1919 / 58 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

vperurteilten ebenso die von gewl die Gewerkschaften und ihre Führer und richteten an alle Arbeiter des Braunkohlenbergbaues die dringende Aufforderung, sich nicht mehr zu planlosen Hetzen und Ausstaͤnden mißbrauchen zu lassen.

Verkehrswesfen.

Der Fernsprechbetrieb in Berlin hat gegenwärtig, wo alle uͤbrigen Verkehrsmittel in großem Umfange lahm⸗ gelegt siud nnd wo infolgedessen das Publikum sich, wo es nur irgend kann, zur Abwicklung seines Verkehrs des Fernsprechers bedient, einen Umfang angenommen, der dreimal so groß ist als an den lebhaftesten Verkehrstagen der Friedenszeit. Infolge des Berliner Aufruhrs haben anderseits u. a. auch die Fernsprechbeamtinnen, die überwiegend in den nördlichen und östlichen Stadtteilen Berlins wohnen, in großer Zahl auf ihren Aemtern nicht zum Dienst erscheinen können, weil die Straßen gesperrt waren oder sonstige Ver⸗ kehrsstockungen sie daran hinderten. Unter solchen Umständen ist es aber ganz unvermeidlich, daß die Bedienung des Publi⸗ kums am Fernsprecher zu wünschen übrig läßt. Der Post⸗ verwaltung und ihren leitenden Organen hieraus einen Vor⸗ wurf zu machen, wie es in einer Berliner Zeitung geschehen ist, ist keineswegs am Platze, zumal die Betriebsverzögerungen nicht, wie behaupiet worden ist, auf einer verkehrten Spar⸗ famkeitspolltik, sondern in der Unmöglichkeit beruhen, daß das Personal gegenwärtig vollzählig zum Dienst erscheint. Das Publikum muß sich, solange in Berlin nicht völlige Ruhe wieder eingetreten ist, auch dem Fernsprech- wie dem Post⸗ und Telegraphenbetriebe gegenüver in die V⸗rhältnisse schicken, die durch außerhalb des Machtbereichs der Verkehrsverwaltung liegende Umstände geschaffen worden sind. Auch kann den Fernsprechteilnehmern im Interesse der Aufrechterhaltung des Fernsprechbetriebes nur dringend empfohlen werden, gegen⸗ wärlig alle Gespräche zu unterlassen, die nicht unbedingt not⸗ wendig sind, weil sonst die Möglichkeit besteht, daß die Betriebs⸗ einrichtungen infolge dauernder Ueberanstrengung versagen. (W. T. B.)

Postanweisungen an deutsche Gefangene in Eng⸗ land und in englischen Lagern auf französischem Boden müssen von den Absendern ausschließlich an das nieder⸗ ländische Postamt im Haag gerichtet werden. Die Oberpost⸗ kontrolle in Bern, an die sie häufig irrtümlich gerichtet werden, kann solche Postanweisungen nicht vermitteln, sondern schickt sie zurück, wodurch für die bedauernswerten Gefangenen eine er⸗ hebliche Verzögerung in der Ueberkunft des Geldes eintritt.

An deutsche Gefangene in Belgien sind fortan auch gewöhnliche Postpakete bis 5 kg zugelassen. Sie sind gebührenfrei und müssen je von einer Paketkarte und einer Zollinhaltserklärung begleitet sein. Im übrigen gelten dieselben eee kchlhgen wie für Gefangenenpakete nach anderen

ändern. 1

Nr. 2 des „Ministerialblatts innere Verwaltung“, herausgegeben im Ministerium des Innern, vom 28. Februar 1919 hat folgenden Inhalt: All⸗

emeine Verwaltungssachen: Verfügung vom 25. Januar 1919, detr. Kosten für die Arbeiter⸗, Soldaten⸗ und Bauernräte bei den landrätlichen Behörden; Verfügung vom 2. Januar 1919, betr. ein⸗ malige Kriegsteuerungszulage an Lohnangestellte höherer und niederer Ordnung; Verfügungen vom 17. Jonuar und 8. Februar 1919. betr. Kriegsteuerungsbezüge der Lohnempfänger niederer Ordnung (Alters⸗

renze der Kinder); Bestimmungen vom 6. Februar 1919 über den Postverkehr aus dem unbesetzten Deutschland nach den von feindlichen Truppen besetzten Rheingebieten, Stand vom 15. Januar 1919; Verfügung vom 6. Februar 1919, betr. Pakewerkehr nach im Brückenkopfgebiet von Straßburg gelegenen badischen Orten; Verfügung vom 3. Februar 1919, betr. Fernsprechverkehr zwischen Deutschland und Deutsch Oesterreich; Versügung vom 10. Februar 1919, betr. Veröffentlichung der Personalveränderungen bei den Justizbehörden in den Regierungsamtsblättern. Staatshaus⸗ balt, Kassen⸗ und Rechnungswesen: Verfügung vom 18. Januar 1919, betr. Aenderung der Vorschriften über die Ver⸗ nichtung der Rechnungen und Kassenbücher sowie der Belege berichtigter Rechnungen bei den staatlichen Kassen. Angelegenheiten der Kommunalverbände: Periügung vom 9. Februar 1919, betr. Anleihen der Stadtgemeinden aus ihren eigenen städtischen Sparkassen. Polizeiverwaltung: Versügung vom 13. Januar 1919, betr. Kriegsteuerungsbezüge der im Kriminal⸗ dienst der Heeresverwaltung tätigen Polizeibeamten; Ver⸗ ügunz vom 3. Februar 1919, betr. Abänderung von Amtsbezeichuungen bei den staatlichen Polizeiverwastungen; Verfügung vom 7. Februar 1919, betr. vorübergehende Verstärkung der Landgendarmerie; Verfügung vom 16. Januar 1919, betr. Löschung erlassener Strafen: Verfügung vom 21. Januar 1919, betr. Duschführung der Verordnung über Waffenbesitz vom 13. Januar 1919. Soziale Fürsorge: Verfügung vom 21. Januar 1919, betr. Einwirkungen der Flüchtlingsfürsorge auf das Armen⸗ recht. Staatsangehörigkeit und Auslandssachen, Paß⸗ und Fremdenvpolizei: Verfügung vom 16. Dezember 1918, betr. Inlandlegitimierung der ausländischen Arbeiter. Kriegswirtschaftliche und sonstige Kriegsmaß⸗ nahmen: Ausführungsvorschriften vom 31. Januar 1919, betr. Erwerbslosenfürsorge (vierter Nachtrag): Verfügung vom 15. Fe⸗ bruar 1919, betr. Erwerbslosenfürsorge für Kriegsteilnehmer; Verfügung vom 13. Februar 1919, betr. Einstellung, Ent⸗ lassurg und Entlohnung der Angestellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung; Verfügung vom 16. Januar 1919, betr. Familienunterstützung für Angehörige von Freiwilligen der Sicherheitstruppen usw.; Verfügung vom 30. Januar 7919, betr. Familienunterstützungen; Verfügung vom 6. Februar 1919 betr. Zahlung der Familienunterstützung an Familien aus den besetzten Gebꝛcten usww. Bau⸗ und Verkehrswesen: Ver⸗ fügung vom 24. Januar 1919, betr. Maßnahmen zur Behebung der dringendsten Wobnungsnot: Verfügung vom 20. Januar 1919, betr. Mitwirtung der Krankenkassen bei der Verbesserung der Wohnungs⸗ verhältnisse. Verschiedenes: Hinweis auf den Kriegsjahr gang des „Kommurnalen Jahrbuchs“; Hinweis auf den Gendarmerie

für die ööb

talender für 19190.

Theater und Musik.

Im Opernhause wird morgen, Mittwoch, des „Rings des Nibelungen“ 1. Tag: „Die Walküre“, mit den Damen Wildbrunn, Hafgren⸗Waag, Leisner und den Herren Kraus, Plaschfe als Gast und Knüpfer in den Hauptpartien aufgeführt. Musikalischer Leite ist der Generalmusitdirektor Blech. Anfang 5 ½ Uhr.

Im Schauspielhause werden morgen „Die Journalisien“ in der gewohnten Besetzung gegeben. Spielleiter ist Albert Pakry.

Anfarg 7 Uhr.

enloser Seite betriebene Hetze gegen

angekündigte Neueinstudierung von

„Biberpelz“ im Theater in der König⸗

aße ist auf einen späteren Zeitpunkt verschoben

Das genaue Datum, zu dem die bereilts getauften Karten

Gültigkeit behalten, wird noch bekannt gegeben. An Stelle des

„Biberpelzes“ wird morgen Wedekinds „Musik“ mit Maria Orska in der weiblichen Hauptrolle aufgeführt.

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater wird in der zweiten Hälfte dieses Monats „Das Dorf ohne Glocke“ nach einer ungarischen Legende von August Neidhardt, Musik von Eduard Künneke, zum uͤberhaupt erstenmal aufgeführt.

Im Komödienhaus findet die erste Aufführun Rodas und Karl Rößlers Schnurre „Der Feldherrnbügel“ menden Sonnabend statt. Spielleiter ist Ernst Welisch.

von Roda am kom⸗

4“

Ueber die militärischen Operationen gegen die Spartakisten in Berlin wird dem „W. T. B.“ unter dem 10. d. M. mitgeteilt:

Im allgemeinen verlief die Nacht vom Sonntag zum Montag ruhig. Die Garde⸗Kavallerie⸗Schützendivision und die ihr unterstellten Formationen lösten die ihnen gegebene Aufgabe, den tags vorher eroberten Raum planmäßig nach versteckten Waffen zu durchsuchen und vom Gesindel zu säubern.

In Neukölln versuchten Spartakistenbanden unter Ein⸗ setzung starker Kräfte die Baumschule von Späth anzugreifen. Der Angriff wurde von der Besatzung erfolgreich abgewehrt, so daß die Sparkatisten sich mit schweren Verlusten zurückziehen mußten.

Es ist bemerkt worden, daß ein Teil der Spartakisten anfängt, nach Rummelsburg, Johannisthal⸗Oberschöne⸗ weide und Friedrichshagen abzuziehen. Jedoch sind wieder andere Banden dabei, sich in Neutölln auf hartnäaͤckigen Widerstand einzurichten. In Moabit ist nichts besonderes vorgefallen. Die ganze Art des Kampfes läßt erkennen, daß überall im Osten sich örtliche Banden gebildek haben, die keine andere Absicht treibt, als eine günstige Ge⸗ legenheit zur Plünderung auszunutzen. Die viehische Art, in welcher gefangengenommene Angehörige der Regierungstruppen mißhandelt und hingemordet wurden. läßt deutlich erkennen, daß die Bewegung größtenteils von verbrecherischem Gesindel ausgeht. Vor allem be⸗ weisen dies die Vorgänge in Lichtenberg. Ueber die dortige Lage können aus taktischen Gründen zurzeit noch keine Mitteilungen gegeben werden. Die Bevölkerung kann aber überzeugt sein, daß die Garde⸗ kavallerieschützendivision, welche die Leitung der Abwehrmaßnahmen hat, in kurzer Zeit die Ruhe und Ordnung in Berlin herstellen wird.

Eine gestern Abends 6 Uhr ausgegebene Mitteilung besagt: Von den Regierungstruppen ist Neukölln bis zur Ringbahn besetzt. Nach Norden verläuft die erreichte Linie über den Schlesi⸗ schen Bahnhof, den Friedrichshain, Güterbahnhof Nord, die Nord⸗ grenze von Moabit. Die Durchführung der Entwajfnung macht gute Fortschritte. Ein Angriff auf Lichtenberg ist besschftge der Zeitpunkt dafür kann aber noch nicht angegeben werden.

Eine weitere Meldung des „W. T. B.“ faßt die Lage am Montag wie folgt zusammen: Auch heute machten die Negierungs⸗ fruppen in ihrem Kampfe gegen die Spartakisten im allgemeinen gute Fortschritte. Den Freiwilligen der Gardekavallerieschützendivision war die Säuberung der Stadtteile südöstlich der früher bereits be⸗ setzten übertragen. Nach wenigen Stunden waren die befohlenen Abschnitte erreicht. Bis zum Görlitzer Bahnbof einschließlich be⸗ findet sich der Südosten fest in der Hand der Ghdekaneees c e c⸗ division. Es wird jetzt die planmäßige Durchsuchung und Säuberung der besetzten Stadtteile vorgenommen.

Allmählich treffen nähere Nachrichten aus Lichtenberg ein, die immer neue Beweise für die bestialische Roheit liefern, mit der die Spartakisten nicht nur gegen ihre Gegner, sondern auch gegen die Zivilbevölkerung vorgehen. In Lichtenberg zeigt sich eine Art von militärischer Organisation der spartakistischen Horden. Die Leitung soll ein gewisser Lewandowski haben, dem einzelne Trupps unterstehen, die von vüͤlisten geführt werden. Raub und Plünde⸗ rung sind geradezi zum Srstem erboben. Besser 1 zogene Personen werden auf der Straße angehalten, is aufs Hemd ausgeraubt und häufig hi terher noch erschlagen. Die Spartatisten verfügen auch über Artitlerie und haben im Laufe des Vormittags planlos einzelne Berlier Stadtteile beschossen. Einen mllitärischen Schaden können sie ihren Gegnern mit diesem Verfahren nicht zufügen, aber in gewissen⸗ und r1ücksichtsloser Weise spielen sie mit dem Leben ibrer Mirbürger. Tatsächlich sind auch unter der Zivilbervö kerung des Ostens durch diese Schießereien be⸗ dauerliche Verluse en standen. Die Regierungstruppen gehen syste⸗ matisch gegen Lichterberg vor. Etre Batterie der Spartakisten in der westlichen Gegend Lechtenbergs wurde durch das von Fliegern vorzüglich geleitete Feuer der Freiwilligen⸗Batterien in kurzer Zeit zum Schwelgen gebracht Wenn auch bei der Erbitterung des Gegners damit gerechnet werden muß, daß noch Kämpfe bevorstehen, so kann doch der Ausgang nicht zweifelhaft sein. Es steht zu hoffen, daß das urglückliche Lichtenberg bald von seinen spartakistischen Tyrannen be⸗ freit sein wird. Natürlich hat die Stadt durch die Beschießung auch gelitten, besonders in der Pallisadenstraße sind eine Reihe von Häusern fast völlig zerstört. In allen Straßen enrichteten die Sparta⸗ tisten Barrikaden aus Papierrollen, Litfassäulen, Wagen und Mobiliar der umliegenden Wohnungen. Die Bewohner der be⸗ schossenen Straßen werden gewaltsam an der Flucht verhindert.

Folgende Einzelfälle sind bekannt geworden: Ein Radfahrer der Regierungstruppen wurde in der Forndorser Straße dadurch zu Fall ge⸗ bracht, daß ihm ein junger Bursche einen Knüppel ins Rad warf. Ehe er sich erheben konnte, hatten ihm spartakistische Weiber und Männer sämtliche Bekleidungsstücke heruntergerissen. Man schlug auf ihn ein und trampelte solange auf ihm herum, bis schließ⸗ lich nur noch eine formlose blutige Masse am Boden lag. Bei einem anderen Regierungssoldaten hatte man den Ausweis der Freiwilligentruppe gefunden. Man ließ ihn laufen und tötete ihn durch nachgeworfene Handgranaten. Ein Augenzeuge sah mit an, wie ein Zivilist durch vier Spartakisten gehalten wurde, während ihn der fünfte durch einen Ptstolenschuß in die Stirne tötete. Am Sonnabend abend wurde ein Freiwilliger, der ver⸗ wundet in die Hand der Spartalisten fiel, nackt ausgezogen mitten auf die Straße gestellt, und von vier Seiten folange mit Hand⸗ granaten beworfen, bis er völlig zerrissen war. Gegen diese un⸗ menschlichen Gegner gehen die Freiwilligen der Gardekavallerie⸗ schützendivision nach Maßgabe des Befehls des Reichswehrministers mit aller Strenge vor. Bei cinem Svpartafistennest, das in der letzten Nacht in der Michaeltirchstraße ausgehoben wurde, wurden cinige dreißig Räuber mit den Waffen in der Hand festgenommen und alsbald standrechtlich erschossen.

Entgegen frühber verbreiteten Mitteilungen stellt die Inspektion der Fliegertruppen auf Grund dienstlicher Erhebungen fest: Der Fliegerhorst Kottbus steht hinter der Reichsregierung. Er hat die Verfügung über Regelung der Kommandogewalt vom 19. Januar 1919 anerkannt. Flugzeuge sind auf der Fliegerstation Kottbus nur gestartet, um Flugblätter der Regierung befehlsgemäß über sächsischen Orten abzuwerfen. Demzufolge entsprechen alle Ausstreuungen über die Beteiligung von Flugzeugen des Fliegerhorstes Kottbus an den Straßenkämpfen in Berlin auf der Seite der Aufständischen nicht der Wahrheit. Die Volksmarinedivision ist auf⸗ gelöst. Jeder frühere Angehörige der Volksmarinedivision, der noch mit der Waffe in der Hand betroffen wird, wird nach Kriegs⸗ recht behandelt.

Der Politeipräsident von Berlin bat für den Landesvolizeibezirk Berlin angeordnet, daß alle öͤffentlichen Tanzlustbarkeiten von Donnerstag, den 13. d. M. ab ver⸗ boten sind. In Anbetracht des Ernstes der Zeit erwartet er, daß die Bürgerschaft auch von der Veranstaltung privater Tanz⸗

1] .

lustbarkeiten nach Möglichkeit absieht, sie jedenfalls au

Mindestmaß einschränkt. Sollte sich. diese Eimenda⸗ nicht erfüllen, würden behördliche Schritte in Erwägung gesdanb werden. (W. T. B. 8

An die Studierenden der Universität Berlin und der Technischen Hochschule in Charlottenburg üt die Aufforderung ergangen, sich, soweit das noch nicht geschehen t in möglichst großer Zahl als Zeitfreiwillige zur Unter; stützung der Regierungstruppen zur Verfügung zu stellen Das Reichsministerium und das preußische Ministerium für Wisten. schaft, Kunst und Volksbildung haben, wie „W. T. B.“ mittelt gleichzeitig an die Studierenden der Universität Berlin und der Technischen zu Charlottenburg folgendes Telegramm ge⸗ richtet: Die Reichsregierung bedarf der akademischen Jugend dringend im Kampfe gegen die drohende Anarchie und baut auf ihre Treue und Hingabe. Sicherheit der für das Studium verloren gehenden Zeit wird durch besondere Verfügungen gewährleistet werden.

Im großen Hörsaal der Treptower Sternwarte hilt morgen. Mittwoch, Abends 7 ¾ Uhr der Direktor Dr. Archenbold einen Lichtbildervortrag: „Der große Orionnebel und seine Um⸗ gebung.“ 1“

Querfurt, 10. März. (W. T. B.) Hier wurde der Schauspieler Gerold verhaftet, der im Verdacht steht, an der Ermordung des Oberstleutnants von Klüber in Halle beteiligt gewesen zu sein.

London, 9. März. (W. T. B.) Nachdem britische Polizisten amerikanische Matrosen wegenöffent, lichen Spiels verhaftet hatten, griff, wie „Reutets Büro“ meldet, eine aus amerikanischen Soldaten zu⸗ sammengesetzte Menge dreimal die Polizeistation

von Bomwstreet an und versuchte hier den Eintritt zu

erzwingen, wurde jedoch von den Polizisten, die mit den Knüppeln angriffen, zurückgeschlagen. Unter den Verletten befinden sich zwei amerikanische Militärschutzleute, die niedergeschlagen wurden, als sie ihre Revolver zogen, um die Ordnung wiefer⸗ herzustellen, da die englischen Polizisten ihren Rang und ihre Absicht verkannten. Die amerikanischen Behörden setzten eine Unter⸗ suchungskommission ein.

v“ Handel und Gewerebebe. Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten. Wien, 10. März. (W. T. B.) Der Börsenverkehr begaun

in sehr fester und lebhafter Haltung; besonders türkisch⸗ Papiere, Montan⸗

werte und Skodaaktien wurden zu steigenden Kursen umgesetzt. Za der schon bisherigen günstigen Veranlagung des Marktes gesellte sich die angekündigte Aufhebung der Blockade als neues anregendes Moment. Im weiteren Verlaufe ließ die anfängliche Lebhaftigkeit des Verkehrs in der Kulisse im Hinblick auf die fortdauernden lUn⸗ ruhen in Berlin nach, doch blieb die Grundstimmung unverändert fest und namentlich der Schranken war zur Aufwärtsbewegung ge⸗ neigt. An der Besserung nahmen auch Renten und Kriegsanleihen teil, schwächer waren Südbahnwerte infolge der Darlegung der finanziellen Lage der Südbahn in einzelnen Zeitungen.

Wien, 10. März. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Devisenzentrale. Berlin 204,95 G., 205,25 B., Amsterdam 789,75 0., 700,75 B., Zürich 414,50 G., 415,50 B., Kopenhagen 519,00 G. 520,00 B., Skockholm 585,50 G., 566.50 B., Chriftiania 515,00 G., 544,00 B., Marknoten 204,60 G. 202,10 B. 18

Wien, 10. März. (W. T. B.) (Börsenschluß kurse.) Türkische Loose 450,00, Orientbahn 1582,00, Staatsbahn 1033,0 Südbahn 162,75, Oesterreichische Kredit 668,00, Ungarische Arczit 929,00, Anglobank 446,00, Unionbank 584,50, Bantverein 471,00, Länderbank 467,00, Tabakaktien 1224,00, Alpine Montan 886,00, Prager Eisen 2780,00, Rima Muranyer 976,00, Skodawerke 816,00, Salgo Kohlen 1040,00, Brüxer Kohlen —,—, Galizia 1599,00, Waffen 1130,00, Lloyd⸗Aktien 2900,00, Poldi⸗Hütte 1150,00, Daimler 710,00, Oestexreeichische Goldrente —,—, sterreichische Kronen⸗ rente 87,10, Februarrente 87,35, Mairente 87,10, Ungarische Gokd⸗ rente —,—, Ungarische Kronenrente 89,00.

Theater.

(Unter den Linden.) Mittwoch: 66. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der Ring des Nibelungen. Bühnenfestspiel von Richard Wagner. Erster Tag: Die Walküre in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Generalmusikdirektor Leo Blech. Spielleitung: Hermann Bachmann. Anfang 5 ½ Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 7I. Dauer ezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Journalisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gustav Freytag. Spielleitung: Albert Patryv. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 67. Dauerbezugsvorstellung. Dienst und Freiplätze sind aufgehoben. Der Barbier von Scvillla. Komische Oper in drei Aufzügen von Rossini. Dichtung noch Beaumarchais, von Cesar Sterbini, übersetzt von Ignaz Kollmann. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 72. Dauerbezugsvorstellung. Dienft⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Kreuzelschreiber. Bauernkomöde mit Gesang in drei Akten (6 Bilder) von Ludwig Anzeugruber⸗ Spielleitung: Albert Patry. Anfang 7 Uhr.

Operuhaus.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Alice Rauterberg mit Hrn. Hauptmann Gustan Krüger, Aachen⸗Aurich. Frl. Anne⸗Marie Fleischauer mit Hin. Major Reinhard von Westrem zum Gutacker, Magdebutz⸗

Verehelicht: Hr. Generalmajor Paul von Lettow⸗Vorbct 168 Frl. Martha Wallrath. Hr. Friedrich⸗Christoph von Füeg breck 7* Ehrengard Gräfin. Finck von Finckenstein, Giehte Isergebirge. .

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Oberleutnant Malle von Veltheim, Pasewalk. Berlin.

Gestorben: Hr. Senatspräsident Paul von Uckro, Berhn . Hr. Oberstleutnant Ludwig Lueder, Halle a. S. Frau Iül von Mangoldt, geb. Gräfin Holtzendorff, Dresden.

Verontwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlolterone Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftöstele Rechnungsrat Mengerina in Berlin. 1 Verlag der Geschäftsstelle Mengerinag) in Berlin. 2 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagkanfta 8 Berlin, Wilbelmstraße 2. Sieben Beilagen (einschlteßlich Warenzeichenbeilage Nr. 19„

käufen von Schuhwaren vom

Der Beiugaprein beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Ahe Zostanstalten nenmen Bestellung an: für Berlin aser EETEö den Postanstalten und Zeitungsuertrirben für Kelbstahheirn F „. ¹ ö1“ rach die Geschäftssteue 8 VI. 18, Wilhelmstraße 88. EC1“

Einzelne Kummern kosten 25 f.

a

Unzzigenpeeig für den Raum atner 5 gesoalteren inhe8atse

Reichsbankgirokonto. .

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Bekanntmeochung, betreffend Ausnahme von dem im § 10 der Bekanntmachung über Preisveschränkungen bei Verkäufen von Schuhwaren vom 28. September 1916 bestimmten Verkaufs⸗ verbot von Schuhwaren. Bekanntmachung, betreffend Großhandelsfirmen des deutschen Wollhandelg. Perzeichnis der zur Annahme beschlagnahmier Torffasern be⸗ rechtigten Sammelstellen. Bekanntmachungen., betreffend Anleihen München und Stutigart.

Erste Beilage.

Uebersicht der Prägungen von Reichs münzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Februar 1919.

Preußen. Emennungen und sonstige Personalveränderungen.

Verordnung, betreffend die Rechtestellung der Landgendarmerie. Grlaß, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs⸗ verfahrens für eine Teilstrecke der Privalanschlußbahn der Stadtgemeinde Hameln vom Weserhafen an die staatliche Hafenbahn in Hameln.

Bekanntmachung, betreffend Ausgabe Meßtischblattes.

Handelsverbot.

der Stadtgemeinden

eines neubearbeiteten

Amtliches.

Deutsches Reich.

28 FWekanni ä,ä, betreffend Ausnahme von dem im 8 10 der Be⸗ kanntmachung über Preisbeschränkungen bei Ver⸗ 28. September 1916 bestimmten Verkaufsverbot von Schuhwaren.

Auf Grund des § 13 der Bekanntmachung über Preis⸗ beschfänkungen bei Verkäufen von Schuhwaren vom 28. Sep⸗ tember 1916 eichs⸗Gesetzbl. S. 1077) wird folgendes

bestimmt: 8 Artikel I. 8

Die Bestimmungen des § 10 der Bekanntmochung finden auf Kriegsschuhwerk mit Vollholzsohlen bis auf weiteres keine

Anwendung. Artikel II.

h Ftese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung Kraft.

Berlin, den 10. März 1919. .

Reichswirtschaftsministerium. J. V.: von Moellendorff.

Bekanntmachung, belreffend Großhandelsfirmen des deutschen Wollhandels. W 60/,3. 19. Mit Zustimmung der Reschsstelle wird folgendes bekannt gemacht: Als Großhandelefirmen des deutschen Wollhandels im Sinne des § 6 Abs. 2 Lit. b der Bekanntmachung W 10/3. 19, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung der deutschen afschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien vom 1. März 1919 (Deuischer Reichsanzeiger Nr. 51), werden nachstehende Firmen bezeichnet: S. Abel, Cöln a. Rhein, 8 8. Bernhard, Berlin NO. 18, Landsbergerstr. 91, Fuhrmann, G. m. b. H., Berlin C. 25, Alexanderstr. 45 I. Karger, Berlin W., Xantenerstr. 3, oh. Lange Sohns Wwe. & Co., Bremen, Fehmann, Sonnenberg & Co., Leipzig, Parry Maaß, Berlin C., Prenzlauerstr. 35, aschler & Co., Breslau III, 1t 1 ; tpreußische Dampfwollwäscherei Akt. Gesf., Königsberg i. Pr. Fonas Palmbaum Hildesheim, Fulius Raphacl, Pofen 0.,1), Noritz Rosenbaum, Cassel, Viktoriastr. 5, X Schlesinger sen., Breslau III, ““ 8. Schenwald, Berlin O., Holzmarttstr. 55, §. L. Seiler, Crimmitschau, H. Sonnenberg, Peine, I und L. Stiebel, Eisenach, Marx Strauß, Straßburg i. Els., Herm. Vater Magdeburg greiner & Schmidt, 1. rst i. Lausttz, . H. Guggen eim, Frankfurt a. Main, Mag Hochgesang, Nordhausen g, Hars, Parkstr. 22,

für Textilwirtschaft

50 Ps., einer 8 gespalt. Einhettszeile 90 Pf. Anßerdmns wirb aet

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H. Katz, Sohn, Cassel,

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Strack & Co., Verlin G. 25, Prenzlauerstr. 27,

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Rothenburger Wollwäscherei von Carl Heine, Rothenburg a. Oder,

Württembergische Wollverwertungsgenossenschaft, e. G. m. b. H., Stuttgart,

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Jonas Lipmann, Breslau IV,

F. O. W. Becker & Co., Hamburg 8, Katharinenstr. 5, „EEdmund⸗ haus“,

Retzmann & Co., Hamburg 1, Posthof,

Gustav Selck, Neumünster i. Holstein,

J. M. Stavenhagen, Hamburg 11, N

Hirsch S. Krieg, Liegnitz,

Rhodius & Co., Berlin C. 25, Alexanderstr. 1.

Berlin, den 1. März 1919.

Neichs wirtschaftsstelle für Wolle. Der Porsitzende: Avellis.

& Co., Berlin NW. 21

23558 81941

eueburg 29,

—-—

der zur Annahme beschlagnahmter Torffasern SHerechtigten Gammelstellon.

Miit Zustimmurg der Reichsstelle für Textilwirtschaft wird folgendes bekannt gemacht:

Als Sammelstelle zur Annahme beschsagnahmter, noch nicht aufbereiteter Torffasern sind gemäß § 4 Avbs. 3 der Bekanntmachung Nr. W 40/3. 19, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Torffasern (Blattscheiden von Eriophorum), vom 1. März 1919 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 51) von der Neichswirtschaftsstelle für Wolle, Berlin W. 8, Mohrenstr. 10, nachstehend benannte Sammelstellen oder deren Beauftragte ermächtigt worden:

Johs. v. Beckum, Leer i. Ostfriesland, 6

Chemische Fabrik, Oldenbrok A. G., Oldenbrok,

Gymnasiallehrer Kramer, Cloppenburg,

Torfwerk Düvelsboop H. Busch, Peterésfehn,

Cl. Haskamp, Lohne,

R. Hicken, Aurich i. Ostfriesland,

Gebr. Hillmer, Oldenbrok,

Focke van Hülst, Emden, v

G. Kettler, Osternburg b. Oldbg., 1

Theodor Lanwer, Ramloh, Seös Scharrel i. Dldbg.,

Th. Mügge, Hude i. Oldenbg.,

ö Torfstreuwerk Wittemoor Jul. Tölken, Oldenburg i. Gr., 8

Oldenbroker Torfstreufabrik Barghorn & Co., Strückhausen,

August Rischbieth, Neustadt a. Rbge., *

Torftoks G. m. b. H., Oldenburg i. Gr.,

Heinrich Wilmhoff, Südlohne b. Lohne,

Becken & Co., Stotel b. Geestemünde,

Torsstreufabrik Bremervörde Karl Mever &, Sohn, Bremervörde,

Torfstreufabrik Dellstedt G. m. b. H., Dellstedt i. Schlesw.⸗Holst.,

H. Diessel, Stubben, Bez. Bremen (Büro Pannover, Heiliger⸗ straße 4), . 1

Torfwerk Einfeld, Karl Hornung, Einfeld i. Schlesw.⸗Holst.,

Gnarrenburger Torfwerke Lührs, Meyer & Dieckmann, Gnarren⸗ burg, Be; Bremen, 1

Hannoversche Torfstreufabrik Mar Wendriner. Ehlershausen,

Torfwerk Himmelmoor Inh. C. K. Kühl, Himmelmoor b. Quick⸗ born i. Holst,

B. Müller, Lieberose, Kreis Lübben, 1“

Neudorf⸗Platendorfer Torfwerke e. G. m. b. H., Neudorf⸗Platen⸗

dorf, 8 Preßtorffabrik Friedrich Hagen, Himmelmvor b. Quickborn, PnG Fedor von Mensbier⸗Wolff & Co., Bremen, H. J. E. Brix, Z lensburg, Schleswigerstr. 18, Torfstreufabrit Falkenberg W. G. Höltjen, Falkenberg,

Bremen, 1 u Torfwerk Schülp G. m. b. H., Aspe, Kr. Rendsburg, Torfwerk Westermoor G. m. b. H., Inh. C. Fromm, Wester⸗

moor b. Ovschlag, Bez. Kiel.

Torfwerke Himmelpforten i. Himmelpforten, Kr. Stade, Wietzendorfer Torfverwertung G. m. b. H. i. Wietzendorf, Kr. Soltau, Fürsorgeerziehungsanstalt Johannesburg b. Papenburg (Ems),

eehen dniegg sig rt Cöln a. Rh.,

Heseper Torfwerk G. m. b. H., Meppen, Schöninghsdorf, Schöninghsdorf, Kr. Meppen, Torfwer⸗ Sourbrodt, (Eifel), ““ Vehnemoor G. m. b. H., Edewechterdamm, Post Edewecht, Bruchgenossenschaft, Mettingen i. W., Venngenossenschaft, Emstetten b. Steinfurt, Verhocvensche Torfstreufabrik G. m. b. H., Lingen a. Ems, Arens & Co., Danzig, Robert Hurlin, Staͤrgard in Pommern,

Bez.

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Postscheckkonto: Berlin 41 821.

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Ostpreuß. Torfstreufabhrik Akt.⸗Ges., Heydekrug i. Ostpr., Badische Torfwerke. Hinterzarten i. B., Torfwerk Feilenbach Akt.⸗Ges., Feilenbach b. Au⸗Aibling, Bürgermeister Gilgenreiner, Gaissach b. Tölz, Oberbaͤyer. Isoliermulle⸗ und Torfwerk Bocksberg, Torfwerk Kendlmühlfilze d. K. B. Salinenamts Rosenheim, Kendü⸗ mühlfilne bei Bernau, Thonwerk Kolbermoor, Steinbeis und Gen., Kolbermoor, Oberbayer. Akt.⸗Gef. für Kohlenberabau, Penzberg, Johann Plattner, Wolfratshausen 2483, Torfwerk Raubling, Baumeister Taver Schmid, Markt Oberdorf, Ludwig Abt, Oy b. Kempten, Pius Böck, Lehrer, Seeg, Johann Herz, Kaufmann, Nesselwang, Anton Feigel. Penzberg, 8 Adalbert Kellner, Lehrer, Oberhausen, Post Hugelfinf, Clemens Klier, Schneibermeister, Lechbruck, Sebastian Kuglstatter, Hauptlehrer, Seeshaupt, Johann Mayr, Weilh im, am Oeferl 196, Ludwig Meggle, Leuterschach, Franz Schwager, Oekonom, Uffing, C. Rehbock, Förster, Tutzing, B⸗hringerweg 161, Martin Zwengerle, Landwirt, Wildpoldsried. Berlin, den 3. März 1919. Reichewirtschaftsstelle für Wolle. Der Vorsitzende: Avellis.

Bekanntmachung über Ausgabe von Schuldverschreibungen Stadtgemeinde München auf den Inhaber. Mit Minsterialentschließung

der

von

heute ist genehmigt

worden, daß die Stabtgemeinde München mit 5 vom

Hundert verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 30 000 000 ℳ, und zwar in Stücken zu 100, 200, 500, 1000, 2000 und 5000 ℳ, in den Verkehr bringe. München, 5. März 1919. ““ Staatsministerium des Innern. J. A.: von Völk, Stastsrat.

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Vekanntmachung.

Durch Entschließung des württembergischen Ministeriums des Innern vom 5. Mär, 1919 ist der Stadtgemeinde Stuttgart die staatliche Genehmiaung erteilt worden, Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamt⸗ betrage von 35 000 000 ℳ, und zwar in Stuͤcken zu 200, 500, 1000, 2000 und 5000 ℳ, in den Verkehr zu bringen.

Stuitgart, den 5. März 1919.

Würtlembergisches Ministerium des Innern. Lindemann.

Preußen.

Verordnung, betreffend die Rechtsstellung der Landgendarmerie.

Vom 10. März 1919.

Die Preußische Regierung verordnet mit Gesetzeskraft, was foilgt:

1

Die Angehörigen der Landgendarmerie sin Staatsdienste stehende Beamte.

Für die Angehörigen der Landgendarmerie gelten die Be⸗ stimmungen der Disziplinargesetze für die nicht richterlichen Beamten. Eine Anwendung der mihlärischen Disziplinarvorschriften und der be⸗ sonderen Entlassungsvorschriften für die Angehörigen der Land⸗ gendarmerie findet nicht mehr statt.

§2.

Die Angehörigen und ehemaligen Angehörigen der Land⸗ gendarmerie sind nicht mehr den Militärstrafgesetzen unterstellt. Wegen vor Inkrafttreten dieser Verordnung begangener Zuwider⸗ handlungen gegen die Militärstrafgesetze findet teine Bestrafung mehr statt. 8

§ 3.

Die Unterstellung der Angehörigen und ehemaligen Angehörigen der Landgendarmerie unter die Militärstrafgerichtsbarkeit wird auf⸗ geboben. Sie unterstehen vorbdehaltlich § 10 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Gerichtsbarkeit der allgemeinen Sreaafgerichte.

§ 4.

Alle dieser Verordnung entgegenstehenden Vorschriften werden aufgehoben. Unberührt bleiben jedoch die Vorschriften, durch welche Sonderrechte oder Vergünstigungen in vermögensrechtlicher Hinsicht für Angehörige der Landgendarmerie begründet sind.

§ 5. Das Ministerium des Innern wird mit der Aus eerrordnung beauftragt.

im unmittelharen