1919 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Jun 1919 18:00:01 GMT) scan diff

2c.

Der Mieter hehält 1 der nach den §§ 2a, 2b erfolgten Bestimmung des Mietzinses oder der besonderen Vergütung den An⸗ spruch auf Minderung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2.

§ 2d.

Hat die Schiedsstelle in den Fällen der §§ 22, 2 die Leistungen des Mieters höher bestimmt, als er sich zu zahlen bereit erklärt hatte, so kann der Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist das Mietverhältnis für den ersten Termin kündigen, für den es nach Erlaß der Entscheidung zulässig ist.

2. Der § 9 erhält folgende Zusätze: a2) Dem Abs. 1 wird folgende Vorschrift als Satz 2 ange⸗ fügt: „Der Reichsminister der Justiz bestimmt, wann sie außer Kraft tritt; sie tritt spätestens am 31. Dezember 1920 außer Kraft.“ b) Im Abs. 2 werden hinter dem Worte „ihr“ die Worte „in § 2“ eingeschoben. - Artikel II.

Der Reichsminister der Justiz wird ermächtigt, den Wortlaut der Verordnung über Sammelheizungs⸗ und Warmwasserversorgungs⸗ anlagen in Mieträumen vom 2. November 1917, wie er sich mit den in der Bekanntmachung über Sammelheizungs⸗ und Warm⸗ wasserversorgungsanlagen in Mieträumen vom 1. August 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 991) und in dieser Verordnung getroffenen Aenderungen ergibt, mit fortlaufender Nummernfolge der Para⸗ AIehä unter dem Tage dieser Verordnung im Reichs⸗Gesetzblatt ekanntzumachen.

Artikel III.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Weimar, den 22. Juni 1919. Das Reichsministerium. Bauer.

Hekanntmachung,

Vom 21. Juni 1919. 7

Auf Grund der Verordnung über die wirtschaftliche Demobismachung vom 7. November 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1292) und auf Grund des Erlosses, betreffend Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438) wird folgendes vonsrbits v“ 1““ Artikel I. ““

Die Beschränkungen, denen die Verarbeitung von Glim (Mica) auf Grund von Verpflichtungeschreiben der Glimmerver⸗ arbeiter gegenüber der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung unterliegt, werden

hiermit aufgehoben. Der Einreichung von Bestandsmeldungen be⸗ arf es nicht mehr. 9ö.öö1616.

Die Herstellung von Ofenglimmer für nichttechnische (trans⸗ portable) Oefen, Lampenzylinder, Blaker und Ventilatorenverschlüsse aus Glimmer (Mica) sowie der Handel mit den genannten Glimmer⸗

waren wird verboten. Ausnahmen k das Reichswirtschafts Artikel

bewilligen. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 21. Juni 1919. Reichswirtschaftsministeriu

Im Auftrage:

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Handlungsgehilfen Sitz Berlin —, der Verband der deutschen Versiche⸗ rungsbeamten E. V. Sitz München und der Ver⸗ band der Büroangestellten Deutschlands Sitz Berlin haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Arbeitgeber⸗ verband Deutscher Versicherungsunternehmungen Sitz Berlin am 12. Mai 1919 abgeschlossenen Reichs⸗ tarifvertrag für die Angestellten der privaten Versicherungs⸗ unternehmungen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 239 ac 18 Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 21. Juni 1919.

Der Reichsarbeiltsministe Beauer.

8 ekanntm ach un g.

Der Verband Sächsisch⸗Thüringischer Webereien E. V. in Leipzig hat beantragt, das zwischen ihm selbst, dem Deutschen Textilarbeiterverhand, Gau Gera, und dem Zentralverband Christlicher Textilarbeiter, Gau Vogtland, am 14. April 1919 abgeschlossene Tarif⸗ abkommen und die am 11. April 1919 in Glauchau getroffene Sonderbestimmung für den Meerane⸗ Glauchauer Buntwarentarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit soll sich erstrecken auf

a. das Gebiet der Stadt Greiz mit Vororten sowie die Gebiete er Ortschaften, welche zum Amtsgerichtsbezirk Greiz gehören, und as Gebiet des Ortes Langenwetzendorf,

b. das Gebiet der Stadt Gera und der Ortschaften des Amts⸗ gerichtsbezirks Gera,

c. die Gebiete der Stadt Reichenbach und die Ortschaften der Amtegerichtsbezirke Reichenbach und Treuen sowie die Gebiete der Ortschaften bezw. Städte Lengenfeld i. V. und Mühltroff,

d. die Gebiete der Städte Meerane und Glauchau, der Ort⸗ schaften in den Amtsgerichtsbezirken Meerane, Glauchau und Lichten⸗ stein sowie das Gebiet der Stadt Rochlitz t. Sachsen,

e. die Gebiete der Stadt Elsterberg und der Ortschaften bezw.

Städte Beraa, Kleinreinsdorf und Oelsnitz i. V., 7171. die Gebiete der Städte Ronneburg, Weida und Zeulenroda, das Gebiet der Stadt Pößneck.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 286

8 8 5 Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 83, zu en.

Berlin, den 24. Juni 1919.

Der Reichsarbeitsmimnister. 8 Bauer.

Bekanntmachung. .

Der Werkmeister⸗Verband für das deutsche Buch⸗ bindergewerbe und verwandte Berufe (Sitz Berlin) hat beantragt, den zwischen ihm und dem Schutzverband der Berliner Kartonfabrikanten am 14. Mai 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der männlichen und weiblichen zechnischen Angestellten in Kartonfabriken gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1 B. R. 651 58 das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 33, zu richten.

Berlin, den 23. Juni 1919.

Der Reichsarbeitsministe

8 Bekanntmachun

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ estelltenverbände, Ortsausschuß Schwerin (Meckl.), het beantragt, den zwischen ihm selbst, dem Zentral⸗ verband der Handlungsgehilfen, Ortsgruppe Schwerin (Meckl., und der Schweriner Kauf⸗ mannschaft am 13. April 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestelllen gemäß

2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schwerin (Meckl.) und der Vororte Ostorf, Görries und Lankow für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juli 3919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B R. 230 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 23. Juni 1919.

Der Reichsarbeitsminister.

J. V.: Caspar.

Pö1ö1ö11.“

Unter dem 23. Juni 1919 ist auf Blatt 9 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft des Einzel⸗ handels Cottbus E. V. und der Arbeitsgemeinschaft der Privatangestellten in Cottbus am 3. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbe⸗ dingungen der Angestellten im Einzelhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Cottbus und des Vor⸗ orts Ströbitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Bauer.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. Juni 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 50 Ziffer 1 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 wird vom 1. Juli an die Einschreibung 13,1 der Postordnung vom 28. Juli 1917) bei Privat⸗ paketen wieder zugelassen.

Berlin, den 25. Juni 1919. v Der Reichspostminister. Giesberts.

PGaIIemachuün über die Herstellung von Maßschuhwerk.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Er⸗ richtung einer Reschsstelle für Schuhversorgung vom 28. Fe⸗ bruar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 100) wird folgendes an⸗ geordnet:

2„ 2

Die Kommunalverbände können anordnen, daß Schuhmacher, welche handwerksmäßig Maßschuhwerk bherstellen, über die erteilten Arbeitsaufträge Buch zu führen haben (Auftragsbuch). In das Auf⸗ tragsbuch sind die erteilten Aufträge in fortlaufender Reihenfolge ein⸗ zutragen.

Die Eintragungen haben folgende Angaben zu enthalten:

1) den Tag und Monat des Arbeitsauftrages,

2) den Namen und Wohnort des Auftraggebers,

3) Art des bestellten Schuhwerks. Nummer des übergebenen Schuhbedarfsscheins unter An⸗ gabe der Ausfertigungsstelle, Angabe des vom Auftraggeber event. übergebenen Leder⸗ materials (Boden⸗, Oberleder, Schäfte bezw. Zuschnitte), Angabe, ob amtliche Bescheinigung über rechtmäßtgen Erwerb des Leders übergeben (Bezeichnung der Behörde, welche die Bescheinigung ausgestellt hat, Datum der Be⸗ scheinigung),. G

7) Tag der Ablieferung des Schuhwerks,

8) berechneten Verkaufspreis.

Die Kommunalverbände sind berechtigt, über die Hergabe von Leder durch die Auftraggeber an Schuhmacher besondere Bestimmungen zu erlassen.

Ddie Bekanntmachung tritt mit dem Tage de in Kraft.

Berlin, den 15. Juni 1919. Reichsstelle für Schuhversorgung. Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.

—C-

.“

röffentlichung

Bekanntmachung über den Vertrieb der von der Altleder⸗Verwertungs⸗ stelle G. m. b. H. bewirtschafteten Materialien und Erzeugnisse. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 100) wird folgendes angeordnet:

Die von der Altleder⸗Verwertungsstelle G. m. b. H. bewirtschaf⸗

teten Materialien und die daraus von ihr hergestellten Erzeugnisse durfen von den durch die A. V. S. belieferten Verbänden und Händlern nur unmittelbar an Verbraucher oder an solche Verbände und Händler, an die ihnen der Verkauf durch die A. V. S. ausdrücklich gestattet ist, weiter veräußert werden. Bei den Veräußerungen sind die von der A. V. S. aufgestellten Preisbestimmungen und Bedingungen einzuhalten. 2

Verbraucher dürfen solche Waren nur unmittelbar von der A. V. S. oder von den nach § 1 zur Veräußerung berechtigten Stellen erwerben. Die erworbenen Waren dürfen von den Ver⸗ brauchern nur für ihre eigenen Betriebszwecke oder zum persönlichen Gebrauch verwendet und nicht weiter veräußert werden.

Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Anmerkung: Nach § 5 der Bundesraisverordnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 15 000 oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt.

Berlin, den 15. Juni 1919.

Reichsstelle für Schuhversorgung.

Dr. Gümbel. Thurmann. Strohm.

5 Die preußische Staatsregierung hat den Landrat, Ge⸗ heimen Regierungsrat Singelmann in Glogau zum Ober⸗ regierungsrat ernannt.

114“

1“

Ministerium des Innern. Der Oberregierungsrat Singelmanu ist rungspräsidenten in Stralsund zugeteilt worden.

Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung.

Die Wahl des ordentlichen Professors, Geheimen Bergrats Dr. Jahnke zum Rektor der Technischen Hochschule Berlin für die Amtszeit vom 1. Juli 1919 bis Ende Juni 1920 ist bestätigt worden.

Der außerordentliche Professor in der evangelisch⸗theo⸗ logischen Fakultät der Universität Bonn D. Wilhelm Goeters ist zum ordentlichen Honorarprofessor in derselben Fakultät ernannt worden. 8 1e“ 18

Errichtungsurkunde.

Mit Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und des Evangelischen Ober⸗Kirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird von den unterzeichneten Behörden folgendes festgesetzt: 91

In der evangelischen Marthakirchengemeind Berlin, Diözese Kölln⸗Stadt, wird eine dritte Pfarrst

Diese Urkunde tritt am 1. Juli 1919 in Kraft. Berlin, den 2. Juni 1919. Berlin, den 10. Juni 1919. (L. S.) eöIöe“ v Evangelisches Konsistorium Der⸗ der Mark Brandenburg. Polizeipräsident. Ate lung Verlik. .. 11 ““ von Glasenapp.

Bekanntmachung. 8 Das am 4. Februar d. J. gegen den Milchhändler Franz Lichtenberg, Oberhausen⸗Alstaden, Ruhrstr. 28, ei⸗ lassene Handelsverbot wird hiermit aufgehoben. Oberhausen, den 20. Juni 1919. Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.

11*

Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Gastwirt Wilhelm Henkel hierselbst, geboren am 8. Januar 1866 in Wirsitz, die Ausübung der Gastwirtschaft vom 28. Juni 1919 ab bis auf weiteres

untersagt worden.

Schneidemühl, den 19. Juni 1919. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Reichardt. Der Vollzugsausschuß des Arbeiterrats. J. A.: G. Schmidt.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Das „Wolffsche Telegrophenbüro“ verbreitet folgende amtliche Mitteilung:

Ein Berliner Blatt verbreitet die Nachricht, von unterrichteter Seite werde ihm mitgeteilt, daß die Konferenz der höheren Truppenführer beim Reichswehrminister eine Klärung der Lage nicht herbeigeführt habe. Demgegenüber muß im Interesse von Truppe und Bevölkerung mit Entschiedenheit fest⸗ gestellt werden, daß es sich hier um eine unverantwortliche Falsch⸗ meldung handelt. Die Reichsregierung hat jedem Angehörigen der Truppen das Ausscheiden freigestellt, aber ihr Appell an die Vater⸗ landsliebe und das Pflichtgefühl hat einen so starken Widerhall ge⸗ funden, daß eine Klärung der Lage entsprechend dem vaterländischen Interesse eingetreten ist.

Von der Obersten Heeresleitung wird laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zur Friedensfrage folgendes mitgrteilt:

In der Nocht vom 22 /23. Juni um 1 Uhr Vormittags teilte der Gesandte Nadolny im Auftrage des Reichspräsidenten dem Ersten Generalquartiermeister telephonisch mit, daß die Entente unsere Vorbehalte zurückgewiesen habe. Die Oberste Heeres⸗ leitung werde um Stellungnahme u der nunmehr ge⸗ schaffenen Lage gebeten. 2 Uhr 15 Minuten Vormittags ist folgende Stellungnahme, vom Generalfeldmarschall unterschrieben, an die Regierung abgegangen:

Reichspräsident Ebert, Weimar, Schloß.

Am 20. 6. ist dem Herrn Rei hrminister folgende Erklä Herrn Reichswehr minister folgende Erklärung v Großes Hauptquartier, den 17. Juni 1919. Wir sind bei der Wiederaufnahme der Feindseligkeiten militärisch in der Lage, im Osten die Provinz Posen zurückzuerobern und unsere Grenzen zu halten. Im Westen tönnen wir bei ernstlichem Angriff unserer Gegner an⸗ gesichts der numerischen Ueberlegenheit der Entente und deren Mög⸗ lichkeit, uns auf beiden Flügeln zu umfassen, kaum auf Erfolg rechnen. „Ein günstiger Ausgang der Gesamtoperationen ist daher sehr fraglich, aber ich muß als Soldat den ehrenvollen Untergang einem schmählichen Frieden vorziehen.

von Hindenburg.

Außerdem ist bei einer Besprechung in Weimar am 19. Juni von allen anwesenden Kommandobehörden dem Herrn Reichswehr⸗ minister gegenüber zum Ausdruck gebrocht worden, daß eine große Anzahl von Offizieren und Freiwilligen Truppen einer Regierung Dienste aufsagen würde, die die Schmachparagraphen annimmt. Bei dieser Kundgebung waren zugegen: Der preußische Kriegs⸗ minister, die Oberste Heeresleitung, die Oberkommandos Nord und Süd, die Armeegruppe Below, das Generalkommando Lüttwitz, die Obersten Militärbefehlshaber von Bayern und Sachsen und der Chef der Admiralität. An dieser Stellungnahme der Obersten Heeres⸗ leitung hat sich seitdem nichts geändert.

von Hindenburg.

Am 23. Juni gegen 10 ½ Uhr Vormittags meldete der Ver⸗ bindungsoffizier der O. H. L. Major von Feldmann aus Weimar folgendes 1. Der Reichswehrminister ist nach Weimar zurückgekehrt. 2”8 Beim Reichspräsidenten Erklärung von heute nacht wiederholt, daß die O. H. L. auf ihrem Standpunkt bestehen bleibt. Der Reichspräsident sagte darauf, daß er diese Erklärung erwartet habe, und schilderte die Lage so, daß wahrscheinlich Zentrum und Sozialdemokrnaten die Annahme des Friedens erklären würden. Major von Gilsa erläuterte die militärische Lage dahin, daß die Trupven jedenfalls in ihrer großen Masse sich der Haltung der Regierung nicht anschließen könnten und daß General von Lüttwitz die Stellungnahme der O. H. L. teile. Der Osten würde wohl sicher den Kampf aufnehmen. 3. General von Lüttwitz hbat vorhin dem Reichswehrminister telephonisch mitgeteilt, daß er und seine Offiziere noch nicht darüber schlüssig seien, ob es augenblicklich angezeigt sei, den Abschied zu nehmen, denn es bestände die Gefahr, daß die führerlo sen Truppen bolschewistisch würden. Es sei aber mit Sicherheit zu er warten, daß die Masse der guten Truppen im Falle der Annahme Ste hung gegen die Regierung nehmen würde. General von Lüttwitz wür de es sehr bedauern, wenn sich diese Stellungnahme auch gegen den Minister Noske richten müßte.

„Kurz vor 12 Uhr Mittags telephonierte der Reichs⸗ präsident den Ersten Generalquartiermeister persönlich an und teilte ihm mit, daß Zentrum und Sozialdemokraten sich wahrscheinlich für die Annahme erklären würden. Er bat nochmals um Auskunft, welche Stellung die Truppen dazu nehmen würden; man befürchte nach den Mitteilungen des Generals von Lüttwitz an den Reichswehr⸗ minister Militärrevolten.

Auf diese Frage erfolgte um 12 Uhr Mittags die nachstehende Antwort des Ersten Generalquartiermeisters, nicht in seiner dienstlichen Eigenschaft, sondern, wie er ausdrücklich erklärte, als Deutscher, der die Gesamtlage klar übersieht. Er sei verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß ein Kampf nach vorüber⸗ gehenden Erfolgen im Osten im Enderfolg aussichtslos sei, und daß nur, wenn Noske in einem öffentlichen Aufruf die Notwendigkeit des Friedensschlusses darlegen und von jedem Offizier und Soldaten ver⸗ langen würde, daß er auch bei Unterzeichnung des Friedens im Interesse der Rettung unseres Vaterlandes auf seinem Posten bleibe und seine Pflicht und Schuldigkeit gegenüber dem Vaterland tue, Aussicht bestehe, daß das Militär sich hinter ihn (Noske) stelle und damit jede neue Umsturzbewegung im Innern sowie Kämpfe nach außen im Osten verhindert würden.

Weitere Schritte der O. H. L. sind in der Friedensfrage nicht getan worden.

Der Generalseldmarschall von Hindenburg hat an den Reichspräsidenten Ebert, wie „Wolfss Telegraphenbüro“ meldet, folgende Depesche gerichtet:

Herr Reichspräsident!

Aunuf mein Schreiben vom 1. Mai 19 haben Sie mir Zustimmung dazu erteilt, daß ich mich nach Unterzeichnung des F riedens in das Privatleben zurückziehe. Ich lege daher nunmehr den Oberbefehl nieder. Dem preußischen Herrn Kriegsminister habe ich eine Abschrift dieses Telegrammes zugehen lassen.

von Hindenburg.

Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat ferner folgende Abschiedskundgebung an seine Truppen gerichtet:

Soldaten! Ich habe mich seinerzeit der Regierung gegenüber dahin ausgesprochen, daß ich als Soldat den ehrenvollen Untergang einem schmählichen Frieden vorziehen muß. Diese Erklärung bin ich Euch schuldig. Nachdem ich schon früher meine Absicht kundgetan hatte, nach erfolgter Friedensentscheidung wieder in den Ruhestand zurückzutreten, lege ich nunmehr den Oberbefehl nieder. Ich gedenke bei meinem Scheiden vor allem bewegten Herzens der langen Jahre, in denen ich drei Königlichen und Kaiserlichen Kriegsherren dienen durfte. Zeiten stiller, unermüdlicher Friedens⸗ arbeit, stolzen Aufstieges, großer Siege und zähen Ausharrens stehen mir dabei vor Augen. Ich gedenke dann aber auch mit tiefem Schmerz der traurigen Tage des Zusammenbruchs unseres Vater⸗ landes. Die hingebende Treue und das Vertrauen, mit denen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften neben mir standen, war mir ein Lichtblick in dieser namenlos schweren Zeit. Dafür gebührt Euch allen, darunter nicht zuletzt den Freiwilligenverbänden, die unentwegt die Wacht an der Ostfront hielten, mein un⸗ auslöschlicher Dank. Mit diesem Dank verbinde ich aber noch eine Mitte für die Zukunft: Wie der einzelne bei sich über die Er⸗ eignisse der letzten Tage denkt, ist seine Sache. Für sein Handeln darf es aber nur eine Richtschnur geben: das Wohl des Vaterlandes. Noch steht unser Volksstamm in schwerer Gefahr. Die Möglichkeit, die innere Ruhe zu wahren und zu fruchtbringender Arbeit zu ge⸗ langen, hängt wesentlich von der Festigkeit unserer Wehrmacht ab. Diese Festigkeit zu erhalten, ist daher unsere erste Pflicht. Die per⸗ sönlichen Anschauungen, so schwer es Euch auch fallen mag, müssen zurückgestellt werden. Nur durch solche einmütige Arbeit kann es mit Gottes Hilfe gelingen, unser armes deutsches Vaterland aus tiefster Erniedrigung wieder besseren Zeiten entgegenzuführen.

Lebt wohl, ich werde Euch nie vergessen.

von Hindenburg.

grf auf Wilhelmsbrück selbst mit zwei Kompagnien.

Der General Gröner hat an den Reichspräsidenten Ebert nachstehendes Telegramm gerichtet:

Nachdem der Generalfeldmarschall von Hindenburg den Oberbefehl niedergelegt hat, sehe ich mich veranlaßt, Ihnen, Herr Reichsprösident, nachstehendes vorzutragen: Ich habe als Vertreter der Obersten Heeres⸗ leitung bei der Besprechung in Weimar am 19. erklärt daß für den Fall der Annahme der Schmachparagraphen eine große Zahl von Offi⸗ zieren und Truppen der Regierung nicht weiterdienen würden. Das⸗ selbe ist nochmals in dem Telegramm der Obersten Heeresleitung in der Nacht vom 22. zum 23. zum Ausdruck gebracht worden. Besonders Sie, Herr Reichspräsident, werden es mir nachemrfinden, daß ich unter diesen Umständen nach bedingungsloser Annahme des Friedensvertrags den Wunsch hege, aus meiner Stellung zu scheiden. Im Interesse der Sache und auf Grund des Appells der Nationalversammlung bin ich jedoch bereit, bis zur endgültigen Regelung der militärischen Ver⸗ hältnisse im Osten auf meinem Posten zu vorharren.

General Gröner.

.

Der Chef der Admiralilät von Trotha hat folgenden

Erlaß an die Marine gerichtet: An die Marine! ““ .

Sicherheit und Einigkeit des Reiches fordern als höchstes Gebot in dieser schweren Zeit, daß jeder auf seinem Posten bleibt, solange das Vaterland ihn braucht. Ich erwarte daher, daß die Marine unter meiner Führung ihren Dienst weiter tut. Unerschütterlich aber lebt in uns die Ueberzeugung, doß die Schmachparagraphen der Fliedensbedingungen mit der Soldatenehre unvereinbar sind.

Nach der dem endgültigen F riedensvertrage beigelegten amtlichen Karte sind am Verlauf der Ostgrenze Deutsch⸗ lands, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die nach⸗ stehenden Aenderungen vorgenommen worden:

Die Ostgrenze setzt an der Ostsee an der Piasnitz⸗Mündung ein, läuft durch den Zarnowitzer See und erreicht füdwestlich von Warsch⸗

kau die pommerisch⸗westpreußische Grenze, der sie bis westlich Adl.

Briesen, füdwestlich von Buütow folgt. Von hier geht die Grenze nach Südosten, so daß Gr. Peterkau, Steinfort, Neuguth und Samphol bei Deutschland bleiben, Kelpin und Konarzin an Polen fallen. Dem Flußlauf der Brahe nach Osten folgend, wird die im ersten Vertrage festgelegte Grenze nördlich Konitz erreicht Niese⸗ wanz hleibt bei Deutschland, Konitz fällt an Polen. Suüdlich Konitz verfolgt die Grenzlinie eine andere Richtung derart, daß die Bahn⸗ linie Konitz, Flatow, Krojanke, Schneidemühl bei Deutschland bleibt. Die Grenze überschreitet die Bahnlinie bei Jenznick südlich Konitz und verläuft so, daß die Orte Grunau, Böck, Battrow, Cziskowo und Gr. Butzig bei Deutschland bleiben und der Nitzafluß und sräter die bisherige westpreußisch posensche Grenze bis zum Walkunter See westlich Stahren die Grenze bildet. Von hier zieht sich die Grenze in gerader südwestlich gerichteter Linie nach der Emmündung der Küddow in die Netze nördlich Usch, das an Polen fällt. Sie folgt dann der Netze bis zur hrandenburgischen Grenze füdlich Kreuz, wobei Czarnikau und Filehne an Polen fallen, und schließt sich im weiteren Verlauf nach Süden dem ersten Ver⸗ tragsentwurf an his zu dem Punkt, mo die schlesische Grenze östlich Ulbersdorf erreicht wird. Sie folgt nunmehr der alten posen⸗ schlesischen Grenze derart, daß der schlesische Zipfel nordöstlich von Tichirnau und die ganze Bahnlinie Lissa Rawitsch an Polen fällt. Im übrigen bleiben die schlesischen Kreise Guhrau und Milltsch bei Deutschland. Bei dem Orte Bogdaj westlich Adelnau greift die Grenze wieder in schlesisches Gebiet ein dergestalt, daß die Orte Modzenowe, Johannis dorf, Konradau, Tscheschen, Niefken, Ryppine, Schreibersdorf, Gr. Kosel, Schleise und Kunzendorf an Polen fallen, während Neu Mittelwalde und Groß Wartenberg bei Deutschland bleiben. Desgleichen bleiben bei Deutschland die Orte Reesewitz, Dalbersdorf, Kaulwitz, Lorzendorf, Strelitz, Eckersdorf, Schwirz, während Kunzendorf, Trembatschau, Reichthal an Polen fallen. Südlich Schwirz folgt die Grenze des obersch lesischen Gebiets der alten im ersten Vertrage festgelegten Linie. X“

G Preußen.

Die Oberpräsidenten der drei Ostprovinzen haben dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zusolge nachstehende Kund⸗ gebung erlassen:

Danzig, den 24. Juni 1919. An die Deutschen in Ostpreußen, Westpreußen und Posen!

Nationalversammlung und Reichsregierung haben sich zu unserem tiefsten Schmerz für bedingungslose Annahme der Friedensforderungen der Keinde entschieden. Große und blühende Gebiete der deutschen Ostmark sind der polnischen Herrschaft auszuliefern; über andere wollen die Feinde später Ent⸗ scheidung treffen nach einer Abstimmung, auf deren „ehrliche, freie und geheime“ Durchführung wir keinen Einfluß haben.

Hunderttausende von Deutschen der Ostmark haben den glühenden Wunsch, ihr Recht auf ihr deutsches Vaterland mit den Waffen zu verteidigen. Stände die Ostmark allein, so wäre das der gegebene Weg, Selbstbestimmungsrecht und Ehre zu wahren. Wir dürfen aber die Regierung an der Einlösung des einmal den Feinden ge⸗ gebenen Wortes nicht hindern. Die Rücksicht auf unsere Volks⸗ genossen im Reiche, welche die Folgen solchen Vorgehens mit zu tragen hätten, legt uns die schwere Pflicht auf, dem Kampf zu ent⸗ sagen und uns der getroffenen Entscheidung zu beugen.

Auch die Fremdherrschaft und der uns aufgezwungene Friedens⸗ vertrag können niemals unser Deutschtum und den Glauben auf unsere Zukunft vernichten.

von Batocki, Oberpräsident der Provinz Ostpreußen. Schnackenburg, Oberpräsident der Provinz Westpreußen. von Bülow, Regierungspräsident als stellvertretender Oberpräsident der Provinz Posen.

Der Oberpräsident der Provinz Westpreußen gibt obiger Quelle zufolge bekannt:

Der Abschluß des Friedensvertrags hat unmittelbare Folgen für die Bevölkerung überhaupt nicht. Eine Darstellung der für sie wichtigen Fragen wird von den zuständigen Behörden zurzeit bearbeitet und demnächst veröffentlicht werden. Viele Punkte, die in der Fassung des Vertrags unklar sind, bedürfen zu ihrer Ausführung erst noch weiterer Vereinbarung. Der Friedensvertrag tritt außerdem erst nach Erfüllung verschiedener Formalitäten, die Zeit beanspruchen, in Kraft. Einstweilen sorgt jeder am besten für sich, indem er in seinem Wohnort verbleibt und seinem Beruf wie bisher nachgeht.

Sämtliche Behörden bleiben nach wie vor auf ihrem Posten und in ihrem Amte; ebenso die Truppen, die auch weiterhin für Auf⸗ rechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu sorgen haben.

Neben ihren täglichen Uebergriffen entlang der ganzen posenschen Demarkationslinie haben die Polen wieder einmal, wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von berufener Seite mitgeteilt wird, und zwar in den Abschnitten Kempen und Neumittelwalde, durch zahlreiche Angriffe starker die Abmachungen des Waffenstillstands verletzt.

Am 28. Junt, 6,30 Nachmittags, griffen 300 Mann füdlich Wilhelmsbrück (östlich Kempen) an. 7 Uhr Abends erfolgte ein An⸗ Am 24. Juni, Uhr Vormittags, mehrere Angriffe auf Wilhelmsbrück und Birken⸗

felde. 11 Uhr Vormittags Angriff einer polnischen Abteilung von etwa 150 Mann auf Erdmannsberg östlich Neumittelwalde. 2 Uhr Nachmittags Vorstoß gegen Försterei Niefken nordöstlich Neu⸗ mittelwalde. Alle diese Angriffe sind teils durch Abwehrfeuer, teils durch Gegenstöße zurückgeschlagen worden. In Erdmannsberg und Dobrygose konnten indessen Plünderungen durch die Polen nicht rechtzeitig verhindert werden. Ferner wurden polnische Patrouillen abgewiesen im Abschnitt Rawitsch und an der Südfront von Thorn.

Im Abschnitt der Demarkationslinie bei Grodno kam es wieder zu mehrfachem Geplänkel infolge polnischer Uebergriffe mit Verlusten auf beiden Seiten. .

Wie „Wolfss Telegraphenbüro“ aus Oppeln meldet, wurde gestern morgen auf der Hauptstrecke Oppeln —Breslau der Versuch unternommen, die große Vorflutbrücke der Oder zwischen Oppeln und Szezepanowitz in die Luft zu sprengen. Um 3 Uhr Morgens rückten an drei Brücken zugleich größere Banden an. Den Wachmannschaften gelang es, die Angriffe durch Gewehrfeuer und Handgranaten abzuschlagen.

1XX“ ““

Nach den Kämpfen des gestrigen Tages, worüber an anderer Stelle berichtet wird, befindet sich, wie Wolffs Tele⸗ graphenbüro meldet, die politische Gewalt in den Händen der Volkswehr und der Betriebsräte der organisierten Arbeiterschaft. Die Polizeigewalt wird ebenfalls von der Volkswehr gemeinsam mit den Betriebsräten der organisierten Arbeiterschaft gehandhabt. An der Sp tze dieser Gewalten sieht die Zwölferkommission der Betrisbsräte gemeinsam mit den drei sozialdemokratischen Parteien.

Gestern nachmittag fand auf der Kommandantur eine Besprechung zwischen dem derzeitigen Leiter der Kommandantur, Oberstleutnant von Mane fe d, seinen Mitarbeitern und einer Abordnung der Zwölfertommission der Arbeiterschaft statt. Man wurde dahin einig, daß die Kommandantur unter den Schutz der Volkswehr und der organisierten bewaffneten Arbeiterschaft gestellt wird. Die Kommandantur wied ihre Geschäfte weiterführen unter Ausschluß jeder Einmischung in

die Potitik. Zu gleicher Zeit wurde auch im Rathaus zwischen

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der Zwölferkommission der Arbeiter und dem Senat verhandelt. Am Abend erließ die Exekutive des Großen Ar⸗ beiterrats eine Erklärung, in der sie bedauert, daß die verantwortlichen Behörden es an der gebotenen Tatkraft haben fehlen lassen, und daß sie nicht durch durchgreifende Maß⸗ nahmen verhindert haben, daß der durch die fortgesetzten Schiebungen und durch den immer weiter ausgebreiteten Schleichhandel, sowie durch die fortgesetzten Preiesteigerungen hervorgerufene berechtigte Unwillen der Bevökkerung stetig neue Nahrung erhielt. Sie bedauert, doß die Behörden dem ge⸗ meingefährlschen, gesundheitsschädlichen Treiben der Nah⸗ rungsmittelfälscher nicht mit der nötigen Rücksichtslosigkeit entgegengetreten sind, und erwartet, daß diejenigen Be⸗ amten, die trotz erfolgter Arzeige nicht die nötigen Schritte zur Abhilfe getan haben, zu strengster Verantwortung ge⸗ zogen werden. Sie spricht die sichere Erwartung aus, daß Schutzmannschaft und Volkswehr in diesen unruhigen Tagen der durch die ermähnten Vorgänge hervorgerufenen Auftegung und Empörung der Bevölkerung Rechnung tragen und durch sestes, aber besonnenes Auftreten zur Be⸗ ruhigung und Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit beitragen, aber nicht durch unnötige Anwendung von Schutz⸗ waffen die Unruhe und Emypörung vermehren. Sie erwartet von der Bevölkerung, daß sie strenge Selbstzucht und Besonnen⸗ heit übt, daß sie die Aufrechterhaltung der Ordnung sowie die Sicherheit des Eigentums nachdrücklichst unterstützt, und ist der sicheren Ueberzeugung, daß die besonnene Be⸗ völkerung Groß⸗Hamburgs auch in den Tagen der Umuhe und Aufregung ihren Ehrenschild rein halten wird. 8

Im Unterhause erklärte Long auf eine Anfrage dem Reuterschen Büro zufolge, daß die Admitalität noch keine Be⸗ stätigung der Blätternachricht, wonach deutsche Schiffe in deutschen Häfen vernichtet worden seien, erhalten habe. Die Admiralität habe keinen Grund zur Annahme, daß die Mel⸗ dung aaf Wahrheit beruhe.

Nach Blättermeldungen hat der Internationale Frauenbund am Sonntag auf dem Trafalgar Square in London zwei Versammlungen abgehalten, in denen der Friede als ein Gewaltfriede verurteilt wurde und die Anwesenden sich zu einem Versöhnungsfrieden verpflichteten. In den bei dieser Gelegenhe t gehaltenen Reden wurde u. a. gesagt, daß die englische Blockade viel mehr Greuel vernrsachte, als Deutschland jemals vorgeworfen wurden. Die Friedens⸗ bedingungen seien ein Verbrechen gegen die Zivilisation und würden, wenn man darauf bestehe, auf die alliiert n Länder

zurückwirken. Frankreich.

Der Vorsitzende der Friedenskonferenz Clemenceau hat gestern dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zusolge nachstehende Note an den deutschen Gesandten von Haniel gerichtet:

Paris, den 25. Juni 1919.

Herr Vorsitzender! Ihnen den Empfang Ihrer Mitteilung vom Jahres, betreffend das Ahkommen bezügli der militärischen Besetzung der rheinischen Gebiete, bestätige, beehre ich mich, Ihnen in ECrinnerung zu bringen, daß kraft des Artikels 432 der von der deutschen Regierung augen⸗ blicklich angenommenen Friedensbedingungen Deutschland jetzt schon die Verpflichtung hat, den Inhalt dieses Ablommens zu beobachten. Es ist demnach nicht statthaft, diesbezügliche Unterhandlungen zu er⸗ öffnen, und die Urkunde, um die es sich handelt, muß gleichzeitig mit dem Vertrag unterzeichnet werden.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vor⸗ züglichsten Hochachtung. Clemenceau.

Der deutsche Gesandte von Haniel hat gestern Abend folgende Note dem Vorsitzenden der Friedenskonferenz Clemenceau zustellen lassen:

Herr Präsident!

Heute Nachmittag ist das Mitglied der deutschen Friedens⸗ delegation in Versailles, der sich hier als Pressevertreter befindliche Herr Scheuermann im Hotel Vatel französischerseits ver⸗ haftet worden. Ich hitte um baldiaste Aufklärung dieses un⸗ erhörten Vorfalls und erhebe schon jetzt vorbehaltlich der weiteren Maßnahmen meiner Regierung hiermit nachdrücklichsten Protest gegen diese jedem Völkerrecht widersprechende Vergewaltigung eines Mit⸗ glieds einer exterritorialen Delegation.

Genehmigen Sie, räsident, den Ausdruck meiner vor⸗

Herr P 1t züglichsten Hochachtung. Haniel.

Indem ich 24. Juni dieses