1919 / 37 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Feb 1919 18:00:01 GMT) scan diff

steher oder sein Stellvertreter, seine Willenserklärungen kund zu geben und für den Verein zu zeschnen.

zur Firma des Vereinz oder zur Be⸗ nennung des Vorstands ihre Namens⸗ unterschrift beifügen. Die öffentlichen Bekantfmachungen ergeben im Raiffeisen⸗ boten des Verbandet ländlicher Genossen⸗ schaften e. V. in Nürnberg. Memmingen, den 6. Februar 1919. Amtsgericht.

Schleiz. 17ñ0602] In das Genossenschaftsreister ist heute unter Nr. 17 der Oberböhmsdorfer Spar⸗ und Dariehns kafsenverein, eingetragemne Wenoffenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Ober⸗ böhmsdorf, eingetragen worden.

Die Genossenschaft führt die oben⸗ bezeichnete Firma und hat ihren Sitz in Oberböhmsdorf.

Die Satzung ist am 27. Januar 1919 rrichtet. Gegenstand des Uaternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehn und Krediten an die Mitgtieder erforderlichen Gelomittel und die Schaff ang weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirt⸗ schaftlichen Lage der Mitglieder, insbe⸗ sondere:

1) der gemeinschaftliche Beꝛug von Wirt⸗ schaftebedürfnissen,

2) die Herstellung und der Ahsatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Be⸗ triebs und des länvlichen Gewerbefleißes auf gemeinschaftliche Rechnung,

3) die Beschaffung von Maschinen und sonttigen Gebrauchsgegenständen auf ge⸗ meinschaftliche Rechnung zur mietweifen Ueberlassang an die Mitglieder. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Ge⸗ nossenschft erfolgen im Landwirtschaft. lichen Genossenschaftsblatt in Neuwied. Sie sind, wenn sie rechtsverbindliche Werkung haben sollen, in der für die HZeichnung des Vorstandes bestimmten Form, sonst dorch den Voresteber allein zu zeichnen. Seine Willlenserklärungen und Zeichnungen für den Verein hat der Vorstand durch mindestens 3 Mitglieder, darunter den Vorsteher oder dessen Stell⸗ vertreter, abzugeben. Die Zeichnung ge⸗ schieht so, daß die Zeichnenden zur Firma des Vereins oder zur Bevennung des Vor⸗ stands ihre Namenzunterschrift beifügen.

Der Vorstand besteht aus dem Bürger⸗ melster Bernhard Kögler, Vorsteher, dem Gutsbesitzer Ernst Bächer, stellv. Vor⸗ steber, dem Gutsbesitzer Richard Glück, dem Gutsbesitzer Louis Prager I und dem Gutebesitzer Rchard Prager, sämt⸗ lich in Oberböhmsdorf.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des unter⸗ zeichneten Gerichts jedermann gestattet.

Schleiz, den 6. Februar 1919.

Das Amtsgericht.

Welmar. [70609]

In unser Grynossenschaftsregister ist heute unter Nr. 35 Seite 128 Bd. I ein⸗ getragen worden:

Oberagrunstedter Spar⸗ und Dar⸗ chaskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschrüäukter Haft⸗ vflicht in Obergrunstedt Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung der zu Dar⸗ lehen und Krediten an die Mitglieder er⸗ forderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder, ins⸗ besondere

1) der gemeinschaftliche Wirtschaftsbedürfnissen;

2) die Herstellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Be⸗ triebs und des ländlichen Gewerbefleißes auf gemeinschaftliche Rechnung;

3) die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf ge⸗ meinschaftliche Rechnung zur mietweisen n an die Mitglieder.

Die Satzung ist vom 8. Dezember 1918.

Die öffeatlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft ergehen im Landwirtschast⸗ lichen Genossenschaftsblatt in Neuwited. Sie sind, wenn sie mit rechtlicher Wirkung für den Verein verbunden sind, in der für die seichaung des Vorstands für den Verein bestimmten Form, sonst durch den Vorsteher allein zu zeichnen.

Der Verein wird durch den Vor⸗ stand gerichtlich und außergerichtlich ver⸗ treten. Der Vorstand hat mindestens durch drei Mitglieder, darunter den Vor⸗ steher oder seinen Stellvertreter, seive Willenserklärungen kundzugeben und für den Verein zu zeichnen. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zur Firma des Vereins oder zur Bo⸗ nennung des Vorstands ihre Namensunter⸗ schrift beifügen.

Mitglieder des Vorstands sind:

a. Lehrer August Hohmeyer in Ober⸗

grunstedt, Nereinsvorsteber,

b. Landwirt Paul Günther in Ober⸗ grunstedt, Stellvertreter des Vereins⸗ vorstehere,

c. Landzwirt Otio Steinmetz in Ober⸗ grunstedt, Beisitzer,

d. Lankwut Max Schramm in Ulla, Be sitzer,

e. Landwirt Relnhold Kirchner in Ulla, Betsitzer.

Die Emsicht der Liste der Genossen ist

während der Dienststunden des Gerichts ens gestattet.

Bezug von

Welmar den 24. Janvar 1919. Das Amtsgericht. Abt. IVa.

Wohlau. 170611]

In unser sneles befteseziftes ist heufe unter Ner. 29 der durch Statut vom 22. Januar 1919 errichtete „Ein⸗

3 Die Zeichnung geschicht in der Weise, daß die Zeschnenden;

1““ 1“

kaufsverein der Kolonialwarenhänd⸗ ler Wohlau u. Umgegend, reingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haßzpflicht“ mit dem Sitze in Wohlam, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist: 1) der Einkauf von Waren auf gemeinschaftliche Rechnung und Abgabe derselben zum Handelsbetriebe aa die Mitglieder, 2) die Errichtung von dem Kolontalwarenhandel dienenden An⸗ lagen und Betrseben zur Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft ihrer Mit⸗ glieder, 3) die Förderung der Interessen des Kleinbandels. Die Haftsumme be⸗ trägt für je einen Geschäftsanteil 300 ℳ. Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von miadestens zwei Vorstandsmitgliedern, und wenn sie vom Aufsichtsrat autgehen, unter Benennung desselben, gezeichnet vom Borsztzenden der Aufsichtzrats bezw. dessen Stellvertreier, und zwar in der „Schesi⸗ scjen Dorfzeitsung“ in Wohlau mnd der Deutschen Handelsrundskau’ in Berlin. Wihenzerklärungen und Zrichnungen für die FFersen hatt mit rechtlicher Wirkung gegen Drizte geschehen unter der Firma der Genossenschaft in der Weise. daß zwei Vorstandsmitglieder zu der Firma ihre Namensunterschrist hinzufügen. Vor⸗ stand: Richard Garn, Kaufmann, Artbur Schol, Kauf mann, Albert Völker, Drogist, sämtlich zu Wohlau. Erstes Geschafis⸗ jahr läuft bis zum 30. Junt 1919. Die folgenden laufen vom 1. Juli des einen bis Ende Juni des nächsten Jahres. Die Einsicht der Genossenliste ist während der Dienststunden des Gerichts jedem ge⸗

stattet.

Amtsgeticht Wohlau, den 30. Janngr 191909.

Zinten. [70612]

In unser Genossenschaftz egister ist unter Nr. 9 am heuttaen Tage die durch Statut vom 14. Dezember 1918 errichtete Ge⸗ nossenschaft unter der Firma „Züchter⸗ vereinigung für schwere Gebrauchs⸗ pferde, Ziuten, eiaggetragene Ge⸗ uoffenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“ mit dem Sitze in Zinten ein⸗ getragen worden. Gegenstand des Unter⸗ nehmeng ist Förderung der Pferdezucht zur Züchtung eines zu Ackerzwecken und zum Verkauf brauchhbaren Pferdes durch Keuzung, ostpreußischer Stuten mit rh iatsch belgischen Henasten bezw. Rein⸗ d5 und Förderung des Absatzes dieses

ferdes.

Vorstand: Gutsbesitzer Gustav Perband⸗ Largendorf, Veorsitzender, Gutsbesitzer Kar! Pbelipp⸗Pohren, stellv. Vorsitzender, Guts⸗ besitzer Martin Hoffmann⸗Domlitten, Gutshesitzer Oskar Reichert⸗Hermedorf.

Die Bekanntmachungen erfosgen unter der Firma der Genossenschaft nebit den für ihre Zeüchnungen vorgeschriebenen Unter⸗ schriften duch die Heilinenbeiler Zeitung. SBekanntmochupgen des Aufsichtsra 8 find vom Varsitzenden oder seinem Stellver⸗ treter derart zu unterzeichnen, daß er der Genossenschaftsfirma die Worte: „Der und seine Unterschrift hin⸗ zusetzt. G Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Wihenerklärungen des Norstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder, die Zrichnuna geschieht, indem zwei Mit⸗ glieder ihre Namensunterschrift der Firma der Genossenschaft beifügen.

Die Einsicht in die Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts ledem gestattet.

Zinten, den 3. Februar 1919.

Amtsgericht.

9) Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Ballenstedt. 8 [71056]

In das Musterregister ist heute ein⸗ getragen:

Spalte 1: Nr. 291.

Spalte 2: J F. Gisfeld, Pulver⸗ und Pyrorechnische Fudriken, Silber⸗ hütte⸗Auyalt.

Spalte 3. 3 Februar 1919, Nach⸗ mittags 2 Uhr 45 Min.

Spalte 4: ein verstegeltes Paket mit einem mit rotem Fähnchen oder mit Fähnchen in nationalen Farben, Sprüchen, freiheitlichen Gedichten, Gesängen oder dergl. gefüllten pyrotechnischen Scherz⸗ bombe, das Reichet igsgebäude darstellend, Fabriknummer: 500

Spalte 5: Plastische Eczeugnisse.

Spalte 6: Drei Jahre.

Balleustedt, 5. Februar 1919.

Das Amtsgericht.

Coburg. [71055] In das Masterregister ist eingeiragen: Nr. 691. Emma Grediger in

Coburg, ein offener Umschlag, ent⸗

haltend auf einem Blatte die Phvto⸗

agraphien von 4 Matten, Geschäfte⸗

Nru. 110 A D, Mutter plastischer Er⸗

zeugnifse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet

am 30. Dezember 1918, Vorm. 11 Uhr. Coburg, den 11. Jaauar 1919. Amtsgericht. 4.

Göppingen. [71054]

In das Musterregister Band III wurde heute unter Nr. 348 eingetragen:

Frev. B. Eggler, in Amerika promov. Dr. der Zahnheilkande, in Göpbingen, Tag und Stunde der An⸗ meldung: 7. Februar 1919,. Vorm. 9 Uhr, Schutzfrist 3 Jahre, drei Instrumente zur Vorbeugung von Zahn⸗ und Mund⸗ krankheiten sowle zur Pflege des Mundes

Henriette Kruse, geb.

und der Zähne, in einem ossenen Ekui, Muster für blastische Erzeugnisse mit der Geschäftsnummer 50. Den 7. Februar 1919. Amtsgericht Göppingen. Landgerichtsörat Doderer.

Hamburg. [71057] In das Musterregister ist eingetragen: Zu Nr. 2911. Firma „Actien⸗Gesell⸗

schafe ber Hollerschen Cuelshütte

bei Rendsburg“ in Hamburg bat für

die am 31. März 1909 unter Nr. 2941

eingetragenen Muster von Gußeisenwaren

eine Verlängerung der Schutzfrist um

5 Jahre bis auf 15 Jahre angemeldet. Zu Nr. 2998. Fuma „Aectien⸗Wesfell⸗

schaft der Holler'schen Carlshüttr

bei Rendshurg“ in Hamburg hat für

die am 29. Juni 1909 unter Nr. 2998

eingetragenen Muster von Zußeisenwaren

eine Bglängerung der Schutzfrist um

5 Jahre bis auf 15 Jahre angemeldet. Zu Nr 2958. Firma „Actien⸗Gesell⸗

schaft der Holler’ichen Carlshütte

1“

2817,

0320, 0328, 0328, 0333, 0334, 0337, 0345, 0336, versiegelt, Flächen⸗ master, serner 46 Muster Üithographischer Drucke für Postkarten, Speisekarten, Ka⸗ lender usw., Nru. 50 —95,

gemeldet ije am 30. Januar 1919, Nach⸗ mittags 4 ½ Uhr. NRüenberg. 5. Februar 1919. Amisgezicht Registergericht.

) 4 ½ e 11) Konkurse. Bad Reichenhsil. [71107] Das Amtsgericht Reichenhall hat uber das Vermögen des am 7. Dezember 1918 verstorbenen Kaufmanns Karl! Renner von Pidingevau am 8. Februar 1919, Vormittags 11 Uhr, den Konkurs eröffnet Konku’sverwalter: Rechtsanwalt Dr. Burnhauser in Bad Reichenball. Offener Arrest ist erlassen. Anzetgefrist in dieser

dei Rendsburg“ 1 Hambyurg hat für Richtung bis zum 25. Febeuar 1919 ein⸗

die am 5. Mat 4 eingetragenen Muster von Gußeis’nwaren eine Verlängerung der Schutzfrist um 5 Jahre bis auf 15 Jahre angemeldet. Zu Nr. 3025. Firma Actten⸗Fesell⸗ chaft ver Holler’schen Carlsbütte ti Renbsburg in Hamburg hat für die am 17. S ptember 1909 unter Nr. 3025 eingetragenen Muster von Gußessenwaren eine Verlängerung der Schutzfrist um 5 Jahre bis auf 15 Jahre agagemelsdet. Zu Nr. 3050. Firma Gcetten⸗Gesell⸗ schaft der Hollen’schen Carlshütte bei Rendsburg in Hamburg hat för die am 9. November 1909 unter Nr. 3050 eingetragenen Muster von Gußeisenwaren eine Verlängerung der Schutzfrißt um 5 Jahre his auf 15 Jahre augemeldet. Nr. 3920 Werkmeister Järgen Christian Johannes Jürgensen in Hamburg für ein verstegeltes Kuvert, enthaltend 10 Muster pou bildtichen Dar⸗ stellungen von Bettstellen. Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 1 10, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 24 Januar 1919, Vormittags 11 Ubr. Nr. 3921. Firma Gmil Bösche Hamburger Klosettvapierfabvik in Hamburg, für 1 offenes Kuvert, eni⸗ hasftend 1 Muster von einem Umschlag, Flaäͤchenmuster, Fabriknumm r 7, Scutz⸗ fest 3 Jahre, angemeldet am 27. Januar 1919, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. Nr. 3922. Firma Mühlmeiser Johler in Hamburg. für ein verstegeltes Pak’t, eathalterd 5 Muster, u. zw. von 1 Kalenderrückmand vund 4 Plakaten, Fläch nmuster, Fahriknummein 3541 bs 3545, Schutzfrist 3 Jabre, angemeldet am 31. Januar 1919, Vormittags 11 Uhr 55 Minuten. Hamburg, den 7. Februar 1919. Amtsgericht in Hamburg, Abteilung für das Handelsregister.

WMannover. [71058] Im Masterregister des hiesigen Amts⸗ gerichts ist unter Nr. 1704 am 4. No⸗ vember 1918 eingetragen die Chefrau Thenn, in Haunnover, ein Briefumschlag, enthältend drei Muster für Füßlinge mit den Ge⸗ schäfts ummern 1, 2, 3, Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ö“ am 30. Oktober 1918, Mittags 2 28 Hannover, den 8. Februar 1919. Amtsgericht. Abt. 12.

Hünchem. [71059] A. In das Musterregister ist einge⸗ raDben:

Nr. 2833. Joseph Bautsch, Firma in Müunchen, achtzehn Muster für Wacht⸗ stöcke, Gesch.⸗Nr. 402 413, 458—461, 495, 496, versiegelt, Muster für plastische Erzeugutsse, Schutzerist drei Jabre, ange⸗ meldet am 15. Januar 1919, Vormittags 11 Uhr 45 Min.

Nr. 2834. Hermann Berndl. Archi⸗ telt und Hauptlehrer in München, sechsundzwanzig Muster für veschanr. 1 26, versiegelt, Muster für plastische Eezengnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 16. Januar 1919, Vormittags 11 Uhr 30 Min.

r. 2835. Wiegmann & Eo., Firma in München, ein Muꝛter einer Klischees für Inserate, Gesch.⸗Nr. 1 offen, Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 29. Januar 1919, Vormittags 11 Uhr 40 Min.

B bei Nr. 2753. Marian Hollmann, Aunstgewerblerin in Müachen hat för ein Muster von Geweben (Hand⸗oder Maschinengewebe), Gesch⸗Nr. 22, die Verlängerung der Schutzfrist um weltere sieben Jahre angemeldet.

München, 7. Februar 1919.

Amtsgericht.

Nürnberg. [71060] Musterregistereinträge. M.⸗R. Nr. 4635. C. Abet⸗Klinger, Firma in Nürnberg. 1 Master einer Zablenscherzkarte, Nr. 1000, Flächenmuster, offen, Schugfrist 3 Jabre, angemeldet am 13. Januar 1919, Vormittags 10 ½¼ Uhr. M.⸗R. Ne. 4636. Withelm Aufochs, Firma in Nuüruberg. 1 Spielwaren⸗ muster, versiegelt, Muster für plastische Erzeugalsse, Schatzf ist 3 Jabhrr, augre⸗ meidet am 13. Januar 1919, Nachmittags

4 ¾ Uhr. M⸗R. Nr. 4637 u. 4638. Dietz,

Beierl & Co. Gesellschaft mit be⸗

schrärker Haftung in Nürnberg, 21 Master keramticher Abztehbiider, Nrn. 524, 0101, 0187, 0164, 0194, 0207,

0226, 0244, 0249, 0271, 0274, 0311,

Möbel,

1909 unter Nr. 2958 schlteßlich. Friist zur Anmeldung de

Kon kürssorderungen bis zum 25. Fehrnar 1919 einschließlich. Termm zur Wahl eines anderen Verwafters und Bestellung cines Gläubigerausschuffes: 4. März 1919, Vormittags 10 Uhr. Allge⸗ memer Pr ifungstermin: Dienstag den 11. März 1919, Vormittage

10 Uhr. Der Gerichlsschrelber des Amtsgerichts.

Berlin. [71108

Ueber den Nachlaß des am 25. Oktober 1917 verstorbenen Postsekretärs a. D Frauz Wiechert aus Gerlin, zuletzt in Berlin, Bergstraße 36, wohnhaft gewesen, ist beute, Vormittags 11 ½ Uhr, von dem Amtsgericht Berlm⸗Mitre das Konkurz. verfahren erösfnet. (84. N. 11. 1919.) Verwalter: Kaufmang Ersurth in Berim, Motzstraße 63. Frist zur Anmelbdung der Konkursforderungen bis 10. April 1919. Erste Gläubigerversamm un am 4. März 1919, Vormtittags 10 ½ Uhr. Prü⸗ fungstemtim am 6. Mai 1979 Pormittangs 10 ½ Uhr, im Gerichts⸗ gebäude, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 111. Offener Arrest mit Anzeiaspflicht bis 10. pril 1919.

Gerlin, vden 5. Febeuar 1919.

Der Gerichtsschreiber des Amtzaerichts

Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.

Langen. [71109]

Ueber den Nachlaß des am 26. Ahril 1918 verstorbenen Ziuzmermeisters Jo⸗ hann Georg Görꝛich zu Langen (vessen) wurde heute vormitt g 9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Ko kurs⸗ ver valter: Rentmeister Friedrich Küster in Langen 1 H. Anmelde⸗ und Anzeige⸗ frist bis 20. Februar 1919. Erste Glaubigerversammlung, Wahl⸗ und Pe⸗ fungstermin: 27. Februar 1919, Boem. 10 Unre⸗ vor dem Koakurs⸗ gericht. Für den Fall, daß Langen an dem vorgenannten Tage noch besetzt ig: Termin für die im unbesetzten Gebiet wohnenden, an dem Sitz des Gerichte nicht vertretene Beteiligte zur Prüfung brer Forderungen am 6. März 1919 Nachm. 3 Uhr, vor dem Hess. Amtsz⸗ gericht Offenbach a. M, Saal Nr. 19.

Langen, den 5. Februar 1919.

Das Amtsgericht.,

aemnd.

Bergheim, Egft. [71110] In dem Konkuarsverfahren über das Vermögen der Eheleute Gutspächter Heinrich Esser wird die Vergütung für den Konkursverwalter auf 1200,— (zwölfhundert Mark), selne baten Aus⸗ lagen auf 500,— (fünfhundert Mark) festgesetzt. Die Vergütung für die Mit⸗ glieder des Gläabigerausschusses wird wie folgt festgesetzt: 1) Josebph Marx 150 (bundertfünfng Mark), 2) Michael Ha⸗ macher 360 (dreihundertsechzig Mank), 3) Wilhelm Hardt 70 (neben tg Mark). Bergheim. den 30. Januar 1919. Das Amtsgericht.

Herzheim, Erft. 171111] Das Konkurzverfahren über das Ver⸗ moögen der Eheleute Kutspächter Heiarich Esser zu Haus Angeisdorf. jetzt in Windendoef, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 17. Okober 1916 angenommene Vergl⸗ich o schlag zurch rechtskräftinen Beschluß vom 17. Ot⸗ tober 1916 bestätigt und Schlußtermin ahgehalten ist, biervorch aufgepoben. 1I (Erf!), den 30. Jaunar 9.

Das Amtsgericht.

Berlin. [71114] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 10. August 1914 ver⸗ storbenen, zuletzt in Berlin⸗Lichtenberg, Sonntagstr. I, wohnhaft gewesenen Kaut⸗ manns Außust Ketiermann ist zu Abnahme der Scchlußrechnung des Ver⸗ walters und zur Erbebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden For⸗ derungen der Schlußtermin auf den 3. März 1919, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem Amtzgericht bierselbet, Neute Friebrichfir. 13 14, III. Stockwerk, Zimmer 111, bestimmn. 84 N. 174, 15. Werlin. den 3 Febraar 1919 Der Gerschtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 84.

Forlin. [71115]

Das Konkureverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmaannas Nohert Wirß ner in Berliv, Alexandrinenstraße 378a, Flrma: Rob. Wießner & Baumann, ist in⸗ folge Schlußverteitung nach Abhaltung

versiegelt, (Flächenmuster, Schutzkrist ie 3 Jahre, an⸗

des Schlußtermins aufgehoben worden. 84. N. 219. 15. Berlin, den 4. Februar 1919. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichte Berlin⸗Mitte. Abt. 84.

Bremen. [71322]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Inhabers einer Milch⸗ RButter⸗ und Käsehaudlung Erust Gunav Friedrich Toeodor Rehbein in Brenten, Fehrfeld Nr. 64, ist, noch⸗ dem der in dem Vergleichstermine vom 28. Noyember 1918 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskrästigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, durch heutigen Beschluß des Amtogerichts auf⸗ gehoben.

Bremen den 7. Februar 191909. Der Gerichesschreiber des Amtsgerichts:

Rasch, Gerichtssekretär.

Burgdorf, Wann. [71112] In dem Konkursverfahren über das Permögen des Kaufmanus Heinrich Kruse in Uetze hat der Gemeinschalodnee einen Vergleichsvorschlag eingereicht. Ver⸗ gleichstermin ist anberaumt auf den 27 Februar 1919, Borm. 8 ¼ Uhe. Vergleschsvorschag und Erklärung des Gläubigeraus chusses liegen auf der Ge⸗ richteschreiberei des unterzeichneten Gerichts zur Einsicht aus. 8 Burgdorf i. Hann., den 28. Januar

1919. Das Amtsgericht.

Glel wilz. [71374] In vem Konkursverfabren über das Vesmögen des Gasthausbesitzers Abolf Juliusburger in Hleimttz, Kioster⸗ straße 17, ist infolge Todes des bisherigea Verwalters Rechnungstat Fanz B ver der Kanfmann Stein von bier als Ver⸗ walter bestellt wo den. Zur Abnahme ber Schlutz echnung von den Erben des bis⸗ herigen Verwalters ist Termin guf den 21. z1919, Vormittags 1 1 Uhr, Zimmer 237, bestimmt. 9. N 17 8/15. Amtegericht Gleiwitz, den 8. Februar 919. Glieiwatz. [71375] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Hern Paul Kuberek in wleiwetz ist infol e To es des bisherigen Verwalter, Rechnungstat Byr der Rechtsanwalt Dr. Froeh ich von hier als Verwalter bestellt worden. Zur Abnahme der Schluß echnang von den Erben des bisherigen Verwaltere ist Permen auf den 21. März 1919, Vorm ttags 11 Uhr, Zimmer 237, bestimmt. 9. N. 11 a/14. , Amtsgerich: Gleiwitz den 8. Februar 1919.

Saarlouis. [71113] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Zigarrenhüedlers und jehigen Fabrikarbetters Thomas Muter zu Fraulautern wird an Snelle des Rechtsaunwalns Dr. Donnevert der zutüdgekehrte Rechtsanwalt Dr. Haag in Saarlouts wieder zum Konkuarsve walter ernannt. Termin zur Legung der Schluß⸗ rechnung des bisherigen Verwalters wird auf den 20. Febeznar 1919, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhn, bestimmt. CSaurlouis, den 3. Februar 1919. Das Amtsgerichr.

12) Taris⸗ und Fahrplanbekammn⸗

machungen der Eisen

hahnen [71323] Brohlthdi⸗Eisenbahh9. Am 1. April d. Js. krilt ein⸗ Er⸗ hödung der Tarife für die WBeförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, letenden Tieren und Gütern in Kraft, worüber das Nähere bei unserer Bahn⸗ verwaltung in Brol zu erfahren ist. Cöln, im Februar 1919, Der Vorstaud.

———U

[71116] Nirderlänbischenorbbrapant⸗dentscher Giterverkahr.

Mit Gültigkeit vom 15. Fpril ds. Je. treten für den Verkehr zwischen Zevpengar und den Statronen Eoch N. B. DP., Labheck, Pr. Uedem und Urdemerfeld teil⸗ weise erhohte Frachtsätze in Kraft. Näbere Auskanft geben die beteiligten Dtenst⸗ stellen.

Genn p, Februar 1919.

Die Pireklion der Nordhrabant⸗

deutschen Eisenbahngeselschaft,

namens der beteiligten Verwaltungen.

[711¹7]

Tiv. 1104. Nusnahmetarif für Dienskohlen⸗ usw, Seuvungen der Söchsischen Staatseisen bahaeu,

üitig vom 1. Oftober 1918.

An Fultigkeit voeom 1. April 1919 sind die Frachtfätze des oben beieichneten Ausnahmetarifs gemäß der allgemeinen Bekanntmachung der Esendahnen ektion Berlin vom 27. Jenvar 1919 (vol. Nr. 9 der Zeitung des Vereins Deyischer Enen⸗ bahnverwaltungen vom 1. Februar 1919 auf Siite 88) um den 60 % igen Z schlog zu erhöhen. Die eintretenden Facht⸗ erbähezngen betragen 44 bis 48 für 100 kg.

Nätere Auskunft ertellt unstt Ver⸗ keh *büro.

Kattuwitz, den 8. Februamr 1919.

Eilenbahabirestinn Nattywitz,

namens der beteiligten Verwaltungen

Der Be nugopreis beträgt virrteljährlich 9 ℳ.

den Postanstalten und Zritungsvertrieben für Kelbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne

. Anze.genpreis für den Raum einer gespaltenen Einheitszeile 8 8₰ 1. 3 K 8 ; 9 8 3 8 g Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an für Berlin außer 8 98 8 287 50 Pf., einer z gespalt. Einheitszetle 90 Pf. Außerdem wird ant⸗

r

ummern kosten 25 pPf.

ee]

. Reichsbankgirokonto.

Dentsches Reich. Ernennungen usmw. vZ11A“ Verordnung, betreffend Uebertragung von Befugnissen, die dem er dem König von Preußen als Konlingentsherrn zustanden. agese-w.. Üder wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textil⸗ gebiete.

Bekanntmachung über Befugnisse der Reichsstelle für Textil⸗

1eein und der Reichswirtschaftsstellen auf dem Terxtil⸗ gebiete. 1v über Sonntagsruhe im Handelsgewerbe und in potheken. Verordnung über die Sicherung der Acker⸗ und Gartenbestellung. Bekanntmachung der neuen Fassung der Verordnung über die Sicherung der Landhewirtschaftung. vefannieechaas betreffend Aufkäufer für Altkorke und Kork⸗ abfälle. Bekanntmachung, betreffend beauftragte Sortierbetriebe. Sefe eines Handelseverbots. Anzeige, heivessend die Ausgabe der Nummer 33 des Neichs⸗ Gesetzblatts. Prenßen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Genehmigung von Nachträgen zu den revidierten Reglements usw. der Wenpreußischen Landschaft.

Erlaß, betreffend Eintritt in Freiwilligentruppenteile.

Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

1“““

.“ Deutsches Reich. Der Konsul des Reichs in Aalborg (Dänemark) Hans

Larsen ist verstorben. .

Verordn un g, 8

betrefsend Uebertragung von Befugnissen, die dem Kaiser oder dem König von Preußen als Kontin⸗ II1I1I gentoherrn zustanden. 2₰

Vom 1. Februar 191909.

Im Namen des Reichs wird auf Grund der Ziffern 1 und VIII der Verordnung, betreffend die einstweilige Aenderung der Milnärstrasgerichtsordnung usw., vom 5. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1422) folgendes verordnet:

I. Die nach der Militärstrafgerichtsordnung und dem Einfüh⸗ rungsgesetze dazu dem Kaiser oder dem König von Preußen als Kontingentsberrn zustehenden Befugnisse werden uͤbertragen wie folgt:

1. Die Befugnisse des Kaisers in den Fällen

a) des § 34 Abs. 2, des § 35, des § 79 Abs. 2 der Militär⸗ b,,; auf den Präsidenten des Reichsmilitär⸗ gerichte,

b) 29 § 93 der Militärstrafgerichtsordnung und des § 7 Abs. 2 des Einführungsgesetzes dazu auf das Reichs⸗

karineamt, 1 8 § 207 Abf. 4 des 4 208 Abs. 1 der Millitärstraf⸗

9 Ferichtsordnung hinsichtlich der kommandierenden Admirale und der im pleichen oder höheren Range stehenden Ossziere der Marine auf das Reichs⸗Marrneamt.

2. Die Betugnisse des Königs von Preußen als Kontingents⸗

herrn in den Fäͤllen a) des 34 Abs. 2, des § 35 der Militärstrafgerichtsordnung

auf den Präsidenten des Reichsmilitärgerichts, b) des § 79 Abs. 2, des § 93 der Militärstrafgerichtsordnung d des § 7 Abl 2 des Einführungsgesetzes dazu auf die Preußische S S ee

) des § 207 Abs. 4, des § 208 Abs. 1 der Milztärstraf⸗ gerichtsordnung hinsichtlich der kommandierenden Genelale und der im gleichen oder höheren Range stehenden Ossziere des Laudheeres im preußischen Kontingent auf die Preußische Militärsuftizverwaltung.

11 Das Recht der Strafmilderung und des bedingten und un⸗ bedingten Straserlasses hinsichtlich der Angehörigen der Marine und des preußischen Kontingents sowie hinsichtlich der feldgerichtlich ver⸗ urtellten Ausgländer wird anf den Präsidenten des Reichsmilitär⸗

erichts übertragen. Das Recht des Straferlasses schließt auch das Fiecht der Löschung von Strafvermerken im Strafregister und in den militärischen Listen und Pavpieren in sich.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 1. Februar 1919. 88 Die Reicheregierung. Ebert. Scheidemann. Der Kriegsminister. Der Unterstaatssekretär. Rein grbt. G

Berlin, Donnerstag,

den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhob

Anzeigen nimmt an:

die Geschüstsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

82.

7

Verordnung

über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiete.

Vom 1. Februar 1919.

Für die Dauer der Gellung der Verordnung über wirt⸗ schaftliche Maßnahmen für die Uebergangswirtschoft ouf dem Textilgebiete vom 27. Juni 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 671) wiro mit Gesetzeskraft verordnet, was folgt:

§ 1

Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts wird ermächtigt, die kommerzielle und industrielle Beschaffung, Verteilung, Ver⸗ arbeitung, Lagerung, den Absatz, den Verbrauch und die Preise texliler Rohstoffe som ie von Halb⸗ un zu regeln. Auch kann er Bestimmungen über Beschlagnahme und Enteignung treffen. Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts kann die ihm hiernach zustehenden Befugnisse ganz oder teilweise durch andere Stellen ausüben lassen.

Die im Cigentume der Heeresverwaltungen und der Marine⸗ verwaltung stehenden oder zu ihren Gunsten beschlagnahmten Gegen⸗ stände unterliegen vorstehender Regelung nur insoweit, als sie von den Heeresverwaltungen und der Marineverwaltung freigegeben

werden.

Bei Enteignungen wird im Streitfall der Uebernahmepreis durch das Reichsschiedsgericht fuͤr Kriegswirtschaft endgültig festgesetzt. Nähere Anordnungen über die Besenung des und das Ver⸗ fahren trifft der Staatssekretär E1“ chaftsamts.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den auf Grund dieser Veroxbnung erlassenen Anordnungen zu⸗ widerhandelt. Die Strafvertolguit tritt nur auf Antrag derjenigen Stelle ein, die die Anordnung erlassen hat.

Die Verordnung tritt mit 8 Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Februa 1919.

Die Reichsregierung. 1u“ Ebert. Scheidemann.

Der Staatssekretär des Reiche wirtschoftsamts. Dr. August Müller.

Bekanntmachung

über Befugnisse der Reichsstelle für Textilwirt⸗ schaft und der Reichswirtschaftsstellen auf dem

Textilgebiete.

Vom 1. Februar 1919.

Gemäß § 1 der Verordnung über wirtschaftliche Maß⸗ nahmen auf dem Textilgehiete vom 1. Februar 1919 (RNeichs⸗ Gesetzbl. S. 174) wird folgende Bekanntmachung erlassen:

8

Die Reichsstelle für L“ ermächtigt, die im § 1 der Verordnung vom 1. Februar 1919 (Reichs⸗GeLetzbl S. 174) vor⸗ gesehenen Befugnisse auszuuben, soweit es sich um Anordnungen für tas gesamte Textilgebet oder um Anordnungen für das Gebiet mehrerer Reichswirtschaftsstellen h ndelt.

Den beteiligten Reichswirtschaftsstellen soll vor Erlaß solcher Anordnungen Gelegenheit zur Aeußerung gegeben werden.

5 2

Soweit es sich um Anordnungen handelt, die ausschließlich ein ein elnes Robstoffgebiet betreffen, werden die auf dem Textilgebiete gebildeten Reichswirtschaftsstellen ermächtigt, die im § 1 der Ver⸗ ordnung vom 1. Februar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 174) vorgesehenen Befugnisse auszuüben.

Der Erlaß allgemein verbindlicher Anordnungen bedarf der Zu⸗ stimmung der Reichestelle für Textilwirtschaft.

9 3

Solange und soweit der Reichsbekleidungsstelle und der Reichs⸗ sackstelle bezuüͤglich der Bewirtschaiturg bestimmter Erzeugnisse Be⸗ fugnisse übertragen sind, erstrecken sich die Ermächtigungen in §88§ 1 und 2 nicht auf diese Erzeugn sse.

§ 4 Die dem Reichsamt für wirtschaftliche und seinen Organen erteilten Befugnisse werden durch die vorstehenden Ermöchtigungen nicht berührt. 8

Diese Bekanntmachung triit mit dem Tage der Verkündung

in Kraft. Birsrro V

Berlin, den 1. Februar 1919. Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts. Dr. August Müller. über Sonntagsruhe im Handelsgewerbe und in 8 Apotheken. 1“ Vom 5. Februar 1919. 8 Artikel I.

Der § 105 b Abs. 2 der Gewerbeordnung wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:

Ahends.

—... —y——

außer Kraft, die für die

——

Postschechkonto: Berlin 41 821.

Im Handelsgewerbe dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn⸗ und Festtagen nicht beschäftigt werden. Die Polizei⸗ behörde kann für sechs Sonn⸗ und Festtage, die höhere Verwaltungs⸗ behörde für weitere vier Sonn⸗ und Festtage im Jahre, an denen besondere Verhältnisse emen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, für alle oder für einzelne Geschäftszweige eine Beschäfrigung bis zu acht Stunden, jedoch nicht über sechs Uhr Abends binaus, und die Beschäftigungsstunden unter Berücksichtigung der für en öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit festsetzen.

Für das Speditions⸗ und das Schiffsmaklergewerbe sowie fuͤr andere Gewerbebetriebe, soweit es sich um Abfertigung und Exve⸗ dition von Gütern handelt, kann die höh re Verwalkuͤngsbehörde eine Beschäftigung bis zu zwei Stunden zulassen.“

Artitel 2.

Auf Geschäftsbetriebe der Versicherungsunternehmer einschließe lich der Vereine zur Versicherung auf Gegenseitigket, der Ver. sicherungsagenten und der Svartassen finden die Vorschriften der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ent⸗ sprechende Anwendung.

Artikel 3.

Die höbere Verwaltungsbehörde ist befugt, für eine Gemeinde oder für benachbarie Gemeinden mit mehreren Apotheken an Sonn⸗ und Festtagen oder während bestimmter Stunden dierer Tage ab⸗ wechselnd einen Teil der Apotheken zu schiteßen. Die Schließung kann bis acht Uhr Morgens des vächsten Tages ausgedehnt werden.

An den geschlossenen Avpotheken ist an Fene e Stelle ein anzubringen, welcher die zurzeit offenen Apotheken be⸗- annt gibt.

Wird vn dem Rechte der Schließung kein Gebrauch gemacht oder bleibt die Apothefe an Sonn⸗ und Feiert gen länger als sechs Stunden geöffnet, so müssen den pharmazeutischen Dienstangestellien für jeden Sonn⸗ und Festtag an dem sie beschäftigt werden, ei Wochentag oder zwei Nachmittage freigegeben werden.

Artikel 4. Diese Verordnung tritt am 1. Ap il 1919 in Kraft. Gleichzeitig treten alle Sonder⸗ und Auenahmebestimmungen

Sonntansruhe im Handelsgewerbe auf Grund des § 105 b Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung erlassen sind. Weimar, den 5. Februar 1919.

Die Reichsregierung. 661b Scheidemann. 8

Der Staatssekretär des Reichsarbeitsamts. Bauer. 1

8

e Sicherung der Acker⸗ und Gartenbe ellung. 8 Vom 4. Februar 1919. 1 Auf Grund der Verordnung über Krieasmaßnahmen zur 22 Ma 1916 (Reichs⸗ 18. August 1917 eichs⸗

Sicherung der Voalksernährung vom

Gesetzbl. S. 401) u“ Artikel 1. Die Verordnung über die Sicherung der Acker⸗ und Garten⸗ bestell 9. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 225) b stellung vom 325. Februar 1918 (Reichs⸗Gesetzol. S. 87) wird wie folgt geändert: I. Im § 1 Satz 1 werden hinter dem Werte „ob“ die Worte „oder wie“ eingefügt. 3 2. § 2 erhält folgende Fassung:

„Soweit der Nutzungsberechtigte die Bestellung nicht übernimmt oder die Möglichkeit der Bestellung nicht glaubhaft macht oder die Benellung in unwirtschaftlicher Weise verzögert oder im letzten Wirt⸗ schaftsjahre die Bestellung so mangelhaft ausgeführt hat, daß das Grundstück einen unverhältnismäßig geringen Ertrag gebracht hat, und zu⸗ erwarten ist, daß die Neubestellung ebenso mangelhaft aus⸗ geführt wird, oder wenn der Nutzungsberechtigte die Aufforderung unbeantwortet läßt oder nicht erreicht werden kann, ist die untere Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Bauern⸗ und Landarbeiterrats befugt, die Nutzung des Grundstücks mit Zubehör ganz oder zum Teil auf längstens sechs Jahre dem Berechtigten zu entziehen und dem Kommunalverband oder einer Gemeinde zu übertragen.

Der Kommunalbverband und die Gemeinde haben bei der Nutzung des Grundstücks nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zu verfahren.“ 3

3. § 3 und § 4 Satz 2 werden gestrichen. 4. § 5 erbält folgende Fassung:

„Lie untere Verwaltungsbehörde bestimmt, inwiewei munalverband oder die Gemeinde dem Nutzungsberechtigten eine Enf⸗ schädigung zu gewähren haben oder der Nutzungsberechtigte dem Kom⸗ munalvoerband oder der Gemeinde für nachweis are Verbesserungen des Grundstücks Ersatz zu leisten hat. Die Landeszentralbehörde kann Grundsätze für die Entschädigung und die Ersatzleistung aufstellen.

Auf Antrag hat die untere Verwaltungsbehörde bei Rückzabe des Grundstücks die gesamte Auseinandersetzung zwischen dem Kommunal⸗ verband oder der Gemeinde und dem Eigentümer sowie den sonsttigen Nutzungsberechtigten vorzunehmen; sie hat hierbei, soweit nicht die gemäß Abs. 1 Satz 2 aufgestellten Grundsätze eingreifen, nach billigem Ermessen zu verfahren.“

5. § 6 erhält folgende Fassung:

„Gegen die Verfügungen der unteren Verwaltungsbehörde nach

§8 1 bis 4 ist binnen einer Woche die Beschwerde bei der höheren

8