7, die monatlich auf den Bezugsschein abgegebene Kohlenmenge
in Zentnern, getrennt nach Braunkohlenbriketts und Kohlen anderer Art.
8 § 66.
Die §8 54 und 55 finden bei Vorhandensein von Ofenheizung
auf die in 5 59 genannten Verbraucher entsprechende Anwendung.
Siunnenschiffer Auf die Kohlenversorgung von Binnenschiffern auf Sprreetahnen während ihres Aufenthalts innerhalb des Gebiets des Kohlenverbandes Groß Berlin finden die Bestimmungen der §§ 1 bis 40 und 88 bis 93 dieser Bekanntmachung Anwendung, insoweit sich nicht aus den Bestimmungen der §§ 68 bis 71 etwas anderes ergibt. Die Hede eegung von Binnenschiffern darf nur durch be⸗ stimmte, von der Kohlenstelle Groß Berlin hierzu ermächtigte Kohijen⸗ händler erfolgen. “ — 1 8 § 69.
Di Koblen dürfen an Binnenschifer nur gegen abgetrennte, mit dem Dienststempel der Ausgabestelle (Wasserbauämter und deren Melde⸗ stellen) versehene Abschnitte von Ofenkarten (§ 25) abgegeben und entaommen werden. Die abgetrennten Abschnitte sind nicht übertragbar. Frür jeden Kahn darf, ohne Rücksicht auf die Zahl der Schiffs hewohner und Kajüten, im Sommerhalbiahr eine Kohlenmenge von 15. Zentner, im Winterhalbjahr eine Kohlenmenge von 1 Zentner für die Woche gewährt werden. Eine diesen Mengen entsprechende Anzahl von Abschnitten ist von den Ausgabestellen dem Schiffsführer versünlich gegen Vorzeigung des roten, für Binnenschiffer bestimmten Ausweises auszuhändigen. Hierbei ist der nach dem Ausweis vor handene Kohlenbestand anzurechnen. “ Die Anzahl der ausgegebenen Abschnitte ist von der Ausgabe⸗ stelle auf dem roten Ausweis zu vermerken.
4
ö § 71. h . Die Ausgahe erfolgt bei vorübergehendem Aufenthalt der Kähne, insbesondere zum Löschen und Beladen, für Zeiträume pon je einer Woche, bei längerem Aufenthalt, insbesondere während des Ein⸗ frierent, für Zeiträume von je 3 Wochen.
“ 5 72. Kohle als Teil des Dienstlohns.
A Kohlen dürken als Teil des Dienstlohns nur nach Maßgabe der
Vestimmungen dieser Bekanntmachung abgegeben und entnommen
werden. II. Gewerbebcetriebe. -. Nur gegen Gewerbekohlenkarten dürfen Kohlen abgegeben und etnommen werden: zu Zwecken gewerblicher Arbelt in Gewerbe⸗ betrieben, deren Verbrauch monatlich weniger als 10 t (200 Ztr.) beträͤgt, und ohne Räcksicht auf die Höhe des monatlichen Verbrauchs in Bäckereien, Schlächtercsen, Badcanstalten und ähnlichen Betrieben, soweit sie dem taͤglichen Bedarf der Bevölkerung dienen, sowie für den Bedarf der Gastwirtschaften, Gaͤsthöfe und Pensionen zu Küchenzwecken. 2 Die Abgabe und Entnahme von Kohlen zur Beheizung von IIö bei Ofenheizung gegen Kohlen⸗ oder Sonden arten (§§ 21 bis 46), bei Zentralheizung gegen Bezugscheine (s n; 69 29) 3 geg zugsscheine Die Kohlenmengen, die an Verbraucher gegen Gewerbekohlen karten abgegeben und von ihnen entnommen werden dürfen, sind von der Kohlenstelle Groß⸗Berlin festzustellen. 8 u““ 879. 1 Die Gewerbekohlenkarten werden von der Kohlenstelle Greß⸗ Berlin, und zwar vierteljäbrlich, ausgestellt.
Abschnitten
Die Gewerbekohlentarten sind mit versehen.
„ Vor Beginn des auf dem Abschnitte vermerkten monatlichen Zeitraums dürfen Kohlen gegen den Abschuitt weder abgegeben noch entnommen werden.
8 Die Abschnitte verlieren ihre Gülrigkeit einen Monat nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in welches der auf dem Abschnitl vermerkte Monat fällt; von diesem Zeilpunkt ab dürfen auf den Abschnitt Kohlen weder abgegeben noch entnommen werden.
Die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung gültigen Abschnilte behalten bis zum 30. April 1919 ihre Gültigkeit.
monatlichen
Die Ausgahe der Gewerbekohlenkarten erfolgt durch die Kohlen⸗ stelle Groß⸗Berlin und durch die von dieser bezeichneten Andgabe stellen. .
Die Gewerbekohlenlarien sind nicht übertragbar. Die auf Geworbetohlenkarten bezogenen Kohlenmengen dürfen nur im eigenen Bettriebe des Verbrauchers und nur zu gewerblichen Zwecken ver⸗ wendet werden. Die Abgabe der Kohlen an Dritte Ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Kohlenstelle Groß⸗Berlin zulässig.
Bei der. Abgabe von Kohlen haben die Kohlenhändler eine der abgegebenen Menge entsprechende Zahl von Abschnitten abzutrennen. Die Abgabe von Kohlen gegen bereits abgetrennte Abschnitte ist unzulissig.
Die während des vorangegangenen Monats abgetrennten Ab⸗ schnitte sind aufzubewahren und zu je 100 gebündelt bis zum 15. eines jeden Monats der örtlich zuständigen Gemeinde postgeldfrei einzusenden. 3 — Die Gemeinde hat bicrüber Quittung zu erteilen. Die Be⸗ stimmungen des § 9, Absatz 3 und 4 und § 39, Absatz 2 finden ent⸗
hende Amvendung.
171. Landwirtschaftliche Betriebe. 5 6 § 80.
Für Zwecke der Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Nebenbetriebe dürfen Kohlen nur gegen „Kohlenbezugsschein für landwirtschaftliche Zwecke“ an Verbraucher abgegeben und von ihnen ntnommen werden.
Der Kohlenbezug sür Heizungs⸗ und Kochzwecke regelt sich nach den Bestimmungen der §§ 21 bis 58 dieser Verordnung.
Die Kohlenmengen, die an die Verbraucher gegen den „Kohlen⸗ hezugsschein für landwirtschaftliche Zwecke“ abgegeben und von ihnen entnommen werden dürfen, sind von den Vorständen der Kommunal⸗ verbände im Einvernehmen mit der Kohienstelle Groß⸗Berlin fest⸗ zusetzen. Die Ausstellung der Bezugsscheine erfolgt durch die Kom verbände. 5
Verbrauchern, die trotz nachzuweisender Bemühungen einen Kohlenhändler zur Abgabe der ihnen auf landwitlschaftlichen Kohlen⸗ bezugsschein zustebenden Menge nicht gefunden haben, ist auf ihren Antrag von der Kohlenstelle Groß Berlin ein Kohlenhändler achzuweisen. G
§ 84.
Bei Teillicferungen hat der Kohlenbhändler auf die Rückseite des Bezugsscheins einen mit seiner Unterschrift und mit Tagesangabe versehenen Vermerk über die gelieferten Teilmengen einzutragen. Her Vezugsschein bebält dann nur noch Gültigkeit für die Restmenge. Der Verhraucher hat dem Koblenhändler eine entsprechende Gegen⸗
8
oder gegen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Berlin, die Kommunalverbände oder die Gemeinden auf Grund dieser Verordnung erlassen, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld⸗ strafe pis zu 10,000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch kann auf Einziehung der Kohlen erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täͤter ge⸗ hören oder nicht.
Vorstande des zustandigen Kommunalverbandes Kohlen böndlern, die gegen diese Bekanntmachung verstoßen, den Fortbetrieb des Handels untersagen. 3 8
der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter: 10. März 1919, unter
Hofbeamten und ihrer Hinterbliehenen, vom 10. März 1919, und unter
schlägen im Güter⸗ und Tierverkehr Staatseisenbahnen, vom 9. März 1919.
bahn⸗Hauptwerkstätte Berlin 1 am Markgrafendamm wieder geordnete Verhältnisse eingetreten, so daß dort die Arbeit heute wieder aufgenommen werden soltte. der Eisenbahn⸗Hauptwerkstätte Berlin 2 an der Revaler Straße möͤglich sein wird, läßt sich zurzeit noch nicht übersehen.
88,v; hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, eine wesent⸗ liche 12 Gruben. Der vorgestrige Tag ist in ganz Oberschlesien ruhig verlaufen.
in Berlin behandelt Rudolf Pietze ein Vermächtnis der be⸗ rühmten und Gustav Nachtigal, nämlich ihre handschriftlichen Auf⸗ eichtungen über bereisten Sammlungen der beiden Forscher haben sich auf nicht weniger als 9 Haupriprachen und 42 Mundarten erstreckt, und sie haben den festen Grund gelegt, auf dem allein sich ein Ausbau der Er⸗ sorschun 1
bistätigmmg uber die Teillieferung auszustellen.
geschichtlichen und anderen Beziehungen ermoͤglichen läßt. als 50 Jahren erschienen bereits 8 . 8
Ist die gesamte in dem Bezugsschein verzeichnete Kohlenme geliefert, so hat der Verbraucher auf der Rückseite des Bezugsscheins den Empsang der Gesamtmenge zu bestätigen und den Bezugsschein dem Kohlenhändler auszuhändigen.
§ 86.
Der Kohlenhändler hat allmonatlich, und zwar spätestens bis zum 15,. jeden Monats, dem Kommunalverbande, der den Bezugsschein ausgestellt hat, die während des vorangegangenen Monats mit Be⸗ stätigungsvermerk versehenen Bezugsscheine und ausgestellten Gegen⸗ bestätigungen (§ 84) postgeldfrei einzureichen.
Der Kommunalverband hat dem Koblenhändler unter Angabe der gesamten auf diese Bezugsscheine abgegebenen Kohlenmenge in Zentnern eine Quittung über die Zahl der eingereichten Bezugsscheine zu er⸗ teilen. DTie Bestimmungen des § 9 Absatz 3 und 4 und § 39 Ab⸗ satz 2 Satz 2 und 3 finden entsprechende “ 1
Der Bezugsschein ist nicht übertragbar. Die auf Bezugsschein bezogenen Kohlenmengen dürfen nur im eigenen Betriebe des Bezugs⸗ schetninhabers und nur zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Die Abgabe der Kohlen an Dritte ist nur mit schriftlicher Cinwilligung der im § 82 bezeichneten Stelle zulässig.
C. Schluß⸗ und Strafbestimmungen. Keommunalverbände im Sinne dieser Verordnung sind die im Kohlenverband Groß Berlin vereinigten Stadt⸗ und Landkreise. § 89. 8 Die Kohlenstelle Groß Berlin, die Kommunalverbände und Ge⸗ meinden sind berechtigt und verpflichtet, die Beobachtung dieser Ver⸗ ordnung durch die Kohlenhändler und Verbraucher zu überwachen. Verstöße gegen diese Verordnung sind der Kohlenstelle Groß Berlin zur weiteren Verfolgung anzuzeigen. 1 § 90. In besonderen Fällen kann die Kohlenstelle Groß Berlin im Einvernehmen mit dem Vorstande des zuständigen Kommunal⸗ verhandes Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung festsetzen. Alle auf Grund des § 81 der Verordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 12. März 1918 erlassenen Ausnahmebestimmungen verlieren mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ihre Wirksamkeit.
— § 91.
Diese Verordnung tritt am 1. April 1919 in Kraft,
88 Ausgenommen bleiben die Bestimmungen der §8 50 Absatz 2, 55, 64 Absatz 2 und 93, welche mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Verordnung in Kraft treten. —
§ 92.
Zum 1. April 1919 werden alle vor diesem Zeitpunkt in Kraft F Verordnungen und Bekanntmachungen des Kohlenverbandes Groß Berlin aufgehoben.
In Kraft bleiben:
die Ortsvorschrift über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 12. Dezember 1917,
die Allgemeine Anordnung uͤber Sammelheizungs und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen vom 24. April 1918, ’ die Notstandsverorduungen des Kohlenverbandes Groß Berlin über den Verbrauch von Gas oder Elektrizität vom 28. November 1918, 14. Dezember 1918, 8. Januar
1919, 23. Januar 1919 und 25. Februar 1919,
die Höchstpreisverordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 5. Februar 1919 nebst der Höchstpreisbekannt⸗ machung der Kohlenstelle Groß Berlin vom 6. Februar
1919. 1 § 93. 8 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnu
Die Kohlenstelle Groß Berlin kann im Einvernehmen mit dem
Berlin, den 6. März 1919.
Wermuth.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 15 Nr. 11 746 eine Verordnung über Familiengüter, vom
Rr. 11 747 eine Verorduung über die Versoraung der
Nr. 11 748 eine Verordnung über die Erhehung von Zu⸗ der preußisch hessischen Berlin W. 9, den 12. März 1919.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Nichtamtliches. Statiftik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung. Wie „W. T. B.“ erfährt, sind in der Umgebung der Eisen⸗
Wann dies in
Die Ausstandslage auf den oberschlesischen
Besserung erfahren. Ausständig waren nur noch
Kunst und Wissenschaft. In einem Aussatz der Jeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde
deutschen. Afritaforscher Heinrich
den von ihnen Arbeiten und
iber Sprachforschungen in Gebieten des dunkeln Erdteils. Die
der afrikanischen Völker dieses großen Gebiers und ihrer Vor mehr
bezugtworsteilung. Unter Drama jin einem Aufzuge nach Oskar Wildes gleichnamiger Dichtung in deutscher
bezugsvon stellung. Räuber. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck.
die ständig vorbehaltenen sowie die Dien gehoben. Der Richard Wagner. und einem Vorspiel von Richard Wagner. Anfang 2 Uhr. — Abends: II. und III. Akt. Anfang 7 Uhr.
plätze sind Preisen: Wallensteins Tod. Anfang 2 Uhr.— bezugsvorstellung. Schauspiel in vier Akten von Hermann Sudermann. Albert Patryv.
zentralafrikanischen Vokabularien in Gotha im Druck, aber unvoll⸗ ständig. Barth, der ein Alter von nur 44 Jahren erreichte, hatte seine übrigen Handschriften nach London geschickt mit der Bitte, sie alsbald zu veröffentlichen. Der Schatz wurde aber im Auswärtigen Amt in London vergraben, erst sehr viel später wieder entdeckt und 1912 ohne Benutzung der seitdem weit fortgeschrittenen Untersuchungen Barths herausgegeben. Eine vollständige Verwertung wurde also nicht erzielt. Nachtigal setzte die Arbeiten von Barth fort und erforschte auch ganz neue und hochwichtige Sprachen. Es verdient betont zu werden, daß his auf den heutigen Tag nur sehr wenig gescheben ist,⸗ was über die Leistungen der beiden deutschen Forscher hinausgegangen ist. Prietze, ein Neffe Nachtigals, ist von seinem Oheim schon von seiner Jugend an zur Herausgabe dieser Schätze gewissermaßen er⸗ zogen worden und hat eine Reihe von Jahrzehnten zu ihrem Studium und besonders auch für die eigene Schulung in Nordafrika selbst verwandt. Vorzugsweise ist dabei der schon von Herder vor bald 1 ½ Jahrbunderten gegebene Rat befolgt worden, der afrikanischen Volksdichtung erhöhte Beachtung zu schenken, und so hat Prietze gerade eigentliche Volkslieder und Sprichwörter gesammelt. Die Lieder sind von erstaunlicher Vielseitigkeit: Tanz⸗ und Handwerkerlieder, Trauer⸗, Lob⸗ und Spottgesänge sind in großer Zahl gesammelt; das Beispiel weiblicher Trinklieder aus der Landschaft Darfor steht wahrscheinlich in der ganzen Völkergeschichte einzig da. Es ist fast überflüssig, zu sagen, daß die vollständige Veröffentlichung der Arbeiten von Barth und Nachtigal auf die Geschichte der Völker, ihre Wanderungen und kulturellen Beziebungen ein ganz neues Licht werfen wird. Da hören wir von großen Reichen in Innerafrika, die 800 Jahre lang in einer Folge von 60 Königen von demselben Persehergekchacht regiert wurden, und unermeßlich sind die Auf⸗ lärungen, die über die Beziehungen dieser Völker zu Aegypten, Arabien usw. gegeben werden.
Verkehrswesen.
Aus dem unbesetzten Deutschland können nunmehr nach Drten in der britischen und in der helgischen Zone der besetzten deutschen Rheingebiete Schulbücher in Paketen und in Drucksachen⸗ sendungen mit der Post befördert werden. Solche Sendungen dürfen keine schriftliche Mitteilungen enthalten und csgan wenn sie nach der britischen Zone gerichtet sind, einen farbigen Zettel mit dem Aut⸗ druck „Bücher“, und wenn sie nach der belgischen Zone gerichtet sind, einen ringsum laufenden breiten roten Streifen mit dem gleichen Aufdruck tragen. Im übrigen gelten die für den Postverfehr mit den betreffenden Besatzungszonen ergangenen allgemeinen Bestim⸗ mungen.
Theater und Musik.
Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, Ri⸗chard Strauß' „Salome“ unter der persönlichen Leitung des Komponisten, mit den Hamen von Granfelt, Hafgren⸗Waag, Birkenström und den Herren Kraus, Bronsgeest, Sommer, Henke, Funck, Philipp, Bach⸗ Hrbich⸗ Krasa und van de Sande besetzt, aufgeführt. An⸗ ang 7 Uhr. b
Im Schauspielhause werden morgen „Die Räuber“ in
der gewohnten Besetzung gegeben. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. - Im Kombödienhaus ist die für morgen angesetzt gewesene Erstaufführung von Roda Rodas und Karl Rößlers Schnurre „Der Feldherrnhügel“ auf Mittwoch, den 19. März, verlegt worden. Die für morgen gekauften Karten können an der Kasse umgetauscht werden. An Stelle der angekündigten Erstaufführung wird in Ab⸗ änderung des Spielplans morgen das Rößlersche Lustspiel „Die fünd Frankfurter“ aufgeführt.
Emmy Leisner von der staatlichen Oper in Berlin und
Professor Karl Straube, der Kantor der Thomaskirche in
Leipzig, waren unlängst einer Einladung gefolgt, um bei der Feier des zebhnjährigen Jubiläums der deutsch⸗prote⸗ stantischen Kirchengemeinschaft in Christianig mitzuwirken. Im Anschluß hieran veranstalteten die Künstler noch ein Kirchenkonzert und mehrere Liederabende. Wie „W. T. B.“ den vorliegenden norwegischen Hetun seatense⸗ entnimmt, war das Auf⸗ treten der deutschen Künstler von gutem Erfolge begleitet.
1 nn
(Fortsetzumg des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
sI111“ 7 7. 4 818
2 “
Theater.
Epernhans. (Unter den Linden.) Sonnabend: 69. Dauer⸗ Dienst⸗ und Freivplätze sind aufgehoben.
persönlicher Leitung des Komponisten: Salome.
Hedwig Lachmann. Musik von
Ulebersetzung von Hermann Bachmann. Ansang
Strauß. Spielleitung: Schanspielhans. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab.:74. Dauer⸗ ing. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Ein Schauspiel in fünf Aufzügen von Friedrich Schiher. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Opernhaus. 246. JE Der Dauerbezug, 8 1 t. und Freiplätze sind auf⸗ Ring des Nibelungen. Bühnenfestipiel von Dritter Tag: Götterdämmerung in drei Arten, Nachmittags: I. Akt.
Schauspielhaus. Nachmittags: 197. Kartenreservesatz. Der
Dauerbezug, die ständig vorbchaltenen sowie die Dienst⸗ und Frei⸗
b aufgehoben. 6. Volksvorstellumng zu ermaäͤßigt,e Abends: 75. D . Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Heimat. Spiekleitung: Anfang 7 Uhr. 1
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Thea von Mangoldt⸗Reiboldt mit Hrn. Ober⸗
leutnant d. Res. Georg von Carlowitz⸗Kukukstein, Dresden.
Vereheclicht: Hr. Kammerherr Regierungsrat Jochen von Bom
mit Frl. Tabitha Giese, Köslin.
Geboren: Ein Sohn: Hen. Leo Lenz⸗Schwanzara, Dresden.
e von Barth zusammengestellten
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg Verannvortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle.
Rechnungsrat Mengeriga in Berlin. “ -.eg.eag (Meungerina) in Berlin. ruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berkin. Wilbelmstraße 32. 8
1 Acht Beilagen ““ (einschlirßlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Mr. 20 sowie die altsaugabe Nr. 10 zu Nr.
8 entlichen Anzeigers. 1
baran
wurde
der Volksemarinedivision sollen 8 I“ 81 1
Nichtamtliches.
Teutsche Nationalversammlung
in Weimar.
27. Sitzung vom 13. März 1919. (GBericht von Wolffs Telegraphenbüro.)
Am Negierungstisch: die Reichsminister Scheidemann, Noske, Dr. Landsberg, Schiffer, Wissell, Schmidt, Gothein und Dr. David.
Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung um 101 Uhr.
Reichswehrminister Noske: Meine Damen und Herren! Die
Berliner Vorgänge sind im ganzen Reich mit gespannter Aufmerk⸗
samktit verfolgt worden. Ich benutze die erste Gelegenheit, vor der Vertretung des deutschen Volks Bericht zu erstatten. Die rote Hetze wird ja jetzt wieder gegen die Regierung und nicht zuletzt gegen die Truppen betrieben. Die Nationalversammlung mag urkeilen. Eine Woche lang hat die Schlacht mit all ihren Schrecken getobt. Ich kann Ihnen mitteilen, daß der Aufstand niedergeschlagen ist. (Beifall.) Die Säuberungsaktion ist nur noch in einzelnen Vororten vorzunehmen. Es muß versucht werden, die Entwaffnung, soweit nur irgend möglich, durchzuführen. Daß es in Berlin zu dem wahrwitzigen Kampf, zu Mord und Plünderung kam, ist zum weitaus größten Teil auf das Schuld⸗ konto einiger Blätter zu setzen, voran die „Rote Fahne“ und die Freibeit., das Organ der Unabhängigen. (Großer Lärm und Rufe b. d. U. Soz.: Unverschämte Läge! eie Verleumdung! Unverschämter Geselle! — Der Präsident Fehrenbach ruft den Abg. Haase wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.) Monatelang
haben diese Organe die Berliner Bevölkerung in skrupelloser Weise,
aufgepeitscht. (Erneuter Lärm b. d. N. Soz.) Ein Bündel von Material aus der „Roten Fahne“ und auch aus der „Freiheit“ stebt zur Ver⸗ fügung. Ich zitiere aus der „Roten Fahne“ vom Montag, dem 5. Marz: „Arbeiter und Proletarier! Wieder ist die Stunde ge⸗ kommen, wieder stehen die Toten auf, wieder reiten die Nieder⸗ gerittenen. Die Cbert, Scheidemann haben geglaubt, ganz anders Euch niedergeritten zu haben, als jener wahnwitzige Hohenzoller in den Januarwahlen 1907. Dieser glaubte mit Wahlstimmen Euch nieder⸗ geknüttelt zu haben. Jene glaubten, Euch in Banden geschlagen zu haben mit der Komödie der Nationalversammlung. (Hört! hört!) Sie glaubten, Euch einen Schlag zu versetzen durch das endleose Geschwätz der Nationalversammlung (hört! bört!). Sie glaubten, der deutsche Proletarier lasse sich um die Früchte der Revolution be⸗ trügen durch ein Parlament und den Kuhbandel der Parteien. (Hoͤrt! bört! und lebhafte Zurufe bei den Soialdemokraten.) Wer sich nicht betrügen lassen wollte, der sollte durch die eiserne Faust auf den Boden gedrückt werden. Haushoch hat der Arbeiter Noske die e in Deutschland geschichtet. (Sehr richtig! zei den U. Soz.) Seit Wochen hauste er wie ein Barbar gegen die Arbeiter. (Zuruf bei den U. Soz.: Schlimmer!) Die sozialistische Regierung ist zum Massenhenker der deutschen Proletarier geworden.“ (Sehr richtig bei den n- Soz.) Und so gebt es weiter. Sie hören, daß die Mitglieder der Unabhängigen Fraktion dieses Hauses (mit etregter Stimme und wiederholt mit der Fauft auf den Tisch schlagend) alle diese Gemeinheiten und Schamlesigkeiten sich zu eigen machen. (Lärmender Widerspruch und Zuruse bei den U. Soz. Pfahtufe Gund Zurufe: Nach Rußland mit den Kerlen!) Sofort nach Verhängung des Belagerungszustandes habe ich das Erscheinen der „Roten Fahne“ verboten. (Große Unruhe und Zurufe b. d. U. Soz.: Preßfreiheit!) Wenn Sie (zu den U. Soz.) von Preßfreiheit reden, so weise ich darauf hin: noch ist Repolution in Deutschland, und gerade von jener (zu den U. Soz.) Seite ist in
diese Versammlung wiederhelt hineingerufen worden, daß üble Dinge
geschehen seien „aus dem eigenen Recht der Revolution“ (Sehr gut! b. d. Soz.) Die greoße Masse der Berliner Arbeiter sind selbst⸗ verständlich anständige Menschen, aber üble Elemente sind in der Großstadt in Menge vorhanden. Und wer früher nicht gedacht hat, der muß es seit den Neovembertagen 1918 wissen, daß die Revolutionstage von Verbrechern dazu ausgomutzt werden, auf Mord und Plündereien auszugehen. Noch Fe der Streikbeschluß in Berlin gefaßt war, der die zweite Revolution einleiten sollte, war das Verbrechen in den Berliner Straßen an der Arbeit. Plündereien schlimmster Art, durch die Millionen und aber Millionen von Werien zerstört worden sind (bört! hört!), begannen schon am Montagnachmittag. Es kam dabei ferner schon zu gelegentlichen Schießereien. Am Dienstag früh wurde mir ein Bericht vorgelegt, wonach in nicht weniger als 32 Revieren die Polizeiner Taft ausgezhoben und die Reviere selbst gestürmt worden waren. In der Nacht vom Montag zum Dienstag ist es schon damals am Lichtenberger Polizeipräsidium zu regelrechten Feuergefechten gekommen. Es ist am Dienstag von dem Ausschuß der Berliner Arbeiterschaft, dem Vollzugsrat und der Streitleitung ein „Mitteilungsblatt“ herausgegeben worden, in dem über diese Vor⸗ gänge geschrieben wird: „Wie bei allen großen Massenkundgebungen, so heften sich auch bei diesem politischen Generalstreik allerlei un⸗ saubere Clemente an die Fußspuren der ehrlichen und besonnenen Arbeiterschaft. Wie im Kriege die Hvänen des Schlachtfeldes und die Kriegsgewinnler ein reiches Betätigungsfeld fanden, so bleiben auch dieser großen Bewegung die Hvyänen der Revolntion nicht erspart. Leider hat am Montag derartig lichtscheues Gesindel an verschiedenen Stellen dem ehrlichen Kampf der Revpolution und der Arbeiter⸗ schaft dadurch geschadet, daß es Plünderungen unternommen und Radauszenen bervorgerufen hat. „Das „lichtscheue Gesindel“, um mit dem „Mitteilungsblatt’ zu reden, diese „Hyänen der Re⸗ volution“ haben mit ihrem Treiben begonnen, ehe der Be⸗ lagerungszustand verhängt war, und ehe ich auch nur einen einzigen Soldaten nach Berlin hatte einmarschieren lassen. Die Verhänaung des Belagerungszustandes erfolgte erst, nachdem es zu heftigen Aus⸗ schreitungen und gewaltsamen großen Plünderungen in Berlin ge⸗ fommen war, und erst daraufhin ist auch der Befehl zur Be⸗ setzung von Berlin erteilt worden. Völlig gesichert waren schon am Montag sämtliche Regierungeämter im Innern der Stadt. In der Nacht vom Montag zum Pienstag ist, nebenbei bemerkt, die Besetzung des dauernd etwas unruhigen Spandau vorbereitet und am Dienstagmorgen durchgeführt worden, nachdem mir noch am Montag der Arbeiterrat von Spandau die Herausgabe der in beträchtlicher Menge in seinem Gewahrsam befindlichen Maschinengewehre usw. verweigert hatte. (Hört! Hört!) Es mußte verhütet werden, daß diese Waffen in unrechte Hände tämen. Ich fieue mich, daß die Besetzung von Spandau kampfles ersolgen konnte. Zu sehr ernsten Kämpfen kam es dann schon am Dienstag in der Eegend um das Polizeipräsidium am Atexanderplatz; am Dienstagnachmittag gab es dort schon eine Reihe von Toten. Am Mittwoch verschlimmerte sich die Lage be⸗ trächtlich; die Zahl der Bewaffneten, auch Zivilisten, am Alexander⸗ platz nahm von Stunde zu Stunde zu. Das Polizeipräsidium stundenlang beschossen, anfänglich mit Gewehren und Maschinengewehren, später auch mit besonderen Geschützen. An⸗ geblich zur Saͤuberung des Alexanderplatzes, anmarschierende Teile rom Polizeipräsidium
Hunter ihnen,
bleiben dürften,
K.aa⸗
den 14.
Feuer genommen worden sein. Das wid bestritten. Obd die Matrosen als Helfer kamen, ist zweifelhaft; es sind eine Menge übler Elemente und jedenfalls haden sie mir gegenüber schnöden Wortbruch verübt. (Hört! Hört!) Sie haben die angeblich auf sie gerichteten Schüsse zum Anlaß genommen, in beträchtlicher Zahl zu den Aufständischen abzuschwenken. Der Führer der Soldatenwehr, Mäller, ein ruhiger, verstaͤndiger Mann, erschien am Mittwoch in meinem Amtszimmer, um in Sachen der aufgeregten Leute von der Volksmarinedivision mit mir zu verhandeln, und bei der Gelegen⸗ heit ist mir von den Matreosen miltgeteilt worden, daß, wenn nicht die sofortige Zurückziebung der freiwilligen Truppen aus Berlin erfolce, für die nächsten Tage ein furchtbares Blutbad in Aussicht stehbe. (Hört! Hört!) Nachts um 4 Uhr wurde mir mit⸗ geteilt, daß die Verhandlungen gegenstandslos geworden seien, da der weitaus größte Teil der Matrosen gegen die Regierungstruppen kämpfe. Teile der Matrosen hatten inzwischen versucht, in das Polizeipräsidium einzudringen, und es war ihnen bei einem Teil des Gebäudes gelungen. Sie waren auch zahlreich bei der Beschießung vertreten; sie waren auch die, die die Geschütze auf dem Alexander⸗ platz bedienten. Am Donnerstagmorgen wuͤrde mir gemeldet, daß im Marinehaus, wo die Matrosendivision untergebracht war, zahlreiche Waffen an die Ziwilbevölkerung ausgegeben würden. Bei der Ueber⸗ siedlung der Marinedivision aus dem Marstall war vereinbart worden, daß ihr unter keinen Umständen mehr Waffen ver⸗ als zu ihrer Ausrüstung erforderlich waren. Dieses Abkommen ist von der Division gebrochen worden. (Hört, hört!) Im Marinehaus sind neben der Bewaffnung der Division noch mehr als 4000 Gewehre, 120 Maschinengewehre und 2 Geschütze gefunden worden. Außerdem waren am Donnerstagmorgen noch beträchtliche Waffen an die Zivilbevölkerung ausgegeben worden. Es wurden dann Vor⸗ bereitungen getroffen, um das Viertel am Alexar derplatz zu säubern. Am Donnerstag ist das mit beträchtlichen Streitkräften gelungen. Dann wurde das Marinehaus genommen. Die Volksmarinedivision, die so unendliche Mühe in Berlin gemacht hat, besteht nicht mehr. (Stürmischer Beifall.) Am Donnerstagabend war das ganze Viertel des Alexanderplatzes fest in unserer Hand. Mehrere unsichere Depots der Soldatenwehr wurden entwaffnet. Am Feitag habe ich befohlen, daß noch weitere Depots zu entwaffnen sind. Es werden nur noch 6500 Mann in der Republikanischen Soldatenwehr ver⸗ bleiben. Ich gedenke tief erschüttert der Männer, die in diesen Schreckenstagen ihr Leben ließen. Manche fielen Schüssen zum Opfer. Grauen aber packt jeden Menschen angesichts der tierischen Bestialität, mit der gemordet wurde. Leider sind die Opfer recht zahlreich. Es ist über Lichtenberg und and’ re Viertel gesagt worden, es sei geschwindelt worden. 1
geringer, als zuerst gemeldet war. Ich bedaure, daß ein Teil der Presse leider durch die Sucht nach Sensation mehr gemeldet hat, als der Situation entsprach. Was aber gewesen ist, ist noch immer grausig genug. Freilich, wenn zuerst gemeldet wurde, daß einige fünfzig Menschen totgeschlagen seien, und dann nachher gesagt worden ist, daß nur
Die Zahl der Opfer ist erfreulicherweise
15 Menschen ihr Leben ließen, dam. heißt es hinterher, die Sache sei gar nicht so schlimm. Es steht fest, deß in diesen Berliner Schreckenstagen Bestien in Menschen⸗ gestalt sich ausgerast haben. (Große Bewegung. Frau Abag. Zietz ruft: Amokläufer! Anderer Ruf b. d. NI. Soz.: Noske vor allen Dingen! (Präsident Fehrenbach 1uft die Abg. Frau Zietz zur Ordnung. Rufe rechts: Hyäne! Andauernde große Umube.) Fast eine ganze Woche lang habe ich verhandelt, um mit der Gewalt zu zögern. Es wurde behauptet, der Bürgermeister von Lichtenberg habe an mich geschrieben und mich ersucht, die Truppen aus Lichtenberg abzuberusen oder nicht einmarschieren zu lassen. Das ist unwahr! (Hört! Hört!) Der Bürgermeister von Lichtenberg hat nicht an mich ge⸗
schrieben. Zu mir gekommen sind drei Mitglieder des Berliner
—2* Vollzugsrats und drei Mitglieder der Streirkräfre von Lichtenberg. Es wurde beraten. Das ist selbstverständlich, daß ich mit peinlichster Gewissenhaftigkeit mit dieser Deputation uber⸗ legt habe, wie das weitere Feuern verhütet werden könne. Aber ich mußte danach fragen, wenn Vereinbarungen uͤber die Einstellung des Schießens getroffen waren, was auf der Gegenseite an Autorität vorhanden war, wenn ich die Einstellung des Feuerns befahl. Ich habe deshalb gefordert, daß mir der Overbürgermeister von Lichtenberg oder eine andere prominente Persönlichkeit mit⸗ teile, welche Vorbereitungen und Machtmittel in Lichtenberg zur Verfügung ständen, um durchzusetzen, daß von dort nicht ge⸗ schossen werde. Darauf hat mir der Bürgermeister telephonisch erklärt, daß er keinerlei Machtmittel zur Verfügung hätte. Es ist mir dann telephonisch am anderen Tage weiter von dem Bürgermeister mitgeteilt worden, er habe mit Vertretern der Arbeiter und der Schießenden zusammengesessen. Ihm sei vor⸗ eschlagen worden: Straffreiheit für alle Leute, die an den Lichten⸗ erger Vorgängen beteiligt waren (Bewegung und Rufe rechts), Bildung einer Sicherheitswehr, in der auch die Spartakisten sein sollten (Lachen), Bewaffnung einer solchen Sicherheitswehr mit den Waffen, die in Lichtenberg abgegeben wurden. Ich habe natürlich geglaubt, auf ein solches Abkommen nicht cipgehen zu können. Daß Lichtenberg fast kampflos von unseren Truppen besetzt ist, dazu hat beträchtlich der Erlaß beigetragen, den ich schweren Herzens am 9. März abends gezeichnet habe: „Jede Person, die mit den Waffen in der Hand gegen die Regierungstruppen kämpfend an⸗ getroffen wird, ist sofort zu erschießen.“ (Lebh. Beifall rechts.) In höchster Not habe ich mich zu dieser Anordnung entschlossen. (Rufe rechts: Bedarf keiner Entschuldigung!) Aber ich durfte die Ab⸗ schlachtung von einzelnen Soldaten nicht weiter dauern lassen. Ich müußte dieser Bestialität Einhalt tun durch die Androhung der äußersten Schreckmittel. (Sehr richtig! rechts). Hätte ich das nicht getan und dadurch eine Kontrolle geschaffen, daß erst die Ossiziere zusammentreten sollten, um darüber zu entscheiden, cob eine Erschießung stattfinden sollte, dann waren die Truppen nicht mehr in der Hand zu halten, das hätte noch mehr Blut gekostet als so. Im Organ des Berliner Vollzugerats schreibt am Dienstag vor acht Tagen das Mitglied der Unabhängigen Däumig: Unsere russischen Genossen haben in ihren revoluticnären Kämpfen kurzen Prozeß mit den Plünderern und sonstigen unlauteren Elementen gemacht. „Pog. Haase [U. Soz.]: Sehr richtig!) Hier wird also von den Unabhängigen selbst darauf hingewiesen, daß die russischen Revolutionäre kurzerhand niedergeschossen werden. Ich habe den Versuch gemacht, acht Tage in Berlin mit dem Belagerungszustand und den Kriegsgerichten auszukommen. (Unruhe b. d. U. Soz.) Was aber das Recht der Revolution in Rußland war, das werde ich mir als Recht der Revolution nicht streitig machen lassen, wenn das Schicksal unseres Landes auf dem Spiel steht. (Beifall b. d. Mehrheit, Abg. Haase: Keine gesetzliche Grundlage!) Die Kommunisten von Bremen, von Braunschweig und Düsseldorf haben in der Zeit, als sie in den Orten das Regiment ungestört hatten, wiederholt den Beie derungszustand ver⸗ hängt und wiederholt die Todesstrafe für geringere Dinge angekündigt, als sie in Berlin jetzt vor sich gehen. (Sehr wahr! b. d. Mehrheit. Zurufe b. d. U. Soz.) Die Ansicht der Juristen über die rechtliche Zulässigkeit meiner Verordnung — (Abg. Haase: Kann nicht zweifelhaft sein! Unruhe bei der Mehrheit) — ich lasse mich auf juristische Tüfteleien nicht ein. (Lebh. Beifall bei der Mehrheit.) Wenn in den Straßen Berlins Tausende von Menschen die Waffen gegen die Regierung führen, wenn Plünderer und Mörder Orgien feiern, dann besteht ein Zustand
aus unter! außerhalb jedes Rechtes, und die Staatsnotwendigkeit gebot mir, so zu⸗
anzeiger und Prenßischen Sta
handeln, daß so rasch wie möglich Ruhe und Sicherheit wiederher⸗ gestellt wird. (Beifall bei der Mehrheit) Mögen die Rasenden, die das Reich jetzt zerstören, wieder zur Vernunft kommen, damit ein normaler Rechrszustand bald wieder eintreten kann. Je früher ich die furcht⸗ bare Bürde meines Amtes in Berlin los werden kann, um so lieber würde es mir sein. (Unruhe b. d. U. Soz.) Was geschah, verant⸗ worte ich vor dem Staate, dem Lande und dem Volke. (Unruhe b. d. U. Sez) Ich scheue das Urteil der Nation nicht. (Stürmischer Beifall b. d. Mehrheit; anhaltendes Zischen b. d. N. Soz.: erneuter Beifall b. d. Mehrheit.)
Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs, der den Verkehr mit russischen Zahlungsmitteln, soweit er nicht durch die Neichsbank vermittelt wyd, verbietet.
Abg. Dr. Rießer (Dtsch. Volksp) begrüßt die Vorlage, die absolut notwendig ket.
Abg. Haase (U. Soz.) wendet sich gegen das Gesetz, das eine neue Feindseligkeit gegen die Sowjetrepublik darstelle. Der Redner verliest ein Telegramm von Berner Sozialisten, in dem behauplet wird, daß deutsche Polk beabsichtige, in Lettland eine imperialistische Politik zu treiben. (Lachen)
Abg. Pohlm ann (Demokrat) begründet einen Antrag der Mehrheitsparteien betr. Anmeldepflicht für Bestäntde an rufsischen Zahlungsmwitteln.
Reichsfinanzminister Schiffer: Der Rubel rollt in Deutsch⸗ land, und zwar nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus politischen Gründen. (Sehr richtig, Wir müssen uns gegen die Vergistung und Bestechungsgelder wehren, mögen es Regierungs⸗ oder Partei⸗ gelder sein. (Beifall.) Irgend einen Teil des lettischen Landes für uns in Anspruch zu nehmen, lient uns absolut fern.
Abg. Müller⸗Breslan (Soz.) wendet sich gegen das vom Abg. Haase verlesene Berner Telegramm, in dem auch behauptet wird, der Nedner habe die internationale sozialistische Konferenz getäuscht.
Damit schließt die erste Beratung. In zweiter und ebenso in dritter Lesung wird der Gesetzentwurf mit dem Antrag der Mehrheitsparteien angenommen.
Es folgen die gestern ausgesetzten Abstimmungen über den Entwurf eines Sozialisierungsgesetzes.
In 81, der die sittliche Pflicht jedes Deutschen zur Arbtit fehßlegt, will ein Antrag Agnes (U. Soz.) die Worte „unbeschadet seiner persönlichen Freiheit“ ersetzt wissen durch die Worte „unbeschadet der Freiheit der Berufswahl“.
Die Abstimmung hierüber bleibt, da für diesen Antrag auch die Mehrheitssozialisten stimmen, zweifelhaft. Bei der Auszählung durch „Hammelsprung“ stimmen 135 mit „Ja!“, 163 mit „Nein!“ Auch die Regierungsmitglieder stimmen entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit getrennt.
§ 11 wird darauf in der Fassung des Ausschusses ein⸗ stimmig angenommen.
Zu § 2, der dem Reich die Befugnis zur Sozialisierung erteilt, liegen mehrere Abänderungsanträge vor.
Ueber den Antraa der Abagg. Auer und Genossen, der die Entschädigungspflicht des Keichs bei Sozialsierungen be⸗ seitigen will, wird namentlich abgestimmt. Als Ergebnis der Auszählung verkündet .
Präsident Fehrenbach. Es sind abgegeben 228 Stimnzettel. Auf „Ja“ lauten 136, auf „Nein“ 92. Der Antrag Auer ist da⸗ mit angenommen und die Entschädigungspflicht gestrichen.
Diese Mitteilung ruft im Hause große Bewegung und Uaruhe hervor. Abgeordnete der Rechten verwahren sich gegen die von anderen Abgeordneten geäußerte Vermutung, deß sie für den sozialdemokratischen Antrag gestimmt hälten. Mehrere Abgeordnete sprechen auf den Präsidenten ein, der hierauf erklärt: .
Es scheint irgend ein Irrtum in der Zusammenzählung der Stimmzettel vorgekommen zu sein. Nach dieser Zählung sind nur 228 Zettel abgegeben worden, während bei der vorbergegangenen Abstimmung über 300 abgegeben wurden. Da Stimmenlthaltungen nicht vorgekommen sind, kann die Zahl nicht sstimmen, und wir werden die Auszählung noch einmal vornehmen.
Nachdem die Zettel noch einmal durchgezählt worden sind, erklärt der Präsident Fehrenbach:.
Es hat sich herausgestellt, daß bei der ersten Zählung der Stimmzettel ein Posten übersehen worden ist. (Abg. Dr. Cohn: Kopfrechnen schwach!) Es sind abgegeben: 300 Stimmzettel; Ent⸗ haltungen sind nicht vorgekommen. Mit „Ja“ haben gestimmt 135, mit „Nein“ 165. Der Anatrag Auer ist demnach abgelehnt.
Hierauf wird § 2 in namentlicher Abstimmung mit 246 gegen 53 Stimmen bei einer Stimmenthaltung in der Kom⸗ mission fossung angenommen, ebenso unter Ablehnung fämt⸗ licher Abänderungsanträge der Rest des Gesetzes.
Damit ist das Sozialisierungsgesetz in zweiter Lesung erledigt.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Regelung der Kohlenwirtschaft.
Nach § 1 sind Kohle im Sinne dieses Gesetzes Steir⸗ kohle, Braunkohle, Preßkohle und Koks.
§ 2 bestimmt in der Kommissions fassung im wesentlichen, daß die Leitung der Kohlenwirtschaft einem Reichskohlenrat übertragen wird, dessen Zusammensetzung der des Sachver⸗ ständigenrats (§ 3) entsprechen soll. Die Reichsregierung schließt die Kohlenerzeuger für bestimmte Bezirke zu Verbänden und diese zu einem Gesamtverband zusammen. An der Ver⸗ waltung dieser Verbände sind die Arbeitnehmer zu beteiligen. Den Verbänden liegt die Regelung von Förderung, Selbstver⸗ brauch und Absatz unter Aufsicht des Reichskohlenrats ob. Dfe Reichsregierung führt die Oberaufsicht und regelt die Fest⸗ setzung der Preise. Der Reichskohlenrat und die Verbände sind bis zum 30. Juni 1919 zu errichten.
Die Abgg. Dr. Rießer und Voegler (D. Vp) be⸗ antragen die Abänderung:
Den Verbänden liegt die Regelung des Absatzes unter Aufsicht des Reichskohlenrats ob.
Außerdem beantragt die Kommission eine Ent⸗ schließung, wonach der Nationalversammtung mit möglichster Beschleunigung der angekündigte Gesetzentwurf über die Bildung der Betriebsräte (Zechemäte), der regionalen Be⸗ zirksarbeiterräte und eines Reichsarbeiterrats vorzulenen ist. Zur Bildung der Betriebsräte sind die gewerkschaftlichen Be⸗ rufsvereine und Angestellten heranzuziehen.
Hierzu liegt ein Zusatzantrag Agnes (U Soz.) vor, die Betriebsräte (Zechenrate) in den einzelnen Betrieben nach demokratlschem Wahlrecht zu wählen.