deutsche Volk muß Ich alaube, es gibt alten Systems und die
chärfe verurteilt haben, wie
daß unsere Regierung am üge aussprechen. (Stürmischer,
dafür erbringen; Untersuchun Einen der im feindlichen Uslande ein Geist der geht, gegen den ich gerade als deutscher protestieren muß. (Lebhafter Beifall.)
skommission gefordert, aber
dem Kriege an der deutschen Polilik als un
aber ich weiß auch, was man auf Wesen anerkannt hat, daß deutschen Volkes in K auch dspiefe moralische Grundle Das alles soll jetzt mit einem ] so, als ob der anderen Seite meiden müßte wie die Pest. uchelei ist, noch ein Stück
Veranlassung haben, uns secben. (Beifall.) Wir rüher ohne weiteres zugestanden hat.
haben durch die Umwalzung einen tie wicklung unseres 5 Zeit weiter nicht nur moralisch, berechtigung:
den Völkerbund hinein, der kommen wird t
fall.) nehmbar; sie die von jeher des Pazifismus eingetreten sind. aber geradezu ein Hohn auf den der uns versprochen führen sollte in ei 1 Friedensbedingungen würden, wenn sie Wi
sind unannehmbar
rochmals und zum dritten Male nein! Präsident Fehrenbach:
Kundgebung der ganzen deutschen Volksvertrtung gegen frieden, den man uns diktieren will. Alle Redner haben erklärt, daß wir diesen Frieden nicht annehmen sönnen. ri Aber wir hatten von der Vernunft der seindlichen Völker immerhin erwartet, daß sie In diesem Friedenswerk aber steht
schwerer Friede bevorsteht. “ wahrmachen wird. von
₰ 8 eeeke
Wir danken mit
Stimmen an unser Ohr gedrungen ist.
einflußreichen Kreise in den fremden Ländern? Wo bleiben die Ver⸗
treter der Religion? (Stürmischr Beifall.) Ländern keinen Bischof eindliche Welt, 8 ondern daß so die
vertrages. (Sehr richtig!) Wo
reich hat sich gerühmt, die Men Sollen sie nur für Frankreich gelten?
oll sie ein Palladium der Freiheit nur für die à tter ne Wo sind in den feindlichen Ländern die
befreundeten Völker sein? Vertreter der Kunst?
stalien hat einst auch in schwerer
Franz von Assissi geboren. Sollte nicht cin Nachfahre dieses Mannes und Menschenfreundes in Italien erstehen um wenigstens das N leid für unsere Frauen und Kinder, für unsere Verstümmelten wachzu⸗
fen, denen des Lebens Notdurft entzogen werden soll? mir nicht, auch wir hätten in Belgien und
und Kindern übel gehandelt.
———2 2* 852
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ 3. Verkäufe, — 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
— 4222 ENg
3. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗
Buße kun in Sack und Asche für diese Sünden. wenige, die seit wenigen Jahren die Sünden des Sünden unseres Militarismus mit solcher ich es getan habe; aber ich muß doch sagen: went man das Bekenntnis von mir verlangen wollte, Kriege schuld sei, se üf langgnhaltender Beifall.) Wenn unsere Gegner das Gegenteil behaupten, wir haben ja die Einsetzung einer internationalen geforde England hat das abgelehnt. auptgründe für diese Ablehnung sehe ich darin, daß heute moralischen Ueberhebung um⸗ Pazifist auf das allerschärfste Ich weiß, was man vor sympathisch empfunden hat; der anderen Seite am deuischen 1 aß man damals nicht nur die Leistungen des in Kunst, Literatur und Technik, daß he deutschen Wesens anerkannt hat. w ale nicht wahr sein, j auf der einen Seite nur die moralisch eimwandfreien, auf nur die morglisch Aussätzigen ständen, die Das ist, wenn es nicht offenkundige Kriegssppchose. es⸗ moralischen Hochmut gegenüber müssen wi als die Demütigen, als die Büßer hinzu⸗
Die Gleichberechtigung. feren Einschnitt in die Ent⸗ Bolkslebens gemacht, als sie j bei irgend einem Volke dagewesen ist. — sondern auch politisch die volle Gleich⸗ wir wollen als vollkommen gleichberechtigtes Glied in er! dird trotzdem und alledem. Diese Bedingungen, die uns hier vorgelegt werden, sind unan⸗ 1 insbesondere für eine Völkerverständigung, für die 1 Frieden der worden ist, eines Friedens, eine neue Welt der internationalen Gerechtigkeit. rklichkeit ererden sollten, uns in eine neue furchtbare Tragödie hineinführen, darum heißt cs: (Stürmischer Beifall.) Das war eine machwvolle geschlossene
ölkerfriede und Völkerhund kein Wort. Selbstsucht, von Haß und von Rache. Das deutsche Volk hat sich schon in machtvollen Kundgebungen gegen diesen Gewaltfrieden ausgesprochen. heuti an muß aus diesem Saal eine Welle in das Volk getragen werden, die auch dem Ausland klar macht, daß man das deutsche Volk nicht so behandeln darf. (Lebhafter Beifall.) den Neutralen, die diesen Frieden verworfen haben. Sollte das ein⸗ mütige neutrale Urteil nicht wenigstens etwas auf die Feinde wirken? aller Zurückhaltung auch für das, was aus franzö⸗ ischen Arbeiterkreisen und von englischen Politikern an ü
mehr, keine fromme Frau die hinausruft in die dies kein Friede einer christlichen Aera ist, Heidnischen Römer den unterlegenen Völkern den Frieden diktiert haben? (Lebhafte Zustimmung.) Das Ceterum censeo Garthaginem esse delendam war ein h sber es war barmhrzig gegenüber dem Inhalt dieses Friedens⸗ sind in den feindlichen Ländern die Vertreter des Rechts, das mit uns geboren ist? (Sehr gut.) Frank⸗
senrechi. proklamiert zu haben. Und die englische Magna Charta,
2 89j 4 artes Wort
eines Richard Wagner ewig verurteilt sein, Fronarbeit zu lei J Zeit den großen Menschenfreund rech
Nord⸗Frankreich an Frauen Not und Entsetzen sind Töchter des
und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
so müßte ich eine
so mögen sie den Beweis
Volkes. man vor allem
sein, jetzt tut man man
(Beifall.) Diesem r erklären, daß wir keine
Wir 3 wahr!) Und jemals in so kurzer Deshalb verlangen wir
(Bei⸗ diejenigen,
Ideen Friedensbedingungen sind
für „,5 1 iebe
der
hinein⸗ Di gs 2‿ 1e
Nein,
Krieges. Aber dar Frieden will heitere D wollen wir, und auch dieser Frieden soll, nack dem Willen unserer Feinde, unseren Frauen und Kindern nur Not und Entsetzen kaingen. — 1 Laufe der Jahrhunderte oft mit
Aber et hat in unserm
Nebelschwaden und Regenschaueen bedeckt. Vaterlande doch auch viel Licht und - n di schweren Stunde unseres Landes gedenken wir dankbar all des Schönen und Greßen, des Guten und Idealen, was unsere Eltern und Groß⸗ eltern uns überlassen haben, und wir bitten unsere Kinder und Enkel, es uns nicht anzurechnen, daß wir sie der Not und dem Elend über⸗ b Wir wissen, daß auch wir in angefault waren. Unsere Wissenschaft hat ihre Kerzen nicht immer an dem ewigen göttlichen Lichte angezündet, unseve Kunst war vielfach in die Niederungen herabgestiegen, und Selbstsucht und Genußsucht gehörten zu den Eigenschaften unsores Unserem den
Liebe, unserem Staate an dem gern und willig geleisteten Gehorsam des freien Mannes. Wenn uns jetzt aber noch die Schuld an diesem Kriege aufgeladen werden soll, dann weisen wir das mit aller Ent⸗ (Lebhafter Beifall.) Das friedliebende deutsche Volk hat an diesem Kriege keinen Anteil. Es wollte nur einen be⸗ scheidenen Platz an der Sonne haben, wollte kein ande b drängen und beanspruchte für sich nichts, was es anderen Völkern mißgönnte. Die letzten Handlungen der Regierung vor Kriegsaus⸗ bruch mögen gegen uns zeugen. Aber die Schuld für die Ursachen des Krieges lastet auf den Schultern unserer Feinde. (Lebhafte Zustim⸗ erlangen für uns nur das, was man uns mung.) Wir hatten auf das Völkerbündnis gehofft. Dieser extrc eitung dazu, er ist die Verewigung des Krieges. (Sehr jetzt wende ich mich an unsere Feinde in einer Sprache, die auch sie verstehen, und sage: Memores estote. inimici, ex ossibus ultor. (Stürmischer, langanhaltender Beifall.) Auch in 1 den deuische Frauen Kinder gebären, und diese Kinder werden die Sklavenketten zerbrechen und die Schmach abwischen, die unserm deut⸗ schen Antlitz zugefügt werden soll. (Lebhafter Beifall.) Für uns gilt wie in glücklichen Tagen, so auch heute das Wort, das niemals der Ausdruck selb
liesern müssen. ha der Zeit unseres Glückes
schiedenheit zurück.
ist keine Ein!
über alles in der Welt!
71.
Kinder gebären.
wPr
unserer Heimat wer im
sozialen Zusammenleben fehlte
Den Frioden
Sonnenschein gegeben.
anderes Volk ver⸗
Zukunft wer⸗
stsüchtiger Ueberhebung, sondern üimmer nur der tiefen zu unserer Heimat war: Deutschland, Deutschland über alles, ensde ngen (Lebhafter Beifall und Händeklatschen. Völkerverständigung, Zischen, Unruhe und Zurufe bei den Unabhängigen Soziagldemokraten.) räsident Fehrenbach erhält darauf die Er⸗ mächtigung, Tag und Tagesordnung der nächsten Sitzung selbständig festzusezen.
Schluß nach 8 Uhr.
und von 552 305 Verluste (4 050 346 ℳ). 30. Mai d. J. zur Beschlußfassung
Der
In dieser
de Paris, 8. Mai.
an
23 400 000 000 (Zun.
Vertra 4 Vertrag Fr., Privatguthaben
und Bedürfnisse Aufsichtsrat 1 . stattfindenden ordentlichen Generalversammlun
vorzuschlagen: 3 ßigung der Versicherungssumme sich er gebenden Gewinne von 8854 ℳ der Gewinmücklage dieser Abteilun 6648 ℳ gutzuschreiben und die restlichen, den Aktionären zustehenden 2216 ℳ der Ergänzungsrücklage dieser Abteilung zu überweisen 2) der Steuerrücklage für Erneuerungsscheine 5000 ℳ zuzuschreiben, 3) den Verbänden der mit Gewinnanteil Versicherten zur späteren Verreilung als Gewinnanteil im ganzen 3 608 410 ℳ (3, 288 008 ,%) zuzuwenden und 4) den Gewinnanteil der Aktionäre wie im Vorjahre auf 10 % = 60 ℳ für die Aktie festzusetzen. —
(W. T. B.) den Kassen 3 569 458 000 (gegen die i Zun. 507 000) fr. Gold im Ausland 1 978 278 000 (Abn. 30 000) Fr., —
308 624 000 (Abn. 2077000) Fr., Guthaben beim amertkanischen Staatz, schatz 932 400 000 (unverändert) Fr., 813 336 000 (Abn. 7 646 000) Fr., vom Moratorium nicht berroffene Wechsel 894 992 000 (Abn. 21 213 000) Fr., 8896 540 000 (Abn. 15 167 000) Fr.,
1 233 430 000 (Zun. 24 309 000) Fr., 000 000) Fr., 3 605 000 000 (Zun. 10 000 000) Fr., (Zun 329 356 000) Fr., Schatzguthaben 62 105 000 (Zun. 20 005 000) 3 438 379 000 (Zun. 54 153 000) Fr.
mit Vorbehalt der Ermä⸗
2 570
220
aus ein
Rücklage für elwaige Reingewinn von 4 306 874 4 hat beschlossen, der a
1) von dem aus der Abteilun
Bankausweis. Gold in 7
Barvorrat in Silber
Guthaben im Ausland 1— gestundete Wechsel Vorschüsse auf Wertpapiere Vorschüsse an den Staat Vorschüsse an Verbündete Notenumlauf 34 429 667
beitrug.
gewannen.
Wien, 12 Mai.
den Gewalt⸗ Wir wußten, daß uns ein wenigstens etwas von den
Es ist ein Werk ödester
Wir danken *0 vH, und
vernünftigen rund 75 vH,
ber wo bleiben die andern
Gibt es in den feindlichen
Vort im alten Rom, Mark
Gesellsch
9 4
die Briten und die ihnen
Beethoven, eines Mozart, Fronarbeit zu leisten? d. J. nun sich na
Man sag: (584 303 ℳ)
— Nach Berlin för 1918 stieg von 66,4 i. V. auf 72,1 Millionen, 84 Millionen, von 404 auf 22 Millionen, zurückgegangen ist, so daß auf die Anteile nur 9 gegen Rückgang des Reingewinns ist wesentlich durch die Verwaltungskosten verursach
des Zinserträgnisses erklär
steigender Richtung anhielt.
Gleiwit schlägt laut „W. T. Die Generalversammlung findet
— Nach der dem Aufsichtsrat der Concordia, Kölnische seiner am 7. Mai und Verlust⸗ für das Jahr 1918 ergibt (245 456 ℳ) auf Wert⸗ Währungsverluste, Kriegsschäden um 367 473 ℳ sowie nach Ueberweisung von 598 435 ℳ (561 608 ℳ) ände Bi, B82, Q und R nach Entnehme srücklage für Vermögensverwaltung
Lebensver abgehaltenen Sitzung vorgeleaten Gewinn⸗ owie dem Rechnungsabschluß Abschreibung von papiere und von 80 130 ℳ (16 927 ℳ) auf nach Erhöhung
Zinsen an die Gewinnverb von 100 000 ℳ aus der Sicherbeit
Handel und Gewerbe.
11 vH im
von 3,6 auf 6,3 Millionen Mark.
aft für Berg am 13. Juni statt.
sicherungbgesellschaft in
1 952 851 ℳ der Rücklage für
dem Jahresbericht der Disconto⸗Gesellschaft der Rohgewinn um 5,7 Millionen Mark während der Reingewinn um
Vorjahre entfielen. Steigerung der t worden, die gegen das Vorfahr um zwar von 22,4 auf 33,8 Millionen Mark, angewachsen sind, hauptsächlich als Folge der Erhöhung der Gehälter der An⸗ gestellten auf Teuerungazusagen und Auswendungen für die Kriegs⸗ teilnehmer unter den Angeftellten. Die Steuern erbhöhten sich um Die starke Zunahme t sich aus dem ununterbrochenen wachsenden Zustrom fremder Gelder, der mährend des ganzen Berichtsjahres in Der Gewinnanteil der Norddeutschen Bank ist mit 4 8 Millionen (8 vH) um 1,2 Millioven geringer aus⸗ gefallen als im Vorjahr, der des A. mit 7 Mtllionen (7 vH) unverändert geblieben. von einer Seite des Hauptbuches stieg von 112 Unter Hinzurechnung der entsprechenden Zahlen der Nord⸗ deutschen Bank und des A. Schaaffhausen’'schen Bankvereins betrug der Gesamtumschlag 191,6 gegen 145, 6 Milliarden i. V.
— Die Oberschlesische
Schgaaffhausen'schen Bankvereins Der Gesamtumschlag 5 auf 147,5 Mibiarden
B.“ 14 vH. wie im Vorjahre, vor.
Christianio 613,00 G.. Wien, 12. Mai.
Länderbank —,—, Der
Waffen —,—,
7 rente
Paris, 10. Mat.
5545, Rio Tinto —,—. Kopenhagen,
auf Hamburg 32 25,
Plätze 82 00, do.
Stockholm, 12. Berlin 30,00, do. auf 77,25,
Jeutsch⸗Oesterreschischen Devisenzentrale. Amsterdvam 965,00 G., 967,00 B., Kopenhager 591,75 G., 593,75 B., 614,50 B., Morknoten 198,40 G., 199,00 B.
Türkische Loose 402,00, Orienthahn Südbahn 160,10, Oesterreichische Kredit 569,00, Un garische Kredit 700,00, Anglobank 373,00, Tabakaktien Prager Eisen 2490,00, Rima Muranyer —,—, Skodawerke 692 00, Salgo⸗Kohlen 823,00, Brüxer Kohlen 1330,00, Galizia 1332,00, Lloyd⸗Aktien 3660,00, Poldi⸗ „ Oesterreichische Goldrente —,—,
3 81,50, Februarrente —,—, Mairente 81,30, Ungarische Gold⸗ rente 109,50, Ungarische Kronenrente 69,50.
(W. T. B.) 88,25, 4 % Französische Anleihe 72,85, 3 % Französische 4 % Span. äußere Anleihe 111,65, 3 % Russen von 1896 36,75, 4
12. Mai. do. auf Amsterdam 163,00, do. New York 406,50, do. auf London 19,12, do. auf Paris 66 50, do. auf Antwerpen 64,50.
Amsterdam 153,75, do. . 1— do. auf Washington 385 00 Eisen⸗Industrie⸗Aktien⸗ Paris 62,50, do. auf Brässel C0, 50. bau und Hüttenbetrreb in—
Berichte von axrswärtigen Wertpapiermärkten,
Lage seitens der finanziellen deutschen Kreise sowie Deckungen der Stimmung an der Börse einen gewissen Rückhalt wozu auch die Besserung der deutsch⸗österreichischen Valuta etwas In geschäftlicher Hinsicht herrschte jedoch in Erwartung der Friedensbedingungen für Deutsch⸗Oesterreich baltung vor, so daß größere Umsätze zur Ausnahme gehörten. Kulisse bildeten hauptfächlich türkische Werte Schiffahrtsaktien den Gegenstand von Deckungen, wobei letztere 25 bis 170 Kronen und Navig mione⸗Aktien sogar 800 Kronen im Kurse Der Anlagemarkt blieb still.
der haben verliehen,
Die ruhige Auffass ung )
die bisherige Kurüc⸗ In der
und im Schranken
(W. T. B.) Amtliche Notierungen der Berlin 198,75 G., 199,75 B,
Zürich 481,00 G., 482,50 B, Stockholm 636,25 G., 637,75 B, (W. T. B.) (Börsenschlußturse) 1770,00, Staatsbahn 895 0), Unionbank 483 00, Bankverein 411,00, 1214,00, Alpine Montan 570,00,
ütte 700,00, Datmler esterreichische Kronen⸗
5 % Französische Anleihe eennte 63,10, 5 % Russen von 1906 57,50,
% Türken unif. 74,50, Suezkanal
(W. T. B.) Sichtwechsel auf schweizer.
Mai (W. T. B.) Sichtwechsel auf auf schweizer. Pläße
do. auf London 18,05, do. auf
bericht. 20 160. Gesamte
ferner do. do.
— mm v52SIen 2 —— — mEbbEüEEE
Offentlicher
FSgespaltenen Einheitszeile 50
Anzeigenpreis für ven Raum einer Teuerungszuschlag von
Außerdem wird auf den Anzeigenprets ein
üAemmm
2
haa 8. g 22 Pf.
1 Aukfuhr —, do. von amerikanischer Baumwolle 70 576. von amerikanischer Baummwolle 398 580, ägyptischer Baumwolle 27,550. Manchester, 9. Mai.
twist kurante Qualität (Hindley) 26/6 Pence. Tücher: Printers Zler 125 Yards 17 %✕ 17 53/—.
bs. und Wirtschaf 7. Niederlassung 2 8. Unfall⸗ und 8 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekonntmachungen
g¹. von 2
8—
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liverpool, 3. Mai. Wochcnumsatz 31 480,
(W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ do. von amerikanischer Baumwolle Einfuhr 90 524, do. do⸗ Gesamter Vorrat 599 260,
do. do. von 30 er Water
MNM
10.
T. B.) Garne:
Im. 2„,2
eeno ssenschaf . Sidittte. c. Verstehavune,
2
19) Untersuchungs⸗ b. sachen.
[161157 Fahver fluchtser klärnng.
In der Untersuchungssache gegen den Ersatzres. Hermann Katz, geb. 17. 3. 85 4 Hochdorf, Kreis Horb, wegen Fahnen⸗
ucht, wird auf Grund der §8 69 ff.
es Millitärstrafgesetzbuchs sowie der 895 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnen⸗ flöchtig erklärt. Ettlinagen, den 6. Mai 1919. Ger. 28. Div. III E 212.
[16100] Steckbrief. .
Gegen den unten beschriebenen Kanonier Georg Albert Wernhardt der 2. Garde⸗ laudesschüͤtzenbatterie, geb. am 24. 7. 1895 in Sonderbhausen, dort Lohstraße 4 wohn⸗ baft gewesen, von Beruf Kaufmann, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Diebstahls von 2000 ℳ, wovon 1000 ℳ in 20 ℳ⸗Reichsbanknoten und 1000 ℳ in 5 ℳ⸗Scheinen, mittels Er. brechens der Batteriekasse verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die nächste Militärarrestanstalt oder an die nächste Milttärbehörde oder Marinebehörde eeppeateh Marineteil oder Bezirks⸗ ommando, in größeren Standorten an die Kommandankur oder das Garnison⸗ kommando) zum Weitertransport an dat Landerschützenkorps v. Roeder, jetzt Reichs⸗ wehrbrtgade 4, abzullefern.
Magdeberen, den 7. Mat 1919. Landetschützerkorps Abt. III 877.
Der Gerichtsherr: b. Roeder, Generalmajor.
Beschreibungt Alter: 23 Jabre, Größe: 1 m 80 cm etwa, Haare: dunkel, ang, Bart: engl. Schnurrbart, Gesicht: eiagefallen, Sprache: lispelnd⸗ Be⸗ sondere Kennzeichen: Sein Urlaubsschein oder Ausweis trägt wabrscheinlich den Stempel „Landesschützenkorps Detachement v. Werthern⸗. Kleidung: seldgraue Blusr, Retthose, Wickelgamaschen, amerikanische Schnürschuhr, Infar terirmütze mit grauem Band, gelbe Koppel mit Pistole 08, Mantel.
[16117]
Die durch das Gouvernementsgericht Warschau am 1. Okt. 1917 ausgesprochene Beschlagnahme des im Reiche befindlichen Vermögens des Ldsim. Christian Seudbreck, 6. Komp. Landst.⸗Inf.⸗Rgts. 25, wird emöß § 362 M.⸗St.⸗G.⸗O. aufgehoben.
Brerꝛzin, den 23. 4. 19. .
Gericht der 1. Garde⸗Diviston.
Der Gerichisherr. Dr. Ullmann,
Mühry, Kriegsgerichtsrat. [16101]
Die gegen den am 10. 6. 73 zu Schopf⸗ heim geborenen Albert Dattler am 16. 5. 16 verfügte Fahnen fluchtserklärung Pn Vermögenösbeschlagnahme ist aufge⸗ Hoben.
Freihurg i. B., den 6. 5. 1919.
Gericht der 29. Division. “
[16102] .“
Gegen die Nachgenannten ist die am 12. I1. 16 verfügte Fahnenfluchtzerklärung und Vermögensbeschlagnahme aufgehoden worden:
1) Eronostay, August, geb. 5. 12. 79 ia Moszuen, Kreis Oletzko, Preußen;
2) Herrmann, Kurt Jakob Christof,
geb. 30. 10, 93 in Manr henn;
3) Schmidt, Johann Christian, geb. 22. 11. 95 in Münchenstein; 8 4) Wick, Karl, geb. 8. 5. 90 in Weiter⸗
ngen;
5) Fröhlin, Ernst Friedrich, geb. 4. 1. 93 in Nizza.
Freiburg i. B., 6. 5. 19.
Gerscht der 29. Division.
[16103]
Gegen die Nachgenannten ist die am 10 7. 16 verfuüht⸗ Fahnen fluchtserklärung und Vermögensbeschlagnahme aufgehoben worden:
1) Obert, Karl, geb. 25. 3. 70 in Alt⸗ breisach, .
2„ Krtyscher, Theodor, geb. 13. 2. 89 in Augzburg. “
Feriburg i. B., 6. 5. 19.
Gericht der 29. Division.
[16104]
Die am 24. 7. 16 gegen den Wilhelm Hermann Paul Haasc, geb. 27. 9.35 in Dürren, verfügte Vermögensbeschlagnahme ist aufgehoben.
Freas i. B., den 23. 4. 19.
Gericht der 29. Division.
[16105]
Die am 28. 3. 18 gegen den Albert Fritsch, geb. 2. 9. 81 in Unterbarmers⸗
ch, verfügte Fabnen fluchtserklärung und Vermögensbeschlagnahme ist aufgehoben worden.
Freiburg i. B., 6. 5. 19.
Gericht der 29. Division.
[16106]
Die am 28. 6. 18 gegen den Hermann Bühler, geb. 30. 6. 76 in Stenter⸗ Lörrach, versügte Fahnen fluchtsecklaͤrung
geboben
und Vermögensbeschlagnahme ist aufge⸗ hoben worden.
Freiburg i. B., den 6. 5. 19.
Gericht der 29. Division.
[16107]
Die am 10. I. 18 gegen den Gustov Scynecider, geb. 29. 3. 83 in Meisel. heim, verfügte Fahnenfluchtserkrärung und Vermögenebeschlaguahme ist aufgehoben worden.
Frriburg i. B., 6. 5. 19.
Gerich 29. Division.
———
[16108] 1t
Die am 5. 7. 17 gegen den Rudol Goltfried Meyer, ged. 17. 4. 90 in Birsfelren, verfügte Fahner fluchtserklärung und Vermögensbeschlagnahme ist auf⸗ worden. Freibueg i. B., 6. 5. 19.
Gericht der 29. Division.
[16109]
Gegen die Nachgenannten ist die am 30. 9. 16 verfügte Fahnenfluchtserklärung und Vermögensbeschlagnahme aufgehoben worden:
1) Baumann, Karl Friedrich, geb. 28. 4. 76 in Tenningen,
2) Belten, Georg, geb. 7. 5. 81 in Baden⸗Baden. 5
eätaee; i. B., 6. 5. 19.
ericht 29. Division.
116110] Gegen die Nachgenannten ist die am 10. 10, 17 verfügte Fahner fluchtserklärung und Bermögensbeschlagnahme aufgehoben worden: 1) Weiß, Reinhard, geb. 6. 8. 86 in Egringen,
—— . 2) Weil, Ludwig, geb. 10. 10. 82 in
Eamenringen.
Fr.iburg i. B., 6. 5. 19. Gericht der 29. Division.
11611 "¹1S Die gegen den Musketier Alfred Pap⸗ roth, geb. 26. 10. 83 in Rathenow, an 12. 2. 16 verfügte Seaaesf n Vermögensdeschlagnahme und Hafibefe mit Steckbrief sind aufgehoben worden. Freiburg i. B., 6. 5. 19. Gericht 29. Division
— 1
[16112] Beschluß. “ Die am 20. 4. 1916 gegen den Landstrm⸗ Eugen Kingler, geb. am 30. 7. 1888 zu Zürich, Schweiz, helmatsber. Baden, erlassene Fabnenfluchtserklärung wird ge⸗ mäaß § 362 M.⸗St.⸗G.⸗O. aufgehoben. Freiburg i. B., den 9. Mai 1919.
Gericht der 29. Division.
[16113] Beschluß.
Dte am 20. 4. 1916 gegen den Landst Friedr. Franz Alfred Eichöborn. gi. am 1. 6. 1882 zu Erfurt, erlassene Kahnen⸗ fluchtgerklärung wird gemäß § 362 M⸗ St.⸗G.⸗O. eseeNreh.
Freiburg i. B., den 9. Mai 1919.
Gericht der 29. Division
“ JP
[161181 Die unterm 18. Oktober 1915 ergangens
Fahnenfluchtserklärung gegen den Lostrm⸗
Karl Wriebritz, J.⸗R. 169, geboren am
15. 11I. 88 zu Rudolfstadt, wird hieruit
aufgehoben.
10 erasbach (Murgtal), den 5. Mal
ericht der 29. Division, Zweigstelle 2184,
Der Beingsprri beträgt vierteljährlich 9 ℳ.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Herlin außer den Postaustalten und Zeitungsvertrleben für Lrlhstabholer
auch die Geschäftsstelle SW. 48, Einzriue ummern kosten 25 Hf.
—. ü
Wilhelmstraße 32.
Reichsbankgirokonto.
—————
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Verordnung über die Zuständigkeit des Reichswanderungsamis. Erlaß, betreffend die Wahrnehmung der Geschäfte des auf⸗
gelösten Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobil⸗
machung durch die Reichsministerien. vekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestands⸗
erhebung von Altgummi, Gummiabfällen und Regeneraten. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 98 des Neichs⸗
Gesetzblatts. 3 Erste Beilage:
89
ackerstatistik der Betriebsjahre 1913/14 bis 1917/18.
8 8
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Handelsverbole.
Amtliches. Deutsches Reich.
Verordnung über die Zuständigkeit des Reichswanderungsamts.
Vom 7. Mai 1919.
Die Zuständlgkeit der zur RegeUng der Ruückwanderung und Auswanderung von sämmigen Ausländern durch Erlaß vom 30. Mai 1918 (Deulscher Reichsanzeiger Nr. 125) errichteten Reichestelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung (Reichswande⸗ zungsstelle) wird auf die Regelung der Einwanderung Reichs⸗ deutscher sowie von deuische Ausländern unter Aenderung des Namens in Reichsamt für deuische Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung eichswanderungsamt) ausgedehnt.
Die Zuständigkeit des Reichskommissars zur Erörterung von Gewalt äligkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindes⸗ land hinsichtlich der Regelung der Kriegsschäden und der Reichszentrale für Kriegs⸗ und Zivilgefangene hinsichtlich der Regelung der Fürforge für heimkehrende Deutsche aus Kriegs⸗ gefangenschaft oder Zioitinternierung bleibt unberührt.
Die Reichsminister des Innern und des Auswärtigen werden ermäcktigt, die Satzungen des Reichswanderungsamts entsprechend abzuändern.
Berlin, den 7. Mai 1919. 8 Der Reichspräsident.
Der Präsident des Relchsministeriums. Scheidemann.
Der Reichsminister Der Reichsminister des Innern. ddes Auswärtigen. Dr. Preuß. J. V.: Langwerth.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß, betreffend Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobil⸗ machung, vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gese tzblatt S. 438) eisuche ich den Reichsminister des Innern, die in § 2 Absatz 2 und §4 888 Satz 1 der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 182 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 1292) bezeichneten Geschäfte wahr⸗ unehmen.
Die übrigen Reichsminister ersuche ich, die Befugnis sum Erlaß von Anordnungen gemäß 8 1 Absatz 1 dieser Ver⸗ ordnung, die einen Eingriff in das geltende Recht enthalten und die Befugnis gemäß der Verordnung über den Erlaß von Strafbestimmungen durch das Reichsamt für die wirt⸗ scaftliche Demobilmachung vom 27. November 1918 eichs⸗Gesetzblatt S. 1339) nur unter Mitwirkung es Reichsministers des Innern auszuüben, entsprechend ist bei Verhandlungen zu verfahren, die sich auf die rechtliche Zulässigkeit von Anordnungen der bundesstaatlichen Demobis⸗ machungsorgane beziehen. Dem Reichsminister des Innern ist m übrigen von allen grundsätzlichen Maßnahmen auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Demobilmachung Kenntnis zu geben.
Berlin, den 26. April 1919. Der Präsident des Reichsministeriums. 8 Scheidemann. An die Herren Reichsminister.
Reichsdeutschen und von deutsch⸗
tämmigen und deutschsprachigen
betreffend Beschlagnahme und Bestan von Altgummi, Gummiabfällen und
Auf Grund der Veror wirtschaftliche (Reich sgeetzbl. S. Auflösung des Reichsministeriums machung, vom 26. April 1919 (Reichsgesetzb l. S. 438) wird
Bekanntmachung,
Demobilmachung vom
folgendes verordnet:
Artikel 1.
. ⸗2
Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespattenen Einheitszeile
1 50 Pf., einer 3 gespait. Eingeitszeite 90 Pf. Außerdem wird auf sen Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und
f
===gnn
dserhebung Regeneraten.
dnung des Bundesrats über die 7. November 1918 1292) und auf Grund des Erlasses, betr. für wirtschaftliche Demobil⸗
In der Bekanntmachung Nr. V. 1. 2354/1. 16 KRà, betreffend
Beschlagnahme abfällen und Regeneraten,
und Bestandserhebung von
Paragraphen folgende Fassung:
Von der Bekanntmachung Von dieser Bekanntma
§ 2
— Altgummi, vom 1. April 1916 erhalten nachstehende
Gummi⸗
betroffene Gegenstände. chung werden sämtliche Vorräte an Alt⸗
gummi, Gummiabfällen und Regeneraten (einerlei, ob Vorräte einer,
mehrerer oder sämtlicher Klassen nahme der im § 8 genannten Mindestmengen. jede gebrauchte Gummiware z sprünglichen Zweck nicht mehr vewendet werden kann.
hierbei
8 3 84.
Die von dieser Bekannt hiermit beschlagnahmt. . Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von
Die Verändern!
und rechtsgeschäftliche
Beschlagnahme.
ungen an den von ihr berührten⸗Gegenständen
Verfügungen über sie nichtig
sind.
* vorhanden sind) betroffen, mit Aus⸗ Unter Altgummi ist u verstehen, die für ihren ur⸗
r
machung betroffenen Gegenstände werden
verboten ist Den
rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Pesfügiegen gleich, die im
Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollz
ehung erfolgen.
Auch jede Verarbeitung von Allgum mi bezw. Gummiabsfällen für
andere Zwecke, als für welche die G war, ist verboten.
ummiware urfprünglich bestimmt
Die für die Gummiindustrie durch die an die einzelnen Belriebe
ergangenen Einzelverfügungen geregelte Verwendung
Regenerate bleibt unberührt. ] 5 Trotz der Beschlagnahme dürfen Altgummi, Gummiabfälle und Regenerate an jeden Althändler (Kleinhändler) verkauft werden, der
ich gewerbsmäßig
Gummiabfällen, befaßt.
Die Altgummihändler ihnen erworbenen Meng die durch schriftlichen
des preußischen Kriegsministeriums und Verarbeitung der Gummiabfälle und
mit dem Handel von Altstoffen, darunter auch
(Kleinhändler) sind verpflichtet, die von en von Altgummi und Gummtabfällen nur an Auftrag ausgewiesenen Beauftragten (Groß⸗
händler) der Kautschukabrechnungsstelle, Berlin W. 15, Kurfürsten⸗
damm 52, zu verkaufen und zu liefern. werden im Reichsanzeiger veröffentlicht. Die schukabrechnungsstelle Altgummi und Gummi Großhändlern übernimmnt, werden vom R
festgesetzt.
betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in kanntmachung vom 17. Dezember 1914 (
in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 21. Januar 1915
Die Preise sind Höchstpreise im
Die Namen der Großhändler reise, zu denen die Kaut⸗ abfälle (sortiert) von den eichswirtschaftsministerium im Sinne des Gesetzes, der Fassung der Be⸗ Reichs⸗Gesetzbl. S. 516),
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 25), vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl.
22.
Die im § 2 bezeichneten Ge zeichneten Personen zu melden u geführten Klassen:
Nr. 1. Graue und rote 2. Autodecken 3. Autoprotekt
11.
19. 20. 21. 22. 23.
24.
25. 26.
„2928 8 * 8 2 8 8 2 2 2 2
111“
S. 603), vom 23. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. März 1917 (Reichs⸗Gefetzbl. S. E1“
8 6,32
Meldepflicht.
Autoluftschläuche, mit Nieten und ohne solche,
reiner Lederprotektore, . Autowulste,
Aeroplandecken, .Fabrikationsabfälle von 1 bis 5,
2
Vollreifen mit und ohne Stahlband, . Motorraddecken, 8
u““ . Fahrradluftschläuche, schwimmend,
12 Fabrraölufischtauche, nicht schwimmend,
ahrradwulste, 1 13. Fabrikatsonsabfälle von 3 bis 12, 14. Schwimmende Abfälle 15. Patentgummi⸗Abfälle, 8 16. Leichte Abfälle ohne Einlage bis 1,2 spez., 17. Kutschwagenreifen,
18. Klappen über 1,2 spez.,
aller Art,“
8
Andere Abfälle ohne Einlage über 1,2 spez.,
Gummisch
uhe,
Schläuche mit Stoffeinlagen ohne Eisen,
Sonstige Abfälle mit Stoff, ohne Eisen oder Drahteinlage,
Turn, und Tennisschuhe mit Gummisohlen, ecte Abfälle, wenn nicht unter Nr. 6 und 13 allend, Ballonstoffe, Maskenstoffe, gummierte Aeroplanstoffe,
Regenmäntel, Unterlagen u
27. Gummierte Kratzenstoffe, ohne Drähte.
28. 29.
Gummiabfälle aller Art mit Spiralschläuche),
eichgummiabfälle aller Art, unsontiart,
ore, mit Nieten und ohne solche, mi
183), vom
1
genstände sind von den im § 3 be⸗ nd zwar nach den nachstehend auf⸗
t Ausnahme
₰
nd andere gummierte Stoffe,
Metalleinlage oder Umlage
8
“
nannt worden.
Anzeigen nimmꝛ: au⸗ — Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilheimstraßze Nr. 32.
—ö=ggö
nne
Postscheckkonto: Berlin 41 821.
1 .1*½
. 30. Schwarze Harkgummiabfälle, Ia L111“ 31. Schwarze Hartgummiabfälle II. Qualität, sowie rote Hart⸗
gummiabfälle, 32. Geringwertige Hartgummiabfälle mit stumpfem Bruch, 33. Hartgummiabfälle 58 Art, unsortiert, — 34. Gummizegenerate aller Art, 35. In besonderem Verfahren präparierte (plastizierte) Alt Kgummiabfälle.
Die Meldepflicht umfaßt außer den Angaben über Vorrats⸗ mengen noch die Beantwortung der Frage, wem die Vorräte gehören, die sich im Gewahrsam des Meldepflichtigen befinden.
Die Meldepflicht der Gummifabriken und Regenerierbetriebe ist durch Einzelverfügung geregelt worden.
§ 6. Meldebestimmung.
Die Meldung hat allmonatlich bis zum Zehnten eines jeden Wesfs für den bei Beginn des Monats vorhandenen Bestand zu erfolgen.
„Die Meldungen haben unter Benutzung der amtlichen Melde⸗ scheine für Altgummi, Gummiabfälle und Regenerate zu erfolgen, und zwar nach den einzelnen Klassen getrennt. Soweit genaue Mengen nicht ermittelt werden können, sind sie schätzungsweise an⸗ zugeben, wobei ein besonderer Hinweis erforderlich ist, daß die Angabe einen Schätzungswert darstellt.
Vordrucke zu den Meldescheinen können beim Reichswirtschafts⸗ ministerium, Sektion II.4, Berlin NW. 7, Bunsenstraße 2, ange⸗ fordert werden. Die Urschrift der ausgefüllien Meldescheine ist zu den vorstehend angegebenen Terminen an das Reichswirtschaftsministerium einzureichen. Eine Zweitschrift ist von dem Meldepflichtigen gesondert von anderen Schriftstücken aufzubewahren.
Das Reichswirtschaftsministerium behält sich vor, bewilligen. “““ Arbikel 22..
Die Bekanntmachung Nr. V. 1. 2354/1. 16 KRA. II. Angabe, betreffend Höchstpreise für Altgummi und Gummiabfälle vom 1. April 1918, tritt außer Kraft. ““
“ Diese Bekanntmachung tritt am 15. Mai 1919 in Kraft. Berlin, den 13. Mai 1919. Pö“ Reichswirtschaftsministerium. V.: von Moellendorff.
zu
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 98 des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter 1 „Nr. 6846 eine Verordnung über die Zuständigkeit des Reichswanderungsamts, vom 7. Mai 1919, und unter 1 Nr. 6847 die Aufhebung des Belagerungszustandes über Hamburg, Altona und Wandsbek, vom 10. Mai 1919.
81
Berlin W. 9, den 13. Mai 1919. 111A“ Postzeitungsamt. Krüer. 8 1
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat den mit der Wahr nehmung der Geschäfte des Chefs des Sanitätskorps beauf⸗ tragten Generaloberarzt Dr. Schultzen für die Dauer s. Fesgfehss zum ordentlichen Mitglied der Wissenschaftlichen
eputation für das Medizinalwesen ernant.
Finanzministerium. .
Dem Geheimen Oberfinanzrat und Mitglied der General⸗
direktion der hass been Staatsbank (Seehandlung) Thieme
ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste erteilt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Pastor Riedlin in Emden ist zum Konsistorjalrat und Mitglied des Konsistoriums in Aurich im Nebenamte 2
1 Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung veheveens ge. 6
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (R7GBl. S. 3)
hbabe ich dem Oekonom Ernst Wodak, eaegeh e 45, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit egen- ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere die Ab- gabe von Speisen und Getränken an Gäste, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 9. Mai 1919.
Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.
Pokrantz.
Z