1919 / 136 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jun 1919 18:00:01 GMT) scan diff

SKontokorrentkonto, Adschreibangen

[30202]

Aktiva. 2 670,—- 1111 39

204 494 09 7 200— 88 000— 40 000, 154 329 29

Inventar. Kasse 8.5 Außenständ Effekten. Avale I . Beteliaung Verlust.

*

Stut gart, d.n 14. Juni 1919.

497 80477

918.

[Attzerk⸗p tal ..

Schulden.

Avale

58

Nesedefonds

Talon

Der Vorstand.

Gerber & Söhne Aktiengesellschaft für Tiefbau,

Bilanz per 31. Dezember 1

Stuttgart.

Passtva.

300 000 ,—- 104 204/77 88 000 5 000 600—

——

497 804 77

[30205] Altiva.

1) Konto der Aktionäre 2) Kassakonto 88. 8 Kontokorrentkonto. Kautions konto 5) Konto der Installations⸗ anlagen . 6) Vorrätekonto.. 7) Inventarkonto. 8) Werkzeugkonto.. 9) Fahrzeugkonto. 10) Gewinn⸗ und Verlust

89,11.JJöö“

vüa 75 000 10 806/51 278 655 58 200

36 668 405 127 13 307 7 673 985

06 45 07

830 972,18 Debet. sr Zinsenkonto.. 34 251/91 Beamtenbesoldungskonto. 76 361 48 Unkostenkonto. 86 355/45 Abschreibungskonto. 7 321 45 Gewinn⸗ und Verlustkonto 71¹87 205 001,66 Berlin, den 16. Juni 1919.

Starkstromanlagen C

Gewinn⸗ und Verlustkonto

8

Per

Balauz ver 31. Dezember 1917.

Aktienkaplitalkonto Kontokorrentkonto

per 31. Dezember 1917.

anlagen Gewinn⸗ und

Graff.

Konto der Installations⸗ Verlustkonto

Aseiemgefec chaft.

3₰ 100 000 730 972 18

830 97218 Kredit.

202 452 2 548

71 95

205 001 66

[30274]

Bekauntmachung.

Die Generaldeputation des Vereins hat in ihrer Sitzung am 14. dieses

Monats der Direktion und dem

Schlüßvermögensausweis wir folgen lassen, Eutlastung erteilt.

Dauziz, den 17. Juni 1919.

Danzi er Hypotheken⸗Verein. Der Vorsitzende brs Aufsichtsrats:

Vtrmög Hypdtheken: 6 % * 2

5 ½ %

1 182 500 —. 2 441 200 5 /%% .12 069 400 41 % 226724⁴⁰⁰ Davon amortisiert Mithin effekriver Hy⸗ pothekenbestand Barbestand einschl. Gut⸗ haben auf Postscheckkonto Gutbateg bei Banken. Effektenkontobw.. Grundstück⸗konto .

21 460 500 3 541 507 50

17 918 992 50 31 848,46

646 18651 1 082 067/15

100 000,—

68 038 45 472

Mobhiliarkonto.. Debitorenkonto . Zinsenvorschußkonto

7) 95 8) 89

venin

19 802 607 46 Dauzig, den 31. Dezember 1918.

Danziger

1 1) Pf

H. Prochnow.

andbriefe

lauf:

3

16”“”

nebst Amorti⸗ sationsüber⸗

3) Reservefonds

4) Fällige noch e

Zinsscheine

5) Vorausbezahlte erst 1919

im Um⸗

485 400 2 100 800 . 10 436 200 4 841 000

Davon bereits gelost und gekündigt 219 400,—

2) Tilgungsfonds

222 704,03

schußkonto 55 592,50

inzulöͤsende

fällige Jahresleistungen 6) Talonstererkonto..

Hypotheken⸗V

Die Direktion.

Waechter.

H. Hevelke.

Sauerhering.

erein.

Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 1918, dessen

17 863 400

278 296 1 533 8487 187 329

19 733

19 892 607 46

129976] Aktiva. Nicht eingejahltes Akttenkapital. Chuthaben bei Notes⸗ und Ab⸗ rechnungsbanken. Guthaben bei anderen Banken und Banlsfirmim Wiechsel: a. Wechsel mit mehreren Unserschristen. 7 128,70 b. Solawechsel der Kunden an die Oceder der Bank 514 860,60

(Giroverpflsch ungen aus weiter⸗ begebenen Wechseln 3 172 700,—) Eigene Weripapiere Bürpeinrichtungskonto .. Debitoren in laufender Rechnung

Summe der Aktiven..

lm

An Unkostenkorto: a. Persönliche Aus⸗ gaben .“ 2 420,— Aus⸗

b. Sachliche gaben 18 23 206,21

auf Debitoren und Rück⸗ stellungen auf zweifelhafte Wechselforderungen.. Kontokorentkonto, Rückstellung für gestundete Steuern und SFebühren 116““ EFff ktenkonto, Abschreibung. Moblliarkonto, Abschreidung Bonkenkonto, Zinsensaldo.. Bilanzkonto, Reingewinn..

3 000 000 22 309

395 257 199 839

521 989

283 000 2 500] N46389218

8 063 820

132 870,32

1918.

Aktienkapital Gesetzliche Reserbe für zweifel⸗ haste Forderungen Kreditoren in laufen⸗ der Rechnung. Kreditoren Wechselgutschrifts⸗

-

81

1 83

onstige niffe.

Eine Dlvidende kommt nicht zur Ausschüttung.

Münemen, den 3. Juni 1

aus dem geschäft: Zinsen u. Probisionen.. Esfektenkonto: insen u. kleinere

onto . ¹ Reingewinn 1918

Per b Konto für Erträgnisse

Bilang der Kriegskreditbank Mlinchen A.⸗G. per 31. Dezember

Reserve

auf

Samme der Passiven und Werlustkonto 1918.

Kredit⸗

Er

träg⸗

8 403 49 159 66651 178 583 77

3 669 905 47 261

70 34

8063 820 81 Daben.

182 870 32

919. Kriegskreditbank München Aktiengesellschaft.

Der VPorstand.

88

[1740272 8 Bremer Tauwerk⸗Fabrik A.-G. vorm. C. H. Michelsen, Grohn -Vegesack.

In der am 17. April 1919 statt⸗ efundenen Auslosfunn von 30 Aateil⸗ schenen unserer Anleihe von 1903 wurden folgende Nummern geiogen:

36 42 99 111 121 272 276 321 370 391 400 458 551 560 592 613 660 724 728 770 841 882 912 917 946 1021 1037 1081 1127 1152.

Diese Anteilscheine werden vom 1. Juli ds. JE. ab von der Peutschen Bank, Filiale Bremen, in Bremen eivngelöst. [30624]

Bei der em 12. Juni 1919 statt⸗ gefundenen Auslosung unserer 5 % igen, mit 103 % rückzahlbaren Anleihe vom 1. Juli 1908 wurden folgende Nammern

gezogen: Lit. A à 1000 Nr. 20 82 500 100 200 104 200 114 200 140 200 148 172

C à 200 2. Januar

57 C

SS8

2895—

122 C 77

Die Stäcke werden vom 1920 ab bei dem Bankhause Sottfrter Herzfeld, Hanusver, und an unserer Kasse in Bremen, am Seefelde, ein⸗ gelöst; die Verzinsung hört mit diesem Tage auf.

Aus früheren Puslofungen ist bisher noch nich: zur Einlösung vorgelegt worden: Nr 120 à 200, fällig seit 2. Januar 1918.

Diese Teilschuldverschrelbung ist inner⸗ halb fernerer 3 Monate einzulösen.

Besmen, den 16. Juni 1919.

Gasceuzrale Rohenberg⸗Nennd or

Auiengesellschaft. R. Dunkel.

[30892]

Gemeinnützige Aktien⸗Gesellschast sür Angestellten-Heimstätten.

Berlin-Steglitz, Albrechtstr. 131.

Einladung zur ersten ordentlichen Geueralver⸗ sammlung am 9. Juli 1919. Vor⸗ mittags 11 Uhr, in den Geschafts⸗ räumen der Gagfah in Berlin⸗Steglit, Ailbiechtstr. 131, II. Tagesecrduunz: 1) Entgegennahme des Geschäftsberichts. 2) Genehmigung der Bilanz und der Jahrezrechnung, Entlastung von Vor⸗ stand und Aussichtsrat. Zuwohl von Aufsichtsratsmitgliedern. (Verlegung des nach Berlin⸗

3)

4) Satzungsänderung Sitzes von Berlin Steglitz).

5) Verschledenes.

Die Anmeldungen zur Teilnahme an der Generalversammlung bitten wir schriftich an u ser Geschäftszimmer so zeitig einzureschen, daß sie spätestens am 3. Tage vor der Generalversamm⸗ lung hier vorliegen. Die Anmeldungen müssen Namen, Stand, Wohnort des Teil⸗ nehmers sowie die Zahl der vertretenen Aktien enthalten.

Berlin⸗Steglitz, den 10. Juni 1919.

Der Vorstand. Koska. Frank.

6) Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.

[30534;

Berliner Spar- und Varlehns- Verein Nord⸗-West,

eingetragene Genossenschaft mit

beschrünkter Haftpflicht. Bilauz Iüe 1918.

Aktiva. Ausstehende Darlehen Kontokorret .. Seebkandlung.

9 2 8 11““ ö1ööö6“

257 841 58 20 297 25

5 314 79

286 858 40 Passiva. ““ 43 394 36 eee“]; . 1 456/71 Spareinlagen .. .. 206 779ʃ15 Zinsen f. Spareinlagen

7821,22 Zinsen f. Dep.⸗ Einlagen 95,85 Reservefonds. AeA“ JEeö“”

7 917 07

11 985 81

9 994 76

5 330]54

286 858 40

Gewinn⸗ und Verlustrechaumg. ——

12 15 4 0918

16 248,11

Einnahme. JZ 6“ eö“

Ausgabz. Unkosten. Zinsen für Spareinlagen. Zinsen für Dep.⸗Einlagen

3 000 7 821 95 5 330]% 16 2181 Gepeüft und für richtig befunden. Der Brüfungsausschuß: Pohl. Lude. Dahm. Obige Bilanz nebit Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung geprüft und mit den ord⸗ nungemäßig gefüährten Büchern in Urber⸗ einstimmung gefunden. Berlin, den 14 Mai 1919. Hippel, Verbandsrevisor. Zahl der Genessen am 1. been 1918

Neu eingetreten 1918... 1 134

Ausgeschleden 1918 5 5

Am 1. Jonuar 1919 . .. 129 Geschäftsguthaben.

Retrug am 1. Januar 1918 . 43 034,36

Eingezahlt im Jahre 1918. 360,—

Zurückgezahlt nichts. Best n.d 43 394,36 Haftsumme.

Betrug am 1. Ja uar 1918.46 800,—

Vermehrte sich 1918 um. 300,—

zu ammen 47 100,—

Verminderte sich 1918 um 1 500,—

ecfana foma⸗ am 1. Janvar

9110101 8 600,— Ter Vorstand. Emil Gehrke. Otto Schoele.

[29120] eingetragene Genossenschaft

Bermögen. Besiedlungsgrundstücke in Papty, Klein und Groß Lehna L““ Geschäftsstelleneinrichtung 8 ab Abschreibung 1918 ..

Pestscheckgguthaben.. Wertpaplere. .. 1“

qb Kursverlust 1918 . .... Bankguthaben und Schuldner in laufender Ansiedler in laufender Rechnung... Hinterlegte fremde Wertrapiere.. ab Kurkberlust 1918 ..

. * 9

Eeschäftkanteile..

Allg meine Rüclage.. Ausgleidsrück age .. Gewinnantetlrücklage . ..... Ruͤckst Uungen Papitz und Merseburg. Restkaufgelder

Gegebene Sicherheiten ab Kursverlast 1918 .

Neue Rechnunng .. Alte Rechnung.. 1 Gewinnvortrag aus 1977 ‧.. Gewinn aus 19188 .

ahl der Zahl

vermehrt, die Haftsummen um 56 500 Am 31. Dezember 1918 betrug und di gesammte Haft umme 140 500 ℳ. Salle a S., den 18. April 1919.

ℳ.

eingetragenr 8 Elze.

Rentengutsgesellschaft Merseburg Vermüögenabilanz auws 31.

Nerseburg, Kötzschau 1 eagh, bschau, 090 55560 . 0 0

Bankschuld und Gläubiger in laufender Rechnung Anzahlungen auf Rentengutéestellen..

Summe. Mitgliederb eweg ung:

8 Genossen am 31. Dezember 1917:

der Genossen am 31. Dezember 1918: 30.

Im Laufe des Geschäftsjahres haben sich die Mitgliedergulhaben um 56 000

die Summe aller Geschäftsanleile 140 000 Rentengutsgesellschaft Merfeburg

Genossenschaft mit beschränkter Hase.

mit beschränkter Dezember 1918.

209 30178 73 008

8 3 258 40 1 . 4 101 74

1 7134 28 780,89 30 230 50 2860—

363 13676

140 000] 17 000 5 000

8 000 39 257 08 47 000—- 50 443/75

33 772/01

50 24

18 76

363 136

27. Abgang: 1. Zugang: 4.

Hafipflicht.

Ritedel.

7) Niederlassung ꝛc. [244ꝙ 4433,42 21444

von Rechtsanwälten. 30583

e⸗ IMest anwalt Michael Clementz, zu Cöln wohnhaft, ist heute in die Liste der beim biesigen Amtsgericht zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen wornden.

Cölu, den 14. Juni 1919. Das Kratsgericht.

[30522]

Rechtsanwalt Max Ssitz, zuletzt in München, wurde hente in die Liste der beim Landacricht Passau zugtlassenen Rechtsanwälte enget agen.

Passau, den 16 Junt 1919. Landgerichtsprästdent. (Unterschrift.)

[30521] 8

& 94**

In die Rechtzanwalteliste des Amts⸗ gerichts Winnweiler wurde heute einge⸗ tragen der Rechtsanwalt Jultus Grüber.

Winnweiler, den 16. Junt 1919.

Das Amtsgericht.

[30584] Der Rechtsanwalt Dr. Carl Vigelins, in Charlottenburg wohnhaft, ist am 11. Juni 1919 ig der Liste der bei dem Landgericht III in Berlin zugelassenen Rechtganwälte gelöscht worden. Charlottenburg. den 11. Juni 1919. Landgericht III in Berlin.

[30946] Stand

der Württenibergi chen Notenban

am 15. Juni 1912.

Aktiva. Metallbestend ℳ8 553 046,29 Reichs⸗ und Darlehens⸗ Noten anderer Banken 3 523 1105— Wechselbestand.. 24 474 775,3 Lombardforderungen. 23 414 300—- Sonstige Aktlva. 1 20 585 500 90

Bassivan. Grundkapital. Reservefonds vntanfengf Noten . . Tagni fänice Verbind⸗ 5 jefaß. .

i Kündigungsfrist ge⸗ bundens Verbind sch⸗ kelten 273 800 Ponstige Paffivvau 2 376 919182 Epentuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ F hn Inlandt zahlbaren Wechseln:

9 000 000 2 045 230 32 621 100

49 763 1

10) Verschiedene Bekanntmachungen.

30203] J. & A. Cohn Straußfederfabri! Gesellschuft zmit beschränkzer Hasimeg.

Die Grsellscheft ist aufgeldst. Die Släubiger derselben werden aufgesordert, sic bei dieser zu melden.

Berstn, den 18. Juni 1919.

Iunlius Abraham, L. quidator.

[30204] . Blamenfabrik J. & A. Cohßn Ce⸗ sellschaft mit beschrünkter Haftung. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger derseiben werden aufgefordert, sich bei dieser zu melden. Verlin, den 18. Juni 1919.

Fulius Abraham, Liquidator.

[30277] Die Firma RKarüu & Sirzaleéry Wein⸗ großhandluna G. m. b. P. in Werlin ist aufgelebst. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich zu melden⸗ Berlin, Alte Jacobstr. 23 24. Der Ltquidator Robert Karst. [25580] Tegeler Nachrichten Ges. m. b. H. zu Strlin⸗Tegel ist eufgrlöß.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr iu melden.

Fritz Gräfe, Liqundator, Verlin⸗Tegel.

[26750] Die Grunderwer bszesellschaft Brei⸗ tenvachstraße n. b. D. zu Berlin⸗ Wiscenau ist aufgelöst. Die Auflösung ist am 6. Mat 1919 in das Handels⸗ register eingetragen. Als Liquidator der Besellschaft fordere ich die Gläubiger auf, sich bei derselben zu melbden. Säbischdorf bei Schwridnitz, den 3. Juni 1919.

Carl Bartsch.

[28287]

Der Peulsche Techniker ⸗Verband ist zugunsten des Bundes der technischen Argestellten und Beamten, Berlin, Werft⸗ straße 7, aeh Die Glänbiger des Doutschen Techniker⸗Verbardez werden hiermit zur Anmeldung ihrer Forderungen an die Abress: des Deutschen Techniker⸗

Verbandes, Beritn NW. 35, Potsdamer⸗ straße 40 II, aufgefordert.

9) Bankaunsweise.

127893]

Wir erlauben uns hiermit ergebenst, unsere Herren Gesellschafter auf STonnabend, den 28. Junt 1919, Vormittags 10 Uhr. nach dem Febäude der Ausstellungshalle, Portal VI, Sitzungssaal. zu einer oörbent⸗ liczen Mitgliederversammlung ein⸗ iunladen. Tagesordunng:

I. Vorlegung der Jahresbilanzen nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für die Jahre 1914,1915, 1916, 1917 und 1918.

II. Entlastung des Geschaf:sführers. III. Beschluß assung auf Aenderung der Satzungen:

a. § 7 Satz 1 lautet in Zukunft: Die Ernennung des oder ber Geschäfts⸗ führer erfolgt durch die Versamm⸗ lung der Gesellschafter oder durch den Delegierten der Gesellschaft,

b. binter § 8 wird folgender § 9 eingeschaltet: Die Gesellschafterver⸗ sammlung wählt einen Delegierten. Dirser ist berechtigt, Geschäftssührer

zu ernennen oder abzuberufen und die Geschäftsführung zu überwachen. Diese Wahl erfolgt auf die Dauer von 5 Jahren und endigt mit der ordent⸗ lichen Gesellschafterversammlunag, die über die Bilanzen für das 5 Geschäfts⸗ jahr dieser Amtsperiode Beschluß faßt.

Werlin, den 10. Juni 1919.

Seeeease ben. G. m. b. H. Der Geschäftsführer: Georg Keyser.

[30890] Gewerkschaft Eva zu Steuden Bez. Halle a. d. S.

Einladur g zur Gewerkenversammlung.

Der Grubenvorstand der Gewerkschaft Eva zu Steuden b. Halle a. d. S. lädt hiermit die Gewerken der Gewerkscheft zu der am 30. Juni 1919, Nachm. 2 Uhr, im Büro des Notars Dr. Hans Ratjen in Hamburg, Gr. Bäckerstr. 13/15, staltstüadenden diesjährigen ordentlichen Gewerkenversammung mit folgender Tagesordaung em:

1) Berichterstattung.

2) Benehmigung der Bilanz und Ent⸗ lastung des Gruhenvorstands.

3) Aenverung des. § 4 der Satzungen.

4) Genehmiaung des mit der Gewerk⸗ schaft „Deutscher Kaiser“ zu Ham⸗ born abzuschließenden Regievertrags zur Abteufung unseres Schachtes.

5) Genehmigung der Ausgabe einer H prozentigen, zu 103 % rückzahlbaren Obligationsanleihe von 2 ½ Millionen Mark in Teilschuldverschreibungen.

6) Zuwahl zum Gruhbenvorstand.

7) Wahl zweier Revisoren.

Hamburg, im Juni 1919.

Der Grubenvorstsud. J. A.: Dr. Hans Ratjen, Vorsitzender.

[30885]

Oelsnitzer Bergbau⸗ Gewerkschaft

in Oelsnitz i. Erzgebirge.

Nach den in heutiger Gewerkenver⸗ sammlung siattgefundenen Wahlen für den Geubenvorstand besteht derselbe aus folgenden Mitgliedern:

Herrn Stadtbaurat Dr. Paul, Leipzig,

Vorsitzender, Heunn Smektor Zilian, Leipzig, dessen Stellvertreter,

Herin Geh. Kommerzten⸗-

tat, Stadtrat Tobias

Herrn Stadtverordneten⸗ Vüzevorsteher Johann

urn Stadtyverordneten Max Weickert, sämtlich aus Leipzig Heun Stadtrat Carl Nadolph, Meerane V HOelénitz i. Erzgebirge, den 1919. 8

fernere Mitglieder.

12. Juni

Der Grubervorstand J. A.: H. Scheibner, Oberbergrat.

130636] Die Bernhard Urlanb G. m. b. H. ist aufgelöst worden. Etwaige Glän⸗ biger werden aufgefordert, sich zu melden. Pemeurg, den 16. Juni 1919.

Der Liquidator:

E. H. Schmidt,

Hamburg, Hofweg 6.

[22718] Ich mache hierdurch bekannt, daß sich die Gesellschaft Phosphattverke G. m. b. H., domimiert in Wiesbaden, mit dem 1. Juni ds. Js. aufgelöst hat und ich zum Liguidator bestellt worden bin. SGiänbiger wollen sich bei mir melden. Georg Roebel,

Witrsbaben, Wilhelminenstraße 12. Bekanntmachung.

Gemäß § 244 des H.⸗F.⸗B. geben wir biermit bekannt, deß Herr Emil Ludwig, Aschitekt, München, aus unserem Auf⸗ sichtsrat ausgetreten ist und Herr Anton Obermaver, Bezirksamtsassessor in Frei⸗ sing, als Vorsitzender unseres Aufsichtsrats neugewählt wurde.

Weiter wird bekanntgegeben, daß unsere bisberige Geschäftsführerin Frau Babelte Hörner dahier auf Wunsch von ihrem Posten enthoben und Herr Eugen Baumgarten dahrer als Geschäftsführer neu bestellt wurde.

Starnberg, den 5. Juni 1919. Undosebad Starnberg G. m. b. H. Der Aufsichtsrat.

Anton Obermayer.

5₰

[282811 b

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Thalacker und Genossen in Erfurt besteht nur noch in Liquldation.

Etwalge Forderungen sind bis zum 1. August 1919 bei uns einzureichen.

Erfurt, den 11. Junt 1919. Thalacker u. Geuossen Gesellschaft mit beschräukter Haftung

in Liquldation.

[272041 Bekauntmachung. 8

Durch Gesellschafterbeschluß vom 10. No⸗ vember 1918 ist die Firma Albert Hoff⸗ mann & Con. Nachf. Gebhardt & Mücke Gesellschaft mit beschränkter Haftung Moys⸗Görlitz mit dem Sitz in Motzs bei Görlitz aufgelöst worden.

Die Gläubiger werden hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche hei dem Liqui⸗ dator Carl Gebbardt, Göllitz, Trotzen⸗ dorfstr. 5, anzumelden.

‚30513] „In der am 5. Juni 1919 stattge⸗ fundenen ordentlichen Gesellschalterver⸗ sammlung wurden die satavan aus⸗ 1.1. Mitglieder des Aussichts⸗ rats: Herr Gutsbesitzer Gustayv Kuthe, Had⸗ mersleben, Herr Gutsbesitzer Otto Michels, Grö⸗ ningen, wieder und Herr Henning von Byern, Gr. Germers⸗ leben, nen gewaöhlt. f H usgeschieden ist Herr Inspektor Karl Reiter, Gr. Germersleben. 8 1 Fadmersleben Bhf., den 17. Juni

919. Zuckerfabrik Hadmersleben G. m. b. H.

Der Vorstand. Trog. Strauß.

[28632] Bekanntmachung Nr. 1 des Kaffee⸗Einfuhrvereins, Rechts⸗

fähiger Verein, Hamburg.

Vom 16. Juni 1919. Auf Grund der §§ 4—6 der Bekannt⸗ machung, betreffend Ausführungsbestim⸗ mungen vom 15. Mai 1919 (Reichs⸗Ge⸗ setzbl. S. 458) zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1099), in Ver⸗ bindung mit § 1 der Bekanntmachung, be⸗ treffend. Errichtung einer Wirtschaftsstelle für Kaffee vom 15. Mai 1919 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 454) wird folgendes bestimmt:

A. EEa

Zur Einfuhr von Kaffee (roh oder ge⸗ röstet), von durch Verarbeitung von Kaffee gewonnenen Erzeugnissen sowie von Mischungen von Kaffee und von solchen Erzeugnissen mit anderen Stoffen in das im § 1 der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen vom 15. Mai 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 458) zur Ver⸗ ordnung über Kolonialwaren vom 2. Sep⸗ tember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1099) be⸗ zeichnete Gebiet*) sind nur Firmen be⸗ rechtigt, die vor dem 1. August 1914 das Kaffee⸗Einfuhrgeschäft betrieben haben.

Firmen, die nach dem 1. August 1914 das Kaffee⸗Einfuhrgeschäft begonnen haben oder es in Zukunft betreiben wollen, kann die Einfuhr von dem Kaffee⸗Einfuhrverein, Rechtsfähiger Verein, Hamburg, mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministe⸗ riums gestattet werden.

Die Einfuhr in das im § 1 Abs, 1 be⸗ zeichnete Gebiet ist nur zulässig im Rahmen des für die Einfuhr festgesetzten Gesamt⸗ Kontingents.

Auf Verlangen ist dem Kaffee⸗Einfuhr⸗ verein von dem Antragsteller durch Vor⸗ legung der Geschäftsbücher oder auf andere Weise der Nachweis für die Einfuhrbe⸗ rechtigung im Sinne des § 1 zu erbringen.

B. Einkaufsbewilligung. § 3.

Soweit nach der Bekanntmachung über den Zahlungsverkehr mit dem Auslande vom 8. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 105) die Einkaufsbewilligung der Reichsbank erforderlich ist, sind Anträge auf Erteilung der Bewilligung in drei⸗ facher Fertigung auf einem vom Kaffee⸗ Einfuhrverein einzufordernden Vordrucke beim Kaffee⸗Einfuhrverein einzureichen.

Alle Unterlagen des Geschäfts sind bei schriftlicher Antragstellung dem Antrage beizufügen, bei telegraphischer Antrag⸗ stellung sofort nachzureichen. Den An⸗ trägen müssen bindende Angebote (Fest⸗ offerten) zugrunde liegen, die im Worklaut vorzulegen sind. Anträge, die von in Ham⸗ burg ansässigen Firmen später als 12. Uhr

*) § 1 der Ausführungsbestimmungen lautet: Kolonialwaren im Sinne der Ver⸗ ordnung über Koloniglwaren, mit Aus⸗ nahme von Reis, Reisabfällen, sowie Mischungen von Reis und Reisabfällen mit anderen Erzeugnissen, dürfen nach dem 15. Mai 1919 nur mit schriftlicher Be⸗ willigung über die Grenzen des Deutschen Reiches eingeführt, ausgeführt und durch⸗ geführt werden. 8

Keiner Bewilligung bedürfen die Ein⸗ fuhr der in Abs. 1 genannten Kolonial⸗ waren in die Zollausschlüsse und Freibezirke die Durchfuhr durch die Zollausschlüsse und Freibezirke sowie die Wiederausfuhr aus den Zollausschlüssen und Freibezirken.

Für Einfuhr von im Abs. 1 genannten Kolonialwaren aus den Zollausschlüssen und Freibezirken in das Zollinland, zur Durchfuhr durch das Zollinland sowie zur Ausfuhr aus dem Zollinland in die Zoll⸗ ausschlüsse und Freibezirke ist die schrift⸗ liche Bewilligung erforderlicchh. †2.

Miftags ünd von güßerhalb Hambürgs an⸗ sässigen Firmen später als 1 Uhr Mach⸗ mittags eingehen, können erst am nächsten Tage erledigt werden.

Telegraphische Anfragen werden bei be⸗ zahlter Rückantwort, wenn möglich, tele⸗ graphisch beantwortet. Telegramme sind vom Antragsteller umgehend schriftlich zu bestätigen.

4. Die Beschaffung der Zahlungsmittel ist Sache des ntragstellers.

§ 5. Der Antragsteller ist verpflichtet: 1) den Abschluß des Geschäftes dem Kaffee⸗Einfuhwverein unverzüglich an⸗ zazeigen, die Abladung der Ware mitzuteilen, nter Angabe von Menge, Sackzahl, Marke, Nummer, Gewicht, Art, Ein⸗ kaufs⸗ und Zahlungsbedingungen und Bestimmungsort, auch alle sonst han⸗ delsüblichen Mitteilungen und Ver⸗ änderungen in der Bestimmung der Ladung an den Kaffee⸗Einfuhrverein weiterzuleiten, nach Ankunft und Einlagerung der Ware den Aufbewahrungsort dem Kaffee⸗Einfuhrverein sofort mitzu⸗ teilen, eine Umpackung der Ware in den Frei⸗ häfen, Freibezirken und Zollägern nur mit Zustimmung des Kaffee⸗Einfuhr⸗ vereins vorzunehmen, es sei denn, daß es sich um einen Notfall handelt, bei welchem die Genehmigung nachträglich einzufordern ist, und nach Umpackung erneut Anzeige gemäß den Bestimmun⸗ gen dieses Paragraphen zu 2 und 3 zu erstatten binnen 4 Wochen nach Ankunft der Ware im letzten europarschen Bestim⸗ mungshafen dem Kaffee⸗Einfuhrverein nachzuweisen, daß die in Anspruch ge⸗ nommenen Zahlungsmittel, Guthaben oder Kredite dem Einkaufs⸗Rechnungs⸗ betrage entsprechen und die Ware nach den des Kaffee⸗Einfuhr⸗ vereins Verwendung gefunden hat, dem Kaffee⸗Einfuhrverein unverzüglich Anzeige zu erstatten, falls die bewillig⸗ ten Herse det Guthaben oder Kredile ganz oder teilweise nicht be⸗ nutzt werden.

Anzeigen und Mitteilungen an den Kaffee⸗Einfuhrverein müssen durch einge⸗ schriebenen Brief erfolgen.

Ist nach Ablauf von 14 Tagen nach er⸗ teilter Bewilligung der Geschäftsabschluß dem Kaffee⸗Einfuhrverein nicht gemeldet, so kann er die Bewilligung zurückziehen.

C. Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhrbewilligung.

8. 4.

Anträge auf Erteilung der Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhrbewilligung sind nach der Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen vom 15. Mai 1919 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 458) zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1099) beim Kaffee⸗ Einfuhrverein einzureichen.

Für die Einreichung der Anträge und die sich aus der Erteilung der Bewilligung er⸗ gebenden Verpflichtungen der Antragsteller finden die Bestimmungen der §§ 3 und 5 entsprechende Anwendung.

Für die Erteilung und / oder Einfuhrbewilligung zahlbare Gebühr von bis ½ % des vom Kaffee⸗Einfuhrverein zu schätzenden Rech⸗ nungswertes scsscigehcs Seefracht) zu entrichten. Mindesg⸗ ühr 10.—.

ist eine sofort

Einfuhrberechtigten, die wiederholt gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder gegen die Bestimmungen des Kaffee⸗Einfuhr⸗ verein, Rechtsfähiger Verein, Hamburg, verstoßen, wird unbeschadet der Bestrafung nach §§ 7—10 der Bekanntmachung, be⸗ treffend Ausführungsbestimmungen vom 15. Mai 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 458) zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1099), die Einfuhrberechtigung ent⸗ zogen.

10

Die Bekanntmachungen des Kaffee⸗Ein⸗ fuhrvereins erfolgen durch den Reichs⸗ anzeiger. 1

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 16. Juni 1919 in Kraft.

[28633] Bekanntmachung Nr. 1 der Kakao⸗Wirtschaftsstelle, Hamburg.

Vom 16. Juni 1919. Auf Grund der §§ 4—6 der Bekannt⸗ machung, betreffend Ausführungsbestim⸗ mungen vom 15. Mai 1919 (Reichs⸗Ge⸗ setzb. S. 458) zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1099), in Ver⸗ dindung mit § 1 der Bekanntmachung, be⸗ treffend Errichtung einer Wirt chaftsstelle für Kakao vom 15. Mai 191 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 456) mäh sgesee bestimmt:

Es liegt ob: a. dem Einfuhr⸗Ausschuß: die Rege⸗ lung und Ueberwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr und dey Kon⸗ tingentierung von Rohkakao (auch gebrannt oder ge⸗ röstet), Kakaoschrot, Kakaomasse, Kakaobutter, 11“ Kakaopulver (außer in handels⸗ fertigen Kleinpackungen), auch in Mischungen mit anderen Erzeug⸗ nissen (z. B. Haferkakao, Bananen⸗ kakao, Nährke kao aller Art usw.), Schokoladenmasse (auch Ueberzugs⸗ masse)

mit Ausnahme der Einfuhr, Ausfuhr

und Durchfuhr von Fertigfabrikaten

17

dem Fabrikations⸗Ausschuß:

die Regelung und Ueberwachung der

Fabrikation, d. h; aller mit der Ver⸗

arbeitung von Rohkakao und Halb⸗

fabrikaten verbundenen Fragen;

c. einem aus dem Fabrikations⸗Ausschuß ebildeten Unter⸗Ausschuß: die Regelung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Kakaopulver, auch in Mischungen mit anderen Erzeugnissen, sowie Schokolade und Schokoladen⸗ waren aller Art, alles in handelsferti⸗

ger Kleinpackung. 15

Zur in das im § 1 der Aus⸗ führungsbestimmungen vom 15. Mai 1919 zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 458) bezeichnete Gebiet“*) sind nur die Firmen der deutschen Kakao⸗ und Schoko⸗ laden⸗Jadustrie und des deutschen Handels berechtigt, welche die oben unter § 1, a aufgeführten Waren bereits vor dem 1. August 1914 über die politische Grenze des Deutschen Reiches eingeführt oder in Deutschland verarbeitet haben.

Firmen, die diesen Bedingungen ent⸗ sprechen und von dem Einfuhrrecht Ge⸗ brauch machen wollen, haben dies der Kakao⸗Wirtschaftsstelle bis zum 30. Juni 1919 mitzuteilen.

Die Einfuhr in das im § 2 Absatz 1 be⸗ zeichnete Gebiet ist nur zulässig im Rah⸗ men des für die Einfuhr festgesetzten Ge⸗ samkontingents.

3.

Auf Verlangen ist der Kakao⸗Wirt⸗ schaftsstelle durch Vorlegung der Geschafts bücher oder 3 andere Weise der Nachwei für die Einfuhrberechtigung im Sinne des § 2 zu erbringen.

B. Einkan setewilkwimn. p

Soweit nach der Bekanntmachung über den Zahlungsverkehr mit dem Auslande vom 8. Februar 1917 (Reichs⸗Gesellbl. S. 105) die Einkaufsbewilligung der Reichsbank er⸗ forderlich ist, sind Anträge auf Erteilung der Bewilligung in dreifacher Fertigung auf einem von der Kakao⸗Wirtschaftsstelle ein⸗ zufordernden Vordruck bei der Kakao⸗Wirt⸗ schaͤftsstelle einzureichen. Den Anträgen müssen bindende Angebote oder kabelgültige Gebote, die im Wortlaut vorzulegen sind, zugrundeliegen. Alle Unterlagen des Ge⸗ schäftes sind bei schriftlicher Patragstellung beizufügen, bei telegraphischer Antragstel⸗ lung sofort nachzureichen. Telegraphische Anträge hat der Antragsteller unverzüglich zu bestätigen.

Anttäge, welche von in Hamburg oder

Umgegend ansässigen Firmen später als

12 Uhr Mittags und von außerhalb Ham⸗ burgs ansässigen Firmen später als 1 Uhr Nachmittags eingehen, können erst am nächsten Tage erledigt werden.

Telegraphische Anfragen und Anträge werden bei bezahlter Rückantwort, wenn möglich, telegraphisch beantwortet. Tele⸗ gramme sind vom Antragsteller umgehend schriftlich zu bestätigen.

Bei Anträgen auf Einfuhr von Halb⸗ fabrikaten ist die genaue Zusammensetzung der Ware sowie gleichzeitig anzugeben, welche Sorte Kakaobohnen 8 Herkunft und Qualität) bei der Herstellung der Halb⸗ fabrikate verwendet wonden ist.

Beschaffung der Zahlungsmittel ist des Antrag

Die

ache

Mit der Erteilung der Bewilligung ent⸗ stehen folgende Verpflichtungen für den Antragsteller:

a. für Industriefirmen, die Ware sobald wie möglich in das deutsche Zollinland ein⸗ und der fabrikmäßigen Ver⸗ arbeitung im Zollinland gemäß den Be⸗ schlüssen des Fabrikations⸗Ausschusses zuzu⸗ führen. Die Einfuhr ist binnen sechs Wochen nach Ankunft der Ware im letzten europäischen Bestimmungshafen der Kakao⸗ Wirtschaftsstelle in doppelter Ausferngung anzuzeigen; auch ist ihr in derselben Frist der Nachweis über die Zufuhr zur fabrik⸗ mäßigen Verarbeitung zu erbringen dur Vorlage von Fakturen und Spediteurbe⸗ scheinigungen oder auf andere Weise; b. für Handelsfirmen,

die Ware spätestens bis zur Ankunft im letzten europäischen Bestimmungshafen direkt oder auf dem kürzesten handelsüb⸗ lichen Wege ganz oder geteilt binnenländi⸗ schen Firmen der deutschen Kakao⸗ oder Schokoladenindustrie zu einem Preise zu verkaufen, der den von dem Kakao⸗Einfuhr⸗ A schi genehmigten Preis zuzüglich eines angemessenen Verdienstes nicht übersteigen darf. Der Verkauf ist dem Kakao⸗Ein⸗

91 Ausführungsbestimmungen laufet: „Kolonialwaren im Sinne der Verordnung über Kolonialwaren, mit Aus⸗ nahme von Reis, Reisabfällen sowie Mischungen von Reis und Reisabfällen mit anderen Erzeugnissen, dürfen nach dem 15. Mai 1919 nur mit schriftlicher Be⸗ willigung über die Grenzen des Deutschen Reichs eingeführt, ausgeführt und durch⸗ geführt werden. 86 b ²Keiner Bewilligung bedürfen die Ein⸗ fuhr der im Abs. 1 genannten Kolonial⸗ waren in die Zollausschlüsse und Freibe⸗ zirke, die Durchfuͤhr durch die Zollaus chlüsse und Freibezirke sowie die Wiederausfuhr aus den Zollausschlüssen und Freibezirken. Zur Einfuhr von im Abs. 1 genannten Kolonialwaren aus den Zollausschlüssen und in das Zollinland, zur Durch⸗ uhr durch das Zollinland sowie zur Aus⸗ fuhr aus dem Zollinland in die Zollaus⸗ chlüsse und Bewilligung

8

FFforderlich.

3966

F

ꝛder Kakao⸗ und Schokoladenindustrie;

schaftsstelle erfolgen

Freibezirke ist die schifiliche 16. Juni 1919 in Kraft.

Seeeee sofork anzuzeigen und der

achweis hlerüber durch rlage der

Schlußnote zu erbringen. Die Bestim⸗

mungen zu a finden entsprechende An⸗

wendung;

c. für Industrie⸗ und für Han⸗

delsfirmen,

1) den Abschluß des Geschäftes der Kakao⸗ Wirtschaftsstelle unverzüglich anzu⸗ zeigen; die Abladung der Ware mitzuteilen unter Angabe von Menge, Sackzahl, Marke, Nummer, Gewicht, Art, Ein⸗ kaufs⸗ und Zahlungsbedingungen und Bestimmungsort, auch alle sonst han⸗ delsüblichen Mitteilungen und Ver⸗ änderungen in der Bestimmung der Ladung an die Kakao⸗Wirtschaftsstelle weiterzuleiten; nach Ankunft und Einlagerung der Ware den Aufbewahrungsort der Kakao⸗Wirtschaftsstelle mitzuteilen; eine Umpackung der Ware in den Frei⸗ häfen, Freibezirken und Zollägern nur mit Zustimmung der Kakao⸗Wirt⸗ chaftsstelle vorzunehmen, es sei denn, daß es sich um einen Notfall handelt, bei welchem die Genehmigung nach⸗ träglich einzufordern ist, und nach Um⸗ packung erneut Anzeige gemäß den Be⸗ stimmungen dieses Paragraphen zu 2 und 3 zu erstatten; binnen vier Wochen nach Ankunft der Ware im letzten europäischen Be⸗ stimmungshafen der Kakago⸗Wirt⸗ schaftsstelle nachzwreisen, daß die in Anspruch genommenen Zahlungsmittel Guthaben oder Kredite, dem Einkaufs Rechnungsbetrage entsprechen; der Kakao⸗Wirtschaftsstelle unverzüg⸗ lich Anzeige zu erstatten, falls die be⸗ willigten Zahlungsmittel, Guthaben oder Kredite ganz oder teilweise nicht benutzt werden.

Anzeigen und Mitteilungen an die Kakao⸗Wirtschaftsstelle müssen durch einge⸗ schriebenen Brief erfolgen.

9 DS 4.

Die Einkaufsbewilligung ist mit Zustim⸗

mung der Kakao⸗Wirtschaftsstelle teilbar

und übertraghar. Ist nach Ablauf von

14 Tagen nach erteilter Bewilligung der

Geschäftsabschluß der Kakao⸗Wirtschafts⸗

stelle nicht gemeldet, so kann sie die Be⸗

willigung zurückziehen.

C. Ein⸗, Aus⸗ und Dunchkuhrhewilligamg.

„Anträge auf Erteilung der Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhrbewilligung sind nach der Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen vom 15. Mai 1919 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 458) zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1099), bei der Kakao⸗ Wirtschaftsstelle einzureichen. Für die Einreichung der Anträge undd die sich aus der Erteilung der Einfuhrbewilli⸗ gng ergebenden Vexrpflichtungen finden die Bestimmungen der §§ 4 und 6 entsprechende Anwendung.

D. hhehg e Ks g. 11872 Kstsa h 4

Die Verarbeitung der in § 1, a ge⸗ nannten Waren innerhalb des deutschen Zollgebietes ist nur zulässig im Rahmen des von der Kürew⸗Wertschaftsstelle für den einzelnen Betrieb festgesetzten Arbeits⸗ kontingents.

Grundlage dieses lediglich nach dem ver⸗ arbeiteten Rohkakao zu ermittelnden Ar⸗ beitskontingents des einzelnen Betriebes ist das für die Kakao⸗ und Schokoladen⸗ industrie festgesetzte Gesamtkontingent.

Der Anteil des einzelnen Betriebes an“ diesem Gesamtkontingent berechnet sich nach dem Verhältnis des Jahresdurch⸗ schnitts seiner Verzollung an Rohkakao in den Jahren 1913 und 1915 zu dem Jahres⸗ durchschnitt der gesamten En gr an den in § 1, a und c genannten Waren in das deutsche Zollgebiet während des genannten Zeitraumes, wobei die übrigen Waren außer Rohkakao auf Grund eines besonders auf⸗ zustellenden Schlüssels auf Rohkakao um⸗ zurechnen sind. ¹ꝓEtwaige Härten, welche sich bei der Kontingentierung ergeben, können durch die Kakao⸗Wirtschaftsstelle ausgeglichen werden.

10.

Ist ein Betrieb nicht in der Lage, während einer Kontingentsperiode das für ihn festgesetzte Arbeitskontingent ganz oder teilweise durch eigene Einfuhr oder durch Vermittlung des Handels zu erhalten, so hat er dies der Kakao⸗Wirtschaftsstelle anzuzeigen, der es vorbehalten bleibt, durch besondere Maßnahmen einen Ausgleich zu treffen. 1

E. Allgemeine Für die Erteilung der Einkaufs⸗ bzw. Einfuhrbewilligung ist für je 100 kg der bewilligten Menge sofort nach Abschluß des Geschäftes eine Gebühr von 2,— zu entrichten. 6“ 3,—.

Einfuhrberechtigten, die wiederholt gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder gegen die Bestimmungen der Kakao⸗Wirtschafts⸗ stelle verstoßen, wird, unbeschadet ihrer Be⸗ strafung nach §§ 7—10 der Bekannt⸗ machung vom 15. Mai 1919 (Reichs⸗Ge⸗ setzöl. Nr. 99 S. 458), betreffend Ausfüh⸗ rungsbestimmungen zur Verordnung über Kolonialwaren vom 2. September 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. Nr. 199 S. 1099), die Berrchtigung zur Einfuhr oder zur Ver⸗ arbeitung entzogen. § 13. Die Bekanntmachungen der Kakao⸗Wirt⸗ durch den Reichs⸗

1

angeiger. tritt

Die

Die Bekanntmachung mit dem

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