des Waffenstillstands Gzewalt an. Sie widersprechen allen öffent⸗ lichen Erklärnygen über dis Kriegsziele der Alltenten. Sie enthüllen die wahren Absichten der Rlltierten und die Gründe für die Ver⸗ längerung des Krieges, die die vollständige Vernichtung Deutschlands sowohl in politischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht zum Ziele hatte und daher zur Verarmung ganz Europas führen wird. Die Be⸗ dingungen bedeuten nicht das Ende des Mititarismus, sondern stärken dieses System noch in den alliterten Ländern. Die Bedingungen lassen erkennen, daß Sieg alles vernichtet hat,
worauf
der militärische forderte. Die Bedingungen bedeuten der Demokzatie und den Verlat an ihr. Der Vertrag ist ein Fapitalistisch militärisch imperialistisches Attentat. Er vergrößert all das Uebel, das vor 1914 bes
1b die vollständige Verleugnung Len⸗
1 vor 19 tand. Er gibt der Welt nicht den Frieden, sondern führt sicher zu neuen furchtbaren Kriegen.
Velgien. — v1“
1“ 8 8 2 “ Die in Brüssel tagende Interparlamentarische Handelskonferenz sprach nach emer Havas⸗Reutermeldung einstimmig den Wunsch rach Internatlonalisierung der Donau und des Nheins aus, um die freie Fahrt auf diesen Füssen unter Wahrung der privalen, im Friedensvertrage fest⸗ gesetzten Rechte zu sichern. Ferner sprach die Konferenz den Wuasch aus, daß unter dem Völkerbund eine inter⸗ nationale Aufsichtskommission errichtet werden soll, die die Aufgabe hat, ven der Nordsee bis zum Schwarzen Meer für volle Freibeit und einen Höchstertrag dieser Wasserwege zu sorgen, und zwar in Ueberstimmung mit den Rechten der Uferstaaten unter Annahme einheitlicher Grundsätze, deren Durchsührung den Uferstaaten unter Kontrolle des Völkerbundes überlossen werden soll. Außerdem aab die Konferenz dem Wunsche Ausdruck, daß von der Ostsee bis zur Adria Eisenbahnlinien angelegt werden, die nirgende über feindliches Gebiet sühren und durch ie die Handelsbeziehungen zwischen Polen, der Slowakei Serbien sichergestellt werden. Schließlich wurde Wunsch ansgesprochen, daß das französische ltorat so rasch wie möglich von den Bescheänkungen, ich aug der Algeciravakte ergeben, befreit werde. Einer welteren Hanas⸗Neutermeldung zufolge nahm die inter⸗ parlamentwische Handelskonferenz einen Antrag an, in dem die alliterten Regierungen aufgefordert werden, eine internatio⸗ nale Kommission zu ernenvnen, die die Aufgabe hat, Aus⸗ künfle hezüglich der Produktion, des Transports und des Verbrauchs von Brennmwoffen einzuhofen, um auf diese Weise Sparsamkeit im Verbrauch von Brennstoffen zu er⸗ reichen. Hier auf wurde ein Antrag angenommen, wonach in ollen Ländern nach dersesben Methode eine Stmistik der Vermögen und Einkommen aufzustellen ist. Die Konferenz beschloß, cuf der nächsten Zusammenkunft über die Gleichheit der Zölle zu beraten. Hierauf erklärte die Konferenz die Sitzung für geschlossen.
— Das „XX. Siecle“ lehnt im Namen der belgischen Katholiken jede Unterstützung der deutschen Kath oliken in der Friedensfrage ab.
Rumänien.
Nach einer Meldung des rumänischen Pressebüros hat sich in Rumänien auf die Nachricht, der Friedenskongreß brabsichtige, die Hälfte des Banats Serbien und einen aroßen Teil der Dohruoscha Bulgorien zuzusprechen, eine Liga zur Ver⸗ teidigung der Einheit des Banats gebildet, der die vor⸗ nehmen Perfönlichkeiten des Landes angehören. Rumänien stehe, so heißt es in der Meldung, am Vorabend ernster Er⸗ eiggisse.
. Amerika.
Ter „Times“ wird aus Montreal berlchtet, daß die Zu⸗ stände in Winnipeg hoffnungslos erscheinen. Winnipeg wird von dem Zentrolstreitkomntee des Arbeiterrates beherrscht. Es mird ernzilich versucht, die britischen Einrichtungen nach dem Sowjetsystem zu ersetzen. Die Ziele der Gewerkschaflen sind offenbar rein bolschewistisch. Die Reagierung ergreift Maß⸗ regein, um gegen die Bolschewisten anfzutreten, und die Le⸗ ee halt zu Sicherheitszwecken ein Freiwilligenheeer auf⸗
Theater und Musik.
14“ 1“
Anläßlich des 25 jährigen Bestebens der Berliner Orks⸗ urrype des Vaterlandischen Frauenvereins fand un⸗ längt in der Philbarmonie em Sonderkonzert des Phil⸗ karmonischen Cbors unter der Leitung von Professor Sie gfried Ochs statt. Aufgeführt wunden zwei seit längerer Zeit hier nicht Pherte Werke, Becthevens „Ruinen von Atben , demen Tertzeilen: „Hinzeochen wilden Horden, tiefgebeugt in ihrer Hand — Ach, was ist aus Tir geworden, armes, ames Vaterland!“ so recht die teübe Stimmunz unserer Tage wiedergeben, und Mendelssohns „Erste Waspurgtsnacht.“ Die Aufführung beider Werke ließ kaum einen Wunsch undefriedigt. Besonders schön und ergretfend klangen die Chörc. Als Solisten boten Lula Mysz⸗Gmeiner und Wilhelm Guttmann bochachtbare Leistungen. Zwischen den Chorwerken sawg Frau Mysz⸗Gmeirer mit bekannter Meisterschaft Lieder von Schubert, darunter auch das Altsolo in Schuberts Stärdchen“ (mit Frauenchor), das wiederholt werden mußte. — Der kleine, aber gutgeschulte Anna Schultzen von Asten⸗Chor sührte in einem in der Hochschule für Musik gegebenen Konzert unter der sicheren Leiturg seines Dirigenten Cdvard Mori t verschiedene Chorwerke von Brahms, Kahn und Moritz auf und erntete für seine saubere und klaugschöne Leistung wohlverdienten Beifall. Unter den vorgetragenen Kompofitionen besand sich eine Vertonung des Gefanges der Engel aus „Hanneles Himmelfahrt“ von Kahn, die hier ibe Uraufführung erlebte. Es ist ein zartes Stück von vornehmer Melecdik und innigem Gefählsausdruck. Ein längerer Chor mit Sorrmsoplo, „Empfängnis“, von dem Komponisten Edvard Moritz nach dem Erachten des Schreibers dieser Zeilen unzutreffend als „Suite“ bezeikret, zeigte die unzweifelhafte Begabung seines Schöpfers för einen wohlklingenden Satz und ein liebevolles Eingehen auf die Dichtung. Einen hohen Genuß: gewährte ferner das Andante mit Vartmirnen tir d Kieviere, 2 Cellt und Horn von Schumann, durch Professor Kahn, Wilbelm Kemoff (Klavier), Hermann Hopf und Eugenie Stoltz⸗Prempslay (Gello) sowie Paul Rembt (Horn) meißerhaft vorgetra zen. Frau Stoltz spielte noch eine Cellosonate ven Valenintimksicherem Können. Die Sopransoli in den Chören wurden ben Rose Walter mit schöner, sompathischer Stimmen gesungen. — Der Verliner Tonkünstler⸗Verein widmete einen Nar⸗ tragsabend einem seiner trenesten Mitglieder, Richard J. Eich⸗ berg. Es wurden nur Werke dieses Komponisten dargeboten, und zrar ein im Jahre 1882 entstandenes Streickquartett, ein Klavier⸗ zuartctt vom Jahre 1889 und eine Anzohl Lieder. Alle Werke eeigten ihren Schöpfer als einen melorisch feinempfindenden und form⸗ Uewandten Musiker, deffen technisches Rüstzeug auf guter Frundlage
“
die Völker gebofft hatten, als der Krieg von ihnen unsäaliche Opfer
gedieben ist. Besonders das Klavierquariekt fand eine warmherzige Aufnahme, so daß der zweie Satz wiederholt werden mußte. Mit besonderer Hingabe nahm sich Wilbhelm Gurtuyrann der Lieder an, während H. von Dameck, H. Hopf, A. Nagel, Kurt
7.
Schubert und Ernst Urack ald Instrumentalisten ihr Bestes
gaden. Dem anwesenden Komponisten wurde reicher Beifall zuteil. —
An einem seiner letzten Musikabende veranstaltete der Deutsche Lyceum⸗Klub in seinen eigenen Räumen ein Konzert mit
Werken von Felix Gotrhelf. Der Wiener Tonsetzer, der in Süddeutschland schon vielfach Anerkennung gefunden hat, ist im Berliner Musikleben noch ein Fremder, dessen Kunst es aber verditente, daß man sich mit ihr auch bei uns beschättigte. Gotthelf gehört zu der Minderheit der Modernen, die melodische Erfindung besitzen und sich nicht davor scheuen, auch einmal einen natürlichen Gedanken natürlich zu äußern. Seine durchaus neuzeitlich gerichtete Har⸗ monik ist sowohl reichhaltig a's gewählt und zeugt von einer starken Phantasie. Die Vortragsfolge im Lyceum⸗Klub brachte Klavierkompositionen und Lieder. Adele aus der Ohe setzte ihr iches, vielseitiges Können für die Klavierstücke eln. Der Komponist ätie keine bessere Vertreterin seiner großangelegten G⸗Moll⸗Sonate nden können, als die ausgezeichrete Künstlerin, die mit ibrer tempe⸗
nentvoll⸗belebenden Vor ragsart das schwere unbekannte Werk den zhörern sofort nahe bꝛachte. Käte Neugebauer⸗Ravoth sang it fein schattiertem Vortrag und schönem Stimmklang eine Reihe von Liedern, die Felix Gotthelf auch als modern und wirkungs⸗ voll gestaltenden Lrriker kennzeichneten. Der genußreiche Abend klang mit der Schlußszene des Mysteriums „Mahadcha“ aus, das dem Tondichter schon bei seiner Erstaufführung in Karlsruhe starken Ersolg gebracht hatte. — Als Fortsetzung der Konzertveranstallungen der von Hermann Scherchen begründeten Neuen Musik⸗ gesellschaft fand ein Kammermusikabend im Meistersaal statt, den das Scherchen⸗Oartett mit einem Streich⸗ quartelt von Lorenz Höber eröffnete. Das in seinem Aufbau mit wechselvollem Glück gestaltete Werk läßt einen ernststrebenden Musiker crkennen, der aber die Form nicht immer klar durchführt. Sein Reichtum an lose miteinander verbundenen Einfällen geben dem Ganzen etwas Mosaikhaftes. Am eindruckvollsten war der vierte Satz, ein Andante (Sehr ruhig), das in seiner Anlage und Durch⸗ führung den Könner zeigte. Mit bingebender Innigkeit wurde ein Streichtrio in A⸗Moll (Op. 77 b) von Max Reger gespielt, eine der schönsten, tiefgründigsten Arbeiten des Tondichters. Außerordentlich fesselnd war ferner das ihm folgende Streichquartett in E⸗Mell von Verdi, in dem sich die blühende Melodik des italicnischen Meisteis herrlich pffenbart, und das in ein⸗ wandfreier Ausführung durch die Herren Lambinon, Czeslar, Scherchen und F. R. Mendelssohn wirdergegeben wurde. — Aus Anlaß seines 10. Jahrecsfestes veranstaltete der Neu⸗ köllner Lehrergesangverein unter der Leitung Walter Moldenbhauers ein Konzert in dem Schulsaa Boddinstraße. Der Chor zeigte in seinen Vorträgen, daß bei ihm fleißige Arbeit verrichtet wird, wenn er sich auch noch nicht in seinen Leistungen mit dem Berliner Lehrergesangverein vergleichen läßt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag in der Uraufführung des Melodrams (mit Chören) „Kains Tod“ von W. Moldenhauer. Die be⸗ gleitende Musik zu einer tiefempfundenen Dichtung Ina Diekmanns arbeitet mit allen Mitteln moderner Harmonik und musikalischer Charaklerisierungskunst. Klangprächtig ist darin der „Sonnenaufgang“, machtvoll die Stimme Jehovas (von fern mit Blechmusik begleitet), ticfergreifend die „Verklärung“ gestaltet. Leider litt die Aufführung an manchen Mängeln, die wohl hauptzächlich in den ungünstigen Raum⸗ verhältnissen zu suchen sind: so entstanden immer unangenehme Pausen, wenn der ven einem kleinen Orchester begleitete Frauen⸗ fernchor in Taͤtigkeit treten sollte; schlagfertiger zwar war der von Fried Schmidt⸗Marlissa geleitete Männer⸗ chor mit dem Wlasorchester, in dem aber, wohl aus Mangel an gehörigen Proben, nicht ahe Feinheiten der Partitur
herausgearbeitet waren. Eines andere Arbeit Moldenhauers „Welt⸗ frühling 1919½° hatte den Abend stimmungsvoll cingeleitet. Be⸗ merkenswert ist die Sotzkunst dieses Werkes (doppelchörig für Frauen⸗ und Männercher mit Orchester). Die Vortragsfolge wies außerdem noch Bruchs „Auf die im Weltkrieg Gefallenen“ und „Normannen⸗ zug“ sfewie Griegs „Landerkennung“ für Männerchor auf. Solistisch beteiligt waren neben den Sprechern der Dichtung „Kain“, Heinz Sattler und Gerda Bresser⸗ Frese, rie Damen NRemlinger, Eckert, Völker (Gesang), L. Käpernick (Klarier), Hopf⸗Geidel (Harfe). — Die Meisterschule von Prcofesser Taver Scharwenla gab eine öffentliche Aufführung im Bluͤthnersaal. Den schon teilweise auf künstlerischer Stufe stehenden Schülerinren wurde dabei Ge⸗ jegenheit gegeben, ihre Kräfte zu entfalten. Den Hö bpunkt der Veranstaltung bildeten von dem Meister seibst mit Fräulein Marga Eckaidt gespielte Srücke eigener Komposition für zwei Klaviere, und zwar ein Sch rzo und ein Intermezzo, die stürmischen Bcitall erweckten. — Ein Sonatenabend im Bechstein⸗Saal, den die Pianistin Helene Praetorius und die Cellistin Mar grit Werle gaben, interessierte ganz besonders durch die Sonate in Fis⸗Moll von Hans Pfitzutr, deren von warmem Empfinden, besonders von seiten der Klavierspielerin, getragene Wiedergabe lebhaften Beifall arßlöftc. Au die mitwirkende Sängerin Susi Landsberg⸗Hollaender erfreute durch ihre sein abschatlierte, anregende Vortraogsart, die ganz besonders in den Voltsliedern von Mahler zur Geitung kam. — Senta Blau⸗Kur:, die im Beethovensaal einen Klavlerabend mit Werken von Bach, Beethoven, Schumann und Lifzt veranstaltete, ist ein noch ungereiftes Talent. Einige Vorzüge, wie Technik und eine darurch bedingte Gevauigkeit des Spiels, wiegen dessen Mängel nicht auf. Es fehlt vor allem an Vertlesung, an Wärme: Eigenschaften, die zur Bekundung echten Musikempfindens unerläßlich sind. — Iin Konzertsaal der Hochschule für Musik gaben Hans und Martha Mühlhausen (Gesang), Max Lad ch ock (Violine) und Fritz Moebis (Klavier) gemeinsam ein Konzert. Das im Zwie⸗ gesang benens bekannte Ehepaar Mühlhausen zeigte sich in singfreudiger Gebelaune unsd errang sich in Liedern und Ductten von Meverbeer, Verdi und Moebis einen schönen Erfolg. Herr Ladscheck erwies sich als ein tüchtiger Geiger mit gedtegenem Können: zu wünschen wäre ihm noch ein größerer Farbenreichtum. HPerr Motbis ist ein ge⸗ wandter Pignist, er war sowohl als Kammermusikspieler wie auch als Begleiter jederzeit gewissenhaft auf dem Posten. Als Komponift trat er mit einer Violinsonate in Fis⸗Moll, drei Liedern und einem Duett aus einer Oper „St. Ulrich“ hervor. Was er in diesen Werken gibt, läßt ein ehrliches Streben nach guten Zielen erkennen, dem allerdings zurzeit noch nicht volle Erfüllung zuteil wird. So haftet der fünfsätzigen, von Grieg und Jensen nicht unbeecin⸗ flußten Sonate eine sich bald störend bemertbar machende Kurzatmigkeit an; die Anljäufe zu größerer Satzferm versanden bald und machen rührseligen Partien Platz. Auch die Lieder und das Duett sind von diesem Fehler nicht freizusprechen, sie machten aber in⸗ folge ihrer einfachen Gestaltung einen kesseren Eindruck. Wenn es dem begabten Komponisten gelingt, sich von ebigem Fehler frei zu machen und sich harmonisch noch zeit⸗ gemäßer auszurcifen, wird er sicherlich gute Erfolge erringen. — Cornells Bronsgeest, der strebsamste Baritonist unferes Opernhaufes, hatte die große Schar der Freunde seiner Kunst un⸗ längst wieder im Beethovensaal versommelt. Das Pregramm wies in seinem ersten Teil Opernarien, darunter die Perlenarie aus „Mona Lisa“ von Schillings und das in wirbligem Tempo mit großer Zungenfertigkeit gesungene sogenaunte „Champemgmerlied“ aus Mozarts „Don Juan“, auf, das wiederholt werden mußte. Im zweiten Teil interessierten besonders drei von Heinz Tirssen vertome Christian Morgensternsche „Galgenlieder“. Der Kom⸗ ponist legte dabei das Hauptgewicht auf die tonmalerisch⸗humor⸗ volle Ksavierbegleitung, zu der die Singstimme eigentlich nur den erläuternden Tert gibt. Am heitersten wirkten „Das Mondschaf“ und „Der Rock“ (Palmstromes Rotturno), während die parodierende Epukhaftigkeit der „Nnaur“ nicht recht zum Andbruck
kam. Diese Lieder sind lediglich als musikalische Kuriositüten zu werter als nicht mißlungener Versuch, auch aus Unkomponierbarem st kalisches Kapital zu schlagen. Herr Bronsgeest lenkte dabei verdienter maßen den Hauptteil des Beifalls auf seinen vortrefflichen Begleiter Bruno Seidler⸗Wintler ab, der die Absichten des Kone ponisten in wirkungsvollster Weise zum Ausdruck kommen He.
Handel und Gewerbe. — Die Aktien⸗Gesellschaft für Anili
ꝙ☛
3 n⸗ Lation Berlin⸗Treptow schlägt laut „W. T. 2 vH gegen 18 vH im Vorjahre an die Aktionäre zu verteilen.
London, 22. Mai. (W. T. B.) Bankausweis der Band von England. Gesamtrücklage 27 433 000 (gegen die Vorwoche Abn. 104 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 76 540 00 (Zun. 53 9 Pfd. Sterl., Barvorrat 85 524 000 (Abn. 50 000) Pfd. Ster! Wechselbestand 80 382 000 (Zun. 2 398 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 110 333 000 (Abn. 146 000) Psd. Sterl. Guthaben des Staates 26 104 000 (Zun. 3,297 000) Pfd. Sterk., Notenrücklage 25 835 000 (Abn. 141 000) Pfd. Sterl., Regierungssicherheiten 46 340 000 (Abn. 94 000) Pfd. Sterl. — Verhältnis der Rüg. lagen in den Varbindlichkeiten 20,10 gegen 20,50 vH in der Vor⸗ woche. Clegringhouseumsatz 516 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 222 Millionen mehr.
11“
Berichie von auswärtig Wertpapiermärkten. 8 —-
d en
Wien, 28. Mai. (W. T. B.) Ungeachtet der Ableugnung der gestrigen Budapester Meldung über eine angebliche Vereinbarung mit Undarn bezüglich der Depots von Wertpavieren und des Waren⸗ verkehrs und trotz der von dem Berliner Markte gemeldeten Er⸗ bolung war die Börse wieder recht geschäftsunlustig und vorwiegend matt. Verstimmend wirtten namentlich Mitteilungen über die Forderungen der Entente, betreffend Aufteilung der Kriegsschulden, sowie auch der Kriegsentschädigung von Deutsch⸗Oesterreich und die Zeitungsmeldung, wonach die Einlösung des Julizinsscheins der Siaatseisenbahngesellschaft zweifelhaft geworden sei. Größere Umsätze fanden ausschließlich in Staatsbahnaktien stalt, die sich bis 838, d. h. um 22 Kronen, ermäßigten. Die anderen Kulissenpapiere waren gleichfalls schwach, doch kam es meist nur zu vereinzelten Abschlüssen. Auch die Schrankenpapiere bewegten sich vorwiegend abwärts. Der Anlagemarkt war vernachlässigt. 8
Wien, 23. Mai. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Devisenzentrale. Berlin 175,75 G., 176,25 B., Ansterhan 980,00 G., 982,00 B., Zürich 437,00 G., 438,50 B., Kopenhagen 530,00 G., 531,50 B., Stockbolm 560,00 G., 561,50 B., Christiania 552,00 G., 553,50 B., Marknoten 174,00 G. 174,60 B.
Wien, 23. Mai. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Türkische Lose 380,00, Orientbahn 1730,00, Staatsbahn 837,50, Südbahn 159,25, Oesterreichische Kredit 555,00, Ungarische Kredit 635,00, Anglobank 359,00, Unionbank 460,00, Banlverein 400,00, Länderbank 429,00, Tabakattien 1178,00, Alpine Montan 83750, Prager Eisen 2490,00, Rima Muranver 800,00, Skodawerke 672,00, Salgo Kohlen 810,00, Brüxer Kohlen —,—, Galizta 1394,00, Waffen —,—, Lloydaktien 3290,00, Poldibütte 676,00, Daimler 530,00, Oesterreichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrentt 81,35, Februgrrente 81,50, Mairente 81,35, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente —,—.
London, 22. Maj. (W. T. B.) Privatdiskont 317⁄82, Silben 513. — Wechsel auf Amsterdam 3 Monate —,—, Wechsel auf Amsterdam kurz 11,76 ½, Wechsel auf Paris 3 Monate 31,66, Wechsel auf Paris kurz 31,25.
Amsterdam, 23. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf Berlin 18,75. Wechsel auf Wien 10,80, Wechsel auf Schweiz 49,80, Wechsel auf Kopenhagen 59,90, Wechsel auf Stockholm 65,00, Wechsel an New York 254 25 Wechsel auf London 11,84 ⅞, Wechsel auf Paris 38,85, Wechsel auf Christiania 63,90. 5 % Niederläntische Staatsanleihe von 1915 93, 3 % Niederländische Staatsanleihe 62, Königl. Niederländische Petroleum 874, Holland⸗Amerika⸗Linie 370, Niederländ.⸗Indische Handelsbank 250, Atchison, Topeka u. Sanna Feé 101, Rock Island —, Southern Pactfic 107 Southern Railway —, Union Pacifie 144 Anaconda 146,75. Uniled States Steel Corv 102,87, Französisch ⸗Englische Anleihe— Fanl eenee dercbe Ehuüg —. — Tendenz: Fest, ausgenommen Schiff⸗ ahrtsaktien.
Kopenhagen, 23. Mai. (W. T. B.) Sichtwechsel ouf Hamburg 33,00, do. auf Amsterdam 168,00, do. auf schweizer. Plätze 83,50, do. New York 425,00, do. auf London 19,76, do. auf Paris 64,50, do. auf Antwerpen 64,00.
Stockholm, 23. Mat. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 30,75, do. euf Amsterdam 155,22, do. auf schwetzer. Pläte 77,25, do. auf Washington 394,00, do. auf London 18,25, do. auf Paris 59,75, do. auf Brüssel 59,50.
New York, 22. Mai. (W. T. B.) (Schluß.)
Die Börse
verlief wieder fest, besonde s für Spezialitäten, Oel⸗ und Schiffabtts⸗
werte. Auch Kupfer⸗ und Stahlaktien standen in guter Nachfrage im Zusammenhang mit Annahme, daß die Regierung umfangreiche Aaf⸗ träge erteisen werde. Infolge von Verkäufen in Schiffahrtsaklien senkte sich sväter der Kursstand allgemein, es trat aber kba
wieder eine Erholung hervor, als sich sür Ausrüstungswert⸗ Begehr zeigte. Schluß fest. Aktienumsatz 1 250 000 Stücl Geld: Fest. Geld auf 24 Stunden DPurchschnittssatz 5 ¼, Geh auf 24 Stunden letztes Darlehen 5 ½, Wechsel auf London (60 Tage) 4,60,00, Cable Transfers 4,63,75, Wechsel auf Paris auf Ssct 6,72,00, Silber in Barren 105 ½, 3 % Northern Pacific Bonds 591½ 4 % Verein. Staaten Bonds 1925 106 ¼, Atchison, Topeka u. Santg F6 96 ½, Baltimore u. Ohio 55 ½, Canadlan Pacific- 165, Chesapeale ¹. Ohro 65 ¾, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 45, Denber n. Rio Grande 7 ½, Illinoig Central 102, Louisville u. Nasbville 120, New Pork Central 81 ½, Norfolk u. Western 109 ¾½, Pennsvlvania 47, Reading 87 ½, Southern Pacifie 108 ⅛, Unton Paciße 1341, Anaxonde Copper Mining 67 , United States Steel Corporation 1022 do. pref. 115 ⅞.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 22. Mai., (W. T. B.) Kupfer prompt 79 ½. oi⸗ „Eondon, 22. Maij. (W. T. B.) Wollauktion. Die Verhältnisse an der Wollauktion haben sich nicht geändert. Liverpool, 22. Mat. (W. T. B.) Haumwolle. Umsat 5 000 Ballen, Einfuhr 5560 Ballen, davon 5300 Ballen amen. anische Bammwolle. — Fin Moi 18,89, für Juni 18,61, für Juli 18,37, merikanische und Brasilignische 11, Indische 25 Punkte höher. b Pradford, 22. Mai. (W. T. B.) Wolle. Die Tunden. es Marktes ist andauernd fest. N Rew Pork, 72. Mai. (W. T. H.) (Schlok.), Baummal loko middling 31,55, do. für Mai 30,50, do. für Juli 3⁰ h do. für Auguft 29,85, New Orleans loko middling 20,28, Petroleun refined (in Coses) 20,25, do. Stand. mwhite in New PYork hisch do. in Jeniz 9,25, do. Credit Balances at Oil Eitv 4,00, Schun prime Western 33 00, do. Rohe & Brotbkers 36,00, Zn Zentrifugal 7,23, Weizen Winter 237 ½, Mehl Sprin Clears 10,00— 10,75, Getreidefracht nach Liverpool nem., Riw Nr. 7 loko 19 ½, do. für Mal 19,00, do. für Juli 109,15. Rio de Janeiro, 17. Mai. (W. T. B.) Zufuhren: In Rio 6000 Sack, in Santos 24 000 Sack.
1“
Ber Bezugsprein beträgt vierteljährlich 9 ℳ Alle Postanstalten nehmen estellung an: für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrichen für Helbstabholer
Wilhelmstraße 32.
nunch die Geschäftnstelle SW. 48, Einzelne Anmmern kosten 25 Pf.
—
Reichsbankgirokonto.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuernungszuschlag von 20 v. H. erhoben.
82 7
Anzeigen nimmt an:
die Geschästsstelle des Reichs⸗ und Stnatsanzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Mr. 32.
s¹. 1919.
Postschechkonto: Berlin 41 821.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Bekanntmachung über die Bewirtschaftung un Föc S Leichtöl, Nohbemor Benzol 88 gnon ““ Verordnung über Pferdefleisch und Ersatzwurst. Namensänderung des Reichsschiedsgerichts für Kriegswirtschaft. Verordnung, betreffend Strafbestimmungen für Zuwider⸗
handlungen gegen die Paßvorschriften. 8
Bekanntmachung, betreffend einen Tarifvertrag.
Bekanntmachung zur Aufhebung der Bekanntmachung über Er⸗ sparung von Futterstoffen sowie zur Außerkraftsetzung der Bekanntmachung über den Stoffverbrauch bei Anfertigung von Kleidungs⸗ und Wäschestücken für bezugsscheinfreie Gegenstände.
Aufhebung eines Handeloverbots. — Handelsverbote.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderumgen.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Neubearbeitungen von Kartenwerken der Preußischen Landesaufnahme.
Aufhebungen von Handelsverboten. — Handelsverbote.
Arzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 24 der Preußischen Gesetzsammlung. “ 8
1““
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Anmtliches. Deutsches Reich.
EVlFaFaunthhochunszs— über die Bewirtschaftung und den Höchstpreis von Leichtöl, Rohbenzol, Benzol und Toluol.
Vom 17. Mai 1919. “ Auf Grund der Verordnung des Bundesrals über die
wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 Geiche⸗Gesetzbl. S. 1292) und des Erlasses des Reichs⸗ näsidenten vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438), betreffend uflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, wird verordnet was felgt:
Artikel 1. 8 Die Bekanntmachung des Kriegsministeriums —Kriegs⸗Roh⸗ soff⸗Abteilung —, Sektion (h. 1, vom 1. März 1916 KRA. über Rohtoluol, gereinigtes Toluol und Reintoluol tritt außer Kraft.
Artikel 2.
Für Rohtoluol, gereinigtes Toluol und Reintoluol treten alle Bestimmungen in Kraft, welche in der Bekanntmachung des Kriegs⸗ ninisteriums — KRA. —, Sektion 0. II Nr. 700/7. 18. KRA. vom J. August 1918 für Leichtöl, Rohbenzol, Benzol, Toluol, Benzin und sonstige benzol⸗ oder benzinartige Köꝛper festgesetzt sind.
1“]
Artikel 3. 1 „Die Bekanntmachung des Kricgsministeriums — KRA. —, Sektion O. 1I Nr. 700/7. 18. KRA. vom 1. August 1918, be⸗ treffend Beschlagnahme, Bestandserhehung und Höchstprei se von Leichtöl, Nohbenzol, Benzol, Toluol, Benzin und sonstigen benzol⸗ oder benzinartigen Körpern, erfährt folgende Aenderung: I. § 2 erhält die Fassung: 8 1 Die von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände werden hierdurch beschlagnahmt.“ . II. § 4 Ziffer 1 fällt weg. III. § 10 erhält die Fassung: 8 . „Für die nachgenannten Erzeugnisse dürfen keine höheren Preise ils die vorgeschriebenen gefordert oder bezahlt werden:
a) fuͤr die durch Aufarbeitung entstehenden Benzole (z. B. Benzolvorlauf, Benzol, Toluol, Xylol, Lösungsbenzole und sogenanntes Schwerbenzol, nicht aber Reinbenzol, Rein⸗
toluol und Reinxylol) 1 1 108 Mark für 100 Kilogramm Reingewicht ab Ge⸗
winnungzanstalt beziehungsweise ab Aufarbeitungs⸗ ET1I1“ soweit diese Erzeugnisse unmittelber ab Gewinnungs⸗ anstalt deltcseeneh. ab Aufarbeitungssteile geliefert werden; 8 8 122 Mark für 100 Kilogromm Reingewicht ab letzter Lagerstelle, “ soweit geese Erzeugnisse nicht ab Gewinnungsanstalt be⸗ tiehungsweise ab Aufarbeitungsstelle geliefert werden;
b) für Reinbenzol, Reintoluol und Reinxyplol 8
128 Matk „für 100 Kilogramm Reingewicht ab Ge⸗ winnungsanstalt beziehungsweise ab Aufarbeitungs⸗
e ; 2 „ 142 Märk für 100 Kilogramm Reingewicht ab letzter Lagerstelle, t b soweit diese Erzeugnisse nicht ab Gewinnungsanstalt be⸗
jiehungsweise ab Aufarbeitungsstelle geliefert werrden.
2
1“ 8
—ü —
Uebernimmt der Verkäufer das Zurollen dieser Stoffe in Fässern und Gefäßen nach einem Lager des Käufers oder die Versendung nach einem anderen Orte, so kann er nur seine baren Auslagen und bei Verwendung eigenen Fuhrwerkes eine Vergütung bis zu 2 Mark für je 100 Kilogramm Reingewicht berechnen.
„Bei Lieferung in Verkäufers Kesselwagen darf keine höhere Miet⸗ gebühr als 5 Mark für Wagen und Tag gefordert werden. Die Mietgebühr ist vom Tage der Füllung ab bis zum Tage des Wieder⸗ eintreffens des Kesselwagens an der vom Verkäufer vorgeschriebenen deutschen Station zu berechnen.
Ferner darf berechnet werden:
1) bei Lieferung in Verkäufers Eisenfaͤssern und Kannen eine Vergütung bis zu 3 Mark für je 100 Kilogramm Rein⸗ gewicht einschließlich Füllgebühr und, wenn diese Gefäße nicht binnen 30 Tagen — vom Lieferungstag an gerechnet — zurückgegeben werden, eine fernere Vergütung für jede weiteren angefangenen 30 Tage bis zu 2 Mark für je 100 Kilogramm und bis 0,75 Mark für jede Kanne: bei Lieferung in Käufers Gebinden über 100 Liter Inhbalt eine Füllgebühr bis zu 1 Mark, bei Lieferung in Käufers Gefäßen von unter 100 Liter Inhalt bis zu 2 Mark für
jede 100 Kilogramm Reingewicht.
Die Höchstpreise gelten für Barzahlung bei Empfang. Wird der Kaufpreis gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahres⸗ zinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden.
„Durch die vorstehenden Bestimmungen werden die in der Deutschen Arzneitaxe für Benzol und Fylol festgesetzten Preise nicht berührt.“
Artikel 4.
.i. Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 17. Mai 1919. Reichswirtschaftsministerium J. V.: von Moellendorff.
—
1“]
Verordnun 11““
über Pferdefleisch und Ersatzwur st. “ Vom 22. Mai 1919.
Auf Grund der Verordnung über Krieasmoßnahmen zur
8 22. Mai 1916 (Reichs⸗ 2 2 N 8
Sicherung der Volksernährung vom 18. Angust 1917 Meiche⸗ Gesetzbl. S. 401) 1MM“
Gesetbl. S. 823) wird verordnet: 1““
Der Ankauf von Pferden zur Schlachtung, der Betrieb des Pferdeschlächtergewerbes und der Handel mit Pferdefleisch ist nur den Kommunaverbaͤnden gestattet. Zur Schlachtung bestimmte Pferde dürfen nur an Kommunalverbände abaegeben werden.
Die Kommunalverbände können sich zur Durchführung der Vor⸗ schriften im Abs. 1 der Mitwirkung von Schlächtern oder von Ver⸗ einigungen von Schlächtern bedienen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, daß nur solche Pferde, die zur Arbeit nicht mehr verwendet werden können, zur Schlachtung kommen.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ hörden können die den Kommuralverbänden zustehenden Befugnisse den Gemeinden für die Gemeindebezirke übertragen.
Als Richlpreise sür den Verkauf von Schlachtpferden werden für je 50 Kilogramm Lebendgewicht festgesetzt: 1. bei gutgenährten Pferden. 70 bis 80 Mark, 2. „ mittelgenährten Pferden 56 „ 65 „ 3. „ geringgenährten Pferen 650 „ 55 „
Die Preise gelten ab Stall des Verkäufers. 11“
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ hörden haben den Verkehr mit Pferden, die zur Schlachtung bestimmt sind, und mit Pferdefleisch sowie den Verbrauch von Pferdefleisch zu regeln, soweit der Verkehr mit Schlachtpferden und Pferdefleisch nicht bereits in §§ 1, 4 geregelt ist; sie haben insbesondere die Preise für die Abgabe von Pferdefleisch und von Pferdefleischwurst (§ 4) an die Verbraucher festzusetzen und können bestimmen, daß zur gleichmäßigen Lieferung von Schlachtpferden und Pferdefleisch an die Bedarfs⸗ gebiete ein Ausgleich hinsichtlich der zur Schlachtung bestimmten Pferde und des Pferdefleisches zwischen Ueberschuß- und Bedarfs⸗ gebieten stattfindet und die Regelung dieses Ausgleichs anderen Be⸗ hörden übertragen. . S “
8 8 1 W“
Die Verwendung von Pferdefleisch zur Herstellung von Dauer⸗ wurst, sonstigen Dauerwaren sowie von Konserven aller Art ist verboten.
Die Verwendung von Pferdefleisch zur Herstellung von Frisch⸗
wurst ist nur den Kommunalverbänden und denjenigen Gemeinden⸗
gestattet, denen gemäß § 1 Abs. 3 die Befugnisse der Kommunal⸗ verhände übertragen sind. Sie können sich mit Genehmigung der Landegzentralbebörde oder der von dieser bestimmten Behörde hierzu der Mitwirkung von gewerblichen Betrieben bedienen.
Die Vorschriften im § 4 Absatz 1 und 2 gelten entsprechend für Dauerwurst und Frischwurst aus sonstigem Fleische, das nicht der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen vom 19. Oktober 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 949) unterliegt, insbesondere aus dem Fleische von Kaninchen, Ziegen und Renntieren, ferner aus dem Fleische von Geflügel aller Art ein⸗
schließlich dem der Hühner und von Wild aller Arte
Warst, die aus solchem Fleische hergestellt ist, darf zu höberem 86 als dem für Pferdefleitschwurst sestgesetzten Preise nur in den von dem Kommunalverband oder der Gemeinde bestimmten Verkaufsstellen ab⸗ gegeben werden. 8 .
6.
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ hörden können anordnen, daß Schlachtpferde und Pferdefleisch, die entgegen dieser Verordnung verärßert sind, sowie Fleisch⸗ und urst⸗- waren, die entgegen dieser Verordnung hergestellt sind, zugunsten des Kommunalverbandes ohne Zahlung einer Entschädigung für verfallen erklärt werden können.
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1 § 7.
Die Vorschriften der §5 1, 3, 4 und 6 finden auch auf Esel, Maulesel und Maultiere, die zur Schlachtung bestimmt sind, und auf das Fleisch dieser Tiere Anwendung⸗ .“ 8328
Der Reichsernährungsminister kann Ausnahmen von den Vor⸗
schriften dieser Verordnung zulassen. § 9.
Wer den Vorschriften in 8§ 1, 4, 5, 7 oder den auf Grund des § 3 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefüpnch bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. .
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, soweit sie nicht gemäß § 6 für verfallen erklärt worden sind. 8 3
Diese Verordnung trilt mit dem 1. Juli 1919 in Kraft. 8
Mit dem gleichen Zeilpunkt treten die Verordnungen über Pferde⸗ steisch vawe 13. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1357) und vid S8a. 14. Junt 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 650) Perordnung über den Verkehr mit Esel⸗. Maultier⸗ und Maulesel⸗ fleisch vom 2. Januar 1919 (Reichs⸗Gesetbl. S. 6) außer Kraft.
Berlin, den 22. Mai 1919. ae
Der Neichgernährungsminister.
Ngmensänderunge* des Reichsschiedsgerichts für Kriegswirtschaft Vom 20. Mai 1919. “ Auf Grund des § 3 Abs. 6 der Verordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fossung vom 26 April 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 375) wird folgendes bestimmt: Das Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft führt fortan die Bezeichnung „Reichswirtschaftsgericht“. 988 Berlin, den 20. Mai 1919.
5 wirtschaftsministerium. Wissell.
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1Sr W;⸗
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Verordnung,
betreffend Strafbestim mungen für Zuwider⸗ handlungen gegen die Paßvorschriften.
Vom 21. Mai 1919. .
Auf Grund des Erlasses, betreffend Auflösung des Reiche⸗ ministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26 April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438) urd der Verordnung vom 27. November 1918 über den Erlaß von Strafbestimmungen durch das Reichgamt für die wirtschaftliche Demobilmachung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1339) wird verordnet, was folgt: —
§ 1.
Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre wird bestraft, sofern nüeh nech den allgemeinen Strafgesetzen eine schwerere Strafe ver⸗ wirkt i B
1. wer die Reichsgrenze unbefugt überschreilet, insbesondere die Reichsgrenze nach oder aus dem neutralen Awsland an ander Stellen a's den ven den zuständigen Behörden bestimmten Grenzüberga gs⸗ stellen oder außerhalb der für diese Grenzübergangsstellen sestsege ten Dienststunden, — “ sich bei einer Grenzübergangsstelle der amtlichen Prüfung entzieht,
3. wer eigenmächtig von den Reisezielen oder Reisewegen ab⸗ weicht, die ihm im Sichtvermerk einer zum Ausweis seiner Persoe für den Aufenthalt im v oder für den Uebertritt über die Reichsgrenze bestimmten Urkunde vorgeschrieben sind,
.4. wer vorsätzlich den zur Ueberwachung des Grenzverkehrs er⸗ lassenen Anordnungen der Grenzstellen zuwiderhandelt, 7
5. wer eine zum Ausweis einer Person für den Aufenthalt im Reichsgebiet oder für den Uebertritt über die Reichsgrenze bestimmte Urkunde oder in einer solchen Urkunde einen Sichtvermerk oder einen sonstigen Eintrag oder Stempel einer amtlichen Stelle fälschlich an⸗ fertigt oder ver fälscht,
6. wer wissentlich von einer solchen falschen oder verfälschten Urkunde oder von einer solchen echten, für einen anderen aus⸗ 1 Urkunde, als ob sie für ihn ausgestellt wäre, Gebrauch macht, *
7. wer eine zum Ausweis seiner Person für den Aufenthalt im Reichsgebiet oder für den Uebertritt Fer die Reichsgrenze bestimmte Urkunde einem anderen zum Gebrauch überläßt, E1“