1919 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Der Regierungs⸗ und Baurat Dr. Emil Friedrich in Berlin ist zum Geheimen Baurat und vortragenden Rat im Ministerium für Volkswohlfahrt ernannt worden.

„Der Baugewerkschuloberlehrer Dr.⸗Ing. Rich Hildesheim nach Buxtehude versetzt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

„Der bisherige Kreistierarzt Dr. Neumann in Johannis⸗ burg ist zum ordentlichen Professor der Tierärztlichen Hoch⸗ schule in Berlin ernannt. Ihm ist e’ne planmäßige Professur an dieser Hochschule übertragen worden. 8 b

Bekanntmachung, betreffend einstweilige Wahrnehmung der Geschäfte des Evangelischen Konsistoriums der Provinz Posen für den von den Polen nicht besetzten Teil des Konsistorialbezirks.

Im Einverständnis mit dem Herrn Minister für Wissen⸗ schaft, Kunst und Volksbildung ordnen wir hierdurch bis auf weiteres das Folgende an:

I. Mit Wahrnehmung der Geschäfte des Evangelischen Kon⸗ sistoriums der Provinz Posen für den von den Polen nicht besetzten Teil des Konsistorialbezirks Posen werden beauftragt: 3

1) der Präsident des Cvangelischen Konsistoriums der Mark Brandenburg, Wirkliche Geheime Oberkonsistorialrat D. Stein⸗ hausen, dem zugleich die Leitung der Geschäfte übertragen wird,

2) der Oberkonsistorialrat Fluhme, zugleich als Stellvertreter des Präsidenten,

schwerer Zeit den Interessen des Vaterlandes mit Erfolg gedient zu haben. Mit der Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung bin ich Eurer Erzellenz sehr ergebener

3) der Geheime Konsistorialrat Büttner,

4) der Konsistorialrat Dr. von Bonin, sämtlich in Berlin. 8 8

II. Die Erledigung der zu I bezeichneten Geschäfte erfolgt unter der auch für Anschriften maßgebenden Firma: „Evang gl⸗ sches Konsistorium der Mark Brandenburg, Ab⸗ teilung Posen.“ Als Dienstsiegel ist das Siegel des Evangelischen Konsistortums der Mark Brandenburg zu verwenden. Die Geschäfts⸗ stelle befindet sich in Berlin SW. 68, Lindenstraße 14.

III. Im übrigen wird der Geschäftsgang durch den zu I, 1 ge⸗ nannten Präsidenten nach Maßgabe der für die Evangelischen Konsi⸗ storien der älteren preußischen Provinzen bestehenden allgemeinen Vorschritften geregelt.

Berlin⸗Charlottenburg, den 12. Juli 1919. 8 Evangelischer Oberkirchearat. Moeller.

Bekanntmachung. 1

Nachdem durch den Friedensvertrag die Errichtung des Freistaates Danzig beschlossen worden ist, wird mit Ende Juli d. J. die Amtliche Verkaufsstelle von Kartenwerken der Preußischen Landesaufnahme in Danzig gauf— gelöst und der Geschäftsbezirk dieser Verkaufsstelle der Amt⸗ lichen Verkaufsstelle in Stettin, Elisabethstraße 59, bis auf

teres übertragen. 8 v“ aus dem Bezirk der Amtlichen Ver⸗ kaufsstelle Danzig sind daher vom 25. Juli d. J. ab an die Amtliche Verkaufsstelle in Stettin zu richten. Berlin, den 17. Juli 1919. Preußische Landesaufnahme. Weidner.

Bekanntmachung. 8 8

Dem Kaufmann Theodor Cordes von hier, Lenneufer⸗ straße 41, ist de Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 unter⸗ sagt worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat der davon Betroffene zu tragen. Hohenlimburg, den 13. Juli 1919.

Die Polizeiverwaltung. Menzel.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Staatenausschuß versammelte sich heute zu einer Vollsitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justis⸗ wesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Justizwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Aussschüsse für Justtzwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus⸗ schuß für Justizwesen Sitzungen.

Der Reichepräsident Ebert und der Reichsminister des

Aeußern Hermann Müller haben an den bisherigen deut⸗

schen Botschafter in Wien, Grafen Wedel, anläßlich seines

Scheidens aus dem Reichsdienste, dem Wolffschen Telegraphen⸗ büro zufolge, nachstehende Schreiben gerichtet: Hochverehrter Herr Botschafter!

Mit lebhaftem Bedauern habe ich dem Gesuche Eurer Erzellenz

um Versetzung in den Ruhestand entsprechen müssen. In aufopferungs⸗

voller Tätigkeit haben Sie auf dem verantwortungsreichen Posten des

8 i ien in ernster un 9 Vaterlande Botschafters in Wien in ernster und schwerer Zeit dem Va Votlchcheer und erfolgreiche Dienste geleistet. Durch volle Hingabe

Ihr Amt und mit diplomatischem Geschick ist es Ihnen gelungen, sich das Vertrauen der Staatsmänner des Nachbarreiches zu erwerben. Ich kann es mir daher nicht versagen, Eurer Exzellenz bei Jbrem Scheiden aus dem Dienste meinen wärmsten Dank und meine An⸗ erkennung zum Ausdruck zu bringen. Mögen Eurer Exzellen,; nach der langen arbeitsreichen Zeit noch viele Jahre voll verdienter Muße beschieden sein. E b est

Mit lebhaftem Bedauern habe ich aus dem Schreiben Eurer Erzellenz vom 22. vorigen Monats ersehen, daß Sie sich entschlossen haben, um Ihre Enthebung von dem Wiener Botschafterposten und um Ihre Versetzung in den Ruhestand zu bitten. Ich spreche Eurer Exellenz meinen und des Auswärtigen Amtes aufrichtigen Dank für die erfolgreichen Dienste aus, die Si⸗ auf den verschiede sten Posten, insbesondere aber als Botschafter in Wien, dem Reich geleistet baben. Dank der Mitwirkung Gurer Crxzellenz ist es gelungen, auch unter den schwierigen Verhältnissen der letzten Monate die Beziehungen zu dem befreundeten Nachbarstaat so innig wie nur möglich zu gestalten.

Eure Exzellenz verlassen den Posten in dem Bewußtsein, auch in

Hermann Müller.

—. 3

Die Antwort der Deutschen Regierung auf die Note des Marschalls Foch wegen der Tötung des Sergeanten Manheim ist bereits abgegangen. In dieser Antwort wird, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteist, darauf hingewiesen, daß einem Teile der Französischerseits aufgestellten Forderungen, insbesondere der Forderung wegen Einleitung eines Untersuchungsverfahrens gegen die Täter, wegen der Entschuldigung und wegen der Uebernahme der Kosten der Beerdigung, bereits vor Eingang der französischen Note Genüge geschehen ist. Die für die Familie des Getöteten be⸗ anspruchte Emschädigung ist, obmohl eine Rechtsverpflichtung dazu nicht besteht, aus Entgegenkommen zugestanden worden. Dagegen lehnt die Deutsche Regierung die ver langte Bestrafung der Stadt Berlin mit einer Buße von einer Million Franken als völkerrechtlich unbegründet ab. Für den Fall, daß sich die französische Regierung hierin dem deutschen Rechtsstandpunkt nicht anschließt, wird jedoch angeboten, diese Frage einem ge⸗ mischten Schiedsgericht zu unterbreiten. 8

ie französische Presse wirft wiederum die Frage der vüsce e Zivilarbeiter auf, die in die zer⸗ störten Gebiete kommen sollen, um die Arbeiten der deutschen Kriegsgefangenen fortzusetzen, und bemerkt dazu, Berlin lasse sich offenhar recht viel Zeit hiermit; infolgedessen müsse Frank⸗ reich die Rücksendung der Kriegsgefangenen verlangsamen und darauf bestehen, daß Deutschland die in dem Vertrag über⸗ nommene Verpflichtung erfüllt. Diese Ausführungen beruhen offenbar, wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von be⸗ rufener Seite mitgeteilt wird, auf einem Mißverständnis; denn die französische Regierung hat erst am Freitag den 11. Juli, bei Beginn der Ausführungsverhandlungen über den Wiederaufbau Nordfrankreichs, Deutschlands Vorschläge über die Modaliläten der Zusammensetzung und Unterbringung dieser Arbeiter erbeten. Von einer Verzögerung kann bei der kurzen, seit Freitag verstrichenen Frist, keine Rede sein. Ebensowenig kann man von einer Verlangsamung des Abtransportes der deutschen Kriegsgefangenen sprechen, da dieser leider überhaupt noch nicht begonnen hat. Zudem ist von dem Vorsitzenden der interalliierten Wiedergutmachungskommission, wie bereits durch das genannte Telegraphenbüro gemeldet ist, ausdrücklich erklärt worden, daß der Rücktransport der Kriegegefangenen nicht von der Gestellung der Arbeiter abhängig gemacht würde; man lege jedoch größtes Gewicht auf schleunige Organisation dieser Arbeitertransporte.

Seitens der deutschen Regierung, die stets betont hat, daß sie diese, schon 1918 übernommene Verpflichtung loyal ausführen wird, sind sofort, an der Hand der von den Alliierten angegebenen Richttinien, die nötigen Vorarbeiten in umfassender Weise in die Wege geleitet worden, um die Entsendung deutscher freier Arbeiter mög⸗ lichst zu beschleunigen. Im engsten Einvernehmen mit Arbeitnehmer⸗ und Arbeitgeberverbänden wird von den zu⸗ ständigen Ressorts ein Vorschlag ausgearbeitet, der den deutschen Arbeitern, die zur Erfüllung dieser nationalen Pflicht nach Nordfrankreich gehen wollen, angemessene Unterbringung, günstige Arbeitsbedingungen und genügenden Schutz ihrer persönlichen Sicherheit in jeder Weise gewährleistet. Die deutsche Regierung hofft, daß es gelingen wird, genügend Ar⸗ beiter hierfür zu finden; nach bisherigen Berechnungen dürften etwa 150 ⁰0⁰⁰ Mann in Frage kommen.

9

Der Reichswirtschaftsminister Schmidt hat gestern Vor⸗.

Ministeriums in einer längeren programmatischen Rede begrüßt. Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge betonte er darin vor allem die notwendige Hebung der Ein⸗ und Ausfuhr und ihre schnellere verwaltungstechnische Erledigung, ferner. die Steigerung der Kohlenproduktion und in der eigenen Ver⸗ waltung die Vereinfachung durch Zusammenlegung vieler Ge⸗ biete des Reichsernährungsministeriums mit dem Reithswirt⸗ schaftsministerium, schließlich die Beschleunigung des Geschäfts⸗ ganges u. a. m. .

Im Namen der Veamten begrüßte der Ministerialdirektor von Jonquisres den Minister und versprach die tätige Mitarbeit der Beamten und Angestellten.

Wie die litauische Gesandtschaft in Berlin mitteilt, erläßt

die litauische Regierung einen Aufruf, in dem alle litauischen Staatsangehörigen (aus den Gouvernements Kowno, Wilna, Grodno und Suwalki), die der Krieg nach Deutschland verschlagen hat und die nun in ihre Heimat zurückkehren wollen, aufgefordert werden, ihren Vor⸗ und Familiennamen, das Gouvernement aus dem sie stammen, sowie ihre jetzige Adresse dem Attaché Herrn Koncevicius, Litauische Gesandtschaft, Berlin (Kurfürstendamm 242), mit⸗ zuteilen. Von dort aus wird dann das für die Heimbeförderung Notwendige veranlaßt. b

8 Preußen.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, ist es an der de utschspim hühe Fronn noch nicht zur völligen Einstellung der Kampftätigkeit gekommen. Täglich unternehmen pol⸗ nische Patrouillen starke Vorstöße gegen die Demarkatlonglinie. Die deutsche Bevölkerung im besetzten Gebiet ist in täglich

duldet offen diese Deuts chenhetze.

8 ESachsen.

Das Gesamtministerium hatte gestern nachmittag

die Führer der Fraktionen der Volkskammer und die Vertreter der Städte und Gemeinden des Landes zu einer gemeinsamen Besprechung geladen, um unter dem Vorsitz des Minister⸗ präsidenten Dr. Gradnauer die Stellungnahme des Frei⸗ staates Sachsen zu den neuen Steuerplänen des Reichsfinanzministexiums zu beraten Nach eingehenden Darlegungen des Finanzministers war man, wie „Wolffs Telearanhenbüro“ meldet, einmütig der Ueberzeugung, daß die vollständige Uebernahme der Einkommensteuer durch das

verlagte sich dann bis Oktober. 8

mittag die Amtsgeschäfte übernommen und die Beamten des⸗

wachsendem Maße den Schikanen der Polen ausgesetzt. Der, Pöbel verfolat alle Deutschsprechenden. Die polnische Regierung

für die Einzelstaaten wie für die Gemeinden überaus schädli wirken müßten und daher abzulehnen seien. Anderersei aber erkannte man unumwunden an, daß der Plan 8 gegenwärtigen Reichsfinanzministers heraufbeschworen sei au der furchtbaren finanziellen Notlage des Reiches. Es gelt ihr auf jedem Wege äbzuhelfen, der nicht zu einer unerträg lichen Schädigung der Einzelstaaten und der Gemeinden führe Die Aussprache hat ergeben, daß die Stellungnahme, die de Regierung bisher zu den neuen Plänen des Reichsfivang ministeriums eingenommen hat, von den anwesenden Vo tretern der sächsischen Bevölkerung vollauf gebilligt wird.

Hessen.

eine Darlegung über die Finanz⸗ und Steuerpläne Reich rer a und die Wirkung der Pläne auf die W ältnisse der Einzelstaaten. 1 8 98 - Bericht des „Wolffschen Teleargpͤbenbüros“ erklärte Minister, Hessen erkenne an, daß angesichtshder ungeheuren Noll des Reichs auch die Gliedstaaten zur Erhaltung, des, Reichs schwersten Opfer an kultureller und finanzieller Selbständigkeit brin⸗ und ihre Existenz hinter die des Reichs stellen müßten. Sie müßt aber auch erwarten, daß ihnen wie den Gemeinden soviel wirtschn liche und finanzielle Selbständigkeit und Selb verwaltung bliit als sie zur Erreichung ihrer besonderen kulturellen Aufgaben braucht Eine stärkere zentralistische Org nisation des Rein würde den E heitsgedanken nicht fördern, sondern schädigen. 1 Die Verwaltung! Finanzen solle nur soweit an das Reich übergehen, als dies zu ein Einheitlichkeit der Verwaltung unbedingt geboten ersch ine, und; auf eine Kontrolle der Landesbehörden beschränfen. Die Regierm werde in der Annahme, daß die Volkskammer mit diesem, Gedank einverstanden sei, weitere Verhandlungen auch mit den füddeutsch Staaten in diesem Sinne führen. Der Ministerpräsident Ulrich schloß sich namens der gierung diesen Ausführungen an. Die Volkskammer nah ein Gesetz über das Ruhegehalt der Minister an, wong die Minister nach sechsmonatiger Amtstätigkeit ein Ruhegehn von mindestens 50 Prozent des Gehaltes beziehen. Die Kam

Braunschweig. b

In der Landesversammlung wurde gestern in name liches csins ung mit 39 gegen 13 Stimmen laut Meldu der „Braunschweigischen Landeezeitung“ die völlige Tre nung von Kirche und Schule beschlossen. Ein Antrag g Ausschaltung des Religionsunterrichts in den Schulen d Freistaats Braunschweig wurde mit den Stimmen d sozialistischen Parteien gleichfalls angenommen.

Hamburg.

In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft wurde sozjanistischer 8eh der die Aufhebung der auße ordentlichen Krieg perichte und die Abänderung des ( setzes über den Belagerungszustand vom Senat und u. Reiche fordert, angenommen.

folge für den 21. Juli bei den Staatsbehörden Feiertag dienstordnung angeordnet.

Der Kreisarbeiterrat Wien hat gestern abend! schlossen, als internationale Solidaritätskundagebung 0 21. Juli den Generalstreik eintreten zu lassen. Vord hatten sechs Kommunistenversammlungen gleichfalls d Generalstreik beschlossen. Eine Bekanntmachung, die in den von si

slawischen Truppen besetzten Gebieten Kärntens 1 öffentlicht worden ist, droht, wie „Wolffs Telegraphenbun meldet, auf Befehl des obersten Kriegskommandos zur P. rechterhaltung der Ruhe und Sicherheit an, daß Ortschafte welche einen Aufstand machen, mit der gesamt Bevölkerung vernichiet, und daß für jede verwundeten oder erschossenen südslawisch Soldaten in der Umgebung der Gemeinde 25 Deuts oder Renegaten erschossen werden; daß weiter in! Umgebung einer Gemeinde, wo der Telephondraht durchschnit oder beschädigt wird, oder Beschäldigungen von Brücken n

und der Gemeindeausschuß vor ein Standgericht gestelltn gegen die Bevölkerung die strengsten Gegenmaßregeln angemn werden; bei Auffindung von Waffen. Munition und anderem Krit material kommen die Hausbesitzer oder Verwalter vor! Standgericht. Wo die Bevölkerung deutsche Patrouillen ü. sofort entwaffnet oder anzeigt oder mit deunschen Sold Verbindung unterhält, werden die strengsten Gegenmaßreg ergriffen. Der Verkehr zwischen den verschiedenen Ortsche darf „verdächtigen Elementen“ nicht gestattet werden

standrechtlicher Ahndung an den Vertretern der Gemeim Von. 8 Uhr Ahends bis 5 Uhr früh darf sich niemand

der Straße aufhalten.

1u1u“ Großbritannien und Irland.

Im Unterhause teilte Sir Austin Chamberlain! „Reuterschen Büro“ zufolge mit, daß die gesamten Einsche

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tragen, davon 539 Millionen neues Geld. Man könned wenn man die gegenwärtigen Umstände in Betracht ziehe, ein durchaus befriedigendes Ergebnis bezeichnen. Die fir zielle Lage weise noch immer viele Schwierigkeiten und in der nationalen Fmanzierung wie in den pric⸗ Ausgaben sei große Umsicht nötig. Der Mim Bonar Law machte von der neuen Weigerung Bergarbeiterverbandes, das Angebot der Regier onzunehmen, Mitteilung. Er erklärte, die Erhöhung Kohlenpreise um sechs Schilling würde am 21. Juli in 8 treten. ie Regierung schließe die Möglichkeit weiterer? handlungen nicht aus. Dies ändere jedoch an der Tat nichts, daß jede Verzögerung der Gleichstellung des Kot preises mit den Erzeugungskesten verhängnisvoll sein wü⸗ Das Haus lehnte sodann den Antraa, Carson wegen se Reden, zu verfolgen, mit 217 gegen 73 Stimmen ab

Frankreich.

Der Oberste Rat der Alliierten beschäftigte sic der vorgestrigen Sitzung mit der Frage der Ernäht Oesterreichs und verhandelte alsdann über die Frazse

Reich mit Quotenzuteilung an die Einzelstaaten und Cee sowie andererseits die Aufhebung der Landesfinanzverwaltung

111A6X“

Besetzung des linken Rheinufers und die durch

111“

In der Volkskammer gab der Finanzminister Henrighe

büöüro“ meldet, durch eine deuts che

Der Kabinettsrat hat dem „Korrespondenzbüro“

oder Angriffe auf Züge versucht werden, der Gemeindevorstege

MNach einem von der

bungen auf die Siegesanleihe 708 Millionen Pfund Demonstrationsstreik am 21. Juli nicht beteiligen.

Zurückziehung der englischen und amerikanischen Truppen ge⸗

schaffene Lage sowie über die Berichte der Kommissionen, die

Danzig und Memel übernehmen sollen, und über die Frage der Festlegung der Ostgrenze Deutschlands. —— Blättermeldungen zufolge sind einzelne Ausschüsse der Friedenskonferenz; nicht arbeitsfähig, weil der Präsident Wilson vor der Abreise die amerikanischen Vertreter angewiesen hat, die Sitze in den Ausschüffen, auf die Amerika Anspruch habe, freizulgssen, bis der amerikanische Senat den Friedens⸗

vertrag ratifiziert habe. Wilson vertrete den Standpunkt, daß

jeder Vorbehalt, den der Senat mache, einer Ablehnung des

iedenspertrags gleichkomme.

Die Kommission für die Verantwortlichkeiten hat vorgestern dem Obersten Rat der Alliierten über die Briefe des ehemaligen deutschen Reichskanzlers von Bethmann Hollweg und des Feldmarschalls von Hindenburg, die die Verantwortung für die Handlungen 8 Kaiser Wilhelms übernommen haben, berichtet. Wie die Pariser Ausgabe der „Daily Mail“ wissen will, hat die Kom⸗ mission beschlossen, das Verlangen Bethmanns und Hinden⸗ burgs, für den Kaiser einzutreten, abzulehnen.

Die französische Reglerung ist, wie „Wolffs Telegraphen⸗ t Note darauf hingewiesen en, daß nach Artikel 109 des Friedensvertrags den Militärpersonen der deutschen Armee, die aus der Abstimmungszone in Schleswig stammen, zwecks Teilnahme an der Abstimmung die Rückkehr an ihren Hekmatsort zu ermöglichen sei. Unter diesen Be⸗ griff fallen auch die zurzeit noch in Gefangen⸗ schaft befindlichen deutschen Heeresangehörigen aus Schles⸗ wig. Da bereits zehn Tage nach dem Inkrafttreten des Vertrages die Abstimmungsfrist zu laufen be⸗ ginnt, so wird eine Durchführung der obigen Bestimmungen für die Gefangenen aus Nordschleswia in Frage gestellt, wenn nicht jetzt schon diese Rückehr in die Wege geleitet wird. Die französische Regierung wurde deshalb gebeten, baldtunlichst die notwendigen Maßnahmen in dieser Richtung zu treffen.

Der erste Vertreter Japans auf der Friedenskonferenz, Marquis Sainoji, ist vorgestern aus Paris abgereist.

Die griechische Delegation in Paris erklärt, obiger Quelle zufolge, die Nachricht, daß ein neuer Balkanbund zwischen Griechenland, Serbien und Bulgarien gegründet. werden soll. für unwahr. Die einzig mögliche Koalition auf dem Balkan sei die Vereinigung zwischen Griechenland, Rumänien und Südslawien; Bulgarien werde niemals in einen derartigen Bund aufgenommen werden.

Vor dem Friedensausschuß der Kammer be⸗ handelte der Ministerpräsident Clemenceau vorgestern die Frage der militärischen Sicherheiten für Frankreich am linken Rheinufer und erklärte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“:

Der Marschall Foch habe vorgeschlagen, Brückenköpfe am Rhein zu errichten, die von den Ententetruppen gehalten werden sollen. Der Oberbefehlshaber der alltierten Armeen habe jede mögliche Freiheit gehabt, sich zu erklären, sei es persönlich oder schriftlich, und habe sich vor dem Viererrat, vor der Konferenz und vor dem Minister⸗ rat ausgesprochen. Das, was der Friedensvertrag vorsehe, genüge für Frankreichs Sicherheit, selbst ohne Brückenköpfe, die Frankreich schließlich selbst hätte besetzen müssen und die auch politische und militärische Schwierigkeiten nach sich gezogen haben würden. Nach seiner Ansicht gebe die vorgesebene militärische Hilfe Englands und Amerikas im Falle einer deutschen Herausforderung Frankreich genügend Sicherheiten. Wenn diese Sicherheiten schon im August 1914 vorhanden gewesen wäxen, wäre es nach seiner Meinung nicht zum Kriege gekommen. Die Sicherheit sei so groß, daß Frankreich durch Gesetz die militärische Dienstzeit eg Jahr herabsetzen könne. Der Ministerpräsident erklärte sich schließlich bereit, die beiden Fochschen Briefe sowie den Text des Einspruchs, den Marschall Foch am 6. Mai in der Vollsitzung der Friedenskonferenz hinsichtlich der militärischen Bestimmungen des Friedensvertrags erhoben habe, dem Ausschuß zur Verfügung zu stellen. Clemenceau we gerte sich aber, die Protokolle der Friedenskonferenz auszuliefern.

Nachdem Clemenceau die Ausschutzsitzung verlassen hatte, berichtete Ren6 Besnard über die deutschen Kolonien.

Wie der „Telegraaf“ (meldet, hat der allgemeine Arbeiterverband mit Rücksicht auf die Opposition des Personals der öffentlichen Dienste, besonders der Angestellten der Eisen⸗ bahnen und der Postbeamten beschlossen, daß die ösfent⸗ lichen Dienste nicht an dem allgemeinen

Streik am 21. Juli teilnehmen sollen.

Rußland.

„Prawda“ verbreiteten Telegramm aus Wiborg hat die Offensive der Roten gegen Denikin begonnen. Balaschoff ist von ihnen zurückerobert worden. Bei Perm machten die Roten 30 000 Gefangene, erbeuteten Lebene⸗ mittel und Kriegsmaterial. Drei Regimenter der Armee Kolt⸗

schaks sind angeblich desertiert.

der König hat Maura. mit der Bildung eines kon iven Konzentrationskabinetts beauftragt.

8 8 Niederlande. 1

1 Nach einer Meldung des „Telegraaf“ wird sich die nieder⸗ ländische Gewerkschaftspereinigung an dem geplanten

1 8 9 929 8 Däuemark.

„Der jaͤpanische Gesandte für Skandinavien, Hi ki, sich zurzeit in Kopenhagen aufhält, erklärte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, anläßlich der in der Entente⸗Presse wiedergegebenen Meldungen, daß im Oktober vorigen Jahres in Stockholm ein deutsch⸗japanischer Geheim⸗ vertrag abaeschlossen worden sei, cegenüber einem Vertreter des Blattes „Politiken“, daß diese Meldung eine Fabel sei. Japan sei im Kriege seinen Bundesgenossen treu geblieben. Die Peha üung von einem Geheimvertrog werde noch un⸗ wahrscheinlicher durch die Tatsache, daß im Oktober 1918 kein japanischer Gesandter in Stockholm gewesen sei, da sein Vor⸗ gänger Stockvolm bereits im Juli verlassen habe und er erst am 27. November dort eingetroffen sei. Schweiz. 8 Gegenwärtig sind Verhandlungen über die Nück⸗ beförderung eines Teiles der noch in Frankreich be⸗ flindlichen raea vs Kriegsgefangenen durch die Schweiz im Gange. Wie die „Schweizerische Depeschenagentur“ meldet, schätzen die deutschen Vertreter an den Verhandlungen die

EC““ 11““ 1“ 88

Schantungs erhalten.

der Offiziere,

Zahl der zurzeit noch in französischen Lagern befindlichen deutschen Gefangenen auf 450 000 Mann. Fär die 88 besörderung durch die Schweiz fehlt es zurzeit 6 9% an genauen Zahlenangaben. Die deutschen Vertreter sprachen von 100 000 bis 200 600 Mann, deren Transport etwa 2 Monate in Anspruch nehmen würde. werden auch Schwerverwundelen⸗ und Zivilinterniertentransporte durch die Schweiz kommen. Die ganze Rückbeförderungs⸗ angelegenheit wird von der Hauptkommission in Paris geleitet. Der Parteivorstand der sozialdemokratischen Partei der Schweiz hat ohiger Quelle zufolge beschlossen, dem ordentlichen Parteitag in Basel am 16. und 17. August den sofortigen Eintritt in die Dritte Internationale zu empfehsen. Eine Minderheit trat sür den Aatrag Greulich ein, dem Parteitag diesen Beitritt nicht zu empfehlen. Ferner murde ein Zusatzantrag Reinhardt angenommen, wonach der Parteivorstand den Parteitag beauftragt, die Geschäftsleitung aufzufordern, in Verbindung zu treten, um eine Einigung des internationalen Proletariats im Sinne und Geiste und auf dem Boden der Dritten Internationale herbeizuführen. 1 Amerika. 8 Im amerikanischen Senat hielt der Republikaner Norris am Mittwoch eine Rede gegen den Völkerbund, in der er englischen Blättern zufolge erklärte, Japan habe von Großbritannien, Frankreich, Italien und Rußland zu Beginn des Jahres 1917 geheime Zusicherungen bezüglich Der britische Botschafter in Tokio habe Japan im Februar 1917 im Austausch für Japans Unter⸗ stützung die britischen Ansprüche auf gewisse deutsche Inseln im Stillen Ozean und Unterstützung seiner Ansprüche auf Schantung versprochen. Frankreich habe eine ähnliche Unterstützung zu⸗ gesagt, wenn Jopan dem Abbruch der Beziehungen zwischen China und Deutschland zustimme. Norris sagte, die Ratifikation

des Völkerbundvertrags bei einer derartigen Entscheidung über

die Schantungfrage würde die schwärzeste Seite in der Ge⸗ schichte des amerikanischen Volkes sein.

„— Dem Preßbüro Radio zufolge berichtet die „Nem York Tribune“, man habe entdeckt, daß die International Workers of the World mit der russischen Sonjetkregierung in der Absicht verhandelt habe, am 1. September in sämtlichen Häfen der Welt einen Ausstand herrorzurufen, um die ganze Schiffahrt lahmzulegen. 88 11““

Der „Times“ wird qus Tanger gemeldet, daß spanische Verstärkungen und inländiche Truppen in aller Eile von Larrasch, Alkazar und Arzeila nach der Grenze des Distrikts Wadi Ras südlich von Tanger geschickt wurden, wo heftige Kämpfe stattfinden. Den Aufruf Rai sulis an die einge⸗ borenen Stämme, zu den Wafsen zu greifen, wird überall Folge geleistet. Raisuli versügt über ansehnliche gut ausge⸗ bildete und bewaffnete Truppen.

Parlamentarische Nachrichten. b 6

Der Aeltestenausschuß der deutschen National⸗ versammlung hat nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Weimar in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, am Dienstag die programmatischen Erklärungen des Reichsministerpräsidenten und des Reichsministers des Aeußern entgegenzunehmen für den Fall, daß Aussicht besteht, die zweite Beratung des Verfassungsentwurfs am Mon⸗ tag zu Ende zu führen. Sollte nach dem Gange der Verhandlungen diese Wahrscheinlichkeit nicht ein⸗ treten, so soll die zweite Lesung des Verfassungsentwurss unterbrochen und bereits am Montag in die große politische Aussprache eingetreten werden. An diesem Sonnabend stehen lediglich kleinere Vorlagen zur Beratung. Bei dem ausge⸗ dehnten Arbeitsprogramm der Nationalversammlung wird mit der Möglichkeit einer Tagung bis Ende August gerechnet.

Der Nationalversammlung sind von der Regierung die Entwürfe eines Gesetzes über die Entschädigung die gezwungen sind, auf Grund der Verminderung der Wehrmacht aus dem Heere, der Marine und den Schutztruppen auszuscheiden, und eines eben⸗ solchen Gesetzes für die Unteroffiziere und Ge⸗ meinen, soweit sie Kapitulanten sind, zugegangen. In den Begründungen zu den Gesetzentwürfen ist unter anderem

ausgeführt:

Die Offiziere werden aus ihrem militärischen Beruf, den sie sich als Lebensberuf gewählt, und auf den sie ihre ganze Lebensführung eingerichtet haben, herausgerissen. Die meisten von ihnen werden vor die Notwendigkeit gestellt, sich eine neue Existenz zu gründen. Bei dem starken Wettbewerb von fachlich vorgebildetem Zivilpersonal wird dies aber außerordentlich schwierig sein. Es wird längere Zeit vergehen, bis es den Offizieren gelingen wird, eine auskömmliche Stellung zu In den meisten Fällen wird auch noch eine besondere Ausbildung, die mit Kosten ver⸗ bunden ist, notwendig werden. Die Offiziere werden also jahrelang für sich, meistens auch für ihre Angehörigen sorgen müssen, ohne in dieser Zeit aus ihrem künftigen Beruf die Mittel dafür zu erhalten. Sie befinden sich in ähnlicher Lage wie die Be⸗ amten, die wegen einer Umbildung ihrer Behörde ihre Stelle ver⸗ lieren und deshalb in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden 24 Reichsbeamtengesetz). Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand konnte bei den Offizieren in Rücksicht auf die Bestim⸗ mungen des Friedensvertrags nicht vorgesehen werden. Der Ent⸗ wurf will aber für eine angemessene Uebergangszeit die ausscheidenden Offiziere wirtschaftlich den Wartegeldempfängern im wesentlichen gleichstellen. Deshalb lehnen sich die Bestimmungen der betreffenden Paragraphen an die Vorschriften des Reichsbeamtengesetzes über Wartegeld an. 3

Kapitulanten, die das zwölfte Dienstjahr noch nicht vollendet haben, verlieren durch ihr erzwungenes, vorzeitiges Ausscheiden die Aussicht, die Dienstprämie und den Zivilversorgungsscheint nach des Mannschafteversorgungsgesetzes oder die entsprechenden

eldentschädigungen (§§ 19 dis 21 desselben Gesetzes) zu erwerben. Aber auch die Kapitulanten von mindestens zwölf⸗ jähriger Dienstzeit erleiden Nachteile, weil sie nicht mehr wie bisher zur Erlangung einer bürgerlichen Lebensstellung im aktiven Dienst verbleiben können. Das Kapitulationsverhältnis ist ein öffentlich⸗rechtliches Vertragsverhältnis besonderer Art. Es be⸗ gründet für die Kapitulanten Dienstpflichten, für das Reich die Ver⸗ pflichtung, für die Kapitulanten zu sorgen. Nachdem die Kapitulanten sich der neuen Regierung zur Verfügung gestellt und so dem Vater⸗ lande einen großen Dienst erwiesen haben, ist es unerläßlich, ihnen

im Falle des erzwungenen Ausscheidens aus dem akktiven Dienste eine besondere Fürforge zuteil werden zu lassen.

1“]

Neben den Kriegsgefangenen,

mit den revolutionären proletarischen Parteien.

Vertretern der

lungen aller Art zum Besten der Fürsorge f†

Im veessentlichen

8i sehen die Gesetzentwürfe folgende Ent⸗ schädigungen vor: Cg 1

W11

Für die Kapitulanten: I

2. Für Kapitulanten nach einer aktiven Dienstzeit von mindestens 12 Jahren eine laufende monatliche Entschädigung auf die auer von zwei Jahren, für Kapitulanten mit einer ger ngeren Dienstzeit auf die Dauer eines Jahres. Die monatliche Entschadigung beträgt für Verheirätete 300 Mark, für Unverheiratete 200 Mark.

h b. Fern er für alle Kapitulanten einen einmaligen vesua von 300 Mark zur Beschaffung und Unterhaltung ihrer Be⸗ kleidung. Fece. Ferner Kapitulanten vom 7. bis 11. Dienstjahre erhalten eine einmalige Geldentschädigung und zwar 8 bei vollendetem 7. Dienstjahre 1000

8 8 1400 1 1ö8I 8 2290

d) GehaltempfangendeKapitulanten können außerdem auf An⸗ trag für die Dauer des Bedürfnisses neben der im § 1 Absatz 3 des Mannschaftsversorgungsgesetzes vorgesehenen Dienstzeitrente einen Zu⸗ schuß bis zur Erreichung der Vollrente gemäß § 10 Absatz 2 de selben Gesetzes erhalten.

Für die Offiziere.

8) Offiziere unter zehn Dienstjahren (die Dienstzeit wird nach den Vorschriften des Offizierspensionsgesetzes berechnet) erhalten au die Dauer eines Jahres die Gebührnisse, die sie als aktive Offiziere im Falle einer vorübergehenden Beurlaubung erhalten hätten.

b) Alle übrigen Offiziere mit dem pensionsfähigen Dienstein⸗ kommen bis zum Brigadekommandeur ausschließlich aufwärts er⸗ halten, vorausgesetzt, daß sie vor dem Kriege mit der Absicht, die Oifizierslaufbahn einzuschlagen, aktiven Dienst getan haben oder vor dem Kriege Kapitulanten gewesen sind, Uebergangsgebührnisse und zwar Verheiratete auf die Dauer von 5, Unverheiralete auf die Dauer von 3 Jahren. Die Uebergangsgebührnisse betragen drei Viertel des bei der Berechnung der Pension zugrunde zu legenden Diensteinkommens. Teuerungszulagen sollen während dieser Zeit wie für aktive Offiziere gezahlt werden. Im Anschluß an die Ueber⸗ gangszeit werden sie pensioniert.

c) Offiziere mit dem pensionsfähigen Diensteinkommen eines Brigardekommandeurs einschließlich aufwärts werden pensioniert. „Die Gesetze sollen am 1. August 1919 in Kiaft treten und Eül ikeit bis zu den in dem Friedensvertrage vorgesehenen Abschlusse der Verminderung der Wehrmacht erhalten.

Offiziere und Kapitulanten, die in der Zeit vom 9. November 1918 bis 31. Juli 1919 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind⸗ böras auf Antrag nach den Vorschriften der Gesetze entschädigt

erden.

Ofsiziere und Kapitulanten, denen es erst möglich war, nach dem Ahschluß der Verminderung der Wehrmacht aus der Gefangenschaft oder Internierung zurückzukehren, sollen von d i Vergünstigungen der Gesetze nicht ausgeschlossen werrden.

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Statistik und Volkswirtschaft. 18 Arbeitsstreitigkeiten.

Zu den Ausständen der Arheiterschaft in Teilen der Pommern wird dem „W. T. B.“ ans Stettin berichtet: Die Verhandlungen im Oberpräsidium am 17. Juli haben Ueber⸗ einstimmung der Vertreter der Zivil⸗ und Militärbehörden mit den Bevölkerung darüber ergeben, daß gegenwärtig ein Grund zur Aufrechterhaltung des Belagerungszustandes in der Provinz Pommern licht besteht. Die Kom⸗ missare des Staatsministeriums, Unterstaatssekretäre Mever und Kreezinski, haben infolge dessen kraft der ihnen erteilten Vollmachten namens der Staatsregierung den über Teile der Provinz verhängten Belagerungszustand aufgehobven. Hierdurch entfallen die Maßnahmen, die auf Grund des am 12. Juli verhängten vor⸗ läufigen Belagerungszustands und der demgemäß ergangenen Ver⸗ ordnungen ergriffen sind, insonderheit etwaige Verhbaftungen. Es wird ferner darauf hingewirkt werden, daß Veurtei⸗ lungen auf Grund des bestätigten Be agerungszustands wegen politischer Vergehen im Hinblick auf Angemessenheit eines Steageeh. nachgeprüft werden. Gleichzeitig ist im Einverständnis mit den Vertretern des Generalkommandos die Zusicherung gegeben worden, daß in Zukunft Maßnahmen von der Bedeutung einer Ver⸗ hängung des Belagerungszustandes nicht ohne Zustimmung der Zivil⸗ behörden und im Benehmen mit den Vertretern der Arbeiterschaft getroffen werden. Die Kommissare glaubten sich hierzu um so eher entschließen zu können, als die Vertreter der Arbeiter⸗ schaft die sofortige Aufhbebung des Generalstreiks zu⸗ gesagt haben. Es wurde auch insbesondere von ihnen an⸗ erkannt, daß nach dem Abschluß von Tarisverträgen die beiden Parteien gebunden sind, jeden Tarifbruch zu verwerfen, und daß ein solcher, namentlich während der Erntezeit, ein Vergehen gegen die Gejamtheit ist. Zwecks Ueberwachung der Innehaltung der Tarif⸗ verträge und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten werden unverzüglich Schlichtungsausschüsse auf Grund des Gesetzes vom 23. Dezember 1918 eingerichtet werden, soweit es noch nicht geschehen ist. Den Laundräten ist es aufgegeben, über das dieserhalb Veranlaßte spätestens bis zum 10. August zu berichten. Die Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich schon bei den Vorberatungen zu beteiligen. Infolge der Zugeständnisse der Regierung ist der General⸗ ausstand der Arbeiterschaft aufgehoben und darauf auch der Bürgerstreik für beendet erklärt worden. Seit gestern nachmittag sind die Läden teilweise wieder geöffnet. Die Straßenbahnen verkehren wieder. Das Wasserwerk ist bereits seit gestern früh wieder im Betriebe, nachdem es militärisch besetzt worden war. Der Dampferverkehr mit den Seebädern sollte heute früh wieder aufgenommen werden.

Aus Ostende meldet die „Agence Havas“ vom gestrigen Tage, daß dort die Seeleute und Fischer wegen Nichterfüllung von Lohnforderungen in den Ausstand getreten sind.

Wohlfahrtspflege.

Der Staatskommissar für die Kriegswohlfahrtspflege in Preußen hat nach einer Meldung von „W. T. B.“ dem Bund der deutschen Grenzmarken⸗Schutzverbände in Berlin W. 57, Potsdamer Straße 75, die Erlaubnis erteilt, Samm⸗ 1 ür die Flücht⸗ linge aus den besetzten und abzutretenden Ge⸗ bieten zu veranstalten, um eine Hilfsaktion größten Stils zu ermöglichen. Die Fürsorge wird sich auf die Flüchtlinge aus den Ostprovinzen, aus den westdeutschen Provinzen, aus Schleswig und aus Elsaß⸗Lothringen erstrecken. In erster Linie liegt die Flüchtlingsfürsorge naturgemäß dem Staate und dem Reiche ob. Die Not der Hunderttausende von Flüchtlingen ist aber so groß und erfordert so schnelle und vielseitige Hilfe, daß die private Unter⸗ stützung gar nicht zu enthehren ist. Die dem Bund der Grenz⸗ markenschutzverbände angeschlossenen Organisationen werden sie in enger Fühlungnahme mit der staatlichen Flüchtlingsfürsorge und in erbindung mit dem Roten Kreuz ausführen. Der demnächst er⸗ scheinende Aufruf zu Geldspenden für die Flücht⸗ lingsfürsorge wird hoffentlich im ganzen Reiche willige Herzen und offene Hände finden.

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Provinz