aben beantragt, die im Jahre 1868 nach
Amerika ausgewanderten und seit 1882
verschollenen August Karle, geboren am 1. September 1851, und Otto Karle, geboren am 31. Mal 1854 in Bietigbeim, zuletzt wohnhaft daselbst, für tot zu er⸗ klären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem
f Dienstag, den 9 März 1920, Vormitags 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Rastatt anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗
erklärung erfolgen wird. An alle, welche
Auskunft öber Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergebt die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anteige zu machen.
Rastatt, den 9. Juli 1919.
Gerichtsschreiberel des Amtsgerichts.
Rufgebot. Privatmann Heinrich Hering zu Frankfurt a. M., Dieste wegstraße 17, hat beantragt, den verschallenen Karl Hering. zuletzt wohnbaft in Hagen, ge⸗ horen am 27. Oktober 1845 zu Rennerod, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird avfaefordert, sich spätestens in dem auf den 17. Febzuage 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschellenen zu erteilen vermögen, ergehbt die Aufforderung, spitestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Reunnerod. den 14. Juli 1919.
Das Amtsgericht. 41997) ⁷ Aufgebot.
Der Privntmann Heinrich Hering in Frankfurt a. M., Diesterwegstraße 17, hat beantra t, den verschovllenen Georg Hering, zulent wobnhaft in Hamburg, gehoren am 1. September 1847 zu Rennerob, ür tot zu eekläron. Der bezeschnete Ver⸗ chollene wird aufgefordert, sich spätestens n dem auf den 17. Februar 1920. Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗
zeichneten Gericht anb raumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Tohen⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskuuft über Leden oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen Reunerod. den 14. Juli 1919, Das Amtegericht.
[42058] Anfgehot.
Auf Antrag der Elise Ebel, vollfährig und geverhlos in Schweisweiler, der Frieda Ebel, vohjöhrig und gewerhlos ebenda, und des volljährigen Schlossers Jakob Ebel ebenda, alle dei durch den Feldbüte: Jakob Ebel in Schweisweiler als Proz'ßbevollmöchtigten vertreien, soll JFobann Haag. geboren am 16. Januar 1867 in Schweisweiler, Sohn der Stein⸗ hauersebeleute Johaan und Elisabethe Haag, letztere geb. Mavper, von dort, lediger Steinhauer, zul tzt in Schweis⸗ weiser wohnhaft, seit dem Jahre 1893 verschollen, für tot erklört werden. Es ergeht biermit die Auffo derung: 1) an den Verschollenen, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine zu melden, widridenfalls die Todeserklärung erfolgen wi d. 2) an alle, welche über Leben oder YNod des Ver⸗
schollenen Auskunft zu erteiten vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Ameige zu machen. Aufgebotstermin wird bestimmt auf Donuerstag, ben 26. Fe⸗ bruar 1920. Vormittags 8 ½ Uhn, im Sitzungssaal des Amtsgerichts bier.
Winnweiler, den 14. Juli 1919. Das Amtsgericht.
42468] Nufgebot.
Die Witwe Anna König, geb. Rößiger,
in Zeitz, Rothestraße 36, hat beanrrsat, den verschollenen Hufschmied Karl Fried⸗
rich Oskar König, ibren Sohn, zuletzt
wohnhaft in Zeitz, für tot ju erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spütestens in dem auf den 14. Mai 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An all“, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Kufforderung, srätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Zeitz, den 10 Zuli 1919.
Das Aatsgericht.
[41568] 1 4 Am 13. Dezember 1918 ist in Hude der am 16. Januar 1867 als Sohn des Heuermanns Lüder Rodiek und dessen CEhefrau, Catharine geb. Wellmann, ge⸗ borene Beinksitzer und Eisenbahnvorarbeiter Johann Hinrich Rodlek gestoben. Seine Witwe bat die Erteilung eines Erbsche'ns beantrtagt. Gemäß § 2358 Absatz 2 B. G.⸗B. werden: 1) Margarethe Catbarine Christine Nodiek, geboren am 3. Oktober 1862, eine Schwester des Erblossers, oder ihre Nachkommen, 2) Gerhard oder Georg Hinrich Wellmann, ein unehelicher Sohn der Mutier des Erblassersg, (der dessen Nachommen aufgefordert, sich spätestens g 24. September 1919. Voem. 10 Uhr, bei dem obengen. Gericht zu melden. Delmenhorst, den 11. Juli 1919. Amtegericht.
[41576 Erbenaufaebot Am 30 Jaruar 1905 ist in Garding, seinem letzten Wohnorte, der Privatmann Hans Friedrich Honnens und am 11. Ja⸗ ruar 1917 ebendsafelbst seine Witwe Frauken Katharina PHonnens, geb. Jacchs,
verstorben. Dleselben haben sich in ihrem gemeinschaftlichen Testament vom 4. März 1878 gegenseitig zu Erben eingesett und bestimmt, daß nach dem Tode des Längstlebenden von ihnen ihr alsdann vorhandenes Gesamtvermögen zur Hälfte lan die grsetzlichen Erben des Erstverstorbenen und zur Hälste an die gesetzlichen Erben des Letztverstorbenen von ihnen zur landrechtlichen Teilung fallen soll. Als testamentarische Erben der Witwe Honnens sind disher ermiitelt: A. folgende gesetzliche Erben des Ebe⸗ manns Honnens: 1) Ftauken Steffers, geb. Hartwig, im Inlande zufetzt in Ramstedt bei Schwabstedt wohnbaft ge⸗ wesen, geb. in Witzwort am 31. 7. 4828, 2) Jacob Hartwig, grb. 1. 2. 1830 in tz vort, 3) Elise Thoms, geb. Harrwia, im Inlande zuletzt in Tating wohnhaft gewesen, geb. in Witzwort am 12. 4. 18 32, 4) Friedrich Hartwig, geb. 3. 11. 1833 in Witzwort, fämtlich verschollene Kiander einer verstorbenen Schwester des Ehe⸗ manns Hoanens. B. folgende gesetzliche Erben der Witwe Honnens: 1) der Tischler Johannes Jacobs in Wrixum auf Föbr, 2) die Witwe Cheinine Buskohl, geb. Jacobs, in Myk auf Föhr, 3) der Maler Jacob Jacobs in Husum, 4) die Ebefrau Louise Splieker, geb. Jrcobs, in Läübeck, 5) die Ehefrau Anna Petersen, geb. Jecibs, in Kiel, 6) die Ehefrau Helene L⸗caßen, geb. J cobs, in Roikier per Steinhergkirche in Angeln, 7) der Schachter Jacob Jacobs in Flensburg, 8) die Ebefrau Emma König, gebh. Jacobe, in Fiensburg. Alle Verwandten des Chemanns Honnens und der Witwe Honnens, mtt Ausnahme der oben unter A und B auf⸗ geführnen, welche Erbansprüche an den Nachlaß der Wiwe Honnens zu haben vermeinen, werden aucgefordert, solche bis zum 30. Eeptember 1919 bei dem unterzeichten Nachlaß⸗ gericht anzumelden und darzulegen. Gardirg. den 11. Jult 1919. Das Amtsgericht. .“
[42004] Aufforderung. Am 18. April 1918 ist im Kampfe bei Viners aux Erables der Kanonier der 6 Batt rie Foeld⸗Art.⸗Rgts. 108 Pferde⸗ wärter Paul Fiiedrich Ludwig Schneider gefallen, er wor am 1. Novembee 1881 in Lunstedt (Kr. Querfurt) als Sohn des am 23. Oktober 1907 in Querfurt verstorbe⸗ nen K tschers August Schnelder geboren. Schneider war in der Zeit vom 7. Januar 1914 bis 27. August 1914 in Berlin, Eisösserstraße Nr. 93, bei Mathies und vordem in Leivzig, Täubchenweg 14, ge⸗ meldet. nachdem sein früherer Aufenthalt dem Gericht unbekannt geblieben war. Verbeiratet war Schneider nicht. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden alle, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 8 Oktober 1929 beim unterzeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der preußische Fiskus nicht vordanden ist.
Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 2400 ℳ.
Querfurt, den 7. Juli 1919.
Das Amtsgericht.
[42002] Aufgebot. Der Rechtsanwalt v. Fraastein und Niemsdorff in Berlin W. 50, Augsburger⸗ straße 35, hat als Nachlaßpfleger des am 26 Avril 1919 in Berlin⸗Schmargendorf verstorhenen Kopellmeisters Richard Metz⸗ dorff in Berlin⸗Schmargendorf, Hohben⸗ zollerndamm 59/60 wohnhaft gewesen, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern be⸗ artrogt. Die Nachloßgläubiger werden daher aufgefordet, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des veistorbenen Kapellmeisters Richars Metzdanffspéätestens in dem auf den 10. November 1919. Mitings 12 Uhr. vor dem untenzeic⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine hbei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe drs Gegen⸗ standes und dez Grundez der Forde⸗ rung zu enthalten; urkundliche Beweissüͤcke sind in Urschuft odee in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlatgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschabet des Rechts, vor den Verhindlichkeiten aus Pflichtteile⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichttet zu werren, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, alg sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschaß ergibt. Die Gläobiger aus Pflichiteitsrechten, Vermächinssen und Avflagen sowie die Glaubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Charlstienburg, den 15. Juli 1919 Das Amtsgericht. Abt. 13. [42481] Ausgebot. “ Der Rechtsanwalt Dr. Lußͤwigs in Mannheim hat als Nachloßpfleger über den Nachlaß des am 19. Dezember 1918 in Mannheim verstorbenen Kaufmanns Simon Weil das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Simon Weil spätestens in dem auf Dornnerêtag. den 25 Eep⸗ tember 1919, Vormittaas 11 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht, II. Stock, Zimmer Nr. 114, anberaumten Nuf⸗ gebotztermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat Angabe des Gegenstandes und
N —
des
gläubigern
Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur in⸗ soweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Glaubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbind⸗ lichkeit. Für die Gläubiger aus Pflicht⸗ teissrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbhteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit hbaftet. Mannheim, den 11. Juli 1919. Amtsgericht. Z. 9. [42474] Aufgebot. 1 Der Karl Schulte in Werdohl, Gast⸗ hof Johann Röther, vertreten durch E. Vogel in Essen, Grabenstraße 34, hat als Erbe des am 28. Jult 1916 in Meinerz⸗ hagen verstorbenen Rentners Martin Schulte sowie der am 28. Oktober 1916 in Meinerhagen verstorbenen Witwe Rentner Martin Schulte, Henriette ge⸗ borene Ihne, das Aufgebotsversahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Korderungen gegen den Nachlaß der ver⸗ storbenen Witwe Shulte, Henriette ge⸗ boren: Ihne, spätestens in dem auf den 18. September 1919, Vor⸗ mittags 10 Uhe, vor dem unter⸗ zeichneien Hericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzuy⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angobe des Gegenstandes und des Grundez der Forderung zu enthalten; urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Ahschrift beizufügen. Die Naͤchlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, ünbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichttellarechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insowelit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiget aus Pflichtteilsrechten, Seencetnecen und Auflagen fowie die Gläubiger, denen der Erbe unbdeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Meinerzhagen. den 10. Juli 1919. Daz Amtsgericht. 41999] Aufgehst. ö.“ Der Kaufmaenn Willy Trarpmenn zu Rheydt, Lindenstrase, hat als Eibe des am 2. Oktober 1918 zu Rheydt ver⸗ storbenen Bäckers Karl Trappmann, zaletzt gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schnepung bvon 1 8 tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forberungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Bäckers Karl Trapvmann spätestens in dem auf den 6. Oktober 1919, Vormittags 11 Uhr! vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 15, anberaumten Termine des Auf⸗
Aumeldung hat die Aufgabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden,
können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗
bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ efriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichttellsrechten, Vermachtnissen und Auflagen sowie für die Glaͤubiger, denen die Erben unbe⸗ schränkt haften, iritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses für den seinem Erhteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Rhrydt, den 2. Juli 1919.
Das Amtsgericht.
Durch Ausschlußurteil vom 11. Juli 1919 des Amtsgerichts zu Bochum ist
für Recht erkannt: Die von der Märkischen;
Vereinsdruckereti Aktiengesellschaft zu Bochum (üuletzt Vereinsdruckeret Aktien⸗ gesellschaft daselbst) ausgegebenen 2 Namens⸗ aktien Nr. 319 und 320 über je 50 Taler, lautend auf Heaken, werden für kraftlos erkzärt. [42467]
Der Kaufmaunn Moritz Barber in Breslau bat die dem Büroangzestellten Johaun Piecka, zuletzt in Breslau, jetzt
—
1915 erteilte schriftliche Generalvollmacht tur Regulierung seiner Vermögensange⸗ legenheiten sowohl bei Gerichten und anderen Behörden, wie auch bei Privat⸗ personen für kraftlos ecklätt. gericht hat die Kraftlozertlärung bewilligt und angeordnet. — 41. F. 321/19. — Brestau. den 16. Juli 1919. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[41986] . . Der Scheck Könkesberg i. Pr., den
die
Grundes der Forderung iu enthalten.
19. März 1919, Nr. 0,518 896 über 4627,70 ℳ, ausgestellt von der Könige⸗ berger Zellstofffabrik Aktiengesellschaft
Rbevot, Schloßstraße, wohnhaft, das Auf⸗ Nachlaßgläubigern bean⸗-
ebots bei diesem Gericht anzumelden. Die
Urkundliche Beweisstücke sind in
unb kannten Aufenthalts, am 24. August
Das Amts⸗
8
Fauf die Reichsbank hier für John Bold⸗ berg hier, Tragheim⸗Drogerie oder Ueber⸗ bringer, ist durch Ausschlußurteil von heute für kraftlos erklärt. Königsverg i. Pr., den 11. Juli 1919. Amtsgericht. Abt. 29.
—— —
[42001] In der Aufgebotssache der Heinrich König VI. Witwe in Selters hat das Hessische Amtgericht Ortenberg für Recht erkannt: Das auf den Namen der Heiarich König VI. Witwe, Katharina gebotene Hilß, in Selters lautende Einlagebuch des Vorschuß⸗ und Creditvereins A. G. in Ortenberg über 787 ℳ 22 ₰ wird für kraftles erklärt. 1 Ortenbera, den 11. Jult 191909. Hessisches Amtsgericht.
[42470] Durch 1 1919 sind die Hvypolbekenbriefe vom 29. Juli 1813 und 16. Oktober 1845 über die auf Berthelsdorf Blatt Nr. 63 in Abseilung III Nr. 2 und 6 für die Hausbesitzerin Katharina Flegel, geb. L-tzel, in Alben oif eingetrogenen Dar⸗ leyns forderungen von 105 ℳ bezw. 120 ℳ für kraftlos erklärt worden 8 1e (Schles.), den 14. Juli 919uL “
₰—2„ “
1 Das Amtsgerscht. “
[42450] 1 Der auf das Leben des Herrn Willy Rchar)h Bütweraitz, Landwirt in Wilpischen, am 24. Juli 1911 ausgrestellie Versicherungsschein Nr. 123 392 ist für kraftlos erklärt. . Frankinet a. M, den 16. Juli 1919. „Probidentia“ Frankfurter Versicherungs⸗ Gesellschaft. “ Dr. Labes. Höfner.
[42460]
Das Amtsgericht Helmstedt hat beute folgendes Aufgebot erlassen: Die Witwe des Kreismaurermeisters Wilhelm Helm⸗ hold, Marie geb. Helke, von bier, Post⸗ straße 6, ols Bevollmächtigte ihrer Tochter, der EChefrau des Forstsekretärs Julius Rojahn, El. sabeth geb. Helmhold, in Grund i. H, bat das Aufgebot des am 3 Februvar 1906 vom biestgen Grundbuch⸗ amt ausgestellten Hvpothekenbriefes über die im Grundhuche Band XIX Blati 55 Seite 223 unter Nr. 4 für die vorgenannte Eherrau Ro⸗ juhn eingetragene Hyvorhek von 8000,J— ℳ — achttausend Mak — beantragt. Der Inhaber der Urkunde wirb aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Kyril 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Helmstedt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die ö“ der Urkunde erfolgen wird.
Helmstedt, den 16. Jult 1919.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:
(L. S) S. V. Striepe.,.
Gerichtsschr.⸗Aspirant.
[40427] 1
In dem Aufgebotsperfahren zum Zwecke der Todeherklärung des vesschollenen Werkmeisers Arthur Ekelmann aus Berlin⸗Oberschöneweide hat das Amtzs⸗ gericht in Cövenick durch den Amtsgerichts⸗ rat Hüste hoff für Recht erkanat; Der ver⸗ schollene Werkmeister Arthur Ehelmann, Gekreiter der 2. Kompopnie 2. Ersas⸗ vataillons Infanterkereglments 41, geb. am 30. Maäz 1886 in Bromberg, aus Berlin⸗Oberschöneweide, wird für tot er⸗ sk ärt. Als Zeipunkt des Todes wird der 20. August 1919 festgesteht. Die Kosten 18ee, Verfahrens fallen dem Naͤchlasse zur Last. .
Daz Amtregericht. Abt. 3.
V [42463] Hurch Ausschlußurteil vom 20. 6. 1919 ist der am 18 2. 1872 in Manienthol, Krs. Friebeberg, Nw., geborene Karl Gacede für tote kärt worden. Als Tobes⸗ tag ist der 31. Dezember 1911 festgrstellt. Driesen, den 12. Jali 1919.
1 Das Amtsgericht.
142461]
Duich Ausschlußurteil vom 14. Juli 1919 ist der am 10. Novamber 1883 in Beuguenstadt (Kreis Gummerzebach) borene, zuletzt dort wohnhaft gewesene Fabrikarbeiter August Rockenber g, Ersatz⸗ re serdist 2. Komp. Res.⸗Inf.⸗Reg. 28, für (tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des ” ist der 25. Septembder 1915 fest⸗ (gestellt.
Gummersboch, am 14. Juli 1919. Amtsgericht.
——
““
ge⸗
[42473]
Durch Ausschlußurteil vom 11. Juli 1919 ist der am 14. Okiober 1858 in Golzow (Oderbruch) geborene Kaufmann Wilhelm Hildebrand, zuletzt in Zicher wohobaft gewefen, für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1908 festaestellt.
N udamm, den 14. Juli 1919.
Das Amtsgericht.
(42477] 86 In dem Aufgebotsverfahren zum Zvecke der Todeterklärung des vermißten Arbeiters Pugust Enskat aus Gettschen hat das Amtzgericht in Ragnit durch den Gerichts⸗ gssessor Szotowskt für Recht erkannt: Der vermißte Aebeiter August Enskat aus Geltschen, zuletzt bei der 2. Komp. 8. Ostpreußischen Intanterieregimenss Nr. 45, wird für tot e klärt. Als Zeit⸗
1914, Mittags 12 Uhr, festgestellt. Raguit, den 15 Juli 1919.
Amtsgerlcht.
Ausschlußurteil vom 12. Juli
von. Heimstedt
42000 1G o0 Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 20. Juni 1919 ist der ver⸗ scollene Arbeiter August Ydolf Troscha aus Stendal, Gekreiter 1 10. Kompagnie üsitterregiments Nr. 34, geboren am 88 Shehen 1886 in Fürstl. Niefken, Kreis Gr. Wartenberg, vermißt seit 26. Sep⸗ tember 1917, dem Groeßkampftage bei Zonnebecke in Flandern, veraußt wird, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 26. September 1917 fengestellt. Steudal, den 20. Junk 191909. Das Amtsagericht. 142480] 8 8 Am 12. Juli 1919 bat das Amtsgeriht Ulm durch Auzschiußurteil den vermißten, am 23. Mai 1892 in Ulm geborenen Unterseebootsma chinistemmaat Wilhelm Karl Frauk, zusetzt bet der Untersee⸗ bocts flottille Flandern II, für tot erklärt. Als Zeitvunkt des Todes wurde der 2. Ja⸗ nuar 1918, Nachmiitags 12 Uhr, fest⸗ gestellt. — “ Den 19. Jull 1919. “ Amtsgericht um. GSerichtsschreiber Horn.
—— 8
42010] Oeffentlichz Zustellung.
Frau Erna Malz genannt Schallert, verwitwet gewesene Shenk, geb. Staban, in Charlottenburg, Wilmersdorferstr. 75, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justtztat Dr. Reiche und Perls in Berlin, Charlottenftr. 77. klagt gegen ihren Fhe⸗ mann, den Schlosser Max Malz genarnt Schallert, fruͤher in Charlottenburg, Kaiser Ftiedrichstraße 74 bei Werner. jetzt unde⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er sie mißhandelt und verdächnigt, ihr Wäsche und Levensmittel entwendet, sie verlassen habe und sich nicht mehr um sie
kämmere, auf Grund des § 1568 des
Bärgerlichen Gesetzbuht, mit dem An⸗ trage, die Ebe der Partelen zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erkläten. Die Ktägerin ladet den Be⸗ klaaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zioillkammer des Landgerichts I111 Be lin in Charlottenburg, Tegeler Weg 17 — 20, Saal 102, auf den 14. Nopember 1919, Vosmittags 10 Uhr, mit der Aufforverung, sich durch einen bei diesem Herichte zugelassenen Rechtzonwalt, als Proseßbevollmächtigten bvertreten zu lassen.
Fharlottenburg, den 16. Juli 1919. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts III.
[420631 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Franz Bernt in Elberfeld, Klerblatt 74, Prozeßbevollmächtiater: Rechtsanwal Dr. Frowein in Glberfeld, klagt gegen ibren Ehemann, den Schwebe⸗ babuarbeiter Franz Brent, früher in Elberfeld, Kleeblatt 74. jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund ver Behauptung, daß dieser fortgesetzt Ebebruch geirieben und sie in schwerster Weise mißhandelt habe, mit dem Antrag auf Scheidung der am 26. Fehruar 1913 zu Elberfeld ge⸗ schlostenen Ghe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Perhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zirillammer des Landgerichts in Eiberfeld aof den 3. November 1919, Varmittags 10 Uhr. Saal 55, mit der Auffotderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lafsen. Elberfelb, den 14. Juli 1919. Brinkmann, Laabgerschtssekretär, Gerichtsschreiber des Landgerschts.
—. —
[42012]) Oeffemliche Zustellung.
Pbhitirp Jacob Ludwig Haunff jun., Kaufmann, srüher in London, jetzt in Neustadt a. Hyot, wohnhaft, Klaͤger, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Kustizrat David u. Dr. Blum in Frankenthal, hat gegen seine Ehefrau, Marjorie Douglas Harff, geb. Hrown, in London, Beklagte, wegen, Ehescheidung Klage zur I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts hier erhoben mit dem Antrage: die Ebe der Parteien zu scheiden, die Bektagte für den allein schuldigen Teil zu erkläten und ihr die Kosten ves Verfahrens zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung dieses Richtsstieits wurde Termin bestimmt auf Ponnerstag. ven 13. November 1919, Pormilengs 9 Uhr. im kleinen Stzangssaal des Landgerschts hier. Hiem ladet der Kläger die Beklagte mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsauwalt zu bestellen. Die öffentliche Z stellung wurde bewilligt.
Fraunkenthal, den 14. Juli 1919. Gerichtzschreiberei des Landgerichts.
——e’
[42011] Oeffentliche Zustellung. Ruth, Regine geb. Schmilt, Ehefeau von Bernhard Ruth, Wistin in Culs⸗ berg, Kläger v, vertreten durch Richts⸗ anwalt Hr. Blum in Frankenthal, hat gegen ihren Ehemann Bernhard Ruth, z. Zb. unbekannten Aufenthaltsorts, Be⸗ klagten, wegen Ehescheidung Klage zur III. Zivilkammer des Landgerichts hier erhoben mit dem Antrage: die Ehe der Streitzteile zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären
und ihm die Kosten des Verfahrens zur
Last zu legen. Zur mündlichen Verhand⸗ lurg dieses Rech ssreitz wurde Teimin bestimmt auf Mtenstag, den 25. No⸗ vember 1919. Bozmittaz s 9 Uhr, im kleinen Sitzungssaale des Landgerichts hier. Hierzu sadet die Klögerin den Be⸗ klagten mit der Aufforderung, einen beim
punkt des Todes wird der 20. August
Prozeßgerichte zugelasstnen Rechtsanwalt zu bestellen. Die öffentliche Zustellung wurde bewilligt.
Frankenthal, den 14. Juli 1919.
Gerichtsschreiberet des Landgerichts.
Der Bezugsprein beträgt vierteljährlich 12 ℳ. hr Postanstalten nehmen Bestrllung an; für Uerkin nußex den Postanstalteu und Zeitungsvertrieben sür Lelbstabhvler zuch die Geschäftsstelle SW. 49, Wilhelmstraße 82. Einzelure Nummern koßen 28 pff.
Au
8
Reichsbankgirokonto.
Anzeigenprrig für den RNaum einer 5 gespalkenra Einheita⸗- zeile X. ℳ, riner 3 gespaltenen Einheitzzeile 156 ℳ8.
erdem wird auf den Anzrigenpreis ein Teuerun
lag non 20 v. H. erhoben. Anzeigen nimnrt 8₰
Geschäftssteue des Kricha⸗ z2ub Ltaatzaugrtgern, Fesxliu SW. 48, Wilhelmftratze Nr. 22.
voch, den 23. Juli
EE1““ bends.
Irhatt des amtlichen Teiles:
8
Landwirtschafts gesellschaft i Leipziger Herbstmustermtsse. Verordnung, betreffend die
Arbeiter und Angestellten in
Bekanntmachung. betreffend Bedin
Weißkohlsauerkraut durch “ 8
Bekanntmachung,
Ausführungsbestimmungen über die Hülsenfrüchte und Buchweizen. Bekanntmachungen, hetreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Rahsetseschen auf der Ausstellung der Deutschen auf der
n Magdeburg und
Wirksamkeit von Kün digungen der
Reichs⸗ und Staats betrieben.
Auslosung von P
obligationen der . rgisch⸗Märkischen Eisenbahngesellschaft.
868
Bekanntmachung, beikeffend das Reineinkom und der Rhene⸗Diemelthal⸗Eifenbahn für das Rechnungs⸗
jahr 1918. Handelsverbote.
Amtliches.
Deutsches Reich.
8
8
Ausführungsbestimmungen
über die Preise für 1“ Buchw
Auf Grund des
Nutzvieh vom 15. Juli 1919 ( auf Grund der Verordnung
Sicherung der Volksernährung
Gesetzbl. S. 401) Gesetzbl. S. 823) 9
Getreide, Hülsenfrüchte
Vom 18. Juli 1919. § 10 der
wird bestimmt:
: und eizen.
“
8
Schlacht⸗ und
Reichs⸗Gesetzbl. S. 647) sowie
über Kriegsmaßnahmen zur 22. Mai 1916 (Reichs⸗ 18. August 1917 (Reichs⸗
Im Sinne dieser Bestimmungen gelten als
Früchte: alle Früchte der im
für die Ernte 1919 zeichneten Arten,
§ 2 der Reichsgetreideordnung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 535) be⸗
Brotgetreide: Roggen, Weiten, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer
und Einkorn,
Getreide: Brotgetreide, Gerste und Hafer,
Hülsenfrüchle:
Erbsen einschließlich Peluschken, Bohnen ein⸗
schließlich Ackerbohnen und Linsen.
8
2
—
Der Preis für die Tonne Noggen oder Gerste aus der Ernte
19:9 darf nach § 1 Nr. 1 der Verordnung vom 15. 1 übersteigen in
Aachen.. Bennasa. 8 raunschweig Bremen... Breslau... Bromberg .. Cassel ... Cöln. Danzig.. Dortmund. Diesden. Duisburg Emden Frankfurt a. M.. Gleiwitz.. Hamburg.. Hannover.. Königsberg i. Pr. Leicx 6 Magdeburg. annheim. München.. I“ Saarbrücken. Schwerin i. M. LT ““ Stuttgart 1e“ 11““
114“
415 Mark 405 410 410 400 400 410
§ 3.
Der Höchstprels für die Tonne Emer, Einkorn aus der Ernte 1919
Weizen. Spelz (Dinkel, Fesen), ist nach § 1 Nr. 2 der Ver⸗
Preise sfür Getreide,
sedingungen für die Lieferung von die Hersteller.
Preußen. Ernennungen und sor stige Personalveränderungen.
Letreffend die rioritäts⸗
men der Ilmebahn
8 d Verordnung über die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und für
Juli 1919 nicht
——————
ordnung vom 15. Juli 1919 50 Mark häöher als geltende Höchstpreis für Roggen.
§ 4.
In den im § 2 nicht genannten Orten (Nebenorien) ist der Höchstpreis für Roggen, Weizen und Gerste gleich dem des nächst⸗ gelegenen im § 2 genannten Ortes (Hauptort). Die Landeszentralbehörden „oder die von ihnen bestemmten höheren Verwaltungsbehörden können einen niedrigeren Höchstpreis festseten. Ist für die Preisbildung eines Nebenorts ein anderer als der nächstgelegene Hauptort bestimmend, so können diese Behörden den Höchstpreis bis zu dem für diesen Hauptort festgesetzten Höchst⸗ preis hinaufsetzen. Liegt dieser Hauptort in einem anderen Freistaat,
so ist die Zustimmung des Reichserrährungsministers erforderlich.
§ 5.
Höchstpreis für die Tonne Roggen aus der Ernte 1918 ist
nach § 1 Nr. 1 der Verordnung über die Preise für Getreide, Buch⸗ weien und Hirse vom 15. Juni 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 657) um 100 Mark geringer als der Höchstpreis nach § 2. Der Höchstpreis für die Tonne Weizen aus der Ernte 1918 ist nach § 1 Nr. 2 der Verordnung vom 15. Juni 1918 um 130 Mark geringer als der Höchstpreis nach § 2. Der Höchstpreis für die Tonne Gerste aus der Ernte 1918 beträgt nach § 1 Nr. 3 der Verordnung vom 15. Juni 1918 300 Mark. 8 86.
8 Die Höchstpreise des § 5 gelten auch für Mischungen von Roggen, Weizen und Gerste der Ernte 1919 mit Roggen, Weizen und Gerste früherer Ernten.
§ 7.
„Für die nach § 132 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 (Reichs⸗ Gesetzbl. 535) zu liefernden Früchte dürfen höchstens folgende Uebernahmepreise gezahlt werden:
1. bei Hafer die für Gerste festgesetzten Höchstpreise (88 2, 4),
2. bei Hülsenfrüchten für:
cööö-ö--——-- Bohnen 9 Linsen. 1 99D0o Ackerbohnen. 700 † Peluschken.. 700 3. bei Buchweizen für: ungeschälten Buchweizen... geschälten Buchweizen . .. . wilden Buchweizen (Bockheidekorn, Eifeler ““
Der Preis für Gemenge richtet sich nach der Art der gemischten Früchte und dem Mhlscheeogbe gcen sic 5 8 3 Emascs
Für die Bewertung der Früchte gelten folgende rundsätze:
I. Getreide gilt hinsichtlich des Feuchtigkeitsgehalts als voll⸗ wertig, falls die Feuchtigkeit nicht übersteigt:
bei Lieferungen vor dem 16. August 1919 19 vom Hundert
4 8 18 “
— 8 vom 1. Oktober 1919 ab 17 „ “
Abgesehen von der Feuchtigkeit gilt Getreide als vollwertig, falls es gesund ist und hinsichtlich seiner sonstigen Eigenschaften der Durch⸗ schmitsbeschaffenheit der berreffenden Getreideart letzter Ernte in der Abladegegend entspricht.
2. Bei Hülsenfrüchten gelten die Höchstbeträge nur für beste, gesunde und trockene Ware. Für kleine Erbsen dieser Beichaffenheit sind büchstens 780 Mark für die Tonne zu zahlen.
88 Für gute handelsübliche Durchschnittsware ist höchsters zu zahlen:
2
600 800
“
bei gelben und grünen Viktorigerbsen sowie großen grauen
Erbsen 750 Mark für die Tonne,
bei kleinen gelben, grünen und grauen Erbsen 730 Mark für die Tonne,
bei weißen, gelben und braunen Speisebohnen 850 Mark für die Tonne,
bei Linsen 900 Mark für die Tonne.
Für Hülsenfrüchte von geringerer Beschaffenheit ist entspre chend
weniger zu zahlen. Bei feuchten und bei käfer⸗ und madenhaltigen Hülsenfrüchten sind außer dem Minderwerte die durch känstliche Trocknung und Bearbeitung entstehenden Kosten und Gewichtsverluste zu berücksichtigen.
3. Bei ungeschältem Buchweizen gilt der Uebernahmepreis nur für gute, gesunde und trockene Ware mit einem Hektolitergewichte von mindestens 69 Kilogramm und nicht mehr als 3 vom Hundert Besatz. Wegen jedes an diesem Hektolitergewichte fehlenden Kilo⸗ aramms sind 10 Mark für die Tonne weniger zu zahlen. Bei Buch⸗ weizen von mehr als drei vom Hundert Besatz vermindert sich der Preis für jeden weiteren Hundertteil Besatz um eins vom Hundert. Bei Eifeler Buchweizen gelten diese ben Bestimmungen mit der Maßgabe, daß der Uebernahmepreis bei einem H ktolitergewichte von mindestens 60 Kilogramm gilt. .
Für die Bewertung der Früchte ist ihre Beschaffenheit bei der Ankunft an dem von dem Erwerber bezeichneten Bestimmuüngsort maßgebend.
11.
Ddie Höchst⸗ und Uebernahmepreise gelten für Lieferung ohne Sack. Für leihweise Ueberlassung der Säcke darf eine Leihgebühr bis zu 50 Pfennig für den Doppelzentner — bei Hafer und Spelz
preis um 4
41 821.
nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr fur jede folgend Woche um 20 Pfennig bis zum Höchstbetrage von 3 Mark für de Doppelzentner erhöht werden. Angefangene Wochen sind voll z berechnen. Werden die Säcke mitver auft, so darf der Preis für den Sack nicht mehr als 5 Mark und für den Sack, der 75 Kilogramm oder mehr hält, nicht mehr als 6 Mark betragen. Werden Leihsäck nicht zurückgegeben, so gilt der Höchstbetrag der Leihgebühr al verfallen. Außerdem ist für den Verlust der Saͤcke eine Ent schädigung zu zahlen, die die genannten Sackhöchstpreise nicht über steigen darf. 1 . Stellt der Erwerber der Früchte dem Verkäufer Füllsäcke zur Verfügung, so kann er für die Zeit vom achten Tage an, nachdem die Sacke an der Emofangsstelle des Verkäufers angekommen sind, bis zu dem Tage der Rücklieferung Leibgebühren in Rechnung stellen. Bei der Be⸗ rechnung der achttägigen Frist wird der Tag der Ankunft der Säcke an de Empfangsstelle nicht mitgerechnet. Die Rücklieterung gilt als an den Tage erfolgt, an dem die Säcke an der zwischen dem Verkäu fer und Erwerber für die Ablieferung der Früchte vereinb rten Srelle ode mangels einer solchen Vereinbarung an der Verladestele des Ortes, von dem die Früchte mit der Bahn oder zu Wasser versandt werden, abgeliefert werden. Die Leihgebühr darf den Betrag von 2¼ Pfennig je Sack und Tag für jeden Sack, der 100 Kilogramm Roggen faßt, und von 1 Pfennig für jeden kleineren Sack nicht über steigen. Für den Tag der Rücklieferung kann die Leihgebühr voll ber chnet werden. Werden Leihsäcke vom Verkaufer nicht binnen drei Wochen, nachdem sie an der Empfangsflelle des Verkäufers ange⸗ tommen sind, zurückgeliefert, so kann der Erwerber statt der Rück⸗ licferung der Säcke und der Zahlung der verfallenen L ihgebüähr 7 Mark für jeden Sack, der 100 Kilogramm Rogge 5 d für j 1 gramm Roggen faßt, und 6. Mark für jeden kleineren Sack verlangen, sofern der Verkäufer eine ihm vom Erwerber schriftlich gestellte Nachfrist von mindestens einer Woche für die Rücklieferung hat verstreichen lassen. v““ Die Höchst⸗ und Uebernahmepreise gelten für Barzahlung binnen 15 Tagen nach Ablieferung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis zu 2 vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden. 1 Die Höchst⸗ und Uebernahmepreise schließen die Beförderungs⸗ kosten ein, die der Verkäufer vertraglich übernommen hat. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Kosten der Beförderung bis zur Wrladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst zu tragen. Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zu dieser Verladestelle zur Verfügung, so darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden. „Die für Brotgetreide und Gerste festgesetzten Höchstpreise gelten nicht für Originalsaatgut, wenn die Bestimmungen über den Ve kehr mit Saalgut innegehalten werden. Originalsactgut ist nur das Scatzut solcher Züchtungen, die unter Bezeichnu g des anbauenden Züchters, der Fruchtart und der Größe der Anbaufläche in cinem von der Reichsgetreidenehe im Deutschen Reichsanzeiger zu veräffentlichenden Verreichnis aufgeführt sind. Saatgut von Vermehrungsstellen ist nur dann Origina 5 wenn die Vermehrung stellen in dem Ver eichnis aufgeführt sind. 9 § 15. „Bei aucrkonntem Saatgut dürfen dem Höchstpreis folgende Be⸗ träge zugeschlagen werden: für die erste Absaat bis zu. „ „ zweite „ 127
14 % drIte . 1.
130 Mark 19) 80 „
für die Tonne. 88 Anerkanntes Saatgut sind nur erste, zweite oder dritte Absaaten, die unter Bezeichnung des anbauenden Landwirts, der Fruchtart, der Größ e der Anbaufläche und der anerkennenden Körperschaft in einem von der Reichsgetreidestelle im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffent⸗ lichenden Verzeichnis aufgeführt sind.
Bei sonstigem Saatgut (Handelssaatgut) erhöht Mark für die Tonne.
o16 sind nur zulässig, wenn die Be⸗ it Saatgut innegchalten werden.
sich der Höchst⸗ Die Höchstpreise in §8§ 15 stimmungen über den Verkehr
mi. Beim Umsatz von Brotgetreide und Gerste, soweit er nicht im Saatgutverkehr erfolgt, sowie beim Umsatz der nach § a ber Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 zu liefernden Früchte dürfen dem Höchst⸗ und Uebernahmepreis als Kommissions⸗, Ver⸗ mittlungs⸗ und ähnliche Gebühren sowie für alle Arten von Auf⸗ wendungen nur die von der Reichsgetreidestelle festzusetzenden Be⸗ träge zugeschlagen werden. Beim Weiterverkaufe von Saatgut dürfen neben den Saatguthöchstpreisen (§§ 15 bis 17) insgesamt Zufchläge bis zu 6 vom Hundert der Preise genommen werden. Die Zuschläge nach Abs. 1 umfassen vorbehaltlich abändernder Bestimmungen der Reichsgetreidestelle nicht die Auslagen für Säcke (§ 11); sie umfassen ferner nicht die Auslagen für die Fracht von dem Abnahmeorte sowie die durch Zusammenstellung kleinerer Lieferungen zu Sammelladungen nachkweislich entstandenen Vorfracht⸗ kosten, im Saatgutverkehre nicht die Beförderungskosten von der Ver⸗ ladestelle des Erzeugers ab.
Abnahmeort im Sinne dieser Bestimmungen ist der Ort, bis zu dem der Verfäufer die Kosten der Beförderung trägt.
§ 19.
Die Reichsgetreidestelle ist bei Abgabe von Früchten
veeise nicht an die Höchst⸗
„ 55b9
gebunden. § 20.
(Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn bis zu 70 Pfennig für den Doppel⸗ zentner — berechnet werden. Werden die Saͤcke nicht binnen 3 Wochen
Die in diesen Bestimmungen oder auf Grund dieser Bestimmungen
für Brotgetreide und Gerste sowie für Soatgut von Brotgetreide