1. April 1919 hinausgehende Ualarfefrist für ihr Notgeld
gestattet war, bleiben die Kassen ermächtigt, auch die Notgeld⸗
scheine von 1 ℳ aufwärts bis zu diesem späteren Zeitpunkt
anzunehmen. 6 Berlin, den 11. April 1919.
Der Finanzminif er. w J. A.: Löhlein. 8
An die Regierungen, die Ministerial⸗ Militär⸗ und Bau⸗ ommission in Berlin und an die Direktion für die erwaltung der direkten Steuern in Berlin.
5-1
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Berginspektor Schuberth ist vom Bergrevier Ratibor an das Steinkohlenbergwerk Knurow versetzt worden.
Justizministerium.
Zu Senatspräsidenten sind ernannt; die Oberlandesgerichts⸗ räte, Geheimen Justizräte Schmitz in Düsseldorf bei dem Oberlandesgericht daselbst und Föcking in Cöln bei dem Oberlandesgericht in Hamm.
Der Vertreter des Oberstaatsanwalts in Düsseldorf, Erste Staatsanwalt Dr. Schneider ist zum Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht in Cöln ernannt worden.
Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Justizrat Arnold Fraenkel in Glogau, Justizrat Friedrich Fuldner in Göttingen, Justizrat Emit Sander in Hildesheim, Wolff Janower in Haynau i. Schl., Dr. Julius Rosenthal in Oberglogau, Dr. Ludwig Zucker in Sohrau i O. Schl., Eduard Rak in Mikultschütz (Amtsgerichteb⸗zi k Tarnowitz), Dr Heinrich Müller in Tostedt, Titus Stockschlaeder in 8” Golthold Bartlau in Pr. Friedland, Christian Eisenhardt und Dr. Paulus Kirchberg in Mühlhausen i. Th, Erich Kühn in Quedlinburg, Dr. Edwin Morenz in Zeitz und der Gerichtsassessor Heinrich Mentrop in Wiehl.
Ministerium für Wissenschaft, Kunsf und Volksbildung.
Der bisherige außerordentliche Professor in der natur⸗ wissenschaftlichen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. Dr. Drevermann ist zum ordentlichen Professor in der⸗
selben Fakultät, der bisherige Rektor Petter aus Gumbinnen zum Kreis⸗
schulinspektor in Stallupönen ernannt worden.
Eö 1 Bekanntmachung.
Dem Gastwirt Robert Thomalla von hier ist die Aus⸗ zung des Schankgewerbes im Lokal „Münchner ind 8 Lobestraße, hierselbst, vom 11. April d. Js. wieder ge⸗
O.⸗S., den 9. April 1919.
Die Polizeiverwaltung. Werner.
Bekanntmachung. 116“ Den Eheleuten Gastwirt Ferd. Lüggert in Bockum ist unter Aufhebung meiner Verfügung vom 4. 11. v. Js. Nr. 7657 I der Handel mit Tabak und Zigarren wieder gestattet. Lidinghausen, den 15. 4. 1919. Der Landrat. J. V.: Hiltrop, Kxreissekretär.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzverlässiger ersonen vom Handel vom 23. 1915 habe ich dem Metzger einrich Schaub in Cassel, Ludwig Moöhrstr. 4, den andel mit Gegenständen des täglichen rs,
weges Ün⸗
Cassel, den 15. April 919u. Der Polizeipräsident. Frhr. von Dalwiak.
— —
8 Bekanntmachung. 1 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich dem Metzger Friedrich Roß in Cassel, Schönfelderstr. 41, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Genußmitteln, wegen Un⸗ zuverlässigkeit untersagt. Cassel, den 15. April 1919.
Der Polizeipräsident. Frhr. von Dalwigk.
Bekanntmachung. 16 Dem 1ö“ Heinrich Weck, hier, Friedhofstraße 3 a, habe ich auf Grund der Bunde⸗ratsverordnung zur Fernhaltung un⸗ zuverlä siger Personen vom Handel vom 23. September 1915 den Handel mit Fleisch und Fleischwaren untersagt. — Die Kosten dieses Verfahrens treffen den ꝛc. Weck. Crefeld, den 1. April 1919. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgenmeister.
—
Bekanntmachunn g.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915, Reichs⸗Gesetzbl. eite 603, ist durch Verfügung vom 15. April 1919 dem Metzger⸗
meister Eduard van Messel, in Firma Theodor Mever Eschwege. Marktplatz Nr. 19, der Handel mit 1 W. und Fleischwaren untersagt worden. — Die osten dieser Veröffentlichung hat der Metzgermeister Eduard van Messel zu tragen. öI Eschwege, den 15. April 1919. “ Die Polizeiverwaltung. Dr. Stolzenberg.
—. —
1 Bekanntmachung.
Dem Händler Alois Bauer, geboren am 14. März 1883 in Silling, wohnhaft in Frankfurt a. M., Sandweg 12, wird hier⸗ durch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten aller Art, sowie jeg⸗ liche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 8. April 1919.
Der Polizeipräsident. J. S. Plewe.
Bekanntmachun:.
Dem Kaufmann Heinrich Göbel, geboren am 11. März 1878 in Groß Zimmern, wohnhaft in Darmstadt, Sternweg 26, (Geschäftslokal zu Frantfurt a. M., Goetbestraße 5, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darss, insbesondere Süßigkeiten aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb
Frankfurt a. M., den 8. April 1919.
Der Polizeipräsident. J. V.:
.
Bekanntmachung.
Dem Konditor Max Freimark, geboren am 16. Februar 1886 in Homburg a. Main, wohnhaft in Frankfurt a. M., Sandweg 17, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare E11 an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. v
Frankfurt a. M., den 8. April 1919.
Der Polizeipräsident. J. V.: Plewe.
Bekanntmachung.
Dem Händler Max Weiß, geboren am 3. April 1866 in Breslau, wohnhaft in Frankfurt a. M., Bornheimerlandstraße 50, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an inem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M, den 8, April 1919.
Deer Polizeipräsident. J. V.: Plewe.
E1““
Bekanntmachung.
Die Händlerin Genofeva Gerresheim, geb. Heine, geboren am 31. Dezember 1866 in Mohrhaus, wohnhaft in Frank⸗ furt a. M., Friedbergerlandstraße 122, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittel⸗ bare Beteilizung an einem solchen Handel wegen Unzuverläfsig⸗ keit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 8. April 1919. Der Polizeipräsident. J. V.: Plew
— -—
8
Bekanntmachung. Händler Josef Ehe, geboren am 2. Juni 1886 in Ingerkingen, wohnhaft in Frankfurt a. M., Sandweg 33, wird dierdurch der Handel mit Gegenstaänden des täglichen Bedarfs, insbesondere Süßigkeiten aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 8. April 1919.
Der Polizeipräsident. J. V.: 8
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Plewe.
8
8 1““
Bekanntmachungz.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung Personen vom Handel vom 23. September 1915 haben wir dem Bäckermeister Willi Hilmer, hier, Kaiserstr. 4, den Handel mit Mebhl, Brot und Backwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetr eb untersagt. Zugleich ist auf Grund des § 71 der Reichsgetreideordnung vom 29. Mai 1918 die Schließung des Bäckereibetriebes angeordnet.
Schönebeck a. E., den 15. April 1919. Die Polizeiverwaltung. Dr. Greverus.
8
I
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 22. April 191909.
Der Reichspräsident Ebert hat anläßlich des Rücktritts des Reichsministers der Finanzen Schiffer an diesen, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes Schreiben X“
8 den 19. April 1919. Sehr verehrte Exzellenz!
Miit schwerem Herzen habe ich, nachdem alle Versuche, eine andere befriedigende Lösung zu finden, fehlgeschlagen sind, Ihr mir vom Herrn Präsidenken des Reichsministerium vorgelegtes Abschieds⸗ gesuch vom 28. März bewilligt Indem ich Ihnen die Urkunde über Ihre Entbindung vom Amte als Reichsminister der Finanzen und Vize⸗ präsident des Reichsministeriums unter Gewährung des gesetzlichen Ruhegehalts in der Anlage zugehen lasse, kann ich nicht umhin, Ihnen zugleich mit dem Ausdruck meines nochmaligen tiefen Bedauerns über Ihr Ausscheiden aus dem Reichsministerium“ meinen aufrichtigen und tiefempfundenen Dank dafür auszusprechen, daß Sie in dieser so über⸗ aus schweren und ernsten Zeit Ihre Kraft und Ihr reiches Wissen so völlig in den Dienst der Regierung und damit unseres neuen Vater⸗ landes gestellt haben. Ich boffe, 85 Sie auch nach Ihrem Aus⸗ scheiden aus dem Reichsministerium in derselben aufopfernden und selbstlosen Weise wenigstens in Ihrer Eigenschaft als Parlamentarier Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen dem Vaterlande zur Verfügung stellen werden. b Mit ausgezeichneter Hochachtung
E ööbhbrbensten
Mit dem Schreiben des Reichspräsidenten ist dem Reichs⸗ minister Schiffer gleichzeitig folgendes Begleitschreiben des Ministerpräsidenten Scheidemann zugegangen:
“ Berlin, den 19. April 1919. Anliegend übersende ich Ihnen ergebenst den’ Erlaß des Herrn Reichspräsidenten über die Entbindung von Ihren Aemtern als Reichsminister der Finanzen und Vizepraͤsident des Reichsministeriums. Sie sind selbst Zeuge davon gewesen, mit welch einmütigem leb⸗ haften Bedauern die Mitglieder des Reichsministeriums von Ihrem Entschluß Kenntnis genommen haben und welche Anstrengungen ge⸗ macht worden sind, um Sie dem Ministerium zu erhalten. Nachdem diese Bemühungen nicht zum Ziele geführt haben, bleibt mir nur übrig in voller Würdigung Ihrer Gründe nochmals dem Danke des Reichsministeriums für die ihm und dem Reiche unter den schwierigsten Verhältnissen geleisteten Dienste Ausdruck zu geben. Scheidemann.
und Verehrung 8 8 “ 8 8 EWE
———
Nach einem Telegramm der Waffenstillstands⸗ kommission in Spag an den Reichzminister Grzberger hat der Generul Nudant am 18 April nachmittags eine
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ote übersandt, „die dem „Wolffschen Telegraphenbürs“ zu⸗
ge 1I1“ 1u“ 1 “ 5
Der Vorsitzende des Konseils, zminister, telegraphiert 18. April 1919, was folgt:
Wollen Sie bitte folgende Mitteilung an die deutsche Regierung weiterleiten:
1. Der Oberste Rat der elliierten und assoziierten Mächte hat beschlossen, die mit Vollmachten versebenen deutschen De⸗ legierten für den 25. April Abends nach Versailles einzuladen, um dort den von den alliierten und assoziierten Weüeksg festgesetzten Text der Friedenspräliminarien in Empfang in nehmen. “
2. Die deutsche Regierung wird daher gebeten, dringendst Zahl, Namen und Eigenschaft der Delegierten anzugeben, welche sie nach Versailles zu schicken beabsichtigt, ebenso Zahl, Namen und Eigen⸗ schaft der Personen, welche sie begleiten. Die deutsche Delegation
umfassen, die für ihre besondere Mission bestimmt sind. Nudant.
Der Reichsminister des Auswärtigen Graf Brockdorff⸗ Rantzau hat dem Vertreter des Auswärtigen Amts bei der Waffenstillstandskommifsion in Spaa in Beantwortung der Ffantöffichen Mitteilung vom 18. April folgende Instruktion erteilt:
„Bitte dortigen franzöfischen Vertreter folgende Mitteilung zur Weitergabe an die alliierten und assoziierten Mächte zu machen:
„Die deutsche Regierung hat die Mitteilung des französischen Ministerpräsidenten und Kriegsministers vom 18. April erhalten.
Sie wird die Herren Gesandten von Haniel, Geheimen Legations⸗ rat von Keller und Wittlichen Legationsrat Ernst Schmitt zum Abend des 25. April nach Versailles entsenden, Die Delegierten sind mit den erforderlschen Vollmachten ausgestatter, den Text des Entwurfs der Friedenspräliminarien entgegenzunehmen, den sie alsbald der Deutschen Regierung überbringen werden.
Sie werden begleitet sein von zwei Bürobeamten, Herren Hof⸗ rat Walter Reimker und Diätar Alfred Lüders sowie von zwei Kanzleidienern Herren Julius Schmidt und Niedeck.“
— 8 8 Im Anschluß an das Telegramm, mit dem die Deutsche Regierung am Abend des 19. April die Einladung der alliierten und assoziierten Regierungen zum 25. April nach Versailles erwidert hatte, übe sandte der General Nudant der Deutschen Waffenstililstandskommission in Spaa laut Meldung des „Wolffscheh Teleagrophenbüros“ am 20. April, Nachmittags 5 Uhr 25 Minuten, folgende Note: Der Vorsitzende des Ministerrats und Kriegsminister telegraphient
am 20. April 1919 unter Nr. 2076:
Ich bitte Sie, der Deutschen Regierung die folgende Antmwort der verbündeten und assoziierten Regierungen zu übermitteln: .
Die alliterten und assozlierten Regierungen können nicht Ab⸗ gesandte empfangen, die lediglich zur Entgegennahme des Wortlauts der Friedensartikel ermächtigt sind, so wie es die Deutsche Regierung vorschlägt. Die alliierten und assoziierten Regierungen sind ver⸗ pflichtet, von der Deutschen Regierung zu fordern, daß sie Bevoll⸗ mächtigte nach Versailles entsendet, die ebenso vollständig ermächtigt sind, die Gesamtheit der Friedens⸗ fragen zu verhandeln, wie die Vertreter der alliierten und assoziierten Regierungen. Nudant. Der Reichsminister des Auswärtigen Graf Byockdorff⸗ Rantzau hat am 21. April Nachmittags seinem Vertzeter in Spaa telegraphiert:
„Bitte, dortigem französischen Vertreter zur Weitergabe an din alliierten und assoztierten Mächte folgendes mitzuteilen:
Nachdem der französische Ministerpräsident und Kriegsminister der Deutschen Regierung die Aufforderung der alliierten und asso⸗ zierten Regierungen übermittelt bat, die dentschen Delegierten mit einer ebenso vollständigen Ermächtigung zu Verhandlungen über die Gesamtbeit der Friedensfragen zu versehen wie die Vertreter der alliierten und assoziierten Regierungen sie besitzen, hat die Deutsche Regierung in der Voraussetzung, daß im Anschluß an die Uebergahe des Entwurfs der Präliminarien Vethandlungen über deren Inhalt beabsichtigt werden, folgende mit entsprechenden Vollmachten versehene Se zu Delegierten bestimmt: Reichsminister des Auswärtigen
r. Graf Brockdorff⸗Rantzau, Reichsjustizminister Dr. Landsberg, Reichspostminister Giesberts, Präsident der Preußi⸗ schen Landesversammlung Leinert, Dr. Karl Melchior, Pro⸗ fessor Dr. Schücking.
Als Begleiter der Delegierten sind weitere Personen in Aussicht genommen, deren Namen und Stellung die Deutsche Regierung baldigst in einem zweiten Telegramm bekanntgeben wird.
ie Deutsche Regierung ist bereit, die vorstehend bezeichneten Personen nach Versailles zu entsenden, wenn ihr die Zusicherung gegeben wird, daß den Delegierten und ihren Begleitern während ihres dort Bewegungsfreiheit sowie freie Benutzung von Telegraph und Telephon zum Verkehr mit der Deutschen Regierung gewährleistet ist. Sie behält sich vor, für einzelne nachträglich besondere Sachverständige zu benennen. 8
Die Abreise der Delegierten und ihrer Begleiter würde sich jedenfalls um einige Tage verzögern.
Brockdorff⸗Rantzau.
riedensfragen
8
In der Oeffentlichkeit ist, wie „Wolffs Telegraphenhürs“ mitteilt, vielfach noch immer die Ansicht verbreitet, daß das im November 1918 gegründete Reichsverwertungsamt nichts anderes sei, als eine der zahlreichen Kriegsgesellschaften, die infolge der von ihnen durchgeführten zentralen Bewirtschaflung mehr oder weniger angefeindet werden. Wenn es auch bei der durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage nicht u umgehen war, die großen Nachteile der Zentralbewirt⸗ schaftang in Kauf zu nehmen, so ist heute, wenigstens b44 einem großen Teil der Waren, eine zentrale Bewirt⸗ schaftung nicht, mehr erforderlich und auch nicht mehr am Platze. Diesen Grundsatz hat sich das Reichsverwertungs⸗ amt vornehmlich zu eigen gemacht und hat deshalb in den meisten größeren Städten des Reichs Zweigstellen errichtet, denen es obliegt, die freiwerdenden Heeresgüter aus den militärischen Lagern zu erfassen, sie zum Verkauf bereitzustellen und zu den volkswirtschaftlich günstigsten Bedin⸗ gungen dem Verbraucher zuzuführen. Die Art der Ver⸗ wertung kann natürlich nicht bei allen Gütern gleich sein. So wäre es z. B. volkfewirtschaftlich kaum zu recht⸗ fertigen, wenn einzelne Warengattungen, deren Bestand gegenüber dem Bedarf äußerst gering ist, ohne eine ge⸗ rechte und gleiche Verteilung veräußert würden. Solche Güter werben demgemäß nach den Weisungen des Reichs⸗ wirischaftsministeriums zentral bewirtschaftet, d. h. ihre Zu⸗ führung an den Käufer geschieht nach einem festgelegten Ver⸗ trilungsplan. Zu berücksichtigen ist ferner, daß das Reichs⸗ verwertungsamt nicht unbeschränkt über sämtliche Güter ver⸗ fügen kann, die in Heeres⸗ und Marinelagern aufgestopelt sind, da die Militärverwaltung selbst noch einen nicht unerheblichen Teil davon für den Beda f militärischer Formationen benöͤtigt. Im allgemeinen ist die Verwertm g der freiwerdenden Heeres⸗ und. Marinegkter, soweit nicht Grwägungen volkswint⸗ schaftlicher Art für die Heranziehung von Zentralorganisatiomon
ais
sprechen, in die Hand der Zwei stel en gelegt, also weitgehend 8 8 8 3 S I1“ “
soll strengstens auf ihre Rolle beschränkt bleiben und nur Personen
mandel zu
zentraliftert. Die Zweigstellen des Reichsverwertungsamts ehen, um eine Verteuerung der Ware durch unnötigen Zwischen⸗ vermeiden, die freiwerdenden Güter an wirtschaft⸗ che Fachorganisationen und größere Verbrauchergruppen ab. die Gründung von Wirtschaftsgemeinschaften unter Beteiligung es Handels, Handwerks und der Landwirtschaft sowie von, erbrauchergruppen in verschiedenen Städten ist in Angriff ge⸗ sommen oder bereits vollzogen, eine möglichst gerechte Ver⸗ eilung an die einzelnen Interessenten dürfte dadurch gewähr⸗ eistet sein, ebenso die Möglichkeit einer Bezätigung des legitimen ündeis. Den Zweigstellen ist die Ausschaltung jeglichen Schleich- und Keuenhandels zur strengsten Pflicht gemackt.
Unter diesen Gesichtspunkten ist es verständlich, daß nicht dder einzelne Verbraucher seinen Bedarf unmittelbar durch Kauf beim Reichsverwertungsamt oder der Zweigstelle decken
lann, er muß vielmehr bei dem Bezug von Waren auf den
andel, die Wirtschaftsgemeinschaften usw. verwiesen werden.
Während des ganzen Krieges und noch darüber hinaus at die Entente zu beweisen gesucht, daß das Deutschtum ein Feind jeglicher Kultur sei. Da verdient aus der langen Reihe ber Telegramme, die dem jetzigen Gouverneur von Libau und führer des 6. Reservekorps, Grafen von der Goltz, zum Fahrestage der Befreiung Finnlands aus bolsche⸗ gistischer Not zugegangen sind, ein Telegramm heraus⸗ genommen zu werden, das mehr als ein anderes den hohen Anteil Deutschlands an der kulturellen Wohlfahrt der gesamten ivilisierten Welt dartut. Es lautet dem „Wolffschen Tele⸗ raphenbüro“ zufolge: G
Heute, am Jahrestage der Befreiung unserer Stadt von der oten Schreckensherrschaft, empfinden de Stadtverordneten von pelsingfors das lebhafte Bedürfnis, Ihnen und Ihren heldenmütigen Fruppen ihre Gefühle treuer Dankbarkeit und tiefster Erkenntlichkeit uszudrücken. Die Tat, durch welche die geistige und materielle Kullur der Hauptstadt Finnlands vor drohender Vernichtung gerettet purde, strahlt in der Geschichte des Landes in unvergeßlicher Er⸗ mnerung und verdient die unumwundene Anerkennung der ganzen vilisierten Menschheit. Die Stadtverordneten in Helsingfors.
Bayern.
Größere gemischte bayerische und württembergische ruppenverbände haben, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ eldet, am ersten Osterfeiertage früh die Stadt Augsburg esetzt. Infolge des Widerstands der Kommunistenanhänger um es zu Straßenfämpfen, bei denen es auf beiden Seiten ine größere Anzahl Tote und Verwundete gab. Ueber Augs⸗ urg wurde der Kriegszustand verhängt. Ansammlungen und Versammlungen sind bis auf weiteres verboten. Von seiten bes Führers der Regierungstruppen erhält das oben penannte Telegraphenbüro über die Beweggründe des Ein⸗ narsches folgenden Bericht:
Für das Vorgehen gegen München ist es notwendig, daß die ückwärtigen Verbindungen über Augsburg, insbesondere der Eisen⸗ hahntransport, unbedingt gesichert bleiben. Der Regierung ist es icht gelungen, dieses Ziel durch politische Vereinbarungen zu er⸗ richen. Sie war daher gezwungen, zu militärischen Mitteln zu geifen. Der Kommandant der Regierungstruppen erhielt den Nuftrag, Augsburg am 20. April morgens durch Ueberraschung n Besitz zu nehmen. Um 5 Uhr früh marschierten von Norden Havern, von Süden Bayern und Württemberger, in die Vor⸗ füdte von Augsburg ein. Die auf der Hauenstetter Straße vor⸗ ückenden württembergischen Kolonnen erhiesten vom Pulvermagazin, hen Besitz sie sich setzen wollten, starkes Maschinengewehrfeuer. Die Arbeiterschaft der Nähfadenfabrik Schürer griff darauf zu den Gaffen. Es entstand ein lebhaftes Gefecht. Die hier eingezogenen württembergischen Truppen beklagen sich bitter darüber, daß ver⸗ chiedene ihrer Leute aus dem Hinterhalte niedergeschossen wurden, arunter ein Offizier, der den ganzen Krieg mitgemacht hat. Gegen inen Toten wurde in unbeschreiblich roher Weise vorgegangen. Andererseits erweckte es den Eindruck, daß auch bei der Arbeiter⸗ chaft eine große Erbitterung herrscht, weil sie offenbar über den olttischen Zweck des Eimrückens der Truppen unzureichend aufgeklärt st. Das Vordringen der auf der Gögginger Straße vorrückenden Bavern bis in die Mitt der Stadt und die Drohung mit dem Ein⸗ etzen von Artillerie und Minenwerfern gegen das Pulvermagazin und gegen die Nähfadenfabrik veranlaßte die Verteidigung zur lebergabe. Dem Augsburger Kommandanten wurden durch den Fuͤhrer der Regierungstruppen telephonisch am frühen Morgen die gedingungen der Regierung über die Uebergabe übermittelt. Nach Besprechung, mit den Führern der ihm unterstellten Be⸗ atzung und den Unabhängigen Sozialisten und in der Erkenntnis, haß ein weiterer Widerstand aussichtslos wäre, wurden folgende Be⸗ Lingungen angenommen: „Unbedingte Anerkennung der Regierung hoffmannn. Abgabe sämtlicher Waffen. Ahbelieferung der Rädels⸗ ührer. Befetzung der Stadt durch die Regierungstruppen. Bildung iner Volkswehr in Augsburg, bestehend aus allen Berufen und tänden.“ Diese Bedingungen wurden am Mittag von einem Arbeiterführer vom Rathaus berab verkündet.
In den ersten Nachmittagsstunden fanden in den Arbeiter⸗ vorstädten Oberhausen, Pfersee und Lechhausen große Versammlungen bewaffneter Arbeiter statt. Man gewann den Ein⸗ ruck, daß sie gleichfalls über den wahren Zweck des Einmarsches der Truppen nicht informiert sind. Es kam zu Zusammenstößen mit den
ruppen. Da ernste Kämpfe für den Abend und die Nacht zu er⸗
varten waren, erboten sich auf Anregung des Führers der Regierugstiuppen drel Anhänger der Unabhängigen Sozialisten, die Arbeiterschaft der genannten Vorstädte über den wahren Sach⸗ erhalt aufzuklären. Diesen gelang es, die Arbeiter zur Annahme olgender Bedingungen zu bewegen: „Die Arbeiterschaft in den Borstädten geht hinter die Flüsse Wertach und Lech zurück und tellt die Feindseligkeiten ein. Die Regierungstruppen stellen arauf ebenfalls die Feindseligkeiten ein und folgen nicht über ie Flüsse. Die eingerückten Regierungstruppen werden Augs⸗ durg verlassen, sobald eine genügend starke Volkswehr, die aus allen Kreisen der Bevölkerung unter Bevor⸗ ugung der organisierten Arbeiter unter gebildet wird, vorhanden ist. Die Arbeiterschaft der Vor⸗ läͤdte erklärt ausdrücklich, daß sie keinen gewaltsamen Ver⸗ uch zur Befreiung der Gefangenen unternehmen wird. Die am isten Tage von den Truppen gemachten Gefangenen werden, wenn dicht persönliche Vergehen bei der Untersuchung zutage treten, mög⸗ ichst rasch wieder enklassen. Der freie Durchzug von Truppen und Fahrzeugen von Norden her wird gewährleistet.“ 1
Die Nacht ist ruhig verlaufen. Verstärkungen der Regierungs⸗ ruppen sind im Anmarsch und bereits eingerückt; die Stimmung unter der Arbeiterschaft ist aber immer noch erregt.
Die Befehlshaber in München haben die russischen Kriegsgefangenen im Lager Puchheim in Freiheit gesetzt und bewaffnet. — 1
8*
„Der Ministerprästdent Dr. Gradnaner hat [denten der verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung
1.“
Fehrenbach ein Schreiben gerichtet,
8 “ “
Berufsunteroffizieren
in dem gegen die
16 8
die Selbständigkeit der Gliedstaaten empfindlich ein⸗ schränkenden Beschlüsse des Verfassungsausschusses der Nattonal⸗ versammlung Einspruch erhoben wird. Wie „Wolffs Tele⸗ grophenbüro“ mitteilt, warnt die sächsische Regierung, gestützt auf die Mehrheit der Volkskammer und in sachlicher Ueberein⸗ stimmung mit den Regierungen Bayerns, Württemberas und Badens darin vor einer Ueberspannung der Zentralisation und ersucht dringend um Wiederherstellung des Regierunge⸗ entwurfs zunächst in Artikel 15 der Verfassungsvorlage, wonach die Gliedstaaten berechtigt sind, sich im ganzen oder in Teilen zusammenzuschließen, während nach den Beschlüssen des Ver⸗ fassungsausschusses die Aufteilung durch einfaches Reichsgesetz erfolöen kann. Sachsen müsse in seinem und im Interesse des Reichs, heißt es weiter, auf den Fortbestand eines un⸗ geteilten starken, leistunasfähtgen Preußens entscheidenden Wert legen. Das Reich dürfe nicht in das Elend der mittelalter⸗ lichen Vielstaaterei zurücksinken. Der Minvisterpräsident ver⸗ langt weiter in verschiedenen Artikeln die Wiederherstellung der Regierungsvorlage und macht zu einzelnen Punkten seine Vorschäge und Forberungen. Das Schreiben schließt: „Sachsens Regierung und Volkskammer wissen sich frei von partikularistischen Neigungen und bekennen sich freudig zur Schaffung einer starken Reichsgewalt. Sie begrüßen daher die Bestimmung, durch die die Einheit des Reiches gestärkt werden soll, aber sie glauben auch ein Anrecht auf Beachtung ihrer Sorgen und Wünsche zu
haben.“ “ Braunschweig.
Die vorläufige Braunschweigische Regierung, die die Geschäfte des Landes bis zum Wiederzusammentritt des Landtages am 24. April führt, besteht laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus folgenden Mitgliedern: Antrick (Mehrh.⸗Soz), Finanzpräsident Bartels, Gustav Gericke (U. Soz.). Dr. Jasper (Mehrh.⸗Soz.), August Junke (U. Soz.), Schelz (Mehrh.⸗Soz.) und Steinbrecher (Mehrh.⸗ Soz.). Den Vorsitz führt Dr. Jasper.
Der Aeltestenausschuß der Nationalver samm⸗ lung und die vorläusige Landezregierung wenden sich in einem Aufruf an alle Volkskreise, sie in ihrem Bestreben, die Ordnung im Lande aufrechtzuerhalten, tatkräftig zu unter⸗ stützen. Den Anordnungen des Generals Märcker, mit dem die Regierung eng zusammenarbeite, sei Folge zu leisten. Der Aufruf schließt: An die Arbeil! 9
In Braunschweig herrscht weiterhin Ruhe.
Bremen.
In Beantwortung des vom 21 er Rat der nadikalen Arbeuerschaft erklärten Generalstreiks ist, wie „Bösmanns Telegraphisches Büro“ meldet, unter Billigung der Regierung vorgestern der allgemeine bürgerliche Abwehrstreit eingetreten. Unabhängigen Sozialdemokraten und Kommunisten gegenüber. Alle Geschäfte, Wirtschaften und Vergnügungsstätten sind ge⸗ schlossen. Jede Erwerbstätigkeit ruht. Die Werften und groß⸗ industriellen Betriebe haben sich sämtlich für den Abwehr⸗ streik ausgespvrochen. Was den Eisenbahnverkehr betrifft, so wird der Durchganasverkehr aufrechterhalten, der Orts⸗
8
vder und Vorortverkehr ist von gestern Nachmittag 3 Uhr on ab⸗ geschnitten. Das Erscheinen sämtlicher Zritungen ist verboten, desgleichen die Abhaltung jealicher Versammlungen. Der ge⸗ samte Geldverkehr stockt. Die Banken bleiben geschlossen. Ueber Bremen wurde der verschärfte Belagerungszustand ver⸗ hängt. Häusern nicht mehr gebrannt werden. Regierungsschutztruppen und Stadtwehe sorgen für Ordnung Die Hauptzugänge zur Stadt sowie die Hauptverkehrsstraßen sind durch Drahtverhaue gesperrt. Durchlaßposten untersuchen jedes Gefährt auf Waffen und Munition. Starke Patrouillen durchziehen die Stadt und die Vorstädte. Es herrscht vollkommene Ruhe.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Friedensausschuß der deutschen National⸗ versammlung trat in. Weimar unter dem Vorsitz des Prä⸗ sidenten Fehrenbach am 16. April Nachmittags nach Schluß der Plenarsitzung zu seiner ersten Sitzuna zusammen. Sollte es notwendig werden, mwährend der 9 eine weitere Sitzung abzuhalten, so wird der Präsident 1en Ausschuß einberufen, und zwar wahrscheinlich nach Berliun. „W. T. B.“ berichtet über die erste Sitzung, wie solgt:
Der Vertreter des Auswärtigen Amts, Gesandter von Haniel, hielt zunächst einen Vortrag über unsere F.iedens vorbereitungen und den augenblicklichen Stand der allgemeinen Friedensfrage.
Abgeordneter Freiherr von Richthofen (Temokrat) kam auf die Ausführungen Kaliskis im Rätekongreß zu sprechen, der u. a. be⸗ hauptet hatte, die Führung der Waffenstillstandsverhandlungen unter Reichsminister Erzberger sei geeignet, die Gegensätze zwischen Deutsch⸗ land und Frankreich zu verschärfen; die französische Reaierung habe eine sympathischere Haltung gegenüber Deutschland eingenommen als England und Amerika. Der Redner fragte, ob dies richtig und ob näheres bezüglich der französischen Absichten auf das Saarbecken bekannt sei.
Reichsminister Erzberger erwiderte: Die deutsche Politik beruht nach wie vor auf den 14 Punkten Wilsons urd der am 5. November geschlossenen Vereinbarung, wonach wir auf Grund der mit dem Praͤsidenten der Ve einigten Staaten von Amerika aus⸗ getauschten Noten bereit sind, unter Zugrundekegung der 14 Punkte erst Waffenstillstand und dann Frieden zu schließen. Eine der Be⸗ dingungen dieses Friedens ist der Völkerbund mit voller Gleich⸗ berechtigung aller Vöͤlker, der großen wie der kleinen. Diese Politik ist von der deutschen Regierung bisher gewissenhaft und ohne jede Abweichung befolgt worden. Die deutsche Regierung ist von ihrer Verpflichtung niemals abgewichen, eine Ver⸗ ständigung aller Völker zu fördern und eine neue Welt des Richts und der internationalen Solidarität aufbanen zu helfen. Diese Politik ist auch von der Waffenstillstandskommission im vollsten Verständnis und mit allen Konseguenzen durchgeführt worden. Die deutsche Waffenstillstandskommission hat es ängstlich vermieden, einseitig vorzugehen und etwa den einen oder anderen unserer Gegner auf Kosten der übrigen zu bevorzugen. Insbesondere hat sich die Waffenstillstandskommijsion wie die deutsche Regierung streng gehütet, die Gegensätze zwischen Deutschland und Frankrei⸗ zu verschärfen. Sie hat auch niemals, wie dies von gewisser Seite in der Presse ihr zum Vorwurf gemacht worden ist, wichtige Nach⸗ richten aus dem Ausland, namentlich aus Frankreich, dem deutschen Volke vorenthalten. Die deutsche Regierung übt keinerlei Zensur aus. Sie hat allerdings nicht die Möglichkeit, alle Nachrichten ans den feindlichen Ländern dem deutschen Publikum zu unterbreiten. Eine kleine Gruppe von naiven politischen Konstr kteuren in Deutschland ist der Ansicht, daß jetzt die europärschen Konkinental⸗ mächte zu einem Bunde zusammengeschlessen werden müßten mit der Spitze gegen das Angelsachsentum. Wenn die Regierung sich dem anschlöfse, würde sie die Gegensätze zum Angelsachsentum verschärfen und die Grundlagen des BöFlkerbundes zerstoͤren, Die Behanptung, Elemenceau habe sich dafur interessiert, daß Deutschland Lebens⸗ 8 “ C1“ 6 8 8 LE“ ““ 1
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Alle übrigen Parteien stehen geschlossen den
Elektrisches Licht darf von 10 Uhr abends ab in den
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mittel erhalte, ist unzutreffend. Im Gegenteil, die französische Presse hat den Alliierten den schwersten Vorwurf daraus 984 macht, daß sie wichtige Pfänder, die Frankreich für den Schaben. ersatz brauche, nach dem Brüsseler Abkommen freigegeben hätten, damit das deutsche Volk überhaupt Lebensmittel bekomme. Die weitere Bebauptung im Rätekongreß, daß Clemenceau die Deutsch⸗ land abgenommenen Transportmittel zur Lebensmittelversorgung Deutschlands verwenden wolle, ist lächerlich; denn Deu hält die Lebensmittel über Rotterdam und die deutschen Häfen,; unsere Lokomotiven aber fahren in Frankreich und Belgien. In zahlreichen Besprechungen, die wir in Berlin und Weimar mit fremden Vertretern zu führen hatten, ist nie bestritten worden daß der Hauptkampf in Paris sich gegen die maf der französischen Regierung richtet. Kein Kabinett der kapitalistisch⸗chauvinistisch wie das Pariser. Nirgends ’ Einfluß der Sozialdemokraten auf die Regierung kleiner als in Frankreich. Wir würden mit Freuden die Gelegenheit ergreifen, zu einem besseren Verhältnis zu Frankreich zu kommen, aber es ge⸗ hören zwei dazu. Was Elsaß⸗Lothringen anbetrifft, so erklärt jept“ die Entente trotz des von ihr proklamierten Selbstbestimmungsrechts, eine Abstimmung der Elsaß⸗Lothringer über ihr künftiges Schicksal sei überflüssig. Das elsaß lothringische Volk hat sich jedoch damtt nicht abgefunden. Die Bewegung, die Elsaß⸗Lothringen Autonomie verschaffen will, wächst in der Bevölkerung von Tag zu Tag. Der Führer dieser Bewegung, Dr. Ricklin, der von den Franzosen ver⸗ haftet werden sollte, hat sich dem durch die Flucht nach der Schwein entzogen; selbst Wetterlé will Elsaß⸗Lothringen nicht wie die anderen Departements in Frankreich behandelt wissen und fordert eine um⸗ fassende Selbständigkeit. In der Mülhauser Arbeiterschaft haben ich star'e Strömungen gegen den Anschluß an Frankreich geneeg. ie Kriegsgefangeneu werden in Frankreich schlechter behandelt als in England. Die Regierung ist stets dieser schlechten Behand⸗ lung entgegengetreten. Zusammenfassend ist also zu ertlären: Die deutsche Regierung steht nach wie vor auf dem Standpunkt, wie er in dem Notenwechsel mit Wilson dargelegt ist, und ist bemüht, einen gerechten, dauernden Frieden mit allen Völkern, auch mit Frankreich, zu schließen.
Abg. Haase⸗Berlin (U. Soz.) erklärte die im Rätekongreß propagierte Kontinentalpolitik für undurchführbar und für überaus gefährlich, da sie eine Spitze gegen England und Amerika enthalte und dadurch den Grund zu einem neuen Kriege lege. Er wies be⸗ sonders darauf hin, daß ein größerer Teil des französischen Volkes, darunter alle Sozialisten mit Einchluß des rechtsstehenden Thomas, gegen jede Vergewaltigung Deutschlands, abgesehen von der Rückgabe
Elsaß⸗Lothringens an Frankreich, aufgetreten sei.
Auch der Abg. Müller⸗Breslau (Soz.) rückte von den Aus⸗ führungen Kaliskis und Cobens im Raätekongreß bezüglich der Kontinentalpolitik ab und erklärte, daß diese Kreise in der aus⸗ wärtigen Politik mehr Beziehungen zur „Vossischen Zeitung“ als zum „Vorwärts“ hätten. ůa
Abg. Waldstein (Dem.) wandte sich gegen den Pessimismus in der Kolonialfrage. Es sei durchaus berechtigt und aussichtsvoll, daß Deutschland seinen Kolonialbesitz wiederbekomme, habe doch sogar der „Matin“ die Möglichkeit dazu offengelassen.
„Auf eine Anfrage des Abgeordneten Waldstein erklärte der Reichs⸗ minister Erzberger, daß bei dem Rückzug aus Frankreich im Herbit 1918 die Oberste Heeresleitung strikten Befehl gegeben habe, eine anderen Zerstörungen vorzunehmen als die, welche ein rascheres Nachrücken des Feindes verzögern könnten. Besonders die Räumung der Stadt Lille habe ohne Schädigung der Zwilbevölkerung erfolgen sollen. Auch in den Bergwerken bei Lens hätten nur solche Be⸗ schädigungen vorgenommen werden sollen, die ein kurzes Stillegen des Betriebes zur Folge bätten.
Abg. Dr. Stresemann (D. V.) wies auf die beunruhigenden Bestrebungen der Entente gegen den Anschluß Deutsch⸗Oesterreichs an das Deutsche Reich hin.
Abg. Freiherr von Richthofen (Dem.) befürwortete, trotz der Ablehnung der Einsetzung einer neutralen Kommission zur
Llärung der Schuld an der Entstehung des Krieges, bei der Friedens⸗ konferenz wiederum für die Einsetzung eines neufralen Schiedsgerichts einzutreten. Die Entente würde es sich vielleicht überlegen, ob sie ein solches Schiedsgericht ablehnen würde.
Reichsminister Erzberger erklärte zu dieser Frage, daß Deutschland nicht einseitig die Akten der Oeffentlichkeit übergeben könne. Die deutsche Regierung müsse darauf bebarren, daß die ganze Frage — richt nur die letzten 14 Tage vor Kriegsausbruch — von einem neutralen, unabhängigen Gerichtshof untersucht werde. Diesen Standpunkt werde auch die deutsche Friedensdelegation in Paris einnehmen. Der Minister erklärte weiter, daß von der Regierung aus alles geschehe, um den Anschluß Deutsch⸗Oesterreichs zu fördern und die Agitation der Franzosen zurückzudämmen. Deutschland sei jederzeit bereit, mit Rußland einen Waffenstillstand abzuschließen. Das habe ar schon in der Plenarsitzung erklärt. Die deutschen militärischm Operationen im Osten trügen keinen offensiven Charakter.
Auf verschiedene Fragen des Abgeordneten Dr. Maver Schwaben (Zentrum) antwortete der Reichsminister Erzberger: Wir können Lebensmittel aus dem Auslande innerhalb des Höchstkontingents von 370 000 Tonnen frei beziehen. Wir sind nur dann an die Zu⸗ stimmung der Entente gebunden, wenn wir mit Gold bezablen. Wenn wir mit fiemden Werten und Ausfuhrartikeln bezablen, find wir frei. Vor drei Wochen ist uns von den Aliiezten eine Note überreicht worden, wonach für sämtliche Artikel, die für die Ausfuhr frei sind, die Entente ein Vorkaufsrecht von zwei Dritteln fordent. Ueber diese Note soll in Villette verhandelt werden. ist aber bisher noch nicht dazu gekommen. Daß wir keine neuen Kredite im Ausland nehmen lönnen, trifft nicht zu. Die neutralen Staaten haben angesichts des Sinkens des Kurses der Reichemark eine erhöhte Nachschußpflicht verlangt. Richtig ist, d gewaltige Geldsummen in Foim von Tausend⸗ und Hundertm scheinen über das besetzte Gebiet nach dem Ausland abströmen. Hiergegen sind bereits Maßregeln getroffen werden. Es werden in die besetzten Gebiete nur noch Fünfzigmarkscheine abgegeben, die im Auslande nicht angenommen werden. Die Behauptung, 12 eljässisches Kali von den Franzosen in dem besetzten Gebi zu teureren Preisen als bei uns verkauft wird, ist mir neu. Bekannt ist mir allerdings, daß die Franzosen ähnliche Manipula⸗ tionen bei der Kohle gemacht haben. Sie zahlen für Kohle, die sie widerrechtlich aus dem Saargebiet nehmen, 20 Fr. für die Tonne — das zahlen sie übrigens uns nicht einmal, sondern schreiben es uns gut — und verkaufen diese Kohle nach der Schweiz und Italien zu 90 — 120 Fr., also zu dem Sechsfachen. Hiergegen ist natürlich protestiert worden. Des weiteren machte der Minister vertrauliche Mitteilungen über das bisherige Ergebnis der in deutschem Besitz be⸗ findlichen beschlagnahmten fremden Werte.
Abg. Falk (Dem.) erbat nähere Auskunft über die beabsichtigte Neutralisierung und Entmilitarisierung des linken Rheinufers. Wenn etwa weder wir, noch die Gegner eine Truppenmacht in den frag⸗ lichen Gebieten, wozu dann wahrscheinlich auch ein Streifen des rechten Rheinufers gehören wünde, halten dürften, dann würde dies die größten wirtschaftlichen und sozialen Gefahren für das rheinische Industriegebiet mit sich bringen. Es würden dort Zustände ein⸗ reißen, wie sie an vielen Stellen Deutschlands heute zu beklagen seien.
Gesandter von Haniel verwies den Redner an die vomn Auswärtigen Amt in Berlin abgezweigte Friedenskommission, die unter dem Vorsitz des Grafen Bernstorff arbeitet und ihren Sitz in der Behrenstraße hat, und erklärte es für wünschenewert, eine Ver⸗ bindung zwischen dieser und dem Friedensausschuß der National⸗ versammlung herzustellen.
Reichsminister Erzberger tellte auf eine Anfrage das Abogee ordneten Haase noch mit, daß die deutsche Regierung im jegiichh Augenblick ührerseits wegen eines Waffenstillstandes nicht an Ruglausthz
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