Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Salipniche. mit dem Sitz in Nico⸗ la usberg gebildet und heute in das Ge⸗ nossenschaftsregister eingetragen worden. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskass⸗ guf gemeinschaftliche Rechnung zwecks Förderung des Erwerbo oder der Wirt⸗ schaft der Mitgalieder. Die Bekannt⸗ machungen der Genossenschaft erfolgen durch die „Göttinger Zeitung“ unter der Firma und bei etwalgem Eingehen dieses Blattes zunächst im Deutschen Reichs⸗ anzetger. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch zwei Vorstandzs⸗ mitglieder. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß zwei Vorssandemitglieder zu der Firma der Genossenschaft ihre Namenzunterschrift hinzufügen. Vorstands⸗ mitglieder sind: Landwirt Karl Schlote, Landwirt August Schlote VII. und Stell⸗ macher August Grüneklee, sämtlich in Nicolausberg. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Göttingen, den 24. Februar 1919. Das Amtsgericht. III.
Göttingen. [77975] Durch Statut vom 4. Februar 1919 1 eine Genossenschaft unter der Firma Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetra⸗ gene Gezosseuschaft mit unbescheünkter Hastpftiche, mit dem Sitze in Gllle⸗ hausen gebildet und heute in das Ge⸗ possenschaftsregister eingetragen worden. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse auf gemeinschaftliche Rechnung zwecke Förderung des Erwerbs oder der Wirt⸗ schaft ver Mitglieder. Die Bekannt⸗ machungen der Genossenschaft erfolgen
urch die „Göttinger Zeitung“ unter der Firma und bei etwaigem Eingehen dieses Blattes zunächst im Deutschen Reichzanzeiger. Die Willenserklärungen des Vorstands er⸗ olgen durch zwet Vorstandsmitglieder. Die Zeichvung geschieht in der Weise, daß wei Vorstandsmitglteder zu der Firmg der Genossenschaft ihre Namenzunterschrift
inmfügen. Vorstandsmitglieder sind: Schlosser Heinrich Dörnte, Landwirt Friedrich Ablborn und Landwirt August Schrader, sämtlich in Elliehausen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Göttingen, den 24. Februar 1919. Das Amtesgericht. III.
——
Haynan, Schles. (77980] In das Genossenschaftsregister des iesigen Amtsgerichis ist heute unter kr. 40 die durch Statut vom 29. Ja⸗
nuar 1919 errichtete Elektrizitätsge⸗
nossenschaft Steudnitz, eingetragene
Genossenschaft mlt heschränkter Haft⸗
pflicht mit dem Sitze in Steudnitz ingetragen worden.
Gegenstand des Unternehmens ist der
Zezug elektrischen Stromes sowie die
Herstellung und Unterhaltung von elk⸗
trischen Verteilungsleitungen und Abgabe on elektrischem Strom für Beleuchtungs⸗ nd Betriebszwecke.
Die Haftsumme für jeden Geschäfte.
anteil beträgt 500 ℳ. Jeder Genosse kann 50 Geschäftsanteile erwerben.
Die Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft müssen von 2 Vorstandzmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterzeichnet sein und er⸗ folgen im Landwirtschaftlichen Genossen⸗ schaftsblatte in Neuwied.
Das Geschäftsjabr läuft vom 1. Juli bis 30. Junt. Willenserklärungen und ö des Vorstandes erfolgen durch 2 Mitgtieder, worunter sich der Vor⸗ ee oder dessen Stellvertreter befinden
muß. Die Einsicht in die Liste der Genosser ist während der Dienststunden des Gerichts jedermann gestattet. Dahnau, den 12. Februar 1919. Das Amtsgericht.
Kempten, Allgäu. [77986]) Genossenschaftsregistereintrag. Gemeinnützige Baugenossenschaf Kempten, eingetragene Genossenschaft mit beschrünkter Haftpflicht. Mit Statut vom 1. Februar 1919 hat fid unter vorstehender Firma und mit dem Sitze in Kempten eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht gebildet. Geaen⸗ stand des Unternehmens ist, den Gengosser Kleinwohnungen in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu ees Preiser zu verschaffen, und zwar durch Ueberlassung in Miete, zu Eigentum, Miteigentum oder Erbbaurecht. Der Vorstand zeichnet rechts⸗ verbindlich, indem zwei seiner Mit mieden der Firma der Genossenschaft ihre Namens⸗ unterschrift beifügen. Die Bekannt⸗ machungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zw i Vot⸗ standsmitgliedern, im „Tag⸗ und Aazeige⸗ blatt“ und in der „Allgäuer Zeitung“ in Kempten. Die höchste Zahl von Geschäfts⸗ anteilen, mit denen sich ein Mitslied be⸗ teiligen kann, beträgt 150. Dee Haft⸗ summe für jeden Geschäftsanteil beträgt 200 ℳ. Als Vorstand wurden gewählt Wilhelm Graf, Bankdtrektor in Kempten, Josef Reinhart, Kupferschmiedmeiner in Kempten, Josef Beck, Webermeister in Kempten. Die Einsicht der Lite der Ge. nossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Kempten, den 28. Februar 1919. misgericht (Registergericht). Malchin. [76222] In unser Genossenscha'tsregister in heute bei der Konsum⸗- und Spar⸗ genossenschaft für Mal zin u. Um⸗
.“
gegend, e. G. m. b. H., eingetragen, daß der Bauunternehmer Hermann West⸗ phal aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Geschäftsführer Max Baum getreten ist. Malchin, den 20. Februar 1919. Mecklenburgisches Amtsgericht.
Malchin. [7622 ³] In unser Genossenschaftsreaister ist heute bei der Lieferungsgenossenschaft der Schneider Oft⸗Mecklenburgs e. G m. b. H. folgendes eingetragen: Die Firma ist in: Einkaufs⸗ und Liefe⸗ rungsgeuossenschaft der Schneider Ost⸗Mecklenburgs e. G. m. b. H. ge⸗ ändert. Gegenstand des Unternehmens ist nicht nur die gemeinsame Uebernahme von Arbeiten des Schneldergewerbes und ihre Ausführung durch die Mitglieder, sondern weiter: der gemeinsame Einkauf der zum Betriebe des Schneidergewerbes erforder⸗ lichen Rohstoffe, Halbfabrikate und Werk⸗ zeuge und die Abgabe an die Mitglieder sowie die gem insame Verwertung der Ab⸗ fälle. Die Haftsumme ist auf dreihundert Mark erböht. Malchin, den 21. Februar 1919. Meckl.⸗Schwer. Amtsgericht.
Neubuarg, Donau. [78055] Elektrizitäts, Genossenschaft Rohren⸗ fels, Baiern, Isenhofen, eingetragene Heyossenschaft mit beschränkter Haft⸗ vflicht in Rohrenfels. Diese Genossen⸗ schaft wurde heute im Genossenschafts⸗ register eingetragen. Das Statut ist vom 17. Juli 1918. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist Erstellung und Betrieb einer
dektrischen Stromversorgungsanlage. Die⸗
Haftsumme beträgt für jeden Geschäfts⸗ antetl 100 ℳ. Die höchste Zahl der Feschäftsanteile, auf welche ein Genosse sich beteiligen kann, beträgt 15. Der Vorstand besteht aus folgenden Personen: Fenn, Josef, Bäckermelster, Habermayr, Zcorg, Oekonom, und Huber, Georg, Oekonom, sämtliche in Rohrenfels. Die Zeichnung für die Genossenschaft geschieht nit rechtlicher Wirkung Dritten gegenüber in der Weise, daß mindestens zwei Vor⸗ tondsmitglieder zu der Firma der Ge⸗ nossenschaft ihre Namensunterschrift hinzu⸗ füxn. Alle Bekanntmachungen der Ge⸗ nossenschaft, abgesehen von jenen bei Be⸗ rufung der Generalversammlung, erfolgen in der „Verbandskundgabe“ in München und werden durch zwei Vorstandsmitglieder eleichnet. Die Einsicht der Liste der Gerossenschaft ist während der Dienst⸗ tunden des Gersichts jedem gestattet. Neuburg a. D., den 18. Februar 1919. Amtsgericht, Registergericht.
vNaenburg, Donau. [78056] Molkereigenossenschaft Tapfheim, ngaetragene Geuossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Tapfheim. In den Vorstand wurde gewählt: Stadl⸗ noyr, Anton, Oekonom in Tapfheim. Aufgeschieden ist; Höchst, Alois. Neuburg a. D., den 20. Februar 1919. Amtsgericht — Registergericht.
Nenburg, Donnu. [78057] Darlehenskassenverein Sandizell, eingetragene Geunosseuschaft mit un⸗ orschräukter Haftpflicht in Sandizell. In den Vorstand wurde gewählt: Kurz⸗ hals, Josef, Gütler in Sandizell. Aus⸗ geschieden ist: Stegmeir, Georg. Nenburg a. D., den 20. Februar 1919. Amtsgericht — Registergericht.
Schleswig. [78010]
In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Genossenschaft „Spar⸗ und Dar⸗ (ehuskasse, e. G. m. u. H. zu Bolling⸗ strdt“ folgendes eingetragen worden:
Aus dem Vorstand sind ausgeschieden: Schuhmacher Claus Graumann und Hufner Henning Vagt, beide in Bollingstedt, und an ihrer Stelle wiedergewählt: Rentner Peter Rathje und Kaufmann Wllhelm Boh, beide in Bollingstedt.
Schleswig, den 15. Februar 1919.
Das Amtsgericht. Abt. 2.
Sschwetz, Weichsel. [78012]
In das Genossenschaftsregister ist die durch Statut vom 14. Februar 1919 unter dver Firma „Spolka Budowlana in Schwetz, eingetragene Genpffen⸗ schaft mit heschräukter Haftpflicht“, wit dem Sitze in Schwetz errichtete Genossenschaft eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Erwerb von Grundstücken und das Aus⸗ bauen derselben. Mitglieder des Vor⸗ stands sind: Kaufmann Leo Neumann, Privatlehrer Ludwig Stindtmann und Restaurateur Ignatz Prusiewlez in Schwetz. Das Geschaftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossen⸗ schaft in der Schwetzer Zeitung. Willens⸗ erklärungen des Vorstands 1. durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder. Der Geschäfisanteil beträat 2000 ℳ. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile ist 15. Die Einsicht der Liste der Genossen ist jedem gestattet.
Schwetz, den 28. Februar 1919.
Das Amtsgericht.
sigmaringen. 178013]
In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 28 bei der Genossenschaft „Verin⸗ geustadter Spar⸗und Darlehenskassen⸗ verein e. G. m. u. H.“ in Veringen⸗ stadt eingetragen worden:
Hugo Reiser ist aus dem Voaorstand aus⸗ geschieden, an dessen Stelle ist Karl Reiser, Schreinermeister in Veringenstadt, in den Varstand gewählt worden.
Eigmaringen, den 13. Februar 1919.
Amtsgericht.
Sgigmaringen. 18 [7801⁴] In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 16 bei der Genossenschaft: „Molkerei⸗ genoffenschaft Mblach e. G. m. b. H. in Ablach“ eingetragen worden: Willibald Hahn in Ablach ist aus dem Vorstande ausgeschieden; an seine Stelle ist Johann Strobel in Ablach als Vor⸗ sitzender in den Vorstand gewählt worden. Für das ausgeschiedene Vorstandsmit⸗ glied Paver Hahn ist Karl Uetz in Ablach in den Vorstand gewählt worden. Sigmaringen, den 27. Februar 1919. Amtsgericht.
Spaichingen. [78015]
Im Genossenschaftsregister wurde heute bei der Firma „Darlehenskassenverein Bubsheim, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Bubsheim eingetragen:
In der Generalversammlung vom 26. Januar 1919 wurden an Stelle der bisherigen Vorstandsmitglieder Anton Anger z. Traube als Vorsteber, Josef Meßmer, Zimmermann, als dessen Stell⸗ vertreter, Plazidus Stier, Schmied, Donatus Stier, Schreiner, Albert Zirn, Landwirt, als Vorstandsmitglieder gewählt.
Den 22. Februar 1919.
Amtsgericht Spaichingen. Oberamtsrichter Buob.
Steinhoroet. Lauenb. [78018]
Bei Nr. 14 des hiesigen Genossen⸗ schaftsregisters, Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse e. G. m. u. H., Groß⸗Klinkrade, ist heute eingetragen worden, daß der Lehrer Huldreich Hofmann aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden und dagegen der Hufner
Gottfried Pein in Groß Klinkrade in den
Vorstand gewählt ist. Steinhorst, den 26. Febrnar 1919. 1 Das Amtsgericht. Straubing. Genossenschaftsregister. „Niederbayerische Gemüse⸗ und Obstverwertungs⸗Genosseuschaft, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“, Sitz Wallers⸗ dorf. Errichtet auf Grund Statuts vom 18. Februar 1919. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist die gemeinsame Verwertung des von den Genossen erzeugten Gemüses und Obstes, die Vermittlung und der Verkauf von Samen und die Beschaffung von Kunstdünger. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter ihrer Firma, gezeichnet vom Vorstand, im baye⸗ rischen Staatsanzeiger in München. Die Haftsumme beträgt 10 000 ℳ für jeden Geschäftsanteil; die Höchstzahl der Ge⸗ schäftsanteile ist 6. Das Sescünhsa endet je am 30. Juni. Vorstandsmit⸗ glieder: Dachs, Fritz, Kaufmann in Büch⸗ ling, und Meindl, Georg, Guts⸗ und Brauereibesitzer in Wallersdorf. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem ge⸗ stattet. Straubing, den 1. März 1919. ¼ Amtsgericht — Registergericht. †
Strehlen, Schles. [78021]
In unser Genossenschaftsregister ist beute unter Nr. 56 die Elektrizitätsgenossen⸗ schaft Kreutsch eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschräukter Haftpflicht zu Kreutsch, Kreis Strehlen, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug elektrischen Stromes sowie die Her⸗ stellung und Unterhallung von elektrischen Verteilungsleitungen und Abgabe von elektrischem Strom für Beleuchtungs⸗ und Betriebszwecke. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500 ℳ. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, die ein Genosse erwerben kann, ist 100. Die Mitglieder des Vorstands sind: Max Fichtner, Oberinspektor, zugleich Genossen⸗ schaftsvorsitzender, Reinhold Münster, Hausbesitzer, Stellvertreter des Vorsitzenden, Gustav Schadock, Stellenbesitzer, sämtlich in Krentsch. Statut vom 8. Februar 1919. Alle öffentlichen Bekanntmachungen sind von 2 Vorstandsmltgliedern, darunter dem Vorsitzenden oder dessen Stellver⸗ treter, zu unterzeichnen und in dem „Landwirtschaftlichen Genossenschaftsblatt zu Neuwied“ aufzunehmen. Beim Ein⸗ eehen dieses Blattes bestimmt der Vor⸗ stand mit Genehmigung des Aufsichtsrats bis zur nächsten Generalversammlung ein anderes an dessen Stelle. Das Geschäfts⸗ jahr läuft vom 1. Jult bis zum 30. Junt. Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft muß durch zwei Vor⸗ standsmitglieder, worunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter sich befinden muß, erfolgen, wenn sie Dritten gegenüber Rechtsverbindlichkeit haben soll. Der Vorstand kann Beamte der Genossenschaft ermächtigev, über kleinere Beträge (t. B. eingezahlte Geschäftsanteile usw.) zu quit⸗ tieren. Der Vorstand vertritt die Ge⸗ nossenschaft gerichtlich und außergerichtlich und zeichnet für sie, indem der Firma die Unterschriften der Zeichnenden hinzugefügt werden.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Strehlen, den 22. Februar 1919.
Amtsgericht.
9) Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) Arnstadt. [78254] In unser Musterreglister ist eingetragen worden:
[78020])]
Nr. 446. Firma von Schierholz'sche Vorzellaumanufaktur Plaue, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Plane, ein verstegelter Umschlag, ent⸗ haltend 10 photographische Abbildungen von 2 Figuren, Fabriknummern 793a und 793 b, und 8 Gruppen, Fabriknummern 400, 402, 412, 413, 415 a, 415 b, 416 a und 416 b, herstellbar in jeder Größe und jeder Ausführung auf keramischen Artikeln aller Art, Muster für plastische Erzeug⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 17. Februar 1919, Nachmittags 12 ½ Uhr.
Arnstadt, den 18. Februar 1919. Schwarzburgisches Amtsgericht. Abt. IIIa.
Gehren, Thür. [78255] In das Musterregister ist heute unter Nr. 248 eingetragen worden: Thermometerfabrikant Johannes Kämpf in Langewiesen, Peterstraße 1, ein Modell für Fieberthermometer mit Metall⸗ (Aluminium⸗) Skala, verschnürt und verstegelt, plastisches Erzeugnis, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 20. Februar 1919, Nachmittags 12 Uhr 40 Min, Gehren, den 24. Februar 1919. Schwarzb. S. Amtsgerscht. Abt. II.
Tuttlingen. [78256]
In das bier geführte Musterregister wurde am 26. Februar 1919 unter Nr. 194 eingetragen:
2 Muster für Etiketten zu Mund⸗ harmonikapackungen, Fabriknummern 867 und 871, offen niedergelegt, Flächen⸗ erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 24. Fehruar 1919, Nachm. 6 Uhr, durch die Württembergischedarmonika⸗ fabrik Ch. Weiß in Trossingen.
Amtsgericht Tuttlingen.
Dtllenburg. 178245] Ueber den Nachlaß des Metzgers Heinrich Zipp von Oberscheld wird heute, am 27. Februar 1919, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Prozeßagent Ferdinand Nicodemus in Herborn wird zum Konkursverwalter bestellt. Konkursforderungen sind bis zum 18: März 1919 bei dem Gericht anzu⸗ melden. Termin zur Bestellung eines Gläubigerausschusses und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 27. März d. Js., Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht his zum 18. März d. Js. 8 Dillenburg, 27. Februar 1919. Amtsgericht.
Friedberg, Menssen. [78246] Ueber den Nachlaß des Bäckermeisters Friedrich Schnabel von Afsenheim ist heute, am 26. Februar 1919, Vor⸗ mittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Ge⸗ richtsschreiber Jakob Gabel zu Friedberg. Offener Arrest mit Anmelde⸗ sowie An⸗ zeigefrist bis zum 30. März 1919. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin: Freitag, den 4. April 1919, Vormittags 11 Uhr. Friedberg, den 26,. Februar 1919. Hessisches Amtsgericht Friedberg.
Grimma. [78247]
Ueber den Nachlaß des am 31. Oktober 1918 verstorbenen Böttchers Johann Rudolf Kochhafen in Hohnstädt wird. heute, am 1. März 1919, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter Herr Lokalrichter Schind⸗ ler, bier. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zꝛum 20. März 1919. Wahltermin und Prüfungstermin am 1. April 1919, Vormittags 10 Uhr.
Grimma, den 1. März 1919.
Das Amtsgericht. 8
Heidelberg. [78248]
Ueber den Nachlaß des am 28. No⸗ vember 1918 verstorbenen Hoteliers Lhmpp. Rübsamen in Heidelbderg wurde beute vo miitag 2 ¾ Uhr das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Verwalter: Rechts⸗ anwalt Dr. Degen hier. Offener Arrest mit Anzeige⸗ und Anmeldefrist bis zum 19. März ds. Js. Erste Gläubigerve⸗ sammlung und allgemeiner Prüfungs⸗ termin am Donnerstag, den 27. März Feng⸗ Vormittags 9 Uhr, Zimmer
8
Heidelberg, den 27. Februar 1919.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. IV.
Bielefeld. [78249] Das Konkurzverfahren über das Vermögen des Ingenieurs Walter Schütt zu Bielefeld wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 13. Dezember 1918 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 16. Dezember 1918 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Biclefeld, den 28. Februar 1919. Amtsgericht.
Durlach. [78250] In dem Konkurzsverfahren über das Vermögen des Metzgermeisters Karl Kurcht in Durlach ist Termin zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Anhörung i. S. des § 91 Abs. 1 Satz 2 K.⸗O. bestimmt auf Donners⸗ tag, den 6. März 1919, Vormitt. 10 Uhr, Zimmer 28.
Gerichtsschreiberei 8
des Amtsgerichts Durlach. Falda. 7[78251] Das Konkursversahren über das Ver⸗ mögen des Bückermeisters Fritz Heiß von Fulda wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 7. Februar 1919
1 8 8 “
angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 7. Februar 1919 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. 8 ½ Fulda, den 27. Februar 1919. Amtsgericht. Abteilung 5.
Königswinter. [78252] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der verstorbenen Witwe Peter Josef Schoop zu Königswinter wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Königswinter, den 15. Februar 1919. 2 Das Amtsgericht.
Malchin. [76221] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des Kaufmanns Julins Schultz, früher in Malchin, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 1 8 Malchin, den 21. Februar 1919. Meckl.⸗Schwer. Amtsgericht.
12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗ — bhahnen.
[782591 . Deutsch⸗dänischer Gütertarif Teil II Tfv. 580).
(Tsvp. Deutsch⸗schwedisch⸗norwegischer Gütertartf.
Infolge Einführung der Frankenwährung auf den Elsaß⸗Lothringischen und Luxem⸗ burgischen Eisenbahnen gelten die zwischen den Stationen dieser Bahnen und den nordischen Ländern bestehenden Frachtsätze als aufgehoben.
Altona, den 1. März 1919.
Gisenbahndirertion, namens der Verbandsverwaltungen.
[78260]
Aus Anlaß der bevorstehenden Personen⸗ tariferhöhung sowie mit Rücksicht darau daß der Vereinsreiseverkehr unter den gegenwärtigen Verhältnissen keine be⸗ sondere Bedeutung mehr hat, wird die Ausgabe von zusammenstellbaren Fahr scheinheften des Vereins Deutscher Eisen⸗ hahnverwaltungen vom 1. April 1919 ab bis auf weiteres eingestellt. 8
Berlin, den 28. Februar 1919.
Eisenbahndirektion.
[78261] Tsv. 86. Binnentarif der Elms⸗ horn —Barmstedt—Oldesloer Eisen⸗ bahn. Teil II für Güter. 1 Am 1. März 1919 gelangt der Nach⸗ trag 3 zum Güutertarkf für ben Binnen verkehr vom 2. Januar 1917 zur Ein führung. Derselbe entbält eine Kilometer⸗ tariftabelle, durch welche sämtliche Fracht sätze Erhöhungen erfahren. Nähere Auskunft erteilt die unter⸗ zeichnete Direktion. 1 Elmshorn. den 28. Februar 1919. Die Direktion 8 der Elmshorn — Barmstedt —Oldes loer Eisenbahn.
[78262]
¹8) Staats⸗ und Privatbahngüter⸗ besondere Tarifhefte, enthaltend die Ausnahmetgrife 6a und 6 d — Tfv. Nr. 1132 u. 1180,
[b) gemeinsames Heft für den Wech selverkehr deutscher Eisenbahnen untereinander — Tsv. 200,
[c) Staats⸗ und Privatbahn⸗Tier⸗ verkehr — Tsv. 1504.
d) preußisch⸗hessischesächsischer Tier verkehr — Tsfv. 1725,.
e) westdeutsch⸗südwendeutscher Tier⸗ verkehr — Tsv. 1745.
Mit Gültigkeit vom 1. März 1919 werden im Wechselverkehr mit der Elms horn⸗Barmstedt⸗Oldesloer Eisenbahn die bestehen den Frachtzuschläge im Güter⸗ und Tierverkehr erhöht. Näheres enthält der Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger.
Das sofortige Inkrafttreten der Er⸗ höhungen gründet sich auf die vorüber⸗ gehende Aenderung des § 6 der E.⸗V.⸗O.
Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbü Berlin, Bahnhof Alexanderplatz.
Elmshorn, den I. März 1919.
Die Direktion “ der Elmshorn⸗Barmstedt⸗Oldesloer Eisenbahn. (78263] Tsv. 1103. Oberschlesisch⸗ Sächstscher Kohlenverkehr, gültig vom I1. Oktober 1917.
Mit Ablauf des 30. April 1919 sind die in der Kilometertafel I auf den Selten 5 — 18 bes obenbezeichneten Tarifes (Nachtrag I Seite 3) in den Spalten 3 8 namentlich aufgeführten sächsischen Emp⸗ fangsstationen und die in den Spalten 4 enthaltenen besonderen und gekürztn Gesamtentfernungen nach Adorf (Vogtl.), Bad Elster, Brambach, Eger Sächs. Stb., Erlbach, Fleißen, Franzensbad Sächs. Stb., Klingenthal, Markneukirchen, Markneu⸗ kirchen⸗Siebenbrunn, Reitzenhain, Voilters⸗ reuth und Zwotental zu streichen. Die dann noch in den Spalten 3 verbleibenden Worte: „den übrigen Stationen: usw.“ sind abzuändern in: „allen Stationen: usw.“
Die eintretenden Mehrentfernungen be⸗ tragen 12 bis 42 km.
Kattowitz, den 27. Februar 1919.
Eisenbahndirektion Kattowitz, namens der beteiligten Verwaltungen.
—
1G
8 bei den nach de 81—
Sbg —
Der Bemngaprrin betrügt vierteljährtich 9 „ℳ. Alr Postanstalten neyhmen Bestellung an: für Berlin aup xe
deu Vostanstulten und Zritungsvertriehen für Keibstahheler aacz die Geschästsstele SW. 48, Wilhelmftraße 2.
1 „. 4
KRinzelue Aummern hosten 258 Pf.
—:Gqnnö—üggggeekeeeheee, -31-449
N9ℳ 55. Reeichsbanhgirobonto.
Anzeigenpreis süz den Raum einer 5 gespaltenen 50 Pf., einer 3 gespalt. Winhettszeile 90 Pf. den Anzeigenpreis ein Tenerungozuschlag vyn 89 16 Anzeigen nimmt anr 277 C G bb⸗, Weschäftöstelle des Reichs⸗ und Et
wivt anr!
Bexlin, Sonnabend, den 8. Mürz, Abends. Postschechkonto: Berlin 41 821.
—.’ — 8 1 8 ——
Am Donnerstag und Freitag konnten wegen des Ausstandes in Berlin die Ausgaben des „Reichs⸗ und Stnatsanzeigers“ nicht erscheinen.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Gesetz zum Schutze gegen die Folgen der Verkehrserschwerung.
Uebergangsgesetz.
Gesetz zur Durchführung der Wffenstillstandsbedingungen.
Bekaommachung der Teile des Reichsgebiets, mit denen der Verkeyr als erschwert anzusehen ist.
Bekanntmachung, beneffend Bestande aufnahme der ben eglichen und unheweglichen Heeres⸗ und Marinegüter sowie deren Veräußerung.
Bekanntmacung, betreffend Aenderung der allgemeinen polizei⸗ lichen Besummungen über die Anlegung von Schiffs⸗ dampfkesseln.
Verordnung über eine Anbau⸗ und Ernteflächenerhebung im Jahre 1919. 8
Belanntmachung, betreffend Außerkrafttreten der Bekannt⸗ machung über Beschlognahme usw. von Kanin⸗, Hasen⸗ und Katzenfellen und aus ihnen hergestelltem Leder.
Bekanntmachunig über Spinnpapier⸗ und Papierrundgarn⸗ lieferungsverträge. eeheseheaüh
Druckfehlerberichtigung zur Bekanntmachung, betreffend Höchst⸗ preise von feuerfesten Materialien.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Stadtgemeinde
Würzburg.
Aufhebungen von Handelsverboten. — Handelsverbot.
eichs⸗Gesetzblatts.
Armheige, betreffend Ausgabe der Nummern 52 und 8. des 88
Preußen. “
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Weitere Ausführungsbestimmungen zu den Verordnungen: über futtermittel, vom 10. Januar 1918, über zuckerhaltiae Fzutkermiltel, vom 5. Oktober 1917, 15. November 1917,
4. Oktober 1918, und über Kleie aus Getreide, vom 18. Ok⸗
tober 1917. S
zum Schutze gegen die Folgen der Verkehrserschwerung.
Vom 3. März 1919.
Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zrstimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet wird:
§ 1
Auf Antrag eines Schuldners kann die Zahlungsfrist gemäß §§ 1, 4 der Verordnung über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen (Reichs⸗Gesetzbl. 1915 S. 290; 1916 S. 451) bis zu sechs Monaten bestimmt werden, wenn in folge der derzeitigen Er⸗ schwerung des Verkehrs mit Teilen des Reichsgebiels die wirtschaft⸗ liche Lage des Schuidners wesentlich verschlechtert ist.
Der Antrag ist auch bei einer nach dem 31. Juli 1914 ent⸗ standenen Geldforderung zulässig, sofern die Forderung vor der Be⸗ kanntmachung der im §.5 vorgesehenen Bestimmung entstanden ist.
Der Antrag darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil anzunehmen ist, daß der Schuldner nach Ablauf der Zahtungsfrist zur Befriedigung des Gläubigers außerstande sein wird.
Unter den im § 1 Abs. 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen kann die Einstellung der Zwangsvollstreckung (§ 5 der Verordnung über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen) für die Dauer von längstens sechs Monaten 8e sie kann mehrfach erfolgen un ist auch zulässig, wenn eine Zahlungsfrist bereits bestinunt ist.
Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 ist entsprechen anzuwenden.
8
I
8 3
„ Auf Antrag des Gläubigers kann das Vollstreckungsgericht die Einstellung der Vollstreckung (§ 2) aufheben, wenn die Einstellung infolge nachträglicher wesentlicher Veränderung der Umstände dem Gläubiger einen unverhältnis mßigen Nochteil bringen würde, ins⸗ hesondere wenn die spätere Befriedigung des Gläubigers durch andere Zwangsvollstreckungen erheblich gefährdet wird.
Die Gerichts⸗ und Anwaltsgebühren betragen zwei Zehnteile des
Satzes des 8 8 des Gerichtskostengesetzes und des § 9 der Gebühren⸗
ordnung für Rechtsanwälte. Der Wert des Streitgegenstandes ist
von dem Gerichte nach freiem Ermessen, höchstens jedech auf den zwanzigsten Teil der Forderung festzusetzen.
9 9 — „ 2 1 „Die Verortnung über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung (Reichs⸗Czenctzbl. 1915 S. 292; 10 6 E. 50 sinoet unter den im § 1 Abs. 1 bezellenetet Noraussetzungen auch Juli 1914 entstandenen Geldsorderungen An
Weimar, den 4. März 1919.
8 1. ixA MSreRef. üSzes
wendung, sofern die Forderung vor der Bekanntmachung der im § 5 vorgesehenen Bestimmung entstanden ist.
Gesetz zur Durchsührung der Waffensti
8 § 5 bedingungen. Der Reichsminister der Justiz bestimmt im Einvernehmen mit 8 4 5 9 dem Reichsminister des Innern, mit welchen Teilen des Reichsgebietrtt VVom 6. März 1919. der Verkehr als erschwert (§§ 1, 4) anzusehen ist. Die verfassunggevende Deutsche Nationalversammlung hat 1I1u““ das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Staatenausschusses verkündet wird: — 1“ der Justis im Einvernehmen mit dem 1 eichsminister des Inne . it t . rafttretens. 8 193 ; 158 41 39 ““ “ des Lüßerkraftr tens . Reichsregierung wird ermächtigt, während der Tagung w 8 “ der Nationalversammlung diejenigen wirtschaftlichen und finan⸗ Der Reichspräsident. iellen Maßnahmen mit gesetzlicher Wirkung anzuordnen, welche Ebert. sich zur Durchführung der mit den Gegnern des Deutschen Der Reichsminister der Jußtiz. Reichs vereinbarten Waffenstillstandsbedingungen als notwendig Landsberg. erweisen. “ „Diese Verordnungen sind der Nationalversammlung als⸗ — bald zur Kenntnis zu bringen und auf ihr Verlangen auszu⸗ Bekanntmachung heben. 8 9
G b Ü- 3 8 2 u Teile des Reichsgebiets, mit denen der Verke Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in
8 als erschwert anzusehen ist. 9 Kraft. des Innern bestimmt: Dr. Preuß 1. dem gesamten linksrheinischen Gebiet und den vom Feinde “ Das Reicheministerium hat folgen ß gefaßt: Reichsgrenze bei Luisenfelde, westlich Luisenfelde, vna⸗ zum hat folgenden Beschluß gefaßt: Czarntkau, westlich Miala, östlich Birnbaum, mwestlich eine Bestandsauf nahme der gesamten beweglichen Schildberg, Reichsgrenze bei Wilhelmsbrück. Gesichtspunkten unter Hinzuziehung Sachverständiger zu der Bestandsaufnahme in jeder Weise, sei es durch Auskunft J. V.: Delbrück. 1 8 8 ft 8 Parks und sonstigen militärischen Lagern dem Reichsver⸗ Uebergangsgese zur Verfügung zu stellen. Die Uebergabe der Bestände an das folgende Geses. beschlossen., das nach Zustimmung des 2. Das Reichsministerium beschließt ferner, daß Ver⸗ e Die bisherigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben bis ihm beauftragten Stellen oder mit Einverständnies des Reichs⸗ (Reichs⸗Gesetzbl. S. 169) entgegensteht. In Kraft bleiben auch alle Zivilressorts allgemein bewirtschaftet werden (z. B. Reichs⸗ Verord ist der Nationalversammlung inne Fri - Verordnungen ist der Nationalversammlung innerhalb der Frist von gelangenden Güter solcher Art den von dem zuständigen Zivil⸗ wenn die Nationalversammlung dies innerhalb dreier Monate nach Weimar, den 1. März 1919. zeichnis sehlen, treten mit dieser Veröffentlichung außer Kraft. Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Reichs auf den 8 Bekanntmachung, ““ ““ 15 etreffend2 i Soweit in Gesetzen oder Verordnungen des Reichs auf den betreifend Aenderung der gllgemsinen volizeil‚chen
1 Vom 6. März 1919. Weimar, den 6. März 1919. Auf Grund des § 5 des Gesetzes zum Schutze gegen die 1 Der Reichspräsident.
Folgen der Verkehrserschwerung vom 3. März 1919 (Reichs⸗ Ebert.
Gesetzbl. S. 281) wird im Einvernehmen mit dem Reichsminister Der Reichsminister des Innern Der Verkehr ist mit folgenden Teilen des Reichsgebiets als
erschwert anzusehen: “
besetzten Brückenköpfen des rechten Rheinufers; 5. Zekanntmachun g. 2. den von folgender Linie umschlossenen Teilen Preußens:
— uise 1) Das Reichsverwertungsamt wird beauftragt, un⸗ westlich Großneudorf, südlich Brzoze, nördlich Schubin, ; 8 82 ezegt nordlich Erin, südlich Somotschtn, füblich Frlucar, rerdiig verzüglich im Benehmen mit den Heeres⸗ und Marinestellen Bentschen (Ort), westlich Wollstein, nördlich Lissa, nördlich und unbeweglichen Heeres⸗ und Marinegüter vor⸗ Rawitsch, südlich Krotoschin, westlich Adelnau, westlich zunehmen. Diese Bestandsaufnahme hat nach kaufmännischen
Berlin, den 6. März 1919. 68 sgeschehen. Alle Behörden, insbesondene die Militär⸗ 8 — und Marinebehörden, haben das Reichsverwertungsamt bei Der Reichsminister der Justiz. sei es durch Stellung der nötigen Hilfskräfte, sei es in anderer Weise, zu unterstützen. Insbesondere sind von den Depots, 1 wertungsamt unmittelbar die von ihm geforderten Unterlagen Vom 4. März 1919. 8 — 8 5 8 das Reichsverwertungsamt und die Verwertungstätigkeit darf Die verfassunagebende Deutsche Nationalversammlung hat durch diese Bestandsaufnahme nicht aufgehalten werden. Staatenausschusses hiermit verkündet wird: äußerungen von Heeres⸗ und Marinegut ausschließlich 1 durch das damit betraute Reichsverwertungsamt und die von auf weiteres in Kraft, soweit ihnen nicht dieses Gesetz oder das verwertungsamts zu erfolgen haben. Das Reichsverwertungsamt Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 ist gebunden, insomweit Güter unter Leitung eines an eren von dem Rate der Volksbeauftragten oder der Reichsregierung bisher s rnã 8 erlassenen und verkündeten Verordnungen. Ein Verzeichnis dieser 1“ W“ . 9 2 ; WUen einem Monat nach dem Inklrafttreten dieses Gesetzes vorzulegen. - nen Eine Verordnung ist von der Reichsregierung außer Kraft zu setzen, ressort eingerichteten Organisationen unter Wahrung der Inter⸗ 1 essen des Neichsfiskus zuzuführen. 8 . dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beschließt. Das Verzeichnis ist im 8 Reichsanzeiger zu veröffentlichen; Verordnungen, die in diesem Ver⸗ Der Präsident des Reichsministeriums 2 e 2 Scheidemann Reichstag verwiesen wird, tritt an seine Stelle die Nationalver⸗ sammlung. § 3 9 7 r 8 — Bundesrat verwiesen wird, tritt an seine Stelle der Staatenausschuß. Bestimmungen 1,2n 88 Schiffs⸗ Das Recht zur Mitwirkung bei der Gesetzgebung sowie Befugnisse 8 ampfkesseln.
gegenüber der Nationalversammlung stehen dem taatenausschusse
nur im Rahmen des Gesetzes über die vorläufige Reichsgewalt zu. Die Besugnisse, die nach den Gesetzen oder Verordnungen des
Reichs dem Kaiser zustehen, gehen auf den Reichspräsidenten über.
Vom 30. Januar 1919.
Auf Grund des § 24 Abs. 2 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat beschlossen:
In Abweichung von dem Schlußsatz des . Abs. 2 der alge⸗ meinen polizeilichen Bestimmungen über die 2 nlegung von Schiffs⸗ dampftesseln vom 17. Dezember 1908 (Reichs⸗Gesetzbl. 1909 S. 51 ff.) ist bet der Berechnung der Stärke von Mantelblechen alter Schiffs⸗ dampfkessel in Fällen, wo sich die Materialbeschaffenheit nicht nach⸗ weisen läßt, die Minimalkfestigkeit, welche zur Zeit der Erbauung des Kessels für diese Bleche von der Klassifikationsgesellschaft, nach deren Regeln das Schiff gebaut worden ist, gefordert wurde, unter Abzug von 2 kgsqmm in Ansatz zu bringen. Daneben ist das Alter und der Zustand des Kessels angemessen zu berücksichtigen. Unberührt davon bleiben in diesem und allen anderen Fällen der Genehmigung aus⸗ ländischer alter Schiffsdampfkessel diejenigen Abänderungen (Ver⸗ stärkungen), welche am Kessel auf Grund der Berechnung der Einzelteile nach den Formeln der Bauvorschriften sich als notwendig und durchführbar erweisen. Die Zentralbehörden der Bundesstaaten sind betugt, in Einzeltälten zu hestimmen, das bei der Berechnung der Mantelbleche die Minimalfestigkeit ohne Abmg von 2 kgamm in Ansatz gebracht wird.. 6““ .“
§ 5 Die Befugnisse, die nach den Gesetzen oder Verordnungen des Reichs dem Reichskanzler zustehen, gehen auf das Reichsministerium über. Soweit das Reichsministerium nicht ein anderes bestimmt, werden sie von jedem Reichsminister für seinen Geschäftsbereich selbständig ausgeübt. —
§ 6 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
“
Der Reichspräsident.
Ebert. Der Reichsminister der Instiz.
Lande berg.