Bekanntmachung 1G 8
über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.
Der Bayerischen Handelsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhald der gesetlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 und 200 ℳ P Schuldverschreibungen in den Verkehr zu
ngen:
10 000 000 ℳ 4 prozentige verlosbare, seitens der Bank 1 mit zweimonatlicher Frist kündbare und vom Ausstellungstage an innerhalb 60 Jahren rückzahlbare Kommunalschuldver⸗ schreibungen.
München, 24. Juni 1919. Bayerisches Staassministerium des Innernr. J. A.: Völk, Stmatsrat.
Preußen. .““ Die Preußische Staatsregierung hat den ehdnn Professor Dr. Hans Helfris, den Regierungsroat Dr. Ebuard Prym und den Regierungs⸗ und Schulrat Dr. Otto Kar⸗ städt zu Rae. Regierungsräten und vortragenden Räten im 5 4 um fuͤr Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ernannt.
Die Preußische Staatsregiterung hat auf Grund des 8 28 des Landeeverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) den Regierungsrat Siegfried in Alenstein zum zweiten Mtghads des Bezirksausschusses in Allenstein auf Lebens⸗
den Regierungsrat Nussel in Arnsberg zum Siellver⸗ treter des zweiten Mitglieds der zweiten Abteilung des Bezirks⸗ ausschusses in Arnsberg auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt. 8
Ministerium des Innern.
Der Landrat Nirrnheim in Gersfeld ist zum Regierungs⸗ rat ernannt worden.
Akademie der Künste zu Berlin.
Vom Herrn Minister für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung sind in Bestätigung der von der Genossenschoft der ordentlichen Mitglieder der Akademie der Künste statutenmäßig vollzögenen Wahlen: 8 1 1) der Maler Proftssor Juliuns Jacob, — 9 ) der Bildhauer Professor Peter Breuer,
3.) der Architekt Professor Hermann Jansen— zu Mitgliebern des Senats, Sektion für die bildenden Künste, 4) Professor Philipp Rüfer ; b um Mitgliede des Senats, Sektion für Musik, für die Beit vom 1. Oktober 1919 bis Ende September 1922 weiter⸗ verufen worden.
Berlim, den 10. Jult 1919. 8 Der Präsident. Ludwig Manhzel.
F““ — Bikhantknehunt
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung eleiige Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGB . 603) ist dem Bäckermeister Anton Menninghaus, hiex, Lütgeweg Nr. 51, der Handel mit Brot untersagt. — Der Genannte bat die durch das Verfahren verursachten baren Pee1b insbesonder die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Verordnung vorgesthrebenen öffentlichen Be⸗ kanntmachungen, zu erstatten.
8
Ahlen (Westf.), den 5. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung. Corneli, Bürgermeist r.
— *
Auf Grund des §, 1 der Hercanmesdach des Bundesraäts zur Fernhaltung unzuperlässiger Perfonen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RG Bl. S. 603) ist der Händlerin Ehefrau Theodoxa Starp, geb. Descher, hier, Oststraße Nr. 62 wohnhaft, der Handel mit Obst, Gemüse, Feinkost, Kolontal⸗ waren, Wein und Zigarren untersagt worden. — Die Ge annte hat di⸗ durch das Verfahren verur achten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Verord⸗ nung vorgeschrebenen öffentlichen Bekanntmachungen, zu erstatten.
Ahlken (Westf.), den 5. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung. Corneli, Bürgermeister.
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8 Z11A1A14*“*“” Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septemher 1915 (7GBl. S. 603) habe ich der Frau Martha Probst, geb. Wolf, Char⸗ lottenburg, Joachimstvalerstraße 39/40, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, inebesonkere die Abgabe von Speisen und Getränken in Gastwirtschaften, wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 5. Juli 1919. despolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. ö;;Z“*“
85 e 8 ——— 11141“
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Zekäannt RgLchun p., 8 Dem Kürschnermeister Otto Polzin in Lähn ist auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverläffiger
Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der dazu er⸗
gangenen Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers vom 23. Sep⸗
tember 1915 der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs vom 3. Juli 1919 ab untersagt. Löwenberg, den 1. Juli 1919. 5 Der Landrat. von Schroetter. “ 186 Bekandhm chh.. 717 „Dem Bäckermeister Paul Kurkhaus in Merseburg, riedrichstr. Nr. 17, ist wegen Unzuverlässigteit die Ausübung des Bäckereibetriebes und der Verkauf von Mehl und Back⸗ waren vom 9. bis einschl. 22. Juli d. FJ. untersagt. — Gleichzeitig ist festgestellt, daß der von der Anordnung Betroffene die sten der Veröffentlichung zu tragen hat. Merseburg, den 7. Juli 1919. 1 Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Mosebach.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der ministerillen Ausführungsbestimmung vom 27. September 1915 wird der Händlerin Ehefrau Julius Stolt in Rckling⸗ hgusen, Hubertusstiaße 14 wohnhaft, der Handel mit Gegenständen deß täglichen Bedarfs, Lebensmitteln, wie Obst und Gemüse, wegen Unzu⸗ verlässigkeit untersagt. — Die Kosten der Veröffentlichung dieser Anordnung hat die Ehefrau Stolt zu erstatten.
Recklinghausen, den 6. Juli 1919. —
Die Ortspolizeibehörde. J. V.: Dr. Baur.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) 8 8
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Staatenaus schuß versammelte sich heute zu einer Vollsitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für
Handel und Verkehr und für Rechnungswesen eine Sitzung.
Die Ra ifizierungsurkunde ist vorgestern nacht, vom Reichspräsidenten unterschrieben, abgegangen.
Der Unterstaatssekretär Lewald hat sich vorgestern mit einer Kommission nach Paris begeben, um dort über das Ab⸗ kommen, betreffend die Besetzung der Rheinlande, zu perhandeln. Gleichzeitig ist die Kommission für den E161ö6. der besetzt gewesenen französischen Gebiele abgereist. An der Spitze dieser Kommission steht der Unter⸗ staatssekretär Schröder vom Reichsfinanzministerium. Beide Kommissionen werden getrennt von einander arbeiten.
Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung über die Umsatzsteuer und das Reichsnotopfer verhandelt.
.—
Verschiedene Blätter haben die ehricht gecrach. daß der frühere Reichsminister Graf Brp der9 antzdu zum Nachfolger des Botschafters Grafen Wedel in Wien in Aussicht genommen sein soll. Von unterrichteter Seite wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ mitgeteilt, daß diese Meldung
Der Reichsminister der Finanzen hat An den ver⸗ abschiedeten Unterstaatssekretär Meuschel folgendes
Schreiben gerichtet: 1 herich Weimar, den 9. Juli 1919.
„Sehr geehrter Herr Unterstaatssekretär! .
Durch Erlag des Herrn Reichspräsidenten vom heutigen Tage sind Sie in den einstweiligen Rubestand versetzt worden. 7.
Seit über 25 Jahren haben Sie Ibre Arbeitskraft und Ihr reiches Wissen in den Dienst des Reichsschatzamts und des Reichs⸗ finanzministeriums gestellt. Es war Ihnen während dieser Zeit vergönnt, bei allen in das Gebiet der Reichsfinanzverwaltung fallenden Nepbistume und, Gesetzesänderungen entscheidend und zum Teil in leitender Stellung mitzuwirken. Ich denke dabei neben den Gesetzen auf dem Gebiet der indirekten Steuern insbesondere an das schwierige und verdienstolle Werk des Zoll⸗ tarifgesetzes vom Dezember 1902, an dem Sie an hervor⸗ ragender Stelle mitgearbeitet haben und dessen U berführung in die Praxis in Ihrer Hand lag. Ihrer Weilsichtig eit und Klugheit wgr es dabei nicht zum mindesten zu danken, daß trotz der schwierigen Verhältnisse die Einheit in der Anwendung des Zoll⸗ tarifs durch die Einrichtung der Tarifauskünfte, des Nachrichten⸗ blattes für die Zollstellen und der Technischen Prüfungs⸗ stelle zum Nutzen von Handel und Industrie gefördert und der bevorstehenden endgültigen Sicherung entgegengeführt wurde. Ich denke weiter an Ihre erfolgreiche Mitwirkung bei den so wichtigen Handelsverträgen mit Oesterreich⸗- Ungarn, mit Ruß⸗ land und der Schweiz, die eine der Grundlagen für den glänzenden Aufschwung des deutschen Handels, der deutschen Industrie und nicht zum wenigsten der deutschen Landwirtschaft bildeten. Noch in den letzten Jahren waren Sie für die wirtschaft⸗ liche Annäherung an Oesterreich⸗Ungarn mit Erfolg tätig und haben damit dem Gedanken der Einheit des gesamten Deutschtums die Wege geebnet. Ich denke endlich an Ihre Mitarbeit an dem Problem der Deckung der Kriegslasten, das durch den Erlaß so ein⸗ schneidender, besondere Kenntnisse auch auf rein technischem Gebiet erfordernder Gesetze, wie vor allem das Branntweinmonopol, seiner Lösung nicht unwesentlich näher gebracht wurde.
Ihre großen Erfolge sind nicht zum mindesten dem Umstand zu danken, daß Sie es verstanden haben, sich die Achtung, das Ver⸗ trauen und die Liebe aller zu verschaffen, mit denen Sie in Be⸗ rührung kamen, und daß es Ihnen damit gelungen ist, getreue und arbeitsfrohe Mitarbeiter und Untergebene heranzuziehen.
Die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse bringen es mit sich, daß das Schwergewicht der Arbeiten im Reichsfinanz⸗ ministerium sich von dem Gebiet der Handelsverträge und des Zolltarifs abwendet und auf das Gebjer der direkten Steuern übergeht. Diese Verschiebung hat die Reichsgregierung ge⸗ zwungen, zurzeit auf Ihre weitexen Dienste verzichten zu müssen. Es ist ihr dabei ein Bedürfnis, Ihnen für Ihre langjährigen, an Opfern, aber auch an Erfolgen reiche Tätigkeit den wärmsten Dank auszusprechen und hlesenh. der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß Sie zu gegebener Zeit, dem Rufe der Regierung folgend, Ihre bewährien Kräfte wieder zur Verfügung stellen werden, wenn es das Wohl des Reiches erfordern sollte.
Das Reichsfinanzministerium wird Ihnen, und dabei darf ich auch im Namen aller Herren des Ministeriums sprechen, ein getreues An⸗
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denken bewahren uͤnd der Hoffnung Ausdruck geben, daß es auch Ihnen
Freude machen wird, die persönlichen Beziehungen zu Ihrem bisherigen Wirkungskreise aufrechtzuerhalten. Erzberger.
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Den Protesten aus allen deulschen Gauen gegen den Raub unserer Kolonien durch die Entente schließen sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitzelt, in einem Schreiben an die Nationalversammlung auch die Dualaleute an. Sie geloben der sozialen Republik unverbrüchliche Treue und wollen alles daran setzen, um mit dem neuen Deutschen Reich in gutem Einvernehmen zu leben. Das Schreiben stellt, wie amtlich dazu bemerkt wird, einen erneuten Beweis für die Erlogenheit der englischen Behauptungen dar, daß die Ein⸗ nüdbanen Afrikas keinen anderen Wunsch hätten, als von Deutschland befreit und in die schützenden Arme Englands
m aufgenommen zu werden. vJEC11
insbesonder
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Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros⸗ hat die Entente auf energischen deutschen Einspruch nunmehr die Schiffsbewegungen gestattet, die zum Abtransport der Heutschen aus Riga und zur Räumung des Baltikums von deutschen Truppen nötig sind.
Her Pressebeirgt der Deutschen Gesandtschaft in Niga teilt über die Deutschenhetze im Baltikum folgendes mit:
Von lintsradikaler Seite in Deutschland ist immer behauptet worden, das frühere Ministerium Ulmanis habe sich uns gegen die reaktionären Deutschbalten und gegen die reichsdeutschen 888 e gewandt, stehe aber im übrigen den Reichsdeutschen ohne Animositäͤt gegenüber. Insbesondere hat auch die lettische Sozialdemokratie diesen Standpunkt stets betont. Wie es in Wirklichkeit steht, lehren die
1 ; Sobha er Aenide der Eng⸗ jüngsten Vorgänge in Libau. Sobald dort unter der Aeri 3 länder Herr Ulmanis wieder zur porläufigen Herkschaft gelangt war,
erging am 1. Juli eine Verordnung, daß alle in Libau weilenden reichsdeutschen Heeresangehbrigen sich bis zum 5. Juli zur Re⸗ gisttierung zu melden hätten, alle anderen Reichsdeutschen bis zum 10. Juli. Die meisten Reichsdeutschen erhielten dann einen Paß⸗ vermerk, der ihnen den Aufenthalt bis zum 5. Juli gestattete. Spaͤter wurde dann bekannt gegeben, daß alle Reichsdeutschen mit diesem Vermerk innerhalb 48 Stunden Libau zu verlassen hätten. Wer über den 10. Juli dort bleiben will, muß, wenn er über⸗
haupt dazu die Genehmigung erhält, dafür 40 Rubel gleich 80 ℳ
zahlen. Damit werden Hunderte reichsdeutscher Familien, die seit Jahren und Jahrzehnten in Libau leben, entrechtet, und geradezu zahlreichen Arbeiterfamilien wird die Aufrechterhaltung ihrer Existenz unmöglich gemacht, da die Zahlung des hohen Betrages für kinder⸗ reiche isees oft ünerschwinglich ist. Die zutändigen deutschen Stellen haben die nötigen Schritte getan, um in letzter Stunde noch das Unheil abzuwenden und die Rechte der eingesessenen Reichsdeutschen wahrzunehmen.
Wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von besonderer
Seite geschrieben wird, herrscht unter den Beamten des Saargebiets noch immer eine gewisse Unruhe wegen ihrer Von dem Saargebietsschutz, der sich nunmehr nach Regelung der Saarfrage durch den Friedensabschluß aufgelöst hat, wurde schon vor längerer Zeit eine Eingabe an die Staats⸗ regierung gerichtet, die sich mit der Sicherstellung der Gehälter und Pensionen der im losgelösten Saargebiet verbleibenden Staatsbeamten befaßt. Die Interessen der Beamten wurden dabei in weitestgehendem Maße wahrgenommen. Die Staots⸗ regierung hat denn nuch, wie aus ihren Erlassen hervorgeht, das weitestgehende Entgegenkommen gezeigt. Die diesbezüg⸗ lichen Bestimmungen sind bereits bekanntgegeben worden. Den Wünschen der Beamten ist dabei in einer Weise Rechnung ge⸗ Füan daß sie der Zukunft durchaus beruhigt entgegensehen önnen. 1—
Im Reich sarbeitsministerium fanden vorgestern und gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, Besprechungen über den umgearbeiteten Reserentenentwurf eines Betriebs⸗ rätegesetzes zwischen Vertretern des Ministeriums unter dem Vorsitz des Mmisters und dem Zentralrat sowie einer An⸗ zahl von Betriebsratsmitgliedern aus dem Reiche statt. Die Besprechung sollte dem Zweck dienen, für die geplante gesetzliche Regelung der Betriebsräte, insbesondere ihren Aufgabenkreis, Anregungen zu erhalten und die Erfahrungen der Praxis für das gesetzgeberische Neuland, das mit diesem Gesetzentwurf betreten wird, zu verwerten. Nach einem ein⸗ leitenden Bericht fand eine gesonderte Besprechung der Be⸗ triebsräte watt. Das Ergebnis dieser Sonderberatungen war eine formulierte Aufzeichnung des für die künftigen Betriebs⸗ räte gewünschten Aufgabenkreises. An der Spitze dieser Er⸗ klärung nasc der Sat: „Dem Betriebsrat steht das volle Kontroll⸗ und Mitbestimmungsrecht über alle Angelegenheiten des Betriebes und der Verwaltung des Unternehmens zu.“ Das Reichsarbeitsministerium vertrat die Ansicht, üß der Entwurf den Betriebsräten bereits weitgehende Mit⸗ arbeit und Kontrolle auf wirtschaftlichem Gehiet sichere, .B. durch die in dem neuen Entwurf vorgesehene Ent⸗ fenena von Vertretern in den Aufsichtsrat, durch das Recht auf Aufschlußerteilung über alle die Arbeiterschaft be⸗ rührenden Betriebsvorgänge, auf Vorlegung der Lohnbücher und Information über die Leistungen des Betriebes und den zu erwartenden Arbeitsbedarf; die einheitliche ökonomische und technische Leitung des Betriebes aber dürfe durch die gleich⸗ berechtigte Mitbestimmung des Betriebsrats in keiner Weise beeinträchtigt werden, vielmehr könne die auch von der Re⸗ gierung dringend gewünschte Sozialisierung nicht von unten, vom Betriebe aus und durch Eingriffe in die Betriebs⸗ leitung, sondern nur von oben, durch die im Entwurf der Reichsverfassung vorgesehenen Beziekswirtschaftsräte und den Reichswirtschaftsrat, erfolgens. Leider fanden sich die Vertreter der Betriebsräte in ihrer Mehrheit nicht bereit, in eine Einzelberatung des vorgelegten Referentenentwurfs einzutreten, glaubten vielmehr, an ihrer an die Spitze ge⸗ stellten programmatischen Forderung unter allen Umständen
festhalten zu müssen. Die Regierung wird trotz dieses be⸗
dauerlichen Verzichts auf praktische Mitarbeit an ihrer Absicht festhalten der Nationalversammlung in kürzester Frist ein Be⸗ triebsratsgesetz vorzulegen, das den Arbeitern und Angestellten in allen Angelegenheiten des Arbeitsverhältnisses das volle itbestimmungsrecht und in den Angelegenheiten der Betriebs⸗ eitung und Produktionsförderung weitreichenden Einfluß sichert. “ F 0 . u den Meldungen über die Auszahlung einer Ent⸗ schurdungszulage für die Beamten im September d. J. wird vom „Wolffschen Telegraphenbüro“ folgende Mitteilung verbreitet: EE In der Presse wird behauptet, der Ministerpräsident Bauer habe den Vertietern des deutschen Beamtenbundes die Zusicherung gemacht, im Verlaufe des September 1919 würde eine einmalige Entschuldungssumme zur Auszahlung kommen. Ueber die Höhe sollten noch Verhandlungen zwischen Regierung und Beamten⸗ verbänden gepflogen werden. Diese Nachricht entspricht nicht den Tatsachen. Der Ministerpräsident Bauer hat vielmehr zugesagt, daß die Frage einer Teuerungszulage nochmals Gegenstand der Beratung mit den Regierungen der Freistaaten und den Beamtenvertretern sein solle, und daß bei einer etwatigen Gewährung an eine Aus⸗ zahlung vor Ende September nicht gedacht werden könne.
Das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ unter dem 28. Juni 1919 folgendes verfügt:
Der Runderlaß vom 19. April 1919 über die Ver⸗ günstigungen, die denjenigen jungen Leuten, die dem Grenz⸗
schutz Ost oder dem Landesjägerkorps angehören, zuzu⸗
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lätig.
21 Jahren und die noch nicht ein
2 billigen sind, Lebranstalten und Kriegsteilnehmer anzuwenden, die den Reichswehrverbäuden, den Freikorps des Grenzschutzes Ost oder der Garde⸗Kaballerie⸗Schützendivision beigetreten sind oder noch beitreken.
Ein weiterer Erlaß des Kultusministers an die Provensial⸗ schulkollegien (außer Kobhlenz und Posen) und die neunstüsigen höheren Lehranstalten für die männliche Jugend im unbe⸗ setzten Gebiet der Proovinz Posen und der Rheinprovinz be⸗ stimmt folgendes:
Schüler höherer Lehranstalten, deren Schulbesuch durch den Eintritt in die Freikorps des Grenzschutzes Ost oder in die Reichswehrverbände unterbrochen worden ist, sollen durch ihre Teilnahme am Heeresdienst keinen Nachteil erleiden. Im An⸗ schluß an frühere Felösf genehmige ich daher, daß Schüler, die ihrem Direktor den Nachweis über die Erfüllung der vorge⸗ schriebenen Bedingungen beibringen, zu den für Kriegsteilnehmer ein⸗ gerichteten Sonderlehrgängen zugelassen werden. Sobald die durch die Teilnahme am Heeresdienst entstandenen Lücken ausgefüllt sind, haben sie wieder am regelrechten Unterricht teilzunehmen und zur gegebenen Zeit die Reifeprüfung abzulegen, bei der auf die Unter⸗ brechung des Schulbesuchs gebührende Rücksicht zu nehmen ist. Ein Zeitgewinn in der Erlangung des Reife⸗ oder Versetzungszeugnisses soll durch die Teilnahme am Sonderlehrgang nicht entstehen.
E11“
Am 9. Juli starb nach kurzem Leiden der frühere Ministerialdirektor im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Wirkliche Geheime Rat Dr. jur. von Bremen, nochdem er erst wenige Tage vorher in den Ruhestand ge⸗ treten war. . .
Egon von Bremen wurde am 21. Mai 1852 in Bergen auf Rügen geboren. Er studierte die Rechtswissen⸗ schaften in Berlin und wurde am 11. März 1878 Gerichtsassessor beim Kreisgericht in Berlin. Schon nach wenigen Monaten zum Regierungsnssessor ernannt, arbeitele er zunächst bei der Ministeriale, Militär⸗ und Bau⸗ kommission und trat am 1. Juli 1879 als Hilfsarbeiter in das Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ angelegenheiten ein. 40 lange Jahre hindurch hat er mit kurzer Unterbrechung, in der er am Oherpräsidium in Münster arbeiteke, diesem Ministerium seine Kräfte ge⸗ widmet. Regierungsrat wurde von Bremen am 17. Fe⸗ bruar 1886, Geheimer Regierungsrat und vortragender Rat am 30. März 1887. Er wurde zunächst in der geistlichen und seit 1890 in der Abteilung für das Volke⸗ schulwesen beschäftigt. Seine Ernennung zum Geheimen Ober⸗ regierungsrat erfolgke am 30. Juli1890, zum Wirklichen Geheimen Oberregterungsrat am 17. Dezember 1902. Im Jahre 1908 wurde von Bremen zum “ und 1910 zum Ministerialdirektor und Leiter der Volksschulabteilung ernannt; zwei Jahre hindurch war er auch noch mit der Leitung der Abieilung für das höhere Schulwesen betraut. Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prä⸗ dikat Exzellenz wurde er am 23. Dezember 1912. Diese glänzende Laufbahn, reich an Ehren, reicher an selbstloser, unermüde Arbeit, ist nunmehr abgeschlossen. Schnelle Auffassung, sicheres Urteil, ein klarer Blick für das Wesentliche und Erreichbare, dazu die Kraft schöpferischer Gedanken, die Gabe klarer Darstellung in Wort und Schrift stärkten sein innerstes Interesse an den mannigfachen, steis wachsenden Aufgaben, die der Volksschulperwaltung gestellt wurden. Nichts von allem, was in der Gesetzgebung und in der Verwaltung der Volksschule innerhalb der letzten Jahrzehnte erreicht worden ist, ist ohne die tatkräftige Mitwirkung und das Verdienst des Heimgegangenen entstanden. Die Neu⸗ ordnung des Lehrerbildungs⸗, Prüfungs⸗, Besoldungs⸗ und Pensionswesens, das Volksschulunterhaltungsgesetz, die Er⸗ richtung des Zentralinstituts für Erziehung und Unter⸗ richt, das Gesetz über die Schulpflicht der Taub⸗ stummen und Blinden seien hier besonbers hervorgehoben. Aber nicht auf den Kreis seiner amtlichen Pflichten be⸗ schränkte sich die Tätiakeit des Verstorbenen. Er war u. a. Vor⸗
sitzender des Gerichtshofs zur Entscheidung der Kompetenz⸗ konflikte, Vorsitzender der Allgemeinen Pensionsanstalt für Lehrer
und Lehrerinnen, des Karatoriums der Hermann Schmidt⸗ und der Warburg⸗Stiftung für Blinde, Mitglied des Vorstands der Kriegsblindenstiftung für Landheer und Flotte, der Adels⸗ genossenschaft, des Vereins zur Erhaltüung der alten Burgen. Daneben fand er noch Zeit zu schriftstellerischer Be⸗ tätigung. Erwähnt sei nur das umfassende Werk „Das Volksschulwesen im preußischen Staate“. Unerwartet schnel wurde Dr. von Bremen nach Niederlegung 88 Hauptamtes vom Tode ereilt. Unermüdlich war er in einen übrigen Aemtern noch bis in die letzten Tage hinein Sein Andenken wird nicht bloß im Ministerium, sondern in weiteren Kreisen, namentlich in der Lehrerschaft, in hohen Ehren bleiben. 1 1
Nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten amtlichen Mitteilung wurden am 25. Juni d. J. in Kehl der Amtmann Werber und der Amtstichter Frisch wegen ihres rechtmäßigen Einschreitens gegen den Rechlsagenten Hompa, der sich hochverräterischer Umtriebe schuldig gemacht hatte, von den französischen Behörden verhaftet. Nun kommt aus Kehl die Nachricht, daß die beiden Beamten von ben französischen Behörden abgeurteilt worden sind, und zwar erhielt Amtmann Werber sechs Monate und Amtsrichter Frisch drei Monate Gefängnis, außerdem wurde beiden eine Geldstrafe von je 2500 ℳ auferlegt. Als Grund der Verur⸗ teilung erfährt man, daß die beiden badischen Beamten politische Verhaftungen vornehmen ließen, ohne den französischen Behörden davon Kenntnis zu geben. Hierzu waren sie aber nach den internationalen Bestimmungen der Haager Konferenz nicht verpflichtet. Es ist selbstverständlich, daß auch gegen dieses Urteil und seine grausame Hürte bei den zuständigen französischen Instanzen Einspruch erhoben wurde.
v „Die Volkskammer hat dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge gestern die Regierungsvorlage über laufende
euerungszulagen an Staatsbeamte und Staats⸗
bedienstete angenommen. Nach dem Antrag des Aus⸗
schusses erhaͤlten danach die im “ befindlichen Be⸗
chuß von jähr⸗ außerdem eine Zulage von 500 ℳ für zu berücksichügende Kind. Staatsbedienstete unter 8 Jahr im Staatsdienst Be⸗ schäftigten erhalten Beihilfen bis zur Höhe von 80 vH der genannten Sätze. In den Ruhestand getretene Beamte er⸗ halten eine außerordentliche. Beihilfe von 1200 ℳ, Witwen
amten und Bediensseten einen Fomilienzu lic 2000 ℳ, edes
v“
ist auch auf alle diejenigen S ch üler 8 öherer
scher nach Niederösterreich führenden Straßen seit einigen
7900 ℳ, daneben für jedes zu berücksichtigende Kind eine Shond alehe von 500 ℳ. Vollwaisen erhalten eine Beihilfe, von 7 ℳ0.
8 1“ E111
3 a61“ Oesterreich.
„ Der deutsch⸗österreichische Staatssekretär Bauer hat durch die deutsch⸗österreichische Gesandtschaft in Budapest dem ungarischen Volkskommissar für das Auswärtige eine Note überreichen lassen, in der es dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge heißt:
„Die Regierung der deutsch⸗österreichischen Republik legt den größten Wert auf die Erhaltung freundnachbarlicher Fva Ahv zu der ungarischen Räterepublit. Die Beziehungen werden ge⸗ fährdet durch das Verhalten einiger der ungaruchen Gesandt⸗ schaft in Wien zugeteiltet Organe, die sich nicht nur in die inneren politischen Verhältnisse Deutsch⸗esterreichs einge⸗ mengt, sondern auch, ihre exterritoriale Stellung mißbrauchend, feindfelige Handlungen vorberestet und in einzelnen Fällen so⸗ gar begangen haben. Der gegenwärtige Gesandte der ungarischen Räterepublik in Wien, Herr Czobelt, hat diese Umtriebe der unter⸗ geordneten Organe geduldet, sie zum mindesten nicht zu verhindern vermocht. Die deutsch⸗österreichische Regierung sieht sich daher zu ihrem aufrichtigsten Bedauern gezwungen, der Regierung der ungari⸗ schen Räterepublik mitzuteilen, daß der gegenwärtige ungarische Ge⸗ sandte in Wien der deutsch⸗österreichischen Regierung nicht mehr ge⸗ nehm ist. Die deutsch⸗österreichische Regierung bittet die Regierung der ungarischen Räterepublik, überzeugt zu sein, daß diese Mitteilung ausschließlich durch den Wunsch bestimmt ist, jede Trübung des freundschaftlichen Verhältnisses zwischen beiden Republiken, dee durch irre Lage, ihre Geschichte und ihre wirtschaftlichen Interessen einander so nabe stehen, zu verhüten. Die Ernennung einer Persönlichkeit, die mit den beklagenswerten Vorfällen der jüngsten Zeit nicht be⸗ lastet und geeignet ist, ein für das freundnachbarliche Verhältnis beider Staaten gedeihliches Wirken zu entfalten, zum Gesandten der ungarischen Räterepublik in Wien, würde von der Regierung der deutsch⸗österreschischen Republik als eine Bürgschaft der freund⸗ nackbarlichn Beziehungen zwischen den beiden Staaten herzlich begrüßt werden. 1
„Die Note ersucht dann die ungarische Räteregierung, für die Ernennung des künftigen Gesandten die Genehmigung der deutsch⸗bsterreichischen Regierung nachzusuchen, was sie bei der Fehnana des bisherigen Gesandten versäumt hatte, und ährt fort:
Was die Note des Herrn Volkekommissors des Aeußern vom 6. Juli betrifft, so bedauert die deutsch⸗österreichische Regierung, diese Note nicht beantworten zu tönnen. Die deulsch⸗österreichische Re⸗ gierung hat sich schon etnmal gezwungen gesehen, der Regierung der ungarischen Räterepublik mitzuteilen, daß sie keine Note mehr beant⸗ worten wird, die Beleidigungen und Verdächtigungen der deutsch⸗ österreichischen Regierung enthält. Wünscht die ungarische Räte⸗ regierung bei der deutsch⸗österreichischen Regierung Vorstellungen zu machen oder Beschwerden zu erheben, so bittet die deutsch⸗österreichische Regierung, dies in derselhen freundschaftlichen Weise zu tun, deren ich die deutsch⸗österreichische Regierung stets bedient hat.
— Nach Blättermeldungen werden auf den von Ungarn
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Tagen Teile der Roten Armee zusammengezonen, die aus der Slowakei kommen und durchaus verläßliche Anhänger der Regierung Bela Khuns sein sollen. Insbesondere in Altenburg und nordöstlich vom Neustedler See süünden bereits 4000 bis 3000 Mann Rote Truppen zum Einfall in Niederösterreich bereit. Es sei offensichtlich, daß diese Truppen gegebenenfalls
zu einem Marsch gegen Wiener Neustadt und das Steinfeld
dienen sollten.
— Die deutsch⸗böhmische Landesregierung hat an die deutsch⸗österreichische Staatskanzlei und an das Staatsamt des Aeußern in Wien eine Note gerichtet, in der auf die fortdauernden Verfolgungen der Deutschen in den Sudetenländern seitens der sschechisch⸗slowakischen Regierung hingewiesen und gebeten wird, geeignete Schritte zu unternehmen, um den Verfolgungen Einhalt zu tun, die grund⸗ los Verfolaten und Verhafteten wieder in Freiheit zu setzen und Bürgschaften für die Wahrung der prozessualen Rechte der Beschuldigten und ihrer Verteidiger zu erwirken.
Die deutsch⸗böhmische Landesregierung hat ferner dem Staatskanzler Renner in St. Germain telegrophisch mitge⸗ teilt, daß die amtlichen Angaben der sschechisch⸗slowakischen Regierung über das Ergebnis der Gemeindewahlen zeigten, daß in ganz Böhmen das Zahlenverhältnis der Tschechen zu den Deutschen gleich zwei zu eins ist, wie laut Volkszählung von 1910, daß aber unter den zweieinhalb Millionen Ein⸗ wohnern von Deutsch⸗Böhmen nur 135 000 Tschechen sind, das heißt 7 ½ Prozent der Bevölkerung, daß also Deuisch⸗ Böhmen ein geschlossenes, einsprachiges deutsches Siedlungsgebiet ist. Die Landesregierung bittet Renner, die von den Tschecho⸗Slowaken falsch unter⸗ richteten Ententeregierungen über das wahre Ergebnis der Gemeindewahlen genau aufzukläͤren.
— Das neuernannte tschecho⸗slowakische Kabinett setzt sich laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgender⸗ maßen zusammen: Ministerpräͤsident Tusar, Minister des Innern Svehla, Minister des Aeußern Benes, Finanz⸗ minister Horacek, Handelsminister Heidler (Nationalsozialist), Minister der öffentlichen Arbeiten Hamp (Sozialdemokrat), Ernährungsminister Houdek (Slowake), Eisenbahnminifter Stribrny (Nationalsoztalist), Ackerbaumimster Prasek (Agrarier), Minister für Gesundheitspflege und für die Slowakei Srobar, Minister für sozlale Fürsorge Winter (Sozialdemokrat), Justizminister Wesely (Nationalsozialist), Unterrichtsminister Habermann (Sozialdemokrat), Minister für nationale Verteidigung Klofac (Nationalsozialist), Minister für Post und Telegraphen Stanek (Agratier). “
16““ 8 3 Ee. Fvrs. Föe Von dem Standgericht in Budapest wurden von 402 wegen des gegenrevolutionären Putsches vom 22. Juni Angeklagten 11 zum Dode durch Erschießen, einer zu drei Jahren schweren Kerker verurteilt. Zu Zwangsarbeit wurden verurteilt: 6 lebenslänglich, 8 zu 15 Jahren, 10 zu 10 Jahren, 6 zu 5 Jahren, 5 zu 3 Jahren, 9 zu 2 Jahren, einer zu anderthalb Jahren.
Grofßzbritannien und Irlandd.
„Der Tert des Abkvmmens zwischen den Vereintgken Staaten, Belgien, dem britischen Reich, Frankreich und Deussch⸗ land über die militärische Besetzung des Rheingebieis ist gestern als Weißbuch veröffentlicht worden.
— Dus Unterhaus hat die Gesetzesvorlage, betreffend das Truansportwesen, in dritter Lesung angenommen.
— Blättermeldungen jufolae ist kürzlich ein Manifest gegen die Blockade veröffentlicht worden, das unter anderen
die Unterschriften von Philipp Snowden, Dr. Marion Philips, 8* Walsh und Besant trägt. In diesem Manifest wird er⸗ lärt: Die Fortsetzung der Blockade durch siehen Monate des Waffen⸗ stillstandes hat in der ganzen neutralen Welt Verwunderung und Entsetzen Frregt, und die förtdauernde Verwendung einer so grau⸗ samen Waffe bildet eine unauslöschliche Schande für England, das sich daran betelligt. Wir appellieren an unsere Landsleute und an alle diejenigen, denen die Ehre Englande teuer ist, daß die zivilisierte und christliche Welt sich vor allem in dem Bestreben vereinigen möge, die Aushungerungswaffe abzuschaffen.
86p Frankreich.
Nach dem diplomatischen Sitnatzonsbericht bat der Ptäsident Clemenceau gestern den Vorsitzenden der deutschen Friedens⸗ delegation, Freiherrn von Lersner, müundlich, die Aufmerk⸗ samkeit seiner Regierung auf die Tatsache zu lenken, daß die deutschen Truppen bei der vertragsmäßigen Räumung des westlichen Weichselufers gleichzeitin Vieh, Habe und Mobiliar mitnehmen. Der Oberste Rat der Allliierten beschloß die Entsendung einer besonderen Kommission nach Fiume, die an Ort und Stelle eine Untersuchung über die Zwischenfälle durchführen soll, und wird den Bericht der Kommission, die mit der Festlegung der Grenzen zwischen Jugoslawien und Ungarn betraut war, prüfen. „Schließ⸗ lich beschäftigte sich der Rat noch mit verschiedenen Fragen militärischer Natur, die sich aus der Durchführung des Vertrags mit Deutschland ergeben, ins⸗ besondere mit der Räumung Polens, der Beschränkung der Rüstungen und der Kontrolle der Kriegsfabrikation. Die diesbezüglich gefaßten Beschlüsse werden geheim gehallen.
einer Meldung des „Preßbüros Radio“ billigte der
at der Fünf den Plan eines gemeinsamen An⸗ Feiffs der finnischen Truppen und der Truppen
oltschaks auf Petersburg. Eine gleichlautende Note wurde den Militärattachés der Vereinigten Staaten, Großbritanniens, Frankreichs und Italiens zugestellt, in der sie angewiesen werden, die finnische Regierung zu unterstützen, wenn diese be⸗ schließen sollte, dem Ersuchen Koltschaks um Hilfeleistung statt⸗ zugeben.
— In der Antwortnote der Entente auf die deutsch⸗österreichische Völkerbundsnote erklärt der Präsident Clemenceau, daß die verbündeten und assoziterten Hauptmöchte die Zustimmung der österreichischen Delegation zum Entwurf des Völkerbundes und zu dessen Grundsätzen mit Befriedigung zur Kenntnis nähmen und glücklich seien zu erfahren, daß die österreichische Regierung ebenso wie sie über⸗ zeugt sei, daß die Errichtung des Völkerbundes zur Erhaltung des Friedens in jenen Teilen der Welt führen wird, die bis jetzt der Mittelpunkt von internationalen Reibungen und Miß⸗ verständnissen gewesen sind. Clemenceau fährt dann dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge fort:
Die verbündeten und assoziierten Hauptmächte prüften mit größter Sorgfalt die von der österreichischen Delegation gestellte Bitte, daß ihr Land zur Teilnahme am Völkerbunde als ursprüng⸗ liches Mitglied zugelassen werde. Sie stellen fest, daß sie niemals beabsichtigt hätten, Oesterreich für lange Zeit aus dem Völkerbunde auszuschließen. Sie legen im Gegenteil Wert darauf, neuerdings zu erklären, daß sie die Hoffnung und Ueberzeugung hegen, daß der Völkerbund so rasch wie möglich seine Tore allen Nationen öffnen werde. Sie müßten jedoch bemerken, daß die österreichische Delegation bei ihrer Betonung der absoluten Notwendigkeit der sofortigen Zu⸗ lassunz Oesterreichs zum Völkerbund für Sicherheit ihres Gebietes Argumente angewendet habe, die darauf hinzuweisen schienen, daß sie die Bestimmungen des Abkommens nicht nach ihrem richtigen Werte beurteile. Nichtsdestoweniger erkennten die alliierten und assoziterten Maͤchte die vorgebrachte Bitte an und schätzten nach Ge⸗ rühr die Beweise, die Oesterreich bisher durch seine Haltung für seine guten Absichten gegeben habe. Sie sehen keinen Grund, der Oesterreich daran hindern könnte, seine Zulassung zum Völkerbunde gemäß den Bedingungen des Artikels I des Abkommens zu verlangen, sobald sich die Gelegenheit dazu nach der Ratifikation des Friedensvertrages bieten würde. Sobald sie versichert sen würden, daß Oesterreich eine ver⸗ antwortliche Regterung besitze, und sobald diese Regierung gezeigt hahen werde, daß sie ihre internationalen Verpflichtungen erfüllen wolle und könne, seien sie bereit, die Kandidatur Oesterreichs für die Zulassung zum Völkerbunde zu unterstützen. Schließlich teilt Clemenceau mit, daß die Verbündeteten die von Dr. Lammasch gemachten interessanten Vorschläge, betreffend dte Regelung inter⸗ nationaler Streitigkesten, und die Detatls der Organisation eines internationalen Gerichtshofes geprüft hätten und den großen Wert gewisser Vorschläge anerkennten. Sie hielten es aber nicht für möglich oder zweckmäßig, in das Abkommen selbst die für seine Errichtung geforderten Detailbestimmungen aufzunehmen, und würden diese Vorschläge dem Rate des Völkerbundes zur Prü⸗ fung überweisen. Sie wünschten hervorzuheben, daß gemäß Artikel 23 die Freiheit der Durchfuhr und billige Behandlung des Handels aller Mitglieder des Bundes unter Vorbehalt und in Gemäßheit der Bestimmungen der bestehenden oder noch zu schließenden inter⸗ nationalen Abkommen perbürgt sein werden. Sie seien davon über⸗ zeugt, daß, wenn die Mitglieder des Völkerbundes daran gehen, das in diesem Artikel vorgesehene internationale Abkommen zu prüfen, die von der österreichischen Delegation gemochten Vorschläge mit der ihnen gebührenden Aufmerksamkeit geprüft werden würden.
— Die Zwischenfälle in Fne werden in einer Note der Regierung wie folgt dargestellt:
Zivilpersonen hätten am 6. Juli den französischen Posten, der die Magazine für die französische Operationsbasis bewachte, ange⸗ griffen. Die Angreifer hätten auf den Posten geschossen, der von der Waffe Gebrauch gemacht hätte. Der Angriff habe sich sodann verallgemeinert, italienische Marinesoldaten häͤtten daran teil⸗ genommen. Die italienische Polizei habe sich bemüht, die Ruhe wieder herzustellen, was auch gelungen sei: der 7. Juli sei volltommen ruhig verlaufen.
— Die Kammer hat in ihrer vorgestrigen Sitzung mit 335 gegen 164 Stimmen ein Gesetz angenommen, das der Bank von Frankreich gestattet, den Notenumsauf um weitere 4 Milliarden auf 40 Milliarden zu erhöhen. Die Vorschüsse, die die Bank an den Staat gewähren kann, werden um 3 Milliarden auf 27 Milliarden erhöht.
— Der Berichterstatter des Haus haltsausschusses Peret bezifferte, wie „Wolffs Telenraphenbüro“ berichtet, die Ausgaben sür 1919 auf 44 bis 45 Milliarden, was einem ungedeckten Defizit von 12 Milliarden gleichkomme. Er ver⸗ langte die Uegerstasemns der Alllierten, da in dem Friedens⸗ vertrag die Frage der Gemeinsamleit der Kriegskosten nicht enüngend betont worden sei. Der Finanzminister Klotz er⸗
ärte, Verhandlungen unter den Alliierten über eine gemein⸗ same Finanzpolilik seien eingeleitet.
— Die Eisenbahner haben beschlossen, sich an de Demonstrationsstreik am 21. M. zu beteiligen. Infolgedessen wird am 21. von 5 Uhr Vormittags an jeder Verkehr in Frankreich 24 Stunden ruhen.- 8