aut Mekenng eET “
„TPe. X½ nahmen der C Märzwoche jahr).
1na DU9
„Salnada Pacific⸗Eisenbahn in der 2 469 900 Dollar (148 000 Dollar weniger
betrugen die BPrutteoein⸗ —,—, Unio
ernen wie im Vor⸗ I Beers 15 ½, 95¹ %1½,
Berichte von answärttgen Wien, 12. März. die Kurssteigerungen der Zeitungswarnungen vor die finanzpolitischen Maß ahmen Schritte zur Durchführung der Oesterreich und das allmäblicke führten an der Börse zu gängen.
(W. T B.) leuwzten Tage spetulativen
Gerüchten über den Verkauf der gruppe befindlichen
Erholung ein. Kriegsanleihen.
London, 11. März. (W. T.
Silber 47 ¾. — Wechsel auf Amsterdam 3 Monate 11,55 ⅛, Wechsel Wechsel auf Paris kurz B.)
4 % Brasilianer von 1889 . ap⸗ 3 % Portugiesen — Russen von 1906 —,—, 4 ½ % Russen von 1909 —,—, ’ Canadian Pacifie 174 ½, Pennsylvania
auf Paris 3 Monate 26,41, London, 11. März. (W. T.
5 % Argentinier von 1886 —,
64 ½, 4 % Japaner von 1889 775,
and Ohio —,—, Railwaͤys of Merico —,
L AEE
—-————
bxee.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zuftellungen u. dergl. Verdingungen ꝛc.
3. Verkäufe, Verpachtungen, . Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗
Wertvdaviermärklen Die Ueberwertungen, welche 3
Uebertreibungen sowie ferner in Böhmen, Vermögenssteuer 1 Aufhören grotzeren Entlas ngen. Nur Orientbahnaktien erfuhren n kall auf 1645 schließlich eine sprunghafte Steigerung bis 1700 und stiegen nachbörslich bis 1795 Kronen. Diese Bewegung wurde mit Ve im Besitze der Wiener Banken⸗ 1b Orientbahnaktien begründet. hiervon trat an der Nachbörse auch auf den übrigen Gebieten eine Der Anlagemarkt blieb ruhig bei höheren Kursen für
—— —
im Gefolge hatten, die die vorbereitenden in Deutsch des Stückemangels tungsabgaben bei Kursrück⸗ ach vorübergehbendem Rück⸗
In Rückwirkung
B.) Privatdiskont 3 ⅞,
28,10.
2 ½ % Englische Konsols
5 % Baltimore Grie 21, National —,—, Southern Pacific
Geld auf
Q☛ aöaan. —
Anaconda Copper —
Daris, 11. Mäarz. 90,05, 3 % Französische Rente 63 60, % Russen von 190 4 % Türken unif. 71,80.
Amsterdam, 11. ausgenommen Schiffahrtswerte. — 1 Wechsel auf Wien 11,52 ¼, Wechsel auf Schweiz 50 35, auf Kopenhagen 63,17 ½, Wechsel auf Stockholm 68,45, auf New Vork 243 00, 8
varis 44 20. — 5 % Niederländische Staatsanleihe v. 1918 95 ⅞, Obl. Königl. Niederländ. Petroleum 600 Holland⸗Amerika⸗Linie 413 ⅛, Niederländ.⸗Indische Handelsbank 222 ¾ Atchison, Topeka & Santa Fs 95 ⁄⅞, 1““ Pacific 97 ½, Southern Railway 29, Union Pacific 137,78, Anacondeo 134,78, United States Steel Corp. 92 ½¼, Französisch⸗Englische An⸗ leihe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —.
New York, öffnung war die Haltung der Börse nicht gleichmäßig, neigte indes infolge von größeren Abaaben in Spezialwerten eher zur Schwäche. Später, als die Kaurlust, die sich in erster Linie auf die leitenden Eisenbahnakrien erstreckte, sehr lebhaft wurde, konnte sich die Börse In den Nachmittagsstunden fonden zwar in den vorher stark gestiegenen Transportaktien vereinzelt Abgaben statt, im allgemeinen biieb die Stimmung indes unter Fuͤhrung von Steels bis zum Schlusse sehr fest. Umsatz 1 Million Aknen. 24 Stunden Durchschnittssaz 4 ¼,
3 % Niederl. W. S. 64 ½,
kräftig erholen.
in Pacific —,—, - Rio Tinto 60 ½, Goldfields 1 1, Nandmmes 3. —
(W. T. B.) Suezkanal 5235,
März. (W. T. B.) Wechsel
Wechsel auf London 11,58,
11. März. (W. T. B.)
Unite States Steel Corper tion 100, Chartered 2271, De 5 % Kriegsanleibe 4 % Kriegsanleihe 101, 3 ½ % Kriegsanleihe 88. 8* . 12% 8,5 Französische Anleihe 4 % Span. äußere Anleihe 53,50, 3 % Russen von 1896 31,50, Rio Tinto 1661. Tendenz: auf Berlin
Rock Island —,
(Schluß.)
Geld: Behauptet. auf 24 Stunden letztes
Wechsel a.
Tarlehen 5,
Bonds 1925 105,
Fentral 76 ¾, Norfoll
Fest. 23,37 ½, Wechse!
Copper Mining 62 ½, pref. 114 ¾.
uf London (60 Transfers 4,76,45, Wechsel — Paris auf Sücht 5,48 8, Barren 101 ½, 3 % Nortbem Pacisic Bonds 59 ½, 4 % Vergin .r: 8 1 Atchison, Topeka u. Santa 54* Hückein. Iüare und Ohio 46 ⅛, Canadian Paecific 164, Chesapeake u. Shlnnen Chicago, Milwaukee u. St. Paul 39 ¼, Illinois Central 98 ½, Louisville u.
Reading 86 ½, Southern Pacific 103 ¼, Union Pacisic United States Steel Corporatten 0,
Tage) 4.78 00, gann
„Silber
599
enver u. Rio Grande e Nashville 115, Rene, 4 105, Pennsplvatem Veri 130 ¾, Anacom⸗
u. Western
Wechsel Wechsel auf
London, 11. März. jetzt alle Rohstoffe dürfen.
Southern London, 12. März.
kanische Baumwolle. — Bei Er⸗
refined (in Cases) 20,25, prime Western 27,90, Zentrifugal 7,28, clears 9,25 — 9,75,
*) Alte Kontrakte.
uöz 7 ——
Gü 82
Berichte von auswärtigen
Liverpool, 11. März. 1000 Ballen, Einfuhr 8284
New York, 11. März. (W. T. B.) loko middling 26,85, do. für März 23.85*), do. für April 211 do. für Mai 22,65 *). New Orleans loko middling 27,25, /
do. in tanks 9,25, do. Cre Weizen Winter 237 ½,
Getreidefracht nach Liverpool nom. Rio Nr. 7 loko 16, do. für Mai 15,25, do. für Juli 14,65.
Warenmärkten. (Reuter.) Amtlich wird mitgeteilt 8 unbehindert eingeführt werzen
(W. T. B.) T. B.)
Kupfer per Kasse 771 (W se N
Baumwolle 89
llen, davon 7900 Ballen ann Für März 15,75, für Aprit en emen⸗ 8 5 15,75, EE1 ¹ (Schluß.) Baumwon⸗
5 *, do. Stand. white in Nem gorktrepem dit Balances at Oil City 4,00, Schunt do. Robe &. Brothers 28,75, Zual Mehl. Spring.⸗ ohean
—
— —
Anzeigeupr 1s fer den Ranm einer 5 gespaltenen Einheitszetle 50 Pf. Außordem wird ans den IFfntneiogenvreis ein Teuerungzuschlag von 20 v. H. erhoben.
—
Erwerbs⸗ und
9. Bankausweise. 10.
Wirtschaftsgenossen scha⸗tern
SUüF’ EIeES. MR 288 eee. 2 82* s ½ F. — 2 18
18 E J. N gl Er .Niederlassung ꝛc,. von Rechtsanwälten,
5 se .Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2ꝛc. Versicherung.
Verschiedene Zekanntmachungen
1) Untersuchungs⸗
sachen.
[80102] Verfügung.
Die Fahnenfluchtserklärung des Fahrers d. R. Jobann Winkler, 1. K. d. B. K. Augsburg, geb. 22. 6. 74, ausgeschrieber im „Reichganzeiger“ Nr. 269 (2. Belil.) vom 10. 11. 1900 Ziff. 63 513, wird zurückgenommen.
Augsburg, 6. 3. 1919.
Gericht der 2. Didision. 1801037)
Durch Beschluß der Strafkammer der Landgerichts Rottweil vom 28. Javua⸗ 1919 wurde die am 15. Dezember 1917 gegen Albert Zeller. Buchhändler ir Zünc. Konkordiastraße 23, geboren am
. Februar 1870 in Balingen, zuletzt im Inland wohnhaft daselbst, verfügte Ver⸗ mögensbeschlagnahme wegen Wogfalls des gemäß § 326 St.⸗P.⸗Q. aufge⸗
oben.
Den b. März 1919.
Staatsanwaltschaft Rottweil. Gerichtsassessor Grasselli.
——
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungenn. dergl.
79981] Das Amisgericht Braunschweig hat beutte felgendes Aufgebot und Zahlungssperr⸗ erlassen: Der alleinige Inhaber der Firma H. Witter §& Co. in Osnabzück, Hermann van Noyß dort, hat das Aufgebot der Aatellscheine Serie 5415 Nr. 38 vnd 39 der Braunschmeiger 20 Taler⸗Lose be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde⸗ wird aufgefordert, spätestens ta dem auf den 15. Dezember 1919, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Amts. goricht in Braunschweig, am Wendentore Nr. 7, Zimmer Nr. 31, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls di⸗ Kraftloserklärung der Urkunden erfolger wird. An das Finanzkollegium hier wird das Verbot erlassen, an den Inhaber des Papiers eige Leistung zu bewirken. Braunschweig. den 4. März 1919. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichis. 19. Hilgendag.
[799822)
2
Aufgebot. Der Rechtsanwalt Koch in Rüstringen als Verireter des prakt. Arztes Dr. Hieronymus Lahrz in Wilhelmshaven, Adalbertstr., hat das Aufgebot der angebd⸗ lich gestohlenen, von der Staatlichen Kreditanstait zu Olbenbura am 1. Oktober 1910 ausgegebenen Schuldverschrerbung: Serie B Nr. 8068, 8262 und 8279 über je 2000 ℳ brantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgekordert, spätestens in dem auf den 29. Ropember 1919. Miting 3 12 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zimmer 16, anberaumten Auf. gebotstermire seine Rechte anzumnelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftivgerklärung der Urkunden erfolgen wird. — F. 7/19. Maͤrz 1.
Oldenburg, 1919, M Am̃fsgericht. Abt. I.
30106] Zahlnngssperre. 154. V. 237/19.
Auf Antrag der jedigen Katharine Rath in Oberurbach. Oberamt Schorndorf, wird der Reichsschudenverwaltung in Berlin
treffs der ongeblich abhanden aekommenen
Schuldverschresbungen der 5 prozentigen Anleihe des Dentschen Reichs von 1915 it. C Nr. 4 273 833 3ber 1000 ℳ und Lit. E tr. 4 585 485 über 200 ℳ verboten, an etnen anderen Inhabee als die obengenannte Antragstellerin eine Leistung mü bewirken, usbesondere neue Zinsschemne oder einen meuerungsschcin auszugehen Bein, den 2. äasz 191“. gercht Berlin⸗Beilm. Adteilung 154.
[80107]
Zahlungssperre. 154. F. 167.19. Auf Antrag des Oberpostsekretärs P. Wenzlau in Düsseldorf, Cleverstraße 66, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich adhanden ge⸗ kommenen Schuldverschreibungen der 5 pro⸗ zentigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1918 Lit. G Nry. 14 060 566 bis 14 060 568 über se 100 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als den oben Feicsentsn Antragsteller eine Leistung zu ewirken, insbesondere neue Ztnsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. Berlin, den 3. März 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
[80439]
Folgende als verloren geweldete Stücke verschiedener Kriegsanleihen sind wieder gefunden worden:
1 460 056/7 (2), 1 318 374, 3/1000, 1 208 290/1 8 1 242 180, 3/500, 1 008 148, 1488 474/5 (2), 3/200, 1 195 537, 1 295 121, 2/100, ℳ 5300,— II.
4 816 387, 1/500, 4 527 949/4 (9), w. 816/7 (2), 4 022 159, 5/200, 5 5zP5785, 1/100, ℳ 1600,— IV.
9 924 757, 1/200, ℳ 200,— VIII.
Berlin, den 11. März 1919.
Börsen⸗Ahteilung des Kontors der Reichshauptbank für Wertpapiere.
804 ½, Bekauntmachung. Auf Grund § 367 des Handelsgesetz⸗
buchs wird bekannt gemacht, daß am 25. Fe⸗
bruar 1919 folgende Wertpaptere in Ham⸗ vurg in Verlust geraten ind:
2 Stck, der 3. vdeutsch. Kriegsavleihe Lit. F Nr. 2 502 147 über ℳ 200,— Lit. G Nr. 2 597 946 über ℳ 100,—,
1 Stck. der 5. deutsch. Kriegsanleihe Lit. E Nr. 5 774 161 stber ℳ 200,—,
3 Stck. der 5. deutsch. Kriegsanleihe Lit. G Nr. 7 109 865/7 über je ℳ 100,—, 2 Stck. der 8. deutsch. Kriegszanleihre Lit. C Nr. 14 263 547 über ℳ 1000,—, Lit. E Nr. 10 865 025 über ℳ 200,—.
Hamburg, den 3. März 1919.
Die Polizeibebörde. Abtellung 2 (Kriminalpolizei).
[304361 Bekauatmuchung.
Aaf Grund s 367 des Handelsgesetz⸗ duchs wird hekannt gemasst, daß am 2. März 1919 folgende Wertpaptere in Hamburg in Verlust geraten sind: 2 Seck. der 4. Deutsch. Kriegsanleih⸗ Lit. D Nr. 4 522 526/27 üÜber je ℳ 500, —,
4 Hypothekenpfandbriefe 42 Serte 441 D 134 138 bis 40 über je ℳ 300,—, Serie 442 D 126 167 über ℳ 200,—.
Homburg, den 4. Maͤrz 1919.
Die Polizeibehörde. Abteilung 2 — Kriminalpolizei.
[80437]7¼ BVekannemachnug.I
Auf Grund 8 367 1 des Handelsgesetz⸗ buchs wird bekannt gemacht, daß
3 Stck. der 2. Deutsch. Kriegsanleihe Lit. E. 1 250 891 bss 93 über je ℳ 200,—
in Verlust geraten sind. b
Hamburg, den 4. März 1519.
„ ie Polizeibehörde.
Abtellung 2 — Kriminaglpollzei. [804385% Bekannzmachung. Auf Grund § 367 des Handels zesetz⸗ buchs wird bekannt gemacht, daß ig der Nacht zum 12. Februar 1919 in Ham⸗ barg folgende Wertpapiere in Verlust ge⸗ raten sind:
4 Stück §. Deutsch⸗ Kriegzanlelh: Nr. 15 151 303, 15151 348, 15 151 356, 15 151 361 üuder se ℳ 1000,—, sämtlich mit den dazu gehoͤrenden Zinsscheinen.
Hamburg, den 6. März 1919.
Tie Woltzetbebörde. Abieilung 2 — Kriminalpolizei. [80440]) VBerauutmacheng.
Abhanden gekommen sind unsere 4 %0 gen verlorbaren Pfandkriefe Lit. Q)Nr. 58 4338 zu ℳ 509,— und Lit. ² Fr. 951 210 5l ℳ 300,—.
München, den 8, März 1919.
Bayerische Handelsbank. [304 44
(SFelegeüllich der am 10. IJh nar 18139
in Rehensburg flattgehabte Planderungen
wurde bet der Kirma Mannes voselbst auch ein Stück Kriegsanleihe über 1000 ℳ Nr. 15 545 185 gestohlen. Im Falle des Verkaufs des Stückes wird um Mitteilung ersucht.
Regensburg, 8. März 1919.
Der Staatsanwalt beim Landgerichie Regensburg. 8 506/19. [80111] Aufruf.
Der von der Provinzial⸗Lebensversiche⸗ rungsanstalt der Rheinprovinz unterm 15. März 1918 auf den Namen des Kauf⸗ manns Josef Hubert Franz Peter risch zu Gerolstein ausgefertigte Versicherungs⸗ schein M 130 ist angeblich abhanden⸗ge⸗ kommen. Der gegenwärtige Inhaber des Versicherungsscheins wird hiermit auf⸗ gefordert, sich binnen zweier Monate bei uns zu melden, widrigenfalls der Ver⸗ sicherungsschein für kraftlos gilt und wir eine Ersatzurkunde ausstellen.
Düsseldorf, Elisabethstr. 11, den 13. März 1919.
Provinzial⸗Lebensversicherungsanstalt
der Rheinprovinz.
[801182 VBekanntmachung.
Die von der Mecklenburgischen Lebens⸗ verficherungs⸗Bank auf Gegenseitigkeit id Schrverin unterm 16. Februar 1912 aus⸗
estellte, auf den Namen des Herrn Alber Throdor Delauns, Geschäftsfuͤhrer in Friedenau, lautende Poliee Nr. 90 666, Tarif V, über ℳ 10 000,— ist der Bank wegen eines von ihr gegebenen Darlehns von ℳ 960,— verpfandet. Die von der Bank über die erfolgte Verpfandung ausgefertiate Hinterlegungsbescheintaung Nr. 32 331 vom 11. August 1916 ist als abhanden gekommen gemeldet. Wenn nicht innerhalb zweier Monate Rechzte an der Versicherung bei uns geltend ge⸗ macht sind, wird die Hinterlegungsbeschei⸗ nigung gemäßz § 20 der allgemeinen Ver⸗ sicherungsbedingungen für kraftlos erklärt werden.
Schwerin i. M., den 10. März 1919. Meckienburagische Lebensversicherungs⸗Bank auf Gegenseitigken in Schwerin. Meyer. Wildermann. [80108] Nufgebot. JF. 4/19
Der Theodor Lohmar aus Siegburg, an den Müblen, hat das Aufgebot des Ein⸗ lagebuches Nr. 12 324 bLer Kreissparkasse in Siegburg über 19 559,67 ℳ, lautend auf Erasmus Theodor Lohmar in Sieg⸗ burg, beantragt. Der Inbaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Juli 1919, Vermutags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloverklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.
Siegburg, den 1. März 1919.
Das Amtsgericht.
[80104] Anfgedpr. 1. F. 11. 19./3.
Die Firma Pitsch &᷑ Co., Inbaber Fulius Piisch, in Wirningen a. Mosel, vertreten dutrch den Fustizrat Konrad Breyer in Bertin W. 9, Köthenerstr. 18, bat das Aufgebot des von der Antrag⸗ stellerin am 8. Delember 1905 caus⸗ ßestellten, auf die ossege Handelegesell⸗ schaft Franz August Muller & Co. in Berlin, Hasenheide 12, gezogenen und an⸗ genommenen, am 8. März 1906 sällig gewesenen Wechsels über 1250 ℳ bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird gufgefordert, spätestens in dem auf den 2I. Nopember 1919, Vormittags 411¼ Uhr, vor dein unterzeichneten Ge⸗ richt, Berlin SW., Kleinbeerenstr. 16—19, Zimmer Nr. 33, anberaumten Aufgebote⸗ ermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Fieeng der Urkunde erfolgen wird.
Berlin. den 4. März 1819. Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof. Abtl. 1. (80105] Aufgebot.
Die Hinterlegunasstelie des unter⸗ zeichneten Gerichis hat das Ausgebat der in der Lizutdastongsech⸗ Sterbekaße in Hurkau ven deren Rendanten bei der
Regierungshauptkasse in Magdeburg für die unhekannten Erben der 1884 zu Perver bei Salzwedel verstorbenen Witwe Tesmer, geb. Schulz, den Zimmermann Karl Meier und die Schlosser Wilhelm Römerschen Eheleute in Amerika hinter⸗ legten Barmasse von 131,25 ℳ nebst den aufgelaufenen Zinsen von 32,50 ℳ be⸗ antragt. Alle Beteiligten werden auf⸗ gefordert, ihre Ansprüch⸗ spätestens in dem auf den 20. Juni 1919, Vormittags 11 Uhr, auberaumten Aufgebots termine beim unterzeichneten Gericht geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Rechten
ausgeschlossen werden. Tangermündr, den 27. 1919. Das Amtsgericht.
[80110] Aufgebot. H“
Die Hinterlegungestelle des unterzeich⸗ neten Gerichts hat das Aufgebot der am 25. September 1885 in der Thürnagel⸗ schen Grundbuchsache vom Rechtsanwalt Marfoꝛding in Stendal hinterlegten Bar⸗ masse von 257,87 ℳ nebst den aufge⸗ laufenen Zinsen von 67,51 ℳ beantragt. Alle Beteiligten werden aufgefordert, thꝛe
——üö——
testens im 1“ dem Gericht Anzeige zu machen. 8 Füssen, den 6. Mär 1919. Amtsgericht.
[80115]
Auf Antrag der verwilweten (uts⸗ besitzer Emma Thieme, geb. Herrmann, und des Gutsbesitzers Kuno Thieme, beids zu Unterfarnstedt, soll der am 28. Pe⸗ zember 1884 zu Winkel geborene Schlosser Emil Gustay Thieme, zuletzt wohn⸗ haft in Unterfarnstedt, für tot erklät werden. Der vorbezeichnete Verscholtene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Dezember 198 9, Por⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 15, anberaumten Inf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Lodeserklärung erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, spaͤtestens im Aufgebotz⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen,
Querfurt, den 28. Fedruar 1919.
Das Amtsgericht.
ammmnraeamaenenögnn
[80116]
Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 20 Juri 1919, Vormittags 11 Uhr, anbernumten Aufgevotstermin beim unterzeichneten Amtsgericht geltend; zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Rechten ausgeschlossen werden.
Taugermünde, den 26. Februar 1919.;
Das Amtsgericht.
[80105] Anfgebohot.
Die ev. Kirchengemeinde Karolath, vor⸗ treten durch ben Gemeindekirchenrat, dieser vertreten durch den Pastor Alfred Ka⸗ minski in Karolath, hat das Aufgebot des Hypotherkenbriefes vom 18. März 1886 über die für sie auf dem Grund⸗ buchblatt des Grundstücks Nr. 65 Rein⸗ berg Abt. III Nr. 2 aus der Urkunde vom 3. Februar 1886 eingetragene, zu 4 ½ % verzinsliche Darlehnsforderung von 750 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in demm auf den 1. Oktober 1919, Bormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ teichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftleserklaärung der n e erfolgen wird. 8
Amisgericht Karolath, den 14. Februar 1919.
[79989] MHAufgebot.
Die Ehefrau des Gaßtwirts Heinrich Deike, Anna geb. Holthus, in Bücken hat beantragt, den verschollenen, am 16. Maͤrz 1850 in Bücken geborenen Kaufmann JFobann Metzer, zuletzt wohnbaft in Bücken, Kreis Hova, für tot zu erklären. Der hezeichnete Verschollene wied auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 20. November 1919, Vormiitaas 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbercumten Aufgedotstermine zu melden, widrigenfalls die Todezerklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Berschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, späͤtestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Hoya, den 22. Februar 1919.
Das Amtagericht.
139t4811 9 N n
Rechtsanwalt Dr. Friehrich Schmitt in München, Ottostraße 1. als Schnng pfleger hat beantragt: 1) Kreszenz Teitz, geb. am 8. Mai 1851, dog Wiedemen, 2) Josef Fein, geb. am 29. Dezember 1857, von Wiedemen, l und 2 Kinder der Bauerseheleute Georg und Magdzlena Seitz, leztere geb. Geper, von Wiedemen, für tot iu erkläten. Es werden aufge⸗ sordert: 1) die Verschollenen, sich spätestens im Aufgebotstermin des Amtsgerichis Fissen vom Miunmoch, den 24. Septemver Iehg, Mormittags 11 uhr, im Zitzungssaale zu melden, widrigenfalls ihre Kobeseeklürteng aFfolgen wird, 2) ale,
welche Auskaunst zher Leben und Tod der Berschollenen zu ertellen vermögen, spa⸗
um 18. Nobvember 1916 ist zu Hova der Arbeiter Albert Dieirich Rottmana aus Bücken, Kreis Hova, geboren am 3. März 1838 zu Campzheide, Kreis Hoya, verstorben. Da ein Erbe des Nach⸗ lasses bisher nicht ermittelt ist, werden
diejenigen, denen Erbrechte an dem Nach⸗
lasse des Rottmann zusteben, aufgefordert, diese Rechte bis zum 10. Mai 1919 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls festgestellt werden wird. das ein anderer Eecbe als der preußische Fiskus nicht vorbanden ist. Der Nachlatz betragt etwa 1000 ℳ. Haya, den 28. Februar 1919. Das Amitsgericht.
Das Amtsgericht Landstuhl bat am 3. März 1919 folgendes Ausschlußurteil erlessen: Das Sparbuch Nr. 239 der Pfäuzischen Bank, Depositenkasse Landstuhl, fautend auf 100 ℳ auf Obersch wester Natalie Troppmann vom Roten Kreut in München⸗Neuhausen, wird fser kraftlos erklärt. 8 [80463]
Haug, Amtsrichter.
[80117]
In der Aufgebotssache der Erben des Kaufmanns Gustav Ziem, Frau Glisabeth Muttray, 78 Möller, und Frau Lalse Müller, geb. Müller, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Koffka und Dr. Indig und De. Fürth in Berltn, Charlottenstr. 58, hat das Amtsgericht in Berlin⸗Lichterfelde durch den Amtsgerichts⸗ rat v. Polhbeim für Recht erkannt: Der Hypotbekenbrief über die im Grundbuch von Berlin⸗Lichterfelde Band 69 Blatt 2068 in Ahzteilung III Nr. 6 für den Kaufmann Hugo Gottschling dafeibst ein⸗ getragene Kaufgeldforderung von noch 1500 ℳ — fünftzehnbundert Mark — wird⸗ für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller. 2. 10 evln Sichter felde, den 7. Män
19.
Das Aitgericht.
(80362] Oeffentliche Zustenleng. Der Wichter Albert Joutiet in Cöl,
(Humbold tkolonie, Prozesbevollmächtigter⸗ Rechtsanwalt Dr. Maaßen in Cöln⸗Kall⸗
F 9 b. klagt gegen seine Chefrau, Anva ses⸗ Schnichels, frühee in Cöln, jett unße⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauͤ tang, daß die Beklagte mit anderen Mänmern unerlaubten Verkehr untahalrer mit den Antrag auf Scheidung der d. Der Kläger ladrt die Beklagte zur mün . lichen Verhandlung des Rechtzstreug nes die zebnie Zivilkammer des Landaerie 9 in Cöln auf den 28. Mat 191t, Vorminngs 9 Uhr, mit der ee⸗ forderung, einen bei dem scedachten Uün. richte zugelassenen Anwart tu beß S Zum Zwecke ber öffenilichen Zustellung dieser Auszug der Klage be auntgemacht.
Goölu, den 3. März 1919. Köhler, 2 Gerichtsschreiber des Landgerichlts,
8
Arr Hringsprris beträgt nierteljüährlich 9. ℳ. AHe Hostanstalten negmen Hestellung mu⸗ suüͤr Ueelin hden Pestansiatten und Zeitnngsverteleben für Celhstathsler Wilhelmstraße 8*.
anch hie Geschäftsstele SW. 48, Finzelne Rummern kosten 28 j.
50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszetles 20 Pf. werd anf
Reichsbankgirokontoo.
Inhalt des amtlichen Peiles: Deutsches Reich.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 56 und 57 Preußen.
Urkunde über die Verleihung des Enteignumgsrechts an den Reichsmilitärfistus.
Anordnung sber das Schlachten von Ziegenmutter⸗ und Schaf⸗ lämmern.
Verordnung über Kohlenverteilung für Hausbrand, Klein⸗ gewerbe und Lagdwirtschaft in Graß Berlin.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Numiner 15 der Preußischen Gesetzsammlung.
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Amtliches. Dentsches Reich.
Die von heute ab zur Ansgabe gelangend ind 57 des Reichs⸗Gesetzblatte enthalten Nummer 56 unter
Nr. 6752 das Gesetz über die weitere Zulassung von Hilfsmitaliedern im Patentamt, vom I. März 1919, unter
Nr. 6753 eine Bekanntmachung, betreffend dae Außerkraft⸗ treten des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden, vom 11. März 1919, und unter ,
Nr. 6754 eine Bekanntmachung über die Schiedsgerichte für die Erhöhung von Preisen bei der Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas und Leitungswasser, vom 5. März 1919, Nummer 57 unter “
Nr. 6755 das Gesetz üher die Bildung einer vorläufigen Reichswehr, unter
Nr. 6756 elne Ausführunasverordnung zum Gesetz über die Nildung einer vorläufigen Reichswehr, unter b
Nr. 6757 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom 10. März 1919, und unter
Nr. 6758 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnungen über Beschäftigung Schwerbeschäbigter vom 1. Februar 1919 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 132) und damit auch vom 9. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 28), vam 11. März
1919. Berlin W. 9, den 12. März 1949. Krüer.
Postzeitungsamt.
Preußen.
Dem Reichsmilitärfiskus, dem die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Privalanschlußbahn an den Staatsbahnhof Schneidemühl fuͤr die Militärgasanstalt, den Kriegsluftschiffhafen und die Fliegerstation daselbst erteilt worden ist, wird auf seinen Antrag das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauerr den Beschränkung desfenigen
Grundeigentums verliehen, das für diese Anlage aus dem im
Geundbuch des Gemeindebezirks Schneidemühl Band 5 Blatt 212 als Eigentum des Ziegeleibesitzers Karl Fredrich eingetragenen Grundstück (jetzige Katasterbezeichnuna der erforder⸗ lichen Flächen: Kartenblatt 3 Parzelle Nr. 4627/1166 und 4628/1166 ꝛc.) erforderlich ist Berlin, den 6. März 1919. 8 Im Namen der Preußischen Regierung. Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
b Anordnung über das Schlachten von Ziegenmutter⸗ und Schaf⸗ 8 lämmern.
„Auf Grund des § 4 der Bekanntmachung des Stel⸗ vertreters des Reichskanzlers über ein Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen vom 256. August 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 515) wird hierdurch folgendes bestimmt:
§ 1. 6 . Die Schlachtung aller gasslüimmer und Ziegenmutterlämmer, die in dieseem Jahre geboren sind oder geboren werden, wird bis auf s verboten.
Das Verbot findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die er⸗ folgen, weil zu befmbete ist, daß das Tier an einer Erkrankung berenden werde, oder weil es dafhldc eines Unglücksfalls sofort ge⸗ dötet werden muß. Solche Schlachtungen sind innerhalb 24 Stunden
der Schlachtung der für den Schlachtungsort zuständigen Orts⸗ bolizeibehorde anzuzeigen. 8 1
Anzeigenpreis sürn den Ranm etner 5 gespabtenen Gütnse89ge ⸗ den Angelgenpreis ein Tenernngézuschlag don 26 b. C. üaemn.
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Berlin, Freitag, den 14. März, Ahends.
v1A11AXAX“X“ „Ausnahmen von diesem Verbot können aus dringenden wirt⸗ schaftlichen Gründen vom Landrat, in Stadtkreisen von der Orts⸗ polizeibehörde zugelassen werden. u““ . Zuwiderhandlungen gegen diese Anorduung werden gemäß § 5 der eingangs erwähnten Bekanntmachung mit Geldstrafe big zu 1500 ℳ oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. 5. —Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung im Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 25. Februar 1919. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. V.: Ramm.
1
Ministerium für Wissenschaft, Kun und Volksbildung.
Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms Universität in Berlin Prof ssor Dr. Leuchs. Abteilungsvorsteher am Chemischen Institut, ist zum außerordentlichen Profesor in derseloen Fakultät ernannt worden.
v““ ber die Kohlenverteilung für Hausbrand, Klein⸗ gewerbe und Landwirtschaft in Groß⸗Berlin.
Auf Grund der Bekanntmachung des Reichekommissars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 78) in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden vom 21 Auagust 1917 wird für bas Gebiet des Kohsenverbandes Groß⸗Berlin, nämlich die Stadt⸗ kreise Lerlin, Charsottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schönebera, Bexrlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltom und Niederharnim, in Neufassung der Verordnung des Kohlenverbandes Groß⸗Berlin über die Kohfenverteilung für Haus⸗ brand, Kleingewerbe und Landwirtschaft in Groß⸗ Berlin vom 12. März 1918 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 68)
folgendes bestimmt:
A. Allgemeine Bestimmungen. § 1. Einführungsbestimmungen Von dieser Verordnung werden betroffen: D“
1. der gesamte Hausbrand einschließ ich des Bedarfs der Behörden und Anstalten, aber ausschließlich des von den Intendauturen beschafften Bedarfs für militärische Zwecke (§§ 21 bis 72),
2. der Bedarf in Gewerbebetrieben, deren Verbrauch monatlich weniger als 10 Tonnen (200 Zentner) beträgt, und ohne Rücksicht auf die Höhe des monatlichen Verbrauchs der Bedarf von Bäckereien. Schlächtereien sowie der Bedarf der Gastwirttschaften, Gasthöfe und Pensionen zu Küchenzwecken, der Bedarf von Bade⸗ anstalten und ähnlichen Betrieben, soweit sie dem täglichen Bedarf der Bevölkerung dienen (§§ 73 bis 79),
3. der Bedarf der Landwirtschaft einschließlich der land⸗ wirtschaftlichen Nebenbetriebe (§§ 80 bis 87). § 2.
Kohlen im Sinne dieser Verordnung sind: 1“
Steinkoblen jeder Art, Braunkohlen jeder Art, Briketts jeder Art, Koks jeder Art sowie Anthrazit und Schmiedekohlen.
Die Abgabe und Entnahme von Kohlen ist nur nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung zulässig.
Eine Gewähr für die Beschaffung von Kohlen mwird durch diese Regelung nicht sibernommen.
S — 8 4. * Kohlenhändler. Kohlenhändler im Sinne dieser Verordnung ist jeder, der im Bereich des Kohlenverbandes Groß⸗Berlin gewerbsmäßig Kohlen an Verbraucher oder an Händler abgibt.
Den Kohlen händlern gleichgestellt sind Personen, die, ohne gewerbs⸗ mäßig mit Kohlen zu handeln, regelmäßig oder in einer Mehrheit von Fällen im Bereiche des Kohlenverbandes Groß⸗Berlin Kohlen an Verbraucher oder an Händler abgeben.
Jede Abgabe von Kohlen durch Personen, welche nicht Kohlen⸗ händler im Sinne vorstehender Bestimmung sind, bedarf der vor⸗ herigen schriftlichen Genehmigung der Kohlenstelle Groß⸗Berlin.
8 5. “ Kohlenhändler dürfen Kohlen nur abgeben, sofern sie im Besitze einer von der Kohlenstelle Groß⸗Berlin ausgestellten Händlerstamm⸗ karte sind. 1
6.
Die Kohlenhändler haben . Koblenstelle Groß⸗ Berlin für die erste Monatshälfte bis zum 20. des betreffenden Monats, für die zweite Monatshälfte bis zum 5. des darauffolgenden Monats, ge⸗ sondert für alle een von Kohlen, getrennt nach Lagerplätzen, in je einer Summe zu melden: 8
1. den Bestand am ersten Tage der Berichtszeit, 2. den Eingang innerhalb der Berichtszeit, 3. den Ausgang innerhalb der Berichtszeit,
4. den Bestand am letzten Tage der Berichtszeit.
Die Meldungen sind auch zu erstatten bei Fehlen von Ein⸗ oder Ausgängen während einer Berichtszeit.
oftscheckkonto: Berlin 41 821. 1919. Die Meldungen sind von dem Meldepflichtigen zu unterzeichnen; die Unterschrift gilt als Bestätigung der Richtigkeit der gemachten Angaben. 2 — Eine Abschrift der Meldungen ist von dem Meldepflichtigen auf⸗ zubewahren. 1 S Die für diese Meldungen zu benutzenden Vordrucke sind bei der Kohlenstelle Groß⸗Berlin in Emptang zu nehmen. .
2
Kohlenhändler dürsen Kohlen an andere Kohlenbänvler unbe⸗ schadet etwaiger gemäß § 17 auferlegter Beschräntungen nur gegen Händlerkohlenkarten abgeben und von ciesen entnehmen.
Ausgenommen hiervon sind:
a) ganze Waggonladungen, die mit der Eisenbahn von der Erzeugungsstelle ohne Umladung an den Händler oder dessen Beauftragten zur Ablieserung gelangen und unmittelbar an den Händler adressiert sind, .
b) ganze Schiffsladungen und die zur Beladung von Schiffen erforderlichen Lieferungen nach den Umschlagstationen.
Eisenbahnseitige Umladung in Kleinbahnwaggons oder Schiffe ist nicht als eine Umladung im Sinne des Abs. 2 anzusehen.
§ 8. 1 9
Aushilfslieferungen dürfen Kohlenhändler nur auf Anweisung der Kohlenstelle Groß⸗Berlin ausfuhren. Als Anweisungen gelten Händlerkohlenkarten mit folgenden Vermerten:
1. die Aufschrift „Briketis“,
2. der Name und die Adresse des zur Ausführung von der
Kobhlenstelle Groß⸗VBerlin bestimmten Kohlenhändlers,
3. die Unterschrift und cder Stempel der Kohienstelle Groß⸗
Bei der Abgabe von Kohlen an Händler hat der abgebende Händler eine der abgegebenen Menge entsprechende Zabl von Ab⸗ chnitten von der Händlerkohlenkarte abzutrennen. Die Abgabe von Kohlen gegen bereits abgetrennte Abschnitte int unzulässig.
Der Kohlenhändler hat die abgetrennten Abschnitte aufzubewahren und für jeden Monat bis zum 15. des darauffolgenden Monats der⸗ jenigen Gemeinde postgeldfrei zu übersenden, in der er feinen Sitz hat.
Die Gemeinde hat dem Kohlenhändler jeweils eine auf die Zentnersumme der Abschnitte lautende Quittung auszustellen, die von ihm aufzubewahren ist. Sofern eine sosortige Nachprüfung der Ab⸗ schnitte nicht möglich ist, hat die Gemeinde zunächst unter Vorbehalt zu quittieren und innerhalb 14 Tagen eine endgültige Quittung zu erteilen.
Die Gemeinde hat zum 5. eines jeden Monats der Kohlenstelle Groß⸗Berlin anzuzeigen, welche Menge von Abichnitten ihr die Kohlenhändler während des vorangegangenen Monats übersandt haben, und Abschrift der erteilten Quittungen mit einzusenden.
§ 10. b
Händlerkohlenkarten sind bei der Kohlenstelle Groß⸗Berlin geger Vorlegung der Händlerstammkarte und gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Jede Händlerkohlenkarte lautet über 200 Zentner, ein⸗ geteilt in 40 Abschnitte zu je 5 Zentnenrnrr. . 1 88
Die Kohlenhändler sind verpfl chtet, ihre Geschäfte an allen Werk tagen während mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagesstunden jedoch nicht vor 8 Uhr morgens und nicht nach 8 Uhr abends, für di Verbraucher geöffnet zu halten.
Alle Verkaufszriten sind den Verbrauchern durch Straße aus sichtbaren Aushang bekanntzugeben.
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Die Koblenbändler sind verpflichtet, die Ko auf Verlangen
einen von d⸗
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zur Selbstabholung zur Verfügung zu stellen 8
Die Kohlenhändler sind verpflichtet, nach Maßgabe des Ver hältnisses, in dem ihre tatsächliche Belieferung zu der auf Grund des § 17 für sie festgesetzten Menge steht, die Kohlen an ihre Abnehmer gleichmäßig zu verteilen. n
Die Kohlen sind nach Gewicht abzugeben. Ist der Kohlenhändle nicht im Besitz einer Wage, so hat er 8
an Stelle von 1 Zentner Briketts: 100 Ganzsteine, — „ 1¹ 1— Kotks: 1 hl Kols. 8. abzugeben. . Verboten ist die Abgaäbe und Entnahme von Kohlen:
a) auf den Freiladegleisen der Bahnhöfe,
b) außerhalb der ordnungsmäßigen festen Verkaufsstellen des Kohlenhandels. 1 8
Die Bestimmungen der §8 5 bis 15 finden keine Anwendung auf Koblenhändler, die Kohlen ausschließlich an Händler in ganzen Waggons oder in ganzen Schiffstadungen abgeben, soweit dieie Sendungen unmittelbar an letztere adressiert sind.
8 17 Mengenfestsetzung. Die Kohlenstelle Groß⸗Berlin wird eia Seg festꝛuseten:
1. durch welche Kohlenhändler und in welchen Mengen Kohlen⸗ händler Kohlen beziehen dürfen,
2. welche Mengen ein Kohlenhändler für jeden der in §.1 Ziffer 1—3 genannten einzelnen Verwendungszwecke abgeben darf.
8 § 18. 111 Ein⸗ und Ausfuhr, Bestellscheir. Kohlenbändler und Verbraucher, die Kohlen in das Gebiet des Kohlenverbandes Groß Berlin waggonweise oder durch Kahnladung einführen, haben vor dem Bezug von Kohlen den Bestellschein der Kohlenstelle Groß⸗Berlin zur Abstempelung vorzulegen, .