1919 / 114 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

118348] Rufgobot. 3. F. 16. 19. Iig Fermbin des Lindwins Shilhelm Scamer zu Clem Beerer, Frau afrütae Dorsheimer, geborene Hödne,

SPeuda, vertreten durch die Rechtsanwälte

Justizrat Joßmann und Probst zu Berlin⸗

Lichterfelde, bat das Aufgebot der Hypo⸗

thekenbriefe über

1) die im Grundbich von Klein Beeren sn. 1 Bl. 6 Abt. IIf Nr. 4 zu cleichen Rac⸗en und Anteilen für die Geschwister Henmng zu Ahrensborf, nämlich: a Marie Sauline Auguste, b. Johann Ludwg

tibelm, c. Mari: Mathilde Emma,

2. Bastav Hermann Friedrich eingetragenen

800 Taler,

2) üder die ebenda Abt. III Nr. 5 für den Fofsäten Wilhelm Henniang zu wen⸗ bruch eingetragenen 100 Tater,

welch beide Posten als Grundschulden

guf die Antragstellerm übergegangen sind,

beantragt. Der Inhaber der Uckunden werd aufgefordert, spätestens in dem auf de 19 Fptember A919, Po⸗⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Sericht, Zmmer 2 anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die A kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen

ird. Ferlin-Lichterfelde, den 7. Mai 1919. hen Das Amtsgericht.

——

Aufgebot. eꝛdurch werden aufgebolen: „folgende angebisch getilgte Posten:

1) auf Grund des Stellenbesizers Adolf Sbring in Groß Walditz, vertreten durch Justlörer Wesemann ia Löwenberg i. Schl., die R⸗Ckaufzeldhypothek des Vorbesitzen s Sottlteb Hoferichter von 10 Tlr. 30 Abt 11I1 Nr. 8 auf seinem Grundbach⸗ Blattt Nr. 30 Sraß Walditz laut Proto⸗ katz vom 30. September 1830,

2) auf Antrag des Stellenbesitzers Fagust Steller in Lauterseiffen, verketen darch Justizrat Geisler in 85 venberg 1. Sl., die auf seinem Grundduch latte Mr. 107 Lz terseiffen eingetragenen Posten 82. Abt. I11 Nr. 3: „Bewittschaftungsrecht fär den Fosef Steler jaut Kaufrriefs de conf. 4. Mai 1811 auf unbestimmte Zrit uand vang das Ausgedinge“, b. Hyporbek It. III Nr. 1 von 5 Talern 16 Silber⸗ eerschen 8 Pfenaig, als das auf die 6 mi⸗ vosenen Geschwister des Besitzers Jodann Secrge Steizer mit Inbegriff seiner selbst, nxelich: A ton Beedikt, Franz Joseph,

rie Jobanne, Jobann Jozeph, Anne Marie und Johann Groege, laut Erb⸗ seaderung vom 12 Mäarz 1795 kommende mtterlich⸗ Erbteil,

3) auf Antrag des Bäckermeisters Hugo

Ssdi in Hartliebsdorf, vertreten durch Iüustierat. Geitter in Löwenberg i. Schl., felgende auf siinen Grundbuchblästern Xr. 77 und 2 ³0 Ha tliebsborf eingeiregenen

otsen: a 30 Talrr, Kaufgeid, Abt. III Rr. 18 auf Blatt 77 Hartliebsdorf, für de Müller Samuel L-ssig in Grödit, erngeirogen 1 Verfügung rdom 1. Noonabee 1855, d. 22 Trler 17 Silbergroschen Abt III FNr. 19 euf Slstt 77. Hattlirhaderf, Forderung des Setreidebändlers Carl Rösler in Oler Röbrsdorf für Sekreide, aus der ge ich:tichen Uckunde vom 10. Januar 1858 ctzgetragen zufolge Verfügung bvon mumselben Tage, c. 15 Taler Kaufgeld Abt. III N⸗. 13 auf Biott 220 Part⸗ iiebede für den Mäüller Samuel Lressi⸗ i1z Sröritz, eingetragen zufolge Verfüguag von 1. November 1855,

4) auf Antrag des Gutsbesitzers Hein⸗ rie Wechert in Laagneundorf, dertreten darch Justizrat Geisler in Löwenberg t. Scl, der auf seinem Grundduchdlatte Nr. 51 Nieder Langneundorf aus dem Fontrafte vom 9. Juni 1795 und dem Prot⸗ kolle vom 11. Februar 1801 einge⸗ teagenen Hypothek Abt. III Nr. 3 von 31 Tatern 10 Silbergroschen für die Jokann Chetstoph Scholzschen Kinder,

5) auf Anteag des Landweirts Richard Folprecht in Cunzendorf u. W., vertreten duch Instizrat Geitler ia Löwenberg 1. Schl., folcende: auf seinem Geundbuch⸗ blarte Nr. 101 Cuniendorf u. W. einge⸗ tragenen Posten: a. des Ausnedinges Abt. II Nr. 2 für den Gottlieb Thamm laut Kaufkontraktz vom 30. Dezember 1325, b. der Herberge, Beholzung und Baleuchtung Abt. II Nr. 3 der Witwe Lohanne Susaune Hoffwann, geb. Thamm, und threr Kinder Johanne Beate und Lohann August Hoffmann nach Maßgabe vdeo Kauftontrakts vom 8 Apbril 1836, e. der freien Wohnung und Pflege Abt. I1 Nr. 4 der vier Johann Botlieb Pfohl⸗ schen Kinder nach Maßgabe des Vertrags vom 15. Mat 1845. d. der Darlehrs Uvypotbek Abt. III. Nr. 5 von 20 Taler 60 der verwuweten Häusler Jo⸗ vLanne Dorothca Zingel, g:b. Meißner, in Gunz ndorf u. W.,

8) auf Antreg des Arbeiters Eenst Schelz in Ober Kesselsdorf, vertreten durch Fustizret Geisler in Löwenberg i. Schl, de; auf seinem Grundbuchb'atte Nr. 148 Ober Keselsdorf in Adt. 11 Nr. 7 für Fjedrich Wohlm und Chetstiane Crro⸗ Une, Gesawister Kirdler, zufolge Ver⸗ fiung vom 9. Juni 1854 gemöf. § 7 bcs Kauskontralt; vom 26. Apreil 1854 ein⸗

getragenen Auszugs,

7) eguf Antrag des Maurers Johann Stelter in Si beneicher, vatreten durch Iagtizrat Wesemann in wendeig i. Schl., der auf seinem Zrundduchblat! Nr. 69 ebeneichen laut Schuld⸗ und Hypotheken⸗ igüruments vom 21. Ap il 1834 für die Becgräbnsek⸗p lle in Siebeneichen ein⸗ gytragenen

7S.

Darlehnsbprothek Abt. III

II. folzende angeblich verloren gegangens Urhmden:

1) auf Rptag des Gtelenbesitzecs Arolf Phring in Groß Walditz, vertreten durch Jastizrat Wesemann in Löwenber t. Schl., der Hypothekenbrief über die au seinem Grunobachrlatte Nr. 30 Groß Walditz füt die Kirche fundationskasse zu Kauamburg e. Qu. einget agene Hypothek A’t III Nr. 4 vn 20 Tlr. = 60 ℳ,

2) auf Antrag: I. der Sastwirt frau Selma Freche, geb. Hoferichter zu Neu⸗ lar d, mit Genehmigung ihres Ehemannes, Gallwir s8 Erwin Freche daselbst, II. des Landwirts Benro Hoferichter, zuletzt in Gehnsdorf, dann Musketier beim Pfebdelatarett Nr. 28 in Bug bei Posen, III. des Küchenmärchens Emma Hoft⸗ richter in Löwen berg, säͤm tlich vertreten durch Justizrat Heisler in ven berg t. Schl., der Hvpothekenbeief über die für die Ar⸗ tragsteller auf dem Gru dbuchtlatte Nr. 12 Gehr sdorf eingetragene Hypothek Abt. I11 Nr. v a pon 1800 ℳ,

3) auf Antrag der verwitweten Char⸗ lotte He trampf, geb. Müllen, in Löwen⸗ berg f. Schl., vertreten durch Justizret Geioler daselbst, der Hyporbekenbelef üͤber de für sie auf vem Srundbuchblatte Nr. 136 Deutmennsdorf einget⸗agene Derl⸗pashvpothek Abt. III Nr. 5 von

0

7

4) auf Antrag des Viebbändkers Os⸗ wald Hoffmann in Groß Waldiz, ver⸗ treten durch J⸗stizrat Geisler in Löwen⸗ berg i. Schl., der Hppotd kenbrtef uͤber die auf seinem Grundbuchblatte Nr. 128 Sroß Walditz für den Lundwirt Hermand Hoffmann in Groß Walditz eingetregen⸗ Hvpotdek Abt. 111 Nr. 6 pyn 2750 ℳ.

Die eingetragenen Glaͤubiger der zu 1 genaunten Posten und deren Reczto⸗ inecjfolger bezw. alle unbekannten Släu⸗ biger der Posten werden Aufpefordert, thie Rechte und Ansprüche euf dieselder späteitens in dem auf den 8. Nrvemoes 1919, Sormittages 10 Uir, im Ziummer 2 des unterzeichneten GSerichte anstehenden Termine anzumelhen, widrigen⸗ falls sie mit iren Anspeuücken ausgeschiossen werden. EFbenio werben zalle

Inhader der zu II genannten Urkunden aufgetorder:, dieselben spätesters in dem Termine vor⸗ m egen und thre Rechte barauf anz⸗melben, wibrigenfalls die Ukunden fü! krafllcs klärn werden. Löwenberg i. Schl., den 18 Mai 1918. Amtegericht.

[13269] Ausgebot. F. 23/19.

Die Direktion der Stoatlichen Kredit⸗ [anstalt dee Herzogtums Olsenburg hat das Jufgebet bes Lypothekenbeiefes über die im Grundbrch der Pemweinte Hatten unter Attikel 321, Kbt. III. Nr. 5 för die Bodenkreditanstalt (iept Staatliche Kredit⸗ anstelt) eingetragene Hyvrorbek in Köbe von 3000 ℳ, verzinslich zu 5 vom Hundert, beauttagt. Der Inhaber der U. kunde wird aufgeferdert, spötestens in dem auf der 20 Januar 1920, Sorm. 10 Uhr, vor dem uaterzeichneten Fericht enberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krestloserklärung der Urkunde erfolgen

1919, Mai 10. Antsgericht Oldenbzerg, Abt. III.

[13379) In der Aof ebolssache des Bergmaung Milbeim Hußmann in Wennigsen nezen Kreaefilozerklä cung des Hypoihekenbriefe lr. 6 des Grundhuchs von Wennigien

212.

Band III Blatt 98 (Darlehnsforderung 1950 ℳ) wird der Aufgebotstermin auf Donverstag, ben 9. Oktoher 1919 10 Uhr Bormittage, anberaumt und verlegl. Weunigsen, den 8. Mai 1919. Das Amtsgericht. I.

[18380] 1 8

In der Avufgebotssach: der Testamentt⸗ vollstecker des verstorhenen Beibauers Ludwig Garbe in Barsin hausen: 1) des Kobhlenexpedienten August Bothe in Bar⸗ siaghausen, 2) des Fahrhaͤuers Philipp Neitelmaan daselbst, wegen Kraftles e klärung des Hypoih kenbrienns Nr. 5 des Grundbuchz von Barsinghausen Band XV Biart 447 wird der Aufgeborstermin an⸗ beraumt und verlegt aaf den 9. Sriober 1919, 10 Uhr Vaemettags. Wennigsen, den 8. Mai 1919.

Das Amtsgericht. I.

111s261 Das Amtszericht Wolfenbüttel hat heute nochstehendes Aufgebot erlassen: Der Viehhändler Karl Falke in Wolfen⸗ büttel, vertreten durch bie Rechtsanwälte Evferih und Kaalitz daselbst, hat das Aufgebot folgender Hypotbekenbriefe nebst den dazu gehörigen Schuldurkunden 1) 30 000 dreiß gtausend Mark auf Grund des notartellen Kreditvertrages vom 30. November 1892 bezw. gerict⸗ licher Verhandlung vom 6. Dezember 11892 für die Witwe des Kaufmanns [Hupfeld in Pinbeck. 2) 15 000 fünf⸗ stehntansend Malk auf Grund der inotzricliecn Kantionzurkunde vom 15. Mänt 1893 für den Rentner Wilhelm Huyf Üd in Einbeck, eingetragen Band XXI Zlatt 39 Seite 313 Abteilung III Nr. 1 und 2 auf das Grundstück No. afs. 1077 in Wolfe⸗büttel, als dessen Eigentüͤmer der Viebhändler Karl Falke in Wolfenbüttel seingetragen ist, beantragt. Der Inhaber der

Urkanden wird aufgefordert, spätestene in

dem auf den 4. Dezember 1919, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Wolfenbüttel anberaumten Auf⸗ Icoetttermine seine Rechte anzumelden

und die Urkanden varzulegen, widrigen⸗ sals die Krafilogerklärusgz rsolgeon wiry. Wolfenshsttel, dar 6. Ras lots. Das Amtsgericht.

118370] Rufgebot.

Der Landwirt Heinrich Schäfer, Jo⸗ bannes Sohn in Wolferborn, vertrelen duarch Rechtganwalt Dr. Krück in Wächters⸗ bach, hat beantragt, die Crundstücke der Gemarkung Wolferdorn Bd. I Art. 99, ingetragen auf den Ramen des Heinrich Kling in Wolferborn, und Wolferborn Bd. I Art. 97, eingetragen auf den Namen des Hei⸗rich Kling urd der Katha ina Kling in Wolferbvorn, auf ubieten und das Ausschlußurteil zu erlassen. Der bis⸗ berige Eigentümer der Grundstuͤcke wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Juli 1919, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgehotstermine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Aus⸗ schiteßung erfolgen wird.

Wächtersbach, den 14. Mat 1919.

Amtsgericht.

[17920]

Der Schlosser Wilhelm Ehrenmauv, ghk. em 2. Dezember 1853 zu Malter⸗ dingen, zuletzt wohnhaft in Malterdingen, soll auf Antrag des Wagners Karl Ehren⸗ mann in Malterdingen für tot erklärt werden. Der bereichnete Verschollene wird zufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 12. Dezember 1919, Vovrmittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ trmin zu melben, widrigenfalls die Todececklärung erfolgen wird, An alle, velche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ gebt die Aussorderung, spätestens im Rufgsbolstermine bem Jericht Anzeige zu machen.

Ewwerdinzen, den 13. Mat 1919. Der Gerschtsschreiber des Bad. Amtsgerichts. 117921] Nezlgedot. .

Die unnerehellchte Anna Lukassek aus Meꝛne, Kreis Pl.ß, vertreten durch den Fechtsenwalt Jestigrat Siehr in Pleß, bat beautragt, ihre Schwester, die un⸗ oerebelichte Marianna Lukafsek, gebhere⸗ im 5. Dezember 1876 in Meedzna, Lrei; pleß, zulest wohnbat in Wyrom, Kreis dlet, für tot zu erkiären. Die bezeichnete Kerschollene wt d, falls sie noch lebt, auf⸗ ceforbert, sich spätestens in dem auf den 10 Jantnar 19520, Vormittage 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gezlcht, Ziwmer 3, anber⸗umten Aufgechotstermine zu telden, widrigenfalls die Todesertlärung mrolgen wird. An alle, welche Ausrunz über Leben oder Kod der Verschollener au erteilen vermögen, ergeht die Ausforde⸗ ung, spöteitens im Aufgebotktermins dem Gericht nzeige zu machen.

Nicalai, den 10. Mla: 1919.

Das Amtsgericht. [17922) KFNufaenot.

Die Wirtsfrau Hedwig Konltee na, ge⸗ vorent Kockembg, in Chyncw puhkowie, ver⸗ s:eten burch de: Kechtakoasalenten A. Ponsk: in Ostrors hat beantragt, ihren ver⸗ Kanirezut, zuletzt wohndalt in Chyoow vustkowie, für tot zu erklären. Der be⸗ Fichnete Verschollene wird aufgefordert, sich syttestees in dem auf den 1. Aprtl 1920 Forrtutzges 10 Uhr, vor bdem unterzrick⸗ iten Geuncht anberaumten Aufoedots⸗ ermine zu melten, widrigenfalls die Todet⸗ rflärung erfolgen wird. An alle, welch⸗ Tuskunft über Leben oder Tod des Per⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergebt bie Aufforderunc, spatestenz im Aufgebots. termine dem Gerichte Anzeige zu machen.

Ostrowwo, den 24. Rpril 1919.

Das Amtsgericht.

[17923] Rufgebot.

Der Kaufmann Johannes Pfaff in Erjurt, Ponstraße 45, als Pfleger der Kinder des Landwirts Ernst vux IV. beantraat, den im Jatzre 1908 nach Wind⸗ hack (D.⸗S.⸗W⸗Afrika) ausgewanderter und seit Ende des gleichen Jabres ves⸗ schelleuen Landwirt Ernst Lux IV., zuletzt wohnhaft in Sanelstäot, für tot zu erkkären. Der bezeichnete Verschollene wird hiermit aufgefordert, ch spätester in dem auf den 84. Novemker 1919 Borm. 10 Uhr, vor unterzeichn tem Gericht anberaumten Aufgebotstermine z1 melden, widrigenfallt die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunf über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im obigen Aufgebotstermin den Gericht Anzeige zu machen.

Thal, den 8. Mai 1919.

Amaygericht.

—.

[18378] naebvbt. Die Ehefrau Berginann Hetnrich Knoche, Marte geb. Dietrich, in Massen, hat be⸗ antragt, den verschollenen Arbeiter Franz Tuttlies, geb. am 6. August 1873 zu Saillgassen, Kreis Heydekrug, Oßpreußen, zuletzt wohnhaft in Massen, für toat zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird xufgefordert, sich spätestens in bem auf den 21. Februar 1920, Vor⸗ mittags 10 Ubr, vor dem unterzeich neten Gericht, Zimmer 8, anberaumter Aufgebotstermine zu melden, wldrigenfanle die Todeserklärung erfolgen wird. In alle, welche Auskunft über Leben oder Tof des Verschollenen jiu erteilen vermögen, ergebt die Anfforderung, spätestens im Aunfgebotstermine dem Gericht Angeige zu

—,—

gericht am

mo Unna, ben 9. Mat 1819.

2 a6

1 Aufgebot. 1 veöls ga a. Dr. Steinitz zu Verlir, Leipz'gerstraße 82, bat ale Nachlaßverwalte⸗ des am 3. März 1914 in Berlin⸗Wilmere⸗ dorf Fee Oblfo Fischer das Aufgebotsverfahren mum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß gläubiger werden daher aufgefordert, ibie Forderungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Restaurateurs Otto Fischer späte⸗ stens in dem auf den 12. Ot.ober 1919. Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichnet n Gericht, im Zioilgerichtsgebäude, Amts⸗ gerichtsplatz, 1 Treppe, Zimmer 22, anbe raumten Aufgebotstermine hei diesem Ge⸗ richt anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlich⸗ Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift heizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus 1“ Ver. mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auck baftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erdteil! entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermäͤchtniffen und Auflagen sowie für die Glaubiger, denen die Erben unbe⸗ schränkt haften, tritt, wenn sicch nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß ieber Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erhteil Teil der Verbindlichren aftet. Charloitenburg, den 9. Mai 1919. Das Amtsgericht. Abt. 13. (138770] Uagültigkeitserklävrung eines Zivilversoegungascheius. Der dem Vizefeldwebe! Schen? vom Inf.⸗Regt. 85 am 12. 10. 1913 vom Generolkommando IX. Ermeekorpz aus⸗ gestellie Zwilversorgungbschein Nr. 329/13 wird biermit für ungültig erklärt. Altong, den 17. Mal 1919 Versorgungsamt IX N.⸗K. J. A.: (I. S.) (Unterschr.), Major.

18383] Beschlust.

Der von dem unterzeichneten Nachlaß⸗ 27. Auzust 1918 zu Händen von Notar Jutterat Schäfer iu Cäln er⸗ teilte gemeinsch“ftliche Crhschein nach dem am 20. Mei 1907 zu Prühl, seinem Wohnsitze, verstorbenen Rentner Christiar ZBurringen VI 63/18 ist unricktig und wid, dHa er nicht sofert erlangt werden kann, lür kraftles erklärt.

Brühl, den 7. Mai 1919.

——

Durch Ausschiußurteil vom 7. Mai

[18387] Hrffeutliche Justollung. 7 5b Di Frau Pauline Haak geborcn;; 86. vven, in Nauen, Wallgasse 11 Geg. bevollmächtigter;Rechtsanwalt „Irfr Hadra in Berlin, Kanonterstraße 9 klagt gegen ihren Ehemann, den Nael- Albert Haak, früher in Nauen, auf kheite der Behauptung, daß er die gfägennd ahre 1909 verlassen habe und se 1

läͤgerin in sein Auiemd dem A.

n⸗ in er⸗

8. halt seitdem unbekannt sei, trage auf Chescheidung.

adet den Beklagten zur muündlichen zandlung des Rechtsstreits vor die fiö⸗ Zivilkammer des Landgerichts III 1h afs sin zu Charlottenburg, Tegeler Weg lisn auf den 29. September 1919 d2- mittags 10 Uhr, Zimmer 150] 5 der Aufforderung, einen bei G zugelassenen Rechtsanwalt estellen. Zum Zwecke

diesem Gericg dels Verkt Zustellung wird dieser Auszug fnaite Klage bekannt gemacht. 1

Charlottenburg, den 14 Mai 1910

9 8 8 1 - Ma 1819 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts l

[18388] 8

Oesfentliche Zustellung. 12,/3 K 891 Der Kaufmann Ferdinand Traut ne Frankfurt a. M., Burgst aße 14, Prozis⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rung. klagt gegen seine Ehefrau Elisaket Traut, geb. Haas, früher in Frankiur a. M.) jetzt unbekannt wo, auf Grund eer Behauptung, daß sie während der P. wesenheit des Kläcgers im Felde im Mi 1918 den gemeinschaftlichen Haushalt am zelöft, sämtliche Möbel und Kleidunm⸗ stücke veräußert und jede Verbindung me dem Kläger abgebrochen habe, mit dem Ie trage, das Landgericht wolle die an 28. Mérz 1904 vor dem Standesbeameen in Frankfurt a. M. geschlossene Che de Streitteile scheiden und aussprechen, diß die Beklaagte die Schuld an der Scheidung trägt, auch Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegen. Der Kläcer ladt die Beklagte zur mündlichen Verhandlug des Rechtsstreits vo die 6. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt a. M. auf September 1919, Vor⸗

mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung

dor

28”

Uer sich durch einen bei diesem Gerichte puge lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevel⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Frankfurt a. M., den 7. Mai 109. Der Gerichteschreiber des Landgerichte [18389] Oeffentliche Zustellung. 3. R. 98/19. Der Kellner Hans Seitz in Frankfurt a. Main, Moselstraße 47, Prozeßbevol⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stulz js Frankfurt a. M., klagt gegen seine Che⸗ frau Elly Seitz, geb. Kuhfuß, 743 Sorth 2th East, Salt Lake City in Amenkal unter der Behauptung, daß die Beklact ihn im Jahre 1909 verlassen habe, gegen seinen Willen nach Amerika geagangen se und Lort sich anderweit verheiratet hebe⸗ mit dem Antrage, die Ehe der Streitteil

1919 ist der Scheck Nr. 03697 der Ein⸗ und Verkaufrgegossenschaft c. G. m. b. H. in Schwere vom 23. November 1918, lautend auf 2035,84 auf die Sparkass. ju Schwerte, füt kraftlos erklärt. Schweeute, den 9. Mai 1919. Das Amtsgerlcht.

[18384]

In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des verschollenen Arbei⸗ iere Reserpister Jos=f Dobies aus Borken dri Lautenburg Woc. hat das Amtsgericht in Lautenhurg durch den Amtsgerichtsrat Leßmann für Recht erkannt: Der ver⸗ schollene Arbeiter Reserdist Josef Tobies aus Sorken bei Lzutenhurg wird für tot erklärt. Als Zeitvunkt des Todes wird der 20. August 1914 festgenellt. e Kosten des Verfahrens fallen dem Nach⸗ lasse zur Laft. ““

Amtsgericht Lautenbhurg, den 7. Mat 1919.

[17926]

Durch Urtell des unterzeschneten Ge⸗ richts vom beutigen Tage ist der ver⸗ schollene Hugo Ernst Wachmann, ge⸗ boren am 30. Juni 1877 in Bleesern, zuletzt in Witienberg wohnhaft gewesen, für tot eik ärt. Als Z itpunkt des Todes ist der 31. Dezember 1911 festgestellt. ittenberg, Bz. Halle, den 7. Mat

1919 Das Amtsgericht.

[18386] fentliche Zustellung. 20. R. 251. 19. r Kaufmann Max Leischner in Neu⸗ „Bürknerstraße 25, Prozeßbevollmäch⸗ : Reochtsanwalt Niscolaus in Ber⸗ W. 35, Potödamerstraße 111, klagt gen seine Ehefrau Klara. Wanda Hulda keischner, geborene Beckmann, früher in keukölln, Bürknerstraße 25, jetzt unbe⸗ annten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ ung, daß die Beklagte den Kläger seit krober 1918 mit allen häßlichen Aus⸗. drücken beschimpft, auf ihn mit einem Re⸗ volver losging, tagtäglich Zank vom Zaune zu brechen suchte und ihm jede eheliche Bei⸗ wohnung in schroffster Form verweigerte, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und die Be⸗ klagte für den allein schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 10. Zivilkammer des Land⸗ gerichts II in Berlin, Hallesches Ufer 29,31, Himmer 12, auf den 1. November 1919, Vormittage 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte (ugelassenen Rechtsanwalt alg Proseßbevollmächtigten pertreten zu lassen. erlin, den 8. Mai 1919. Der Merichtsschroiber 528 bandrmichts II.

3 3 8

„—

9

₰2,

C

echesven urd die Beklagte für schuldig a der Sche’dung zu erkennen. aet die Beklaagte zux mündlichen Ve⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zidl kammer des Landgerichts in Frankiukh z. Main auf den 18. September 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ runa, sich durch einen bei diesem Geriche zugelassenen Rechtsamvalt als Proyef evollmächtigten vertreten zu lassen. Frankfurt a. M., den 15. Mai 1910 Der Gerichtsschreiber des Landgerichte

1- 202

1009 Oeffentliche Zustellung. 7. R. 3400

Die Frau Emma Crasselt, geb. Meiß⸗ ner, in Lehrte, Poststraße 8. Prozeßbevol mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Anders in Hannover, klagt gegen den Kaufmam Curt Crasselt, früher in Rio de Janein jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grun § 1568 B. G. B., mit dem Antrage: de Ehe der Parteien zu scheiden und den L0 klaagten für den allein schuldigen Teil 1 erklären, ihm auch die Kosten des Recktz⸗ streits aufzuerlegen. Die Klägerin lade den Beklagten zur mündlichen Verban. lung des Rechtsstreits vor die 4. Zinl⸗ kammer des Landgerichts in Hannoben auf den 16. September 1919, Vor⸗ mittaas 10 Uhr, mit der Auffond rung, sich durch einen bei diesem C richte zugelassenen Rechtsamvalt Piceseedolmachtigten vertreten assen.

Hannover, den 13. Mai 1919. Der Gerichtsschreiber des Landgerickte

[18392] Oeffentliche Zustellung. 6. 0. 24271. , er. Reichsmilitärfiskus, vertralen urch die Intendantur des II. Armers⸗

zZin Cassel, Prozeßbevollmächtigte⸗ 8 at Schröder in Berlin, Dessaler⸗ straße 39,40, klagt gegen den ehemalign Unteroffizier. Schlosser Otto Gärtnen unbekannten Aufenthalts, unter der Ar⸗ hkauptung, daß der Beklagte ihm amel⸗ schwindelten Geldern aus dem Jahre 190 zusexmmen 2410 schulde, Kläger jit⸗ aber nur 1331 geltend moche, ig dem Antrage, auf kostenpflichtige Ve⸗ urteilung des Beklagten zur Zablun, von 1331 nebst 4 , Zinsen sei Klagezustellung. Der Kläger eh.n Beklagten zur mündlichen Verhandlu des Rachtsstreits vor die 6. Zivi ltame des Landgerichts II Berlin, Hallesh Ufer 29/31, Zimmer 33, auf den Uhr lober 19190, Vornrittags 19 Un⸗ mit der Aufforderung, sich durch cög. bei diesem Gerichte zugelassenen Recht⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten de

rreten zu lassen.

Berlin, den 9. Mai 1919. ichto Der Gerichtsschreiber des Landgert Zivilkammer 6. ——

Der Kläͤgrr

V

4281

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Bekannkmachung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Ver⸗ braucher von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts im Juni 1919. 8—

Genehmigungsurkunde über eine Anleihe der Stadt Dau mstadt.

Anzeige, beireffend die Ausgabe der Nummer 99 des Neichs⸗

Nℳ 114.

Durchfuhr⸗

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Gesetzblatts. 4 Erste Beilage. 1 Uebersicht der Prögungen von Reichsmünzen in den deut Münzstätten bis Ende April 1919.

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Frnennungen und sonstige

Bekannlmachung, betreffend neue Apothekerpreise für Diphtherle⸗ heilserum.

Aufhebumg eines Handelsverbols Handelsverbote.

Deutsches Reich. Verordnung über Lupinen. Bom 15. Mai 1919. X

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Eicherung der Volkse:nährung vom 722. Mai 1016 Reichs⸗ Wer g vom 18.August 1917 (Reichs⸗

8

1“”“

wird verordnet:

Artikel 1. Die Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 435) vird, wie folgt, geändert: Es sind zu streichen: 1) im § 1 Abs. 1 das Wort „Lupinen“, 2) im § 2 in der letzten Zeile die Worte „und Lupinen“”, 3) im § 8 Abs. 1 Nr. 3 die Worte „an Lupinen bis zu zwei⸗ hundert Kilogramm“, 1“ . 4) im § 11 die Worte „und selbstgebaute Lupinen“. Ferner ist in der Verordnung ühber die Verfütterung von Mais Lupinen vom 31. August 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1098) der

Abs. 2 zu streichen. . Artikel 2.

Im §1 der Verordnung über die Preise für Hülfen⸗, Hack, und Oelfrüchte vom 9. März 1918 (Reschs⸗Gesetzbl. S. 119) sind die Worte „Lupinen.. 500 Mark“ zu streichen. 1“

In den Ausführungsbestimmungen über die Höchstpreise für Ge⸗ treide, Hülsenfrüchte, Buchweizen und Hirse vom 27. Juni 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 689) sind ferner zu streichen:

1) im § 1 die Worte „und Lupinen“, 9 2 im § 8 Abs. 1 die Worte „Lupinen . 500 Mark, 3) im § 8 Abs. 2 die Worte des Satzes 1 „,abgesehen von Lupinen,“ und der Satz 3. Artikel 3. Die Vorschriften der Verordnung über Futtermittel vom 10. Januar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 23) finden auf Lupinen keine Anwendung. Artikel 4.

In der Liste zur Bekanntmachung, betrefferd die Einfuhr von Futtermitteln, Hülfsstoffen und Kunstdünger, vom 28. Januar 1916 eichs⸗Gesetzbl. S. 68) ist unter 1 A das Wort „Lupinen“ zu stieichen.

““ Artikel 5. 1 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berrlin, den 15. Mai 1919. 8 8 Der Reichsernährungsminister.

Schmidt.

und

§ 1

8

2

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Texti Sitz Bielefelde die Vereinigung der Privat⸗ angestellten⸗Verbände Bielefeld und Umgebung und der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ang Ceetten⸗ verbände, Ortsausschuß Bielefeld, haben beontragt, den zwischen ihnen am 10. April 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Angeftellten der Textilindustrie gemäß §8 2 dit Herosdonag vem 22. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) fü⸗

Be nstag, den 20. Mai, Abends.

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ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben. Auzeigen nimmt nn:

die Geschüfigstese des Reichs⸗ und Staat sauzeigers

Berlin SwI. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

eb--—]

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Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Bielefeld für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1 3999 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 17. Mai 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Bauer.

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Bekanimachuns

Befristung der Durchfuhrbewilligungen. Im Anschluß an die Bekanntmachung des Staatssekretärs des Reichswirischaftsamts vom 28. Dezember 1918 „Reichs⸗ anzeiger“ Nr. 306 vom 30. Dezember 1918 wird zur Kenntnis gebracht, daß die Gültigkeitsdauer der Durchfuhr⸗ bewilligungen ebenfalls auf sechs Monate erweitert wird. Ditse Erweiterung erstreckt sich auch auf sosche Durchfahrbewilligungen, deren Gültigkeitsdauer bereits verlängert worden ist. Berlin, den 17. Mai 1919. Reichswirtschaftsministerium. J. A.: von Le Suire.

1.“

——

““ betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts

monatlich im Juni 1919.

Auf Grund der 88 1, 2, 6 der Verordnung über Rege⸗ lung des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917, der 1, 2, 3 und 5 der Verordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 und der §§ 1, 7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 wird bestimmt:

§ 1. Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldung.

1. Brennstoffe dürfen im Juli nur bezogen werden, wenn der gewerbliche Verbraucher bezüglich dieser Brennstoffe den Bestim⸗ mungen der vorliegenden Bekanntmachung über die Meldepflicht im Juni pünktlich nachgekommen ist.

2. Brennstosfe dürfen im Jult an einen meldepflichtigen Ver⸗ braucher unmittelbar oder mittelbar nur abgegeben werden, wenn dem Lieferer (Hündler) im Juni die ordnungsmäßtge Meldekarte für diese Biennstoffe vorgelegen hat.

3. Meldungen über Kohlenverbrauch und ⸗bedarf sind in der Zeit vom 1. bis spätestens 5. Juni 1919 erneut zu erstatten.

4. In jedem Monat darf nur eine einzige Melodung erfolgen; wegen der Meldung von Aushilfslieferungen siehe § 3a.

§ 2. Meldepflichtige Personen.

1. Zur allmonatlichen Meldung verpflichtet sind alle gewerblichen Verbraucher (natürliche und juristische Personen), welche im Jahres⸗ durchschnitt oder bei nicht dauernd mit Kohle usw. arbeitenden Be⸗ trieben im Durchschnitt der Betriebsmonate mindestens 10 t (1 t = 1000 kg = 20 Ztr.) monatlich verbrauchen auch wenn sie im Land⸗ absatz beziehen. Meldepflichtig sind auch Betriebe, denen die Brenn⸗ stoffzufuhr gesperrt ist oder die infolae von Kürzung oder freiwilliger Einschränkung ihrer Brennstoffzufuhr zurzeit weniger als 10 t monatlich verbrauchen, im Durchschnitt des Jahres 1. Juli 1916 bis 30. Juni 1917 aber mindestens 10 t monatlich verbraucht haben (siehe § 3²)7. Auch die Betriebe des Reichs, der Bundesstaaten, Kommunen, öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften und Verbände (z. B. Gasanstalten, Gewehrfabriken, Werften, Straßenbahnen) sind melde⸗

flichtig. 1“ 88 28 Der Meltdepflicht unterliegen nicht, und zwar ohne Ruͤcksicht auf die Höhe des Verbrauchs: 1

a. die Staatseisenbahnen

b. die Reichsmarine für ihre Bunkerkohlen,

c. die Heresbetriebe, soweit der Bedarf durch Intendanturen beschafft wird, Schiffsbesitzer für ihren Bedarf an Bunkerkohle sowie

Schiffsraumheizungskohle,“*) Zechenbesitzer, soweit sie selbst erzeugte Kohlen, Koks und Briketts als Deputatkohle und zur Aufrecht⸗ erhaltung ihres Grubenbetriebes (Zechenselbstverbrauch) oder zum Betriebe eigener Kokereien (mit oder ohne Nebenproduktenanlagen) oder Brikertfabriken ver⸗ wenden (verkoten, brikettteren), wenn diese Werke in unmittelbarem Anschluß an die demselben Zechenbesitzer gehörige Zechenanlage errichtet sind: . die landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, d. h. solche Be⸗ triebe, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betriebe von dessen Inhaber geführt werden, soweit sie nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Unternehmens sind; Schlachthöfe, Gastwirtschaften, Gasthöfe, Badeanstalten, Warenbäuser, Ladengeschäfte, Krankenhäuser, Strafanstalten und ähnliche Betriebe, serner Bäckereien, Schlächtereien, soweit sie dem Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder sich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung dienen.

d.

*) Die Meldungen, betreffend Bunkerkohlen, haben durch die Liefsrer

semäß den besonders fists a Bostinmungen zu ersosgen.

3. Ob hiernach ein Verbraucher meldepflichtig ist, bestimmt im Zweifelsfalle zunächst die für den Sitz des Betriebes zuständige Kriegs⸗ amtstelle bezw. die an ihre Stelle getretene Zivilverwaltungsstelle. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung kann über die Melde⸗ pflicht abweichend von dieser Bestimmung entscheiden.

§ 3. Inhalt der Meldung. 111I1““ 1. Die Angaben haben in Tonnen = 1000 kg zu erfolgen und sind unter genauer Adressenangabe des Lieferers oder der Lieferer nach Art (Steinkohle, Steinkohlenbriketts, Braunkohle, Braunkohlenbriketts, Zechenkols und Gaskoks), Herkunft nach Gebieten der Amtlichen Ver⸗ teilungsstellen, mit der genauen Bezeichnung gemäß § 6 (z. B. Gebiete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgebiet usw.) und Sorten (Fett⸗, Mager⸗, Förder⸗, Stück⸗, Nuß⸗, Staub⸗, Schlammkohle bzw. Grob⸗, Nuß⸗, Perlfoks, Koksgrieß usw.) zu trennen. Weiter sind zu melden! a) E1“ der im Vormonat bezogenen Mengen (siehe bs. 2), *) Bestand am Anfang des Vormonals, Zufuhr im Vormonat, d) Westand zu Beginn des laufenden Monats, e) Verbrauch im Vormonat, †) vöraus ihtlicher Bedarf für den folgenden Monat (siehe Abs. 3). 2. Die Transportart ist in Spalte 3a zu folgenden in Anführungszeichen angegebenen Abkürzungen,

melden durch die im bei

fuhrenweise ab Zeche: „Landabsatz“; durch Fuhrwerk vom Platzhändler oder mit der Vollbahn ab Zeche: „Bahn“; mit der Klein⸗ oder Straßenbabn: „Kleinbahn“”; mit der Vollbahn ab Schiff: „Umschlag“; auf der Vollbahn wittels eigener Wagen: „Pendelwagen“:; mit dem Schiff bzw. Schiff und Kleinbahn: „Schiff“: durch Ketten⸗, Seilbahn, Verbindungsgleis und sonstige eigene Transportanlagen unmittelbar ab Grube: „Eigentr.“;

Erfolgte die Lieferung auf verschiedene Transportarten, so ist dies für die betr. Teilmengen getrennt anzugeben.

3. Als Monatsbedarf (Spalte 9 der Meldekarte) ist anzugeben die an sich zur Führung des Betriebs benötigte Brennstoffmenge, gleichgültig, ob dieselbe aus dem etwa vorhandenen Bestand oder aus neuen Lieferungen gedeckt werden soll. Etwaige Lieferrückstände dürfen nicht in die Bedarfsanmeldung eingestellt werden. Betriebe, die laut amtlicher Verfügung von der Belieferung ganz ausgeschlossen sind, baben als Bedarf Null anzugeben; solche, die von der Belteferung über eine bestimmte Brennstoffmenge oder ⸗quote hinaus ausgeschlossen sind, haben nur diese als Bedarf au⸗ zumelden.

4. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buchm sondern tatsächlicher Keststellung zu melden.

§ 3a. Aushilfslieferungen. 1. Wenn Brennstoff im Mai von einem Lieferer bezogen wurde, der in der Aprilmeldekarte als Lieserer dieses Brennstoffes nicht an⸗ gegeben worden war, so ist diese Lieferung in der Junimeldekarte rot zu unterstreichen. Besondere Meldekarten für die Aushilfslieferungen sind nicht zulässig.

2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zu⸗ fuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zuruͤck⸗ zuerhalten, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, sofern sie ins⸗ gesamt 10 t oder mehr betragen, in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen nicht etwa vorweg abgesetzt oder als Verbrauch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht sich auch auf die Rückgabe entliehener Brennstoffe.

3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in § 3 az behandelten Lieferungen hat diese gemäß § 3 im Hauptteil der Karte rot unter⸗ strichen zu melden.

§ 4. Nachprüfung der Angaben.

Der Meldepfichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Verbrauch an Brennstoffen nach Art, Herkunftsgebiet und Sonte in solcher Weise Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen jederzeit möglich ist.

dem Aushelfenden :

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äßiger Errechnung,

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§ 5.

8 Meldestellen. I. Meldungen sind zu erstatten: 1. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin; 2. an die für den Betriebsort des Melderflichtigen zuständige riegsamtstelle bezw. die an Stelle getretene Zivil verwaltungsstelle:

3. an die unter Bcerücksichtigung der Herkunft der meldepflichtigen Brennstoffe zuständige Amtliche Verteilungsstelle (siehe § 6). Bestellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden;

4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗ yflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere Meldekarte zu richten. Bestellt er bei einem Lieferer Brennstoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer so viel Karten einzureichen, wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht in Pvern gelegene Be⸗ triebe handelt) an den Kohlenausgleich Dresden (siche § 6, Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslandskohle“. Für Be⸗ triebe, die in Bavern liegen, sind diese Meldekarten mit derselben Fescnet an die Amtliche Verteilungsstelee München 6 ⁹) zu

enden. . Außerdem ist eine besondere fünfte Meldekarte mit der Aufschrift „Auslandskohle“ an den Kohlenausgleich Dresden von denjenigen Verbrauchern zu senden, die nicht in Bayeru ihre Verbrauchssteke

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