1919 / 85 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

FI lo Nnea ve. For Kerneöl heen farts arsgestkn sorden ist. Die Regierung in Münsstet berichtet, daß lie den Erlaß Hebannt gegeben habe, die Regierung in Minden, daß aas Moötige Fegen anderweitiger Regelung veranlaßt worden sei. Ueber dis Aus⸗ fuhrung des Exrlasses im einzelnen haben diese beiden Regierungen Licht berichtet. Die Regierung in Arnsberg hat angeondnet, daß die zereisschulinspektoren die Ortsschulaufsicht bis zum 31. Dezember 1918 bu übernehmen haben. Nach ihrem Bericht haben sich mehrere Orts⸗ schulinspektoren geweigert, ihr Amt niederzulegen, (Bravo! rechts ueech im Zentrum.) Sie sagen Bravo! Sie sind doch im allgemeinen Hrfür, daß man jeder Obrigkeit, die einmal da ist, zu gehorchen habe,

(Zuruf rechts: Micht der Revolutionsregierung!) ich glaube, daß die Regierung, die heute zu Recht besteht und auch jene, die schon seit dem 9. November zu Recht bestand (Zuruf im Zentrum: Nein!), ich glaube, daß die Revolutionsregierung mind estens diesellbe moralische Daseinsberechtigung gehabt hat wie iede frühere Regierung. Denn die Regierung vom 9. November hat sich zweifellos auf den Willen der überwältigenden Mehrheit des preußischen Volkes stützen können (Widerspruch rechts), mrährend alle früheren Regierungen sich nur gestützt haben auf den diktatprischen Willen einer Kleinen Minderheit. Sie wissen ganz genau, daß wir jede Minderbeitsdiktatur ablehnen. Darum fämpfen wir gegen die Minderheitsdiktatur von links, gegen den spartakistischen Terror, ebenso entschieden aber auch gegen die Dikbatur von rechts. Wir wollen die Demokratie, die Herrschaft des Mehrheitswillens, und die Walllen haben ja aufs Klarste gezeigt,

Haß hinter der Regierung in der Tat die große Mehrheit des Volkes

steht. Hinter der früheren Regierung aber stand inmer nur kine Minderheit, auch das haben die Wabhlen seit Jahrzehnten chon deutlich bewiesen. 1 Ich will. mich aber von Ihnen nicht in allgemein⸗politische Er⸗ brterungen verlocken lassen, sondern will in aller Kürze mit meinem Bericht über die Durchführung des Schulaufsichtserlasses zu Ende kemmen. . 8. Die Regierung in Koblenz, im besetzten Gebiet also, hat die An⸗ brdnung über die Aufhebung der geistlichen Ortsschulinspektion zurück⸗ nehmen müssen, nachdem der Erlaß des Herrn Ministerpräsidenten ben Besatzungsbehörden bekannt geworden war. Nach den Berichten der Regierung, in Düsseldorf herrschte gegen die Beseitigung der zeistlichen Schulaufsicht, wo sie noch bestand, lebhafter Widerspruch. In den großen Städten und in einer großen Reihe von mittleren Orten ist dort die geistliche Schulaufsicht schon seit einer Reihe von Jahren nicht mehr vorhanden. In Essen ist auf Grund des Erlasses vom 27. November auch die letzte geistliche Ortsschulinspektion auf⸗ gehoben worden. b Die Regierung in Trier hat auf Veranlassung der amerikanischen Besatzungsbehörden angefragt, ob der Erlaß vom 27. November 1918 zu Recht bestehe. Der Regierung ist daraufhin auf meine Anordnung telegraphisch geantwortet worden, daß es bei den besonderen Verhält⸗ nissen des besetzten Gebietes bei dem alten Zustande vorläufig sein 8 Bewenden haben dürfe. Von den Regierungen endlich in Posen, in 8 Bromberg, in Cöln, in Aachen, also den besetzten Gebieten im Osten und Westen, habe ich Einzelheiten über die Ausführung des Erlasses nicht erlangen können. 6 So also liegen die Dinge heute. 8 b Aus diesem unklaren und nach mehr als einer Richtung höchst bedauerlichen zwiespältigen Zustande, in dem wir uns heute befinden, werden wir nun ja aber bald herauskommen. An der Annahme, der 8 von mir vorhin angekündigten Regierungsvorlage über die Beseitigung der Ortsschulaussicht und über die Einführung der allgemeinen fach⸗ männischen Kreisschulinspektion ist ja erfreulicherweise in diesem Hause nicht mehr zu zweifeln, nachdem auch der Herr Vertreter der äußersten Rechten sich in seinen einleitenden Worten aufs wärmste in diesem Sinne geäußert hat. Meine Herren, ich hoffe, daß in wenigen Wochen, bei dem Wiederzusammentritt dieses Hauses der angekündigte Gesetz⸗ entwurf Ihnen bereits vorgelegt werden kann. Mit seiner Annahme, mit seiner höoffentlicheinstimmigen Annahme (Wider⸗ spruch rechts und im Zentrum) na, meine Herren, auch Sie vom Zentrum werden sich schließlich ins Unvermeidliche fügen, nicht wahr? Meine Herren, mit der hoffentlich einmütigen Annahme dieses Gesetzentwurfs wird ein alter und berechtigter Wunsch der preußischen Lehrerschaft ohne Unterschied der Parteirichtung er⸗ füllt werden; auch die katholischen Lehrervereine sind ja bekannt⸗ lich größtenteils für die fachmännische Kreisschulinspektion. Wir werden mit diesem Gesetzgebungswerk zugleich aber auch unserer Schule zuund unserer Volksbildung, die uns gewiß allen in gleicher Weise am Herzen liegt, einen überaus wertvollen Dienst erweisen. (Bravol links.) Miinisterialdirektor von Bremen geht auf die, Ausführungen 8 des Abg. Herrmann, soweit sie sich auf die Gehalts⸗ und Einkommens⸗ hezüge der Volksschullehrer in den Städten und auf dem platten Lauoe beztehen, näher ein, bleibt aber bei seinem leisen Organ auf der Presseempore pöllig unverständlich. 3 8 Abg. Juds (Dem.) gibt seiner großen Freude über die Er⸗ klärung des Ministers Ausdruck. Namens der d eacten Lehrerschaft begrüßt er den endlichen Fall der geistlichen Lokalschulinspektion, die seit Jahrzehnten für die Lehrer eine Leidensschule gewesen sei. 1 rau Dr. Wegscheider (Soz.) konstatiert mit Genugtuung, daß heute von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken mit Ausnahme des Zentrums alles im Fean der Beseitigung der geist⸗ lichen Ortsschulaufsicht einig ist. In den besetzten Gebieten hätten die Lehrer gerade jetzt mit derselben ein wahres Martyrium durch⸗ zumachen. günrüte im Zentrum.) Die Rednerin entwickelt dann ein ausführliches Programm der zur Hebung der Volksschule und des Lehrerstandes in wahrhaft volkst ümlichem Sinne aufzustellenden Forderungen. 1 Abg. Kleinspehn (U. Soz.): Wir brauchen, wenn wir im Schulwesen wirklich vorwärts kommen wollen, nicht Schul⸗ reformen, sondern eine Schulrevolution. Mit dem ständigen Zurück⸗ weichen des jetigen Kultusministers vor den reaktionären Mächten ist nach dieser Richtung nicht Terrain gewonnen, sondern verloren worden. Adolf Hoffmann hatte durchaus recht, wenn er auf die Rechte und Be⸗ dürfnisse der Schuljugend und der Lehrer das ausschlaggebende Gewicht legte; Herr Haenisch hat vorgezogen, den kirchlichen Machtfaktoren zuliebe die Erlasse Adolf Hoffmanns wieder aufzuheben. Solange der Religionsunterricht ein obligatorischer Lehrgegenstand ist, kann die Schule ihrer erzieherischen Aufgabe nicht gerecht werden; es ist daher eine aus rein büdaheßiscen Gründen entsprungene, keineswegs von Feindschaft oder Animosität gegen irgend eine Religions⸗ v diktierte Forderung, daß die Volksschule religionsles n soll. Fehenf wird um 6 ½ Uhr die Fortsetzung der Beratung onnabend, 12 Uhr, vertagt (vorher d ag und An⸗

sei uf rige, betr. die Zustände im Ruhr⸗ nnd Saargeb

V

Sandel ünd Gewerbse.

Die solgenden Berliner Banken, die durch die Arbeits⸗

niederlegung ihrer Angestellten betroffen sind, nämlich Bank für

laut „W. T. P.“ vor, 6 vH für die Aktie zu

Handel und Judustrie, Commerz⸗ und Disconto⸗Bank, Deutsche

ank, Direction der Disconto⸗Gefellschaft, Dresdner Bank, Mittel⸗ deutsche Creditbank, Nationalbank für Deutschland, geben laut „W. T. B.“ behufs Vermeidung von Mißverständnissen und Meinungsverschiedenheiken mit ihrer Kundschaft nachstehendes belannt: Alle brieflichen und telegraphischen Aufträge sowie Kauf⸗, und Verkaufsangebote in Wert⸗ papieren, deren Abgangsdatum vor dem Tage der Wieder⸗ aufnahme der Geschäftstätigkeit nach dem Streik liegt, werden als erloschen betrachtet bzw. nicht vorgemerkt und be⸗ dürfen daher einer Erneuerung mit genauer Spezifikation. Hiervon ausgenommen lediglich Aufträge usw., die von der aus⸗ drücklichen Instruktion begleitet sind, daß sie auch nach Beendigun des Streiks Gültigkeit haben sollen. Vorgemerkt werden lediglich solche Aufträge resp. Kauf⸗ und Verkaufsangebote, welche als Ab⸗ gangsdatum frühestens den Tag der Wiederaufnahme der Geschäfts⸗ tätigkeit nach dem Streik aufweisen.

Nach dem Geschäftsbericht der Allgemeinen Berliner Omnibus⸗Gesellschaft, Berlin, schließt das Geschäfts⸗ jahr 1918 das fünfzigste Jahr des Bestehens der Gesellschaft nach Vornahme der Abschreibungen von 581 260 und eines Kurs⸗ verlusses von 260 284 mit einem Verlust von 501 223 ab. Der Omnibusbetrieb erlitt noch weitere Einschränkungen als im Vor⸗ jahre. Für die Kraftomnibusse fehlte es an Betriebsstoffen und Bereifung. Die Leistungsfähigkeit der Pferde nahm infolge von Krankheiten und mangelhafter Ernährung ab. Die für den Omnibus⸗ betrieb nicht mehr Fie.eer. wurden in dem leichteren Dienste der An⸗ und Abfuhr von Gütern verwendet und brachten dort befriedigende Einnahmen. Die Preise für Materialien und Futter⸗ mittel und die Aufwendungen für das Personal stiegen weiter, so daß sich zur Aufbesserung der unzureichenden Einnahmen im Pferde⸗ omnribusbetriebe die Gesellschaft veranlaßt sah, die Fahrpreise zu er⸗ böhen und zwar von 7 ½ für die Teilstrecke auf 12 ½ und von 10 für die ganze Strecke auf 20 ₰. Der Ausgang des Krieges und die im November einsetzende wirtschaftliche Umwälzung hatten außergewöhnlich hohbe Mehrausgaben im Gefolge, die Gesellschaft sah sich daher genötigt, am 1. Februar 1919 eine weitere Tariferhöhung folgen zu lassen und erhebt nunmehr im Pferdeomnibusbetriebe für Teilstrecken 20 ₰, für die ganze Strecke 30 ₰, im Kraftomnibusbetriebe für Teilstrecken bis etwa 3 km 25 ₰, bis etwa 7,5 km 30 ₰, für längere Strecken 35 ₰. Die Einnabmen haben sich zwar geboben, decken aber die infolge der außergewöhnlichen Verhältnisse immer weiter wachsenden Ausgaben nicht. Eine Gesundung der Verhältnisse kann erwartet werden, sobald ein Rückgang der Material⸗ und Futtermittelpreise somwie der Löhne auf ein erträgliches Maß eintritt. am 31. Dezember 1918 759 (1917 579). Der Pferdebetrieb erstreckte sich auf eine Linie mit 30 Wagen Ende 1918 gegen 2 Linien mit 20 Omnibussen Ende 1917. Infolge des Krieges mußte der Betrieb auf der Pferdewagenstrecke 5 „Bülomwstraße Stettiner Bahnhof“ eingestellt werden. Der Kraftomnibusbetrieb beschränkte sich auch Ende 1918 wiederum auf die Strecke 4 „Neu⸗ kölln, Ringhahnhof Pankow, Breitestraße (Ecke Berliner Straße)“. Der durchschnittliche Pferdebestand betrug 1918: 1119 Stück, 1917: 1995 Stück. Die täglichen Futterkosten der Pferde betrugen: 1918 3,57 ℳ, 1917 2,50 ℳ, 1916 2,69 ℳ, 1915 1,93 ℳ. Die Durchschnitts⸗ einnahme auf einen Fahrgast belief sich 1918 im Pferdebetrieb auf 9 20 Ga⸗ 8,22 ₰9), im Kraftwagenbetrieb auf 16 66 (1917 11,64 ₰). Im ganzen Betriche (Pferde⸗ und Kraftomnibusse) wurden im Jahre 1918 befördert 7 804 862 Fahrgäste (1917 33 166 756 Fahrgäste); vereinnahmt 784 130 Fahrgeld (1917 2 786 9 7 ℳ), für das Kilo⸗ meter 78,4 (1917 54,2 ₰). Die Ausgaben ohne Abschreibungen betrugen im Verhältnis zu den Einnahmen: 1918 97 32 vH, 1917 121,37 vo. Zur Deckung des Verlustes des Jahres 1918 von 501 222 soll die gesetzliche Rücklage herangezogen werden mit 125 444 ℳ, die Betriebsmittelrückstellung mit 375 778 ℳ.

„— Nachdem iafolge der Festsetzung von Höchstpreisen für Kohle und Kots die letzte, bei der Roheisenpreisfest setzung in Rechnung gezogene Kokspreiserhöhung, wie „W. T. B.“ aus Essen meldet, nicht in Kraft getreten ist, tritt nunmehr gemäß der vom Roheisenverband gemachten Zusage eine entsprechende Ermäßigung der Roheisenpreise ein. Dieser Preis⸗ abschlag sür Koks bewirkt unmittelbar und mittelbar eine Er⸗ mäßigung der Roheisenselbstkosten um 40,50 bis 58 für die Tonne, je nach Sorte. Ferner hat sich der Roheisen⸗ verband vorbehaltlich der sofort einzuholenden Zustimmung seiner Mitglieder bereit erklärt, in eine gleichmäßige, nennenswerte Herab⸗ setzung der Preise sämtlicher Roheisensorten, und zwar unter die Selbstkosten, einzuwilligen, um das Bestreben der Behörde nach baldigem allgemeinen Abbau der Preise, wie es in der Höchstpreis⸗ verordnung für Kohlen und Kols zum Ausdruck gekommen ist, zu unterstützen. Andererseits aber mußte eine bei der letzten Preis⸗ festsetzung noch nicht bekannt gewesene Erhöhung der Preise für Nassauischen Roteisenstahl in Berücksichtigung gezogen werden. Infolge. dieser Vorgänge ermäßigt sich nunmehr der am 26. März dieses Jahres beschlossene Preigaufschlag wie solgt: Hämatit von 107 auf 52 ℳ, Gießereiroheisen 1 und III von 147 auf 90 ℳ, Siegerländer Stahleisen von 124 auf 63,50 ℳ, Spiegeleisen 10 2,212 % von 145 auf 72 ℳ, Luxemburger Gießereiroheisen von 141,50 auf 81,50 ℳ. Die am 1. April d. J. gültigen Grundpreise ab Werk betragen demnach für Hämatit 366,50 ℳ, Gießereiroheisen 1 340 ℳ, Gießereiroheisen III 339 ℳ, Siegerländer Stahleisen 303,50 ℳ, Spiegeleisen 10 12 % 331 ℳ, Luxemburger Gießereirobeisen 296,50 ℳ. Der Roheisenverband bemerkt dazu, daß nach dieser Ermäßigung die neuen Roheisenpreise tatsächlich durchweg unter den festgestellten Selbstkostensätzen liegen, so daß die Hochofenwerke auch weiterhin mit Verlust zu arbeiten gezwungen sind. Solten die festgesetzten Höchst⸗ preise für Kohlen und Koks wiederum eine Erhöhung erfahren, so muß der Roheisenverband sich 1“ eine entsprechende Heraufsetzung der Roheisenpreise vorbehalten, und zwar mit Wirkung von dem Tage ab, an welchem der neue Kokspreis Geltung erlangt.

Nach dem Geschäftsbericht der Hirsch, Kupfer⸗ und Messingwerke, Berlin, für das Geschäftsjahr 1918 batte die Gesellschaft während der letzten Monate des Jahres entsprechende Vorkehrungen für die Umstellung ihrer Betriebe auf die Friedens⸗ wirtschaft getroffen, so daß trotz der schwierigen Zeitve hältnisse zu Beginn des neuen Geschäftsjahres ein geordneter Betrieb für die Herstellung ihrer Friedensfabrikate einsetzen konnte. Der schnelle Abbau der Rüstungsarbeit von Novemberbeginn an verursachte Er⸗ schütterungen, die mit den später eingelretenen außerordentlichen Um⸗ wälzungen das Jahresresultat erheblich beeinflußten. Die Anlagekonten sind durch Hinzukauf benachbarter Grundstücke beim Messingwerk Ebers⸗ walde, durch Hinzutritt eines neuen Verwaltungsgebäudes Berlin und durch die Uebermnahme der Reinickendorfer Anwesen von 1 600 000 im Vorjahre auf 4 664 654 Ende 1918 gestiegen. Durch die Zu⸗ gänge bei dem Messingwerk Eberswalde wurde ein den Bedürfnissen der Arbeiter gewidmetes landwirtschaftliches Gelände zugefügt, das auch für Arbeitersiedlungszwecke geeignet ist. Eine weitere Steigerung erfuhren durch die Weiterführung der Nenaglagen bei dem Messing⸗ werk Eberswalde die Gebäude die unter Sn des Verwal⸗ tungsgebäudes Neue Wilhelmstraße sowie der Reinickendorfer Ban⸗ lichkeiten sich auf 9 977 537 gegen 5 000 000 Ende 19/7 erhöhten, und ebenso weisen die Maschinen des Neuwerks einen Jugang egen das Vorjabr in Höhe von 1 546 285 auf. Durch das bei der Fusion mit der Chemischen Fabrik Hönningen und vorm. Messing⸗ werk Reinickendorf die im Vorjahr durchgeführt wurde erzielte Aufgeld durch Neuausgabe von Aktien konnten die Rücklagen von 5 auf 9 Millionen Mark erböht werden. Zur Verteilung gelangen 10 vH auf 22 ½ Mill. und 5 vH auf 7 Mill. Aktien.

Die Libeck⸗Büchener

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Die Zahl der Angestellten betrug

Sübeck, schlägt I

. 4 89 8

London, 10. April. (W. L. 99 Bankancwess det Han] von England. Gesamtrücklage 28 582 000 (gegen die Vorwoche Zun. 367 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 74 957 000 Abn. 207 000) Pfd. Sterl., Baryvorrat 85 090 000 (Zun. 162 000) Pfd. Sterl, Wechselbestand 77 624 000 (Abn. 1 246 69 fd. Sterl., Guthaben der Privaten 116 292 000 (Abn. 7 010 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 30 309 000 (Abn. 2 481 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 27 146 000 (Zun 366 000) Pfd. Sterl., Reegherungeswbe 58 031 000 (Abn. 9 (8, 000) Pfd. Sterl. Verhältnis der Rück⸗ lagen zu den Verpflichtungen 19.50 gegen 18,07 vH in der Vor⸗ woche. Clearinghouseumsatz 493 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 92 Millionen mehr. vC11

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Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten,

Wien, 11. April. (W. T. B.) Die Börse war, abgesehen von türkischen Papieren, fuͤr die Nachfrage bestand, schwach veranlagt. Bestimmend wirkten in erster Linie die Sozialisierungsbestrebungen in der heimischen Industrie sowie die Bekanntmachung der Börsen⸗ kammer über die Regelung der schwebenden Geschäfte, in welcher Zurückhaltung beim Eingehen neuer Engagements angeraten wird. Einen Druck auf die Stimmung übten ferner die Ereignisse in Deutschland aus sowie der Stückeüberschuß von Aktien der Alpinen Montangesellschaft, der im heuti en Verkehr zutage trat. In der Kulisse fanden stärkere Abgaben in diesem Papier statt, welches um 29 Kronen fiel, ferner in Kruppaktien, die um 50 Kronen nachgaben. Im Schranken war das Geschaͤft still und es fanden nur vereinzelte Umsätze bei unregelmäßiger Kursgestaltung statt. Rentenwerte konnten ihre Kurse behaupten.

Wien, 11. April. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Türkische Loose 425,00, Orientbahn 1950,00, Staatsbahn 890 00 Südbahn 147,50, Oesterreichische Kredit 585,00, Ungarische Kredil 695,00, Anglobank 383,00, Unionbank 496,00, Bankverein 412,00, Länderbank 410,25, Tabakaktien 1266,00, Alpine Montan 711,00, Prager Eisen 2280,00, Rima Muranyer 751,00, Skodawerke 673,00, Salgo⸗Kohlen 773,00, Brüxer Kohlen —,—, Galizia 1235,00, Waffen 915,00, Lloyd⸗Aktien 3020,00, Poldi⸗Hütte 902,00, Daimler —,—, Oesterreichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronen⸗ rente 80,25, Februarrente 80,50, Mairente 80,50, Ungarische Gold⸗ rente —,—, Ungarische Kronenrente —,—.

Wien, 11. April (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Devisenzentrale. Berlin 212,90 G., 213,20 B., Amsterdam 1069,50 G., 1070,50 B., Zürich 529,75 G., 530,75 B., Kopenhagen 649,75 G., 650,75 B., Stockbolm 692,00 G., 693,00 B., Christiania 670,90 G., 671,50 B. Marknoten 212,55 G., 213 05 B.

London, 10. April. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsolz 56 ⅛, 5 % Argentinier von 1886 —, 4 % Brasilianer von 1889 —, 4 % Japaner von 1889 78,25, 3 % Portugiesen —, 5 % Russen von 1906 48,25, 4 ½ % Russen von 1909 39, Baltimore and Ohio —,—, Canadian Pacific 178,50, Crie 20 ⅝., National Railways of Mexico 10,75, Pennsylvania —,—, Southern Pacifie —,—, Union Pacific —,— United States Steel Corporation 105, Anaconda Copver —,—, Nio Tinto 56 ½, Chartered 20/—, De Beers 20 ½, Goldfields 1z, Randmines 3 . 5 % Kriegzanleihe 95 ⅛, 4 % Kriegsanleihe 101, 3 ½ % Kriegsanleihe 87 ½.

London, 10. April. (W. T. B.) Privatdiskont 3: ½ 2 48¹5⁄11. Wechsel auf Amsterdam 3 Monate —,—, Amsterdam kurz 11,54 ½, Wechsel auf Paris 3 Monate —,—, Wechsel auf Paris kurz 27,67. 8

Paris, 10. April. (W. T. B.) 5 % Franzzösische Anleihe 89,10, 4 % Französische Anleihe 72,05, 3 % Französische Rente 62,00, 4 % Span. äußere Anleihe 105,65, 5 % Russen von 1906 49,00, 3 % Russen von 1896 30,50, 4 % Türken unif. 71,10, Suezkanal 5400, Rio Tinto 1645.

Amsterdam, 10. April. (W. T. B.) Wechsel auf Berlin 19,40, Wechsel auf Wien 9,10, Wechsel auf Schweiz 50,20. Wechsel auf Kopenhagen 62,00 Wechsel auf Stockholn 66,40 Wechsel auf New York 247,38, Wechsel auf London 11,54 ½, Wechsel auf Paris 41,50. 3 % Niederländische S aatsanleihe von 1915 92,00, Obl 3 % Nieder⸗ länd. Staatsanl. 61 ⅞, Königl. Niederländ. Petroleum 220,25, Holland⸗ Amerika⸗Linie 649 25, Niederländ.⸗Indische Handelsbanf 402. Atchison, Topeka u. Santa 91 ¾¼ Rod Island —, Southern Pacific 99, Southern Railway 27 ¾, Union Pacific 135, Anaconda 132 United States Steel Corp. 95 ¼, Französisch⸗Englische Anleihe —, Hamburg⸗ Amerika⸗Linie —. Tendenz: Schwächer.

(W. T. B.) Wechsel auf

Rio de Janeiro, 5. April. London 13: ⁄9.

Kopenhagen, 11. April. (W. T. B.) Sitchtwechsel auf Amsterdam 161,50, do. auf schweiz. Plätze 81,25, do. auf London 18,53, do. auf Paris 67,25, do. auf Antwerpen

Hamburg 32,25, do. auf 64,50. Stockholm, 11. Amril. (W. T. B.) Sichtwechsel auf de. auf Amsterdam 151,50, do. auf schwetz. Plätze

Wechsel auf

Berlin 30,25, 88 889 do. auf London 17,40, do. auf Paris 63,00, do. auf Brüssel New YPork, 10. April. (Schluß.) (W. T. B.) Die Börse setzte haute bei lebhaftem Verkehr in recht fester Hallung ein, wobei namentlich Industrieaktien bevorzugt waren. Von diesen wurden in erster Linie Steels, Automobil⸗ und Ausrüstungsaktien in größeren Posten zu steigenden Kursen aus dem Markte genommen. Im weiteren Verlaufe konnte sich die zuversichtliche Stimmung zunächst noch halten, später indes schritt die Spekulation zur Sicherstellung ihrer Gewinne und die Kurse bröckelten leicht ab. Bei Schluß war die Kursgestaltung nicht einheitlich. Umgesetzt wurden 1 500 000 Aktien. Geld: Sehr fest. Geld auf 24 Std. Durchschnittssatz 6, Geld auf 24 Std. letztes Darlehen 6, Wechsel auf London (60 Tage) 4,61,00, Cable Transfers 4,65,25, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,97,00, Silber in Barren 101 ½, 3 % Northern Pacific Bonds —, 4 % Verein. Staaten Bonde 1925 —, Atchison, Topeka u. Santa 92 ⅛, Baltimore und Ohio 48, Canadian Pacific 159 ½, Chesapeake u. Ohio 58 ½, Chicago. Milwaukee u. St. Paul 38 ¾, Denver u. Rio Grande 1, Cllinois Central 99 ⅛, Louisville u. Nashville 115, New York Sentral 74, Norfolk u. Western 105 ½, Pennsylvania 44 ½, Reading 848, Southern Pacific 104 ½, Unton⸗Paecific 129 ⅛, Anaconda weren 61 ½ United Stales Steel Corporation 98 ⅜, do. ref. 116 89.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 19. April (W. T. B.) Kupfer per Kasse 77½.

Liverpool, 9. April. (W. T. B.) Baumwolle Texas 20, Brasilianische 21 Punkte höher.

Liverpool, 10. Amwril. (W. T. B.) Baumwolle. Umt 4000 Ballen, Einfuhr 30 900 Ballen, davon 30 900 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. Für April 17,15, für Mai 15,̃55, für Juni 15,32.

Texas 22, Brasilianische 8 Punke niedriger.

Notierungen vom 9. April ausgeblieben.

Bradford, 10. April. (W. T. B.) Am Wollmarkte zeigte sich zunehmende 8 in feinen Garnen. Die Preise für Manufaklurwaren befestigten sich infolge der starken Nach⸗ frage 1 1n ö“ Ee. 3

e ork, 10. April. (W. T. B.) luß. aumwo loko middling 22,50, do. für Mai 2. 302) Se H do. fuͤr August 22 80 *). New Orleans loko middling 26,25, Petroleum refined (in Cases) 20,25, do. Stand. white in New York 17,85, do. in tankg 9,25, do. Credit Balances at Oil City 4,00, alz orime Western 29,40, do. Rohe & Brothers 31,25, ucker Zentrifugal 7,28, Weizen Winter 237 b, Mehl Spring⸗Wheat elears 9,75 10,25, Getreidefracht nach Liverpool nom., Kaffe⸗ Rio Nr. 7 loko 16 ¼ 16 ⅛, do. für Mai 15,80, do. für Julj 15,24.

Rgn. . vn 28,1b r. 3

Rio de Janeiro, 5. Ap T. B.) Kaffee. Zu⸗ fuhren: In Rio 5000 Sack, in Santos 21 000 Sack. 8

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sgitz, Minister für Landwirtschaft: Steiner, Minister für

gern.

Silber

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een zu Ende, so daß ein Teil der Betriebe nicht mehr

s London abgereist.

do. für Juli 23,48 *),

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anzeiger und Preußif Berlin, Sonnabend, den 12 April 1

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anzeiger.

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Nichtamtliches.

8 Bayern. 1

Die heutige Nummer des jetzigen Regierungsorgans, reistaat“, veröffentlicht eine Bekanntmachung des Justiz⸗ isteriums, nach der sich das Ministerium des Frei⸗ ates Bayern jetzt wie folgt zusammensetzt: Minister des ßern und Kultus: Hoffmann, Minister des Innern:

ndel und Jadustrie: Segitz, Finanzminister: in Vertretung Haller, Verkehrsminister: in Vertretung Kalckbrenner, nister für soziale Fürsorge: in Vertretung Gasteiger, nister für militärische Angelegenheiten: Schneppenhorst, tzminister: Endres.

Der Provisorische Revolutionäre Zentralrat einen Aufruf erlassen, in dem es, dem „Wolfschen egraphenbüro“ zufolge, heißt, die Einigung des revolutionären oletariats sei unbedingt notwendig. Die Gegensätze zwischen Zentralrat und der kommunistischen Partei Deutschlands n nicht grundsätzlicher Natur. Die Betriebsratswahlen rden schleunigst im ganzen Lande durchgeführt. Zur Siche⸗ g der jungen Räterepublik seien die Anordnungen offen, die rote Armee sei im raschen Werden. Die Be⸗ fnung des Proletariats sei begonnen, die Entwaffnung der urgeolsie sei angeordnet. Die Früchte des Streites der pletarier ernte nur die Reaktion, daher sei gemeinsame beit notwendig. Der Aufruf schließt: „Nieder mit der stalistischen Bourgeoisie, es lebe das Proletariat!“

Ein Anschlag des Provisorischen Revolu⸗ pnären Zentralrates gibt bekannt:

Die bürgerliche Bevölkerung hat binnen 24 Stunden alle in m Besitz befindlichen Waffen an die Stadtkommandantur abzu⸗ Wer dieser Aufforderung in der angegebenen Frist nicht bkommt, wird vor das revolutionäre Tribunal gestellt. Militär bierzu bestimmte Arbeiterpatrouillen haben das Recht, jeden auf Straße anzuhalten und auf Waffen zu untersuchen. Nach Ab⸗ der genannten Frist werden Haussuchungen nach Waffen vor⸗

ommen.

Der Volks beauftragte für Finanzen der terepublik Bayern hat an das Reichsbankdirektorium Berlin obiger Quelle zufolge nachstehendes Telegramm chtet:

Der Abbruch der diplomatischen Beziehungen der Räterepublik pern und der Reichsregierung stellt uns vor die Frage, ob wir h in bezug auf die Währung vbcesnbig vorgehen sollen. Die ertragung des diplomatischen Bruchs auf das Geldwesen würde Wiederanschluß in beklagenswerter Weise erschweren. Ich will durchgreifenden Mitteln die Währung sanieren, ich verlasse die ge der systemlosen Bargeldwirtschaft und gehe zur absoluten hrung über und bitte um Bekanntgabe Ihrer Stellungnahme.

Das Kommando des 3. Armeekorps teilt über die ge in München mit, daß die Kommunisten versucht ben, die unabhängigen Volksbeauftragten zu stürzen. genwärtig herrschten in München zwei sogen. Zentralräte, sich gegenseitig bekämpfen. Der eine von ihnen, t Levien an der Spitze, befindet sich im Münchener dl⸗Keller, der andere im Wittelsbacher Palais. Die walt der Räte stehe vor dem Zusammenbruch. Das stehe auf Seiten der Regierung Hoffmann dHsei empört über die Lügennachrichten, durch die die gegen⸗ rtige Lage in München geschaffen worden sei Für die Be⸗ kerung sei der Zustand unerträglich. München sei von außen lkommen abgeschiossen, in der ganzen Stadt gebe es keine sch und kein Stück Vieh mehr. Auch die Kohlenvorräte

eiten könne. Der drahtliche Verkehr nach München sei berrt, dagegen werde der Personenverkehr aufrechterhalten.

Württemberg

Nach einer Bekanntmachung des Staatsministeriums ist seren der am 1. April erklärte Belagerungszustand

fgehoben. Anhalt.

Das Herzogliche Haus hat dem Staate, der „Magde⸗ gischen Zeitung“ zufolge, große Schenkungen gemacht, u. a. Herzogliche Hoftheater, das Gotische Haus mit Gemälden Werte von vielen Millionen, den Herzoglichen Tiergarten, Herzogliche Hofbibliothek, das Archin und das Dessauer udesmuseum. Ferner überwies das Herzogliche Haus dem aate Domänen und Forsten im Werte von 20 Millionen, en Erträgnisse der Erhaltung der Kunststätten dienen sollen.

Großbritannien und Irland.

In der Sitzung des Unterhauses vom 8. April er⸗ rte der Unterstaatssekretär Harmsworth in Beant⸗ dung einer Anfrage, betreffend die feindlichen Missionen Zhina:

Die Befreiung der feindlichen Missionen in China und ihre jckbeförderung in die Heimat bilden noch immer den Gegenstand Unterhandlungen in Peking. Der britische Gesandte in Peking den Auftrag erhalten, auf die Landesverweisung der Missionen 2 deren Haltung während des Krieges nicht einwandfrei en sei. Englischen Blättern zufolge ist die Vorhut der eng⸗ chen Entsatztruppen für Nordrußland am Mittwoch

Frankreich.

Nach dem diplomatischen Situationsbericht lten die vier Regierungschefs vorgestern zwei Sitzungen in denen die Prüfung des politischen Statuts des Saar⸗ sens fortgesetzt und die Entschädigungsfrage erörtert arde. Die Besprechung betraf vor allem den vorläufigen ischein, den Deutschland in Anerkennung seiner Schuld gen die Alliierten unterzeichnen soll. Der Betrag dieses sscheins ist noch nicht festgesetzt. Die Lösung der Frage hat er wesentliche Fortschritte gemacht.

französischen, britischen und anderer Vereinigungen von der Kommission empfangen. Dann trat die Kommission in die Prüfung des weuen Vertragsentwurfs ein und verhandelte über die f anzösischen, amerikanischen und japanischen, bisher zurück⸗ gestellten Zusatzanträge.

Der Völkerbundausschuß, der vorgestern früh tagte, hat Genf zum Sitz des Völkerbundes gewählt und ferner eine neue Klausel des Entwurfs angenommen, in der erklärt wird, daß die Monroe⸗Doktrin durch die Bestimmungen des Völkerbundstatuts nicht beeinträchtigt werde.

Der Oberste Wirtschaftsrat unter dem Vorsitz von Lord Robert Cecil hat der „Agence Havas“ zufolge eine Entschließung angenommen, die die Aufmerksamkeit der assoziierten Regierungen auf den außerordentlichen Ernst der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage Europas lenkt. Er besprach die Aufhebung der Blockade Deutsch⸗ Oesterreichs und des Adriatischen Meeres, die Wieder⸗ aufnahme der Handelsbeziehungen mit Estland, Livland und Litauen, die Aufhebung der Beschränkung des Handels mit Polen und die Wiederaufnahme des Rheinver⸗ kehrs nach der Schweiz. Der Wirtschaftsrat beschloß die Aufhebung des Alliierten Rates für Seetransporte, dessen Be⸗ fugnisse auf den Obersten Wirtschaftsrat übergehen sollen. Ferner wurden Entschließungen angenommen über die Lieferung rollenden Materials für die rumänischen, polnischen und tschecho⸗ slowakischen Bahnen und über die Natwendigkeit, die regel⸗ mäßigen Post⸗ und Telegraphenverbindungen mit den befreiten Ländern zu verbessern. Auch die Frage der Versorgung Italiens mit Kohle wurde geprüft.

Die Kammer beriet vorgestern den Entwurf über die Wiedergutmachung der Kriegsschäden.

Nach einer Havasmeldung erklärte der Berichterstatter, die Aus⸗ gaben würden außerordentlich groß sein und müßten ganz Deutsch⸗ land zur Last fallen. Sie müßten von ihm mit Vorrang vor allem anderen verlangt werden. Frankreichs Recht sei vollkommen klar, aber Deutschland könne nicht sofort seinen Verpflichtungen nach⸗ kommen, sei es in Geld oder in Waren. Nichtsdestoweniger habe Frankreich wichtige Finanzoperationen auszuführen, um sich die not⸗ wendigen Zahlungsmittel zu verschaffen. Es könne nicht die Rede davon sein, Zahlungen aufzuschieben in einem Fall, in dem das Wirtschaftsleben davon abhängen könne.

Die Kammer nahm etwa 20 Artikel de und vertagte sich auf den Nachmittag.

Niederlande.

Eine Abordnung aus allen Bevölkerungskreisen von Limburg hat der Königin nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ eine Adresse überreicht, in der der Treue zum Hause Oranien Ausdruck gegeben wird. Die 170 000 Unterschriften der Adresse enthalten die Namen sämtlicher stimmberechtigten Einwohner der Provinz. Die Königin dankte der Abordnung und sagte, die einmütige Kundgebung werde weit über die Grenzen hinaus die Ueber⸗ zeugung verbreiten, daß das holländische Volk und die hollän⸗ dische Monarchie unzertrennlich seien.

Die Organisation der katholischen Volks⸗ und Arbeiterverbände hat ein Rundschreiben an alle ihre Ab⸗

Entwurfs an

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teilungen gerichtet, in dem es dem „Wolffschen Telegraphen⸗

büro“ zufolge heißt, es werde ernstlich daran gearbeitet, eine niederländische Sowjetrepublik zu errichten. Man könne da⸗ rauf gefaßt sein, daß im April und Mai eine energische Aktion zur Aufrechterhaltung der heutigen Staatseinrichtungen nötig sein werde

Die Leitung der kommunistischen Partei hat be⸗ schlossen, sich der am 6. März in Moskau gegründeten kom⸗ munistischen Internationale anzuschließen.

Belgien.

Die Kammer hat der „Agence Havas“ zufolge die Vor⸗ lage zur Wahlreform einstimmig angenommen.

Asien.

Dem „Nieuwen Rotterdamschen Courant“ zufolge kam es in Delhi zu Unruhen. Der Pöbel hielt britische Beamte, die in Kraftwagen fuhren, aͤn und rief ihnen zu, daß sie den Weg zu Fuß 1 müßten. Der Bahnhof wurde ange⸗ griffen. Bei Zusammenstößen mit Truppen wurden 6 Personen getötet und 16 verwundet.

9 Parlamentarische Nachrichten.

Der deutschen Nationalversammlung ist der Ent⸗ wurfeines Gesetzed über die Errichtung eines Staats⸗ gerichtshofes zugegangen. Dieser hat, wie „W. T. B.“ berichtet, folgenden Wortlaut: 1

§ 1. Die Nationalversammlung bildet aus ihrer Mitte einen Ausschuß von 15 Mitgliedern zur Untersuchung der Vorgänge in der politischen und militärpolitischen Leitung des Reichs, die zum Aus⸗ bruch, zur Verlängerung oder zum Verlust des Krieges beigetragen haben. Die Reichsregterung hat dem Ausschuß die von ihm be⸗ zeichneten Urkunden und Akten zur Verfügung zu stellen.

Die Verhandlungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Eine von Beschuldigten, Zeugen oder Sachverständigen findet nicht statt.

§ 2. Hält der Ausschuß eine Person, die vermöge ihrer Stellung im öffentlichen Leben in der Lage war, Einfluß auf die Politik des Reiches zu nehmen, für verdächtig, zu dem Ausbruch, der Verlänge⸗ rung oder dem Verlust des Krieges beigetragen zu haben, so eröffnet er gegen sie das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof.

eder Deutsche kann bei dem Untersuchungsausschuß die Eröͤff⸗ hun des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof gegen sich selbst eantragen. .

§ 3. Der Staatsgerichtshof wird bei dem Reichsgericht gebildet. Er besteht aus 15 Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden.

Vorsitzender ist der Präsident des Reichsgerichts, Beisitzende sind die Präsidenten des Reichsmilitärgerichts, des preußischen Oberver⸗

Vorgestern abend fand unter dem Vorsitz des Präsi⸗ ten Wilson eine Vollsitung des Völkerbund⸗ zschnsses slatt. Zunächst wurden die Vorsitzenden der

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waltungsgerichts, des baverischen Obersten Landesgerichts und des Ober⸗ landesgerichts Hamburg. Die 5 Gerichtspräsidenten werden im Falle der Behinderun 98 ihre amtlichen Stellvertreter ersetzt. Die äbrigen 10 Veisiter und ihre 10 Gtellvertreter

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von der Nationalversammlung und vom Staatenausschuß gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der nicht Mitglied einer der beiden Körperschaften ist. 85 . § 4. Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig. Sie haben bei Dienstverrichtungen außerhalb ihres Wohnsitzes Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen.

§ 5. Der Staatsgerichtsyof kann alle ihm sachdienlich er⸗ scheinenden Beweise erheben. Der Beweis durch Zeugen und Sach⸗ verständige ist nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung zu er⸗ heben. Die Zeugen und Sachverständigen erhalten die gesetzlichen Gebühren.

Die Gerichts⸗ und Verwaltungsbehörden haben dem Ersuchen des Staatsgerichtshofs um Rechtshilfe zu entsprechen. Die 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind entsprechend an⸗ zuwenden.

Die Reichsregierung hat dem Staatsgerichtshof die von ihm ver⸗ langten Akten und Urkunden vorzulegen.

§ 6. Der Staatsgerichtshof regelt, soweit dieses Gesetz keine Bestimmungen trifft, das Verfahren und den Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung. 88 § 7. Der Vorsitzende des Staatsgerichtshofes kann anordnen, daß vor der Hauptverhandlung Beweise erhoben werden. Die Be⸗ weisaufnahme kann er einem Mitglied des Staatsgerichtshofes oder eines anderen deutschen 9bersten Gerichtes übertragen.

§ 8. Der Untersuchungsausschuß der Nationalversammlung be⸗ stimmt zur Wahrung seines Standpunktes vor dem Staatsgerichtshof einen Beauftragten, der allen Beweisaufnahmen und Verhandlungen beiwohnen kann.

§ 9. Die Reichsregierung ist befugt, zu allen Verhandlungen und Beweisaufnahmen einen Vertreter zu entsenden. Der Vertreter ist auf Verlangen jederzeit zu hören. 3 88

§ 10. Der Spruch des Staatsgerichtshofes ergeht auf Grund einer öffentlichen und mündlichen Verhandlung. Zu der Verhandlung ist der Beschuldigte zu laden; bleibt er aus, so kann ohne ihn ver⸗ handelt oder seine Vorführung verfügt werden. 8

Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen.

Mit seiner Zustimmung kann der Beschuldigte wie ein Zeuge vernommen und beeidigt werden.

§ 11. Ist wegen einer mit dem Verfahren vor dem Staats⸗ gerichtshof in Zusammenhang stehenden Handlung ein Strafverfahren anhängig, so kann der Staatsgerichtshof die Verhandlung bis zur Erledigung des Strafverfahrens aussetzen oder die Aussetzung des Strafverfahrens bis zur Erledigung des Verfahrens vor dem Staats⸗ gerichtshof anordnen.

§ 12 Im Spvruch des Staatsgerichtshofs ist festzustellen, ob die zur Verantwortung gezogene Person ein Verschulden trifft, ob ein solches Verschulden erwiesen oder ob die Nichtschuld erwiesen ist.

Stellt der Staatsgerichtsbof ein Verschulden fest, so kann er den Schuldigen für dauernd unfäbig erklären, öffentliche Aemter zu be⸗ kleiden und in öffentliche Körperschaften gewählt zu werden.

§ 13. Der Staatsgerichtshof hat seinen Spruch schriftlich niederzulegen und mit Gründen zu versehen. Die Reichsregierung hat den Spruch zu veröffentlichen.

Gegen den Spruch findet kein Rechtsmittel statt.

§ 14. Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ist kostenfrei. Dem Schuldigen können die baren Auslagen ganz oder zum Teil auferlegt werden. . 1 .

§ 15. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

In der dem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:

Die Frage der Schuld an dem Unglück, das über Deutschland hereingebrochen ist, bewegt das deutsche Volk aufs tiefste. Das Volk sosber⸗ Aufklärung, durch wessen Schuld der gric verursacht wurde, warum er nicht früher beendet worden ist, und ob sich seine verderblichen Folgen nicht ganz oder teilweise hätten abwenden lassen. Diese erschöpfend zu beantworten, ist letzten Endes die Aufgabe der Geschichtsschreibung. Ein Gerichtshof kann heute zu den Fragen jedenfalls nur dann ein ab⸗ schließendes Urteil abgeben, wenn ihm die Archive aller am Kriege beteiligten Völker und die Aussagen ihrer Staatsmänner und Heerführer zur Verfügung stehen. Beseelt von der redlichen Absicht, keiner Partei zu dienen, der Mitwelt nichts vorzuenthalten und die Schuldigen nicht zu schonen, hat die Reseeehenns deshalb versucht, die Einsetzung einer internationalen Untersuchungskommission mit weitgehendsten Befugnissen zur Feststellung des Tatbestandes zu er⸗ wirken. Der Plan ist aber bei unseren Gegnern auf entschiedene Ablehnung gestoßen.

Die Reichsregierung hält sich gleichwohl nach wie vor für ver⸗ pflichtet, was an ihr liegt, zu tun, um die Wahrheit ans Licht uu bringen. Sie hat sich entschlossen, der 11 als der Trägerin der Volkssouveränität die Einsetzung eines Untersuchungs⸗ ausschusses vorzuschlagen, um die Ereignisse zu prüfen, die zu dem Zusammenbruch Deutschlands geführt haben. Der Untersuchungs ausschuß soll prüfen, ob Deutsche die vermöge ihrer Stellung im öffent⸗ lichen Leben Einfluß auf jene Entwicklung der Dinge hatten, in begründetem Verdacht stehen, zu dem Ausbruch, der Verlängerung und dem Ver lust des Krieges schuldhaft beigetragen zu haben. Ist so der National⸗ versammlung im gewissen Sinne die Rolle des politischen Anklägers zugewiesen, so erfolgt die endgültige Entscheidung über die Schuld. fhühl durch einen Gerichtshof, der den politischen Parteien fern teht und ohne Voreingenommenheit Recht sprechen wird. Die Zu sammensetzung des Gerichtshofs aus höchsten Richtern des Reichs un

Um die völlige Unabhängigkeit des Staatsgerichtshofs von der National⸗ versammlung und dem Staatenausschuß sicherzustellen, ist bestimmt daß Mitglieder dieser beiden Körperschaften bei der Entscheidung über die Schuldfrage nicht mitwirken dürfen. 1

Als einzige Straffolge des Schuldspruchs ist die dauernde Un⸗ fähigkeit des Schuldigen vorgesehen, öffentliche Aemter zu bekleiden und in öffentliche Köcberschasten gewählt zu werden. Das deutsche Volk muß davor bewahrt bleiben, daß Männer, die an seinem schweren Schicksal mitschuldig siud, wieder zu Amt und Würde kommen oder sonst politischen Einfluß erlangen. 86

Der Aeltestenausschuß der Deutschen National⸗ versammlung hielt nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Weimar gestern eine längere Sitzung ab. Es ist eine Novelle zum Kaligesetz zur Vorlage gebracht worden, die am heutigen Sonnabend zur ersten Lesung kommen soll. Wegen der dringenden Versorgung der Landwirtschaft mit Kali und Stickstoff soll über 87. Gesetz noch vor der Osterpause ent⸗ schieden werden. Der Aeltestenrat einigte sich deshalb dahin, am kommenden Montag und Dienstag das Kaliaesetz zu ver⸗ abschieden und erst dann die Vertagung eintreten zu lassen. Wenn noch Zeit bleibt, sollen auch die eingebrachten Inter⸗

werden je zur Hälfte

pellationen noch zur Besprechung kommen.

Vertrauenspersonen der Nationalversammlung und des Staaten 8 ausschusses entspricht der Bedeutung der Aufgabe, die ihm gestellt ist.