zum Teil zu begegnen.
t0 Abog. Frav Lutze (Soz.) um Fran H224 (Soez.) er⸗ suchen um eins Crklärung der Regierung, daß die Sache Loregelt werden soll. Damit könne man sich zufrieden geben.
Abg. Dr. Kahl (D. V.): Fvau Zietz hat offenbar keine Ahnung von dem, was vor sich geht. Alle betelligten Kreise, auch die Wissen⸗ schaft, haben sich mit der Lösung der Frage beschäftigt, sodaß ihre Be⸗ merkungen über den Gang der Ereignisse tatsächlich überholt sind.
Abg. Frau Zietz (U. Soz.): Ein großer Teil meiner Tätigkeit bestand gerade darin, mich um diese Dinge zu kümmern. Aber die Gesetzgebung war mir entgegen.
Abg. Dr. Cohn (U. Soz.): Es ist beschämend, wie sich Dr. Kahl
dieser würdelosen Weise äußern konnte.
Präsident Fehrenbach: Ich weise diese Aeußerung zurück. Beifall.) Die Angelegenheit gehört — ich wiederhole das — nicht
n die Verfassung. Ihre Behandlung kann nur in weiten Kreisen stattfinden. Damit schließt die Besppechung. b Art. 113 wird unter Ablehnung des
Agnes (U. Soz.) angenommen.
Präsident Fehrenbach: Es wird mir eben mitgeteilt, daß
im Saale geraucht wird. Ich mache darauf aufmerksam, daß das Rauchen nicht üblich ist, und ich bitte, es zu unterlassen. Wir kommen jetzt zur Frage der Todesstrafe, wir müssen da wohl abbrechen. Zustimmung.) Nächste Sitzung: Mittwoch 9 ½ Uhr vormittags. (Ver⸗
assungsentwurf.)
Schluß 2 Uhr.
Antrages
Parlamentarische Nachrichten.
Der Entwurf eines Gesetzes über Ermächtigung des Justizministers zu Maßnahmen anläßlich der Besetzung von Landesteilen und der Ausführung des Friedensvertrages
t nebst Begründung der Preußischen Landesversamm⸗
ung zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:
“
82 § 8 8 88
(1) Der Justizminister wird ermächtigt, die mit Rücksicht auf
die Ausführung des Friedensvertrages erforderlichen Aenderungen des
Sitzes und des Bezirks preußischer Gerichte sowie die bierdurch not⸗ wendig werdende Aufhebung von Gerichten vorläufig vorzunehmen.
(2) Die auf Grund dieser Ermächtigung getroffenen Anordnungen
sind in der Gesetzsammlung bekanntzumachen und der Landesver⸗ sammlung alsbald zur Genehmigung vorzulegen. — X“ 2 8
Sofern bis zur Ausführung des Friedensvertrages die fort⸗ dauernde Besetzung einzelner Landesteile eine vorübergehende Anordnun bezüglich des Sitzes oder des Bezirks preußischer Gerichte erforderli
macht, kann eine solche zeitweilige Anordnung durch den Justizminister
etroffen werden. 3 Artikel 2.
(1) In Erweiterung der dem Justizminister durch § 20 Abs. 2 A. G. z. G. V. G. übertragenen Befugnis wird er zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in allen Fällen ermächtigt, in denen die fortdauernde Besetzung von Landesteilen oder die Ausführung des Friedensvertrages eine solche Bestimmung erforderlich macht, die Be⸗ stimmung aber durch ein übergeordnetes Gericht nicht erfolgen kann.
(2) Der Justizmi ister wird auch ermächtiat, in Fällen, in denen die fortdauernd Besetzung von Landesteilen oder die Ausführun des Friedensvertrags es erforderlich macht, den Sitz einer Familienstiftung auf Antrag des Vorstands zu ändern.
Artikel 3.
Der Justizminister wird ermächtigt, zu bestimmen, inw ieweit der. nach elsaß lothringischen Vorschriften abgeleistete Vorbereitungsdienst und die ihn abschließende Prüfung im Sinne der §§ 1, 2 und 4 des Gesetzes über die Di nstverhältnisse der Gericht schreiber vom 3. März
879 (Gesetzsamml. S. 99) zur Zulassung zum Dienste als Gerichts⸗ schreiber und Gerichtsschretbergehilfe in Preußen befähigen.
In der beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Zu Artikel 1. Der mit Ausführung des Friedensvertrags ein⸗ tretende Gebietsverlust wird Gerichtsbezirke zerreißen, manche Gebiets⸗ teile ohne jedes zuständige Gericht, manches Gericht ohne übergeordnetes Gericht zurücklassen. Die sich hieraus ergebenden Aenderungen der Gerichts⸗ organisation bedürfen gemäß § 21 Abs. 2 A. G. z. G. V. G. und nach dem Gesetz vom 4. März 1878, betreffend die Errichtung der Ober⸗ landesgerichte und der Landgerichte (Gesetzsamml. S. 109), der gesetz⸗ lichen Regelung. Verlauf und Dauer der Ausführung des Friedens⸗ vertrags bezügsich der neuen Grenzen lassen sich aber, zumal die Grenzen an manchen Stellen im Gelände erst zestgelegt werden sollen, noch nicht übersehen, so daß eine abschließende gleich⸗ zeitige Regelung der Neuorganisation auf absehbare Zeit noch nicht tunlich sein würde. Demgegenüber verlangt das Inter⸗ esse der rechtsuchenden Bevölkerung dringend, daß unmittelbar im Anschluß an den endgültigen Verlust von Gebietsteilen die danach erforderlichen Maßnahmen bezüglich des möglichst reibungs⸗ losen Fortarbeitens der Gerichte in dem verbleibenden Gebiet getroffen werden. Hierfür jeweils ein Gesetz herbeizuführen, würde eitraubend und deshalb für die Bevölkerung und die Arbeit der
rrichte nachteilig sein.⸗ Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, dem
Justizminister die in Absatz 1 erbetene Ermächtigung zu erteilen. Durch die Bestimmung des Absatzes 2 ist die nachträgliche Genehmigung er auf Grund dieser Eeh zu treffenden Maßnahmen durch ie Landesversammlung vorgesehen.
4 1 Trotz zahlreicher Unbeguemlichkeiten. die die Absperrung der be⸗
setzten Gebiete für Bevölkerung und Gerichtsbehörden seit Beginn. der Besetzung mit sich brachte, ist bisher davon abgesehen worden, durch eine leicht als vorzeitige Preisgabe des besesten Gebiets aus⸗ zulegende Organisationsänderung den Nachteilen der Verkehrssperre
* b Der Grund für diese Zurückhaltung ist mit
Unterzeichnung des Friedensvertrages fortgefallen, während andererseits noch nicht feststeht, wie lange die durch die Sperre bewirkten
Ftörungen noch fortdauern mögen. Die Möglichkeit, ihnen durch Porübergehende Zuteilung der von ihren Bezirks⸗ und über⸗ geordneten Gerichten getrennten Landesteile zu anderen Gerichten im Bedarfsfalle aöbzußelfen, wird durch die im § 2 erbetene
Ermächtigung angestrebt. Eine nachträgliche Genehmigung aller hernach etwa zu treffenden Maßnahmen durch die Landesverkammlung vorzuschreiben, wird sich erübrig n, da die in Frage kommenden An⸗ ordnungen, wenn sie päter etwa zu dauernden werden sollen, der Genehmigung der Landesversammlung schon gemäß § 1 bedürfen.
Zu Artikel 2. Während im Artikel 1 Sitz und Bezirks⸗ grenzen der Gerichte behandelt sind, soll die Vorschrift des Artikels 2 die Möglichkeit zu schleuniger Hilfe, in solchen Fällen gewäbren, in denen es sich lediglich um die Erledigung einzelner Sachen handelt, deren Bearbeitung durch das nach dem Gesetz zunächst örtlich zuständige Gericht durch Absperrung besetzten Gebiettz /oder durch die bei Aus⸗ führung des Friedensvertrages zu erwartenden Hemmungen behindert wird (z. B. in Stiftungssachen). Die Aenderung der Verfassung einer Familienstiftung in Ansehung des Sitzes der Stiftung kann nach Artikel 2 § 1 A.⸗G. z. B. G.⸗B. nur durch Familienschluß er⸗
folgen. Bei der Schwierigkeit, einen solchen Familienschluß in den in Frage kommenden Gebieten herbeizuführen, empfiehlt es sich, eine derartige Verfassungsänderung, die nach Artikel 4 A. G. z. B. G.⸗B. bei einer rechtsfähigen Stiftung, die nicht eine Fomllienstiftung ist, durch Beschluß des Vorstands mit staatlicher Genehmigung er⸗ folgen kann, bei Familienstiftungen in entsprechend Weise zu er⸗ möglichen. “
stark eingeschränkt wäre,
Zu Artikel 3. Während gemäß §§ 3 und 5 G.⸗V.⸗G. für elfaß lothringliche Richter, Assessoren und Referendare die Befähigung zum Eintritt in den preußischen Staatsdienst nicht von einer in Preußen ahgelegten Prüfung abhängig ist, sieht das Gesetz über die
Dienstverhältnisse der Gerichtsichreiber vom 3. Mär, 1879 (Gesetz⸗
samml. S. 99) in einer nach mindestens zweijährigem Vorbereitungs⸗ dienst in Preußen abzulegenden Prüfung die Vorbedingung für die Ernennung zum Gerichtsschreiber und macht auch die Ernennung zum Gerichtsschreibergehilfen von bestimmten, im preußischen Dienste zu erledigenden Voraus setzungen abhängig. Um den Uebertritt elsaß⸗ lothringischer Gerichtsschreibereibeamter in preußische Dienste zu er⸗ mög ichen, bedarf es daher einer Regelung der Anrechnung des im Reichslande verbrachten Vorbereitungsdienstes und der Anerkennung der dort abgelegten Prüfungen. Eine entsprechende Ermächtigung für den Justizminister wird im Arti schlagen.
—,.— 8
Der Entwurf eines Gesetzs über die Erweiterung der Selbständigkeitsrechte der Provinzialverbände
ist nebst Begründung gleichfahs der preußischen Landes⸗
versammlung zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet
88
Die Provinziallandtage sind berechtigt, Provinzialstatuten über folgende Ang legenheiten zu beschließen:
I. über die Regelung solcher Fragen der Schulverfassung, welche für die Bevölkerung der einzelnen Provinzen von besonderer Bedeutung sind; 1
II. über Betonderheiten des provinziellen Gemeinde⸗, Kreis⸗, Provinzialverfassungsrechts soweit das Gesetz auf statutarische Rogeleng verweist oder keine ausdrücklichen Vorschriften über die Zulassung einer anderen Amtssprache neben der deutschen in gemischtsprachigen Landestrilen; 8 über die Einrichtung von Beiräten, die den staatlichen Be⸗ hörden innerhalb der Provinz beizugeben sind. Aufgabe des Provinzialstatuts ist es, die Zusammensetzung und die
Art der Wahl dieser Beiräte entsprechend den Interessen der Provinzialbevölkerung zu regeln.
F“
Die Provinzialstatuten (§ 1) müssen sich innerhalb der be⸗
stehenden Gesetze halten und eunterliegen der Bestätigung durch die Staatsregierung.
§ 3. Vor Besetzung der Stellen der politischen Beamten innerhalb einer Provinz ist der Provinzialausschuß zu hören. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
In der beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Erschütterungen des öffentlichen Lebens, wie sie die Niederlage im Welikriege und der uns aufgezwungene Frieden mit. 8 brachten, haden auch auf den unseres preußis hen Staates nicht ohne tiefgehende Einwirkungen bleiben können. Das gilt nicht nur von den Gebieten, die “ oder auf Zeit der fenndlichen Macht ausgeantwortet werden, sondern auch in dem so verkleinerten Vaterlande zeigen sich Risse und Spalten von solcher Tiefe, daß sein einst so festes Gefüge auseinander zu fallen droht. Wie auf Preußens Schultern das Deutsche Reich entstanden ist. 88 ist auch für den dauernden Weiterbestand Deutschlands ein sich kräftigendes Preußen die unerläßliche Vorbedingung. Eine Viel⸗ heit kleiner Gliedstaaten, selbst wenn sie beim Deutschen Reich ver⸗ bleiben wollen, wird niemals die feste Stütze ersetzen können, die eg trotz allen RersFe gecghes noch leistungsfähiges Staatsgebilde für den Büsae benchatg des Ganzen bietettet. 1 Ein einheitliches Deutsches Reich, in dem Preußen und die anderen Bundeestaaten in gleicher Weise vollständig aulgehen würden, rönnte an die Stelle des föderalistischen Staates treten. Preußen wäre bereit, hierzu die Hand zu bieten. Bletbt aber die bundes⸗ staatliche Form bestehen, dann darf Preußen nicht weiter geschwaͤcht werden, und es würde verhängnisvoll sein, wollte man, separa⸗
tistischen Neigungen nachgehend, sich über deren verderbliche Folgen
einer Täuschung hingeben. Es gibt kein zuverläßlicheres Zeichen für die Verwerflichkeit der Absplitterungsbestrebungen, als die Beob⸗ achtung, daß sie vom Auslande gefördert werden. Niemand, der aus Teilen des preußischen Vaterlandes einen selbständigen Gliedstaat des Deutschen Reichs zu bilden oder gar die Selbständigkeit auch außer⸗ halb des Deutschen Reichs zu erreichen sucht, darf an dem festen Willen der preußischen Staatsregierung zweifeln, solchen Be⸗ strebungen nachdrücklich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln ent⸗ egenzutreten. b 1 Dieser berechtigte Selbsterhaltungswille des preußischen Staates, aus dem so Großes hervorgegangen ist, darf nicht zu einer un⸗ richtigen und darum schädlichen Verkennung von Fehlern führen, die auch der Verfassung Preußens anbaften. Wenn jetzt die Ab⸗ bröckelungsbestrebungen sich regen, so sind sie ein Beweis dafür, daß preußische Staatskunst es nicht vermocht hat, ein innerlich unzerreiß⸗ bares Band zwischen dem Ganzen und allen seinen Gliedern zu knüpfen. Ein noch größeres Maß von Verständnis für die berech⸗ tigten Sonderheiten der einzelnen Provinzen, die Gewährung weiter⸗ gehender Bewegungsfreiheit der auf ihre Landsmannschaft stolzen Bevölkerung bilden die bessere Grundlage für den Zusammenhalt des Ganzen. — s 8 ist nicht zu spät, Fehler gutzumachen. Ihre Erkenntnis be⸗ rechtigt niemanden, dem preußischen Staate die Treue zu brechen. Sie verpflichtet auf der anderen Seite die Regierung, aus den ge⸗ sammelten Erfahrungen die Lehre zu ziehen. Die Zeit ist noch nicht gekömmen, um dies durch umfassende Kodifikation zu tun. Dazu ist im Augenblick des Friedensschlusses alles noch zu sehr in Fluß; es sehlt an der inneren Befestigung. Aber der ernstliche Wille, Ver⸗ säumtes nachzuholen, darf nicht allein durch Versprechungen betätigt werden, deren Wert durch die Möglichkeiten des Regjerungswechsels sondern muß in eine festere Form gegossen werden, die auch jede kommende Regierung bindet. Diesen Er⸗ wägungen verdankt der vorliegende Gesetzentwurf seine Entstehung. Er geht davon aus, daß die der Pflege bedürftige Eigentüm⸗ lichkeit der einzelnen Volksteile ihr bestes Verständnis nur bei diesen selbst finden kann, und daß daher diejenigen öffentlichen Körper⸗ schaften, in welchen der landsmannschaftliche Charakter der Be⸗ völkerung zum Ausdruck kommt, zur selbständigen Entschließung über die zu ergreifenden Maßnahmen berufen sind: das sind die Provinzen. Dabei ist aber folgendes zu beachten: Einmal gelten die maßgebenden Erxwägungen nicht nur für einzelne, sondern für alle Provinzen des Staates. Nicht deswegen, weil Oberschlesien gefährdet ist, nicht in Rücksicht auf die Loslösungs⸗ gefahr im Westen, sondern im Verfolg einer für alle Stämme und Landesteile gleichmäßig geltenden Erkenntnis wird der Gesetzesvorschlag gemacht. Ueberall, wo das Bedürfnis zur Betätigung einer ins Ganze ich reibungslos 9. 8 1 Wes gebahnt werden. Der Rahmen hierfür darf nicht zu weit gespannt werden, sonst lassen sich Ungleich⸗ heiten nicht vermeiden, die letzten Endes auf den Bestand und die ordnungsmäßige Leitung des Ganzen 1 müßten. Die Entwicklung muß zentripedal, nicht zentrifugal be⸗ einflußt werden. Vor allem darf durch die den einzelnen Provinzen einzuräumenden Rechte die Gesetzgebungsgewalt“ des Gesamt⸗ staates keine grundsätzliche Einschränkung erfahren. Dies würde der Fall sein, wenn den Provinzialverbänden bei der Regelung einzelner Materien Resevatgesetzgebungsrechte eingeräumt würden, die eine dauernde Hemmung für die Fatwicklung des Staatsganzen bedeuteten. iner solchen Abbröckelung an der
Souveränität des Gesamtstaates wünde die Staatsregierung rhie
E111
einfügenden Sonderart vorhanden ist, soll ihr
verderblich wirken
Zustimmung nicht erteilen können. Darum ist der Versuch worden, diejenigen Gegenstände allgemein zu umschreiben, einer landsmannschaftlichen Sonderregelung regelmäßig ft werden, es ist aber gleichzeitig dem Interesse daran, daß zogenen Grenzen nicht überschritten werden, daß die Einzelk Sonderregelung nicht in Widerspruch mit den Iuteressen samtheit geraten und daß insbesondere auch nicht die Fe⸗f
Einführung eines staatlichen Bestätigungsrechtes Rechnung Es bedarf nicht der Hervorhebung, daß es nicht die I Regierung sein kann, dieses Bestätigungsrecht dazu auszum die gewährten. Vorrechte unwirksam zu gestalten. .
¹ 1s — der Schule
Der Gebrauch der heimischen Sprache in Sch Verkehr mit den Behörden, die Erteilung des Religionsm
in der Volksschule bilden in erster Linie die Fragen, an de
gestaltung ein Sonderinteresse der einzelnen Landestene werden muß. Es wird kaum noch andere Gegenstände denen die Wirkung einer einheitlichen staatlichen Regelung e nzelnen Gebietsteile so sehr der Gefahr einer falschen En und einer unbeabsichtigten Wyrkung ausgesetzt ist, 4'8 c8 a. Gebieten der Fall ist. Behmderung in der 2 bo Eigenart wuken hier besonders vervitternd, und es ersche als das einfachste Effordernis einer auf die Befriedigung völkerung ehrlich bedachten Politik, anf diesen Gebieten der Eigenart soweit Geltung ege en. als es sich nur irgend Gesamtinteressen vereinigen läßt. 1b 1 somtie gleiche Notwendigkeit besteht für die Fortbil Selbstverwaltung nach örtlichen Bedürfnissen und für die solcher Besonderheiten, die auf diesem Gebiet bereits bestehe Gedanken der Selbstverwaltung an sich geschieht dadurch! trag; 8 Eephns müssen sich in den Rahmen der al Gesetzgebung einpassen. Ffehen 8 der rechtlichen Grundlage für die W. wird es, der Pflege landsinannschaftlicher Sonderhe meisten zugute kommen, wenn die staatliche I. dauernd in Uebereinstimmung mit ihnen gefühn Diesem Zweck soll die Einrichtung von kleinen I. körpern dienen, deren Mitglieder bodenständig sind begutachtend an die Seite derjenigen Behörden treten, für Bedürfnis einer derartigen laufenden Einrichtung anerkannt werden dem Ziele, die sachgemäße Verwaltung zu fördern,
gerecht werden, wenn ihre Tätigkeit nicht den Charakter ein den Kontrolle annimmt, sondern auf die Erledigung gruf Fragen beschränkt wird. Endlich soll eine Mitwirkung vinziellen Verwaltungsorgans bei denienigen staatlichen Bean zugelassen werden, die einen politischen Charakter tragen.
des Entwurfs nur noch wenig zu sagen:
Zu § 1. Innerhalb der Schulverfassung sind es die lichen Fragen der Einrichtung des Religionsunterrichtes Unterrichtssprache, die auf Grund dieses Gesetzes provinzi Regelung finden können. Eine rechtliche Schranke bestelt insoweit, als die Statuten nach § 2 sich nur im Rahmen äj und Reichsrechts bewegen dürfen und der staatl’chen X9. unterworfen sind. Die Besonderheiten des provinzie meinde⸗, Kreis⸗ und Provinzialverfassungsrechts sollen insen Provinzialstatuten geregelt werden können, als das Geset an die in Aussicht stehenden Gesetzeskodifikationen der Städ gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzialordnung gedacht ist — 9 weist oder ausdrückliche Regelungen nicht enthält. Die B. gemäß § 1 Nr. IV berufenen Beratungskörper soll in ihn heiten durch die Statuten der Provinztallandtage bewirkt we wird dabei als selbstverständlich vorausgesetzt, daß durch Provinziallandtage zu treffenden Bestimmungen nicht vrovinziell n Erfordernissen, sondern nam entlich ven L
Beratungskörper eingesetzt ist. So wied es am besten Beiräte zu gewinnen, unter deren Mitwirkung die Vor⸗ für eine gereihliche Entwickung des politischen und auch Haftlichen Lebens geschoffen werden. wer Regel nach Aasstattung der umfossen dsten staatlichen Ve warnu in der Provinz, d. h. der Be irksregierung, mit beren Mitgliederzanl nid t zu reichlig bemessen sein dürfte, kommen. Diese Beirate würden Wünsche, „Anregungen schmerden aus den K eisen der Provinzialbevöikrung au des Leisers der Behörde zu bringen haben. Ihre Wahl weder nach gleichem allgemeinen Wah rechte (mit Verhͤ t oder nach beruflichen Gesichtspunkten durch die entsprechende organifat onen oder auf sonstige Weise zu regeln sein. — Zu83 sei lediglich darauf hingewiesen, daß der landtag selbst zur Begutachtung von Stellenbesetzungen w Vieltöpfigkert und der Seltenheit seines Zusammentrch geeignet ist. Daher wird sür diese Mitwirtung der Pruß schuß vorgeschlagen. Die Zentralisierung in der Provinzigh notwendig, um diese bedeutsame Aufgabe von kleinlichen und von der Verfolgung einseitiger Wünsche frei zu halten Zu § 4. Das Gesetz soll sofort in Kraft treten, we Bedeutung regelmäßig erst nach Neuwahl der Provinzialle halten wird. ; für 8 zu erhöhen, daß es zu einem eigenen Provinzialverbande † wird, muß vorbehalten bleiben, bis die Verwaltung wie Hände der Preußischen Staatsregierung zurückgelangt ist.
——.
In der deutschen Nationalversamm lung Abg. Dr. Mittelmann von der Deutschen Volkayl „W. T. B.“ aus Weimar berichtet, folgende Anft Lehtet.. . Gegenden, namentlich aber in hʒ Pommern, ist eine große Bewegung unter den Landan Gange, die durch gewissenlose Hetzer dazu gebracht wel während der Erntezeit in den Ausstand zu treten. Dals
ines Erntestreiks würde eine schwere Gefährdung de Volkes bedeuten. Welche Maßnahmen hat die Regierung um den drohenden Streik zu vereiteln und die Einbringun und damit die Ernährung unseres Volkes sicherzustellen? — Der Aeltestenrat, der preußischen La⸗ sammlung hat nach einer Meldung, von „W. 2 schlossen, daß die Ferien am 19. Juli beginnen unf 15. September dauern sollen. Der Präsident soll ermächtigt werden, nötigenfalls das Haus schon 15. September einzuberufen, besonders mit Rücksic polnischen Fragen. Vor den Ferien wird noch 1 Umständen eine dringliche Anfrage wegen arbeiterstreiks erledigt werden. -
Nr. 15 des Eisenbahn⸗ Verordnungs⸗ herausgegeben im Ministerium der öffentlichen P. 10. Juli, hat folgenden Inhalt: Verordnung vom 22. betr. die Aenderung der Bekanntmachung uüber Lohnpfäk 13. Dezember 1917. — Bekanntmachung vom 22. Junt den Wortlaut der Verordnung über Lohnpfändung. — Beln vom 6. Juni 1919 über Ahrechnun sstellen im Schedl Nachtrag vom 23. Mai 1919 zu den Ausführungsbestiag Staatsministeriums zu den Vorschriften über die Ret Staatsreamten vom 24. September 1910. — Erlaß verß 1 rka nte technische Lehranalten. — Nacht
8 Drahtloses Fernsprechen.
I“
einer Provinz Konflikte in anderen Landesteilen bervorrufh
Verkehrswesen.
Zu den Fortschritten, die in den letzten Jahren auf dem Gebiete der drahtlosen Telegraphie, namentlich auch der draht⸗ losen Schnelltelegraphie, erzielt worden sind, hat sich vor karzem insofern ein weiterer erfreulicher Erfolg gesellt, als es gelungen ist, lisch verwendbarem Verkehrsmittel auszugestalten.
Die Erreichung dieses Zieles hat sich das Reichspost⸗ ministerium deswegen besonders angelegen sein lassen, weil der drahtlose Fernsprechverkehr im Gegensatz zur drahtlosen Telegraphie kein ausgebildetes Personal für die Bedienung der Apparate erfordert und infolgedessen sich zur „Nachrichtenübermittlung für weite Kreise mehr eignet Nach dem neuesten Stande der Technik ist ein draht⸗ loser Fernsprechverkehr jetzt tatsächlich möglich. Die auf diesem Gebiete gemachten Vorversuche haben zu einem günstigen Er⸗ gebnis geführt. U. a ist vor kurzem versuchsweise mit Hilfe der Gesell chaft für drahtlose Telegraphie m. b. H. (Telesunken) zwischen den großen Elektrizitätswerken in Rummelsburg und in Ober schöne⸗ weide eine drahtlose Fernsprechoerbindung eingerichtet worden.
das drahtlose Fernsprechen zu einem prak⸗
Durch den Röhrensender werden ungedämpfte elektrische Wellen von sehr hoher Schwingungszahl erzengt, die beim Syprechen in das Mikrsphon Verzerrungen erleiden. Diese werden im Empfänger aufgefangen und im Fern⸗ hörer als gesprochenes Wort zu Gehör gebracht. Bei jeder Station besinden sich zwei Luftdrähte (Antennen). Hierdurch wird es ermöglicht, daß bei beiden Sprechstellen gleichzeitig gehört und gesprochen werden kann. Nach den bei den Ver⸗ suchen gewonnenen Erfahrungen ist zu hoffen, daß der Fern⸗ sprecher ohne Draht neben dem Drahtfernsprecher bald eine wichtige Rolle unter den Nachrichtenverkehrsmitteln spielen wird.
Mannigfalti zes.
„Von zuständiger Stelle wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ mitgeteilt: Diee durch die Presse gegangene Meldung, daß vom 1. Oktober an eine Erhöhun g 2d er rotration eintreten werde, ist in dieser Form nicht zutreffend. In den Verhand⸗ lungen des Achtundzwanziger⸗Ausschusses in Weimar konnten be⸗ stimmte Zusagen in dieser Hinsicht noch nicht gegeben werden. Die Möglichkeit, frühestens vom Oktober an mehr Biot zur Verteilung zu
Mailand, UM. Iuli. (W. T. B.) E“ des Polkes gegen die Teuxerung der Lebensmitte
und die heftigen Unruhen, die bei dieser Gelegenheit vean haben, wie der „Datly Lelegrapb“ meldet, Italien in eine r schwierige Lage gebracht. In Hunderten von Städten fehlt es an Vorräten. Die Regierung bemüht sich sehr, die Lage zu be⸗ herrschen. In sämtlichen Städten und Döffern sind die Gemeinderäte Tag und Nacht damit beschäftigt, eine Lösung für das schwierige Problem zu finden, wie die Preise trotz der riesigen Löhne herabgesetzt werden könnten. Die soztalisti⸗ schen Organisationen vermehren dadurch, daß sie gegen die Herab⸗ setzung der Löhne sind, die Schwierigkeiten. Eine Anzahl von Be⸗ trieben ruht vollständig. In ganz Italien kann man kein Paar Schuhe mehr kaufen. Alle Schuhläden sind ausverkauft oder ge⸗ plündert. In den Cafés und Schankwirtschaften von Maltand kann man kein Bier mehr bekommen, da die Wirte sich weigern, das Bier zum halben Preis zu verkaufen. Die Kleidermaches weigern sich, Anzüge zuzuschneiden, da die Arbeiterbörse die Herabsetzung der Schneiderlohne nicht gestattet. Die Bauern wollen ihre Erzeugnisse nicht zur Stadt bringen, da sie bei den herabgesetzten Preisen die Arbeitslöhne und sonsligen Unkosten nicht decken können. Andererseits sind die Preise für alle Regierungswaren unperändert geblieben, und die Regierungspreise sind am höchsten. Die Regierung hat riesige Mengen von Fleisch und
laufenden Geschäftserledigung hinderlich im Wege zu stehen,g 1
Nach diesen Ausführungen ist zu den einzelnen Besteh
desjenigen engeren Be irks Rechn ng getregen wird, fülß
Die Bedeutung des Gesetzes für Oberschlesis
swert
Die Anlage ermöglicht ohne jede Drahtverbindung eine
gute Sprechverständigung in beiden erfolgt durch einfaches Bei heller, summender Ton exzeugt. der Abwickelung des Gesprächs
sprechen mit Drahtleitung kein Unterschied. mit denen die Uebertragung der Sprache erreicht wird, sind Sie bestehen in der Hauptsache aus
verhältnismäßig einfach. einem sogenannten Röhrensender und
beide äußerlich als Glühlampen erkennbar, die in besonderen Kästen untergebracht sind und während des den elektrischen Speisestrom zum Leuchten ge
ATmn. Srbakäzs 8 8
Drücken der Gegenstation wird dadurch
vene
Richtungen. Der Anruf auf einen Knopf. ein gut hörbarer, Im übrigen besteht in gegenüber dem Fern⸗
Die Mittel,
einem Audionempfänger,
Landarbeiterstreifs ration zu vernichten.
„Aumsterdam, 15. Juli. (W. T. B.) Wie das Pressebüro Radio aus New York mitteilt, wurde die Bildung einer Organisation zwecks Ernährung der Kinder in Europa bekannt ge⸗ geben. Sie wird das von der amerikanischen Hilfsorganisation be⸗ gonnene Werk in Europa fortsetzen.
bringen, hängt sowohl von Ausfall, Erfassungs⸗ und Ausdrurch⸗ möglichkeit der Ernte, als vor 1”g auch 3 Getreideeinfuhr ab, Faktoren, die durch zahlreiche Umstände, wie vor
allem die Gestaltung unserer Valuta, die Kohlenförderung usw., ent⸗ scheidend beeinflußt werden. Nicht zuletzt wären die Wirkungen von geeignet, die Hoffnungen auf Erhöhung der Brot⸗- an. Am
von der Gestaltund der
ander.
an die Cunard⸗Linie wegen
1. Untersuchungssachen. Ver 1 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
— —— 1) Untersuchungs⸗ 8 8 6 8 sachen. [40425] Steckbrief..
Gegen den unten beschriebenen Boots⸗ mannsmaaten Albert Zosef Anton Ott, 1. Kompagnie Freiwillige Schutztruppe Wilhelmshaver, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen eeahen befretung u. a. m. verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhasten und an die nächste Militär⸗ oder Marinebehörde zum Weitertransport hierher abzuliefern. E8 besteht Verdacht, daß Oit in das besetzte Gehet zu entweichen versucht.
Wilhelmshaven, den 12. Juli 1919
Kommandanturgericht Wilhelmshaven.
Beschreibung: Geboren am 5. Mat 1894 zu Arholzheim (Els.⸗Lorhr.), Größe: 164 cm, Gestalt: wittel, Haare: braun, Stirn: niedr., Augen: grau, Nase und Mund: gewöhal., Zähne: gesund, Sprache: deutsch u. franz. ““
[40424] Beschluß. 8 Die an 9. 5. 1917 wider den Musketier Peter Ehren, geboren 6. 3. 1897 zu Kessel, Kreis⸗ Kleve, erlassene Fahnen⸗ fluchtserklärung und Beschlagnahmever⸗ fügung wird zurückgenommen. 1 Bad Nanheim, den 1. 7. 1919 Gericht der 21. Division.
[40423] Der gegen den Gren. Lüudwig Wilkens am 10 Juli 18918 erxlassene unter Nr. 25 676 veröffentlichte Steckbrief ist erledigt. 8 Gericht des höheren Auflösungsstabes Nr. 21 (Landw.⸗Insp. Wreslau). Grünberger, Kriegzgerichtsrat.
4
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungenu. dergl.
[401882 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am ½7. Oktober 1919 Varmfttags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden das im Grund⸗ buche von Berlin (Wedding) Band 88.
8 Blatt 2120 (eingetragene Eigentümer am
30. Mai 1914, dem Tage ber Eintragung des Versteigerungsvermerks: Gastwirt Wilbelm Anvers und Gastwirtsfrau Clara Auders, geb. Starke, je zur Hälfte) ein⸗ getragene Erundstück, Müllerstraße 136, Ecke Seestraße 94, Semarkung Berlin, Kartenblatt 20, Parzelle 196/64, a. Vorder⸗ eckwohnhaus mit Anbau links, befon erem Abtritt, Vorgarten und Hof, b. Eishaus, c. Remisengebäude, 13 a 23 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 4926, Nutzungs⸗ 10 8600 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4926. Berlin, den 19. Juni 1919. “ Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
[401861 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 21. Oktober 1919, Vormittfags 10 ½ Uhr, an der Gerschtsstelle, Berlin, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 32, I Treppe, versteigert werden das im Grundbuch⸗ von Hermsdorf Band 25 Blatt Nr. 760 (eingetragene Gigentü mertn am 4. Januar 1919, dem Tage der Eintragung des Ner⸗ steigerungsvermerkg: Frau Alexandrine
8
Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. äufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Anßerdem w
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v. sür den Naum einer 5 gespalienen Einheitszeile 1 Mk. rd auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von
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9. Bankausweise. 0 v. H. erhoben.
——
Auguste verwitwete Gräfin v. Wesdehlen, geb. Gräfin Pourtalds, zu Hermsdorf bei Berlin) eingetragene Grundstück, Ge⸗ markung Hermsdorf Kartenblatt 1 Par⸗ zellen 2227/1 ꝛc, 2230/1 dc., 2231/1 ꝛc. im hoben Felde, 2 ha 13 a. 17 qm groß, Reinsrtrag 2,51 Tlr., Grundsteuermutter⸗ rolle Art. 638.
Berlin, den 4. Juli 1919.
Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 7.
[401851 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsyollstreckung soll am 30. Srptember 1919, Vormitsags 10 Uhr. Neue Friedrichstr. 13/15, III. (brittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 — 115, versteigert werden das in Berlin, Altonaer Straße 33, belegene, im Grundbuche vom Brandenburger Torbeittk 2zand 2 Blatt Nr. 43 (eingetragener Eigentümer am 3. Juni 1919, dem Tsge der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Fabrike esiter Dr. Leonhard Coshn zu Berlta) ein⸗ getragene Grundstück. Vorderwodnhaus mit rechtem Seitenflügel und Doppel⸗ querwohngebäude sowie I. und II. Hofe und Vorgarten, Bemarkung Berlin, Karten⸗ blatt 10, Parzellen 1312/1 14, 1313/114, 15 a 1 gm groß, Grunbst⸗uermuiterrolle (Art. 48, Nutzunaswert 19 910 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 48, Grundstückswert 450 000 ℳ. 85. K. 41. 19.
Verlin, den 7. Juli 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85
—n.
[40120] Zwangsversteigerung.
Im. Wege der Zwanasvollstreckung soll am 12 Septenber 1919, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, verahas. Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden das im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 19 Blatt 408. am 16. Juni 1919, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks, als herrenlos eingetragene Grundstück in Berlin, Itlandstraße 9, Ecke Norwegerstraße 3, Vorderwahngeböude mit rechtem und linken Seitenflügrel, 2 Höfen, Karten⸗ blatt 26, Parzelle 961/3 ꝛc., 9 a 87 qm groß, Grundsteuermutterrolle und Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 692, Nutzungswe t 20 200 ℳ. Der Versteigerungstermin am 22. August 1919 ist aufgehoben.
Berlin, den 9. Juli 1919.
Amtsgericht Berlin⸗Wedding. [401871 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am 2. Ortober 1919, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ platz, Zimmer Ne. 32, I Treppe, versteigert werden die im Grundbuche von Berlin⸗ Wedding Band 53 Blatt 1261 und im Grundbuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 4 Blatt 131 (eingetragene Eigen⸗ tümerin am 6 Jani 1916 bezw. 2. März 1917, dem Toge der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Grundnücksgesellschaft Soldinerstraße m. b. H. in Charlottenburg) eingetragenen Grundstück: I. Grundstück Berlin-Wedding Band 53 Blatt 1261 Gemarkang Berlin, Gartenstraße 80 h, G markung Berlin⸗Reiaickendorf Karten⸗ blatt 24 Parzellen 2897/239 und 2899/239, zusammen 35 a 92 qm groß, Reinertrag 2,82 Tlr., Grundsteuermufterrolle Art. 7055; II. Grundszück Berlin⸗Retnickendorf Band 4 Blatt Nr. 131. Gemarkung Berlin⸗Reinickendorf und Berlia, Weg Provinzstraße und Ack⸗’straße 80 h, Karten⸗ blatt 3 Parzelle 3910/117 und Karten⸗ bloͤtt 24 Parzellen 2928/0,239 und 2930/0,239, zusammen 2 a 38 qm groß. Granbsteuermutterrolle Art. Nr. 131 und 7115, Reinertrag 0,01 Tlr.
Verlin, den 19. Juni 1919.
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[40189] Zwangsversteigerumng.
m Weye de: Zwangsvollüreckeng soll am 2. Oltobr 1919, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 32, 1 Treppe, versteigert werden das im Grundbuche von Beritn (Wedding) Band 3 Blatt Nr. 177 (eingetragene Eigentümerin am 29. März 1919, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerunasvermerks: Ehefrau des Fabri⸗ kanten Carl Schultze, Franziska geb Berndt, in Berlin⸗Grunewald) eingetragene Grundstück. Gemarkung Berlin. Karten⸗ blatt 31, Parzelle 1803/107. Schonenschte⸗ straße 6. Vorderwohngebäude mit rechtem und linkem Seitenflügel und unter⸗ kelltrtem Hof, 5 à 55 qm groß, Grund⸗ st-uermutterrolle Art. 1082, Nuzungswert 10 600 ℳ, Gebändesteuerrolle Nr. 1082.
Berlin, den 19. Juni 1919.
[40190) Zwangsversteigerung. Zum Zwecke der Aufbebung der Ge⸗ meinschaft, die in Ansehun; des in Frank⸗ furt a. Oder, Rosenstraße 18, belegenen, im Grundbuch von Frankfurt a. Oder Stadt, Band II Blatt Nr. 58, zurzeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Zlegelmeisters Wil⸗ helm Worm in Fankfurt g. O. ein⸗ getragenen Grundstuücks Gemark ing Frant⸗ furt c. O., Kartenblatt Ne. 123, Par.. Nr. 116, 1,62 a aroß, Grundstuerbuch Art. Nr. 417, Nutzungswert 697 ℳ, unter den Erben des eingenagenen Eigentümers bestebt, soll dteses rundstück am 17. Sep. tember 1919, Vormittaas 10 Uhe, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Oderstraße 53/54. Zimmer Nr. 11, verstrigert werden. Der Ver⸗ fteige agebenne ist am 4. Juli 1919 in das Grundbu’H eingetragen. 1 Fraukfurt Oder, den 10. Juli 1919 Das Amtsgericht.
[395333 Ausschlußurtell.
Die nachbezichneten Urkunden sind für kraftlos erklärt:
A. Die nachbezeichneten Schuldverschrei⸗ bungen P. eus. konsolid. Staatsanlerhen:
1) 2t. F Nr. 226 447 über 200 ℳ der Anleibe von 1892, 1893. 1895.
2) Lit. D Nr. 294 421 über 500 ℳ der 3 ½ % vorm. 4 % Anleche von 1882.
3) Lit. A Nm. 423 196 und 423 197 G je 5000 ℳ der 4 % Anleihe von
4) Lit. A Nr. 419 859 über 5000 ℳ der 4 % Anleihe von 1908:
5) Lit. E Nr 12 219 über 300 ℳ der 3 ½8 % Anleihe von 1885 6) Lit. F Nr. 29 335 über 200 ℳ der 3 ½ % Anleihe von 1886; Lst. E Nr. 599 081 über 300 ℳ der 3 ½ % Anleibe von 1890; Lit. F Nr. 28 326 über 200 ℳ der 3 % Anleibe von 1892 — 1894; Lit. E Nr. 156 881 über 300 ℳ der 3 % An⸗ leibe von 1895, 1896 1898.
7) Lit. A Nr. 94 583 über 5000 ℳ der Anleihe von 1882; Lit. C Nrn. 395 375 und 443 203 über je 1000 ℳ der Anleihe von 1883; Lit. 28 Nr. 380 523 über 2000 ℳ, Lit D Nr. 627 884 über 500 ℳ und Lit. F Nr. 306 122 über 200 ℳ der Anleibe von 1884; Lit. F Nrn. 375 207 und 378 181 über je 200 ℳ der Anleihe von 1894.
8) Llt. D Ne. 603 455 über 500 ℳ der 3 ½ % vorm. 4 % Anseihe von 1884; Lu. F Nr. 98 726 über 200 ℳ, Lit. B Nr. 244 278 über 300 ℳ der Anleihe von 1889 und Lit. D Nr. 869 615 über 500 ℳ der Anleihe von 1909.
B. Folgende Wechsel: 1) die nachbeieichneten, von der Deutschen
Frau Emilie Herlemann, mit dem Blanko⸗
Blankoindossament von M.
von Louis Jessel angenommenen Wechsel: a. d. d. Berlin, des 17. Jult 1912, über 413 ℳ, zahlbar am 12. Oktober 1912; b. d. d. Berlin, den 25. Mai 1912, üder 430,25 ℳ, zahlbar am 12. 8n 1912; c. d. d. Berlin, den 229. Juni 1912, über 50 ℳ, zahlbar am 16. September 1912; d. d. Berlta, den 30. Jalt 1912, übar. 37 ℳ, zahlbar am 25. Septamder 1912; „d d. Berlin, den 25. Junt 1912, über 624,80 ℳ, zahbibar am 7. Oktoner 1912; f. d. d. Beriin, den 17. Jali 1912, über
2) vie von Pinchower & Bermann aus gestellten, auf Frau X. Kant in Osche ge⸗ zogeuen und von Angeltka Kant an⸗ genommenen, bet J. Pinczower & Ber⸗ mann, Berlin, Leipzigerstraße 151, zehl⸗ baren beiden Wechsel d. d Osche, den 31. Mai 1893, über 150 ℳ, fällig an 30. August 18993, und d. A. Ostze, den 1. Juni 1892, über 150 ℳ, faͤllig an 1. August 1893;
3) der Wechsel d d. Bexhagen⸗Rummnzls⸗ burg, den 3. Januar 1911, über 550 ℳ, zahlbar am 17. Januer 1911, ausgestellt von Anns Blaese, geb. Kleinert, und Oswald Hlaese und angenommen vor Oswald Blaese, mtt den Blankoindossa⸗ ment ven Anna Bsaefe, geb Kleinert, mit Genehmigung des Oswald Blaese;
4) die nachbezeichneten, bei Max Arndt, Berlin, Lippehnerstraße 23, zahlbaren Wechsel: a. d. d. Berlin, den 7. April 1918, über 2500 ℳ, zahlbar am 7. Jul! 1918, geiogen auf Henn Max Mühmel, Berlin⸗Stiglitz, Kielerstraße 2, und an⸗ genommen von Me⸗x Mühmel, mit dem Blankotndossament von Willy Mühmel; b. d d. Berlin, den 5. März 1918, über 2500 ℳ, zahlbar am 5. Juni 1918, aus⸗ gestellt von M. Arndt, gezogen auf Frau Emilie Herlemann in Berltn⸗Lichtenberg, Scharnweberstraße, und angtnommen von
indossament von M. Arndt; c. d d. Berlin, den 7. Marz 1918, über 750 ℳ, zahlbar am 7. Juni 1918, ausgeszellt von vr. Arndt, gezogen auf Herrn Alb. Leuendorf, Berlin⸗ Lichterfelde, Ellsabethstraße 1, und angte⸗ nommen von Albert Leuendorf mit dem M. Arndt;
5) der Wechsel d. d. Berlin, den 14. Mat 1911, über 25900 ℳ. zahlbar am 14. ugust 1911 bei Heinsi⸗s & Kälke, Dessauer⸗ tratze 28/29, ausgesteut von Paul Eayer, gezogen auf Herrn Beznherd Graf von. Schmettow in Valeskahof b. Rosenberg,
angenommen von B. Graf von Schmettow und mit dem Blankeindossamenten von Paul Gayer, Hermann Culmez und Maer Calmez;
6) der Wechsel über 1000 ℳ, fällig am 30. Mat 1918, ausgestellt von der Ma⸗ schinenfsbrik Welb, gezogen auf die Damps⸗ wäschereizentrale M. Goebel in Berlin, Blumenstraße 88, und von dieser asge⸗ nommen, mit den Giros der Firmen W. Bo e Nachfolger Gehr. Braun, P iagnessinnenstraße 23, und O. Lenger & Co., Bersin, Beunnenstraße 39;
7) der Wchsel über 134 000 ℳ, fällig per Sicht, ausgestellt d. d. Berlin, den 18. März 1913 von Werft, Materialien⸗ Verwertungs⸗Besellschaft m. b. H, Carsten Nielsen, gezogen auf die Handelsgesell⸗ schaft für Armee, Marine und Groß⸗ betriebe m. b. H. in Berlia SW. 11, Dessauerstraße 39/40, und von dieser an⸗ genommen, mit den Blankogteos der Aus⸗ stellerin, des Carsten Nielsen und elnes unleserlichen Namens, — 8) der Wechsel d. d. Köpenick, den 7. Februar 1218 über 2600 ℳ, zahlbar am 9. Mai 1918 bet der Friedrichsberger Bank e. G. m. b. H, Berlin, Frank.
Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.
Spiegel⸗ und Tafelglat⸗Verkau’s zenossen⸗ schaft e. G. m. b. H. ausgestellten und 8 * ““
6. Erwerbs⸗ und 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
10. Verschiedene Bekanntmachungen. —————‚‚nN——C—C—;,.ü
464 ℳ, zahlbar am 19. Oktober 12912; 4£
anderen Waren aus Amerika eingeführt und will sie nur zu dem von ihr gezahlten Preise weiter verkaufen. nder. Die Presse weist darauf hin, daß die wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse des Landes nicht in 24 Stunden durch einschneidende Maß⸗ regeln geregelt werden können. - reitag kam es anläßlich einer Volkskundgebung in Udine
zu einem Zusammenstoß mit Truppen, die Maschinengewehrfeuer ab⸗
gaben und vier Personen töteten.
New York, 14. Juli. Reuter.) Alle Schadenersatansprche
Ueberall berrscht Durchein⸗
Hier und dort dauern die Umuhen
der Versenkung der „Lusitania“
wurden endgültig abgewiesen, da das Gexicht der Ansicht war, daß die Versenkung des Schiffes ausschließlich durch ei ungesetzliches Vorgehen der Kaiserlich deutschen Regierung, die sich U⸗Bootskommandanten als Wexkzeuges bediente, verursacht worden sei.
dabei eines
2₰ —22
11. Pribvatanzeigen.
Täschner, cezogen auf Herrn Hermann Jamis in Köpenick, Freiheit 5, angenom⸗ men von Hemann Jamts, innosstert an die Friedrichsberger Bauk e. G m. b. H.
C. Die nachbezeichneten Zwis der Heine zu 5 % Anleihen des Deutschen Reichs:
1) Nrn. 82023 und 82024 über je 1000 ℳ 6. Krtegsanlethe.
2) Nr. 1026110 über 1000 ℳ 3. Kriegs⸗ anlathe.
3) Nry. 64536 und 64537 über je 5000 ℳ 7. Kriegsanleihe.
4) Nrn. 176653 unod 176654 über je 1000 ℳ 7. Kriegsanletbe.
5) Nr. 518127 über 1000 ℳ 6. Kriegs⸗ anleihe.
D. Der Zwischenschein Nr. 86950 zu 1000 ℳ 4 ½ % Deutsche Schetzan⸗ weisangen der. 7. Kriegsanleihe.
E. Die 4 % Kommunal Obligation der Preus. Pfandbriefbank in Berlin, Gmiss. 7 Lit. C Nen. 1661, 1662 und 166 8 über je 500 ℳ.
T. Die Aktien der Landwirtschaftlichen Darlehnskasse für Deutschland zu
erlin Nrn. 3592 und 4479 bis 4452, laͤutend auf den Gawaiter Spar⸗ und
Allee 79, ausgestellt von Karl 1“
1 88
Darlehnskassen⸗Verein, eingetrag. Ge. nossenschaft mit unbeschränkter HafipflJt. G. Die vachbezeichneien Hypotheten⸗ pfandbriefe der Preußzschen Boden Kreoit
ktien Bank in Berlin:
1) SBerie 27 Adbtetlung 4 Lit. E Nr 408 über 500 ℳ 4 %,
2) Serie 3 Lit. GC Nr. 08737 über 600 ℳ 3 ½ %,
3) Serie 11 Lit. F Nr. 04622 über 300 ℳ.
H. Der unkündbare Hypothekenpfandoͤrief der Prönts schen Hopotheken Aktien Bank in Berlin, Serie 18 Nr. 07999 über 240 ℳ 4 %. I J. Die 4 % Pfandbriefe der Deutschen Hopothekenbank⸗Aktien⸗Gesellschaft in Berlin Serie 21. Lit. F Nin. 483 428 1795 und 1682 über je 200 ℳ und Lir. I Nen. 467 bis 470 über je 300 ℳ.
Werlin, den 2. Jult 1919. Amtzgericht Berlin⸗Mitte. bieilung 84. 84. Gen. VII. 233/18.
86
[39568] Ausgebdot. Die Inhaber folgender, angeblich ab⸗ handen gekommener Urkunden werden auf. gefordert, spätestens in dem auf den 15. Januar 1920, Varmittag b 10 Uxr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Museumstraße 7 1I, Zimmer 314, anberaumten Aufgebotsztermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegern, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Uesfecben Ieej cen 2 A. Pfandbriefe der esischen Landschaft II Nr. 14 976 zu 1500 ℳ
UI „ 85 818 „ ...
IV 6 086 „ 150 XI „ 3000
1) Serle
XI 3000 XI 3000 „
300 ℳ 322 1090 IX 91
2 . 290 III. 4 % Lit. A. 10) Serie VIII Nr. 2 132 zu 500 ℳ “ 12) „ II1 IVv. 4 % Lit. D. 8 13) Serie III Nr. 1 108 zu 1000 ℳ 18½ ½ „ 111 „ 11687 6. 18 „ 111 „ 11 665 9n 1C..II V. 3 ⅛ % altlandschaftl. Pfandhrief. 17) Dber, Mittel, Nieder Flämischrarf — B. B. Nr. 40 über 100 v“ H“