8 “
Wirtschaftskrieg angefangen hat;
kaufen, wenn ein gleiches Schicksal, wie behauptet wird, wissenschaft⸗ Die Ansprüche an die Kenntnisse und Leistungsfähigkeit lichen Bibliotheken deutscher Forscher droht ausgewiesen worden sind, so muß man sich doch fragen, was denn der Bex är! Zeam tig auff eigentlich derartige Maßnahmen nach Unterzeichnung des Friedens der vielseitigste und schwierigste aller Berufe sein. Nur noch für einen Sinn haben sollen. Es na
mündlichen Verhandlungen gelangen, möglich
edelmütig noch klug ist.
Wenn der Geist wahrer Neutranttät alle Völker beherrschen wird, wenn überall der Kultus der Gewalt für immer verfemt sein wird,
1“
ber Auslandsdeutscken. Ich will gar nicht von Gerechtigkeit sprechen und mich in keine Polemik darüber einlassen, wer denn eigentlich den f darüber wird einst die un⸗m. m wir tlichen und kultu parteiische Geschichte urteilen, und ich bin fest überzeugt, daß Deutsch⸗ die Wirtschaftspolitik oder die sozal land diesem Richterspruch mit Ruhe entgegensehen kann. Aber wenn als minder wichtig technisch nachgeordneten jetzt in feindlichen Ländern dazu übergegangen wird, die Wohnungs⸗ können glaubte. Die Zusammensassungg dieser Arbeiten zu Linen einrichtungen der vertrichenen Auslandsdeutschen zwangsweise zu ver⸗ organischen, nichts Wichtiges vernachlässigenden Ganzen ist unerläßlich.
t, die aus Elsaß⸗Lothringen
8
ein, auch den erbittert⸗ man hinzu,
Fe Politik wird im Au
mit dem wirtschaftlichen un
hörigen des auswärtigen D
Wird der Beruf des auswärtigen Beamten 1
m. E., wenn wir zu Kräfte werden gerade gut genug sein, um ihm - welchen Vorurteilen und Feindschaften unsere Beamten sten Gegner davon zu überzeugen, daß ein solches Vorgehen weder porläufig im Auslande gegenüberstehen werden, so ist ohne weiteres klar, daß die Reformen, die in meiner Dienste nötig sind, eine außer⸗ ufgabe darstellen. Sie werden trotzdem von mir energisch
ordentliche A 8 energe. in Angriff genommen werden, und ich hoffe, daß, wo Mittel nötig sein
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swärligen Amt nicht mehr don einer und Abteilung gemacht werden können, der es an eigener und enger Fühlung Arbeit zu kommen, d kulturellen Volksleben fehlte, und welcke en und grundlegenden Rechtsfragen ten Abteilungen überlassen zu
der Ange⸗ wirtschaftlichen
Z11116““
und Lebensmitteln Gelegenheik gibk in Ruhe und Frieben 8
Von allen wichtigen Aufgaben möchte ich nur noch exwähnen den Wiederaufbau unserer Handelsfotte und die Sorge um den Schutz und das Wohlergehen derjenigen unserer Volksgenossen, eser Arbeiten zu einem die durch die Verhältnisse zur Auswanderung geswungen werden. Bereits in die Wege geleite ist eine Verbesserung unseres Nachrichtendienstes, sowohl waz jenstes werden dadurch gesteigert werden. seinen Umfang, wie die Schnelligkeit der Nachrichtenübermittelumg
ichtig aufgefaßt, so wird er anlangt. Es ist hierfür eine besondere Stelle des Auswärtigen
die besten Amtes geschaffen worden, an deren Vervollkommnung im Zu.
zu genügen. Nimmt sammenhang mit der W . 1s e k8 diplomatischen Beziehungen unausgesetzt gearbeitet wird.
Je mehr wir im Innern zur friedlichen Arbeit komme werden, desto mehr werden wir Ansehen gewinnen bei den Demo⸗
kvaten der ganzen Welt.
iederaufnahme uns
zeigen, daß sie den neuen
erer konsularischen um
Je mehr Bürger, Arbeiter und Bauen
Zustand der Dinge in Deutschland inne. lich anerkennen, urd daß sie sich Aenderungen im Verfassungsleben
an
8*
52
8
4 * 8 8 8
werden versöhnte Völker, was uns bitter Pottut, alle Produktiven werden, sie auch angesichts unserer ungünstigen Lage nicht verweigert durch keine Minderheit mit Gewalt aufdrängen lassen, je mehr Kräfte zum Wohle der gesamten Menschheit enimickeln können. Die werden. .ssich die Welt daven überzeugen wird, daß wir keine Demokrate Zeit muß vorbei sein, in der sich die Völker durch die Gasmaske be⸗ Es wird ernster Anstrengung bedürfen, wenn wir allmählich ohne Demokraten und keine Republik ohne Republikaner haben trachteten, wir müssen heraus auch aus dem geistigen Drahtverhau. wieder unseren alten Platz in der Weltwirtschaft erringen wollen. desto mehr wird sich draußen in der Welt unsere moralische Valuf Handel und Wirtschaft müssen wieder in Fühlung kommen. Der Dazu ist vor allem notwendig, daß unser inneres Wirtschaftsleben heben. 8 Feuische Kaufmann wird unter den schwierigen Verhältnissen, die dieser- wieder in Gang kommt durch ausreichende Zufuhr von heben⸗, gertrauensatmofphäre, die Europa brauscht. 1.
Frieden mit sich bringt, seinen alten Ruf zu bewahren haben, den alls Lebensmitteln und Rohstoffen, wobei uns die Inan⸗ auf die Dauer in Ruhe atmen will muß mit unserer Tätigkei
die harten Maßregeln der fünf Kriegsjahre nicht austilgen konnten. Es spruchnahme des Privatkredits eine wesentliche Hilfe sein wird. und Hilfe geschaffen werden. In den Dienst dieser Bestrebun B
muß wieder versucht werden, die Fäöden aneuknüpfen, die uns mit den Um unserer Exportware den Auslandsmarkt wieder zu eröffnen, muß sich in erster Linie die auswärtige Politik stellen. Liefes
Völkern der amerikaniscken Republecken, mit Italien und anderen müssen wir trachten, durch Spezialabmachungen mit den einzelnen wir in Werken des Friedens den Beweis, daß wir in allem Unglüt
Ländern verbanden. Die auswärtige Politik wird in den nächsten Sigaten die uns im Friedensvertrag versagte Meistbegünstigung dennoch eine große Nation sind, begraben wir alle Methoden einme — Jahrzehnten in allererster Linie Wirtschaftsp olitik sein wieder sicherzustellen. In diesen Spegialabmachungen werden wir Machtpolitik, die ein für allemal- der Vergangenheit angeht 1A1“X“ 1 8
müssen. Unser heute am Boden liegender Handel muß wieder erstarken zugleich den Ersatz für die durch den Krieg und den Friedens⸗ Deutschland wird die Wiederherstellung seines Ranges unter de T“ B 8 1¹“ 5 “ “
und so unserem Volk in seiner Lebensnot helfen. Das wird nicht vertrag weggefallenen Handelsverträge schaffen znüssen; großen Völkern nur vom Fortschrite der demokratischen Ie⸗ 9 166. Neichsbankgirokonto Berlin Freitag den 25 Juli Abends immer leicht sein. Wir können heute nicht wie die großen Herren denn ohne eine wenigstens einigermaßen sichere rechtliche Grund⸗ bei uns und bei den anderen Völkern zu erwarten haben. b— 1144“*“ 1““ Ben⸗ b8ee.eh. dscheBaheas340 “ 88e. auftreten, die wir vor dem Kriege waren, wir müssen wieder einmal lage würde es dem deutschen Kaufmann im Ausland nicht möglich haftes Bravo links; heftiges Zischen rechts, erneuter langanhalten —õ—y— von vorn anfangen. Das soll uns gelingen! Wir haben uns in den sein, mit Erfolg zu arbeiten. Auf Tarifhandelsverträge, deren der Beifall links.) 8 8 1 schwersten Zeiten der deutschen Geschichte nach dem dreißigjährigen letzter in nicht zu ferner Zeit verschwinden dürfte, werden wir 8& “ “ 1“ 1 Kriege und nach den napolconischen Kriegen immer wieder aufgerichtet. für absehbare Zeit nicht mehr rechnen können. An ihre Stelle h „Danach schlägt der Präsident vor, die Sitzung zu vertagen Ein Sechzigmillionenvolk kann nicht untergehen. Das deutsche Volk wird wenigstens zunächst das Syhstem der Meistbegünstigungsver⸗ Nächste Sitzung Donnerstag 10 Uhr. Interpellation übg
Uer Qrzugspreis betrügt vierteljährich 12 ℳ. Arzelgenpreis fuͤr den Raum einer 5 gespalkeuen Einheits⸗ Alie ostanstalten uehmen Bestellung an; für Berlin aunßer zrile 1 ℳ, riner 3 gespaltenen Einheitszeile 1,50 ℳ. den Bostanstalten und Zritunganertrirben für Lelbstahhnles) 68 8 1 An en en 8 E ein 8.ee-n a. nch die Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 82. 1 n . ag vo⸗ 8. H. exhohen. zeigen aut ECinzelne Rammern bosten 25 Pf. öö vrn KRrich⸗ und Staafknansaseen,
1 — .48, Wilhelmstraße Nz. 32.
vreeaae.
Postscheckkonto: Berlin 41 821.
1919.
hinsichtlich der Uebn der Beteiligungsziffern. Diese ü2 -g orf Prifßtig sind den Stoateng 18* ach 9)e d. 5 1 8⸗ r 54 ¶ +½Q † pß vI- 65* 5 . 1“““ “ 8 III. Artikel 3 Buchstabe b erhölt folgenden Zusat: ührer inen s en Schriftfü 3 Gesetz, beireffend Aufhebung des Gesetzes über den Absatz von „Sie wird 2-Mecctabe 1““ Fse ats die “ Kalisalzen vom 25. Mai 1910 und seiner Abänderungs⸗ §§ 20 und 20 a Abs. 1 dos Gesetzes über den Ahsatz von Kalifalzen Die Mitglieder des Rei 82. Fen Hhe⸗ gesetze sowie Ahänderung des Gesetzes über die Regelung vom 25. Mai 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 775) und seiner Abänderungs⸗ 1“ 8 “ nenden fünl ücbe. ze sein, das kulzurelle und wirtschaftliche Leben, der anderen Veßter 18 1114“ tracht unier Wescheankung auf die Jaterreln onen swrechen de. Lehise vtschal Fh 24. April 1919. gesetze außer Kraft zu setzen.“ Dallezen heiten verlichier andschlag zu gewissenhafter Erfüllung i kennen zu lernen, um es besser berücksichtigen zu können. Die deutsche der gestiegenen Löhne die eine Folge der Kriegszeit und der EE“ w 1XA1X“X“ Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die lun 1 . Irnt †% Se sind Geheiml rmöge i itgli 11“ Wöö“ und verletzt, nicht weil es aus deutschem während des Waffenstillstandes fortgesetzten Abschnürung des dann die Regierung kurz erwidern. wird. Daran würde sich der Kaliwirtschaft Dhfüuhrung esetz er die Regelung Artikel 3. 18 Sie sind zur Geheimhaltung der vermöge ihrer Mitgliedschaft zu Politik hat oft angestoß tt, nicht well e beutschen r des i0 8 tten Abschnürung des politische Ausspracke in der Reihenfolge der Patteien anschließen. wi ft. .“ Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraf ihrer Kenntnis gelangten Angelegenheiten verpflichtet, soweit diese vom Enteresse sich nicht umgehen ließ, sondern weil sie nicht genügend in deutschen Volkes von Lebensmitteln un Rohstoffen sind, die 12 5 v E Bekanntmachungen, betreffend Tarifvertr jeses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. verereeals ßen konkreten Dingen fundiert war, sie aus Oberflächlichkeit oder Un⸗ deutsche Industrie dazu kommen, das Dumping⸗System auf dem Parteien der Interpellanten würden dann auch zu Worte kommegnl ee pon X“ . 8 Berlin, den 19. Juli 1919. Vorsitenden als vertraulich bezeichnet werden. kenntnis übersah 1. .“ * 6 Weltmarkt zu entwickeln? Die beste Sicherung gegen Schleuder⸗ unter der Voraussetzung, daß sie sich auf den Inhalt der Inta Bekanntmachung, beireffend die in neutralen Häfen befindlichen, 1 De Reichspräsident 1 89 ntnis Ubersah. * 8t-⸗ 8 89 116“ 8 8* 8 ss. 8 zsnon Bosc—r mnd si. 8 1 bjng G 19 8 Fjaoen 7 82 hot 257 . 45,„†. . Der Reichspr. dent. 8 1 , E, , 8 8 2 2, X 27 Bessere, vertiefte Kenntnis des Auslandes, gleichzeitig aber auch konkurrenz ist im übrigen die Besserung unserer Wräh⸗ Pellatichent hescranten uh sich nicht auf eine allgemeine politische E in heutschem Eigentum stehenden Nothafen⸗Ladungen deutscher 8 8 b 1“ Der Reichskalirat wird, so oft es die Geschäfte erfordern des Inlandes und seiner wahren Bedürfnisse wird das erste Erforder⸗ rung, und unsere Währung wird sich umso eher und. umso ““ v“ Sch fe. ““ ’ mindestens einmal in jedem halben Jahre, berufen. Er muß ferner nis des neuen auswärtigen Dienstes sein müssen. Und mehr bessern, je mehr man uns durch Lieferung von Rohstoffen Schluß 12 ½ Uhr. 1 8 Bekarktmachung guf Grund der Bekanntmcchung, betrefsend . 8 berufen werden, wenn acht Mitglieder es schriftlich unter Angabe des “ Aeuderung der Ansführungsbestimmungen vom 10. Oktober “ 3 jdt. .Zgweckes und der Gründe beantragen oder wenn der Reichswirtschafts⸗ 1916 zu der Verordnung über Nohtabak. 8— minister es verlangt. 5 10 Bekanntmachung, betr. Aufhebung von Z sverwaltungen 1† 16 ; S faß G Handelsverbot 9 8 1.““ Vov svriteen Die Berufung erfolgt durch den Vorsitzenden. Anzeige, betreffend Ausgobe der Nummer 138 des Reichte⸗ bur Du rchführung des Gesetzes über die ner Brieß sch 1““ fch te h 28 nates gg Wesgehlatts 9 Regelung der Kaliwirtschaft. er Briefe. Sie ist mindestens eine Woche, vor dem Tage der setblatts. — 8 8 18 8 8 ” 88 8 Versammlung zu bewirken. Der Tag der Berufung und der Tag der Preußen. om . Juli 1919.
ITö“ dabei nicht . 82 “ G “ 1“ 8 1“ Der Zweck der Versammlung soll jederzeit bei der Berufung an⸗ 8 blich abb 8 ““ n 8 Ernensfencen und sonstige Personalveränderungcnuau. h GBszünh . Güssts de ö der Kaliwirt⸗ gekündigt werden. g 3 der Berufung an 8 G etreffs der angeblich abhanden gekommene.] 42448 ahlungssperre. 1433:6] 88 Bekanntmächung, betreffend Erzeugerhöchstpreise für G chaft vom 24. April 1919 — Reichs⸗Gesetzbl. S. 413 — Ist die Versammlung nicht ordnungsmäßig beruf kõ „₰ Au gebote Ver⸗ S . 8 g 5 1. Di vE 4 ir 88 1 irt 2 22 1 Fraöens rh9 hstpr eise fůr Gemüse. WEEWE“ p 8 e Seee . Ist die rsg mlung nich ordnungsmäßig — rufen, so können 2 2 Shuldverschreibungen der 5 prozentinen ie Dresdner Bank in Frankfurt a. M. Abhanden grkommen ist: 1l ¹Aufhebungen von Handelsverboten. (Kaliwirtschaftsgesetz) wird von dem Reichsministerium nac Beschlüsse nur gefaßt werden, wenn sämtliche Mitglieder anwesend sind. 8 2 Krlegsanleihe des Deutschen Reichs Nru. zertreten durch ihren Vorstand, Prozeß⸗ Zinsbogen zu 200 ℳ 5 % Schq 8 9 f ch si
G ’ ndelsve 8 Zustimmung des Staatenausschus nd des von der National⸗ Das gleiche gilt in bezug auf Beschlüsse über Gegenstände, wel 0. en 1 lust⸗ und Fundsachen 7753 482 bis 7 753 487 über je 1000 ℳ „vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. M. arweisuvg, Serie VIII Lit. M Nr. 67 77 ö 8 r klchafis hee wenggstens “ 6“ 80 8 17 „ verboten, an einen anderen Inhaber alt]/ Pö. Hertz hier, bat die Zahlungesperre⸗ Nachrichten erwittet die Pollizeidtrektbe
versammlung eingesetzten Aus s folgende . nicht wentgstens drei Tage vor der Versammlung in der für die 8 8 d d b 1 Antrasstel 1 soend blich verl Presd 6 1 88 g eingesetz 1 hahssaness fols 8 1“ Berufung vorgeschriebenen Weise angekündigt worden sind. [43045] Tteckhrief. 3 b 1 J. den⸗ en genannten Antragsteller ein⸗ olgender, ong-⸗bli erloren gegangene: Dresden zu U AIII 1829/19. . 8 . 2 “ ung iu bewirken, insbesondere neu BVertpaviere beantragt: Die Poltzeidirektion. Wegen den unten Beschriebene⸗, welcher . ustellungenn. erg Zinescheine oder einen Erneuerungsscherr 1) 5000 (fünftausend) Mark Vorzugk⸗ .ee nn.ge Aufgebot.
- 24A zuimn: 1 8 b 8 § 1 sich verb lt, iit dt Allgemeine Bestimmungen. Der Reichskalirat ist beschlußfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder flüchtig ist vnd verborgen hält, e. 1s ,. 1. 8 „561er s42059] auszugeben. Die Sache ist zur Ferienzktien der Spinnerei und Weberei Hütten⸗ [4306 Uin erfüchwncdoft wegen gererebem fe zeim⸗Benfeld Nr. 1054 bis mit 1058 “ 776180m. 21. April 19.
anwesend ist. Ist er beschlußunfähig, und wird er deshalb in derselben 5 1 5s . Kast, P. i atkers⸗ sache erklärt. 84. F. 841. 19. Hehleret, begangen in Berlin, am 22. April Das Fräulein Anna Kast, P.ion 2— ni öAFT“ 1 fönf Aktien zu je 1000 ℳ) mit Divi⸗ ausgeferttgte Versicherungsschein Nr 503
Inhalt des amtlichen Teiles: ist gebeugt ob der Last, die ihm auferlegt wurde, gebeugt, doch nicht träge treten müssen. Sind fonh 688 der Fas⸗ Planwirtschaft und Landarbeiterstreik. ebr. zuf kulturellen wirischaftlichem Gebiete werden wir mit unseren Erzeugnissen auf dem Weltmarkt zu erscheinen, dann ö“ 8 gebrochen. Auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiete werden w⸗ it un - 1 PFräsident Fehrenbach: habe di ie Wurzeln unserer Kraft nicht verschüttet sind. wird sich auch der schlechte Kursstand unserer Mark wieder heben. Präsident Fehrenbach: Ich habe die Absicht, morgen zuen
Die Aufgabe der deutschen Diplomatie wird es in Zukunft mehr denn Freilich im Ausland werden schon wieder Stimmen über Schleuder⸗ zu ö ven den zur Beggündhrg sier eä eh Nat chen das n U Völker konkurrenz der deutschen Industrie laut. Wie soll in Anbetracht — unter B.⸗ unterstelle dabei, daß sie möglichst kurz und vollständt
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88 üuuümm☛ 2
88 [ 16. Erwerbs⸗ und Wirtscheftzgenossenschaften. O cn E . nU Et er. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9 (h 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Anzeigenvreis für den Ranm einer 5 gefvaltenen Eintzeitszeile 1 Mk. 9. Bankausweise.
Außerdem wird anf de A mneginonvrets cin Seharn nabanschlan vorn 20 n. H. Frhaben. 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeige
. Am — ——õü —
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl⸗ 8. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
1) Untersuchungs⸗
—₰
§ 1. G Kalisalze im Sinne des Kaliwirtschaftsgesetzes sind: Sache zum zwelten Male berufen, so ist er, sofern die zweite Sitzun 1919, beibängt. Es wlrd ersucht, denselben tochter in Weißendorn bei Neu Ulm,“ Berlin, den 18. Juli 1919.
8 a) en dfn. “ Frvcasehen der Se frühestens in — folgt, beschlußfähig, auch wenn f d off 8 ¹ 1h Mineralien — die Kalirohsalze — in fester oder gelöster die Mitglieder in geringerer Zahl erschienen sind. 1 zu verhaten und in das Untersuchungs⸗ Boyvern, 2. 8t. Amberg, etagac Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Adteilung 88. dhh für 1913 bis einschließlich, über ℳ 10 000 auf das Leben des Okeäl-l Deutsches Reich. . odeh g ü gefängnis in Berlin, Alt Moabit 12 a, Straße F 55 ½, hat das Aufgebot der 8 1922 und Erneuerungsscheinen, kellners Albert Otto. Ziegler 3 abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten Teilschuldverschreibung der Firma Benz [420300 Zahlungssperre. 2) 5 (fünf) Stück Genußscheine der Leipzig, geboren am 25. September 188 Gesetz, 49 J. Nr. 752/19 sofort Mittellurg zu & Cse., Rheinische Automobil⸗ uod Mo⸗ Auf Antrag des Fräulein Auna Kast Spinnerel und Weberei Hüttenheim⸗Ben⸗ ist abkandengekommen. Der egenwaͤrt d Aufhebung des Gesetz “ torenfabrik, Aktiengesellscheft in Mann⸗ Privatierstochter in Weißenborn bei Ner eld Nr. 3288 bis mit 3232 mit Divi⸗ Inbaber des Scheins wird aufgeforde satz von K alisalzen 8 o m 2 5. M Perjonbeschreibung: Familienname: beim, vom 20 März 1912, Nr. 1803, Ulm, Bayern, z. Zt. Amberg, Steinaut⸗ dendenscheinen Nr. 4 his einschließlich sich binnen zwei Monaten bei uns e tz b'I S 775;* 8 se 1g 8 Abänd Regul, Vorname: Walter, Stand und 4 ½ % ige Obligation über 1000 ℳ, be. Fabhi Straße F 55 ½, wird der Firme Nr. 10 und Ern uerungsscheinen. melden, widrigenfalls der Schein 1 Ib 8 6 8 Regnl. Boeheme Walter, am 9. Moi entragt, Der Inbaber der ürkunde wirt Mer &., Gee. Rbeiazsche automphit, un nher Atejengesellschfft Spinnerei und kraftlos ertlärt und eine neue Ausfertigi JA1A114“ 1891 ju Berlin, jetziger (vermuteter) aufgefordert, spätestens in dem auf Motoren⸗Fabrik Aknengesellschaft h] Weberei Hüttenbeim⸗Benfeld sowie ihren erteilt wird. 2 1 die Regelung der Kaliwirtsch Kufenthalt⸗ Hambueg, Größe: 1,80 m Donverstag, den 18. März 1920, Mannheim⸗Waldbof, und deren Zahlungs⸗ Zahlßzellen Dresdner Bank in Berlin] ꝗBerlin, den 14. Juli 1919. Gestalt: sxlonk, Haare: blond, Be⸗ Vormittags 11 Unhr, vor dem unter⸗ steleen: Rheinische Creditbank, Mannheim, und in Franffurt, C. Schl⸗singer⸗Trier Victoria zu Berlin Allgemeine kleirung: Feldgraue Uniform und graue jeichneten Gericht, II. Steck, Saal D, Pfälzische Bank, Ludwigshafen a. Rb., unt [u. Co. in Berlin, Süddeutsche Diskonto⸗ Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. v celg e chen. . Zimmer Nr. 114, anberaumten Aufgebots⸗ deren beider Zweiganstalten, ferner de esellschaft in Mannheim wird verboten, Dr. Utech, Generaldirektor. Berlin. den 17. Juli 1919. iermine seine Rechte aniumelden und dic Deutschen Vereinsbaak, Frankfurt a. M., an den Inbaber der Papiere eine Leistung 2 8 Der Untersuchungsrichler bel dem ÜUrkunde vorzulegen, widrigenfalls die und der Schweizerischen Kreditanstalt, u bewirker. dascés. 21 b; 8 Lat dgericht. J. Fraftloserklärung der Urkunde erfolgen Zürich urd Basel, verboten, an den In. Frankfurt a. M. den 5. Juli 1919. 98 ufgebot.
12 — 1 “] Der Reichskalirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie bedarf ——’ 1 im, den 7. Juli 1919. haber der Teilschuld verschreibuag der Firme tsgericht. 183. Der von uns unterm 8. Januar 10 8 § 3. v b eschäf 1 “ 1“ Bsder der Ceel Sicevefcge Aamzcmsf un⸗ Amtegericht. Abl. ‚. ausgefertigie Versicherungescheln Nr g578 Artikel 1. 6
n er Untersuchu 0
; Mitalieder sind: J der Feh 8114“
1 4 “ ũ A.g;. v 1. Gg tzr. TcH db v. IheTT“ “ Wird die Geschäftsordnung innerhalb angemessener Frist nicht 8 — Mororen⸗ 9 92 J143317 Belanntmachung. üker ℳ 20000,— auf das Leben des Rech I. Es treten vorbehaltlich der unter II aufgeführten Bestimmungen 5 Vertreter der Kalierzeuger, — 1 1 “ d. e. “
Muketler Karl Batzler vom Infanterie⸗ 316981 Hahinngesperre. 154. F. 625. 18., “ Se Htnh ; gekommen ist nes Mantel zu anwalts Dr. jur. Eduard Friedrich M außer Kraft: s sesstl 1 3 Vertreter der Länder, vorgelegt, so erläßt sie der Reichswirtschaftsminister.
natment 142, wegen Febrerfluct im Auf Antrag des, Landwirts Lrdwig 1900 ℳ, eine Leistung zu bewerken, ins. ns rem 3 ½ % verlosbaren Pfandbriefe milian Wrigel in Annaberg, geb. d 1. das Gesetz über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910
Chlorkalium, schwefelsaures Kali, schwefelsaure Kalimagnesia,
die sogenannten Kalidüngesalze sowie alle sonstigen kalium⸗
8 khaltigen Fabrikate, welche in der Regel unmittelbar aus den
1 Kalirohsalzen hergestellt werden, ferner die kaliumhaltigen Rückstände dieser Herstellungen,
die Mischungen von Rohsalzen (a) und Fabrikaten (b) —
Mischsalze —. 8 E 1 8 schsals 2. Abschnitt. eein .NBeschlusse, deren Bekanntmachung der Reichskalirat anordnet, pril 191,9 (Reiche⸗Gesetbl. S. 413). b Die Träger der Wirtschaft. sind in dem Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichen.
Vom 19. Juli 1919. 1. Titel. Der Reichskalirat und die Kalistellen. Der Reichskalirat kann 8s seiner Geschäftsordnung § 15) Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung I. Der Reichskalirat. aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen die selbständige Er⸗ hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des “ 5.. “ ledigung bes es ing legente en hertrgee Staatenausschusses hiermit verkündet wird: 8 Der Reichskalirat besteht aus 30 Mitgliedern. 15.
12. 8 Der Reichskalirat beschließt nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt.
Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen, von dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem Mitglied, die bei der Beschlußfassung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen und geordnet aufzubewahren.
§ 13
8 q
8
¹ . SMwAr: 88 1 41* . hi9 8 „[Uchaäf tsordnun 5 — do 1 4 8 8 Vertreter der im Kalibergbau und fabrikationsbetriebe be⸗ Die Geschäftsordnung ist durch den Deutschen Reichsanzeiger Felde, wird auf Grund der 8§ 69 ff. des
M.St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 der M.⸗St.⸗S⸗O. der Beschuldigte hierdurch jür fahnenflüchtig erklärt.
Am 19 Jult 1979.
Gericht der B. zutskommandantur Wylkowpssti. Strf. P. L. 164/19. Der Gertichtsberr: Frowein, Mojor. Wienccke, Kriegtgerichtsrat. [43042] Fahvenfluchtgertläruag.
In der Untersochungssache gegen den Frr willigen Fosef Lesgwenat von der 3. Komp. Frriw.⸗Hatl. 50 wegen Fahnen⸗ flucht im Felde, wiꝛd auf Grund der §§ 69ff. des M.⸗St.⸗Zo⸗R, sowie der 8§ 356, 360 der M.⸗St.⸗E.⸗O. der Beschuldtgte hier⸗ durch für fahnenflüchtig erklärt.
Am 19. Jult 1919.
Guicht der B ziekekommandantur Sylkowyezri. Sirf. P. L. III a 125/19. Der Gerichtsherr:
Frowein, Major. Wienecke Kricsgertchterat. [42856] Beschlußß 1
Die am 22 3.1918 aegen den Landsirm. Bartholomcus Schon. Ceb. am 28 11. 1876 ꝛu Bilingen, O.⸗Amt Hechingen,
Hohenzollern, erlassene Fahnenfluchtserklä⸗
rung und Beichlaanabmeverfügung wird bemäß § 362 M.S’⸗G. O. aufgehoben Freidurg i. B. den 15 7. 1919. Geticht der 29. Diristoa.
43044 “ Die unter bem 2 Mai 1916 vom Gericht der 79. Ret.⸗Wiv. wider den Landsturmrekrut n Jogwer Jaeabsen der Komp., Res. 2. R. 263. geb. am 7. 1. 85 zu Bramstedt, Kreiz Conderr, ausgs⸗⸗
pracene Fahner flachtser iletung wird
hiermit ausgehoben. Magdeburg, den 14. 7. 19. Gericht des hoͤheren Auflös.⸗Stabes 13.
Schmid in Liebenstein wird der Reichs⸗
schuldenverwaltung in Berlin betteffs der angeblich abhanden gekommenen Schuld⸗ verschreibungen der 5 prozentigen Anleibe des Deutsch⸗n Reichs von 1916 Lit. O
Nrx. 9 511 688 übert 1000 ℳ verboten,
au einen anderen Inhäber als den oben⸗
genannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine er einen Erneuerungsschein auszugeben. Berlin, den 14. Zunt 1919. Amilsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
39560) Zahlungssperrr.
Auf Antrag des Herrn Karl Ernen⸗ putsch in Hagen i. W., Mittelstr. 19, wird der Reichsscheldenverwaltung hezw. der Preußischen Staatsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der fo’genden an⸗ gebl ch abhanden gekommenen Schald. verschreibungen: A. Nrn. 2,131 231 his 2 131 234 über je 100 ℳ und Nr. 3 795 500 über 1000 ℳ der 5 prozer tu en Ke iegsan⸗ leihe des Deutschen Reichs, B. der folgenden Preußischen Staatsschuldverschreibungen:
I. der konsotidierten 3 ⅛ vormals 4 % igen Stantsanleihe: a. von 1882 Lit. C Nr. 261 992 und 263 412 über je 1000 ℳ, b. von 1883 Lit. C Nr. 382 818 und 418 032 übr je 1000 ℳ, c. von 1884 Lit. E Nr. 787 185 über 300 ℳ, II. der 3 ½ % igen Staatsanleihe von 1905,06 Lt. C Nr. 767 300 über 1000 ℳ, Lit. F Nr. 427 764 über 200 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als den oben ge
2
nannten Anire gsteller eine Leistu g zu
wirken, insbesondere neue Zinsscheine oder
einen Graeuerungsschem auszugeben.
Verlin, den 8. Jult 1919. 84. F. 180.19. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abtetlung 84.
————V
843059]1 Zahlungssperre.
Faf Antiag des Arbeiters Friedrich Becker in Schlanstedt bei Halberstadt wird Reichsschuldenverwaltung in Berlin
besondete neue Zins⸗, Renten⸗ oder Ge⸗ winganteilscheine odee einen Erneuerungs⸗ schein auf zu eben. Das Aufgebotsverfahten ist eingel itet. Manzheim, den 7. Jul 1919. Amtsgericht. Z. 9.
43060]
Da Zahlungssperre vom 3. Juni 1918 über die Schaldverschreibungen der 5 pro⸗ zentigen Anlethe des Deutschen Reiche hon 1915 Lit, E Nen. 975 684, 975 687, 975 688 und 975 689 über je 200 ℳ ist aufgehoben worden.
GBer’in, den 25. Juni 1919. Amtspericht Berlin⸗Mittr. Abteilung 151.
[43061]
Die Zahlungssperre vom 7. 2. 1919 über die Schuldverschreibungen der 3 ½ vorm. 4 prozentigen preußischen konsoli⸗ ti zten Stagatzanleibe von 1876/79 Li E. N⸗-. 59 529 über 300 ℳ, von 1880 Lt. E KNrn. 153 459, 255 957, 280 590, 340 129 über je 300 ℳ, von 1882 Let. E Nr. 506 797 über 300 ℳ, von 1884 Li“. D Nr. 561 096 über 500 ℳ, von 1885 Lit. E Nr. 920 289 über 300 ℳ, von 1894 Lit. C Nr. 713 102 über 1000 ℳ, der 3 ½ % preußischen konsoli⸗ dierten Staatsanletbe von 1885 Lit. E Nr. 10 191 über 300 ℳ, von 1886 Lit E Nr. 41 280 über 300 ℳ, von 1887—88 Lit. D Nr. 135 983 über 500 ℳ, von 1889 Lit. E Nr. 216 070 über 300 ℳ, von 1889 L t. E Nr. 243 209 über 300 ℳ, von 1890 Lit. E Nr. 482 656 über 300 ℳ, von 1892/1893/1895 Lit. E Nr. 658 507 über 300 ℳ, von 1505—6 Lit. D Nr. 815 571 über 500 ℳ und von 1909 Lit. D Nrn. 862 447, 262 448, 862 419, 832 450 über je 500 ℳ ist auf⸗ ge oben worder.
Berlin, den 28. Juni 1919.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
git. Ce Nr. 40 207 zu ℳ 500. München, den 22. Juli 1919. Bayerische Handelsbank.
[433182 Bekanztmachung. Abbanden gekommen:
1 Sckeck, autgestellt von Eugen Hoffmann, Memsenstraße 49, über 53,60 ℳ, ahlbar durch Nationarba k, Kursürstenstraße 211.
Nachricht zu Wp. 283/19. Rerlin, den 23. 7. 19. Der Polizeipräsident. Abt. IV. E⸗D.
1433191 Bekauntmachung. 1 Abhanden gekommen:
Dt. 5 % Neichsanleihe 2 728 910/11 =
2/1000.
WBerlin, den 23. 7. 19. Wp. 284/19.
Der Pollzeipräsident. Abteilung 1V. Erkennungsdienst.
[43320] Erlediaung.
Im Reichsanzeiger 77 v. 3. 4. 19 unter 87681 gesperrten Stück 40 Prinz Henri⸗
Eb.⸗Akt. sind ermittelt.
Berlin, den 23. 7. 12 Wp. 129/19.
Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. 43305) Brkaunntmachung.
Gestehlen oder verloren am 22. Juli
1919: 5 Stück 5 % Schatzanweisung Deutsches Resch, Serie 1 Lit. M à 200 ℳ Nr. 136 556
bis 60,
2 Seück 5 % Avleihe Lit. D 2 à 500 ℳ
Nr. 3 090 704 und 5.
5 Stück 5 % Schuldverschreibung Lit G à 100 ℳ Nr. 3 952 445 b 8 49, sämtlch
vom Jahrgang 19,5.
Ue-ber die angegebenen Wertpapiere wird hiermit die Sperre verhängt. J.⸗Nr. 8635
I1Va/19. Charlottenburg. den 23. Juli 1919. Der Pelizeiprasident.
18. Januar 1881, ist abhanden gekoma
Der gegenwärtige Inhaber des Schelue wird aufgefordert, sich binnen zuei M. naten bei uns zu melden widrigenfal der Schein für kraftloz erklärt und neue Ausfertigung esteilt wird. Verlin, den 14. Juli 1919. Vic oria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Dr. Utech, Generaldirektor.
[42064] Aufgehbot. 1 Der von uns unterm 22. Jull 18 ausgefertigte Versicherungsschein Nr. 4000 über ℳ 2000,— auf das Leben des Luh arbeiters Herin Josef Anton Meszmer Hoͤhenreite, geboren am 15. Januar 158 ist abhanden gekommen. Der glh⸗ wärtige Inbaber des Scheines wird um gefordert, sich vinnen zwei Mona bei uns zu melden, widrigenfalls der Sdh für kraftlos erklärt und eine neue fertigung erteilt wird. Berlin, den 15 Juli 1919. Vietoria zu Berlin Allgemeine Verscherungs ⸗Actien⸗Gesellschaft⸗ Dr. Ute 7, Generaldirektor.
[430655 Aufgebot. 88 87 x8 une üisga 5,Een ausgefertigte einterlegungsschein Lebengver icherungss⸗hein Nr. 296 01 Heren Friedrich Butzmann in Kangu sit abhanden grkonnnen. Der gegenwin Inhaber des Scheins wird aufgefong sich binnen zwrt Nennaten bei un melden, wierigenfe.lls der Schein kaftlos erklärt und den neuer ausgesenf wer en wird. 1 Berin, den 15. Juli 1919. V ctoria zu Berlin Allg Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaste⸗ Tr. Utech, Generaldirektor⸗
5 4 6 *
der Fassung der unter I 4 bis 6 bezeichneten Abänderungsgesetze und
der Mitglieder des Reichskalirats sowie die Verteilung der Sitze auf
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 775) — Kaligesetz —, 2. das Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetzes über den Absatz von (g vom 1eseehacber 88 IFtehegeibhee S. 559), 3. die Bekanntmachung, betreffend den Absatz von Kalisalzen, vom 30. März 1916 Reichs⸗Gesetöl⸗ 8. 214), lag 4. das Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen, vom 21. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 559), 5. das Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen, vom 16. Juni 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 501), 6. das Gesetz, betreffend Aenderung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen, vom 23. Juli 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 749), I. 7. die Verordnung des Rates der Volksbeauftragten über die 1““ 832* E11“ der bö elle für die Kaliindustrie vom 27. Dezember 11. Reichs⸗Gesetzbl. fir 8 9 strie v ezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl II. 1. § 20a Abs. 1 des Kaligesetzes in der Fassung des Artikel 3 unter Buchstabe a des Kaliwirtschaftsgesetzes sowie § 20 des Kali⸗ gesetzes bleiben in Kraft. C““ 2. Die §§ 13 bis 16 und 20 a Abs. 3 bis 9 des Kaligesetzes in
des Artikel 3 des Kaliwirtschaftsgesetzes bleiben in Geltung, bis sie der Reichswirtschaftsminister außer Kraft setzt. Dies soll geschehen, wenn und insoweit der Reichskalirat unter Zustimmung seiner Arbeiter⸗ Ffrtreter die Bestimmunge getroffen hat, die in den §§ 60 und Vorschriften zur Durchführung des Kaliwirtschaftsgesetzes vom 18. Juli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 663) vorgesehen sind; soweit es ich um die Gehaltsverhältnisse der Angestellten handelt, ist die Zu⸗ stimmung der Angestelltenvertreter des Reichskalirats erforderlich. nrüt Der. Reichswirtschaftsminister bestimmt jeweilig das Außer⸗ 1 sttreten der vom Bundesrat oder Staatenausschuß auf Grund des 8.8l des Kaligesetzes erlassenen Ausführungsbestimmungen, die dahin in Kraft bleiben. Artikel2. 8
Das Kaliwirtschaftsgesetz wird wie folgt geändert: eincefah 8. Artikel 1. Ziffer 1 wird als Abs. 2 folgende Vorschrift 1 gefügt: „Der Staatenausschuß ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem von der Nationaälversammlung einzusetzenden Ausschuß die Zahl
ü einzelnen Gruppen abzuändern. Eine Erhöhung der Gesamtzahl mehr als 36 Mitglieder ist unzulässig.“ II. Im Artikel 1 Zifser 2 Abs. 2 wird hinzugefügt:
Jahre auss⸗ jer gebilde in einer Sitzung d können wieder bestimmt werden.
Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestimmen. Der Stellvertreter wird bei vorübergehender Verhinderung des Mitglieds gemäß der Geschäftsordnung des Reichskalirats einberufen. Er scheidet mit dem ordentlichen Mitglied aus. Bei dauernder T
Liseuscenommen hiervon sind die Vorschriften über das Verbot des Ab⸗ eufens von Schächten, über Stillegung von Kaliwerken und Schächten
bestimmung statt. in Tätigkeit, für den der Ausge
schäftigten Arbeiter,
3 Vertreter des Kalis
Personen,
1 Pertreter der technischen Kaliwerksangestellten, 1 Vertreter der kaufmännischen Kaliwerksangestellten, 4 Vertreter landwirtschaftlicher Verbraucher, die ni⸗
werksbesitzer sind,
2 Vertreter des Kalihandels,
1 Unternehmervertreter aus den Kreisen der Kali verarbeitenden chemischen Industrie,
1 Arbeiterverktreter aus den Kreisen der Kali verarbeitenden chemischen Industrie,
1 Sachverständiger f
Kaliforschung.
Die Mitglieder werden wie folgt bestimmt: Die Verkreter der Kalierzeuger und die berabau und ⸗fabrikationsbetriebe beschäftigten Arbeiter werden von der Fachgruppe „Kalibergbau“ der „Arbeitsgemeinschaft“ (Reichsanzeiger vom 18. November 1918, Nr. 272) gewählt.
Die Vertreter der Länder werden vom Staatenausschuß ernannt. Die Vertreter des Kalisyndikats werden von diesem bestimmt.
Die Vertreter der Unternehmer und Arbeiter der Kali verarbeiten⸗ den chemischen Industrie werden von der zuständigen Fachgruppe der „Arbeitsgemeinschaft“ gew Die übrigen Mitglieder werden vom Reichswirtschaftsminister ernannt, und zwar die Vertreter der Landwirtschaft nach Anhörung der landwirtschaftlichen Verbände.
Die Mitgliedschaft währt sechs Jahre. Jedes zweite Jahr scheidet
Die nach dem zweiten und vierten cheidenden Mitglieder werden, bis sich eine Reihe nach der t hat, durch das Los bestimmt, das der Vorsitzende es Reichskalirats zu ziehen hat. Die Ausscheidenden
ein Drittel der Mitglieder aus.
yndikats aus den der Leitung angehörenden
für Kalibergbau, Kaliverarbeitung und
ertreter der im Kali⸗
Zerhinderung eines! eds oder Stellvertreters,
die durch Beschluß des Reichskalirats festgestellt wird, findet Ersatz⸗
bekanntzumachen.
II. Die Kalistellen, 1 ꝛReichskalirat bildet folgende Kalistellen: .die Kaliprüfungsstelle und die Kaliberufungsstelle,
2. oie Kalilohnprüfungsstelle erster und zweiter Instanz, .die landwirtschaftlich⸗technische Stelle.
1. Die Kaliprüfungsstelle und die Kaliberufungsstelle. G a) Die Kaliprüfungsstelle. 6 “ 8 178 § 17 8 8 8 Die Kaliprüfungsstelle entscheidet in der Besetzung von einem 1 Vorsitzenden und acht Beisitzern. § 18. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter werden vom Reichs⸗ wirtschaftsminister ernannt. Sie dürfen weder Anteile von Kali⸗ werken besitzen noch der Verwaltung eines privaten Kaliwerkes an⸗ § 19
Die Beisitzer werden durch die im Abs. 2 und 3 bestimmten Mit⸗ gliedergruppen des Reichskalirats gewählt. Es werden gewählt: zwei Beisitzer von den Vertretern der Kalierzeuger aus den Kreisen der Kalierzeuger, zwei Beisitzer von den Vertretern der Länder aus den oberen Bergbeamten der Länder und vier Beisitzer, von denen drei im Kalibergbau tätig sein müshane- von den Vertretern der Arbeiter aus den Kreisen er Arbeiter. Im Falle des § 63 treten an die Stelle von zwei Beisitzern aus
den Kreisen der Arbeiter zwei stellvertretende Beisitzer aus den
Kreisen der Kalierzeuger. Die Bestellbarkeit ist nicht an die Mitgliedschaft im Reichs⸗
kalirate gebunden.
2
Die Bestellung der Mitglieder erfolgt auf fünf Jahre. § 21. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn Tatsachen eintreten, welche die
Bestellbarkeit ausschließen. Oh solche Tatsachen eingetreten sind, ent⸗ scheidet im Zweifel der Reichskalirat.
22.
Der Ersatzmann bleibt bis zum Ende des Zeitraums
schiedene bestimmt war. Vorschriften der §§ 6 und 19 finden entsprechende Anwendung.
Für jedes Mitglied werden zwei Stellvertreter bestimmt. Die 8
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