1919 / 78 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

ee rngremxes ewaeek—ndnweerege

dein gedachten Gerichte zugelassenen An⸗

wolt zu bestellen. Zum Zvecke der öffent⸗ lchen Zustellurg wird diser Auszeg der Klage bekannt gemacht. 3. R. 57. 18. Vmtsdam. den 1. April 1919. Der Gerichteschreiber des Landgerichts.

[1748] 8* Oeffentliche Zustellung. 26 0. 71/19.

Die Firma Mecklenburgische Spir Bank

zu Scha erin t. M., Prozeßbevolle ächtigte: Rechtsanmwälte Institrat Mankiewig u. Dr. Bomberg in Berlin, Bebrenftr. 14/16, klagt gegen den am 12. Mai 1904 geb. Geog Cbhmlie Fritz Peil in London E. St., Georg str. 131, auf Grund der Brbauptung, daß Beklagter ihr 2675 Hypothelenschutden verschulde, mit dem Ant ag“ auf Zahlurg von 2675 zur Verweidung vber Zwargevollstreckurg in

des Enundstück Berlin⸗Königstadt Bd. 54

Bl. Nr. 3067. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivilkammer des Landgerichis I zu Berlin, Gruner. straße 1, auf den 14. Juni 1919, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klaae bekannt gemacht. Gerlir, den 24 F bruar 1919, (Unterschrift.) —Gerichtsschreiber des Landgericht: I.

[1843] Oeffentliche Zustellung. 2. O. 175. 19.

Die Frau Hete Berliner, geb. David,

in Berlin⸗Schöneberg, Berchtesgadener⸗ straße 20, Prozeßbevvollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Victor Wittenberg zu Berlin, Charlottenstr. 57, klagt gegen ihren Ehe⸗ nann Hans Berliner zu Minneapolis, Minnesota U. St. A., unter der Be⸗ hauptung, daß er ihr an rückständigen Unterhaltsbeiträgen für die Zeit vom 28. Juli 1913 bis zum 11. März 1914 290,— und für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar 1914 als angemessenen Unterhalt ür den Monat 125,— verschulde, mit dem Antrage: 1) den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin eine in vierteljährlichen Teilbeträgen im voraus zahlbare Rente von vierteljährlich 375,— beginnend mit dem 1. März 1914, zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden am ersten eines jeden Kalenderguartals. 2) Das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ tlagten zur mündlichen Verhandlung de Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts II in Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 64, auf den 11. Juli 1919, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug, der Klage bekannt grmacht. Berlin, den 17. März 1919. Gerwald, Gerichtsschreiber des Landgerichts II. 89 [1751]

Oeseutliche Zustel ung. 31. 0. 66.19.

Die Freu Jobanna Kindermann zu B in,. Charlottenst aße 63, Poꝛeßbevol⸗ mächtigter: Rechleanwalt Bittermanr⸗ Verlin, Königarôtze straße 108, klagt gegen den Alfred Peiten, früber in Beilin, Schützensnaße 33, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Bebauptung, daß der Befkiagte der Klägerin aus dem Schuld⸗ schein vom 18. Povember 1912 ein bares Daerlehn von 632 ℳ, welches abrede⸗ gemäß mit 5 % jährlich zu verzinsen war, ferner aut der übernommeven selbitschuld⸗ nerishen Bürgschäaft einem Herrn F. Kra⸗ kauer, Berlin⸗Neukölln, Bergstraße 134, gegenüber in Höhe von 300 nedst Zinsen und Koslen von 88,70 schulde, mit dem Axntrag, ben Beklagten koften, rflchitg zu verurteilen, an die Klaägerin 1020 nebst 5 % Zinsen seit dem 18. November 1912 zu zahlen, und das Uteil evenil. geagen Sicherbeitsleistung vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläzerin ladet den Bellagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Landgerschts I in Berlin, Neues Gerichtsg⸗bäude, Gruner⸗ straße, I1. Stockwerk, Zimmer 8— 10, auf den 27. Juni 1919, Vormitttags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wirs dieser Auszug der Kiace bekannt gemacht.

Berlin, den 31. März 1919.

Jache, als Gerichtsschreiber des Land⸗

gerichts I. 14. Zivilkammer.

[1345] Oeffentliche Zustellung. 14 C. 174. 18. Der minderjahri, e Paul Kurt Löwe in Churschütz, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Schirrmeister Karl Bruno Löwe in Churschütz, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Haferland in Lom⸗ matzsch klagt gegen den Viehwärter Edwin Reinhold Zöpfel, zuletzt in Bergisch⸗ Gladbach, Romerscheid 32, wohnhaft, mit dem Antrage, den Beklagten als außer⸗ ehelichen Vater zu verurteilen, an den Kläger vom 21. Februar 1914 an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterholt eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von vierteljährlich 54 hiewarfans t0 Mark —, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die kͤnftig fällig werdenden am 21. Mai, 21. August, 21. November und 21. Februar lae Jahres zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und dieses Urteil r vorläufig vollstreckbar erklären.

zu

aus dem Schriftsatze vom 22. Ottober

Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Vonn, Zimmer 48, im 2. Stock auf Dlenstag, den 8. Juli 1919, vormittags 9 Uhr, geleden.

Bonn, den 14. März 1919.

1“ vTWWI Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 14. [1749]

Oeffentliche 50. O0. 146. 18.

Die offene Handelggesellschaft in Firma L. Behregs & Söhne in Hamburg 1. Pro⸗ zeßdevolmnächtigter: Rechtsanwalt Cohnitz und Dr. Kruüͤger in Berlin, Belledue⸗ straße 5, klagt gegen die Aktiengesellschaft in Firma Credit Lypanais, vertreten durch den Verwaltuangsrat, die Herren E. Sethesod und H. Bouthier in Paris. Erstere behauptet, daß un Termin am 22. Oktober 1918 der Antrag 2u 1 und 2

und der Antrag zu 3 verlesen worden ist, daß dabei aber unberücksichtigt blieb die Aufführurg zu 3 des Schristsatz’s vom 3. Juni 1918. Dort ist der Klageantrag zu 3 abgeändert. Die öffentliche Zu⸗ stellung des Schriftsatzes ist erfolgt. Sle keuntragt urnmehr: Verurt⸗ilung für den Fall, daß die Berlagte zur Herausgabe von St. 1666 5 % North Western Rail⸗ waoy Co. of Peru Obligationen nicht in ber Lage ist, an die Klägerin 401 123,66 Vierhundertundet tausendeinhundert⸗ breiundzwanzig Mark 63 Pfenntg zu tahlen, die weiteren Kosten des Rechte⸗ streits zu tragen und das Urteil gegen Sicherheltsleistung für vorlär fig vollstreck⸗ bar zu erklären. Die Kiägertn ladet die Beklagte zur mündlichen Verhanduumg des Utechtstweits vor die 6. Kammer für Hande’ssochen des Kandgerichts I in Berlin, Neue Friedrichstraße 16/17, Zimmer 76, 1I. Stock, auf den 17. Juni 1919, Bormitlags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bel dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Schriftsatzes vom 22. Februar 1919 bekanntgemacht. Gerlin, den 27. Februar 1919. Klbrecht,

Gerichtsschreiber des Landgerichts I. (1790] Orffeutliche Zustellung.

n Sachen Wilt gegen Compagvie Centrale und OCeran urd Kenossen ist neuer Teꝛmin zur mündlichen Ver⸗ bandlurg vor dem Landgericht I in Berlin auf den 19. Juni 1919, Vora iteags 10 Uhr, auberaumt 25. O0. 17. 19.

FZerlin, den 27. März 1919. Hildebrand, Geæichte schreiber des Landgerichts I.

[17521 Oeffeutliche Zustellung.

Die Erben des verstorbenen Rentners A. Loewenstein zu Berlin⸗Schöeeberg vertreten durch den Testamnentsdollstrecker Justizrat Dr. Pick und Kaufmaon Ber⸗ thold Kitschstein, belde zu Berlin⸗Schönc⸗ berg, Bambergerst aße 59, Prozeßbevoll⸗ mächtlate: Rechtsanwaͤlte Jusizrate Im⸗ berg, Dres. Pick, Rosenberatr u d Rezt⸗⸗ anwalt Dw. Frankfurzer in Berlia SW. 68, Belle⸗Alltanceplgtz 4, klogen gegen 1) den Cellovirtuosen Joseph Pretz, früber in Berlin⸗Schögeberg, Bambergerstraße 59, jetzt unbeka nien Aufenthalts, 2) Frau Helene Preß, verwitwete Herzberg, zurtelt; in Charkow (Rußland), Lopansko per⸗vlek 4, bei Poltorsly, unter der Behouptung, daß die Beksanten auf Geund eines Miets⸗ vertragz vom 19. April 1913 fir eine im Hause Berlin⸗Schöneberg, Bamberger⸗ steeße 59, in der III. Etage links ge⸗ legene Wohnung die Miete seit 1. Jult 1917 schulden, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten als Gesamtschuldyer zu verunteilen, an sie 3850 nebst 4 % Ziafen von 550 seit 1. Juli 1917, von 5505, seit 1. Oktober 1917, von 550 sen 1. Januar 1918, von 550 seit 1. April 1918, von 550 seit 1. Juli 1918, voe n 550 seit 1. Oktober 1918, von 550 seit 1. Januar 1919 zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheitskeistung für vor⸗ länfig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden die Bekloagten zur mündlichen Ver⸗ vandlung des Rechtefereits vor die 13. Zivil⸗ kammer des Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, auf den 10. Juli 1919, Voarmittags 10 Uhr, Zimmer 11, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerschte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der oöffentlichen Zestellung wird dieser Auszug der Klage bekonnt gern acht.

Verlin SW. 11, den 29. März 1919

Breuer, Gerichtsschreiber des Landgerichts II.

[1334] Oeffentliche Zustellung. 2.0. 96.19. Der Bäckermeister Rudolf Blumtritt in Görlitz, Salomonstraße 6, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Girke in Görlitz, klagt gegen seine Ehefrau, Selma Blumtritt, geb. Seidel, früher in Görlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte, die am 26, Februar 1919 die Chewohnung unter Mitnahme einer Anzahl Gegen⸗ stände und baren Geldes heimlich ver⸗ lassen habe, die von ihr gezeichneten 1000 Kriegsanleihe an ihren Bevoll⸗ mächtigten, ihren Vater, abgetreten habe zwecks Empfangnahme aus dem Reichs⸗ schuldhuch, während diese 1000 jedoch sein Eigentum seien, mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen, darein zu willigen, daß die auf ihren Namen im Neichssculebuch eingetragenen 1000 Kriegsanleihe auf den Namen des Klägers umgeschrieben werden bezw. daß nach Auf⸗

diese 1000 Schuldbuchforderung in

Schaldverschreidung umgewandelt und an den Kläger gusgeliefert werden, sowis dar Urteil für vorläufig vollstreckber zu er⸗ klären. Der Kläger ladel die Beklagte ur mündlichen Verhandlung des Rechks⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Görlitz auf den 30. Juni 1919, Vormittags 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Görlitz, den 29. März 1919.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [1333] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Bokelmann & Harms, Hamburg, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Röltgen und H. Westphal, klagt gegen den Generalkonsul Arturo Palo⸗ mino, Habana, Amagura Nr. 90, aus einer Warenforderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und eventell gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll⸗ streckbar zur Zahlung von 824,66 nebst 4 % Zinsen auf 795,10 seit dem 1. Juli 1915 zu verurteilen. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 9 (Ziviljustiz⸗ gebäude, Stevekingplatz), auf den 30. Mai 1919, Vormittags Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 31. März 1919.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[17541 Oeffentliche Zustellura.

1) Die Frau Klara Gottschling in Gleiwitz, Wilde Klodnitz 9, 2) die Loko⸗ motivführerfrau Julte Schpmoscher in

leiwitz, Niederwallstraße 10, die Kläg⸗rin zu 1 vntreten durch die Kkägerin zu 2, Julie Schvmoschek, klagen gegen die Weiahaeblung Je. Valinker ir Oswigim (Galzzien) unter der Be⸗ haurtung, daß die von der Beklagken gepfändeten Pegenstände, und zwar 1) 1 Sophatzisch, 2) 1 Spiegel mit Unter⸗ saß, 3) 1 Schlassopha, 4) ein Kleider, ständer, 5) 1 Nachkthischchen und 6) 1 T*ppich Eigentum der Klägerin zu 1 und die gleichfalls gepfändeten 7) 3 Hei⸗ ligendilder Eigentum der Kiögerin zu 2 seien, mit dem Anirage: a. annerkennen. daß die zu 1—6 bezeichneten Pfandgegen⸗ stände Eigentum der Klägerin zu- 1 Klara Volischling und die zu 7 be⸗ zeichneten 3 Heiligenbilder E'gentum der Klägerin zu 2 Julie Schymoschek siad, b. in pie Freigade der Pfandstück zu wiligen, ec. die Hosten des Rechte⸗ streits dem Beklazte aufzuerlegen, und d das Urteil füör vorlänfig vollstrechbar erklären. Die Kläger laden die Berlagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Amtsgericht in Gleiwit zuf den 13. Junt 1919, Bormirtage 9 Uhbr. Zam Zwecke der öffentliche, Zustellung wird dieser Auszug der Klog bekannt gemacht. 3 O0 65/19.

Gleiwiiz, den 26. März 1919.

P. Meißner,

Gerichtsschreider des Amtsgeri his.

[1332] Oeffentliche Zustellung. 2.0. 292. 18. Der Rentier Reinhold Kroll in Graberr, Kläger, Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte Justizrat Goldschmidt, Dr. Puerschel und Dr. Sturm in Ostrowo, klagt gegen die Tervazzofabri⸗ konten: 1) Antonia Bearzatto, 2) Hen⸗ rico Madricardo, früher in Ostrowo,

jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er mit den Beklagten, welche unter der Firma Bearzatto und Madricardo in Ostrowo eine Kunststein⸗ und Terrazzofabrik betrieben hätten, seit längerer Zeit derart in Geschäftsverbin⸗ dung gestanden habe, daß er ihnen zur Führung ihrer Fabrik Darlehne gegen Verzinsung gegeben habe, über welche von Zeit zu Zeit abgerechnet worden sei. Auf Grund der Abrechnung vom 22. Dezember 1913 stehe dem Kläger noch ein Guthaben von 7132,3 zu, was die Beklagten anerkannt und Zahlung versprochen hätten. Sie seien im Februar 1915 unter Mit⸗ nahme ihrer Sachen heimlich von Ostrowo verzogen und hätten, Aufforderung unge⸗ achtet, bisher nicht bezahlt. Er verlangt zunächst, unter Vorbehalt des Ueberrestes, einen Teilbetrag von 800,— und bean⸗ tragt: Die Beklagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig zur Zahlung von achthundert Mark nebst fünf vom Hundert Zinsen seit dem 22. Dezember 1913 an den Kläger zu verurteilen und das Urteil ohne bezw. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Ostrowo auf den 14. Mai 1919, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ostrowo, den 18. März 1919.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[17531 Oeffemtliche Zustellung.

Der Weinrestauratenr Frant Sartory in Cöln, Ehrenftraß 14/16, Proz⸗Fbevoll⸗ mächt;gte: Rech’ sanwält⸗Dr. Kaufmann I und Kaufmann II in Cöln, hat seiner Ebefrau, Angelira g⸗borene Glaßmacher, in Cöln, Kotgerberbach 64/66, am 4. Juli 1915 eine Vollmacht erteilt, die sie be⸗

hebung der erre am 15. April 10191 1“

rechtigt, ihren Ehemann zu vertreten und

v11“ L“

Rechtsgeschäfte für ihn akzuschlt Fen. Dliese Vellnacht wird fä: kraftlos er⸗ klärt. 55 H 3/19. Cöln, den 28. Mäaärz 1919. Rohde, Amtsgerichtsfekretär, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[78276]

Die Molkereibesitzerfrau Olga Zärcher, geb. Herder, aus Gr. Hassesber⸗ hat di ihrem Ebemann, dem Molkereibesitzer Friedrich Zürcher, früher in Barsbehnen, Ostpr., jetzt in Gr. Hasselbera, Kreise Heiligenbeil, erteilte Generalvollmacht vom 10. Oktober 1913 Not.⸗Reg. Nr. 505 für 1913 des Notars Streoh in Elving ihrem Ehemann enizogen bezw. für kraftlos erklärt.

Heiligenbeil, den 26. Februar 1919.

Amtsgericht. Abt. 2.

[1757] 1

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises von 7 Apparaten für Oelbohrtürme, 3 Kisten mit Antriebsketteu, 1 Kiste mit Niaten und Schrauben bei der Verteilungs⸗ stelle Neusalz a. O. enteigneten Kriegs⸗ edarf soll am 1. Mai 1919, um 10 Uhr, vor dem Reichsschtedsgericht verhandelt werden. Der unbekannte Eiger⸗ tümer wird hiervon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandelt, auch wenn er nicht vertreten ist.

Verlin SW. 61, Gitschinerstraße 97, dn 1. Npril 1919. Reichsschiedsgericht für Krlegswirts⸗ac

(1758] ““

Zur Festsetzung des Uebernahmepreises für einem unbekannten Eigentümer bei dem Gisenbahnspediteur H. Waldstein in Schneidemühl enteignete: IJ. 1 Kiste, gez. K. E. 11, enthattend a. 1 Ge flügeifutter⸗ teog, b. 1 automat. Trinkgefäß, II. 1 Ballen, gez. R. A. 30, enthaltend c 1 Brutrorb, III. 3 Kisten, gez. A. C 348/9/50, enthaltend d. 52 ½ Groß Kork⸗ sieher, 1V. 1 Kiste, gez. S. A. M. 500, enthaltend e. 100 Stück Bigquttfoemen, wird am 15. Mai 1929, Barmittags 10 Uhr, vor dem Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin 8W. 61, Gitschinerstr. 97, I. Obergeschoß, ver⸗ handelt werden. Der urbekannte Eigen⸗ tümer wird hiervon benachrichtigt. In dem Termin wird verhandest und ent⸗ schieden werden, auch weun er nicht ver⸗ treten sein sollte.

Borlin, den 24. März 18189. Reicheschiedszericht für Kriegswirtschaft.

9 Verlosung te. von Wertpapieren.

[1179]

auleihen des Etodt Dsvaziz.

planmäziger Tülgung für 1919 ind:

I. Im März 1919 gausgelost:

Von der Anieihe 1904, III. Aur gabe:

19 Stück Buchstabe A u 8000 Nr. 10102 10103 10104 10106 10107 10108 10109 10110 10111 10112 10114 10115 10116 10117 10118 10446 10448 10449 10450.

II. Angqekauft: a. Von der Anleige 1882:

1) 27 Stück Buchstabe A zu 9000 655

2) 12 Stück Buchstabe B zu OO64*“

3) 20 Stück Buchstabe C m 8300 6 10 000

4) 45 Stück Buchstabe D zu 200 ℳo 8 8 8 8 8 . 2009

zui. 85 000 b. von der Anleihe 1904, I. Auzgabe:

1) 21 Stück Buchstabe A zu ö—1—1—5 000

2) 4 Sück Buchstabe B zu ¹

54 000

12 000 ᷓ˙-—--565500 4) 18 Stück Buchstabe D zu 2 0 *. * 2* 3 * .* c. von dear Anleihe 1904, 1) 6 Sti W--9-90829 Buchstab: F zu 3) 65 Stück Buchstabz C zu 1) 2 Stück Buchstabe A zu 10 000 ) 43 S 1000 = 5 200 e. von der Aulrihe 1911: ) 18 Stück Buchstabe B zu 00 = 2 2⁴ 8 2* 29 .* 0 10 000 4) 23 Stück Buchstabe E zu

3) 9 Stück Buchstabe C zu 2 3 600 II. Ausgabe: 2) 43 Stück =. 48 000 500 = . . zusf 138 500 5000 % =. . 43 000 4) 26 Stück Buchstabe D zu 1) 8 Stück Buchstabe A zu 40 000 2 100 20900 =, CCCCqP668

500 = ück Buchstsbe A zu 1000 ö32 500 4) 140 Stück Buchstabe D zu d. von der Anleihe 19092 2 tück Buchstabe B zu 3) 43 Stück Buchtabe C zu 200 = 9 89 9 98 9 2 0 zus. 79 700 bböbbe 3) 20 Stück Buchstabe C zu 500 = us. 114 000

Tilgung der Schuldverschveibnngs⸗

1““

Die ausgelosten Anleiheschelne werden biermit zur Rückzahlung zum 1. Oktober 19419 geländigt mit dem Bemerken, 5:61 die Verzinsung mit diesem Tage auf⸗ Die Einlösung der gekändigten Stücke ium Neonbet age erfolgt außer

bei der Kümmereikasse in Dauzig

auch bet ben nachstehenden Zahlstellen,

und zwar: 1b a. in Dauzig bei der Danziger Privat⸗Akrien⸗Ban bei der eutschen Bank, . bei der Disconto Gefellschast, 8 bel der Landschaftlichen Bauk bver Provinz Westpreußen, bei Meyer & Pelhorn. bei der Ostbank für Handel u. Gewerbe, b. in Werlin

hei der Preuß. Staꝛtsbank (Sre⸗

handluug), bei der Wank suüe Haudslund Industrie, bei der Nationalbask sür Deutschland bet der Deutsches Panc,

bei der Pr. Zeutral⸗Benosssesschafts⸗

kasse,

bei der Dicesnto⸗Gesellschaßt, c, in Pamburg

bei L. Behrens & Söhnt, bei der Wereinsbank, bel der Deutsch u Bank,

d. ia Fraylfurt a. M. bei dee Diseconio⸗Gesellschaft, bei der Deuschen Bank,

e. in Posen 1 bei der Danzigee Prwat⸗Akrienbank, bet der Heutschen GBank, bei der Ostban? für Handel und Fe⸗

werhe.

Miz den Anleihescheinen sind avnch die zua⸗ hötigen Zinsscheine fü: 1. April 1920 und folgende Termine sowie die Ervneuerungsscheine einzureschen. Für jeden nicht eingelieferten Zmsschein wud der desselben an der Kapitalssumme gekürzt.

Von den in früheren Jahren ausgelosten Stücken sind bisber noch nicht zur Ein⸗ lösung gelaungt :

Anleihe 1909:

Buchstabe B Nr. 586 zu 1000 ℳ,

Buchstabez C Nr. 180 iu 500 ℳ,

Buchstabe D Nr. 816 885 zu 200 ℳ.

Anlethe 1911: 1

Buchstaͤbe A Nr. 417 zu 5000 ℳ,

Buchstabe B Nr. 447 zu 1000 ℳ,

Buchstabe C Nr. 63 325 zu 200 ℳ.

Danzig, den 26. März 91). 8 Der Mazgistrat. 8

[1677 Be der heute nattg habten 36 Vrr⸗ sosung des 4 % Antehens der israeli⸗ tüichen Gemeinde vom 31. März 1882 unden gezogen: Lit. A Nr. 31 36 69 76 78 130 135. Lit. 2n N.. 4 17 25 33. Lit. C. Nr. 4 14 87 90. Die Rück ahlung dieser Schuldverschre

bungen erfaigt am 30. September d. J. aa welchem Tage auch der Zmsenlauf

endigt. Fraukfurt a. M., den 31. März 1919. Der Borstand der israerlitischen Gemeinde.

u““

s1678]=⁄ Prkauntmachung.

Bei der bheute nartgehadten 8. Ver⸗

lesung des 4 % Aalehens der israeli⸗ tischen Gemrinde vom 1.Oktober 1908 wurden aoizogen: Lit D Nr. 91 106 181. . Lt E Nr. 6 8 51 137 145 208 259 360 368 451 455 484.

Li* F Nr, 22 32 36 38 42 96 179

258 295 461 517 545 553 567.

Li: & Nr. 37 60 214 252 294 309 341 375 554 579 611 709 766.

Die Rückzahlung dieser Schod verschrei⸗ hungen erfolgt am 30 September d. J.. .“ Tage auch der Ziasenlauf endiot.

Frankfurt a. M., den 31. März 1919.

Der Vorstand dee ifraͤelitischen Gemeinde.

L11““

[262] Bekaurtmachung.

Bei der am 10. März 1919 vorge⸗ nommenen Auslosung von Schuld⸗ cheinen der 3 % igen Druesbuer Sradtsnleihe (Theateranleihe) vom Jahre 1911 sind folgende Nummern getogen worden:

44 178 259 482 518 577 642 648 805 821 956 1029 1039 1083 1106 1149 1162 1173 1194 1198 1277 1283 1292 1534 über je 1000 = 24 000 ℳ.

Die Beträge dieser Schuldscheine sind vom 2. Januar 1920 ob nebst den bis dahin fällig werdenden Zinsen gegen

Rückgabe der Schaldscheine samt Zins.

leisten und Zinsscheinen bei unseen Stadt⸗

hauptkasse oder bei den auf den Zins⸗ Bankhäusern in

sheinen angegebenen Empfang izu nehmen. Die fälligen Betraͤge werden vom 1. Ja⸗ nuor 1920 ab nicht weiter verzinst. Nicht erhoben sind die Kapitalbeträge ter bereits früher zahlkae gewesenen Schuldsch ine Nr. 614 966 967 und 1462 über je Dte Verzinsung der Kapitalbeträge dieser Schuldscheine hat aufgehöt. Die In⸗ haber der Schuldscheine werden veranlaßt, die Kapitalbenräge zur Vermeidung fernerer Zinsenverluste in Empfang zu u hmen. Dreesden, amn 19. Mär) 1919. Der Rat zu Drrsden, Fivanzamt. Bürgermeister Dr. Kretzschmar. Bartsch

Bekanntmachung. 8

2

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Das Postblatt erscheint viertellährlich, in der Regel um ersten Tage des wierteljahrs, und kann durch vermittlung der Reichspostangatten gegen Noransbezu von 40 Pf. für das Kalenderjahr, somie zum Preise von 10 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden.

rsehriften uber den Postversand von Eiern (Kenn reichnung der Sendung k“

als Eiersentung, Zulassung zu Versendung nur gegen Ausweiskarte usw.) sind aufgehoben worden. 2„ Zwischen dem unbese zten Deu schland und Elsass-Lothringen ist wieder ein beschränkter Postver hehr zugelassen worden. Der Verkehr nach en übrigen besetaten deutschen Gebieten (dinksrheinische Gebiete einschl. Rheinpfalz und Brückenköpfe von Cöln, Coblene, Mainz und Kehl unl die von polnischen Truppen besetzten Gebiete) ist Beschrünfungen unterworfen. Nühere Aus-

xunft erteilen die Poslanstalten.

3) Der Verkehr mit den Baltischen Landen und Litauen hal nachstende Aenderungen

xgrfahren.

Im FPostverkehr mi“ Lettland (Kurland und Südlivland) ist auffer den sonst im Auslands- verkehr zugelassenen Sprachen auch die letlische und estnische Sprache gesta tet. LZLugelassen sind nur gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen auf Gefahr des Absenders, und 8 zwar auch ur nach Mestkurland bis sum Windauabschnitt. Mit Riga un. Mitau be-

steh vorlä fig keine Fostverbindung mehr.

Im Postverkehr mit Nordlitauen ist auffer den sonat im Auslandsverkehr zugelassenen Sprachen auch die jiddische, lettische, litauische, russisches und kleinrussische Sprache ge- statte. Zugelassen sind nur gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen auf Gefahr

des Absenders.

Im Fostverkehr mit Estland, dessen südliche Grenclinie etwa von Petschorg über Walz nach Gutmannsbach verläwft, sind gewöhnliche und eingeschrichene offene Briefe, Post- Karten und Drucksachen auf Gefahr des Absenders zugelassen. Außer den sons im Aus- lan dsverkehr zuqelassenen Sprachen ist auch die estnische und letttische Sprache gestattet.

Gebühren wie nach dem Auslande.

9, Der Eostverke r mit dem ekemals österreichischen und

legt bis au; wei eres nachs ehenden Beschränkungen:

a. Deutschösterreich, d. i. Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Sieiermark, Kärnten und Tirol (nördlich der durch den Waffenstillet adsvertrag sestgesetzten Scheidelinie)

nebst Vorarlberg.

Zugele ssen sind nur gewöhnliche offene Briefe und Warenproben, gewöhnliche und einqeschriebene Postkarten, Zeitungen, Postanweisungen im Einzelbetrage bis zu 100 Kronen einschl., Pakete ohne und mit Wertangabe.

5. Tschechoslowakische Rebublik, d. i. Böhmen, Mähren nd Oesterreichisch-Schlesten-

Zugelassen sind nur gewöhnlichs Briefe, Drucksachen, Marenproben, gewöhm- liche und eingeschriebene Postkarlen, Zeitungen, Palcete ohme Wertangabe (ausgenommen

11A1A“

Versendungsbedingungen für den Verkehr des Weltpostvereins (Vereinsverkehr):

1) Briefsendungen müssen zurzeit offen zur Post eingeliefert werden und find mit nachstehenden Ausnahmen nurin deutscher, däntscher, englischer, französischer, holläͤndischer, italientischer, norwenischer, polnischer, portuglesischer, schwe⸗ discher, vanischer, tschechischeroder ungarischer Sprache zulässig (nach Finnland ist daneben noch die nnesche und russische Sprache, nach Letlland (Rurland und Sud- 11bα) und nach ksttand danecben noc" die letteschs und estnische Sprache, nach Nord- vatauen dancben noch die nddische, lettesche, lilauiascha, russische und klainrusgasche Sprache geslattet. Briefe, bei denen die Verschlußklappe des Briefumschlags nach innen einge⸗ schlagen und auf den Briefinhalt festgeklebt ist, sind unzulässig. erartige Briefe werden an die Absender zurückgegeben.

Briefsendungen nach dem Ausland, in denen Waren enthalten sind (insbesondere also auch alle Warenproben), müssen auf der Aufschriftseite die genaue Angabe ihres Inhalts und die Anschrift des Absenders tragen. Alle Waren, deren Ausfuhr verbhoten ist, dürfen grundsätzlich auch durch die Briespost (insbesondere auch als Warenproben) nur mit besonderer Ausfuhrbewihligung nach dem Auslande versandt werden. Ohne Ausfuhrbewilligung sind zur Ausfuhr lediglich Mustertarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche geeignet sind, außer Stoffproben von

S

Inland Gewichtstufe

Gegenstand

Vorbemerkungen.

AHeuerungen sind in chraägschrift gedruckt.)

Schlesien]).

zeigen ist.

gelassen.

ungarischen Postgebiet inter- 9) Eingestellt ist-

erhöht worden.

u. ler 45bt. G).

Farben bngelassens Zu den Proben, die nur zum Gebrauch als solche geeignet sind, gehören nicht Proben von Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen.

2) Verboten, mit der Post zu versenden: Gegenstände, die für die Postbeamten Gefahren mit sich bringen oder welche die Briefsendungen beschmutzen oder verderben können, lebende oder rote Tiere und Insekten. Ueber bedingte Zulassung von Warenproben mit Glassachen, Flüssigleiten, Oelen, fetten Stoffen, trockenen, abfärbenden und nicht abfärbenden Pulvern und lebenden Bienen geben die Postanstalten Auskunft.

Ferner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Briefpostsendungen einzulegen: a. Münzen (im Vertehr mit Hesterreich nebst Liechtenstein und Bosnien⸗ Herzegowina können Münzen in die Briefsendungen eingelegt werden); b. zoll⸗ pflichtige Gegenstände; c. Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Be⸗ stim mungslande verboten ist; d. Gold⸗ oder Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen und andere kostbare Gegenstände, wenn das Ein⸗ legen oder die Beförderung durch Gesetzgebung der betr. Länder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Veranwortlichteit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briespost in die betreffenden Länder eingeführt werden dürfen.

8 3) Postkarten. Einfache Postkarten und Postkarten mit Antwort zulässig, Höchstmaß 14:9 cm, Mindestmaß 10:7 cm.

cChemnals österreichisches und ungarisches 1 ostgebiet und Bosnien⸗Herzegowina Gewichtstufe

4

16““

““ 1“ ““ 1“ nach Oesterreichisch-Schlesien rechts der Weichse

Luxemburg

Gewichtstufe

1“ 1u

8 ö“ 1“ 8 8* dund nach Freistadt Oesterrei

isch-

Zugelassen zind nur gewöhnliche offene Briefe und Warenproben, Zeilungen, ge- wöhnliche und eingeschriebene Postkarten und Postanweisunsjen bis zu 100 Kronen einschl. / Terner noch den unbesetsten Teilen Ungarns (nähere Auskunft er eilen die Postanstallen) Pakete ohne und mit Wertangabe. Die Wareneinfuhr ist an eins Einkaufsbewilligung des ungarischen Finanzministers gebundten, die entweser vom Ab- sender der Pabetlcarts beizuheften oder vom Empfãnger bei der Verzollung vorzu-

Der FPakelverkehr nach Budahpest ist einstweilen gesperrt. d. Der Postverkehr nach Galizien und der Bukowina ist eingestellt.

5) Im Postverkehr nach dem Auslande ist jetrt auch die tschechische Sprache zugelassen.

6) Im Verkehr mit Finnland aind auch gewöhnliche und eingeschriebene Geschäftspapiere zu- Ferner ist im Postverkehr mit Finnland die finnische Sprache allgemein gestattet.

7) Bei gewöhnlichen und telegraphischen Postanweéeisungen nach dem Auslande wird der Nachweis über Inhalt und Zweck des Geschäfts, auf das sich die Zahlung bezieht, jetzt allgemein schon bei Beträgen von 100 Mark an gefortert. Bei gleicvzeitiger Einzahlung mehrerer Fostan- weisungen von demselben Absender an denselben Empfänger wird der Nachweis auch dann gefordert, wenn zwar die Linzelbeträge der Postanweisungen hinter der Grenze von 100 zurückhleiben, ihr Ge- samtbetrag aber diese Grenze erreich oder übersteigt.

9) Wiederzugelassen sind Pakete nach Norwegen und Postpakete nach Schweden.

a. Der Postverkehr mit der DWeraine und mit Polen (früheres Generalgouvernemen Lablin), 5. Der Postanweisu gs-, Postauf rags- und Nachnahmeverhehr mit Luaemburg.

10) Der Verkaufspreis der Antwortscheine für das Ausland ist

af 60 für das Stück

11) Die Gebühren für Postfrachtsticke nach Dänemark und Schweden sind erhöht worden.

19) Telegramme mit den Vermerken Empfangsanzeige“, „dringende Empfangsanzeige“, „Empfangsanzeige miltels Cost“ sind wieder zugelassen. 3 13) Lugelassen ist der Telegrammverkehr mit der tschechoslowakischen Republik (vgl.

8 6 Drucksachen, Geschaftspavieren und Wareuproben darf weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die Eigenschaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz hat. Verpackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht .es werden lann. Warenproben dürfen keinen Handelswert haben. Auf ihrer Aufschriftseite müssen ste die genaue Angabe des Inhakts und die Aufschrift des Absenders tragen. Sonst sind nur noch die folgenden handschriftlichen Vermerte zuge lassen: Anschrift des Empfängers, Fabrik⸗ oder Handelszeichen, Nummern, Preise und Angaben bezüglich des Gewichts, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Meng⸗ der Herkunft und der Natur der Ware. Drucksachen und Geschäftspapiere, die au einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 cm haben, werden nicht befördert. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 om und deren Länge 75 cm nicht übersteigt, sind zulässig. Warenproben psgien 380 cm Länge, 20 cm Breite und 10 cm Höhe, in Rollenform 30 cm Länge und 15 om Durchmesser nicht Üüberschreiten.

5) Einschreibsendungen. Brtefsendungen aller Art (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben; können unter Einschreibung abgesandt werden. Bei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheintgung Üüber Zustellung der Sendung an den Empfanger Rückschein verlangen. Für Einschreibsendungen besteht Freimachungszwang. ““ 8

Gebührenübersicht für gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen.*)

Ausland““*)

Gewichtstufe

a) Orts⸗ und Nach⸗ bis 20 g

11“ ber b) Sonstiger Verkehr bis 20 g

barortsverkehr**) s über 20 250 g

bis 20 g 15 für jede weiteren 20 g 5

(ohne Meistgewicht, nach Ungarn Meistgewicht vorübergehend 250 g).

bis 20 g über 20 250 g

bis 20 g für jede weiteren 20 g

a) Orts⸗ und Nach⸗ barortsverkehr**)

b) Sonstiger Verkehr einfache

einfache WMostkarten .

über 20 250 g

mit Antwort

ö mit Antwort

einfache mit Antwort mit.

(ohne Meistgewicht)

8. ntwort

mit Antwort bis 50

über 50 To0 g; 100 250 g 250 500 g über 500 g bid 1 kg

Drucksachen†).

bis 50 g

über 100 200 g 15 8 für jede weiteren 100 g 5 (Meistgewicht 2 kg)

bis 50 g

über 50 100 ( * über 50 100 g (Meistgewicht 2 kg)

über 500 g bis 1 kg

ür je 50 g

bb. 250 über 250 500 g über 500 g bis 1 kg

Geschäftspapiere

far e 80 8 (Meistgewicht 2 kg)

mindestens 20

bis 2 8 über 250 500 g über 500 g bis 1 kg

50

ür je 50 elureeiae 5 kg)

mindestens 20

bis 100 g über 100 250 g über 250 500 g

Warenproben

) Zurzeit sind im Verkehr mit dem Auslande nur offene gewöhnliche

und eingeschriebene Briessendungen zugelassen nach Bosnien⸗Herzegowina, Dänemart (mir Faröer, Grönland), Fennland, Island, Luxemburg, den Nieder⸗ landen, Norwegen, Schweden und der Schweiz.

Der Postvertehr mit dem ehemals oösterreichischen und ungarischen Post⸗ gebiet unterliegt zurzeit nachstehenden Beschräntungen: 8 Deutschosterreich, 2.¹ꝗr:. Niedcrosterreich, Oberösterreich, Saleburg, Steis, matrk, harnten una Tiwos, (norduch der durch aen WMayjen- still'standsvertrag festgesetzten Schoid hnic) nebst Lorarlberg: augelassen amd niir gewolmlche offene B'icfe and Wa, en- 1 broben, g wohnliche tuied eingeschriebene fostkarten, Zeutungen. Tochechoslowalcische Republile, d. 1. Sohmen, Mahren und Oster- rgichisch-- Sclilcsten Zugblassen suiwiah u, gewohnlche Briefe, Drucksachen und Warenproben, geu'ofhzzliche und eingeschriebene Postkarten, sovw³νe Zeitungen. Vngarn? ugelassen sumd iuur gewelhmliche affene Brufe und Waren- ““ proben, gewlinliche und eingeschriebene Uostkarten sowie Zeitungen.

Nach Spanien sind nur Briefe und Posttarten an die in Spanten in Freihett lebenden Beutschen zugelassen, wenn diese Sendungen lediglich Familtennachrichten

enthalten und in der Aufschrift d ille“ E.. fschrift sehr deutlich und auffallend als „Nouvelles famille

Wegen der Briefsendungen mit Nachnahme stehe Uebersicht auf der nächsten Seite.

Nach Deutsch⸗Ostafrita, Deutsch⸗Südwestafrita, Teutsch⸗Neuguinea b sind gewöhnliche 8 Vriefe und Posttarten an die in diesen Bchahe Fe en 88 Freiheit lebenden Teurschen zugelassen. Gebühren wie im inneren kereiases vexregr. Die Miteilungen 8* turz zu kassen, deutlich und möglichst in 121659 en Buchstaben zu schreiben. Die nach Südwestafrita destimmten Seudungen

außer dem Namen und Wohnort des Empfängers die Aufschrift zu tragen:

für je 50 5

E nach Oesterreich 25 und Bosnien⸗Herzegowina 500 g, nach Ungarn 350 g)

mindestens

„Military Protectorate South Africa by the Chief Civil Secretary at Windhuk“, Sämtliche Briefe und Postkarten an Empfänger in Ostafrika sind nach Daressalam zu Handen des englischen Oberkommandierenden in Daressalam zu richten.

Im Vertehr mit Lettland (Kurland und Südlivland), der sich bis au; weitenes nurn auf; Westkurlana bis zum UH mdauabschmnitt beschrankt, sowie mit Nordlitauen sind offene gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen nur auf Gefahr des Absenders zulässig. Gebühren wie nach dem Auslande. 1w9 verbkohir mut Estland, dessen südhche Grenslinic etwa von Petschory uber Walk nach Gut- mannsbach verlauft, sind gewolinliche und eingeschrieben ofene Briefe, Eost- Karten ung Drucksachen auf Gefahr des Absend r. oulassig. Gebihirren wie nach dem Auslande. In der Aufschrift der Sendungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem see abgeholt werden sollen.

**½) Die Machbarorte, auf welche der Geltungsbereich der Ortsgebühren ausgedehnt worden ist, sind aus dem Postbericht im Schalterraum der Postanstalten zu ersehen,

***) Gegenüber Dänemark, den Niederlanden und der Schwerz im Grenzbdeztrt (30 km) ermäßigte Gebühren für B -. 10 Pf. für je 20 g, dazu 5 Pf. Reichsabgabe, mit Dänemart ferner im Grenzvertehr Mindestgebühr für Geschäftspaptere 15 Pf.

†) Für Blindenschriftsendungen des inneren deutschen Verkehrs und im Vertehr zwischen Deutschland, dem ruheren österreichischen Lostgebiet und Bosnien⸗ Herzegowina betragt die ermäßtgte Gebühr: bis 50 g 5 Pf., bis 100 g 71, Pf., bis 1 kg 15 Pf., bis 2 kg 25 Pf., bis 3 kg 35 Pf.

Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftspapteren und Warenproben (Misch⸗ rve S. zulassig: a. im inneren deutschen Verkehr und im Verkehr mit Luxemburg its 1 kg: Gebühr wie für Geschäftspaptere; b. im Vertehr mit den übrigen Landern bis 2 kg: Gebühr 0 Pf. für je 50 g, jedoch mindestens 10 Pf., wenn die Sendung nur Drucksachen und Warenproben, mindestens 20 Pf., wenn sie Geschäftspaptere enthält.

Nichtfreigemachte Briefe des Orts⸗ und Nachbarortsvertehrs tosten bis 20 g 20 Pf., über 20 bis 200 30 Pf. Porio; für nichtfreigemachte Briefe des übrigen inneren deutschen Vertehrs und des Vertehrs mit Luxemburg wird ein Portozuschlag von 10 Pf., ohne Unterschted des Gewichts des Briefes, erhoben. Im sonstigen Vertehr

5 bis 100 g 5 über 100 250 g über 250 350 g

für je 50 g mindestens (Meistgewicht 350 g) 1G

unterliegen nichtfreigemachte Briefe dem dovpvelten Betrage des Portos: fedoch wird die außerordentliche Reichsabgabe von 5 Pf. dei nichtfreigemachten Brtefen des Grenz⸗ verkehrs mit Dänemark, den Niederlanden und der Schwetz nur zum etufachen Satze erhoben. Für nichtfreigemachte Pofrtkarten wird stets der doppelte Betrag des Porios erhoben. Michtfreigemachte Trucksachen, Geschaftspapiere und Waren⸗ proven werden nicht abgesandt.

Einschreibgevühr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr allgemein 20 Pf. Eilbestellung zugelassen:

1) nach dem Orts⸗ und Landbestellbezirk des Aufgabe⸗Postorts bei gewöhnlichen Briefsendungen Gebühr nach dem Ortsbestellbeztrt 25 Pf., na0 dem Landdestell beztrk die wirklichen Botentosten, mindestens 25 Pf.]; im Rohrpostbestellbezirt Berlin werden

eilige Briefsendungen, soweit sie hierzu geeignet sind, mittels Rohrpost befördert.

Gebühr für einen Rohrpostbrief 85 Pf., für eine Rohrposttarte 80 Pf., 8

2) nach anderen Orten in Deutschland bet gewöhnlichen und ein⸗ geschriebenen Briefsendungen (Gebühr nach Pvstorten 25 Pf., nach Orten ohne Post⸗ anstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.], G

3) nach Luxem burg und dem ehemats üsterreichischen und ungarischen! ost-

ebiet allgemetn Gebütr nach Luxemburg 25 Pf., sonst 50 Pf. muß vorausbezahlt werden; c Sendungen nach dem Landbestellbezirte wird Erganzungsgebuhr eingezogen], nach osnien⸗Herzegowinanur nach Postorten (Gebühr 50 Pf. stets vorauszuzahlen],

4) nach Dänemart mit Grönland, Faröer, Island (nur nach Postorten), Nieder⸗ lande, Norwegen (nur nach bestimmten Orten), Schweden (nach allen Postorten mit Bestelldienst) und der Schweiz. Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlen; nach Orien ohne Postanstalt (soweit zulässig) werden die üblichen Eilbestellgebllhren, unter An⸗ rechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.]

Autwortscheine. Im Vertehr mit etner Anzahl von fremden Ländern kann der Absender eines Briefes das Porto für die Antwort durch Uebersendung eines Antwortscheines an den Empfänger im voraus bezahlen. Zu diesem Zwecke werden internationale Antwortscheine zum Preise von 45 Pf. für das Stück bei bestimmten Postanstalten zum Bertaufe bereit gehalten.