1919 / 104 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlä ger Feenes vom Handel (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 603), habe ich dem Händler Friedrich Röhrs in Visselb övede Nr. 259 durch Verfügung vom heutigen Tage den Handelmit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt. Rotenburg (Hann.), den 16. April 191u9.

Der Landrat. v. Müller. 8

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Mai 1919.

Der Staatenausschuß versammelte sich heute zu einer Vollsitzung; vorher hielten die nereinigten Ausschüsse für die Verfassung und für Handel und Verkehr sowie die ver⸗ Ausschusse für die Verfassung und für Justizwesen

ungen.

Im Anschluß an die von den Franzosen in Spaa über⸗ gebene Erklärung Paderewskis, die Polen hätten keinerlei Angriffsabsichten auf deutsches Gebiet, ging am 5. Mai folgende Note des Generals Nudant bei der Deutschen Waffenstillstandskommission ein:

Der Marschall, Höchstkommandierender der allijerten Armee, telegraphijert Nachstehendes am 3. Mai unter Nr. 2293:

Leilen Sie in meinem Auftrag Herrn Erzberger folgende Antwort mit: Die alliierten und assoziierten Regierungen haben immer ihren Willen betont, daß die Feindseligkeiten auf der deutsch⸗ polnischen Front ein Ende nehmen möchten. Kürzlich ist die Auf⸗ merksamkeit der polnischen Regierung auf diesen sehr ausdrücklichen Wunsch gelenkt worden. Mein Telegramm Nr. 2289 vom 2. Mai, das Ihnen durch die Waffenstillstandekommission mitgeteilt wurde, hat Ihnen die in dieser Angelegenheit ausdrücklich abgelegte Er⸗ klärung des Herrn Paderewsti zur Kenntnis gebracht. Ich fasse die⸗ selbe nachstehend zusammen:

1) Polen ist entschlossen, restlos die Bedingungen des mit Deutschland abgeschlossenen Waffenstillstands zu beobachten.

2) 86 8 Beüsessls herausfordernde Absichten in Posen und Oberschlesien.

3) In diesen Gebieten sind die polnischen Truppen nicht ver⸗ stärkt worden. Die am 3. Mai aus Warschau eingegangenen Nachrichten bestäligen übrigens, daß keinerlei polnische Ver⸗ stärkungen nach der Provint Posen entsandt wurden; anderer⸗ seits hahben Trupventeile des Generals Haller, die, um den Transvort zu erleichtern, durch an Oberschlesien grenzende 82 gefahren sind, niemand im Verlauf ihrer Reise zurück⸗ gelassen.

Aus vorstehender Erklärung und Auskunft geht hervor, daß die Lage in Oberschlesien und in Posen die Befürchtungen der deusschen Regierung nicht rechtrerligt. Dagegen wird berichtet, daß die Deut⸗ schen am 29. April 18 Kanonenschüsse auf Wiernszow, Kreis Czen⸗ stochowa, abgegeben haben, wobei vier Personen getötet und drei ver⸗

wundet wutden. Nach Schluß der Beschießung hißten die deutschen;

Truppen eine weiße Fahne und forderten die Räckzgabe emes Pferdes⸗ das ihnen a geblich geraubt worden wäre. Diese Herousforderungen, die sich nach Aussag⸗ n der polnischen Regierung wiederbolen, sind unzulässig Es ist nötig, daß die deutsche Regierung energisch ein⸗ schreitet, um eine Wiederholung zu verbieten.

Marschall Foch.

se Behavplung im Schlußsatz sind deutscherseits rmittlungen eingeleitet worden.

In einer kürlich übersandten französischen Note wurde der deutschen Regierung vorgeworfen, sie habe absichtlich an Stelle der landwirtschaftlichen Maschinen für die üe. eehestelang, die an erster Stelle abgegeben werden sollten, meist solche für die Sommerperiode geliefert. Dieser Vorwurf wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt von der deutschen Waffenstillstands kommission in Spaa am 6. Mai durch eire Erkzärung des Reichsminesters Erz⸗ berger auf das entschiedenste zurückgewiesen, in der festgestellt wurde, daß das Nichteinhalten der vereinbarten Zahl der ab⸗

uliefernden Frühjahrsmaschmen auf die ungerechtfertigte Zu⸗ r1ückweisung moßer Menaen solcher Maschinen durch die alliierten Uebernahmekomm ssare zurück uführen ist.

Der Rescheminister hat bei dieser Gelegenheit den Alliierten erklären lassen, daß die Herstellung der im Sommer abzu⸗ liefernden lan dwirtschaftlichen Maschinen durch die Unter⸗ bindung des Ve kehrs in Rohmaterialien und Halbfabrikaten vom besetzten nach dem unbesetzten Gebiet ernstlich in Froge gestellt ist. So sind . B. von den angeforderten und prinzipiell freigegeberen linksrheinischen Materialien, die zur Herstellung der landwirtschaftlichen Maschinen notwendig sind, nur ungefähr 5 Prozent nech dem rechtsrheinischen Gebiet ge⸗ liefert worden. Die Alliierten sind doher ersucht worden, ihre Wirtschafisstellen im besetzten Gebiet entsprechend aufzuklären und weitggehende Erleichterungen für die Ausfuhr nach dem unbesetzten Deutschland zu gewähten. 8

Der Friedensausschuß beschäfligte sich in der gestrigen Sitzuvng mst der Lebensmittelfrage. Ueber die Verhand⸗ lungen berichtet „Wolffs Telegraphenbüro“ wie folgt:

Der Reichsernährungsminister Schmidt gab eingangs eine Uebersicht über die vorhandenen Lebensmittelbestände.

Der Reichsminister Erzberger speach über die Finanzierung der Lebensmittel Seine Ausführungen gipfelten darin, daß wir durch eine gesteigerte Waarenausfuhr in der Lage seien, unsere Lebensmittel zu bezahlen. Der Minister warnte vor den in weiten Kreisen ge⸗ hegten Anschauungen, daß wir nur unser Gold hinauszugeben brauchten, um Lebensmittel zu erhalten.

Der Reichsschatzminister Gothein stellte dann fest, daß die verwerteten Heeresbestände bisher nur die geringe Summe von 275 Millionen Mark ergeben hätten, die überdies zumeift in Kriegs⸗ anleihe bezahlt seien. Es sei bedauerlich, daß noch nicht mehr hätte verwerjet werden können. Die Aufstellung der Inventur bereite große Schwierigkeiten, auch die Verwertung der Bestände sei schwierig, da infolge der Zwangsbewirtschaftung andere Stellen, neben dem Reichsschatzamt mitzuentscheiden hätten. Der jetzige Zu⸗ stand sei nicht weiter aufrtecht zu erhalten, man muͤsse dazu übergehen die Bestände zum Teil durch Konsortien ver⸗ werten zu lJassen. Außerordentlich zu bedauern seien auch die zablreichen Di biähle an Heeres ut. Auch dürfe bei der ab⸗ steꝛgenden Konjanktur auf den Metallmarkt dieser nicht über⸗ schwemmt werden. Es sci desboalb die Einrichtung von⸗Konsigrattons⸗ lägern Iim Ausland geylant, tann föndten wir Kredite bekommen, kann könnten wir alch Devisen schaffen, uUnd darauf käme Brüusseler Ablommen kürften wir

Heeres⸗ und Marinegerät nicht ausführen. Als Heeresgerät gelten seßt nur Waffen und Munition. Flugzeuge und Automobile önnten ausgeführt werden, doch müsse besonders, was die Auto⸗ die Ausfuhr vom Reichsschatzamt abhängig gemacht werden, da gerade Automobile in erschreckend hohber Zahl estohlen und verschoben worden seien. Eine große Anzabl ei über die Grenze gehracht worden, auch die Häfen seien mit Auto⸗ mobilen vollgestopft. Der Großhandel brauche eine größere Freiheit als bisher, aber auch durch die Ausfuhr allein würde der Bedarf an Devisen nicht gedeckt. Durch das Streikfieber sei unsere Industrie leider um vielfache Mislioneyaufträge gekommen. Große schwedische Aufträge seien u. a. desbalb den Vereiniaten Staaten zugeflossen. Die Porzellan⸗ und Glasindustrie habe große Aufträge; sie könne sie aber infolge des Kohlenmangels nicht ausführen. Reichsminister Gothein gab dann nech der Hoffnung Ausdruck⸗ daß das mit diktato⸗ rischen Vollmachten ausgerüstete Dreimännerkollegium in Verbindung mit dem Reichskommissar rascher und nicht so bürokratisch arbeiten werde, als das früher der Fall gewesen sei. Ein Teil der einkommenden Devisen, und zwar 20 vH würden dem Außenhandel auf drei Monate zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Abg. Ma yer⸗Schwaben (Zentr.) hob hervor, daß eine weitere Schwächung des Goldbestandes nicht stattfinden dürfe. Von berufener Seite seien die ausländischen Werte im Ausland auf 3 ½ Mäilliarden Mark beziffert worden. Es sei überaus merk⸗ würdig daß jetzt nur 330 Millsonen eingegangen seien. Zahlreiche Auslandswerte seien ins besetzte deutsche Gebiet, und von dort aus weiter gewandert.

Der Abg. Dr. Stresemann (D. V.) kritisierte die büro⸗ kratischen Maßnahmen des forderte die sofortige strengste Erfassung aller Vermögen.

Der Reichsminister Erz fuhr mit den syndizierten Industrien schneller geregelt werden könne. Das Steigen des Markkurses in den letzten Wochen sei nicht zuletzt durch den Sturz der Räteregierungen in München und Ungarn zu erklären, vor allem aber durch das Aufhören der Streiks. Besonders der Bankbeamtenstreik habe im Auslande den Gedanken aufkommen lassen, daß wir vor einem neuen Umsturz ständen. machte weiter Mitteilung davon, daß die Alliierten seit dem 6. Mai auch den Aufruf der fremden Wertpapiere im besetzten Gebiet ge⸗ stattet hätten. Die belgische Regierung habe in Spaa mitteilen lassen, daß sie im Besitze von sieben Milliarden deutschen Bantzetteln sei. Davon seien etwa drei Milliarden nach dem Kriege in das Land geschmuggelt.

mobile anbelange,

Die Preußische Staatsregieruna hat sich dem Polnischen Obersten Volksrat gegenüber bereit erklärt, in unmittelbare Verhandlungen mit den Polen über die Frage der gegenseitigen Freigabe von Geiseln, Inter⸗ nierten und Gefangenen einzutreten. Sie hat das Preußische Ministerium des Innern und das Kriegsministerium beouftragt, diese Verhandlungen mit den Polen zu führen. Wie „Wolffs Telegraphenbürd“ erfährt, ist seitens dieser beiden Ministerjen an den Polnischen Obersten Volksrat tele⸗ graphisch eine Einladung zur Aufnahme dieser Verhandlungen am 8. oder 9 Mai ergangen.

Necheiner Mitteilung der Pressestelle des Staatskommissariots 85 Oberschlesien sind über einen tschechischen Einfall in

berschlesien milde Gerüchte im Grenzbezirk im Umlauf. Der Sochverholt ist folgender:

Nachdem in den Kreisen Leobschütz und Ratibor der Grenzschutz auf allgemeines Verlengen zurückgezogen worden war, benutzten die Tichechen sofort die Gesegenheit, mit Patrouillen in die Grinzdörfer vorzufühlen. Militärischerseits ist sosort en geschritten worden. Die Patrouillen wurden zurückgezogen. Schwache Angriffe der Tschechen wurden abgewiesen.

1 Gestern nachmittag fand beim Reichswehrminister Noske, wie „Wo ffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite mitgeteilt

wird, eine Besprechung statt, die sich mit der Frage der Boykottierung von Angehörigen der Reichswehr beschäftigte.

ihrem Arbeitsausschuß auf

Einer Berliner Firma war von

Grund der Beschlüsse der Gewertschaftsversammlungen am 22. April

und 5. Mai das Ultimatum g'estellt worden, zwei Angestellte zu entlassen, weil sie bei den Freiwilligenverbänden Dienst getan hatten. An der Besprechung mit dem Reichswehrminister nahmen die Geschäftsleitung der Firma der Arbeitsausschuß und die Vor⸗ sitzenden mehrerer Berliner Gewerkschaftsverbände teil. Der Reichs⸗ wehrminister gab seiner tiefen Ennüstung Ausdruck über den scham⸗ losen Terror, der versuche, Arbeitstollegen nicht im wirtschaftlichen Kampfe, sondern ihrer politischen Gesinnung wegen auf die Straße zu setzen und dem Hunger preiszugeben. Er erklärte., daß diese Be⸗ schlüsse, die darauf abnelen, Deutschlands letzte Wehrmacht zu zer⸗ trümmern, objekliv Landesverrat bedeuten. Deutschland befinde sich noch im Kriegszustand und die Regierung werde mit allen ihr zu Gebote stehenden Machtmitteln die Durchführung der angedrohten Boykotlierung jener Männer, denen Deutschland Dank schulde, verhindern.

Die Aussproche hatte das Ergebnie, daß der Arbeitsaus⸗ schuß sein U-timatum zurfckzog, damit die Mitgliedschaften erneut zu dieser Fage Stellung nehmen könnten. Es ist zu erwarten, daß die Mehrheit der Berliner Arbeiterschaft die Ungeheuerlichkeit und Undurchführbarkeit der bereits erfolgten Boykottbeschlüsse einsehen und es in der schwierigen Lage, in der sich unser Vaterland hefindet, nicht auf eine sür sie aus⸗ sichtslose Kraftprobe ankommen lassen wird.

Im Ministerium der öffentlichen Arbeiten fand am 6 Mat eine Besprechung mit den vier großen Eisenbahnarbeiterorganisationen statt, an der außer dem Eisenbahnminister auch der Finanzminister und der Wohl⸗ fahrtsminister teilnahmen. Gegenstand der Erörterung war die Forderung der Berliner Ei enbahnarbeiterschaft, entweder eine Ermäßigung der Lebensmittelpreise herbeizuführen oder eine weitgehende Lohnerhöhung zu bewilligen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichlet, konnte die zwette Forderung nach Lage der Staatsfinanzen nicht afüllt werden, dagegen wird der an erster Stelle gemachte Vorschlag der Berliner Eisen⸗ bahnarbeiter tatk äftig verfolat werden.

Bei den Exörterungen ließen die Minister keinen Zweifel darüber, daß die Durchführung der Lohnerhöhung nicht nur mit den Staatsfinanzen absolut unvereinbar sei, sondern auch eine schwere Schädigung des allgemeinen wirtschaftlichen Lebens zur Folge haben würde. Aber selhbst bei Erfüllung der Forderung würde die Ursache der Notlage nicht Kefeitigt werden, weil die L,bensmittelmengen dadurch nicht vermehrt werden würden. Im Gegenteil würde die Laͤge verschärft werden, weil weilere Arbeite kräfte der Landwirtschaft entzogen werden und die Ernte daher im nächsten Jahr noch schlechter ausfallen wörde. Lediglich ein beborzugter Teil der Arbeiterschaft würde vielleicht in die Lage gesetzt werden, unter Ausnutzung des Schleichhandels, sich besser zu perso gen, die übrige Bevölkerung dagegen würde noch mehr darben

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müssen. Außerdem winde die Beschaffung der zur Durchführung der Lehnerhöhung cerjozderlichen n e Mibiarden Mark msetzen

früheren Reichsverwertungsamts und

berger erklärte dann, daß die Aus⸗ ,

Der Minister

in eine 85 starke Steuerlast, sodaß die Gesamtbevölkerung 1 Opfer bringen müßte, um einem beschrenkten Kreisen Arbeitern eine Besserung der Lebenshaltung zu ermöͤglicn Hierbei dürfe nicht unberuͤcksichtigt bleiben, doß schon jett a nähernd 90 v. H. aller Arbeiter geringere Löhne bezögen, die Eisenbahnarbeiter. Bei dieser ganzen Sachlage gäbe 6 wie alle drei Minister übereinstimmend darlegten, nur einen War⸗ der Besserung verspreche, und der sei eine möglichste Förderung 8 Einfuhr von Lebensmitteln, die einen Rückgang des unerfreulich Schleichhandess und damit eine Senkung der Lebensmittelpreise sah Polge haben würde. Diese Frage habe bereits in einer Tags zudr⸗ stattgehabten Besprechung zwischen Reichs⸗ und Staatz, behörden eine eingehende Erörterung gefunden. Als ein erfte Ergebnis dieser Besprechung könne die bereits in der Press gemeldete Bestellung emes Staatskommissarg betrachtet werden dessen Betätigung aber nicht allein in der Erhöhune der Waarenaussuhr, sondern vor allen Dingen auch in n kräftigen Steigerung der Lebensmitteleinfuhr zu sehen sei wird. Die drei Minister ließen keinen Zweitel darüber, daß die preußische Regierung mit aller ihr zu Gebote stehenden Macht si ibrerseits dieser dringendsten Frage annehmen würde, wenn dh Organisation des Reichs keinen baldigen Erfola erkennen Haft Habe auch die Lohnforderung keine Erfüllung finden können, dürfe doch die Arbeiterschaft die Sesedh hegen, daß sie dur ihren Antrag zur Förderung dieser augenblicklichen wichtigsten Frag wesentlich beigetragen habe, wie ja von ihr selbst in ihrer ersten Eingabe dargelegt worden sei, daß die Lohnforderung erst dann ge⸗ stellt worden sei, als ihrer Meinung nach die Bemühungen um Ver⸗ besserung der Lebensbedingungen keinen befriedigenden Erfolg der, sprochen hätten. 8

Gegenüber den obigen Ausführungen, deren Gewichtigken sich die Arbeitervertreter nicht verschließen konnten, mwurde tz allseitig für angezeigt erachtet, zunächst im lleineren Kreise, an dem Vertreter aller Eisenbahnarbeiterorganisationen teiln ehmen sollen, zu erörtern, was zu Gunsten der Arbeiterschaft unter den gegenwärtigen Verhältnissen noch weiter geschehen könne

Die Generalkommission der Deutschlands und der Gesoamtverband Gewerkschaften Deutschlands sind nach einer Mitteilung der „Wolffschen Telegraphenbüros“ der Deutschen Liga fir Völkerbund korporativ beigetreten.

2 Gewerkschaften der christlichen

Die Ueberreichung der Friedensbedingungen.

8 Versailles, den 7. Mal. Heute nachmiltag um 3 Uhr begaben sich die deutschen

Delegterten mit ihren Sekretären vom Hotel des ervoixz

nach dem Trianonpalaßhotel. Dort erwartete großer Vorrritt die Delegation und begleitete sie nach dem großen Saale des Hotels, wo sämtliche Mitglieder des Kongress s der assoziierten und alliierten Regierungen, an ihrer Spitze Cemenceau, zu seiner Rechten Wilson und zu seiner Lu ken Lloyd Georgte, sich beim Eintritt der deutschen Delegierten erhoben. Unter den Teil⸗ nehmern der Sitzung befanden sich außer dem Marschall Foch nur wenige Offiziere, die dienstlich m tder Veranstaltungim Zusammen⸗ hang standen, darunter auch der Chef der Mi itä mession Ohesst Henry, dem die Militärkontrolle in Versailles obliegt Gecf Brockdorff⸗Rantzau nahm mit den übrigen Herren oan einem Tische in der Saalmitte Patz, dahinter kie S ketäne.

Wenige Minuten nach 3 Uhr eröffnete, der Minister⸗ präsident Clemenceau die denkwürdige Versommlong mit einer kurzen Erklärung, in der er he vorhob, daß die Sturhe zur Regelung der durch den so grausam aufgezwungenen Kiieg entstandenen Ahrechnung gekommen sei.

„Sie verlangten den Frieden; wir sind bereit, ikn zu gewähren. Das Buch, das Ihnen überreicht wird, enthält seine Bedingungen. Wir werden Ihnen die nötige Zeit lassen, die die inte nationale Höflichkeit gebieret, um sie zu pfüfen. Wir werden aber für die notwendigen Vorkehrungen und Sicherungen sorgen, damit auf diesen zweiten Versailler Frieden, der einen so schrecklichen Krieg abschließt, kein weiterer folge.“

Hierauf gab Clemenceau den Inhalt der Fragen bekannt, über die von den deutschen Deiegierten innerhalb 14 Tagen eine schriftliche Aatwort gegeben werden solle. Ergehe von deutscher Seite schon früher Bescheid, so werde auch die Entente eine schleunige Gegenantwort erteilen, um binnen einer weiteren noch zu bestimmenden Frist die endaüllige schriftliche Entschließung von deutscher Seite zu erwarten. Inzwischen überreichte der Generalsekrefär des Friedent⸗ kongresses der alliierten und assozijerten Mächte, Dutasta, dem Giafen Brockdorff⸗Rantzau ein Buch mit dem Entwutf der von der Entente vorgeschlagenen Präliminarien. Nachdem der Dolmetscher in englischer und deutscher Sprache diese Erklärung Clemerceaus der ganzen Versammlung zur Kenntnis gebracht hatte, erhob sich Clemenceau zu der An⸗ frage, ob jemand eine Bemerkung zu machen wünsche.

Hierauf gab Graf Brockdorff⸗Rantzau zu erkennen, daß er das Wort wünsche, und verlas sodann sitzend folgende Er⸗ klärung in deutscher Sprache, wobei die einzelnen Sätze von den Dolmetschern Justizrat Schauer und Dr. Michaelis, ins Französische und Englische übersetzt wurden:

Meine Herren! Wir sind tief durchdrungen von der erhabenen Aufgahe, die uns mit Ihnen zusammengeführt hat, der Welt rasch einen dauernden Frieden zu geben. Wir täuschen uns nicht über den Umfang unserer Niederlage, den Grad unserer Ohnmacht. Wir wissen, daß die Gewalt der deutschen Waffen gebrochen ist. Wir kennen die Wucht des Hasses, die uns hier entgegentritt. Und wir haben die leidenschaftliche Forderung gehört, daß die Sieger uns zugleich als Ueberwundene zahlen lassen und als Schuldige bestrafen sollen.

Es wird von uns verlangt, daß wir uns als die allein Schul⸗ digen am Kriege bekennen; ein solches Bekenntnis wäre in meinem Munde eine Lüge. Wir sind fern davon, jede Verantwortung dafür⸗ daß es zu diesem Weltkriege kam, und daß er so geführt wurde, von Deutschland abzuwälzen. Die Haltung der früheren deutschen Re⸗ gierung auf den Haager Friedenskonferenzen, ihre Handlungen und Unterlassungen in den tragischen 12 Julitagen mögen zu dem Unheil beigetragen haben; aber wir bestreiten nachdrücklich, daß Deutschland, dessen Volk überzeugt war, einen Verteidigungskrieg zu führen, allein mit der Schuld belastet ist. 1 21 Keiner von uns wird behaupten wollen, daß das Unheil seinen Lauf erst in dem verhängnisvollen Augenblick begann, als der Thron⸗ folger Oesterreich⸗Ungarns den Mörderhänden zum Opfer fiel. In den letzten 50 Jahren hat der Imperialismus aller europätschen Staaten die internationale Laße chronisch vergiftet. Die Polltik der

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Verzeltung, die Politik ver Expinsion uns die Nichtachturg des

.“ I“ 8 8— Selbstbestimmungsrechts der Völker hat zu der Krankheit Europas heigetragen, die im Weltkriege ibre Krisis erlebte. Die russische Mobilmachung nahm den Staatsmännern die Möglichkeit der

Heilung und gab die Entscheidung in die Hand der militärischen

Gewalten. j b Die öffentliche Meinung in allen Ländern unserer Gegner hallt

wider von den Verbrechen, die Deutschland im Kriege begangen habe. Auch hier sind wir bereit, getanes Unrecht einzugestehen. Wir sind nicht hierhergekommen, um die Verantwortlichkeit der Männer, die den Krieg politisch und militärisch geführt haben, zu verkleinern und begangene Frevel wider das Völkerrecht abzuleugnen. Wir wiederholen die Erklärung, die bei Beginn des Krieges im Deutschen Reichstage abgegeben wurde: Belgien ist unrecht geschehen, und wir wollen es wieder gut machen.

Aber auch in der Art der Kriegführung hat nicht Deutschland allein gefehlt. Jede curspäische Nation kennt Taten und Personen, deren sich die besten Volksgenossen ungern erinnern. Ich will nicht Vorwürfe mit Vorwürfen eiwidern, ahber wenn man gerade von uns Buße verlangt, so darf man den Waäffenstillstand nicht vergessen, sechs Wochen dauerte es, bis wir ihn er⸗ hielten, sechs Monate, bis wir Ihre Ftriedensbedingungen erfuhren. Verbrechen im Kriege mögen nicht zu entschuldigen sein, aber sie geschehen im Ringen um den Sieg, in der Sorge um das nationale Dasein, in einer Leidenschaft, die das Gewissen der Völker stumpf macht. Die Hunderttausende von Nichtkämpfern, die seit dem 1 . Nopember an der Blockade zugrunde gingen, wurden mit kalter Ueberlegung getötet, nachdem für unsere Gegner der Sieg errungen und verbürgt war. Doran denken Sie, wenn Sie von Schuld und Sühne syrechen!

Das Maß der Schuld aller Beteiligten kann nur eine un⸗ varteiische Untersuchung keststellen, eine neutrale Kommission, vor der alle Hauptpersonen der Trggödie zu Worte kommen, der alle Archive

geöͤffnet werden. Wir haben eine solche Untersuchung gesordert, und

wir wiederholen die Forderung.

Bei dieser Konferenz, mo wir allein, ohne Bundesgenossen der großen Zahl unserer Gegner gegenüherstehen, sind wir nicht schutzlos. Sie selbst baben uns einen Bundesgenossen zugeführt: Das Recht, das uns durch den Vertrag uber die Friedensgrundsätze gewährleistet ist. Die alliterten und assoziterten Regierungen haben in der Zeit twischen dem 5. Okioher und dem 5, November 1918 auf den Machtfrieden verzichtet und den Frieden der Gerechtigkeit auf üör Panier geschrieben. Am 5. Oirober 1918 hat die deutsche Regierung die Grundsätze des Präsidenten der Vereinigten Staagten von Amerika als Friedenshafis vorgeschlagen. Am 5. November hat ihr der Staatssekretär Lansing erklärt, daß die alliierten und assoziierten Mäͤchte mit dieser Basis unter zwei be⸗ stimmten Abweichungen einverstanden seien. Die Grundsötze des Präsidenten Wilson sind also fuͤr beide Kriegsparteien, für Sie wie für uns und auch für unsere früheren Bundesgenossen bindend ge⸗ worden.

Die einzelnen Grundsätze fordern von uns schwere nationale und wirtschaftliche Opfer. Aber die heiligen Grundrechte aller Völker sind durch diesen Vertrag geschützt. Das Gewissen der Welt steht hinter ihm; keine Nation wird ihn ungestraft verletzen dürfen.

Sie werden uns bereit finden, auf dieser Grundlage den Vor⸗ frieden, den Sie uns vorlegen, mit der festen Absicht zu prüfen, in gemeinsamer Arbeit mit Ihnen Zerstörteg wieder aufzubauen, ge⸗ schebenes Unrecht, in erster Linie das Unrecht an Belgien, wieder gutzumachen und der Menschheit neue Ziele politischen und sozialen Fortschritts zu zeigen. Bei der verwirrenden Fülle von Problemen, die der gemeinsame Zweck aufwirft, sollten wir möglichst bald die einzelnen Hauptaufgaben durch besondere Kommissionen voen Sach⸗ verständigen auf der Grundlage des von Ihnen rorgelegten Ent⸗ wurfs erörtern lassen. Dabei wird es unsere Hauptaufgabe sein, die verwüstete Menschenkraft der beteiligten Völker durch einen inter⸗ nationalen Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der arbeitenden Klassen wieder aufzurichten.

Als nächstes Ziel betrachte ich den Wiederaufbau der von uns besetzt gewesenen und durch den Krieg zerstörten Gebiete Belgiens und Nordfrankreichs. Die Verpflichtung hierzu haben wir feierlich übernommen, und wir sind entschlossen, sie in dem Umfang auszu⸗ führen, der zwischen uns vereinbart ist. Dabei sind wir auf die Mit⸗ wirkung unserer bisherigen Gegner angewiesen. Wir können das Werk nicht ohne die lechnische und finanzielle Beteiligung der Sieger vollenden; sie können es nur mit uns durchführen. Das verarmte Europa muß wünschen, daß der Wiederaufbau mit so großem Erfolg und so wenig Aufwand wie möglich durck⸗ geführt wird. Der Wunsch kann nur durch eine klare geschäftliche Verständigung über die besten Meihoden erfüllt werden. Die schlechteste Methode ware, die Arbeit weiter durch deutsche Kriegs⸗ gefangene besorgen zu lassen. Gewiß, diese Arbeit ist billig, aber sie käme der Welt teuer zu stehen, wenn Haß und Verzweiflung das deutsche Volk darüber ergreifen würde, daß seine gefangenen Söhne, Brüder und Väter über den Vorfrieden hinaus in der bisherigen Fron weiter schmachteten. Ohne eine sofortige Lösung dieser all⸗ zulange verschleppten Frage können wir nicht zu einem dauernden Frieden gelangen.

Unsere beiderseitigen Sachverständigen werden zu prüfen haben, wie das deutsche Volk seiner finanziellen Entschädigungepflicht Genüge leisten kann, ohne unter der schweren Laft zusammenzubrechen. Ein Zusammenbruch würde die Ersatzberechtigten um die Vorteile bringen, auf die sie Anspruch haben, und eine unheilbare Verwirrung des ganzen europäischen Wirtschaftslebens nach sich ziehen. Gegen diese drohende Gefahr mit ihren unabsehbaren Folgen müssen Sieger wie Besiegte auf der Hut sein. Es gibt nur ein Mittel, um sie zu bannen: Das rückhaltlose Bekenntnis zu der wirtschaftlichen und sozialen Solidarität der Völker, zu einem freien und umfassenden Völkenbund.

Meine Herren! Der erhabene Gedanke, aus dem furchtbarsten Unheil der Weltgeschichte durch den Völkerbund den größten Fort⸗ schritt der Menschheitsentwicklung herzuleiten, ist ausgesprochen und wird sich durchsetzen. Nur wenn sich die Tore zum Völkerbund allen Nationen öffnen, die guten Willens sind, wird das Ziel erreicht werden, nur dann sind die Toten dieses Krieges nicht umsonst ge⸗ storben. .

Das deutsche Nolk ist innerlich bereit, sich mit seinem schweren

Lose abzusigden, wenn an den vereinbarten Grundlagen des Frledens

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nicht gerüttelt wird. Ein Friede, der nicht im Namen des Rechts vor der Welt verteidigt werden kann, würde immer neue Wider⸗ stände gegen sich aufrufen. Niemand ware in der Lage, ihn mit gutem Gewissen zu unterzeichnen, denn er wäͤre unerfüllbar. Niemand könnte für seine Ausführung die Gewähr, die in der Unterschrift liegen soll, ühernehmen.

Wir werden das uns übergebene Dokument mit gutem Willen und in der Hoffnung prüfen, daß das Endergebnis unserer Zusammen⸗ kunft von uns allen gezeichnet werden kann.

Nach der Beendigung der Erklärung stellte Clemenceau nochmals die Frage, ab weitere Bemerkungen gewünscht würden, und schloß hierauf die Sitzung. Der denkwürdige Akt dauerte von 3 Uhr 5 Minuten bis 3 Uhr 50 Mmuten. Die deutschen Delegierten kehrten sesort nach dem Hotel des Réservoirs zurück, wo Reichsminister Graf Brockdorff⸗Rantzau der ganzen deutschen Delegation einen eingehenden Bericht über den Ver⸗

lauf der Sitzung erstatlete.

Der Friedensvertrag. 9 . Der Band mit den Friedensbedingungen enthält in fran⸗ zösischer und englischer Sprache auf 208 Seiten 440 Artikel, die in folgende 15 Teile zerlegt sind: Pakt der Gesellschaft der Nationen, Grenzen von Deutschland, europäische poluische Klauseln, deutsche Rechte und Interessen außerhalb Deutsch⸗ lands, militärische, maritime und Luftklauseln, gegen Wilhelm II. sowie gegen Persönlichketten, die gegen die Kriegsgebräuche gehandelt haben, Wiederherstellungen, sinanzielle Klausela, wirtschaftliche Klauseln, Luftschiffahrt, weiter Häfen, Wasser⸗ straßen und Eisenbahnen, weiter Acbeit, sodann Bürgschaften der Ausführung, verschiedene Klauseln. Ueber den Völkenbund wird später berichtet. 1“

1. Teil. Festsetzung der Grenzen.

1) Mit Belgien: Norrostgrenze des ehemaligen Territoriums von Neutral⸗Moresnet, sodann Ostgrenze des Kreises Eupen sodann Grenze zwischen Belgien und Kreis 9 Contjoie, sodann Nordostgrenze des Kreises Malmedy bis zu ährem Schnittpunkt mit der Grenze Luxemburgs.

2) Mit Luxemburg: die Grenze vom 3. August 1914 bis zu ihrer Verbindung mit der Grenze Frankreicks am 18. Juli 1870. 3) Mit Frankreich: Grenze am 18. Juli 1870 von Luxem⸗ burg bis zur Schweiz unter Vorbehalt der Bestimmungen über das Saarbecken.

4) Mit der Schweiz: die gegenwärtige Grenze.

5) Mit Oesterreich: die Grenze vom 3. August 1914 von der Schweiz bis zur nachträglich abgegrenzten Tschechoslowakei.

6) Mit der Tschechosflowakei: Grenze am 3. August 1914 zwischen Deutschland und Oesterreich von ihrem Trefspunkt mit der alten Verwaltungsgrenze, die Böhmen und die Provinz Oberösterreich trennt, bis zur Nordspitze des Vorsprungs der ehemaligen Provinz Oesterreichisch⸗Schlesien, ungefähr 8 Kilometer östlich von Neustadt.

7) Mit Polen: von dem soeben angezeigten Punkte nach Norden und bis zur Spitze des Vorsprungs der Ostgrenze des Kreises Jalken⸗ berg, ungefähr 8 Kilometer östlich Puschin, eine auf dem Gebiete östlich von Zülz zu ziehende Linie, von da die Ostgrenze des Kreises Falken⸗ berg, sodann die Grenze zwischen Ober⸗ und Mittel⸗Schlesien, sodann die Westgrenze von Posen bis zur Bartsch, fodann den Lauf dieses Flusses stromabwärts, sodann die Grenze zwischen den Kreisen Gubhrau und Glogau nach Norden, sodann die Grenze Posen gegen Nordosten bis zu ihrem Treffpunkt mit der Grenze zwischen den Kreisen Lissa und⸗ Fraustadt; von da nach Nordwesten und bis zu einem auf der Straße zwischen den Orten Unruhstadt und Kopnitz festzusetzenden Punkte; eine Linie, die auf dem Gebiete westlich der Ortschaften Geversdorf, Brenno, Fehlen, Altkloster, Riebel und östlich der nachfolgenden Orte: Ulbersdorf, Buchwald, Ilgen, Weine, Lupitze, Schwenten verläuft; von do nach Norden und bis zum nördlichsten Punkt des Chlopsees: eine Linie festzusetzen auf dem länas der Mittellinie der Seen ver⸗ laufenden Raume, wobei indessen die Stadt und Station von Bentschen einschließlich der Linienkreuzung Schwiebus —Bentschen und Züllichau Bentschen auf polnisckem Gebsete verbleiben; von da nach Nord⸗ Fordost und bis zum Treffpunkte der Grenzen der Kreise Schwerin, Birnbaum und Meseritz: eine in dem Raume östlich von Belsche fest⸗ zusetzende Linie; von da und nach Norden die Grenze zwischen den Kreisen Schwerin und Birnbaum, sodann nack Osten die Nordgrenze der Provin; Posen, sodann nach Nordosten die Grenze zwischen den Kreisen Filehne und Czarnikau, sodann den Netzelauf flußaufwärts, sodann nach Norden die Ostgrenze des Kreises Czarnikau bis zu seinem Treffpunkte mit der Nordarenze Posens; von da nach Nordosten und bis zu einem Punkte der Grenze Posens, gelegen am äußersten Vor⸗ sprunge ungefähr fünf Kilometer westnordwest von Schneidemühl eine in dem Raume festzusetzende Linie; von da die Grenze Posens bis zu ibrem Tgefspunkte mit der Grenze zwischen den Kreisen Flatow und Deutsch⸗Krone; von da nach Nordosten und bis zur Cote 205, ungefähr fünf Kilometer westnordwest von Konitz: eine in dem Raume ungefähr varallel zur Eisenbahn von Schneidemühl— Konitz und ungefähr acht Kilometer westlich von dieser festzusetzende Linie, die im Westen der Orte Annafeld, Gresonse, Friedland, Steinborn, Jenznik, Wiesewanz und östlich der Orte Sakollno, Wengerx, Gursen, Radawnitz, Lanken, Damnitz, Schlochau (unter Belassung der Eisenbahn Hammerstein-— Schlochau —Prechlau), Lichtenhacen, Ricknau verläuft, von da nach Norden die Grenze zwischen den Kreisen Konitz und Schlochau, sodann die Grenze Westpreußens bis zum äußersten Norden des Vorsprungs ungefähr ackt Kilometer südöstlich von Lauenburg, von da nack Yorden und bis zur Ostsee: eine Linie in dem Raume östlich der Dörfer Hohenfelde, Saulin, Chottschow, der Mittellinie der östlich dieser Ort. schaften gelegenen Seen folgend und über die Cote 32 ungefähr fünf Kilometer nordnordwest von Ossecken verlaufend.

8) Mit Dänemark: Die Grenze, wie sie in den Schleswig festgesetzt wird. 8

Bis hierher geht Artikel 22. 8 ““

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Artikel 28 beschäftigt sich mit den Grenzen Ostpreußens vorbehaltlich der in Abschnitt 3 über Ostpreußen getroffenen Be⸗ stimmungen. Die Grenze läuft von einem Punkt von der Küste der Ostsee eineinhalb Kilometer nördlich der Kirche des Dorfes Pröbbernau und in einer von Norden nach Osten zu berechnenden Richtung von 159 Grad; eine Linie von etwa zwei Kilometer, die an Ort und Stelle bestimmt werden soll; von da in gerader Linie auf das Leuchtfeuer, das im Bogen des Kanals von Elbing ungefähr auf der Höhe von 54 Grad 19 „½Minuten nördlicher Breite und 19 Grad 26 Minuten östlich liegt; von da bis zur östlichsten Mündung der Noaat in einer ungefähren Linie, die von Norden nach Osten zu zählen ist von 209 Grad; von da dem Laufe der Noaat entlang stromaufwärts bis zum Punkt, wo dieser Fluß die Weichsel verläßt; von da ab den Hauptkschiffahrtskanal der Weichsel aufwärts: sodann südlich der Grenze des Kreises Marienwerder, dann des Kreises Rosenberg nach Often und zwar bis zu dem Schnittpunkt mit der ehemaligen Grenze von Ostpreußen; von dort die ehemalige Grenze zwischen Ost⸗ und Westpreußen sowie die Grenze zwischen den Kreisen Osterode und Neidenburg, sowie stromabwärts den Fluß Skottau, sowie strom. aufwärts dem Neidelaufe entlang bis zum Punkt, der etwa fünf Kilometer westlich Bialutten liegt und der ehemaligen russischen Grenze am nächsten ist; endlich von da gegen Osten und zwar bis zu einem Punkt unmittelbar im Süden des Schnittvunktes Rute Neidenburg -Mlava und der ehemaligen russischen Grenze: von da ist, Line Linie an Ort und Stelle zu bestimmen, die nördlich von Bialutten verläuft; von da der alten russischen Gvenze enflang his stlich Schmalleningken, sodann siromabwärts den Hauptschiffahrks⸗ konal der Memel und odann den Sfierwietharm des Deltas entkang bis zum Kuͤrischen Haff; von dort eine gerade Linie bis zum Treff⸗

rtikeln über

punkt Kurische Nehrun

Schwelz.

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mit der Verwaltungsgrenzlinie 8 etwa vier Kilometer südwestlich von Nidden; von da längs dieftr Verwaltungslinie bis zum westlichen Ufer der Kurischen Nahrum.

2. Teil. Völkerbund.

Der erste Abschnitt des Dokuments umfaßt die Morwan he⸗ treffend den Völkerbund, entsprechend dem Pariser Statut vom 14. Februar und dessen späteren fast geringfügigen Abanderungen. Fur Deutschlamd ist nur folgendes wichtig: Das Statut sieht zwei Gruppen von Mitgliedern des Völkerbundes, die ihm von Anfang an zugehören sollen, vor. Die erste Gruppe umfaßt diejenigen Staaten, die gegen uns gekämpft und die diplomatischen Beziehungen zu uns abgebrochen haben. Alle diese Staaten sind von selbst Mitglieder des Völkerbundes. Die zweite Gruppe umfaßt Neutrale aus dem gegenwärtigen Kriege, namentlich die Norbstaaten, Holland und die S Diese Staaten sind eingeladen, sich binnen zwei Monaten durch vorbehaltlose Erklärung dem Völkerbund anzüuschließen. Wichtig ist also die Tatsache, daß das Deutsche Reich einstweilen in die Organisation nicht einbegriffen werden soll, und es kann nur nach⸗ träglich durch eine Art Ballotage Mitglied werden. Erforderlich dazu ist Zweidrittelmehrheit innerhalb der Staatenversammlung und die Auftlahme ist an die Voraussetzung geknüpft, daß ein außen⸗ stehender Staat effektive Garantien seiner aufrichtigen Absicht gibt, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten, daß er also das Reglement akzeptiert, das durch den Völkerbund speziell für seine Sreitkräfte. zu Lande und zur See festgesetzt wird. Diese Be stimmungen würden also auch zur Anwendung kommen gegenüber unseren ehemaligen Bundesgenossen, falls sie die Aufnahme in den Völkerbund nachsuchen sollten.

1 (3. bis 8. Teil folgen später.) 9. Teil. Finanzielle Klauselnl.

Der gesamte Besitz und alle Einnahmen Deutschlands sowie der deutschen Gliedstaaten haften an erster Stelle für die Bezahlung der Kosten der Wiederherstellungen sowie aller anderen Lasten, die sich aus vorliegendem Vertrag oder irgendwelchen sonstigen Abmachungen zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten seit Abschluß des Waffenstillstandes ergeben. Insbesondere darf die deutsche Regierung bis 1. Mai 1921 Gold nur ausführen oder darüber ver fügen oder die Ausfuhr von Gold gestatten, wenn die Kommission sfür Wioderberstellungen im Namen der alliierten und assoziierten Mächte die Erlaubnis hierzu erteilt. Im einzelnen muß Deutschland die Unterhaltungskosten aller alliierten und assoziierten Heere in den be⸗ setzten deutschen Gebieten seit dem 12. November bezahlen. Die Kommission für Wiederherstellungen setzt fest, welche von Deutschland auf Grund des Waffenstillstandsvertrages geleisteten Lieferungen auf die von Deutschland zu leistenden Zahlungen anzurechnen sind. Dabei werden Zahlungen für Versorgung Deutschlands mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen sowie Zablungen, die nach Ansicht der Entente den Zweck haben, Deutschland zur Leistung der Wiederherstellungen zu befähigen, die Priorität haben. Die Entscheidung hierüber steht bei den alliierten und assoziierten Regierungen. Das Recht dieser Re⸗ gjerungen, über Guthaben und Eigentum Deutscher im Bereiche ihrer Gerichtsbarkeit zu verfügen, wird, soweit dieser deutsche Besitz sich bei Inkrafttroten des vorliegenden Vertrages in diesen Gebieten befindet, nicht berührt. Dasselbe gilt von den Pfändern oder Hypotheken, die sich im Besitz der alliierten und assoziierten Regierungen oder ihrer Staatsangehörigen be inden und bei denen deutsche Staaten oder ihre Staatsangehörigen Schuldner sind, soneit diese Verpflichtungen aus der Zeit vor Eintritt des Kriegszustandes zwischen Deutschland und den betreffenden Regierungen stammen.

Die Mächte, denen deutsches Gebiet abgetreten ist, übernehmen einen Teil der deutschen Reichsschuld sowie der Schuld des betreffenden deutschen Staates nach dem Stand vom 1. August 1914. Die Beträge sowie die Art der Uebernahme werden von der Kommission für Wieder⸗ berstellungen gemäß dem Durchschnitt der drei Finanzjahre 1911 bis 1913 festgesetzt. Hiervon ist jedoch Elsaß⸗Lothringen ausgenommen sowie derjenige Teil der auf Polen entfallenden Schuld. der nach An⸗ sicht der Kommission für Wiederherstellungen aus Maßnahmen zu Zwecken der deutschen Kolonisation stammt. Ebenso sind hiervon die Teile der Schuld ausgenommen, welche zum Erwelb des Eigentums des Deutschen Reiches oder der deutschen Staaten in den betreffenden Gebieten gedient haben. Dieses Eigentum wird von den Staaten, an die dieses Gebiet abgetreten wird, zu einem Preise erworben, den die Kommission für Wiederberstellungen festsetzt. Der Erlös wird von dieser Kommission der deutschen Regierung auf die Summen ange⸗ rechnet, die sie für die Wiederberstellung schuldet. Zu diesem Besitz wird gerechnet alles Eigentum der Krone, des Deutschen Reiches und der deutschen Staaten sowie das Privateigentum des ehemaligen Koisers und anderer Fürstlichkeiten. Frankreich übernimmt dieses in Elsoß⸗Lothringen gelegene Eigentum ohne jede Verpflichtung einer Zahlung. Dasselbe Recht erhält Belgien für die in seinen Besitz übergebenden Gebiete. In den früheren deutschen Gebieten, die durch Beauftraate für den Völkerbund verwaltet werden, übernimmt weder dieses Gebiet noch die vemmaltende Macht irgend einen Teil des deut⸗ schen Schuldendienstes. Zugleich gehen alle in diesen Gebieten ge⸗ legenen Besitzungen des Deutschen Reiches oder der deutschen Staaten an die beauftragte Macht über, ohne daß hierfür eine Ent⸗ schädigung geleistet wird.

Deutschland verzichtet auf alle Rechte irgendwelcher Art für sich und seine Staatsangehörigen aus Verträgen, betreffend Verwaltung und Kontrolle von Kommissionen, Agenturen, Staatsbanken sowie sonstigen internationalen finanziellen und wirtschaftlichen Kontrollkörperschaften oder Verwaltungskörvern in sämtlichen alliierten und assoziterten Ländern sowie in Oesterreich⸗Ungarn, Bulgarien und der Türkei ein⸗ schließlich ihrer Besitzungen und im Gebiete des früberen Rußlands. Deutschland verpflichtet sich weiter, zugunsten der Entente in näher⸗ bezeichneter Weise die mit der Türkei sowie der österreichisch⸗ungarischen Regierung abgeschlossenen Finanztransaktionen rückgängig zu machen, und bestätigt seinen Verzicht auf die Rechte aus den Verträgen von Bukarest und Brest⸗Litomsk sowie den Zusatzverträgen. Dis Kom⸗ mission für die Wiederberstellungen ist befugt, innerhalb eines Jahres, von der Gültigkeit des vorliegenden Vertrages an gerechnet, von Deutschland zu verlangen. daß es alle Rechte oder Interessen deutscher Staatsangehöriger in allen öffentlichen Unternehmungen sowie in Konzessionen innerhalb Rußlands. Chinas, Oesterreichs, Ungarns, Bulaariens und der Türkei erwirbt, ebenso wie in den Gebieten, die zu diesen Staaten gehören, und in Gebieten, die Deutschland oder seinen Verbündeten gehörten, aber abgetreten oder auf Grund dieses Vertrages einem Verwalter übertragen sind. Binnen sochs Monaten muß Deutschland sodann der Kommission für Wiederberstellungen alle diese Rechte und Interessen ebenso, wie die der deutschen Regierung gehörigen Rechte und Interessen übertragen. Die betreffenden Summen werden Deutschland auf die von ihm zu leistenden Wieder⸗ berstellungen angerechnet. Deutschland hat die Pflicht, seine Staats⸗ angebörigen hierfür zu entschädigen. Innerhalh von sechs Monoten nach Inkrafttreten dieses Vertrages muß Deutschland der Kommission für Wiederberstellungen eine Liste dieser Rechte und Interessen ein⸗ reichen. Die in dieser Liste nicht aufoeführten Rechte und Interessen Deutschlands sowie seiner Statsangehörigen sind nichtig und fallen in den Besitz der alliierten und assoziierten Regierung. Deufschland überträgt diesen Regierungen alle seine Forderungen on Oesterreich. Ungarn, Bulgarien und die Türkei. Die in Gold von Deutschland zu zabsenden Summen müssen nach Wahl der Gläubicer in Pfund. Dollars, Franken oder Lire geleistet werden. Die deutsche Recierung ograntiert der brasilianischen Regierung die Rückzahlung einschließlich fünf Prozent Zinsen der beim Hause Bleichröder devoniferten Beträge. die aus den Zwangsverkäufen aus dem Besitz des Staates Sad Paulo in Hamburc, Brewen, Antwerpen und Triest stamwen, vnd zwar zum Kurs der Mark vom Tage, an dem die Beträge hinterlegt sind.

10 Teil. Wirtschaftliche Klauseln. Feutschlond wipflichtet sich. die Eipfuhr cus sämtlicken Mije und asser verien Stasten mit feinerlei K Fliesti

Zöllen oden Lasten Anse innerer Stecuern zu belegen, die die Sätze übersteigen, welche 8 8 888 8 8 8