1919 / 63 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Mar 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Straßen, Kanälen, für Kleinwohnun Kurs verlust, Druck und Stempel zu beschaffen. Hss ae Die Schuldverschreibungen find mit jährlich 4 vom Hundert, fällig in halbjährlichen Raten von 1. April und 1. Oklober jeden Jahres, zu verzinsen, nach dem Muster der seitherigen Schuloverschreibungen der Stadt Gießen aus⸗ zufertigen und wie folgt zu bezeichnen: Reihe IX. Stü Nr. zu 5000

1 100 = 1 101 700 609 2009 701 2200 = 1500 10090

2201 3400 = 1200 500

3401 3800 = 400 300

3801 4200 = 400 200

200 zu Die Anleihe ist nach dem festgesetzten Tilgungeplan dur

Rückkauf oder Verlosung vom 1. Juli 1924 ab jährlich 89 1 ½ vom Hundert des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von

den getilgien Schuldverschreibungen zu tilgen. Der Stadt bleibt das Recht vorbebalten, vom genannten Zeitpunkt ab

auch eine verstärkte Tilgung eintreten zu lassen oder die ganze

Anleihe auf einmal zurückzuzahlen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte

Dritter erteilt. Die Befriedigung der Irhaber der Schuld⸗

verschreibungen wird vom Staate nicht gewährleistet.

Darmstadt, den 27. Februar 1919.

Hessisches Staatsministerlum. 8 Ukrich.

INN

die Zwangsverwaltung über die britische Firma William Greayer in Hamburg ist aufgehoben. Hamburg, den 13. März 1919. 8 Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Preußen. Mintisterium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Berg⸗ inspektor Schulz in Dortmund zum Stellvertreter des Vor⸗ sitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem stellvertretenden Feefis der Kammer Dortmund II dieses Gerichts ernannt worden.

Ministetin deh Inneen.

8

Der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Fo sten Eagert ist an Stelle des auf seinen Antrag von dem Neben⸗ amte entbundenen Mnisterialdirektors Dr. Abicht zum Mit⸗ gliede der Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte ernannt wordeg.

Der Landr t, Geheimer Reoierungsrat von Gottberg gus Krossen a. O. ist seitens der Preußischen Regierung zum Regterungsrat ernannt.

De Kreis assistenzarzt Dr. Klimm in Freystadt (Niederschl.) ist zum Kreis arzt in Neusalz a. O. ernannt worden.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Karl Schmidt in Bleicherode ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts m Naumburg c. S. mit Anweisung seines Amtssitzes in Bleicherode ernannt worden.

8n

Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.

Die Oberförsterstelle Axstedt in Hagen b. Bremen, Regierungsbezirk Stade, ist zum 1. Mai 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis 12. April 1919 eingehen. Ferner sind die Oberförsterstellen Nikolaiken im Regierungsbezirk⸗ Allenstein, Schulitz im Regierungsbezirk Bromberg und Trittau im Regierungsbezirk Schleswig zum 1. Juni 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 20 April 1919 eingehen. Die Oberförsterstellen Rudschanny im Regierungs⸗ bezir! Allenstein, Czersk im Regierungsbezuk Marienwerder und Wodek im Regierungsebezirk Boomberg sind zum 1. Juli 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 1. Mai 1919 eingehen.

Domäaänen

Ministerium der oͤffentlichen Arbeiten.

Der Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Ver⸗ bücheln, bisher in Dorrmund, ist als Abnahmebeamter nach Essen versetzt.

Der Regierung baumeister des Maschinenbaufachs Ritter und Edler von Keßler, bisher bei der Eisenbahndirektion in Posen, ist dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zur Be⸗

schäftigung bei den Eisenbahnabteilungen überwiesen

Ministerium für Wissenschaft, Kunst 1 und Volksbildung.

Der bhisherige außerordentliche Professor in der theolo⸗ ischen Fakultät der Universität in Greifswald D. Girgen⸗ sode ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und

Dr. Paul Lensch in Neubabeleberg zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Withelms⸗ Universität iu Berlin ernannt worden.

11“

Akademie der Künste zu Berlin.

1 Bekanntmachung. Die in der Genossenschaft der ordentlichen Mitglieder der

E der Künste, Sektion für die bildenden Künste, erfolgte a

der Maler, Professor Lovis Corinth. Berlin, Franz Eich⸗ horst, Berla, Prosessor Ulrsch Hübner, Berlin, Wäilly Jaeckel, Berlin, Melchior Lechter, Berlin,

8 Hans Purrmann, Berlin; der Bildhauer, Professor Georg Kolbe, Berlin, Wilhelm Lehmbruck Berlin, Professor Fanz Metzner, Bektin, Professor J sef Rauch, Berlm;

11““

der Architekten Fritz Bräuning, Berlin, Professor Buxumno Paul, Berlin; der Graphiker, Professor Ernst Moritz Ceuger, Berlin, . Käthe Kollwitz, Berlin; der Maler, Professor Huago Freiherr von Habermann, München, Professor Ludwig von Hofmann, Dresden, Professor Leopold Graf von Kalckreuth, Eddelsen, Piofessor Albert von Keller, München, Professor Dir. Withelm Steinhausen, Frankfurt a. M, Pro⸗ fessor Robert Sterl, Dresden; der Bildhauer Ernst Barlach, Guͤstrow i. M, Professor Theodor von Gosen, Breslau, Professor Hermann Hahn, München; der Architekten, Professor Paul Bonatz, Stuttgart, Professor Dr. Theodor Fischer, München; des Graphikers, Professor Heinrich Wolff, Königsberg i. Pr. zu ordentlichen Mitgliedern der Akademie der Künste, Sektion fär die bildenden Künste, sowie der Musirer, Prosessor Paul Juon, Berlin, Emil N. Frei⸗ herrtn von Réeznicek, Berlin, Jean Louis Nicodé, Dresden, Professor Friedrich Klose, München, Dr. Otto Neitzel, Cöln, Professor Dr. Hans Pfitzner, z. Zt. München, Professor Arnold Mendelssohn, Darmstadt, zu ordentlichen Mitgliedern der Akademie der Künste, Sektion für Musik, ist vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung bestät gt worden. Berlin, den 17. März 1919. Der Präsident: Ludwig Manzel.

Bekanntmachung.

Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat in Abänderung meiner Bekanntmachung vom 22. F bruar 1919 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 46) den Erzeugerpreis für Kohlrabi ohne Laub mit Wirkung vom 20. März 1919 ab auf 12,— für den Berlin, den 17. März 1919. .““ Der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin. 8 J. V.: Dr. Vollbach.

Bekanntmachung.

„Den Eheleuten Robert Obler, Cöln, Gr. Witschgasse Nr. 20, wird auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Nahrungsmitteln jeglicher Art, namentlich mit Gemüse, Obhst und Südfrüchten, unter⸗ sagt. Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die Eheleute Ohler zu tragen.

Cöln, den 10. März 1919.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

88 8 8 8 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 der Preuß schen Gesetzsammlung enthält unter:

Nr. 11 749 eine Verordnung wenen Anzerung des Ge⸗ setzes, bet effend die Besörderung deutscher Aasiedlungen in den Provinzen Westyr ußen und Nosen, vom 26. April 1886 (Ge⸗ setsamml S. 131) in der Fassung des Ges⸗tzes über Maß⸗ nahmen zur Stä kung des Deutschzums in den Provinzen Westpreußen und Posen vom 20. März 1908 (Gesetzsamml. S. 29), vom 12. Marz 1919

Berlin W. 9, den 11 März 1919.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. März 1919.“

In der am 17. März 1919 unter dem Vorsitz des Ver⸗ treters des Ministerpräsidenten, Reichsministers der Finanzen Schiffer abgehaltenen Vollsitzung des Staatenaus⸗ schusses wurde dem Entwurf eines Gesetzes über den Eintritt Wüclttemberas in die Biersteuergemeinschaft sowie den Ent⸗ würfen, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaus⸗ halts und des Haushalts der Schutzgebiete für das Rechnungs⸗ jahr 1919, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rochnunge jahr 1918 und dem Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung der Reichs⸗ bank für das Jahr 1918, zugestimmt.

Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstands⸗ kommission in Spaa vom 16. März entnimmt „Wolffs Telegraphenbüro“ folagende Mitteilungen:

Der General von Hammerstein richtete an die Alliierten das Ersuchen, daß nunmehr nach Abschluß des Abkommens in Brüssel die in Rotterdam lagernden Lebensmittel von dort auf dem Seewege nach Hamburg, Stettin. Warnemünde, Rostock und Wismar befördert werden können, weil die gegenwärtige Lage des deutschen Transportwesens eine Beförderung zu Lande zum Teil unmöglich mache.

Der amerikanische Vertreter teilte mit, daß am 20. März un⸗ gefähr 2000 deutsche Sanitätspersonen von Tours in einem Sonderzuge nach Limburg abgehen werden.

Der deutsche Vorsitzende ersuchte die Alllierten um Aufklärung über volnisch⸗russische Verhandlungen, die nach einem Funtspruch Tschitscherins vom 12. März der Unterhändler Wiens⸗ kowski im Auftrage der polnischen Regierung mit den russischen Bolschewisten führt. 1 b

Die Requisitionen von Kartoffeln im Kreise Meisenheim, gegen die deutscherseits protestiert worden war, sind, wie der General Nudant erklärte, eingestellt worden.

Der General Nudant teilte in einer Note mit, daß Marschall Aoch, vorbehaltlich der Zustimmung des kommandierenden englischen Admirals in der Ostsee, zum Zwecke der Lebensmittel⸗ versorgung der deutschen Truppen in Windau die Küstenschiffahrt zwischen Libau und Windan zuläßt.

Wie die en lische Kommission mitteilte, besteht kein Einfuhr⸗ verbot für Rohmaterial in das von den englischen Truppen besetzie deutsch Gebiet. Ausfuhrerlaubnisgesuche aus der englischen Zone nach dem unbesetzten Deutsch⸗ land sied an die Wirtschaftsabteilung der englischen Besatzungs⸗ behörde in Cöla zu richten.

Da es wiederholt vorkommt. daß französische Behörden

den Reichslanden sich gegenüber emtlassenen deutschen

1u1“.“ 11“

Offizieren würdeles benehmen und sie in der ungehörigsten Meise

beschimpfen, bob Ne deulsche Kemmissinn Beschwoerde übar das Berhalten der französischen Bebirden. Es wurde darauf bingewiesen,

daß sich im Gegensatz zu dem Infanterie, welche die Offüziere bewachte,

1 8 1.“

Vorgehen der Franzosen funesischs sehr 2n benalm.

1

fand gestern eine

für die Friedensverhandlungen

interne Besprechung zwischen den Vertretern der beteiligten

Reichsbehörden und der an den Friedensverhandlungen am

Verhandlungsort teilnehmenden Sachverständigen über Wirt⸗ schaftsfragenstatt. Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen⸗

büros“ hielt der Unterstaatssekretär des Reichswirtschafts⸗ ministeriums von Moellendorff einen längeren Vortrag über die der deutschen Volkswirtschaft in den nächsten Jahren

bevorstehenden Aufgaben und deren von dem jetzigen Reichs⸗

wirtschaftsminister geplante Lösung. Er betonte dabei, daß

das völkische Selbstbetimmungsrecht auch das wirtschaftliche

Selbstbestimmungsrecht einschließen müsse. Bei der nachfolgen⸗ den Besprechung wurden insbesondere die Fragen Ein⸗ und

Ausfuhrverbot sowie die Devisenordnung und verwandte Wirt⸗

schaftsprobleme eingehend erörtert.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ sollen die Dampfer „Kaiserin Augusta Viktoria“, „Cieveland“, „Patrizia“, „Graf Waldersee“, „Prätoria“, „Kap Finisterre“,

„Kigoma“ und „Prinzessin“ noch diese Woche den Hamburger

Hafen zwecks Ueberführung von Lebensmitteln nach Deutschland verlassen. kann erst nach erfolgter Baggerung in das Werke zur Ueberholung gebracht werden. Er wird dann später ausfahren. Die Seeleute machen ihre Ausmusterung von der 8 Zusage abhängig, daß sie nicht von Bord entfernt werden.

Einer Reutermeldung aus Paris zufolge sind im Hinblick auf die Lieferung der ersten 270 000 Tonnen Lebens⸗

mittel von den verschiedenen alliierten Regierungen als sofort Von der britischen Regie⸗

lieferbar angegeben worden: rung 30 000 Tonnen Speck, 10 000 Tonnen kondensierte Milch, 20 000 Tonnen Pflanzenöl, 2000 Tonnen Margarine, 2000 Tonnen Bratenfett 35 000 Tonnen Reis, 50 000 Tonnen Rangoon⸗Bohnen, 15 000 Tonnen Hafermehl 10 000 Tonnen Gersten⸗ und Roggenmehl; von der französischen Regierung: Kabeljau, Maniokamehl, und 50 000 Tonnen Palmkerne, die schätzungsweise 15 000 Tonnen Pumöl enthalten; von Vor⸗

räten der amerikanischen Karngesellschaft in Europa 40 000 Tonnen Weizenmehl, 20 000 Tonnen andere Mehlsorten und

30 000 Tonnen Roggen

Durch Verordnung vom 14 Januar 1919 ist bie Zen⸗ tralisation der Einfuhr für frisches Gemüse und frisches Obst zunächst für die Zeu vom 1. April bis 1. September aufgehoben worden, d. h die an die Grenze gelangenden Sendungen dieser Waren unterliegen nicht mehr dem Anvotszwang und dem Beschlagnahmerecht durch die Reichestelle sar Gemüse und Obn. nun wieder die Möglichkeit haben, selbständig im Ausland feisches Gemüse und frisches Obst einzukaufen und nach Deutsch⸗ land einzuführen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ge⸗ stattet die finanzielle Lage des Reichs aber nicht eine unbe⸗ schränkte und unkontrollierte Einfuhr mit Rücksicht auf die Verpflichtungen die daraus dem Ausl ind gegenüber erwachsen. Die nötige Kontrolle wird dadurch ausgeübt, daß nach wie vor zu jeder Einfuhr eine Einfuhrbewilliaung und eine Einkaufs⸗ genehmigung des Reichsbankdirektoriums erforderlich ist. Die Natur der hier fraglichen Waren, vor allen Dingen ihre leichte Verderblichkeit, dann aber auch der Umstand, daß die immerhin nur beschrankte, zur Einfuhr zuzulassende Menge nur im Zusammenhange mit der inländischen Gemüseversorgung einwandfrei verteilt werden kann, er⸗ fordert eine besonde s einfache, rasche und sochverständige Behandlung der Einfuhranträge. Die zuständigen Stellen sind daher übereingekommen, die Verteilung der von der Reichsfinanzverwaltung bewilligten Einfuhkontingente im Rahmen bestimmter von der Reichsstelle für Gemüse und Obst festgelegter Richtlinien dieser zu übertragen, bei der hierfür eine besondere Stelle eingerichtet wird. Diese wird sich hierbei der Landes⸗, Provinzial⸗ und Bezirksstellen für Gemüse und Obst bedienen und sie jeweils mit ent⸗ sprechender Anweisung darüber versehen, daß die Anträge im gegebenen Zeitpunkt berücksichtigt werden können. Alle Anträge sind daher seitens des Handels bei der für ihn zuständigen Landes⸗, Provinzial⸗ oder Bezirksstelle einzu⸗ reichen, und zwar unter Angabe von Menge, Art und Wert der Ware, Her unftsland, Empfänger und Grenzüberwachungs⸗ platz sowie de Art, in der die Bezahlung der Ware erfolgen soll. Den Anträgen sind in dreifacher Ausfertigung die gehörig ausgefüllten, bei den Handelskammern erhältlichen Vordrucke für Einkaufsgenehmigungen beizusügen. Die Landes⸗, Provinzial⸗ und Bezirksstellen werden im Rahmen der ihnen gegebenen Richtlinien Ei fuhrscheine der Reichsstelle für Gemüse und Obst nach einem besonderen vereinfachten Verfahren erteilen und die Einkaufsgenehmi⸗ aung vermitteln. Der Reichskommissar für Aus⸗ und Ein⸗ fuhrbewilligung wird die Zollämter ermächtigen, auf Grund oben erwähnter Einfuhrscheine die Einfuͤhr von Frischgemüse und Frischobst ohne besondere Einfuhrbewilligung des Reichs⸗ kommissars zuzulassen. Es wird schon jetzt bemerkt, daß das Reichsbankdirektorium nur in sehr beschränktem Umfange in der Lage sein wird, Devisen für den Einkauf zur Verfügung zu stellen. Der Handel wird daher darauf angewiesen sein, sich langfristige Kredite zu verschaffen dergestalt, daß die Waren nur zu einem geringen Teile mit Devisen bezahlt werden, im übrigen aber ein mindestens 6 Monate vom Tage der Ein⸗ fuhr ab laufender Kredit in ausländischer Währung eingeräumt werden muß.

Wie „Wolsfss Telegraphenbüro“ mitteilt, herrscht ver⸗ schiedentlich Unklarheit darüber, wie die aus Elsaß Lothringen vertriebenen Personen, denen auf Grund des IV. Buches der Reichsversicherungsordnung hisher von der Landesversicherungs⸗ anstalt Elsaß⸗Lothringen Invaliden⸗, iters, und Hinterbliebenenrenten gezäahlt wurden, in den Weiter⸗ bezug der ihnen zustehenden Renten gelangen können. Ge wird drshalb darauf hingewiesen, daß, nachdem der behördliche

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In der Geschäftsstelle des Auswärtigen Amts

Der eeeaen „Iwperatox“ Dock der Vulkan⸗

Der Handel wird daher

Verkehr mit Elsaß⸗Lothringen zugelassen ist, Gesuche an die Dandesvorsicherungsanslalt in Straßburg gerichtest werden kaännen, in denen um Ueberweisung der Renten on die Poßt⸗ anstalt des neuen Aufenthaltsorts gebeten wird.

Trotz der mit Polen getroffenen Abmachungen und tratz der Schaffung einer weit nördlich davon verlausenden De⸗ markationslinie wird in Oberschlesien die großpoinische Agitation zwecks Losreißung des Industriereviers hartnäckig fortgesetzt und der palnisch sprechende Teil der Be⸗ völkerung des Reviers verhetzt, um die Tätigkeit im Berabau sowie in der Eisen⸗ und Metallindustrie Oberschlesiens zum Erliegen zu bringen. Hiergegen erhebt der Verein deutscher e⸗ nüb Stahlindustrieller lebhaften und entschiedenen

inspruch:

Pol⸗ hat weder nach der Geschichte Oberschlesiens noch nach der ganzen wirtschaftlichen Entwickelung, noch nach dem Wilsonschen Weltfriedensprogramm ein Recht auf das deutsche Oberschlesien. Vor nabezu 800 Jahren begann die Eimvanderung deutscher Stämme in Schlesien. Jahrhundertelang hat sich deutsche Arbeit und deutscher Gerst bemüht, das Land und seine Kaltur zu heben und zu fördern. Deutsche Krieger verteidigten bereits im Mittelalter das Gebiet gegen die Ueberflutung durch die asiatischen Mongolenhorden und im weiteren Verlauf der Geschichte immer wieder gegen den Einbruch russischer Heere. Deutscher Unternehmungsgeist und deutsche Arbheilsfreude haben in den letzten Jahrhunderten die blühende schlesische insbesondere oberschlesische Industrie geschaffen und durch zahlreiche Beziehungen dieses Reviers mit der Hauptstadt Berlin und dem übrigen Deutschland verbunden. Nach den Wil⸗ sonschen Grundsätzen dürfen nur Gebiete mit einer unbestritten pol⸗ nischen Bepölkerung zum polnischen Staate geschlagen werden. Schlesien ist der Bevölkerung nach überwiegend deutsch, und in Oberschlesien ist die Bevölkerung so sehr mit deutschem Blut durchsetzt, daß man angesichts dieser stark gemischten Bevölkerung nicht mehr von einer unbestritten polnischen Bevölkerung sprechen kann. Die deutsche Eisenindustrie erwartet daher, daß die deutsche Regierung unbedingt auf dem deutschen Recht bestehen bleibt und alle polnischen Annexionsabsichten abweist.

ns h. Pressestelle Libau meldet im Frontbericht vom rz: Groß Blieden und Friedrichsberg wurden besetzt. Die von den Bolschewisten in Richtung Schlock abgeführten über 100 Zivil⸗ g agfnen aus Talsen und Tuckum wurden durch Kavallerie sämt⸗ ich befreit. In der Operation zur Befreiung Lettlands voraussichtlich ein⸗

tretendes Verlangsamen ist durch die schwierigen Nachschubverhältnisse,

insbesondere durch die Einschränkung der Seetransporte von deutschen Ostseehäfen nach Libau und ferner dadurch, daß noch viele örtliche

Bolschewistenbanden im Rücken der vorgehenden Truppen ihr Unwesen

treiben, veranlaßt.

Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ meldet vom 17. d. M.:

An der posenschen Front wurde Friedendorf nördlich Schlawa vorübergehend von den Posen befetzt. Feindliche Artillerie schoß 52 Schuß gegen Bentschen und Strese. Wir waren schließlich getwungen, das Feuer gegen die polnische Batterie mit 10 Schuß zu erwidern. Westlich Nakel beschossen die Polen einen Güterzug auf der Ostbahn mit Maschinengewehrfeuer und verwundeten den Zugführer. In der Gegend von Nakel und Margonin säcgec Vorstöße. Bei Groß Neudorf feindliches Artillerie⸗ euer, das wir schließlich auch hier erwidern mußten. Bei Potulitz östlich Nakel kam es durch Vorgehen der Polen zu einem Gefecht, bei dem der Gegner Verluste erlitt. Auch wir hatten zwei Tote und vier Verwundete. In der Nacht vom 15. zum 16. März versuchte der Pole vergeblich die Kanalbrücke bei Murowanueze zu überschreiten. Im Baltikum folgten wir dem weichenden Gegner im Raume von Schaulen und gegen Tuckum. Dagegen mußten wir in der Mitte bei Shagory eine vorgeschobene Abteilung vor umfassendem feind⸗ Uhgen. . planmäßig zurücknehmen, um unnötige Verluste zu vermeiden.

Das Brüsseler Abkommen.

In der Eröffnungssitzung am 13. März erklärte der Admiral Wemyß, daß er ermächtigt ist, die Bedingungen mitzuteilen, unter welchen die assoziierten Mächte bereit sind, die Versorgung Deutsch⸗ lands mit Lebensmittel zu erlauben. Bevor er sie bekannt gäbe, müsse er fragen, ob die deutsche Regierueng ihrerseits bereit wäre, ihre Verpflichtungen aus Artikel VIII des Waffenstillstandsvertrages vom 16. Januar zu erfüllen. Herr von Braun erklärte im Namen der deutschen Regierung, daß sie durchaus bereit sei, die Bedingungen des Waffenstillstandes zu erfüllen.

Der Vorschlag der Alliierten.

Admiral Wemyß verlas dann eine Niederschrift, welche die Ab⸗ bten der assoztierten Mächte hinsichtlich der Lebensmittelversorgung eeutschlands enthielt. Die Niederschrift hat folgenden Wortlaut:

I. Die Vereinigten Regierungen wiederholen ihre Entscheidung, an Deutschland diejenigen Nahrungsmittel zu kiefern, welche jetzt in Europa verfüͤgbar sind, und für welche die Bezahlung vereinhart worden ist, sobald Deutschland seine ehrliche Absicht zeigt, seine Ver⸗ pflichtungen auszuführen, indem es für diesen Zweck diejenigen Schiffe in See gehen läßt, welche von den Vereinigten Regierungen ausgewählt werden. Die Vereinigten Regierungen werden selbst, so schnell als die Transportmittel arrangiert werden können, liefern oder Erlaubnis geben zum Import aus den benachbarten neutralen Löndern für den Rest der pereinbarten 270 000 Tonnen, sobald die Schiffe, welche bereits von den Deutschen als seefertig namhaft Fimacht sind, ausgelaufen sfind, und sobald Zahlung für diese

ahrungsmittel vereinbart worden ist.

II. Deutschland soll das Recht haben zu kaufen und zu impor⸗ tieren bis zu 300 000 Tonnen Zerealien und 70 000 Tonnen Fett ein⸗ schließlich Schweinefleischerzeugnissen, vegetabilische Oele und konden⸗ sierte Milch monatlich bis zum 1. September. III. Es muß für diese Nahrungsmittel zahlen, und zwar in irgend⸗ einer der folgenden Arten: b 4

a. durch den Export von Waren und den Verkauf von

1 1. deutscher Schiffe, welche jetzt in neutralen Ländern

bpb. durch Kredite in neutralen Ländern,

c. durch den Verkauf fremder Sicherheiten oder Eigentum,

d. durch Vereinbarung von Vorschüssen gegen fremde Sicher⸗ heiten oder Eigentuͤm als Sicherheit, 0. durch das Mieten von Schiffen,

f. Gold kann auch perwandt werden als Unterlage für Dar⸗

8 lehen, die abgelöst werden, wenn andere Zahlungsmittel die Möglichkeit zu einer derartigen Ablösung geben.

Der direkie Verkauf von Gold kann nur dann erlaubt werden, falls die Vereinigten Mächte ihr Einverständnis erklärt haben, daß die oben üge c rten Zahlungsarten unzureichend sind.

IV. Es kann Waren exportieren büsgeommeg diejenigen, welche in einer Liste enthalten sind, die die verbotenen Waren enthält, in irgendein neutrales oder anderes zugelassenes Bestimmungsland. Des Erlös dieser Exporte muß jedoch zur Bezahlung der Nahrungsmittel vemardteenöshe 8 3 8 sind F Hen.-

.Scobald die deutschen Schiffe lüberkiefert sind, und unter der Voraussetzung, daß eücehac förtgesetzt seine gesamten Verbflich⸗

8

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3

Die von b hiffa barungen, betreffend die Ausführungsbestimmungen zu dem

in bezug auf die Angelegenheiten, welche in dieser Note ent⸗ Dalten sind, erfüllt, soll der ersta Gebrauch, welcher von den gemacht wird der Transport der deutschen Porräte bis zu der aben vngecepenan Höhe für die Periode bis zum 1. Certext ex sein,

I. Deutschland kann kaufen und tirportieren Rahrungemittel innerhalb der oben angegebenen. Grenze ven neutralen Ländern, welchen man, falls nötig, gestatten wird, gleichwertige Quantitäten wieder einzuführen.

VII. Es ist wohl derstanden, daß die Erklärung der Vereinigten Reaierungen, welche in dieser Mitteilung enthalten ist, null und nichtig wird, falls Deutschland die Bedingungen des Wassenstillstands bricht oder irgendwie versäumt, seine Perpflichtungen betreffs Ueber⸗ gabe der Handelsflotte durchzuführen.

Die deutschen Vertreterim Prinzip einverstanden

Herr von Brann erklärte, daß die deutsche Regierung diese Be⸗ stmfusfhes grundsätzlich als Basis einer befriedigenden Regelung annehme.

Dann wurde beschlossen, in Unterkommissionen die Lebensmittel⸗ und Schiffahrtsfrage durchzuberaten und die barungen in einer Vollsitzung zur Bestätigung vorzulegen.

In der Vollsitzung am 14. März wurden diese Vereinbarungen endgültig angenommen.

Das unterzeichnete Abkommen besteht also erstens aus der vor⸗ stehenden, von Admiral Wemypß verlesenen Niederschrift, zweitens aus den in Form von Sitzungsprotokollen getroffenen Vereinbarungen der Finanz⸗, Schiffahrts⸗ und Lebensmittel⸗Unter⸗ kommissionen. 8

inanz⸗, erein⸗

1 Die Vereinbarungen der Schiffahrts⸗

kommissionen. beiden Schiffahrtskommissionen getroffenen Pa rierer Felanmen, haben in ihren wesentlichsten Leilen etwa folgenden Inhalt:

Freigegebener Schiffsraum. (Exoeptions.) 11) Die deutschen Delegierten erfuchen darum, daß die Grenze für den vorläufig freigegebenen Schiffsraum von 1600 auf 2500 tb annähernd erhöht werde, damit für den unbedingt notwendigen Küsten⸗ dienst und für die Erzeinfuhr aus Schweden die geeigneten Vor⸗ kehrungen Fesoften werden können. Die deutschen Delegierten legten eine detaillierte Aufstellung der Erfordernisse in bezug auf Schiffs⸗ raum vor. Diese Aufstellung soll der Prüfung Sachverständiger, die den Umfang des Bedarfs feststellen follen, unterbreitet werden. Es wurde angenommen, daß die Freigabe von Schiffen unter 2500 t in der Zwischenzeit in der Schwebe bleiben würde in der Annahme, daß die deutsche Regierung einstweilen alle ihre Energie darauf konzentrieren würde, Seeschiffe von höherer Tragfähigkeit vor⸗ zubereiten.

2) Die deutschen Delegierten warfen serner die Frage der Frei⸗ gabe von Tankschiffen auf. Es wurde ihnen mitgeteilt, daß für den Augenblick die assoziierten Regierungen auf der Abgabe irgendwelcher Tankdampfer nicht bestehen würden.

3) Mit Bezug auf gewisse Passagier⸗ und andere Schiffe, auf die die deutschen Delegierten Anspruch erhoben, weil sie sie für die Aufrechterhaltung ihrer Armee an der Ostfront nötig haben, wurde den Delegierten mitgeteilt, daß die assoziierten Regierungen für den Augenblick bereit seien, auf die Abgabe der be⸗ zeichneten Schiffe zu verzichten unter der Voraussetzung, daß die deutschen Behörden sofort eine detaillierte Aufstellung den assozilerten Regierungen unterbreiten würden.

4) Die deutschen Delegierten forderten mit großem Nachdruck, daß gewisse von ihnen genannte Schiffe für ihre Benutzung zum

wecke der Heimbeförderung von Militär und Zibilpersonen aus dem

warzen Meer und anderen Weltteilen vorbehalten würden. Es wurde zugesichert, daß die mit Bezug auf die Dringlichkeit des Falles gemachten Vorstellungen volle Berücksichtigung erfahren würden.

In bezug auf beschädigte Schiffe, die während der Dauer des vorgeschlagenen Uebereinkommens nicht in Dienst ge⸗ stellt, werden können, soll jeder Fall für sich gewürdigt werden, wobei dem Besitzer Gelegenheit gegeben würde, seine Ansicht vor⸗

zubringen. . Schiffsmannschaft.

Die deutschen Delegierten wiederholten ihren dringenden Wunsch, das auf den an die alltierten Regierungen zu übergebenden Schiffen so viel wie möglich deutsche Schiffsmannschaften beibehalten würden. Sie wiesen in diesem Zusammenhange auf die politischen Schwierig⸗ keiten hin, die die Fernhaltung der Mannschaften von diesen Schiffen voraussichtlich in Deutschland und besonders in den deutschen Häfen hervorrufen würde. Die alltierten Delegierten antworteten, sie würden die Tragweite der vorgebrachten Gründe voll und ganz anerkennen, doch beständen große praktische Schwierigkeiten. Es könne keine Rede davon sein, bei den nach Großbritannien und Frankreich geben⸗ den Schiffen deutsche Mannschaften beizubehalten; sie würden gewiß zurückbefördert werden. Oter die deutsche Regierung müßte auf die Frage, ob sie ihre Schiffe in deutschen Häfen für Iranglan kische Reise bunkern khnnte, eine bejahende Antwort erteilen. Das wäre eine wesentliche Erwägung, welche in gebührendem Maße in Betracht gezogen werden würde. Was Schiffe in entfernten neutralen Häfen, wie z. B. Süd⸗ und Zentral⸗ amerika und in Holländisch Indien anbetrifft, so dürfte die Bei⸗ behaltung der deutschen, noch auf thren Schiffen befindlichen Mannschaften durchführbar sein. Die deutschen Delegierten auf demselben Standpunkt hinsichtlich der Schiffe in

panien. . 8

In betreff der Schiffe, auf denen die deutschen Mannschaften nicht beibehalten würden, verlangten die deutschen Delegierten, daß in jedem einzelnen Falle nautische und technische Vertreter als Ratgeber an Bord bleiben dürfen, indem sie Verpflegung und Be⸗ handlung, ihrem Range entsprechend, erhielten. Es wurde den Dele⸗ gierten milgeteilt, daß für gewisse größere Schiffe, die besondere Ebarakterisuiken besitzen, solche Vereinbarungen erforderlich wären, nicht sonst aber für andere. Die verlangte Zusicherung für Ver⸗ pflegung und Behandlung wurde gegeben.

Was die Heimbeförderung der Schiffsmannschaften be⸗ trifft, wurde den deutschen Delegierten mitgeteilt, daß die assoztierten Regierungen in allen Fällen (die Schiffsmannschaften in neutralen Häßhn einbezogen) die Kosten der Heimbeförderung tragen würden; aber die notwendigen Transportmittel, ausgenommen für entfernte Häfen, müssen durch die Deutschen aufgebracht werden. Hierauf verlangten die deutschen Delegierten, daß sie für diesen Zweck genügend Tonnage zurüͤckbehalten dürften. Die gewünschte Zusicherung wurde gegeben.

Die Bedingungen, unter denen die deutschen Schiffe übernommen werden sollen. Die deutschen Delegierten verbürgen, daß die in Frage kommenden neu⸗ tralen Regierungen davon in Kenntnis gesetzt werden, daß die Schiffe in den neutralen Häsen den assozitierten Regierungen zur Verfügung gestellt werden.

Schiffsladungen in neutralen Häfen.

Die Delegierten der asspziterten Regierungen erklären, daß die Verfügung uüber die Ladungen so viele komplizierte Phegen aufwirft, daß man sie nur von Fall zu Fall lösen könne. Man kam über⸗ ein, daß die in Rotterdam eingesetzte Kommission diese Fragen be⸗ handeln solle.

Mildexung der Blockade in der Hstsee⸗

Die dentschen Delegierten Hoben bervor, daß, wenn sie die Lebensmittelsendungen durch die Ausfuyr erlanbter Waren hezahlen sollten, es wesentlich 899 die Blockade in der Ostsee zu mildern. Die alltterten Helegierten übernahmen es, die Aufmerksam⸗ keit Regierungen hierauf zu lenken.

anschließen woll

Im Bau begriffene Schiffe.

Die deutschen Deletierton stellen fest, die Ansicht der deutschen Resierung ginge dahin, daß im Bau begriffene Schisfe nicht in den Bereich des Trierer Abkommens sallen. Etz soll in die sofortige Er⸗ wägung hes legalen Standpunktes, auf den die Deutschen Evicht gelegt haben, eingetreten werden.

Stellung des deutschen Delegierten.

Die alltierten Delegierten erklärten, die Einsetzung einer Kom⸗ mission in Erwägung zu ziehen, die in irgendeinem zweckentsprechenden Zentrum, wie z. B. Rotterdam, tagen würde, und die beständig in direktem Verkehr mit einem Vertreter oder Vertretern der deutschen Regierungen stehen könne.

Das sind die wesentlichen Peutie der Vereinbarungen der beider⸗ seitigen Schiffahrtskommissionen.

Die Veröffentlichung der Hauptpunkte der Vereinbarungen der Finanz⸗ und Lebensmittelkommission folgt. (W. T. B.)

Bayern.

Der Landtag trat gestern vormittag wiederum im Landtags⸗ gebände zusammen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, waren außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen worden. Die Sitzung wurde eröffnet durch den stell⸗ vertretenden Altersprästdenten Dr. Lochbrunner (Baye⸗ rische Volkspartei), der die Abgeordneten begrüßte und dem Abschen über die blutigen Ereignisse in der ersten Sitzung des Hauses Ausdruck gab. Das Haus hörte seine Ausführungen stehend an. Zum Präfidenten wurde der Abgeordnete Franz Schmidt (Mehrheitssoz.) ge⸗ wählt. Darauf wurde nach kurzer Beratung das Staats⸗ grundgesetz in erster und zweiter Lesung angenommen und der Abgeordnete Hoffmann (Soz.) mit der Wahrnehmung des Postens des Ministerpräsidenten einstimmig betraut

Sschwarzburg⸗Rudolstadt. Der neue Landtag wird sich nach dem Ergebnis der vorgestern vorgenommenen Wahlen laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ wie folgt zusammensetzen: Mehrheits⸗ sozialisten 10, Deutsche Demokraten 3, Bauernbund 2, Deutsche Volkspartei 1, Unabhängige Sozialdemokraten 1 Sitz.

Hamburg.

Nach den vorläufigen Ermittelungen erbielten bei den vorgestrigen Bürgerschafts wahlen die Mehrheitssozialisten 81, die deutschen Demokraten 33, die deutsche Volkspartei 14, die unabhängigen Sozialisten 13, der Wirtschaftsbund 13 (davon vier Grundeigentümer), die deutschnationale und christ⸗ liche Volkspartei 6 Sitze.

v Frankreich.

Bei der gestrigen Sitzung des Obersten Kriegsrats wurde Lloyd George ein von Wilfon, Clemenceau und Orlando unterschriebener Brief übergeben, in dem er dringend aufgefordert wird, seine geplante Nückkehr nach England um zwei Wochen zu verschieben angesichts der Dringlichkeit der Frage, mit der sich die Konferenz in den nächsten Tagen zu vefassen hat, und die die Unterzeichner ded Briefes für wichtiger halten als sogar die Arbeiterschwierigkeiten, die in England beigelegt werden müssen. Das Schreiben wird nach Londan gesandt werden, um dort dem Kabhinett vorgelegt zu werden. Wie verlautet, wird Lloyd George seinen Beschluß in dieser Frage von der Ansicht seiner Kollegen abhängig machen.

In einer halbamtlichen Note wird die Verwendung der deutschen Handelsschiffe genauer festgelegt. Der „Agence Havas“ zufolge handelt es sich nicht um eine Verteilung der Flotte, sondern um die Verantwortlichkeit für die Verwaltung der Schiffe, bis durch den Friedens⸗ vertrag die endgültige Bestimmung der Schiffe geregelt sein wird. Der vorläufige Charakter der Mission jeder der alliterten Regierungen wird durch die interalliierte Flagge bezeugt, unter der alle Schiffe fahren werden. Frankreich wird die Verantwortung für den Betrieb von 600 000 Tonnen Frachtdampfer und 75 100 000 Tonnen Transozean⸗ dampfer uüͤbernehmen. Der Rest wird halb und halb von England und den Vereinigten Staaten in Be⸗ trieb genommen werden und der Heimbeförderung der amerikanischen und australischen Truppen dienen. Die kleinen Dampfer, die für große Fahrt nicht geeignet sind, werden zum Dienst zwischen Frankreich und England verteilt werden. Die Verwendung der Schiffe wird durch den Rat der Alliierten für Seetransporte festgesetzt, der auch über die österreichischen Schiffe, die gegenwärtig bei den Allliiterten Dienst tun, verfügt.

Rußland.

Nach einem Funkspruch des Korrespondenzbüros wird aus Moskau gemeldet, daß auf Lenin neulich ein Mordanschlag verübt worden sei. Als er im Automabil durch die Stadt gefahren sei, seien aus einem Hause Schüsse 8. ihn abgegeben worden, die den Chauffeur verletzten, während Lenin selbst nicht getroffen worden sei.

Nach einem Moskauer Funkspruch ist Cherson von den Truppen des Kosackenführers Grigoriew besetzt worden: die Ententetruppen haben nach schweren Kämpfen die Stadt

verlassen. Niederlande.

In Rotterdam ist nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ gestern das Ahkommen über die Lieferung von Kali g9 England abgeschlossen worden; es ist nicht ausgeschlossen, daß es noch zu einem weiteren Abkommen zur Lieferung von Kalimengen nach Amerika kommt. England nimmt 30 000 Tonnen ab, deren Ertrag der deutschen Regierung gut geschrieben wird, um auf die Bezahlung der Lebensmittel angerechnet zu werden. 10 000 Tonnen gehen über Hamburg oder Bremen, 20 000 Tonnen über Rotterdam.

Die belgische Sozialistenpartei hat am 14. d. M. in Brüssel eine Versammlung abgehalten, in der eine Ent⸗ schließung angenommen wurde, die nach dem Blalte „La Meuse“ gegen jede imperiaglistische Politik und jehe Verletzung des SFekbstbestimmungse⸗ rechts Einfpruch erheht. C muaß den Bewoh nern nan Luremhurg selbst überlassen bleiben, heißt es in der Galschlietnimg, ob und weschem anderen Staate sie sich en. Es muß den Wallonen in Rheinpreußen