88 8 1 8 8 “ 8 8 8 longen, insofern sie vom Aufsichtsrate aus⸗ nummer 2824/II, versiegelt, plafsische
gehen, erläßt der Vorztzende des Auf⸗ zeugnisse, Schutzt iit 3 Jahre, ange neldet
sichtstats mt der Z chnung: Der Auf⸗ am 7. Februar 191
sichtsrak Voriitz nder. Zur Ver⸗ öͤffentlichung ihrer Bekanntmachungen be⸗ rient sich die Genossenschaft des
9, Vormiltags 11 Uhr. Nr. 12697. Berlagöbuchbüadler Karl Paul Gror Lilie in Leipzig, ein Pak⸗t mit einem Reklamemuner in
Peutschen Te gwa en⸗F b ifant⸗ in Telemammform mit iroendeiren G. schäfts. Seuttgart. Fur den FallI, d ß dieser Blatt zeklame und einer A sich'epostkarte mit
Sielle dieses Blattes, bis sör die Ver⸗ mitta 8 9 Uhr 45 Minuten.
öffentlichung der Peka nim chungen der G nossen cheft durch Beschluß der Gene⸗
Nr. 12 698. Verlagsbuchbändler Karl vaul Georg Lilie in Leipzig. ein
ra versammlung ein and res Blatt ke⸗ Paket mit einen Ansichtspostkarte mit rolem timmt ist. Pie Z ich urg der Firma Grund, versehen mit ugendeiner Städte⸗ urch den No stand, der aus drei Mit⸗ a sicht, Voltsheus oder Bildnis einetz
liedern besteht, geschieht in der Weise,
Parteiführe s, einer Ansichtsposkarte mit
aß die Zeschnenden zu der Firna er rotem Stofföberzuvg und einer Arsichts⸗ Genossenschaft ihre Namer zunte scheift postkart: mit schwarzem Stoffüberzuag, mit hinzufügen. Zwei Vorstardsmitgli'der den Fahrknummern 15, 16 und 17 ver⸗ fö nen rechtsverdindlich für die Genoss’n⸗ sehen, eff n, Fläͤchenerzeugr isse, Schutzfrist schaft z'ichnen und Erkläruncen abgeben. 3 Jahre, angemeldet am 10. Februar 1919,
3 Dr. Fel⸗ Eerhordt, Handwe kskammer⸗ sek etät, hie
u Vorstandsmitalieden sind destellt: Vormitsaos 9 Uhr 45 Minuten. Nr. 12 699. Mechaniker Alegander r, Einst Seybeld, Tiowa en⸗ Heuschoder in Le pzig, ein Entwurf
fabrikant, bier vnd Alfred Mehner, Teig⸗ eines Freiheitere’nges, off n, Fabriknum⸗ worenfabrikant, hier. mer 1000, plastische Erzeugnisse, Schutz⸗ Weiter wird kekanntoemacht: Die Ein⸗ frist 3 Jahre, angem leet am 14. Februar
sicht der Liste der Genossen ist während des Gerichts jedem ge⸗
a Den 19. Mörz 1919. Amtsgericht Seuttgart Stadt. Landgerichtsrat Schoffer.
Traunstein. [87597] Betreff: Parlehenbkassenverein Hart, e. G. m u. H. Für Georg, Josef, wurde Lukas, Mox, Bauer in Manholding, als Beisitzer in den Vor⸗ stand gewählt. Traunstein. den 26. März 1919. Amtosgericht (Registergericht).
Wollatein, Bz. Posen. 87599] In unser Genossenschaftsregister ist heute der unter Nr. 32 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Bank parceracyIny, eingetragene Genossenschaft mu be⸗ schränkter Hafthflicht zu Priment folgendes , g worden: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 24 Februar 1919 auf⸗ gelöst. Die bisherigen Vorstandsmit lied r sind die Liquidatoren. Amtsgericht Woll⸗ stein, den 18. März 1919.
Worbie.
87600 In das Genossenschaftoregister 89 b 1. 8
bei der Lündlichen Spar⸗ und Dar⸗
lehnskasse Hausen⸗Breitenholz, ein⸗
getragene Genossenschaft mit be⸗ schräukter Gastpflicht in Breitenholg eingetragen, daß an Stelle des Johanner Steinwachs der Tischlermeister Johannes Grimm in Breitenholz in den Vorstand gewählt ist. Worblis, den 19. Mä-z 1919. Das Amtsgericht.
Wittlich. 187598]
Unter Nr. 51 des Genossenschafts⸗ registers ist bei dem Hontheimer Spar⸗ und Darlehnskaffenverein, eie getra⸗ gene Geue ssenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht zu Hontheim heute sol⸗ gendes eingetragen worden:
Der Nikolaus Adams ist aus dem Vor⸗ stand ausgesch'eden; an seine Stelle ist der Ackerer und Maurermeister Heinr'ch Lötten zu Hontheim in den Vorstand gewählt.
Wattlich, den 14. März 1919.
Das Amtsgericht.
Wuzsterbausen, Dosse. s87601] In das Genossenscha teregister ist bei der Spar⸗ und Darleheskasse einae⸗ tragene Genossenschaft mit vube⸗ schräukter Haß pflicht zu Dreutz (Nr. 3) eingetragen worden: Der Pastor Friedrich aus Dreetz ist aus dem Vor⸗ tande ausgeschi den und an seine St⸗lle der Kaufmann Carl Meinicke get⸗ ten. Wusterhaufen a. D.. 25. März 1919 Amtsgericht.
9) Musterregister.
Die auoläAndischen Muster werden anter Leipiis veröffentlicht) Leipzig. [86858] Ja das Musterregister ist eingetragen worzen: Nr. 12 6,3. Firma Echristgießerei Heinr. HPoffneister in Le’pzeg⸗Reud. nitz 1 Serse Kigvetten, ve sje elt, Fabek⸗ nummer 58 Flächenerzeu n ss., Schur frift 3 Jahr⸗, arg wetret am 27. Januar 1919, Vormittacs 10 Uer 35 „Minuten. Nr. 12 694. Fitroa Ku⸗smbdrack. und Verlagsarst ll Wezel à Naumann Attiengesenschaffr in Leipzig, ein Paket mit 2 VArzefbog’n, 2 Kleidern für Fol sboch eln, 2 F ltschach'eln, 2 B teln und 1 Etiketie, verst⸗geit, Fabr fuom nern 23 — 31, Fläch nerzeuo, ifse, Ed upern 3 Jahre, angemeldet am d. Feb uar 19.9, Vorm’ t a0s 10 Uzr 45 Mnuten. Nr. 12 6959. Sirma C GC. Raumwame Gesenschaft mit besch änfter daftung in L ipzig, ein Schau id für Glöse.
1919, YVormittags 10 Uhr 20 Minuten.
(abriken Aust ia zu Wien in Oester⸗ reich hat biastcoen ch des mit der Fabrik⸗
angemeldet.
angemeldet.
Leipzig, den 1. März 1919. Amtegericht. Abt. IIB.
11) Konkurse.
eintretendenfalls über
Konkurzmasse gehoͤrige Sache in
Amtegericht in Blankenhelm, Eifel.
1919 einschließli
(Eingang Ostertorstra Bremen, den 26. Mä⸗z 1919. Der Gerschtsschreiber des Amtsaerichts Fürhölter, Obersekretär.
und Hosen mit F ücht“n u. deral., ffe „ teend t — vuegehoben. Fab kaumwer 5031, Flächenerzeuan sse, Augeburz. den 25. März 1919.
Sch tzirm 3 Jahre, ang;ml et am 6 Fe⸗ bruir 19˙9, Vormittags 10 Ubr.
Gerich s chren erei des Amtspgerich 8 Augsburg.
N.’*. 12 696. Fürm: Tal0bader Glas. EEef Terorthgerhts indurie Sesensfchaft Ludwig oser Berlin. [87284⁴] d 5hune, Glo sabeib zu Mei rhöen In dem Korkureverfahren über das V umdaen bei K elebad in Oesterreich, eine Vue in Vermögen der Föac me rba Kufteer HMtung m allen G. ben und Ausführungen, Fabꝛik⸗ in Herlin, Grünthalen St. aßs 59, iüt zur sellschaßr mut
Mbnabme walters, zur Erhebung von Emwendungen cegen das Schlapye zeichns der bei der Verteitung zu berücksic tigenden Forde⸗ rungen urd zur Beschlußfassung der Gläu⸗
moöͤgens tücke sowie zur Anhörung der Gläu⸗ biger über die Ertattung der Auslagen
frist 3 Jobre, der Schfußtermin auf den 15. April
hierdurch aufgehoben.
Burg, Febmarn.
Nermögen des Fischereipächters Haus E Holtzermann in Schlagedorf a. F. in infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsver⸗ aleich⸗ Vergleich wermin auf den 12 April 1919, Bormistags 9 Uhr, vor dem Amtesgericht in Burg a. F. anberaumt. Der Vergleichsvorschlaa ist auf der Ge⸗ richtsschr iberei des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Ne. 9826. Firma Acileugesellschaft der Gwatllienwerke und Metallwaren⸗
rummer 763 versehenen Musters die Ver⸗ längeruag der Schutzfrist bis auf 15 Jahre
Nr. 12 475. Firma Riquet & TCo. Arxktiengesellschaft in Gautzich hat birn⸗ sichtlich der mit den Fabriknummern 1022, 1023, 1024 versebenen Muster die Vr⸗ längerung der Schutzfrist bis auf 15 Jahte
Eselingen. [87287]
mögen der Mart« Eininger, led. Kootoristin von Eßlingen, z. Zk. in der Strafanstalt Gotteszel, ist nach Ab⸗ hiltung des Schloßtermins und nach Vollzug der Schlußverteilung durch Ge⸗ richtsbꝛschluß vom 24. März 1919 auf⸗ gehoben worden.
Nr. 12 468. Firma J. G. Schelter & Giesecke in Leipz'g hat birsich lich des mit der Fabriknun mer 18 575 ver⸗ sehenen Musters die Verlängerung der Schutzf ist bis auf 10 Jahre anqa’meldet. Ne. 12 472. Firma Moris Prescher Nachfolger Aktiengesellschaft in 2 utzech hat binsichtlich der die Fabrik⸗ nummern 25 757, 25 761. 25 765, 25 779 bis 25 783, 25 785, 25 786, 25 787 bis 25 789 tragenden Muster dee Verlängerung der Schutzfrist hbis auf 6 Jahre angemeldet.
Gummersbach. [87288]
Vermögen der Ebeleut⸗ Alfred Berbig und Emilie gebr. Classen zu Diering⸗ haufen ist infolge eines von dem Geme in⸗ schuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Verel’ichs ermin auf den v8. April 1919 s. , ns 10 Uhr, vor dem 4 n Gammersba
raumt. Der V“⸗ ul ichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerecus chafses sind auf der Gerichtsschreiberet des Konkurs⸗ he⸗ zur Einsicht der Betelligten nieder⸗ gelegt.
Gummersbach, den 23. März 1919.
Blankenheim, Eefel. [87281] Ueber den Naa loß bes am 23. Februar 1919 zu Lomwere dorf gestorbenen ledigen Tagelbhnens Abton Bell wird heute, am 24. März 1919, Bormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Amts⸗ gerschtssek etär Jonen in Blankenbeim wlrd zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 17. April 1919 bei dem Gericht anzumelden. Es wied zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wabhl einez anderen Verwalters sawie über die Be⸗ stellung eines -- und
die im § 132 der Konkurzordnung bezeichneten Gegenstände und jur Prüfung der angemeldeten KFarde⸗ rungen auf den 24. April 1919, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr. vor dem unter⸗ seichneten Berichte, Sitzunge saal, Termin an⸗ raumt. Allen Personen, welche - tn
e
Hamburg. [87²2*9]
mögen des frhhern J habers des Savoy⸗Hotels Ouo Ulbert Karl Saate wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 5. März 1919 an⸗ gen ommene dusch rechts kräfti en Beschlu
stät’gt worden ist, au gehoben.
Limbueg, Laha. [87290]
haben oder zur Konkurömasse crwas schuldig find, wird aufgegeben, nichts an den Ge⸗ meinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bih zum 17. April 1919 Anzeige zu mochen.
Bremen. [87282] Ueber das Vermözen des Kaufmanas Gustasv Johnun Cael Hullmann. all jaigen Indabers der Firma Hand 8⸗ Beschl Ffassung der Glä biger üͤber die nicht ve wetharen Vern oͤgen sstücke sowie Langen raß: Nr. 137/140, ist heute der zur Andbrung der Gläudiger über die Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsan⸗ Erstattung der Austogen und die Ge⸗ walt Dr Storch in Bremen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 15. Mai V. Anmeldefrist bis zum 15. Mat 1919 einschließlich. Erste Glä⸗ bigerversammlung: 24 Aprel 1919, Vormittags 11 Uhr, allgemeiner Prü⸗ fungstermin: 19 Jui 1919, Vor. ittags 11 Uhr, im Gerichtobause hier⸗ elbst, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 he)].
zu berücks
haus Gustav Hullme un, hierselbst,
Berlin, den 21. März 1919.
m Hella ist Termin zur An Gläubige versommlung über; glievein des Glä⸗ biserausschufses zu ge⸗ wahrende Vergütung, zur Abnahme der Schlußrecknung, zur Eih bang von Enwen⸗ biger über die nicht verwertbaren Ver⸗ dungen gegen das Schlußoerzeschnis und zur Beschlußfassung der Gläub ger über 4 1 die nicht verwertkaren Vermoö ensstücke ern eh’n oder aus anderen Gründen die auf der Anßenseite versehenen weschäfte⸗ und die Gewährung einer Vergütung an am 24. April 1919, Vormittags Veröffe tl churg in deiem Blatte unmöͤg⸗ eklame, off n, Fabrikvummern 13 u. d14, die Mitgiieder des Gläubigernusschusses lich wer en sollte, tritt rer S'a tsan⸗ Flrächenerzeugnisse, Schutz ziger für Württ mberg“ solimn e an die ang⸗meldet am 10. Februar 1919, Vor⸗ 1919, Voemittags 11 Uhr, vor dem Amsgerichte hierselbst, Berlin N. 20, Hruanenplatz, Z'mmer Nr. 30, benimmt.
g und der deutschken K egezuschläg⸗ entbält die 1 % igen Frachtzuschlag cuf den deutschen Bahnen bedingten Tatiferh h ngen. Altona, den 26 März 1919.
Eisenbahedirektion, namens der Verdandsverwaltungen.
ie den Mit⸗
9 Uhr. Oberkaufungen, den 25. März 1919. Das Amtsgericht.
Sprottau. 8 Das veer 9 den sb schts ½ A 1 er am 5. Mat zu Eprottau ver⸗ fen 8 AAIN. E; storbenen Witwe Martha Illtg, geb. 8evTe“ 1“ Reutiers Gotilieb Hasse wird vach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins
Staats⸗ und Privatbahn⸗Tierverkehr Nr. 1504 des Tarißver e chnisses. Am 1. Bpril 1919 kritt ein Staatt⸗ und Privatbahn⸗Tiertarif i Kraft, durch den der gleichnamige Tarl vom 1. Mai 1913 aufgehoben wird.
Neben Aenderungen in den östlich Entfernungen werden durch den neurn Tarif hauptsächlich die Aenderungen durch geführt, die infolge der unterm 27. vuar und 15. März 1919 besonders kannt gecebenen Erhöhung der Frachte
er Abhaltung
aufgehoben.
Sprottan, den 21. März 1919. Amtegericht.
RMR
PBasdrssLrBvASHsxseHvve
Bütow, den 20. März 1919. Amtsgericht.
[87286] In dem Konkursverfahren über das
Amtsgericht Burg a. F. Das Konkursverfahren über das Ver⸗
Den 24. März 1919. Amtegericht Eßlklugen. Stv. Gerichtsschreiber Heckler.
In dem Konkursverfahren über daß
mtsgericht ch, Zimmer Nr. 2, anbe⸗
Gerichtsschreiver des Amtsgerichts.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗
luß vom gleichen Tage be⸗
Hamburg, den 26 März 19109. Das Amtsgericht. 1“ Abteilung für Konkurssachen.
8
um 60 % eintreten. Nähere Auskunft geben die beteiligte Güterabfertigungen sowie das Auskunfts büro, hiter, Bahnhof Alexanderplazz den 25. März 1919. Eizenbahnbdtrekraon.
Zer Be ugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ. 1 Alle Postanstalten nehmen Bestellung an für Berlin außer V den Hostanstalten und Zeitungauertrieben für Lelbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.
12) Tarn⸗ Fahrplanbekannt⸗
Einzelne U rn kosten 25 Pf.
achungen der Ei — bahnen.
[57296] 1 Deutsch⸗’chwedischer Tie Februar 1913. Am 1. 2pril 1919 nitt der Nachtrag IV. in Kaft. Er ent ält neue Frachtätze, in die der am 1. April d. Jê. eintretende erhöhte deutsche Kriegszuschlag und die deuische Reich sabgabe ein erechnet sind. Nähere Auskunft erteilt unser Verkehrs⸗
üo. Altona. den 23 März 1919. Eisenbahndirettien, namens der Verbande verwal
taats⸗ und Peivatbahngüterverkeh Norddeutschland — Samsen (Tfo. 200). Heft 1 CII. Wechsel⸗ Norddeutschland —B⸗vern (T v 200), dHen 2 C 1I. We vpsel⸗ Norbheuticland — P alz (Tsiv. 200) Heft 3 C. 11 Norddeutschlond — Baden (Tw 200), Heft 4 C II WMechsel⸗ verkehr Nord eut chlaad — Württem⸗ berg (Tüv. 200). Mit Gültegkeit vom 1. Station Delmenhorst En pfargsstation in die Abteilung 1 (Ver⸗ kehr nach Seewersten) tmifs 9a für Schiffsbaueisen einbezogen vund als Empfanaista ion in der Ab⸗ teitung 1 gestrichen. Auskunft geben de beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunftsbürp, hier, Bahnhof Al zpderp’atz. Berlin den 24 März 1919. Eisenbahndrektion.
(T v 5),
Reichsbankgi
Iynhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Gesetz über den Eintritt des Freistaates Württemberg in die Biersteuergemeinschaft.
Verordnung über die Rückgabe der aus Belgien und Frank⸗ reich entfernten Maschinen. +†
Bekanntmachung zur Aenderung der Bekannimachung über die Einrichtung des Kriegsernährungsamts.
Bekanntmachung über die Anmeldung von Geldzeichen, die auf Rubel russischer Währung lauten.
Bekanntmachung ausschusses. Bekanntmachung, betreffend Ermächtigung gemäß § 1 der Be⸗ kanntmachung über Auekunftspflicht vom 12. Juli 1917. Bekanntmachung einer Anordnung für das gesamte Texlil⸗
gebiet über Beschlagnahme und Enteignung. Bekanntmachung einer Anordnung für das gesamte Textilgebiet über Beauftragte der Reichsstelle für Textilwirtschaft und der Reichswirischaftsstellen auf dem Textilgebiete. Bekanntmachung einer Anordnung auf dem Wirtschaftsgebiete der Reichswirtschaftsstellen für Baumwolle, Flachs und Hanf. Mekanntmachung über Druckfarbe. Namensänderung von Reichsbehörden. Bekanntmachung über Douckpapierpreise. Bekanntmachung über den Verkehr mit ve
e 8 S. 863) gilt auch im Gebiete des Freistaats Württemberg. wendung von Zucker und von aus Zucker hergestellten Farbmitteln bei der Bereitung obergärigen Bieres sowie der Vorschrift in § 13 Abs. 6 des Gesetzes kann im Gebiete des genannten Freistaats von der obersten Landesfinanzbehörde ausgeschlossen werden.
peft 6 CII. April 1919
des Ausnahme⸗ gleichviel in welcher Form aus der Belastung des inländischen Bieres
in der Biersteuergemeinschaft Einnahmen für das Reich gewonnen werden, werden in jedem Rechnungsjabre dem Freistaat Wünttem⸗ berg 3,45 vom Hundert, jedoch nicht mehr als 15 Millionen Mark überwiesen.
Errichtung eines Bastfaser⸗Haupt⸗
7297] Deu sch⸗schwed isch⸗norwegischer Güte tarit. Teit 11 vom 1. November 1913.
Am 1. Juni 1919 t itt zu der „Zu⸗ Berechru g der fe schen Reichsab abe und der deutschen Kategszuschläge (DR A und K Z) in den internalionalen Güterverkehren mit M den de tsch⸗ isch⸗norwegischen Güterverkehr gül⸗ siger Anhang zu dieser Zuschlagstafel in
taft.
Er enthält die deutschen Z schlöge, die in diesem Verkehr für beiden Richtungen und für Frachtstückgut in der Richtung nach D ut chland an Stelle der in der Zaschlagstafel 1I genannten Beträge anzuwenden si
schlaaetafel I11
gemeinschaft bei, so wird unter Aufrechthaltung des Höchstbetrags von 15 Millionen Mark die in § 3 für die Ueberweisungen fest⸗ gesetzte Verhältniszavl entsprechend den sich ergebenden erhöhten Reineinnahmen der Biersteuergemeinschaft an Biersteuer und Ueber⸗ gangsabgabe neu berechnet; die Berechnung erfolgt bis auf zwei Zehnerbruchstellen unter Abrundung nach unten auf tie nächste durch fünf teilbare Zahl.
Süter⸗ und Tier⸗
er kehr,
Soweit der am 1. Aprl 1919 im Güter⸗ und Teerverkehr der deutschen Eisen bahnen in K aft tretende neue Hiegszu ch u vergl. unsere Bekaantmachung Jaruar 1919), dess n Genehmi⸗ durch Verorenung vom 1915 (P euß. Gesetzsamm, 1919 Nr. 15 ) erteilt werden it, in die Tarifer oder T rifnachträge bis zan Ginführungs⸗ noch nicht eingerechnet ist, werde., in den deutschen Verkehren mit Hitfe besonderer Tafelr erhöht, die als Einrechnungstafeln I, I! und III aus⸗ gegeben werden. In den am 1. April 1919 noch bestehenden Auslandsverkehren gelten besondere Bestimmungen, zu den einzelnen Tarifen und die gleichfalls neu auszugbenden 3 schlagstafeln I und II. Berlin, den 24. März 19 9h.
Eisenbahndtrertton.
E im verk
lmtückzut in in die Biersteuergemeinschaft nach für ihn günstigeren Grundsätzen
vereinbart, so finden diese Grundsätze auf Verlangen des Freistaats Württemberg vom Tage ihrer Wirksamkeit an auch auf Württemberg entsprechende Anwendung.
rflüssigten und v
dichteten Gasen und der dazu gehörigen eisernen Flaschen.
Bekanntmachuna, betreffend die Einreihung einer neuen Form von Elektrizitätszählern.
ferit stel erteilen die eertigungsstellen. Fz8 lnona. den 26. März 1919. die Frachtsäte
Eisenbahadirekrion
namens der Vervandtverwaltungen.
setzungen erfolgen, die nach der Reichsversassung für Versassungs⸗
andelsverbots. änderungen vorgesehen sind.
betreffend Ausgabe der Gesetzblatts.
Aufhebung eines Rummer 68 des Reichs⸗
Preußen. Ernernnungen und sonstige Personalveränderungen. Aufhebungen von Handelsverboten. — Handelsverbote.
die in Anhängen
Norwegischer enihalten sind,
D „Schwedisch⸗ 2 veursch⸗Täni⸗
Gütertarif, Teil 11 scher Gütertar if Teil II. Verbands⸗ Gütertarif zwis Le Deu schlardeiner⸗ Dänemark, Schw den und Nor⸗ dererseus Teil I Abteilung B.
Unter Aufbebung d's g meinsamen Ar⸗ hanges vom 1. April 1918 trit führung der 60 % igen Frach
Anmtliches.
87305] b Sächsisch⸗Schweizerischer Güter⸗ . Deutsches Reich.
verkehr Über Livdau — Ronanshors und Schasfs⸗
t zur Durch⸗ terböhung auf
mit Basel
Dat Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der Schi⸗ ferbergbau⸗Aktlen⸗ sansAet. in Limburg ist nach er⸗ solgier Ab
volzogener Schlußverteilung aufgehoben worde.
altung des Schiußterm ins und
Limburg, den 25. März 1919. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Löbau, Westpr. [87291]
In dem Konkursverfahren über das
Vemögen des Kausmanns Julius Wetzel aus Löban, Ipr., ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das
Schlußveh⸗ chnis der bei der Verleilung Ptigenden Forderungen und zur
währung einer Vergülung an die Mt⸗ alseder des Gläubigerausschusses der Schluß⸗ termin auf den 8. Ap il 1919. Minags 12 Uhr, vor dem Amtsgerscht
bierselbst bestimmt. Die Schlußr chnung
liegt auf der Gerichtsschreiberet 2 zur Einsschtnahme aus. Löbau, Wpr., den 22. März 1919. Das Amtsgercht.
Neunhald-nsleben. [87292]
In dem Ko kuarsv rfahren über den Nch⸗ laß res am 9. Auguft 1911 in Ait⸗ haldenbleben verstorbenen Kaufma un 6 Taeodor Zeb l vo Gl ha densbleben
Auussburg. [87283] ist zur Abnohme der Sch ußrechaung des Das Amisgericht Nugsburg hat mt ep zur Erbedung —„21 Beschloß vom Heutioen das wonkursver⸗ dungen gegen dn Gali zverzeichnis der bei sobren ube’ as Vermö e des Fanrrad⸗ nunhn.
höndlers Oito G deute in Auabbu g⸗ 4 ferser, Schwa benm aße 1, rach ab. 1919, Borm 4a4 8 12½ Uer, vor h tona ds Schiyßsermins — als durch dm Am gericht hierselbft, Zmn e. Nr. 9, 1chtek aͤftig bestät g en Zwanesvergleich bestemmt.
sfellung iu bers igenden Forkde⸗ run en dr LAl termin f ben 20. Mai
N uhalben gleben den 24. März 1919. Der Gericht schreiber des Amtsgerichts.
187293]
Oberkaufunsen, Dzs. Caesel.
In dem Konf rav⸗ aoren ͤber das der Ges Usch⸗st m t be creänkier it der Fma „ Nohftes⸗ Se⸗ beschrünkuer Haltung“
den deutschen B hnen am 1. April 1919 ein gemeinsamer Anhang Gütertarifen in Kraft, haltend Bestimmu gen über Erhebung deutschen R ichsabgabe und d deutschen Kriegszuschläge. den 26. Märr 1919. isenbahndirekriovn, namens der Verbandsverwaltungen.
SFees Bei der Reichsbank sind mit dem 1. April d. J.
Der Zweite Vorstandsbeamte der Reich Brandenburg a. H., Bankdirektor Seiffert, unter vorläufiger seinem Kommissorium als Hilfsarbeiter Ersten Vorstandsbeamten der
dausen). Der nach vom 28 Januar 1919 am 1. April 1919 er Kruft tretende Tarif vom 1 Jull bleibt noch bis auf weiteres in Ein Nachtrag I zu diesem Tarif iritt am 1. April 1919 in Kaaft. Der Nech rag enthält außer den bereits machung eingeführten Aende⸗ ich nvoch anderweite, um
Kriegszuschlag ie neue Fachtsätze fur die ne mit einer
mu oben ge⸗ abankstelle in
Belassung Reichsbankdireklorium, Reichsbankstelle in Eisenach; der Bankoorstand Krecker aus Sagan zum Bankassessor ind Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Branden⸗
durch Bekannt rungen name ti
Frachtsätze sow Station Leiptig⸗Stünz. Ei höhung verbundene Aenderung des Ausnahmetarlss 2 ( erst am 1. Mai 1919 in Kraft. des Nachtrags sind du ch die beteiligten Sastonen zu erlangen. 26. März 1919.
Gen⸗dir, der Eächf. Staatseisenb. als geschäftsführende Verwaltung.
eutsch dänisch⸗schwedischer Auzuahmetorif für Steiskohlen usw.
Am 1. April 1919 tritt Nachtrag V in Kraft. Er enträt neue Frochtsätz“, in die neben den om 25. II. 12 in Kraft getretenen dänischen F am 1. Ap il d. J. in gemeine deutsche eingerechnet
Zweite Vorstandsbeamte der Reichshankstelle in Ulm, Vankdirektor Dr. Friedrich, unter vorläufiger Belossung in Kommissorium ols Hilfsarbeiter direktorium, zum Ersten Vorst n Remscheid;
Robstofftartr Reichsbank⸗ Avee e andsbeamten der Reichsbankstelle 60 % ige Frachterhöhung 1
Ja dem gemeinsamen Nacht ag zu den deutsch nondischen Ver⸗ bandstarifen treten gleichzeitig die auf den deutsck⸗dän sch⸗schwedischen Kohlentarif be⸗ zuglichen Bestim Uitelblattes und
Dresden, am
2 koorsand Waage aus Uerdingen zum Bank⸗ assessor und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle
der Reichsbankstelle
Zweite Vorstandsbeamte Stolp i. P., Bankassessor Reep, unter vorläufiger Belassung in seinem Kommissorium als Hilfsarbei direktorium, zum Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Brandenburg g. H.;
der Oberbuchhalter Oexrmann aus Kiel zum Bank⸗ ofsessor und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in
Bianentarif der Straßburger Strasßenboh⸗G 7†Usch aft Mai 1918. Wechsellarif Rekeabahesen der Etraß⸗ r Stratenbahn⸗Gesellschaft uan der Rebenbvaba Rhei bach vom 1 Ckiober 1914. Am 1. Avril 1919 treten im Personen⸗, und Gäterverkehr auf ba ischen Nebenbab en Tarif⸗ Die Ab veichung von hisordnung ist Weitere Aoskunft erteilt das
25. März 1919.
Stratz „bahn⸗Wesell⸗ schaf, Abteitung Baden. Sroevbastus.
Ziffer 3 des isser 2 auf Seite 9) ad zu streichen. blatt erhält Nummer 3 die
im Reichsvank⸗
dem Titel Nummer 4. Altorn a, den 26. Mär 1919. Gisenbahndirektion namens der Vervandsverwaltungen.
n—-Labh — Sel⸗
d Bankoorstand Wiese aus Küstrin zum Bankassessor g Fmaben Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Lands⸗ erg a. W;.
dder Zoeite Porstandsbeamle der Reichsbankstelle in Husum, Bankassessor Fuchs, unter Versetzung an die Reiche hauptbank in Berlin zum Ständigen Hilssarbeiter des Reichs
ittich aus Reichenbach i. V. zum en Vorstandsbeamten der Reichsbamkstelle
ertar i zwischen Heutsch. lann rinen ests, Füremarkf, Echweden und Rorwegen a derteite. Teil I.
1. April 1919 an Sepderurgen in Krafe: die Schue vogen ebohr wird auf 20 ₰ für das Taufkilemeter
Fahrgeld für Begleiter von gischsendun en (§ 41 00) 1) wird auf 3 3 r das Tarbkelemeter erhöbr. Al ons, den 26. März 1919. Eisen bahndtre ktion, . namens der Verbandsverwaltungen.
er hböhungen ein. § 6 (5) der
Ve kebre büro.
- Verboandegü Eisenbahaven ke
Mit Wirkung vom
t eten folgend⸗ Strahburger
direktoriums; der Bankoorstand W
interimistischen Zweit Lersonen⸗ und Gebäckarif⸗ in Husum. füc des Bu nenv keh Mit Gültigkeit vom 1. pr stritt der Nachtrag I zum Hef. 1 in Kraft, enth liend Aenderungen Ausführungsbeniwmu gen vun An Sielle des Heftes * ein neu 8 Heft. B h böten am Schalter zu ersahren⸗ Oldenbu a den 25. Màz 191u2. Eisenbahnd
Gesetz 8. 1 über den Eintritt des Freistaats Württemb die Biersteuergemeinschaft.
Vom 27. März 1919. sassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit ve
der besonderen d Tarifsätze⸗ tritt om leichen Näberes ist acf
eut’ch⸗rä ilcher Tiertarif. Urtee Buh bona des Anbarae; vom 1. 2 rril 1918 t itt am 1. Avpril 1919 ein
rkündet wird:
Bestummungen!
. G Der Freistaat Württemberg tritt der Biersteuergemeinschaft bei
en 31. Mürz, A
bends.
erlin, Montag, 1
§ 2 Das Biersteuergesetz vom 26. Juli 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. Die Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes über die Ver⸗
29 9 Aus den Reineinnahmen an Biersteuer und Uebergangsabgabe,
§ 4 Treten künftig weitere Staaten oder Gebietsteile der Biersteuer⸗
2
5 Wird mit einem anderen Staate oder Gebietsteil der Eintritt
Aenderungen dieses Gesetzes können nur unter den Voraus⸗
—
§ 7 Dieses Gesetz tritt am 1. April 1919 in Kraft
Weimar, den 27. März 1919. 8
Der Reichspräsident.
Ebert. .
Der Reichsminister der Finan Schiffer.
““ über die Rückgabe der aus Belaien und Frankreich
entfernten Maschinen. 9 Vom 28. März 1919. Auf Grund des § 1 des Gesetzes zur Durchführung der Waffenstillstandsbedingungen vom 6. März. 1919 (Reichs Ge⸗ setzbt. S. 286) wird unter Avpänderung der Verordnung vom 1. Februar 1919 in der Fassung des Gesetzes vom 19 Fe⸗ bruar 1919 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 143, 199) von dem Reichs⸗ ministerium folgendes verordnet:
§ 1 Sämtliche Maschinen, Maschinenteile, indust ielle oder landwirt⸗ schaftliche Betriedsgeräte, Zubehörteile jeder Art sowie allgemein industrielle oder landwirtschaftliche Gegenstände jeder Art, die aus den von deutschen Truppen besetzt gewesenen Gebieten Belgiens oder Frankreichs von deutschen militärischen oder Zivilbehörden oder von einzelnen deutschen Privatpersonen aus irgendeinem Grunde entfernt worden sind, werden beschlagnabhmt. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen, auch von Ortsveränderungen, verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie verboten und nichtig sind. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Die Beschlagnahme endet mit dem freihändigen Eigentumserwerbe durch das Reich, mit der Enteignung oder mit der Freigabe. § 2 Wer mit Beginn des 31. Januar 1919 Eigentümer, Besitzer oder Gewahrsaminhaber der im § 1 bezeichneten Gegenstände war,
Anzegenpreis für den Naum einer geipaltenen Einheitszeile 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeite 90 f. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers — 2 8 111X4X*X“ — — = —
Anzeigen nimmt au:
Berlin SW. 48, Wilheimstraste Nr. 32. v
1919.
Postscheckkonto: Berlin 41 821.
———— — —
§ 4
„JZedermann ist verpflichtet, auf Verlangen des Reichsschatz⸗ ministers oder der von ihm bezeichneten Stelle Auskunft über die im § 1 be eichneten Gegenstände zu geben. Insbesondere sind auf Ver · langen auch diejenigen Personen zur Auskunft verpflichtet, welche an einem im Ausland ansässigen Unternehmen beteiligt sind, bei dem sich anmeldepflichtige Gegenstände befinden. Die Auskunft kann durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Anfrage bei den einzelnen zur Auskunft Verpflichteten erfordert werden. *
§ 5
Die nach § 4 zuständigen Stellen und die von ihnen Beauf⸗ tragten sind befugt, zur Ermittlung richtiger Angaben die Geschäfts⸗ briefe, Geschäftsbücher und sonstigen Urkunden einzusehen sowie Räume zu besichtigen und zu untersuchen, in denen Gegenstände oder Urkunden sich befinden oder zu vermuten sind, über welche Auskunft ver⸗ langt wird.
2
Die von den zuständigen Stellen Beauftragten sind, vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung und der Anzeige von Gesetzwidrig⸗ keiten, verrflichtet, über die Einrichten en und Geschäftsverhältnisse, die durch ihre Tätigkeit zu ihrer Kenntnis kommen, 1““ zu beobachten und sich der Mittetlung oder Verwertung der Ge⸗ schäf s⸗ oder Betriebsgeheimnisse zu enthalten.
Das Ergebnis der Auskünfte oder Ermittlungen darf nicht zu steuerlichen Zwecken verwendet werden.
7 Der Reichsschatzminister oder die von ihm bezeichnete Stelle wird ermächtigt, die im § 1 bezeichneten Gegenstände, falls sie dem Reiche nicht auf Verlangen freiwillig gegen Bezahlung zu Eigentum über⸗- lassen werden, fuͤr das Reich zu enteignen. Die Anordnung kann durch Mitteilung an den Besitzer oder durch öffentliche Bek nnt⸗ machung erfolgen, im ersteren Falle geht das Eigentum über, sobalb die Anordnung dem Besi er zugeht, im letzteren Falle mit dem Ablauf des Tages nach Ausgabe des amtlichen Blatts, in welchem die Anordnung amtlich veröffentlicht wird. 8 Der Besitzer ist verrflichtet, die enteigneten Gegenstände heraus. zugeben, insbesondere sie nach Maßgabe näherer Ven gniten des Reichsschatzministers oder der von ihm bezeichneten Stelle zu über⸗ bringen oder zu versenden. 8 Dem Eigentümer ist unter Berücksichtigung seiner Gestehungs, kosten ein angemessener Uebernahmexreis zu zahlen. Kommt eine Einigung über den Preis nicht zustande, so wird der Uebernahmepreis von dem Reicheschiedsgerichte für Kriegswirtschaft endgültig sestgesetzt. 8 8
*
Die Vorschriften der Verorenung über die Einwirkung kriegs⸗ wirtschaftlicher Maßnahmen auf Reallasten, Hypotheken, Grund⸗ schulden und Rentenschulden vom 11. April 1918 (Rcichs⸗Gesetzbl. S. 18)) gelten entsprechend, ohne Rücksicht darauf, ob das Unter⸗ nehmen, aus dem die Gegenstände entferat werden, eingestellt wird oder nicht. 8 “
Mu Gefängnis von einer Woche bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe von eintausend bis zu hunderttausend Maxk wird bestraft⸗ 1. wer vorsätzlich den Verboten des § 1 Satz 2 oder der
Verpflichtung des § 7 Abs. 2 zuwiderhandelt, 8
2. wer die ihm nach § 2 obliegenden Anmeldungen vorsätzlich oder fabtlässig nicht oder nicht innerhalb der vor⸗ geschriebenen Feist oder wer die gleichen Anmeldungen wissentlich unrichtig oder unvollständig macht, 1 wer vorsätzlich den Vorschriften des § 3 Satz! oder einem nach § 3 Satz 2 erlassenen Verbote zuwiderhandelr; dies gilt insbesondere für die vorsätzliche Beschädigung oder
Zerstörung der im § 1 bezeischneten Gegenstände,— wer die von ihm auf Grund des § 4 geforderte Auskunf vorsätzlich oder fabrlässig nicht oder nicht innerbalb de ihm bestimmten Frist oder wer die Austunft wissentli unrichtig oder unvollständig gibt, ““ 5, wer der Vorschrift des §5 zuwider vorsätzlich die Einsich in seine Geschäftsbriefe, Geschästsbücher oder sonstige Urtunden oder die Besichtigung oder Untersuchung seine Räume verweigert.
sofern sie dem Täter oder einem Teilnehmer ehören, für das Reich einzuziehen. Ist die Einziehung hiernach ni t statthaft oder ist sie nicht ausfuhrbar, so kann auf Wertersatz erkannt werden. § 42 des Strafgesetzbuchs findet Anwendung. —
desgleichen wer zu irgendeiner Zeit Eigentümer, Besitzer oder Ge⸗ wahrsaminhaber dieser Gegenstände gewesen ist und sie zerstört oder ins Ausland verbracht hat, ist verpflichtet, hiervon unverzüglich,
spätestens bis zum 20. April 1919 bei der Reicheentschädigungs⸗
kommission, Maschinenabteilung, in Berlin W 10, Viktoriastraße 34, unter Bezeichnung der Eigentumsverhältnisse Anzeige zu erstatten. Ob die Gegenstände sich in Deutschland oder im Ausland befinden, macht keinen Unterschied. 8 B
Gegenstände, deren Eigentums⸗, Besitz⸗ oder Gewahrsams⸗ verhältnisse sich seit dem 31. Januar 1919 verändert haben, müssen außerdem durch den neuen Eigentümer, Besitzer oder Gewahrsam⸗ inhaber angemeldet werden. 1
Wer einen Gegenstand bereits auf Grund der Verordnung vom 1. Februar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 143, 199) angemeldet hat, ist zur erneuten Anmeldung dieses Gegenstandes nicht verpflichtet.
Die Reichsentschädigungskommission erläßt nähere Bestimmungen über Art und Inhalt der Anmeldungen.
2 9„
Die Eigentümer, Besitzer und Gewahrsaminhaber der im § 1 zezeichneten Gegenstände sind verpflichtet, sie aufzubewahren und pfleglich zu bebandeln sowie alles zu unterlassen, was eine Ver⸗ ringerung ihres Gebrauchswerts zur Folge haben könnte. Der Reichs⸗ schatzminister oder die von ihm bezeichnete Stelle kann die Benutzung der Gegenstände verbieten.
Mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wied besttaft: “
1. wer den Vorschriften des § 1 Satz 2, des § 3 Satz 1, des
§ 7 ac 2 oder einem nach § 3 Satz 2 erlassenen Verbote fahrlässig zuwiderhandelt, a;
2. wer die ihm nach § 2 oder nach 8 4 obliegenden An⸗ meldungen oder Austünfte fahrlässig unrichtig oder unvoll⸗ ständig erstattet. b “
Gegenstände auf die sich die strafbare Handlung bezieht, können, sofern sie dem Täter oder einem Teilnehmer gehören, für das Reich
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Vorschriften des § 6 zuwider Verschwiegenheit nicht be⸗ obachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Geschäfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen sich nicht enthält.
Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag ein. 1
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Weimar, den 28. März 1919. Das Reichministerium
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Scheidemann.
Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung beziebt, sinn
eingezogen werden. § 42 des Strafgesetzbuchs findet Anwendung.