Setteuern als besonderer Unterart der “ der Gebühr und des 8 St
und Entlassungen nach Maßgabe gewisser und unter Ausschaltung anderer in der Verordnung vom 24. Januar 1919 enthaltenen Be⸗ stimmungen bs auf weiteres anzuerkennen. Die Part len erklärten, für diese Vereinbarung in ihren Kreisen wirken zu wollen.
Im Ruhrgebiet ist „W. T. B.“ zufolge auch gestern in der Jabl der Ausständigen ein Rückgang zu verzeichnen. Ia der gestrigen Frühschicht waren 139 256 Bergarbeiter gegen 160 70 am Sonnabendmorgen ausständig. Au Jiebe⸗ Zechen des Bochumer Bezirké sind gestern früh Teile der Morgen⸗ schicht angefahren: „Prinzregent“, „Engelsburg“, „Dannenbaum“ I. II., „Friederica“, „Bruchstraße“, „Cremonia“, „Hansemann“, „Hafenwinkel“ und Kriedlicher Nachbar“. Man rechnet damit, daß auch die übrigen noch im Ausstand beharrenden Bergleute in den nächsten Tagen zur Arbeit zurückkehren. — Die Firma Friedrich Krupp, Aktien⸗ Ffeglschaft, teilt mit, daß der Ausstand bei ihr erloschen sei. — Aus Lssen wird ferner gemeldet, daß die Arbeiter des Rheinisch⸗ Westfälischen Elektrizitätswerkes zwar noch weiter im Sympathie ausstand verharren, mit wenig Ausnahmen aber zur Arbeit erschienen sind, um die Notstandsarbeiten zu verrichten.
In Düsselbdorf, wo der allgemeine Ausstand unpermindert fortdauert, haben nach der am Sonntag erfolgten Säuberung des Stadtteils Oberbilk von Spartakisten, wie „W. T. B.“ meldet, reine großen Kampfhandlungen mehr stattgefunden. Abgesehen von kleineren Schießereien, die hier und da in den späten Nachmitlagsstunden auflebten, herrschte auch während der Nacht zum Montag und eun gestrigen Morgen Rube.
Anzahl der Opfer steht noch nicht fest.
Der Bergarbeiterausstand auf den Saar⸗west⸗ pfälzischen Gruben ist laut Meldung des „W. T. B.“ auf einstimmigen Beschluß der Konferenz der Sicherheitsvertrauensmänner beider Bergarbeiterorganisationen abgebrochen worden. Der Bezirksleiter des chriftlichen Verbands setzte auseinander, die Lage im Revier habe sich derart zugespitzt, daß die Entscheidung der Pariser Regierung nicht mehr abgewartet werden könne.
Der Ausstand in Danzig ist „W. T. B.“ zufolge voll⸗ kommen beendet. Gestern früh ist die Arbeit in allen Betrieben, auch in der Eisenbahnhauptwerkstätte, in vollem Um fange wieder aufgenommen worden. Der Eisenbahnverkehr ist normal.
Die Opelwerke in Rüsselsheim bei Frankfurt a. M. haben, wie „W. T. B.“ erfährt, wegen Lohnstreitig⸗ keiten mit der Arbeiterschaft den Betrieb eingestellt. Damit sind etwa 4500 Arbeiter arbeitslos.
Kunst und Wissenschaft.
Interessante Untersuchungen über den Einfluß von Mineralsalzen auf das Wachstum haben die Amerikaner Osborne und Mendel angestellt. Sie haben junge wachsende Ratten mit reinen Nährstoffen gefüttert und diesen Nährstoffen ein erprobtes Gemisch verschiedener Mineralsalze beigefügt. Sie haben dann weiter durch Weglassen einzelner Salze in diesem Gemisch ermittelt, welche Wirkung die einzelnen Mineralsalze auf das Wachstum ausüben. Es zeigte sich hierbei, daß ein Mangel an Kalk und an Phosphor unbedingt zu einer Verlangsamung des Wachstums führt. Der Kask bzw. das Kalzium ließ sich ierbei nicht einmal durch seinen nächsten etrtc n Verwandten, das Magnesium, ersetzen. Beim Phosphor ergab sich, daß nicht bloß organisch gebundene
hosphor⸗, sondern auch anorganische Phorphorverbindungen das Wachstum fördern. Ebenso interessant sind Beobachtungen über den Einfluß von Natrium mit Kaliumsalzen auf das Wachstum. Das Fehlen entweder von Natrium oder von Kalium hat darauf keinerlei Einfluß; fehlt jedoch beides, so wird das Wachstum unterdrückt.
“ 8 6“
81 Literatur. E111.“
Grundbegriffe des Steuerwesens. Vortrag, ge⸗ halten im Berliner Anwaltsverein von Wirklichem Geheimen Ober⸗ regierungsrat Dr. Georg Strutz, Senatspräsidenten beim preußischen Oberverwaltungsgericht. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 1,60 ℳ. — Die hier wiedergegebenen Aus⸗ führungen bildeten die Einleitung einer Reihe von Vor⸗ trägen des Verfassers über einzelne Steuern und verfolgten den Zweck, vielfache Mißverständnisse über Grundbegriffe des Steuerwesens zu beseitigen, denen das Oberverwaltungsgericht in den Schriftsätzen und Vorträgen der Steuerpflichtigen und ihrer Ver⸗ treter, auch bei den steuerfordernden Gemeinden und Kreifen begegne, und die zu den Parteien nachteiligen Schlußfolgerungen verleche könnten. Sie behandeln die Begriffe der öffentlichen Abgaben, der
Beitrags, die auf den Grundbegriffen der Steuerlehre beruhenden Einteilungen der Steuern in dirette und indirekte, in Personal⸗ und Realsteuern, Repartitions⸗ und Quotitätssteuern, die mit dem Ueber⸗ und ebeneinanderbesteben mehrerer Steuergewalten zusammenhängende Unterscheidung von Reichs⸗, Staats⸗ und Kom⸗ munalsteuern und sodann die sogenannten Steuerprinzipien oder obersten Grundsätze der Besteuerung, das steuervolilische Ziel und die Frage, ob der Steuer auch die sozlalpolitische Aufgabe zuzuweisen ist, regulierend in die Verteilung des Volkseinkommens und Einzel⸗ vermögens einzugreifen. Der Ausfstellung und Einteilung der Steuer⸗ prinzipien, zu der die Wissenschaft gelangt ist, folgend, erörtert Strutz zunächst als finanzpolitische Grundsätze den der „Ausreichend⸗ heit, um den gegebenen Finanzbedarf zu decken“, und die Beweglichkeit (Anpassung von Bestandteilen des Steuer⸗ svystems an den Wechsel des Finanzbedarfs und Ausgleichung von Ausfällen an anderen Steuern und anderen Deckungsmitteln). Als volkswirtschaftliche Grundsätze werden die richtige Wahl der Steuerquelle und die Rücksicht nicht nur darauf, wer die Steuer nach dem Steuergesetz zu entrichten hat, sondern auch darauf, wer sie der Wahrscheinlichkeit nach schließlich zu tragen haben wird (Rücksicht auf die Steuerüberwälzung), e⸗ handelt. Dann folgt eine Betrachtung der Gerechtigkeits⸗ prinzipien: Allgemeinheit der Besteuerung von Einzelwirtschaften, die fähig sind, an der Steuerlast teilzunehmen, ohne hier⸗ durch wirtschaftlich unverhältnismäßig schwer getroffen zu werden, und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Bemessung nach Maßstäben, die auch bei ungleichartigen Verhältnissen zu einem gleichen Ergebnis für die Steuerpflichtigen sühren (Aequivalenz⸗, Opfer⸗ und Assekuranztheorie, als Ausstrahlungen der Opfertheorie, der sich Strutz anschließt, die Forderungen progressiver oder degressiver Sätze, steuerfreier Existenzminima, der Vorbelastung des Besitz⸗ vor dem Arbeitseinkommen und der Berücksichtigung des Familienstandes und individueller Verhältnisse). Endlich werden als Steuerverwaltungs⸗ prinzivien die Bestimmtheit der Besteuerung (im voraus allgemeine Fest⸗ legung der materiellen und formellen Grundsätze, nach denen die Steuer zu erheben ist), die Bequemlichkeit der Besteuerung (möglichst geringe Schwierigkeiten für den Steuerpflichtigen) und die Verursachung mög⸗ lichst geringer Kosten für die Veranlagung und Erhebung der Steuer⸗ beträge besprochen. Zum Schluß betont der Verfasser, daß für die Be⸗ urteilung der Frage, ob und inwieweit die als richtig anerkannten obersten Grundsätze der Besteuerung beachtet sind, nicht die Verteilung der Gesamtsteuerlast auf die den Druck ausübenden Steuergewalten ent⸗ scheidend ist, sondern ihre objektive Verteilung auf die dem Gesamt⸗ druck ausgesetzte Druckfläche, auf das belastungsfähige Objekt. Grundfragen des Strafrechts. Vier Frontvorlesungen von Professor Dr. Heinrich B. Gerland, Obherlandesgerichts⸗ rat. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 3,60 ℳ. — Diese vier in “ gehaltenen die hier wieder⸗ Pge en sind, behandeln Wesen und Zweck der Strafe (wobei der edanke der Strafe als Determination durch Vergeltung konsequent entwickelt wird), dle Voraussetzungen des Strafeintritts in subjektiver und objekriper Hinsicht (die Schuld⸗ und die Tatfrage) und zum Schluß
““ 8 8 1
des Verbrechertums zur Verfügung gestellt hat (Wesen der staatlichen Strafpflicht, ihre inhaltliche Vestenarung⸗ Srs zum ssänn Erlötchen der Strafpflicht des Staates). Der Wissenschaft soll nichts D. es eboten, vielmehr der Anfänger zu eigenem Nachdenken angeregt und
m die untrennbare Verbindung der Lebens⸗ und der Rechts fragen dargetan werden. Dies ist dem Verfasser trefflich gelungen, in an⸗ ziehbender Darstellung, die auch auf kritische Auseinandersetzung mit gegnerischen Ansichten nicht ganz verzichtet.
Exerzierreglement der Rechtspflege von Dr. jur. Moritz Meyer, Landgerichtsrat in Hechingen. Verlag der Buchhandlung Kloeres in Tühingen. Preis 2,40 ℳ. — Als Frucht praktischer Erfahrung und rechtsphilosophischer Erwägungen bietet der Verfasser eine Sammlung von Leitsätzen zur Ein⸗ führung der Rechtzsbeflissenen in das Rechtsleben. An die Spitze stehlt er den Satz: Anfang und Ende aller Rechtspflege, ihr wahrer Inhalt sei, daß die rechtliche Absicht der mensesliche Gesellschaft in ihr verwirklicht werde, ja daß diese Absicht unantastbar und allen heilig bleibe, wie auch das Los des Einzelnen in der Entscheidung falle. „Der Jünger der Rechts⸗ Wtege. sagt er weiter, „soll jedem Rechtsvorgang seine rechtliche
edeutung ansehen; er muß deshalb schon Interesse an allem nehmen, was seine Zeit bewegt: er darf nicht nur in Begriffen leben und seine Erfahrungen nicht erst für den einzelnen Fall machen wollen. Er muß dazu wie ein selbst ganz Beteiligter alle Lebensverhältnisse mit seinem Verstehen erfassen wollen, möglichst unvermittelt, von innen und völlig. So nur wird er für kie Lage seiner engeren und weiteren Umgebung, für die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen Ver⸗ bältnisse seiner Gemeinde, der größeren Verbände, schließlich der menschlichen Gesellschaft überhaupt richtigen Blick erlangen: Hierzu hat er seine Anlage durch fortgesetzte selbsttätige Uebung zu bilden“. Lebenseinsicht und Gerechtigkeit soll die Ausbildung der Rechts⸗ beflissenen begleiten, sachliche Einsicht in die Rechtspflege auch dem Volke werden.
Handbuch der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung 1919 von Hermann Hillger. Preis 2,75 ℳ. Berlin, Hermann Hillgers Verlag. — Den Inhalt dieses Handbuchs bilden ein nach Wahlkreisen georbuetes Verzeichnis der Mitglieder der deutschen Nationalversammlung mit von ihnen selbst ver⸗
u. a. Uebersichten über das Ergebnis der Wahlen zur Nationalbver⸗ sammlung und das zum Vergleich herangezogene Ergebnis der Wahlen zur preußischen Landesversammlung, Angaben über die Berufs⸗ gliederung und das Glaubensbekenntnis der Mitglieder der National⸗
die Ausgestaltung des Strafensystems, das der Staat zur Bekämpfung
versammlung und andere Mitteilungen.
Verkehrswesen.
Vom 15. April ab wird unter den bekunnten Bedingungen ein Flugpostverkehr auf der Strecke Berlin —Han⸗ nover —- Gelsenkirchen eingerichtet. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten in Berlin, Hannover, Dortmund. Langendreer, Bochum, Wattenscheid, Gelsenkirchen, Essen, Mülheim, Ober⸗ hausen und Duisburg.
——
Infolge der politischen Unruhen kͤnnen Telegramme nach Braunschweig einstweilen nicht angenommen und be⸗ fördert werden.
Paketeandeutsche Kriegsgefangene in Belgien. Nach Mitteilung der belgischen Regierung ist die belgische Zollstation Esschen nördlich Antwerpen angewiesen, Pakete an deutsche Kriegs⸗ gefangene frei und ohne Zollformalitäten weiter zu leiten. Derartige Pakete sind daher mit der Aufschrift „Ueber belgische Zollstation Esschen bei Antwerpen“ zu versehen. 6“
I E1111“ 11“¹“
In Er gänzung der vor kurzem veröffentlichten Vorschriften über den Postverkehr mit der belgischen Zone der besetzten deutschen Rheingebiete wird darauf hin⸗ gewiesen, daß zum Briefwechsel in Handels⸗ und Industrieangelegen⸗ heiten jetzt wieder alle Firmen — nicht nur die in das Handelsregister eingetragenen — und auch Privatpersonen berechtigt sind. Zugelassen sind im geschäftlichen Verkehr (unbeschadet der in Privatangelegenheiten erlaubten Postkarten und wichtigen Familienbriefe) Briese, Post⸗ karten, Warenproben und Drucksachen rein geschäftlichen Inhalts, jedoch nicht Bücher, Broschüren usw., auch dann nicht, wenn sie den Gegenstand als Abschluß eines geschäftlichen Vorgangs (Kaufs) bilden. Ahle zugelassenen Briefpostgegenstände können unter Einschreiben ver⸗ sandt werden, dürfen aber auch in diesem Falle Geld oder Wert⸗ gegenstände nicht enthalten. Aus dem unbesetzten Deutschland nach der belgischen Zone sind Wertbriefe, Postanweisungen, Zahlungs⸗ anweisungen, Zahlkarten sowie der Postscheck⸗ und Ueberweisungs⸗ verkehr in den Grenzen der allgemeinen Vorschriften unbeschränkt, Postaufträge und Nachnahmen bis zum Höchstbetrage von 100 ℳ zugelassen; ferner alle Gesetz⸗ und Verordnungsblätter. Aus der belgischen Zone nach dem unbesetzten Deutschland sind außer Postanweisungen bis zu 100 ℳ auch Zahlkarten und Zahlungs⸗ anweisungen bis zu diesem Höchstbetrag erlaubt. Der Paketverkehr zwischen der belgischen Zone und dem unbesetzten Deutschland ist grundsätzlich verboten, vorbehaltlich von Abweichungen, die vom Comité économique interallié de Luxembourg bewilligt werden fönnen. (Die bereits bestehenden Ausnahmen werden hiervon nicht berührt.) 1““ 8
elplanänderung im Opernhause. Wegen er⸗ neuter und mehrfacher Erkrankungen von Sängern muß die Erst⸗ aufführung des neueinstudierten „Don Juan“ bis nach dem Fest verschoben werden. Statt der beiden in dieser Woche angekündigten Aufführungen des Werks wird morgen „Salome“ und am Sonntag, den 20. d. M., das Musikmärchen „Königskinder“ gegeben. Die bereits verkauften Eintrittskarten für „Don Juan⸗ (94. Vorstellung der Kaufplatzinhaber) behalten ihre Gültigkeit für die Neueinstudierung des Wertes nach dem Fest. Sie werden auch, jedoch nur bis zum Beginn der morgigen Vorstellung an der Opernkasse zuzüglich des amtlichen Aufgeldes zurückgenommen. Eine spätere Zurücknahme ist ausgeschlossen. Die bereits gelösten Ein⸗ trittskarten zum 20. d. M. (97. Vorstellung) behalten ihre Gültigkeit für diesen Tag. Sie werden auch, jedoch nur bis zum Beginn der Vor⸗ stellung am 20. d. M. an der Opernkasse zum Kassenpreise zuzüglich des amtlichen Aufgeldes zurückgenommen. Eine spätere Zurücknahme ist ansce chlesser. Die Dauerbezugskarten behalten ihre Gültigkeit für die betreffenden Tage, also: Fuüͤr den 16. d. M. (96. Vorstellung für Dauerbezieher), für den 20. d. M. (97. Vorstellung).
Im Schauspielhause wird morgen „Othello“ in der gewohnten Ressns aufgeführt. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfang r.
Das 9. Symphoniekonzert der ehemaligen König⸗ lichen Kapelle unter der Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Richard Strauß finder am Sonnabend, den 19. April, Abends 7 ½ Uhr, im Opernhause statt. Das hierzu sonst übliche Mittagskonzert . nicht Mittags, sondern am 17. d. M. (Gründonners⸗ tag), Abends 7 ½⅛ Uhr, statt. Die Eintrittskarten zu dem 9. Mittagskonzert gelten also am Gründonnerstagabend. Die Vortragsfolge lautet: Brandenburgisches Konzert von Bach und
1X. Symphonie mit Soli und Chor von Beethoven. — Außerdem
faßten kurzen Hebensbeschreibungen und Lichtbildern, statlstisches Material,
— 8EEEEE11ö16“”“ *
findet am Sonnabend, den 19. d. M., Mittags 12 Uhr, im Overn⸗ bause ein Sondersymphonietonzert unter der Leitung von Dr. Richad Strauß statt. Das Programm das ausschließlich Beethoben gewidmet ist, enthält die Ouvertüre zu „Coriolan⸗, das Violinkonzert in D⸗Dur (Solist: Leopold Prempts lar), die C⸗Moll⸗ sovmphonie. Eintrittskarten sind bei Bote und Bock, Leipziger Straße 37, zu haben.
Mannigfaltiges.
Es hat sich ergeben, daß von den verschiedensten Seiten für die freiwilligen Truppen des Ostens und des Heimatschutzes sowie für andere an der Bekämpfung der Un⸗ ruhen beteiligten Formationen Gelder gesammelt werden, ohne daß die Sammler die Crlaubnis der nach der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtspflege vom 15. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 143) zuständigen Behörde besitzen. Bei einer der Berliner Banten allein be⸗ stehen nicht weniger als acht Konten für derartige Spenden, und zwar: 1) Hinterbliebenenfürsorge der Regierungstruppen, 2) Komitee der Hinterbliebenen⸗ und Verwundetenhilfe der Verteidiger Groß Berlins, 5) für die Regierungstruppen, 4) Unterstützung der Berliner Truppen, 5) Spenden für die Reinhard⸗Truppen, 6) Spenden für die Truppen der Gardeschützendivision, 7) Regierungstruppenspende. 8) Dantge für unsere Soldaten in Berlin bei den letzten Unruhen. Alle diese Unternehmungen sind ohne die vorgeschriebene Erlaubnis eingeleitet, so daß weder eine Kontrolle aus⸗ geübt noch eine gerechte Verteilung sichergestellt werden konnte. Es wird bemerkt, daß die von dem Amtskommissar für Regelung der Kriegswohlfahrtspflege genehmigten Sammlungen durch allwöch⸗nt⸗ liche Bekanntmachungen im „Staatsanzeiger“ mitgeteilt und daß die Sammler bei Erteilung der Genechmigung verpflichtet werden, in Aufrufen und Werbebriefen anzugeben, daß und an welchem Tage die Genehmigung erteilt ist. (W. T. B.)
Dömitz. 14. April. (W. T. B.) Das Postflugzeug Hamburg⸗Berlin mußte gestern infolge eines Bruches des Kühlrohres bei Pinnau⸗Elbe eine Notlandung vornehmen. Da die Landungsstelle ungünstig war, geriet das Flugzeug in ver⸗ schiedene Hindernisse, stürzte ab und wurde vollständig zer⸗ trümmert. Der Führer kam ohne Schaden davon. Die drei Zentner schwere Post wurde in Dömitz aufgegeben.
Halle, 14. April. (W. T. B.) Die Eisenbahndirektion Halle macht durch Anschlag bekannt, 3 wegen Kohlenmangels nur ein beschränkter Personenzugsverkehr aufrecht⸗ erhalten werden kann. Es verkehren daher täglich auf der Strecke Halle —Berlin nur zwei D⸗ und zwei Personenzüge, auf den Strecken Halle —Leipzig, Halle —- Cottbus und Halle — Nordhausen je zwei
ersonenzüge. Verschiedene D. und Personenzüge, so Berlin — Halle, Frankfurt — Halle — Berlin, Cassel — Weißenfels — Berlin und Witten⸗ erg fallen von heute ab aus.
———
Bremen, 14. April. (W. T. B.) Im hiesigen Hafen ise heute nachmittag der erste Dampfer mit Lebensmitteln, der Dampfer „Franklin“, eingetroffen, dessen Löschung bereits begonnen hat. Er hat 6250 Tonnen Mehl geladen. ’
Rotterdam, 14. April. (W. T. B.) Abgesehen von den a merikanischen Lebensmitteln, die mit direkten Dampfern nach deutschen Häfen geben, sind von Rotterdam nach Deutschland bisher auf dem Bahn⸗ und Flußwege 5500 Tonnen Speck, 1180 Tonnen Schmalz und 100 000 K. Milch verladen worden. 16A6“ —
Nr. 31 des Zentralblatts der Bauverwaltung Ferensegeben im Ministerium der öffentlichen Arheiten am 12. Ayril 1919, hat folgenden Inbalt: Amtliches: Beschluß der preußischen Regierung. — Erlaß vom 8. März 1919, betreffend den Bezug von Dachpappen und Streichmasse — Erlaß vom 28. März 1919, betr. die Abkürzung der Ausvildung im höheren Staatsbaudienst für Kriegs⸗ teilnehmer. — Dienstnachrichten. — Nichtamtliches: Ledigenheim in der Waldenserstraße in Berlin. — Gleisanlagen mit Drehscheiben und Schiebebühnen vor Maschinenhäusern. (Schluß.) — Aus dem preußischen Staaatshaushalt für 1919. (Schluß.) — Vermischtes: Tagung für Wohnungsbauwesen verbunden mit einer Ausstellung für Wohnungsbau in Dresden. I 6
“
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.) 2.
Theazer.
Opernhaus. (unter den Linden.) Mittwoch: 96. Dauer⸗ ezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. An Stelle der ursprünglich angekündigten Neueinstudierung der Oper „Don Juan“': Salome. Drama in einem Aufzuge nach Oskar Wildes Dichtung in deutscher Uebersetzung von Hedwig Lach⸗ mann. usik von Richard Strauß. Spielleitung: Hermann Bachmarn. Anfang 7 Uhr.
Schanspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 106. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Othellv, der Mohr von Venedig. Trauerspiel in 88 Aufzügen von Fhaelpesre. Spielleitung: Dr. Reinhard ruck. Anfang
83
Donnerstag: Opernhaus. Symphonie⸗Konzert der Kapelle der Oper. (Programm wie zu dem am Sonnabend stattfindenden IX. Symphonie⸗Konzert.) Anfang 7 ½ Uhr. 1
„Schauspielhaus. 107. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freserse sind aufgehoben. Die Räuber. Ein Schauspiel in fünf
ufzügen von Friedrich Schiller. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck Anfang 7 Uhr.
61
Familiennachrichten.
Gestorben: Hr. Rittergutsbesitzer Hauptmann a. D. Karl Graf dn redeh. 88 . 9 Hr. Dr.⸗Ing. Curt Oscar Winckler (Chemnitz). — Frau Marie Fleischer, geb. Ehrenber (Verlin⸗Feiedenau⸗ 28 1
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg⸗
Verantwortlich für den Anzeigenteil; Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat Mengering in Berlin. G
8 8 Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. w- Dr r Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. BVerlln. Wilbelmstrabe 32. 1
Acht Beilagen 1“
nbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 29)
Amtliches. Deutsches Reich. Bekanntmachung Nr. K. 50
(Nachtrag zur Bekaunntmachung Nr. K. 10 vom 1. März 1919) V
über Abänderung der Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art.
Vom 5. April 1919.
Auf Grund des § 2 der Bekannime echung des Staats⸗ sekretärs des Reichswirtschaftsamts über Befugnisse der Reiche⸗ st lle für Teptilwirtschaft und der auf dem Textilgebiet vom 1. Februar 1919 (RGBl. S. 175), im Verein mit § 1 der Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textil⸗ gebiete. vom gleichen Tage (RGBl. S. 174), wird hiermit unter Zustimmung der Reichsstelle für Textilwirtschaft folgendes angeordnet:
1. Die in der Bekanntmachung Nr. K. 10 über Beschlagnahme, Bestandserhbebung und Höchstpreise von Lumpen und neuen Stoff⸗ ebfällen aher Art vom 1. Mäͤrz 1919 (Deutscher Reichsanzeiger und hreußischer Staatsanzeiger Nr. 51) in den Preistafeln 1 bis 3 fest⸗ veehn Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle werden ab⸗ zeündert.
Sie neu festgesetzten Höchstpreise ergeben sich aus den nach⸗ folgenden Preistafeln 1 bis 3.
Preistafel 1 (Meldeschein 4 4).
Bezeichnung
A. a) Alte wollene Stricklumpen⸗
Hriginal bunt Woll⸗Gestricktes, alle Farben außer kb..ööö. Original bunt Woll Gestriktes, alle Farben außer weiß, grob (mit Mohär) v Original weiß Woll⸗Gestricktes, fein und halbfein. Original weiß Woll⸗Gestricktes, grob (mit Mohär). Original weiße Wollwatte, frei von Roßhaar. . Original bunr wollene Zephirs und Trikots in allen Farben, außer weiß und Naturfarbe, frei von c1162562 Original bunte wollene Waffeltücher, alle Farben. Söb weiß und naturfarbig wollene Zephirs und Sonstige alte wollene Stricklumven, soweit solche unter 1 bis 6 nicht aufgeführt sind .
1) Alte balbwollene Stricklumpen. Original bunt Halbwoll⸗Gestricktes, Westen, Jacken und Sweaters, alle Farben außer weiß .. . Original weiß Halbwoll⸗Gestriktes, Westen, Jacken vhöböböbb-—2525 Original bunt halbwollene Zephirs und Trikots in 1s Farben, außer weiß und Naturfarbe . . . Original weiß und naturfarbig halbwollene Zephirs und Trikots, einschließlich Eiderdaunen⸗ und Lamm⸗ keee Sonstige alte halbwollene Stricklumpen, soweit solche unter 8 bis 11 nicht aufgeführt sind. ..
c) Neue wollene Strick⸗ und Wirkwarenabfälle. Neue weiße Zephir⸗ und Kammgarn⸗Wolltrikotabfälle Neue normalfarbige Zephir⸗ und Kammgarn⸗Woll⸗ trikotabfälle. 11AX“X“ Neue bunte Zephir⸗, Kammgarn⸗ und Streichgarn⸗ (auch Golfer⸗) Wolltrikotabfällel.. Neue wollene Radfahrtrikotabfälle (Sweaters) . Neue wollene (Kammgarn⸗) Handschuh⸗Trikotabfälle Sonstige neue wollene Strick⸗ und Wirkwarenabfälle, soweit solche unter 13 bis 17 nicht aufgeführt sind
d) Neue halbwollene Strick⸗ und Wirkwarenabfälle.
Neue weiße halbwollene Kammgarn⸗ und Zephir⸗
46“4*“ normalfarbige halbwollene Kammgarn⸗Trikot⸗
11X“ Neue helle halbwollene Zephirtrikötabfälle .. . . Neue bunte halbwollene Zephirtrikotabfälle . ... Neue halbwollene Radfahrtrikotabfälle (Sweaters). Neue normalfarbige Streichgarn⸗Halbwolltrikotabfälle Neue normalfarbige Streichgarn⸗Halbwoll⸗(Vigogne⸗)
Trikotabfälle unter 3 vH Wollgehalt.. . . Neue buntfarbige Lammfell⸗, Eiderdaunen⸗ und
Streichgarn⸗Halbwolltrikotabfälle .. . . .. Neue Original halbwollene (Kammgarn⸗) Handschuh⸗
Trikotabfälle, alle Farben.. . ... Neue weiße halbwollene Lammfell⸗ und Eiderdaunen⸗
eö.. Neue Kamelhaar⸗Halbwolltrikotabfälle Sonstige neue halbwollene Strick, und Wirkwaren⸗ abfälle, soweit solche unter 19 bis 27 nicht auf⸗ geführt sind ““ 11“*—
B. a) Alte wollene Tibetlumpen.
Alte original bunte wollene Tibetlumpen, alle Farben außer weiß und alle Qualitäten außer Musselin. Alte original weiße wollene Tibetlumpen außer Musselin Alte helle und bunte wollene Musselinlumpen, alle Farben und Qualitäten außer weist . Alte weiße wollene Musselinlumpen .. Sonstige alte wollene Tibetlumpen, alle Farben, soweit solche unter 29 bis 32 nicht aufgeführt sind
b) Neue wollene Tibetlumpen.
Neue bunte wollene Tibetlumpen, alle Farben und Qualitäten außer weiß und Musselilrn. Neue weiße wollene Tibetlumpen außer Musselin. Neue helle und buntfarbige wollene Musselinabschnite, eieh ..FröööööFbF. Neaier, he wollene Musselinabschnitte Sonstige, neue wollene Tibetlumpen, soweit solche unter 34 bis 37 nicht aufgeführt sind. „ .
. . .
1“ 8 “ 8
r st e
vrtath..
88 2
1
4
Bezeichnung
Bezeichnuang
Tihet⸗ und Weichwolltailten..
Alte original wollene Flanell⸗, Lama⸗ und Weich⸗
Alte original weiße wollene Flanell⸗, Lama⸗ und
Alte bunte wollene Decken⸗ und Frieslumpen, alle
Alte weiße wollene Decken⸗ und Shelgn 1“ Hartwolle und Moiré (Grobwoslle und reinwollene
Alte weiße feine wollene und halbwollene Filzlumpen Alte weiße grobe wollene und halbwollene Filzlumpen
Soönstige alte wollene Decken⸗, Fries⸗ und Filzlumpen,
b) Neue wollene Decken⸗, Fries⸗ und
Neue weiße wollene Decken⸗ und Friesabschnitte .. Neue feine, bunte weiche, wollene und halbwollene
Neue feine weiße wollene Filzabfälle (auch Klavierfilze] Neue bunne wollene und halbwollene Oberfilzabfälle,
Neue weiße grobe Filzabfälle (Sohlen⸗ usw. und
Neue Feldflaschen⸗Filzabfälle (Haarfilze). “ Sonstige neue wollene Decken⸗, Fries⸗ und Filzabfälle,
Neue bunte halbwollene Decken⸗ und Friesabfälle. Neue weiße halbwollene Decken⸗ und Friesabfälle.
c) Alte wollene ungetrennte Tibetlumpen. Tibet⸗ und Weichwollnaͤhte. C. a) Alte wollene Flanell⸗, Lama⸗ und Weichwollumpen.
wollumpen, alle Farben ohne weiß ..
. .
Weschwslhhcc44* Sonstige alte wollene Flanell⸗, Lama⸗ und Weich⸗ wollumpen, soweit solche unter 41 und 42 nicht Aufasi 114““
b) Neue wollene Flanell⸗, Lama⸗ und Weichwollumpen.
Neue original bunte wollene Flanell⸗, Lama⸗ und
Weichwollabschnitte, alle Farben ohne weiß (frei von Stanzabfällen) . .
Neue original weiße wollene Flanell⸗, Lama⸗ und
Weichwollabschnitte (frei von Stanzabfällen)
V Sonstige neue wollene Flanell⸗, Lama⸗ und Weich⸗
wollabschnitte (auch Stanzabfälle), soweit solche unter 44 und 45 nicht aufgeführt sind....
D. a) Alte wollene Decken⸗, Fries⸗ und
Fililumpen.
Farben außer weiß ..
alte. Posamenten, letztere frei von Holz⸗ und metallischen Bestandteilen) .. Alte bunte feine wollene und halbwollene Filzlumpen
Alte Filzhüte .. . 18 8 16
Alte Filz⸗ und Tuchlatschen 6“
soweit solche unter 47 bis 53 a nicht aufgeführt sind
Filzlumpen. Neue bunte wollene Decken⸗ und Friesabschnitte, außer weiß
Filzabfälle, alle Farben außer weiß
alle Farben außer weiß... . Neue bunte Futterfilzabfä–rꝛ‧le.. Nene weibe ItteeieII6786 Neue bunte grobe Filzabfälle (Sohlen⸗ usw. und
technische Fikzabfälle), alle Farben außer weiß..
technische Filzabsälle) .. ““
sowen solche unter 55 bis 64 nicht aufgeführt sind
c) Alte halbwollene Decken⸗ und Frieslumpen.
Alte bunte halbwollene Decken⸗ und Frieslumpen. Alte weiße halbwollene Decken⸗ und Frieslumpen. Sonstige alte halbwollene Decken⸗ und Frieslumpen,
soweit solche unter 66 und 67 nicht aufgeführt sind
d) Neue halbwollene Decken⸗ und Friesabfälle.
Senstige neue halbwollene Decken⸗ und Friesabfälle, soweit solche unter 69 und 70 nicht aufgeführt sind (auch Eisvärabfäller) .. .161
E. Alte wollene Tuch⸗ und Kammgarn⸗ lumpen, alle Farben und Qualitäten.
Alte getrennte wollene Original⸗Tuch⸗ und Tuch⸗ Cheviot⸗Lumpen, hart und weich gemischt höchstens 5 vH Haldwolle enthaltend. . . ....
Alte getrennte wollene Original⸗Tuch⸗ und Tuch⸗ Cheviot⸗Lumpen, alle Farben, höchstens 5 v H Halbwolle enthaltend, weiche Ware . . . . .
Alte getrennte wollene Orginal⸗Tuch⸗ und Tuch⸗ Cheviot⸗Lumpen, alle Farben, höchstens 5 vH Halbwolle enthaltend, harte gewalkte Ware . . .
Alte getrennte wollene Original⸗Kammgarn⸗ und Kammgarn⸗Cheviot⸗Lumpen, höchstens 5 vH. Halbwolle enthalfend 77272
Alte ungetrennte wollene Original⸗Tuch⸗ und Kamm⸗ garnlumpen aller Art, beste Sorte“) .. . . . .
Sonstige alte wollene Tuchlumpen, soweit solche unter 72 bis 73 nicht aufgeführt sind . . . ..
F. Neue wollene Tuchlumpen, sortiert, Kammgarn und Kammgarncheviot.
Neu hell und grau Kammgarn und Kammgarncheviot Neu schwarz Kammgarn und Kammgarncheviot.. Neu blau Kammgarn und Kammgarncheviotbt . Neu bunt Kammgarn und Kammgarncheviot . Original⸗Neutuch ohne Kammgan . Or ginal⸗Neutuch mit gammgaun . . Sonstige wollene Neutuchlumpen, soweit solche unter
G. Neue wollene Tuchlumpen, sortiert (Streichgarn).
Neu hell Damentuch und Flanell eee K8
Neu bunt Damentuch und Flanell (Streichgarn).
Neu schwarz Damentuch und Flanell (Streschgarn)
Neu bunt reinwollene Cheviots und Flausch..
Sonstige neue wollene Tuchlumpen, sortiert Streich⸗
Alte getrennte, nach Farben sortierte wollene Militär⸗
Alte getrennte, gemischtfarbige (unsortierte) wollene
Sonstige neue Halbwolltuchlumpen, soweit solche unter
M. ) Alte Damenkleider⸗Halbwoll⸗
garn, soweit solche unter 82 bis 85 b nicht auf⸗ geführt sind * . 8 . . . . . 2* „ * 2 90 *
H. a) Alte wollene Uniform⸗ (Militär⸗) Tuchlumpen. Alte getrennte feldgraue und graue wollene Militär⸗ auchutut 111141“*“ Alte getrennte blaue wollene Militärtuchlumpen.
tuchlumpen . . .
Mitartn iumnen“ Alte getrennte schwarze wollene Militärtuchlumpen. Militürtuch äbtee“ Sonstige alte wollene Militätuchlumpen, soweit solche
unter 87 bis 92 nicht aufgeführt sind.. .
b) Neue wollene Uniform⸗(Militär⸗) Tuchlumpen.
Neue feldgraue wollene Militärtuchabfälle. . .. Neue graue wollene Militärtuchabfälle Neue blaue wollene Militärtuchabfälle .... Neue sortierte farbige und schwarze wollene Militär⸗ Neue gemischtfarbige wollene Militärtuchabfälle.. Neue Militärtuchleisten und ⸗tuchenden Sonstige neue wollene Militärtuchabschnitte, soweit
solche unter 94 bis 99 nicht aufgeführt sind.
J. a) Alte Halbwolltuchlumpen.
Alte getrennte original halbwollene Tuchlumpen, Dubel, Kammgarn und Flausch.. . .. Alte getrennte halbwollene Tuchlumpen, Dubel und Fiaac 11*“ Alte getrennte halbwollene Tuchlumpen, Dubel, Kammgarn und Flausch, harte und stark baumwoll⸗ M11AAAA“ Alte Zwiltuchnähte. . . ....“ Alte ungetrennte halbwollene Tuchlumpen . . . . Sonstige alte Halbwolltuchlumpen, soweit solche unter 101 bis 103 nicht aufgeführt sind..
b) Neue Halbwolltuchlumpen. Neue halhwollene Tuch⸗ und Konfektionsabfälle .. Neue halbwollene Cheviots, Dubel und Flausch. Neue graue und feldgraue halbwollene Militärtuch⸗
abschnitte (Vigognetuch) . .
105 bis 107 nicht aufgkführt sind. . . . .
lumpen.
Alte bunte getrennte original Alpaka⸗ und Zanella⸗ Halbwollumpen, alle Farben außer weiß . . . Alte getrennte original weiße Alpaka⸗ und Zanella⸗ Halbwollumpen . . . . ..1111*“ Alte getrennte Warp⸗ und Beiderwand⸗Halbwollumpen (wollreich Wäre)“ Alte ungetrenute Halbwolltaillen und ⸗röcke (un⸗ getrennte Kleiderhalbwolle) . . . . . . . . Alt getrennt Halbwoll⸗Moiré und Posamenten (letztere frei von Holz und metallischen Bestandteilen) .. Sonstige alte Damenkleider⸗Halbwollumpen, soweit solche unter 109 bis 113 nicht aufgeführt sind...
b) Neue Damenkleider⸗Halbwollumpen. Neue bunte Alpaka⸗, Lüster⸗, Halbtibet⸗ und Halbwoll⸗
Ganelle Abschntite .. 14“ Neue weiße Alpaka⸗Abschnitte . Neue schwarze Alpaka⸗Abschnitte ... Sonstige neue Damenkleider⸗Halbwollabschnitte, soweit
solche unter 115 bis 117 nicht aufgeführt sind. .
L.
Gemischte wollene und halbwollene Lumvpen, soweit solche unter Klasse A bis K nicht aufgeführt sind
Preistafel 2 (Meldeschein 4 B).
— — — —²2½ʒ—
Bezeichnung
Neu bunt wollene Cheviots und Flausch⸗Ersatzstoffe (Kriegsware) . ..
*) Geringere Sorten entsprechend billiger. Für veggiigen Klassen welche keine Preisbestimmung festgelegt ist, erfolgt die Bewertn
Ankauf dusch die Kriegs⸗Wollbedarf⸗Aktiengesellschaft oder die Kxiege Hadern⸗Aktiengesellschaft durch die von der Reichswirtschaftsstelle für Kunst⸗ spinnstoffe und Stoffabfälle eingesetzten Lumpenbewertungs⸗Kommissionen.
ewertun
M. Alte baumwollene Lumpen. Alte weiße baumwollene Kattunlumpen I... . Alte weiße baumwollene Kattunlumpen II.. . . Alte graue baumwollene Kattunlumpen mit Schmier⸗ lapben. . .. . . 1m“*“ Alte graue baumwollene Kattunlumpen für Reiß⸗ Alte graue baumwollene mürbe Kattunlumpen für Papierfabrikation . . .
Alte blaue baumwollene Kattunlumpen ... Alte rokk baumwollene Kattunlumpen — frei von
066“*“ Alte schwarze baumvwollene Kattunlumpen . . . Alte dunkle baumwollene Kattunlumpen, reißfähig
6 hellbunte baumwollene Kattun⸗ und Barchent⸗ 86 mittelhelle baumwollene Kattun⸗ und Barchent⸗ Alt Englischleder (Hosenzeug) und Gladbacher Stoffe .c 114XX“ 8 Alis GG 11412*““ Aft Gngt48*” Sonstige alte baumwollene Kattun⸗ und Barchent⸗ lumpen, soweit solche unter 120 bis 128 b nicht J J q o11AAAX“ Alte Gardinen (mit Mull und Gazc) . . . Alte weiße und halbweiße baumwollgestrickte Lumpen und Prikotagen . . . . . .. . . . Alte hellbunte baumwollgestrickte Lumpen und Trikotagen .. . ..... Alte bunte baumwollgestrickte Lumpen und Trikotagen Alte schwarze baumwollgestrickte Lumpen und Trikotfagen.. 1
. . .
*
Alte baumwollene Jacken und Westen . Baumwollatte (alte) „
1