8 88
Gegenstände aus dem A ingefü 8 “ uslande eingeführt sind und daß fũ 2 . 8 3 2 8 1b esonderen für die aus de 1 nd daß für sie die die sich am Stichtage im Eigentum od ab Z 8 8 m Auslande eingeführten Gegenstände P. en pb.Srhkage im Eigentum oder Gewahrsam meldepflichtiger — “ “ “ gef genstaände Personen befinden, vorausgesetzt, daß die im § 4 festgesetzten Mindes⸗ 3 8 8t in der Spinnerei, Zwirnerei, Weberei, Wirkerei oder Strickerei, beim und darüber, ferner bei “ 82 ee.. Seg. 88 bei 1 Kreuzspulen 2 ½ vH des berechneten Kopégewichtes (Gewicht von
Fur Garne, die Wolle. Resselfaser, Seide uapsch⸗ oder Kunstseide enthalten, darf ein angemessener Zuschlag berechnet werden, der dem Prozent atz des Gehalts an diesen Spinnstoffen entspricht. 9
Für Dreizylindergarne mit weniger als 0 H Gehalt an Baumwolle (nicht Linters, Ahfällen oder Kunstbaumwolle) bestimmt sich der Höchst⸗ preis nach Zisser Va.
Für Garne von Nr. 30 englisch an aufwärts
Seide und Kunstseide “ —
225
e stimmungen zur Anwend 1 ung kommen. An den sol en er e-b zur komn genden mengen erreicht sind. tcef 5 — Ftagen siab vie deerttn ennnnne aig eingendürt gemedete! Henden rreicht si⸗ 8 e. Bleichen, Beredeln oder Ausrüsften anfallen, und ob sie verspinnbar K. 882 ½ berech 86 1 Die A 1 be. 1 § 3. Spalle 1 Spalte 2 (Ausnah sind oder nicht; Garn und Hülsen, nicht übersteigen. Ueberschreitet das Hülsengewicht 86 12. 8 “ 2 (Ausnahm , diese⸗Grenzen, so ist der Unterschied zwischen dem erlaubten und dem 1 nichts anderes enthalten soll, als die kurze Anforderung Zur Meldung verpflichtet sind: 1 “ und Garn⸗ und Zwirnabfälle (Putzfäden, Reinsäden und derzleichen), tarss Gerhen Hülf “ schweren Hülsen werden ebenfalls Anschrift und Firmer vorhangstoffe gun Wohelgarne und Zwirne Luf Uhweren Pulzen wenden Fhenfal nstempel. Art in Gewah 6 si 5 . 8 ehlich der Hüllen, die Huͤls b un G eis berechnet 22 rsam haben oder aus 2 6 . 1 Lenannten Baumwollspinnstoffe, auf dem Zusatz von Kunstbaumwolle einschließlich der Hullen, die Pülsen also zum (Harnpseig perschnet, Sämtliche in den Meldescheinen gestellten Fragen sind genau zu betriebes oder sonst des Erwerbes b25 8 e 85 Dekorationz⸗ 4) Seide und Kunstseide Hcihts wegssenee Fe dte Büht, dan Ahafe an Geinehg nats 3 gegenstände, Möbelstoffe b) W kunstwolle B ö“ b 8 8 b Nanbde, Möbelstoff ) Wolle, Kunstwolle, Baut vergü 1 8 Mitteilungen dütfen die Melzescheine nicht enthalten; 2. werbliche Unternehmer, in deren Betrieben solche Gegen wate. zue mt g w endung der Meldescheine andere Mitteilungen stände erzeugt oder verarbeitet werden. — . Nache für Ghobolinstoffe, weiche böb E1“ * I “ 8 L Flachs für Got Die im § 1 aufgefühbtten Baumwollspianstoffe, Garne, Zwirne, insoweit zulässig, als sich hierdurch nicht ein höherer als der nach § 1 8 341 für Nr. 2 lisch, für G sen Bre Aülagen lcbehestnk ne “ x8 Kem mindestens 4 Farben enthalten, zulässige H. chstvreis für Garne errechnet. von 3, 45 ℳ für Nr. 20 englisch, für Garne von habeir emnem; bei Feen nur vorräte eines und des⸗ 4 3 1 s umw Fire Befch! zmaöß Be zulassige Höchstpreis für Garn 2 gentümerg oder vir Bäsiände indenhe tgecin vAer. Die nach dem Stichtage eintreffenden, vor dem Stichtage aber Tischdecken . Seide und Kunst;ende Hüns eccewvne ntertiegt der .7 der 2 ..] Ballenpa 3,65 ℳ für Nr. 20 englisch berechnet. Seis Diwandecken und Diwan⸗ Seide nnd Aunstseide Tertilsf anntmachung der Reichswirtschastsstelle füx Kunstipinnstoffe und nicht überschritten werden. 1 . Für, abweichende Nummern der unter Nr 1 bis 3 8 1 8 San. 8 “ hücheas, „Textilosegarne e; 1919. 1 Baumwollgarnkontratt⸗ amt Berlin, SW. 48, Verl. Hedemannstr. 10, einzusenden. Auf ” 7. Läufer und Läuferstoffe Textilosegarne 8 Von den Anordnungen dieser Beschlag ahme sind aͤusgenommen: mit Wortlaut vom 22.,23. November 1912 niederg elegten „Technischen von Schußgarn der Nummern 42 und 44 englisch 8.E v e. Mindestmengen. (a) Seide, Kunstseid 8 1. Auslandsspianstoffe und Auslandegarne. Grundlaͤgen!. 111“ Briefumschläge ist je nach dem Inhalt der Vermerk zu setzen w)dleee we unan⸗ 6 .nn Enthält Meldeschein für Wo 1n jaf V b de 1,8 8 öe 1 f 8 „E Meldeschein für Wolle, Baumwolle oder Bastfe . I. Bei b ; 8 b machung werden verstanden: Baumwolle, Baumwoll⸗ Für rohe einfache Baumwohlgarne auf Kops, nach dem System Volle, astfasern. aumwollenen Nähfa ..“ b) Wolle Kunst hung 8 2zgumwolle, en Seee e berhecge e esbrehereser 8 S y11114A“
— Dei baumwollenen, h den, 6 8 3 Teppitt. und 4. 18 ) Bolg, 8 nstwolle, Baumwolle, abgänge, Baumwollabfäsle und Linters, die nachwetslich der Dreizylinderspinnerei hergestellt (Preistafel 2 Ziffer I, 1v und 12 10 8o 3 F†S 6 +† 24 anPe Bn geghnete hsetanang iae ene d 1 ven ae nac der Lürge vafzeumict hia bir e sas Wor. “ epp heg⸗ Kimnsthaumwolle, Flachs und 3 b 28 30 32 34 36 h686 60 70 (Fbschrft. Durchschlag enden bei seinen Ge⸗ räl Lagerstelle, welche in einer Qualität, Zwirnun 8 bhhtg ea Füseig i
1 bha Feni 8 ae fänene iec eimer. Hesele, nelcje in ente,; keütn9 8 19 W.“ :ge Mrnderltte den 78. Her elnns worden sind. ee 88 “ “ Spinnerlaubnisscheinen gesponnen werden, erhöhen sich die Höchst⸗ 5 —.80 5 V bon Flartenssahen, Weehen Unter öö 1“ — Deignptmachung preise um folgende Sätze: Höhere Nummern als Nr. 70 je um 8 Pf. teurer; 1.“ 9 3 4“ weniger als 5 Gros, bei Lä 3 1 1 le Fln, Len S⸗g. werden verstanden: Garne, Zwirne, Garn⸗ und Zwirnabrälle, 18 1 Zwischenhanmzern im Perhälimis. “ 8, „ dei vängen Aber 200, e wfchnes fah Pherne Florxtenpichstosten und die nachweislich nach dem 1. Januar 1919 aus dem Ausland Hriginalbaumwolle um 40 pH, 1 191 Wergengldeten Vorrät⸗ sind nur auf besonderes Ver⸗ Angefangene Gros sind nicht zu meld falls di 1 F. gerstoffen Lingelut 1 L. 2. für Garne mit einem Gehalt von mindestens 50 pH sprechenden Kettgarnes Nr. 36, für Schußgarn Nr. 44 off⸗Meldeamt zu übersenden Nähfaden in Dutzendpackung geliefert sinde & 8 die 11. Kulissen v schließlich aus den unter aà aufgeführten Auslandssvinn. 9 ZZ1“ 1 — G 8 die] 14. I ghe. Cehe t . stoffen oder aus Kunstbaumwolle hergestellt sind, die gemäß 3. 88 “ 1.. von mehr als 75 vH Für gekämmte Garne der Ziffer 1 dark ein Zu⸗ einzelnen Kolonnen des Meldeschein M . ’“ lur riginalbaumwolle um 10 vH. 1“ ö“ 8 1 . nach unten auf hundert Cne denden Mengen] 13. Wettertuch — spinnstoffe und Stoffabfälle vomn 1.. 129 der die eeenehe — 1 Pnndsrer Waschleder. Textilosegarne Beschlagnahme nicht unterliegt; endlich Garn⸗ und Zwirn⸗ Für sämtliche rohen einfachen Baum “ auf Kops die auf 3
7. Lagerbuch. Jeder Meldepflichtige hat ein Lagerbuch ü 1 elde . eerbuch zu führen, aus dem je der Vorra'smengen meldepflichtiger Gegenstände und oe Berwendung ersichtlich sein muß. Soweit der Meldepflichtige bereits
e nicht mehr besonders zu behandeln . Von der Bekanntmachung betroffene Personen. Unterpolsterbezüge 2. sämtliche baumwollenen und baum vollhaltigen Garne, Zwirne, do r. “ 8 c alsengewicht zum vollen Garnpreis zu vergüten. der gewünf Je G. 1 - 8 1 1 rn⸗ engewicht zum vo 9 chten Meldesch ine die deutliche Unterschrift mit genauer 1. Alle Personen, die Gegenstände der im 9 2 bezeichneten 3. Wandbespan vflef e gleichpiel, oh der Baumwollgebalt auf der Verwendung der unter 1 8 Pandbe pannungsstoffe Seide und Kunstseide beantworten - bder baumwollhaltiger Kunstwolle oder auf sonstigen Ursachen beruht. bei Rücksendun 8 1 kaufen. f 6 zeit die Hülsen dem Käufer zum Garnpreis netto z9 demselben Briefumschl eünemon. Juts r Beschlagnahmie. Anderweitige Vereinbarungen über Hülsenpergütung sind nur 1 m ’ jgern gorbdo „ no 3 . . 4 8 shlage, nich beigefügt werden. 8. Kommunen, öffentlich echtliche Körperschaften und Ver⸗ . — h1“ Be . Aüe Garn⸗ und Zwirnabfälle werden hiermit beschlagnahmt. ärts einem G dprelse v sowie für Florstoffe 8 1t 8 8. Far 85 8 Nr. 45 au aufwärts nach einem Grundpreise von gemeldet werde schon ab 1 Ballenpackung ist frei. Für Kisten dürfen die Gestehungskosten — 9 on abgesandten Vorräte sind nu 89 7 Vorräte sind nur vom Empfäng 2 1 — b vx deckenstoffe Stoffabfälle vom 1. März 1919 K. 20. Im Übrigen gelten die im „Deutschen Ba genannten Garne aller Drehungen mit Ausnahme die Vorderseite der d ur Uebersendung Ades z sendung von Meldescheinen benutzten Nicht meldepfli Sein 3lSb1111414*“”“; t me epflichtig sind: tilofegarne a nter Auslandsspinnstoffen im Sinne dieser Bekannt⸗ 3 Nr. 8 10/12 1l. 16. 18 20 22 24 26 Von den erstatteten M . 6 Neldungen ist eine zweite Ausferti Alls igun 8 . 25 4 2 8 gr † 28”- Jute für den Flor und die nach dem 1. Januar 1919 zaus dem Ausland eingeführt v „, die auf Grund von nach dem 24. Januar 1917 ausgestellten 2 1 1 . 8ZE11“ 8 94 + 32 900öe2 70 —75 .80 4120 70 230 Errkettnummer) bei Lä ; r⸗. 1 6.. ) bei Längen bis zu 200 m (einschließlich) “ 8. für Garne mit einem Gehalt von weniger als 50 vH 2 1 Gros betragen. ke nac 1 dem? Für Schußgarn Nr 42 gilt der Preis des ent⸗ 1 10. Flaggen und Flaggenstoffe bas eingeführt worden sind, ferner Garne und Zwirne, die aus⸗ 2. 1 Geha. 1 3 1 und höchstens 75 vO Originalbaumwolle um 30 vH, Nähfaden in Dezim jef 8 aspackung gelie — Fi Ese Feseu- 8 Ee meln 1 IRE 8 packung geliefert, so sind die in den feuillestoffe der Bekanntmachung der Reichswirtschaftsstelle für Kunst⸗ schlag von höchstens 85 Pf. für das Kilogramm in älle, di zschlieslich vor af Kops, II. Vigognegarne, auf Kops, Nr. 6 englisch. abfälle, die nachweisbar ausschließlich von Auslandsgarnen Grund von nach dem 24. Januar 1917 ausgestellten Spinnerlaubnis⸗
wenn sie nach dem Gewicht auf 5 “
wenn sie hewicht aufgemacht sind, diejenigen *½ 5 miernkung:
in derarti deätch einer Lagerstelle, welche in derselben neng 15 819, und Kofferstoff 1“ herrühren 6 111“ 1 1 G Abweichende Nummern nach folgender Abstufung:
ein derartiges Lagerbuch führt, braucht er kein besonderes Lagerbuch uf Quglitä egae uw.) und Farbe, jedoch ohne Rücksicht 16. Ruckfäcke Ner 82 2;1 ,7 N . 2. Stickgarne, Nähfäden, Strick⸗, Stoff⸗ und Häkelgarne, di ““ Crelgteden 8 1-EN . “ 18.
einzurichten. g auf Qualität, Aufmachung und Etikettnummer, went 8 neescke und Riuckfac. Mischgarne (Texlilit, Textilos 1 feigee Aufwachung sü: 8en Krieinverkauf den deen sint Garnböchtpreise um 26 vH. — 4 =2 — † 12 + 20 +† 32 45 59 65
Ueber die gemäß § 3 Z ff 8 10 kg betragen. 7 wenider g18 stoste Dep EI1X“ in handelsfertiger Aufmachung für den Kleinverkauf vorhanden sind, Für diejenigen Garne, die nach dem 1. Oktober 1917 gezwirnt e S ZZ“
8 9 §3 Z ffer 4 und 6 der Bekanntmachung Nr. B 10 8 8 8 17. M h eepagarne u. dgl.) . 8 m X sn öae 56 Ewen ee eee 3 rrr g. Für Vigognegarne mit weniger als 50 vH Gehalt
S8e Beschlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Farnb an Bei Nangefangene Kilogramm sind nicht meldepflichtig 1 Iahürfaschen und Markt⸗ 88s . Beaher und zu ihrem bestimmungsgemäßen worden sind, erhöhen sich die in Preistafel 2 Ziffer vII festgesetzten an Baumwolle (nicht Linters, Abfällen oder Kunst⸗
Veraußerungs⸗ und Verarbeitungsverbot aus genom 11. Bei Flachs⸗, Hanf⸗ und Ramie⸗Nähfaden, 1 aschenstoffe “ % n EEE1ö1ö11“ 8 Zwirnzuschläge um 50 pH. “ 1 baumwolle) destimmt sich der Höchstpreis nach sonderes Les6618 esem Haumwol⸗ 1: wenn sie nach der Länge aufgemacht sind, diejenigen Vor⸗* Säcke und Sackstfe Mischgarne (Cextili gg; 99. Bruchteile von Pfennigen sind bis zu 0,49 Pf. nach unten, von Seee eennee sich ice.göies thte setsgteh
räte einer Lagerstelle, w ich ger t sind, diejenigen Vor⸗ 1 De 8 1 it, Wirkung der Beschlagnahme 0,50 Pf. an nach oben abzurunden 8 Zisfer Ve. Für Garne, die Wolle, Nesselfaser,
le, welche in einer Sorte we . 8 Dcoepagarne u. dgl. “ v v114X4“ 1 oben abzurunden. Seide oder Kunstseid halten, darf ein ange⸗
1 weniger als 19. Strohsäcke und Strohsack “ Die Beschlagnahme hat dhe Werfähg. daß die Vornahme von 87 Seide oder Afunstfeide enthe 88 9
Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist
spinnstoffe und ⸗garne ist ein besond ind eres Ligerbuch zu fuͤhren Ueber Srtickgarne in handelsfe f ng für der ‚Srich delsfertiger Aufmachung für den Klein⸗ 6 — vennj h Per Enla, eeeis erag “ Nee berragen stosfe 8 8 1616“*“ messener Zuschlag berechnet werden, der dem Pro⸗ nenan senst ter Sne., Stonse nn Hite anc ats Baunmelt zenn sie nach dem Gewicht aufgemacht sind, diejenigen Vor⸗ 20. 1 4 8 IS E“ 8 Für alle Baumwollspinnstoffe und Baumwollgespinste, die gegen zentsatz des Gehalts an diesen Spinnstoffen entspricht. — 3 rate einer Lagerstelle, welche in einer Sorte iger 20. Wachstuch Textilofegarne . und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie nichtig sind. Den rechts⸗ einen nach dem 31. Oktober 1918 ausgestellten Freigabe⸗ oder Beleg⸗ Sys Zwetaplingerspf 10 kg betragen b orte weniger als 21. Kunstleder Terii . eschäftlichen Verfi⸗ nen nach dem 81. er 19 k ausg Freigabe⸗ Sels III. Garne nach dem Svstem der Zweizylinderspinnerei bee e bani Pebtesesame geschäftlichen Verfugungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege schein zur Ablieferung gelangt sind oder höht sich hergestellt, auf Kops, Nr. 6 englisch . . . . . . . Hutfutter Seide und Kunstseide der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Trotz der Be⸗ der Höchstpreis um 15 vH. 3 ee Gead. Kumwvmn aach bisrase h 5 6 7 8 8. 10/12
fertiger Aufmachung für den Kleinverkauf Aufmac verkau . 9 . ——2— f vorhanden waren, ist kein 8 Stichtag und Meldefrif 23. Rollbocks 2 schlagnahme sind alle Veränderungen und Verfügungen zulässig, die 8 6 . 9 Fifchrde 8 1 dit 1 . Aus. der R 2 81 ir 2 c ftss elle 8 B woSU F 1. N * ist 2 1 8 Beka 1an n. ch un g Taaes hgebend für gdie Me depflicht sind die bel Benn des 6 stofe h schtuch mit “ ver Iäg hec tschaftsstelle für Baumwolle “ 8 S. 1 — +6 + 12 + 18 + 24 über Beschl. “ handenen Bestände. alenoerplerteljahrs (Stichtag) tatsächlich vor⸗ 25. Mundtücher und Mund⸗ Textilosegarne das Mischen, Bleichen, Färben, Einfetten und Verspinnen be⸗ Baumwollhöchstpreise. Für Zweizplindergarne mit weniger als 50 vH r Be agnohm e und Bestandserhe ung von Die Meldung hat bis auf weit 8 2 1 tuchstoffe . . schlagnahmter Baumwollspinnstoffe, ferner die Herstellung 2) Bau mwolle. Gehatt an Baumwolle (nicht Linters, Abfällen oder 8 Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren. Kalendervierteljahrs an das Webfton eres spätestens am 10. Tage des 26. Handtücher und Handtuch⸗ von Watte, Nord⸗ und mittelamerikanische Baumwolle Kunstbaumwolle) bestimmt sich der Höchstpreis nach U gwerben rns v⸗ naehaee as Webstsftnecdelnate HeananeS. Teenbe foße das Weben, Wirken, Stricken, Klöppeln, Flechten, Zwirnen ö4XA*“ . Ziffer vb. Für Garne, die Wolle, Nesselfaser, — de Degen instret 19 n h „Ver⸗- 5 as . 2 „Strigken, Klöppeln, Flechten, Z2 3 2 y I “ t 8 · Mäͤrz “ Neue Meldevorschriften s “ 82 Steifleinen Ver deln (z. B. Bleichen, Färben usw.), Spulen, Zetteln, 11111“*“*“] Seide oder Kunstseide enthalten, darf ein ange⸗ C “ Schlichten, Kleben und Reißen beschlagnahmter Garne, F“ . messener Zuschlag berechnet werden, der dem Pro⸗ Zwirne und Garn⸗ und Zwirnabfälle. d) middling, gutfarbig, 228 mm . . . 1 zentsatz des Gehalts an diesen Spianstoffen enispricht. e) fully middling, gutfarbig, 28 wm. .. 1 —.. Rohe einfache Garne aus afrikanischer, insbesondere f) good middling, gutfarbig, 28 mm . . . . 3 2 ägyptischer oder aus Sea⸗Island⸗Baumwolle, auf
8 1 “ Sackband . 3 “ “ 29. Verpackungsgewebe (Pack 1 § 4 g) fully good middling, gutfarbig, 28 mm . . . . Kops. h) miodling fair, gutfarbig, 28 mm.. 282 Die Höchstpreise setzen sich aus folgenden Werten zu-
8- . Betroffene Gegenstä 1 Von dieser Bekanntmachun veergxr a werden hetroffen alle vorhanden 2 f Lg 8 b he ⸗. ;vJx;;. eee. Ges he⸗ Mldugger⸗ haben nur auf den amtlichen Meldescheinen 30. Linoleum 8 8 Veräuße rungserla u buis. eseeng ghnes gäatine dans solczen Gasnen bergestent hurh Sriefh zu ertaiget.,. 8. 8 Lüe8 a a 8* Beschlagnahme ist 1e der im § 1 be⸗ 11“ D 8 bhern enüng. Näch, dem Fatse emer dhene EI ¹ sescheine soll unter Angabe der 2. Korsettriemen zeichneten Gegensände in folge den Fällen erlaubt: Für Abweichungen in Klasse, Stapel und Farbe sammen: “ dehanee Vord6 e Leengs der Meebes hne foll unter Angabe ber ee d‚der Reichswirtschafts talte sur Baum⸗ 11“ . “ sammen: 8 V Fe e 3 n S Seg eehe h. ) Auf Geund emmer pon der Reichswirtschaftsstelle für Baum ind lediglich die üblichen Zuschläge und Abschläge . 82 8 volls 8* 82 nete ge h eeeha e. M dhhe aaegesen EE Sicllss Sir. 88. Verlängerte ⸗ 1 1 wolle heeer Ausnahmebewilligung, die durch einen Freigabeschein b sind ed glich hen Zuschläg 9 a) Penes de8 Bguenmohlocte ach,ech elden sind. . „olgen, die nichts anderes enthalten soll als die kurze 33. Hosenträgerpatten “ 2 Sinascteadörträne b “ 1g.de “ Headöerhe, enthg I als ze 32. Pagmerag 8 2) G virnabfälle (§. 1 Nr. 2) sowie W bereikehricht— w “ zuschlag, von 15 vH bei kardierten Garnen, von 8 er die Bastfaser . enaue Ff In Peldescheine, die deutliche Uaterschrift ¹ 34. Bänder und Gurte S . ) Garn⸗ und Zwirnahfälle (§ 1 Nr. sowie ereikehrich q1112121456562 4 bei gekä en Garne i “ Pnauer ghld;esse e Firmen üe . 8 9) EE“ 8 sind der Kriegs⸗Hadern⸗Aktiengesellschaft, Berlin SW. 19, Leipziger 8) Pbendetib. at e Lelhcf fine . 220 880 e ber gefde neen c nman ver ge ddrun kamtliche in den Meldescheinen gestellten Fragen sind genau Flachs Straße 75/76, anzubieten, widrigenfalls ihre Enteignung zu ge⸗ c) Comilla, Tipperah, Assam . . . . . . . 229 aufvärts wäctigen tft⸗ 1G“ d) Dharwar, Western, Northern, Madras, Klasse good 215 Spinnlohn: Ausgangsvunkt = Nr. 50 englisch mit b .“ Goconada, “ 18 einem Spinnlohn von 220 Pf. für 1 kg hei kar⸗ f) Bhownuggar, Klasse fine.. . .. 1“ dierten, von 270 Pf. für 1 kg bei gekämmten
troffen, welche auf Grund der früheren Vorf we if Grund der früheren Vorschriften nahmt gemeldet worden sind. 1 ers 8 82 zu beyntworten. 1 8 882 von Kanten, 1 Weitere Mitteilungen dürfe 16 1 1 8 2. aus techn. Gründen zur Her⸗ 8 8 s 5. 2 rfen die M 8 ; zur Her “ 8 eschlagnahme. auch dürfen bei Gi ban⸗ der MerMöreescheine nicht enthalten⸗ 1 Pdlsis S. Hohlkanten und Verarbeit 1 8 exlaat b nis. „Die von dieser Bekanntmachumg 6 5 8 demselben Briefumse AFpeer. eilungen 1 1 Bgindeketten, 8 6 3 M “ .“ Agat 1 1 8 8
biordre beschlagnahmt. achung betroffenen Gegenstände werden Auf e ichlage nicht beigefügt werden. 1 3. als Einschlag in Bänder aus ESratz per Beschlagnahme ist die Verarbeitung der im § 1 be⸗ g) Broach, Tinivellvy, Comptah, Klasse fine 235¼ Garnen. Für abweichende Nummern folgende Skala:
Die Beschlag ahme hat die Wirkung, daß die V h desselben Eigentümers oder ei “ 89 Bestände eines und naturseidener Kette zeichneten Gegenstände auf Grund einer von der Reichswirtschafts .. Für abweichende Klassen sind ledig ich die üb⸗ bis Nr. 20 abwärts 4 Pf. für die Doppelaummer Perxänrerungen an den von ihr derntefen 1ne ornahme von werden 8 iner und derselben Lagerstelle gemeldet 4. als Einschlag zur Herstellun stelle für Baumwolte erteilten Ausnahmebewilligung, die durch einen lichen Zu⸗ und Abschläge zulässig. wensaek als der Spimnohn tt8 “ i nd rlcggerc a nliche Veisun nheg Cees esgee verboten Die Meldescheine sind or ““ pon Bändern, 5 Freigabeschein nachgewiesen wird, erlaubt. . Afrikanische, insbesondere ägyptische, ferner Sea⸗Island⸗ bon Nr 890 reachs “ für jede Doppel⸗ rechtsgeschäftlichen Verfügungen st 86 NVerifh sie nichtig sind. Den meldeamt Berl it ind ordnungsgemäß frankiert an das Webstoff⸗ 8 lich zum Isolieren gebraucht 5 6 Beaumwolle: nummer 2 Pf weniger Wege der Zwangsvollstreckung 888 Arrestvolezieh gan gleich, die im senden. Auf die Vordersene BVer snger Hedemannstraße 10, Linzu⸗ “ werden,“ Anfrggen 9 8 Anträge a) oberägyptische und sonstige nachstehend nicht be⸗ von Nr. 50 aufwärts bi Nr. 80 für jede Doppel⸗
östvollziehung eifolgen. Borderseite der zur Uebersendung von Meldescheinen 8 5. zur Herstellung von ge⸗d 11““ acss sonders bezeichnete Sorten afrikanischer Herkunft: Hürsinder 1 h * Alle Anfragen, Anträge und Meldungen über die im § 1 be⸗ niedrigste Klasse (fair) . . . . . ... b 1“ bis Nr. 90 für jede Doppel⸗ zeichneien Gegenstände sind an die Reichswirtschaftsstelle für Baum⸗ oberste Klasse (fine) .. “ 12 Pf. leneh. 16“
§ 3. 8 scheins fh 11“ ist der Vermerk zu setzen: „Enthaͤlt Melde⸗ musterten auf Jacquard⸗ Nah 8 1 stühl b estell ꝗe 1 3 ¹ 1 8 888 † 8 1 2 6 . . ühlen hergestellten Wasche wolle, Berlin W. 8§, Krausenstr. 17/18, zu richten. b) Mitafifi, niedrigste Klasse (fair) . . . von Nr. 90 aufwärts für jede Doppelnummer oberste Klasse (fine). .. 16 Pf. mehr.
8 Mekdeygfiicht. Von den erst s
“ Meld 8 Vo atteten Meldungen ist eine zweite Ausferti . 8 8 on bis zu 20
6 “ 1 fai 1 8 8 ,S 1 bezeichneten Waren. salsschriht ep von dem Meldenden zei nefertigang be gatbh zn ve ber ea 1; g verpflichtet si d alle Personen, di epflichtige epapieren zurückzubehalten. “ elastis 1“ le Ans 1“ s dbling)⸗
Gege e Personen, die meldepflichtige “ elastischer Bänder, „ In Geltung bleiben alle Ansnahmen von vorstehenden Be⸗ c) “ Klasse (middling). Garne von Nr. 140 englisch und aufwärts unter⸗
stimmungen, welche bisher von den Kriegs⸗Rohstoffabteilung bewilligt 8 Ksvich 9 jedriaft Klasse (fairz liegen keinen Höchstpreisen. 8
d) Joanovich, Sakelaridis, niedrigste Klasse (fair, 7. Garne aus Abfällen, Kunstbaumwolle oder Mischungen
“ —
8
Seide und Kunstseide für Riemen von mindestens 2,50 m Länge an aufwärts
Bekanntmachung V 11““
Bekanntmachung NM. T. 49
Preistafel 2.
Die Meldungen haben bis auf weiteres nd 1 ine f weiteres am 1. und 15. eines 8 gearbeiteten und impräg⸗ e) Sea⸗Island, niedrigste Klasse .. . . .. I Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemannstraß 3 LTT“ Hedemmngstrage 9. Khuko8d. 8 stellung von glatten Bändern über Höchstpreise für Baumwollspinnstoffe afiatische Baumwolle, beste Sortex) . . 8 stufung: Ausnahmen. Verwendung ersichtlich fein muß. Soweit der Meldepflichtige bereits Alstrachan, Velbel und — Nr. 20 englisch. .. 7 8 4 3 8. 4 8 8 . fähi Li B. j amn 1 80 straße 4/5, bewilligt werden. glatten Wäschebändern bis zu Es dürfen nicht übersteigen 82 Preise: Hert. Nenssä higs Srtets.Faneh lans “ mungen, welche bisher von der Kofegs⸗Rohstoff⸗Abseilun — 3 is 8 . 2 g oder den 8 8 8 4 Nr. 6 “ stellung von Rockstöz Baumwollabgänge, Stripse und Kämmlinge, beste Sorte*) 230 Nr. 6 englisch Rockstößen en gen. S2 geg, wollgarnhöchstpreise“) genannten Sätze. . 29 5 . 6661nö“ 35. Mullbindern . — - z 6. Fe den und Bindemull 3 1. Auslandsspinnstoffe und Auslandsgarne: Sind Baumwollspinnstoffe mit wollenen Spinnstoffen, § 1. Weitere Ausnahmen von 1g0 2G p de 8 b 22 ekanntmachung kann die Reichs⸗ d und Kunstbaumwolle, die nach dem 1. Januar 1916 aus dem 4 Baumwollgarnhöchstpreise.
nstände im Gewahrsum haven. 8 1t 8 8 b 8 5 1““ Herstellung von roh⸗ 8 1 . eden Monats zu erfol en. Sie sind beim Webstoffmeld Muster. wurden, nebst den daran geknüpften Bedingungen. 94 3824 . * 8 88b eamt 2 9 p 2 gr 9 ₰ ; 1 1 K .„ 2* 1“ Berlin S.. 48, Verlängerte Hedemannstraße 10, zu ernatten. “ M uster der gemeldeten Vorräte sind nur auf besonderes Ver⸗ 1 mierten Schreibmaschinen⸗ —— — 8PE “ derselben mit weniger als 50 vH Gehalt an Baum⸗ Die Meldungen dürfen nur auf den bei der Vöͤrdruckverwalt langen dem Webstoffmeldeamt zu übersenden. 8. bändern, 8 8, ni- 8 Vörd erwaltung, 8. als Einschlag bei der Her⸗ 1 1 IIZZ1X*“ W114“ 1 Meldescheinen erfolgen 8. 12 Hekantimschung Für abweichende Klassen im Verhältnis. 8 . 8) Nach, dem I lin derspstem gesponnen: Neue vhee 1“ 1 Lagerbuch. bis zu 2 er. B. 20/3. 19 . Asiatische Baumwolle: Neue Meldeootschriften sind in Vorbereitung. Jeder Meldepflichlige bat 88 Lagerbuch zu führen, aus dem jed 9. 44 Phnor kene ss glar 92 ü . Abweichende Nummern nach folgender Ab⸗ §4. genderung der Borrarartenda dee eg böe dem jede zildung bei Räupenda . 3 8 Peru⸗ und Brasil⸗Baumwolle: 1b b 1b “ v 1AA“ Perwendung erf n glichtiger Hefenftände und ihre Aftrach 18 und E11A6eX“ Peru⸗ und Brasil⸗Baumwolle, beste Sorte“*) Z11““ 8 4— 16 1 ½8 Ausnahmen von Vorsch iften dieser Bekanntmachun 99 egrtages Logerbuch führt, braucht er kein besonderes Lagerbuch Plüschbändern), Vom 1. März 1919. b) Linters. —2 — + 7. + 14 + 21 + 28 + 35 + 40 von der Reich’stelle für Textilwirtschaft zu Berlin N W. 7 8 8 einzurichten. Diejenigen Nähfaden, welche in offenen Ladengeschäfte Flachs bei der Herstellung von 8 8 8 r “ aft z in NW. 7, Schadow⸗ ts eennersg8 oder in Konfektions⸗ und sonstigen Feperbitchen 3 Beste Afritti und Scarto*) 170 Höhshe vieieeebke der e,,. In Geltung bleibe Aus 8 8 8 Betrieben zur Verarbeitung bereit liegen, sind 1 j 16 mm Breile 8 1 — Beste Afritti und Scarto) . . . . . . 3 Baumwollgarnve. 8 eltung bleiben alle Ausnahmen von vorstehenden Bestim⸗ brauchen aber nicht gebucht zu s nd zwar meldepflichtig, 8 2 8 4) EE“ 111““ c) Baumwollabgän ge und Baumwollabfälle““*). ) Nach dem Zweizylindersystem gesponnen: in den Betkanntmachungen der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilun als Einschlag bei der Her⸗ “ “ eee111.“ EE ö 5bb 8 2 g hierzu — b) für Baumwollgespinste die in der Preistafel 2 („Baum⸗ 1. T Striple und . veiche 8 2 Ab. ermächligten Siellen bewilligt worden sind, nebit den darat 1 9 . — gespin 7g 8 2. Andere Baumwollabfäͤlle ägyptischer Herkunft, beste Sorte“) 200 st Abweichende Nummern nach folgender Ab 8 ö“ 2geeeee. uh 8 3. Sovstige Baumwollabfälle, beste, Sorte⸗) . . . . . . 17. stufung: 8 15 andern (Astrachan, Velbe § 2, Für gefärbte und gebleichte Baumwolle usw. treten zu — 5 .1.“ öLö“ und Plüschbändern), “ Von den Anordnungen dieser Bekanntmachung sind ausgenommen: ö5 ge Prece 5 nn, gsece Veredelungszuschläge g r 1“ über Verwendungsverbot für Faserstoffe. 36. Gepäck ür Ei 88 .“ en Spinnstoff 9) Rx ee Aigoshecännget Sech . Vom 1. März; 1919 8 “ d Fifenbahn LPb“] a) Unter Auslandsspinnstoffen im Sinne dieser Bekannt⸗ Resselfaser, Seide oder Kunstseide gemischt, so kritt zu dem “ . rz 1919. Straßenbahnen 1 -o machung werden verstanden: Baumwolle, Baumwollabgänge „e stehenden Sä berechneten Preise ei rmessener Abweichende Nummern nach folgender Ab⸗ und Baumwollassäle, die nach dem 18 Jun 1815, Llntees nach vorstehenden Saͤtzen berechneten Preise ein angemessener stufüns 8 F aumw e, die n m 15. Jun „Linters Zuschlag hinzu. 1n des § 4 dieser Veerannimfachang Easgeendefns inee Aete 1 der Liste stelle für Lextilwirtschaft be illigen. Ausland eingeführt worden sind, ferner Kunstbaumwolle, — 6,— 4 — + 12 + 20 + 32 † 45 + 55 + 85 2 ie Verwendung von 1 hergestellt aus Garn⸗ und Zwirnabfällen und Lumpen und d) “ Nr. 1 und 2 englisch (sogenannte Schlauchkops):
1. Meldepflicht.
MS. .. 8 1. Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Flachs,
Alle diese Bekanntmachung betreffenden Anträge sind an die Sstoffabfallen, die nach dem 1. Januar 1916 eingeführt
worden sind. Unter Auslandsgarnen im Sinne dieser Bekanntmachung
I. Rohe einfache Garne, nach dem System der Drei⸗
zylinderspinnnerei hergestellt, auf Kops: 1. Garne ausschließlich aus amerikanischer Baumwolle,
Me. 2 englisch, heste Sorte Geringere Sorten und stärkere Nummern entsprechend billiner.
Kun leinenfaser europätschem und überseei . 5. v hüa9s Päisch überseeischem Hanf, Jute, Reichsstelle für Terti w ft. 1e I. 2 b “ und Fragellafer 88 8 6e b zu Fösstage für Texli wirischaft, Berlin NW., Schadowstraße 4—5, Verarbeitung dieser Rohstoffe entstehenden Abfällen Ke SSset. 11“ 8 Gespinsten und Fäden, welche aus den 8” genannten Berlin, den 1. März 1919. 3
s Reichsstelle für Textilwir
Di e bver. B
hie von dieser Bekanntmachung betfoffenen Personen (me pflichtige Personen) unterliegen hinsichtlich der von dieser Bekannk⸗ machung betroffenen Gegenstände (meldepflichtige Gegenstände) einer 8 vierteljährlichen Meldepflicht.
Für Garne, die Wolle, Nesselfaser, Seide oder Kunstseide enthalten, darf ein angemessener Zuschlag berechnet werden, der dem Prozentsatz des Gehalts an diesen Spinnstoffen entspricht. VI. Trikotgarne, welche nach dem Svstem der Vigogne⸗ und Zweizylinderspinnerei aus Baumwolle, Lintere, Abfällen oder Kunstbaumwolle gesponnen sind, und zwar auf Grund von Spinnerlaubnisscheinen, die nach dem 24. Januar 1917 ausgestellt sind und aus⸗ drücktich auf die Herstellung von Trikotgarnen lauten: Grundpreis obne Rücksicht auf das Mischungs⸗ verhältnis der im Garn enthaltenen Baumwoll⸗ spinnstoffe. “
8 pergai den. Garne und Zwirne, 2. nach dem Nr. 20 englisch für alle Drehungen aserfter “ 1 5. Juni 1915, Garn⸗ und Zwirnabfälle, die nach dem “ EE4““ Fajerstoffen ganz oder teilweise hergestellt sind, und den 1. Januar 19 1ö1“ a8 vefü et w G 3 Ausschließlich aus fully good middling oder höheren § 2. Abfällen, welche bei der Verarbeitung dieser Gespinste und Just . . 2 “ Klassen, Nr. 20 englisch für alle Dreh Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände ins iceis ““ “ 3 dög .“ 1u““ serhehlcharne und Zwirhe⸗ 88 E“ 8 a Feee as amenssn ter Vanre a geenecht mit Meldepflichtig sind: Web⸗, Wirk⸗, Strick⸗, Flecht⸗, Filz⸗ und Seilerwaren Vorausset eeeege ge icestoste n Pau er Herkunft, jedoch mit mindes ve b 1 be. . 87 b [S 1 ; ; 4 3 Boraussetzung ist, da Einfuhr der Spinnstoffe und Garne Baumwolle anderer Herkunft, jedoch mit mindestens 1 baumwollene Nähfaden (wie zum Beispiel Näh⸗ Beas zdgn Fäden ben dengien Faserstoffen oder Anordnungen für die einzelnen Rohstoffgebiete. der Reechussegungrcst,. hds hnsvne dee e hästots ar Game einem Drittel des Gewichts in Baumwolle ameri⸗ zwirne Nähgarne, Hettagras. Reihgarne, Buchbinderfaden, verkoten. 88 X“ I. Anordnungen auf dem Wirtschaftsgebiet 2. Baumwollgarne, die auf Grund eines nach dem 31. Oktober 1918 kanischer Herkunft, Nr. 20 englisch für alle Drehungen Konfeknonsgarne, Trikotagennähzwirne und sonsti.e In⸗ § 2 der Baumwolle vFgehe ausgestellten Spinnerlaubnisscheines gesponnen sind. „. Für Garne von Nr. 45 an aufwärts werden du cecssne Sn- in handelsfertigen Aufmachungen jür Ausnahmen von dem Verb t des § 1 sind in S Bek t ; 9 3 8 Hechhreise gch einem “ e. nen von dem Verbot des § 1 sind in Spalte 2 der Li ekann a 1 “ 1111“ 8 1““ für Nr. 20 englisch berechnet. Sämtliche Flachs⸗, Hanf⸗ und Ramie⸗Näbfaden (wie zum des § 4 aufgeführt. 8 der Liste Nr. B “ 8 Die Baumwollhöchstpreise gelten ab Lagerstelle bei sofortiger 3. Garne. Pe Beispiel Heftznfirne, Sartlernarne, Schuhgarne, Doppei⸗ Diese Ausnahmen gelten auch für die aus den jeweils angeführten5 b “ Zeblting vhne Albzuc. 8 *) aus Mischungen von weniger als einem Drittol garne Durchnähgarne, Mackayfaden, Pon'offeigarne Sohten⸗ Faserstoffen und ihren Absällen bergestellten Gespinsten und Fäden Ler Beschlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Die B ll chflpraise rerse ik zmeriranitse I. ee e. Socknähzwune, Sackstopfzwirre Buch⸗ vee 8. Wirt. eegn oder Fäden oder ihren Abfällen Garne (Spinn⸗ und Webverbot). Cegeikkeir. Bei assene Hüpree Fn sic. 9 8 bder ““ inde faden Knopfzwirne, Steppzwirn achszwirne 1 Web⸗, Wirk⸗, Strick⸗, Flechi⸗ 3⸗ 6 “ lung binnen 30 Tagen tritt ein Kassenabzu ostindi „Nr.2 ue““ vizwirne, Steprzwirne, Fachszwirne, 1 Strick⸗, Flecht“, Filz⸗ und Seilerwaren. Vom 1. März 1919. von 2 vH, bei Vorausbezablung ein Kassenabzug von 2 ½ vgein 8 8 Se 111“¹ 335 Fetaficht Erene 8 2 F 8 1* i 1 Diech 1 „ 8 2 . 8 . . 90 8 118 8 9* 2 8 1“ “ * Se e eenden rais 32 Hlund 9 n Bauteazagc mig dhe-. 8 “ Fiafng. 12 13 14 bG 6“ „ Deckel und Popier nicht weniger als 9 Pfund Baumwollabfällen, Kunstbaumwoll der nicht⸗ 8 ————’e. 9 ümmFlageren, K. „ Dbar. ni 5 —22.,=S3öSeEEbb
ees. Hinb ndegen⸗ Bestechgarne, Sirähnchen⸗ 5 3 zwirne Kurzbaspelzwirne, Langhaspelzwirne, Prundzwirne Gest ist di 8 1A“ 1 8 Eet. Gestattet ej 8 1 8 . ist die freie Verwendung der unter Ziffer 3 des § 1 Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände englisch (4,480 kg) oder bei metrischer N. 4,938 kg netto Ul Spinnstosfen, N de. 8 ; . rischer Numerierung 4,92 g nel baumwollen en Spinnstoffen r. 20 englisch für 828 — — Bei Hülsengarnen alle Drehungen .. n 11“” Für Garne, die Wolle, Nesselfater, Sesde oder 1“ 1 Kunstseide enthalten. darf ein angemessener Zuschlan
Knä elzwirne Kärtchenzwirne, Sterazwi 1 1b — Sternzwirne, Rollenzwirn dieser Bek 1 Klosterfaden, Dutzendzwoirn * 1 1b . ser Bekanntmachung genannten Web⸗, Wirk⸗ Strick⸗ 7. 1* b „„Dutzendzwirne, Wachsmaschinenzwirne, Fa⸗ und Seile Virk-, Strict., Flecht, Fitz⸗ Von dieser Bek bwei Am. ; ; ur Ie, Nh⸗ iware 2 8 17⸗ Bekanntmachun 2 en: 9 8 ZI usw.) in jeder Aufmachung für Groß⸗ ordnung 9 1 821 88n 5 Iükraf eses düsser Ver⸗ 1. Baumwolle sachang veef sehecsfente Baumwollabfälle Damm megeg. 8 Frestnren n gu. de gfFer n einverkau 5 8 8 befanden . 5 ,Sr;, , A. 7. 28 4 nange, Paum b . 8 — e se ießlich der Hülsen. “ 8 “ uf, 8 C1“ vornehmen. “ I g nd ng (esrnr Kin schlteglich Bebereiteßeich, auch mit anderen Swinustoffen Das Gewicht der Hülten oll jedoch Iei Warpkops und Mule⸗ .) See Sorten entiprechend billiger! berechnet werden, der dem Prozentsatz des Gehalts *, Kunstbaumwolle usw.) gemischt, gleichviel, ob sie kops auf kurzen Hülsen 1 ½ vH, bei Pinkops von normaler Größe **) Garnabfälle siehe Preistafel 2 Ziffer X. an diesen Spianstoffen entspricht.
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