeamte und deren pinterbliehene Anwendung soweit es sich vm seneve etas aehen und Todesfälle han⸗
stes während der gegen⸗
ban
a
e für Beamte infolge p esetzꝛ amml. S. 153) hat auf
nwendung, die ezember 1918 angetrelen w.rden.
J. ni 1905
edestras
8
fallen, bestimmt nach Ort
Juli
Ministerium des Innern.
Der Geheime Justiz at Bitta in Oppeln ist gemäß § 20 des Landesverwaltungsgesetzes vom Ministerium dee Innen mit der kommissarischen Wahrnehmung der Geschäfte des be⸗ urlaubten Regierungsprasidenten von Miquel in Oppein be⸗ auft agt worden.
Der Stadtrat Prescher in Breslau ist gemäß § 20
mit der kommissarischen Wahrnehmung beurlaubten Regierungspräsidenten beauftragt worden. 8
8— * “] 8 8
Ministerium deröffentlichen Arbeiten.
Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Vorstände de Eisenbahnbetriebsämter dem Regierungsbaumeister des Eisen
baumeister den Regierungsbaumeisteln des Eisenbahnbau⸗ fachs Kuhn in 1 Versetzt sind: die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbau⸗ Brückmann, bisher in Osnabrück, zur Eisen hndirektion nach Münster (Westf.), Kleist, biesher in Halle (Saale), als Vorstand der Eisenbahnbauabteilung nach Dessau, Mann, bisher in Senftenberg, als Vorstand der Eisenbahn⸗ bauabteilung 2 noch Halle (Saale), Metz, bisher in Cottbus, als Vorstand der Eꝛsenbahnbauabteilung nach Senftenberg und
hausen. Evangelischer Oberkirchenrat.
worden. 8
—.-——
1“
“ 8 Bekanntmachung. 1u
Die Herren Forstreferendare, die in diesem Frühjahr die forstliche Staatsprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vo schriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 10. März d. J. einzureichen.
Berlin, den 6. Februar 1919.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Freiherr von dem Bussche.
Bekanntmachung.
Die Herren Forstbeflissenen, die in diesem Frühjahr die Forstreferendarprüfung abzulegen beabsichigen, habn die vorschriftsmäßige Meldung spätestens b d. J. einzureichen.
Berlin, den 6. Februar 1919.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Freiherr von dem Bussche. 8
Der Vorkosthändlerin Martha
ratsverordnung vom 23. Seplember 1915 jeder
wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
die
on Be⸗
Der Polizeipräsident. J. V.: Salemon.
Bekanntmachung.
Heiz⸗ und Leuchtstoffen untersagt worden. Habelschwerdt, den 29. Januar 1919. 88 Der Landrat. von Saldern.
ö4““
— R.⸗G.⸗Bl. S. 603 und der
täglichen Bedarfs vom 8. Februar 1919 a untersagt. Magd hurg, den 3. Februar 1919. b Der Polizeipräsident. J. A:: Dr. Quensted
““
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 8. Februar 1919.
die damit im Zusammenhang
„Wolffschen Telegraphenbüros“ worden:
russischen Reiches . deutichen und ba tischen Truppen hat sich weiter verschlechtert
richten veon bolschewistischen Trurpen besetzt worden.
so brandet sie über die Grenzen nach Deutschland hinein. Die Alliierten haben zu wiederholten
See aus Schutz für die Häfen und unter Umständen auch fur
dmiral Browning der Antrag gestellt worden
aben abrüsten mssen, wieder aukrüsten und in bürfen, um in ¹ kaͤnnen. Diese Anträge sind
11“
ber aboelehnt worden.
*
des Landes verwaltungsgesetzes vom Ministerium des Innern der Geschäste des
von Jagow in Bieslan
bahnbaufachs Brosig in Wongrowitz und für Regiesuggs⸗
Bei dem Evangelischen Oberkirchenrot ist der Geheime Rechnungsrat Wilhelm Müting zum Bürovorsteher ernannt
Bekanntmachung.
“ geb. Lath.
Breslau, Sonnenstraße 29 wohnhaft, ist gemaß § 1 der Bundes⸗ Handel mit Nahrungs⸗, Futter, und Waschmitteln aller Art
Dem Kaufmann Josef Scholz in Landeck i. Schl. ist emäß der Bekanntmachung zur Fernbhaltung unzuverlässiger Per⸗ onen vom Handel vom 23. September 1915 — ReichsGesetzbl.
Seite 603 — in Verbindung mit den hierzu erlassenen Ausführungs⸗ bestimmungen der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere Nabrungs⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen,
Auf Grund des § 1 der Bundesratsbekanntmachung zur Fern⸗ haltung unuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1415 hierzu ergangenen Ausfübhrungs⸗ bestimmungen, habe ich der Frau Ida Kater, geh. Herold, bier, Georgenplatz 9, den Handel mit Gegenständen des
Danzig und Dubois in Koblenz. — 8
Ernst Koester, bisher in Sulingen (Han.), nach Borgholzh⸗
Ueber die Lage in den baltischen Provinzen und stehende Bekämpfung des Bol⸗ schewismus ist in Spaa am 6. Februar laut Meldung des
olgende Note übergeben
Die Lage der in den baltischen Propinzen des ehemgligen egen die Bolschewisten kämpeenden h
; die Hafenstadt Windau (nördlich Libau) ist nach hier vüeiegengen Nach
nicht, die bolschewist sche russische Welle bald zum St hen zu bringen,
Malen von D utschland
die Niederkämpfung des Bolschewismus gefordert. Dies ist aber nur möglich, wenn den deutschen Truppen alle erforderliche Unter⸗ stützung zu eil wird. Hierzu gehört daß in gewissem Umfange c
rans⸗ vorte gewähtleistet wird. Angesichts dieser Lage ist mehrfach üter 8 einige Kriegsfahr⸗ euge, die infolge des Artikels XX II des Waffenstillstandeverrrages - Wenst, sleslen nu u geringe Streikräfte ständig stattonteren mu
besetzten Gebiet einzustellen.
8 Markheträge
8
8
I
IFnfolgedessen wird nunmehr der Oberste Kriegerat der Alliierten anzuordnen, daß alliterte Seemreitkräfte ständigen Aufenthalt n Libau nebmen und gegebene falls zum Schutz der Küstenplätze gegen bolschewistische Angriffe mit den Waffen eingreifen, oder von dem bisherigen, durch Atmiral Browning überminlelten Standpunkt 5 und die Jadienststellung geringer deutscher Seestreitkräfte zuzulassen. Es werden zunächst ein Kreuzer und vier Zerstörer
1es 9 „
Wiederholt ist seitens des alliierten Oberkommandos der deutschen Regierung und der deutschen Obersten Heeresleilung der Vorwurf ge⸗ macht worden, Deutschland bekämpfe den Bolschewitzmus nicht, sondern fördere ihn sogar. Diese Vorwürfe sind stets als nicht den Tatsachen entsprechend energisch zurück ewiesen worden. Der Kampf der deutschen Truppen in den baltischen Ländern erbringt den Beweis 8 die deutsche Halturg. Durch eine den deutschen Vorschlägen zu⸗ timmende Entscheicung würde das alliierte Oberkommando zeigen, daß es den Abwehrkampf, den Deutschland im eigenen und im Inter⸗ esse der Welt gegen den Bolschewismus führt,
stutzen gewillt ist. u“ 85
Das an Admiral Browning gerichtete Ersuchen um
Fa rtgenehmigung für deutsche Kohlendampfer nach Danzig und Königsberg ist, nach einer Meldung des „Wo ffschen Telegraphenbüros“ abgelehnt worden. Die Seehreuk äste der Entente haben die Arweisung erhalten, solche Kohlendampfer zu kopern. Tassächlich fahren nur die⸗ jenigen Kohlendampfer, die gemöß Abkemmen der Weffenstill⸗ stande kommission für den Abtransport von Truppen und Kriegs⸗ materal genehmigt sind.
Die Entente unterbindet einerseits die Kohlenversorgung Ostdeutschlands und verlangt andererseits Abwehrmaoßnahmen gegen den Bolschewismus, Bahnnansport der Lebensmittel nach Polen und Schutztruppen für diese Lebene mitteltraneporte. Die Durchführung dieser Forderungen ist natürlich nur möglich, wenn der obsolute Kohlen mangel im Osten durch Fhrhe der Köstenschiffahrt für Kohlensendungen sofort ehoben wird. In diesem Sinne übenneichte die deutsche Waffen stillstandskommission in Spaa eine Note zur Weitergabe an die alliierte Kriegsleitung.
Se
8 J11.“ 1“ 1 1“
„Der Sitzungsbericht der Waffenstillstandskom⸗ mission in Spaa vom 6 Februar besagt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“:
Die deutsche Kommission ersuchte die Alltierten um Mitteilung, ob mit einer Verlängerung des Waffenstillstandes bis zum Vorfriedensschluß gerechnet werden könne. Sollten die alliierten Regi rungen hierzu nicht bereit sein, so werde gebeten, mit den neuen Verhandlungen nicht spväter als am 12. F bruar zu be⸗ ginnen. Es liege im beiderseitigen Interesse, daß für die not⸗ wendigen Besprechungen hinreichend Zeit zur Verfügung stebe. Außer⸗ dem werde infolge des Aufenthalts der deutschen Regierung in Weimar bei Rückfragen erheblich längere Zeit nötig sein, als bei den letzten Verhandlungen.
Der General Nudant teilte mit, daß die zur Herstellung der landwirtschaflichen Maschinen notwendigen Roh⸗ und Hilfsstoffe vom linkerheinischen nach dem rechterheinischen Gebiet aus⸗
eführt werden könnten. Saarkohle könne die Entente nur im Um⸗ bone des Luremburger Abkommens nach dem rechten Rbeivufer liefern.
esuche Rohstoste und Halbsabrikate vom rechtsrheinischen nach dem lintsrbeinischen Gebiet einführen zu dürfen, seien an das Comité Sconomique interellié in Luxemburg zu richten.
Der General Nudant hatte in einer der früheren Sitzungen ebeten, den in Deuischland befindlichen elsaß⸗ othringischen Soldaten den Briefverkehr mit ihren An⸗
gehörigen in Eisaß Lothringen zu erleichtern. Die deutsche Kom⸗ mission teilte beute mit, daß deutscherseits diesem Briefverkehr kemerlei Hindernisse in den Weg geiegt werden. An Verzögerungen in der Postbesörderung nach und von Clsaß⸗Lothriugen seit nur die französische Sperre schuld. Alle deutschen Bevölkerungeklassen litte unter dieser Absperrung. Die deutsche Regierung sei nicht in der Lage, einem tleinen Teil von Reichsangehörigen Vergünstiäungen zu gewähren. Den elsaß⸗lothringischen Soldaten könnten Erleichte⸗ rungen im Brie vertehr zug standen werden, wenn alle Reichs⸗ angehörigen von ihnen Gebauch machen könnten.
Das Verlangen des Marsch Us Fech die in Südrußland befindlichen ellaß⸗lothringischen Soldasen vor allen anderen dort stehbenden deutschen Truppenteilen zurückzubefördern, war, wie bekann, deut'cherseits abgelehnt worden. Mazschall Foch ließ heute mitteil n er halte seine Forderung aufrecht und drobe, falls ihr nicht Folne gegeben werde, mit zeitweiser Unterbrechung des bewilligten Abtransports der deutschen Truppen aus dem Schwarz⸗ meergebiet. 8
Im Auftrage der deutschen Regierung legte die deutsche Kom⸗ mission gegen den Ausdruck einer alliterten Note Verwahrung em, daß Deutschland den Krieg gewollt und hervorgerufen habe. Die deutsche Regierung habe wiederbolt erklärt, sie sei bereit, auf dem Friedenekongreß die Schuldfrage im weitest ehenden Sinne zu erörtern. Der Vorsitzende der interalliierten Waffenstillstandskom⸗ mürsien wurde ersucht, Anweisung zu geben, daß solche Fragen kün stgs e nicht mehr in den Noten der Woffenstillstandskommission Angeschnitten werden, da sie ein sachliches Arbeisen verhindern. Der General Nudant beschränkte sich karauf, von diesem Protest Kenntnis
zu nehmen.
Die peutsche Kommission ersuchte die Alliierten um Aufklärung, weshasfb Zahlungen von dembesetzten nach dem un⸗
besetzten Gebiet nicht mehr geleistet werden dürfen. Falls diese Maßnahme nicht aufgehoben werde, würden sich die Fabriken
im unbesetzten Deutschland genötigt sehen, ihre Lieferungen nach dem Gleichzeitig bat die deutsche Kommission, das Verbot der Ausfuhr von Druckpapier aus der neutralen töre den Betrieb der Zeitungen und finde ü Waffenstillstandsvertrage.
“ 8*
erdies keine Grundlage
fhr in das übrige unbesetzte Deutschland — Dieses Verbot
Ueber die Einlösung der in Belgien umlaufenden
teist die Deutsche Waffenstillstandskommission dem „Wolff'ichen Telegraphenbürs“ zufolge mit:
„ Nach Artikel 1V des Schlußprotokolls über die Arbeiten der Finanzkommission der interalliierten Waffenstillstandskommission in
pa vom 1. Dezember 1918 ist jolgendes bestimmt worden: Die
belgische Regierung tauscht die in Belgien nach Ahzug der Deutschen vorhandenen deutschen Markbeträge zum Kurse von 1,25 Frant für
die Mark in Franken um. Sie bebält sich weiter das Recht vor, später von der deutschen Regierung die Umwechselung dieser Mark⸗ beträge gegen Werte in Gold zu demselben Kurse zu fordern.
Da der Wert der deutichen Mart im Vergleich mit den No⸗
* tierungen an den neutralen Börsen bedeutend niedriger ist, besteht die
Moglichkeit, daß man aus dem neutralen Auslande Markbeträge nach Belgien schmuggelt, um erhebliche Gewinne auf Kosten des Deutschen Reichs zu machen. Die deut'che Regierung hatte bekanntlich deshalb por einiger Zeit in Spaa erklären lassen, daß sie von der belgischen Regierung geeignete Maßnohmen verlange, dusch die der Marknoten⸗ schmuggel vom neutralen Auslande nach Belgien verhindert wird. ie deutsche Regierung lehne es ab, alle nach Abschluß des Finanz⸗ e.A. wüehns vver e Verigfttsg⸗ ein e3 ver orgestern erwiderte der Vorsitzende der belgischen Waffen⸗ inttaabslommwisstan in Spaa den deutschen Vertret⸗ aß die belgische
8 56 16 ö 18
praktisch zu unter⸗
Regierung sosort nach Uebernahme der Gewalt in Belgien einen Grenzüberwachungsdienst zur Verhinderung des Geldschmuagels em⸗ gerichter habe. Die bisher aus dem belgischen Umlauf zurückgezogenen Morkbheträge, einschließlich der ouf Grund des Waffenstillstands⸗ verkrags vorgenemmenen Zurückerstattung der deutschen Noten, Fhaefen sich auf nahezu 7 Milliarden Franken. Die eigi che Regierung kkeün sodann den Standpunkt der deutschen Regierung, nachträglich in Belgien eingesührte Marknoten nicht ein⸗ zulofen, nicht an. 8” e erklärt vielmehr, daß, selbst wenn die von ibr Frofjenen Vorsichtsmaßregeln nicht alle Mißbräuche verhindert ätten, die deuische Regierung, da sie in Belgien den Zwang kurs eingetührt hat, für alle mittelbaren und unmittelbaren Folgen dieser Maßnahmen einstehen müsse.
Der Zentralrat hot in den Sitzungen vom 6. und 7. d. M. die Frage der Einberufung eines zweiten Reichs⸗ kongresses der Arbeiter⸗ und Soldatenräte einer vorläufigen Erörterung unterzogen, die in der nächsten Woche fortgeseßt werden soll, und eine Reihe von Beschwerden erledigt. Dem⸗ nächst soll die Frage der Organisation und der Neuwerbung der Freiwilligentruppen in ihrer einheitlichen Gestaltung mit den zuständigen Stellen besprochen werden.
In Blättern der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei und dee Spartakosbundes wird gegen den Zentralrat der Vorwuff e hoben, er habe durch die an die Nationai⸗ versammluna gerichtete Kundgebung Verrat an den A.⸗ und S. Räten verübt. Zu dieser falschen und unwoahren Behauptung bemerkt der Zentralrat, wie „Wolfss Telegraphenbüro“ mi⸗ teilt, das Fol ende:
„Indem der Zentralrat die ihm übertragene Gewalt in die Hände der Nationalversammlung legte, hat er nicht nur keinen Verrat verübt, er hat vielmehr, wie sich das für wirkliche Sozial⸗ demokraten von selbst versteht, die ihm vom Rätekongreß auferlegten Weisungen in demokratischer Weise befolgt und damit der rubigen Weiterentwicklung des Landes, de endlich einmal beginnen muß, nach Möglichkeit den Weg geebnet. Der hier in Betracht kommende Be⸗ schluß des Rätekongresses lautet:
„Der Reichskeongreß der A.⸗ und S.⸗Räte Deutschlands, der die gesamte politische Mecht repräsentiert, überträgt bis zur ander⸗ weitigen Regelung durch die Nationalversammlung die gesetzgebende und vollziehende Gewalt dem Rat der Volksbeauftragten.
Der Kongreß bestellt ferner einen Zentraltat der A.⸗ und S.⸗Räte, der die parlamentarische Ueberwachung des deultschen und des preußischen Kabinetts ausübt. Er hat das Recht der Abeerufung der Volksbeauftragten des Reichs und bis zur endgültigen Fegetung der staatlichen Verhaltmisse — auch der Volksbeauftragten
reußens.“
„Die endgültige Regelung der Regierungsgewalt und selbstver⸗ ständlich auch der diese kontrollierenden Körperschaften ist Sache der Nationalversammlung geworden. Diesen klaren Sinn des Beschlusses des Rätekongresses wird niemand verfälschen können. Die A⸗ und S.⸗Räle Deutschlands werden gewiß die von echt demokratischem Geist diktierte Haltung ihrer Zentralinstanz, die in der National⸗ versammlung die wahre Vertretung des ganzen deutschen Voltes an⸗ erkennt, in uͤbergroßer Mehrheit billigen.
Noch ein Wort zur Einberufung eines Kongresses der A.⸗ und S.⸗Räte:
Die zentralen politischen Aufgaben, die der Zentralrat im Namen der A.⸗ und S. Räte in allen Reichsangelegenheiten zu erfüllen hatte, sind nunmehr an die Nationalverkammlung des deutschen V lkes üb rgegangen, deren Wahl der Rätekongreß selber beschlossen hal. Damit ist der Tätigseit der A., und S. Räͤte in den Larde ssachen, die nicht Re chsa gelegenheiten sind, noch kein Ende gesetzt. Dies Ende tritt vie mehr erst ein, sobald die neue Regelung der hier in Betrackt kommenden Dinge durch die Nationa versammlung oder die beireffende vandesverammlung erfoigt ist. Wie denn auch der Zentratrat selber seine bisherige Tätigkeit in allen den preußischen Staat betreffenden Angelegenheiten bis zur Neuregelung durch die Nationa versan mlung oder die preußische Landesversammlung fortsetzt. Außerdem aber gibt es noch wichtige wirtschaftliche Aufgaben für die Arbeiterräte. Sich mit diesen zu befassen und die fernere wirt⸗ schaftliche Tätigkeit der Arbeiterraͤte in wirksamer Weise vorberesten und gestalten zu belfen, könnte allerdings die Autgabe eines zweiten Rätekongresses sein. Gegen dessen Einberufung hat der Zentralrat selbsiverständlich grundsätzlich nichts einzuwenden; en wird im Gegen⸗ teil sobald wie möglich zu dieser Angelegenheit Stellung nehmen.
An das Demobilmochungsamt werden nach einer Mit⸗ teilung des „Wolffichen Telegraphenbüros“ hänsig Anträge auf Vorzugsbelieferung mit Kohle gerichtet. Das Demobil⸗ machungsamt ist hierfür nicht zusändig. Im Interesse einer schleunigen Erledigung dieser Annäge lieat es, wenn die Antragsteller sich direkt an die zuständige Stelle, den Reiche⸗ kommissar für die Kohlenvertellung, Berlin W., Wichmann⸗ straße 19, wenden.
Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zusam menstellung sind durch die Post und die Sonder⸗ anstalten gezahlt worden im Monat September 1918 als Zulagen zu Invalidenrenten (monallich 8ℳ) 7 828 312 ℳ, zu Krankenrenten (monallich 8 ℳ) 662 200 ℳ, zu Wuwen⸗ renten (monatlich 4 ℳ) 271 280 ℳ, zu Witwenkrankenrenten (monatlich 4 ℳ) 9756 ℳ. Zusammen 8 771 548
Die amtliche Ausgabe der „Jahresberichte Preußischen Regierungs⸗ und Gewerberäte und Bergbehörden für 1914 bis 1918“ wünd im Avril d. J. in der Reichsdruckerei ferriggestellt werden. Für ihren Pezug ist folgendes zu beachten: Wegen der Papierknappheit werden nur soviel Abdrucke hergestellt werden, wie bis zur Druck⸗ legung bestellt sein werden. Die Bestellungen nimmt die Direktion der Reichsdruckerei hier SW. 68. Oranienstraße 91, bis zom 31. März d. J. entgegen. Der genaue Preis des Werkes kann erst festgesetzt werden, wenn dessen Umfang fesisteht. Er wird, sobald dies der Fall ist, bekannt gemacht werden. Wenn das Werk, wie ungefähr zu erwarten iß, 50 Bogen umfaßt, wird es für einen broschierten Abdruck 12,25 ℳ und für einen in Ganzleinen gebundenen Abdruck 14,50 ℳ betragen. Die Kosten für Verpackung und Ab⸗ sendung trägt die Reichsdruckerei, die Portokosten der Sendungen müssen die Besteller tragen. Bei der Bestellung ist anzugeven, ob broschierte oder gebundene Abdrücke des Werkes ge“ wünscht werden. Die Kosten werden bei der Uebersendung von der Reichsdruckerei durch Nachnahme erhoben werden. Die Jahresberichte werden dies mal in erster Linie eine Dar stellung des Einflusses des Krieges auf alle die Gebiete des E Lebens bringen, die den Gegensland er amtlichen Wirksamkeit der Gewerbheaufsichts⸗ S.ea und ihr regelmäßigen Jahresberichte
für Tierärzte über die Räude des Pferdes und der sonstigen Einhufer (Esel, Maultiere, Maulesel) ist soeben im Verlage von Jnlius Springer, Berlin W., erschtenen. Da die Räude im Laufe der Kriegsjahre an Ausbreitung zugenommen hat und namentlich bei der Demobilmachung erhöhte An⸗ steckunasgefahr eingetreten ist, wid das Menkblatt, das eine kurze Zusammenstellung über das Wesen, die Weiterverbreitung und die Krankheitsmerkmale der Räude sowie über die Heil-⸗ verfahren nach dem neuesten Stande der Wissenschaft und der Proxis, insbesondere nach den im Kriege gemachten Er⸗ fahrungen enthält, für die dringeno notwendige ernsthafte Be- kämpfung des Uebels von Nutzen sein können. Der Ptreis für das Einzelstück der Druckschrift beträgt 30 Pfennige, bei Ab-⸗ nahme größerer Mengen weniger. 1]
Niach einer Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ aus Rawitsch veröffentlicht der Deutsche Volksrat folgenden Gefechtsbericht des Abschnittskommandeurs:
Am 6. Februar um 5 Uhr Nachmirtags griff der Feind Friedrichs. weiler erneut an. Durch die Voltswehr Friedrichsweiler und Teile der Garnisonkompagnie Rawitsch wurde er abgewjesen. Es gelang ihm nur, den Kirchhor zu besetzen. Abends beschossen wir den sehr lebhaften feindlichen Verkehr bei Gründorf und Wydawp. Die Nacht war ruhig. Am Vormittag des 7. Februar gingen Jäger mit Br⸗ gleirbatterien, die Sarner Bürgerwehr und Pionfere unter kräftiger Unterstützung der übrigen Artillerie zum Angriff auf Satne pebr. Kirchhot Friedrichsweiler, Karlsruhe und Norwerk Folusz wurden genommer. Um 12 Uhr Mittags war die Stadt Sarne und Sarnowsko wieder in unserer Hand. Die beiden aus Lissa zur Unterstützung geschickten Panzerzüge haben hervorragenden Intelt an der Wiedereroberung. lig
lieger aus Lissa beieiligten sich
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ sind die Ergebnisse der November⸗ Ernteermittlung 1918 im Deutschen Reich veröffentlicht.
Deutsche Nationalversammlung zu Weimar.
Zweite Sitzung vom Freilag, dem 7. Februar 1919, 4 Nachmittags 3 Uhr.
(Bericht von „Wolffs Telegraphenbüro“’.
An den Tischen für die Reichsregierung und die Vertreter der Einzelregierungen: die Volksbeauftragten Ebert, Nooke und Wissell, die Staatssekretäre Erzberger, Schiffer u. .
Um 3 ⁴¼ Uhr eröffnet der Alterspräsident Abg. Pfann⸗ kuch (Soz.) die Sitzung.
Es gelangt zunächst eine große Anzahl von Begrüßunas⸗ telegrommen und Adressen zur Verlesung, die an die Deutsche Näaͤtionaloersammlung gerichtet sind.
Namens der Stadt Frankfurt a. M., die das erste deulsche Parlament in ihren Mauern aufnahm, begrüßen Magistrat und Stadiverordnete die Nationasversammlung. Brüderliche Gruße fendet in der bestimmten Erwartung batdigen Anschlusses von Deutsch⸗ Oesterreich die provisorische Landesversammlung von Kärnlen. Ehrfurchtsvolle Grüße mit dem Wuniche, daß bald die Stunde der Befteiung den deuischen Brüdern in Elsaß⸗Lothringen, in Schlesien, Posen. Westpreußen, an der Drau und an der Mur schlagen möge, senden die Alldeutschen in Steiermark. Der neuen polrtischen Paulskirche Deutschlinds sendet seine Grüße der Rektor der Universität Graz. Aufrichtige Grüße sendet die Deutschfreiheit⸗ liche Partei in Tirol für Oberkärnten die Marktgemeinde Spital a. D. Wei er gel ngt zur Verlesung eine von der Deutsch Böhmischen Landesversammlung am 19. Januar beschlossene Kundgebung an die Deutsche Nationalversammlung, deren Inhalt vom 8 use mit lebhaftem Beifall und Händeklatschen aufgenommen wird. FEin Telegramm erbittet als ersten Beschluß der Nationalver sammlung, die Absetzung aller Arbeiter⸗ und Soldatenräte (Beifal rechts, Pfuirufe links und Unruhe) zu beschließen und den Generalfeld⸗ marschall von Hindenburg zum provisorischen Präsidenten zu wäh en. (Vereinzelter Beitall rechts. Schließlich emrfiehlt ein Telegtamm im Namen vieler Auslandsdeutschen, Walter Rathenau zum Präsi⸗ denten Deutschlands vorzuschlagen. (Große Heiterkeit.)
Alterspräsident Pfannkuch: Wir treten nunmehr in die Eages⸗ ordnung ein: Wahl des Prösidenten, der Vizjepräsi⸗ denten und der Schriftführer. Für die Wahl des Prsi⸗ denten und der Vizepräsidenten ist § 9 Abs. 2 und 3 der Geschäfts⸗ ordnung maßgebend. Danach wind der Präsident sowie jeder der drei Vizepräsidenten in besonderer Wahlhand ung durch Stimm⸗ zettel mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt. Hat sich eine absolute Mehrheit nicht ergeben, so sind diejenigen fünf Kandi⸗ daten, welche die meisten Stimmen erhalten, auf eine engere Wahl zu bringen. Wird auch bei dieser Wahl keine absolute Mebr⸗ heit erreicht, so sind diejenigen beiden Kandidaten, welche die mesten Suummen bei der engeren Wahl erhalten haben, auf eine zweite engere Wabhl zu bringen. Tritt in dieser letzten Wahl Stimmengleichheit ein, so entscheidet das Los Die Wahlbandlung erfolgt durch Namensaufruf, wobei jeder Abgeordnete mit „Hier“ antwortet und seinen Stimmzeite! in die Urne wirft.]
8 u““ Abg. Dr. Pfeifferr führt die Liste beim Namens⸗ aufruf. 88 Alterspräsident Pfannkuch verkündet das Ergebnis der Präsidentenwahl: Von den abgegebenen 399 Stimmen haben erhalten Dr. David (Soz.) 374 (Beifol), Dr. Cohn (U Soz) 1, Dr. Heinze (D. Vp) 1, Fehrenbach (Chr. Vp) 1, 22 Zeltel sind unbeschrieben abgegebden. (Zurufe: Ahal die Unabhängigen!)
„Abg. Dr. David erklärt auf die Frage des Alters⸗ präsidenten, daß er die Wahl annehme. Er nimmt hierauf ben. ein und richtet an die Versammlung folgende Ansprache: 8
Meine Damen und Herren! Zunächst glaube t in Ihrer aller Sinn zu handeln, wenn ich unserm verehrten Alterspräsidenten onsern herzlichsten Dank für seine Tätigkeit ausspreche. (Beifall.) Ich danke Ihnen für das große Vertrauen, daß Sie mir durch die Wahl zum Präsidenten bewiesen haben. Es ist ein schweres, verantwottungs⸗ volles Amt. Ich will es gerecht und unparteitsch verwalten. (Beifall.) Ich will mit besten Kräften bemüht sein, der schwierigen Auf⸗ gabe gerecht zu werden, die Geschäfte dieses Hauses zu betreuen und zu fördern. Ich könnte es aber nicht magen, das zu über⸗ nehmen, wenn ich nicht dabet auf Ihren guten Willen, auf Ihre kollegiale Mithilse rochnen dürfte. Nur im Vertranen auf diese übernehme ich die Führung der Geschäfte. Gewaltige Aufgaben harren unser. Krieg und Revolution haben das alte Regierungs⸗ system zermürbt und zertrümmert. Der gaite Bau ist zusammen⸗ gestürzt, wir wollen einen neuen errichten. Dieser Neubau soll ein besseres, wohnlicheres Hous für unser politisches Zusammen⸗ leben sein, als das alite es war. An Stelle des früͤheren, auf Vorrechten einzelner unz der staatsbürgerlichen Bevorzugung einer Minderheit aufgebauten Gystems soll. eine 8 voller staatsbürgerlicher Gleich⸗ berechtigung beruhende Demokratie ireten. Lebha Beifall.) Demwkratie, das war bis vor kurzem in Deutschland noch ein recht releumdetes Wort. Es mag auch heute einen oder den anderen