is iche Demobilmachung vom G. Hefg es1der. 1304) 8e- folgendes angeordnet: 17 KRàA betreffend
Ir. E. 1100/5. 17 KRA., Be hr 11.1“” I“ 9* erhebung von Braun⸗ tein vom 20. Juni 1917 tritt außer Kraft. Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 1919 in Kraft.
Berlin, den 1. April 1919.
Reichsministerium für wirtschaftliche Demobilmachung. 8 J. A.: Wolffhügel.
““
Bekanntmachung. Anf die für das Jahr 1918 festgesetzte Dividende der Rei d rrda etis im Betrage von 8,68 vH wird die
it uu“ den ℳ 155,40 b für jeden Anteil zu ℳ . 9 bis 40 000) und 8 ür jeden Anteil zu ℳ 1000 (Nr. 40 001 bis 100 000) gegen 8. Heoidendenscheine Nr. 24 bzw. 27 vom 1. April d. J. ab bei der Reichsbankhauptkasse in Berlin, bei den Reichsbank⸗ hauptstellen und Reichsbankstellen sowie bei sämtlichen Reichs⸗ banknebenstellen mit Kasseneinrichtung erfolgen. Berlin, den 31. März 1919.
Reichsbankdirektorium. Havenstein. von Glasenapp.
Die von heute ab zur Fe. vx Nummer 71. 8 ’ blatts enthält unter g. heich 5She Ge set über die Besteuerung der Reichsbank für das Jahr 1918, vom 27. März 1919, unter
Nr. 6786 eine Bekanntmachung, betreffend das Außer⸗ krafttreten des Handels⸗ und Zollvertrags zwischen dem
euischen Reiche und der Schweiz, vom 22. März 1919, unter
Nr. 6787 eine Verordnung über Erweiterung der Fort⸗ erengaschaltwshache ür 8. 58 E.“ Demobil⸗ är 9, und unte machgng, ,eg Verorbhehg über die Freimachung von Arbeitestellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobil⸗ machung, vom 28. März 1919. 8
Berlin W. 9, 31. März 1919.
1“ Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur v Fächgst. Nummer 72 8 8⸗Gesetzblattes“ enthält unter 68 Ree ng 8 ees betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichshaushaltsplane für das Rech⸗ nungsjahr 1918, vom 29. März 1919, unter Nr. 6790 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1919, vom 29. März 1919, und unter 8 N1 191 das Gesetz, betreffend die vorläufige Regelung des Haushalts der Schutzgebiete für das Rechnungsjahr 1919, vom 29. März 1919.
Berlin W. 9, 31. März 1919.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen. Finanzministerium.
er. Geheime Oberfinanzrat und vortragende Rat im vhne Jesin iesacn Tiesler ist zum Oberzolldirektionspräsi⸗ denten ernannt; ihm ist die Stelle des Präsidenten der Ober⸗ zolldirektion in Posen vexrliehen worden. 1
Der bisherige Landrat Dr. Küster ist zum Geheimen Finanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium er⸗ annt worden. 8
1 Dem Regierungsrat Biehler aus Breglau ist die Stelle eines Mitglieds der Oberzolldirektion Berlin,
dem bisherigen Präsidenten der Zolldtrektion in Luxem⸗ burg, Geheimen Regierungsrat Jungeblodt ist die Stelle ines Mitglieds der Oberzolldirektion in Cöln und 8 dem Regierungsrat am Ende aus Berlin die Stelle eines Vorstands bei dem Stempel⸗ und Erbschaftssteueramt in Danzig verliehen worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die Gewerbelehrerin Strehl von der Handels⸗ und Ge⸗ werbeschule für Mädchen in Posen ist an die gleiche Anstalt in Rheydt versetzt worden. “
Ministerium des Innern. Der Bürodirektor im Ministerium des Innern, Geheimer Rechnungsrat Hinsch ist zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium des Innern und 8 der Rechnungsrat Meyer zum Bürodirektor des Ministeriums des Innern ernannt worden. “
Weitere Ausführungsanweisung vom 31. März 1919 ur Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856.
Auf Grund des § 86 der Landaemeindeordnung für die
8 vinz Westfalen vom 19. März 1856 wird in Ergänzung Instruktion vom 8. Mai 1856 (M.⸗Bl. S. 147) zur Aus⸗ führung des Gesetzes nachstehende Anordnung getroffen:
§ 1. 8 Die Sitzungen der Cenc (Gemeindevertretung)
und der Amtsversammlung sind öffentlich. Für einzelne Gegen⸗ stände kann durch besonderen Beschluß, welcher in geheimer Sitzung efaßt wird, die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden.
§ 2. 3 ie Zuhörer haben den Anordnungen des Vorsitzenden zur Er⸗ haltade Zebgaeh, und Ordnung Folge zu leisten. Der V kann jeden Zuhörer, welcher Störung irgendeiner Art verur acht, aus dem Sißungszimmer entfernen lassen. 8
Berlin, den 31. März 1919.
Weitere Aussührungganweisung vom 31. März 1919 zur Laudgemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juti 1845 in der Fassung vom 15. Mai 1856.
Auf Grund des Artikels 31 der Landgemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 in der sich aus dem Gesetz vom 15. Mai 1856, betreffend die Gemeindeverfassung in der Rheinprovinz, ergebenden Fassung wird in Ergänzung der Instruktion oom 18. Juni 1856 (M⸗Bl. S. 166) zur Aus⸗ führung des Gesetzes nachstehende Anord nung getroffen:
e Sitzungen des Gemeinderats und der Bürgermeistereiver⸗ sbn öftentlich Für einzelne Gegenstände kann durch besonderen Beschluß, welcher in geheimer Sitzung gefaßt wird, die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden.
§ 2.
Die Zuhörer haben, den Anordnungen des Vorsitzenden zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung Folge zu leisten. Der Vorsitzende kann jeden Zuhörer, welcher Störung irgendeiner Art rerursacht, aus dem Sitzungszimmer entfernen lassen. 8 4 5
Berlin, den 31. März 1919.
Der Minister des Inner J. V.: Freund.
Justizministerium.
Dem Senatspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Quincke in Frankfurt a. M. und dem Amtsgerichtsrat Matthias in Rogasen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Dr. Kirchberg und Dr. Toop bei dem Kammer⸗ gericht, Dr. Carlebach bei dem Oberlandesgericht in Frank⸗ furt a. M., Moritz Sommer und Zeidler bei dem Land⸗ gericht III in Berlin, Dr. Lawtehhen bei dem Land⸗ gericht in Koblenz, Dr. Rockstroh bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Liegnitz, Geisler bei dem Amtsgericht und dem Landgericht m Greifswald, Hartmann bei dem Amtsgericht in Striegau, Metze bei dem Amtsgericht in St. Goar, Rörig bei dem Amtsgericht in Malmedy, Brockhausen bei dem Amtsgericht in Mülheim (Ruhr), Stein bei dem Amtsgericht in Dillenburg, Dr. Krekeler bei dem Amtsgericht in Bottrop, von Wawrowski bei dem Amtsgericht in Schwetz, Oelze bei dem Amtsgericht in Genthin und Dr. Lukanowski bei dem Amtsgericht in Ostrowo.
Mit der Löschung des Rechtsanwalts Dr. Krekeler in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechtsanwälte: Nadolny vom Landgericht III in Berlin bei dem Kammergericht, Schutz aus Berlin bei dem Oberlandes⸗ gericht in Breslau, Stein aus Dillenburg bei dem Oberlandes⸗ gericht in Frankfurt a. M., Bracht aus Herne bei dem Ober⸗ landesgericht in Hamm, Rettkowski aus Berlin⸗Lichterfelde bei dem Landgericht III in Berlin mit dem Wohnsitz in Charlotten⸗ burg, Kaffanke aus Kattowitz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Gleiwitz, Ochs aus Essen und Wahlen aus Viersen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Wundermacher aus Neustadt (Wespr.) bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Danzig, Kopp aus Berlin⸗Schöne⸗ berg bei dem Amtegericht in Zielenzig, Paul Krüger vom Laadgericht in Breslau auch bei dem Amtsgerichte daselbst, Krombholz aus Cöpenick bei dem Amtsgericht in Frei⸗ burg (Schles.) Dr. Schuster aus Friedeberg (Queis) bei dem Amtsgericht in Lauban, Metze aus St. Goar bei dem Amts⸗ gericht in Boppard, Hagen aus Cöln bei dem Amtsgericht in St. Goar, Schumacher aus Bonn bei dem Amtsgericht in Rheinbach, Max Liebmann vom Landgericht in Wiesbaden auch bei dem Amtsgerichte daselbst, Dr. Leeser aus Hagen i. W. bei dem Amtsgericht in Minden, der früͤhere Rechtsanwalt Schoenhals bei dem Amtsgericht in Rotenburg a. F., der Oberbürgermeister a. D. Matting bei dem Amtegericht in Glatz mit dem Wohnsitz in Neuheide, die Gerichtsassessoren: Dr. Vollrath bei dem Oberlandesgericht in Frankfurt a. M. Theodor Nigges bei dem Oberlandesgericht in Hamm, Dr. Wisniewski bei dem Oberlandesgericht in Marienwerder, Rischmüller bei dem Landgericht in Kiel, Dr. Hans Kempner bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau, Felixr Kaufmann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Spoerl bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Düsseldorf, Dr. Stolz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Neuwied,
arnitz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in .“ Dr. Tschakert bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Lyck, Helmsen bei dem Amtsgericht in Ein⸗ beck, Hermann Meyer bei dem Amtsgericht in Andernach, Danne bei dem Amtsgericht in Bochum mit dem Wohnsitz in Gerthe, Jepsen bei dem Amtsgericht in Rödding und Chuseau bei dem Amtsgericht in Ruß, die früheren Gerichtsassessoren: Kurt Schlueter bei dem Kammergericht, Dr. Giebler bei dem Landgericht in Breslau, Rostek bei dem Landgericht in Ratibor, Dr. Bruno Markiewitz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Brieg, Dr. Lomnitz bei dem Amtsaericht und dem Landgericht in Liegnitz, Menges bei dem Amts⸗ gericht in Höchst a. Main und Dr. Kurt Albrecht bei dem Amtsgericht in Neuhaldensleben.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Wiitin beun, und Schnecken mit dem Amtssitz in Heinrichs⸗ walde ist zum 1. Mai 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 14. April 1919 eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der bisherige ordentliche Professor an der Universität Straßburg, Geheime Medizinalrat Dr. Wollenberg ist zum ordentlichen Peofefjdr 5 der medizinischen Fakultät der Uni⸗ versität in Marburg un
bisherige Kußerorventliche Professor Dr. Nippe in Erlangen zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Greifswald ernannt worden.
I1
Bekanntmachung. 1
Dem Gastwirt Alexander Meijer in Hanau, Besitzer des Hotel zum Adler, ist auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 6,3) die Fortsetzung des ast⸗ und Schankwirtschaftsbetriebes vom 21. März, 3 Uhr Nachmittags ab, bis auf weiteres untersagt worden. Der Hotelbetrieb wird durch diese Verfügung nicht betroffen. — Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekannt⸗ machung hat Meijer zu tragen.
Hanau, den 21. März 1919. .
Der Polizeidirektor. J. V.: Voigt, Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung vnss üisen Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) ist dem Restaurateur Heinrich Gu t⸗ mann die Auzuͤbung der Schankwirtschaft in sämt⸗ lichen Räumen des Hauses Französische Allee 19 (Bürgerverein) vom 23. März, 7 Uhr Vormitlags, ab untersagt worden. — Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung hat Gutmann zu tragen.
Hanau, den 22. März 1919.
Der Polizeidirektor. J. V.: Voigt, Regierungsassessor.
“]
Aiichtamtliches. 1I1ö16“”“ Preußen. Berlin, 2. April 1919.
8 8 *
Dem Sitzungsbericht der Waffenstillstands⸗ kommission in Spaa vom 31. März entnimmt „Wolffe Telegraphenbüro“ folgende Mitteilungen: 8
Auf Grund von Zeitungsnachrichten ersuchte die deutsche Kom⸗ mission um beschleunigte Feststellung, ob tatsächlich 60000 deutsche Kriegsgefangene von England nach Frankreich in die zerstörten Gebiete abbefördert werden sollen. —
Deutscherseits war in einer früheren Sitzung dagegen Einspruch erhoben worden, daß die Durchführung eines neuen bayeri schen Gesetzes über die Schulaufsicht in der Pfalz von den Besatzungsbehörden verboten wird. In ihrer heuligen Antwort erklärten die Alliterten, sie hätten bisber nicht zugestanden, daß die seit Abschluß des Waffenstillstandes erlassenen deutschen Gesetze ohne weiteres für die besetzten Gebiete anwendbar sind. Aus diesem Grunde set auch das fragliche bayerische Gesetz nicht durchgeführt worden. b 2
Nach Bekanntmachungen in belgischen Zeitungen war für den 29. März eine Generalversammlung der Sociét 5½ Générale Charbonniébre in Antwerpen anberaumt worden, die sich laut Tagesordnung mit der „Auflösung der Gesell⸗ schaft und Ernennung von Liquidatoren“ befassen sollte. Unter Bezug auf diese Bekanntmachung wies der Vertreter der deutschen Regierung darauf hin, daß das Unternebmen 2623 Anteile hat, von denen 1708, 8 die sich in deutschem Besitz befinden, sämtlich unter Zwangsver⸗ waltung gestellt sind. Da fuͤr die Auflösung der Gesellschaft satzungs⸗ gemäß eine Dreiviertelmehrheit aller Anteile erforderlich ist, habe, wie der Regierungsvertreter ausführte, die Tagesordnung nur dann Sinn, wenn der Zwangsverwalter der deutschen Anzeile für die Auf⸗ lösung stimme. Dies aber würde die deutschen Interessen verletzen und außerdem der belgischen Verordnung über Zwangsverwaltungen widersprechen, wonach der Zwangsverwalter die ihm anvertrauten Güter sichern und ihre Erhaltung gewährleisten soll. Gegen eine solche Verwendung der deutschen Anteile lege die deutsche Regierung daher Verwahrung ein. Falls die Generalver ammlung stattgefunden haben sollte, werde gebeten, einen etwaigen Beschluß, die Gesellschaft aufzulösen und Liquldatoren zu ernennen, für ungültig zu erklären.
Der deutsche Vertreter erhob gegen den Verkauf großer Mengen Kalisalze nnter dem deutschen Preise durch die französischen Behörden im besetzten Gebiet Einspruch. 32 suchte der Regierungsvertreter die englische Kommission um Mit⸗ teilung der Gründe für das Einfuhrverbot folgender Berliner Zeitungen in die britische Besatzungszone „Berliner Abendpost“, „Berliner Tageblatt“, „Berliner Börsen⸗ Courier“, „Berliner Morgenpost“, „B. Z. am Mittag“. Er forderte die Wiederzulassung dieser Blätter.
Die Alliierten wurden um Mitteilung gebeten, wann die Ver handlungen in Rotterdam über den Verkauf der Ladungen deutscher, in neutralen Häfen befindlicher Schiffe beginnen, derer Erlös gemäß dem Brüsseler Abkommen zur Bezahlung der Lebens mittel verwendet werden sol.. b 1 1
Der französische Zivilkommissar hat im Kreise G reven⸗ broich jegliche Ausfuhr von Getreide und Mehl ver
Düuͤsseldorf ist, der Getreide oder Mehl abgeben kann, so ist die Versorgung des Bezirks Düsseldorf unmöglich gemacht. Die deutsch Regierung forderte daher die Alliierten auf, die erforderlichen An ordnungen zu rreffen, um die Ausfuhr aus dem Kreise Grevenbroich sicherzustellen. 8 Der General von Hammerstein überseichte den Entente⸗ vertretern eine Nummer der „New York Times“ vom 19. Ja⸗ nuar, in der ein Bild veröffentlicht wurde, das die Zerstörung des Iltisdenkmals zeigt, welches zum Andenken an die Be⸗ satzung des 1898 in chinesischen Gewässern untergegangenen Kanonen⸗ boots „Iltis“ in Schanghai errichtet worden war. von Hammerstein
die Beschlagnahme von Teilen der deutschen Bot⸗ scha Je I die mit der völkerrechtlich gesicherten Unverletzlichkeit der Botschaftsgebäude in Widerspruch stehe.
Der französische Vorsitzende wies darauf hin, daß der, Deutsche Reichzganzeiger vom 13. einen Auffatz „Aufruf des Saargebiets“ enthalten habe. Er bitte, der deutschen Regierung mitzuteilen, daß die amtlichen Zeitungen im besetzten Gebiet nicht mehr zugelassen werden, wenn shr Textg andere als amtliche Nach⸗ richten enthält. —,.
In der Presse, wie in der tg e Oeffentlichkeit ist, vielfach die Auffassung verbreitet, daß mit der Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobil⸗ machung alle von diesem Amte erlassenen Verordnungen außer Kraft treten. Es wird von amtlicher Seite darauf aufmerksam gemacht, daß diese Auffassung unzutreffend ist; die Verord⸗ nungen bleiben bis zum amtlichen Widerruf in Geltung⸗
—
Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Haenisch hat Fn ce leg des „Wolffschen Telegraphen⸗
büros“ folgende Verfügung erlassen: Pkeaed Pfli b ehes eien Staatswesens ist es, die Ge⸗
Der Minister des Innern J. 2.: Freund.
vissensfreiheit sicherzustellen. Insbesondere gilt das für da Sedies
Die Regierung hat gestern, wie „Wolffs⸗Telegraphen⸗
(Straßen und Plätzen,
Ferner er-⸗
des religiösen Lebens und der religiösen Erziehung. Dazu gehört auch, entsprechend der Regierungsertlärung vom 25. März 1919, daß der Religionsunterricht wahlfrei ist. Bis zum Erlaß künftiger Gesetze, die die Beziehungen von Staat, Kirche und Schule zueinander auf neue Grundlagen stellen, ist deshalb den nachstehenden Grundsätzen gemäß zu verfahren:
1) Soweit nicht bereits nach den bisherigen Bestimmungen Schüler der öffentlichen Schulen von der Teilnabme am lehrplan⸗ mäßigen Religionsunterrichte befreit sind oder befreit werden können, sind sie auf Antrag von der Teilnahme an dem Religionsunterricht zu entbinden. Zur Stellung des Antrags sind diejenigen befugt, welche die Religion, in der die Schüler zu erziehen sind, zu be⸗ stimmen haben, bezw. nach Erreichung des religionsmündigen Alters die Schüler selbst.
„ 2) Schüler, die von der Teilnahme am Religionsunterricht zefreit sind, sind auch nicht zur Teilnahme an Schulfeiern mit jligiösem Charakter verpflichtet. 3) Lehrern und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen — mit Aus⸗ chme der eigens für den Religionsunterricht angestellten —, die aus ewissensbedenken um Befreiung von der Verpflichtung zur Erteilung on Religionsunterricht nachsuchen, ist die Erteilung des Religions⸗ unterrichts abzunehmen, ohne daß sie deshalb in ihren Dienstbezügen ekürzt oder von den Aufsichtsbehörden zurückgesetzt werden dürfen.
jese Lehrer (Lehrerinnen) sind auch zur Teilnahme an Schulfeiern mit religiösem Charakter nicht verpflichtet.
4) Die Teilnahme von Lehrern und Schülern an kirchlichen Veranstaltungen außerhalb der Schule ist stets freiwillig.
Bei organisch vereinigten Kirchen⸗ und Schulämtern bleibt die Ausübung der kirchlichen Amtspflichten der Stelleninhaber späterer Regelung vorbehalten.
„Diese Bestimmungen treten mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft. Der Erlaß vom 29. November 1918 — U I11 1841 UII W — wird hiermit aufgehoben.
Die Bürgerschaft Lötzens hat eine Kundgebung gegen die Abtretung von Danzig und von Teilen Westpreußens an Polen beschlossen, in der es laut Mel⸗ dung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ heißt:
Ohne ein deutsches Danzig, ohne deutsche Weichselufer bleibt unsere Grenzmark nimmermehr das erste Bollwerk, nimmermehr der erste Vorkämpfer für deutsche Kultur gegen den Ansturm des ussischen Bolschewismus. Wir geloben deshalb einmütig, dafür ein⸗
treten und bis zum Letzten dafür einzustehen, daß Danzig niemals nischer Raubgier verfalle.
8 1 Württemberg,
büro“ meldet, folgenden Erlaß durch gegeben:
Wegen dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit wird der Belagerungszustand für das Gebiet des Stadtbezirks Stuttgart, der Oberämter Stuttgart, Eßlingen, Cannstatt und Bö⸗ blingen von der Staatsregierung erklärt. Im Einverständnis mit dem militärischen Befehlshaber werden mit sofortiger Wirkung
folgende Anordnungen getroffen: 1) Keine Versammlungen. Alle Menschenansammlungen auf sowie öffentliche Umzüge aller Art sind
aueranschlag bekannt⸗
verboten.
2) Die Beschränkungen des Gesetzes hinsichtlich der Verhaftung, Beschlagnahme und Durchsuchung sind aufgehoben,
3) Die Verbreitung von Flugschriften und Handzetteln, ebenso
der Vertrieb von Zeitungen auf Straßen und Plätzen ist nur mit Genehmigung der Regierung gestattet. WShi Polizeistunde wird auf Abends 8 Uhr festgesetzt. Alle öffentlichen Lokale, Wirtschaften, Thrater und Kinos sind um 8 Uhr zu schließen und dürfen vor Morgens 9 Uhr nicht geöffnet werden. Der Straßenverkehr ist von 9 Uhr Abends ab verboten.
5) Die Regierungsorgane sind ermächtigt, jeden zu verhaften, der es unternimmt, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu stören oder den Bestand des Staats oder der Regierung zu gefährden.
6) Für das Gebiet des Belagerungszustandes werden außer⸗ ordentliche Kriegsgerichte eingesetzt, die in beschleunigtem Verfahren alle Strafsachen des Hoch⸗ und Landesverrats, Aufruhr, Mord und Raub, der Plünderung, der Befreiung von Gefangenen, der tätlichen Widersetzung, der Zerstörung von Eisenbahnen und Telegraphen, des
Generalstreiks,
boten. Da dieser Kreis der einzige innerhalb des Regierungsbezirks 1 Postbetrieb ruht vollständig, ebenso der Straßenbahnverkehr.
bat um Auskunft, ob das Denkmal wirklich zerstört worden sei. Der Vertreter der deutschen Regierung erbob Einspruch gegen
vormittag die Gesandten der auf dem Gebiete des
8
unbesugten Waffentragens, endlich alle Zuwiderhandlungen gegen die von der Regierung im Interesse der öffentlichen Sicherheit erlassenen Verbote abzuurteilen haben.
j Die Regierung fordert die Bevölkerung auf, ihren An⸗ ordnungen Folge zu leisten. Nur dadurch würde es möglich sein, den Belagerungszustand in kürzester Frist wieder aufzuheben.
An dem Abwehrstreik zur Bekämpfung des 2 1 der zugleich eine Vertrauenskundgebung für die Regierung sein soll, beteiligen sich Handwerk, Gewerbe, Kaufleute, Handel, Industrie, staatliche, städtische und private Beamte, Aerzte, Apotheker und sonstige freie Berufe. Der
Die Staatseisenbahn bewirkte gestern früh lediglich den Arbeiter⸗ verkehr und die Milchversorgung. c .“
Hamburg.
Der Senat hat nach einer Meldung des „Wolffschen Büros“ für das laufende Jahr den bisherigen ersten Bürger⸗ eister von Melle zum ersten Bürgermeister wiedergewählt zund anstelle des aus dem Senat ausgeschiedenen Dr. Schröder den Senator Stolten, Redakteur des „Hamburger Echo“, zum weiten Bürgermeister gewählt.
Oesterreicich.
—
Meldung des „Korrespondenzbüros“ haben gestern hemaligen Oesterreich entstandenen Volksstaaten
dem Staatssekretär des Auswärtigen Dr. Bauer gemeinsam
eine Einspruchsnote gegen den Gesetzentwurf, betreffend ebernahme des Vermögens des Habsburg⸗
Lothringenschen Hauses durch die Deutsch⸗Oesterreichische
Republik, überreicht, da dieses der gemeinsamen Liquidations⸗ asse der Volksstaaten gehöre.
— Der Außerordentliche Gesandte der Französischen epublik Allize hat gestern dem Staatssekretär Dr. Bauer einen Antrittsbesuch gemacht.
— Durch eine Verordnung über die Organisation der Besitzregelung und Sicherung der landwirtschaftlichen VProduktion in Ungarn wird, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, die landwirtschaftliche Verwaltung
““ 11“ sation der landwirtschaftlichen Verwaltuvg gliebert sich sonach in die Gemeinde, den Bezirk und das Komitat, für deren Gebiete Kommissionen für Besitzregelung und Pro⸗ duktionssicherung errichtet werden. Als höchste Jastanz. gilt die aus Mitgliedern des Vorkskommissarigts für Ackerbau und drei Delegierten des Landesverbandes für Bodenarbeiter be⸗ stehende Landeskommission.
Großbritannien und Irland.
11“ Im Unterhause hiell Lord Churchill, bevor die Militär⸗ dienstbill zur Abstimmung gelangte, eine ausführliche Rede über die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung eines starken Heeres während der nächsten Zeit. In Erwiderung der Kritiken, daß die Kosten der englischen Okkupationsarmee zu hoch seien, sagte Churchill dem „Reuterschen Büro“ zu⸗ folge: „Wenn man die von Deutschland für den Unterhalt der englischen Rheinarmee aufzubringenden 70 Millionen von der Gesamtsumme abzieht, dann belaufen sich die Kosten für den Unterhalt der Okkupationsarmee im Jahre 1919 noch auf ungefähr 133 Millionen Pfund Sterling.“ Auf die Einwendung, daß keine nationale Not⸗ wendigkeit für die Bill bestehe, erwiderte Churchill, daß, wenn England sich seiner militärischen Kräfte beraube, es nicht die Macht besitzen würde, auch nur den geringsten Einfluß auf den Gang der Ereignisse m ganz Europa auszuüben. Chur⸗ chill erklärte, wegen der beklagenswerten Schwierigkeiten zwischen Italten und den Südslawien müßten 10 000 britische Soldaten in den dortigen Gegenden stehen, um Unruhen zu verhindern. Churchill sagte weiter, die Bill sei notwendig, selbst wenn Rußland überhaupt nicht bestände.
Im Verlauf der Sitzung erklärte Harmsworth, die Blockade der Türkei, Bulgariens und Deutsch⸗Oester⸗ reichs sei zwar aufgehoben worden, es bestehe aber kemerlei Grund zur Behauptung, daß auch die Blockade Deutschlands
aufgeboben sel. Frankreich.
Nach dem diplomatischen Lagebericht haben die vier Regierungshäupter gestern zwei Sitzungen gehalten und sich am Vormittag anscheinend mit der Frage der Schadloshaltung, am Nachmittag mit der polnischen Frage beschäftigt. Die Minister der auswärtigen Angelegenheiten der fünf Großmächte haben am Nachmittage eine Sitzung am Quai d'Orsay ge⸗ halten und nach Ausführungen von Jules Cambon die Ergeb⸗ nisse aus dem Bericht des Ausschusses für die Grenzen der Tschecho⸗Slowakei, dessen Vorsitzender er ist, grundsätzlich an⸗ genommen; nur die Zuteilung des Teschener Bezirks ist noch vorbehalten. 1
— Der Marschall Foch ist gestern nacht, dem „Echo de Paris“ zufolge, mit allen erforderlichen Instruktionen nach Spaa abgereist, um mit den deutschen Bevollmächtigten zu verhandeln. Er wird mit dem Rat der Vier in dauernder Verbindung stehen.
— Die Sitzung des sozialistischen Seineverbandes am Montag stand nach dem „Progréès de Lyon“ unter dem Eindruck der Freisprechung des Mörders Jauréès', die von ver⸗ schiedenen Rednern als Herausforderung der Arbeiterklasse und in einer einstimmig angenommenen Entschließung als Prokla⸗ mierung des Bürgerkriegs bezeichnet wurde. Der Vertreter der linksstehenden Gruppe betonte nachdrücklich die Not⸗ wendigkeit einer Diktatur des Proletariats. Sämtliche Dis⸗ kussionsredner waren in der Empörung über die verkehrte Politik der Führer Frankreichs einig.
Das von Lyoner Blättern gleichzeitig veröffentlichte Manifest der französischen Sozialistenpartei erklärt, nur eine sozialistische Internationale werde in der Lage sein, die Ordnung in der Welt wieder herzustellen. Erst eine sozia⸗ listische Revolusion könne wirkliche Demokratie schaffen. Die sozialistische Partei dürfe keine Gelegenheit verpassen, die ihr⸗ durch die Fehler der Bourgeosie geboten werde. Auf die Uebernahme der Macht durch das Proletariat werde voraussichtlich eine Periode der Diktatur folgen. Daher müsse eine verfassunggebende Versammlung einberufen werden, um die für das wirtschaft⸗ liche und politische Leben des Landes notwendigen neuen Einrichtungen zu schaffen. Das Manifest spricht sich gegen alle Friedensbedingungen aus, die die überlebte Form eines überlebten Chauoinismus fardemn. und bedauert, daß der gerechte Frieden die französische Regierung zu seinem offenen oder geheimen Gegner zu haben scheine. Die Partei bekennt sich zu dem Gedanken des Völkerbundes, der von allen Völkern mit gleichen Rechten und Pflichten, nicht aber von einigen Regierungen gebildet werden solle.
Dänemark. 6
Die beiden Häuser des Reichstags hielten ö Geheimsitzung über die schleswigsche Frage ab, in der Verteidigungsminister,. Munch und Folketingsabgeordneter Neergaard über die Tätigkeit der dänischen Reichstags⸗ Gecs auf der Pariser Friedenskonferenz Bericht er⸗ atteten.
Türkei. 8
Die Regierung hat dem „Temps“ zufolge dem eng⸗ lischen, dem amerikanischen, dem französischen und dem italie⸗ nischen Oberkommissar in Konstantinopel eine Denkschrift überreicht, in der sie sich mit der freien Durchfahrt durch den Bosporus und die Dardanellen in Kriegs⸗ und Friedenszeiten ein⸗ vernanden erklärt. Ferner wird fatistisch nachgewiesen, daß in allen Wilajets des osmanischen Reichs die türkische Bevölke⸗ rung in der Mehrheit sei, und angekündigt, daß Griechen, Armeniern, Juden usw. weitgehende Autonomie gewährt werden soll.
Gerbien.
Nach dem „Wiener Korrespondenzbüro“ ist der Oberst Vix nach fünflägiger Internierung in ” Absteigequartier in Budapest mit den Mitgliedern der französischen, englischen und serbischen Gesandtschaft in Belgrad eingetroffen. —
vO“ ““ Die Regierung hat ihre Entlassung nachgesucht. In dem Schreiben an den Reichsverweser begründet der Staatsminister Ingman, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ teilt, den Schritt damit, daß die Regierung, gestützt auf die
die Lokalverfassung begründet, wobei stets der hauernrat als usgangspunkt dient. Die Organi⸗
2
Parteien des früheren Landtags, vüas geeramhen sei, um
die Neuwahlen vafchzufahren. Mit dem Jusammentritt des neuen Landtags sei diese Aufgabe erfullt.
2*
Afrikͤa. Nach einer amtlichen, von Reuter ng sind die Elsenbahnlinien nördlich von Kairo wieder hergestellt⸗ Großer Aufruhr herrscht noch in den fern von den Ver⸗ bindungslinien liegenden Gebieten.
8
Statistik und Volkswirtschaft.
Ueber die Hauptergebnisse der Einkommensteuer⸗ veranlagung der physischen Zensiten in Preußen nach Provinzen für das Steuerjahr 1917 veröffentlicht das Statistische Landesamt eine Uebersicht in der
„Stat. Korr.“, der wir die folgenden Zahlen entnehmen:
Insgesamt wurden in Preußen 1917 7 130 655 physische Personen zur Einkommensteuer veranlagt gegen 7 684 062 im Jahre 1914; von ihnen entfielen auf die Rhein⸗ provinz etwas mehr als ein Fünftel, auf Brandenburg rund ein Siebentel (1914, elwas über ein Achtel) und auf Westfalen nahezu d1es etwas über) ein Achtel. Diese vergleichs⸗ weise hohen Anteile erklären sich durch die große Volks⸗ zahl und die allgemeine günstige wirtschaftliche Lage dieser Provinzen. Die geringsten, je 3 vH aller preußischen Steuerveranlagten nicht überschreitenden Zensitengahlen fanden sich in den beiden zum Ver⸗ gleich gestellten Jahren 1917 und 1914 — abgesehen von dem nur ein Tausendstel der Sensetenge samitzabt F. ge d8 kleinen Hohen⸗ zollern — in den ganz überwiegend agrarischen Provinzen Ber⸗ und Ostpreußen, Posen und Pommern, also dünnbesiedelten Landesteilen mit nicht besonders kapitalkräftiger Bevölkerung. Der Anteil der Veranlagten in der Provinz Brandenburg und im Stadt⸗ kreis Berlin zusammen ist von 1914 auf 1917 um immer⸗ hin 2 vH auf fast ein Viertel sämtlicher Zensiten des Staates ge⸗ wachsen, der von Rheinland⸗Westfalen in der gleichen Zeit um 2,2 vH auf knapp ein Drittel der Staatszahl gesunken. Erstere Verschiebung ist im wesentlichen eine Folge davon, daß gerade in Berlin und seiner Umgebung während des Krieges zahlreiche und vielfach gutbezahlte Beamten⸗ und Bürokräafte der Kriegs⸗
esellschaften usw. zusammengeströmt sind. Dieser Zuwachs ist 68 groß, daß hier von 1914 auf 1917 in ausgesprochenem Gegen⸗ satz zu der Abnahme der Zensitenzahl im Gesamtstaate auch die wirkliche Zensitenzahl um rund 17 000, nämlich von 1 683 000 auf 1 700 000 gestiegen ist. Außerdem haben sich in diefer Zeit die Zensiten nur noch in den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, Posen sowie in Hohenzollern vermehrt; es zeigt sich also, daß in den überwiegend agrarischen Landesteilen während des Krieges offenbar infolge der durch die Lebensmittelteuerung bedingten besseren Verwertung der ländlichen Erzeugnisse die Neubildung zahlreicher steuerpflichtiger Einkommen stattgefunden hat, während in den Pro⸗ vinzen mit ssarker industrieller Arbeiterbevölkerung, wie in der Rhein⸗ provinz und Westfalen, vorzugsweise infolge der zahlreichen Ein⸗ berufungen zur Fahne eine erhebliche Zensitenabnahme eingetreten ist.
Im Staatsdurchschnitt bildeten die Zensiten 1914 mit 47,8 vH etwas weniger als die Hälfte sämtlicher Haushaltungs⸗ vorstände und Einzelwirtschafter, im Berichtsjahre nur noch 45,0 vH. Am vorteilhaftesten stellten sich 1917 Berlin mit seinem entsprechenden Anteil von etwas mehr als drei Fünfteln, Westfalen, Brandenburg und die Rheinprovinz je mit etwas mehr als der Hälfte, am unvorteilhaftesten die Provinzen Posen, Ost⸗ und Westpreußen, von denen das unter ihnen am besten abschneidende Westpreußen nur knapp drei Zehntel aller Haushaltungsvorstände und Einzelwirtschafter als Zensiten aufwies. Im Jahre 1914 hatte Westfalen mit etwas mehr als drei Fünfteln den höchsten Anteil der Zensiten an der Ge⸗ samtzahl jener Personen mit selbständigem Einkommen; dann folgten in dichten Abständen die Rheinlande, Berlin und etwas weiter zurück die Provinz Brandenburg. Auch hier hat sich von 1914 auf 1917 die Lage in Brandenburg einschließlich Berlins vorteilhafter als in Rheinland⸗Westfalen gestaltet.
Das steuerpflichtige Reineinkommen der physischen Zensiten, das 1917 19 165,24 Millionen, 1914 17 560,88 Millionen Mark betrug, entsiel in beiden Jahren zu etwas mehr als einem Fünftel auf die wirtschaftlich hochentwickelte Rheinprovinz. Daran schlossen sich in größeren Abständen Brandenburg und West⸗ falen an — in derselben Reihenfolge und auch mit ähnlichen An⸗ teilen wie bei der Kopfzahl der Veranlagten. Ebenso zeigten sich die kleinsten — gleichfals je nicht über 3 vH der Staatszahl hinaus⸗ gehenden — Anteile an der Einkommensumme wieder in Hohen⸗ zollern, West⸗ und Ostpreußen, Posen und Pommern.
Was die Einkommensbewegung betrifft, so ergibt sich, daß von 1914 auf 1917 das steuerpflichtige Reineinkommen überhaupt in al len Landesteilen, insbesondere auch überall da, wo die Zensiten⸗ zahl zurückgegangen ist, zugenommen hat. Dasselbe gilt vom Durchschnittseinkommen auf den Kopf der Zensiten. Vergleichsweise sehr schwach war aber rrotz beträchtlicher Zensitenvermehrung die Einkommensteigerung in Berlin; sie bezifferte sich hier auf rund 56 Millionen Mark, dagegen z. B. in Westpreußen auf etwa 65 Mil⸗ lionen Mark: auch das durchschnittliche Einkommen hat sich in Berlin nur wenig — um 53 ℳ — gehoben, anderseits z. B. in der Provinz Brandenburg um fast und in Westpreußen sogar um über 300 ℳ. Bi Berlin wie bei den westlichen Provinzen Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau und Rheinland hat 1917 gegen 1914 ungeachtet des Anwachsens des steuerpflichtigen Gesamt⸗ wie Durchschnittseinkommens der Anteil an der Eintommensstaatssumme etwas abgenommen. In diesen Provinzen war also während des Krieges die Einkommen⸗ steigerung schwächer als in den übrigen Landesteilen; insbesondere für Berlin läßt die Bewegung darauf schließen, daß sich die Zensiten⸗ vermehrung vorzugsweise auf die unteren Einkommensabstufungen erstreckt hat.
Im Staate überhaupt entfielen im Durchschnitt auf einen Zensiten 1917 2688 ℳ steuerpflichtiges Rein⸗ eünkommen gegen 2285 ℳ im Jahre 1914. Das höchste Durch⸗ schnittseinkommen hatten 1917 und 1914 die Steuerveranlagten in Hessen⸗Nassau und in Brandenburg mit 3196 und 2972 ℳ im Jahre 1917 und 2790 und 2682 ℳ im Jahre 1914, während an diiter Stelle 1917 Schleswig⸗Holstein mit 2878 ℳ, 1914 Berlin mit 2424 ℳ stand. Mithin war 1917 die Durschschnittsziffer Schleswig⸗Holsteins noch um 88 ℳ größer als die Hessen⸗Nassaus, das im Jahre 1914 an erster Stelle stand. Den geringsten Ein⸗ kommensdurchschnitt wiesen im Berichtsjahre Westfalen mit 2361, Hohenzollern mit 2373 und Berlin mit 2477 ℳ auf. Daß gerade in Westfalen mit seiner reichentwickelten Industrie und seinen zahl⸗ reichen bodenständigen und wohlhabenden Bauern das Durchschnitts⸗ einkommen der Zensiten im Berichtsjahr und auch im Vergleichsjahr 1914 mit 1917 ℳ am geringsten im Staate war, ist keineswegs ungünstig zu beurteilen; denn die Provinz Westfalen gehört, wie w geseben sen zu den Landesteilen mit weitaus dichtester Zensiten⸗ besetzung; in solchen pflegt das Vorhandensein besonders zahlreicher kleinerer, aber immerhin bereits steuerpflichtiger Einkommen der — meist jüngeren — Arbeiterbevölkerung leicht den Einkommensdurch⸗ schnitt der Zensitengesamtheit herabzudrücken.
Das Erhebungssoll der Einkommensteuer einschließlich der Zuschläge, das sich 1917 auf 585,76, 1914 auf 378,7¶ Millionen Mark belief, war in beiden Jahren im Rheinland mit etwas mehr als einem Fünftel der Staatssumme und in Brandenburg mit rund einem Sechstel am größten, worauf im Berichtsjahre Schlesien mit fast einem Elftel, 1914 Berlin mit rund einem Zehntel an dritter Stelle 858 Den niedrigsten Stand hingegen wiesen 1917 Hohenzollern,
est⸗ und Ostpreußen, Posen und Pommern auf.
In allen Landesteilen war im Zeitraum 1914—1917 die Ee n⸗ des gesamten wie dei durchschnittlichen
rhebungtsolls namentlich bedingt vürch 9 infolge der