Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23, September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 603) sowte der Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 und 2. August 1916, habe ich dem Händler Friedrich Grote in Weitmar, Neuling⸗ straße 64 die Ausübung des Handels mit Lebens⸗ mitteln und sonstigen Gegenständen destäglichen Bedarfs wegen U zuverlässigkeit untersagt. Die Unter⸗ sagung tritt mit dem 20. April 1919 in Kraft.
Bochum, den 10. April 1919.
Der Landrat. Gerstein.
Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlärsiger Personen vom Handel, wird a. der Firma Theodor Eigel in Cöln, Schildergasse 36, sowie b. deren Geschäftsführer Nikolaus Josef CEE in Cöln, Perlenpfuhl 17, der Handel mit allen Lebens⸗, Nahrungs⸗ und Genußmitteln, namentlich mit Kon⸗ ditorwaren aller Art, untersagt. — Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die Beteiligten zu tragen.
Cöln, den 7. April 1919.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best.
Bekanntmachung.
Dem Händler go Werner, geboren am 17. August 1879 n Friedland, Schlesien, wohnhaft in Frankfurt a M., Kronprinzen⸗ straße 16, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 8. April 1919.
Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.
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Dem Konditor Otto Muchenberger, geboren am 26. Mai 1888 in Mannheim, wohnhaft Frankfurt a. M., Friedbergerland⸗ straße 88, wird hierdurch der Handel mit Gegenstaͤnden des täglichen Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 8. April 1919.
b Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.
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Preußen. Berlin, 16. April 1919.
Die Waffenstillstandskommission wird ständig in Angelegenheiten geringerer Bedeꝛtung von der Be⸗ v»ölkerung der besetzten Gebiete um ihre Ver⸗ mittlung angegangen. In Spaa können aber nur wichtige Frogen zur Erörterung gebracht werden, für die der Oberbefehlshaber der gesamten Besatzungs⸗ truppen, Marschall Foch, zuständig ist. Für Anfragen und Wüͤnsche anderer Art sind die Oberbefehlshaber der einzelnen seindlichen Armeen zuständig. Die gegebenen Vermittlungs⸗ stellen sind hierfür die heimischen Verwaltungsbehörden, und zwar: der Ober⸗ und Regierungspräsident in Koblenz und der Regierunaspräsident in Trier für die amerikanische, der Regierungspräsident in Cöln für die englische, der Regierungs⸗ prösident in Aachen für die belgische und der Regierungs⸗ präsident in Wiesbaden für die französische Besatzungszone.
Aus dem Sitzungsbericht der Waffenstillstande“ kommission in Spaa vom 14. April teilt „Wolffe Tele⸗ graphenbüro“ folgendes mit:
Die nach Belgien geleiteten fünf deutschen Sanitätszüge, welche die deutschen Schwerverwundeten und Schwerkranken heim⸗ befördern sollen, sind bereits zurückgekommen oder im Begriffe zuräück⸗ zukehren. Da sich aber in den belgischen Krankenhäusern noch 409 kranke Deutsche befinden, so bat die belgische Kommission um die Entsendung zweier weiterer Sanitätszüge.
Die bereits angekündigte jjapanische Mission, welche sich aus zwei Beamten und fünf Ossizieren zusammensetzt, wird am 17. April in Berlin eintreffen. -
Die Alliierten ließen in Spaa mitteilen, daß die Gerüchte un⸗ richtig sind, die Entente habe die bayerische Räterepublik anerkannt.
In den besetzten Gebieten wird die Vergütung der Re⸗ quisttionen und Schäden verschieden geregelt. In einer deutschen Note wurde⸗ daher den Alliierten vorgeschlagen, die Ver⸗ gütung der Leistungen nach dem deutschen Vergütungsgesetz vor⸗ zunehmen, die Bezahlung grundsätzlich durch die deutsche Regierung erfolgen zu lassen und die Beträge auf die geschuldeten Unterhaltungs⸗ kosten anzurechnen.
Die deutsche Regierung ließ die Alliierten ersuchen, dafür zu sorgen, daß im besetzten Gebiet die Hinterlegung von ausländischen Wertpapieren bei den deutschen Banken gemäß der Verordnung der deutschen Regierung vom 26. März nicht verhindert wird. Es wurde ferner gebeten, der Uebersendung dieser Wertpapiere nach dem unbesetzten Deutschland keine Hindernisse in den Weg zu legen.
Der französische Oberbefehlshaber hatte in Spaa gegen die Veräußerung zweier Grundstücke in Malmedy Einspruch erhoben, die der Rheinprovinz gehören. Er hatte be⸗ hauptet, diese Veräußerung widerspreche dem Sinn der Waffen⸗ stillstandsbedingungen. Die deutsche Regierung ließ heute erklären, sie könne sich dieser Austegung des Waffenstillstandsvertrags nicht anschlteßen. Der Waffenstillstandsvertrag betreffe nur Staats⸗ eigentum. Das Eigentum der Gemeinden und Selbstverwaltungs⸗ verbände sei wie Privateigentum zu behandeln. Das sei auch in der Haager Landkriegsordnung ausgedrückt.
Durch ein Schreiben des Internalionalen RNoten Kreuzes vom 5. April erhielt das Ministerium des Innern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, durch Vermsttelung der Waffenstillstandskommission am 6. April davon Kenntnis, daß die Polen beabsichtigten, in den allernächsten Tagen, vielleicht schon am 6. selbst, einen Transport von 350 Geiseln über Kreuz abzuschieben. Ja dem Schreiben des Roten Kreuzes war in Auesicht gestellt, daß die Bahnhofskommandantur Kreuz rechtzeiug vom Eintreffen dieses Transportes in Kenntnis gesetzt werden sollte. Nähere stammten, fehlten. “
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Da dem Ministerium des Innern bekannt war, daß in dem in erster Linie in Betracht kommenden Gefangenen⸗ lager Szezypiorno Flecktyphus herrscht, richtete es am 7. Morgens em Telegramm an den Obersten Volksrat mit dem Ersuchen, so frühzeitia von dem Abtransport der Geiseln hierher Kenntnis zu geben, daß die mit Rücksicht auf die Flecktyphuseprdemie in Szezypiorno erforderlichen Maßnahmen sanitätspolizeilicher Art noch getroffen werden könnten. Kurze Zeit nach dem Abgang dieses Telegramms lief die tjesephonische Meldung der Bahrnhofs⸗ kommandantur Kreuz ein, die zwar durch die Polen von dem Eintreffen eines polnischen Zuges verständiat worden war, nicht aber davon, daß es sich um flecktyphusver⸗ dächtige Leute aus dem verseuchten Lager in Szczypiorno handelte, daß dort am 6. früh ein Transport von 297 Geiseln eingetroffen sei. Auf die Anweisung, diesen Transport sofort festzuhalten und im Einvernehmen mit dem Re⸗ gierungspräsidenten in Bromberg und dem Generalkommando Stettin die erforderlichen sanitätspolizeilschen Maßnahmen zu treffen, wurde erwidert, daß der überwiegende Teil der Ein⸗ getroffenen (über 200) von Kreuz bereits wieder weitergereist sei. Es wurde sofort die Anweisung gegeben, nach Möglichkeit die bereits Abgereisten in den Zügen zu ermitteln und nach Kreuz zu ückzuführen. Gleichwohl ist das nicht gelungen.
Die Art und Weise, wie die Polen bei dieser Veran⸗ lassung verfahren sind, bezeugt ein ungewöhnlich hohes Maß inhumaner Gesinnung. Die verantwortlichen polnischen Macht⸗ haber haben sich nicht gescheut, aus einem flecktwyphus⸗ verseuchten Lager mehrere hundert Personen, die nach dem Bericht des Regierungspräsidenten in Bromberg auf das schlimmste verlaust sind und hierdurch Träger des Flecktyphus⸗ bazillus sind, ganz überraschend nach Kreuz zu senden mit dem Bewußtsein, daß diese Personen von Kreuz aus sofort weiterreisen und damit den Flecktyphus in einer die öffentliche Gesundheit auf das schwerste gefährdenden Weise verschleppen würden. 1“
Im Auftrage des Reichsministers der Finanzen begeben sich nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ der Ministerialdirektor Moesle und der Geheime Oberregierungs⸗ rat Trautvetter nach Wien, um an den Sitzungen der dort seit kurzem das Staatsschuldenwesen und die Währungs⸗ frage beratenden Kommisston teilzunehmen. Es hat sich nach den von der deutsch⸗östereichischen Regierung gegebenen An⸗ regungen als wünschenswert erwiesen, daß ein vorläufiger Meinungsaustausch über die im Deutschen Reich einerseits und in Deutsch Oesterreich andererseits zur Erhebung gelangenden Abgaben stattfindet, um gegebenenfalls eine Angleichung zwischen den Abgaben beider Länder vorzubereiten.
Im Sachverständigenrat für die Kohlenwirt⸗ schaft wurde die Beratung über die Organisation der zu schaffenden Selbstverwaltungskörper E Der Reichs⸗ kohlenrat wird sich danach, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, mit geringen Erweiterungen und Abänderungen aus den Mitaliedern des Sachverständigenrats und, wie dieser, paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu⸗ sammensetzen. Der gesetzlich vorgeschriebene Gesamt⸗ verband der Koblenerzeuger wird als Reichskohlenverband in Form einer Akltiengesellschaft gegründet werden. Seine Mitglieber sind die deste en der oder neu zu bildenden Be⸗ üukssyndikate. Der Reichskohlenverband wird für die ae⸗ samte Kohlenwirtschaft die allgemeinen Richtlinien aufstellen und die Berufungsstelle für Fragen bilden, über die in den Bezutssyndikaten Streitigkeiten entstehen. Angelegenheiten, welche mit den Besonderheiten der einzelnen Bezirke zusammen⸗ hängen, sollen nach Möalschkeit bei diesen selbst entschieden werden. Eine lebhafte Erörterung fand über die Art der im Gesetz vorgesehenen Beteiligung der Arbeitnehmer an der Ver⸗ waltung des Reichskohlenverbandes stut. Man einigte sich bahin, daß die Arbeiter 3 Aufsichtsratsstellen, die Angestellten eine besetzen, und daß die Arbeiter außerdem ein Mitglied des dreiköpfigen Vorstands stellen sollen, daß mit allen Rechten und Pflichten an der Leitung des Reichskohlenverbandes teitmimmt.
Entgegen der vielfach verbreiteten Ansicht, daß die Beschlagnahme von Wolle aufgehoben oder die Aufhebung in der nächsten Zeit beabsichtigt sei, wird durch „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ darauf aufmerksam gemacht, daß der Wollertrag der deutschen Schafschur auf Grund der Bekanntmachung W. 0/319 der Reichswirtschaftsstelle für Wolle vom 1. März 1919 nach wie vor beschlagnahmt ist. Die Aufrechterhaltung ist notwendig, um die Bestände restlos zu erfassen und in gerechter Weise an die verarbeitenden Betriebe zur Verteilung zu bringen. 8
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Ablauf patentamtlicher Zahlungsfristen infolge des Bankbeamtenstreiks. Der Streik der Berliner Bank⸗ beamten hat zur Folge gehabt, daß zahlreiche Bankschecks, die zur Leistung einer an eine gesetzliche Frist gekuüpften Gebühren⸗ zahlung dem Reichspatentamt eingereicht worden sind, nicht innerhalb der in den Bestimmungen des Patentamts, betreffend die Zohlung patentamtlicher Gebühren vom 12. März 1917 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 61 vom 12 März 1917) u Nr. 2festgesetzten zehntägigen Frist zur Einlösung gebracht werden konnten, so daß die be⸗ troffenen gewerblichen Schutzrechte der Gefahr des Erlöschens ausgesetzt sind. Es ist im Patentamt die Frage zur Sprache gebracht, wie gegen eine solche Versäumung der Zahlaungsfrist Abhilfe geschaffen werden kann. Das Reichspatentamt hat in nichtveröffentlichten Entscheidungen angenommen, daß gewisse Ereignisse, die sich an einzelnen Stellen des Deutschen Reschs im Anschluß an den Krie; abgespielt haben, insbesondere störende Einariffe in das Verkehrs⸗ und Wirtschaftsleben, zu denen auch Streiks gerechnet worden sind, als Umfrände des „Kriegszustandes“ im Sinne des § 2 der Bundesrats⸗ Verordnung vom 10. September 1914 (GBl. S. 403) anzu⸗ sehen sind, so daß gegebenenfalls die Folgen der durch sie herbeigeführten Fristversäumnisse durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geheilt werden können. Es wird den Beteiligten überlassen, auch gegen die durch den Bankbeamten⸗ streik verursachte Versäumung von Zahlungsfristen in den vor⸗ geschriebenen Formen und Fristen den Antrag auf Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand zu stellen.
Angaben, woher die v
findet sich München vollständig
ie in den letzten Tagen an einigen Stellen entstandene Erregung über eine Verfügung des Kriegsministe⸗ riums vom 8. April wurde teilweise auch mit der Untat in Dresden gegen den Kriegsminister Neuring in Verbindung gebracht. Gegenüber entstellenden Nachrichten wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge betont, daß durch jene Verfügung die Geldgebührnisse der Lazarettkranken, die nicht Freiwilligenformationen angehören, auf das Doppelte erhöht worden sind, daß also gerade der als ungenecht empfundene Unterschied zwischen den Lazarettgebührnissen der Freiwilligen und der Kranken des alten Heeres ge⸗ mildert worden ist Ferner ist durch diese Verfügung allen Unteroffizieren eine feste Tageszulage von drei Mark zu⸗ gebilligt worden, währtend sie bisher nur für besondere Arbeitsleistungen Tagesarbeitszulagen von drei und vier Mark erhalten konnten. Es sind weitere Schritte ein⸗ geleitet, die darauf abzielen, denjenigen Unteroffizieren urnd Kapitulanten, die gerne in die Reichswehr übertreten wollen, aber aus dienstlichen Gründen bei den Abwicklunge⸗ stäben und ⸗stellen des alten Heeres bleiben müssen, die gleichen Gebührnisse wie den Reichswehrunteroffizieren zuzu⸗ billigen. Der Personenstand der Abwicktungsstellen wird dabei eine bestimmte Begrenzung erfahren. Das wesentliche der Verfügung vom 8. April ist die Herabsetzung auf das Maß der Friedensgebührnisse für diejenigen Heeresangehörigen, deren Entlassung im Rahmen der Abrüstung längst erwünscht ist.
Wie schon kürzlich mitgeteilt wurde, gehen beim Reichs⸗ ministerium des Innern täglich Anmeldungen von For⸗ derungen auf Ersatz von Schäden an Leib und Gut ein, die durch die mit den inneren Unruhen zusammen⸗ hängenden Kämpfe und Ausschreilungen verursacht sind. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß die Anmeldung von Tumultschäden bei den Reichsbehörden nicht die in den gel⸗ tenden Tumultgesetzen vielfach vorgeschriebene Anmeldung der Forderungen bei den in den genannten Gesetzen für haft⸗ pflichtig erkkärten Gemeinden ersetzen kann; insbesondere wird durch die Anmeldung bei einer Reichsbehörde die Ausschlaß⸗ frist für Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nicht gewahrt.
S 8 “ D611“ 1“ Die Kündigungsfrist für Schwerbeschädigte ist, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, neuer dings verlängert worden. Durch Verordnung vom 1. Februar 1919 hatte das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung bestimmt, daß Schwerbeschädigten im Sinne der Verordnung vom 9. Januar 1919 frühestens zum 15. März gekündigt werden darf. Diese Frist ist inzwischen schon auf den 15 April hinausgeschoben und nunmehr mit Rücksicht darauf, daß es bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen noch nicht möglich war, die dauernde Writerbeschäftigung Schwer⸗ beschädigter mit Erfolg sicherzustellen, durch eine neue Ver⸗ ordnung bis zum 1. Juli verlängert worden.
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Bayern.
Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ be⸗ in der Gewalt der Kommunisten. Die Diktatur des Proletariats ist aufgerichtet. Der Kampf um den Hauptbahnhof, der mit Artillerie, Maschinengewehren, Handgranaten und Minenwerfern ausge⸗ fochten wurde, dauerse etwa drei Stunden und hatte das Gepräge einer förmlichen Schlacht. Er forderte etwa 150 Tote und Verwundete und endete mit dem Siege der Kommunisten. Die Regierungstruppen wurden entwaffnet. Nach diesem Erfolg war das Schicksal der Stadt be⸗ siegelt. Von einer offenen Gegenbewegung ist nichts zu spüren. Die ganze Garnison steht jetzt im Dienste der neuaufgerichteten Herrschaft des Proletariats. Die Zahl der bewaffneten Ar⸗ beiter ist außerordentlich groß, so daß die Kommunisten eine starke Macht hinter sich haben. In ganz München herrscht Generalstreik. Alle Betrigbe und Geschäfte sind geschlossen, der Straßenbahnverkehr ruhk, die Zeitungen erscheinen nicht. Gestern ist ein Nachrichtenblatt des neugebildeten Vollzugsrats der Betriebs⸗ und Soldatenräte erschienen, das u. a. folgende Mitteilung des Vollzugsrats enthält:
München, 15. April. Räterepublik Bavern. Die Betriebs⸗ und Soldatenräte Münchens haben in einer Versammlung eom 13. beschlossen, den provisorischen revolutionären Zentralrat als nicht mehr bestehend anzusehen. Die ganze gesetzgebende und vollziehende Gewalt der Räterepublik wird einem fünfzehngliedrigen Aktionsaus⸗ schuß übertragen.
Der Vollzugsrat veröfsentlicht ferner ein Fluablalt, in dem der errungene Erfolg gefeiert und das klassenbewußte Proletariat zum weiteren Kampf gegen die Reaktion aufge⸗
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fordert wird. Braunschweig.
Gestern nachmittag fand im Schloß in Braunschweig eine Sitzung des revolutionären Aktionsausschusses statt, in der darüber beraten wurde, ob der Generalstreik fort⸗ gesetzt werden solle. Laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ araphenbüros“ erhob sich für die Fortsetzung des Streiks keine Stimme. Es wurde daher beschlossen, am Mittwoch den Generalstreik abzubrechen, wenn die Beamtenschaft am Dienstag den Dienst wieder aufnimmt und wenn die Arbeit⸗ geber sich bereit erklären, die Streiktage zu bezahlen und von Maßregelungen abzusehen. Diese Bedingungen lehnen wieder die Beamten und auch die Arbeitaeber rundweg ab. Eine allgemeine Beamten versammlung beschloß, den Streik nicht eher abzubrechen, als bis die Arbeiterschaft den Generalstreik bedingungslos aufgibt und Garantien gegeben sind, daß Eisenbahn⸗ und Postverkehr nicht mehr verhindert werden und gegen keinen Beamten Maßregelungen erfolgen. Die städtischen Beamten heschlossen ebensalls im Ausstand zu verharren. Die selbständigen Gewerbetreibenden haben sich zusammengeschlossen, um den Bürger⸗ und Beamtenstreik durchführen zu helfen. Die Geschäfte sollen solange geschlossen bleiben, bis die Arbeiterschaft den Generalstreik beilegt.
Lübeck.
1919 zum gesetzlichen Feiertag zu erklären.
Die Bürg erschaft hat endgültig beschlossen, den 1. Ma
Oesterreich.
Der deutsch⸗österreichische Kabinettsrat hat den 1. Mai als allgemeinen Amts⸗ und Schulfeiertag erklärt.
Frankreich.”
Der Präsident Wilson hat vorgestern abend als Wort⸗ führer des Rats der Vier, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, nachstehende Erklärung abgegeben: 1 Angesichts der Tatsache, daß die Fragen, die bei dem Frieden mit Deutschland geregelt werden müssen, ihrer vollständigen Lösung so nahe gerückt sind, daß sie jetzt schnell durch den Endprozeß der Fertigstellung des Entwurfs gehen können, haben diejenigen, die am längsten über diese Frage beraten haben, beschlossen, anzuraten, daß deutsche Bevollmächtigte eingeladen werden, mit den Vertretern der assoziierten kriegführenden Nationen am 25. April in Versailles zusammenzukommen. Dies bedeutet nicht, daß die Beratung über alle die Fragen, die mit der Regelung des allgemeinen Friedens zusammenhängen, unterbrochen wird, oder daß die Beratung dieser Fragen verzögert wird. Man erwartet im Gegenteil, daß jetzt bezüglich dieser Fragen ein schnellerer Fortschritt gemacht wird, so daß man augenblicklich auch erwarten darf, daß sie für die Endregelung bereit sein werden. Man hofft, daß. man in den Fragen, die Italien am unmittel⸗ barsten berühren, besonders in der adriatischen, jetzt zu einer baldigen Verständigung gelangen wird. Der adriatischen Frage wird zeitlich vor den einderen Fragen der Vorrang gegeben und das festländische Problem (continental study) in sein Endstadium ge⸗ bracht werden. Was speziell zu dem Vertrag mit Deutschland gehört, würde auf diese Weise erledigt sein, während zu gleicher Zeit alle anderen Regelungen entsprechend formuliert werden. Es wird anerkannt werden, daß trotzdem dieses Verfahren eingeschlagen werden
muß, alle Fragen der augenblicklichen großen Regelung Teile eines
Ganzen sind.
— Ein Funkspruch Lyon vom 14. d. Mts. meldet dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufoloe, daß der allgemeine Ar⸗ beiterverband, der fast 2000 000 Mitglieder zählt, in Paris Plakate mit folgendem Text angebrocht hat:
Vom August 1914 bis November 1918 ist uns zu wiederholten Malen gesagt worden, daß wir für das Recht kämpften. Diese Versicherung bedeutete, der Friede würde den Völkern das Selbst⸗ bestimmungsrecht verleihen und auf allgemeine Abrüstung begründet sein, das einzige Mittel, das die Liquidation der Kriegsschulden er⸗ möglicht. Die feierlich gemachten Zufagen werden heute gebrochen. Unsere Diplomaten legen uns heute den Plan eines Völkerbundes vor, der nicht eine Gesellschaft von Nationen ist, wie dies in Wilsons 14 Punkten niedergelegt ist. Diese 14 Punkte, die wir uns auch zu eigen machten, wurden von allen Völkern der Erde in ihrer Sehnsucht nach Gerechtigkeit mit Beifall aufgenommen. Die Arbeiter⸗ klasse Frantreichs, die der Auffassung „Krieg dem Kriege“ vertraute, erhebt sich gegen die Sabotage am Frieden. Die Pölker können nicht ständig zu der Qual verurteilt werden, Abgaben zu leisten, die für den Ausgleich der Rüstungsbudgets bestimmt sind. Der allgemeine Arbeiterverband verurteilt jede Blockadepolitik, jeden politischen Druck oder jede bewaffnete Intervention, wodurch die Formel der französischen Revolution widerrufen wird. Jede Nation hat allein die Macht, sich Gesetze zu geben, und das unantastbare Recht, dieselben zu ändern. Die Absicht, dieses Recht mit Gewalt einem fremden Volke zu nehmen, bedeutet, ein Feind der Menschheit zu werden.
Der allgemeine Arbeiterverband ruft die öffentliche Meinung und das Gewissen der sozialistischen Organisation auf, gegen diese Zustände anzukämpfen. Er verurteilt jede Fortsetzung des Krieges und fordert dringend den Abschluß eines wahren Friedens, den alle Völker unterschreiben können.
2 Nußland. Wie die russische Presse meldet, hat der Volkskommissar
Trotzki in einem Aufruf „An das Proletariat“ die
Arbeiter, Bauern und Kommunisten aufgefordert, vereint gegen den Ural zur Vernichtung der Armee Koltschacks vorzurücken. Auf der Westfront liege keine Ge⸗ fahr vor, auf allen anderen Fronten sei die Lage glänzend. Die Aufstände seien überall unterdrückt worden; durch den Vormarsch im Süden sei jedoch die Ost⸗ front geschwächt worden. Obgleich Mitteilungen vorlägen, daß die mobilisierten Bauern in der Armee Koltschacks nur unter Anwendung von Gewalt zum Föonf zu bewegen seien, auch häufig Meutereien vorkämen und viele Soldaten zu der Roten Armee überliefen, müsse doch zugegeben werden, daß der Roten Armee auf der Ostfront die bedentendsten Kräfte der russischen Gegenrevolutionäre gegenüberständen. Deshalb müsse der Hauptschlag gegen die Ostfront gerichtet werden.
Das englische Kriegsamt meldet dem „Wolffschen Telegraphenburo“ zufolge einen starken Angriff der bolsche⸗ wistischen Truppen in der Gegend von Archangelsk. Trotzdem der Angriff mit großer Kraft und nach einem zwölf⸗ stündigen Trommelfeuer unternommen wurde, ist er zurück⸗ geschlagen worden. Zweck des Anariffs war, bis zur Dwina durchzubrechen und die südlich am Theißfluß stehenden Entente⸗ truppen abzuschneiden.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung. Zur allgemeinen Ausstandsbewegung der Ber⸗ liner Angestellten teilen hiesige Zeitungen mit, daß gestern in einer Versammlung der Obmänner aller noch nicht im Ausstand befindlichen Berufsarten die Verkündung des sofo r⸗ tigen allgemeinen Ausstandes beschlossen wurde. Bis gestern abend hatten sich folgende⸗ kaufmännischen Ver⸗ bände dem Generalausstand angeschlossen: Deutsch⸗ nationaäler Handlungsgehilfenverband., Verband deutscher Hank⸗ lungsgehilfen, Verband für Handelskommis 1858, Verhand der deutschen Kaufleute, Zentralverband der Handlungsgehilfen, Ver⸗ band der Bureauangestellten, Bund technisch.industrieller Be⸗ amten, Deutscher Technikerverband und der Deutsche Werkmeister⸗ verband. Die Angestellten der Gas⸗, Wasser⸗ und Elektrizitätswerke, der Krankenhäuser usw. haben von der Ausstandsleitung Weisung erhalten, weiter zu arbeiten. Auch die Angestellten der Lebensmittelversorgung sollen ihre Tätigkeit nicht unterbrechen. Anders liegen die Verhältnisse bei den Büroangestellten der Kohlen⸗ firmen und der amtlichen Kohlenstellen, die einen Kundgebungsausstand von zweitägiger Dauer zu veranstalten wünschen. Gegen den Ausstand hat der Reichsverband deutscher Angestellten Stellung genommen, der sich hinsichtlich des Mitbestimmungs⸗ rechts in Gzegensatz zu den Ausstandsleitern stellt, weil die Fort⸗ dauer des Ausstands und die Vertündung des allgemeinen Aus⸗ stands, nachdem seitens der Regierung die Regelung dieser Frage für die allernächste Zeit in weitgehendstem Maße zugesagt worden ist, vollständig gegenstandslos geworden seien. Zum allgemeinen Ausstand der Bankbeamten erfährt „W. T. B.“: Bet den Einigungsverhandlungen zwischen den Direktoren der Hamburger Banken und
Vertretern der Bankbeamtenverbände stimmten die Bankleitungen dem Vorschlag zu, das Mitbestimmungsrecht der Angestellten in bezug auf Kündigungen und Entlassungen von jetzt ab bis zur Regelung durch einen Reichstarif, ein Reichsnotgesetz oder eine für das Reich gültige Vereinbarung der Berliner Großbanken anzuerkennen. Damit kann der Ausstand der Hamburger Bank⸗ beamten als abgewendet gelten. In den Betriebsversammlungen der Norddeutschen Bank und der Commerz⸗ und Discontobank hatte sich die Mehrzahl der Angestellten gegen den Ausstand erklärt. — Mit Rücksicht auf den Belagerungszustand ist der Ausstand der Leipziger Bankbeamten abgebrochen worden. Bei sämtlichen Banken ist gestern vormittag der Betrieb voll wieder auf⸗ genommen worden. Sämtliche Beamten der Mann⸗ Heimer Banken sind in den Sympathieausstand für ihre Berliner Kollegen eingetreten.
Die Ausstandsziffer im Ruhrgebiet geht, wie „W. T. B.“ meldet, immer weiter zurück. Die Zahl der Aus⸗ ständigen erreichte ihren Höhepunkt am 10. April mit 167 000. Seitdem bat die Zahl täglich abgenommen und betrug in der gestrigen Frühschicht 127 629 gegen 138 256 vorgestern. Gegen den Höchststand ist mithin allein in der Frühschicht eine Ab⸗ nahme um rund 40 000 zu verzeichnen. In der Früh⸗, Mittags⸗ und Nachtschicht am Montag hat sich die Zahl der Streikenden auf 263 141 belaufen gegen 300 154 in den drei Schichten am Sonnabend. — Entsprechend der Zunahme des Aus⸗ stands ist in der Vorwoche die Förderung der Zechen im Ruhrrevier weiter zurückgegangen. Die Förderung, die bis zum Schluß der vorhergehenden Woche auf täglich 35000 Tonnen gesunken war, betrug am 10. 4. nur noch 12000 Tonnen. In normalen Kriegsmonaten bezifferte sie sich auf rund 330 000 Tonnen täglich. Abge⸗ sehen von den privaten und städtischen Betrieben steht, wie aus Essen gemeldet wird, nunmehr auch die Eisenbahn unmittelbar vor der Betriebseinstellung, denn ihre Brennstoffvorräte reichen in den meisten Bezirken nur noch für ein bis zwei Tage aus. — Vierhundert gestern mittag bei Kettwig zu einer Beratung über den Ausstand zusammengetretene Ruhrbergleute wurden von Regierungstruppen umstellt und festgenommen.
In den gestrigen Verhandlungen zwischen den Brauereien von Berlin und Umgegend und der Ausstandsleitung wurde eine vollkommene Verständigung sowohl in der Frage des Mitbestimmungsrechts der Angestelltenausschüsse als auch in der Ge⸗ haltsfrage usw. erreicht. In den beteiligten Betrieben wird die Arbeit sofort in vollem Umfang wieder aufge⸗ nommen.
Zum allgemeinen Ausstand in Düsseldorf er⸗ fährt „W. T. B.“, daß am Montag mit den Buchdruckern eine Einigung erzielt worden ist. Zeitungen sind aber bisher nicht erschienen. Die Wasserversorgung der Stadt ist, nachdem die Arbeiter beschlossen haben, eine gänzliche Einstellung des Betriebes zu vermeiden, erheblich eingeschränkt. Sonst ist in der Lage des allgemeinen Ausstandes bisher eine Aenderung nicht eingetreten. — Das Korps Bergmann ist wiede in die Stadt eingerückt und hat den Oberbefehl über sämtliche in Düsseldorf befindlichen Truppen übernommen. In einer Bekannt⸗ machung des Korps wird darauf hingewiesen, daß es dafür Sorge tragen wird, daß in kürzester Zeit wieder Ruhe und Ordnung herrscht.
In Cöln erstreckt sich, wie „W. T. B.“ berichtet, die schon seit einiger Zeit in Ganag befindliche Ausstandsbewegung von Angestellten dortiger Indnstriefirmen nunmehr auf 45 große Werke Cölns und umfaßt schätzungsweise nahezu 5000 Personen. Die bisher angestellten Einiaungsbemühungen waren erfolglos. Der Regierungspräsident hat sich der Angelegenheit angenommen. Der Befehlshaber der britischen Besatzungs⸗ truppen General Plumer veröffentlicht eine Bekannt⸗ machung, worin er auf die täglich ernster werdende Lage in Deutschland infolge der wirtschaftlichen Kämpfe hinweist. Er verlangt, daß alle mit ihm zusammen arbeiten, um die Ordnung aufrecht zu erhalten. Nur so könne den Bewohnern das Elend erspart werden, das anderswo eingetreten sei. Der General gibt in einer Ver⸗ ordnung bis auf Widerruf bekannt, daß Ausstände als un⸗ gesetzlich gelten, und befiehlt den Angestellten und Arbeitern, bei der Arbeit zu bleiben bezw. sie wieder aufzunehmen. Er forder Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, sich jeder herrausfordernden Hand⸗ lung fernzuhalten. Alle Streitigkeiten könnten der britischen Militär⸗ behörde zur Vermittlung unterbreitet werden, aber nur dann, wenn alle vorhandenen deutschen Schlichtungsmittel versagt hätten.
In Königsberg i. Pr. wurde, wie „W. T. B.“ erfährt, in einer am Montag im Gewerkschaftshause abgehaltenen Ver⸗ sammlung der Unabhängigen Sozialdemokraten und Kommunisten beschlossen, am Donnerstag in den Ge⸗ neralausstand einzutreten, fals die Behörden nicht folgende drei Forderungen bewilligen: 1) Entfernung der Grenzschutztruppen aus Königsberg. 2) Aufhebung des Be⸗ lagerungszustandes. 3) Verteilung der in militärischen Be⸗ ständen vorhandenen Lebensmittel an die Zivilbevölkerung. Diese Forderungen wurden durch eine Kommission gestern vormittag dem kommandierenden General und dem Oberpräsidenten übermittelt. Im Verlaufe der Versammlung kam es zu Lärmszenen zwischen den Unabhängigen und den Kommunisten, da letztere eine volitische Be⸗ gründung des Generalausstands verlangten, was die Unabhängigen ablehnten. Die Verhandlungen haben dem Vernehmen nach zu einer Einigung auf der Grundlage geführt, daß der Belagerungs⸗ zustand vom heutigen Mittwochnachmittag ab versuchsweise auf⸗ gehoben wird und daß die Grenzschutztruppen nach außerhalb der Stadt verleat werden mit Ausnahme eines Teiles, der vertrags⸗ gemäß zur Sicherung der durchgehenden polnischen Truppen bestimmt ist. Ferner soll das Verfahren gegen die politischen Inhaftierten nach Möalichkeit beschleunigt werden. Der Forderung auf Verteilung der in Militärbeständen vorhandenen Lebensmittel an die Zivil⸗ bevölkerung wird nicht entsprochen werden.
In Madrid ist „W. T. B.“ zufolge der Ausstand der Straßenbahnanaestellten beigelegt. In Barcelona ist die Arbeit überall wieder aufgenommen worden.
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Wie dem „W. T. B.“ aus Stockholm berichtet wird, hat laut einer Milteilung von „Dagens Nyheter“ das schwedische Rote Kreuz nunmehr von der Regierung die Erlaubnis er. halten, 2000 Kinder zur Erholung in Schweden unterzubringen.
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Bisher sind bereits 5000 Anmeldungen von solchen Familien erfolgt, die Kinder aufnehmen wollen. Außerdem sind schon 200 000 Kronen zur Finanzierung des ganzen Unternehmens zusammengekommen. Die polnische Regierung hat die Einladung, Kinder nach Schweden zu schicken, ahlehnend beantwortet, da die Verkehrsmittel zu schlecht seien. Anfang Mai werden aus Deutschland und Oesterreich die ersten Kinder erwartet. Leutnant Egnell wird mit Fräulein Eva Flach und Leutnant Lind nach Berlin fahren, um von dort aus die Weiterbeförderung zu regeln.
Kuust und Wissenschaft.
Bei Guxlitt zeigt der Berliner Maler Alfred Helberger eine größere Anzahl Gemälde und Aquarelle. Die Arbeiten Hel⸗ bergers hat man seit Jahren von der „Großen Berliner Kunst⸗ ausstellung“ her, wo sie durch die moderne Art der Anschauung und Farbengebung ziemlich aus dem Rahmen der Ausstellungen herausfielen, in bester Erinnerung. Man erwartet also von
Sonderausstellung Gutes, und diese
dieser „und vornherein von diese JelcAger zeigt strahlende
Erwartungen werden auch nicht getäuscht. Landschaften von der Kurischen Nehrung, vom Rhein und ans Berchtesgaden, die alle in flammendes Licht gehüllt sind und deren Farben bunt und ungebrochen aufleuchten. Der Betrachter empfindet überall die Freude des Künstlers an loderndem Sonnenlicht und lierenden Farbenakkorden mit. Nur wirken die grellen Farben auf Dauer zu einförmig, und daß für Helberger die Gefahr, in eine wirksame Manier zu verfallen, sehr nabe liegt, geht daraus hervor, daß sowohl die Landschaften von der Meeresküste wie die aus den Bergen die gleiche Luft und fast dieselben Farben aufweisen. De Künstler, der sich früher der unruhigen tüpfelnden Technik des Neoimpressionismus bediente, arbeitet heute wieder mit ruhigeren und einfacheren Linien. Aber auch jetzt wirkt das immerhin noch vo der impressionistischen Anschauung abgeleitete Gerüst seiner Linten zu dünn und schwach, um die gesteigerten Farbenakkorde tragen zu können. Der Künstler scheint das selbst zu empfin scheint auf dem Wege zu sein, der farbigen Steigerung ent⸗ sprechend auch die Sprache der Linien und Flächen zu verstärken und zu vereinfachen. Außer den Landschaften, unter denen der „Ostersonntag in Berchtesgaden“ und der „Strand am Haff“ die bemertenswertesten sind, sieht man noch einige Bildnisse, die beweisen, daß Helberger auch noch Sinn für abgestuftere Reize und fü h seelische Feinheiten besitzt. — Die Gemälde des Hannoveraners Paul Madsack aus der Bretagne, aus Andalusien und der Schweiz ver⸗ mögen nur durch den Bildinhalt, durch das mit einem guten Blick für malerische Wirkungen ausgewählte Motiv zu fesseln. Die un⸗ sichere Malerei weist noch keine persönliche Prägung auf. 1“ Bei Schulte stellen drei Größen von der Moabiter Ausstellung Gemälde aus. Max Schlichtings wenig eindrucksvolle Bilder und die auf einen groben Effekt hin gemalten Bilder F. Klein⸗ Chevaliers interessieren kaum. Mit Vergnügen betrachtet man aber einige fiische und natürliche Studien Otto H. Engels, dem es in dieser Umgebung nicht schwer fällt, auch mit seinen allmählich recht herkömmlich werdenden grünen Harmonien und den ständigen Motiven mit Friesenmärdchen eine gute Wirkung zu erzielen. Sein malerisch bewegtes Gemälde Karten⸗ spieler“, das in der Malerei an den besten früheren Lesser⸗ Uh denken läßt, ist eine recht beachtenswerte Leistung. Dr. Pl.
Ausstellungsnachrichten.
Am Donnerstag, den 17. d. M., wird im Lichthof 1 b gewerbemuseums eine Ausstellung einfachen Haus⸗ rats eröffnet, die auf Anregung des Preußischen Kulturministeriums vom Deutschen Werkbund, Berliner Kunstgewerbemuseum und von der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands veranstaltet wird. Die Ausstellung soll bis Mitte Mai dauern und ist täglich von 10 bis 3 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei. Die Ausstellung darf ein besonderes Interesse beanspruchen, da sie an zahlreichen Bei⸗ spielen zeigt, wie mit einfachsten Mitteln einem bescheidenen Hein eine freundliche und wohnliche Wärme gegeben werden kann.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Unter Vorsitz des Ministerialdirektors Dr. Meydenbauer sand am 12. April im Reichswirtschaftsministsrium eine Be⸗ sprechung vonforst⸗undholzwirtschaftlichen Sach⸗ verständigen und von Vertretern der forstlichen Arbeitnehmerverbände statt. Aus der Tagesordnung hebt „Wolffs Telegraphenbüro“ drei Punkte heraus: 1) die Möglichkeit der Steigerung des Einschlags, 2) die Möglichkeit der Holz⸗ ausfuhr nach Befriedigung des deutschen Eigenbedarfs und 3) die Be⸗ teiligung des Holzhandels bei der Holzausfuhr. Deutschland konnte vor dem Kriege seinen Eigenbedarf an Nutzholz nicht decken und war auf Einführung bedeutender Mengen Nutzholzes angewiesen. Mit einer nennenswerten Einfuhr ist für die nächsten Jahre nicht zu rechnen. Dieser Ausfall muß durch Steigerung des Einschlags ge⸗ deckt werden. Möglich wird diese Steigerung durch Herabsetzung der Umtriebszeit in den überalten Nadelhozzbeständen. Dieser Mehrhieb muß durch besondere organisatorische Maß⸗ nahmen auf die großen Landesbezirce auf Grund der Altersklassenstatistik verteilt werden. Ferner ist die Anwerbung, Unterkunft, Verpflegung und Belieferung der Arbeitskräfte mit Handwerkszeug gründlich vorzubereiten sowie die Holzabfuhr und der Weitertransport zu sichern. Erst nach Sicherstellung des Eigenverbrauchs Deutschlands könnte an eine Ausfuhr des etwa zur Verfügung stehenden Ueberschusses gedacht werden. Zur Ermöglichung der Ausfuhr der Holzer in geschnittenem Zu⸗ stand sind fliegende Gatter zu errichten. Zwangsmaͤhregeln sind bei der Abwicklung der Ausfuhr möglichst zu vermeiden und die Ausfuhrbeschränkungen in einer vereinfoachten Form zu regeln. Die Versammlung war der Ansicht, daß wohl ein stärkerer Eingriff in den deutschen Wald möglich ist ohne die Nachhaltigkeit zu gefährden, daß dieser Mehranfall an Nutzholz aber ganz überwiegend zur Deckung des Eigenbedarfs Deutschlands benötigt wird, so daß ein nennens⸗ werter Ueberschuß zur Ausfuhr nicht zur Verfügung stehen wird.
Verkehrswesen.
Reiseverkehr noch Posen. Die Einreise Deutscher, auch Frauen und Kinder, nach dem von den polnischen Truppen be⸗ setzten Gebiet ist nach Anordnung des Oberkommandos in Posen von sofort ab verboten. Wer sich trotzdem in das besetzte Gebiet begeben will, setzt sich der Gesahr der Internierung aus, oder er wird zu Fuß noch an demselben Tage über die Postenkette geschafft. Für die Zeit vom 31. März gültige, von den polnischen Behörden ausgestellte Erlaubnisscheine für die Rückfahrt haben Geltung. Ab 1. April darf nur derjenige nach dem besetzten Gebiet, der die Erlaubnis des Ober⸗ kommandos Posen vorlegen kann.
Das Kriegsministerium hat für die Ausreise nach den und die Einreise aus den von den Polen besetzten Gebieten der Probvinz Päsane unter Aufhebung aller bisherigen Bestimmungen folgendes verfügt:
A. Ausreise: 1) Zur Ausreise ist die Genehmigung des für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Antragstellers zu⸗ ständigen Generalkommandos notwendig. Für den Bezirk des V. Armeekorps ist die Zentral⸗Polizeistelle Oßen (Frankfurt⸗Oder) zuständig. 2) Für die entlassenen oder noch zur Entlassung kommenden Heeresangehörigen, die in den von den Polen besetzten Gebieten be⸗ heimatet oder dorthin entlassen sind oder werden, gelten die Be⸗ stimmungen des Kriegsministeriumerlasses vom 11. März 1919 Nr. D. 1584/19 A M, dessen Inhalt seinerzeit durch die Presse bekanntgegeben ist. Entlassene Heeresangehörige, die nicht zu den unter 2 genannten Personen gehören, sind wie Zivilpersonen gemäß Ziffer 1 zu behandeln.
B. Einreise. 1) Die Einreise ist ohne Genehmigung deutscher Dienststellen nur für solche Deut che zulässig, die die besetzten Teile der Provinz Posen bis auf weiteres verlassen wollen oder im amtlichen Auftrage reisen. 2) Alle übrigen Personen haben Einreiseanträge an die Bahnüberwachungsstelle in Kreuz zu leiten, die sie weiter ver⸗ mirtelt. 3) Die Anträge müssen Zweck und Notwendigkeit der Ein⸗ reise ergeben, es müssen ihnen die zur Prüfung erforderlichen Unter⸗ lagen sowie ein in deutscher und polnischer Sprache abgefaäͤßter und mit neuestem Lichtbild versehener Paß des Posener Polizeipräsidiums beigefügt sein Von jetzt ab dürfen Ersatzteile, die zu Inf setzungen von Kraftwagen, Maschinen und Appa⸗ raten unbedingt erforderlich sind, in gewöhnlichen Paketen aus dem unbesetzten Deutschland in die britische Zone der besetzten
deutschen Rheingebiete eingeführt werden.
empfinden und er