1919 / 41 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Feb 1919 18:00:01 GMT) scan diff

III. Durch die Einführung des Achtstundenarbeitstages hat sich bei den meisten Elektriztätswerken die Zahl der beschäftigten Ar⸗ beiter um etwa vermehrt, ohne daß dadurch eine Produttions⸗ steigerung emgetreten ist. Das Schiedsgericht wird daher die hier⸗ durch verursachte Erhöhung der Selbstkosten neben der durch die Lohnerhöhung berbeigeführten bei Bemessung der Preiserhöhungen außer der Erhöhung der Brennstoffkosten und den sonstigen durch die Kriegsverhältnisse veursachten Mehrkosten (Reparaturtosten, 5 für Betriebs⸗ und Schmiermaterlalien usw.) zu berücksichtigen

aben.

IV. Setzt das Schiedsgericht die Preiserhöhungen nicht für einen bestimmten Zeitraum fest, sondern entscheidet dahin, Preiserhöhung beispielsmeise je nach Brennstoffpreise ändern soll Zeispunkte anzugeben, zu denen die Aenderung einzutreten hat. allgemein geltenden Tarirpreisen ist es zweckmäßig, zu bestimmen, daß die Festsetzung der ,21. äge viertel⸗ oder halbjährlich auf Grund der in dem abgelauf nen entsprechenden Zeitabschnitt erfolgten Ver⸗ änderungen der Selbstkosten mit Geltung für den folgenden Zeit⸗ abschnitt vorzunehmen sind.

V. Kommen Ahnehmer in Betracht, die nach Pauschaltarifen be⸗

zahlen, so ist es zweckmäßig, in der Entscheidung auszusprechen, daß die Pauschaltarife sich in gleichen

Zählertarifen bezahlen. C. Gaswerke.

1. Die Gaswerke gewinnen aus der Kohle nicht nur Gas, sondern auch sogenannte Nebenerzeugnisse (Koks, Teer, Ammoniak usw.). Der

hieraus erzielte Erlös beemflußt natürlicherweise die Selbsttosten⸗ rechnungen der Werke. Die Preisentwicklung, die im Laufe des Fereehs stattgefunden hat, ist jedoch bei den einzelnen Werken ganz verschi den.

werden konnten, die kaum die erhöhten Selbstkosten bei der Ge⸗ winnung dieser Nebenerzeugnisse decken. Diesen Verhäftnissen muß das Schiedsgericht bei seinen Entscheidungen Rechnung tragen.

II. Bei Ferngasbezug aus Kokereien müssen die Verhältnisse nach Lage des Einzelfalles beurteilt werden. Lieferer, die vor Aus⸗ bruch des Krieges Fernaas mit Verlust abgaben, haben selbst beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 der Verordnung vom 1. Februar 1919 keinen Anspruch auf eine so weitgehende Erhöhung der Lieferpreise, daß jetzt aus der Lieferung ein Gewinn erzielt wird. Die Preiserhöhung wird jedoch so zu bemessen sein, daß dem Ausbau dieser Art der Gasversorgung nicht entgegengewirkt wird, denn das Ferngas hat für die Ernährung der Bevölkerung der Industriebezirke eine besonders große Bedeutung.

III. Bezüglich der Brennstoffpreise, der verkürzten Arbeitszeit, der Verteurung der Selbstkosten durch ie Lohnerhöhungen, die erhöhten Revpargturkosten, Kosten für Betriebs⸗ und Schm ermaterialien usw gilt das unter 1 bis III Abschnitt Elektrizit [swerke) Gesagte.

IV. Setzt das Schiedsgericht die Preiserhöhungen mecht für einen bestimmten Zeitraum fest, sondein entscheldet dahin, daß sich die Preiserhöhungen beispielsweise je nach dem Steigen und Fallen der Koblenpreise ändern, so ist es zweckmäßig, zu bestimmen, daß die ü1n8 des Preiszuschlages jedesmal auf Grund des durchschnittlichen

ohlenpreises frei Werk für einen bestimmten Zeitraum, beispiels⸗ weise ein Vierteljahr zu ermitteln ist.

V. Für Orfe, in denen noch verschiedene Gaspreise für das den häuslichen Zwecken dienende Gas (Leuchtgas und Kochgas) besteben, kann als Preiserhöhung auch di⸗ Festsetzung ein s entsprechen den Einh itspreises in Betracht kommen. Diese Regelung bietet auch außerha b des Rahmens dieser Verordnung liegenre allgemeine Vor⸗ teile (Ersvarnis an Gasmessern und infolgedessen Anschlußmöglich⸗

keit weiterer Gasabnehmer im Hinblick auf die Leuchtmittelnot))S

D. Wasserwerke.

1. Bei ven Wasserwerken handelt es sich, soweit sie vicht mit

natürlichem Gefälle arbeiten, wie bei den Elektri itätswerken, um Erzeugung von Energie, die hier zur Hebung und Fortleitung von Wasser verwendet wird, wobei dieses dusch Umwandlung des Grund⸗ und Oberflächenwassers in Trinkwasser veredelt wird.

II. Der für diese Energifeerzeugung und Veredelung erforderliche Brennstoffverbrauch wird durch die Förderhöhe beeinflußtt, auf die das Wasser zu heben ist. Auch sind zahlreiche Wasserwerke gezwungen, das Wasser ein⸗, zwei, oder mehrmalig zu heben weil die Reinigung des Wassers durch Filtrationseinrichtungen, eine Enteisenung oder andere ke⸗ triehliche Umstände dies bedingen. Schließlich werden die Kohlenunkosten auch dusch die Entfernung der Werke von den Kohlengrüben und die Transportbedingungen stark beeinflußt. Aus diesen und anderen Gründen weisen die Wasserpreise der einzelnen Wexke weitgehbende Verschiedenhei en auf, die ber der Bemessung der Preisänderungen zu be ücksichtigen si d. Einen gewissen Anhalt koͤnnen aber die

teise, zu denen das Wasser tarifmäßig von dem einzelnen Werk bisber aeliefert worden in, bieten. Röen der Verwendung von Dampfkraft kommen bei Wasserwerken fast alle Arten motorischer Kraft zur Verwendung. Die Pr isentwicklung, insbesondere der flüssigen Brennstsffe, hat sich im Laufe der Kriegsverhältnisse der⸗ artig gestaltet, daß die Aufstellung von allgemein güöltigen Grund⸗ ztzen für die Abmwälzung des durch die Kriegeverhältnisse entstandenen Mehraufwandes für Brennstoffkosten usw. nicht möglich ist.

III. Zu beichten ist, daß die Brennstoffkosten bei vielen Wasser⸗

werken im Verhältnis zu den Gesamtunkosten nicht die gleiche Rolle ielen wie bei den Elektrizitäts⸗ und Gaswerken. Die Ausgaben r Gehälter, Löhne, Putz⸗ u d Schmiermittel, fü. Unterhaltung und eparaturen der Maschinen, Rohrlei ungen und Armaturen nehmen bei dem überwiegenden Teil der Wasserwerke einen größeren Prozentsatz der Gesa tankosten in Anspruch als die Brennst fkosten. Das Schiedsgericht wird deshalb seine Entscheidung unter Berücksichticung der Eigenart der einzelnen Anlage zu treffen haben. Hinsichtlich der babei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte wird auf den Abschnitt Elektizitälswerke (B. III) verwfesen.

IV. Bezüglich der Feststellung der Brennstoffpreise zu den in Betracht kommenden Zeitabschnitten gilt das zu B 1 (Abschnitt Elektrizitätswerke) Gesagte.

V. Setzt das Schiedsgericht die Preiserhöhungen nicht für einen bestimmten Zeitraum fest, sondern entscheidet dahin, daß die Preis⸗ erhöhungen beispielsweise je nach dem Steigen und Fallen der ge⸗ samten laufenden Ausgaben der Brennstoffpreise, der Löhne usw. sich ändern. so sind die Ausführungen unter C 1V (Abschnitt Gaswerke) zu beachten. 1

VI. Zei Pauschal⸗ und Mindestsätzen, zu denen eine beliebige bezw. dem Höchstmaß nach festg setzie Anzahl von Kubikmetern Wasser bezogen werden kann, wird das Schiedsgericht zweckmäßiger⸗ weise so zu entscheiden haben, daß diese Sätze sich im gleichen Ver⸗ hättnisse wie die durchschnittlichen Verkaufspreise bei gleichartigen Abnehmern erhöhen.

Berrlin, den 14 Februar 1919.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.

er tmachun 32 Nr. F. R. 580/1. 19. KRA. zu der Bekanntmachung Nr. F. R. 830/11. 18. KRA. Im Aauftrage des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobiumachung wird folgendes angeordnet: 88 Artikel 1.

Die Bekanntmachung Nr. F. R. 830/11: 18 KkRA wird folgender⸗

daß sich die dem Steigen und Fallen der so sind in der Entscheidung auch

ei

Verbältnissen erhöhen wie die durchschnittlichen Verkaufspreise bei gleichartigen Abneymern, die nach

Die Werke konnten teilweise die, Nebenerzeugnisse mit gutem Gewinn absetzen, während in anderen Fällen nur Erlöse erzielt

In Artikel IIb fallen die Worte: 8— „insoweit in ihnen auf die gs⸗ Robstoff⸗Abteilung als derjenigen Stelle hingewiesen worden ist, mit der wegen Anfragen, Freigaben usw. in Verbindung zu treten war“

fort.

An die Stelle der fortgefallenen Worte treien die Worte: „insoweit die Metalle noch nicht zur Ablieferung gelangt sind“.

Artikel IIb erthält ferner folgenden Schlußsatz:

„Nicht widerrufen werden die Einzelenteignungen von Wismut, Schnelldrahtstahl und Graphit.“

Für diejenigen Enteignungen, die auf Grund dieser Nachtrags⸗ bekanntmachung (Nr. F. R. 580/1. 19. KRn.) wderrufen werden, wird die in dem Artikel 111 Absatz 1 der Bekanntmachung Nr. F. R. 830 11. 18. KRaA. bestimmte Einspruchsfrist sowie die in dem Artikel III Absatz 2 bestimmte Ablieferungsfrist auf den 15. März 1919 festgesetzt.

Artikel II.

Diese Bekanntmachung tritt am 17. Februar 1919 in Kraft.

Berlin, den 17. Februar 1919. v“

Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung SWolffhhael

v4“”“

8 1““ betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtge meinde Baden.

Der Stadtgemeinde Baden ist durch Entschließung vom Heutigen im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und dem Ministerium der Finanzen die Genehmigung zur Ausgabe von zu 4 % oerzinslichen Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Nennwert von 4 000 000

Vier Millionen Mark

sowie zur Ausgabe der zugehörigen Zinsscheine erteilt worden. Zur Ausgabe gelangen: 100 Stück Lüu. AA zu je 5000 ℳ, 8 A 2000 1090 22 500 Karlsruhe, den 12. Februar 1919. Ministerium des Innern. Der Ministerialdirektor. Weingärtne

erererveene

1 4

Bekanntmachung. Dem Händler Friedrich Ernst Moses in Dresden⸗A., Bürgerwiese 7, und dem Elektrotech iter Karl Josef Henn in Dresden⸗A., Friedrichstraße 18, ist der Handel mit Gegenständen

worden. Dresden, am 11. Februar 1919. Der Rat zu Dresden, Gewerbeamt B. Reichardt

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist dem Kontoristen Paul Reinhold Kirchhof, in Dresden⸗A., Seestraße 9 II, jeder unmirtelbare und mittelbare Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Beda mit Wirkung für das Reichsgebiet untersagt worebrnn. ““

Dresden, am 14. Februar 1919. 8

Der Rat zu Dresden, Gewerbeamt B.

I“

8 FSekanhitmaa. 8 Der Gemüsehändlerin Dorothea Auguste Juliane Röhrs, geb. Pries, Wrangelstraße 82 v, wird auf Grund des Bundesrats⸗ beschlusses vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Perionen vom Handel der Handel mit Lebensmitteln und Futtermitteln untersagt. ““ Hamburg, den 11. Februar 1919. ““ Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Kommission üt Unzuverlässigkeitsausschluß. J. HL. Garrels

Preußen.

* 1“ 8 8 86 Die Preußische Regieruna hat den Regierungsrat r. Kratz in Marienwerder zum Stelloertreter des zweiten Mitglieds des Bezirksausschusses in Marienwerder,

den Regierungsrat Buderus von Carlshausen in Liegnitz zum Stellvertreter des zweiten Mitglieds des Bezirke⸗ ausschusses in Liegnitz,

den Regierungsrat Dr. von Schulz⸗Hausmann zum Stellvertreter des ersten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Liegnitz und

den Regierungsrat Russel in Arnsberg zum Stellver⸗ treter des Regierungspräsidenten in der ersten Abteilung des Bezirkeausschusses in Arnsberg, abgesehen vom Porsitze, auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des Vegrksaseschußes

4.

Bekanntmachung.

Die im Jahre 1919 in Berlin abzuhaltende Prüfung für Direktoren und Direktorinnen an Blinden⸗ anstalten wird am Montag, den 15. September, Vormittags um 9 Uhr, beginnen. Meldungen zu der Prüfung sind an das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zu richten und bis zum 1. April bei demjenigen Provinzialschul⸗ kolleaium bezw. bei derjenigen Regierung, in deren Aufsichts⸗ bezirke der Bewerber beschäftigt ist, unter Beifügung der im § 5 der Prüfungsordnung vom 12. Mai 1912 (Zentralbl. f. d. ges. Unterr.⸗Verw. i. Preußen S. 476 ff.) bezeichneten Schrift⸗ stüͤcke einzureichen. Bewerber, die nicht im preußischen Ffchait dienste tätig sind, können ihre Meldungen hei Führung des Nachweises, daß solche mit Zunimmung ihrer Vorgesetzten bezw. ihrer Landesbehörde erfolgt, unmittelbar an das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung richten.

Berlin, den 7. Februar 1919. Dar Ministar für einr beec; Kunst und Volksbildung

genisch.

maßen abgeändert:

des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedars wieder gestattet

wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Kosten der Veröffentlichung zu tragen.

Bekanntmachung. Die im Jahre 1919 in Berlin abzuhaltende Prüfung

beginnen. Meldungen zu der Prüfung sind Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volkebildung zu richten und bis zum 15. Juni bei demjenigen Provinzialschul⸗ kolleaium bezw. bei derjenigen Regierung, in deren Aufsichts⸗ bezirke der Bewerber beschäftigt ist, unter Beifüaung der im § 5 der Prüfungsord ung vom 12. Mai 1912 (Zentralbl. f. d. ges. Unterr.Verw. i. Preußen S. 476 ff.) bezeichneten Schrift⸗ stücke einzureichen. Bewerber, die nicht im preußischen Schul⸗

Nachweises, daß solche mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten bezw. ihrer Landesbehörde erfolgt, unmittelbar an das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung richten. Berlin, den 7. Februar 1919. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Haenisch.

1“

88 8 8 8

Bekanntmachung.

Das unter dem 26. November 1918 gegen die Mehlhändlerin Erna Mirr in Gollnow erlassene Hgandelsverbot veröffentlicht in Nr. 287 des „Deutschen Reichsanzeigers“ vom 5. Dezember 1918 ist aufgehoben worden.

Gollnow, den 8, Februar 1919. 8

Die Polizeiverwaltung. Michaelis.

V Bekanntmachung.

betr. Fernhaltung unzuverlässiger Perionen vom

auptstraße 80, des Kaufmanns. Robert

Heck, Rhevdt,

reuzstraße, 55,

gegeben worden. Desgleichen wird den Inhabern der Rheydter Obstverwaltung

angestellten Kar! Menje, sämtlich Rheydt, Mühlenstraße 85

täglichen Bedarfs wieder gestattet. Rheydt, den 27. Januar 1919.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Pagenstecher.

Bekanntmachung.

(RGBl. S. 603), haben wir dem B Spiekermann in Dortmund⸗Huckarde, Friedrichsruhstraße 64, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗

dem Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 14. Februar. 1919. Sbe J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

Steinbach in Dortmund⸗Huckarde, Rahmerstraße

sagung gilt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Be⸗ kanntmachung dieser Verfügung im „Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu tragen. b

Dortmund, den 14. Februar 1919.

Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz. 8

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuvperlässiger Personen vom

ramer in Dortmund⸗Huckarde, Ra durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ mitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen destäglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieh untersagt. Die Untersagung wirkt für

dem Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 14. Februar 1919. Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung. Dem Viehhändler Adolf Magnus in Verden, Lindhooper Landstraße, ist gemäß der Vgrordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wegen bewiesener Unzuverlässigkeit der Handels⸗ betrieb untersagt. Verden, den 11. Februar 1919.

Der Landrat. J. V.: Seekamp.

Hekanntmachung. Dem Bäckermeister Walde mar Stettin von hier, Perle⸗ bergerstraße 147, ist die Ausübung seines Gewerbes Er hat auch die Wittenberge, den 14. Februar 19119. Die Polizeiverwaltung. Schneider.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. Februar 1919.

81 der am 17. Februar unter dem Vorsitz des Reichs⸗ minssters des Innern Dr. Preuß abgehaltenen Vollsitzung des Staatenausschusses erklärte sich der Staatenausschuß

EEe

auf Grund des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt vom .“ 8 8 8

Fuhrmann,

betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), haben wir den Eheleuten Metzgermeister e; den Handel mit Lebensmitteln aller Art weren Unzuverläsig⸗ keit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Unker⸗

für Lehrer und Lehrerinnen an Blindenanstalten wird am Montag, den 22. September, Vormittaas um 9 Uhr, on das

dienste tätig sind, können ihre Meldungen bei Führung des

Die auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. 8 S. 603 Handel, brne enen Betriebe des Kaufmanns Gustav Stark, Rheydt,

heydt, enfrrchage säos 25, des Metzgermeisters Martin des Händlers Heinrich

Müller, Rheydt, Bendheckerstraße 39, sind wieder frei 1) Antonie Menje, 2) Maria Menje, und dem Geschäfls.

wohnhaft, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ergmann und Metzger Wilhelhm

mitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in hezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das

Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser

Verfügung im „Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreisblatt sind von

Handel (RGBl. S. 603), haben wir dem NM ea-hs merstraße Nr. 5,

das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im „Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreisblatt sind von

8

sl

10. Februar 1919 damit einverstanden, daß folgende Gesetz⸗ entwürfe der Nationalversammlung vorgelegt werden: 1) der Entwurfeines Gesetzes zur Ueberleitung verfassungsrechtlicher Vor⸗ schriften. 2) der Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer Entschädigung an die Mitalieder der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung. 3) der Emwurf eines Gesetzes 8. Abänderung der Verordnung über die Rückgabe der in

elgien und Frankreich weggenommenen Betriebseinrichtungen, vom 1. Februar 1919. ök“

8

„Der Reichswirtschaftsminister Wissell hat gestern vor⸗ mittag sein Amt angetreten und sich den Beamten des Reichs⸗ wirtschaftsamis in einer kurzen Ansprache vorgestellt, nachdem er von dem Unterstagtesekretär Dr. von Moellendorff begrüßt worden war. Wie „Wolffs Telegraphent üro“ mitteilt, betonte Minister Wissell unter anderem in seiner Ansprache, daß er in den wesentlichen sochlichen Aufgaben durchaus auf dem Boden der bisherigen Wirtschaftspolitik des Amis stehe und diese Wutschaftepolitik im Vertrauen auf die Mitarbeit der Beamten zum Nutzen des Gemeinwohls fortzuführen gedenke.

1811

1““ .

88

Gestern vormittag hat sich der Staatssekretär Dr. Solf von den Beamten des Reichs⸗Kolonialamts verabschiedet und bei dieser Gelegenheit eine Ansprache gehalten, in der er, dem „Wolssschen Teleg aphenbüro“ zufolge, ausführte:

8 Nachdem ich vor einigen Wochen die Geschäfte des Auswärtigen Amts niedergelegt habe, nehme ich heute Abschied von Ihnen. Die Gründe, die msch zum Rücktritt von meinen Aemtern veranlaßt haben, liegen nicht in Meinungsverschiedenheiten zwischen der Volks⸗ regierung und mir über unsere kolonialen Kriegeziele; denn die neue Regierung steht auf dem Standpunkt, daß das koloniale Kiiegsziel nach wie vor auf die Wiedererlangung unserer Kolonien gerichtet bleiben muß, und ist mit der alten Regierung der Meinung, daß der Besitz von Kovlonien eine Lebensfrage für Deutschland ist und keine Luxusfrage. Des⸗ halb wird mir der Abschied vom Kolbnialamt besonders schwer, um ö. als gerade jetzt der Meinungsaustausch unter unseren Feinden über die Frage der deutschen Kolonien auch bei den Klein⸗ müligen die Hoffnung anfachen muß, daß der Friede uns die Kolonien zurückbringt. Gern hätte ich unsere kolonialen Forde⸗ rungen als Staatssekretär des Reichskolonialamts auf der Friedens⸗ konferenz vertreten. Ich hätte in dieser Tätigkeit die Krönung meiner amtlichen Laufbahn gesehen. Es hat nicht sollen sein! Und so scheide ich von Ihnen schweren Herzens. Mit manchen von Ihnen habe ich vor vielen Jahren in Afrika und in der Südsee zusammen gearbeitet, mehr als sieben Jahre habe ich die Geschäfte des Kolonialamts geführt. Ich vermag am besten zu beurteilen, was Sie, meine Herren, in all dieser Zeit für die deutsche Sache in überseeischen Gebieten geleistet bahen, und ich möchte diesen Augenhlick nicht vorübergehen lassen, ohne Ihnen für Ihre treune Mitarbeit zu danken. Wir haben als gute Kameraden zusammen gearbeitet, unser Führer war das gemeinsame, war das gleiche Ziel. Mein Dank gllt auch denen, die heute nicht unter uns weilen, denen, die auf dem Felde der Ehre in den Schutzgebseten und auf dem europälschen Kriegsschauplatze ge⸗ fallen sind, und denen, die bis jetzt draußen für die deutsche Sache kämpften oder in der Gefangenschaft litten. Wenn ich mir in diesen Tagen härtester Prüfung unseres Vaterlandes die Heldentaten unseren Kolonialkrieger vergegenwärtige, dann sehe ich trotz alledem getrost in die Zutunft und verfalle nicht in schwarz⸗ seherische Stimmung. Es liegt in unserem Volk zu viel gesunde Lebenskraft, um unterzugehen! Wir müssen und werden uns wieder emporarbeiten. So wenig es gelingen kann, ein 70:⸗Millionenvolk vom Erdboden zu vertilgen, so aussichtslos wär das Beginnen, das deutsche Volk für immer und ewig fern zu halten von der koloni⸗ satorischen Betätigung in den tropischen und subtropischen Ländern.

Unsere siegreichen Gegner mögen im Augenblick die Macht haben, uns einen Gewaltfrieden zu diktieren. Ein solcher Friede aber kennte nicht von Dauer sein, weil er den Keim zu neuen Auseinander⸗ setzungen in sich trüge. Ich hoffe, daß im entscheidenden Augenblick auch in den Reihen unserer Gegner diejenigen die Oberhand behalten werden, die, wie Präsident Wilson, das Recht und nicht die Gewalt als Grundlage für die Neuregelung der Welt nehmen wollen. Das Recht aber steht auf unserer Seite, wenn wir verlangen, daß dem deutschen Vo k die Betätigung in eigenen überseeischen Gebieten auch künftighin ermöglicht wird. Ich habe als Leiter der Kolonialverwaltung in den langen Jahren des Krieges die Gründe, die unsere Gegner gegen die Rückgabe der deutschen Kolonien anführen, gemeinschaftlich mit Ihnen auf das sorgfältigste geprüft. Haben wir aber auch nur einen einzigen stichhaltigen Einwand gefunden? Mehr als einmal habe ich während meier Amtstätigkeit in öffentlicher Rede unsere Ziele auf kolonialem Gebiet in kultureller, wirtschaftlicher und politischer Beziehung klargelegt. Bis heute hat, mir noch keiner nachgewiesen, daß die von mir aufgestellten Ziele nicht mit den Grundsätzen übereinstimmten, die Präsident Wilson in seinen mannigfachen Kundgebungen aufgestellt hat. Es sind dieselben Grundsätze, die auch von unseren europäischen Gegnern als Voraussetzung für den Friedensschluß angenommen worden sind. Die Idee des Rechts muß und wird früher oder später den Sieg davontragen über die Idee der Gewalt. Die Fragen, die ich am 20. August v. J. Herrn Balfour vorgelegt habe, harren noch der Beantwortung: Wie vermeiden wir künftige Kriege? Wie erzielen wir die Wirksamkeit internationaler Abmachungen auch bei einem neuen Kriege? Wie stellen wir die Nichtkombattanten sicher? Wie ersparen wir den neutralen Staaten in Zukunft, daß sie für ihre Friedfertigkeit büßen müssen? Wie schützen wir nationale Minderheiten? Wie regeln wir unsere gemeinsame Ehrenpflicht gegen⸗ über den minderjährigen Rassen dieser Welt? Werden alle diese Fragen in dem Geiste beantwortet, aus dem heraus sie gestellt sind, dann werden auch wir wieder Kolonien haben, und dann, meine Herren, wird zum zweiten Male an Sie der Ruf ergehen, draußen

ionierarbeit für Deutschlands Sache zu leisten, und Sie werden, dessen bin ich gewiß, diesem Ruf willig und freudig folgen. Mehr als je gehört jetzt und in Zukunft unsere ganze Kraft dem Volke und dem Vaterlande. Also: Per sspera ad astra.

Namens der Beamtenschaft antwortete der Unterstaats⸗ sekretär Dr. Gleim. Auch er unterstrich voch besonders das kameradschaftliche Verhältnis, in dem der scheidende Chef zu seinen Beamten gestanden habe, und brachte den Dank der Beamtenschaft für das sowohl dienstlich, als auch außen dienstlich

Wohlwollen zum Ausdruck

4 Bö“ 88 1

Der neue Kolonialminister Dr. Bell hat gestern die

6 des vom Ministerium des Aeußern wieder getrennten 0

Reichskolonialministeriums übernommen. In Erwiderung auf die Begrüßungsansprache des Unterstaatssekretärs Dr. Gleim be⸗ tonte der Minister die Notwendigkeit vertrauensvollster und tatkräftigster Zusammenarheit zwischen ihm und den ein⸗ ben. n Beamten des Kolontalressorts gerude im jetzigen

Der Reichswehrminister Noske hat, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, an das Generakommando VII. A⸗K. folgendes Telegramm gesandt:

Da der Generalsoldatenrat VII. A.⸗K, sich hisher den Anorrnungen der Reichsregierung widerfetzte, bin ich damtt einver⸗ standen, daß der kommandierende General von Watter den General⸗ soldatenrat auflöst und Neuwahlen angeordnet hat. Wie mit jetzt mitgeteilt wird, schweben zurzeit Verhandlungen zwischen General von Watter und dem bisherigen Generalsoldatenrat. Diese Vexhandlungen können nur zu einem brauchharen Ergebnis führen, wenn sich der Generalsoldatenrat bedingungslos hinter die Reichs⸗ regierung stellt und deren Anordnungen uünverzüglich ausführt.

Hierzu bemerkt das Generalkommando VII. A.⸗K, daß die Neuwahl der Soldatenräte in den nächsten Tagen angeordnet werden wird.

8

Die vereinigten deutschen Volksräte der West⸗ kreise Posen (gez. Kriesel⸗Lissa, Hentschke⸗Meseritz. Schottke⸗ Rawitsch) haben an die Nationalversammlung in Weimar. an den Generalfeldmarschall von Hindenbutg, an die preußische und an die Reichsregierung, wie „Wolffs Telegraäphenbüro“ meldet, folgende Depesche gesandt:

In Widerspruch mit dem 13. Artikel Wilsons greift die neue Bedingung des Waffenstilistandes in das Schicksat der Provinz Posen schon vor der Friedenskonferenz ein. Die heute auf ggstlichem schlesischen Boden in Sagan versammelten deutschen Volksräte Westposens erheben dagegen Widerspruch. Wir bedauern, daß fapfer verteidigte deutsche Städte, wie Bentschen, Neu⸗ tomischel und Birnbaum der polnischen Raubgier kampflos überantwortet werden und die für das ganze Wirtschafts⸗ leben des Reichs wichtige Bahnlinie Breslau- Rawitsch-— Lissa Bentschen Berlin preisgegeben wird. Wir verlangen, daß dieser Verzicht auf der Friedenskonferenz wieder rückgängig gemacht wird und von den Wilsonschen Bedingungen unter keinen Umständen zu⸗ ungunsten des deutschen Teiles der Provinz abgewichen wird. Wir in berechtigter Abwehr der polnischen Uebergriffe neue schwere Opfer an Gut und Blut in unserer Heimat gebracht und dadurch ein heiliges Anrecht, gehört zu werden.

Gegen 700 polnisch⸗sprechende Männer und Frauen aus den im Kreise Cosel (O.⸗S.) liegenden Dörfern Gieraltowitz, Kleininsdorf, Lenschütz, Przeborowitz und Potzen⸗ karb haben, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in zwei in Gieraltowitz und Lenschütz am 14. Februar veranstalteten Versammlungen einstimmig folgende Entschließung ange⸗ nommen: .

Wir wollen ungehindert unsere Muttersprache gebrauchen und unsere Religion ausüben und wie bisher bei unserer schlesischen Heimat verbleiben. Wir erheben feierlich Einspruch gegen die von national⸗polnischer Seite unternommenen Versuche, Oberschlesien oder Teile davon dem neu zu gründenden polnischen Reiche einzuverleiben.

Eine Entschließung gleichen Inhalts ist in der am gleichen Tage in Malino (Kreis Oppeln) abgehaltenen Versammlung von 500 polnisch⸗sprechenden Männern und Frauen gefaßt worden. Darin erklären die Teilnehmer zum Schluß, daß sie allein in dem Verbleib bei Deutschlond die Gewähr für die Aufrechterhaltung ihrer Kultur erblicken. ““

Ueber die Lage an der lettländisch⸗littauischen Front meldet „Wolffs Telegraphenbüro“ vom gestrigen Tage: In Tesche herrscht Ruhe. Murawjewo wurde am 16. Vormittags von Westen, Süden und Südosten von unseren Truppen überfallartig im Sturm genommen. Die überlegene feind⸗ liche Besatzung floh nach längerer zäter Verteidigung unter Zuruück⸗ lassung von 40 Toten in den nahen Wald. Eigene Verluste 1 Toter, 1 Verwundeter. Beute an Gefangenen, Feldküchen, Wagen, Pferden und Austüstungen. Der Ort wurde planmäßig wieder geräumt. Patrouillen in der Gegend von Ljazkow fanden keine Berührung mit dem Feinde. Geplänkel bei Friedrichshof und Niegranden. Garesen und Pampeln wurden stärker besetzt. Verluste in diesen Gefechten 4 Verwundete 4 Vermißte. Aus Edwahlen wurden schwache bolschewistische Abteilungen vertrieben. Nach Eintritt der Dunkelheit griff der Feind mit Maschinengewehren und Ge⸗ schützen bei Schrunden an und wurde abgewiesen.

Weitere Meldungen des genannten Telegraphenbüros aus Schneidemühl und Rawitsch besagen:

Ein überlegener polnischer Angriff gegen Miroslaw füdwestlich Usch wurde abgeschlagen. Ein Versuch der Polen, östlich des Waldes einen Steg über den oberen Netzekanal zu schlagen, wurde vereitelt. Beiderseitige Artillerietätigkeit bei Nakel. Sonst nichts von Bedeutung.

Der Volksrat in Rawitsch teilt mit, daß die Polen, trotzdem gestern um 5 Uhr Nachmittags der Waffenstillstand be⸗

gonnen hat, seit den Abendstunden heftige Angriffe auf Sarne,

Friedrichweiler, Laszvn und Konarezewo u nternehmen, wobei sie were Artillerie verwenden.

W“ 8

Das Ministerium für Wissenschaft, und Volksbilbung gibt durch „Wolffs Telegrophen⸗ büro“ bekannt, daß diejenigen jungen Leute, welche sich im Privatuntekricht befinden und nachweisen, daß sie nach den geltenden Bestimmungen und dem Stande ihrer Vorbereitung Ostern d. Js. die Reifeprüfung ablegen könnten, sogleich zur Reifeprüfung zuzulassen sind, wenn sie sich zum Grenz⸗ schutz⸗Ost melden und dort angenommen sind. Die Aus⸗ händigung des Zeugnisses rfelcc. wenn sie dem Grenzschutz mindestens drei Monate oder bis zu seiner Auflösung an⸗ gehört haben.

Wenn sich Schüler, die in den Grenzschutz⸗Ost eintreten, zur Schlußprüfung melden, ist mit ihrer Zulassung und mit der Aushändigung des Zeugnisses ebenso zu verfahren.

Nr. 6 des Zentralblatts für daß Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern am 14. Fehruar 1919, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Berichtigung zu der Bekanntmachung über den Schutz von Berufstrachten und Beruss⸗ abzeichen für Betätigung in der Krankenpflege. Verlust der Staats⸗ angehbrigkeit. Maß⸗ und Gewichtswesen: Grgänzung doß 8 9 der Eichorbnung füͤr die Schazastzsehe auf der Elhe. Marine und Ghiffahn atfertiaungsgebühten sur Schisfemetbriese. 21

Kun st

Teutsche Nationalversammlung zu Weimar. . 9. Sitzung vom Montag, dem 17. Februer 1919, 8 Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von „Wolsss Telegraphenbürp“.)

An den Tischen für die Reichsregierung und die Vettreter der Einzelregierungen: die Reichsminister Scheidemann, Erzberger und Noske, die preußischen Minister Hirsch und Heine.

Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 25 Minuten.

VPVPor Eintritt in die Tagesordnung nimmt das Wort der Miinisterpräsident Scheidemann: Es ist gestern ein neuer Abschluß des Waffenstillstands erfolgt. Wir hatten die Absicht, daß erst morgen gleichzeitig mit der Beantwortung der Interpellation Heinze über diesen neuen Abschluß berichtet werden sollte. Ich finde den Wunsch aber durchaus verständlich, bereits heute einiges darüber zu hören. Ich habe mich desbalb mit dem Minister Erzverger in Verbindung gesetzt und ihn gefragt, ob er, wenngleich er erst heute morgen von der strapaziösen Reise zurückgekommen sei, motzdem in der Lage sei, uns darüber Mitteilungen zu machen. Herr Reichs⸗ minister Erzberger hat sich dazu bereit erklärt, ich schlage also dem Hause vor, viesen Bericht entgegenzunehmen und weitet damit ein⸗ verstanden zu sein, daß morgen die Interpellation Heinze beant⸗ wortet wird. 8

Das Haus stimmt zu.

Reichsminister, Erzberger⸗ darauf, den Wortlaut des Waffenstillstandsahkommens alsbald von mir zu erfahren und im Anschluß daran erläuternde Bemerkungen dazu von mir entgegenzunehmen. Der Minister verliest den Wort⸗ laut des am Sonntagabend um 9 Ühr unteizeichneten Zusatz⸗ abkommens, welches im ersten Punkte die unverzügliche Einstellung aller deutschen Offensivbewegungen in den östlichen Landesteilen fest⸗ setzt und die Ueberschreitung einer gewissen, genau bestimmten Demarkationslinie untersagt, im zweiten Puntte das Waffen⸗ stilstandsabkommen vom 11. November auf eine unbefristele kurze Zeitdauer verlängert, wobei die alltierten Mächte sich das Recht vorbehalten, den Wasfenftilltand mit einer Frist von drei Tagen zu kündigen, und drittens bestimmt, daß die noch schwebenden Ab⸗ fommensverhandlungen bezw. die Verhandlungen über noch unvoll⸗ ständig verwirklichte frühere Abmachungen fortgesetzt und zum Abschluß geführt werden sollen. Ich wünsche, fahrt der Minister dann fort, den einzelnen Miigliedern dieses Hauses nicht, daß sie in ihrem Leben die schweren Stunden durchkosten müßten, wie es mir in Trier beschieden war. Die Frage: kann ein Waffenstillstand mit diesen Bedingungen überhaupt angenommen werden oder ist es besser, man fügt sich nicht dem Diktat von Marschall Foch? das war die Frage, die zu beantworten wir in Trier ebenso verpflichtet waren, wie die Reichsregierung in Berlin. Eine große tech ische Schwierig⸗ keit stellte sich der raschen Beantwortung dadurch in den Weg, daß die Depeschen, die von mir alebald am Freitagabend ahgegeben worden sind, auf bis jetzt unerklärliche Weise bis Samstagnach⸗ mittag nicht, in den Händen der Regierung in Weimar und Berlin gewesen sind. (Hört, hört!) Ich verlangee infolgedessen von Marschall Foch eine Fristverlängerung von 24 Stunden. E““ rung wurde abgelehnt mit dem Beifügen: Wenn bis Sonntagabend 6 Uhr der Waffenstillstand nicht verlängert sei, würde er (Foch) sofort seine Befehle an seine Truppen geben und der ganze Waffenstillstand am heutigen Vormittag 5 Uhr sein Ende erreichen. Gleichzeitig ließ er uns wissen, daß er nicht in der Lage sei, irgend etwas an den mir mitgeteilten Bedingungen zu ändern oder sie zu verbreitern, denn die Bedingungen seien festgesetzt von den Chefs der alliierten und assoziierten Regierungen, und sein Dolmetscher⸗ offizier teilte ausdrücklich mit, daß, auch Präsident Wilson ausdrücklich diese Bedingungen genehmigt habe. (Große Bewegun und Hört! hört!) Dadurch war dem Tätigkeitsraum der Kom⸗ mission eine enge Grenze gezogen. Trotzdem haben wir versucht, eine Reihe von Milderungen durchzusetzen. Von einer Ausnahme abgesehen, die sich auf eine anderweitige Abgrenzung gegenüber Polen bezieht, ist uns diese zu unserem lebhaften Bedauern nicht gelungen. Nach den mir am Freitagnachmittag überreichten Bedingungen und nach der Karte, die ich auf den Tisch des Hauses niederlege, sollie das von uns zu räumende bezw. nicht zu überschreitende Ge⸗ biet im Süden die Oder entlanggehend ganz Oberschlesien umfassen. Ich habe sofort erklärt, daß auf der Grundlage dieser Vorschläge von den deutschen Unterhändlern nicht verhandelt werden könne, denn alle diese Gebiete seien nicht, wie Marschall Foch irrtümlich annehme, von den Polen besetzt. Es fand eine Aussprache der beiderseitigen militärischen Sachverstandigen statt, die dazu geführt hat, daß sowohl der Netzedistrikt bei Bromberg nicht in das Gebiet eingezogen wird, als auch Oberschlesien aus dem G biete ausgeschaltet bleibt. Mehr war angesichts der Verhält⸗ nisse nicht zu erreichen. Die Forderung, daß die deutsche Stadt Birnbarm nicht von uns geräumt werden mässe, wurde abgelehnt, ebenso bezütglich Bentschens: Wir haben nur das eine erreicht, daß der Bahnhof Bentschen von unseren Truppen nicht geräumt werden muß. Die Alliterten haben ihrerseits die Ver⸗ pflichtung übernomnen, zu gewährleisten, daß auch die Polen sich strikte an die verabredete Linie halten sollen. Die Bemühungen, zum Schutze der Deutschen in allen diesen Gebieten Bestimmungen in den Waffenstillstandsvertrag aufzunehmen, waren erfolglos. Foch hat nut in Aussicht gestellt, daß er sich bemühen werde, für eine Lösung der Frage in unserem Sinne in der interalliierten Kommission einzutreten. Er erklärte positiv, daß das ganze Abkommen in seinem ersten Artikel eine rein militärische Maßnahme darstelle und keinerlei, politische Folgewirkungen nach sich ziehen könne, daß also auch durch die Abgrenzung dieser Gebiete in keiner Weise der Erledigung des 13. Punktrs des Wilsonschen Programms vorgegriffen werden solle. Es bleibt den künftigen Verhandlungen überlassen, daß den von uns ge⸗ räumten Gebieten ein genügender Schutz geleistet wird. Wichtig ist, daß nach den Versicherungen der Alliierten auch die Polen jede miljtärische und Offensivbewegung gegen Deutschland ein⸗ zustellen haben. Artikel 2 enthält nur die Verlängerung für eine unbefristete kurze Zendauer, wobei die Alliierten sich das Recht dreitägiger Kündigung vorbehalten haben. Mein Antrag, das Wort „kurze“ vor „Zeitdauer“ zu streichen, wurde von Marschall Foch ab⸗ getehnt. Auf meine weitere Frage, ob der Ausdruck gewählt worden sei, weil man hoffe, in kurzer Frist zu einem Präliminarfrieden zu kommen, antwortete Foch: „Ich denke, ich vermute es.“ Wie ich Ihnen mitteilen kann, wird in diesen Tagen in Paris über diese Frage eines Vorfriedens verbandelt werden. Die Verhandlungen in Spas haben sich in der letzten Zeit vielfach so zugesvitzt, daß Vertreter der Alllierten verlangten, daß sie das alleinige, ausschließliche Recht über die Auslegung der Verträge hätten. (Hört! hörk!] An⸗ gesichts dieser nenen Forderungen habe ich es für richrig gehalten, üͤber diese Frage eine Klärung herbeizuführen. In längerer Dehatte ist festgestellt worden, daß an dem bisherigen Verhältnis in Spaa, wo wir in der Anslegung als Gleichberechtigte den Alliierten gegen⸗ überstehen, nichts geändert werden soll und deshalb keine neuen Er⸗ schwerungen eintreken werden. Ich babe das Vertrauen, doß Marschall Foch sein gegehenes Wort in Trier oöffen und lpyal ein⸗ hält. Unsere Gegenvorschläge will ich nicht in allen Einzelheiten mitteilen. DBa Marschall Foch erklärte, nicht in der Lage zu sein, irgend eine wesentliche Aendernng an dem Entwargrf dae Aliiterten zu vollztehen, habz ich dem Marschell

evch eime Rei⸗ mt 898 dentschen Vorschlägen, Nie sich wie⸗ bisondere 89 die soforsige Freigabe der deutschen Kriegsgefangenen bchiehen, überreicht, mit der Bitie, diese Note den aliserten

Das hohe Haus hat ein Recht

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Regierungen zu unterbreiten. General Foch hatl sich bereit