1o. Hamburger der Firma Garlock Packing vompany zu Palmyra, New Yhork)
11. Hamburger Zweigniederlassung der Firma Keystone Watch Case Vompany zu Philadelphia (Pennsylvanien),
2 Hamburger Zweigniederlassung der Firma Yale & Towne zu New York sowie das inländische Vermögen der Firma The Yale * Towne Manufacturing Co., New York, Ruud Heißwasser Apparatebau G. m. b. H. in Hamburg, Busch & Jolles G. m. b. H. in Hamburg,
3 Hamburger Zweigniederlassung der Firma S. Oppenheimer
8S 78 zu New York sowie das im Inland befindliche Vermögen er Firma, Hamburger Zweigniederlassung der Firma Wolf, Sayer &
8 Heller zu Chicago,
17. Hamburger Zweigniederlassung der Firma Ford Motor Com⸗ panyv, Detroit, Michigan, 1
18. Hamburger „Zweigniederlassung der Firma Hupp Motor Car Co.,
Detroit, Michigan, 8
19. Habicht, Braun & Co. G. m. b. H. in Hamburg.
Hamburg, den 19. Juli 1919.
Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.
—
ö““ Auf Gru der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1975 ist dem Kaufmann Max Tenenbaum in Dresden⸗N., Reichenbachstr. 22, jeder mittelbare und unmittelbare Handel mit Tabak und Tabakwaren mit Wirkung für das Reichsgebiet untersagt worden. Dresden, den 19. Juli 19:9.
Rat zu Dresden, Gewerbeamt B. Reichardt.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 138 des Reichsgesetzblatis enthält unter b Nr. 6951 das Gesetz, betressend Aufhebung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 775) und seiner Abänderungsgesetze sowie Ab⸗ önderung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 24. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 413), vom 19. Juli 1919. unter Nr. 6952 Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes 8 die Regelung der Kaliwirtschaft, vom 18. Juli 1919, nler Nr. 6953 eine Bekanntmachung, betreffend die Ver⸗ längerung der Prioritätsfristen in Dänemark, vom 21. Juli 1919, unter Nr. 6954 eine Verordnung über die Preise für Margarine, om 21. Juli 1919 und unter Nr. 6955 eirne Bekanntmachung über die Ausgestallung der Fleischkarte und die Festsetzung der Verbrauchshöchstmenge in Fleisch und Fleischwaren, vom 20. Inli 1919. Berlin, den 23. Juli 1919.
Postzeitungsamt. Krüer.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Gewerbeassessor Dr. Neumeister in Cöln⸗Land ist zum Gewerbeinspektor ernannt worden.
Dem Gewerbeassessor Goeldner in Berlin ist eine plan⸗
mäßige Hilfsarbeiterstelle bei der Gewerbeinspektion Berlin⸗
Nord verliehen worden. “
“ 8* 88
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Forstkassenrendantenstelle für die Ober⸗ förstereien Warnow und Misdroy mit dem Amtesitz in Misdroy ist zum 1. Oktober 1919 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. August 1919 eingehen.
5 2 8
Bekanntmachung.
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat in Abänderung meiner Bekanntmachung vom 9. Juli d. J. („Reichsanzeiger“ Nr. 153) die Erzeugerhöchstpreise für folgende Gemüse⸗ arten mit sofortiger Wirkung neu festgesetzt:
Preise je Pfund
Rote Möhren und Karotten aller Art ein⸗ schließlich der kleinen runden Karotten mit Kraut
desgl. ohne Kraut..
812, ee111X“
8 111eeeee1““ Frühwirsing. “ Berlin, den 23. Juli 1919. Der Vorsitzende der staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin. J. A.: Eichmann.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Franz Albert Erhardt, seg am 28. Dezember 1861 in Bad Nauheim, wohnhaft in Frankfurt a. M., Günthersburgallee 50, Geschäftslokal Querstr. 6, wird der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs vom heutigen Tage ab wieder gestattet.
Frankfurt a. M., den 17. Juli 1919. Der Polizeipräsident. J. 2 Bekanntmachung.
Das Handelsverbot gegen die Firma Louis Kretzer — Inhaber Karl Kretzer und Ww. Louis Kretzer — vom 17. April 1219 ist gemäß § 2 Gesetzes vom 23. September 1915 (7GBl. S. 003) aufgeboben. 98 4 68
Lüdenscheid, den 4. Juli 1910 -
Die Polizeiverwaltung. Zuncker.
qq(aaau“ Auf Grund der Verordnung, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Ham .
rom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)
habe ich dem Metzge“ Simon Harf in Wickrathberg durch
Verfügung vom heutigen Tage ab 25. Juli 1919 den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlä sig⸗ keit untersagt. Grevenbroich, den 15. Juli 1919. Der Landrat. Dr. Schoensfe
—y——
—
—
MRNiathenow, den 15. Juli 1919. “ Die Polizeiverwaltung.
niße Seuicc
6 8 1 1 8 ekanntmachung.
,F Otto Kestin, Karl Köbhler und dessen
Ebefrau Anna geb. Busch, sämtlich von hier, ist auf Grund der
Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603)
der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit
Eiern, wegen Unzuverlässigkeit untersagt. — Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die Genannten zu tragen.
Herzberg (Elster), den 22. Juli 1919. Der kommissarische Landrat. J. V.: Franke.
8
8 ———
8 Bekanntmachung.
Dem Lede bändler E. Malsch ist auf Grund der Bekannt⸗ machung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der gewerbs⸗ mäßige Handel mit Leder untersagt worden.
Lindner.
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Richtamtliches.
Deutsches Reich. Wie bereits berichtet, ist der der Reederei Kanstmann in
Stettin gehörende Dampfer „Holsatia“ für Reisen von
Libau nach Narva mit Ententetruppen, Pferden und Munition beschlagnahmt worden, wogegen die deutsche Gesandtschaft in Mitau schärfsten Einspruch erhoben hat. Inzwischen meldet „Wolffs Telegraphenbüro“, daß infolge des Einspruchs des Kapitäns Rolling die lettische Befatzung, die sich auf Befehl des englischen Gouverneurs bereits einige Stunden an Bord befand, abberufen und die deutsche Besatzung der Reederei Kunstmann wieder an Bord gegangen ist. Der Dampfer „Holsatia“ ist nun unter deutscher Flagge und in Beglei⸗ tung von zwei englischen Torpedobootszerstörern von Libau nach Narva in See gegangen. Die englische Behörde hat den
Schutz der deutschen Besatzung versprochen.
—
Wie die „Saarbrücker Zeitung“ meldet, fand vorgestern zur Vorbereitung der Aussührung des Friedensvertrages eine Besprechung von Vertretern der deutschen und der ZE“ Regierung statt, die die Uebergabe des
esitzes der Saarkohlengruben und die Verhältnisse der Grubenbeamtenschaft zum Gegenstand hatte.“
Preußen.
ur Fortsetzung der am 16. d. M. in Thorn begonnenen deutsch⸗polnischen Besprechung traf vorgestern vormittag eine polnische Kommission unter Führung des Kommissars des obersten polnischen Volksrats von Posen, Justizrats von Laszewski, in Danzig ein. Die Verhandlungen fanden Vor⸗ und Nachmittags im Sitzungssaale des Landes⸗ hauses unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten Schnacken⸗ vurg statt. Auf deutscher Seite nahmen außer den haupt⸗ sächlichsten Behörden von Westpreußen und Posen und Ver⸗ tretern des Handels und der Wirtschaft von seiten des Ministeriums des Innern Geheimer Regierungsrat Loehrs,
der Beaustragte für Westpreußen, der Vertreter des Reichs⸗
kommissars für den Osten und von miiitärischer Seite Vertreter des Oberkommandos Nord und des 17. Armeekorps an den Verhandlungen teil. Die Anwesenheit der Vertreier des Ministeriums des Innern bot Veranlassung, die Fort⸗ setzung der Verhandlungen in Berlin in Aussicht zu nehmen.
Arf Einladung des preußischen Staalsministeriums traten vorgestern, wie gemeldet, im Ständehaus in Düsseldorf be⸗ rufene Vertreter des Rheinlands und anderer westlicher Staats⸗ teile zu einer Besprechung über das Verhältnis der westlichen Teile des preußischen Staates zum Staatsganzen zusammen. Soweit es erforderlich ist, sollten dabei, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Stelle erfährt, alle trennenden und bindenden Tatsachen tunlichst unter Zurückstellung der parteipolitischen Gedankenkreise in sachlicher Weise gewürdigt werden. Demgemäß wurden so⸗ wohl Anhänger als Gegner der Bestrebungen einer Loslösung von Preußen geladen. Die Anhänger hatten leider der Einladung nur in geringem Umfange Folge geleistet. Uebereinstimmung ergab sich darüher, daß Bestrebungen zur Loslösung westlicher Staatsteile vom RNeich die schärfste Verurteilung verdienen. Ob und inwieweit zu einem Zeitpunkt durch die Loslösung von Preußen Vorteile in den Friedensbedingungen oder Besetzungsverhältnissen hälten erwathnet werden können, schieb aus der Erörterung aus, da es im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr von irgendwelcher praktischen Bedeutung sei. Während einerseits die Angehörigen wirtschaftlicher Interessengruppen ausreichend darauf hin⸗ wiesen, daß eine Zerreißung! des deutschen Wirt⸗ schaftsgebietes unter keinen Umständen angängig 8 bestand auch bei den Anhängern der Loslösungsbestrebungen ein Zweifel darüber, daß wirtschaftliche Sondervorteile für einen Weststaat, die nur bei einer Annäherung nach Westen zu erreichen sein würden, keineswegs angestrebt werden würden. Die Wünsche des Landes auf 188 ausreichenden Spielraum für seine berechtigte Ei zenart, insbesondere bezüglich der Her⸗ anziehung der mit besonderer Kennints von Land und Leuten ausgestalteten Beamten, schienen durch die neue Verwaltungs⸗ praxis in austeichender Weise erfüllt werden zu können. Kultur⸗ politische Fragen nahmen in besonderem Maße das Inte⸗ resse der Versammlung in Anspruch. Tnotz der sich hier seag.sde Schwierigkeiten schent bei dem allseinig guten Willen er Beteiligten eine sachgemäße Erledigung auch aller Aieser Fragen zu erwarten zu sein,
Im Vordergrund der Beratungen des zweiten Tages stand der Gesetzentwurf über die Ausgestaltung der Selbst⸗ verwaltung der Provinzen. Der Staatsminister Deews gab den Perhandlungen hicrüber eine wertvolle Grundlage durch die Erörterung der Grundsätze der von ihm bearbeiteten Verwaltungsreform. Die Verhandlungen über die Ver⸗ waltungsresform und das Gesetz über die Ausgestaltung der Selbstverwaltung beten eine Fülle beachtlicher Anxegungen. Es wurde von keiner Seite verkannt, daß das letztgenannte Gesetz zwar nach verschiedenen Richtungen hin einer Ueberprüfung bedürfe, daß aber auf dem Wege, auf dem dieses Gesetz liege, im Zusammenhang mit der nolwendigen Ausgestaltung der Reichseinheit das Mittel gesunden sei, die staatlichen Perhält⸗
lands zu einer Li
“
land die größte Zukunftsbedeutung habe für ein Dauer vet⸗ heißendes, ruhiges, inneres Wachstum und zugleich außen⸗ politisch die größte Sicherheit gegen Abtretungsversuche bietet Die Beunruhigung, die bisher durch die Fragen der staatlichen Gestaltung in das gesamte Deutsche Reich und insbesondere in seine Grenzmarken getragen worden sei, wurde im gegen⸗ wärtigen Augenblick als in so hohem Maße für eine Ge⸗ sundung unseres Staates abträglich angesehen, daß die Hof⸗ nung begründet erschien, daß dem von allen Seiten Rechnung getragen werden wird nsbesondere wird zu hoffen sein, daß der Sinn der Bestimmnungen des Artikels 18 des Reichs⸗ verfassungsentwurfs über die zweijährige Frist, nach der eus den Wünschen auf eine staatliche Neuordnung Preußens näher⸗ getreten werden darf, all'eitig dahin verstanden wird, sich jeg, licher Werbetätigkeit dafür unter dem Druck der Besatzunge⸗ truppen zu enthalten. EE11““
2978
Statistik und Volkswirtschaft. 8 Arbeitsstreitigkeiten.
In einer am Donnerstag abgehaltenen Versammlung der Oz⸗ eute der Angestelltenausschüsse der Berliner Metallindustrie wurde, wie hiesige Blätter melden, beschlossen, den 2. August als letzten Zeitpunkt für die Unterzeichnung eines Tarif⸗
Schlichtungsausschuß anzurufen. — Die Direktion der Siemens⸗Schuckert⸗Werre in Berlin hatte in der An⸗ nahme, die Mehrheit ihrer Arbeiter werde infolge der Aufforderung der Mehrheitssozialdemokraten, am 21. d. M. nicht zu treiken eneigt sein, an diesem Tage ihrer Arbeit nachzugehen, in den E“ einen Anschlag angeheftet, daß alle Werkstätten am 21. Juli geöffnet sein würden. Dieser Anschlag war von den Vertrauensleuten kurzerhand abgerissen worden, da sie dee Ansicht vertraten, daß er ohne ihr Einverständnis nicht hätte bekanntgegeben werden dürfen. Die Direktion entlieg darauf diese Vertrauensleute, und die Arbeiter der in Frage stehenden Werkgätten traten aus diesem Anlaß in passibe Resistenz. Da sie trotz der Aufforderung der Werkleitung auch gestern die Arbeit nicht wieder aufnahmen, wurde ihnen laut Meldum des „W. T. B.“ die Entlassung mitgeteilt. Es handel sich um etwa 10 000 Mann. Wie der „Vorwärts“ mitteilt, haben gestern nachmittag die Arbeiter des gesamten Siemenskonzerns in geheimer Abstimmung beschlossen, in den Ausstand einzutreten. — Die Arbeiterschaft in Celle st gestern in den allgem einen Ausstand getreten, um dadurch die Zurücknahme des vor vierzehn Tagen angekommenen Jägecbataillons Kirchheim zu erzwingen. — „Telegraaf“ meldet aus London: Es bestebe Grund zur Annahme, daß der Bergarbeiterstreik vor Ende dieser Woche be⸗ endet sein wird. Die gestrige Aussprache beim Premier⸗ minister habe gute Dienste geleistet. Die Regierung komme den Bergarbeitern möglichst eutgegen, indem sie vorschlage, daß die Stückarbeiter bei einer um höchstens zehn Prozent ge⸗ ringeren Leistung und siebenstündiger Arbeit nicht weniger verdienen sollten als bei achtstündiger Arbeitszeit. Dies entspreche grundsätzlich dem Beschluß der Leiter der Bergarbeiterorganisationen. Der Verband habe später noch beraten; sein Beschluß sei noch mcht bekannt, doch würden die Bergarbeiter in Yorkshire das Angebet nicht annehmen. Der Streik dehne sich nicht mehr aus. Nach einer Reutermeldung hofft man, daß eine friedliche Regelung mit Bergarbeitern wahrscheinlich noch heute zustandekommen werde.
Mannigfaltiges.
In der Treptower Sternwarte finden demnächst fol⸗ gende öffentliche, gemeinverständliche Filmvorträge statt: Sonnabend, 26. Jult, 5 Uhr: „Bilder aus dem Harz, Thüringen und dem Riesen⸗ 1 Sonntag, 27. Juli, 3 Uhr: „Mit Ozeandampfer von Bremen nach New York,“ 5 Uhr: „Im Lande der Schwarzen“ (Deutscher Sudanfilm), 7 Uhr: „Das Berner Oberland.“ Dienstag, den 29. Juli, 7 Uhr: „Bewohnbarkeit der Welten“ (Lichtbilder Mittwoch, den 30. Juli, 8 Uhr: „An den Ufern des Rbeins.“ Mi dem g oßen Fernrohr wird am Taͤge die Venus, am Abend Firsterne und Sternhaufen im Herkules gezeigt. Kleinere Fernrohre stehen zur Beobachtung anderer Himmelstörper kostenlos zur Verfügung.
Kiel, 24. Juli. (W. T. B.) Am 23. Juli landeten in Sonderburg ohne Paͤsse und Ausweise etwa 1500 dänische Pfadfinder unter der Führung von Offizieren. Die dänische Bevölkerung der Stadt hatte sich an der Landungr⸗ brücke eingefunden, um dadurch den erwarteten Widerstand der Behörde gegen die Landung zu unterbinden. Die Pfead⸗ finder wurden durch den Sonderburger Redakteur Graus mit einer Rede empfangen, in der er hetzerische Ausfälle gegen die, Deutschen und Hochrufe auf dalß größere Dänemark verband. Unter seiner Führung traten die Pfadfinder dann einen Demonstrationtzug durch die Stadt an unter Absingung dänischer Leder. Durch des Verhalten des Graut ger izt, zog Abends ein Zug Deutscher in das dänische Versammlungs⸗ hans und verlangte die Auslieferung des Graus, aber ohne Erfolg. Dieser versammelte heute morgen die dänische Bevölkerung auf dem Markte und veranlaßte die Menge zum Beschiuß der Entsendung einer Abordnung nach Kopenhagen, welche die Entente zur sofortigen Be⸗ fetzung Nordschleswigs zut Sicherheit der ange’ lich schutzbedürftigen Bevölkerung ersuchen soll. Bei diesen Ereignissen ist es zu wieder⸗ horten Mißhandlungen Deutscher gekommen. Die Deutschen de 8 Krei ses Sonderburg verlangen von der Behörde genaue Untersuchung und strenge Ahndung aller Ruhe⸗ störer, einerlei ob Deulsche oder Däven, urd erheben gegen die systematische Verhetzung und die dänische Kundgebung Einspruch.
— —
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verlobt: Fll. Eva Bartsch mit Hrn. Hauptmann Rurtoh Schrader (Breslau). — Gräfin Ebba von Schlieffen mit Hu⸗ Oberförster Walther Drovs Rabden (Lalendorf i. M. — Ziegel⸗
„ roda, Pr. Sachsen).
Geboren: Eine Dochter: Hrn. Oberpräsident von Hassel
(Königsberg Pr.).
Gestorben: Hr. Sanitätsrat Dr. med. Wilbelm Kaute (Berlin)
gs 285 Imes⸗
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charloltenburm⸗ Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteber der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengerina in Berlin.
2 Verlag der Geschäftsstelle Mengerin 9) in Berlin. 1 ruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin, Wilhelmstraße 89.
Vier Beilagen
(einschließlich, Börsenbeilage und Worenzeichenbeilage Nr. 56)
zu führen, die für Bansc 1
und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilane.
vertrags festzusetzen, und als letzten Weg der Verständigung sofort einen
Der Bezugsprein beträgt vierteljährlich 12 ℳ.
82
Anzeigenpreis sär den Ranm einer 5 gespaltene Einheite-
³ 1 ℳ, einer 3 gespaltenen Einheitgzrile 1,50 ℳ.
Ale Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer 8 G 8 5— Heeee
den Postanstalten und Zeitungsvertrieben sitr Kelbstahhoier . 1 Hiag von 20 *. h. erhoben. Przesser .
anch die Geschästastelle SW. 48, Wilhelmstraße 28.
Einzelne Aummern hotten 25 Pf.
Berlin, Sonnabend, den 26 Juli, Abends.
2 Geschästasteur drg RKeichn⸗ und Beulis W. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32.
taatsasasgern,
1919.
Postschechkonto: Berlin 41 821.
mnordnung, betreffend daes Verhot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere.
erordnung, betreffend Inkraftsetzung der Vorschriften zur durchführung des Kaliwirtschaftsgesetzes.
ekanntmachungen, betreffend Tarifoerträge.
hekanntmachung, betreffend Darlehnskassenscheine. hekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22. Mai 1914.
lbsatzbestimmungen, betrefsend Ammoniakdünger.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. andelsverbote.
Amtliches. Deu'tsches Reich.
Anordnung,
itreffend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere.
Im Anschluß an die Anordnungen, betreffend das Verbot
r Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Pertpapiere, vom 26. März 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 339) ind vom 21. Mai 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 474) wird f Grund des Gesetzes zur Abänderung der Verordnung ber ausländische Wertpapiere vom 22. März 1917 (Reichs⸗ desetzbl. S. 260), vom 1. März 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 264) jermit angeordnet:
1) Die Wirksamkeit der Anordnung, betreffend das Verbot er Aussfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Pertpapiere, vom 26. März 1919 wird in der Weise aus⸗ ldehnt, daß an die Stelle des 31. Mai 1919 der 30. Sep⸗
ber 1919 tritt. , Set
a2nSiese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung
raft. Berlin, den 24. Juli 1919. Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Schroeder. Verordnung ber In kraftsetzung der Vorschristen zur Durch⸗ führung des Kaliwirtschaftsgesetzes. 8 Vom 25. Juli 1919. “ Die Vorschriften zur Durchführung des Kaliwirtschafts⸗ isetzes vom 18. Juli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 663) treten orbehaltlich der Bestimmungen des § 105 Abs. 1 dieser Vor⸗ chriffken mit Wirkung vom 23. Juli 1919 in Kraft. Berlin, den 25. Juli 1919. b Der Reichswirtschaftsminister J. A.: von Jonquiéères.
8
Bekanntmachung.
„Der Verhand Deutscher Damen⸗ und Mädchen⸗ näntelfabrikanten E. V. in Berlin und der Verband er Angestellten der Damen⸗, Mädchen⸗ und Kinder⸗ onfektion e. V. in Berlin haben beantragt, den zwischen onen am 28. März 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur egelung der Lohn und Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von Damen⸗, Mädchen⸗ und Kindermänteln, Kostümen und icken für den Weiterverkauf gemäß 82 der Verordnung vom Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk er Brotkartengemeinschaft Groß⸗Berlin für allgemein ver⸗ indlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer „B. R. 1028 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
Berlin, den 21. Juli 1919. 8 Der Reichsarbeitsminister.
2
86
B e ka nntma ch u n g. Der landwirtschaftliche Arbeitgeberverband und er Landarbeiterverband in Gr. Rosenburg haben be⸗
15. Auguft 191) erhoben werden und
antragt, den zwischen ihnen am 26. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen in der Landwirtschaft gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Kalbe für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. August 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 952 d 88 Re ichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 21. Juli 1919.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Metallarbeiterverband, 2. Bezirk (Schlesien) in Breslau, der Deutsche Holzarbeiter⸗ verband, der Fabrikarbeiterverband Deutschlands, der Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter (H.⸗D.), der Gewerkverein der Fabrik⸗ und Handarbeiter (H.⸗D.) und der Bezirksverband Niederschlesien des Gesamtverbandes Deutscher Metallindustrieller E. V. Görlitz haben beantragt, den zwischen ihnen am 30. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Re⸗ gelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet von Mittel⸗ und Nieder⸗ schlesien für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. August 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. B. 515 8 5 Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 21. Jull 1919. 8 Deer Reichsarbeitsminister. Schlicke.
—
11“
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband im Einzelhandel Cölns E. V., der Zentraloerband der Handlungsgehilfen, Sitz Berlin, Buirk Cölg, der Reichsverband Deutscher Angestel ten, Ortsgruppe Cöln, und der Gewerkschaftsbund kaufmänmnischer Angestellten⸗ verbände, Ortsausschuß Cölm, hahen beantragt, den zwischen ihnen am 31. Mai 1919 abgeschlaossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts, und Anstellungsbedin⸗ gungen für die kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel mit Ausnahme des Lebensmitteleinzelhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebviet der Stadtgemeinde Cöln mit den eingemeindeten Vororten Alteburg, Arnoldshöhe, Bayental, Bickendorf, Bocklemünd, Braunsfeld, Brück, Buchheim, Deckstein, Dellbrück, Deutz, Dünnwald, Ehren⸗ feld, Flittard, Höhenberg, Höhenhaus, Holweide, Kalk, Klettenberg, Komar, Kriel, Lind, Lindenthal, Longerich, Manns⸗ feld, Martenburg, Melaten, Mengenich, Merheim (lrh.), Mer⸗ heim (rrh.), Mülheim, Müngersdorf, Niehl, Nippes, Ossen⸗ dorf, Ostheim. Poll, Raderberg, Radertal, Nath, Riehl, Stammheim, Sülz, Vingst, Volkhoven, Zollstock für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 649 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 21. Juli 1910.
“] Der Reichsarbeitsminister.
Schlicke.
Bekannimachau
Der Angestellten⸗Verband der Putz⸗ und Mode⸗ industrie (E. V.), Sitz Berlin, hat beantragt, den zwischen ihm selbst, seiner Ortsgruppe Osnabrück, dem Arbeit⸗ geberverband für Handel und Industrie in Osna⸗ brück und dem Detaillistenverein fur den Bezirk Osnabrück (E. V) am 8. Mai 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbetnehmer der Putz⸗ und Modeindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Handelskammerbezirks Osnabrück für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
v11““ LI1.“
sind unter Rummer 8
I. B. R. 930 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 Berlin, den 21. Juli 1919. N Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverein für die Kreise Meppen und Hümmling in Haren, Ems, und der Zentral⸗ verband christlicher Bauarbeiter Deutschlands, Verwaltungsstelle Haren, Ems, haben beantragt, den Reichstarifoertrag für das Baugewerbe vom 31. März 1919 sowie den auf Grund dieses Tarifvertzags zwischen ihnen am
für das Hochbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Kreise Meppen (mit Ausnahme der Stadt Meppen) und Hümmling für allgemein verbindlich zu erklären
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1040 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. “ 8
Berlin, den 2
““ Der Reichsarbeitsmir
Schlicke.
Bekanntmachung.
Die Firmen J. N. Eberle & Cie., A. G. in Augs⸗ burg⸗Pfersee, Kahn & Sander, Uhgfe dernfabrik, Augsburg, und Anton Mader & Co, Uhrfedernfabrik Augsburg, haͤben beantragt, den zwischen ihnen, dem Deutschen Metallarbeiter⸗Verband, Verwaltungs⸗ stelle Augsburg, dem Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter H. D. und dem Christlichen Metall⸗ arbeiterverband, Verwaltungsstelle Augsburg, am 30. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Uhrfedernindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Bezirlsamts Augsburg für allgemein verbindlich zu erklären.68 11—
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. August 1919 erhoben werden ung find: ußter Nummer I. B. R. 958 an das Reichsarbeitsministersum, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 1““
Der Reichsarbeitsminister. Bekanntmachung. 8
Der Bund der technisch⸗industriellen Beamten Ortsgruppe Chemnitz, hat beantragt, das zwischen ihm, dem Deutschen Werkmeisterverband, dem Deutschen Dechnikerverband und dem Chemnitzer Bezirks⸗ verband Deutscher Metallindustrieller am 31. Mai 1919 abgeschlossene Tarifabkommen zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungsbedingungen der technischen An⸗ gestellten in der Metallindustrie nebst den am gleichen Tage vereinbarten Erläuterungen zu § 15 des Tarisabkommens gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Chemnitz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R. 754 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8
Berlin, den 21. Juli 19u9.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
————
Bekanntmachung.
Die Vogtländische Fabrikanten⸗Schutzgemein schaft E. V. in Plauen i. V, der Fabrikantenverein der Spachtel⸗ und Tambur⸗Industrie E. V., Sitz Plauen i. V, und der Gewerkschaftsbund kaufmänni⸗ scher Angestelltenverbände für die Stadt Plauen i. V., die Amtshauptmannschaften Plauen i. V., Oels⸗ nitz i. V., Auerbach i. V. und die Städte Eibenstock, Schneeberg und Schönheide haben beantragt, den zwischen ihnen am 29. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten der Textil⸗ und textiten Hilfs⸗ industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmann⸗ schaft Zwickau für allgemein verbindlich u erklüren 1I11““ 11“ “ 1 8
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6. Juni 1919 abgeschlossenen Lohn⸗ und Arbeitstarif
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