1919 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 May 1919 18:00:01 GMT) scan diff

7. März 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß 4 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden für allgemein

verbindlich zu erklären.

Einwendungen können bis zum 10. Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 21 an das Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu 1“X“

Berlin, den 27. Mai 1919.

Der Reichsarbeitsminister.

8 Bauer.

8 Fekiannimachung. 66 Vereinigung Glauchauer Arbeitgeber E. V. und die Privatangestellten⸗Vereinigung in Glauchau haben beantraat, den zwischen ihnen am 11. April 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Arbeitsbedingungen der Privatangestellten mit Ausnahme der Angestellten in offenen Ladengeschäften gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Glauchau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen 15. Inni 1919 erhoben werden und das Neichsarbeitsministerium, richten.

Berlin, den 27. Mai 191i9.

8 Der Reichsarbeitsminister.

8

Bekanntmachung.

Der Verband der Fabrikanten von Blusen, Kostümen und verwandten Artikeln E. V. in Berlin hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband der Angestellten der Blusen⸗Kleider⸗Konfektion in Berlin am 3. März 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedinaungen in der Fabrikation von Blusen, Kleidern und verwandt n Artikeln gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für ollgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Juni 1919 erboben werden und sind unter Nr. I 4996 21 Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 27. Mai 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Hauer. 8

8

Antrag können bis zum sind unter Nr. I 4976 an Berlin, Luisenstraße 33, zu

85

8*

Bekanntmachung. 88

Der Verband der Metallindustriellen im Bezirk Zwickau E V. und der Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Landesausschuß Sachsen in Leipzig haben beantragt, den zwischen ihnen am 24. April 1919 abgeschlossenen Tarifv ertrag zur Regelung der Arbeitsbedinaungen der koufmännischen Ange⸗ sellten in der Metalltn dustrie gemäß § 2 der Verordvung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet aer Kreishauptmannschaft Zwickau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einmwendungen gegen diesen Antrag kännen bis zum 15. Juni 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I B R 122 an das richten 8 n 28. Mai 1919. Der Reichsarbeitsminister. Bauer. 8 Bekanntmachung üͤber den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln. . Vom 23. Mai 1919.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der Ver⸗ ordnung über den Zahlungsverkehr mit dem Auslond vom 8. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 105) wird folgendes bestimmt:

Als Devisenstellen im Sinne der Verordnung über den Zahlungs⸗ verkehr mit dem Ausland vom 8. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl.

E11“

S. 105) werden außer den in der Bekanntmachung üͤber den Handel

mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 22. Januar 1916 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 18 vom 22. Januar 1976, genannten Stellen die nach⸗ stehenden Personen und Firmen bestimmt: ILI. in Bremen: Bank für Handel und Gewerbe, Bremer Bant, Filiale der Dresdner Bank, Deutsche Bank, Filiale Bremen, 8*

Deutsche Nationalbank, Kommanditgesellschast auf Aktien,

Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Filiale Bremen, Bernhd. Loose & Co., Carl F. Plump & Co., Schröder, Heye & Weyhausen; II. in Cöin: Bank für Handel und Industrie, Filiale Cöln, Blarmer Bankverein Hinsberg, Fischer Co., Deichmann 8& Co, b Deutsche Bank, Filiale Cöln, Dresdner Bank, Filiale Cöln, 888 Mitteldeutsche Creditbank, Filiale Cöln, Sal. Oppenheim jr. & Co., A. Schaaff bgusen'jcher Bankverein A⸗G., III. in Leipzig: Aügemeine Deuische Credit⸗Anstalt, Blank für Handel und Industrie, Filiale Leipzig, Commerz⸗ und Discontobank. Filiale Leipzig, Deutsche Bank, Filtale Leipzig, 8 Dresdner Bank in Leipzig; IvV. in Mannbeim: Bank für Handel und Industrie, 9 1 anadean liale Manab Dresdner Bank, Filiale Mannhein, T“ Rheinische Creditbank, 8 288 Süddeutsche Diskonto⸗Ges. A.⸗G.; in München: Bank für Handel und München, Beayerische Handelsbank, Blavyerische Hypotheken⸗ und Beayerische Staazsbank, Bayerische Vereinsbank, 1 Deutsche Bank, Filiale München, Dresdner Bank, Filiale München, Merck, Finck & Co., 2. Mitteldeutsche Creditbank, Niederlassung München

Beilin, den 23 Mai 1919. Der Reichsmirtschaftsminister.

Wechsel⸗Bank,

Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt:

vom 14. August 1918 („Reichsanzeiger“ 195 vom 19. August 1918) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen

hafen wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetz⸗

den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 eingeteilte Schuldperschreibungen in den Ver⸗ kehr zu bringen:

1. Januar 1919 an im Wege der Kündigung, Verlosung oder

des freihändigen Rückkaufs einlösbare (Reihe 72).

des Reichsgesetzblatts enthält unter Militärgut, vom 23. Mai 1919, unter

betreffend die Verwertung von Militärgut, vom 26. Mai 1919, unter

1919, betreffend Verhängung des Belagerunaszustands über den Regierungsbezirk Stettin, vom 23. Mai 1919, und unter

Reiche aufsichtZamte für Privatversicherung bestehenden Ver⸗ sicherungsbeirat, vom 22. Mai 1919.

von Hahnke in Nauen zum Oberpräsidialrat ernannt. Er ist als solcher dem Oberpräsidium der Provinz Brandenburg zugeteilt worden. 1 ““ 1““

Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu

Dortmund, den 22, Mai 1919.

Filiale

Auf Grund der 88 4 und 7 der Verordnung über Gemüse, Die Verordnung über den Versand von Kohlrabi

Berlin, den 26. Mai 1919. Reeichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly.

Bekanntmachung,

auf den Inhaber. Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigs⸗

lichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf

10 Millionen Mark 4 %ige in längstens 50 Jahren vom Hypothekenpfandbriefe

München, 27. Mai 1919. Staatsministerium des Innern. J. A.: Ministerialdirektor Spreti.

8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 105 Nr. 6867 eine Verordnung, betreffend die Verwertung von

Nr. 6868 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung, Nr. 6869 eine Abänderung des Erlasses vom 17. Mai

Nr. 6870 eine Bekanntmachuna, betreffend den beim

8

Berlin W. 9, den 28. Mai 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Prenßen. 18 der E 1 Staatsregierung hat

Die Netzmische den Landrat

Finanzministerium.

Versetzt sind: die Katosterkontrolleure, Steuerinspektor Krause von Springe nach Berlin⸗Schöneberg und Siefert von Aurich nach Springe, der Revierungslandmesser Balßen von Stade als Katasterkontrolleur nach Aurich und der Kataster⸗ kontrolleur, Steuerinspektor Quandt von Berlin⸗Schöneberg nach Sigmaringen, derselbe ist mit der Verwaltung des Katasteramis Sigmaringen sowie mit der Wahrnehmung der Katasterinspektionsgeschäfte in den Hohenzollernlanden beauftragt. Bestellt ist: der Katasterlandmesser Adolf Schulze zum Regierungslandmesser in Stade.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Ernannt sind: der Regierungsrat Eduard Grunow in Kattowitz zum Oberregserungsrat, der Regierungs⸗ und Bau⸗ rat Eduard Senst in Halle (Saale) zum Oberbaurat mit dem Range der Oberregierungsräte und der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator, Rechnungerat Rudolf Bosch in Berlin zum Eisenbahndirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Regigrungs⸗ und Baurat von Braunek, Vorstand des Eisenbahnbetriebzsamts in Glückstadt, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst erteilt.

9

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Zunm Rektor der Technischen Hochschule in Danzig für die Amtszeit vom 1. Juli 1919 bis Ende Juni 1921 ist der ordentliche Professor Geheime Regierungsrat F. W. Otto Schulze ernannt worden.

8. 8

ʒBekanntmachung.

Meine Bekanntmachung vom 19. August 1918, wodurch dem Gärtner Hermann Zerbach in Lütgendortmund, Limbecker⸗ straße 65, der Handel mit Lebenemitteln und sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs untersagt worden ist, hebe ich hier⸗ durch wieder auf.

Der Landrat. J. V.: Schulze. Der Arbeiterrat. Kleine.

Bekanntmachung. kwirt Hermann Gerschwitz in Breslau Ketzerberg 21, ist die Abgabe von Speisen und Getränken wegen Unzuverlässigkeit auf die Dauer von 4 Wochen res bi e und die Schließung seines Schanklokals während dieser Zeit angeordnet worden. Breslau, den 23. Mai 1919.

Der Polizeipräsident. J. V.: Bartels.

Herinntmachung. 1 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich dem Henle Hahn, Inhaber der Firma Hahn Söhne in Cassel, Wolsfhagerstraße 17, den Handel mit Leder, Fellen und Häuten aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Seee 66

a“ Der Chefrau des Levi Cohen, Rosalie geh. Wolff, und de Haustochter Johanna Cohen, beide in Wickede, Hellweg 9a wohnhaft, habe ich auf Grund, der Bundesratsverordnung don 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Kleit dungsstücken, Manufakturwaren und sonstigen Gegen ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis a weiteres untersagt. Dortmund, den 22. Mai 1919.

Der Landrat. Overweg.

Bekanntmachun Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuver Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich der S. Buch Söhne und deren Inhabern Sal ly und R. Buch in Cassel, Wolfhagerstr. 9, den Handel Leder, Fellen und Häuten aller Art wegen Unzuverläss keit untersagt. 8 Cassel, den 26. Mai 1919.

8

.“ Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats bo 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) und der dazu e lassenen Ausführungsanweisung vom 27. September 1915 (Handel ministerialblatt S. 246) ist der Firma A. Mirre hierselbst d Handel mit Häuten und Fellen durch diesseitige W. fügung vom 20. Mai 1919 untersagt worden. Celle, den 250 Mai 1919. ½ Polizeidirektion. Dr. Münkel.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläͤsst Personen vom Handel vom 23. September 1915 RGBl. S. 6 ist dem Kaufmann Alfred Gru hlke durch Verfügung pa heutigen Tage der Handel mit Zigaretten und Zig rettentabak untersagt worden. Stolp, den 26. Mai 1919. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister: Zielke.

6 8

Die vereinigten Ausschüsse des Staatenausschuss für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und f Essenbahnen, Post und Telegraphen, die vereinigten Ausschü für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen sowie! vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und f Justizwesen hielten heute Sizungen.

Die Reichsregierung hat laut Meldung des „Wolt schen Telegraphenbüros“ folgende Kundgebung an d Deutschen im Osten erlassen: V

Die deutschen Gegenvorschläge sind in Paris überreicht word Sie treten mit allem Nachdruck und Ernst für das Verbleiben! deutschen Landesteile im Osten beim Reich ein. Sie führen

kachweis, daß weder Oberschlesien noch Westpreußen, weder Dan noch Memel von Deutschland losgerissen werden dürfen, daß preußen nicht verkümmern darf durch die Einschiebung eines polnise Korridors zwischen deutsche Gebietsteile.

z

zu vermeiden, was ihre Wirkung beeinträchtigen könnte. Wer he den Gegnern einen Vorwand für Einmarsch und gewaltsame Bef ergreifung liefert, macht sich gegen seinen Willen zu ihren Bun genossen.

durch Ruhe und Disziplin! Laßt keine unruhigen Köpfe das S Deutschlands und vor allem des deutschen Ostens gefährden! J handlungen, nicht Kampf! Das muß jetzt die Parole sein! Werden unsere Gegenvorschläge abgelehnt, so wird die Reie regierung ihre Entschlüsse für Reich und Deutschtum so fassen, es für das Leben des ganzen Volkes notwendig ist! Wir ken unsere Verantwortung für die Gegenwart und die Zukunft!

Der Oberste Wlrtschaftsrat der Entente hat Deutschen Finanzkommission, wie „Wolffs Telegraph büro“ meldet, folgende Bestim mungen, die zurzeit für Blockade gelten sollen, mitgeteilt:;

1) Die Einfuhr von Lebensmitteln ist nunmehr für Deutschl innerhalb der monatlichen Kontingentmenge völlig freigegeben kann von jedem Lande, das nach Deutschland exportieren will, o jede Förmlichkeit vorgenommen werden. Die Fischeinfuhr aus umliegenden neutralen Staaten wird nicht in das Kontingent gerechnet. 1“ 1

2) Deutschland kann alle Waren, die nicht auf der Verbotz (Gold, Silber, Effekten, Kriegsmaterial) oder auf der Spera (Kohle und Koks jeder Art; unbearbeitetes Holz, Bauholz, 4 masse, Druckpapier; Farbstoffe; Eisen und Stahlerzeugnisse: näm Gußeisen, Walzeisen, Barren, Konstruktionsstahl, Stahlschien Stahlblech; Zucker; Fensterglas; Werkzeugmaschienen, elettii Maschinen und ihre Zubehörteile) aufgeführt sind, ohne mü⸗ Förmlichkeiten nach jedem Lande ausführen, das diese Waren zuführen wünscht. 1

3) Alle Schwarzen Listen von Firmen und Personen in neutr⸗ Ländern sind zurückgezogen worden, und alle Nachteile, die Handel und Verkehr mit solchen Firmen und Personen anhafte haben ihre Wirksamkeit verloren. 8 1

4) Der Post⸗ und Telegraphenverkehr bezüglich des oben ger⸗ zeichneten Ein⸗ und Ausfuhrhandels ist zugelassen, jedoch gen Bestimmungen unterworfen, die von der deutschen Regierung a nommen worden 88 Abdruck dieser Bestimmungen it in Anlage (siehe unten) beigefügt.

Nach einer weiteren Milteilung des Obersten Wirtschc rats der Entente sollen vom Export über die trockenen Gre lediglich die Waren der Verbotsliste, nicht aber auch 3g Sperrliste ausgeschlossen sein. Was die Ausfuhr der leb auf dem Seewege anlangt, so schweben darüher noch handlungen mit den alliierten und assoziierten Neaierunzee

Für den Post⸗ und Telegraphenverkehr mi umliegenden neutralen Staaten haben die in der An wiedergegebenen Regeln keine Geltung. v

nla

Regeln für den Post⸗ und Telegrammverkehr.

8 8 a. Alle verfügbaren Wege können benutzt werden. b. Der beeüg ch. 89 deutschen Imports darf sich läufig nur auf Lebensmittel erstrecken. 1 Der Verkehr bezüglich des deutschen Exports darf sih, auf Gold, Stlber, Effetten und andere vertretbare Werte sow

Kriegsmaterial beziehen.

Cassel, den 26. Mai 191909. Der Polizeipräsident.

8

d. Erörterungen über Spekulationsgeschäfte üc nicht zugela

8 8

Jetzt heißt es, diese Gegenvorschläge zu unterstützen und al⸗

Deutsche im Osten! Bewahrt das Reich vor dieser Leheeg lch

trennung des Rheinlandes hinzielen,

7 7

'e. Telegramme müssen in offener Sprache abgefaßt und leicht versandlich sein und dürfen keinen Cesaß haben. G. mns e n Franköfisch hes Cnglisch aufgesett werden 1* in Italienisch, F r über iralieni bolonien besfs 8 Die Telegramme müssen den Nanue, che eentena fördert, werden

samen des Absenders und seine volle Adresse angeben, auch seinen Vornamen, falls die Beförderung über

Italien oder italienische Kolonien erfolgt. Absenders und des Empfängers werden nicht zugelaßen.

E1“ Postverkehr bezuͤglich der von den assoziierten Regierungen gebilligten Geschäfte wfrd in gleicher Weise gestattet. Briefe müssen in offener Sprache und in nicht zweideutigen Ausdrücken abgesaßt

sein und auf dem Umschlag deutlich N. des Ab⸗ fnberg gufmweifen schlag deutlich Namen und Adresse des Ab

8&. Der Paketverkehr wird in keiner Richtun dürfen werden. .

h. Die assoziierten Regierungen behalten sich vor, jede Sendung anzuhalten, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen. Etwaige Ansprüche hieraus werden nicht anerkannt.

.

Daß die hochverräterischen Umtriebe, die auf die Los⸗ in den weitesten geht am besten Reichspräsi⸗ Tagen sind zahl⸗

Tr. it gestattet, jedoch Muster der zugelassenen Waren in Po spaketen versandt

Bevölkerungskreisen keinen Widerhall finden, hervor aus den Telegrammen, die an den denten gelangt sind. Gerade in den letzten Tag

reiche Kundgebungen, besonders aus Essen, Elberfeld⸗Barmen sowie aus vielen Ortschaften des Niederrheins in Berlin ein⸗ getroffen. Neben dem Einspruch gegen den Ge waltfrieden enthalten diese Kundgebungen ein⸗ Treugelöbnis zum Deutschen Reiche, das besser als alles bestrebungen verurteilt.

Auf Befehl des britischen Militärgouverneurs in Cöln a. Rh.

soll wie „Wolffs Telegraphenhüro“ meldet, folgende Bekannt⸗ machung, die sich auf die amtliche Warnung der Reichs⸗ regierung, betreffend die Losreißung der Provinz Rhein⸗ land vom preußischen Staatsgebiet bezieht, in allen

Fen cgeh des von den Briten besetzten Gebietes veröffentlicht werden:

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der deutschen Regierung, welche zur Veröffentlichung am 29. Mat 1919 zugelassen wurde, befehle ich folgendes:

Die Bekanntmachung veröffentlicht einen Artikel, das Reichs⸗ strafgesetzbuch betreffend. Dieser Artikel wird in dem britisch be⸗ setzten Gebiet nicht rückgängig gemacht, es sei denn, daß diesbezügliche Anordnungen von höherer Stelle gegeben werden.

Im Interesse des Gesetzes und der Ordnung, auf welcher die britische Behörde besteht, verbiete ich irgendwelche Schritte bezüglich Artikel 81 von Seiten der deutschen Behörde ohne meine vorherige ausdrückliche Genehmigung.

Charles Fergusson, 8 Lieut.⸗General. 5 8 8 Britischer Militärgouverneur des besetzten deutschen Gebiets.

Der Generalvorstand und die Diözesendirektoren des Franziskus⸗Xaverius⸗Missionsvereins erheben in einer an den Reichskolonialminister Dr. Bell gerichteten Eingabe im Namen der 750 000 Mitglieder den schärfsten Einspruch gegen die im Friedensvorschlag vorgesehenen Einschränkungen des deutschen Auslandswesens. In dem Einspruch heißt es u. a.:

Die deutschen Missionare find während des Krieges den größten Entbehrungen und Versolgungen ausgesetzt gewesen, ihr Eigentum und die von ihnen geschaffenen Siedelungen in den deutschen Kolonign und in vielen Ländern wurden beschlagnahmt. Jetzt soll ihnen durch den Friedensschluß auch in Zukunft die Welt verschlossen werden. Eure Exzellenz bitten wir dringend, mit aher Kraft dahin zu wirken, daß unsere Arbeit nicht ganz vernichtet werde, daß die beschlagnahmten Güter zurückgegeben und die Freiheit kolonialer Tätigkeit allen Kulturnationen in gleicher Weise geöffnet werde. ““

88

Gestern ist in Goslar der erße Reichs⸗Bauern⸗ und Landarbeitertag, der von Delegierten aus allen Teilen Deutschlands besucht war, eröffnet wonden. u. a. ein Vertreter des preußischen Landwirtschoftsminlsteriums und des Oberpräsidiums Honnover. Zum Leiter der Ver⸗ sammlung wurde Johannsen⸗Schleswig gewählt. Er betonte in seiner Ansprache, daß der Bauerurat keine politischen Ziele ver⸗ folgen, sondern nur in wirtschaftlicher Beziehung sich betätigen wolls. Ferner wolle er dafür sorgen, daß ein gutes Verhältnis zwischen Stadt und Land geschaffen werde. Es wurde eine Entschließung angenommen, in der namens einer Land⸗ bevölkerung von 23 Millionen gegen den Gewaltfrieden Einspruch erhoben wird.

Preußen. 8

In letzter Stunde vor den größten Entscheidungen der Weltgeschichte versommelten sich die Vertreter der deutschen Volksräte aus Posen und Westpreußen sowie der ent⸗ sprechenden Organisationen aus Ostpreußen in Marienburg, um Richtlinien für die Handlungen der nächsten Tage zu ge⸗ winnen. Sie faßten laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ folgenden Beschluß: 18

Wir stehen unerschüttert auf dem Poden, daß der uns angebotene Friedensvertrag unbedingt abzuweisen ist. Wir erkennen demgegen⸗ über an, daß der Gegenentwurf der deutschen Reichsregierung geeignet ist, die Grundlagen der Wilsonschen Ideen in die prattische Politik einzuführen, weisen aber darauf hin, daß auch eine teilweise Ab⸗ weichung davon in den besetzten Gebieten der Provinz Posen den Keim in sich trüge für die Verewigung des deutsch⸗polnischen Streites, für die Verewigun des nationalen Hasses und der Zerissenheit mit allen ihren bösen Folgen für die gesamte Kultur der von Deutschen und Polen béewohnten Gebiete. .

In dieser Lage wenden wir uns noch einmal an sämtliche Be⸗ wohner des deutschen Ostens ohne Unterschied ihrer Muttersprache mit der Aufforderung, die Frage der Ostmark nicht von außemn regeln zu dlen sondern durch einen Ausgleich von der Bevölkerung der betreffenden Gebiete selbst. Nur aus den tausendfeltigen Beziehungen, die das jahrhundertlange Zusammenleben der Polen mit den Deutschen geschaffen hat, lassen sich die tragenden Grundlagen für weiteres friedliches Zusammenleben bilden.

Im deutsch⸗polnischen Ausgleich werden die kulturellen Güter, die wirtschaftlichen sowohl wie die geistigen beider Nationalitäten, am besten geschützt werden im Rahmen eines großen freien Rechtsstaates, der die Gleichberechtigung der Nationalitäten unbedingt wahrt.

Wir erwarten, daß das polnische Volk uns durch Ablehnung dieses Friedensvorschlages nicht zwingt, unsere ererbten Rechte mit der Waffe in der Hand zu verteidigen; denn darüber soll vor der ganzen Welt kein Zweifel bestehen, daß die Deutschen der Ostmark wie ein Mann aufstehen werden, um das Erbe ihrer Väter, das ihnen geraubt werden soll, mit allen Mitteln zu verteidigen. Ein solcher Krieg in der Ostmark, den die Polen damit entfachen würden, wäre einer der fürchterlichsten Bürgerkriege, die wir kennen.

u

8

1.“ 2 81

Telegramm⸗Adressen des’⸗

andere die rheinischen Sonder⸗

Rußloand durch die Russen

Anwesend waren

hat, bestimmte Anreaungen in dieser Richtung zu dies mit Rücksicht auf den darin enthaltenen Vorschlag, unverzüglich eine Kommissien zur Prüfung der den zu gewährenden Erleichterungen zu ernennen. Diese Kommifsion,

deutschem

Im Feesic der ehrwürdigen Marienburg gewinnen wir aus der glorreichen Vergangenheit die Kraft, um uns heute zu dem Gelöbnis zu vereinen, stark zu sein, sowohl den Bruperzwist der jüngsten Monate zu vergessen, als auch alle Lpfer auf uns zu nehmen,

um unsere Heimat vor Versklavung zu retten. Noske erläßt folgende Bekannt⸗

Der Reichswehrminister machung:

Ich habe Veranlassung, den § 2 Ziffer 1 meiner Verordnung vom 3. März 1919 mit allem Nochdruck in Erinnerung zu bringen.

Von der darin enthaltenen Bestimmung, daß öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel verbotten sind, habe ich in letzter Zeit mehrfach Ausnahmen gemacht, um der Bevölkerung Groß Berlins Gelegenheit zu geben, zu den Friedens⸗ bedingungen Stellung zu nehmen. Nachdem dies nunmehr in aus⸗ reichender Weise geschehen ist, werde ich dayon Abstand nehmen, weitere Ausnahmen zuzulassen. 4

Ferner habe ich den 1 Polizeipräsidenten ersucht, an die An⸗ träge zur Genehmigung von öffentlichen Versammlungen in ge⸗ schlossenen Räumen einen schärferen Maßstab als bisher zu legen. Ene Reihe von Versammlungen, als deren Zweck bei der An⸗ meldung die Stellungnahme zu den Friedensbedingungen bezeichnet

war, und die unter dieser Voraussetzung genehmigt wurden, sind zu

staatsgefährlichen Hetzereien und zur Aufwiegelung zu erneuten

Putschversuchen ausgenutzt worden.

In zahlreichen Fällen ist der Versuch gemacht worden, unter Umgehung der Verordnungen über den Belagerungszustand öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen ohne Genehmigung des Poltzewräsidiums abzuhalten. Der Herr Polizeipräsident ist von mir dafür verantwortlich gemacht worden, derartige Uebergriffe mit den ihm zur Verfügung stehenden polizeilichen und militärischen Macht⸗ mitteln zu verhindern.

In einer Reihe von Fällen ist versucht worden, die Be⸗ stimmungen des Belagerungszustandes dadurch zu umgehen, daß Versammlungen als „geschlossene Gesellschaften“ bezeichnet wurden, zu denen aber Gäste in beliebiger Zahl Zutritt hatten. Auch diese Versuche werden in Zukunft durch das Polizeipräsidium ver⸗ hindert werden.

Hesterreih.

Nach einer Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ aus Klagensurt hat die Friedenskonferenz in Paris noch keine Entscheidung über eine Intervention in Kärnten getroffen, dagegen ist der energische Auftrag an Belgrad ergangen, daß die serbischen und slovenischen Truxpen von jeder feindseligen Handlung absehen und sich sofort öͤber die durch den Waffen⸗ stillstand festgesetzte Grenze zurückziehen.

Die militärische Lage war gestern um 7 Uhr Abends folgende:

Im Raume von Lewamünd hat der Feind seinen Angriff wieder aufgenommen und unsere Truppen auf die Linie Lamprechtsberg Ettendorf— St. Margareten-—Kasparstein St. Paul zurückgedrängt. Von dort verläuft unsere Front unpträndert an der Drau bis östlich von Maria Elend und dann in Apenböbenstellungen. Mäßiges feindliches Geschützfeuer auf Völkermarkt, Grafenstein, Maria Rain,

Obertoellern und Hollenburg.

Großbritannien und Irland. 8

In der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses deutete der Minister Churchill bei der Beratung über den Heeres⸗ voranschlag die Möglichkeit einer Zurückziehung der fremden Truppen aus Rußland mit Sommersende infolge der günstigen Lage an und erklärte dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zu⸗ folge, der leitende Grundsatz von Englands Politik sei, daß gerettet werden müsse. Alle fünf Großmächte wären: im Begriff, die bolschewistenfeindlichen Regierungen in Rußland anzuerkennen unter der Bedingung, daß eine verfassunggebende Versammlung krast demo⸗ kratischer Freiheiten zur Begründung neuer demokratischer zussischer Staaten berufen werde.

Frankreich.

Vorgestern ist dem Präsidenten der Friedenskonferenz Elemenceau folgende Notezüber die Kriegsgefangenen laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüroe“ von dem deutschen Reichsminister Grasen Brockdorff⸗Rantzau über⸗

reicht worden: Versailles, den 29. Mai 1919.

Herr Präsident!

Die deutsche Friedensdelegation hat aus der Note der alliierten und afoziierren Mächte vom 20. d. M., mit der die deutsche Note vom 10. d. M. über die Kriegs⸗ und Zivilgefangenen beantwortet worden ist, mit Befriedigung entnommen, daß die alliierten und asso⸗ ziierten Mächte bei der Behandlung der Kriegs⸗ und Zivil⸗ gefangenen in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Friedens⸗ vertrages und ihrer Heimbeförderung vollauf deren Gefühlen und Bedürfnissen Rechnung tragen wollen. Gleichwohl hält es die deutsche Friedensdelegation für ihre Pflicht, zu den Ausführungen in der Note der alliterten und assoziierten Regierungen vom 20. d. M. folgende Bemerkungen zu machen:

1) Die Weigerung der alliierten und assoziierten Mächte, durch eine Aenderung der einschlägigen Bestimmungen das Los der Kriegs⸗ und Zivilgefangenen sofort zu verbessern, ist auf das tiefste zu be⸗ dauern. Wenn die deutsche Note vom 10. d. M. davon abgesehen geben, so geschah

1u“

Kriegs⸗ und Zwilgefangenen

deren Einsetzung leider an der Weigerung der alliierten und assoztierten Maͤchte gescheitert ist, hätte u. a. den Postverkehr der Kriegs⸗ und Zivilgefangenen mit ihren Familten, der den eirzigen seelischen Trost in ihrem Unglück bildet, erleichtern sollen. Tatsächlich erhalten die deutschen Kriegs⸗ und Zivilgefangenen in Europa ihre Post mit einer Verspätung von mindestens 4 bis 5. Wochen, abgesehen von den zahlreichen Fällen, wo die Post beraubt eintrifft oder überbaupt verloren geht. Es sind unzählige Fälle nachzu⸗ weisen, in denen deutsche Kriegsgefangene, die sich in der Hand der alliierten und assoziierten Mäͤchte befinden, seit Abschluß des Waffenstillstandes ohne jede Verbindung mit der Heimat sind.

„Weiterhin wäre es ganz allgemein die Aufgabe der vorgeschlagenen

Kommission gewesen, Mittel und Wege zu finden, um durch höhere Entlohnung, bessere Unterbringung und Kost, erweiterte Bewegungs⸗ freiheit, Gewährleistung der Sonntagsruhe usw. die Lage der Kriegs⸗ und Zivilgefangenen in jeder Hinsicht zu heben und diese so vor dem völligen Zusammenbruch zu retten.

2) Die alliierten und assoziierten Maͤchte lehnen in ihrer Note vom 20. d. M. die Freilassung derjenigen Kriegs⸗ und Zivil⸗ gefangenen ab, die sich Verbrechen oder Vergehen haben zu Schulden kommen lassen. Dentschland hat seinerzeit die unterschiedslose Frei⸗ gabe aller Kriegs⸗ und Zivilgefangenen der alltierten und assoziierten Mächte zugestanden, es muß nun auch auf seinem Anspruch be⸗ stehen, daß seinen Angehörigen gegenüber von Seiten der und assoziierten Regierungen Deutschland hat mehrere Tausende, ztierten Mächten angehörige Kriegs⸗ gelassen, die wegen schwerer, während der Gefangenschaft auf Boden be⸗ Verbrechen er Ve

den alltierten

alliierten in gleicher Weise verfahren wird. und asso⸗ und Zivilgefangene frei⸗

urteilt worden waren. Unter den heimbeförderten Angehörigen einer einzigen der alliierten und assoziierten Mächte befanden sich 7 Per⸗ sonen, die sich waͤhrend der Gefangenschaft der Tötung von Menschen schuldig gemacht haben; 155 der gleichen Ration Angehörige waren wegen Sittlichteitsverbrechen, insbesondere Notzucht und Kinder⸗ schäͤndung, verurteilt. Einer der schwensten Fälle ist der des Soldaten Vuilleques, Emile, 35. französisches Infanlerie⸗Regiment, der eine 1 deutsche Bäuerin in bestialischer Weise mit Arthieben erschlogen hat.

Die deutsche Friedensdelegation will mit der Aufführung dieser Tatsachen feinerlei Vorwurf gegen ein einzelnes Volk erheben. Sie würde es für ungerecht halten, eine gesamte Nation für die Ver⸗ brechen einzelner verantwortlich zu machen. Sie kann darum auch nicht zugeben, daß der in der Note vom 20. d. M. erwähnte, von einem einzelnen begangene verabscheuungswürdige Doppelmord als Begründung dafür dienen darf, den deutschen Kriegs⸗ und Zivilgefangenen die Vorteile vorzuenthalten, die den Kriegs⸗ und Zivilgefangenen der alliierten und assoztierten Mächte ohne Vorbehalt zugestanden worden sind. Die deutsche Friedens⸗ delegation muß umsomehr auf ihrem Standpunkt beharten, als der deutschen Regierung aus den ihr vertragsmäßig von der französischen Regierung übergebenen Straflisten bekannt ist, daß deutsche Kriegsgefangene in Frankreich wegen geringer Vergehen gegen die Diszplin gerichtlich zu langjährigeg Freiheitsstrafen verurteilt

besonder? Rolle mehrjährige Strafen

worden sind; dabei spielen eine bess wegen Gehorsamsverweigerung, also wegen eines Vergehens, das, e der Kriegsgefangenschaft, auch

angesichts der besonderen Verhältni dem siegreichen Gegner kein moralisches Recht gibt, die Gefangenen über den Zeitpunkt des Friedensschlusses hinaus festzuhalten.

3) Die alliierten und assoziterten Regierungen haben in ihrer Note vom 20. d. M. ertlärt, daß kein Vergleich gezogen werden könne in der Behandlung der Kriegsgefangenen durch die deutsche Regierung einerseits und die alliierten und assoziiterten Mächte andererseits. Die deutsche Friedensdelegation muß diese einseitige Behauptung, die eine Grundlage für die objektive Feststellung der Wahrheit nicht bilden kann, mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Die deutsche Regierung hat das Urteil der Welt hinsichtlich der Be⸗ handlung der Kriegs⸗ und Zwilgefangenen in Deutschland nicht zu scheuen. Sie ist jederzeit pereit, die Frage der Behandlung der Krieas⸗ und Zivilgefangenen durch die verschiedenen kriegfüͤhrenden Mächte der Prüfung einer aus neutralen und unbeteiligten Mitgliedern be⸗ stehenden Kommission zu übertragen. Sie würde die Einsetzung einer derartigen unparteiischen Stelle nur warm begrüßen, der sie mit dem gesamten Material auch die zahlreichen Beweise unmensch⸗ licher Behandlung vorlegen könnte, die deutsche Kriegsgefangene in Feindesland, namentlich in einzelnen Teilen Norndafrikas, in gewissen Lagern, Strafgefängnissen und Lazaretten in Europa sowie in der Armeezone erdulden mußten und zum Teil noch erdulden müssen. In diesem Zusammenhang lenkt die deutsche Friedensdeleggtion die Aufmertsamteit der alliierten und assoziiterten Mächte auf das in Abschrift beigefügte, an das in⸗ ternationale Rote Kreuz gerichtete Schreiben vom 12. Februar 1919 hin. In diesem Schreiben erheben französische Arbeiterinnen als Frauen und Mütter eingezogener Franzosen ihre Stimmen gegen den Anblick grausamer Behandlung deutscher Gefangener im Departement Seine⸗Infeérieure, der in der Tat nicht geeignet ist, die in der Note der alliterten und assoztierten Mächte vom 22. Mai 1919 aufgestellte Erklärung zu rechtfertigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner aus⸗ gezeichneten Hochachtung.

Brockdorff⸗Rantzau. Anlage: St. Etienne du Roupray, den 15. Februar 1919. Mein Herr!

Entschuldigen Sie, wenn wir Frauen von Einberufenen uns er⸗ lauben, Ihnen zu schreiben. Wir möchten Ihnen mitteilen, was sich in unserer Stadt St. Etienne abspielt:

Die deutschen Gefangenen, die auf der Eisenbahn beschäͤftigt sind, werden wie Sträflinge behandelt. Sie werden wie die Hunde geschlagen und schlecht ernährt. Das bricht uns Frauen und Müttern der Einberufenen das Herz. Denn wir sehen, daß diese Männer vor Hunger sterben. Trotzdem es uns selbst an Brot fehlt, können wir nicht anders, als ihnen von Zeit zu Zeit, wenn der Zufall es gestattet, Brot zuwerfen. Sie stürzen sich darauf wie ausgehungerte Tiere. Die französischen Wächter behandeln sie roh, nur wegen eines Bissens Brot. Wir hoffen, mein Herr, daß Sie in dieser Angelegenheit einschreiten werden, um ihr Los zu verbessern. Wir haben deswegen schon an mehrere Stellen geschrieben, leider aber ohne jeden Erfolg.

Wir begrüßen Sie: Eine Gruppe Arbeiterinnen aus St. Etienne du Rouvray bei Rouen (Seine⸗Infeérieure).

Nach dem diplomatlschen. Situationsbericht fand vor⸗ gestern nachmittag am Quai d'Orsay eine Geheimsitzung statt, in deren Verlauf die territorialen Bedingungen des Ver⸗ trages mit Oesterreich den Mächten mitgeleilt wunden, die mit jenem Staate gebrochen hatten. Rumäniens, der Tschecho⸗Slowakei, Polens und Südslaviens darauf hin, daß man genügend Zeit haben müsse, die neuen Grenzen zu pruüͤfen, die der Vertrag vorsieht. Clemenceau und die anderen Regierungsführer schlossen sich sofort diesem Gesichtspunkte an, worauf die Sitzung auf heute vertagt wurde.

Der von dem Nationalkomitee der französischen Gewerkschaften ernannte Ausschuß unter dem Vorsitz von Iovuhaux hat sich seinem Auftrage gemäß vorgestern nach⸗ mittag zu Clemenceau begeben, um mit ihm über die Demobilmachung, eine Amnestie und eine Inter⸗ vention in Rußland Rücksprache zu nehmen. Nach dem Bericht der „Bataille“ legte Jouhaux dem Ministerpräsidenten den Standpunkt der Arbeiterschaft in diesen drei Fragen dar. Clemenceau erwideite sehr ausföhrlich und erklärte, daß augenblickkich, etwa zwei , und daß sofort nach Unterzeichnung die vollständige Demobilmachung Er versicherte, daß eine schwichtigungsmaßnahme mililärischen Veigehen, schließlich Meuterei, Clemenceau erklärte, er

des Friedensvertrags durchgeführt werde. soweit als möglich sehr bald ergriffen auzßer für den Verrat, eine Amnestie sei der Ansicht, daß keinersei Einmischung in die inneren Angelegenheiten Rußlands geübt werden dürse. Die Räumung russischer Gebiete, und nament⸗ lich Odessas, sei kürzlich von der französischen Regierung an⸗ geordnet worden, und sobald diese die Zusicherung habe, daß die Frankreich befreundeten und Rußland benachbarten Länder frei und vor Angriffen russischer Legionen geschützt würden leben können, würden die augenblicklich an der Grenze Polens und Rumäniens stehenden französischen Truppen nach Frank⸗ reich zurückgebracht werden. 16“ 8

aber ein⸗

““ Rußland. 8 Ein Funkspruch Petersburg vom 29. Mai meldet dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: Flüchtlinge aus Wilna, die vier Tage nach der Besetzung die Stadt verlaßsen haben, erzählen, in welcher Weise die polnischen Legionäre zuerst gegen die Kommunisten und Sonjetisten und dann egen die Juden gemwütet hätten. Hunderte voen Persenen würden an rt und Stelle g Nicht ein einziger Kommunist oder Sowjetist sei verschont geblieben. Die Tatsache sei so offenbar, daß eine von den polnischen Behörden einberufene Versammlung d

Bratianu wies im Namen

Millionen Mann demobisisiert, seien,

cehende B⸗ und für alle

erlassen werden würde.