1919 / 83 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; fuͤr Berlin außer den Postanstalten und Britungsvertrieben für Kelbstabholer auch die Geschästsstele SW. 48, Wilhelmstraße 82.

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Anzeigen unimmt anz

d6 Geschäftsstelle deb Meichs⸗ nd er . Fs

Berlin W. 48, Wilhelmserafge Ner. 8

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Berlin, Freitag, den 11. April. Abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

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E 1919.

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Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend die gerichtliche Vertretung des Deutschen Reichs in Angelegenheiten der ehemaligen Zivil⸗ verwaltungen in Warschau, Litauen, den baltischen Landen und Belgien.

Bekanntmachung, die Höchstpreise zember 1914.

Bece egeecch. betreffend Aufhebung der Zollfreiheit für Säcke.

Verordnung über Bucheckern.

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachungen über Behandlung der Umschließungen, Verpackungsmittel und Verschnürungen bei der Ausfuhr und Durchfuhr von Waren.

Bekanntmachuna, betreffend Schließung der Darlehnskasse in Berlin am 19. April d. J.

Aufhebung eines Handelsverbots.

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betreffend Aufhebung der Verordnung über für Wolle und Wollwaren vom 22. De⸗

Preußen.

Der Geheime Oberregierungsrat Willy Pilger ist zum vortragenden Rat im Reichswirtschaftsministerium ernannt und mit gg einer Abteilung betraut worden.

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8 Der preußische Landgerichtsrat Fritz Förster ist zum Ge heimen Regierungsratund vortragenden Rat im Reichsministerium des Innern ernannt worden. 1““

Bekanntmachung.

Das Deutsche Reich wird gerichtlich vertreten in allen Angelegenheiten der ehemaligen Ziwilverwaltung beim Generalgouvernement Warschau darch den Verwaltungs⸗ chef Warschau, Abwick⸗lungsbehörde, in Berlin NW. 6, Luisenstraße 31 a, in allen Angelegenheiten der ehemaligen Zivilverwaltung Litauen durch den Chef der Zivilverwaltung Litauen, Ab⸗ wickelungsbehörde, in Charlottenburg, Schlüterstraße 48, in allen Angelegenheiten der ehemaligen Zivilverwaltung üͤr die baltischen Lande durch den Chef der Zivilverwaltung ür die baltischen Lande, Abwickelungsbehörde, in Berlin W. 9, otsdamer Straße 126, in allen Angelegenheiten der Zivilbehörden des ehemaligen

Generalgouvernements in Belgien durch das Neichsministerium des Innern in Berlin W. 8, Wilhelmstraße 74.

Berlin, den 4. April 1919.

Der Reichsminister des Innern. J. V.: Lewald.

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Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Verordnung über die Höchstpreise für Wolle und Wollwaren vom 22. De⸗ zember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 545).

Vom 31. März 1919. 1 8

1 Auf Grund des 6 Satz 2 der Verordnung über die zchstpreise für Wolle und Wollwaren vom 22. Dezember 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 545) wird folgendes bestimmt: 8 Einziger Paragraph. Die Verordnung über die Höchstpreise für Wolle und ollwaren vom 22. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 545) tritt außer Kraft. Berlin, den 31. März 1919.

Reichs wirtschaftsministerium.

Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Zollfreiheit für

Vom 4. April 1919. Auf Grund des 8 5 des Uebergangsgesetzes vom 4. März

1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 285) wird folgendes bestimmt:

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des Reichskanzlers vom 28. Juni für Säcke eichs⸗Gesetzbl. S. 567)

Die Bekanntmachung 1917, betreffend Zollfreiheit wird hiermit aufgehoben.

Diese Bekanntmachung tritt kündung in Kraft. Berlin, den 4. April 1919.

Der Reichsminister der Finanzen. J V.: Meuschel.

8 Vom 8. April 1919. Auf Grund der Verordnung über Kelegamaßnahmen 8 22. Mai 191 zur der Volksernährung vom 18. August 1917 Reichs⸗Gesetzbl. S. 401) (Reichs⸗Gesetzbl. S. 823) 6 Die Verordnung über Bucheckern vom 30. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 987) tritt am 15. Berlin, den 8. April 1919.

Der Reichsernährungsminister. Schmidt

wird verordnet:

uli 1918 Mai 1919 außer Kraft.

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kanntmachung.

1. Die Bekanntmachungen vom 4. Sepiember 1917 (Reichsanzeiger Nr. 212), vom 27. November 1917 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 2833) und vom 11. Dezember 1917 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 2386) über die Behandlung der Um⸗ schließungen, Verpackungsmittel und Verschnürungen bei der Ausfuhr und Durchfuhr von Waren werden hiermit aufgehoben, soweit nicht Ziffer 2 etwas anderes bestimmt.

2. Für die Mitausfuhr von Umschließungen aus Baumwoll⸗, Flachs⸗, Hanf⸗ und Jutegeweben bleiben die in Ziffer 1 genannten Bestimmungen in Kraft.

Berlin, den 9. April 1919.

Reichswirtschaftsministerium. J. V.: von Moellendorff.

Bekanntmachung.

Am Sonnabend, den 19. d. M., bleiben die Büros und Kassen der Darlehnskasse den ganzen Tag geschlossen.

Berlin, den 10. April 1919.

Darlehnskasse zu Berlin. Schneider. Otto.

Bekanntmachung.

Der Beschluß vom 25. Juli 1917, durch welchen dem In⸗ haber des Rheinischen Braunkohlen⸗Brikett⸗Kontors, Herrn Rudolf Didden in Hamburg, Frankenstraße 31, auf Grund des Bundesratsbeschlusses zur Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Feuerungs⸗ S; aller Art untersagt worden war, ist aufgehoben worden.

Hamburg, den 7. April 1919.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe Sthamer. 8

Preußen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Huber ist mit der Wahrnehmung von Dirigentengeschäften einer von der Handels⸗

abteilung des Ministerliums für Handel und Gewerbe abge⸗ zweigten Unterabteilung beauftragt worden.

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Justizministerium.

Den Notaren Rathscheck in Burscheid und Dr. Krauß in Düren ist der Amtesitz in Cöln angewiesen, und zwar dem ersteren unter ne lang des Bezirks des Oberlandesgerichts in Cöln als Amtsbezir

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Die Rechtsanwälte Dr. Knost in Königswusterhausen, Arnold Kahle in Cottbus und Dr. Johannes Schröder in Guben sind zu Notaren für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung des Amtssitzes in Königswusterhausen bezw. Cottbus, Guben,

der Rechtsanwalt, Justizrat Walter Aßmann in Stendal ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Naumburg a S. mit Anweisung seines Amtssitzes in Stendal,

die Rechtsanwälte Dr. Johann Kahlke und Karl Möller in Kiel sind zu Notaren für den Bezirk des Ober⸗ zu Kiel, mit Anweisung ihres Amtssitzes in Kiel,

die Rechtsanwälte Kaut Plambeck in Husum und Dr. Albert Halbe in Neustadt i. Halstein zu Notaren für den Bezirk desselben Oberlandesgerichts, mit Anweisung ihres Amtssitzes in Husum bezw Neustadt i. Holstein,

die Rechtsanwälte Dr. Bernhard Jacobsen in Herford und Franz Herting in Siegen zu Notaren für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Hamm mit Anweisung ihres Amts⸗ sitzes in Herford bezw. Siegen,

der Rechtsanwalt Robert Böcker in Höchst a. M. ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Frank⸗ furt a. M. mit Anweisung seines Amtssitzes in Höchst a. M. emannt worden.

* m für Wissenschaft, Kunst F und Volksbildung.

Der Redakteur Cunow in Berlin ist zum außerordent⸗ lichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität daselbst und 1

der bisherige Professor an der Universität in Konstantinopel Dr. Richter zum außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität Greifswald ernannt worden.

Die Wahl des Studienrates Bösken an dem Gymnasium Karolinum in Osnabrück zum Direktor des Realgymnasiums in Papenburg und

die Wahl des Oberlehrers Wüllenweber an dem Real⸗ progymnasium i. E. in Bernau (Mark) zum Direktor der An⸗ stalt ist bestätigt worden.

Ministeriu

Bekanntmachung. en Händler Wilhelm Wolbring bhier, Hamwerstraße Nr. 16, habe ich zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder zugelassen. Essen, den 5. April 1919. Die Städtische Polizeiverwaltung. Bekanntmachung. Die Chefrau des Hermann Klein in Essen⸗Alten,⸗ essen, Langenhorsterstraße Nr. 37, habe ich zum andel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie Gegenständen des t Bedarfs wieder zugelassen. 1“ Essen, den 5. April 1919. Die Städtische Polizeiverwaltung.

J. A.: Dr. Helm.

““ 8 Unter Aufhebung meiner Verfü Nr. 14 128 habe ich dem Kau Nörten durch Verfügung vom aufnahme des Handels mit aller Art wieder gestattet. Northeim, den 28. März 1919. Der Landrat. Kricheldorff, Geheimer Regierungsrat.

Bekanntmachung.

ung vom 24. Dezember 1917 mann Hermann Garbe in heutigen Tage die Wieder⸗ Nahrungs⸗ und Futtermitteln

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Bekanntmachung.

Dem Milchhändler Max Schmidt und seiner Ehefrau Amalie geb. Kaiser in Merseburg, Steinstraße Nr. 5, ist die Ausübung seines Gewerbebetriebes als Milch⸗ verkäufer vom 10. April ds. Js. ab bis auf weiteres wegen Unzu⸗ verlässigkeit untersagt. Gleichzeitig wird fengesetzt, daß die von der Anordnung Betroffenen die Kosten der Veröffentlichung zu tragen haben.

Merseburg, den 8. April 1919. Die Polizei⸗Verwaltung. J. V.:

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (-RGBl. S. 603), ist der

Frau Klara Bein, geb. Gr verw. gew. Hirschmann in iegnitz, Ring 23/24,

Verfügung vom heutigen Tage der Handel mit Leb mitteln wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf betrieb untersagt worden.

Liegnitz, den 1. April 1919.

Die Polizeiverwal

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ä t, durch diesen Handels⸗