F. Kunstwollen aus neuen Kamm
und Kammgarncheviotlumpen. Kurstwolee aus neuen bunten Kammgarn⸗ und Fmgarncheribtlumpen Kunstwolle aus sonstigen neuen wollenen Tuch⸗ 111““
G. Kunstwollen aus neuen wollenen Tuch⸗ lumpen (Streichgarn).
Kunstwolle aus neuen bunten wollenen Tuchlumpen
Kunnwolle aus sonstigen neuen wollenen Tuch⸗
(CEmreichzanh). .. 662.
Ha. Kunstwollen aus alten wollenen Uniform⸗(Militär⸗) Tuchlumpen. 39 Kunstwolle aus alten feldgrauen und grauen wollenen 11152542525252* 40 Kunstwolle aus sonstigen alten Militärtuchlumpen.
Hb. Kunstwollen aus neuen wollenen Uniform⸗ (Militär⸗) Tuchlumpen.
41 Kunstwolle aus neuen feldgrauen wollenen Militär⸗ tuchlumpen...
42 Kunstwolle aus neuen grauen Militärtuchlumpen 8 43 Kunmwolle aus sonstigen neuen wollenen Militär⸗ * 8
8 Ja. Kunstwollen aus alten Halbwoll⸗ 8
tuchlumpen.
44 Kunstwolle aus alten halbwollenen Tuch⸗, Double⸗, Kammgarn⸗ und Flauschlumpen
Jb. Kunstwollen aus neuen Halbwoll⸗ tuchlumpen. Kunstwolle aus neuen halbwollenen Tuch⸗, Double⸗, Kammgarn⸗ und Flauschlumpben.. Kunftwelle aus sonstigen neuen halbwollenen Tuch⸗, Double⸗, Kammgarn⸗, Flausch⸗ und Militärtuch⸗ abschnilten. ...
. 82 * .* * 8 0 .
Ka. Kunstwollen aus alten Damenkleider⸗
Halbwollumpen. 1 Kunstwolle aus alten bunten Alpaka⸗ und Zanella⸗ C““ Ku stwolle aus alten weißen Alpaka⸗ und Zanella⸗ eeö11““ Kunstwolle aus sonstigen alten Damenkleider⸗Halb⸗ woll⸗, ⸗Warp⸗ und ⸗Beiderwandlumpden.
Kb. Kunstwollen aus neuen Damen⸗ kleider⸗Halbwollumpen. Kunstwolle aus neuen bunten Alpaka⸗ Lüster⸗, Halb⸗ wolltibet⸗ und Halbwollzanellaabschnitten .. . Kunstwolle aus neuen weißen Alpakaabschnitten. . Kunstwolle aus sonstigen neuen Damenkleider⸗Halb⸗ wnurhschtete.V L a. 1 Gemischte und gewolfte Kunstwollen aus wollenen. und halbwollenen alten und neuen Lumpen und Sioffabfällen, soweit sie nicht unter A- K auf- c14A“ LL.N* 3 Gemischte und gewolfte wollene und halbwollene “ aus Abfällen der Textilindustrie.. 7. 8 Wollene und halbwollene Kunstwollen, zusammen⸗ gestellt durch Mische oder Wongen der unter La und Lb aufgeführten Spinnstoffe.. 1 *) Geringere Sorten entsprechend billiger.
Bekanntmachung. über allgemeines Reißverbot.
Vom 1. März 1919.
4 „
Die Verarbeitung von Textilien aller tierischen und rflanzlichen gserarten rob, gespeonnen gezwirnt, gewebt, gewirkt usw auf NRasch nen jeder Art, durch wesche Textilten in Spinrstoff überaeführt
werden (Reißma’chinen [Reis wölten], Droussiermaschinen PTroussetten
vsw.) ist verboten, soweit nicht im solgenden Ausnahmen be⸗
stimmt sind. 8
§2. ꝙDie im § 1 verbotene Verarbeitung darf insoweit erfolgen, als dos Reißen, Droussieren usw. mit Erlaubnis der Reichswitchafts⸗ stelle für Kunstspinnstoffe und Stoffadfälle Berlin SW. 19, Leipziger Straße 76, erfolat. Der Nachweis der erteilten Erlaubnis gilt nur als geführt wenn der betreffende Betrieb einen Ausweis der Reichs⸗ wirtschaftestelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle in Händen hat.
§ 3.
AUAnfragen und Anträge, insbesondere auf Bewilligung von Aus⸗ nahmen, die diese Bekann machung betreffen, sind an die Reichs⸗ wirtschaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle Berlin SW. 19, Leipziger Siraße 76, zu richten und mit der Aufschrift zu versehen: „Betrifft Reißerei“.
§4. In Geltung bleiben alle Ausnahmen von vorstehenden Bestim⸗ mungen, welche bisher von der Kriegerehstoffabteilung bewilligt wurden, nebst den daran geknüpften Bedingungen.
Berlin, den 1. März 1919.
Reichswi schaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle. 8 Der Voͤrsitzende: Obersitzko.
——.—
V. Anordnungen auf dem Wirtschaftsgebiet des Flachses, des Hanfes, der Jute und der Hartfaser. 1. Bekanntmachung
über Beschlagnabhme, Verwendung und Veräußerung
von Flachs⸗ und Hanfstroh, Bostfasern (Jute, Flachs,
Ramie, europäischer und außereuropäischer Hanf) und von Erzeugnissen aus Basrfasern.
Vom 1. Mätz 19190u. Beschlagnahme. v1“
Beschlagnahmt werden hiermit; a) alles Flachs⸗ und Ee Die Beschlagnahme erstreckt
kremiertem oder gefärbtem Zustande.
Jute, Flachs, Ramie, europäischer
fasern, Wergarten, Abrälle (mit Ausnahme der Lumpen und Sto
Erzeugnissen und Lumpen wieder gewonnenen Fasern;
(Garne);
Vorschriften auf Vorrat bergestellt sind).
§ 2. Wirkung der Beschlagnahme.
Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Verwendungserlaubnis. Trotz der Beschlagnahme ist nach Auslesen der
Stoffabfälle das Verbrennen des Fabriktehrichts und wendung zu Dünge wecken erlaubt.
““ “ Bearbeitungserlaubnis. Trotz der Beschlagnahme ist erlaubt:
dem Stroh im eigenen Betriebe; 9 das Bleichen und Färben aller Garne; .“ e) das Bleichen und Ausrusten aller Fertigerzeugnisse; d) das Drucken und Färben aller Fernigerzeugnisse,
e Hr
fasern (Papier, Ginster, Typha usw.) enthalten. Verarbeitungserlaubnis.
gestartet. Die auf Grund eines Erlaubnisscheines auf Vorrat hergestellt Waren und Gewebe bleiben beschlagnahmt; sie müssen Uh gee ven den übrigen Beständen gelagert werden Veräußerungserlaubnis für Bastfaserrohstoffe.
Die Veräußerung und Lieferung von aus dem Ausland ein⸗ geführten Bastfaserrohstoffen (auch Werg) und Abfällen beland heig⸗ werg der im § 1 bezeichn ten Art ist nur on die Baftfaser⸗Einkaufs⸗ Gesellschaft m. b. H., Berlin SW. 19, Krausenstr. 25— 28, die Ver⸗ äußerung und Li ferung der inländischen Rohstoffe nur an die Deutiche Flachsbau⸗Gesellschaft m. b. H. Berlin W. 56 Markgrafenstraße 36. oder an Personen gestattet, welche einen schriftichen Ausweis des Bastsaserhauptausschuss s vereinigte Reichswirtscha testellen für Flachs, Hanf, Kute und Hartfaser), Berlin SW. 19, Krau enstraße 25— 28, zur Berechtigung des Aufkaufs der beschlagnahmten Gegenstände er⸗ halten haben. Antrjäge aut Ertenlung eines derartigen Ausweises sind an die Deutiche Flachsbau⸗Gesellschaft m. b. H. zu richten. Die Veräuferung und Lieferung anderer als aus dem Ausland eingeführter Abfälle ist in Mengen bis zu 6000 kg erlaubt, mur Aus⸗ nahme dr Veräußerung und Lieferung an Verarbeiter solcher Gegen⸗ stänode. Die Veräußerung oder Lieferung größerer Mengen der vor⸗ bezeichneten Abfällez) ist nur an die Le nengarn⸗Abrechnungsstelle A.⸗G. Berlin SW. 19, Krausenstraße 25 — 28, oder an Per’onen oder Fereen gestattet, welche einen schriftlichen Ausweis des Basttaser⸗ auptausschusses zur Berechuigung des Ankaufs der bezeichneten Ab⸗ falle erhalten haben. Die Leinengarn⸗Abrechnungsstelle A.⸗G. ist jedoch nur verpflichtet, Ladungen der vorbezeichneten Abfalle anzunehmen, welche die Zu⸗ sammensetzung einer der folgenden Gruppen haben:
Gruppe A. Garnreste, B. Naßsvinnabfälle, C. Kämmlinge, D. Kardenabfälle, E. Wergabfall und Schwingabfall, F. Kehricht oder Scherabfall.
v“ Veräußerungserlaubnis für Bastfase Trotz der Beschlagnahme ist gestattet:
a) die Veräußerung der Bastraserhalberzeugnisse an die Leinen⸗ arn⸗Abrechnungsstelle A. G. Berlin SW. 19, Krausenstraße 25 — 28, Poesg die Lieferung der Bastfaserhalberzeugnisse an die Leinengarn⸗ Abrechnungsstelle A.⸗G. oder an die von ihr bestimmten Empfänger;
v) die Veräußerung und Lieferung der Bastfaferhalberzeugnisse durch die Leinengarn⸗Abrechnungsstelle A.⸗G. Sa i
§ 8. Lagerbuchführung.
Ein Lagerhuch, aus welchem die Vorräte sowie alle Aenderungen von ihnen ersichtlich sind, ist zu führen: a) über alle beschlagnahmten Vorräte des im Inlande geernteten Flachs⸗ und Hansstrohs nach Einbringung der Ernte; 3 b) über die gemäß § 1d auf Vorrat hergestellten Fertig⸗ erzeugnisse. ⁴) Ist ein derartiges Lagerbuch bereits vorhanden, so kann es weiter beae werden.
Zesitzer von Flachs⸗ und Hanfstrohporräten (geröstet oder ungerönet) von weniger als 1000 kg brauchen ein Lagerbuch nicht in ““ ö“
8
rerzeugnisse.
1““ —
.
¹) Die B schlagnahme von Lumpen und neuen Stoffabfällen auf Grund der B kanntmachung der Reichswir schaftsstelle für Kunstspinnstoffe und Stoffabfälle vom 1. Mäcz 1919 Nr. K. 10 pleibt hierdurch unbe ührt. ²¹) Wegen Fertigerzeugnissen wird auf die Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandsehebung von Web⸗, Werk⸗ und Stickwaren,
vom ¹ 1919 b 9 essbiegetzs betref Höch Es mwird auf die Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Bast seeras oml. e. 8. F 8 verch sc 1 b 8 ezüglich, der Lagerbuchfüh ung über sonstige Fertigerzeugnisse wird au die aneasung. betreffend Besch agnahme 1 Fetang⸗ ech büng von Web-⸗, Wirk⸗ und Strick varen, vom 1. März 1918 T. 95, b zuͤglich der Lagerbuchführung über Garne auf die Bekanntmachung, be⸗ treffend Bestandsexrbebung von tierischen und pflanzlichen Epfgf.. .20
89 nur auf den Halm (Flachs, Hanfstroh, Strobflachs, Flachs bezw. danf im Stroh), jedoch nicht auf die Frucht (Leinsaat)
in rohem, ganz oder teilweise gebleichtem,
abfälle) Fabrikkehricht sowie die durch Auflösung von Bastfaser⸗ c) alle Halberzeugnisse, ganz oder teilweise aus Bastfasern
d) diejenigen ganz oder teilweise aus Bastfasern bestehenden und Fertigerzeugnisse, die nach Maßgabe der bisher geltenden
Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von eränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über diese nichtig sind, soweit sie nicht auf Grund der folgenden Anordnungen erlaubt werden. Den rechts eschäftlichen Verfügungen steben Verfügungen gleich, die im
äden und eine Ver⸗
a) das Rösten des Strohs und das Ausarbeiten der Faser aus
mindestens 50 vH Bastfaser⸗Abfallgarn oder mindestens 50 vH Efslche
Die Herstellung von Garnen und Fertigerzeugnissen, ganz oder teilweise aus Bastfasern, ist auf Grund eines Fenen ssns gans gne⸗ der Reichswirtschaftsstellen für Flachs, Hanf, Jute oder Hartfafer
Als Bastfasern im Sinne der Bekanntmachung sind anzusehen: 1 R 1 und außereuropöischer Hanf (Manilahanf Sisathanf, die indischen Hanfarten, Neuseelandflachs und andere Seilerfasern) und alle bei der Verarbeitung von Bast⸗ faser⸗Rohstoffen, ⸗Halb⸗ und „Fertigerzeugnissen entstehenden Leng.
mit eingehender hauptausschuß bewilligt werden.
§ 10.
stimmun en, welche bisher von der Kriegsrohstoff⸗Abteilung oder den in den etanntmachungen der Kriegsrohbstoff⸗Abteilung hierzu er⸗ mächtigten Stellen bewilligt wurden, nebst den daran geknüpften Bedingungen.
Soweit in diesen Ausnahmen den Kr Befugnisse eingeräumt sind, gehen diese auf schaftsstellen über. 1]
Bekanntmachung 1“ Nr. BAST 20, betreffend Höchstpreise für Bastfaserabf 1“ Vom 1. März 1919. 8 § 1. 11“ 8 Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.
handenen und noch weiter anfallenden, in der beigefügten verzeichneten Bastfaserabfälle aller Arten. sng Sinne dieser Bekanntmachung⸗
S8
gefüg reistafel Werg ist nicht Abfall im
Höchstpreise. .
„Die von der Leinengarn⸗Abrechnungsstelle A.⸗G., Berlin SW 1³b Krausenstr. 25—28, für die im § 1 ezeichneten Gegenstände im zahlenden Greise dürfen die in der beifolgenden Preistafel für die I“ rpen shagegested prege nicht übersteigen. Diese Preise erstehen sich nur für beste Sorten, für geringere si spre “ Pres zu zahlen. “ Die tpreise gelten auch für Abfallmischungen, wel⸗
als 50 v 1 Fetasere 8 8 Die Leinengarn⸗Abrechnungsstelle A.⸗G. ist ermächtigt, im Einzel⸗ falle für den Ankauf von besonderen Sorten der as Chetcsnhen⸗
e
Gegenstände, wena die besten Qualitäten der entsprechend ständ esten at en Gruppen durch das vorliegende Sortiment übertroffen werden, die in 8. an festgesetzten Preise bis zur Höhe von 20 vH zu über⸗ reiten. Anmerkung: Es ist genau zu beachten, daß die fest Höchstpreise dicjenigen Päeise sind, welche die Leinen d8a.e eenc. 88. A.⸗G. höchstens bezablen darf. Für minde wertige Aibfälle wird die Ge⸗ sellschaft einen entsprechenden niedrigeren Preis bezahlen. “ 5
§ 3. Zahlungsbedingungen.
Die Höchstpreise schließen die Kosten der Beförverung bis nächsten Güterbahnhof oder bis zur nächsten Schiffsladestelle 1g Kosten der Verladung sowie die Besorgung der Bedeckung ein. Als
Verwendung eigener Decken des Verkäufers, dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
Die Höchstpreise gelten für Zahlung innerhalb 14 Tagen vom Eingangstage der Rechnung brutto für netto.
4*H nicht übersteigen. Wird der Kaufprets gestundet so dürfen bis
Ausnahmen. 8 Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind an den Bast⸗ faserhauptausschuß, Berlin SW. 19, Krausenstraße 25— 28, zu richten. 9 1 8. “
1
Preistafel. Gruppe A.
Garnreste: 8
. Reste von leinenen Garnen, roh, beste Sorte desgleichen gebleicht, “
. buat,
8 angeschmutzt, anfgarnreste, artfasergarnreste,
Jutegarnreste, roh,
1* unt, 8 gemischte Bastsasergarnreste 8 8 10. Bastfasergarnreste, gezwirnt, durchweg 10 Pf weniger. 88
8
8
Gruppe B. 8 Trockenspinnabfälle, beste Sorte . . . . . .. Naßspinnabfälle, gespült, gequelscht und getrocknet, beste Sorte
Gru Kämmlinge, beste Sorte.... 8
e C.
Gruppe D. Kardenabfälle: Bastfaserkardenabfall, geschüttelt, beste Sorte
Gruppe E. Wergabfall (Flugwerg) und Schwingabfall, beste Sorte
Gruppe F. Kehricht und Scherabfall: Jute, beße Soprte. . ..
8 1. Scherabfall anderer, beste Sorte.. 2. Fabrikkehricht, beste Sorte. b
Vorstehende Preise erhöhen isich bei Ablieferung geschlossener eece esee einer Gruppe in engen von mindestens 10 000 kg um 5 vH. 6 8 1
Berlin, den 1. März 19i19.
Reichswirtschaftsstelle für Flachs. G Der Vorsitzende: Müller.
Reichswirtschaftsstelle für Hanf. Der Vorsitzende: Knispel. Reichswirtschaftsstelle für Jute. Der Varsitzende: Hoffmann.
Reiche wirtschastsstelle für Hartfaser. Der Vorsitzende: r Lerie
und daraus bergestellꝛen Garnen und. Seilfäden, vom 1. März 1919 verwiesen. ““ 1
Ausnahmen vpon dieser Bekanntmachung können auf schriftli Begründung versehene Anträge durch den Eritlic.
.„In Geltung bleiben alle Ausnahmen von vorstebenden Be.
Von dieser Bekanntmachung werden betroffen sämtliche vot.
Vergütung für den Gebrauch der Decken dürfen höchstens die Preise des D ckentarifs der Staatseisenbahn des Abgangsorts, auch 8
Die Tara darf jedoch zu 2 vH Jahreszin en über Reichsbantdiskont zugeschlagen werden. n
6 kammer zurücklege.
Preußen. 8 Ministerium des Innern.
1. In der Woche vom 16. Februar bis 22. Februar 1919 auf Grund der Bundesratsverordnung vom 15.
Krieges genehmigte
8 8
jlege
1) öffentliche Sammlungen. — 2) Werbung von Mitgliedern. — 3) Vertriebe von Gegenständen.
und Bezirk, Iin denen das Unternehmen ausgeführt . wird
I. Genehmigte Veranstaltungen. 1) Sammlungen.
stehens des Bundes
Beschaffung eines Jubliläumsfonds anläßlich des 50 jährigen Be⸗ Der Bund
ö
Kyffhüuserbund der Deutschen Berlin
Verlag Ullstein & ECov., Berlin
Deutscher Hilfsausschuß für Bulgarien, Berlin— Breslauer Zahnärztliche Gesellschaft, Breslau
das Rote Kreuz in
Berlin
1 Unterstützungsverein für Berufsarbeiterinnen der
Berlin, den 28. Februar 1919.
dank, Berlin 88 Sugunste!
Zum Besten des Feldheeres und der Marine Verwundeten⸗ und Krankenpflege bei der bulgarischen Armee
Zum Besten des Zentralkomitees des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz
Verein zur Verbreitung guter volkstümlicher Schriften, Versorgung der Truppen im Felde und in den Lazaretten mit Büchern und Zeitschriften
“
8
2) Werbung von Mitgliedern.
Zum Besten des Reichskriegerdanks
8.”
3) Vertriebe Gegenständ n. a. Postkarten.
Märchenbilder.
8
II. Abgelaufene Erlaubniserteilungen. 8 1) Sammlungen. Der Verlag
Der Verein
2) Werbung von Mitgliedern.
Unterstützung der wirtschaftlichen Sicherheit der in der inneren Der Verein
Inneren Mission, Berlin⸗Dahlem Mission beruflich arbeitenden Frauen
Der Minister des Innern. J. A.: von Jarotzly.
Der Hilfsausschu
Rotes Kreuz
Bis 30. Juni 1919, Preußen. — Geldsammlung mittels Werbebriefe an wohlhabende lüdische Glaubensgenossen. (Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.)
Bis 31. Oktober 1919, Preußen. — Werbung von Mitgliedern durch Werbebriefe. (Verlängerung einer bereits erreilten Erlaubnis.)
8 88 1 11“ 1
Bis 30. September 1919, Preußen. — Postkarten. (Vertrieb von Haus zu Haus aus⸗ geschlossen.)
Bis 30. September 1919, Preußen. — Vertrieb von Märchenbildern (nur an Schulen und Wieder⸗ verkäufer). (Perlängerung einer bereits erteilten
Bis 31. Januar 1919, Preußen. — Sammlung von
Geldspenden und Liebesgaben.
Bis 31. Januar 1919, Preußen. — Sammlung von Geldspenden.
Bis 31. Januar 1919, Preußen. — Sammlung alter unbrauchbarer rünstlicher Zähne durch Aufrufe in der Fachpresse.
is 31. Januar 1919, Preußen. — Geldsammlung h Werbebriefe.
Bis 31. Januar 1919, Preußen. — Werbung außer⸗ ordentlicher Mitglieder durch Aufrufe.
In der gestrigen Nachmitkagsfttzung des Rätekon⸗ gresses wurde ein Antrag Mühsam, der besagt: „Bayern wird zur sozialen Räterepublik ausgerufen Die gesamte Gesetz⸗ gebung und Vollzugsgewalt wird dem in diesen A.⸗, S.⸗ und B.⸗Räten rep äsentierten arbeitenden Vorke zugewtesen“ mit 234 gegen 70 Stimmen abgelehnt, dagegen der bereits gestern
mitgeteilte, von allen sozialistischen Richtungen unterzeichnete Antrag Eichenmüller⸗Landauer mit großer Mehrheit angenommen.
Wie „Wolffs Telegrapbenbüro“ berichtet, erschien in der gestrigen Sitzung, als der Minister Unterleitner seinen Bericht über die Kommissionsbeschlüsse beendet hatte, die eine Grund⸗ lage für die Klärung der politischen Lage darstellen sollen, eine Abteilung der republikanischen Schutztruppe in Stärke von 15—20 Mann in dem Sitzunge saal und verhaftetee Dr. Lewien, Mühsam und Landauer. Der Präsident des Kong esses urd mehrere Redner erhoben gegen das Eindringen der Soldaten und die Verletzung der Immunilät von Mitgliedern des Kongresses entschieden Ein⸗ sp uch. Noch einiger Zeit erschienen die verhofteten und inzwischen wieder freigelassenen Mitglieder im Sitzungssaol. Zur Untersuchung des Vorkommnisses wurde eine Kommission
eingesetzt. 3 8 ü Sachsen.
Die sächsische Volkeskammer beendete gestern die Be⸗ ratung über den Entwurf eines vorläufigen Grund⸗ gesetzes für den Freistaat Sachsen. Der Ausschuß hatte einige Abänderungen an der Regierungsvorlage vorgenommen, deren wichtiaste die ist, von der Einsetzung eines besonderen Staatspräsidenten einstweilen abzusehen und die diesem zugedachten Befugnisse dem Ministerpräsidenten zu übertragen, der von der Volkskammer zu wählen ist. Es lag ferner ein Ausschußantrog vor, der folgendes besagt: Sachsen ist ein demokratischesozialistischer Freistaat im Rahmen des Deutschen Reichs. Die Sozialisierung der Wirt⸗ schaft ist nach dem Stande der Entwickelung herbeizuführen. Die dazu reifen Wirtschaftsgebiete und die Schätze des Bodens sind in esellschaftliches Eigentum überzuführen und unter staatliche Aufsicht zu stellen. Auch hierbei ist der Zusammenhang Sachsens mit dem Reiche zu beachten und zu wahren. Die Produktion ist planmäßig nach sozialistischen Grundsätzen zu gestalten, die Verteilung der Ver⸗ brauchsgüter dementsprechend zu regeln. 1 Ferner hatte die Minderheit des Ausschusses einen An⸗ trag gestellt, der die verfassungsmäßige Verankerung der Arbeiter⸗ und Soldatenräte als gesetzliche Einrichtung neben dem Parlament bezweckt. Bei der Abstimmung wurde laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zunächst der zuletzt genannte Minderheitsantrag über die A.⸗ und S.⸗Räte gegen die Stimmen der Unabhängigen abgelehat, dafür aber ein mehrheitssozialistischer Eventualantrag angenommen, wo⸗ nach über die Rechte und Pflichten der A.⸗ und S.⸗Räte ein besonderes Gesetz erlassen werden soll. Der Ausschußantrag über die Sozialisierung der Wirtschaft usw. wurde sodann mit 43 Stimmen der beiden sozialdemokratischen Fraktionen gegen 28 Stimmen der drei bürgerlichen Parteien angenommen. Schließlich wurde das vorläufige Grundgesetz im ganzen in der Ausschußfassung mit allen gegen 21 Stimmen der Deutsch⸗ nationalen und der Unabhängigen angenommen. Hierauf erk ärte Volksbeauftragter Dr. Gradnauer, daß nunmehr die Aufgabe der gegenwärtigen Regierung erledigt sei, die infolge dessen ihre Aemter in die Hände der Volks⸗ Auf Antrag Nitzschke (Demokrat) erklärte sich Dr. Gradnauer namens des Gesamtministeriums jedoch
bereit, bis zur Bildung einer neuen Regierung die Geschäfte weiterzuführen. Der Antrag Nitzschke wurde sodann einstimmig angenommen und die Sitzung geschlossen.
— Die Streikleitung der ausständigen Leipziger Arbeiterschaft veröffentlicht einen Aufruf, in dem obioer Quelle zufolge mitaeteilt wird, daß die Reichsleitung den Streikenden vorgeschlagen habe, in Verhandlungen einzutreten. Del⸗gierte der Streikleitung seien nach Halle gefahren, um zu hören, was der Reichsa beitsminister Bauer zu sagen habe. In dem Flugblaft wird an den bekannten Farde⸗ rungen der Arbeiter festgehalten. Die streikenden Aerzte würden wenn durch ihre Haltung Kranke irgendwelchen Schaden nehmen sollten, zur Verantwortung gezogen werden. Die Beamten der Ortskrankenkasse, die die Auszohlung der Krankenunterstützung unmöglich machen wollten, würden durch stellunaslose Handlungsgehilfen ersetzt werden. Um den Streik der Lebensmittelämter unwirksam zu machen, würden die auf den Bahnhöfen lagernden Lebensmitiel beschlagnahmt und lediglich der Arbeiterschaft zugeführt werden. Die Brotbäcker ei werde im großen organisiert werden. Schließlich wird die Arbeiterschaft aufgefordert, in ihrem schweren Kampfe aus⸗ zuhalten. 8 ee 8. ““ 8*
1 Braunschweig.
Die Obleute der revolutionären Arbeiterschaft, die Ver⸗ treter der Volksmarinedivision und der Volkswehr haben nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ beschlossen, das zwischen den Unabvängigen und den Mehrheitesozialisten kürzlich geschlossene Kompromiß (das zum Rücktritt der unabhängigen Regierung und zur Bildung der neuen aus Unabhängigen und Mehrheitssozialisten bestehenden Regierung
führte) nicht anzuerkennen. In einer von Tausenden besuchten
Arbeiterversammlung auf dem Schloßplatz in Braun⸗ schweig gelangte einstimmig eine Entschließung zur Annahme, durch die die Räterepublik und die Diktatur des Pro⸗ letariats verkündet, der Braunschweigische Landtag für auf⸗ gelöst erklärt und die Bildung einer roten Armee ausgesprochen wird. In den Reden wurde ausgeführt, daß die bayerische Räterepublik Braunschweig zu gleichem Vorgehen aufgefordert und ihm Schutz und Beistand zugesagt habe, und verlangt, daß mit der Offizierkamarilla und der Regierung Scheidemann aufgeräumt werden müsse. ö 1“
1“
Vorgestern tagien in Gera sämtliche sozialdemokratischen Organisationen einschließtich der Gewerkschaftskartelle und be⸗ schlossen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, einstimmig den Generalstreik absulehnen.
““ Oesterreich und Ungarnrnr.
Dos deutsche⸗österreichische Staatsamt der Finanzen hat, einer Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ zufolge, eine sofort in Wirksamkeit tretende Vollzugsanweisung erlassen, wonach die in Deutsch⸗Oesterreich im Umlauf befind⸗ lichen Noten der Oesterreich⸗Ungarischen Bank mit Ausnahme der Einkronen⸗ und Zweikronennoten durch einen amt⸗ lichen Stempelaufdruck gekennzeichnet werden. Bis zur Er⸗ lassung einer gesetzlichen Vorschrift über die Geltung der deutsth⸗ österreichisch gestempeliten Banknoten als gesetzliches Zahlungs⸗ mittel in Deutsch⸗Oesterreich ist jedermann verpflichtet sowohl die deutsch⸗österreichisch gestempelten, als auch die nicht ge⸗ stempelten Banknoten bei allen Zahlungen anzunehmen. Die besetzten Gebiete Deutsch⸗Oesterreichs werden ebenso behandelt wie die Gebiete der sie besetzt haltenden Staaten. Eine zweite Vollzugsanweisun
EEAE11“
Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank sowie die Einfuhr von Wert⸗ papieren aus den Nationalstoaten bezw. die Aussuhr von der Genehmigung des Staatsamts der Finanzen abhängig.
— Der ungarische Ministerrat hat die Ausschreibung der Wahlen zur verfassunaggebenden Nationalver⸗ sammlung beschlossen. Sie sollen in der ersten Hälfte des Monats April nach dem System der Listenwahl mit Mino⸗ ritätsvertretung statifinden. 8
Großbritannien und Irland.
Der Premierminister Lloyd George hat auf der rbeiterkonferenz eine Rede gehalten, in der er u. a. laut Bericht des „Reuterschen Bürne“ sagie:
Bei der Arbeitslosenunterstützung solle man nicht vergessen, daß die Hilfsquellen des Staates ihre Grenzen haben. Er hoffe, daß bis zum Sommer die Kosten für den Lebensunterhalt in ei Arbeiterhaufe um ungefähr vier Schilling wöchentlich bis Ende Herbst um die Hälfte davon herabsinken würden. Lloyd George appellierte an die Industrie, noch einige Wochen das Opfer auf sich zu nehmen, damit die Friedensbedingungen solche sein können, daß kein Krieg mehr moͤglich sei. Die erste Aufgabe der Konferenz sei die Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die At⸗ mosphäre des Mißtrauens müsse beseitigt werden, und zu diesem Zwecke müßten beide Seiten Schritte unternehmen. Die Arbeit⸗ geber sollten ihren Arbeitern mehr Vertrauen entgegenbringen. Der Arbeiter müsse fühlen, daß, indem er für die Industrie, in der er beschäfti t sei, arbeite, er auch wirklich für sich selbse und für jedermann im Lande arbeite. Um einen Höchststand der Woh fahrt für alle Klassen zu sichern, müsse man die Erzeugungs⸗ kraft des Landes vermehren, und, wenn die Arbeiter an diesem Werk mithülfen, müßten sie den vollen Anteil an dem Gewinn, der sich hieraus ergibt, haben. Es sei die Aufgabe der Regierung, den Interessen des Staates vorzustehen und darüber zu gebieten. LAloyd George bat die Konferenz, einen Ausschuß zu ernennen, in dem die Arbeitgeber und Arbeiter gleich stark vertreten sind. Dieser Ausschuß, in den auch Frauen Aufnahme finden sollten, habe unter einem von der Regierung ernannten Vorsitzenden die Aufgabe, die Ursachen der augenblicklichen Schwierigkeiten zu untersuchen und die nötigen Schritte zu unternehmen, um die Inter⸗ essen der Arbeitgeber, der Arbeiter und des Staats zu wahren und sich mit Fragen zu beschäftigen, die betreffen: 1) die Arbeitsstunden, Arbeitslöhne und Arbeitsbedingungen, 2) die Verhütung der Arbeits⸗ losigkeit, 3) die besten Methoden, um die Zusammenarbeit zwischen Kapital und Arbeitern zu fördern. Lloyd George schloß seine Rede mit einem Appell an die Vaterlandsliebe.
Eine Entschließung für die Ernennung des von Lloyd George vorgeschlagenen Ausschusses wurde mit großer Mehr⸗ heit gefaßt. Hierauf wählten die Arbeitgeber und Arbeiter getrennt ihre Vertreter für den Ausschiuitßsus.
88
Frankreich. 8
Nach dem Bericht der „Agence Havas“ beschlossen die Vertreter der Großmächte auf Vorschlag der amerikanischen Delegierten, eine Sonderkommission für die Gebietsfragen zu schaffen. Im zweiten Teil der Verhandlungen sprachen die amerikanischen, englischen, französischen und russischen Delegierten über den Zionismus. Sokolow und Wriz⸗ mann behandelten die Notwendigkeit der Schaffung eines souveränen israelitischen Staates in Paͤlästina. Mit der Durchführung dieses Planes soll der Völkerbund Großbritannien beirauen. Professor Levi vom College de France wies auf die Schwierigkeiten des Problems hin und erklärte, dafür eintreten zu wollen, daß Palästina eine internasionale Heimstätte für diesenigen Juden werde, die aus ihrem gegenwärtigen Heimatland wegen schlechter Behandlung auszuwandern wuüͤnschten. Er meinte, die christlichen und mohammedanischen Bewohner Palästinas würden sich ohne
“
acht die Einfuhr von Kassenscheinen der
Schwierigkeit einem europäischen Regime fügen, da dasselbe