1919 / 92 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Apr 1919 18:00:01 GMT) scan diff

17878] Aafgebot. Der Lehr⸗-e Heinrich Boͤttcher in Lötau hat beantragt, seinen Sohn, den ver⸗ schollenen Fäger Walter Köttcher der 3. Kompagnie Res.⸗Jäger⸗Bataillan 10, geboren em 16. September 1886 zu Fiken, zuletzt wohnbaft in Zürich, wo er Beamter einer Versicherungsgesellschaft war, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10. Juni 1919, Bormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine zu melden, wedrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunst über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Anfforderung, spätestens im Aufgebomdtermine dem Gericht Anzeige zu macheu.

Lautnburg. Eibe, den 13. April 1919. Das Amtsgericht.

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[8481] Aufgebnt.

Der Amisgerichtskox tor Ludwig Raab in Darmstedt, als Nachlaßpfl'ger füt die Erben der in Darmstadt verstorbenen Kathartna Krich, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Fischer in Gießen, hat beantragt: 1) den verscholenen Schmied Wllbeim Iikob KriL, gebnren am 9 Mai 1863 zu Lalsa, zuletzt wohnbaft in Ober Be’singen, 2) die verschollene Elisabethe Keich, geb. Dirlam, Eheftau des Wilhelm Jakod Krich, geboren am 17. Mai 1865 zu Ober Bessingen, zuletzt wobnhaft in Ober Sessingen, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 27. November 1919. Vormittans 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht aunberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserkärung erfolgen wird. An alle, welch: Auskunft üder Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergebt die Aufforderung, vätestens im Aufgebolstermin dem Gericht Anzeige zu machen. ““ Lich, den 14. April 1919.

Hessisches Amtsgericht..

[8482] Aufgebot. Die verehellchte Handelsmann Marie Brückger, geb. Hübner, in Greiffenherg i. Schl., mit Gerehmtgung ihres Ehe⸗ manns Hermann Brücknger. als Mutter⸗ schwesterstochter des nachbenannten Ver⸗ schollenen, hat beantragt, den verschollenen Gustov Hübner, gehoren zu Löwenbeeg i. Schl. am 18. Mai 1868, welcher zu⸗ letzt in Löwenberg i. Schl. wohnhaft war und von da im Alter von 22 bis 23 Jahren vor etwa 28 Jahren vregging, außer⸗ ebelichen Sohn der am 9. Juni 1889 zu L5 venberg i. Schl., ihrem Wohnsitze, ver⸗ stoxbenen Anna Rosine geb. Hübuer, ge⸗ schledenen Tischler Kurz, später ver⸗ witweten Schuhmachermelster Thiel, für iot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufoefordert, sich spätestens in dem auf den 22. November 1919, Vormittags 10 Uhe, vor dem unter⸗ zrichneten Hericht, Zimmer Nr. 2, an⸗ beraumten Aufgebotbtermine m melden, widrigenfalle die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunst über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, pätestens im Aufgebotstermine dem Gericht nzeige zu machen. Löwenbderg i. Schl., den 4. April 1919. 5 Das Amtsgericht.

[8483] Aufgebot. 21. F. 28/19.

Der Rechtzanwalt Salinger in Posen als Abwesenheitspfleger des Georg und Martin Pavpe hat beantragt, die nach⸗ benaunnten Söhne des Stabzarzt’s Dr. Mertia Pape und dessen Ebefrau, Aaguste Emilte geb. Maiwaldt, nämlich den am 28. 8. 1868 zu Schrimm ge⸗ borenen Georg Paope und den am 24. 6. 1870 zu Uarubhstabdt geborenen Martin Pabe, zuletzt wohnhaft in Peses Georg Pave soll 1890 nacd Ameriko, Martin Pape soll 1895 nach England gereist sein, seit welcher Zest beide als verschollen gelten für tor zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 29. November 1919, Vurmittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 54, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigensalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige m machen.

Posen, den 11. April 1919.

Das Amtsgericht.

[8484] Kufgebot. Der Karl Orth in Elberfeld, Stein⸗ hockerstraße 45 a, bat beantragt, den ver⸗ schollenen Reinhud Orth. zuletzt wohn⸗ haft in Elsoff, geboren am 4. April 1839 daselbst, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 28. Or⸗ toder 1919, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden. widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Renntrod, den 11. April 1919.

Das Amtsgericht.

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[8485] Aufgebor.

Der Rentenen pfänger Karl Seebhagen in Vierraden b. Schwedt hat b antragt, seinen Sohn, den verschollenen Paul Eerhagen, Erenadier im Grenadier⸗

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regiment Nr. 3, 2. Kompaule, zuletzt wohnbhaft in Vterraden, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätesters in dem auf den

11. Juni 1919. Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerich’, Zimmer

Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine ju melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermoͤgen, ergeht die Aufforbe⸗ rung, spätestens im Aufgebotslermine dem

Gericht Anzeige zꝛu machen. Schwedt a. O., den 14. April 1919. Das Amtsgericht.

[8486] Aufgebot. 8

Der Rechtsanwalt Justizrat Dr. Weber in Altona hat brantragt, den ve schollenen Max Wilhelm Carl Nürnberg, geb. 3. März 1877, zuletzt wohnhaft in Sckwerin i. M, für tot zu ercklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgespedert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 4. Rovember 1819, Pormittags 10 Uhr, vor dem vnterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 10, anberaumten Ausgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben nder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine deim Gericht Arzeioe zu macken.

Schwerir. den 12 April 1919

Meckl.⸗Schwerinsches Amtsgericht. [8487] Aufgevot.

Der Altsitzer Cartt Schröder in Dannen⸗ berg hat beantragt, den verschollenen taub⸗ stummen Rnecht Karl Christopo Friedrsch Schlesener, geboren am 22. Nprif 7841, zuletzt wohnhaft in Pribbernow, für tot zu erklären. Der bezeichnete Werschollene wird aufgefordert, sich wpaätestens in dem auf den 381. Oktober 1919, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aafgedotstermine zu melden, widrigenfalls die Todezerklärung erfolgen wird. An alle, welche Nutkunst über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auffoederung, spätestens im Aufgebotztermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Stepenitz, den 13. April 1919.

Amtsgericht.

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[84888 NRurssgebot. 6 Die Anna Magdalena geb. Gollmer, Ehefrau des Johaan Georg Koch, Fabrik⸗ arbeiters in Dettingen a. C., bat be⸗ aatragt, ihren Bruder, den ver schollenen Jobannet Sollmer, geboren am 18. Juni 1881 in Dettingen a E, zuletzt wohn⸗ haft daselbst, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichuete Verschollene wied „ufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 29. Dezember 1919, Vormitea 8 9, Uhr, vor dem unterzeickhneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Zufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die dnee enh erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige tu mathen. Urach, den 15. April 191909. Württ. Amntsgericht.

[8489] Aufgrevot. v Der Bildhauer Peter Christ I. in Mastershausen hat Peantragt, den ver⸗ schollenen Ackergehilfen Johana Georg Berjamin Christ, geboren am 22. Apriil 1860 in Mastershaufen, zuletzt wohnhaft in Mastershausen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den Zanunar 1920, Vormtttags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt (Sitzungssazl) anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Zel (Mosel) den 5. April 1919. Das Amtsggericht.

[7667] Oeffentliche Aufforderung. Am 21. Sepiember 1917 ist in Han⸗ nover, Mardalstraße 4, der Kaufmann Ludwig Hartmann aus Cell⸗, geboren in Lüneburg als Sohn der Eheleute Musik⸗ direktor Karl August Hartmann und Anna Dorothee, geborenen Schultze, gestorben. Seine nächsten gesetzlichen Erben, nämlich: a sein Sohn Kaufmana Ludwig Hart⸗ mann in Hamein a. d. W und dessen 5 minderjährigen Kinder, b. seire Nichte Gertrud Schmidt und sem Neffe Katf⸗ mann Otto Premper, belde in Celle, Poststraße, baben die Erbschaft aus⸗ geschlagen. Da die weiteren Erben bisher nicht ermittelt siad, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. Juli 1919 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls feit⸗ gestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der preußische Fiskus nicht vor⸗ handen ist. B Celle, den 1. April 1919. Das Amtsgericht.

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[8490] Oeffentliche Nufforderung nach § 1965 B. G.⸗vs. Am 12 Mai 1917 ist in Dresden der dort zuletzt Craushaarstraße 19 wohnhaft gewesene berufslose Robert Felix Eidner,

[geboren am 7. Mai 1878 in Dresden,

Sohn der Ehele te Oberbüchsenmache r Friedrich Robert Eidner und Wilhelmine Pauline Eidner, geb. Arndt, gestorben. Seine Erben sind bisher nicht ermittelt worden, so haß das Erbrecht des Fiskus festgestellt werden soll. Bevor dies ge⸗

schieht, werden alle diejenigen, die Erb⸗ rechte an dem Erdnerschen Nachlasse zu haben glauhen, aufgefordert, biunen zwei Monaten izre Rechte hier anzu⸗ nelden und die Aus weise übe: ihr Erd⸗ recht beizubringen.

Dresden⸗Neustadt, am 14. April 1919.

Das Amtsgericht. Abt. VIII.

[8491] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Testamrntsvollstreckers der verstorbenen zunverehrlichten Therese Emmeline Fo⸗ Eanna Messow, nämlich des Bankbramten is iebrich Wilhelm Dammann, hierselbst,

Danielstraße 3, IV., vertreten durch die

h esigen Rechtsanwälte Dr. Friede. Bolzen

und Dr. Reinbard Crasemann, merden alle Nachlaßgläubiger der am 11. Juni 1844 ia Verlin gekorenen, zuletzt hier⸗ selböst, Neubertstraße 15, wohnhaft ge⸗ wesenen und am 5. Februar 1919 in Hamburg veritorbenen undverebelichlen Therese Emmeline Johanna Mrssow aufgefordert, ihre Forderungen bei der Ge⸗ richtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Dammthorwall 37, 1. Stock, Zimmer 1381, spätestens aber in dem auf Freitag, den G. Juni 1919, Vormittags ⁴IX ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, Stalhof, Kaiser Wilhelm Straße Nr. 70, J. Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, an⸗ zumelden. Die Anmeldung einer Forde⸗ rung hat die Angahe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaß⸗

läubiger, welche sich nicht melden, önnen, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichttellsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Hamburg, den 25. März 1917. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[8492]

Der am 24. Juni 1854 zu Schwarz⸗ bruch, Kreis Thorn, gebo ene Arbeiter Johann Fandvet ist mit Hinterlassung eines nur geringen Vermögens zu Magbe⸗ burg am 16. Novpen ber 1916 verstorben. Da die Erben und⸗ kannt sind, werden sie aufgefordert, ihre Erbrechte in dem auf 3. Juli 1919, Bormittag? 10 Uhe, Halberstädterstraße 131, Zumer Nr. 165, anderaumten Trmine aazum elden, widrigenfalls sestgestellt wird, daß ein anderer Erbe als per Preußische Fiokus nicht vorhanden ist.

Magdeburg, den 9. April 1919.

Das Imtsgericht A. Abt. 14.

[8493]

Am 30. April 1917 ist zu Magdeburg der Arbeiter Paul Ogrodowezyk mit Hinterlassung eines Reinnachlasses von 415,86 verstorben. Da die Erben un⸗ bekannt sind, werden sie aufgefordert, ihre Erbrechte m dem auf den 3. Juli 1919, Vormittags 10 Uhr, Halbderstädter⸗ straße 131, Zimmer 165, anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls fest⸗ gestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Prerßiscke Fiskus nicht vorhanden ist.

Magdeburg, den 9. April 1919.

Das Amtsgericht A. Abtellung 14

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[8494] Amtsgericht Stuttgart Stadt. Aufgebot.

Auf Antrag des Notariatspraktikanten Wilhelm Ellwanger in Stuttgart, Hirsch⸗ straße 39, als Nachlaßverwalter des am 3. Januar 1919 in Stuttgart verstorhenen Heiarich Heerlein, Püivatters in Stutt⸗ gart, Hauptstättersttaße 128, ist das Aufzebotsverfahren zum Zrecke der Ausschließung von Nachloß läubigern ein⸗ geleitet worden. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des veistorbenen Heinrich Heerlein, spätestens in dem auf Samstag, den 28. Juvni 1919 Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Stultgart Stadt, Archivstraße 15, I. Stock, Zimmer 28, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die Av⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forde ung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beisufügen. Die Na hlaßgläubiger, welche sich nicht melden, könney, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Luflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nscht ausgeschlossenen Gläͤubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Tellung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden

iger aus Pflichtteilgrechten, Vermächt⸗

Teil der Verbindlichkeit. Für die Glzu⸗

nissen und Auflagen sowie für die Gläu⸗

biger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt wenn sie sich nicht melden, nur ber Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Den 8. Apeil 1919. Amtsgerichtssekeetär Höppel.

[8495] Aufgebot.

Die Frau Dr. Eaitlie Schwartz Witwe hat als Erbin des am 28. Nobvember 1918 in Wiesbaden verstorbenen Dr. med.

Georg Schwartz, Arzt und Zahnarzt,

das Rufgeboltsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ entragt. Die Nachlaßagläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nochlaß des verstorbenen Dr. med. Georg Schwartz, Arzt und Zahnarzt, spä⸗ testens in dem auf den 16 Juni 1919, Wormittags 9 z Uhr, vor dem unterzeichne⸗ ten Gericht, Zim mer 92, Gerschtsstraße Nr. 2, anberaum ten Aufgebotstermine bei diesem Eericht anzumelden. Die Anmeloung hat die Angahe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; ur⸗ kundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizuf;gen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können,

unbeschadet deg Rechts, vor den Verbind⸗

lichkeiten aus Pflichtieilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insowelt Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ Seseuch der nicht ausgeschlossenen Glaͤu⸗ iger noch ein Ueberschuß ergibt. Dle Eläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erde unbeschränkt haftet,

Wiesbaden. den 2. April 1919. Das Amtsgericht. 13.

[8496] Brkanntmachung. 19.1I. 13. 19/1.

Hierdurch kündige ich namens und im Auftrage des Kommerzienrats R. Schönnen zu Charlotten burg, Fasenenstraße 77, und des FKammerherrn Fraf von Griebenew in Coburg den von diesen unter dem 28. April 1910 mit dem Friseur Withelm Löffler über einen Laden und Wohnung Charlottenburg, Kurfürstendamm 26a, ge chlossenen Mietsvertrag zum 1 k. tober 1919.

Berltu, den 1. März 1919.

Der Justizrat (gez.) Dr. Schoeps.

Die Veceff ntlichung ist durch Gerfchte⸗ beichluß vom 9. April 1919 bewillig: worden.

Charlotteuburg, den 10. Aprik 1919. Der Gerichtsschrether des Amtsgerichts.

Abteilurg 19.

[8497]. Der Krxschein vom 18. Juli 1877 über die Kox⸗ Nr. 11—20 der Gewerkscha t Alexandershoffnung in der Gemarkung Hesselbach ist für kraftlos erklärt. Laasphe, den 14. April 1919. Das Amtsgericht.

[8498]

Der Hypothekenbrief, der über die im Gruadbuche von Keilbof Blatt 8 in Ad⸗ teilung III unter Nr. 6 eingetragenen 4200 Restkaufgeld geblldet ist, ist für kraftlos erklärt.

Marienwerder, den 10. April 1919.

Das Amtsgericht.

[8499) 1. Beschluß. 10. VI. 275/19

Der Ehefrau des Gartenarbeiters Peter Haubrichs, Anna Kathaeina geb. Kurtb, in Godeoberg, Waldbur straße 36, ist vo dem unterzeichneten Nachlaßgericht am 8. Juni 1915 ein E bschein erteilt worden, worin bescheinigt wird, daß die Erben des am 18. Mai 1913 verstorbenen Wege⸗ arbeites Johang Kurth seine Mutter, Witwe Josef Kurth, geb. Zimmermann, zu und seine 7 Geschwister, Agnes Hufe⸗ rath, geb. Kurthb, Anna Maria Faigfe, geb. Karth, Josef Kurth, Karl Hermann Kurtb, Marta Therxesia Trimborn, geb. Kurtb, Anna Katkarina Haubrichs, geb. Kurth, und Gertrud Düren, geb. Kurth, zu je ½ sind. Dieser Erbschein ist vnlöbtse und wird daher für kraftlos er⸗

rt.

Bonn, den 5. April 1919.

Amtsgerscht. Abt. 10.

[8500] 2. Beschluß.

Dem Maurer Josef Kurth und dem Stuckateur Karl Kurt9, beide in Godes⸗ berg, ist von dem unterzeichneten Nachlaß⸗ gericht am 26. Mai 1911 eine Erb⸗ bescheinigung ausgestellt worden, mworin bescheinigt ist, daß die Erben des am 3. Januar 1896 gestorbenen Nachtwächtens Josef Kurth seine 8 Kinder, nämlich Agnes Huferath, geb. Kurth, Anna Mara Faigle, ceb. Kurth, Inhann Kurtb, Josef Kurtb, Karl Kurth, Tyerese Teimborn, geb. Kurth, Katharina Haubricha, geb. Kurtb, Gertrod Düren, geb. Kurlh, sind. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.

Vonn, den 5. April 1919. Amtsgerscht. Abt. 10.

[8501]

18 F. 55/18. Der Hypothekenbrief vom 23. April 1903 über die im Grundbuch von Frankfurt a M., Bezirk 28 Band 3 Blatt 85 in Abteilung III Nummer 11 für den Privatter Heinrich Dienst hier eingetragene Darleh sforderung von 350 dreihundertfünfzig Mark wud für kratlos erklärt.

Frankfurt am Main. den 9. April 1919.

Das Amtsgericht. Abteilung 18.

üeeh 59/1 D

8 F. 59/18. Der Versicherungsschein Nr. 41 711 der Frankfurter Lebeusber⸗ sicherungsgesellschaft in Frankfurt a. M., betr. Lebensversicherung des Christim Borkholder gegen Kriegsgefahr in Hölhe von 6000 ℳ, wird für kraftlos erklärt. Fraukfurt am Main, den 9. April 19419.

Das Amtsgericht. Abteilung 18.

:8503] 18 F. 50/18. Das Sparkassenbuch Nr. 7857 des Frankfurter Bankvereins e. G. m. beschr. Haftung über 92,90 wird für krattfoz erklärt.

Frankfart am Muin, den 9. April

1919. Das Amtsgericht. Abteilurg 18.

werden durch das Aufgebot nicht betroffe .

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elͤrt. 31. Dezember 1916, des Wagner der

[8504]

18. F. 58/18. Das Sparkassenbrch Nr. 26 542 c der Fronkfurter Sparkasse (Poldtechnische Gesellschaft) über 131,84 wird für kraftlos erklärt.

Franlfurtam Main, den 9. Aprkll 1919.

Das Amtszericht. Abteilung 18.

[8505] 18 F. 64/18. Das Einlegebuch der Frankfurter Sparkasse (Porytechnische Gesellschaft) Nr. 93 639 über 175 ℳ, gusgestelt auf den Namen des Obst⸗ händlers Friedrich Reiner in Frankfurt am Main, wird jür kraftlos erklätt. Fsankfurt am Matn, den 9. April 1919. Des Amisgericht. Abteilung 18.

[8506]

18 F. 63/18. Das Einlegeduch der Frankfurter Sparkasse (Polytechnische Ge⸗ sellschaft) hier Nr. 15 645 f über 20.600 ℳ, ausgestellt unter dem Namen Gustay Bockenheimer bier. geboren am 20. Sep⸗ tember 1875, wird fͤr kraftlos erflärt. .“ am Main, den 16. April 913.

Das Amtsgericht. Abteilung 18.

[8507]

18 F. 62/18. Das Finlegebuch der Frankfurter Sparkasse (Polytechnische Ge⸗ sellschaft) hier Nr. 98 636 c über 108,25 ℳ, ausgestellt auf den Namen Oskar Luye⸗ derg, geboren am 9. Dezember 1902, wied für kraftlos erklärt.

Frankfurt am Main, den 16. April Das Amtsgericht. Abteikung 13.

[8508]

Durch Azschlußurteil unterzeichneten Herichts von heute ist der Gefreite Hein⸗ rich Laux der 5. Komva nie Infanterse⸗ regiments Nr. 393, grboren am 29. Ok⸗ toder 1879, sonst Abbauer in Ummern, für fot crtlärt. Todestag 14. März 1918.

Crlle, den 11. April 1919.

Das Amtsgericht. [7668] ““

Durch Ausschluvßurteil des nnterzeich⸗ neten Gerichts vom 18. März 1919 sind der am 1. Jsli 1875 in Essen geborene Beramonn August Licht und der am 22. Februar 1855 ꝛu Kessenich geborene Nauter Heinrich Waguer für tot er⸗ Als Todestag des Licht ist der

31. Pezember 1914 festgestelt. Efsen, den 1. April 1919. Das Amtktgericht.

Bekanntmachung.

[8509]

Kitziagen vom 14. April 1919 ist der am 27. September 1893 zu Sulzfeld geb. Weinhandlungsreisende Heinrich Vollert, zuletzt Leutnant im 17. bayr. Inf.⸗Regt., 10. Komp., für tot erktärt.

Ale Todestag ist der 7. Juni 1917 fest⸗ gestellt.

Kitzingen, den 15. April 1919.

Amtsgericht. [8510] :

Durch Aosschlußu teil ist der am 9. August 1889 zu Heiderzdorf geborene Knecht Errst Echubert für tot e klärt. &Is Todestag ist der 25. September 1916, Mittags 12 Uhe, festgestellt.

Amtsgericht Nimptsch, 12. April 1919.

[8511]

Dutrch Ausschlußurteil von heute ist ber Stellenbesitzer Heinrich Kliem aus Senitz ür tot erk ärt. Als Todestag ist der 1. September 1916 festgestellt. Amisgeiicht Nimpisch, 12. April 1919.

[8512] Durch Ausschlußmteil von heute ist der Karcht Paul Bareke aus Langer öls, Kreis Nimptsch, gekoren 19. Okiober 1890 zu Nafelwitz, für tot ertlärt. Als Torestag ist der 5. Oktober 1917, Mittags 12 Uhr, festgestellt. Amtsgericht Nimptsch, 12. April 1919.

([8513]

In dem Aufg boteverfahren zum Zwecke der Todeterklärung des verschollenen Handlungsgehilfen Erxnst Krumbiegel aus Remscheid hat das Königliche Amtsgerscht in Remscheid durch den Amtsgerichtsrat Nachtigall für Recht erkannt: Der ver⸗ schollene Handlungsgebilfe Eenst Krum⸗ biegel aus Remscheid, zuletzt wohnhast azu Remscheid, Mitteistr. 2, geb. am 27. April 1852 in Wesel, wird für tot erklärt. Als Zeiwankt des Todes wid der 1. Januar 1897 festaestellt. Die Kosten des Verfaoreng fallen dem Nach⸗

lasse zur Last. 8 Nachtigall.

[85751 Oesfentliche Zustellung.

Der Kätner Somuel Kositzkt in Re⸗ kownitza, Prozeßbevoll mächligter; Rechts⸗ anwal Justizrat Neumann in Alenstein, klagt gegen seine Ehefrau Charlotle Kositzki, geb. Kosisk’, unbekanntrn Auf⸗ entbalts, wegen Ehescheldung, mit dem Antrage auf Scheidung der Ebe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen,

Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivtlkammer des Landgerichts in Allenstein, Ostpr., auf den 8. Juli 1919, Vormittags 92 Uhr, Zim⸗ mer 98 II, mit der Aufforderung, sich durch eien bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßdevollmächtigten vertreten zu lassen. Agenstein, den 12. Ipril 1919. 8

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Durch Ausschlußurleil des Amtsgerichte

folgenden 8 4 3 Die

8

Wogram, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Der Brzugapreis beträgt vierteljährlich 9 ℳ. Alle Postanstnlten nehmen Bestellung an: für Gerlin außer

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50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Auzzerdem wird auf

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Anzeigen nimmt an:

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Reichsbankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles: u 8 Dentsches Reich. 8 Gesetz, betreffend Aenderung des Kriegssteuergesetzes.

Verordnung zum Schutze gegen die Stillegung von Bank⸗

betrieben.

ese tzblatts.

Anzeige. betreffend die Ausgabe der Nummer 82 des Reichs⸗

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Aufhebungen von Handelsverboten.

Handels verbote.

Amtliches.

Dentsches Reich.

8 Geset, betreffend Aenderung des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 561). Vom 15. April 1919. 88 Der durch § 1 des Gesetzes vom 2. S. 773) geänderte § 38 des vom 21. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 561) Woitlaut:

Abminderung der Reichsschuld zu verwenden, nungsjahre 1916, 1917 und 1918 erforderlich ist.

Soweit die zur Deckung eines Fehlbetrags des Rechnungs⸗ Behs 1918 cous der Kriegsabgabe ersorderlichen Beträge in tücken der Kriegsonleihe entrichtet werden, tritt ein gleicher Betrag dem Anseihe soll und der Anleiheermächtiaung im § 2 des Haushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1919 hinzu.

Weimar, den 15. April 1919. Der Reichspräsident. Ebert. b Der Reichsminister der Finanzen. II“ Verordnung zum Schutze gegen die Folgen der Stillegung von Bankbetrieben. Vom 19. April 1919.

Gesetzbl. S. 1304) wird folgendes verordnet:

§ 1. . Wird ein Schuldner durch Enüegkng eines Bankbetriebs ohne sein Verschulden gehindert, eine privatrechtliche oder öffent ich⸗recht⸗ liche Zahlungsverbindlichkeit zu erfüllen, so gelten die Rechtsfolgen, die wegen der Nichtzahlung oder der nicht rechtzeitigen Zahlung nach Gesetz oder Vertrag eingetreten sind oder eintreten, als nicht ein⸗

geotreten.

2

§ 2. Der Schuldner kann sich auf die Vorschrift des § 1 nicht be⸗

rufen, wenn er es unterläßt, die Verbindlichkeit unverzüglich, nacht das Hindernis beseitigt ist, zu erfüllen.

Wird infolge der Stillegung eines Bankbetriebs die rechtzestige Handlung, deren es zur Ausübung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, ver⸗ hindert, so verlängern sich die für die Vornahme der Handlung vor⸗ geschriebenen Fristen um soviel als erforderlich ist, um nach Wegfall

Vornahme einer

des Hindernisses die Handlung vorzunehmen, mindestens aber bis zu

Ablauf von zwel Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses. 4. 8

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 8. April 1919 in Kraft. Der Reichsminister der Justiz bestimmt den Zeitpunkt ihres

8 Außerkrafttretens. b BZBerlin, den 19. April 1919. Reichsministerium für wirtschaftliche Demobilmachung.

uli 1918 (Reichs⸗ riegssteuergesetzes erhält

Einnahme aus der Kriegsabgabe ist zur soweit

sie nicht zur Deckuna von Fehlbeträgen der Rech⸗

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reichs⸗ SGSesetzbl S. 1292) und auf Grund des Erlasses des Rates der Volkebeauftraafen über die Errichtung des Reichsamts für de wirtschaftliche Demobilmachung vom 12. November 1918 (Reichs⸗

8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 82 und 83 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:

Nummer 82 unter Nr. 6814 das Gesetz über einen allgemeinen Feiertag, vom 17. April 1919, und unter Nr. 6815 das Gesetz über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft, vom Nummer 83 unter Nr. 6816 eine Verordnung über Höchstpreise für Erzeug⸗ nisse der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation, vom 17. April 1919. Berrlin W. 9, den 19. April 1919. 8 Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Regierungs⸗ und Gewerberat Dr. Brandes in Posen ist zum 1. Mai d J. nach Oppeln versetzt worden. Ihm ist die planmäßige Stelle eines Regierungs⸗ und Gewerberats bei der Regierung in Oppeln und des Aufsichtsbeamten im Sinne des § 139 der Gewerbeordnung für den Bezirk dieser “*“

Ministerivum für Landwirtischasi, und Forsten.

Der Oberforstmeister Lach in Schleswig ist nach Potsdam versetzt worden.

Der Regierungs⸗ und Forstrat, Geheime Regierungsrat Jansen in Schleswig ist zum Oberforstmeister,

der Hegemeister Ladwig in Altbuchhorst (Potsdam) zum Revierförster ernannt worden. v1“

Homünen

Bekanntmachung. Der Händler Richard Berges, dem durch Verfügung vom 14. Juni 1918 jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit untersagt worden ist, ist zum Handel wieder zu⸗ gelassen. . Barmen, den 15. April 1919. SDSDdie Polizeiverwaltung. Dr. Hartmann.

5

Bekanntmachung.

Dem Bäackermeister hhra. Siemes in Erkrath ist die Wiederaufnahme seines Bäckereibetriebes ge⸗ stattet norden. .

Düsseldorf, den 14. April 1919.

Der Landrat: von Beckeratb.

——

Bekanntmachung. Der gegen die Milchbändlerin Ehefrau Julius Krumm, Laura geb. Lindenburg, Cöln, Pantaleonswall 73, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1916, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) ergangene Beschluß auf Untersagung des Handels mit Milch vom 4. April 1916 wird aufgehoben. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Frau Krumm zu tragen.

Cöln, den 2. April 1919. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

Bekanntmachung.

olomé Colom, Poststraße, ist au

Ge i. tleh 23. September oce 898 die Fern⸗

haltung unzuverlässiger Per onen vom Handel, die Ausübung

des Handels mit Lebens⸗ und Genußmitteln unter⸗ sagt worden.

Halle, den 15. April 1919. Die Polizeiverwaltung. J. A.: Wur

. Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, hetreffend die Fernhaltung unzuverlässiner Personen vom en (Reichsgesetzblatt Seite 603), ist dem Feäeischermeister rich Putzker in Liegnitz, Neue Haynauerstraße 54, durch Ver⸗ fügung vom beutigen Tage der Handel mit Fleischwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt worden. Die Kunden des Fleischermeisters Putzker werden ersucht, sich umgehend bei einem anderen Fleischer in die Kundenliste eintragen zu lassen.

Liegnitz, den 14. April 1919.

3 Beklannntimachunng—

Den Söhnen Fritz und Wilhelm des Händlers und Gast⸗ wirts Gerland in Nienbrügge Nr. 20 ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Nahrungsmitteln wegen Unzuverläsigkeit untersagt. Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die Ge⸗ nannten zu tragen. Stadthagen, den 15. April 1919.

Der Landrat. Seebohm.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. April 1911

Der Reichsminister der Finanzen hatte unter dem 26. März eine Bekanntmachung erlassen, laut der bestimmte, in einem besonderen Verzeichnis aufgeführte festverzinsliche Wertpapiere, darunter amerikanssche, argentinische, brasilianische, chilenische, chigesische, englische, französische, marokkanssche, japanische, italienische, portugiesische und siamesische Schuldoerschreibungen, soweit sie sich im Jalande befinden, gegen eiae Abschlaaszahlung alsbald dem Reich zur Verfügung zu stellen sind. Die in dem Verzeichnis aufgezählten, im Auslande befindlichen Wert⸗ papiere so vie sämtliche in dem Verzeichnis nicht aufgeführten ausländischen festverzinslichen Werte (aus enommen öster⸗ reichische, ungarische, bulgarische, türkische und russische) sind nach der gleichen Bekanntmachung anzumelden. Die Ueber⸗ gabe der abzuliefernden und die Anmeldung der Wertpapiere hat bei einer inländischen Bank oder Bankfirma zu erfolgen. Infolge des Streiks bei einer Reihe von Banken ist es, wie „Worffs Telegraphenbüro“ mitteilt nunmehr erforderlich geworden, die Frist für die Ablieferung und für die Anmeldung weiter zu erstrecken. und zwar ist als letzter Termin der 5. Mai 1919 bestimmt worden. Es wird darauf hingewiesen, daß die Beschlaanahme der ausländischen Wertpe piere zur Ge⸗ winnung von Zahlungsmitteln für die Einfuhr von Lebens⸗ mitteln dringend erforderlich geworden ist, und daß die Nicht⸗ erfüllung der durch die Bekanntmachung geschaffenen Ver⸗ pflichtungen für die Eigentümer der Wertpapiere oder ihre gesetzlichen Vertreter, Verwalter von Vermögensmassen, Bevoll⸗ mächtigte, Pfandgäubiger Strafen und sonstige Vermögens⸗

nachteile nach sich zieht.

Das Kommando der Schutztruppe für Deutsch⸗ Ostafrika ist nicht in der Lage, in jedem einzelnen Falle die Anaehörigen von dem erfolgten Ableben eines Schutz⸗ trupplers zu benachrichtigen. Die Adressen sind dem Kom⸗ mando meist nicht bekannt. Alle dejenigen, die über das Schicksil ihnen verwandter Ostafrikakämpfer noch im Zweifel sind, können Arf agen an das Kommando der Schedtruppe für Deutsch⸗Ostafrika, Berlin W. 8 (Mauerstraße 45/46) richten.

8s

in Betracht kommenden Reichs⸗ und Landesbehörden telegraphisch eine Kundgebung übermittelt, in der er unter Bezugnahme auf die Meldungen der aus ländischen Presse, wonach die Entente beabsichtige, entweder das untere Weichselgebiet zu inter⸗ nationalisieren oder Danzig mit seiner nächsten Umgebung zu einem selbständigen oder gar unter polnischer Oberhoheit stehenden Freistaat zu machen, laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüroe“ im Nomen der deutschen Mehrheit der Bewohner Westpreußens mit allem Nachdruck erklärt, daß die Deutschen Westpreußens einer solchen Lösung unter keinen Umständen zustimmen würden. Die deulsche Mehrheit West⸗ preußens fordere nach wie vor, daß Westpreußen mit Danzig ungeteilt beim Deutschen Reiche bleibe. Sie werde sich gegen jede Beeinträchtiqung des Selbstbestimmungs⸗ rechts mit allen Mitteln zur Wehr setzen.

Die Kommunisten und die von ihnen beeirflußte Arbeitern schaft der Vorstädte von Augsburg beharrten, dem „Wolff⸗ schen Tesegraphenbüro“ zufolge, auch während des zweiten Oster⸗ feiertoges in ihrer feindseligen Haltung gegen die Regierungs⸗ nruppen. Den ganzen Tag über hielt die Schießerei mit Unter⸗ brechungen an. Die Nacht zum Dienstag verlief ruhig. Am Dienstaa vormittag begannen die Unterhandlungen mit den Arbveiterführern und Bettiebsausschüssen im Rathause. Die Arbeiter hatten mit dem Generalstreik ge⸗ droht. Demgegerüber behielt sich der Kommandeur der Re⸗ gierungstruppen polle Handlungsfreiheit vor, falls seine Forde⸗

S .

8

Die Polizeiverwaltung Ninow

rungen

Einstellung der Femdseligteiten, Auslieferung der

Der deutsche Volksrat für Westpreußen hat an alle

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