6] egenes Der Gastwirt Aldert Schad aus Burk⸗ hardtroda hat beantragt, den verschollenen Schmied Johann Georg Schad, Heboren am 14. Juli 1855 in Dankmarzshausen, uletzt wohnhaft in Eckardtshausen, für tot zu erklären. Der bezeschnete Ver⸗ 8 ne wird aufgefordert, sich spätestens n dem auf den 15. November 1919, Vorm. 9 ¼ Uhr, von dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ botstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. GEisenach, den 2. Mai 1919. Amtsgericht. II. b
[14377] Aufgebot. 1) Der Maurer Karl Louis Ebert in Frankenheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Klotz in Markranstädt,
2) der Erust Gerold in Elberfeld, Süd⸗ di
straße 29, hahben beantragt, ꝛuu 1 den Franz Moritz Ebext, geb. am 6. August 1844 in Altranstädt,
iu 2 den Ernst Gerold, geb. am 8. Januar 1858 in Warburgag i. W.,
heide zuletzt wohnhaft in Elberfeld, für tot zu erklären. Die bezeichneten Ver⸗ schollenen werden aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 22. Januar 1920. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Etland 4, Z1 mm⸗rl3, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigentalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige iu machen. 16 F. 34 + 36/19.
Elberseld, den 30. April 1919.
Amtsgerschts. Abt. 16.
[14380] Aufgebot.
Die Frau Ferdinandine Klose, geb. Nalisch, in Neuzelle bat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Obermüller Bernbhard Klose, Wehrmannder 10. Komp. 2. Ets. Batls. Landwehrinf.⸗Rgts. 8, geboren am 17. S ptember 1877 in Dörnsdorf, Kreis Oels, zuletzt wohnbaft in Schlaben, für tot zu erklären. Der beieichnete Ver⸗ schollene wird aufgefodert, sich spätestens in dem auf den 21. Juni 1919, Vormittags 10 Uhyr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 4, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. u alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. BB“X““
Guben, den 3. Mai 1919.
Das Amtsgericht.
[14238] Aufgebot. “ Johann N⸗vomuak vochleitner,. am 5. Mai 1872 in Ilzstadt, Passau, als Sohn der Norhburga Duschl, led. Maurer. seit ungefähr 26 Jahren verschollen, soll auf Antrag seiner Schwester Anna Bach⸗ haeubl, Privatierswitme in Lochhausen, Hs. Nr. 16, für tot erklärt werden. Auf⸗ gebotstermin wied bestimmt auf Montag, 29 Dezember 1919. Vorm. 9 Uhe, im Sitzungssaale Nr. 2 des Amtsgerichts⸗ gebäudes in Passau. Es eraeht die Auf⸗ forderung an den Verschollenen, sich spätrstens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt würde, sowie aalle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. Passaun, den 2 Mat 1919. Amtsgericht Passau.
[14381] Aufgebot. EAEI11“
Konrad Strohmaier, Waldschütze und Glaser in Gomaringen, und Marie Schuker, geb. Strohmaier, Wagnersehe⸗ frau in Gomaringen, haben angzogt. den verschollenen, am 21. Dezember 1876 zu Gomaringen geborenen Gottlieb Stroh⸗ maier, zuletzt wohnhaft in Gomaringen, Sohn des verst. Glasers Matthäus Strohmaier und dessen verst. Ehefrau, Anna Marie geb. Strohmater, beide von Gomaringen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 10 Fe⸗ bruar 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem „amtsgericht Reutlingen anbe⸗ raumten Aufgebotstermive zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft üben Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderunag, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht
1““
4
Anzeige zu machen. — Reutlingen, den 30. April 1919. Gerichtesch eiberei des Amtsgerichts.
Referendar Dr. Muff.
[14596] Aufforderunga zur Aunmelbung von Erbrechten. 3. VI. 71/16 Die unbekannten Erxben der im Jahre 1831 geborenen und im Jahre 1871 in Aitona (Elbe) gestorbenen Marie Catharina Kühl, geb. Steuerwald, werden auf⸗ gefordert, ihre Rechte als Miterben nach der am 6. Oktober 1916 in Hamburg ver⸗ storbenev, zuletzt in Altrablstedt wohnhaft gewesenen Hebamme Jobanna Dorothea Marie Wegener, geb. Beick, letztere ge⸗ Foren am 1. Mat 1848 in Lüredurg, bei dem unterzeichneten Gericht bis zun 15. Juli 1919 anmmelden. Bemerkt wird, daß die Fräu Kühl in Altona mit
welcher nach dem Tode seiner Frau aus⸗ gewandert sein soll. Aus der Ehe beider soll ein Sohn hervorgegangen sein. Ahrensbarg, den 2. Mai 1919. Das Amtsgericht.
[14239] Aufgebot. 84. F. 300/19. Der Rechtsanwalt Dr. Jacoby in Berlin, Potsdamerstraße 84 a, hat als Pfl⸗ger des Nachlasses der am 17. September 1918 in Lauban verstorbenen, in Berlin, Fochbannstr. 25, wohnhaft gewesenen Anna Gräber das Aufgebotsverfabren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Anna Gräber spätestens in dem auf den 1. Oktober 1919, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock, Zimmer 106/108, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat ie Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu entbalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und e berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ Fesgfckas der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ iger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbtell entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der ee des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. VBerlin, den 26. April 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84.
[14240] Aufgebot. 24. F. 34/19. Der Bauerngutsbesitzer Fritz Berge⸗ mann in Helligensee a. d. Havel, Dorf⸗ straße 13, als Pfleger für diejenigen, welche Erben des am 18. August 1917 im Brandenburgischen Stechenbeim in Eilang⸗ hof bei Reppen vperstorbenen früheren Tischlermeisters Julius Ritthäufer aus Heiligensee a. d. Havel, vertreten durch J.⸗R. Leysersohn, Berlin, Zimmerstr. 5, bat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des ve storbenen Jultus Ritt⸗ häuser spätestens in dem auf den 11. Juli 1919, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Brunnenplan, Zim⸗ mer 28 I, anberaumten Aufgebotstermine hei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Feetetteeeschn Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Verlin, den 10. April 1919. Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
[14382]
as Amtsgericht Selb hat am 30. April 1919 folgendes Aufgebot erlassen: Die Fabrikbesitzerswitwe Eugenie Löw, geb. Barthel, und der Kaufmann Otto Löw, veihe in Bayreutb, haben das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung zon Nachlaßaläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des am 29. Dezember 1916 verstorbenen Rechts⸗ anwalts Waldemar Löw in Selb bis vätestens in dem auf Donnerstag, den 10. Juli 1919, Normittags 10 Uhr, vahier anberaumten Termine bei dem Amts⸗ gerichte Selb anzumelden. Die Anmeldung bat Angabe des Gegenstandes und des Grunde; der Forderung zu enthalten; ur⸗ kundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abscheift beizufügen. Nachlaß⸗ unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der
(nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein
Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen gegenüber jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Vecbindlichkeit. Die Gläuhiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Hläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Selb den 5. Mai 1919.
Gerichtsschreiberet des Amtsgerichts.
[14241] Aufgebot.
Der Ratschreiber Michael Schurk in Mess⸗lbausen hat als Nachlaßpfleger des Nachlasses der am 15. August 1918 in Messethausen verstorbenen, wohnhaften Taglöhners Michael Hellinger
einem Tapezier Kühl vethesratet war,]
Wimwe, Regina geb. Dtetz, das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der A
gläubiger, welche sich nicht melden, können, h lichkeiten aus Pflichtteilerechten, Vermächt⸗ D.
zuletzt doit A
schließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die vüachpon Nachlabe werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der Verstorbenen spätesters in dem auf Donnerstag, den 26. Juni 1919. Vormittags 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, II. St., Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebhotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalsen; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Glzu⸗ biger aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie für die Glaͤu⸗ biger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. 19 Jeuberbischofsheim, den 18. April
Bad. Amtsgerscht.
[14383]
Die Schuldverschreibungen der 3 ½ (% Anleibe des Deutschen Reichs von 1888 Lit. D. Nr. 81 798 über 500 ℳ und Lit. E Nen. 119 246 und 119 247 über je 200 ℳ sind für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 30. April 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
[14384] Die nachbezeichneten 3 ½ prozentigen Obli⸗ gationen der Hannoverschen Landeskredit⸗ anstalt zu Hannover Lit. T Nr. 5801 über 300 ℳ, Lit. U Nrn. 1641 2577 und 3946 über je 200 ℳ, sind für kraftlos erklärt. — Haunover, den 2. Mai 1919, Das Amtsgericht. 38.
[14385] 8 Durch Urteil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom beutigen Tage sind die folgen⸗ den verschollenen Personen: 1) der Drogist Carl Ernst Theodor Fuhr, geboren am 15. April 1848 in Königsberg i. Pr. als Sohn des Glöckners Friedrich Magnus Fuhr und dessen Ehe⸗ frau Marie Albertine, geb. Höpfner, 2) der Knecht Wilhelm Knoch, geboren am 9. Junt 1880 in Magdeburg, Sohn des Arbeiters Wilhelm Knoch und dessen Ebefrau Emille, geb. Sattler,
für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist für beide Personen der 31. Dezember 1917 festgestellt worden. Magdeburg, den 29 April 1919.
Das Amtsgericht A. Abt. 8
[14386] Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 2. Mai ist der am 5. Jult 1886 in Neu Heiduk geborene Uhrmacher Emanuel Nocon für tot er⸗ klärt worden. Als Todestag ist der 21. Oktober 1916 festgestellt worden.
Prenzlau. den 2. Mai 191909.
Das Amtsgericht.
[14387]
Durch Urteil des unterzeichneten Gerichts vom 30. April 1919 ist der im gegen⸗ wärtigen Kriege vermißte und verschollene Häusler und Wehrmann Hermann Hase loff, geboren am 22. September 1890 zu Rahnesdorf, für tot erkläért. Als Zeitpunkt des Todes in der 7. Okiober 1914 fest⸗ gestellt.
h. hxh Bez. Halle, den 30. April
Das Amtsgericht.
[14400] Oeffentliche Zustellung. 39. R. 165/19. Frau Malwine Schäffer, geb. Sobel, in Berlin, Prenzlauerstr. 12 a, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Oskar Cohn und Dr. Gustav A. G. Gold⸗ schmidt in Berlin, Landsbergerstr. 58, klagt gegen den Landwirt Philius (Philias) Schäffer, früher in Berlin, Prenzlauer⸗ straße 12 a, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit der Klägerin eine Doppel⸗ ehe eingegangen sei, da er in noch gültiger Fhe mit einer anderen Frau lebe, mit dem Antrage auf Nichtigkeitserklärung der Ehe. jie Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer2—-4, auf den 14. Juli 1919, Vormittags 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 5. Mai 1919. 1 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.
[14388] Oeffentliche Zustellung.
Die Schneiderfrau Minna Kretschmann, geb. Thiede, in Mühlhausen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Mehl⸗ hausen in Braunsberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Franz Kretsch⸗ mann, zuletzt in Kalkstein, netzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Chescheidung auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem mtrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schulvdigen
Teill zu erklären. Die Klägerin ladet den
Beklagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗;zgegen Ficherheiteleistzam,
kammer des Landgerichts in Braunsber⸗ auf den 23. Juni 1919, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Braunsberg, den 1. Mai 1919. Eisermann Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[14389] Oeffentliche Zustellung.
Die Chefrau des Maurers Otto Wil⸗ helm Georg Hartmann, Frieda Maria geb. Hahnenfeld, in Lehe i. Hann., ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Barg⸗ mann & Buse in Bremerhaven, klagt gegen ihren EChemann, früher in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Zivilkammer III, zu Bremen im Gerichtsgebäude, I. Ober⸗ geschoß, auf Montag, den 23. Juni 1919, Vormittags 8 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage und der Ladung bekanntgemacht.
Bremen, den 5. Mai 1919.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. Scheinplug, Sekretär. [14392] X 88
Oeffentliche Zustellung. 4. R. 94
Die Ehefrau Anna Hoch, geb. Borg⸗ wardt, zu Halle, S., Alter Markt 25, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Riecke daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Franz Friedrich Wilhelm Hoch, früher in Halle a. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte schon vor der Eheschließung wiederholt wegen Dieb⸗ stahls vorbestraft worden sei, was dieser ihr verschwiegen hatte, und daß er auch im Jahre 1917 wegen Betrugs und Dieb⸗ stahls zu längerer Festungshaft verurteilt worden sei, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien für nichtig zu erklären eventl. zu scheiden und den Beklagten für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Halle a. S., Post⸗ straße 13 I, Zimmer 65, auf den 12. Juli 1919, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderuna, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 1
Halle a. S., den 3. Mai 1919.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[14393] Oeffentliche Zustellung. 3/2. R. 25/15. Die Chefrau des Arbeiters Wrelm Philipp, Katharina geb. Weber, in Ahlen, Steinstraße, Klägerin. Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. ten Hompel in Münster i. W., klagt cegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Wilhelm Phillipp, früher in Nordkirchen. Kreis Lüdinabausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Münster i. W., Zimmer 45, auf den 10. Juli „ Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustelluna wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. Münster i. W., den 29. April 1919. Temming, Amtsgerichtssekretär. Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[14394] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Karoline Müller, ceborene Lohmever, in Lemwerder, Prozeßbevoll⸗ mäcktigter: Justizrat Dr. Krimke in Verden (Aller), klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Maurer Diedrich Müller, früher in Lesum, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des S 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ebe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldisen Teil zu erklären. Die Kläcerin ladet den Beklaoten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller), auf den 8. Juli 1919, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderuna, sich durch einen bei diesem Gerickte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Verden (Aller), den 2. Mai 1919. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[14399] Oeffentliche Zustellung. 1.0. 562/19. Die Ehefrau des Franz Josef Roth, Elisabeth geb. Schaller, in Weil im Dorf⸗ Tachenberg, Württemberg, eigenen Namens und namens ihres minderjährigen Kindes Erika als gesetzliche Vertreterin desselben, Prozeßbevollmächtigten: Rechtsanwalt Dr. Weiler in Saarbrücken 3, klaot oegen ihren Ebemann, den Kaufmann Josef Roth, unhekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsortes, früber in Sgarbrücken 1, Friedhofstr. Nr. 5, auf Unterhaltsforderumg, mit dem Antrag, den Bekloagten kostenfällig zu verurteilen, an die Klägerin eine monatliche, pränu⸗ werando zahlbare, Unterhaltsrente von 100, ℳ zu berꝛahlen, beginnend mit dem
1. Januar 19190. Das Urteil, eventuell
vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Hersnes des Rechtsstreits- por de I. Zivilkammer des Landgerichts in Saax. brücken auf den 9. Juli 1919, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, mit der Aufforde Lung c durch einen bei diesem Gericht⸗ zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Saarbrücken, den 29. April 1919. (L. S.) Buchchhlh— Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[14391] 1 Oeffentliche Zustellung. 24. 0. 159/18.
Die Frau Marianne Leidig, geb. Prill, zu Fichtenau für sich und als Pflegerin ihres am 9. April 1914 geborenen Kindes Erika Leidig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Priester in Berlin, Zimmerstr. 21, klagt gegen den Klempner Emil Leidig, früher in Fichtenau, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte sie am 20. De⸗ zember 1917 böswillig verlassen habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen: 1) an seine Ehefrau Marianne Leidig monatlich 100 ℳ, 2) an sein Kind Erika Leidig monagtlich 40 ℳ Unterhalt zu zahlen und das Urteil, soweit zulässig, für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechis⸗ streits vor die 13. Zivilkammer des Land⸗ gerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, auf den 1. Oktober 1919, Vormittags 10 Uhr, Saal 142, mit der Aufforderung, sich durch einen
sbbei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ /18.
anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Charlottenburg, den 3. Mai 1919.
Schulze, Gerichtsschreiber des Land⸗
gerichts III. Zivilkammer 13.
[14390] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Franz Walter Stanke in Dresden, gesetzlich vortreten durch seinen Pfleger, den Rechtsanwalt Dr. Riedel, Dresden, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Herschel, Dresden, klagt gegen den Zigarvenmacher Paul Hermann Stanke, zuletzt in Kopenhagen, wegen Unterhalts unter den bereits in Nr. 34 dieses Blattes vom Jahre 1919 bekannt⸗ gegebenen Behauptungen und Antrag. Der Kläger ladet den Beklagten anderweit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 9. Zivilkammer des Landgerichts zu Dresden auf den 10. Juli 1919,
Vormittags 9 Uhr, mit der. Aufforde⸗
rung, sich durch einen bei diesem Gerichte
zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗
bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dresden, den 2. Mai 1919.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[14395] Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirt. Alhert Winzer in Wulfersdorf bei Taucke, vertreten durch Rechtsanwalt Rössiger in Beeskow, klaat gegen den Inspektor Rudolf Meyer, früher in Giesensdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte von ihm Wein und Zigarren im Betrage von 415 ℳ gekauft und emp⸗ fangen habe, mit dem Antrace: 1) den Be⸗ klagten zu verurteilen, an Kläger 415 ℳ nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tracen; 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtscericht Beeskow, Zimmer 8/9, auf den 11. Juli 1919, Vormittags 10 % Uhr, geladen.
Beeskow, den 3. Mai 1919.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[14398] Oeffentliche Zustellung. O0. 56/10.
Die Frau Hedwig Mischke, verwitwet cewesene Werner, geb. Pfeiffer, in Memel⸗ Schmelz, für sich und als gesetzliche Ver⸗ treterin ihres minderjährigen Sohnes Hans Werner, mit Zustimmung ihres Ehe⸗ mannes, Prozeßbevollmächtigte: Justizrat Valentin und Rechtsanwalt Batt in Memel, klagt gegen die Terrazzofabrikanten Mazzoli und Da Via, früher in Memel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Bebhauptung, daß die Beklagten wegen ihrer Forderung gegen die Klägerin befriedigt seien und daher der für sie auf dem Grund⸗ stück der Klägerin, Schmelz Nr. 355 Abt. III Nr. 17, eingetragene Widerspruch unbegründet sei, mit dem Antrage: 1) die Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in die Löschung des bei der Hvyvokhek im Grundbuche von Schmelz Nr. 355 in Ab⸗ teilung III Nr. 17 von 3500 ℳ für die Beklagten gegen die Pfändung der Hvyvo⸗ thek durch den Baugewerksmeister W. Richtsmever in Memel wegen ihrer Forde⸗ rung gegen die Oskar und Hedwig geb. Pfeiffer⸗Wernerschen Eheleute in Memel von 579,32 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 19. 6. 1914 und eines Kostenpauschauan⸗ tums von 100 ℳ eingetragenen Wider⸗ spruchs zu willigen. 2) Das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten gur mündlichen Nerhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zvilkammer des Landgerichts in Memel auf den 30. Juni 1919, Vormittaas 9 % Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ michte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird B cter Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.
Memel, den 25. April 1919.
Schumagcher, Land E’ Gerichtsschreiber des Landgerichts.
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Staatsan
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Fostunstalten nehmen Bestellung an: far Bertdun gusesn FoKanstalten und Jeitungnnertrieben sür Belbnbholnr en.
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50 Pf., einer d gespalt. Einheitszeile 90 9f. Anßerdem werd auf den Anzetgenvpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.
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Berlin W. 48, Wilbeiaratze Ns. 38.
Abends
1919.
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Postschechkonto: Berlin 41 621. —x —ꝛ—;——
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Inhalt des amtlichen Teilec: Deutsches Reich.
guftufe an das beuische Volk und an den deutschen Osten. Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über Papier, Karton und Pappe, vom 200 September 1917. Bekanntmachung, betreffend einen Tartfvertrag. hHandelsverbot. E11.“
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Handelsverbote.
Dentsches Reich.
VNsch Der ehrliche Friedenswille unseres schwer duldenden Volkes fand die erste Artwort in ungemein harten Waffenstillstands⸗ bedingimngen. Das daoutsche Volk hat die Waffen niedergelegt und alle Verpflichtungen des Waffenstillstandes, so schwer sie waren, ehrlich gehalten. Trotzdem setzten unsere Gegner sechs Monate lang den Krieg durch Aufrechterhaltung der Hunger⸗ biockade fort. Das deutsche Volk trug alle Lasten im Vertrauen auf die durch die Note vom 5. November von den Alliterien gegebene Zusage, daß der Friede ein Frieden des Rechts auf der Grundlage der 14 Punkte Wilsons sein würde Was uns statt dessen jetzt in den Fciedensbedingungen geboten wird, widerspricht der gegebenen Zusage, ist für das deutsche Volk unerträglich und auch bei Aufbietung aller Kräfte unerfüllbar.
Gewalt ohne Maß und Grenzen soll dem deutschen Volk angetan werden. Aus solchem aufgezwungenen Frieden müßle neuer Haß zwischen den Völkern und im Verlauf der Ge⸗ schichte neues Morden erwachsen. Die Welt müßte jede Hoffnung auf einen die Völker befreienden und heilenden, den Nieden sichernden Völkerbund begraben. .
Zerstückelung und Zerreißung des deutschen Volkes, Aus⸗ lieferung der deutschen Arbeiterschaft an den fremden Kapi⸗ talismus zu menschenunwürdiger Lohnsklaverei, dauernde Fesselung der jungen deutschen Republik durch den Imperialis⸗ mus der Entente ist das Ziel dieses Gewaltfriedens.
Die deutsche Volksregierung wird den Friedensvorschlag der Vergewaltigung mit dem Vorschlag des Friedens des Rechts auf der Grundlage eines dauernden Völkerfriedens beantworten. Die tiefe Erregung, die alle deutschen Volks⸗ keise ergriffen hat, legt Zeugnis dafür ab, daß die deutsche Regierung den geschlossenen Willen des Volkes zum Ausdruck bringt.
Die deutsche Regierung wird alle Kräfte anspannen, um für das deutsche Volk dieselbe nationale Einheit und Unabhängig⸗ keit und dieselbe Freiheit der Arbeit in Wirtschaft und Kultar zu erringen, welche die Alliierten allen Völkern Europas geben wollen, nur unserem Volke nicht.
Unser Volk muß sich durch eigenes Handeln retten. An⸗ gesichts dieser Gefahr der Vernichtung müssen das deutsche Volk und seine von ihm selbst gewählte Regierung zusammen⸗ stehen. Ohne Unterschied der Partei möge Deutschland sich tusammenschließen in dem einmütigen Willen, das deutsche Volkstum und die gewonnene Freiheit zu bewahren. Jeder Gevanke, der ganze Wille der Nation gehören jetzt der Arbeit für die Erhaltung und Wiederaufrichtung unseres Vaterlandes.
Die Regierung ruft alle Volksgenossen auf, in dieser schweren Stunde mit ihr auszuharren im wechselseitigen Ver⸗ imagen auf dem Wege der Pflicht und im Glauben an den Sieg der Vernunft und des Rechts. 4 1
Berlin, den 8. Mai 1919.. Der Reichspräsident.
Ebert.
Die Reichsregierung. Dernburg. Bauer. Gothein. Noske. 8
2½
Bell. David.
Scheidemann. . Preuß.
An den deutschen Osten!
Die Reichsreglerung hat nach dem Bekanntgeben der Friedensbedingungen zum deutschen Volk gesprochen.
Der Bevölkerung der östlichen Previnzen Preußens noch ein besonderes Wort:
Die Abtrennung Oberschlesiens vom Neich, die An⸗ gliederung rein⸗ und überwiegend deutscher Gebiete in Miltel⸗ und Niederschlesien, in Posen, Westpreußen und Pommern, die Loslösung der alten Hansestadt Danzig, dieser Pflanzstätte deutscher Kultur, vom Reiche, sind Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung dieser Gebiete, die durch deutsche Arbeit und deutsche Kultur das erwarben, was heute ihre Vorzüge bildet. Diese Eingriffe sind gänz⸗ lich unbvereinbar mit den vom Präsidenten Wilson feierlich ver⸗ kündeten Grundsätzen. Die für südöstliche Teile der Provinz Ostpreußen geforderie Abstimmung der Bevölkerung kann diesen Gewalticharakter der Forderungen, die mit dem Rechte und der gegebenen Zusage unvereinbar sind, nicht verhüllen.
Die geforderte Abtretung des Nordostens der Provinz Ostpreußen tut nicht nur einer Bevölkerung Gewalt an, die trotz der von außen hereingetragenen Pr paganda durch und durch deutsch füblt, sondern vervollständigt zugleich die wirt⸗ schaftliche Absperrung Delschta ds von dem Gebiete des großen russischen Volkes. Mit diesem in ungehindertem Güter⸗ austausch zu bleiben, ist Voraussetzung für das Gedeihen beider Völker.
Die Bevölkerung der ösilichen Provinzen Preußens soll überzeugt sein, daß die Regierung der Republik das Aeußerste ausbieten wird, um diese Gefahren abzuwehren. Dazu ist jetzt mehr als je unbedingt nötia, daß das Volk nationale Disziplin hält und in Einheit und Vertrauen, im Glauben an die eigene Kraft uand sein gutes Recht zusammensteht.
Berlin, den 8. Mai 1919. “
Die Reichsregierung. Dernburg. Bauer. Bell. Davib.
Scheidemann.
Gothein. Noske. Preuß. Wissell. Schmidt. 88
Die Preußische Staatsregierung. Fischbeck. Heine. Otser. Braun. Stegerwald. Am Zehnhoff.
Erzberger.
“ 88 11““ 5
Südekum.
Haenisch.
8 8 „
8 Bekanntmachung 16“ betreffend Abänderung der Bekanntmachung über Papier, Karton und Pappe, vom 20. September 1917.
Vom 5. Mai 1919.
Auf Grund der Verordnung üher Papier, Karton und Pappe vom 15. September 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 835) wird die Bekanntmachung über Papier, Karton und Pappe vom 20 September 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 841) wie folgt geändert: 8
1. § 6 erhält folgende Fassung: 88 Alle Anzeigepflichtigen haben über ihren Bezug und Verbrauch
8½
von Papier, Karton und Pappe noch Maßgabe der Bestimmung
der Kriegswirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe Buch zu führen. Bis zum zehnten Tage eines jeden Kalenderpierteljahrs (erstmalig bis zum 10. Jult 1919 für das zweite Vierteljahr 1919) ist der Kriegswirtschaftsstelle nach Maßgabe des von ihr hierfür bestimmten Meldebogens die g⸗samte, im vorhergegangenen Vierteljahre bezogene und verbrauchte Gewichtsmenge an Papier, Karton und Pappe in Kilogramm anzuzeigen.
Die Meldebogen sind von der Kriegswirtschaftsstelle gegen Ein⸗ sendung von 50 Pfennig für fünf Meldebogen zuzüglich 15 Pfennig für deren Uebersendung zu beziehen. .
2. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Zur Deckung der entstehenden Unkosten haben sämtliche Bezieber von unbedrucktem Papier, Karton und Pappe von den im Laufe eines Vierteliahrs an sie erfolgten Lieferungen einen Betrag von 20 Pfennig für einhundert Kilogramm zuzüglich Bestellgeld für die Uebersendung an die Kriegswirrschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe abzu⸗ führen, und zwar gleichzeitig mit der nach § § zu erstattenden An⸗ zeige. Für Lieferungen, die nach dem 1. April 1919 erfolgen, ermäßigt sich die Abgabe auf 10 Pfennig für einhundert
Erzverger. R Wissell. Schmidt.
Kiloaramm. Angefangene hundert Kilogramm gelten als volle hundert Kilogramm.
““
———
3. § 11 Abs. 2 Ziffer 1 erhält folgende Fassung:
1. Die Behörden des Reichs vnd der Gliedstaaten sowie die Kommunalbehörden und die von Reichs⸗ oder Szaatsbehörden mit der Duschführung von Mafmnahmen der Kriegs⸗ und Uebergangs⸗ wirtschaft beauftragten Kriegsorganisationen, 6
Berlin, den 5. Mai 1919. “ Reichswirtschaftsministerium. 3 V.: von Moellendorff.
Bekanntmachung.
Der Zweckoerband der Bäckermeifter Gro Berlins, der Verein der Brotfabrikanten Grs Berlins, die Freie Vereinigung der Bäckermeister Berlins und Vororte und der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandten Berufsge⸗ nossen Deutschlands, Zahlstelle Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 25. März 1919 abgeschlossenen Tarifoer⸗ trag gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 Hneiche Gesetzbl. S. 1456) für folgenge Bezirke für allgemein verbindiich zu erklären. Den Stadt⸗ und Landee polizei⸗ bezirk Berlin, Britz, Buckow, Lichtenrade Mahlow, Rudow, Schönefeld, Selchow, Teltow, Treptow Waßmannsdorf, Graß Zieihen Charlot'enbarg, Cöpenick. Adlershof Niederschöneweide, Alt Glienicke, Grünau, Bohnsdorf, Johanniethal, Friedrichs⸗ hagen, Fichtenau, Rahnsdorf, Rahnsdorfer Mühle, Wilhelms⸗ hagen, Hessenwinkel, Neu Zittau Müggelheim, Wernado 3 Mahlsdorf, Mahlsdo f⸗ Süd, Lichtenberg, Berlin⸗Biesdorf, Friedrichsfeldes Hohenschönhausen, Karlshorst, Kauledorf, Marzahn, Stralau. Groß Lichterfelde, Mariendorf, Tempelhof⸗ Lankwitz, Marienfelde, Südende, Neukölln, Oberschöneweide, Rein ckendorf, Ost und West, Borsigwalde, Tegel, Wittenan,
Waidmannelust, Hermedo f, Wilhelmsruh, Niederschö hausen,
Pankow, Schöneberg⸗Friedenau, Spandau, Rohrbeck, Fichten⸗ hain, Finkenkrug, Faikenhagen. Sregefeld, Staaken, Seeburg, Hennigsdorf, Tiefwerder, Haselhorst, Niederneuendorf, Bausin, Schönwalde, Groß Glienicke, Kladow, Wausdorf, Gatow, Dalgom, Steglitz, Weißensee, Heinersdorf, Blankenburg, Lindenberg, Buchholz, Wartenberg Falkenbera, Malchow, Wilmersdorf, Schmargendorf, Dahlem, Zehlendorf, Schlachtensee und Nikolassee. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1 4041 an das Reichsarbertsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu 84“ 8 1A“ sarbeitsminister. auer. * er ader daen 8
E
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesraßs vom 23. Sep⸗ tember 1915 ist die Produttenhändlerin Anna Hilde⸗ brandt hier. Großenhainer Straße 31, vom Handel mit Milchund Zucker ausgeschlossen worden. 1u141“
Meißen, am 26. April 1919. 8 1.“
Der Stadtrat — Gewerbeamt Dr. Goldfriedrich.
Ministerium des Innern.
Der Regierungsassessor Wermuth in Meisenheim i zum Landrat ernannt worden. Ihm ist das Landratsamt i Kreise Meisenheim übertragen worden. 6“
*
8 8 Bekanntmachung. vnbse 8 4 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung veFes hssr Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Willi Haak in Charlottenburg, Schlorstraße 32 (Bajaderen⸗Bar in Charlottenburg, Lutherstraße 2), durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 8
Berlin, den 3. Mai 1919. 8 8 Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. Dr. Pokrantz.
8 Bekanntma chung. Sr.s fi Shatas Auf Grund der Bekanntmochung zur Fernholtung unzuveilässiger Feüonnn vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603 abe ich dem Schankwirt Ernst Katz in Berlin, Frobenstr. 14, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Hadelsbetrieb untersagt. — 88 Berlin O. 27, den 3. Mai 1919. 8 Landespolizeiamt beim Stagtekommissar für Volksernährung.
Dr. Pokrantz.