1919 / 108 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

seines Handelsbetriebs mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder gestattet worden. Kiel, den 5. Mai 1919. Städtische Polizeibehörde. Dr. Pauly

Bekanntmachung. Dem Händler Wilhelm Schröder jr. zu Ober⸗ hnen 155 wird hierdurch der Handel mit Vieh und eischwaren vom heutigen Tage ab wieder gestatte Lübbecke, den 5. Mai 1919.

Der Landrat.

von Borries.

11“ .“

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-RGBl. S. 603) habe ich dem Direktor Leo Bartuscheck, Inhaber des Admiralspalasts, Friedrichstraße 101/2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere die Abgabe von Speisen und Getränten, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 2. Mai 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Dr. Falck.

18 Bekanntmachung. 1 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23 September 1915 (RGBl S. 663) habe ich der Schankwirtin Fräulein Marie Frohmann in Berlin, Artilleriestr. 28 (Altdeutsche Weinstuben in Berlin, Charlottenstr. 14), durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 2. Mai 1919. Landcspolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Dr. Falch. Bekanntmachung. G Auf Grund der Bekanntmochung zur Fernhaltung unzuverlässige Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Restaurateur Emil Meyer, Berlin, Kleine Frankfurterstraße 25, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 2. Mai 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. 8 EWE (sIl8.

Bekanntmachung. 1

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Haondel vom 23. September 1915 (-GBl. S. 60 3 habe ich dem Schankwirt Ernst Lober und seiner Ehefrau Christine Lober, geb. Krodcek, Charlottenburg, Kaiserdamm 5, durch Verfügung vom heutigen Taoge den Handel mit Gegenstäaänden des täglichen Bedarfs wegen Un⸗ zuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzeitig habe ich auf Grund des § 8 der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1915 (RGBl. S. 714) die Schließung des den Genannten gehörigen Kaffees Dreiwurst zu Berlin, Unter den Linden 21, angeordnet.

Berlin, den 3. Mai 1919. b

Landespolizeiamt beim Staatskom missar für Volksernährung.

. V.: Dr. Falck.

ͤ“

Auf Grund der Bekonntmackung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel rvom 23. Septemler 1915 (GBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Erich Dieckmann in Charlotten⸗ burg, Hotel am Zoo, Kurfürstendamm 25 (Schankwirtschaft „Kakadu“, Joachimstaler Straße 10) durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzeitig ist auf Grund des § 8 der Betanntmachung zur Einschränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (RGBl. S. 714) die dingliche Schließung der Schankwirtschaft, Kakadu“ in Charlortenburg, Joachimsthaler Straße 10, angeor dnet worden..

Berlin, den 9. Mai 1919.

Landekpolizeiamt beim Staatskommissar für Volksecrnährung. Dr. Pokrantz.

8

Gastwirt Franz Flahndorfer in Bres wingerplatz 3, ist die Abgabe von Speisen und Getränken wegen Unzuverlässigkeit untersagt und die

Schließung seines Schanklokals auf die Dauer v

““

4 Wochen angeordnet worden. Breslau, den 9. Mai 1919. Der Polizeipräsident.

Bekanntmachung. *

uf Grund 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (3REBl. S. 603), und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 27. September 1915 wird dem Metzgermeister Peter Blauth, wohnhaft in Sterkrade⸗Holten, Langestraße 23, der Handel mit Fleisch⸗ und Wurstwaren sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel für das Gebiet des Deutschen Reichs untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen, insbesondere auch die Kosten der Bekanntmachung, fallen dem Betroffenen zur Last. Sterkrade, den 8. Mai 1919. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete Dr. Heuser

Bekanntmachung.

Der dem Kaufmann Friedrich Jaacks in Kiel, Lerchen⸗ straße 18, erteilte Handelserlaubnisschein Nr. 13 ist wegen Unzuverlässigkeit des Genannten auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln vom 24. Juni 1916 urückgenommen. Ferner ist dem Genannten sowie seimer Ebefrau und seinen Kindern der Klein⸗ h und Futtermitteln aus dem Jaacks hat sein Geschäft Verfahrens

andel mit Lebens⸗ gleichen Grunde untersagt worden. am 14. d. M. zu schließen und die Kosten des zu tragen. b Kiel, den 6. Mai 1919.

689

8

8 88 8 2* 5b der §§ 1 und 2 der Bundesratsverordnung vom

Bekanntmachung.

Der Kohlenhändler Gustav Koch in Goslar, Zehnt⸗ straße 4, ist wegen Unzuverlässigkeit und Nichtbeachtung der zu der Kohlenversorgung erlasseren Anordnungen vom Handel mit Brennstoffen ausgeschlossen. h14““

Goslar, 3. Mai 1919.

Städtische Polizeiverwaltung. Kling

Bekanntmachung.

Der dem Kaufmann Wilhelm Petersen in Kiel, Flämischestraße 5, erteilte Handelserlaubhnisschein Nr. 407 ist wegen Unzuverlässigkeit des Genannten auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln vom 24. Juni 1916 zurückgenommen. Ferner ist dem Genannten, sowie seiner Ehefrau und seinen Kindern der Klein⸗ handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aus dem gleichen Grunde untersagt worden. Petersen hat sein Ge⸗ schäft am 14. d. M. zu schließen und die Kosten des Verfahrens zu tragen. v W6 8

Kiel, den 6. Mat 1919. Die Handelserlaubnisstelle.

Bekanntmachung.

Dem Händler und Schankwirt Mar Harndt, hier, Vor⸗ städtische Hospitalstraße 8, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 erneut der Handel mit Lebensmitteln einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken in seiner Gastwirtschaft, hierselbst, Aweider⸗Allee 59/ 65, sowie der Handel mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. 8 8

Königsberg, den 2. Mai 1919.

Der Polizeipräsident.

J. V.: Rauschning.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Mai 1919.

In der gestrigen Sitzung des Staatenausschusses hielt der Reichefinanzminiser Dernburg laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ über den von den Alliierten 3 Versailles überreichten Friedensentwurf folgenden

ortrag:

Das Dokument geht von der Anschauung aus und verlangt eine dahingehende Erklärung, daß Deutschland allein an dem Weltkrieg die Schuld trage und für alle aus ihm entstandenen Schäden und Kosten haftbar sei. Die Errichtung einer neutralen Untersuchungs⸗ kommission haben die Gegner bekanntlich abgelehnt. Neben den bekannten Abtretungen enthält der Vertrag noch eine weitgehende Mediatisierung Deutschlands durch die Kontrolle, die über den ganzen Rhein, die Mosel, die Elbe, die Weichsel, die Oder, den Njemen und die Donau, auch soweit sie rein deutsches Gebiet durchfließen, errichtet wird, wobei das rechte Rheinufer dauvernd französischem, das rechte Weichselusfer dauernd polnischem Einfluß unterstellt wird. Ferner werden die Tarife der Eisenbahnen und deren Betrieb dauernd zugunsten der Gegner gebunden. Alles deutsche Eigentum, öffent⸗ liches wie privates, im Ausland wird konfieziert. Das Nieder⸗ lassungsrecht wird von einseitiger Landesgesetzaebung abhängig ge⸗ macht. Alle Konzessionen und dergleichen mussen der Entente über⸗ liefert werden, Schiffe und Kabel werden weggenommen. Ja, die Funksprüche werden zum Zweck der Handelsspionage in alliierte Kontrolle gebracht. Die Kriegsmaßnahmen hin⸗ sichtlich der deutschen Rohstoffversorgung bleiben in Kraft. Deutschland muß seine Nationalen für den Wert der weggenommenen Aktiven entschädigen, was es doch nur mit Hilfe einer inneren Anleihe machen kann, aber Zinsen darf es auf diese Anleihe nicht bezahlen, solange noch Schulden an die Entente bestehen. Deutsche Urheberrechte, Patente und dergl. sind und bleiben uns weggenommen. Irgend ein Pfennig Wert, irgend eine Betätigungs⸗ möglichkeit im Ausland verschwindet, auf alle überseeischen Rechte müssen wir restlos verzichten. Dagegen genießen unsere Feinde in Deutschland volle Meistbegünstigung auch in Punkten der Niederlassung, erhalten alle ihre Aktiven zurück, ihre Forderungen werden durch die Entente in bar geregelt zu unseren Lasten, und diese behält sich vor, bewegliches und unbewegliches Eigentum, Geschäfts⸗ und Wirt⸗ schaftsunternehbmungen, Konzessionen und dergleichen für Rechnung des Schadenanspruchs in Empfang zu nehmen. Von Gegenseitigkeit ist nirgends im Vertrag die Rede. Da Deutschland für seine Er⸗ nährung und Beschaͤftigung und für seine Zahlung auf den Außen⸗ handel angewiesen ist, gehen diese Bestimmungen auf eine vollkommene Abdrosselung und Hinschlachtung unseres Volkes. Sie richten sich vorzugsweise gegen den deutschen Arbeiter, der in Zukunft im wesent⸗ lichen für unsere Feinde fronden und niemals zu einer angemessenen Lebensfreude und Lebenshaltung kommen soll, eine flagrante Verletzung von Nr. 3 der Wilsonschen Punkte und eine Verneinung seines Ver⸗ sprechens, daß er nicht gegen das deutsche Volk den Krieg führe. Wenn Deutschland ausgeplündert und arm wie Hiob dann in den Völkerbund aufgenommen wird, hat er für uns politisch wie wirt⸗ schaftlich jede Bedeutung verloren. Die Grundforderung, die gestellt werden muß, ist die alebaldige Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund, der die Gleichberechtigung wirtschaftlich und politisch gewährleistet. Der Entwurf beschränkt sich auf wertlose Perorationen gutklingender Grundsätze. Es kann aber keinerlei Mehrheitszwang ausgeübt werden. Wie in dem Völkerbund das deutsche Volk, so wird auch durch diese Bestimmungen über den Arbeiterschutz jede Mitwirkung des deutschen Arbeiters ausgeschlossen. Er wird in sein verkleinertes und verstümmeltes Land eingesperrt, Arswanderungsmöglichkeit hm nicht gewährleistet, er bleibt ein internationaler Paria. Entgegen der Lansing⸗Note vom 5. November 1918, wonaoch wir aufzukommen haben für die Wiederherstellung der besetzten Gebiete in Frankreich und Belgien einschließlich aller Schäden an die Zivil⸗ bevölkerung zu Lande, zu Wasser und in der Luft, werden wir für allen durch den Krieg entstandenen Schaden haftbar gemacht, der eine unermeßliche und überhaupt nicht übersehbare Höhe erreicht. Ein⸗ geschlossen ist jeder Pfennig, der nach freiem Ermessen unserer Feinde während 15 Jahre für eine Besatzungsarmee von beliebiger und unbekannter Höhe liquidiert wird. Der Schadenanspruch soll offenbar auf Polen, Rußland, Rumänien und Serbien ausgedehnt werden. Die Feststellung ersolgt ganz einseitig. Die gesamten belgischen Kriegskosten sollen wir bezahlen, ebenso sämtliche Auf⸗ wendungen für Kriegsbeschädigtenfürsorge, Unterstützung von Familien und dergleichen in allen feindlichen Ländern, eine Summe, die leicht 10 Milliarden Mark im Jahre übersteigen kann, und zwar auf eine unabsehbare Zeit. Gegenseitigkeit ist natürlich auch wieder ausge⸗ schlossen, und unseren Kriegsbeschädigten dürfen wir nichts zutommen lassen, noch nicht einmal eine Armenunterstützung. Bezahlt werden wird dieser Schaden durch Aufrechnung unserer Auslandsforderung, durch unser Gold, durch Naturalleistungen in unerhörtem Um⸗ fange, soll doch die Entente das Recht i r⸗ bis zu 30 Prozent unsere Arbeitsmaschinen aus unseren Betrieben wegzunehmen, durch Kohlenlieferungen bis zu 35 Millionen Tonnen im Jahr, Ablieferung von Milch⸗ und Zugvieh, Kohlenderivaten, Farb⸗ stoffen und Kabeln. Ferner durch eine erste Hypothek auf alle

Einnahmen des Reichs und der Bundesstaaten und auf deren

natürliche Hilfsquellen. Der Schaden wird periodisch festgesetzt durch eine internastonale Kommission, die der deutschen Polks⸗ vertretung die von ihr zur Durchführung der Maßnahmen für er⸗ forderlich gehaltenen gesetzlichen Maßnahmen einfach diktiert.

Unsere Kolonien werden uns weggenommen ohne Entschädigung für

unsere Aufwendungen darin (Bahnen usw.). Das deutsche Versicherungs⸗ geschäft im Ausland wird unterbunden. Die deutsche Finanzgebarung, die Steuerpolitik wird der Kontrolle der Alliierten unterstellt unsere 15 zu ihren Gunsten zeitweilig gebunden und jede gesunde Finanzreform ebenso unmöglich gemacht wie die Zahlung der Zinfen auf unsere Kriegsanleihe. Ebenso unerhört sind die Einschränkungen in Bezug auf Heer, Marine und Luftdienst. Das ganze in sich übrigens durchaus nicht stimmige Elaborat trägt den Stempel des Hasses, der Brutalität und der Vernichtungsfucht an der Stirne und ist in keinem Punkte durchführbar. Ganz abgesehen davon, daß es für jeden rechtlich denkenden Menschen unerträglich ist. Es geht hervor aus dem Glauben an die Schwäche, Verkommenheit und Ehrlosigkeit des deutschen Volkes. Das feindliche Angebot ist un⸗

annehmbar, denn es hringt einen Frieden gegen die schaffende Arbeit, gegen die Demokratie und hat zum Ziel die dauernde Ver⸗-⸗

sklavung des deutschen Arbeiters.

Nach der Erklärung des Reichsfinanzministers teilte der preußische Ministerpräsident Hirsch mit, daß die Vertreter der deutschen Gliedstaaten in einer voräusgegangenen Sitzung ein mütig zu der Ueberzeugung gelangt seien, daß der Friedensvorschlag in der vorliegenden Form unannehmbar sei.

Die Franzosen hatten sich in einer Note vom 9. Mai gegen die Einsetzung eines Kommissars gewandt, der im Auf⸗ trage der Reichsbehörde in der Pfalz olle Tätlichkeiten zusammenstellen sollte, die an deutschen Zivilpersonen anläßlich der Besetzung des Rheinlandes und Elsaß⸗Lothringens begangen worden sind. Die Franzosen teilten mit, daß nicht die geringste Ausschreitung den alliierten Truppen vorgeworfen werden kann, selbst nicht zur Zeit des Einmarsches in das besetzte Gebiet. Die deutschen Armeen hätten die von ihnen im Kriege besetzten Gebiete verwüstet; es könnten daher keine Maßnahmen der deutschen Regierung dieser Art zugelassen werden. 8

In einer Note vom 10. Mai wandte sich der General von Hammerstein, wie die Waffenstillstandskommission mitteilt, gegen diesen erneuten Vorwurf des Marschalls Foch, die deutschen Armeen hätten mutwillig Zerstörungen in den ehe⸗ mals von ihnen besetzten Gebieten begangen und die einfachsten Gesetze der Menschlichkeit verletzt. Eine Widerlegung dieses Vorwurfs sei schon öfters erfolgt. Wenn Marschall Foch be⸗ hauptet, die alliierten Behörden zeigten in den besetzten Ge⸗ bienen das äußerste Wohlwollen und die alliierten Truppen ließen sich nicht im geringsten Ausschreitungen zuschulden kommen, so scheine er über die tatsächlichen Verhältnisse nicht unterrichtet zu sein. Die Bevölkerung, die unter der maßlosen Gewaltherrschaft leide, denke dar⸗ über anders. Die in den letzten 6 Monaten von der Deutschen Waffenstillstandskommission übergebenen Noten enthielten genügendes Material über die Ausschreitungen namentlich in den von den Franzosen besetzten Ge⸗ bieten. Wenn die Behauptung der Franzosen wirklich zu⸗ treffe. so würde auch das Verbot der Feststellung von Ausschreitungen durch deutsche Beamte überflüssig sein. Die französische Note und ihre souveräne Nichtbeachtung dessen, was die Deutsche Waffenstillstandskommission an Beschwerden vorgebracht habe, klinge wie Verhöhnung ihrer Tätigkeit. Das Vorgebrachte sei aber nur ein Bruchteil dessen, was wirklich geschehen sei. Die im Kriege geübte unwahre und selbst⸗ gerechte Propaganda der Entente werde fortgesetzt. Die

Welt aber werde einst erkennen, wie Recht und Unrecht, 8

Heuchelei und Aufrichtigkeit in Wirklichkeit verteilt waren.

Der deutsche Vorsitzende der Waffenstill⸗ S8.5 d,h Eäeh hat am 8. Mai 1919 in Spag dem Vorsitzenden der belgischen Waffenstillstandskommission folgende Note überreicht:

Folgendes ist hierher berichtet worden: 1 b

Mitte Januar d. J. sei in der „Saarbrückener Zeitung“ eine amtliche Bekanntmachung des französischen Stadtkommandanten des Inhalts erschienen, daß alle jugendlichen Arbeiter zwischen 14 und 18 Jahren ohne Ausnahme aus⸗ gehoben und zu Zwangsarbeiten in Belgien ver⸗ wandt werden sollten. In Ausführung dieser Bekannt⸗ machung seien dann an jugendliche Arbeiter amtliche, von dem franzö⸗ sischen Stadtkommandanten und dem deutschen Oberbürgermeister Mangold unterschriebene und abgestempelte Zustellungen bewirkt worden, in denen sie aufgefordert wurden, sich zu einer bestimmten Zeit auf der Kommandantur zu melden. Grund und Zweck der Meldung waren in den Schriftstücken nicht angegeben. Es sollen dann einige Zeit danach jugendliche Arbeiter der Grube Luisenthal, denen derartige Zustellungen ausgehändigt worden waren, von fran⸗ E.“ nach Belgien zu Zwangsarbeiten abtransportiert worden seien.

Im Auftrage der deutschen Regierung bitte ich, mir über die oben erwähnten Vorfälle baldmöglichst Aufklärung zu geben. Sollten in der Tat Zwangsmaßnahmen der angedeuteten Art vorgenommen worden sein, so wird hiergegen bereits jetzt nachdrücklichst Verwahrung eingelegt. A“

88 8 4

Der Reichspräsident Ebert empfing am Sonnabend in Gemeinschaft mit dem preußischen Ministerpräsidenten Hirsch und dem preußischen Minister des Innern Heine die Ab⸗ ordnung für Danzig und Westpreußen, die zusammen⸗ gesetzt war aus den Vertretern des Magistrats und der Stadt⸗ verordnetenversammlung Darzigs, des deutschen Volksrats für Wesipreußen, des Vollzugsausschusses, der Vorsteher der Kaufmannschaft und des Bürgerausschusses sowie mehreren westpreußischen Mitgliedern der Nationalversammlung. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, erklärte der Oberbürgermeister Sahm als Führer der Abord⸗ nung, feierlich den unerschütterlichen einmütigen Willen aller Stände und aller Parteien in Stadt und Provinz, un⸗ trennbar am Deutschen Reiche festzuhalten; dieser Wille werde durch die ungeheuerlichen Friedensbedingungen der feindli ten Mächte nur gestählt und noch geschlossener; Danzig und West⸗ preußen seien der festen Zuversicht, daß die Reichsregierung ihre so oft gegebenen Versprechungen erfülle und einen Frieden nicht unterzeichne, der Danzig und W stpreußen vom Reiche abtrenne. .

Der Reichspräsident Ebert gab namens der Reichs⸗ regierung in herzlicher Weise seiner dankbaren Freude über dieses starke Bekenntnis zum Deutschtum Ausdruck; die Friedens⸗ bedingungen der Feinde seien für unser Volk unerträglich und undurchführbar, dies gelte ganz besonders für den deutschen

ten. Die Reichsregierung habe den Auftrag an ihre Unter⸗ dler gegeben, alle diese Fragen eingehend zu prüsen und deutschen Standpunkt den Feinden gegenüber mit aller aft zur Geltung zu brinoen; der Augenblick der Entscheidung gekommen, wenn diese Verhandlungen zu einem Abschluß

führt bätten.

Der Ministerpräsident Hirsch schloß sich für die preußische egijerung den Ausführungen des Herrn hir nc paeuße 85 wenn der Frieden solche Be⸗

d erklärte e ch daß, ungen, wie die jetzt vorliegenden, enthalten sollte ü wiegierung unannehmbar sei. Rüns 8

Die Hauptsachverständigen der Provingen Osi⸗ eußen, Westpreußen, Schlesien und Sehrs Ms olstein sind nach einer Mitteilung des „Wolffichen Tele⸗ aohenbüros“ zu Besprechungen über die Friedens⸗ sögungen sugachste gach ehe berufen worden. Der uptjachverständige für die Provin

7 in aris. e füe z Pofen befindet sich

de o beitsgemttaschaft tischaft (gezeichnet Steiger und Hillger) richtet fol

ffruf an die Landwirte Deuscglaahs⸗ Die Feinde haben ihre heuchlerische Maske der Menschheit und Völkerausgleichs fallen lassen! Statt eines Rechtsfriedens in wir den brutalsten Gewaltfrieden bekommen, der jemals im Volke aufgezwungen wurdg, Millionen deutscher Bauern in den Polen, Dänen und Franzosen untertan und die frucht⸗ sen Provinzen und die blühendsten Industriegebiete sollen vom cche losgetrennt werden. Darüber hinaus soll die ganze deutsche itwirtschaft in Stadt und Land zum Lohnsklaven des anglo⸗ krikanischen Kapitalismus herabgewürdigt werden. Bauern 111“ Hesc diese MMelben⸗ Schmach und Ver⸗ va Ke eutscher Mann, keine deut es Todesurteil Deutschlands unterzeichnen. 1“

der deutschen Land⸗

der Deutsche Lotsen hund, hat dem „Wolffschen Ter⸗

„De L 8 ele⸗ ybenbüro“ zufolge, nachstehende hae. hen Mahchen F

Der Deutsche Lotsenbund steht noch unter dem furchtbaren Ein⸗ Rdes letzten Handelsschiffsraubes der Entente und vernimmt nun Empörung die schmählichen Bedingungen, unter denen das ische Volk zu einem Gewalt⸗ und Hungerfrieden gezwungen werden Die Annahme dieses Friedens würde für immer die Harmonie Völker stören und es nie mehr zu einem gedeihlichen Zusammen⸗ eiten auf dem Gebiete des Handels und der Schiffahrt kommen 18 de 8. S. S”S daß die Regierung gesprochenen „Nein“ verharrt u gen einen Gerechtigkeitsfrieden erwirkt. c häss Eeaeht

8 8

Vorgestern traten in Apenrade 0 000 schleswig⸗ lleinische Männer und Frauen auf dem Knivsberge einer gewalligen Kund gebung zusammen und nahmen eEntschließung an, in der sie geloblen, an dem Erbe Väter festzuhrlten, und die maßgebenden Stellen auffordern en schmachvollen Frieden abzulehnen. Auch an die sche Regierung wurde eine Ent chließung gesandt, in der Wille, am Erbe der Väter sestzuhalten, und die Ueber⸗ gung, daß ein Gewaltfriede der Nordmark niemals Ruhe geben werde, ausgesprochen wird. b

Zu einer außergewöhnlich machtvollen Massenkund⸗ zung gestaltete sich eine Tagung der Volksschullehrer⸗ ft des oberschlelischen Industriebezirks in Glei⸗ Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, waren dort - Lehrer und Lehrerinnen zusammengekommen, um über indesf agen zu beraten. Mit Rücksicht auf die Zeit wurde ich hiervon abgesehen und beschlossen, allein eine Kund⸗ ung gegen die Lostrennung Oberschlesiens von utschland zu veranstalten. Nach einem Umzug durch die idt hielt der Vorsitzende des Lehrervereins eine Ansprache, lolnende, Ehnspkuchentschließung ausklang:

Die am 12. Mai in Gleiwitz tagende Lehrerschaft aller Kreise eichlesiens spricht ihre tieffte Fntrüstung aus süe den F.reise en und über die jeder Gerechtigkeit Hohn sprechende Absicht, erschlesien von Deutschland gewaltsam zu trennen. Sie erhebt menden Einspruch gegen die beabsichtigte Loslösung, welche die süas Wirken deutschen Geistes und deutschen Wissens empor⸗ ühte Heimat in die Unkultur zurückstoßen und die Früchte ssccher Volksschularbeit zunichte machen würde. Sie gelobt ferner, ebeutschen Vaterlande in der schwersten aller Prüfungen un⸗ Eenerliche Zuneigung beweisen und unwandelbare Treue halten

1 88

Bayern.

Am Donnerstag, 15. Mai, Vormittags, wird im Kaiser⸗ der Residenz zu Bambera der Landtag zu einer . tatung zufammentreten. Einziger⸗ Punkt der Tagesordnung die Friedensbedingungen.

Bremen.

eên der Börse fand gestern mittag eine unter überaus keicher Beteiligung aller Kreise veranstaltete Protest⸗ ksammlung der Bremischen Kaufmannschaft gegen Versailler Friedensbedingungen statt. Der Präses Handelskammer Dr. Strube führte in längerer, von dafter Zustimmung der Versammelten unterbrochener Rede daß die maßlosen, jedes Rechts entbehrenden und schwer nütigenden Mhledesgeeehngorzges für das deutsche Voltk einfach mehmbar eien, weil sie seine völlige Vernichtung bedeuten iden. Unter einmütiger Zustimmung der Versammelten tde dann, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Ab⸗ dung der folgenden Depesche an die Reichsregierung

hhlossen .

An die Reichsregierung und unsere Friedensunterhändler richtet in der Börse versammelte Bremische Kaufmannschaft die Auf⸗ trung, den von den feindlichen Staatsmännern vorgelegten Ent⸗

eines Friedens der Rache und Versklavung rundweg abzulehnen

m einen anderen Frieden entgegenzustellen, der den Völkern opas zeigt, daß die Erlösung der Alten Welt aus ihrer schwersten astrophe nur das Werk einer versöhnlichen Gesinnung sein kann. rieden muß Deutschland die Möglichkeit lassen, sich durch ose Arbeit wieder eine bessere Zukunft zu schaffen. Ohne Schiffe, onien, Kabel und freie überseeische Betätigung können wir nicht g anch nicht anderen Völkern helfen, die Wunden des

zu heilen.

8*

gierung wird eine dreifache sein:

Oesterreich. Der Staatskanzler Renner einander die Vertreter Englanks, der Vereinigten Staaten, Italiens und Frankreichs, um sich mit ihnen über die bevor⸗ zu b Der französische Ge⸗ andte iz versprach, der deutsch⸗österreichischen n in Paris die Wege zu ebnen. 1I 1 T“

Ungarn.

Das „uUngarische Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ ver⸗ öffentlicht halbamtlich einen lebhaften Einspench gegen die Ernennung eines Vertreters von Westungarn für die Pariser Friedensverhandlungen durch das deutscheösterreichische Staatsamt. Dies sei ein offenbarer völkerrechtswidriger Uebergriff, gegen den sowohl das deutsche Volkskommissariat Ungarns wie das westungarische deutsche Direktorium und die dortigen Gemeinde⸗ und Bezirksräte nach⸗ drückliche Verwahrung einlegten.

Das „Ungarische Korrespondenz⸗Büro“ berichtet ferner über Erfolge der ungarischen Waffen an verschiedenen Punkten der tschecho⸗slowakischen Front, so in den Abfchnitten von Salgo Tarjan, Miskolez und Eger mit einer Beute von 6 Maschinengewehren und 27 Waggons Kohle. 8

Frankreich.

Der Viererrat legte gestern vormittag dem „Temps“ zufolge den Wortlaut der Antworten fest, die namens der Konferenz auf die beiden letzten Nolen der deutschen Delegaion an den Grafen Brockdorff⸗Rantzau gerichtet werden sollen. Der frühere Zehnerrat trat am Nachmittag wiederum zusammen, um die Grenzen Oesterreich⸗Ungarns, über die die fünf Außenminister schon letzte Woche entschieden hatten, endgültig festzulegen. Desgleichen sollten die in Vor⸗ bereitung befindlichen Verträge für Oesterreich und Ungarn in ihrer Gesamtheit besprochen werden.

Die deutschen Reichsminister Giesberts und Lands berg, ferner 15 weitere Herren der Delegatlon sind heute abend nach Berlin zurückgereist.

Nach dem „Matin“ wird der Oberste Rat für Elsaß⸗Lothringen aus 32 Mitgliedern bestehen. Den Vorsitz führt Millerand, den stellvertretenden Vorsitz der Deputierte Louis Barthou, Mitglieder sind zehn Pariser höhere Beamte und Universitätsprofessoren, unter ihnen Albert Thomas, im übrigen Elsaß⸗Lothringer, darunter Blumen⸗ thal, Albert Helmer, Wetterlé, der Bürgermeister von Straß⸗ burg Peirotes und der Bürgermeister von Metz Prevel. Auf Anordnung Millerands ist mit der Aufstellung der Wählerliste für Elsaß⸗Lothringen begonnen worden.

Vorgestern hielten die sozialistischen Verbände des Seine⸗Departements in Paris eine stark besuchte Versammlung ab, über deren Verlauf die „Humanité“ wie folgt berichtet:

„Zuerst warf Verfeuil der sozialistischen Partei ihre Haltung im Kriege vor. Auf die österreichischen Friedensvorschläge habe man nicht eingehen wollen, weil die Führer Frankreichserklärt hätten, das wäre ein hinkender Friede. Nach dem Ssege aber habe es sich gezeigt, daß man Eroberungen wolle; der Versailler Friede mit seinen Annexionen, seiner wirtschaftlichen Knechtung, den furchtbaren Ent⸗ schädigungen und dem Zerrbild eines Völkerbundes set schlimmer, als der Friede von Brest⸗Litowsk, er zeige den Bankerott der Wilsonschen Ideen von „Recht, Freiheit und Gerechtigkeit“. „Der Versailler Friede“, rief Verfeuil, „ist ein Clemenceau⸗Friede, und man darf ihn nicht unterzeichnen! Nur die Revolution kann die wirtschaftlichen Fragen lösen und die augenblicklich in ganz Europa bedrohten Revolutionen retten. Frossard wünschte Einbe⸗ rufung eines Nationalkongresses, um die ernste Lage zu prüfen und der Parlamentsgruppe und der Parteileitung Richtlinien zu geben. Er sagte: „Wir haben vor der SGeschichte eine Verantwortung zu übernehmen. 1871 trat dieselbe Frage an die Sozialdemokraten Deutschlands heran; damals widersprachen Bebel und Liebknecht der Erdrückung der Besiegten durch den Sieger. Der Versailler Friede ist ein Kompromiß zwischen Wilsons Ideologie und dem französischen, dem Eund dem italienischen Imperialismus. Der Völkerbund ist die schlimmste Prellerei, da man Deutschland, Oesterreich und die russische Revolution davon ausschließt und ihn in ein kapitalistisches Syndikat zur Ausbeutung der Welt verwandelt. Man stellte sich, als ob der deutsche Militarismus die einzige Quelle von Zusammenstößen sei, aber jetzt entstehen Konflikte, mit denen der deutsche Militarismus nichts zu schaffen hat. Während man Deutschland entwaffnet, vergrößern England und Amerika ihre Kriegsflotten; von der Abschaffung der dreijährigen Dienstzeit in Frankreich spricht man immer noch nicht. Nur der Sozialismus kann den Völkerfrieden sichern.“ Sodann erhob Cachin Einspruch gegen die Art, wie das Saarbecken und das linke Rheinufer verwaltet werden sollten; England stecke beinahe alle deutschen Kolonien ein und ersticke die Stimme Aegyptens und die Unabhängigkeitsbewegungen in seinen Kolonien. Der angebliche Rechtsfriede sei ein Gewaltfriede geworden. Cachin streifte dann die inneren Kämpfe zwischen den Mehrheits⸗ sozialdemokraten und den Unabhängigen in Deutschland und meinte, daß die Tage der Scheidemannschen Regierung gezählt seien und Haase und die Unabhängigen zur Macht gelangen würden; dies sei die Vorbedingung snr die Revidierung des Versailler Friedens. Als letzter Redner erklärte Loriot, dieser Friedensvertrag sei nur ein Kriegsvertrag, die Bourgeois müßten gestürzt werden, damit die Soztalisten einen revolutionären Frieden schließen könnten. Endlich wurde einstimmig eine Tagesordnung an⸗ genommen, in der die Sozialisten feststellen, daß die Re⸗ gierungen in jedem Satz des Versailler Ver⸗ trages das Recht verletzen. Die Sozialisten widersprächen voll Empörung der Entstellung aller Wünsche nach Gerechtigkeit und Brüderlichkeit. Alle Vereinigungen des Proletariats sollten die kräftigste Aktion gegen den jetzt entl erialismus der Entente anbahnen. 8 11411A“*“

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ist in Libau folgende Bekanntmachung in lettischer, deutscher und russischer Sprache erschienen:

An Lettlands Einwohner!

Die Regierung Ulmanis hat sich als unfähig erwiesen, den Krieg gegen die Bolschewisten fortzusetzen. Anderthalb Monate schon müssen unsere Truppen jetzt mit zusammengebissenen Zähnen am Ufer der Aa stehen und zusehen, wie Lettland zugrunde geht. Die Heimat und die Angebörigen unserer Krieger gehen zugrunde, während die Regierung Ulmanig ihre Hinterfronthelden zu politischen Intrigen kommandiert. Das Schicksal des Vaterlandes darf in ge⸗ fahrvoller Zeit nicht in den Händen solcher Leute bleiben, welche selbst nichts zu verlieren haben. Deswegen hat derjenige Stand, welcher in Lettland am meisten bedroht ist, die Bauern Lettlands, mir aufgetragen, mich an die Spitze der Regierung zu stellen und ein neues Ministerkabinett zu bilden. Die Aufgabe der neuen Re⸗

1) Die Bolschewisten aus Lettland zu verjagen, 5 für Lebensmittel zu sorgen, 3) die ordnung⸗ und fruchtbringende Arbeit zu erneuern.

empfing vorgestern nach⸗

Costbus (25, 3 ℳ., burg

Eine vollständige Ministerliste kann zurzeit noch nicht ver öffentlicht werden, da sich einige der neuen Minister jenseits der Front befinden und die Veröffentlichung ihrer Namen vor dem Ver treiben der Bolschewisten für sie gefährlich sein könnte. (Es folg die schon bekanntgegebene Ministerline.) Alle bisberigen Beamten der Ministerien wie auch die im Auslande tätigen Vertreter Lettlands werden gebeten, ihre Tätigkeit in den Grenzen ihrer Vollmachten fortzusetzen. In der auswärtigen Politik sind keine prinzipiellen

Aenderungen vorgesehen. Ministerpräsident Andreers Necdra. Libau, den 10. Mai 1919.

Im Anschluß an vorstehende Bekanntmachung hat die bisherige Regierung unter Oskar Borkowsky in einer Er⸗ klärung an das lettische Volk mitgeteilt, daß sie es für ihre Pflicht gehalten habe, ihre Vollmachten niederzulegen, um dem von Needra gebildeten Kabinett zur Rettung Lettlands kein Hindernisse in den Weg zu legen.

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Das „Reutersche Büro“ erfährt, daß die Vereinigte G die Unabhängigkeit Finnlands anerkann ahen.

Der amerikanische Kriegssekretär teilt obige

Quelle zufolge mit, daß eine vollständige Klärung der zwischen den Vereingten Staaten und Großbritannien schwebenden Fragen, die sich aus den Kriegsoperationen ergeben erzielt worden sei. Großbritannien bezahle den Vereinigten

Staaten in der endgültigen Abrechnung 35 ½ Millioner

Statistik und Volkswirtschaft.

Hauptergebnisse der Einkommensteuer⸗ veranlagung in Preußen für 1918. Nach einer pom Finanzminister der preußischen Landesversamm⸗ lung unterbreiteten Uebersicht der Ergebnisse der Einkommensteuer⸗ veranlagung für das Steuerjahr 1918 sind in Preußen bei einer Seelenzahl von 40 115 914 (nach der Personenstandsaufnahme von Mitte Oktober 1917) 7777 358 physische Personen 8 gleich 19,,0 vH der Gesamtbevölkerung und 12 426 nicht⸗ physische Personen zur Staatseinkommensteuer für das Rechnungsjahr vom 1. April 1918 bis 31. März 1919 veranlagt worden. Bei den physischen Personen beläuft sich der Jahresbetrag der veranlagten Steuer auf 535 632 607 ℳ, d. s. 13,358 auf den Kopf der Gesamt⸗ bevölkerung, jener der zu erhebenden Steuer einschließ⸗ lich der Zuschläge auf 766 254 452 ℳ, d. s. 180 493 495 o der 30, 81 vH mehr als im Vorjahre, bei den nicht⸗ p hy sischen Personen der Jahresbetrag der veranlagten Steuer auf 76 920 801 ℳ, derjenige der zu erhebenden Skeuer ein⸗ schließlich der Zuschläge auf 177763 547 ℳ, d. s. 45 197 326 oder 34, % vH mehr als im Vorjahre; bei physischen und nichtphysischen Personen zu⸗ 553 408 läge auf ebenden g v

und der Jahresbetrag der festgesetzten Steuerzu

341 465 243 ℳ, der Gesamtjahresbetrag der zu e Steuer einschließlich der Zusch 944 017 999 ℳ, d. s. 225 690821 oder 31 als im Vorjahre.

„An diesen steuerlichen Leistungen ist der Stadtkreis Berlin mit einem Jahresbetrag der zu erhebenden Staatseinkommensteuer physischer und nichtphysischer Personen einschließlich der Zuschläge in Höhe von insgesamt 105 605 845 (gegenüber dem Vorjahre + 24 225 435 oder 29,¼ vH) beteiligt, der Regierungs⸗ bezirk Potsdam mit 117 172 160 (+ 26 664 030 oder 29,,6 vH), der Regierungsbezirk Düsseldorf mit 136 421 809 (+ 39 410 385 oder 40,02 vH), der Re⸗ gierungsbezirkArnsberg mit 67 242 952 (+ 21 568 964 oder 47,22 vH), der Regierungsbezirt Wiesbaden mit 52 423 161 (+ 11 020 180 oder 26,82 vH), der Regierungs⸗ bezirk Cöln mit 46 586 630 (+ 10 289 668 oder 28,890 vH), der Regierungsbezirt Breslau mit 39 911 217 (+ 9 677 015 oder 32 1 vH), der Regierungsbezirk Schleswig mit 31 934 089 (+ 3 882 927 oder 13,84 vH) usw.

In der Gesamtheit der preußischen Städte sind 4 709 760 Phyf ische Personen gleich 23,58 vH ihrer Bevölkerung zu 375263 033 Staatseinkommensteuer, d. s. 19, auf den Kopf der Be⸗ pölkerung, veranlagt worden; die zu erhebende Steuer ein⸗ schließlich der Zuschläge beträgt bei ihnen 548 343 374 ℳ, d. s. 121 477133 oder 28,6 vH mehr als im Vorjahre. Die Landgemeinden und Gutsbezirke, in denen insgesamt 3 067 598 physische Personen gleich 15,,1 vH ihrer Bevölkerung zu 160 368 974 ℳ, d. s. 7,i8 auf den Kopf der Bevölkerung, ver⸗ anlagt wurden, sind an den Staatssteuerleistungen der phvsischen Personen mit einem Jahresbetrag der zu erhebenden Einkommen⸗ steuer einschließlich der Zuschläge in der Gesamthähe von 217 911078 beteiligt, d. s. 59016362 oder 37, 1 vH mehr als im Vorjahre.

Auf jeden physischen Zensiten kam durchschnitt⸗ lich ein veranlagtes Einkommen von 3019 im Staate, 3332 in den Städten und 2540 in den Landgemeinden und Gutsbezirken (2615 in den mehr als 2000 Einwohner zählenden und 2483 in den übrigen Landgemeinden und Gutsbezirlen). Von den Stadtkreisen weisen die höchsten Beträge des duich⸗ schnittlich auf 1 Zensiten entfallenden veranlagten Einkommens auf: Berlin⸗Wilmersdorf (5562 ℳ), Wiesbaden (5540 ℳ), Frankfurt a. M. (5278 ℳ), Forst i. Lausitz (5188 ℳ), Charlottenburg (5100 ℳ), Quedlinburg (5014 ℳ), Brieg (4867 ℳ), Remscheid (4597 ℳ), Breslau (4583 ℳ), Solingen (4482 ℳ), Nordhausen (4401 ℳ), Aachen (4273 ℳ), Berlm⸗Schöneberg (4198 ℳ), Düsseldorf [4196 ℳ), Lüdenscheid (4179 ℳ), Halberstadt (4152 ℳ), München⸗ Gladbach (4027 ℳ), Elberseld (4026 ℳ) und Bonn (4007 ℳ), die niedrigsten Durchschnittsbeträge Schneidemühl (2512 ℳ), Berlin⸗Lichtenberg (2505 ℳ), Recklinghausen (2486 ℳ), Neukölln (2456 ℳ), Allenstein (2393 ℳ), Hamborn (2363 ℳ), Buer (2278 ℳ) und Stendal (2269 ℳ). In Berlin be⸗ trägt das veranlagte Einkommen auf 1 Zensiten 2959 ℳ, in den Städten des Regierungsbezirks Potsdam durch⸗ schnittlich 3634 ℳ, in seinen mehr als 2000 Einwohner zählenden Landgemeinden 3267 und in seinen übrigen Landgemeinden und Gutsbezirken 2808 ℳ, in sämtlichen Gemeinden des Regierungs⸗ bezirks 3525 ℳ.

Die veranlagte Staatseinkommensteuer der physischen Personen machte auf den Kopf der Gesamtbevölkerung im ganzen Staate 13,28 ℳ, in den Städten 19,07 ℳ, in den Land⸗ gemeinden und Gutsbezirken 7,88 (in den mehr als 2000 Ein⸗ wohner zählenden 11 cz und in den übrigen Landgeineinden und Gutsbezirken 6, 28 ℳ) aus. Nach dem Ergebnis der Ein⸗ tommensteuerveranlagung der physischen Personen in den Stadtkreisen war der auf den Kopf der Bevölkerung entfallende durchschnittliche Jahresbetrag der veranlagten Staats⸗ einkommensteuer am höchsten in Charlottenburg (53,84 ℳ), Berlin⸗Wilmersdorf (53,84 ℳ), Frankfurt a. M. (40,80 ℳ), Berlin⸗ Schöneberg (40,7 ℳ), Wiesbaden (36,8s8 ℳ), Remscheid (35,c2 ℳ), Frt t. Lausitz (34, 0 ℳℳ), Düsseldorf (31, ℳ), Solingen (28,88 ℳ),

onn (28,7a ℳ), Cassel (28,00 ℳ), Nordhausen (26,88 ℳ), Breslau (26,1²0ℳ), Aachen (25,68 ℳ) Hannover (25,82 ℳ), Crefeld (25,81 ℳ), 1 Hagen i. Westf. (25 2 ℳ) und Ouedlin⸗ 25, %2 ℳ), am niedrigsten in den Stadtkreisen Greifswald

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